{"data":[{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-SozialA-0","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Meeting","name":"3. Sitzung des Ausschusses f\u00fcr Sozial- und Gesundheitswesen","more-it-solutions:public_status_id":"4","meetingState":"durchgef\u00fchrt","cancelled":false,"start":"2006-09-12T17:37:00+02:00","end":"2006-09-12T19:12:00+02:00","location":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-SozialA-0/location","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Location","description":"Noch offen, ,  ","geojson":{"type":"Feature","geometry":{"type":"Point","coordinates":[]}},"room":"Noch offen","web":"https://darmstadt.gremien.info","created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false,"meetings":[]},"organization":["https://darmstadt.gremien.info/oparl/organization/SozialA"],"organization_active_1":"1","participant":["https://darmstadt.gremien.info/oparl/person/684","https://darmstadt.gremien.info/oparl/person/33","https://darmstadt.gremien.info/oparl/person/313"],"agendaItem":[{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-SozialA-0%7Czt_0%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-SozialA-0","number":"1","name":"Aussprache \u00fcber die Besichtigung und Gespr\u00e4ch mit den Tr\u00e4gern","public":true,"resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-SozialA-0%7Czt_0%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 1","fileName":"be_zt_0_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3314,"text":"Punkt 1: Aussprache \u00fcber die Besichtigung und Gespr\u00e4ch mit den Tr\u00e4gern Es findet eine Besichtigung der R\u00e4umlichkeiten statt und das Konzept wird erl\u00e4utert. 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Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer, Herr Re\u00df, berichtet \u00fcber den aktuellen Stand. Der Vorsitzende bittet ihn, die aktuellen Zahlen dem Protokoll beizuf\u00fcgen. Die Zahlen werden nachgereicht. Stadtr\u00e4tin Diekmann beantwortet die Frage von Stadtve. Lau (Fraktion UFFBASSE) aus der letzten Sitzung am 27. Juni 2006 betr. Kreditaufnahme f\u00fcr Eltern von Kindern ab 12 Jahren, die eine Zahnspange ben\u00f6tigen. Stadtve. Lau bittet um schriftliche Beantwortung. Stadtr\u00e4tin Diekmann sagt dies zu. 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Juni 2006 Die Vorlage wird abgesetzt, da der Ausschuss f\u00fcr Liegenschaften und Wirtschaftsf\u00f6rderung bereits abschlie\u00dfend beschlossen hat.  ?? ?? ?? ?? 3 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-SozialA-0%7C20702100131%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-SozialA-0%7C20702100131%7C1"}}],"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-KulturA-0","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Meeting","name":"3. 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Direktor Dr. Beil gibt einen ausf\u00fchrlichen Bericht \u00fcber die Situation der Ausstellungshallen und die Planungen f\u00fcr die Ausstellungen der n\u00e4chsten Jahre. Hierzu verteilt er auch Info-Material. Anschlie\u00dfend findet eine ausf\u00fchrliche Diskussion statt. Stadtv. Barth (Fraktion UFFBASSE) macht den Vorschlag, dass Oberb\u00fcrgermeister Hoffmann eine kurzen Bericht gibt, in welchen Magazinen die Kunstsch\u00e4tze verteilt sind. Dieser Bericht wird nachgereicht. Oberb\u00fcrgermeister Hoffmann berichtet, dass eine Begehung auf der Mathildenh\u00f6he stattgefunden hat; es wird ein Ma\u00dfnahmenkatalog zur baulichen Sanierung und der Gartenanlagen erstellt, der dann im Haushalt etatisiert werden soll. Das Ergebnis des Ma\u00dfnahmenkataloges wird nachgereicht. Herr St\u00fctz (Kulturamt) gibt bekannt, dass unter Federf\u00fchrung des Stadtplanungsamtes ein st\u00e4dtebaulicher Workshop stattfinden wird. Stadtv. Barth (Fraktion UFFBASSE) bem\u00e4ngelt, dass der Weg zur Mathildenh\u00f6he schlecht beschrieben ist. Stadtv. Kotoucek (CDU-Fraktion) schl\u00e4gt vor, die Bus-Haltestelle Lucasweg in Mathildenh\u00f6he umzubenennen. Der Magistrat wird gebeten, dies bei der HEAG mobilo GmbH anzuregen. Dem wird einvernehmlich zugestimmt. Stadtv. Hang (Fraktion UWIGA) bittet, in ca. 1/2 Jahr einen Statusbericht \u00fcber die kulturellen Kooperationsaktivit\u00e4ten zwischen dem neuen Wissenschafts- und Kongresszentrum Darmstadt GmbH Co. KG und der Mathildenh\u00f6he zu erhalten. Herr Oberb\u00fcrgermeister Hoffmann sagt dies zu.\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-KulturA-0%7Czt_0%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-KulturA-0%7Czt_0%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-KulturA-0%7Czt_1%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-KulturA-0","number":"2","name":"Mitteilungen des Oberb\u00fcrgermeisters","public":true,"resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-KulturA-0%7Czt_1%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 2","fileName":"be_zt_1_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":5843,"text":"Punkt 2: Mitteilungen des Oberb\u00fcrgermeisters 1. Wilhelm-Loth-Preis Hierzu teilt er mit, dass eine Neufassung der Satzung erstellt wurde, die sich wie folgt aufteilt: a) Vergaberhythmus k\u00fcnftig 2-j\u00e4hrig b) Erh\u00f6hung des Preises von 6.000 auf 12.000 \u20ac c) M\u00f6glichkeit der Einzelausstellung im Folgejahr der Ausstellung d) Verkleinerung und \u00c4nderung der Zusammensetzung der Jury Oberb\u00fcrgermeister Hoffmann regt an, evtl. auch eine Namens\u00e4nderung bei der Vergabe des Wilhelm-Loth-Preises vorzunehmen. Der Ausschuss findet diesen Vorschlag sehr gut. Man einigt sich auf  Kunstpreis der Stadt Darmstadt . Im Zuge der Vorbereitung der Magistratsvorlage soll mit der Witwe von Wilhelm Loth \u00fcber die evtl. \u00c4nderung gesprochen werden. 2. Akademie f\u00fcr Tonkunst Dies soll auf die Tagesordnung der n\u00e4chsten Sitzung am 29. September 2006 genommen und Herr Meijering dazu eingeladen werden.\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-KulturA-0%7Czt_1%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-KulturA-0%7Czt_1%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-KulturA-0%7CSO1%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-KulturA-0","number":"3","name":"Sonstiges","public":true,"resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-KulturA-0%7CSO1%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 3","fileName":"be_SO1_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3526,"text":"Punkt 3: Sonstiges Termine: Die n\u00e4chsten Sitzungen des Ausschusses f\u00fcr Kultur und Wissenschaft sind wie folgt festgelegt worden: 28. September 2006, 17:00 Uhr im Magistratssaal Graz 16. November 2006, 17:00 Uhr, Bessunger Knabenschule Die erste Sitzung 2007 ist f\u00fcr die 3. Januar-Woche vorgesehen.\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-KulturA-0%7CSO1%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-KulturA-0%7CSO1%7C1"}}],"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-GleichA-0","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Meeting","name":"3. Sitzung des Ausschusses f\u00fcr Gleichstellung und interkulturelle Fragen","more-it-solutions:public_status_id":"4","meetingState":"durchgef\u00fchrt","cancelled":false,"start":"2006-09-07T17:05:00+02:00","end":"2006-09-07T19:05:00+02:00","location":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-GleichA-0/location","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Location","description":"Magistratssaal \"Graz\", Luisenplatz 5 a, 64283 Darmstadt","geojson":{"type":"Feature","geometry":{"type":"Point","coordinates":[]}},"streetAddress":"Luisenplatz 5 a","room":"Magistratssaal \"Graz\"","postalCode":"64283","subLocality":"Darmstadt","locality":"Darmstadt","web":"https://darmstadt.gremien.info","created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false,"meetings":[]},"organization":[],"participant":["https://darmstadt.gremien.info/oparl/person/165"],"agendaItem":[{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-GleichA-0%7Czt_0%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-GleichA-0","number":"1","name":"Vorstellung des Krabbelstubenkonzeptes durch den ASB","public":true,"resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-GleichA-0%7Czt_0%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 1","fileName":"be_zt_0_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3833,"text":"Punkt 1: Vorstellung des Krabbelstubenkonzeptes durch den ASB Frau Gutzeit, ASB, stellt ausf\u00fchrlich ihr Konzept vor, das vor der Sitzung dem Ausschuss bereits schriftlich zugestellt wurde, und beantwortet die zahlreichen Fragen der Ausschussmitglieder. Dem Ausschuss soll schriftlich mitgeteilt werden, wie hoch der Versorgungsgrad mit Krippenpl\u00e4tzen in Darmstadt ist. Die Vorsitzende dankt Frau Gutzeit f\u00fcr ihr Kommen und die gegebenen Informationen.\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-GleichA-0%7Czt_0%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-GleichA-0%7Czt_0%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-GleichA-0%7C21801100089%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-GleichA-0","number":"2","name":"Soziale Stadt, Kranichstein","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/553","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-GleichA-0%7C21801100089%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 2","fileName":"be_21801100089_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3367,"text":"Punkt 2: F\u00f6rderprogramm Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - die Soziale Stadt, Kranichstein Bericht Konferenz Gesundheit 2005  (Vorlagen-Nr. 0089 Der Ausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis. ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-GleichA-0%7C21801100089%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-GleichA-0%7C21801100089%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-GleichA-0%7C27720100467%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-GleichA-0","number":"3","name":"Bericht zur Umsetzung des Magistratsbeschlusses vom 19.10.2005 zur Situation von nicht-registrierten Zugewanderten","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/552","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-GleichA-0%7C27720100467%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 3","fileName":"be_27720100467_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3649,"text":"Punkt 3: Bericht zur Umsetzung des Magistratsbeschlusses vom 19.10.2005 zur Situation von nicht-registrierten Zugewanderten (Vorlagen-Nr. 0459) Die Stellungnahme des Rechtsamtes soll den Mitgliedern des Ausschusses zugehen.  Der Ausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis.  ?? ?? ?? ?? 3 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-GleichA-0%7C27720100467%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-GleichA-0%7C27720100467%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-GleichA-0%7C21603100215%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-GleichA-0","number":"4","name":"\u00dcberplanm\u00e4\u00dfige Ausgaben","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/554","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-GleichA-0%7C21603100215%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 4","fileName":"be_21603100215_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":4104,"text":"Punkt 4: \u00dcberplanm\u00e4\u00dfige Ausgaben gem. \u00a7 100 HGO in Verbindung mit Ziff. 3.4.7 DAH in H\u00f6he von 331.706,00 Euro bei der HH-Stelle 01.4541.761000 (Hilfen durch Unterbringung in Kindertagesst\u00e4tten) f\u00fcr das HH-Jahr 2005 (Vorlagen-Nr. 0214) Stadtve. Emig, DIE FRAUEN, bittet, dem Ausschuss die Mietvertr\u00e4ge f\u00fcr die Kindertagesst\u00e4tten Ernst-Ludwig-Park und Tausendf\u00fc\u00dfler zu \u00fcberlassen. Stadtr\u00e4tin Wagner teilt mit, dass dies beim Ernst-Ludwig-Park, da der Vermieter der Bauverein ist, wohl m\u00f6glich sein wird, fraglich ist es bei Tausendf\u00fc\u00dfler , da dies eine private Initiative ist. Der Vorlage wird einstimmig zugestimmt.  ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-GleichA-0%7C21603100215%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-GleichA-0%7C21603100215%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-GleichA-0%7Czt_1%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-GleichA-0","number":"5","name":"Zertifikat zum AUDIT 'Beruf und Familie'","public":true,"resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-GleichA-0%7Czt_1%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 5","fileName":"be_zt_1_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3779,"text":"Punkt 5: Zertifikat zum AUDIT Beruf und Familie  Frau Akdeniz, Frauenbeauftragte, verteilt eine Darstellung der Handlungsfelder an die Anwesenden, gibt ausf\u00fchrliche Erl\u00e4uterungen und beantwortet die Fragen der Ausschussmitglieder Die Ausarbeitung zur Alternierenden Telearbeit in der Stadtverwaltung Darmstadt im Rahmen des Audits Beruf und Familie ist den Gesch\u00e4ftsstellen der Fraktionen in elektronischer Form \u00fcbermittelt worden.\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-GleichA-0%7Czt_1%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-GleichA-0%7Czt_1%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-GleichA-0%7Czt_2%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-GleichA-0","number":"6","name":"Pr\u00e4sentation des Fraubenb\u00fcros und der dortigen Projekte","public":true,"resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-GleichA-0%7Czt_2%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 6","fileName":"be_zt_2_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3840,"text":"Punkt 6: Pr\u00e4sentation des Fraubenb\u00fcros und der dortigen Projekte Aufgrund der fortgeschrittenen Zeit schl\u00e4gt die Vorsitzende vor, die Pr\u00e4sentation an den Anfang der n\u00e4chsten Sitzung zu stellen. Die Frauenbeauftragte und die anwesenden Mitarbeiterinnen des Frauenb\u00fcros sind damit einverstanden und geben zur Vorabinformation eine schriftliche Pr\u00e4sentation zu Protokoll. Die Vorsitzende l\u00e4sst \u00fcber ihren Vorschlag abstimmen. Dem Vorschlag wird - gegen die Stimme der Fraktion UFFBASSE - zugestimmt.\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-GleichA-0%7Czt_2%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-GleichA-0%7Czt_2%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-GleichA-0%7C20702100131%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-GleichA-0","number":"7","name":"Neubau einer Kindertagest\u00e4tte im Baugebiet W 32 - Ernst-Ludwig-Park\r\nElisabeth-Schumacher-Stra\u00dfe 50","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/556","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-GleichA-0%7C20702100131%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 7","fileName":"be_20702100131_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3303,"text":"Punkt 7: Neubau einer Kindertagest\u00e4tte im Baugebiet W 32 - Ernst-Ludwig-Park Elisabeth-Schumacher-Stra\u00dfe 50 (Vorlagen-Nr. 0130)  Die Vorlage wird von der Tagesordnung abgesetzt.  ?? ?? ?? ?? 3 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-GleichA-0%7C20702100131%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-GleichA-0%7C20702100131%7C1"}}],"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-UmweltA-0","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Meeting","name":"4. Sitzung des Ausschusses f\u00fcr Umweltschutz, \u00f6ffentliche Einrichtungen und Betriebe","more-it-solutions:public_status_id":"4","meetingState":"durchgef\u00fchrt","cancelled":false,"start":"2006-09-07T17:00:00+02:00","end":"2006-09-07T17:35:00+02:00","location":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-UmweltA-0/location","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Location","description":"Gro\u00dfer Sitzungssaal der Stadtbauverwaltung, Bessunger Stra\u00dfe 125, 64295 Darmstadt","geojson":{"type":"Feature","geometry":{"type":"Point","coordinates":[]}},"streetAddress":"Bessunger Stra\u00dfe 125","room":"Gro\u00dfer Sitzungssaal der Stadtbauverwaltung","postalCode":"64295","subLocality":"Darmstadt","locality":"Darmstadt","web":"https://darmstadt.gremien.info","created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false,"meetings":[]},"organization":["https://darmstadt.gremien.info/oparl/organization/UmweltA"],"organization_active_1":"1","participant":["https://darmstadt.gremien.info/oparl/person/34","https://darmstadt.gremien.info/oparl/person/699"],"agendaItem":[{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-UmweltA-0%7Czt_3%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-UmweltA-0","number":"1","name":"Friedhofssatzung","public":true,"resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-UmweltA-0%7Czt_3%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 1","fileName":"be_zt_3_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":2969,"text":"Punkt 1: Friedhofssatzung\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-UmweltA-0%7Czt_3%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-UmweltA-0%7Czt_3%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-UmweltA-0%7C22604100307%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-UmweltA-0","number":"1.a","name":"\u00c4nderung der Friedhofsgeb\u00fchrenordnung","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/558","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-UmweltA-0%7C22604100307%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 1.a","fileName":"be_22604100307_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3179,"text":"Punkt 1.a: \u00c4nderung der Friedhofsgeb\u00fchrenordnung (V-Nr. 2006/0303) Der Punkt wird von der Tagesordnung abgesetzt.   ?? ?? ?? ?? 3 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-UmweltA-0%7C22604100307%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-UmweltA-0%7C22604100307%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-UmweltA-0%7C22604100308%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-UmweltA-0","number":"1.b","name":"Neue Friedhofssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/559","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-UmweltA-0%7C22604100308%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 1.b","fileName":"be_22604100308_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3236,"text":"Punkt 1.b: Neue Friedhofssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt (V-Nr. 2006/0304) Der Punkt wird von der Tagesordnung abgesetzt.   ?? ?? ?? ?? 7 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-UmweltA-0%7C22604100308%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-UmweltA-0%7C22604100308%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-UmweltA-0%7Czt_0%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-UmweltA-0","number":"1.c","name":"Antrag der Fraktion Die Linke. vom 19. Mai 2006 betr. Friedhofssatzung\r\n- Ehrengrabst\u00e4tten der Stadt Darmstadt","public":true,"resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-UmweltA-0%7Czt_0%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 1.c","fileName":"be_zt_0_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3258,"text":"Punkt 1.c: Antrag der Fraktion Die Linke. vom 19. Mai 2006 betr. Friedhofssatzung - Ehrengrabst\u00e4tten der Stadt Darmstadt Der Punkt wird von der Tagesordnung abgesetzt.\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-UmweltA-0%7Czt_0%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-UmweltA-0%7Czt_0%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-UmweltA-0%7Czt_1%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-UmweltA-0","number":"1.d","name":"Antrag der Fraktion Die Linke. vom 19. Mai 2006 betr. Denkmalopographie f\u00fcr den Bereich des Alten Friedhofes und des Waldfriedhofes","public":true,"resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-UmweltA-0%7Czt_1%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 1.d","fileName":"be_zt_1_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3307,"text":"Punkt 1.d: Antrag der Fraktion Die Linke. vom 19. Mai 2006 betr. Denkmalopographie f\u00fcr den Bereich des Alten Friedhofes und des Waldfriedhofes Der Punkt wird an den Ausschuss f\u00fcr Kultur und Wissenschaft verwiesen.\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-UmweltA-0%7Czt_1%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-UmweltA-0%7Czt_1%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-UmweltA-0%7C22906100454%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-UmweltA-0","number":"2","name":"Eigenbetrieb Abfallwirtschaft und Stadtreinigung der Stadt Darmstadt (EAD)\r\n1. Nachtragswirtschaftsplan 2006","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/560","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-UmweltA-0%7C22906100454%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 2","fileName":"be_22906100454_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3370,"text":"Punkt 2: Eigenbetrieb Abfallwirtschaft und Stadtreinigung der Stadt Darmstadt (EAD) 1. Nachtragswirtschaftsplan 2006 (V-Nr. 2006/0448) Der Vorlage wird - bei Stimmenthaltung der Fraktionen CDU und UFFBASSE - zugestimmt.   ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-UmweltA-0%7C22906100454%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-UmweltA-0%7C22906100454%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-UmweltA-0%7C22006100432%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-UmweltA-0","number":"3","name":"Landschaftsschutzgebiet 'Stadt Darmstadt', Entlassung von Fl\u00e4chen aus dem Landschaftsschutz","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/561","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-UmweltA-0%7C22006100432%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 3","fileName":"be_22006100432_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3272,"text":"Punkt 3: Landschaftsschutzgebiet Stadt Darmstadt , Entlassung von Fl\u00e4chen aus dem Landschaftsschutz (V-Nr. 2006/0426) Der Vorlage wird einstimmig zugestimmt.   ?? ?? ?? ?? 3 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-UmweltA-0%7C22006100432%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-UmweltA-0%7C22006100432%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-UmweltA-0%7C20706100405%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-UmweltA-0","number":"4","name":"Baugebiet E44\r\nStra\u00dfenbau","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/562","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-UmweltA-0%7C20706100405%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 4","fileName":"be_20706100405_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":4111,"text":"Punkt 4: Baugebiet E44 Stra\u00dfenbau Kosten: \u00d6ffentliche Bereiche - Stra\u00dfenbau           3,900 Mio Euro \u00d6ffentliche Bereiche-Stra\u00dfenbegleitgr\u00fcn:      0,375 Mio Euro \u00d6ffentliche Bereiche-sonstige Gr\u00fcnfl\u00e4chen:    0,625 Mio Euro \u00d6ffentliche Bereiche-Gesamtkosten          4,900 Mio Euro Private Bereiche:                        0,550 Mio Euro (V-Nr. 2006/0403) Stadtv. Klett (Fraktion UWIGA) gibt zu Protokoll, dass er sich bei der Abstimmung enth\u00e4lt, er habe Schwierigkeiten, da er die Magistratsvorlage in ihrer Form f\u00fcr schlecht gestaltet halte. Der Vorlage wird - bei Stimmenthaltung der Fraktion UWIGA - zugestimmt.   ?? ?? ?? ?? 7 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-UmweltA-0%7C20706100405%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-UmweltA-0%7C20706100405%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-UmweltA-0%7C22706100445%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-UmweltA-0","number":"5","name":"Sanierungsgebiet Martinsviertel; Neugestaltung des Lichtenbergplatzes","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/563","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-UmweltA-0%7C22706100445%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 5","fileName":"be_22706100445_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3247,"text":"Punkt 5: Neugestaltung des Lichtenbergplatzes (V-Nr. 2006/0439) Der Vorlage wird - bei Stimmenthaltung der Fraktion UFFBASSE - zugestimmt.   ?? ?? ?? ?? 3 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-UmweltA-0%7C22706100445%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-UmweltA-0%7C22706100445%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-UmweltA-0%7C20208100523%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-UmweltA-0","number":"6","name":"Bebauungsplan K 2.3 - Gruberstra\u00dfe Nord - (Offenlagebeschluss)","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/564","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-UmweltA-0%7C20208100523%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 6","fileName":"be_20208100523_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3800,"text":"Punkt 6: Bebauungsplan K 2.3 - Gruberstra\u00dfe Nord - (Offenlagebeschluss) (V-Nr. 2006/0515) Stadtv. Klett (Fraktion UWIGA) fragt, weshalb bei der damaligen Offenlage die Problempunkte nicht rechtzeitig eingebracht wurden? Die Vorsitzende schl\u00e4gt vor, dies im Planungs-, Bau- und Verkehrsausschuss zu kl\u00e4ren. Der Vorlage wird - bei Stimmenthaltung der Fraktionen UFFBASSE und UWIGA - zugestimmt.    ?? ?? ?? ?? 9 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-UmweltA-0%7C20208100523%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-UmweltA-0%7C20208100523%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-UmweltA-0%7Czt_2%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-UmweltA-0","number":"7","name":"Antrag der Fraktion Die Linke. vom 25. Juni 2006 betr. Darmbach / Landwehrgraben","public":true,"resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-UmweltA-0%7Czt_2%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 7","fileName":"be_zt_2_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":4332,"text":"Punkt 7: Antrag der Fraktion Die Linke. vom 25. Juni 2006 betr. Darmbach / Landwehrgraben Stadtv. Keil (Fraktion Die Linke.) erl\u00e4utert den Antrag. Stadtve. Fr\u00f6hlich (Fraktion B\u00fc 90/Gr\u00fcne) bittet in einer der n\u00e4chsten Sitzungen, einen Bericht \u00fcber den aktuellen Stand der Ma\u00dfnahmen zu erhalten. GBD in Fath (Amt 67) teilt mit, dass sie am 15. Sept. 2006 an einer Informationsveranstaltung des Regierungspr\u00e4sidiums teilnimmt. Bei dieser Arbeitssitzung wird sie \u00fcber den aktuellen Stand der Dinge informiert. Der Antrag der Fraktion Die Linke. soll als Pr\u00fcfantrag an die Verwaltung gegeben werden. Die Verwaltung wird gebeten zu pr\u00fcfen, inwieweit es m\u00f6glich ist, den Darmbach in dieses System einflie\u00dfen zu lassen.  Dem wird - bei Stimmenthaltung der Fraktion UWIGA - zugestimmt.\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-UmweltA-0%7Czt_2%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-UmweltA-0%7Czt_2%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-UmweltA-0%7C20308100525%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-UmweltA-0","number":"8","name":"Sanierung von Gartenanlagen\r\nhier: Umsetzung des Parkpflegewerks Herrngarten","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/565","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-UmweltA-0%7C20308100525%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 8","fileName":"be_20308100525_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3644,"text":"Punkt 8: Sanierung von Gartenanlagen hier: Umsetzung des Parkpflegewerks Herrngarten (V-Nr. 2006/0517) Stadtv. Franz (CDU-Fraktion) regt bei Punkt 3 der Vorlage an, betr. der Informationstafel am Herrngarten, bei der auf die Denkm\u00e4ler hingewiesen wird, auch auf den Riwwelmaddhees hinzuweisen.  Der Vorlage wird einstimmig zugestimmt.   ?? ?? ?? ?? 3 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-UmweltA-0%7C20308100525%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-UmweltA-0%7C20308100525%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-UmweltA-0%7C21108100542%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-UmweltA-0","number":"9","name":"Bebauungsplan K 7.1 - Ballspielplatz an der Hammelstrift - (Darlegung)","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/566","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-UmweltA-0%7C21108100542%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 9","fileName":"be_21108100542_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3279,"text":"Punkt 9: Bebauungsplan K 7.1 - Ballspielplatz an der Hammelstrift - (Darlegung) - Kenntnisnahme - (V-Nr. 2006/0534) Der Ausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis.   ?? ?? ?? ?? 3 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-UmweltA-0%7C21108100542%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-UmweltA-0%7C21108100542%7C1"}}],"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-LiegenA-0","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Meeting","name":"5. 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Nachtragshaushalt 2006\r\nhier: Bereitstellung von Haushaltsmitteln f\u00fcr die Erstattung von Kanalbenutzungsgeb\u00fchren in den Zeitr\u00e4umen 1989-1994 und 1999-2001 in H\u00f6he von 132.000,00 Euro","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/1131","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-LiegenA-0%7C20507100458%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 2","fileName":"be_20507100458_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3867,"text":"Punkt 2: 2. Nachtragshaushalt 2006 hier: Bereitstellung von Haushaltsmitteln f\u00fcr die Erstattung von Kanalbenutzungsgeb\u00fchren in den Zeitr\u00e4umen 1989-1994 und 1999-2001 in H\u00f6he von 132.000,00 Euro (V-Nr. 2006/0452) Stadtve. Bornheimer (Fraktion UWIGA) f\u00fchrt aus, dass diese Vorlage F\u00e4lle betrifft, die erst jetzt gekl\u00e4rt werden konnten. Da dies ja schon eine Weile her ist, bittet sie um Auskunft, ob Zinsen gezahlt werden. Stadtrat Wenzel schl\u00e4gt vor, dies bis zur n\u00e4chsten Sitzung zu kl\u00e4ren und zu berichten. Der Vorlage wird einstimmig zugestimmt.   ?? ?? ?? ?? 2\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-LiegenA-0%7C20507100458%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-LiegenA-0%7C20507100458%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-LiegenA-0%7C22807100516%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-LiegenA-0","number":"6","name":"Neustrukturierung des Stadtmarketings - hier F\u00f6rdervertrag zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt und dem Darmstadt Citymarketing e.V.","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/1135","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-LiegenA-0%7C22807100516%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 6","fileName":"be_22807100516_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":4520,"text":"Punkt 6: Neustrukturierung des Stadtmarketings - hier F\u00f6rdervertrag zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt und dem Darmstadt Citymarketing e.V. (V-Nr. 2006/0508) Stadtv. Wegel (CDU-Fraktion) stellt folgenden Antrag: Den F\u00f6rdervertrag zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt und dem Darmstadt Citymarketing e.V. dahingehend zu erg\u00e4nzen, dass ein Passus eingef\u00fcgt wird, der den Abschluss einer Zielvereinbarung beinhaltet.  Stadtve. Bornheimer (Fraktion UWIGA) stellt den Antrag, dass der Jahresabschluss vom Revisionsamt gepr\u00fcft werden soll. Stadtrat Wenzel schl\u00e4gt vor, diese Antr\u00e4ge als Pr\u00fcfantr\u00e4ge zu Protokoll zu geben mit der Ma\u00dfgabe, dass bis zum Haupt- und Finanzausschuss gepr\u00fcft wird, ob man diese Antr\u00e4ge in den F\u00f6rdervertrag einbauen kann. Die Antragssteller sind damit einverstanden. Stadtve. Lau (Fraktion UFFBASSE) bittet, dem Ausschuss die Satzung des Vereins zu \u00fcberlassen. Der Vorlage wird - bei Stimmenthaltung der CDU-Fraktion - zugestimmt.   ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-LiegenA-0%7C22807100516%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-LiegenA-0%7C22807100516%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-LiegenA-0%7C20702100131%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-LiegenA-0","number":"8","name":"Neubau einer Kindertagest\u00e4tte im Baugebiet W 32 - Ernst-Ludwig-Park\r\nElisabeth-Schumacher-Stra\u00dfe 50","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/1772","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-LiegenA-0%7C20702100131%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 8","fileName":"be_20702100131_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3974,"text":"Punkt 8: Neubau einer Kindertagest\u00e4tte im Baugebiet W 32 - Ernst-Ludwig-Park Elisabeth-Schumacher-Stra\u00dfe 50 - neu - (V-Nr. 2006/0130) Es findet eine kurze Lesepause statt. Stadtve. Bornheimer (Fraktion UWIGA) bittet um \u00dcberlassung eines Lageplanes (als Anlage beigef\u00fcgt). Sie m\u00f6chte wissen, wie hoch der Mietzins ist, da ja der Erbbauzins erlassen wird und ist der Meinung die Vorlage zur\u00fcckzu stellen bis diese Information vorliegt. Der Vorlage wird - bei Stimmenthaltung der Fraktion UWIGA - zugestimmt. Die Entscheidung ist gem\u00e4\u00df \u00a7 3.8. Abs. 1 Punkt 3 a DAH endg\u00fcltig.    ?? ?? ?? ?? 3 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-LiegenA-0%7C20702100131%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-LiegenA-0%7C20702100131%7C1"}}],"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Mag-30","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Meeting","name":"29. Sitzung des Magistrats der Wissenschaftsstadt Darmstadt","more-it-solutions:public_status_id":"4","meetingState":"durchgef\u00fchrt","cancelled":false,"start":"2006-09-06T15:00:00+02:00","end":"2006-09-06T15:45:00+02:00","location":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Mag-30/location","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Location","description":"Magistratssaal \"Graz\", Luisenplatz 5 a, 64283 Darmstadt","geojson":{"type":"Feature","geometry":{"type":"Point","coordinates":[]}},"streetAddress":"Luisenplatz 5 a","room":"Magistratssaal \"Graz\"","postalCode":"64283","subLocality":"Darmstadt","locality":"Darmstadt","web":"https://darmstadt.gremien.info","created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false,"meetings":[]},"organization":["https://darmstadt.gremien.info/oparl/organization/Mag"],"organization_active_1":"1","participant":["https://darmstadt.gremien.info/oparl/person/16"],"agendaItem":[{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Mag-30%7C20408100528%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Mag-30","number":"568","name":"Satzung zur \u00c4nderung der Satzung \u00fcber den Brandschutz und die Allgemeine Hilfe in Darmstadt vom 14.12.2000","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/486","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Mag-30%7C20408100528%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 568","fileName":"be_20408100528_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":16117,"text":"Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle: 31.08.2006 an den Magistrat  zur Kenntnis  zur Beschlussfassung an die Stadtverordnetenversammlung  OBW zur Befassung  zur Kenntnis  zur Beschlussfassung  zur abschlie\u00dfenden Beschluss-    fassung Fachausschuss Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat VI Dezernat VI Rechtsamt Revisionsamt Amt: Amt f\u00fcr Brand- und Katastrophenschutz   OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Verteiler: I             II VI            14 30           37 Stvv   Vorlage-Nr. 2006/0520 Magistratsbeschluss-Nr. 568  Tagesordnung: I II   Betreff: Satzung zur \u00c4nderung der Satzung \u00fcber den Brandschutz und die Allgemeine Hilfe in Darmstadt vom 14.12.2000 Vorlage vom: 07.08.2006 Beschlussvorschlag[MdSD1]: 1. dem beigef\u00fcgten Entwurf einer Satzung zur \u00c4nderung der Satzung \u00fcber den Brandschutz und die Allgemeine Hilfe in Darmstadt vom 14.12.2000 wird zugestimmt. 2. Die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung ist einzuholen.  Anlagen:[MdSD2] Satzung zur \u00c4nderung der Satzung \u00fcber den Brandschutz Beschluss des Magistrats vom [MdSD3]06.09.2006 Der Vorlage wird zugestimmt.    Begr\u00fcndung zur Magistratsvorlage vom: 07.08.2006 Die Satzung muss ver\u00e4nderten gesetzlichen Vorgaben angeglichen werden. Hierbei handelt es sich in \u00a7 9 um die Ver\u00e4nderung des Lebensalters der W\u00e4hlbarkeit vom 55. auf das 57. Lebensjahr sowie der Voraussetzungen zur Wahl des Wehrf\u00fchrers bzw. der Wehrf\u00fchrerin. Aufgrund der zwischenzeitlich gemachten Erfahrungen ist eine \u00c4nderung des Geb\u00fchren-verzeichnisses in nachstehenden Punkten erforderlich:  Ziffer 2b alt Gabelstapler     26,00 Euro Ziffer 2b neu: Teleskopstapler     26.00 Euro  Ziffer 6.7 alt: Wartung/\u00dcberpr\u00fcfung brandschutztechnischer Einrichtungen  84,00 Euro (z. B. \u00dcberpr\u00fcfung, Austausch von Schlie\u00dfzylindern oder Schl\u00fcsseln, \u00dcberpr\u00fcfen von Geb\u00e4udefunkanlagen) Ziffer 6.7 neu: Wartung/\u00dcberpr\u00fcfung Feuerwehrschl\u00fcsseldepot   50,00 Euro bei einer Arbeitszeit von mehr als 1/2 Stunde berechnet sich die Geb\u00fchr nach Ziffer 1b und 2b (PKW/ELW 1)  Ziffer 7.2 alt: Inbetriebnahme von brandschutztechnischen Einrichtungen Die Abnahme von Brandmeldeanlagen, L\u00f6schanlagen, Geb\u00e4ude- funkanlagen, Feuerwehrpl\u00e4nen, Feuerwehrschl\u00fcsseldepots, Feuerwehraufz\u00fcgen sowie Rauch- und W\u00e4rmeabzugsanlagen werden nach den Ziffern 1 + 2 berechnet, mindestens nach Ziffer 1. Erforderliches Hilfspersonal wird gem\u00e4\u00df Ziffer 1 berechnet. Ziffer 7.2 neu: Inbetriebnahme und \u00dcberpr\u00fcfung von brandschutztechnischen Einrichtungen     Die Abnahme und \u00dcberpr\u00fcfung von Brandmeldeanlagen, L\u00f6schanlagen, Geb\u00e4udefunkanlagen, Feuerwehrpl\u00e4nen, Feuerwehrschl\u00fcsseldepots, Feuerwehraufz\u00fcgen sowie Rauch- und W\u00e4rmeabzugsanlagen werden je angefangene 1/2 Stunde berechnet mit   100,00 Euro Erforderliches Hilfspersonal wird gem\u00e4\u00df Ziffer 1 berechnet.  Ziffer 7.3b 4. Spalte alt: Erforderliche L\u00f6schfahrzeuge werden nach Ziffer 2 berechnet. Ziffer 7.3b 4. Spalte neu: Erforderliche Fahrzeuge werden nach Ziffer 2 berechnet  Ziffer 7.4c alt: R\u00e4umungs\u00fcbung (je 1/2 Std.), Kosten gem\u00e4\u00df Ziffer 1 b   40,00 Euro Ziffer 7.4c neu: R\u00e4umungs\u00fcbungen werden nach Ziffer 1 + 2 berechnet  Ziffer 7.5a alt: Beratung (m\u00fcndlich, schriftlich, vor Ort) f\u00fcr jede angefangene 1/2 Std (bei Bedarf zzgl. Fahrzeugkosten nach Ziffer 2 b)   28,00 Euro Ziffer 7.5a neu: Beratung im Amt je angefangene 1/2 Stunde    28,00 Euro Beratung vor Ort nach Ziffer 1 und 2b  Die Magistratsvorlage ist mit dem Rechtsamt und dem Revisionsamt abgestimmt. Darmstadt, 07.08.2006 AL/37.4   Der Dezernent I Der Dezernent II Der Dezernent VI   Walter Hoffmann Wolfgang Glenz Dipl.-Ing. Dieter Wenzel Oberb\u00fcrgermeister B\u00fcrgermeister  Stadtrat [MdSD1]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD2]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD3]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-30%7C20408100528%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-30%7C20408100528%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Mag-30%7C23008100572%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Mag-30","number":"569","name":"Galileo-Projekt der European Space Agency - Beteiligung der Wissenschaftsstadt Darmstadt an der cesah GmbH Centrum f\u00fcr Satellitennavigation Hessen\r\nhier: Gesellschaftsvertrag","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/536","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Mag-30%7C23008100572%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 569","fileName":"be_23008100572_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":21385,"text":"Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle: 31.08.2006 an den Magistrat  zur Kenntnis  zur Beschlussfassung an die Stadtverordnetenversammlung  OBW zur Befassung  zur Kenntnis  zur Beschlussfassung  zur abschlie\u00dfenden Beschluss-    fassung Fachausschuss Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat I K\u00e4mmerei Rechtsamt Amt: Amt f\u00fcr Wirtschaft und Stadtentwicklung   OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Verteiler: I                II 15              20 Stvv   Vorlage-Nr. 2006/0564 Magistratsbeschluss-Nr. 569  Tagesordnung: I II   Betreff: Galileo-Projekt der European Space Agency (ESA) - Beteiligung der Wissenschaftsstadt Darmstadt an der cesah GmbH Centrum f\u00fcr Satellitennavigation Hessen hier: Gesellschaftsvertrag  Vorlage vom: 30.08.2006 Beschlussvorschlag[MdSD1]: Der Magistrat stimmt der Beteiligung der Wissenschaftsstadt Darmstadt an der cesah GmbH Centrum f\u00fcr Satellitennavigation Hessen als Gesellschafter auf Basis des vorgelegten Entwurfs eines Gesellschaftsvertrags zu. Die notwendige Stammkapitaleinlage der Stadt in H\u00f6he von 2 500\u20ac steht im Haushaltsplan 2006 zur Verf\u00fcgung. Anlagen:[MdSD2] Anlage 1: Entwurf Gesellschaftsvertrag cesah GmbH vom 18.08.06 Beschluss des Magistrats vom [MdSD3]06.09.2006 Der Vorlage wird zugestimmt. .  Begr\u00fcndung: Gem\u00e4\u00df Magistratsvorlage Nr. 2006/0395 hatten Magistrat (Sitzung vom 14.06.2006) und Stadtverordnetenversammlung (Sitzung vom 06.07.2006) den Grundsatzbeschluss einer Beteiligung der Wissenschaftsstadt Darmstadt an einem Galileo-Zentrum Hessen gefasst. Beabsichtigt ist demnach eine Beteiligung der Stadt an einer entsprechenden Gesellschaft.  Dieses Zentrum soll in einem wirtschafts- und wissenschaftsf\u00f6rdernden Sinne Gr\u00fcndungs- und Anwendungsprojekte im Umfeld des im Aufbau befindlichen Galileo-Systems der ESA , eines satellitengest\u00fctzten Positions- und Navigationssystems f\u00fcr zivile Zwecke als Erg\u00e4nzung zum bestehenden us-amerikanischen GPS-System, am Standort Darmstadt begleiten. Details des Projektes sind in der Begr\u00fcndung zu oben genannter Magistratsvorlage ausgef\u00fchrt. Inzwischen wurde im Kreis der potenziellen Gesellschafter vereinbart, aufgrund namensrechtlicher Auseinandersetzungen, in welche die ESA zur Wortmarke Galileo verwickelt ist, vorsorglich eine alternative Namensgebung zu w\u00e4hlen. Dabei einigte man sich auf die Bezeichnung cesah GmbH Centrum f\u00fcr Satellitennavigation Hessen . Das Stammkapital der cesah GmbH wird nach aktuellem Sachstand wie folgt unter den Gesellschaftern aufgeteilt: - Land Hessen    40% (10 000\u20ac) - Wissenschaftsstadt Darmstadt   10% (2 500\u20ac) - Technische Universit\u00e4t Darmstadt   10% (2 500\u20ac)  - Hochschule Darmstadt   10% (2 500\u20ac) - VEGA Informations-Technologien GmbH, Darmstadt 10% (2 500\u20ac) - T-Systems Enterprise Services GmbH, Frankfurt 10% (2 500\u20ac) - INI-GraphicsNet Stiftung, Darmstadt  10% (2 500\u20ac) Die notwendige Stammkapitaleinlage der Stadt in H\u00f6he von 2 500\u20ac steht im Haushaltsplan 2006 zur Verf\u00fcgung. Gem\u00e4\u00df \u00a7 2 des vorgelegten Entwurfs des Gesellschaftsvertrags ist der Gegenstand des Unternehmens wie folgt festgelegt: Die Einrichtung und der Betrieb eines Zentrums am Standort Darmstadt, welches die Entwicklung von Strategien, Prozessen und Methoden zur Kommerzialisierung von Technologien aus dem Bereich der Luft- und Raumfahrt, insbesondere der Satellitennavigation, sowie die Erbringung entsprechender Dienstleistungen im wissenschaftlichen Bereich und in der Privatwirtschaft begleitet. Dieses geschieht zum Zwecke der F\u00f6rderung der Wirtschafts- und Wissenschaftsstruktur in der Region Darmstadt und \u00fcbergreifend im Land Hessen. Ma\u00dfnahmen hierzu sind insbesondere die themenbezogene Information und Sensibilisierung von Forschungseinrichtungen und Wirtschaftsunternehmen, die \u00dcberpr\u00fcfung von gr\u00fcndungsrelevanten Ideen, die Unterst\u00fctzung von bestehenden Unternehmen und Neugr\u00fcndungen und das Initiieren und Begleiten von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben. Zielgruppe der Leistungen der Gesellschaft sind im Besonderen Forschungseinrichtungen, bestehende Unternehmen und potenzielle Unternehmensgr\u00fcnder. Zum Entwurf des Gesellschaftsvertrags ist zu erl\u00e4utern, dass die Verhandlungen konsensorientiert und partnerschaftlich verliefen. Da sowohl Gebietsk\u00f6rperschaften und wissenschaftliche Institutionen als auch privatwirtschaftlich organisierte Unternehmen als potenzielle Gesellschafter an den Verhandlungen teilnahmen, waren unterschiedliche Regelungen zum jeweiligen Modus einer Gesellschaftsbeteiligung (im Falle der Stadt beispielsweise die Vorschriften der Hessischen Gemeindeordnung), Motivationshintergr\u00fcnde und Rechtsauffassungen gegeneinander abzugleichen. Entsprechend bildet der vorliegende Entwurf des Gesellschaftsvertrags f\u00fcr jeden Partner einen tragf\u00e4higen Kompromiss, ohne dass Maximalforderungen von irgendeiner Seite verwirklicht wurden. Zu Wahrnehmung eines Sitzes im Aussichtrat der Gesellschaft streben Stadt, Technische Universit\u00e4t und Hochschule Darmstadt eine gemeinsame Regelung an. Als gemeinsamer Vertreter der drei Gesellschafter steht auf Vorschlag des Pr\u00e4sidenten der Technischen Universit\u00e4t Herr Prof. Dr. Uwe Klingauf in Rede. Herr Uwe Klingauf ist wissenschaftlicher Leiter des European Center for Aviation Development - ECAD -, welches im Technologie- und Innovationszentrum Darmstadt seinen Sitz hat, und hat zudem eine Professur f\u00fcr Flugsysteme und Regelungstechnik an der Technischen Universit\u00e4t inne. Der Informationsfluss aus dem Aufsichtsrat an alle drei Partner und die gleichberechtigte Vertretung ihrer Interessen werden vertraglich abgesichert. Die Beteiligung nach \u00a7 121 Abs. 6 HGO wurde durchgef\u00fchrt. Aufgrund der Eilbed\u00fcrftigkeit der Vorlage wurde die Zustimmung der IHK Darmstadt Rhein-Main-Neckar vorab pers\u00f6nlich durch den Hauptgesch\u00e4ftsf\u00fchrer, Herrn Dr. Uwe Vetterlein, zugesichert. Zudem wurde vorab das Regierungspr\u00e4sidium Darmstadt - Kommunalaufsicht - mehrfach \u00fcber den Stand der Vertragsverhandlungen in Kenntnis gesetzt. Auch von dort zeigt man sich mit dem Ergebnis einverstanden. 30.08.06 15 kol    Walter Hoffmann  Wolfgang Glenz Oberb\u00fcrgermeister  B\u00fcrgermeister Dez. I   Dez. II    [MdSD1]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD2]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. 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Die Schulleiterin der Heinrich-Hoffmann-Schule, Frau Rotter, f\u00fchrt nach einer kurzen Einleitung die Ausschussmitglieder durch die Schule. W\u00e4hrend der Besichtigung zeigt sie den Ausschussmitgliedern verschiedene Klassenr\u00e4ume, den Betreuungsraum, das Besprechungszimmer/ \u00c4rztezimmer, den Werkraum, das Au\u00dfengel\u00e4nde und die Turnhalle und erl\u00e4utert die zahlreichen Fragen der Ausschussmitglieder.  Frau Rotter verteilt an die Ausschussmitglieder eine \u00dcbersicht \u00fcber die Betreuung an der Heinrich-Hoffmann-Schule und erl\u00e4utert die wichtigsten Punkte. (Die \u00dcbersicht ist dem Protokoll als Anlage beigef\u00fcgt.) Es findet nach der Erl\u00e4uterung von Frau Rotter eine Aussprache statt. Die vier wichtigsten Punkte sind Betreuung, Zukunft der Schule, Turnhalle und Schulhof.  In Sachen Betreuungsraum teilt Stadtr\u00e4tin Wagner mit, dass f\u00fcr 2007 50.000 \u20ac in den Haushalt eingestellt werden sollen, um einen Container aufstellen zu k\u00f6nnen. Dies wird von den Ausschussmitgliedern als Zwischenl\u00f6sung einvernehmlich begr\u00fc\u00dft. Um die Zukunft des Schulstandortes zu sichern, muss \u00fcber eine Erweiterung des Schulbezirks nach S\u00fcdosten nachgedacht werden. Bei dem Punkt Turnhalle geht es darum, ob man Zwischentr\u00e4ger in der Turnhalle f\u00fcr Ringe und Taue montieren kann. Diese Anfrage der Schule liegt zur Zeit beim Hochbau- und Maschinenamt zur Pr\u00fcfung vor. Der Fortgang der Anfrage soll in der n\u00e4chsten Sitzung des Ausschusses erl\u00e4utert werden. Der Vorsitzende bedankt sich bei der Schule f\u00fcr die Einladung.\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-SchulA-4%7Czt_1%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-SchulA-4%7Czt_1%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-SchulA-4%7Czt_2%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-SchulA-4","number":"3","name":"Gastschulbeitr\u00e4ge f\u00fcr Freie Tr\u00e4ger\r\n- Aussprache mit Vertretern der Schulen in freier Tr\u00e4gerschaft -\r\nDieser Punkt wird um ca. 18.00 Uhr aufgerufen!","public":true,"resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-SchulA-4%7Czt_2%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 3","fileName":"be_zt_2_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":5852,"text":"Punkt 3: Gastschulbeitr\u00e4ge f\u00fcr Freie Tr\u00e4ger - Aussprache mit Vertretern der Schulen in freier Tr\u00e4gerschaft - Dieser Punkt wird um ca. 18.00 Uhr aufgerufen! Herr Menzel von der Freien Comenius Schule tr\u00e4gt als Hauptredner das Anliegen der Vertreter der Schulen in freier Tr\u00e4gerschaft vor.  Der Vorsitzende fasst das Anliegen der Vertreter zusammen: Man sei weit davon entfernt, einen kostendeckenden Gastschulbeitrag zu erreichen. Der momentane Stand des Gastschulbeitrages sei bei 50 %, dies sind zur Zeit 200 \u20ac und es sei sehr wahrscheinlich, dass der Gesetzesentwurf im Landtag so verabschiedet wird, dass 75 % bzw. 300 \u20ac erreicht werden. Dies bedeutet f\u00fcr den st\u00e4dtischen Haushalt eine H\u00f6herbelastung von 140.000 \u20ac, die 2007 im Haushalt finanziert werden m\u00fcssten. Die weiteren fehlenden 25 % w\u00e4ren erneute 140.000 \u20ac. Er bittet um Verst\u00e4ndnis, dass der Ausschuss keine Aussage dazu machen kann, sondern dass dieses Forum dazu genutzt werden kann, dass in den Fraktionen das Problem vertieft zur Kenntnis genommen werden kann, mit der Aussicht auf wohlwollendes gemeinsames Umgehen damit. Herr Menzel bittet den Ausschuss an geeigneter Stelle Licht ins Dunkel zu bringen. Er bittet, auf Landesebene darauf hinzuwirken den Gastschulbeitrag von den Betriebskostenzusch\u00fcssen zu trennen.\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-SchulA-4%7Czt_2%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-SchulA-4%7Czt_2%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-SchulA-4%7C21603100215%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-SchulA-4","number":"4","name":"\u00dcberplanm\u00e4\u00dfige Ausgaben","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/547","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-SchulA-4%7C21603100215%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 4","fileName":"be_21603100215_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3486,"text":"Punkt 4: \u00dcberplanm\u00e4\u00dfige Ausgaben gem. \u00a7 100 HGO in Verbindung mit Ziff. 3.4.7 DAH in H\u00f6he von 331.706,00 Euro bei der HH-Stelle 01.4541.761000 (Hilfen durch Unterbringung in Kindertagesst\u00e4tten) f\u00fcr das HH-Jahr 2005 (Vorlagen-Nr. 2006/0214) Der Vorlage wird einstimmig zugestimmt.   ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-SchulA-4%7C21603100215%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-SchulA-4%7C21603100215%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-SchulA-4%7C22007100495%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-SchulA-4","number":"5","name":"Zusch\u00fcsse an Tr\u00e4gervereine der Betreuungsangebote an Grundschulen\r\nhier: Anerkennung der Ausgaben im Rahmen der Ferienbetreuung an Betreuenden Grundschulen r\u00fcckwirkend ab 2005","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/548","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-SchulA-4%7C22007100495%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 5","fileName":"be_22007100495_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3751,"text":"Punkt 5: Zusch\u00fcsse an Tr\u00e4gervereine der Betreuungsangebote an Grundschulen hier: Anerkennung der Ausgaben im Rahmen der Ferienbetreuung an Betreuenden Grundschulen r\u00fcckwirkend ab 2005 (Vorlagen-Nr. 2006/0487) MOR Hartmann (Schulamt) erkl\u00e4rt, dass die Ausgaben im Rahmen der Ferienbetreuung an Betreuenden Grundschulen erstmals ab dem Jahr 2005 r\u00fcckwirkend anerkannt wurden. Der Ausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis.   ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-SchulA-4%7C22007100495%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-SchulA-4%7C22007100495%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-SchulA-4%7C20702100131%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-SchulA-4","number":"6","name":"Neubau einer Kindertagest\u00e4tte im Baugebiet W 32 - Ernst-Ludwig-Park\r\nElisabeth-Schumacher-Stra\u00dfe 50","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/549","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-SchulA-4%7C20702100131%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 6","fileName":"be_20702100131_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3414,"text":"Punkt 6: Neubau einer Kindertagest\u00e4tte im Baugebiet W 32 - Ernst-Ludwig-Park Elisabeth-Schumacher-Stra\u00dfe 50 (Vorlagen-Nr. 2006/0130) Die Vorlage wird von der Tagesordnung abgesetzt, da der Ausschuss nicht zust\u00e4ndig ist.    ?? ?? ?? ?? 3 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-SchulA-4%7C20702100131%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-SchulA-4%7C20702100131%7C1"}}],"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Mag-29","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Meeting","name":"28. Sitzung des Magistrats der Wissenschaftsstadt Darmstadt","more-it-solutions:public_status_id":"4","meetingState":"durchgef\u00fchrt","cancelled":false,"start":"2006-08-30T15:00:00+02:00","end":"2006-08-30T16:30:00+02:00","location":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Mag-29/location","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Location","description":"Magistratssaal \"Graz\", Luisenplatz 5 a, 64283 Darmstadt","geojson":{"type":"Feature","geometry":{"type":"Point","coordinates":[]}},"streetAddress":"Luisenplatz 5 a","room":"Magistratssaal \"Graz\"","postalCode":"64283","subLocality":"Darmstadt","locality":"Darmstadt","web":"https://darmstadt.gremien.info","created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false,"meetings":[]},"organization":["https://darmstadt.gremien.info/oparl/organization/Mag"],"organization_active_1":"1","participant":["https://darmstadt.gremien.info/oparl/person/16"],"agendaItem":[{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Mag-29%7C22707100512%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Mag-29","number":"536","name":"Gemeinsamer Antrag der Fraktionen im Ortsbeirat\r\nAmpelanlage Hindemithstra\u00dfe/B 3","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/502","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Mag-29%7C22707100512%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 536","fileName":"be_22707100512_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":15265,"text":"Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle: 16.08.2006 an den Magistrat  zur Kenntnis  zur Beschlussfassung an die Stadtverordnetenversammlung  OBW zur Befassung  zur Kenntnis  zur Beschlussfassung  zur abschlie\u00dfenden Beschluss-    fassung Fachausschuss Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat VI  Amt: Stra\u00dfenverkehrsamt   OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Verteiler: VI 66 107 OBW Stvv.   Vorlage-Nr. 2006/0503 Magistratsbeschluss-Nr. 536  Tagesordnung: I II   Betreff: Gemeinsamer Antrag der Fraktionen im Ortsbeirat Ampelanlage Hindemithstra\u00dfe/B 3 Vorlage vom: 27.07.2006 Beschlussvorschlag[MdSD1]: 1. Der Magistrat nimmt von dem nachstehenden Bericht Kenntnis. 2. Der Bericht ist der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis zu geben.  Anlagen:[MdSD2]  Beschluss des Magistrats vom [MdSD3]30.08.2006 Der Magistrat nimmt Kenntnis.     Begr\u00fcndungseite zur Magistratsvorlage vom 27.07.2006:  Begr\u00fcndung:  Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 14.02.2006 wurde dem Antrag zugestimmt, M\u00f6glichkeiten zu pr\u00fcfen und umzusetzen, um die nach wie vor unbefriedigende Verkehrssituation an der Ampeleinm\u00fcndung Hindemithstra\u00dfe/B 3 zu verbessern. Hierbei insbesondere: 1. Die M\u00f6glichkeiten einzubeziehen, von der Hindemithstra\u00dfe nach rechts (in Richtung Norden, Arheilgen) bspw. mit einem Gr\u00fcnpfeil abbiegen zu k\u00f6nnen und hierzu ggf. die Geschwindigkeit vor der Ampelanlage auf 50 km/h zu reduzieren. 2. Die Lichtsignalregelung so umzustellen, dass Fahrzeuge zeitgleich von der B 3 kommend nach links in Richtung Wixhausen abbiegen k\u00f6nnen und von Wixhausen kommend nach rechts in Richtung Arheilgen/Norden auf die B 3 abbiegen k\u00f6nnten. 3. Zu \u00fcberpr\u00fcfen, ob die Ampelanlage in verkehrsarmen Zeiten, bspw. sonn- und feiertags, abgeschaltet werden kann. Hierzu wird wie folgt berichtet: - Die Arbeitsgruppe Verkehrssicherheit, die sich u. a. aus Vertretern st\u00e4dtischer Fach\u00e4mter sowie der Verkehrspolizei zusammensetzt, hat sich am 02.03.2006 wiederholt mit der Verkehrssituation an der Einm\u00fcndung B 3/Hindemithstra\u00dfe befasst.  - Die Anordnung einer Gr\u00fcnpfeil-Regelung in der Hindemithstra\u00dfe in Fahrtrichtung S\u00fcden ist nicht zul\u00e4ssig, da keine separate Rechtsabbiegespur vorhanden ist.      - Eine gleichzeitige Freigabe von linksabbiegendem Verkehr von Arheilgen kommend und Rechtsabbiegern von Wixhausen ist nach Auskunft des Amtes f\u00fcr Stra\u00dfen- und Verkehrswesen Darmstadt aufgrund der fehlenden Rechtsabbiegespur ebenfalls nicht m\u00f6glich.  - Die bisherigen Betriebszeiten sollen zur Aufrechterhaltung der gr\u00f6\u00dftm\u00f6glichen Verkehrssicherheit f\u00fcr alle Verkehrsteilnehmer beibehalten werden.  - Die Umgestaltung des Einm\u00fcndungsbereiches Hindemithstra\u00dfe/B 3 bzw. die Schaffung einer zus\u00e4tzlichen Rechtsabbiegespur ist seitens des Amtes f\u00fcr Stra\u00dfen- und Verkehrswesen (ASV) derzeit nicht vorgesehen. Darmstadt, 27.07.2006 VI-66/3V-23.10 As/Me Der Dezernent VI:  Dipl.-Ing. Dieter Wenzel Stadtrat   [MdSD1]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD2]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD3]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-29%7C22707100512%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-29%7C22707100512%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Mag-29%7C22872100514%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Mag-29","number":"537","name":"Konzept zur Verbesserung des Angebots an \u00f6ffentlichen Stellpl\u00e4tzen \u00f6stlicher und westlicher Mercksplatz\r\nAntrag der Stadtverordnetenversammlung vom 17.07.2003","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/516","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Mag-29%7C22872100514%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 537","fileName":"be_22872100514_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":13947,"text":"Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle: 18.08.2006 an den Magistrat  zur Kenntnis  zur Beschlussfassung an die Stadtverordnetenversammlung  OBW zur Befassung  zur Kenntnis  zur Beschlussfassung  zur abschlie\u00dfenden Beschluss-    fassung Fachausschuss Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat VI  Amt: Stra\u00dfenverkehrsamt   OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Verteiler: VI 66 Stvv. 52   Vorlage-Nr. 2006/0506 Magistratsbeschluss-Nr. 537  Tagesordnung: I II   Betreff: Konzept zur Verbesserung des Angebots an \u00f6ffentlichen Stellpl\u00e4tzen \u00f6stlicher und westlicher Mercksplatz Antrag der Stadtverordnetenversammlung vom 17.07.2003 Vorlage vom: 14.08.2006 Beschlussvorschlag[MdSD1]: Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.  Anlagen:[MdSD2]  Beschluss des Magistrats vom [MdSD3]30.08.2006 Der Magistrat nimmt Kenntnis.    Begr\u00fcndungsseite zur Magistratsvorlage vom 14.08.2006 Begr\u00fcndung: Der Antrag der Stadtverordnetenversammlung vom 17. Juli 2003 lautet: Der Magistrat wird beauftragt, im Zusammenhang mit der Sanierung des Zentralbades sowie den Pl\u00e4nen zum Bau eines Hotels, ein Konzept zur Verbesserung des Angebots an \u00f6ffentlichen Stellpl\u00e4tzen in diesem Bereich (\u00f6stlicher und westlicher Mercksplatz) zu entwickeln und der Stadtverordnetenversammlung zur Entscheidung vorzulegen. Zu diesem Antrag wird Folgendes berichtet: Die Erarbeitung eines Konzepts bez\u00fcglich des Angebots an \u00f6ffentlichen Stellpl\u00e4tzen auf dem \u00f6stlichen und westlichen Mercksplatz ist erst dann sinnvoll, wenn gekl\u00e4rt ist, welche Fl\u00e4chen auf dem Mercksplatz f\u00fcr eine Parkraumplanung zur Verf\u00fcgung stehen. Folgende Gesichtspunkte und Kriterien sind bei der Konzeptentwicklung zu ber\u00fccksichtigen: * Alle verbleibenden \u00f6ffentlichen Parkpl\u00e4tze sind zu bewirtschaften, d.h. es ist festzulegen, welche Nutzergruppen zu welchen Anteilen, Zeiten, Kosten, das Parkraumangebot nutzen k\u00f6nnen, * die bestehenden Pl\u00e4tze f\u00fcr Reisebusse bzw. Regionalbusse im westlichen Platzbereich sind zu erhalten, * die Erschlie\u00dfung der \u00f6ffentlichen Parkpl\u00e4tze auf dem Mercksplatz sollte \u00fcber die Hauptverkehrsstra\u00dfen Teichhausstra\u00dfe/Landgraf-Georg-Stra\u00dfe erfolgen; es ist zu vermeiden, dass der Parkplatz quell- und zielverkehr die anliegenden Wohnquartiere belastet.  Darmstadt, den 14. August 2006 VI/66/4 st-br Nst. 2833  Der Dezernent VI  Dipl.-Ing. Dieter Wenzel Stadtrat [MdSD1]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD2]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD3]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-29%7C22872100514%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-29%7C22872100514%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Mag-29%7C20308100525%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Mag-29","number":"538","name":"Sanierung von Gartenanlagen\r\nhier: Umsetzung des Parkpflegewerks Herrngarten","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/482","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Mag-29%7C20308100525%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 538","fileName":"be_20308100525_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":17610,"text":"Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle: 17.08.2006 an den Magistrat  zur Kenntnis  zur Beschlussfassung an die Stadtverordnetenversammlung  OBW zur Befassung  zur Kenntnis  zur Beschlussfassung  zur abschlie\u00dfenden Beschluss-    fassung Fachausschuss Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat III Dezernat II Amt: Gr\u00fcnfl\u00e4chen- und Umweltamt   OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Verteiler: II III 67 20 Stvv.   Vorlage-Nr. 2006/0517 Magistratsbeschluss-Nr. 538  Tagesordnung: I II   Betreff: Sanierung von Gartenanlagen hier: Umsetzung des Parkpflegewerks Herrngarten Vorlage vom: 03.08.2006 Beschlussvorschlag[MdSD1]: 1. Der Magistrat stimmt den Ausbauma\u00dfnahmen 2006 des Gr\u00fcnfl\u00e4chen- und Umweltamtes im   Rahmen des beschlossenen Parkpflegewerks Herrngarten zu. 2. Die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung ist einzuholen.  Anlagen:[MdSD2] PlanHerrngarten Beschluss des Magistrats vom [MdSD3]30.08.2006 Der Vorlage wird zugestimmt.    Begr\u00fcndungsseite zur Magistratsvorlage vom 3. Aug. 2006  Begr\u00fcndung: Auf der Grundlage des Beschlusses \u00fcber das Parkpflegewerk Herrngarten vom 14. Mai 1996 durch die Stadtverordnetenversammlung erfolgt sukzessiv dessen Umsetzung entsprechend der jeweils im Haushalt zur Verf\u00fcgung stehenden Mittel. Schwerpunktm\u00e4\u00dfig sind im Jahr 2006 drei Abwicklungsbereiche vorgesehen: 1. Der erste wichtige Abschnitt ist die Wiederinstandsetzung der zwei historischen gu\u00dfeisernen Trinkbrunnen, der eine davon am Musikplatz, der andere auf der R\u00fcckseite des Hessischen Landesmuseums im Herrngarten. Beide Brunnenelemente sind total verrostet, Metallteile zum Teil abgebrochen und die historische Wassertechnik vor unbekannter Zeit herausgeschnitten bzw. -gebrochen worden.  Die 2 Trinkbrunnen sollen sandgestrahlt werden, um die alten Strukturen wieder zu erhalten und anschlie\u00dfend mit einer Spritzverzinkung versehen werden. Die heutige Technik macht es m\u00f6glich, durch Intervallschaltungen die Brunnen wieder funktionsf\u00e4hig zu machen ohne einen unn\u00f6tigen Wasserverbrauch herbeizuf\u00fchren. Zu jedem der Trinkbrunnen wird eine neue Rohrleitung verlegt, die am \u00f6ffentlichen Netz, das jeweils in unmittelbarer N\u00e4he vorhanden ist, angeschlossen wird. 2. Der zweite Arbeitsbereich befasst sich mit der Umgestaltung der Rahmenpflanzung im Nordosten des Herrngartens. Die zurzeit v\u00f6llig \u00fcberalterte und desolate Strauchpflanzung soll - dort wo es n\u00f6tig ist - gerodet werden. Ein Bodenaustausch ist erforderlich, um darin dann eine angemessene Strauchpflanzung mit punktuell eingestreuten Stauden zu erm\u00f6glichen. Somit ist dann der Bereich Schachplatz, dessen gro\u00dfes Pflanzbeet vor zwei Jahren angelegt wurde, fertiggestellt.  Weitere Pflanzarbeiten werden an verschiedenen Stellen im Park durchgef\u00fchrt. Es handelt sich vorwiegend um Stauden und Blumenzwiebelpflanzungen. Sie werden in bereits bestehende Pflanzverb\u00e4nde eingebracht und stellen eine optische Bereicherung dar. 3. Die dritte wichtige Ma\u00dfnahme ist die Aufstellung einer gro\u00dfen Informationstafel am Eingang Karolinenplatz mit \u00dcberblick und Geschichte zum Park sowie vier kleineren Erl\u00e4uterungstafeln zu Denkm\u00e4lern im Park wie Goethe-Denkmal, Grabmal der Gro\u00dfen Landgr\u00e4fin Caroline, Prinzesschen Elisabeth-Denkmal und Herrngartenteich.      Unter der Haushaltsstelle 02.5800001.940039 stehen im Jahr 2006  15.000,00 Euro sowie 51.158,00 Euro Restmittel aus dem Jahr 2005 zur Durchf\u00fchrung vorgenannter Ma\u00dfnahmen zur Verf\u00fcgung. Die Arbeiten setzen sich kostenm\u00e4\u00dfig incl. Mehrwertsteuer wie folgt zusammen: Trinkbrunnensanierung 32.364,00 Euro Rahmenpflanzung am Schachplatz 18.560,00 Euro Verschiedene Pflanzungen 4.640,00 Euro Informationstafeln 8.236,00 Euro Unvorhergesehenes 1.740,00 Euro 65.540,00 Euro + zur Aufrundung 618,00 Euro Gesamtsumme 66.158,00 Euro  Aufgestellt: Darmstadt, 3. Aug. 2006 67-13 Mo/Schm ( 3389  Anlage Lageplan Herrngarten  Dezernat II Dezernat III  Wolfgang Glenz Klaus Feuchtinger B\u00fcrgermeister Stadtrat [MdSD1]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD2]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD3]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-29%7C20308100525%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-29%7C20308100525%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Mag-29%7C20308100526%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Mag-29","number":"539","name":"Haushaltsvorlage","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/483","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Mag-29%7C20308100526%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 539","fileName":"be_20308100526_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":14841,"text":"Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle: 14.08.2006 an den Magistrat  zur Kenntnis  zur Beschlussfassung an die Stadtverordnetenversammlung  OBW zur Befassung  zur Kenntnis  zur Beschlussfassung  zur abschlie\u00dfenden Beschluss-    fassung Fachausschuss Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat III Dezernat II Amt: Gr\u00fcnfl\u00e4chen- und Umweltamt   OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Verteiler: II III 67 20   Vorlage-Nr. 2006/0518 Magistratsbeschluss-Nr. 539  Tagesordnung: I II   Betreff: \u00dcberplanm\u00e4\u00dfige Ausgaben gem\u00e4\u00df \u00a7 100 HGO in Verbindung mit der Ziffer 3.4.7 DAH in H\u00f6he von 4.580,00 Euro bei der Haushaltsstelle 02.5800001.935000, Erwerb von beweglichen Sachen des Anlageverm\u00f6gens, f\u00fcr das Haushaltsjahr 2006 Vorlage vom: 03.08.2006 Beschlussvorschlag[MdSD1]: Bei der Haushaltsstelle 02.5800001.935000 -Erwerb von beweglichen Sachen des Anlageverm\u00f6gens- werden \u00fcberplanm\u00e4\u00dfige Mittel in H\u00f6he von 4.580,00 Euro erforderlich. Der Magistrat genehmigt diese \u00fcberplanm\u00e4\u00dfige Ausgabe, f\u00fcr die ein unabweisbares Bed\u00fcrfnis besteht und die unvorhergesehen ist, gem\u00e4\u00df \u00a7 100 HGO. Die Mehrausgaben werden durch Einsparungen bei der Haushaltsstelle 02.5800001.935900, Erwerb von Fahrzeugen, gedeckt.  Anlagen:[MdSD2]  Beschluss des Magistrats vom [MdSD3]30.08.2006 Der Vorlage wird zugestimmt.   Begr\u00fcndungsseite zur Magistratsvorlage vom 3. Aug. 2006  Begr\u00fcndung: Die Baumdatei ist Grundlage f\u00fcr die regelm\u00e4\u00dfig notwendige Baumkontrolle. Bestandteil dieser Baumdatei ist die digitale Stadtkarte des Vermessungsamtes, die \u00fcber das Programm MAP INFO zur Verf\u00fcgung gestellt wird. Nach Anschaffung von mobilen Datenerfassungsger\u00e4ten ist es erforderlich, diese Baumdatei mit der digitalen Stadtkarte (MAP INFO) auf diesen Ger\u00e4ten bereit zu stellen . Hierf\u00fcr ist die zus\u00e4tzliche Beschaffung von 2 MAP INFO-Lizenzen erforderlich. Eine weitere MAP INFO-Lizenz wird ben\u00f6tigt f\u00fcr die Abteilung Planung und Neubau des Gr\u00fcnfl\u00e4chen- und Umweltamtes. Die Beschaffungskosten f\u00fcr die 3 zuvor genannten Lizenzen liegen bei 4.580,00 Euro. Der Magistrat genehmigt diese \u00fcberplanm\u00e4\u00dfigen Ausgaben in H\u00f6he von 4.580,00 Euro, f\u00fcr die ein unabweisbares Bed\u00fcrfnis besteht und die unvorhergesehen sind, gem\u00e4\u00df \u00a7 100 HGO bei der Haushaltstelle 02.5800001.935000 - Erwerb von beweglichen Sachen des Anlageverm\u00f6gens -. Die Mehrausgaben werden durch Einsparungen bei der Haushaltsstelle 02.5800001.935900 - Erwerb von Fahrzeugen - gedeckt.  Aufgestellt: Darmstadt, 3. Aug. 2006 67-20 Lx/Schm ( 2902  Dezernat II Dezernat III i. V.  Dieter Wenzel Klaus Feuchtinger Stadtrat Stadtrat [MdSD1]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD2]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD3]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-29%7C20308100526%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-29%7C20308100526%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Mag-29%7C20808100537%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Mag-29","number":"544","name":"B\u00fcrgerpreis f\u00fcr soziale Verdienste","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/505","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Mag-29%7C20808100537%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 544","fileName":"be_20808100537_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":18104,"text":"Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle: 21.08.2006 an den Magistrat  zur Kenntnis  zur Beschlussfassung an die Stadtverordnetenversammlung  OBW zur Befassung  zur Kenntnis  zur Beschlussfassung  zur abschlie\u00dfenden Beschluss-    fassung Fachausschuss Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat II  Amt: Sozialverwaltung   OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Verteiler: II 50 52 100 Stvv.   Vorlage-Nr. 2006/0529 Magistratsbeschluss-Nr. 544  Tagesordnung: I II   Betreff: B\u00fcrgerpreis f\u00fcr soziale Verdienste Vorlage vom: 16.08.2006 Beschlussvorschlag[MdSD1]: Der B\u00fcrgerpreis f\u00fcr soziale Verdienste wird im Jahr 2006 den ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Freiwilligenagentur Darmstadt und den Pilotinnen und Piloten der Blinden-Tandemgruppe der VSG (Versehrtensportgemeinschaft) Darmstadt f\u00fcr ihr beispielhaftes ehrenamtliches soziales Engagement jeweils zur H\u00e4lfte zuerkannt. Anlagen:[MdSD2]  Beschluss des Magistrats vom [MdSD3]30.08.2006 Der Vorlage wird zugestimmt.   Begr\u00fcndung zur Magistratsvorlage vom 16. August 2006:  Die Satzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt \u00fcber die Ehrung verdienter Pers\u00f6nlichkeiten (Ehrungsordnung) vom 26. Mai 1989 sieht vor, einmal j\u00e4hrlich f\u00fcr beispielhafte Leistungen oder Anstrengungen auf dem Gebiet der ehrenamtlichen Sozialarbeit einen B\u00fcrgerpreis f\u00fcr soziale Verdienste zu verleihen. Am 20. Juni 2006 entschied die Jury, der unter Vorsitz von Herrn B\u00fcrgermeister Glenz Frau Anne Frantz, Frau Edda Haack, Frau Gudrun Schneider, Herr Jochen Partsch und Herr Michael Wei\u00df angeh\u00f6ren, f\u00fcr die Verleihung des diesj\u00e4hrigen B\u00fcrgerpreises  die ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Freiwilligenagentur Darmstadt und die Pilotinnen und Piloten der Blinden-Tandemgruppe der VSG (Versehrtensportgemeinschaft) Darmstadt vorzuschlagen. Die ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Freiwilligenagentur beraten Darmst\u00e4dter B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger, die sich freiwillig engagieren m\u00f6chten. Hierbei wird Hilfestellung geleistet, in welchen Bereichen und in welchem Umfang gearbeitet werden soll, welche Kompetenzen eingebracht werden und welche Gegenleistungen erwartet werden. Durch die Zusammenarbeit mit den Organisationen, die Ehrenamtliche einsetzen m\u00f6chten, dient die Freiwilligenagentur als Anlaufstelle f\u00fcr alle auftauchenden Fragen sowohl f\u00fcr die Organisationen als auch f\u00fcr die Ehrenamtlichen. Au\u00dfer bei der Unterst\u00fctzung beim Management, der Hilfe bei der Einsatzplanung, der Organisation von Fort- und Weiterbildung, Beratung in Versicherungsfragen und Praxisbegleitung werden auch Anst\u00f6\u00dfe f\u00fcr innovative Ans\u00e4tze gegeben. Durch die Mitarbeit in der Clearingstelle als Dienstleister f\u00fcr Einsatzstellen und Zusammenarbeit mit den Kommunen wird eine wichtige soziale Arbeit geleistet. Seit 1990 besteht die Tandemgruppe VSG Darmstadt, die speziell f\u00fcr sehbehinderte und blinde Mitmenschen gegr\u00fcndet wurde. Es finden regelm\u00e4\u00dfig Radtouren statt, um die eingeschr\u00e4nkte Mobilit\u00e4t der Behinderten zu verbessern. Die Pilotinnen und Piloten sitzen auf dem Tandem vorne und chauffieren den sehbehinderten oder blinden Menschen, der ebenfalls mit in die Pedale tritt. Die Fahrradtouren erstrecken sich \u00fcber 20 bis 70 km, es findet j\u00e4hrlich auch eine 2-Tages-Tour statt. Bei den Ausfahrten ist eine Rundumbetreuung n\u00f6tig sowie eine gute Organisation. Zur Zeit stehen 18 R\u00e4der zur Verf\u00fcgung. Die Tandemgruppe der VSG Darmstadt finanziert sich ausschlie\u00dflich aus Spenden. Von den Sehbehinderten und Blinden wird nur ein ganz geringer Beitrag erhoben. Die ca. 25 ausschlie\u00dflich ehrenamtlich arbeitenden aktiven Pilotinnen und Piloten arbeiten hervorragend und private Freundschaften haben sich im Laufe der Jahre entwickelt.     Die Jury zur Verleihung des B\u00fcrgerpreises hat sich in der Sitzung am 20. Juni 2006 einstimmig daf\u00fcr ausgesprochen, als Preistr\u00e4ger f\u00fcr den diesj\u00e4hrigen B\u00fcrgerpreis die seit Jahren ehrenamtlich in der Freiwilligenagentur der Stadt Darmstadt und des Landkreises Darmstadt-Dieburg Arbeitenden und die Blinden-Tandemgruppe des VSG Darmstadt vorzuschlagen. Sie haben sich durch mitmenschliches und b\u00fcrgerschaftliches Verhalten verdient gemacht und damit in au\u00dfergew\u00f6hnlichem Ma\u00dfe Tatkraft bewiesen und in der \u00d6ffentlichkeit ein Beispiel gesetzt. Die nach \u00a7 12 der Ehrungsordnung ausgesetzte Geldzuwendung (2500,00 Euro) wird in Form zweier Schecks \u00fcbergeben. Die Ehrung wird am 18. Oktober 2006 im Ernst-Ludwig-Saal stattfinden. Darmstadt, den 16. August 2006 Ru/g\u00f6 Nst.: 2176  Dezernat II   Wolfgang Glenz B\u00fcrgermeister [MdSD1]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD2]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. 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Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: II V VI 23 401 65 Stvv. 20 Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Neubau einer Kindertagest\u00e4tte im Baugebiet W 32 - Ernst-Ludwig-Park Elisabeth-Schumacher-Stra\u00dfe 50 Vorlage vom: 09.08.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]:   Zur Ausf\u00fchrung des Magistratsbeschlusses Nr. 0321 vom 28.04.2004 und des  Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 08.06.2004 wird das  Liegenschaftsamt erm\u00e4chtigt, das Grundst\u00fcck Gemarkung Darmstadt Flur 50  Nr. 302/1 mit einer Gesamtfl\u00e4che von 2.520 m\u00b2 zur Erstellung einer Kinder-  tagesst\u00e4tte im Erbbaurecht an die Bauverein AG zu vergeben.   Der Bestellung des Erbbaurechts werden folgende Bedingungen zugrunde gelegt:   Der Erbbauvertrag wird auf die Dauer von 25 Jahren geschlossen.   Die Erbbauberechtigte verpflichtet sich, auf dem Grundst\u00fcck eine Kindertagesst\u00e4tte zu errichten  und deren Betrieb zu erm\u00f6glichen, soweit die Stadt Darmstadt die Vermietung zu diesem Zweck  vornimmt.   Der einzutragende Erbbauzins betr\u00e4gt 2 % aus einem Bodenwert von 200,00 \u20ac/m\u00b2.    Grundst\u00fcckseigent\u00fcmerin und Erbbauberechtigte vereinbaren schuldrechtlich, dass  die Grundst\u00fcckseigent\u00fcmerin gegen\u00fcber der Erbbauberechtigten auf Zahlung der  Erbbauzinsen verzichtet, solange der Mietvertrag zur Anmietung der Kindertages-  st\u00e4tte zwischen der Grundst\u00fcckseigent\u00fcmerin und der Erbbauberechtigten l\u00e4uft.  Anlagen:[MdSD3] Mag.Vorlage Ernst-Ludwig Park, Lageplan  Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]30.08.2006 Der Vorlage wird zugestimmt.     Begr\u00fcndungsseite zur Magistratsvorlage vom 09.08.2006 Begr\u00fcndung: Das Grundst\u00fcck befindet sich im neuen Baugebiet W 32. Unter Bezug auf die Begr\u00fcndungsseite des als Anlage beigef\u00fcgten Magistrats-beschlusses, mit der der Bedarf festgestellt wurde, hat die Bauverein AG eine neue Kindertagesst\u00e4tte mit zwei altersstufen\u00fcbergreifenden Gruppen, zwei Kindergartengruppen und einer Hortgruppe errichtet. Die Laufzeit von 25 Jahren ist angemessen, da es sich um einen Zweckbau mit einer kurzen Nutzungsdauer handelt. Im Hinblick darauf, dass die Stadt Darmstadt die Kindertagesst\u00e4tte im Rahmen eines Mietvertrages \u00fcbernimmt, wird auf die Zahlung von Erbbauzinsen verzichtet, solange der Mietvertrag l\u00e4uft. Bei Beendigung des Erbbaurechts durch Zeitablauf ist keine Entsch\u00e4digung zu zahlen. Der Mietvertrag wird den Gremien in einer gesonderten Vorlage vorgelegt. Darmstadt, 09.08.2006 23-40-III/2-D6-hu-b\u00f6  Dezernat II  Dezernat V  Dezernat VI  Wolfgang Glenz Daniela Wagner  Dipl.-Ing. Dieter Wenzel B\u00fcrgermeister Stadtr\u00e4tin  Stadtrat  [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. 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Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: VI 23 20 105 Stvv. Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Erwerb von Grundst\u00fccken am S-Bahnhaltepunkt Arheilgen Eigent\u00fcmer: Deutsche Bahn AG, Berlin Vorlage vom: 21.08.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: Das Liegenschaftsamt wird erm\u00e4chtigt, eine Teilfl\u00e4che von ca. 2.400 m\u00b2 aus dem Grundst\u00fcck Gemarkung Arheilgen Flur 11 Nr. 170/3 und die Grundst\u00fccke Gemarkung Arheilgen Flur 10 Nr. 697/3 und Nr. 697/5 zum Kaufpreis von ca. 176.449,50 Euro, von der Deutschen Bahn AG, Berlin zu erwerben. Der Kaufpreis gliedert sich wie folgt: Teilfl\u00e4che von ca.  2.400 m\u00b2 x 69,50 Euro/m\u00b2 =  166.800,00 Euro Flurst\u00fcck Nr. 697/3 mit 467 m\u00b2 und Flurst\u00fcck Nr. 697/5 mit 452 m\u00b2, also insgesamt 919 m\u00b2 x 10,23 Euro/m\u00b2 =                      9.649,50 Euro insgesamt ca.                                     176.449,50 Euro. In dem Kaufvertrag ist eine Nachzahlungsklausel und Mehrerl\u00f6sklausel aufzunehmen f\u00fcr den Fall, dass die Stadt Darmstadt den Kaufgegenstand einer h\u00f6herwertigen baulichen Nutzung als der einer P + R-Anlage zuf\u00fchrt. Diese Nachzahlungs- und Mehrerl\u00f6sklausel wird durch ein Wiederkaufsrecht im Grundbuch gesichert. Die vorgenannten Klauseln sowie das Wiederkaufsrecht sind auf die Dauer von 15 Jahren nach Vertragsabschluss beschr\u00e4nkt. Die Zahlung des Kaufpreises erfolgt zu Lasten der HHSt.: 02.8800001.932000.  Anlage: [MdSD3]Lageplan Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]30.08.2006 Nach eingehender Diskussion wird der Vorlage zugestimmt.   Begr\u00fcndungsseite zur Magistratsvorlage vom 21.08.2006 Begr\u00fcndung: Im Bereich des S-Bahn Haltepunktes Arheilgen / Weiterst\u00e4dter Stra\u00dfe werden seit Jahren Fl\u00e4chen der Bahn ben\u00f6tigt. Dringend ben\u00f6tigt wird die Fl\u00e4che aus dem Flurst\u00fcck Gemarkung Arheilgen Flur 11 Nr. 170/3 f\u00fcr die Weiterf\u00fchrung der Stra\u00dfe Am Brombeerberg, die die verkehrliche Verbindung der Weiterst\u00e4dter Stra\u00dfe zum Baugebiet \u00d6tterst\u00e4dter Weg (Bl\u00fctenviertel) erm\u00f6glicht. Au\u00dferdem soll auch dort der dringend ben\u00f6tigte P + R-Platz ausgebaut werden. Das Flurst\u00fcck Gemarkung Arheilgen Flur 10 Nr. 697/5 ist ein Teil des bereits fertig gestellten L\u00e4rmschutzwalles und das Grundst\u00fcck Nr. 697/3 wird als Unterhaltungsweg f\u00fcr den Wall ben\u00f6tigt. Die Grundst\u00fccke liegen im Geltungsbereich des rechtskr\u00e4ftigen Bebauungsplanes A 25.1 - S-Bahn Haltepunkt Arheilgen - und sind dort entsprechend festgesetzt. Nach langwierigen und schwierigen Verhandlungen mit der Bahn konnte im Jahre 2001 Einigung \u00fcber den Verkauf und den Kaufpreis f\u00fcr das Gel\u00e4nde erzielt werden. Ein Personalwechsel bei der Bahn im Jahre 2002 hatte jedoch dazu gef\u00fchrt, dass die Bahn die zuvor vereinbarten Kaufpreise nicht mehr akzeptierte und vollkommen neue Erwerbsverhandlungen gef\u00fchrt werden mussten. Zwischenzeitlich konnte nach weiteren schwierigen und zeitaufwendigen Verhandlungen nun doch Einigung \u00fcber den Verkauf und einen akzeptablen Kaufpreis erzielt werden. Die Bewertung des Grundst\u00fccksteiles aus der Parzelle Nr. 170/3 basiert auf einem f\u00f6rmlichen Wertgutachten des Gutachterausschusses f\u00fcr Grundst\u00fcckswerte und sonstige Wertermittlungen f\u00fcr den Bereich der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Der Kaufpreis f\u00fcr die Parzellen Nr. 697/3 und Nr. 697/5 ist im Hinblick auf die Verwendungsm\u00f6glichkeit der Fl\u00e4chen angemessen und wurde bereits beim Erwerb \u00e4hnlicher Fl\u00e4chen gezahlt.   Die Bahn verlangt f\u00fcr den Fall, dass die Stadt Darmstadt die vorgenannten Flurst\u00fccke einer h\u00f6herwertigen Nutzung als der einer P + R-Anlage zuf\u00fchrt oder den Kaufgegenstand weiterver\u00e4u\u00dfert, eine Nachzahlungs- und Mehrerl\u00f6sklausel. Diese Klauseln sind auf 15 Jahre befristet und werden durch ein Wiederkaufsrecht im Grundbuch gesichert. Aus Sicht der Stadt Darmstadt bestehen gegen die geforderten Klauseln keine Bedenken, da keine andere als die geplante und auch im Bebauungsplan festgesetzte Nutzung als P + R-Anlage vorgesehen ist. Darmstadt, 21.08.2006 23-II/4/4-37-B1-r\u00e4-ba Der Dezernent VI  Dipl.-Ing. Dieter Wenzel Stadtrat [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. ?? ?? ?? ?? 2\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-29%7C21904100290%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-29%7C21904100290%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Mag-29%7C22507100506%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Mag-29","number":"551","name":"Zwischenbericht \u00fcber die Abwicklung des aktiven Zinsmanagements im Jahr 2006","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/466","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Mag-29%7C22507100506%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 551","fileName":"be_22507100506_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":17315,"text":"Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle: 16.08.2006 an den Magistrat  zur Kenntnis  zur Beschlussfassung an die Stadtverordnetenversammlung  OBW zur Befassung  zur Kenntnis  zur Beschlussfassung  zur abschlie\u00dfenden Beschluss-    fassung Fachausschuss Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat II  Amt: K\u00e4mmerei   OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Verteiler: II 20 Stvv. 14   Vorlage-Nr. 2006/0498 Magistratsbeschluss-Nr. 551  Tagesordnung: I II   Betreff: Zwischenbericht \u00fcber die Abwicklung des aktiven Zinsmanagements im Jahr 2006 Vorlage vom: 14.08.2006 Beschlussvorschlag[MdSD1]: Der Zwischenbericht \u00fcber die Abwicklung des aktiven Zinsmanagements wird zur Kenntnis genommen.  Anlagen:[MdSD2]  Beschluss des Magistrats vom [MdSD3]30.08.2006 Der Magistrat nimmt von der Vorlage Kenntnis.   Begr\u00fcndungsseite zur Magistratsvorlage vom 14. August 2006  Aktives Zinsmanagement im Jahr 2006 Mit Magistratsbeschluss Nr. 0039/2005 wurde die Einf\u00fchrung eines Zinsmanagements f\u00fcr den Bereich des Kreditportfolios der Stadt Darmstadt beschlossen. Hierbei sollen M\u00f6glichkeiten zur Verminderung der Zinsbelastung genutzt werden, um eine sofortige Haushaltsentlastung zu erreichen. \u00dcber die erfolgreiche Abwicklung des Zinsmanagements im Jahr 2005 wurde mit der Magistratsvorlage Nr. 0748/2005 berichtet.  Gem\u00e4\u00df Magistratsbeschluss 0545/2005 werden der Magistrat und der Haupt- und Finanzausschuss regelm\u00e4\u00dfig schriftlich \u00fcber die neu abgeschlossenen Vertr\u00e4ge und die Ergebnisse des Zinsmanagements unterrichtet. Im Vorgriff auf den zum Jahresende zu erstellenden Bericht \u00fcber das Ergebnis des Zinsmanagements im Jahr 2006, werden im Folgenden die Aktivit\u00e4ten im 1. Halbjahr 2006 dargestellt.  Um die Zinsbelastung f\u00fcr den st\u00e4dtischen Hauhalt zu reduzieren, wurden verschiedene Ma\u00dfnahmen ergriffen. F\u00fcnf Darlehen wurden vorzeitig neustrukturiert. Diese Darlehen waren bisher wie folgt verzinst: 5,05 %, 5,60 %, 4,55 %, 4,26 %, 4,46 %. Durch die vorzeitigen Neustrukturierungen konnten die Zinss\u00e4tze dieser Darlehen gesenkt werden (4,54 %, 4,44 %, 4,33 %, 4,22 %, 4,24 %). Weiterhin wurden zwei Forward-Darlehen und ein Forward Plus Darlehen abgeschlossen. (Magistratsbeschl\u00fcsse 0274/2006, 0267/2006) Durch den Abschluss der Forward-Darlehen ergibt sich zwar keine sofortige Entlastung, aber das zur Zeit noch niedrige Zinsniveau ist f\u00fcr die Zukunft gesichert. Vor dem Hintergrund bereits schon steigender Zinsen ist diese langfristige Sicherung des Zinssatzes sehr sinnvoll. Bei dem Forward Plus Darlehen erh\u00e4lt die Stadt Darmstadt bis zum urspr\u00fcnglichen Zinsanpassungstermin Zinsausgleichszahlungen. Hier kann neben der Sicherung eines niedrigen Zinssatzes f\u00fcr die Zukunft die Zinsbelastung sofort gesenkt werden.  In einem Fall wurde ein Zinssicherungsgesch\u00e4ft abgeschlossen. Bei der Commerzbank hat die Stadt am 24.10.2005 einen Receiverswap abgeschlossen. Durch einen Receiverswap wird die feste Zinszahlung gegen variable Zinsen getauscht. Nach R\u00fccksprache mit der Helaba wurde dieses variable Darlehen Ende Januar 2006 mittels Payerswap gesichert, um im Endeffekt wieder einen Festzinssatz zu erreichen. Ende M\u00e4rz ergab sich die Gelegenheit diesen Payerswap wieder zu verkaufen und mit dem Erl\u00f6s unsere Zinsbelastung weiter zu senken. Allerdings ist obiges Darlehen nun wieder variabel verzinst. Sollten die Geldmarktzinsen weiter steigen, kann ggf. eine erneute Sicherung des Receiverswaps n\u00f6tig werden. Eine Entscheidung hierzu erfolgt auf der Basis der laufenden Marktbeobachtung. Da die Absicherung eines Receiverswaps immer mit Kosten verbunden ist, wird ein Teil der durch das aktive Zinsmanagement ersparten Zinsen einer Sonderr\u00fccklage zugef\u00fchrt, um m\u00f6gliche Risiken f\u00fcr den Haushalt abzufedern.  Am 04.01.2006 wurde eine Receiver-Swaption verkauft.  F\u00fcr den Verkauf dieser Option erhielt die Stadt 210.000,00 Euro. Daf\u00fcr muss, falls die Bank die Option aus\u00fcbt, ab dem 01.12.2012 ein Zinssatz in H\u00f6he von 3,50 % (+ Marge) gezahlt werden. Wenn die Bank die Option nicht aus\u00fcbt, findet am 01.12.2012 eine normale Prolongation statt.  Darmstadt, den 14. August 2006 Der Dezernent II  Wolfgang Glenz B\u00fcrgermeister  [MdSD1]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD2]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD3]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-29%7C22507100506%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-29%7C22507100506%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Mag-29%7C20708100529%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Mag-29","number":"552","name":"Kuratorium Akademie f\u00fcr Tonkunst","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/487","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Mag-29%7C20708100529%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 552","fileName":"be_20708100529_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":12749,"text":"Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle: 16.08.2006 an den Magistrat  zur Kenntnis  zur Beschlussfassung an die Stadtverordnetenversammlung  OBW zur Befassung  zur Kenntnis  zur Beschlussfassung  zur abschlie\u00dfenden Beschluss-    fassung Fachausschuss Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat I  Amt: Hauptamt   OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Verteiler: I 100 411 20 Stvv.   Vorlage-Nr. 2006/0521 Magistratsbeschluss-Nr. 552  Tagesordnung: I II   Betreff: Kuratorium Akademie f\u00fcr Tonkunst Vorlage vom: 07.08.2006 Beschlussvorschlag[MdSD1]: Nach der konstituierenden Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27. April 2006 sind die Kommissionen, Aussch\u00fcsse und Kuratorien neu zu besetzen. Der Magistrat w\u00e4hlt wie aus der Anlage ersichtlich. Die Vorlage ist der Stadtverordnetenversammlung zur weiteren Beschlussfassung vorzulegen.  Anlagen:[MdSD2]  Beschluss des Magistrats vom [MdSD3]30.08.2006 Der Magistrat w\u00e4hlt wie aus der Anlage ersichtlich und benennt als Vertreter des Oberb\u00fcrgermeisters Stadtrat Pakleppa. Die Vorlage wird an die Stadtverordnetenversammlung weitergeleitet.   Begr\u00fcndung zur Magistratsvorlage am 07. August 2006  Nach \u00a7 11 der Betriebsordnung der St\u00e4dtischen Akademie f\u00fcr Tonkunst i. d. f. vom 01. 01. 1991 geh\u00f6ren dem Kuratorium der Akademie an: a) der Oberb\u00fcrgermeister als Vorsitzender; im Falle seiner Verhinderung en anderes vom Magistrat zu bestimmendes Magistratsmitglied ( OB kraft Amtes; Vertretung durch Mehrheitswahl ) b) 4 Mitglieder der Stavo ( Listenwahl in Stavo ) c) 4 sachkundige B\u00fcrger ( Listenwahl durch Magistrat )  Als sachkundige B\u00fcrger ( Ziffer c ) wurden von dem Kulturinstitut Akademie f\u00fcr Tonkunst die in der Anlage aufgef\u00fchrten Personen vorgeschlagen.  Darmstadt, 07. August 2006 100/Ja Nst.: 2318   i.V.  Stadtrat Dipl. Ing. Dieter Wenzel  [MdSD1]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD2]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD3]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-29%7C20708100529%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-29%7C20708100529%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Mag-29%7C20708100531%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Mag-29","number":"553","name":"Beteiligung der \u00d6ffentlichkeit am Justizvollzug\r\nhier: Bildung eines Anstaltsbeirates","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/488","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Mag-29%7C20708100531%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 553","fileName":"be_20708100531_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":12468,"text":"Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle: 16.08.2006 an den Magistrat  zur Kenntnis  zur Beschlussfassung an die Stadtverordnetenversammlung  OBW zur Befassung  zur Kenntnis  zur Beschlussfassung  zur abschlie\u00dfenden Beschluss-    fassung Fachausschuss Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat I  Amt: Hauptamt   OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Verteiler: I 100   Vorlage-Nr. 2006/0523 Magistratsbeschluss-Nr. 553  Tagesordnung: I II   Betreff: Beteiligung der \u00d6ffentlichkeit am Justizvollzug hier: Bildung eines Anstaltsbeirates  Vorlage vom: 07.08.2006 Beschlussvorschlag[MdSD1]: Durch Beschluss des Magistrats vom 21. 04. 2004 wurden 7 Mitglieder sowie 2 Eratzmitglieder f\u00fcr den Anstaltbeirat bei der JVA benannt. Der Beirat bei der hiesigen Vollzugsanstalt besteht derzeit lediglich noch aus sechs Mitgliedern, obwohl der Erlass ( Runderlass des MdJ vom 21. 01. 1994 ) sieben vorschreibt.  Als weiteres Mitglied bzw.Ersatzmitglied f\u00fcr den Beirat werden seitens des DGB Region Starkenburg benannt: Frau Gabriele Hutter, Schnittspahnstra\u00dfe 3, 64287 Darmstadt, Techn.Angestellte, Arbeitnehmerbeisitzerin bei dem DGB Region Starkenburg, Als Ersatzmitglied: Frau Elise Nederveld, L\u00f6fflerstra\u00dfe 24, 64289 Darmstadt   Damit die Funktions- und Arbeitsf\u00e4higkeit dieses Gremiums auch k\u00fcnftig erhalten bleibt, sind die Nachwahlen erforderlich.  Darmstadt, 07. August 2006 100/Ja Nst.: 2318   i.-V.   Dipl. Ing. Dieter Wenzel Stadtrat  Anlagen:[MdSD2]  Beschluss des Magistrats vom [MdSD3]30.08.2006 Der Vorlage wird zugestimmt.   [MdSD1]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD2]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. 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Beschlussfassung Magistrat Verteiler: VI 23 15 20 Stvv. 105   Vorlage-Nr. 2006/0531 Magistratsbeschluss-Nr. 554  Tagesordnung: I II   Betreff: Verlegung der DRK Station hier: Vergabe einer Teilfl\u00e4che aus dem Grundst\u00fcck Gemarkung Arheilgen Flur 3     Nr. 54/8, \u00c4nderung der Vorlage Nr. 0374/2006. Vorlage vom: 09.08.2006 Beschlussvorschlag[MdSD1]: In Ab\u00e4nderung des Magistratsbeschlusses Nr. 0374 vom 14.06.2006 und dem Beschluss des Ausschusses f\u00fcr Liegenschaften und Wirtschaftsf\u00f6rderung vom 21.06.2006 wird das Liegenschaftsamt erm\u00e4chtigt, an einer noch zu vermessenden Teilfl\u00e4che von nunmehr ca. 620 qm aus dem Grundst\u00fcck Gemarkung Darmstadt Flur 3 Nr. 54/8 mit insgesamt 2.316 qm ein Erbbaurecht zugunsten des Deutschen Roten Kreuzes, Kreisverband Darmstadt e. V. zu bestellen.  Anlagen:[MdSD2] Magistratsvorlage Nr. 0374 Mag.Vorlage Nr. 0374 (2) Mag.Vorlage Nr. 0374 (Plan) Lageplan Beschluss des Magistrats vom [MdSD3]30.08.2006 Der Vorlage wird zugestimmt.   Begr\u00fcndungsseite zur Magistratsvorlage vom 09.08.2006 Begr\u00fcndung: Die Vergabe des zun\u00e4chst vorgesehenen Grundst\u00fccksteiles mit ca. 910 qm im Erbbaurecht  kommt nicht mehr in Betracht, da die in dem beiliegenden Lageplan schraffiert dargestellten Teilfl\u00e4chen f\u00fcr die Zuwegung, die sechs Stellpl\u00e4tze einschlie\u00dflich der Zufahrt sowie die Abstandsfl\u00e4chen von dem Gemeinschaftshaus, dem Kindergarten und dem DRK gemeinsam genutzt werden sollen. Aufgrund dieses Sachverhaltes werden die Grundst\u00fccke Flur 3 Nr. 54/7 und 54/8 verschmolzen. Das noch zu vermessende Grundst\u00fcck mit ca. 620 qm, das f\u00fcr das Geb\u00e4ude des DRK ben\u00f6tigt wird und in dem beiliegenden Plan mit B gekennzeichnet ist, wird an das DRK im Erbbaurecht vergeben.  F\u00fcr die Fl\u00e4chen, die gemeinsam genutzt werden, werden Baulasten bestellt. Auf die Vorlage Nr. 0374 wird Bezug genommen, im \u00dcbrigen bleiben die Bedingungen unver\u00e4ndert. Darmstadt, den 09.08.2006 23-III/2-D6-hu-b\u00f6 Der Dezernent VI  Dipl.-Ing. Dieter Wenzel Stadtrat [MdSD1]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD2]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD3]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-29%7C20908100539%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-29%7C20908100539%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Mag-29%7C20908100541%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Mag-29","number":"555","name":"Verabschiedung der Konzeptionen:\r\n- von 'Familien im Trennungs- und Scheidungsprozess'\r\n- zur fachlichen Begleitung von Umgangskontakten im Familienzentrum - Bereich Erziehungsberatung","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/504","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Mag-29%7C20908100541%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 555","fileName":"be_20908100541_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":13929,"text":"Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle: 21.08.2006 an den Magistrat  zur Kenntnis  zur Beschlussfassung an die Stadtverordnetenversammlung  OBW zur Befassung  zur Kenntnis  zur Beschlussfassung  zur abschlie\u00dfenden Beschluss-    fassung Fachausschuss Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat II  Amt: Sozialverwaltung   OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Verteiler: II 50 51 530 Stvv. 531   Vorlage-Nr. 2006/0533 Magistratsbeschluss-Nr. 555  Tagesordnung: I II   Betreff: Verabschiedung der Konzeptionen: - von Familien im Trennungs- und Scheidungsprozess - zur fachlichen Begleitung von Umgangskontakten im Familienzentrum - Bereich Erziehungsberatung Vorlage vom: 16.08.2006 Beschlussvorschlag[MdSD1]: Der Magistrat verabschiedet die vorliegenden Konzepte: - Beratungskonzeption Familien im Trennungs- und Scheidungsprozess - Konzept zur fachlichen Beratung von Umgangskontakten  Anlagen:[MdSD2] 1.doc 2.dot 3.doc 4.doc 6.doc 7.dot 8.doc Beschluss des Magistrats vom [MdSD3]30.08.2006 Der Vorlage wird zugestimmt.   Begr\u00fcndung zur Magistratsvorlage vom 16. August 2006:  Im Familienzentrum - Erziehungsberatung - ist Beratung im Kontext von Trennung und Scheidung ein umfassendes Aufgabengebiet. 33 % der Rat suchenden B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger kamen im Jahr 2005 wegen Trennungs- und Scheidungsfragen auf die Erziehungsberatung zu. Ca. die H\u00e4lfte der vorgestellten Kinder und Jugendlichen lebten nicht bei ihren Eltern, sondern bei einem allein erziehenden Elternteil oder in einer anderen Familien- oder Lebenskonstellation. Dies legt den Schluss nahe, dass ein hoher Prozentsatz der Kinder schmerzhafte Trennungs- und Verlusterfahrungen durchlebt hat. Das Beratungsangebot bei Trennung und Scheidung und das Angebot des begleiteten Umgangs ist explizit als Arbeitsauftrag der institutionellen Erziehungsberatung definiert (\u00a7\u00a7 17, 18, 28 SGB VIII). Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter setzen sich aufgrund dieses Arbeitsauftrags und der oben beschriebenen H\u00e4ufigkeit der Fragestellung von Trennung und Scheidung in der Beratung, kontinuierlich fachlich mit diesem Arbeitsfeld auseinander. Auf diesem Hintergrund wurden die beiden vorliegenden Konzeptionen erarbeitet. Zielsetzung der Konzepte ist auch eine Qualit\u00e4tssicherung und -entwicklung in diesem Arbeitsfeld. Die Konzepte sind eine verbindliche Arbeitsgrundlage im Familienzentrum - Erziehungsberatung.  Darmstadt, den 16. August 2006 Dr.M-ba, Nst.: 13-3258  Dezernat II   Wolfgang Glenz B\u00fcrgermeister  Anlagen [MdSD1]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD2]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD3]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-29%7C20908100541%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-29%7C20908100541%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Mag-29%7C21108100542%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Mag-29","number":"556","name":"Bebauungsplan K 7.1 - Ballspielplatz an der Hammelstrift - (Darlegung)","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/512","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Mag-29%7C21108100542%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 556","fileName":"be_21108100542_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":15430,"text":"Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle: 17.08.2006 an den Magistrat  zur Kenntnis  zur Beschlussfassung an die Stadtverordnetenversammlung  OBW zur Befassung  zur Kenntnis  zur Beschlussfassung  zur abschlie\u00dfenden Beschluss-    fassung Fachausschuss Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat VI  Amt: Stadtplanungsamt   OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Verteiler: VI 61 20 105 Stvv.   Vorlage-Nr. 2006/0534 Magistratsbeschluss-Nr. 556  Tagesordnung: I II   Betreff: Bebauungsplan K 7.1 - Ballspielplatz an der Hammelstrift - (Darlegung) Vorlage vom: 11.08.2006 Beschlussvorschlag[MdSD1]:  1. [MdSD2]Dem Vorentwurf zum Bebauungsplan K 7.1 - Ballspielplatz an der Hammelstrift - und der Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung wird zugestimmt. Sie sind der fr\u00fchzeitigen \u00d6ffentlichkeitsbeteiligung gem. \u00a7 3 (1) BauGB zugrunde zu legen. 2. Die \u00f6ffentliche Darlegung der Planung zur fr\u00fchzeitigen Unterrichtung der \u00d6ffentlichkeit gem\u00e4\u00df \u00a7 3 (1) BauGB erfolgt bei der Stadtbauverwaltung - Stadtplanungsamt -    auf die Dauer eines Monats durch Auslegung der unter Punkt 1. genannten     Planungsunterlagen. W\u00e4hrend dieser Zeit ist Gelegenheit zur \u00c4u\u00dferung und    Er\u00f6rterung gegeben. Diese Art und Weise der fr\u00fchzeitigen \u00d6ffentlichkeitsbeteiligung ist     orts\u00fcblich bekannt zu machen. Anlagen:[MdSD3] Darlegung zum Bebauungsplan K 7.1 Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]30.08.2006 Der Vorlage wird zugestimmt.   Begr\u00fcndungsseite zur Magistratsvorlage VI vom 11.08.2006 Zu 1.: Die Stadtverordnetenversammlung hat am 23.06.2005 einen Aufstellungsbeschluss f\u00fcr den Bebauungsplan K 7.1 - Ballspielplatz an der Hammelstrift - gefasst. Am Westrand des Baugebietes K 7 liegt zwischen den Gleisen der Bahnlinie Darmstadt - Aschaffenburg und dem Westrand der Bebauung eine bislang nicht endg\u00fcltig ausgebaute Freifl\u00e4che. Die Fl\u00e4che ist im rechtskr\u00e4ftigen Bebauungsplan K 7 als \u00f6ffentliche Gr\u00fcnfl\u00e4che - Parkanlage - festgesetzt. Teile der Fl\u00e4che werden seit l\u00e4ngerem von Kindern und Jugendlichen zum Ballspielen genutzt. Um dem offensichtlichen Bedarf und dem auch von Bewohnern mehrfach ge\u00e4u\u00dferten Wunsch nach einer richtigen Ballspielm\u00f6glichkeit Rechnung zu tragen, soll im S\u00fcdbereich der Fl\u00e4che in der N\u00e4he zur Hammelstrift und mit ausreichendem Abstand zur Wohnbebauung ein Bolzplatz angelegt werden. Diese Nutzung ist nach den Festsetzungen des rechtskr\u00e4ftigen Bebauungsplans K 7 nicht zul\u00e4ssig. Der Bebauungsplan ist daher zu \u00e4ndern. Ein schalltechnisches Gutachten, das im Auftrag der Stadt bereits erstellt wurde, kommt zu der Aussage, dass gegen eine solche Anlage keine emissionsschutzrechtlichen Bedenken bestehen. Zu 2.: Die fr\u00fchzeitige Unterrichtung der \u00d6ffentlichkeit \u00fcber die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende L\u00f6sungen, die f\u00fcr die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung erfolgt durch \u00f6ffentliche Auslegung des Bebauungsplanvorentwurfs und der Darlegungsbegr\u00fcndung. Parallel werden die Beh\u00f6rden und sonstigen Tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher Belange beteiligt. An die Einarbeitung der hierbei eingehenden Stellungnahmen in den Entwurf zum Bebauungsplan schlie\u00dft sich dann die Offenlage des Bebauungsplanentwurfs gem\u00e4\u00df \u00a7 3 Abs. 2 BauGB an, auch wenn die Er\u00f6rterung zu einer anderen Planung f\u00fchrt.  Der Dezernent VI:   Dipl.-Ing. Dieter Wenzel Stadtrat Anlage: Darlegung der Ziele und Zwecke der Planung zum Bebauungsplanvorentwurf K 7.1 - Ballspielsplatz an der Hammelstrift - vom 11.08.2006 Zu den Sitzungen wird ausgelegt bzw. aufgeh\u00e4ngt: Der zeichnerische Teil des Bebauungsplanvorentwurfs K 7.1 Vorab werden \u00fcbersandt: 14 Exemplare des Bebauungsplanvorentwurfs K 7.1 f\u00fcr die Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung Darmstadt, den 11. August 2006 VI/61.4 re          Nst. 2112 VI/61.3 ek-ci        Nst. 2804 [MdSD1]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-29%7C21108100542%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-29%7C21108100542%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Mag-29%7C21608100548%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Mag-29","number":"557","name":"Aufhebungsverfahren Fluchtlinienplan Nr. 286 (Aufstellungs- und Offenlagebeschluss)","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/513","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Mag-29%7C21608100548%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 557","fileName":"be_21608100548_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":13822,"text":"Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle: 17.08.2006 an den Magistrat  zur Kenntnis  zur Beschlussfassung an die Stadtverordnetenversammlung  OBW zur Befassung  zur Kenntnis  zur Beschlussfassung  zur abschlie\u00dfenden Beschluss-    fassung Fachausschuss Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat VI  Amt: Stadtplanungsamt   OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Verteiler: VI 61 Stvv. 20   Vorlage-Nr. 2006/0540 Magistratsbeschluss-Nr. 557  Tagesordnung: I II   Betreff: Aufhebungsverfahren Fluchtlinienplan Nr. 286 (Aufstellungs- und Offenlagebeschluss) Vorlage vom: 16.08.2006 Beschlussvorschlag[MdSD1]: 1. Der Einleitung des Verfahrens (Aufstellungsbeschluss) mit dem Ziel der Aufhebung des Fluchtlinienplans Nr. 286 vom 07.04.1960 und der Offenlegung der Begr\u00fcndung zur Aufhebung wird zugestimmt. 2. Der Fluchtlinienplan Nr. 286 f\u00fcr das Gebiet der Kreuzung Wilhelminenstra\u00dfe, Karlstra\u00dfe, Goethestra\u00dfe und Klappacher Stra\u00dfe und die Begr\u00fcndung zu dessen Aufhebung sind gem. \u00a7 3 (2) BauGB \u00f6ffentlich auszulegen.  Anlagen:[MdSD2] Fluchtlinienplan Nr. 286 Begr\u00fcndung zur Aufhebung Beschluss des Magistrats vom [MdSD3]30.08.2006 Der Vorlage wird zugestimmt.   Begr\u00fcndungsseite zur Magistratsvorlage VI vom 16.08.2006:  Zu 1.: Der Fluchtlinienplan Nr. 286 vom 07.04.1960 wurde seinerzeit im Zusammenhang mit dem Ausbau (Durchbruch) der Klappacher Stra\u00dfe aufgestellt und st\u00e4dtebaulich realisiert. Die Planungsziele wurden damit erreicht. Der Fluchtlinienplan ist dadurch aus heutiger Sicht nicht mehr erforderlich und kann aufgehoben werden. Der Fluchtlinienplan Nr. 286 ist ein \u00fcbergeleiteter Bebauungsplan nach dem Bundesbaugesetz von 1960 und dem Baugesetzbuch von 1986 in der Fassung vom 23.09.2004. Zur Aufhebung des Fluchtlinienplans ist nach dem Baugesetzbuch ein Verfahren analog zur Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich (Aufstellungsbeschluss, Offenlagebeschluss, Satzungsbeschluss). Mit dem hier zu fassenden Beschluss (Aufstellungsbeschluss) beginnt das Aufhebungsverfahren. Gleichzeitig wird die Offenlage beschlossen, um das Verfahren z\u00fcgig zum Abschluss zu bringen. Zu 2.: Das Aufhebungsverfahren richtet sich nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB). Nach \u00a7 3 (2) BauGB sind der Plan und die Begr\u00fcndung zu seiner Aufhebung \u00f6ffentlich auszulegen. Dies erfolgt nach vorheriger \u00f6ffentlicher Bekanntmachung.   Der Dezernent VI:    Dipl.-Ing. Dieter Wenzel Stadtrat   Anlagen: 1. Kopie des aufzuhebenden Fluchtlinienplans Nr. 286 (verkleinert) 2. Begr\u00fcndung gem\u00e4\u00df \u00a7 9 (8) BauGB zur Aufhebung des Fluchtlinienplans Nr. 286  Darmstadt, den 16.08.2006 VI/61.4 zim Nst. 2603 [MdSD1]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD2]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD3]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-29%7C21608100548%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-29%7C21608100548%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Mag-29%7C22807100516%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Mag-29","number":"558","name":"Neustrukturierung des Stadtmarketings - hier F\u00f6rdervertrag zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt und dem Darmstadt Citymarketing e.V.","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/498","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Mag-29%7C22807100516%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 558","fileName":"be_22807100516_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":16774,"text":"Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle: 18.08.2006 an den Magistrat  zur Kenntnis  zur Beschlussfassung an die Stadtverordnetenversammlung  OBW zur Befassung  zur Kenntnis  zur Beschlussfassung  zur abschlie\u00dfenden Beschluss-    fassung Fachausschuss Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat I Hauptamt Rechtsamt K\u00e4mmerei Amt: Amt f\u00fcr Wirtschaft und Stadtentwicklung   OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Verteiler: I II 15 20 Stvv. 10   Vorlage-Nr. 2006/0508 Magistratsbeschluss-Nr. 558  Tagesordnung: I II   Betreff: Neustrukturierung des Stadtmarketings - hier F\u00f6rdervertrag zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt und dem Darmstadt Citymarketing e.V.   Vorlage vom: 02.08.2006 Beschlussvorschlag[MdSD1]: 1. Der Magistrat stimmt dem Abschluss eines F\u00f6rdervertrags zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt und dem Darmstadt Citymarketing e.V. gem\u00e4\u00df des beiliegenden Vertragsentwurfs zu.  2. Mittel in H\u00f6he der m\u00f6glichen Maximalzuwendung f\u00fcr Citymarketingma\u00dfnahmen werden im Haushalt 2007 vorsorglich bereit gestellt.   Anlagen:[MdSD2] F\u00f6rdervertragsentwurf Darmstadt Citymarketing e.V. Beschluss des Magistrats vom [MdSD3]30.08.2006 Nach eingehender Diskussion wird der Vorlage zugestimmt.   Begr\u00fcndung: Gem\u00e4\u00df Magistratsvorlage Nr. 2006/0397 (dort S. 5f der Begr\u00fcndung), Beschluss-Nr. 389, dem die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung vom 6. Juli 2006 zugestimmt hatte, war die Verwaltung beauftragt, einen schuldrechtlichen Vertrag vorzubereiten, welcher die finanzielle Beteiligung der Stadt an den Marketingma\u00dfnahmen des Darmstadt Citymarketing e.V. regelt. Oben genannter Beschluss gab als Rahmenbedingungen vor, dass den Gewerbetreibenden der City durch das Engagement der Stadt ein Anreiz zur eigenen finanziellen Beteiligung geboten werden sollte. Konkret wurde festgelegt, dass die Stadt dem Verein eine Zuwendung in H\u00f6he von des 1,5-fachen der Mittel, die dem Verein aufgrund von Zuwendungen seiner Mitglieder f\u00fcr die in \u00a7 2 der Vereinsatzung definierten Zwecke zur Verf\u00fcgung stehen, gew\u00e4hren soll. Auf diese Weise wird der herausragenden Bedeutung der City als Einzelhandels- und Dienstleistungsstandort f\u00fcr die Stellung Darmstadts als Oberzentrum in S\u00fcdhessen und damit \u00fcbergreifend f\u00fcr die Zukunftssicherung der Gesamtstadt Rechnung getragen. \u00dcber den gesamten Zeitraum der Umstrukturierung des Stadt- und hier insbesondere des Citymarketings hinweg, waren der Oberb\u00fcrgermeister und seine Dezernentenkollegen in einem intensiven Diskurs mit den Einzelh\u00e4ndlern der City und Vertretern der IHK begriffen, um eine m\u00f6glichst gro\u00dfe Akzeptanz f\u00fcr den Neuanfang zu erreichen. Dies wurde auch mit dem k\u00fcrzlich neu konstituierten Vorstand des Darmstadt Citymarketing e.V. fortgef\u00fchrt. Dabei ergab sich, dass aus haushaltstechnischen Gr\u00fcnden nicht nur die Festlegung eines j\u00e4hrlichen Maximalbetrags ( Deckelbetrag ) notwendig ist, sondern auch ein Mindestbetrag festgelegt werden sollte, den die Stadt bereit ist, j\u00e4hrlich f\u00fcr Citymarketingma\u00dfnahmen beizusteuern. Dies wirkt bei den relevanten Cityakteuren als vertrauensbildende Ma\u00dfnahme und senkt bei Einzelh\u00e4ndlern und Gastronomen die Hemmschwelle, sich selbst finanziell in Verantwortung zu bringen. Die Maximalzuwendung wird vor diesem Hintergrund auf 200 000\u20ac/a festgelegt. Die Minimalzuwendung betr\u00e4gt 100 000\u20ac/a. 02.08.06 15kol   Walter Hoffmann  Wolfgang Glenz Oberb\u00fcrgermeister  B\u00fcrgermeister Dez. I   Dez. II  Anlage: Entwurf des F\u00f6rdervertrags           [MdSD1]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD2]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD3]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-29%7C22807100516%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-29%7C22807100516%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Mag-29%7C20108100521%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Mag-29","number":"559","name":"Modernisierung der Odenwaldbahn;\r\nhier: Mittelaufstockung in H\u00f6he von 150.000,-- Euro","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/479","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Mag-29%7C20108100521%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 559","fileName":"be_20108100521_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":13015,"text":"Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle: 16.08.2006 an den Magistrat  zur Kenntnis  zur Beschlussfassung an die Stadtverordnetenversammlung  OBW zur Befassung  zur Kenntnis  zur Beschlussfassung  zur abschlie\u00dfenden Beschluss-    fassung Fachausschuss Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat VI Dezernat II Amt: Stra\u00dfenverkehrsamt   OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Verteiler: II VI 66 20 Stvv.   Vorlage-Nr. 2006/0513  Magistratsbeschluss-Nr. 559  Tagesordnung: I II   Betreff: Modernisierung der Odenwaldbahn; hier: Mittelaufstockung in H\u00f6he von 150.000,-- Euro Vorlage vom: 01.08.06 Beschlussvorschlag[MdSD1]: 1. Die Haushaltsstelle 02.7920001.960100 -Modernisierung der Odenwaldbahn - ist bei den Beratungen zum Haushalt 2007 um 150.000,-- Euro aufzustocken. Deckung wird erzielt durch Abplanung bei der Haushaltsstelle 02.6300001.960044 - Neuordnung Hauptbahnhof -Ausbau Platz der Deutschen Einheit - in gleicher H\u00f6he.  Anlagen:[MdSD2]  Beschluss des Magistrats vom [MdSD3]30.08.2006 Der Vorlage wird zugestimmt.    Begr\u00fcndungsseite zur Magistratsvorlage vom 01. August 2006 Begr\u00fcndung: Das jetzt vorliegende Submissionsergebnis f\u00fcr den Bau des Haltepunktes TU Lichtwiese und die vorliegenden Kosten f\u00fcr die in diesem Zusammenhang notwendigen bahntechnischen Einrichtungen zeigen ein Defizit zu den verf\u00fcgbaren Mitteln in H\u00f6he von 150.000,-- Euro auf. Die Mittel werden in 2007 ben\u00f6tigt. Deckung wird erzielt durch Einsparungen bei der Haushaltsstelle 02.6300001.960044 -Neuordnung Hauptbahnhof- Ausbau Platz der Deutschen Einheit - . Soweit die Kostenerh\u00f6hung Bauleistungen betreffen, gehen diese Kosten in die Masse der zuwendungsf\u00e4higen Kosten ein. Dies betrifft etwa 50.000,-- Euro.  Darmstadt, 01.08.2006 VI-66/2S Tb 1031-Kis-m\u00f6 Nst. 2700  Der Dezernent II   Der Dezernent VI   Wolfgang Glenz   Dipl.-Ing. Dieter Wenzel B\u00fcrgermeister    Stadtrat [MdSD1]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD2]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD3]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-29%7C20108100521%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-29%7C20108100521%7C1"}}],"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-HFA-1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Meeting","name":"3. 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Quartal 2005 und I. Quartal 2006","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/1013","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-HFA-1%7C20305100314%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 1","fileName":"be_20305100314_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3492,"text":"Punkt 1: Kenntnisnahme gem\u00e4\u00df Ziffer 3.8 DAH von den durchgef\u00fchrten Grundst\u00fccksan- und verk\u00e4ufen usw. durch den Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung Erg\u00e4nzungen IV. Quartal 2005 und I. Quartal 2006 (V-Nr. 2006/0309) Der Ausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis.   ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-HFA-1%7C20305100314%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-HFA-1%7C20305100314%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-HFA-1%7C22905100373%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-HFA-1","number":"2","name":"Vorzeitige R\u00fccknahme einer Teilfl\u00e4che aus dem Erbbaugrundst\u00fcck Unter den Goll\u00e4ckern 1","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/1014","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-HFA-1%7C22905100373%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 2","fileName":"be_22905100373_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3263,"text":"Punkt 2: Vorzeitige R\u00fccknahme einer Teilfl\u00e4che aus dem Erbbaugrundst\u00fcck Unter den Goll\u00e4ckern 1 (V-Nr. 2006/0368) Der Vorlage wird einstimmig zugestimmt.   ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-HFA-1%7C22905100373%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-HFA-1%7C22905100373%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-HFA-1%7C21201100071%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-HFA-1","number":"3","name":"Renaturierung Darmbach Bereich Lichtwiese\r\nGesamtkosten 650.000,00 Euro","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/1017","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-HFA-1%7C21201100071%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 3","fileName":"be_21201100071_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":4273,"text":"Punkt 3: Renaturierung Darmbach Bereich Lichtwiese Gesamtkosten 650.000,00 Euro (V-Nr. 2006/0073) Der Antrag der Fraktion UWIGA, die Vorlage um folgenden Punkt 7 zu erg\u00e4nzen, wird mit Mehrheit abgelehnt (daf\u00fcr: die Fraktion UWIGA, dagegen: die Fraktionen SPD, CDU, B\u00fc 90/Gr\u00fcne und FDP, bei Stimmenthaltung der Fraktion UFFBASSE):  7. Die Planungen, Vorbereitungen und die Realisierung der weiteren Abschnitte bzw. der sogenannten Baulose 1 bis 9 werden eingestellt. Eine alternative L\u00f6sung z.B. Versickerungsm\u00f6glichkeit im Bereich WOG, Rudolf-M\u00fcller-Anlage und evtl. Lichtwiese o.\u00e4. wird von der Verwaltung erarbeitet.  Der Vorlage wird - gegen die Stimme der Fraktion UWIGA - zugestimmt.    5 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-HFA-1%7C21201100071%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-HFA-1%7C21201100071%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-HFA-1%7C20606100399%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-HFA-1","number":"4","name":"Kanalsanierung Steigertsweg\r\n- Gesamtkosten 150.000, 00 Euro -","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/1023","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-HFA-1%7C20606100399%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 4","fileName":"be_20606100399_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3232,"text":"Punkt 4: Kanalsanierung Steigertsweg - Gesamtkosten 150.000, 00 Euro - (V-Nr. 2006/0401) Der Vorlage wird einstimmig zugestimmt.   ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-HFA-1%7C20606100399%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-HFA-1%7C20606100399%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-HFA-1%7C22206100437%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-HFA-1","number":"5","name":"Schulbausanierungsprogramm\r\nhier: Bauliche Erweiterung der Bernhard-Adelung-Schule zur Ganztagsschule im Rahmen des IZBB","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/1024","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-HFA-1%7C22206100437%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 5","fileName":"be_22206100437_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":4906,"text":"Punkt 5: Schulbausanierungsprogramm hier: Bauliche Erweiterung der Bernhard-Adelung-Schule zur Ganztagsschule im Rahmen des IZBB (V-Nr. 2006/0431) Fraktions\u00fcbergreifend wird kritisiert, dass trotz der Bem\u00fchungen von Stadtr\u00e4tin Wagner und Stadtv. Rei\u00dfer MdL hinsichtlich der weiteren Verf\u00fcgbarkeit der F\u00f6rdermittel vom Land keine Ausk\u00fcnfte gegeben worden sind. Stadtv. Hang beantragt f\u00fcr die Fraktion UWIGA, diesen Punkt und die Punkte 6 und 12 heute zur\u00fcckzustellen und in den Fachaussch\u00fcssen zu beraten. Es findet eine ausf\u00fchrliche Aussprache statt, in der sich auch die CDU-Fraktion f\u00fcr eine Zur\u00fcckstellung ausspricht. Der Vorsitzende l\u00e4sst \u00fcber den Zur\u00fcckstellungsantrag abstimmen. Die Fraktionen SPD, B\u00fc 90/Gr\u00fcne und FDP stimmen f\u00fcr eine Behandlung der Vorlagen, die Fraktionen CDU, UWIGA und UFFBASSE stimmen f\u00fcr die Zur\u00fcckstellung der Vorlagen. Aufgrund dieses Abstimmungsergebnisses werden die Vorlagen heute behandelt. Der Vorlage wird - bei Stimmenthaltung der Fraktion UWIGA - zugestimmt.   ?? ?? ?? ?? 8 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-HFA-1%7C22206100437%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-HFA-1%7C22206100437%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-HFA-1%7C22206100438%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-HFA-1","number":"6","name":"Schulbausanierungsprogramm\r\nhier: Bauliche Erweiterung der Mornewegschule zur Ganztagsschule im Rahmen des IZBB","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/1025","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-HFA-1%7C22206100438%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 6","fileName":"be_22206100438_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3383,"text":"Punkt 6: Schulbausanierungsprogramm hier: Bauliche Erweiterung der Mornewegschule zur Ganztagsschule im Rahmen des IZBB (V-Nr. 2006/0432) Der Vorlage wird - bei Stimmenthaltung der Fraktion UWIGA - zugestimmt.    ?? ?? ?? ??   9   ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-HFA-1%7C22206100438%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-HFA-1%7C22206100438%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-HFA-1%7C22701100110%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-HFA-1","number":"7","name":"Bebauungsplan N 6.12  - Pallaswiesenstra\u00dfe 132-154 -  (Darlegung)","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/1026","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-HFA-1%7C22701100110%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 7","fileName":"be_22701100110_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3237,"text":"Punkt 7: Bebauungsplan N 6.12 - Pallaswiesenstra\u00dfe 132-154 - (Darlegung) (V-Nr. 2006/0111) Der Ausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis.  2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-HFA-1%7C22701100110%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-HFA-1%7C22701100110%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-HFA-1%7C22402100170%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-HFA-1","number":"8","name":"Stadtteilschule Arheilgen, Ausbau/Abriss Pavillons, Erweiterungsbau\r\nhier: Erweiterungsbau","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/1027","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-HFA-1%7C22402100170%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 8","fileName":"be_22402100170_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":4073,"text":"Punkt 8: Stadtteilschule Arheilgen, Ausbau/Abriss Pavillons, Erweiterungsbau hier: Erweiterungsbau (V-Nr. 2006/0169) Stadtv. Rei\u00dfer MdL stellt fest, dass die CDU-Fraktion ihren Antrag aus der letzten Stadtverordnetensitzung aufrecht erh\u00e4lt und beantragt, die Vorlage um zwei Monate zur\u00fcckzustellen. Dieser Antrag wird mit Mehrheit abgelehnt (daf\u00fcr: die Fraktionen CDU und UWIGA, dagegen: die Fraktionen SPD, B\u00fc 90/Gr\u00fcne und FDP, bei Stimmenthaltung der Fraktion UFFBASSE). Der Vorlage wird - gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, bei Stimmenthaltung der Fraktion UWIGA - zugestimmt.   ?? ?? ?? ?? 10 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-HFA-1%7C22402100170%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-HFA-1%7C22402100170%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-HFA-1%7C20103100179%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-HFA-1","number":"9","name":"Stadtteilschule Arheilgen\r\n- Neubau -\r\nhier: Vor\u00fcbergehende Ersatzunterkunft der Kita 'Pippi Langstrumpf'","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/1028","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-HFA-1%7C20103100179%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 9","fileName":"be_20103100179_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3312,"text":"Punkt 9: Stadtteilschule Arheilgen - Neubau - hier: Vor\u00fcbergehende Ersatzunterkunft der Kita Pippi Langstrumpf  (V-Nr. 2006/0178) Der Vorlage wird einstimmig zugestimmt.   ?? ?? ?? ?? 4 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-HFA-1%7C20103100179%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-HFA-1%7C20103100179%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-HFA-1%7C21306100424%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-HFA-1","number":"10","name":"Ausbau von Wegen in der Orangerie","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/1029","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-HFA-1%7C21306100424%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 10","fileName":"be_21306100424_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3180,"text":"Punkt 10: Ausbau von Wegen in der Orangerie (V-Nr. 2006/0419) Die Vorlage wird von der Tagesordnung abgesetzt.    ?? 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?? ?? ?? 3 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-HFA-1%7C22606100442%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-HFA-1%7C22606100442%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-HFA-1%7C22706100446%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-HFA-1","number":"12","name":"Stadtteilschule Arheilgen, Ausbau/Abriss Pavillons, Erweiterungsbau\r\nhier: Erweiterungsbau - Ganztagsbereich IZBB -\r\n       - Einrichtung (Mobiliar)","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/1031","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-HFA-1%7C22706100446%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 12","fileName":"be_22706100446_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3388,"text":"Punkt 12: Stadtteilschule Arheilgen, Ausbau/Abriss Pavillons, Erweiterungsbau hier: Erweiterungsbau - Ganztagsbereich IZBB -    - Einrichtung (Mobiliar) (V-Nr. 2006/0440) Der Vorlage wird einstimmig zugestimmt.  ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-HFA-1%7C22706100446%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-HFA-1%7C22706100446%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-HFA-1%7C20607100459%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-HFA-1","number":"13","name":"Abschluss eines \u00f6ffentlich-rechtlichen Vertrages \u00fcber die Gr\u00fcndung und Ausgestaltung einer Arbeitsgemeinschaft gem. \u00a7 44 b SGB II","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/1032","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-HFA-1%7C20607100459%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 13","fileName":"be_20607100459_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":4351,"text":"Punkt 13: Abschluss eines \u00f6ffentlich-rechtlichen Vertrages \u00fcber die Gr\u00fcndung und Ausgestaltung einer Arbeitsgemeinschaft gem. \u00a7 44 b SGB II (V-Nr. 2006/0453) Stadtv. Dr. Molter (FDP-Fraktion) stellt zu \u00a7 10 Ziff. 3 folgenden Pr\u00fcfantrag, der zu Protokoll genommen wird: Es soll gepr\u00fcft werden, ob f\u00fcr die erforderlichen Begutachtungen bzw. \u00e4rztlichen Beratungen, neben dem \u00e4rztlichen Dienst der Agentur f\u00fcr Arbeit und den Gesundheits\u00e4mtern auch niedergelassene \u00c4rzte beauftragt werden k\u00f6nnen.  W\u00e4hrend der Diskussion stellt Stadtv. Partsch (Fraktion B\u00fc 90/Gr\u00fcne) fest, dass der Ausschuss f\u00fcr Sozial- und Gesundheitswesen regelm\u00e4\u00dfig und ausf\u00fchrlich in jeder seiner Sitzungen \u00fcber den Stand der Dinge informiert wird. Der Vorlage wird - bei Stimmenthaltung der Fraktion UFFBASSE - zugestimmt.   ?? ?? ?? ?? 3 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-HFA-1%7C20607100459%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-HFA-1%7C20607100459%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-HFA-1%7C21307100475%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-HFA-1","number":"14","name":"Kenntnisnahme gem\u00e4\u00df Ziffer 3.8 DAH von den durchgef\u00fchrten Grundst\u00fccksan- und verk\u00e4ufen usw. durch den Magistrat und die  Stadtverordnetenversammlung II. Quartal 2006","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/1033","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-HFA-1%7C21307100475%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 14","fileName":"be_21307100475_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3576,"text":"Punkt 14: Kenntnisnahme gem\u00e4\u00df Ziffer 3.8 DAH von den durchgef\u00fchrten Grundst\u00fccksan- und verk\u00e4ufen usw. durch den Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung II. Quartal 2006 (V-Nr. 2006/0467) Der Ausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis.   ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-HFA-1%7C21307100475%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-HFA-1%7C21307100475%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-HFA-1%7C27720100466%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-HFA-1","number":"15","name":"Beteiligung am Schwerpunktprojekt der Region Starkenburg 'Integration braucht Patenschaften'","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/1034","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-HFA-1%7C27720100466%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 15","fileName":"be_27720100466_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3297,"text":"Punkt 15: Beteiligung am Schwerpunktprojekt der Region Starkenburg Integration braucht Patenschaften  (V-Nr. 2006/0458) Der Ausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis.  ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-HFA-1%7C27720100466%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-HFA-1%7C27720100466%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-HFA-1%7C21207100473%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-HFA-1","number":"16","name":"Umplanung von Haushaltsmitteln","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/1052","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-HFA-1%7C21207100473%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 16","fileName":"be_21207100473_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3351,"text":"Punkt 16: Umplanung von Haushaltsmitteln aus Erneuerung der Telefonanlage im Amt f\u00fcr Brand- und Katastrophenschutz zu Erwerb von beweglichen Sachen des Anlageverm\u00f6gens (V-Nr. 2006/0465) Der Ausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis.  ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-HFA-1%7C21207100473%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-HFA-1%7C21207100473%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-HFA-1%7C21807100488%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-HFA-1","number":"17","name":"F\u00e4llung eines Baumes im Zuge des Ausbaues Lossenweg","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/1035","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-HFA-1%7C21807100488%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 17","fileName":"be_21807100488_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3233,"text":"Punkt 17: F\u00e4llung eines Baumes im Zuge des Ausbaues Lossenweg (V-Nr. 2006/0480) Der Ausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis.   ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-HFA-1%7C21807100488%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-HFA-1%7C21807100488%7C1"}}],"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Mag-28","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Meeting","name":"27. Sitzung des Magistrats der Wissenschaftsstadt Darmstadt","more-it-solutions:public_status_id":"4","meetingState":"durchgef\u00fchrt","cancelled":false,"start":"2006-08-16T15:00:00+02:00","end":"2006-08-16T16:30:00+02:00","location":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Mag-28/location","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Location","description":"Magistratssaal \"Graz\", Luisenplatz 5 a, 64283 Darmstadt","geojson":{"type":"Feature","geometry":{"type":"Point","coordinates":[]}},"streetAddress":"Luisenplatz 5 a","room":"Magistratssaal \"Graz\"","postalCode":"64283","subLocality":"Darmstadt","locality":"Darmstadt","web":"https://darmstadt.gremien.info","created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false,"meetings":[]},"organization":["https://darmstadt.gremien.info/oparl/organization/Mag"],"organization_active_1":"1","participant":["https://darmstadt.gremien.info/oparl/person/16"],"agendaItem":[{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Mag-28%7C21772100485%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Mag-28","number":"508","name":"Mobilit\u00e4tsdienstleistungen per Handy - Modellversuch in Darmstadt","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/496","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Mag-28%7C21772100485%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 508","fileName":"be_21772100485_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":31446,"text":"Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle: 10.08.2006 an den Magistrat  zur Kenntnis  zur Beschlussfassung an die Stadtverordnetenversammlung  OBW zur Befassung  zur Kenntnis  zur Beschlussfassung  zur abschlie\u00dfenden Beschluss-    fassung Fachausschuss Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat VI Dezernat I Dezernat III Amt: Stra\u00dfenverkehrsamt   OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Verteiler: I           III VI          15 20          66 Stvv    Vorlage-Nr. 2006/0477 Magistratsbeschluss-Nr. 508  Tagesordnung: I II   Betreff: Mobilit\u00e4tsdienstleistungen per Handy - Modellversuch in Darmstadt Vorlage vom: 17.7.2006 Beschlussvorschlag[MdSD1]: 1. Der Bericht wird zur Kenntnis genommen. 2. Die vorgeschlagene Vorgehensweise wird beschlossen.   Anlagen:[MdSD2]  Beschluss des Magistrats vom [MdSD3]16.08.2006 Der Magistrat nimmt Kenntnis und stimmt der weiteren Vorgehensweise zu.  Begr\u00fcndungsseite zur Magistratsvorlage vom 17.07.2006 Begr\u00fcndung: Ausgangslage \u00dcber mobile Endger\u00e4te, insbesondere Handys, werden immer mehr Dienstleistungen angeboten. Beispiele sind Bezahlungsfunktionen des Handys oder auch Ortungsdienste. Auch im Verkehrsbereich halten derartige Dienste Einzug. So werden etwa aktuelle Verkehrsinformationen via Handy/SMS \u00fcbermittelt. Neuere Entwicklungen gehen dahin, das Handy als Ticket f\u00fcr den \u00d6PNV ( Handy-Ticketing ) oder zur Bezahlung von Parkgeb\u00fchren ( Handy-Parken , eParking ) zu nutzen. Die bei all diesen Dienstleistungen verwendeten Technologien und Abl\u00e4ufe sind je nach System sehr unterschiedlich.  In der Vergangenheit sind bereits verschiedene Anbieter von Handy-Dienstleistungen an die Stadt herangetreten und haben Interesse bekundet, ihre Systeme zum Handy-Parken als Modellversuch in Darmstadt zu implementieren. Hintergrund ist eine bis Ende 2007 befristete Erlaubnis des Gesetzgebers, derartige Systeme zu testen (\u00a713 StVO). Aufgrund der Neuartigkeit des Themas und der Komplexit\u00e4t der damit einher gehenden technischen, organisatorischen und finanziellen Fragen erfolgt eine Beratung der Stadt Darmstadt (federf\u00fchrend: Stra\u00dfenverkehrsamt) durch das Zentrum f\u00fcr integrierte Verkehrssysteme (ZIV) in Darmstadt, dem zurzeit einzigen neutralen Berater in dieser Thematik. Sachstand Auf Grundlage der Beratung durch das ZIV sowie eigener Recherchen wurde am 26.6.2006 ein Informationsgespr\u00e4ch mit dem Systemanbieter FunkTicket AG, M\u00fchltal, gef\u00fchrt. FunkTicket hat Interesse daran, in Darmstadt einen Modellversuch durchzuf\u00fchren, bei dem ein breites Spektrum von Dienstleistungen angeboten wird (Bild). Es umfasst die Bereiche Parken im Stra\u00dfenraum, Parken in Parkh\u00e4usern, \u00d6PNV, Handel sowie Gro\u00dfraumveranstaltungen. W\u00e4hrend bei den verkehrsbezogenen Bereichen das Buchen und Bezahlen im Vordergrund steht, spielen bei Handel und Gro\u00dfraumveran- staltungen auch Marketing-Funktionen eine gro\u00dfe Rolle (z.B. Handy als Eintrittskarte oder Kundenkarte). FunkTicket ist mit mehreren Partnern, so z.B. Q-Park,Hentschel & Ropertz im Gespr\u00e4ch. Die einzelnen Funk- tionen sollen sukzes- sive bis 2007 aufgebaut werden.  Beurteilung F\u00fcr die Wissenschaftsstadt Darmstadt ist ein Modellversuch zu Mobilit\u00e4tsdienstleistungen per Handy unter mehreren Gesichtspunkten von Interesse: * Innovationen unterst\u00fctzten positiv das Image als Wissenschaftsstadt. * Mobile Dienstleistungen sind vor allem f\u00fcr junge Menschen attraktiv. * Durch die Verkn\u00fcpfung mehrerer Mobilit\u00e4tsdienstleistungen (Parken, \u00d6PNV, ggf. weitere) wird intermodales Verkehrsverhalten gef\u00f6rdert. F\u00fcr den Anbieter Funkticket und das von ihm vorgesehene System sprechen - auch im Vergleich zu anderen Anbietern - folgende Punkte: * Die FunkTicket-Mutter REA besitzt langj\u00e4hrige Erfahrung im bargeldlosen Zahlungsverkehr. Das technische und organisatorische Konzept ist solide. * Das System bietet (aus Kundensicht) verschiedene Funktionen und konzentriert sich nicht wie bei anderen Anbietern auf nur einen Bereich (z.B. nur Parken im Stra\u00dfenraum). Durch seinen breiten Ansatz bietet das System auch eine Plattform f\u00fcr Stadt- und Regionalmarketing sowie - in l\u00e4ngerer Perspektive - f\u00fcr ein Mobilit\u00e4tsmarketing. * FunkTicket strebt an, auch die Dienste anderer Anbieter anzuerkennen wie etwa die des Wiesbadener Handy-Ticket-Anbieters; auf diese Weise kann eine regionale Kompatibilit\u00e4t gesichert werden. * Durch die Einbeziehung von Handel und Freizeit-Anbietern besteht eine breitere Finanzierungsbasis f\u00fcr das System. Vorschlag zur Vorgehensweise * Die Stadt Darmstadt begr\u00fc\u00dft die Aktivit\u00e4ten von FunkTicket zur Durchf\u00fchrung eines Modellversuchs f\u00fcr mobile Dienstleistungen. Sie unterst\u00fctzt diese Aktivit\u00e4ten im Bereich mobilit\u00e4tsbezogener Dienstleistungen durch Einbringen von eigenem Know-how und von Kontakten vor allem gegen\u00fcber Partnern wie dem RMV, HEAG mobilo, DADINA und Q-Park. * Die Stadt Darmstadt pr\u00fcft mit Unterst\u00fctzung durch FunkTicket die Machbarkeit von Handy-Parken im \u00f6ffentlichen Stra\u00dfenraum. * FunkTicket wird gebeten, ein Betreiberkonzept zu entwickeln und mit der Wissenschaftsstadt Darmstadt abzustimmen, das folgenden Anforderungen gen\u00fcgt: * Kostenneutralit\u00e4t f\u00fcr die Stadt Darmstadt in der Modellphase. * M\u00f6glichst breite Mobilit\u00e4tsdienstleistungs-Palette. * Kompatibilit\u00e4t mit dem ab Herbst startenden Fu\u00dfg\u00e4nger-Routing via Handy. * Option auf \u00d6ffnung f\u00fcr regionsweite Mobilit\u00e4tsangebote. * Option auf Integration des Stadtmarketings. Darmstadt, den 17. Juni 2006 VI/66/4 ble-br Nst. 2820 Der Dezernent I  Der Dezernent III Der Dezernent VI  Walter Hoffmann  Klaus Feuchtinger Dipl.-Ing. D. Wenzel Oberb\u00fcrgermeister  Stadtrat  Stadtrat [MdSD1]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD2]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD3]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-28%7C21772100485%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-28%7C21772100485%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Mag-28%7C22072100493%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Mag-28","number":"509","name":"Haltestelle Schulstra\u00dfe/H\u00fcgelstra\u00dfe, Antrag der StaVO vom 16.08.2001","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/481","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Mag-28%7C22072100493%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 509","fileName":"be_22072100493_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":12713,"text":"Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle: 02.08.2006 an den Magistrat  zur Kenntnis  zur Beschlussfassung an die Stadtverordnetenversammlung  OBW zur Befassung  zur Kenntnis  zur Beschlussfassung  zur abschlie\u00dfenden Beschluss-    fassung Fachausschuss Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat VI  Amt: Stra\u00dfenverkehrsamt   OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Verteiler: VI          66 Stvv   Vorlage-Nr. 2006/0485 Magistratsbeschluss-Nr. 509  Tagesordnung: I II   Betreff: Haltestelle Schulstra\u00dfe/H\u00fcgelstra\u00dfe, Antrag der StaVO vom 16.08.2001 Vorlage vom: 21.7.2006 Beschlussvorschlag[MdSD1]: Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.   Anlagen:[MdSD2] Plan Haltestelle Schulstra\u00dfe Beschluss des Magistrats vom [MdSD3]16.08.2006 Der Magistrat nimmt den Bericht zur Kenntnis.   Begr\u00fcndungsseite zur Magistratsvorlage vom 21. Juli 2006  Begr\u00fcndung: Der Antrag der Stadtverordnetenversammlung vom 16.08.2001 lautet: Der Magistrat wird beauftragt zu pr\u00fcfen, wie die Situation an der HEAG-Haltestelle Schulstra\u00dfe/H\u00fcgelstra\u00dfe ver\u00e4ndert werden kann, dass die Verkehrssicherheit f\u00fcr die Sch\u00fcler  - die dort in gro\u00dfer Anzahl auf Bus und Bahnwarten - erh\u00f6ht wird. Zu diesem Antrag wird Folgendes berichtet: Im Zuge der Erneuerung der Gleisanlagen in der Holz-/Kirchstra\u00dfe jetzt in den Sommerferien wird auch die Haltestelle Schulstra\u00dfe (Ostseite) saniert. (Anlage) Die Oberfl\u00e4che wird in Naturstein ausgebaut. Die vorhandene Wartehalle wird abgebrochen und durch eine neue ersetzt. Dies wird kostenteilig zwischen Stadt und HEAG-mobilo GmbH realisiert. Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit wird zus\u00e4tzlich im s\u00fcdlichen Bereich der Haltestelle parallel zum Verlauf der Wartefl\u00e4che ein Gel\u00e4nder montiert, um das ungeregelte Queren der Kirchstra\u00dfe durch Sch\u00fcler zu vermindern. Weitere Ma\u00dfnahmen sind derzeit nicht vorgesehen.  Anlage Plan Haltestelle Schulstra\u00dfe  Darmstadt, den 21. Juli 2006 VI/66/4 st-br Nst. 2833  Der Dezernent VI   Dipl.-Ing. Dieter Wenzel Stadtrat [MdSD1]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD2]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD3]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-28%7C22072100493%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-28%7C22072100493%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Mag-28%7C22007100495%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Mag-28","number":"510","name":"Zusch\u00fcsse an Tr\u00e4gervereine der Betreuungsangebote an Grundschulen\r\nhier: Anerkennung der Ausgaben im Rahmen der Ferienbetreuung an Betreuenden Grundschulen r\u00fcckwirkend ab 2005","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/455","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Mag-28%7C22007100495%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 510","fileName":"be_22007100495_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":12590,"text":"Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle: 31.07.2006 an den Magistrat  zur Kenntnis  zur Beschlussfassung an die Stadtverordnetenversammlung  OBW zur Befassung  zur Kenntnis  zur Beschlussfassung  zur abschlie\u00dfenden Beschluss-    fassung Fachausschuss Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat V Dezernat V Amt: Schulamt   OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Verteiler: V           40 Stvv   Vorlage-Nr. 2006/0487 Magistratsbeschluss-Nr. 510  Tagesordnung: I II   Betreff: Zusch\u00fcsse an Tr\u00e4gervereine der Betreuungsangebote an Grundschulen hier: Anerkennung der Ausgaben im Rahmen der Ferienbetreuung an Betreuenden Grundschulen r\u00fcckwirkend ab 2005 Vorlage vom: 20.07.2006 Beschlussvorschlag[MdSD1]: Der Magistrat stimmt der Anerkennung der Ausgaben f\u00fcr Ferienbetreuung an Betreuenden Grundschulen r\u00fcckwirkend ab dem Jahr 2005 zu.  Anlagen:[MdSD2]  Beschluss des Magistrats vom [MdSD3]16.08.2006 Der Vorlage wird zugestimmt.  Begr\u00fcndung: Bisher wurden die Ausgaben der Tr\u00e4gervereine der Betreuungsangebote an Grundschulen in Darmstadt f\u00fcr die Zeit der Ferienbetreuung nicht anerkannt bzw. mussten aus Eigenmitteln der jeweiligen Tr\u00e4gervereine getragen werden. Laut einer Mitteilung des Hessischen Kultusministeriums vom 13. April 2006 bestehen allerdings von dessen Seite grunds\u00e4tzlich keine Bedenken mehr, wenn die Landeszuwendung auch f\u00fcr eine Betreuung w\u00e4hrend der Ferien verwandt wird. Durch die Anerkennung der Ausgaben f\u00fcr Ferienbetreuung entstehen der Wissenschaftsstadt Darmstadt keine Mehrkosten, da diese im Rahmen der j\u00e4hrlichen Betriebskostenzusch\u00fcsse durch die Tr\u00e4gervereine finanziert werden. Darmstadt, 2006-07-20 401-04-001 wu-ge  Dezernat V   Daniela Wagner Stadtr\u00e4tin [MdSD1]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD2]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD3]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-28%7C22007100495%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-28%7C22007100495%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Mag-28%7C22507100505%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Mag-28","number":"512","name":"Kinderbetreuung Selbsthilfe e. V., Kinderhaus 'Die Wilde 13', Frankfurter Str. 23\r\nhier: Teilerlass der st\u00e4dt. \u00dcberzahlung aus dem Rechnungsjahr 2003","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/464","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Mag-28%7C22507100505%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 512","fileName":"be_22507100505_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":18005,"text":"Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle: 10.08.2006 an den Magistrat  zur Kenntnis  zur Beschlussfassung an die Stadtverordnetenversammlung  OBW zur Befassung  zur Kenntnis  zur Beschlussfassung  zur abschlie\u00dfenden Beschluss-    fassung Fachausschuss Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat V Dezernat II Dezernat V Amt: Schulamt   OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Verteiler: II           V 20          40 Stvv    Vorlage-Nr. 2006/0497 Magistratsbeschluss-Nr. 512  Tagesordnung: I II   Betreff: Kinderbetreuung Selbsthilfe e. V., Kinderhaus Die Wilde 13 , Frankfurter Str. 23 hier: Teilerlass der st\u00e4dt. \u00dcberzahlung aus dem Rechnungsjahr 2003 Vorlage vom: 25.07.2006 Beschlussvorschlag[MdSD1]: Der Magistrat stimmt einem Teilerlass in H\u00f6he von 5.000,00 Euro der aus dem Rechnungsjahr 2003 verbliebenen \u00dcberzahlung des st\u00e4dt. Betriebskostenzuschusses an die Kinderbetreuung Selbsthilfe e. V. f\u00fcr das Kinderhaus Die Wilde 13 in H\u00f6he von 19.454,00 Euro zu. Anlagen:[MdSD2]  Beschluss des Magistrats vom [MdSD3]16.08.2006    Der Vorlage wird zugestimmt.  Begr\u00fcndung: Der Verein Kinderbetreuung Selbsthilfe e. V. hat in 2001 in dem angemieteten Geb\u00e4ude Frankfurter Stra\u00dfe 23 das Kinderhaus Die Wilde 13 eingerichtet. Hier werden zwischenzeitlich bis zu 39 Kinder im Alter von 1 bis 12 Jahren betreut. Auf die veranschlagten Umbaukosten hatte die Wissenschaftsstadt Darmstadt einen Investitionszuschuss in H\u00f6he von 77.000,00 Euro bewilligt. Der Eigenanteil wurde in Form von Sponsorengeldern, einem vom Verein aufgenommenen Kredit sowie durch Eigenleistung von Vereinsmitgliedern erbracht. In der damaligen Kostenplanung beinhaltet waren unter anderem auch so genannte \u00dcberbr\u00fcckungskosten , d. h. ausfallende Elternbeitr\u00e4ge im ersten Betriebsjahr des Kinderhauses, da die Belegung nach weitestgehendem Abschluss der notwendigen Umbauma\u00dfnahmen erst nach und nach erfolgen konnte. Die urspr\u00fcnglich veranschlagten Gesamtinvestitionskosten sind insbesondere durch zun\u00e4chst nicht absehbare zus\u00e4tzliche Brandschutzauflagen etc. im Nachhinein deutlich gestiegen. Insofern hatte sich der kreditfinanzierte Eigenanteil des Vereins unerwartet erh\u00f6ht. In Folge der geschilderten Umst\u00e4nde ergaben sich beim Verein in 2003 gravierende Liquidit\u00e4tsprobleme, sodass seitens der Wissenschaftsstadt Darmstadt als Soforthilfe eine weitere Abschlagszahlung auf den regul\u00e4ren st\u00e4dt. Betriebskostenzuschuss in H\u00f6he von 20.000,00 Euro geleistet wurde, um den weiteren Betrieb der Einrichtung nicht zu gef\u00e4hrden. Nach abschlie\u00dfender Pr\u00fcfung des Verwendungsnachweises f\u00fcr das Rechnungsjahr 2003 ergab sich auf Grundlage der geltenden st\u00e4dt. Betriebskostenf\u00f6rderung eine \u00dcberzahlung seitens der Wissenschaftsstadt Darmstadt von letztendlich 68.804,13 Euro. Hiervon ist ein Teilbetrag in H\u00f6he von 24.350,13 Euro mit den Abschlagszahlungen im Rechnungsjahr 2004 verrechnet worden. Im darauf folgendem Rechnungsjahr 2005 konnte ein weiterer Teilbetrag von 25.000,00 Euro verrechnet werden, sodass nunmehr noch eine \u00dcberzahlung von 19.454,00 Euro verblieben ist. Aufgrund der beschriebenen Verfahrensweise sind zum Jahresende der vergangenen Jahre jeweils Liquidit\u00e4tsprobleme beim Verein entstanden. Die Kinderbetreuung Selbsthilfe e. V. beantragt daher einen 70%igen Teilerlass der Restschuld, analog der geltenden st\u00e4dt. Betriebskostenf\u00f6rderung freier Tr\u00e4ger von Kinderbetreuungseinrichtungen in Darmstadt, um diese Altlasten abschlie\u00dfend aufl\u00f6sen zu k\u00f6nnen und insbesondere auch um Planungssicherheit f\u00fcr die beabsichtigte Erweiterung des Kinderhauses um eine zus\u00e4tzliche Krabbelgruppe f\u00fcr 1 bis 3-j\u00e4hrige sowie die Platzerweiterung im Hortbereich zu erreichen. Die Erweiterung des Betreuungsangebots, f\u00fcr die in Verhandlungen mit dem st\u00e4dt. Liegenschaftsamt bereits das Geb\u00e4ude Kahlertstra\u00dfe 1 A in Aussicht gestellt worden ist, wird im Zuge der noch zu beschlie\u00dfenden Ausbauplanung der Betreuungspl\u00e4tze f\u00fcr Kinder im Alter unter 3 Jahren durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt seitens der Fachverwaltung nachhaltig bef\u00fcrwortet.   Die Restschuld aus dem Rechnungsjahr 2003 betr\u00e4gt noch 19.454,00 Euro. 70% hiervon w\u00e4ren rund 13.618,00 Euro. Abweichend von dem beantragten Teilerlass der Kinderbetreuung Selbsthilfe e. V. sollten lediglich 5.000,00 Euro erlassen werden und die danach verbleibende Restforderung von 14.454,00 Euro in 2 Raten mit den Zusch\u00fcssen im laufenden Rechnungsjahr 2006 und im kommenden Rechnungsjahr 2007 verrechnet werden.  Darmstadt, den 25. Juli 2006 401-02-351 uh-ge  Dezernat II  Dezernat V   Wolfgang Glenz  Daniela Wagner B\u00fcrgermeister  Stadtr\u00e4tin [MdSD1]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD2]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD3]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-28%7C22507100505%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-28%7C22507100505%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Mag-28%7C23172100517%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Mag-28","number":"515","name":"\u00dcber- und au\u00dferplanm\u00e4\u00dfige Ausgaben gem\u00e4\u00df \u00a7 100 HGO in Verbindung mit Ziffer 3.4.7 DAH f\u00fcr das HHJahr 2006 (IV. Aufstellung) und das HHJahr 2005 (VII. 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Beschlussfassung Magistrat Verteiler: II           20 Stvv   Vorlage-Nr. 2006/0509  Magistratsbeschluss-Nr. 515  Tagesordnung: I   II   Betreff: \u00dcber- und au\u00dferplanm\u00e4\u00dfige Ausgaben gem\u00e4\u00df \u00a7 100 HGO in Verbindung mit Ziffer 3.4.7 DAH f\u00fcr das HHJahr 2006 (IV. Aufstellung) und das HHJahr 2005 (VII. Aufstellung) Vorlage vom: 1.8.2006 Beschlussvorschlag[MdSD1]: Von der beiliegenden Nachweisung der erfassten \u00fcber- und au\u00dferplanm\u00e4\u00dfigen Ausgaben gem\u00e4\u00df \u00a7 100 HGO, f\u00fcr deren Genehmigung der Magistrat oder der B\u00fcrgermeister gem\u00e4\u00df Ziffer 3.4.7 Abs. 10 Nr. 1 und 2 DAH abschlie\u00dfend zust\u00e4ndig waren (HHJahr 2006, IV. Aufstellung, HHJahr 2005, VII. Aufstellung) wird Kenntnis genommen.    Anlagen:[MdSD2] Deckblatt VWH 2005 Deckbl\u00e4tter VWH und VMH 2006 Zusammenstellung f. Mag.Vorlage \u00a7 100 HGO Nr. 2006-0509 Beschluss des Magistrats vom [MdSD3]16.08.2006 Der Magistrat nimmt von der Aufstellung Kenntnis.  [MdSD1]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD2]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. 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Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: III          VI 61         67 Stvv Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Landschaftsschutzgebiet Stadt Darmstadt , Entlassung von Fl\u00e4chen aus dem Landschaftsschutz  Vorlage vom: 21.06.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: 1. Der Magistrat nimmt den Bericht des Gr\u00fcnfl\u00e4chen- und Umweltamtes - untere   Naturschutzbeh\u00f6rde - zur Kenntnis und stimmt den Beschlussempfehlungen der unte   ren Naturschutzbeh\u00f6rde zu den einzeln dargestellten Fl\u00e4chenbereichen zu. 2. Unmittelbar nach Beschlussfassung durch den Magistrat ist zur Fristwahrung die   st\u00e4dtische Stellungnahme im Sinne dieser Vorlage an das Regierungspr\u00e4sidium   Darmstadt abzugeben. Die Stellungnahme der Stadt ist mit einem Hinweis dahinge-   hend zu versehen, dass sich nach der Diskussion in der Stadtverordnetenversamm-   lung evtl. noch \u00c4nderungen ergeben k\u00f6nnten, welche auch nach/trotz Fristablauf   nachgemeldet werden.  Anlagen:[MdSD3] Karte 5 Karte 4 Karte 3 Karte 2 Karte 1 Anlage 1 Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]16.08.2006 Der Vorlage wird zugestimmt.   Begr\u00fcndungsseite zur Magistratsvorlage vom 21.06.06: Begr\u00fcndung:  Das Regierungspr\u00e4sidium Darmstadt - Obere Naturschutzbeh\u00f6rde - beabsichtigt verschiedene Fl\u00e4chen aus dem Landschaftsschutz zu entlassen:  1. Bebauungsplan Wx 12 Erweiterung GSI (Karte 1) Der Bebauungsplan Wx 12 ist rechtskr\u00e4ftig und beinhaltet die Neuabgrenzung und damit verbundene Teill\u00f6schungen des Landschaftsschutzgebietes als Ergebnis umfangreicher Abstimmungen. Der oben genannte Bebauungsplan ist Ergebnis eines l\u00e4ngeren Prozesses, bei dem auf eine gr\u00f6\u00dftm\u00f6gliche Eingriffsminimierung hingewirkt wurde. Der oben genannten Erweiterung der GSI im Stadtteil Wixhausen wurde nicht zuletzt wegen der wirtschaftlichen Bedeutung des Vorhabens zugestimmt.  Die Teill\u00f6schung des Landschaftsschutzgebietes beschr\u00e4nkt sich auf den unbedingt erforderlichen Teil der Erweiterungsplanung.  Beschlussvorschlag: Zustimmung zur Teill\u00f6schung!  2. Bereich innerhalb des Gemeindegebietes Messel (Karte 2) Hierbei handelt es sich um eine Teilfl\u00e4che im Bereich des Landkreises Darmstadt-Dieburg, die im Geltungsbereich der bis 2004 g\u00fcltigen Verordnung zum Schutze von Landschaftsteilen im Gebiet Stadt Darmstadt lag. Da sich das Schutzgebiet auf das Stadtgebiet Darmstadt beschr\u00e4nken soll, ist beabsichtigt, das Landschaftsschutzgebiet in diesem Abschnitt an die Stadt - bzw. Kreisgrenze anzupassen.  Beschlussvorschlag: Zustimmung zur Teill\u00f6schung!  3. Griesheimer Flugplatz (Karte 3 - 5) Das Areal des Griesheimer Flugplatzes unterliegt der Europ\u00e4ischen Vogelschutzrichtlinie und der FFH-Richtlinie und ist als Landschaftsschutzgebiet und Naturschutzgebiet ausgewiesen. Da diese Gebietsabgrenzungen teilweise nicht identisch sind, ist beabsichtigt, im Nordosten des Areals Abgrenzungen des Landschaftsschutzgebietes (Karte 3) an die Abgrenzung des Naturschutzgebietes (Karte 4) anzupassen. Auch die FFH- und Vogelschutzgebietsgrenzen sollen im Rahmen der Feinabgrenzung der Gebiete an die Naturschutzgebietsgrenze angepasst werden.   Durch den neu geplanten Gemeindegrenzverlauf zwischen Griesheim und Darmstadt wird jedoch genau in diesem betroffenen Abschnitt die Gemeindegrenze zugunsten Griesheims nach S\u00fcden verschoben und die bestehende Naturschutzgebietsgrenze geht somit \u00fcber die Gemarkung von Darmstadt hinaus. Da sich das Landschaftsschutzgebiet aber auf die Gemarkung der Stadt Darmstadt beschr\u00e4nken soll, ist die Landschaftsschutzgebietsabgrenzung in diesem Bereich an die neue Gemeindegrenze anzugleichen (Karte 5).  Beschlussvorschlag: Zustimmung zur Teill\u00f6schung, mit dem Hinweis auf den neu geplanten Gemeindegrenzverlauf zwischen Griesheim und Darmstadt!   Darmstadt, 21. Juni 2006 67-41 Ju        ( 3281 Anlagen  Dezernat III    Dezernat VI  Klaus Feuchtinger    Dieter Wenzel Stadtrat    Stadtrat [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-28%7C22006100432%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-28%7C22006100432%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Mag-28%7C20706100405%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Mag-28","number":"520","name":"Baugebiet E44\r\nStra\u00dfenbau","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/385","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Mag-28%7C20706100405%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 520","fileName":"be_20706100405_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":28348,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 10.08.2006 Dezernat VI an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: Stra\u00dfenverkehrsamt    Vorlage-Nr. 2006/0403  Magistratsbeschluss-Nr. 520 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss Dezernat II Dezernat III   OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: II            III VI            20 66           67 BE           Stvv Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Baugebiet E44 Stra\u00dfenbau Kosten: \u00d6ffentliche Bereiche - Stra\u00dfenbau           3,900 Mio Euro \u00d6ffentliche Bereiche-Stra\u00dfenbegleitgr\u00fcn:      0,375 Mio Euro \u00d6ffentliche Bereiche-sonstige Gr\u00fcnfl\u00e4chen:    0,625 Mio Euro \u00d6ffentliche Bereiche-Gesamtkosten          4,900 Mio Euro Private Bereiche:                       0,550 Mio Euro Vorlage vom: 20.07.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: 1. Dem Bau der Erschlie\u00dfungsstra\u00dfen, Wohnwege, Pl\u00e4tze, Muldenversickerungsbauwerke und Gr\u00fcnfl\u00e4chen im Baugebiet E44 in Darmstadt-Eberstadt wird auf Grundlage der Ausf\u00fchrungsplanung vom April 2006 mit Gesamtkosten in H\u00f6he von 4.900.000 Euro zugestimmt. 2. Der Finanzierung aus der Haushaltsstelle 02.6300001.960544 -Baugebiet E44    Wolfhartweg- wird zugestimmt. 3. Der Finanzierung der privaten Gemeinschaftsstellpl\u00e4tze mit Kosten in H\u00f6he von 550.000 Euro aus der Haushaltsstelle 02.6300001.960544 - Baugebiet E44 Wolfhartweg - wird zugestimmt. 4. Bei den Beratungen zum Haushalt 2007 ist die Haushaltsstelle 02.6300001.960544 um 350.000 Euro aufzustocken (Ausgabe f\u00fcr den Bau privater Einstellpl\u00e4tze 1. Bauabschnitt). Deckung wird erzielt durch Einnahmen aus Bodenordnungsma\u00dfnahmen E44 aus der Einnahmehaushaltsstelle 02.6300001.340100.   5. Bei den weiteren Investitionsplanungen zum MIP 2006-2010 ist die Haushaltsstelle 02.6300001.960544 um 200.000 Euro in 2008 aufzustocken (Ausgabe f\u00fcr den Bau privater Einstellpl\u00e4tze 2. Bauabschnitt) Deckung wird erzielt durch Einnahmen aus Bodenordnungsma\u00dfnahmen E44 aus der Einnahmehaushaltsstelle 02.6300001.340100. 6. Bei den Beratungen zum MIP 2006-2010 sind bei der neu zu schaffenden Haushaltsstelle 02.5800001.940544 - Sonstige Gr\u00fcnfl\u00e4chen im Baugebiet E44 - in 2009 Mittel in H\u00f6he von 265.000 Euro, in 2010 Mittel in H\u00f6he von 225.000 Euro und in 2011 ff Mittel in H\u00f6he von 135.000 Euro zu etatisieren. Deckung wird erzielt in 2009 durch Abplanungen in H\u00f6he von 265.000 Euro bei der Haushaltsstelle 02.660001.960043 - B42 - Nordumgehung - , in    2010 durch Abplanungen in H\u00f6he von 225.000 Euro bei der Haushaltsstelle     02.6300001.960226 - Ausbau der Klappacher Stra\u00dfe von Landskronstra\u00dfe bis Martins-    pfad - und in 2011 durch Deckung im Rahmen des Gesamtbudgets. 7. Bei den Beratungen zum MIP 2006 bis 2010 ist die Haushaltsstelle 02.6300001.960544 in 2009 um 500.000 Euro, in 2010 um 500.000 EURO und in 2011 ff auf 2.750.000 EURO aufzustocken. Deckung wird erzielt durch Abplanungen in 2009 und 2010 in H\u00f6he von jeweils 500.000,-- Euro bei der Haushaltsstelle 02.6300001.960149 - Bismarckstra\u00dfe von Goebelstra\u00dfe bis Grafenstra\u00dfe. Deckung in 2011 ff wird im Rahmen der Fortschreibung des MIP zu gegebener Zeit dargestellt.   Anlagen:[MdSD3] Lageplan Wolfhartweg Kostenberechnung Kostenberechnung Gemeinschaftsstellpl\u00e4tze Lageplan Teilabschnitte Lageplan Gr\u00fcnfl\u00e4che Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]16.08.2006 Der Vorlage wird zugestimmt.    Begr\u00fcndungsseite zur Magistratsvorlage vom 20. Juli 2006  Begr\u00fcndung: Das Planungsgebiet E44 wird im Westen durch die Heinrich-Delp-Stra\u00dfe und im S\u00fcden durch den Steigertsweg begrenzt. Der gr\u00f6\u00dfte Teil der ca. 27 ha umfassenden Planungsfl\u00e4che besteht aus stillgelegten bzw. brachliegenden Ackerfl\u00e4chen, Obstwiesen und G\u00e4rten. Intensiv genutzte Fl\u00e4chen bezeichnen dagegen lediglich einen Anteil von etwa einem Drittel des Baugebietes. Die Anzahl der Wohneinheiten wird sich auf ca. 240 belaufen.  Das Umlegungsgebiet wurde in drei Teilbereiche untergliedert: 1.) Bereich Heinrich-Delp-Nord von Sophienstra\u00dfe bis n\u00f6rdliches Bauende. 2.) Bereich S\u00fcd (Steigertsweg.) 3.) Bereich Mitte (Heinrich-Delp-S\u00fcd) von Steigertsweg bis Sophienstra\u00dfe. Die Bereiche sind im beiliegenden Lageplan gekennzeichnet. F\u00fcr den Bereich Heinrich-Delp-Nord und den Bereich S\u00fcd (Steigertsweg) steht die Vorwegregelung zum Abschluss des Umlegungsverfahrens kurz vor dem Abschluss. Eine Regelung wird noch in 2006 erwartet. F\u00fcr den Bereich Mitte (Heinrich-Delp-S\u00fcd) ist der Abschluss des Umlegungsverfahrens erst sp\u00e4ter (evtl.2007) zu erwarten. Es ist daher vorgesehen, die Bereiche Heinrich-Delp-Nord und S\u00fcd vorgezogen zu realisieren. Die Bauvorlage zum Kanalbau (Vorlage Nr. 2006/0189) ist vom Magistrat beschlossen. Der Baubeginn ist f\u00fcr Ende 2006 geplant.   Die Erschlie\u00dfung erfolgt f\u00fcr den s\u00fcdlichen Bereich \u00fcber den Steigertsweg. Die unteren Abschnitte des Bereiches Heinrich-Delp-S\u00fcd sind ebenfalls auf diesem Wege zu erreichen. Die Haupterschlie\u00dfung des Planungsgebietes E44 ist \u00fcber die, im folgenden auch Allee genannte, Louise-Dittmar-Stra\u00dfe vorgesehen. Diese ist von westlicher Seite aus \u00fcber vier geplante und die bereits bestehende Thomasstra\u00dfe erreichbar. Des Weiteren werden \u00fcber die Louise-Dittmar-Stra\u00dfe sechs Wohnwege angeschlossen, welche kammf\u00f6rmig nach Osten ausgerichtet sind.  Die Gesamtfl\u00e4che der \u00f6ffentlichen Stra\u00dfen, Gehwege, Parkpl\u00e4tze und Pl\u00e4tze bel\u00e4uft sich auf ca. 22.000m\u00b2. Dazu kommen noch insgesamt ca. 3.500m\u00b2 private Gemeinschaftsstellpl\u00e4tze. Die Oberfl\u00e4chenbel\u00e4ge sind aus versickerungsf\u00e4higen, aus Beton hergestellten Pflastersteinen geplant. Als Tragschicht wurde ein ebenfalls versickerungsf\u00e4higer Schotter- und Splittaufbau vorgesehen. Die Stra\u00dfenbreiten liegen zwischen 5,00 und 5,50m, die Gehwegsbreiten zwischen 1,50 und 3,00m. Ann\u00e4hernd im gesamten Areal befinden sich L\u00e4ngsparkzonen, im Bereich der Allee auch beidseitig. Diese sind mit einer Breite von 2,00m vorgesehen.  Das Hauptthema der Niederschlagsentw\u00e4sserung im Baugebiet ist die dezentrale Versickerung. Im Sinne der sich in j\u00fcngster Zeit gewandelten Einstellung und damit verbundenen Regelungen (Hessisches Wassergesetz 51, Abs. 3, Verwertung und Versickerung von Niederschlagswasser ) wird das auf den \u00f6ffentlichen und privaten Fl\u00e4chen anfallende Niederschlagswasser als Brauchwasser genutzt bzw. in Mulden versickert werden. Parallel zur Louise-Dittmar-Stra\u00dfe, unterhalb der Sophienstra\u00dfe und oberhalb des Steigertsweges wird ein im Mittel 3m breites, aufgrund der Topographie meist kaskadenf\u00f6rmiges, Muldensystem angelegt. Erreicht werden diese Anlagen prim\u00e4r \u00fcber Entw\u00e4sserungsrinnen. Zus\u00e4tzlich werden innerhalb der \u00f6ffentlichen Gr\u00fcnfl\u00e4chen weitere Mulden angelegt, welche als \u00dcberlauf des \u00fcbrigen Systems dienen. Der Anschlussgrad der Neubaufl\u00e4chen an \u00f6ffentliche bzw. private Versickerungsanlagen wird rund 90% betragen. Bei dem innerhalb des Gebietes liegenden Bestand (Steigertsweg, Thomasstra\u00dfe) bzw. bei konstruktiv schwierigen Situationen wird eine Entw\u00e4sserung \u00fcber das bereits bestehende Mischsystem erfolgen.   Gr\u00fcnfl\u00e4chen Die Ausbauplanung des Stra\u00dfenbegleitgr\u00fcns, der \u00d6ffentlichen Gr\u00fcnfl\u00e4chen und der Ausgleichsfl\u00e4chen basiert auf den Vorgaben des Bebauungs- und Landschaftsplanes E 44.  Die Planung ber\u00fccksichtigt die nat\u00fcrlichen Standortbedingungen und den Bestand der historisch gewachsenen, kleinb\u00e4uerlichen Eberst\u00e4dter Kulturlandschaft. Kirsch- und Nussb\u00e4ume in verschiedenen Arten als Stra\u00dfen- und Alleeb\u00e4ume, nat\u00fcrliche Hecken mit Hartriegel, Liguster, Schlehdorn, Wildrosen u.a., neue Kieswege und Wiesenfl\u00e4chen stellen die Verbindung zu der im Osten anschlie\u00dfenden Erholungslandschaft dar. Die Anlage von Feldgeh\u00f6lzen und Streuobstwiesen dienen als Ausgleich f\u00fcr die Eingriffe durch die Baut\u00e4tigkeiten; zwei Kinderspielpl\u00e4tze in naturnaher Gestaltung mit Bewegungs-, Kletter-, Sandspiel- und Aufenthaltsbereichen f\u00fcr die Eltern runden das wohnungsnahe Freiraumangebot ab.   Projekt Rabenflo\u00df (Teilgebiet Steigertsweg): Im Zusammenhang mit dem Projekt Renaturierung Rabenflo\u00df wird das Stra\u00dfenprofil im Steigertsweg teilweise ver\u00e4ndert, wenn die Trasse des Rabenflo\u00dfes entlang des Steigertswegs in der vorgesehenen Muldenfl\u00e4che gef\u00fchrt wird. Die Stra\u00dfenentw\u00e4sserung wird dann nicht von der Versickerungsmulde sondern vom Bach aufgenommen.  Die endg\u00fcltige Trassenf\u00fchrung wird derzeit in einer Variantendiskussion gepr\u00fcft. \u00dcber das Ergebnis wird dem Magistrat in einer gesonderten Vorlage berichtet. Die Ausf\u00fchrungsplanung E44 ist dann f\u00fcr diesen Abschnitt entsprechend anzupassen.  Kosten: Die Finanzierung des Stra\u00dfenbaus ist \u00fcber die Haushaltsstelle 02.6300001.960544 - Baugebiet E44- vorgesehen. Die Gesamtbausumme betr\u00e4gt laut der Kostenberechnung 4,90Mio. Euro. Zus\u00e4tzlich m\u00fcssen f\u00fcr die Gemeinschaftsstellpl\u00e4tze 0,55Mio. Euro einkalkuliert werden. Diese Kosten werden durch Einnahmen gedeckt. Nach Abschluss des Umlegungsverfahrens werden bei den privaten Grundst\u00fcckseigent\u00fcmern die pauschal ermittelten Kosten f\u00fcr einen Einstellplatz von der Stadt angefordert. Nach Abschluss der Bauarbeiten durch die Stadt mit Feststellung der tats\u00e4chlichen Kosten werden Mehr- oder Minderbetr\u00e4ge abgerechnet. Die Unterhaltung und Verkehrssicherungspflicht liegt bei jedem Grundst\u00fcckseigent\u00fcmer. Die Planung sieht mehr private Einstellpl\u00e4tze vor, als private Grundst\u00fccke vorhanden sind (\u00dcberschuss der Einstellpl\u00e4tze). Diese Einstellpl\u00e4tze verbleiben bei der Stadt mit Verkaufsoption f\u00fcr private Interessenten.  Kostenzusammenstellung: \u00d6ffentlicher Bereich, Stra\u00dfenbau (ohne private Gemeinschaftsstellpl\u00e4tze und ohne Gr\u00fcnfl\u00e4chen):  Baustelleneinrichtung                 198.930, 00 Euro Erdarbeiten 441.879,00 Euro Entw\u00e4sserungsarbeiten  597.100,00 Euro Pflasterarbeiten  1.367.365,00 Euro Pflanzarbeiten    55.250,00 Euro Ausstattung                         391.000,00 Euro Zwischensumme (Netto)  3.051.524,00 Euro Planung und Bauleitung          136.000,00 Euro \u00d6rtl. Bauleitung           45.772,00 Euro Summe (Netto)  3.233.296,00 Euro Mehrwertsteuer (19 %)    614.326,00 Euro  Zwischensumme (Brutto)  3. 847.623,00 Euro Unvorhersehbares und zur Aufrundung   52.377,00 Euro Bausumme  3.900.000,00 Euro  \u00d6ffentlicher Bereich, Stra\u00dfenbegleitgr\u00fcn:  Pflanzarbeiten   265.015,00 Euro Zwischensumme (Netto)   265.015,00 Euro Planung und Bauleitung          39.752,00 Euro \u00d6rtl. Bauleitung              0,00 Euro Summe (Netto)   304.767,00 Euro Mehrwertsteuer (19 %)    57.905,00 Euro Zwischensumme (Brutto)   362.673,00 Euro Unvorhersehbares und zur Aufrundung  12.327,00Euro Bausumme   375.000,00 Euro  \u00d6ffentlicher Bereich, sonstige Gr\u00fcnfl\u00e4chen:  Pflanzarbeiten   440.598,00 Euro Zwischensumme (Netto)   440.598,00 Euro Planung und Bauleitung          66.089,00 Euro \u00d6rtl. Bauleitung              0,00 Euro Summe (Netto)   506.687,00 Euro Mehrwertsteuer (19 %)    96.270,00 Euro Zwischensumme (Brutto)   602.958,00 Euro Unvorhersehbares und zur Aufrundung  22.042,00 Euro Bausumme   625.000,00 Euro  Private Gemeinschaftsstellpl\u00e4tze:  Baustelleneinrichtung                   12.250,00 Euro Erdarbeiten  136.369,00 Euro Entw\u00e4sserungsarbeiten    3.800,00 Euro Pflasterarbeiten    174.845,00 Euro Pflanzarbeiten     82.240,00 Euro Ausstattung                            3.500,00 Euro Zwischensumme (Netto)    413.004,00 Euro Planung und Bauleitung            32.138,00 Euro \u00d6rtl. Bauleitung             6.195,00 Euro Summe (Netto)    451.337,00 Euro Mehrwertsteuer (19 %)     85.754,00 Euro Zwischensumme (Brutto)    537.092, 02 Euro Unvorhersehbares und zur Aufrundung   12.908,,00 Euro Gesamtbausumme    550.000,00 Euro   Aufteilung der Kosten nach Bauabschnitten:                  \u00d6ffentlich (Stra\u00dfenbau + Gr\u00fcnfl\u00e4chen)              Privat Steigertsweg  1.266.000,00  Euro              142.000,00 Euro Heinrich-Delp-Nord       1.348.000,00  Euro              147.000,00 Euro Heinrich-Delp-S\u00fcd        2.286.000,00  Euro          261.000,00 Euro Gesamtbausumme        4.900.000,00  Euro                    550.000,00 Euro  Folgekosten: Folgekosten Stra\u00dfenbau (ohne Gr\u00fcnfl\u00e4chen und private Gemeinschaftsstellpl\u00e4tze): Erfahrungswert: Folgekosten: (0,5Euro/m\u00b2)/Jahr Folgekosten: ((0,5Euro/m\u00b2)/Jahr) * 22.300m\u00b2=11.150Euro/Jahr  Folgekostenberechnung der Gr\u00fcn- und Freifl\u00e4chen 1.  Stra\u00dfenbegleitgr\u00fcn 1.1. B\u00e4ume       167 St.                     20,00 Euro/St.                  3.340,00 Euro 1.2. Rasenfl\u00e4chen im Stra\u00dfenbereich    (Versickerungsmulden)     1.845 qm                      4,35 Euro/qm                  8.025,75 Euro 2.  Sonstige Gr\u00fcnfl\u00e4chen    Kinderspielpl\u00e4tze, \u00d6ffentliche Gr\u00fcn- und Ausgleichsfl\u00e4chen 2.1. Kinderspielpl\u00e4tze     1.105 qm                      5,50 Euro/qm                 6.077,50 Euro 2.2. Rasenfl\u00e4chen und Wiesen im Ortsrandbereich    16.794 qm                      1,00 Euro/qm                16.794,00 Euro 2.3. Wiesen im Landschaftsbereich    42.623 qm                      0,03 Euro/qm                 1.278,69 Euro 2.4. Hecken und Geb\u00fcsch     3.650 qm                      3,50 Euro/qm                12.775,00 Euro 2.5. B\u00e4ume       254 St.                     20,00 Euro/St.                 5.080,00 Euro                                                                                Nettosumme                      53.370,94Euro                              + 19% Mwst.                     10.140,48 Euro                                                                              Unterhaltungskosten pro Jahr          63.511,42 Euro                                Folgekosten (Stra\u00dfenbau und Gr\u00fcnfl\u00e4chen): Stra\u00dfenbau     11.150,00 Euro/Jahr Gr\u00fcnfl\u00e4chen                           63.500,00 Euro/Jahr Summe (gerundet)     75.000,00 Euro/Jahr  Zeitablauf der Bauabschnitte nach dem aktuellen Bauzeitenplan Baubeginn Stra\u00dfenbau Steigertsweg (Baustra\u00dfen):       M\u00e4rz 2007  Baubeginn Stra\u00dfenbau Heinrich-Delp-Nord (Baustra\u00dfen):  September 2007 Baubeginn Stra\u00dfenbau Heinrich-Delp-S\u00fcd (Baustra\u00dfen):   Zeitpunkt noch nicht definiert  Die Ma\u00dfnahme unterliegt der Beitragspflicht (Erschlie\u00dfungsbeitrag).  Darmstadt, den 20.07.2006 VI-66/2 S Tb1023-K\u00e4-M\u00f6 Nst.: 2860   Der Dezernent II Der Dezernent III       Der Dezernent VI   Wolfgang Glenz Klaus Feuchtinger Dipl.-Ing. Dieter Wenzel B\u00fcrgermeister     Stadtrat                  Stadtrat [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-28%7C20706100405%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-28%7C20706100405%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Mag-28%7C20606100400%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Mag-28","number":"521","name":"Radwegenetz Darmstadt\r\nRad- und Fu\u00dfweg zwischen Auwiesenweg und Unterf\u00fchrung \r\nB 3 neu","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/497","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Mag-28%7C20606100400%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 521","fileName":"be_20606100400_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":22363,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 10.08.2006 Dezernat VI an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: Stra\u00dfenverkehrsamt    Vorlage-Nr. 2006/0412  Magistratsbeschluss-Nr. 521 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss Dezernat II  OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: II VI 66 20 OBW BW Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Radwegenetz Darmstadt Rad- und Fu\u00dfweg zwischen Auwiesenweg und Unterf\u00fchrung B 3 neu Vorlage vom: 28.07.06 Beschlussvorschlag[MdSD2]: 1. Der Bericht wird zur Kenntnis genommen. 2. Dem Ausbau des Rad- und Fu\u00dfweges zwischen Auwiesenweg und Unterf\u00fchrung B3 neu auf der Basis der Planung vom Juni 2006 mit einem Kostenaufwand von 160.000,-- Euro wird zugestimmt.   3. Der Finanzierung aus der Haushaltsstelle 02.6300001.960091 - Ausbau von                          Radwegen - wird zugestimmt. 4. Bei den Beratungen zum Haushalt 2007 ist die Haushaltsstelle 02.6300001.960091 - Ausbau von Radwegen - von 35.000,-- Euro auf 125.000,-- Euro aufzustocken. Deckung wird durch Abplanung von 90.000,-- Euro bei der Haushaltsstelle 02.6300001.960355 -Frankfurter Landstra\u00dfe von Nordbahnhof bis Glockengartenweg- erzielt. Nach Beschluss des Magistrats ist eine Vereinbarung mit dem Wasserverband Schwarzbachgebiet-Ried zur Herstellung des Rad- und Fu\u00dfweges auf dem R\u00fcckhaltebeckendamm abzuschlie\u00dfen. Zur Deckung der Gesamtkosten in H\u00f6he von 160.000,-- Euro sind weiterhin Reste in H\u00f6he von 35.000,-- Euro aus 2006 zu verwenden. 5. Nach Beschluss des Magistrats ist ein Antrag auf Zuwendung (\u00a7 33 Finanzaus- gleichgesetz) zu stellen.  Anlagen:[MdSD3] Kostenberechnung Lageplan 7.1 Lageplan 7.2 Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]16.08.2006 Der Vorlage wird zugestimmt.   Begr\u00fcndungsseite zur Magistratsvorlage vom 28. Juli 2006  Begr\u00fcndung:  Bericht: Die Vorlage Nr. 0859 vom 04.11.2002 (Rad- und Fu\u00dfweg zwischen R\u00fcckhaltebecken Aum\u00fchle und Unterf\u00fchrung B3 neu) wurde vom Magistrat am 27. November 2002 und von der Stadtverordnetenversammlung am 17. Dezember 2002 beschlossen. Die Planung vom Oktober 2002 sah 2 Abschnitte vor: - einen nicht zuwendungsf\u00e4higen Teil - Befestigung eines unbefestigten Wirtschaftsweges n\u00f6rdlich der Unterf\u00fchrung B3 neu mit einer L\u00e4nge von 145,0 m - einen zuwendungsf\u00e4higen Teil - Herstellung eines Rad- und Fu\u00dfweges n\u00f6rdlich des Wirtschaftsweges mit Anschluss an den Weg auf dem R\u00fcckhaltebeckendamm Aum\u00fchle mit einer L\u00e4nge von 205 m  Die Baukosten f\u00fcr den zuwendungsf\u00e4higen Teil lagen bei 36.000,-- Euro. Da die Bagatellgrenze f\u00fcr Zuwendungsma\u00dfnahmen in 2005 von 25.000,-- Euro auf 50.000,-- Euro erh\u00f6ht wurde, musste der Zuwendungsantrag zur\u00fcckgezogen werden. Da die Herstellung einer Rad- und Fu\u00dfwegeverbindung mit Asphaltdecke abseits der stark befahrenen Hauptverkehrsstra\u00dfe von Wixhausen nach Arheilgen-Nord dringend notwendig ist, Zuwendungsmittel jedoch weiterhin in Anspruch genommen werden sollen, wurde die Ma\u00dfnahme im Juni 2006 in Abstimmung mit dem Wasserverband Schwarzbachgebiet-Ried verl\u00e4ngert und damit auf eine zuwendungsf\u00e4hige Baukostensumme gebracht.  Planung: Die Planung vom Juni 2006 sieht vor: Der Wirtschaftsweg n\u00f6rdlich der Unterf\u00fchrung B3 neu wird in einer Breite von 3,0 m und einer L\u00e4nge von 145,00 m mit einer Asphalttragdeckschicht befestigt und als gemeinsamer Rad- und Fu\u00dfweg, landwirtschaftlicher Verkehr frei in beiden Richtungen, beschildert. Wegen des landwirtschaftlichen Verkehrs ist die Befestigung in einer Breite von 3,0 m erforderlich (vorgegebene Breite nach der Richtlinie f\u00fcr den l\u00e4ndlichen Wegbau-RLW). Bezuschusst wird aber nur bis zu einer Breite von 2,50 m. Der Trampelpfad zwischen Wirtschaftsweg und R\u00fcckhaltebeckendamm Aum\u00fchle wird in einer Breite von 2,50 m mit einer Asphalttragdeckschicht befestigt und als Rad- und Fu\u00dfweg f\u00fcr beide Richtungen beschildert. F\u00fcr den Ausbau des Rad- und Fu\u00dfweges in einer Breite von 2,50 m wird ein 2,0 m breiter Streifen des benachbarten Ackerlandes ben\u00f6tigt (Eigentum der Stadt).     Der Weg auf dem R\u00fcckhaltebeckendamm, Eigent\u00fcmer Wasserverband Schwarzbachgebiet-Ried, zurzeit mit wassergebundener Decke befestigt, wird in einer Breite von 2,0 m ebenfalls mit einer Asphalttragdeckschicht befestigt und als Rad- und Fu\u00dfweg, Betriebs- und Versorgungsdienst frei, beschildert. Der Wasserverband hat bereits der Ma\u00dfnahme zugestimmt. Eine schriftliche Vereinbarung zur Nutzung des Dammbereichs wird nach Beschluss zu dieser Vorlage geschlossen. Die Erhaltung des Weges obliegt der Stadt, die Erhaltung des Dammes obliegt weiterhin dem Wasserverband. Da der Weg auf dem R\u00fcckhaltebeckendamm auch von den Betriebs- und Versorgungs-fahrzeugen des Wasserverbandes mitbenutzt wird, ist eine Befestigungsbreite von 3,0 m erforderlich. Es w\u00e4re zwar w\u00fcnschenswert, den Radweg auch auf dem Damm mit 2,50 m Breite (+ 0,50 m Seitenstreifen je Seite) anzulegen, jedoch lassen die \u00f6rtlichen Ver-h\u00e4ltnisse (vorh. Dammkrone) lediglich eine Radwegbreite von 2,0 m zu, was entsprechend den Richtlinien noch ausreichend ist. Um diese Breite von 3,0 m zu erreichen (vorgesehene Breite nach der Richtlinie f\u00fcr den l\u00e4ndlichen Wegebau -RLW) wird im Bereich des R\u00fcckhaltebeckendammes beidseitig des geplanten Asphaltweges (\u00dcbergang von Dammkrone in den B\u00f6schungsbereich) ein Streifen von 0,5 m mit Rasengittersteinen befestigt. Die Kosten f\u00fcr die Rasengitter-steinbefestigung sind nicht zuwendungsf\u00e4hig. Die bestehende Auffahrtsrampe des R\u00fcckhaltebeckendamms ist nicht behinderten-gerecht. Es ist vorgesehen, eine neue behindertengerechte Rampe mit 6 % L\u00e4ngsgef\u00e4lle und alle 6 m mit Zwischenpodesten von 1,5 m Breite herzustellen. Eine seitliche Absicherung (Radabweiser und Gel\u00e4nder) ist wegen der Unterhaltungs- und Wartungsarbeiten am R\u00fcckhaltebecken nicht m\u00f6glich. Da der Weg und die Rampe im Au\u00dfenbereich liegt, ist die Notwendigkeit der seitlichen Absicherung nicht als Bedingung anzusehen. Die bestehende barrierefreie Verbindung zwischen Wixhausen und Arheilgen \u00fcber die Hindemithstra\u00dfe und Frankfurter Landstra\u00dfe bleibt erhalten. Der Deckenaufbau erfolgt nach der Richtlinie f\u00fcr den l\u00e4ndlichen Wegebau (RLW): Weg: Schottertragschicht 0/32  22 cm Asphalttragdeckschicht 0/16   8 cm                                     30 cm  Rasengitterstreifen: Schottertragschicht 0/32  20 cm Rasengittersteine       10 cm 30 cm.  Die Gesamtkosten der Ma\u00dfnahme belaufen sich auf        160.000,-- Euro Die Ma\u00dfnahme ist zuwendungsf\u00e4hig. Die Baukosten belaufen sich auf                        119.570,-- Euro davon zuwendungsf\u00e4higer Aufwand:                          99.000,-- Euro  Es sind Zuwendungen f\u00fcr den zuwendungsf\u00e4higen Aufwand von ca. 60 % zu erwarten (zuwendungsf\u00e4higer Aufwand 99.000,-- Euro, davon max. 75 % FAG = 74.250,-- Euro). Nach Beschluss des Magistrats ist die schriftliche Vereinbarung mit dem Wasserverband Schwarzbachgebiet-Ried zwecks Befestigung des Hochwasserdammes abzuschlie\u00dfen und ein Antrag auf Zuwendung zu stellen mit der Ma\u00dfgabe, mit den Bauarbeiten 2007 zu beginnen. Die erforderlichen Mittel in H\u00f6he von 160.000,-- Euro sind der Haushaltsstelle 02.6300001.960091 - Ausbau von Radwegen - zu entnehmen. Die Ma\u00dfnahme unterliegt nicht der Beitragspflicht.  Darmstadt, 28.07.2006 VI-662S-Tb-1017-Fr-m\u00f6 Nst. 2836  Der Dezernent II   Der Dezernent VI   Wolfgang Glenz   Dipl.-Ing. Dieter Wenzel B\u00fcrgermeister   Stadtrat [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-28%7C20606100400%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-28%7C20606100400%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Mag-28%7C22706100445%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Mag-28","number":"522","name":"Sanierungsgebiet Martinsviertel; Neugestaltung des Lichtenbergplatzes","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/418","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Mag-28%7C22706100445%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 522","fileName":"be_22706100445_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":17226,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 10.08.2006 Dezernat VI an den Magistrat Beteiligt vor    zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: Stadtplanungsamt    Vorlage-Nr. 2006/0439 Magistratsbeschluss-Nr. 522 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung   zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss Dezernat II Dezernat III  OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: II           III VI          20 61          67 65          Stvv  Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Neugestaltung des Lichtenbergplatzes Vorlage vom: 05.07.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: 1. Dem Gestaltungskonzept f\u00fcr den Lichtenbergplatz wird zugestimmt. 2. Das Stra\u00dfenverkehrsamt wird beauftragt in Zusammenarbeit mit dem Hochbau- und Maschinenamt und dem Gr\u00fcnfl\u00e4chen- und Umweltamt die Ausbauplanung zu erstellen.  Anlagen:[MdSD3] - Gestaltungskonzept - Gestaltungskonzept Schnitte - Erl\u00e4uterung - Kostensch\u00e4tzung  Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]16.08.2006 Der Vorlage wird zugestimmt.  Begr\u00fcndung zur Magistratsvorlage VI vom 05.07.2006  Allgemeines Der Lichtenbergplatz, einer der kleineren Pl\u00e4tze im Martinsviertel, soll neu gestaltet werden. Unter Einbeziehung der Liebfrauenstra\u00dfe soll ein platz\u00fcbergreifendes Konzept erarbeitet werden, das die \u00dcberquerung der Liebfrauenstra\u00dfe f\u00fcr Kinder, Jugendliche und Erwachsene sicherer macht. In ihrer Sitzung am 20.Juni 2002 hat die Stadtverordnetenversammlung dem Antrag zugestimmt und das Dezernat VI mit der weiteren Veranlassung beauftragt.  Anlass des Ausbaus Der Lichtenbergplatz wurde in den 80er Jahren auf Anregung einer Bewohnerinitiative provisorisch ausgebaut. Da sowohl die Platzoberfl\u00e4chen wie auch die M\u00f6blierung und die Spielger\u00e4te auf dem Platz abgenutzt und teilweise desolat sind, ist eine umfassende Neugestaltung erforderlich.  Konzept Die vielf\u00e4ltigen Anforderungen an den Lichtenbergplatz als Aufenthaltsort, Schulwegstation, Pkw- und Motorradparkplatz, als Standort von Papiercontainern und Trafostation sollen durch eine Neuordnung und Gestaltung besser in Einklang gebracht werden. Die platzpr\u00e4genden 4 Platanen sollen erhalten bleiben. Es soll ein gro\u00dfz\u00fcgiger Platz entstehen, der niveaugleich bis zu den Grundst\u00fccksgrenzen der Lichtenbergstra\u00dfe gef\u00fchrt wird und sich in die Liebfrauenstra\u00dfe erstreckt. Damit im s\u00fcdlichen Bereich ein weiterer gesch\u00fctzter Freiraum entstehen kann, soll die Trafostation verlagert werden und am neuen Standort in verkleinerter Gr\u00f6\u00dfe (ca. L= 4,80 m x B= 2,50 m x H= 2,70 m) in Fertigteilbauweise neu aufgebaut werden. Mit einem offenem Pavillon, der auch Sitzm\u00f6glichkeiten und Tisch beinhaltet, soll die Trafostation \u00fcberbaut werden, um die Aufenthaltsqualit\u00e4t auf dem Platz zu erh\u00f6hen. Zur besseren Sicherung der Fu\u00dfg\u00e4nger soll in der Liebfrauenstra\u00dfe die Auffahrt auf den Platzbereich mit Rampen versehen werden. Beteiligung der \u00d6ffentlichkeit Das Planungskonzept wurde mehrfach mit der interessierten \u00d6ffentlichkeit er\u00f6rtert und abgestimmt. Mit dem Schreiben vom 24.09.2004 wurde die von der Planung betroffene B\u00fcrgerschaft durch ein beiliegendes Faltblatt informiert und zu einer Er\u00f6rterungsveranstaltung eingeladen. Diese Veranstaltung am 13.Oktober 2004 fand reges Interesse. Auf Wunsch der Anwesenden wurde ein Workshop angeboten, der am 8.12.2004 stattfand. Die wesentlichen Ergebnisse der beiden Veranstaltungen, wie die Verlagerung der Trafostation und die Ausweitung des Platzes in die Liebfrauenstra\u00dfe hinein, wurden bei der weiteren Planung ber\u00fccksichtigt. Nach der \u00dcberarbeitung der Planung fand eine weitere Abstimmung mit den st\u00e4dtischen \u00c4mtern statt, deren Ergebnisse eingearbeitet wurden. Auch die \u00d6ffentlichkeit wurde erneut beteiligt. Mit Schreiben vom 23.11.2005 wurde der B\u00fcrgerschaft die Planung vorgestellt und zu einer Er\u00f6rterungsveranstaltung am 08.12.2005 eingeladen. Bei diesem Termin wurde die Planung sehr positiv aufgenommen. Finanzierung Die Neugestaltung soll aus Sanierungsmitteln finanziert werden. Die ben\u00f6tigten Mittel stehen unter der Haushaltsstelle 02.6151001.960001 zur Verf\u00fcgung. Die voraussichtlichen Kosten betragen zur Zeit 340.000,-- Euro. Mit der geplanten Erh\u00f6hung der Mehrwertsteuer auf 19% werden die Kosten auf ca. 350.000,-- Euro ansteigen.  Weiteres Vorgehen Das Stra\u00dfenverkehrsamt soll in Zusammenarbeit mit dem Hochbau- und Maschinenamt und dem Gr\u00fcnfl\u00e4chen- und Umweltamt den Ausbau durchf\u00fchren. Der Ausbauentwurf ist den st\u00e4dtischen Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen.  Dezernat II   Wolfgang Glenz B\u00fcrgermeister Dezernat III   Klaus Feuchtinger Stadtrat Dezernat VI   Dipl.- Ing. Dieter Wenzel Stadtrat  Darmstadt, 05.07.2006 61.1 ei-sm  Tel.: 36 45     [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-28%7C22706100445%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-28%7C22706100445%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Mag-28%7C21407100483%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Mag-28","number":"523","name":"Renaturierung Darmbach im Bereich Lichtwiese\r\nhier: Grundst\u00fcckstausch mit dem Land Hessen","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/448","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Mag-28%7C21407100483%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 523","fileName":"be_21407100483_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":14423,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 10.08.2006 Dezernat VI an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: Liegenschaftsamt    Vorlage-Nr. 2006/0474 Magistratsbeschluss-Nr. 523 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss   OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: VI              23 Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Renaturierung Darmbach im Bereich Lichtwiese hier: Grundst\u00fcckstausch mit dem Land Hessen Vorlage vom: 24.07.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: Unter Bezugnahme auf die Magistratsvorlage vom 29.05.2006 Vorlage-Nr. 2006/0073 wird das Liegenschaftsamt erm\u00e4chtigt, folgenden Grundst\u00fcckstausch mit dem Land Hessen durchzuf\u00fchren: Land Hessen an Wissenschaftsstadt Darmstadt a) Teilfl\u00e4che von ca. 1.785 m\u00b2 aus dem Grundst\u00fcck Gemarkung Darmstadt Flur 25 Nr. 45/9   Petersenstra\u00dfe, Geb\u00e4ude- und Freifl\u00e4che mit 416.621 m\u00b2 b) Das Grundst\u00fcck Gemarkung Darmstadt Flur 8 Nr. 222/8 Nachtweide, Anlage mit 857 m\u00b2 c) Eine Teilfl\u00e4che von ca. 765 m\u00b2 aus dem Grundst\u00fcck Gemarkung Darmstadt Flur 8 Nr. 222/10   Petersenstra\u00dfe 1, Erholungsfl\u00e4che mit 164.514 m\u00b2 zu einem Gesamtpreis in H\u00f6he von ca. 22.742,00 Euro. Wissenschaftsstadt Darmstadt an Land Hessen a) Teilfl\u00e4che von ca. 340 m\u00b2 aus dem Grundst\u00fcck Gemarkung Darmstadt Flur 25 Nr. 73   Wasserfl\u00e4che, Darmbach mit 584 m\u00b2 b) Teilfl\u00e4che von ca. 781 m\u00b2 aus dem Grundst\u00fcck Gemarkung Darmstadt Flur 25 Nr. 62/5   Erholungsfl\u00e4che, Schnampelweg 21 mit 2.654 m\u00b2 zu einem Gesamtpreis in H\u00f6he von ca. 20.404,00 Euro. Der Herauszahlungsbetrag in H\u00f6he von ca. 2.338,00 Euro geht zu Lasten der HHSt.: 02.6900001.940009.  Anlagen:[MdSD3] Magistratsvorlage Renaturierung Darmbach Bereich Lichtwiese 1 Seite Magistratsvorlage Renaturierung Darmbach Bereich Lichtwiese 2 Seite Magistratsvorlage Renaturierung Darmbach Bereich Lichtwiese 3 Seite Magistratsvorlage Renaturierung Darmbach Bereich Lichtwiese 4 Seite Magistratsvorlage Renaturierung Darmbach Bereich Lichtwiese 5 Seite Lageplan Gemarkung DA Flur 8 + 25 Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]16.08.2006 Der Vorlage wird zugestimmt.   Begr\u00fcndungsseite zur Magistratsvorlage vom 24.07.2006 Begr\u00fcndung Durch Magistratsbeschluss vom 28.06.2006, Vorlagennummer 2006/0073, wurde der Herstellung der Renaturierung des Darmbaches im Bereich der Lichtwiese zugestimmt. Um die Realisierung des neuen Bachverlaufes zu erm\u00f6glichen, ist ein Grundst\u00fcckstausch mit dem Land Hessen (TUD) notwendig. Aufgrund der unterschiedlichen Nutzung wurden folgende Grundst\u00fcckspreise zu Grunde gelegt: a) Kleingartenanlage: 20,00 Euro/m\u00b2 b) Gr\u00fcn- und Erholungsfl\u00e4che:  4,00 Euro/m\u00b2 c) Fl\u00e4chen mit Baumbewuchs:   2,00 Euro/m\u00b2 Der Kaufpreis setzt sich wie folgt zusammen: Land Hessen an Wissenschaftsstadt Darmstadt Fl\u00e4che a)  ca. 670 m\u00b2 x 20,00 Euro/m\u00b2 = 13.400,00 Euro Fl\u00e4che b) ca. 1.934 m\u00b2 x 4,00 Euro/m\u00b2 =  7.736,00 Euro Fl\u00e4che c)  ca. 803 m\u00b2 x 2,00 Euro/m\u00b2 =  1.606,00 Euro Summe ca.   = 22.742,00 Euro Wissenschaftsstadt Darmstadt an Land Hessen Fl\u00e4che a) 995 m\u00b2 x 20,00 Euro/m\u00b2  = ca. 19.900,00 Euro Fl\u00e4che b) 126 m\u00b2 x  4,00 Euro/m\u00b2  = ca.   504,00 Euro Summe ca.   = ca. 20.404,00 Euro Somit ergibt sich ein herauszuzahlender Betrag an das Land Hessen in H\u00f6he von ca. 2.338,00 Euro. Die Grundst\u00fcckspreise basieren auf einer Sch\u00e4tzung der Grundst\u00fccksbewertungsstelle des Vermessungsamtes und sind angemessen. Darmstadt, 24.07.2006 23-II/4/15-17-B3-ti-ba Der Dezernent VI  Dipl.-Ing. Dieter Wenzel Stadtrat [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. 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Beschlussfassung Magistrat Verteiler: VI           61 Stvv   Vorlage-Nr. 2006/0479 Magistratsbeschluss-Nr. 524  Tagesordnung: I II   Betreff: Bebauungsplan O 24 - Komponistenviertel West - (Aufstellungsbeschluss) Vorlage vom: 17.07.2006 Beschlussvorschlag[MdSD1]: F\u00fcr das Gebiet zwischen Dieburger Stra\u00dfe, Flotowstra\u00dfe, Richard-Wagner-Weg, An der Fasaneriemauer, der Stra\u00dfe Im Emser und dem Molkenbach ist ein Bebauungsplan im Sinne des \u00a7 30 BauGB aufzustellen, mit dem Ziel, den Gebietscharakter zu erhalten und Fehlentwicklungen zu verhindern.  Anlagen:[MdSD2]  Beschluss des Magistrats vom [MdSD3]16.08.2006 Der Vorlage wird zugestimmt.  Begr\u00fcndungsseite zur Magistratsvorlage VI vom 17.07.2006: Das Komponistenviertel ist ein Wohngebiet, das sich durch besonders hohe Wohnqualit\u00e4t auszeichnet. Auch wenn das Gebiet in Teilbereichen inzwischen verdichtet wurde, so ist es doch insgesamt immer noch gepr\u00e4gt von der st\u00e4dtebaulichen Idee der Gartenstadt. Schlie\u00dflich ist es das einzige Wohngebiet in Darmstadt, das jemals offiziell den Titel Gartenstadt f\u00fchrte. Verschiedene Geb\u00e4ude stehen im \u00dcbrigen unter Denkmalschutz. Durch nachtr\u00e4gliche Verdichtungen und bauliche Ver\u00e4nderungen besteht die Gefahr, dass der st\u00e4dtebauliche Charakter des Gebietes verloren geht. In Teilbereichen ist dies schon jetzt der Fall. Das bestehende Planungsrecht - in gro\u00dfen Teilen des Gebietes muss bei der Beurteilung von Baugesuchen \u00a7 34 BauGB angewandt werden - hat sich als wenig tauglich erwiesen, die bauliche Entwicklung so zu steuern, dass der Gebietscharakter erhalten bleibt. Es soll daher nach und nach f\u00fcr das gesamte Gebiet Planungsrecht nach \u00a7 30 BauGB geschaffen werden, mit dem Ziel, den Gebietscharakter zu erhalten und Fehlentwicklungen zu verhindern. Da es sich um ein sehr gro\u00dfes Gebiet handelt, soll abschnittsweise vorangegangen werden. F\u00fcr den Bereich Dieburger Stra\u00dfe und Mozartweg wurde bereits ein Bebauungsplan (O 20) aufgestellt, rechtskr\u00e4ftig seit 17.06.2006. F\u00fcr die unmittelbar n\u00f6rdlich an den Bebauungsplan O 20 angrenzende Fl\u00e4che bis zum Richard-Wagner-Weg befindet sich ein weiterer Bebauungsplan im Verfahren (O 23). Der jetzt zu fassende Aufstellungsbeschluss beinhaltet das restliche Gebiet des Komponistenviertels.                 Geltungsbereich des Bebauungsplans O 24 (unma\u00dfst\u00e4blich verkleinert)  Der Dezernent VI:   Dipl.-Ing. Dieter Wenzel Stadtrat Darmstadt, den 17.07.2006 VI/61.4 zim Nst. 2603 [MdSD1]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD2]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD3]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-28%7C21707100487%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-28%7C21707100487%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Mag-28%7C22572100504%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Mag-28","number":"526","name":"Bebauungsplan Wx 13 - Misch- und Gewerbegebiet Wixhausen Ost - (Aufstellungsbeschluss)","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/465","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Mag-28%7C22572100504%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 526","fileName":"be_22572100504_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":86623,"text":"Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle: 10.08.2006 an den Magistrat  zur Kenntnis  zur Beschlussfassung an die Stadtverordnetenversammlung  OBW zur Befassung  zur Kenntnis  zur Beschlussfassung  zur abschlie\u00dfenden Beschluss-    fassung Fachausschuss Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat VI     Amt: Stadtplanungsamt   OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Verteiler: VI          61 Stvv        BW OBW   Vorlage-Nr. 2006/0496 Magistratsbeschluss-Nr. 526  Tagesordnung: I II   Betreff: Bebauungsplan Wx 13 - Misch- und Gewerbegebiet Wixhausen Ost - (Aufstellungsbeschluss)  Vorlage vom: 01.08.2006 Beschlussvorschlag[MdSD1]: F\u00fcr die Grundst\u00fccke Gemarkung Wixhausen, Flur 12, Flurst\u00fccke Nr. 78 bis 91 n\u00f6rdlich der Messeler-Park-Stra\u00dfe und die Flurst\u00fccke Nr. 102/3 sowie die Nr. 103 bis 110 s\u00fcdlich der Messeler-Park-Stra\u00dfe ist ein Bebauungsplan im Sinne des \u00a7 30 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen.  Anlagen:[MdSD2]  Beschluss des Magistrats vom [MdSD3]16.08.2006 Der Vorlage wird zugestimmt.  Begr\u00fcndungsseite zur Magistratsvorlage VI vom 01.08.2006 Der Fl\u00e4chennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt stellt die Ackerfl\u00e4chen n\u00f6rdlich der Messeler-Park-Stra\u00dfe als Gewerbefl\u00e4chen mit 3,7 ha und s\u00fcdlich der Messeler-Park-Stra\u00dfe als gemischte Baufl\u00e4chen mit 3,4 ha dar. F\u00fcr diesen Bereich soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden, der es m\u00f6glich macht, gewerbliche Fl\u00e4chen f\u00fcr den n\u00f6rdlichsten Stadtteil Wixhausen zu erschlie\u00dfen. Der offene Landschaftsraum zwischen dem Kleingewerbegebiet Wixhausen Ost und dem Wald bindet im Norden an die Feuchtgebiete des Landschaftsgr\u00fcnzuges Hahnwiesenbach an. Um dieses Landschaftskontinuum zu bewahren, beschr\u00e4nkt der Fl\u00e4chennutzungsplan die Ausweitung der Baufl\u00e4chen auf die H\u00e4lfte des offenen Landschaftsraums zum Waldrand. Eine Beeintr\u00e4chtigung stellen die 110 KV Hochspannungsleitungen dar, die \u00fcber den Gro\u00dfteil der gemischten Baufl\u00e4chen und den s\u00fcdlichen Teil der gewerblichen Baufl\u00e4chen verlaufen.  W\u00e4hrend die Stadt im Bereich der gewerblichen Baufl\u00e4chen n\u00f6rdlich der Messeler-Park-Stra\u00dfe 1,7 ha (46 %) der 3,7 ha gro\u00dfen Fl\u00e4che besitzt, geh\u00f6ren ihr s\u00fcdlich der Messeler-Park-Stra\u00dfe mit 1540 qm nur 4,6 % der 3,4 ha gro\u00dfen Gesamtfl\u00e4che.  Die Vorlage zur Aufstellung des Bebauungsplans Wx 13 - Misch- und Gewerbegebiet Wixhausen Ost - ist der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.   Der Dezernent VI:   Dipl.-Ing. Dieter Wenzel Stadtrat   Anlage: \u00dcbersicht \u00fcber den Geltungsbereich Wx 13  Darmstadt, den 01. August 2006 VI-61.4 re/ek-ci      Nst. 2112                                     \u00dcbersicht \u00fcber den Geltungsbereich                                 [MdSD1]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD2]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. 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Beschlussfassung Magistrat Verteiler: VI  61 Stvv   Vorlage-Nr. 2006/0515 Magistratsbeschluss-Nr. 527  Tagesordnung: I II   Betreff: Bebauungsplan K 2.3 - Gruberstra\u00dfe Nord - (Offenlagebeschluss) Vorlage vom: 02.08.2006 Beschlussvorschlag[MdSD1]:    1.  Die zur Darlegung der Ziele und Zwecke zum Bebauungsplan K 2.3 - Gruberstra\u00dfe      Nord- vorgebrachten Anregungen der/des: 1.1 Junghans + Formhals Architekten, Herr Jens Junghans, Gruberstra\u00dfe 43, 64289      vom  06.08. und 21.10.2004, 1.2 Landesamt f\u00fcr Denkmalpflege vom 28.09.2004, 1.3 Privatperson 1, 1.4 Privatperson 2, 1.5 Privatperson 3, 1.6 Privatperson 4 1.7 Regierungspr\u00e4sidium Darmstadt, Wilhelminenstra\u00dfe 1-3 vom 03.11.2004,     werden im Sinne der jeweiligen Stellungnahme ber\u00fccksichtigt bzw. nicht ber\u00fccksichtigt. 2. Dem vorliegenden, entsprechend den Ergebnissen der fr\u00fchzeitigen Beteiligung der \u00d6ffentlichkeit (\u00a7 3 (1) BauGB) und der Tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher Belange (\u00a7 4 (1) BauGB) ausgearbeiteten Entwurf zum Bebauungsplan K 2.3 und der zugeh\u00f6rigen Begr\u00fcndung sowie der in den Bebauungsplanentwurf aufgenommenen Satzungen \u00fcber die Gestaltung baulicher Anlagen und zur Schaffung von Anlagen zum Sammeln oder Verwenden von Niederschlagswasser wird zugestimmt. 3. Der Entwurf und die Begr\u00fcndung zum Bebauungsplan K 2.3 - Gruberstra\u00dfe Nord-    f\u00fcr das Gebiet zwischen der Nordgrenze des Grundst\u00fccks Gemarkung Arheilgen, Flur 19,    Flurst\u00fcck Nr. 302 einer Linie in 7,5 m Abstand zur Westgrenze des Grundst\u00fccks    Flurst\u00fcck Nr. 301/5, der B\u00f6schungskante entlang des Fu\u00dfweges am Ruthsenbach    und einer Linie im Abstand von 5 m zur Ostgrenze des Grundst\u00fccks Gemarkung    Arheilgen, Flur 19, Nr. 301/1     sind gem. \u00a7 3 (2) BauGB \u00f6ffentlich auszulegen.         Anlagen:[MdSD2] Begr\u00fcndung zum Bebauungsplan K 2.3 Beschluss des Magistrats vom [MdSD3]16.08.2006 Der Vorlage wird zugestimmt.    Begr\u00fcndungsseite zur Magistratsvorlage VI vom 02.08.2006:  Das Gebiet des Bebauungsplans K 2.3 ist im Fl\u00e4chennutzungsplan als Wohnbaufl\u00e4che dargestellt. Es liegt im Geltungsbereich des rechtskr\u00e4ftigen Bebauungsplanes K 2, der f\u00fcr die hier betroffenen privaten Grundst\u00fccksfl\u00e4chen Reines Wohngebiet (WR) ausweist. Der Bebauungsplan K 2 l\u00e4sst auf den hier beplanten Grunst\u00fccksfl\u00e4chen zwar eine Baum\u00f6glichkeit zu, das m\u00f6gliche Bauvolumen ist jedoch im Verh\u00e4ltnis zur Grundst\u00fccksfl\u00e4che recht klein. Eine Bebauung ist unter diesen Voraussetzungen nicht m\u00f6glich. Ein langfristiger Verzicht auf eine Bebauung erscheint bei Abw\u00e4gung der \u00f6ffentlichen und privaten Interessen nicht vertretbar, zumal hier in attraktiver Lage Wohnraum geschaffen werden kann. Der Bebauungsplan sieht nunmehr ein bauliches Konzept vor,das eine h\u00f6here Ausnutzung bei gleichzeitig vertr\u00e4glicher Einpassung in den Landschaftsraum des Ruthsenbachgr\u00fcnzuges erlaubt. Die Stadtverordnetenversammlung hat in Ihrer Sitzung am 14.10.2004 beschlossen, f\u00fcr den vorliegenden Bereich einen Bebauungsplan im Sinne des \u00a7 30 BauGB aufzustellen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 21.10.2004 im Darmst\u00e4dter Echo und in der S\u00fcdhessen Woche bekannt gemacht. Nach dem Beschluss durch den Magistrat vom 15.09.2004 wurde die \u00f6ffentliche Unterrichtung der B\u00fcrger nach Bekanntmachung im Darmst\u00e4dter Echo und der S\u00fcdhessen Woche am 23.09.2004 in der Zeit vom 23.09.2004 bis einschl. 25.10.2004 durchgef\u00fchrt. Die Beh\u00f6rden und sonstigen Tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher Belange wurden am 24.09.2004 gem. \u00a7 4 (1) BauGB von der Aufstellung des Bebauungsplans unterrichtet. Zu 1: Im Rahmen der fr\u00fchzeitigen \u00d6ffentlichkeitsbeteiligung und der Beteiligung der Beh\u00f6rden und sonstigen Tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher Belange wurden folgende Anregungen und Stellungnahmen vorgebracht: Stellungnahmen der B\u00fcrger, Beh\u00f6rden und Tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher Belange:                   Abw\u00e4gung: _____________________________________________________________________ 1.1 Junghans + Formhals Architekten, Herr Jens Junghans Gruberstra\u00dfe 43, 64289 Darmstadt (Schreiben vom 06.08.2004 und 21.10.2004): Bittet um Auskunft, weshalb das Grundst\u00fcck Flur 19 St\u00fcck 301 als Einzelparzelle jetzt in 4 Parzellen aufgeteilt werden k\u00f6nne. Vor einigen Jahren wurde eine Grundst\u00fccksteilung f\u00fcr die Parzelle 302 vom Planungsamt nicht in Aussicht gestellt. Eine solche Bebauung bedeute nach der Grundst\u00fcckswertermittlung der Grundst\u00fccke 302, 303 und 304 einen Abschlag wegen verminderter Grundst\u00fccksausnutzung. Wie k\u00f6nne eine gerechte Bewertung dieser und anderer Grundst\u00fccke erfolgen? F\u00fcr die Parzelle 301/1 g\u00e4be es eine GRZ von ca. 0,42 (Bebauungsplan 1982: GRZ 0,25 / GFZ 0,4) auf Grundst\u00fcck 302 eine GRZ von 0,28. Eine GFZ sei unbekannt, es sei aber zu erwarten, dass auch eine h\u00f6here GFZ f\u00fcr 301/3 zugelassen w\u00fcrde, als auf 302, da das Gel\u00e4nde ca. 1 m tiefer l\u00e4ge als die Stra\u00dfe und die Firsth\u00f6he von 148,5 m \u00fcber NN von Immobilien Klamer angegeben w\u00fcrde, was ca. 1,50 m h\u00f6her w\u00e4re, als die Firsth\u00f6he des Hauses Gruberstr. 43. Eine Zustimmung zur Nachbarbebauung m\u00fcsse wegen der angezeigten Problematik f\u00fcr die Bebauung der Parzelle 301 und deren Auswirkungen auf die Nachbarschaft versagt werden. Am 21.10. wird Einspruch gegen den Entwurf des Bebauungsplanes erhoben. Wie o.g. sei eine erhebliche Ungleichbehandlung in der Ausnutzung (GRZ, GFZ) der Grundst\u00fccke aufgetreten, die nicht akzeptiert werden kann. Es k\u00f6nne nicht sein, dass ein Grundst\u00fcck der HEAG , weil seit Jahren unverk\u00e4uflich, auf einmal f\u00fcr einen Verkauf besser dargestellt w\u00fcrde als die benachbarten Grundst\u00fccke. Es werde eine Ausweitung des r\u00e4umlichen Geltungsbereiches gefordert, so dass das Grundst\u00fcck Flur 19 St\u00fcck 302 ebenfalls teilbar und die Ausnutzung genauso wie das Grundst\u00fcck 301 HEAG behandelt w\u00fcrde.    Die \u00c4nderung des Bebauungsplanes ist notwendig, um eine Bebauung des Grundst\u00fccks zu erm\u00f6glichen. Die Nachbargrundst\u00fccke sind bereits bebaut. Eine Ausweitung des Bebauungsplans ist aus st\u00e4dtebaulicher Sicht nicht erforderlich.                      Die \u00c4nderung des Bebauungsplanes bleibt auf den bestehenden Geltungsbereich beschr\u00e4nkt. 1.2 Landesamt f\u00fcr Denkmalpflege (Schreiben vom 28.09.2004: Zur Sicherung von Bodendenkm\u00e4lern sei folgender Hinweis auf \u00a7 20 HDSchG aufzunehmen: Wenn bei Erdarbeiten Bodendenkm\u00e4ler bekannt werden, so ist dies dem Landesamt f\u00fcr Denkmalpflege, Arch\u00e4ologische Denkmalpflege, oder der Unteren Denkmalschutzbeh\u00f6rde unverz\u00fcglich anzuzeigen.     Ein entsprechender Hinweis wird aufgenommen. 1.3 Privatperson 1 (Schreiben eingegangen am 11.10.2004): Ist gegen die Bebauung der Idylle, wie in den mitgesandten Bildern aufgezeigt .    Die eingeschossige Neubebauung f\u00fcgt sich naturr\u00e4umlich in die bebaute Umgebung ein und beeintr\u00e4chtigt nicht den Landschaftsgr\u00fcnzug. 1.4 Privatperson 2 (Schreiben vom 10.10.2004): Die Bebauungsplan\u00e4nderung weiche im Wesentlichen vom jetzt g\u00fcltigen Bebauungsplan ab, insbesondere bei der Gr\u00f6\u00dfe und Lage der bebaubaren Fl\u00e4chen (3 H\u00e4user anstatt 1 Haus), Genehmigung von baulich abgetrennten Garagen und weiterer Nebengeb\u00e4ude, Teilung des Grundst\u00fccks in Einzelparzellen, sowie anderer baulicher Vorschriften zu finanziellen Gunsten des Verk\u00e4ufers und des/der m\u00f6glichen neuen Eigent\u00fcmer/s. Die geplante Erh\u00f6hung der Ausnutzung f\u00fcr das Grundst\u00fcck 301 stelle einen Wertverlust f\u00fcr die umliegenden Grundst\u00fccke dar, da beim Verkauf gleicher Grundst\u00fccke in gleicher Lage das Grundst\u00fcck den h\u00f6heren Marktwert aufweise, welches die relativ h\u00f6chste zugelassene bauliche Ausnutzung nachweisen k\u00f6nne. Damit w\u00fcrde ihnen (unverschuldet) erhebliches Unrecht angetan, denn wollten sie ihr Haus verkaufen und k\u00f6nnten nicht den gew\u00fcnschten Preis erzielen, w\u00fcrde die Stadt Darmstadt den Bebauungsplan nicht f\u00fcr sie \u00e4ndern. Auf ihre erste Anfrage wurde erwidert, dass durch die geplanten Festsetzungen f\u00fcr das Grundst\u00fcck 301 neuer bezahlbarer Wohnraum f\u00fcr Familien in attraktiver Lage geschaffen werden k\u00f6nne. Unverst\u00e4ndlich sei , warum dieses Exklusivrecht nur f\u00fcr das Grundst\u00fcck 301 und nicht auch f\u00fcr die umliegenden Grundst\u00fccke zugestanden werden solle. Als unmittelbar Betroffene forderten sie auch ihr Grundst\u00fcck in die geplanten \u00c4nderungen einzubeziehen.    Die Erm\u00f6glichung der Bebaubarkeit der Grundst\u00fccke im Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist Anlass der Planung. F\u00fcr eine Ausweitung der Planung auf bebaute Nachbargrundst\u00fccke besteht aus Sicht der Stadt keine Planungserfordernis. 1.5 Privatperson 3 (Schreiben vom 20.10.2004): Bei dem Grundst\u00fcck handele es sich um eine der letzten Idyllen in Kranichstein, die durch die Planung endg\u00fcltig zerst\u00f6rt w\u00fcrde. Es sei unverst\u00e4ndlich, dass man den Ruthsenbach in Arheilgen f\u00fcr viel Geld renaturiere und hier eine Aue zerst\u00f6re. Diese Zerst\u00f6rung sei nicht zu verantworten, da das Gebiet bei extremen Hochwasser ein zus\u00e4tzliches R\u00fcckhaltebecken darstelle.    Siehe Stellungnahme zu 1.3  1.6 Privatperson 4 (Schreiben vom 22.10.2004): Es sei unverst\u00e4ndlich, dass lediglich f\u00fcr die HEAG die erh\u00f6hte Ausnutzung des Grundst\u00fcckes Flur 19/301 (GRZ, GFZ) durch \u00c4nderung des Bebauungsplanes beschlossen w\u00fcrde. Es werde gefordert, das Grundst\u00fcck Flur 19, Nr. 306/1 in der Ausnutzung dem Grundst\u00fcck der HEAG in der Bebauungsplan\u00e4nderung anzupassen. Um eine Gleichbehandlung der B\u00fcrger zu gew\u00e4hrleisten, sollten auch die benachbarten Grundst\u00fccke mit den gleichen Vorteilen einer erh\u00f6hten Ausnutzung ausgestattet werden.    Die Neubebauung f\u00fcgt sich in den Siedlungszusammenhang ein. eine Ausweitung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans auf die bebauten Nachbargrundst\u00fccke ist aus Sicht der Stadt nicht erforderlich. 1.7 Regierungspr\u00e4sidium Darmstadt, Wilhelminenstra\u00dfe 1-3 (Schreiben vom 03.11.2004): Das Plangebiet liege in den Einflussbereichen des Grundwasserbewirtschaftungsplanes Hessisches Ried und der F\u00f6rdermengenreduzierung der Fa. Merck. Hier k\u00f6nnte eine gro\u00dffl\u00e4chige Grundwasseraufspiegelung auftreten, was bei einer k\u00fcnftigen Bebauung zu ber\u00fccksichtigen w\u00e4re. Im Einzelnen seien die Vorgaben des Grundwasserbewirtschaftungsplanes Hessisches Ried mit Datum vom 09.04.1999 gem\u00e4\u00df \u00a7\u00a7 118 und 119 HWG festgestellt und ver\u00f6ffentlicht im Staatsanzeiger f\u00fcr das Land Hessen 21/1999 S. 1659 , zu beachten. Anhand der Grundwasserflurabstandskarten sei im gesamten Planungsgebiet mit hohen Grundwasserst\u00e4nden zu rechnen. Im Zuge der Erstellung des Bebauungsplanes seien die Grundwasserverh\u00e4ltnisse, also die minimal und maximal zu erwartenden Grundwasserst\u00e4nde, zu untersuchen unter Beachtung der jeweils langj\u00e4hrigen Aufzeichnungen von Grundwassermessstellen. Aufgrund der Vern\u00e4ssungsgefahr in Nassperioden und der Gefahr von Setzrisssch\u00e4den in Trockenperioden seien die daraus folgenden Ergebnisse, wie z.B. maximale Einbindetiefen von Geb\u00e4uden oder spezielle Gr\u00fcndungsma\u00dfnahmen im Bebauungsplan festzuschreiben. Auf folgende Altlastenstandorte wird hingewiesen: Gruberstra\u00dfe 32 A Fa. Czaja BC Holz- und Bautenschutz, Bausanierung An/Abmeldung : 03.1987 - 01.1998 Gropiusweg 17 Fa. Kulpa Kleintransporte GEM \u00a7 4 ABS. 1 ZI. 2 G\u00dcKG Transport von G\u00fctern (ohne Wartung) An/Abmeldung: 09.1989 - 10.1992 Scharounweg 4 Firmenname unbekannt Handel mit Kraftfahrzeugen Kraftfahrzeuge, gebraucht und neu; Einzelhandel An/Abmeldung: 02.1993 - 12.1994 Es k\u00f6nnte sein, dass die Altfl\u00e4chen au\u00dferhalb des Geltungsbereiches liegen, weil dieser nicht ausreichend definiert worden sei (fehlende detaillierte Angabe von Stra\u00dfennamen). F\u00fcr die Umweltpr\u00fcfung nach \u00a7 2 Abs. 4 BauGB seien hinsichtlich des Immissionsschutzes Angaben zu machen, ob die Planung Auswirkungen auf gewerbliche Anlagen oder entsprechend genutzte bzw. geplante Fl\u00e4chen habe oder ob die Planung selbst Auswirkungen von gewerblichen Anlagen oder entsprechend genutzten bzw. geplanten Fl\u00e4chen ausgesetzt sein k\u00f6nnte. Hier sei unbedingt auch auf St\u00f6rfallbetriebe in der Umgebung zu achten. Weiter seien Angaben zu L\u00e4rm, insbesondere Verkehrsl\u00e4rm, Lufthygiene, Ersch\u00fctterungen, Licht, Strahlung und Klima zu machen.    Im Bebauungsplan wird ein Hinweis auf die hohen Grundwasserst\u00e4nde aufgenommen.                             Die genannten Altfl\u00e4chen befinden sich ausserhalb des Geltungsbereiches.   Zwischenzeitlich wurde der Umweltbericht erstellt. Er ist Bestandteil der Begr\u00fcndung zum Bebauungsplan.  Zu 2. und 3.: Gem\u00e4\u00df \u00a7 3 (2) BauGB sind nun der Entwurf zum Bebauungsplan und die dazu geh\u00f6rende Begr\u00fcndung erstellt worden. Das weitere Bebauungsplanverfahren richtet sich nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB). Nach \u00a7 3 (1) BauGB schlie\u00dft sich an die fr\u00fchzeitige \u00d6ffentlichkeitsbeteiligung, auch wenn die Anh\u00f6rung zu einer \u00c4nderung der Planung gef\u00fchrt hat, das Verfahren nach Abs. 2 an (\u00f6ffentliche Auslegung des Entwurfs und der zugeh\u00f6rigen Begr\u00fcndung). Dies erfolgt nach vorheriger \u00f6ffentlicher Bekanntmachung. Der Dezernent VI:   Dipl.-Ing. Dieter Wenzel Stadtrat  Anlage: * Begr\u00fcndung zum Bebauungsplanentwurf K 2.3 Zu den Sitzungen wird ausgelegt bzw. aufgeh\u00e4ngt: * Bebauungsplanentwurf K 2.3 Vorab werden \u00fcbersandt: * Akten (z. Hd. des Berichterstatters) * 14 Exemplare des Bebauungsplanentwurfs K 2.3 f\u00fcr die Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung   Darmstadt, den 02. August 2006 VI/61.4 re          Nst. 2112 [MdSD1]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD2]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD3]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. ?? ?? ?? ?? 9 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-28%7C20208100523%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-28%7C20208100523%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Mag-28%7C21107100470%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Mag-28","number":"528","name":"Haushaltsvorlage","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/471","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Mag-28%7C21107100470%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 528","fileName":"be_21107100470_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":14619,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 10.08.2006 Dezernat III an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: Gr\u00fcnfl\u00e4chen- und Umweltamt    Vorlage-Nr. 2006/0462 Magistratsbeschluss-Nr. 528 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss Dezernat II Dezernat VI  OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: II            III VI           20 67           66 Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Au\u00dferplanm\u00e4\u00dfige Ausgaben gem\u00e4\u00df \u00a7 100 HGO in Verbindung mit Ziffer 3.4.7 DAH in H\u00f6he von 15.000,00 Euro bei der neu zu bildenden Haushaltsstelle 02.7501001.940200 - Vorplatz J\u00fcdischer Friedhof - f\u00fcr das Jahr 2006 Vorlage vom: 27.07.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: Bei der neu zu bildenden Haushaltsstelle 02.7501001.940200 - Vorplatz J\u00fcdischer Friedhof - werden au\u00dferplanm\u00e4\u00dfige Mittel in H\u00f6he von 15.000,00 Euro erforderlich. Da die Angelegenheit keinen Aufschub duldet, genehmigt der Magistrat diese au\u00dferplanm\u00e4\u00dfige Ausgabe, f\u00fcr die ein unabweisbares Bed\u00fcrfnis besteht und die unvorhergesehen ist, gem\u00e4\u00df \u00a7 100 HGO. Die Mehrausgaben werden durch Mehreinnahmen bei der Haushaltsstelle 02.7502001.361000 - Zuweisungen Land - gedeckt.  Anlagen:[MdSD3]  Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]16.08.2006 Der Vorlage wird zugestimmt.   Begr\u00fcndungsseite zur Magistratsvorlage vom 27.7.2006 Begr\u00fcndung: Als 2001 mit Planung und Umbau des offenen Hofes zu einer Trauerhalle und Nebenr\u00e4umen auf dem J\u00fcdischen Friedhof in der Seekatzstra\u00dfe begonnen wurde, bestand ein gekiester Vorplatz, der in die nicht ausgebaute Seekatzstra\u00dfe \u00fcberging. Um die Wirkung des \u00e4gyptischen Portals auch aus denkmalsch\u00fctzerischer Sicht zu unterstreichen sollte diese gro\u00dfz\u00fcgige Situation erhalten bleiben. Entsprechend wurde auch in der weiteren Planung kein querender Fu\u00dfweg vorgesehen. Der Platz sollte offen und in jeder Richtung querbar sein.  Mitte 2004 wurde die gegen\u00fcberliegende ehemalige G\u00e4rtnerei Loos st\u00e4dtebaulich \u00fcberplant. Im Rohbau befinden sich mittlerweile Einfamilienh\u00e4user, wie sie auch zuvor entlang der Seekatzstra\u00dfe auf dem ehemaligen Gel\u00e4nde der J\u00fcdischen Gemeinde gebaut wurden. Die erforderliche Erschlie\u00dfung - Ausbau einer zweispurigen Verkehrsstra\u00dfe und eines Fu\u00dfweges auf der Seite des Friedhofes - wurde 2005 in Angriff genommen. Das Stra\u00dfenverkehrsamt hat hierbei auf die Ausf\u00fchrung eines mit Steinen befestigten Fu\u00dfweges bestanden. Dadurch wird der Vorplatz zerschnitten und es ist die logische Konsequenz, zur Erhaltung einer gestalterischen Einheit aus diesem Fu\u00dfweg heraus einen Zugang zum Haupteingang der Trauerhalle ebenfalls zu befestigen. Auf Grund der Erschlie\u00dfungsma\u00dfnahme entstehen nun Mehrkosten f\u00fcr den Vorplatz f\u00fcr: * Zus\u00e4tzliche Entw\u00e4sserung des Vorplatzes * H\u00f6henm\u00e4\u00dfige Anpassung der Fl\u00e4che an den neuen Fu\u00dfweg * Pflasterung des Zuganges vom Fu\u00dfweg zum Eingang der Trauerhalle * M\u00f6blierung durch B\u00e4nke in H\u00f6he von 1. Landschaftsbauarbeiten  13.000,00 Euro 2. Planungshonorar   1.800,00 Euro 3. Aufrundung   1.200,00 Euro ergibt  15.000,00 Euro F\u00fcr die vorgenannten Ma\u00dfnahmen stehen im Haushalt keine Mittel zur Verf\u00fcgung. Es werden daher bei der neu zu bildenden Haushaltsstelle 02.7501001.940200 - Vorplatz J\u00fcdischer Friedhof - au\u00dferplanm\u00e4\u00dfige Mittel in H\u00f6he von 15.000,00 Euro erforderlich, die durch die Zuweisung des Landes Hessen f\u00fcr die Erhaltung J\u00fcdischer Friedh\u00f6fe (zu vereinnahmen bei der Haushaltsstelle 02.7501001.361000) gedeckt werden.  Aufgestellt: Darmstadt 27.7.2006 67-30 rem-sm ( 2903 Dezernat II Dezernat III Dezernat VI i. V.  Walter Hoffmann Klaus Feuchtinger Dieter Wenzel Oberb\u00fcrgermeister Stadtrat Stadtrat [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-28%7C21107100470%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-28%7C21107100470%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Mag-28%7C21807100490%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Mag-28","number":"530","name":"Zwischenbericht des Eigenbetriebes B\u00fcrgerh\u00e4user und M\u00e4rkte f\u00fcr das III. und IV. 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Beschlussfassung Magistrat Verteiler: IV       20 419     Stvv   Vorlage-Nr. 2006/0482 Magistratsbeschluss-Nr. 530  Tagesordnung: I II   Betreff: Zwischenbericht des Eigenbetriebes B\u00fcrgerh\u00e4user und M\u00e4rkte f\u00fcr das III. und IV. Quartal 2005 Vorlage vom: 31.07.2006 Beschlussvorschlag[MdSD1]: Von dem Zwischenbericht des Eigenbetriebes B\u00fcrgerh\u00e4user und M\u00e4rkte f\u00fcr das III. und IV. Quartal 2005 wird Kenntnis genommen.   Anlagen:[MdSD2] Zwischenbericht 3. + 4. Quartal 2005 Beschluss des Magistrats vom [MdSD3]16.08.2006 Der Magistrat nimmt den Bericht zur Kenntnis.   Begr\u00fcndung: Gem\u00e4\u00df \u00a7 21 des Eigenbetriebsgesetzes hat die Betriebsleitung den Gemeindevorstand und die Betriebskommission \u00fcber die Entwicklung der Ertr\u00e4ge und Aufwendungen sowie \u00fcber die Abwicklung des Verm\u00f6gensplanes zu unterrichten. Auf den anliegenden Zwischenbericht f\u00fcr das III. und IV. Quartal 2005 wird hingewiesen. Die Mitglieder der Betriebskommission werden von dem Bericht in Kenntnis gesetzt. Darmstadt, 31. Juli 2006 80 30 00 11 br-dr  Dezernat IV   Cornelia Diekmann Stadtr\u00e4tin Anlage [MdSD1]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD2]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD3]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-28%7C21807100490%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-28%7C21807100490%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Mag-28%7C22007100494%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Mag-28","number":"531","name":"Baugebiet 017 - Erbacher Stra\u00dfe / Am Judenteich","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/454","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Mag-28%7C22007100494%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 531","fileName":"be_22007100494_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":13284,"text":"Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle: 10.08.2006 an den Magistrat  zur Kenntnis  zur Beschlussfassung an die Stadtverordnetenversammlung  OBW zur Befassung  zur Kenntnis  zur Beschlussfassung  zur abschlie\u00dfenden Beschluss-    fassung Fachausschuss Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat VI Dezernat II Amt: Stra\u00dfenverkehrsamt   OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Verteiler: II             VI 20            66   Vorlage-Nr. 2006/0486 Magistratsbeschluss-Nr. 531  Tagesordnung: I II   Betreff: Baugebiet 017 - Erbacher Stra\u00dfe / Am Judenteich Vorlage vom: 20.07.06 Beschlussvorschlag[MdSD1]: 1. Dem Ausbau des Rubinweges zwischen Opalweg und Am Judenteich entsprechend der Planung vom Juli 2003 mit Kosten in H\u00f6he von 35.000,-- Euro wird zugestimmt. 2. Die Mittel in H\u00f6he von 35.000,-- Euro stehen unter der Haushaltsstelle 2.6300001.960181 zur Verf\u00fcgung. 3. Mit den Bauarbeiten kann nach Magistratsbeschluss begonnen werden.  Anlagen:[MdSD2] Lageplan Beschluss des Magistrats vom [MdSD3]16.08.2006 Der Vorlage wird zugestimmt.   Begr\u00fcndungsseite zur Magistratsvorlage vom 20. Juli 2006  Begr\u00fcndung: Im Rahmen der weiteren Hochbebauung im Baugebiet 017 werden in K\u00fcrze zwei weitere Bauvorhaben fertiggestellt. S\u00fcdlich des Rubinweges wird eine Kindertagesst\u00e4tte gebaut und n\u00f6rdlich f\u00fcnf Atriumh\u00e4user der Nassauischen Heimst\u00e4tte. Der Kindergarten soll September / Oktober 2006 fertiggestellt und er\u00f6ffnet werden. F\u00fcr die Erschlie\u00dfung der Anlage ist der Fu\u00dfweg (Rubinweg) notwendig, der endg\u00fcltig hergestellt werden kann. Die Erschlie\u00dfung von der Erbacher Stra\u00dfe erfolgt \u00fcber die bereits vorhandene Baustra\u00dfe Am Judenteich. Die Kosten der Ma\u00dfnahme belaufen sich auf 35.000,-- Euro und stehen unter der Haushaltsstelle 2.6300001.960181 zur Verf\u00fcgung. Die Ma\u00dfnahme soll nach Magistratsbeschluss begonnen werden. Die Ma\u00dfnahme unterliegt der Beitragspflicht (Erschlie\u00dfungsbeitrag). Darmstadt, 20. Juli 2006 VI-66/2 S Tb1030-Pet-Wg Nst. 2826   Der Dezernent II  Der Dezernent VI  Wolfgang Glenz  Dipl.-Ing. Dieter Wenzel B\u00fcrgermeister   Stadtrat [MdSD1]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD2]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD3]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-28%7C22007100494%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-28%7C22007100494%7C1"}}],"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Mag-27","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Meeting","name":"26. Sitzung des Magistrats der Wissenschaftsstadt Darmstadt","more-it-solutions:public_status_id":"4","meetingState":"durchgef\u00fchrt","cancelled":false,"start":"2006-08-02T15:00:00+02:00","end":"2006-08-02T16:30:00+02:00","location":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Mag-27/location","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Location","description":"Magistratssaal \"Graz\", Luisenplatz 5 a, 64283 Darmstadt","geojson":{"type":"Feature","geometry":{"type":"Point","coordinates":[]}},"streetAddress":"Luisenplatz 5 a","room":"Magistratssaal \"Graz\"","postalCode":"64283","subLocality":"Darmstadt","locality":"Darmstadt","web":"https://darmstadt.gremien.info","created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false,"meetings":[]},"organization":["https://darmstadt.gremien.info/oparl/organization/Mag"],"organization_active_1":"1","participant":["https://darmstadt.gremien.info/oparl/person/16"],"agendaItem":[{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Mag-27%7C21307100477%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Mag-27","number":"483","name":"Dienstanweisung f\u00fcr die \u00dcberwachung und Behandlung des st\u00e4dtischen Baumbestandes \r\nhier: F\u00e4llung von 3 Linden in der M\u00fchltalstra\u00dfe","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/442","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Mag-27%7C21307100477%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 483","fileName":"be_21307100477_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":13179,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 19.07.2006 Dezernat III an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: Gr\u00fcnfl\u00e4chen- und Umweltamt    Vorlage-Nr. 2006/0469 Magistratsbeschluss-Nr. 483 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss   OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: III             67 Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Dienstanweisung f\u00fcr die \u00dcberwachung und Behandlung des st\u00e4dtischen Baumbestandes hier: F\u00e4llung von 3 Linden in der M\u00fchltalstra\u00dfe  Vorlage vom: 13.07.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: Der Magistrat stimmt der F\u00e4llung von 3 Linden in der M\u00fchltalstra\u00dfe (B\u00e4ume Nr. 31, 32 u. 34) zu.   Anlagen:[MdSD3] Lageplan Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]02.08.2006 Der Vorlage wird zugestimmt.  Begr\u00fcndungsseite zur Magistratsvorlage vom 13.07.2006  Begr\u00fcndung:  Mit Baugenehmigung vom 12.09.2005 wurde dem Eigent\u00fcmer des Grundst\u00fcckes M\u00fchltalstra\u00dfe 83 bis 85 die Errichtung einer Mittelgaragenanlage als Tiefgarage sowie einer Zufahrtsrampe genehmigt. In der M\u00fchltalstra\u00dfe stehen in diesem Bereich unter anderem einige \u00e4ltere Linden mit Stammdurchmessern von 50 cm bis 85 cm, die sehr nah an der Grundst\u00fccksgrenze (ca. 1 m) stehen und in deren Wurzelwerk bei dem Bau der Tiefgarage massiv eingegriffen wird. Insbesondere die nach S\u00fcden verlaufenden Haltewurzeln m\u00fcssen gekappt werden, wodurch die Standsicherheit dieser B\u00e4ume nicht mehr gew\u00e4hrleistet ist. Mit einem Umst\u00fcrzen in Richtung M\u00fchltalstra\u00dfe muss gerechnet werden. Dies betrifft die B\u00e4ume Nr. 31, 32 und 34 (siehe Lageplan in der Anlage). Beim Baum Nr. 36 muss \u00fcber eine m\u00f6gliche F\u00e4llung bzw. die Schwere des Eingriffes in den Wurzelraum kurzfristig bei Durchf\u00fchrung der Bauma\u00dfnahme entschieden werden. Seitens des Gr\u00fcnfl\u00e4chen- und Umweltamtes wurde bereits bei der Bauvoranfrage auf die Problematik mit den B\u00e4umen hingewiesen.  Das Gr\u00fcnfl\u00e4chen- und Umweltamt empfiehlt deshalb die F\u00e4llung der B\u00e4ume Nr. 31, 32 und 34, da die Standsicherheit der B\u00e4ume nach Aushub der Baugrube nicht mehr gew\u00e4hrleistet ist. Bez\u00fcglich einer F\u00e4llung des Baumes Nr. 36 muss kurzfristig bei Bauausf\u00fchrung entschieden werden. In die Baugenehmigung wurde als Auflage aufgenommen, dass die F\u00e4llung und die notwendigen Wurzelstockfr\u00e4sungen zu Lasten des Bauherrn erfolgen und dass f\u00fcr jeden gef\u00e4llten Baum an gleicher Stelle eine Ersatzpflanzung durch den Bauherrn gem\u00e4\u00df den Vorgaben des Gr\u00fcnfl\u00e4chen- und Umweltamtes vorzunehmen ist.  Aufgestellt:    Anlage Darmstadt, 13.07.2006   1 Lageplan 67-60 Gr/la ( 2923  Dezernat III  Klaus Feuchtinger Stadtrat [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-27%7C21307100477%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-27%7C21307100477%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Mag-27%7C27720100466%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Mag-27","number":"484","name":"Beteiligung am Schwerpunktprojekt der Region Starkenburg 'Integration braucht Patenschaften'","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/430","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Mag-27%7C27720100466%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 484","fileName":"be_27720100466_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":13309,"text":"Magistratsvorlage Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 20.07.2006 Dezernat V an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: Interkulturelles B\u00fcro    Vorlage-Nr. 2006/0458 Magistratsbeschluss-Nr. 484 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss   OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: II            V 20           531 Stvv Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Beteiligung am Schwerpunktprojekt der Region Starkenburg Integration braucht Patenschaften  Vorlage vom: 7.7.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: Die Wissenschaftsstadt Darmstadt beteiligt sich im Rahmen einer Kooperation der Region Starkenburg 2006 - 2009 am Projekt Integration braucht Patenschaften . Die erforderlichen Mittel von EURO 1500,00 sind im Haushaltsplan 2006 Unterabschnitt 0257.600200 Integrationsprojekte veranschlagt. Es ist beabsichtigt, die gleiche Summe j\u00e4hrlich f\u00fcr die nachfolgenden Jahre einzustellen.  Anlagen:[MdSD3]  Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]02.08.2006 Der Vorlage wird zugestimmt.  Begr\u00fcndung zur Magistratsvorlage vom 07.07.2006 Nach dem neuen Zuwanderungsgesetz lernen Neuzugewanderte in den Integrationskursen 600 Stunden Deutsch und bekommen einen Orientierungskurs von 30 Stunden. Sie werden dabei von den Migrationserstberatungsstellen unterst\u00fctzt. Die Effektivit\u00e4t der Integrations- und Orientierungskurse l\u00e4sst sich aber erh\u00f6hen, wenn gleichzeitig Kontakte mit der einheimischen Bev\u00f6lkerung entwickelt werden. \u00dcber diese Kontakte kann das Sprachenlernen intensiviert und die Orientierung in der Aufnahmegesellschaft verbessert werden. Auch bei Migrantinnen und Migranten, die l\u00e4nger hier leben, fehlen oft die Kontakte zur einheimischen Bev\u00f6lkerung. Entwicklungsbedarf gibt es insbesondere in den Stadtteilen im Rahmen des Programms Soziale Stadt . Hier k\u00f6nnen interkulturelle Nachbarschaften zu einer Stabilisierung des Gemeinwesens im Stadtteil beitragen. Das Regionalpr\u00e4sidium Starkenburg hat in seiner Sitzung am 01.02.2006 beschlossen, das Projekt Integration braucht Paten als Schwerpunktprojekt im Bereich Ehrenamt zu unterst\u00fctzen. Mit dem Modellprojekt soll in der Region ein Netzwerk von ehrenamtlichen einheimischen Patinnen und Paten aufgebaut werden, die die Integrationsprozesse begleiten. Sie trainieren Deutsch mit Migrantinnen und Migranten, erl\u00e4utern ihnen wichtige Institutionen in der Kommune bzw. im Stadtteil und helfen ihnen, Kontakte mit Einheimischen zu schlie\u00dfen. Im Rahmen einer 40-st\u00fcndigen Qualifizierung werden sie \u00fcber Grundlagen der Migration und Integration fortgebildet. Bei Bedarf werden zu ihrer Unterst\u00fctzung auch zweisprachige Vermittlungskr\u00e4fte eingesetzt. Das Schwerpunktprojekt der Region Starkenburg wird zun\u00e4chst auf einen dreij\u00e4hrigen Zeitraum 1.10.2006 bis 30.9.2009 begrenzt. Federf\u00fchrend f\u00fcr die Koordination in der Region Starkenburg ist das Integrationsb\u00fcro des Kreises Offenbach. In der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist das Interkulturelle B\u00fcro mit der Durchf\u00fchrung beauftragt. Das Hessische Sozialministerium und das Bundesamt f\u00fcr Migration und Fl\u00fcchtlinge haben eine j\u00e4hrliche Unterst\u00fctzung des Projektes von je rund 10.500,00 EURO in Aussicht gestellt. Dem steht ein kommunaler Eigenanteil von 1.500,00 EURO pro Jahr gegen\u00fcber. Die Finanzmittel von rund 22.500,00 EURO werden f\u00fcr Koordination, Honorare f\u00fcr Referenten- bzw. Trainerkr\u00e4fte im Rahmen der Fortbildung, Arbeitsmaterial, \u00d6ffentlichkeitsarbeit sowie f\u00fcr Aufwandsentsch\u00e4digungen ben\u00f6tigt.  Darmstadt, 07.07.2006 531 Ot  Der Dezernent II  Die Dezernentin V  Wolfgang Glenz  Daniela Wagner B\u00fcrgermeister   Stadtr\u00e4tin [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-27%7C27720100466%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-27%7C27720100466%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Mag-27%7C21207100473%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Mag-27","number":"486","name":"Umplanung von Haushaltsmitteln","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/438","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Mag-27%7C21207100473%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 486","fileName":"be_21207100473_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":13728,"text":"Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle: 25.07.2006 an den Magistrat  zur Kenntnis  zur Beschlussfassung an die Stadtverordnetenversammlung  OBW zur Befassung  zur Kenntnis  zur Beschlussfassung  zur abschlie\u00dfenden Beschluss-    fassung Fachausschuss Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat VI Dezernat VI Amt: Amt f\u00fcr Brand- und Katastrophenschutz   OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Verteiler: I             II VI            20 37           Stvv   Vorlage-Nr. 2006/0465 Magistratsbeschluss-Nr. 486  Tagesordnung: I II   Betreff: Umplanung von Haushaltsmitteln aus Erneuerung der Telefonanlage im Amt f\u00fcr Brand- und Katastrophenschutz zum Erwerb von beweglichen Sachen des Anlageverm\u00f6gens Vorlage vom: 24.07.2006 Beschlussvorschlag[MdSD1]: Der Magistrat stimmt der Umplanung von Restmitteln in H\u00f6he von 27.500 Euro aus der Haushaltsstelle 02.1300001.935500 (Umr\u00fcstung der Telefonanlage) auf die Haushaltsstelle 02.1300001.93500 (Erwerb von beweglichen Sachen des Anlageverm\u00f6gens) zu. Anlagen:[MdSD2]  Beschluss des Magistrats vom [MdSD3]02.08.2006 Der Vorlage wird zugestimmt.  Begr\u00fcndung zur Magistratsvorlage vom 24.07.2006: Die Telefonanlage des Amtes f\u00fcr Brand- und Katastrophenschutz musste aus technischen Gr\u00fcnden umger\u00fcstet werden. Auf Grund entsprechender Vorplanungen im Jahr 2002 war ein Haushaltsansatz von 140 Tausend Euro f\u00fcr diese Umr\u00fcstung erforderlich. Die Mittel wurden in den Haushaltsjahren 2005 und 2006 bereitgestellt. Durch ein besonders g\u00fcnstiges Angebot von Medianet wurde der Ansatz nicht ausgesch\u00f6pft, sodass ein Haushaltsrest in H\u00f6he von 27.500 Euro noch zur Verf\u00fcgung steht. Nachdem der Dachausbau \u00fcber der Fahrzeughalle abgeschlossen ist, steht nunmehr die Einrichtung dieses Bereiches mit Kleiderspinden zur Unterbringung von Einsatzkleidung f\u00fcr circa 100 Feuerwehrkr\u00e4ften an. Hierf\u00fcr sind in den Haushaltsjahren 2006 und 2007 jeweils 15 Tausend Euro veranschlagt. Im Hinblick auf die Erh\u00f6hung der Mehrwertsteuer w\u00e4re es kosteng\u00fcnstiger, den Einbau der Spinde bereits jetzt durchzuf\u00fchren und mit den Restmitteln aus der Telefonanlage und dem f\u00fcr 2006 vorhandenen Ansatz f\u00fcr Spinde zu finanzieren. Mit den verbleibenden Mitteln aus dem Ansatz 2006 und 2007 f\u00fcr den Einbau der Spinde k\u00f6nnten somit dringend ben\u00f6tigte Einsatzger\u00e4te, wie z. B. Schutzanz\u00fcge, Atemschutzger\u00e4te und andere Ger\u00e4te beschafft werden, deren Aussonderung altersbedingt ansteht. Darmstadt, 24.07.2006 37.4  Der Dezernent I Der Dezernent II Der Dezernent VI   Walter Hoffmann Wolfgang Glenz Dipl.-Ing. Dieter Wenzel Oberb\u00fcrgermeister Stadtk\u00e4mmerer Stadtrat [MdSD1]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD2]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD3]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-27%7C21207100473%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-27%7C21207100473%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Mag-27%7C21307100478%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Mag-27","number":"487","name":"Dienstanweisung f\u00fcr die \u00dcberwachung, Behandlung und Schutz des st\u00e4dtischen Baumbestandes \r\nhier: F\u00e4llung einer Kastanie Am Kirchberg in Darmstadt-Eberstadt","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/443","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Mag-27%7C21307100478%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 487","fileName":"be_21307100478_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":12904,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 25.07.2006 Dezernat III an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: Gr\u00fcnfl\u00e4chen- und Umweltamt    Vorlage-Nr. 2006/0470 Magistratsbeschluss-Nr. 487 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss   OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: III            67 BE Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Dienstanweisung f\u00fcr die \u00dcberwachung, Behandlung und Schutz des st\u00e4dtischen Baumbestandes hier: F\u00e4llung einer Kastanie Am Kirchberg in Darmstadt-Eberstadt  Vorlage vom: 13.07.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: Der Magistrat stimmt der F\u00e4llung einer Kastanie (Baum Nr. 3) Am Kirchberg in Darmstadt-Eberstadt zu.   Anlagen:[MdSD3] Lageplan Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]02.08.2006 Der Vorlage wird zugestimmt.  Begr\u00fcndungsseite zur Magistratsvorlage vom 13.07.2006  Begr\u00fcndung:  Mit Baugenehmigung vom 08.12.2005 wurde der Erweiterung eines Einfamilienhauses durch Anbau in der Ringstra\u00dfe 91 (Ecke Am Kirchberg) zugestimmt. Hierbei handelt es sich um eine Grenzbebauung, die direkt an der Grundst\u00fccksgrenze des \u00f6ffentlichen Gehweges erfolgen soll. Im Kiesstreifen des \u00f6ffentlichen Gehweges steht ca. 1 m von der Grundst\u00fccksgrenze entfernt eine Rosskastanie mit einem Stammdurchmesser von knapp 60 cm und einer H\u00f6he von ca. 10 m. Bei Aushub der Baugrube hat sich herausgestellt, dass mehrere Starkwurzeln d. h. Haltewurzeln des Baumes in die Baugrube hineinragen. Eine Kappung dieser Wurzeln gef\u00e4hrdet die Standsicherheit des Baumes. Des Weiteren reicht der k\u00fcnftige Bauk\u00f6rper, der direkt an der Grundst\u00fccksgrenze errichtet ist, in den Kronenraum des Baumes. Die Kastanie m\u00fcsste auf einer Seite komplett zur\u00fcck geschnitten werden, da der Abstand vom Stamm zum k\u00fcnftigen Haus maximal 1 m betr\u00e4gt.  Das Gr\u00fcnfl\u00e4chen- und Umweltamt empfiehlt deshalb die F\u00e4llung der Kastanie, da die Standsicherheit k\u00fcnftig nicht mehr gew\u00e4hrleistet ist. Der Bauherr hat Kosten\u00fcbernahme f\u00fcr die F\u00e4llkosten zugesagt. Eine Ersatzpflanzung an dieser Stelle ist aus r\u00e4umlichen Gr\u00fcnden nicht m\u00f6glich.  Aufgestellt:    Anlage Darmstadt, 13.07.2006   1 Lageplan 67-60 Gr/la ( 2923  Dezernat III  Klaus Feuchtinger Stadtrat [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-27%7C21307100478%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-27%7C21307100478%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Mag-27%7C21603100215%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Mag-27","number":"488","name":"\u00dcberplanm\u00e4\u00dfige Ausgaben","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/202","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Mag-27%7C21603100215%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 488","fileName":"be_21603100215_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":14002,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 26.07.2006 Dezernat    an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: Sozialverwaltung    Vorlage-Nr. 2006/0214 Magistratsbeschluss-Nr. 488 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss Dezernat V Schulamt  OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: II             V 20            51 Stvv Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: \u00dcberplanm\u00e4\u00dfige Ausgaben gem. \u00a7 100 HGO in Verbindung mit Ziff. 3.4.7 DAH in H\u00f6he von 331.706,00 Euro bei der HH-Stelle 01.4541.761000 (Hilfen durch Unterbringung in Kindertagesst\u00e4tten) f\u00fcr das HH-Jahr 2005 Vorlage vom: 17.07.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel f\u00fcr das Haushaltsjahr 2005 bei der Haushaltsstelle 01.4541.761000 in H\u00f6he von 331.706,00 Euro (Hilfen durch Unterbringung in Kindertagesst\u00e4tten) wird zugestimmt, da f\u00fcr die Ausgaben ein unabweisbares Bed\u00fcrfnis bestand. Die Genehmigung der Stadtverordnetenversammlung ist gem. Ziffer 3.4.7 DAH in Verbindung mit \u00a7 100 HGO einzuholen.  Anlagen:[MdSD3]  Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]02.08.2006 Der Vorlage wird zugestimmt.  Begr\u00fcndungseite zur Magistratsvorlage 2006/0214 vom 17.07.06:  Nach den derzeit g\u00fcltigen Beschl\u00fcssen der st\u00e4dt. K\u00f6rperschaften erhalten Eltern (Erziehungsberechtigte, deren Kinder Einrichtungen in Darmstadt besuchen) nach den Bestimmungen des KJHG Verg\u00fcnstigungen, wenn dies aus sozialen Gr\u00fcnden erforderlich erscheint. Die bei den freien Tr\u00e4gern dadurch entstehenden Einnahme- ausf\u00e4lle werden diesen erstattet.     Bei der Mehrkindregelung erhalten die freien Tr\u00e4ger den bei ihnen entstehenden Einnahmeausfall bis zur max. H\u00f6he der nach der f\u00fcr st\u00e4dt. Kindertagesst\u00e4tten g\u00fcltigen Beitragsstaffelung ebenfalls erstattet. Dabei werden aufgrund der von den politischen Gremien beschlossenen Mehrkindregelung alle Kinder unter 18 Jahren ber\u00fccksichtigt. Bei der HH-Stelle 01.4541.761000 waren im HH-Jahr 2005 1.390.000,00 Euro etatisiert. Im Rahmen der Jahresabschlussbuchungen wurde der Ansatz um 331.706,00 Euro \u00fcberzogen. Das Rechnungsergebnis bel\u00e4uft sich 2005 auf 1.721.706 Euro,  Die Gr\u00fcnde hierf\u00fcr sind in folgenden Punkten zu sehen: - Er\u00f6ffnung von zwei Kindertagesst\u00e4tten in Neubaugebieten der Wissenschaftsstadt  Darmstadt (Ernst-Ludwig-Park, K6) mit rund 200 Pl\u00e4tzen. - Neuf\u00e4lle aufgrund der neuen Gesetzgebung (Hartz IV/SGB II). Gem\u00e4\u00df \u00a7 11 SGB II   stellen SGB II-Leistungen kein Einkommen im Sinne der bisherigen Verfahrensweise    dar. Danach erh\u00e4lt jedes Kind eines SGB II-Leitsungsempf\u00e4ngers die entsprechende   Verg\u00fcnstigung. - Im Vergleich zum Vorjahr erh\u00f6hten sich die Befreiungen von Elternentgelten gem.  \u00a7 22 SGB VIII i.V.m. \u00a7 90 SGB VIII) im Bereich der Wirtschaftlichen Jugendhilfe von   230 auf 318 F\u00e4lle.  Die Mehrausgaben werden durch Mehreinnahmen bei der HH-Stelle 01.4102.157000 (219.000,00 Euro) sowie Wenigerausgaben im Bereich der F\u00f6rderung der kirchlichen und freien Tr\u00e4ger von Kindertagesst\u00e4tten (UA 4641 und 4642, 121.000,00 Euro) in voller H\u00f6he gedeckt.  Darmstadt, 17.07.06  Dezernat II Dezernat V     Wolfgang Glenz Daniela Wagner B\u00fcrgermeister Stadtr\u00e4tin   [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-27%7C21603100215%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-27%7C21603100215%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Mag-27%7C21807100488%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Mag-27","number":"490","name":"F\u00e4llung eines Baumes im Zuge des Ausbaues Lossenweg","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/450","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Mag-27%7C21807100488%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 490","fileName":"be_21807100488_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":13267,"text":"Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle: 27.07.2006 an den Magistrat  zur Kenntnis  zur Beschlussfassung an die Stadtverordnetenversammlung  OBW zur Befassung  zur Kenntnis  zur Beschlussfassung  zur abschlie\u00dfenden Beschluss-    fassung Fachausschuss Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat VI Dezernat III Amt: Stra\u00dfenverkehrsamt   OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Verteiler: II             III VI             20 67            66 Stvv   Vorlage-Nr. 2006/0480 Magistratsbeschluss-Nr. 490  Tagesordnung: I II   Betreff: F\u00e4llung eines Baumes im Zuge des Ausbaues Lossenweg Vorlage vom: 19.07.2006 Beschlussvorschlag[MdSD1]: 1. Der F\u00e4llung eines Baumes \u00d8 50 cm (Ahorn, Baum-Nr. 5810.02.01.0006) wird zugestimmt. 2. Der Finanzierung der Mittel in H\u00f6he von 500,-- Euro zur F\u00e4llung des Baumes aus der Haushaltsstelle 02.6300001.960113 Ausbau Lossenweg von Klappacher Stra\u00dfe bis Martinspfad wird zugestimmt. 3. Nach Magistratsbeschluss kann mit der F\u00e4llung begonnen werden.  Anlagen:[MdSD2] Lageplan Beschluss des Magistrats vom [MdSD3]02.08.2006 Der Vorlage wird zugestimmt.   Begr\u00fcndungsseite zur Magistratsvorlage vom 19. Juli 2006  Begr\u00fcndung: Der Ahorn (Baum-Nr. 5810.02.01.0006) sollte aufgrund von Besch\u00e4digungen und der N\u00e4he zu vorhandenen Gas- und Wasserleitungen bereits im Vorfeld des Ausbaues Lossenweg gef\u00e4llt werden und war daher nicht Bestandteil der beschlossenen Vorlage zum Ausbau. Die F\u00e4llarbeiten wurden zur\u00fcckgestellt und sollen jetzt im Zusammenhang mit den anstehenden Bauarbeiten zum Ausbau des Lossenweges durchgef\u00fchrt werden. Ersatzpflanzungen sind wegen vorhandener Leitungen im Lossenweg nicht m\u00f6glich. Kosten in H\u00f6he von 500,-- Euro werden aus der Haushaltsstelle 02.6300001.960113 Ausbau Lossenweg von Klappacher Stra\u00dfe bis Martinspfad gedeckt. Die Ma\u00dfnahme unterliegt der Erschlie\u00dfungsbeitragspflicht.  Darmstadt, 19.07.2006 VI-66/2 S Tb1029-Stu-Wg Nst. 2703  Der Dezernent II Der Dezernent III  Der Dezernent VI  Wolfgang Glenz Klaus Feuchtinger  Dipl.-Ing. Dieter Wenzel B\u00fcrgermeister  Stadtrat  Stadtrat [MdSD1]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD2]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD3]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-27%7C21807100488%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-27%7C21807100488%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Mag-27%7C22706100447%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Mag-27","number":"495","name":"Ummeldebonus f\u00fcr Darmstadt, Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 14. Februar 2006","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/435","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Mag-27%7C22706100447%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 495","fileName":"be_22706100447_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":32938,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle: 25.07.2006 Dezernat IV an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: Amt f\u00fcr Einwohnerwesen und Wahlen    Vorlage-Nr. 2006/0441  Magistratsbeschluss-Nr. 495 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss   OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: I              II IV             12 20             Stvv Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Ummeldebonus f\u00fcr Darmstadt, Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 14. Februar 2006 Vorlage vom: 27.06.2006 Beschlussvorschlag: 1. Der Bericht wird zur Kenntnis genommen. 2. Im Rahmen einer einmaligen Nebenwohnungsaktion wird an alle Personen, die den Status ihrer bisherigen Nebenwohnung in Darmstadt im Jahr 2006 in Hauptwohnung \u00e4ndern, dann ein Barbetrag (Ummeldebonus) in H\u00f6he von 100,00 Euro gezahlt, wenn die Hauptwohnung auch zum 01.01.2007 noch gemeldet ist. Der Barbetrag wird auf Antrag, der mit dem Statuswechsel zu stellen ist, zu Beginn des Jahres 2007 ausgezahlt. 3. Die notwendigen Mittel sind im 1. Nachtragshaushalt 2007 zur Verf\u00fcgung zu stellen.  Anlagen:  Beschluss des Magistrats vom 02.08.2006 Der Magistrat nimmt Kenntnis und stimmt im \u00fcbrigen der Vorlage zu.    Begr\u00fcndung: Antrag der Stadtverordnetenversammlung  Die Stadtverordnetenversammlung hat mit Beschluss vom 14. Februar 2006 den Magistrat beauftragt, ein Konzept f\u00fcr die Einf\u00fchrung eines Ummeldebonus f\u00fcr B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger zu entwickeln, die sich mit erstem Wohnsitz (Hauptwohnsitz) in Darmstadt melden.  Hintergrund In Darmstadt sind derzeit 11.600 Personen mit Nebenwohnung gemeldet. Dies sind insbesondere Studierende, die eigentlich ihren Lebensmittelpunkt in Darmstadt haben, aber aufgrund famili\u00e4rer Bindungen ihren Erstwohnsitz im Wohnort ihrer Eltern beibehalten. Da bei der Zerlegung der Einkommenssteueranteile nur die Einwohner, die mit Hauptwohnung gemeldet sind, ber\u00fccksichtigt werden, gehen der Stadt Darmstadt ein zehntel der m\u00f6glichen Einnahmen verloren. Durch eine Motivation, sich in Darmstadt mit Hauptwohnung anzumelden, zum Beispiel durch ein Begr\u00fc\u00dfungsgeld, soll die Zahl der mit Hauptwohnung gemeldeten Personen erh\u00f6ht, die Zahl mit Nebenwohnung gemeldeten Personen verringert und gleichzeitig die Einnahmesituation der Stadt verbessert werden. Es werden einige St\u00e4dte beispielhaft aufgef\u00fchrt, die bereits ein Begr\u00fc\u00dfungsgeld oder \u00e4hnliches bei der Anmeldung gew\u00e4hren. Es soll an Hand dieser Beispiele eine Verfahrensweise ausgearbeitet werden, mit der die Zahl der Anmeldungen mit Hauptwohnung, unter Ber\u00fccksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte, erh\u00f6ht werden kann. Die zus\u00e4tzlichen Einnahmen sollen gezielt f\u00fcr die Verbesserung der Ausbildungssituation in Darmstadt genutzt werden.  Modell Begr\u00fc\u00dfungsgeld Aktionen einiger St\u00e4dte und deren Erfahrungen wurden gepr\u00fcft. Die Aktionen gew\u00e4hren durchweg nur Vorteile f\u00fcr den Personenkreis der Studierenden. Diesen Personenkreis m\u00f6chte man beispielsweise durch Begr\u00fc\u00dfungsgeld und/oder Gutscheinen zur Anmeldung einer Hauptwohnung bewegen. Dabei betonen die St\u00e4dte in ihren Informationen (schriftlich und \u00fcber die Homepage), dass sich diese Angebote im Rahmen des geltenden Melderechts bewegen, wonach ledige Einwohner/innen sich mit Hauptwohnung f\u00fcr die vorwiegend genutzte Wohnung anzumelden haben und jede weitere Wohnung Nebenwohnung ist. Der Bonus wird bei jeder Anmeldung einer/eines Studierenden gew\u00e4hrt, unabh\u00e4ngig davon, ob der/die Betroffene noch eine weitere Wohnung hat. Aus dem Erfahrungsbericht der Stadt Marburg ist erkennbar, dass bei den bestehenden Nebenwohnungen trotz Einf\u00fchrung eines Begr\u00fc\u00dfungsgeldes und Gutscheinen keine gravierenden Ver\u00e4nderungen und damit eine Erh\u00f6hung des Anteils der Hauptwohnungen eingetreten ist. Lediglich bei Neuanmeldungen wird vermutet, dass sich mehr Personen als bisher mit Hauptwohnung anstelle mit Nebenwohnung anmelden. Die statistischen Zahlen von Marburg zur Bev\u00f6lkerungsentwicklung der Hauptwohnungen zeigen zwar eine stetige Zunahme, jedoch im gleichen Ma\u00df wie vor der Einf\u00fchrung des Begr\u00fc\u00dfungsgeldes im August 2004. Eine zus\u00e4tzliche Zunahme oder st\u00e4rkere Steigerung seit Beginn der Aktion ist somit statistisch nicht zu belegen. In Marburg waren zum 31.10.2005, also ein Jahr nach Beginn der dortigen Aktion, 70.184 Personen mit Hauptwohnung und 8.491 Personen mit Nebenwohnung gemeldet. Vergleicht man den Anteil der Nebenwohnungen zu den angemeldeten Wohnungen insgesamt, so ist dieser in Marburg um 2,4% h\u00f6her, trotz Bonussystem, als in Darmstadt. In Darmstadt wird im Gegensatz zu anderen Hessischen Gro\u00dfst\u00e4dten schon seit Jahren bei jeder Anmeldung einer Nebenwohnung auf die gesetzliche Verpflichtung zur Anmeldung der vorwiegend genutzten Wohnung als Hauptwohnung (bei ledigen Personen) hingewiesen. Es wird bei der Anmeldung von den Meldepflichtigen eine kurze schriftliche Erl\u00e4uterung der rein zeitlichen Nutzung der Wohnung erbeten. Im Ausnahmefall werden auch Hauptwohnungen von Amts wegen bestimmt, wenn die/der Meldepflichtige trotz offensichtlich vorwiegendem Aufenthalt in Darmstadt nicht einsichtig ist. Nicht zuletzt deshalb ist in Darmstadt auch ein hoher Prozentsatz der Studierenden mit Hauptwohnung gemeldet. Nach unserer \u00fcberschl\u00e4gigen Pr\u00fcfung anhand der Liegenschaften des Studentenwerks sind etwa zwei Drittel der Mieter (durchweg Studierende) mit Hauptwohnung und lediglich ein Drittel mit Nebenwohnung gemeldet. Bei der gesch\u00e4tzten Neuanmeldung von etwas \u00fcber 2.800 (50% der Erstsemester) Studierenden im Jahr melden sich danach etwa 1.866 Personen mit Haupt- und 934 Personen mit Nebenwohnung an. Bei einem Bonus von 100.-\u20ac f\u00fcr Studierende, die sich erstmals mit Hauptwohnung anmelden, h\u00e4tten danach zun\u00e4chst die 1.866 Personen, die sich ohnehin mit Hauptwohnung angemeldet h\u00e4tten, den Anspruch auf Begr\u00fc\u00dfungsgeld. Zus\u00e4tzlich diejenigen von den 934 Personen, die sich durch den Bonus zur Anmeldung der Hauptwohnung an Stelle der Nebenwohnung entscheiden. Dazu k\u00e4me eine nicht zu beziffernde Zahl derjenigen Studierenden, die bereits in Darmstadt mit Nebenwohnung angemeldet sind und durch die Aktion bewegt werden, die Nebenwohnung in Hauptwohnung zu \u00e4ndern. Damit das als Nebeneffekt einer solchen Aktion gew\u00fcnschte Ziel von Mehreinnahmen zur Verbesserung der st\u00e4dtischen Einnahmen erreicht wird, m\u00fcsste sich bei einer Ausgabe ohne zus\u00e4tzliche Einnahmen von zun\u00e4chst 186.600.-\u20ac (1.866 Personen x 100.-\u20ac), zus\u00e4tzlich erheblich mehr als 200 Personen aus der Personengruppe der 934 statt mit Nebenwohnung mit Hauptwohnung anmelden. Erst wenn sich die Studierenden, welche schon l\u00e4nger in Darmstadt mit Nebenwohnung angemeldet sind, entschlie\u00dfen, ihre Nebenwohnung zur Hauptwohnung zu erkl\u00e4ren, w\u00e4re die rein wirtschaftliche Betrachtung positiver. Der wirtschaftliche Erfolg eines reinen Bonussystems ist auch nach dem Erfahrungsbericht von Marburg nur schwer zu belegen und teilweise spekulativ. Die Schl\u00fcsselzuweisungen und Einkommenssteueranteile sind in den Betr\u00e4gen nicht fest, sondern werden nach den insgesamt zur Verf\u00fcgung stehenden Mitteln des Landes j\u00e4hrlich festgesetzt. Auch die Finanzkraft der Stadt spielt bei der H\u00f6he der Schl\u00fcsselzuweisungen eine Rolle. Die ge\u00e4nderten Einwohnerzahlen werden immer erst mit zweij\u00e4hriger Verz\u00f6gerung ber\u00fccksichtigt.  Zusammenfassend ist festzustellen, dass ein Begr\u00fc\u00dfungsgeldmodell, welches am Beispiel der Stadt Marburg gepr\u00fcft wurde, nicht zu empfehlen ist. Dadurch, dass jeder Studierende, der sich mit Hauptwohnsitz in Darmstadt anmeldet, den Betrag von 100.-\u20ac erh\u00e4lt, entstehen enorm hohe Kosten f\u00fcr die Stadt, welche m\u00f6glicherweise durch die Mehreinnahmen der Schl\u00fcsselzuweisungen nicht gedeckt werden k\u00f6nnen. Weiterhin wird in Darmstadt eine gravierende Verringerung der Nebenwohnungen zugunsten der Hauptwohnungen durch das Bonussystem alleine nicht zu erreichen sein. Es ist also von dieser Methode abzuraten.  Modell Zweitwohnsitzsteuer Eine weitere M\u00f6glichkeit, die Einnahmen der Stadt zu erh\u00f6hen und gleichzeitig die Nebenwohnungen zu verringern, ist die Einf\u00fchrung einer Zweitwohnungssteuer. Wie Beispiele von St\u00e4dten mit Zweitwohnungssteuer zeigen, f\u00fchrt nur diese Ma\u00dfnahme zu einer dauerhaften Verringerung der Nebenwohnungen und gleichzeitig zu einer ebenfalls dauerhaften Erh\u00f6hung der Hauptwohnungen. Auf diesem h\u00f6heren Niveau erh\u00f6hen sich die Schl\u00fcsselzuweisungen dauerhaft. In Kassel z.B. gibt es eine Zweitwohnungssteuer seit 1998. Dort wurden im Zusammenhang mit der Einf\u00fchrung der Zweitwohnungssteuer in den Jahren 1998 bis 2000 654 Nebenwohnungen zur Hauptwohnung erkl\u00e4rt. Bei einem dauerhaft erh\u00f6hten Niveau der Hauptwohnungen ergeben sich damit sp\u00e4testens ab dem Jahr 2002 etwa 600.000.-\u20ac zus\u00e4tzliche Einnahmen aus den Schl\u00fcsselzuweisungen und den Einkommensteueranteilen j\u00e4hrlich. Die Steuereinnahmen aus der Zweitwohnungssteuer selbst betrugen im Jahr 2005 etwa 160.000.-\u20ac. Eine Tendenz zur Einf\u00fchrung der Zweitwohnungssteuer ist auch bei anderen St\u00e4dten in Hessen vorhanden, j\u00fcngstes Beispiel ist Gro\u00df-Gerau. Bei der Einf\u00fchrung einer Zweitwohnungssteuer ist jedoch der zus\u00e4tzlich anfallende Verwaltungsaufwand zu ber\u00fccksichtigen. Weiterhin ist zu beachten, dass die k\u00fcnftigen Steuerpflichtigen im Rahmen einer Zweitwohnungssteuer in einer Stadt wie Darmstadt die Studenten sind und somit die Mehrbelastung fast ausschlie\u00dflich auf diese Bev\u00f6lkerungsgruppe f\u00e4llt. W\u00e4hrend der Diskussion um Studiengeb\u00fchren ist die Einf\u00fchrung einer solchen Steuer sicherlich der falsche Weg. Modell Nebenwohnungsaktion Die Alternativm\u00f6glichkeit zu Begr\u00fc\u00dfungsgeld f\u00fcr Studierende ist eine einmalige Nebenwohnungsaktion, bei der ein Ummeldebonus gew\u00e4hrt wird. Dabei wird anstatt eines dauerhaften Begr\u00fc\u00dfungsgeldes f\u00fcr nur eine Personengruppe (Studierende) allen ledigen Personen, die derzeit mit Nebenwohnung gemeldet sind, bei \u00c4nderung zur Hauptwohnung der Ummeldebonus von 100.-\u20ac gew\u00e4hrt. Es fanden in der Vergangenheit schon solche Nebenwohnungsaktionen statt, allerdings ohne Bonus. Gleichwohl \u00e4nderten bei der letzten Nebenwohnungsaktion im Jahr 2002 75 Einwohner/innen dabei den Wohnungsstatus. Eine erneute Nebenwohnungsaktion, mit einem Schreiben an alle ledigen mit Nebenwohnung gemeldeten Personen, in dem sie erneut \u00fcber die Gesetzeslage (vorwiegend genutzte Wohnung = Hauptwohnung) und den Ummeldebonus informiert werden, k\u00f6nnte erfolgreich sein und ist risikolos. Der Vorteil zu einem laufenden Begr\u00fc\u00dfungsgeld f\u00fcr Studierende liegt darin, dass wir bei der Nebenwohnungsaktion f\u00fcr jeden Statuswechsel, f\u00fcr den ein Bonus gew\u00e4hrt wird, einen Einwohner mit Hauptwohnung zus\u00e4tzlich gewinnen und keine Personen den Bonus erhalten, die sich ohnehin mit Hauptwohnung angemeldet h\u00e4tten. Bei diesem Konzept werden die Kosten vergleichsweise gering gehalten und man erh\u00e4lt in jedem Falle einen finanziellen Erfolg. Weiter wird erfahrungsgem\u00e4\u00df die Anzahl der Nebenwohnungen ab- bzw. die Anzahl der Hauptwohnungen zunehmen. Unter Abw\u00e4gung der gepr\u00fcften Alternativen erscheint das Modell einer einmaligen Nebenwohnungsaktion am geeigneten. Hierbei entsteht der geringste Verwaltungsaufwand und die niedrigsten Kosten. Deshalb wird folgendes Durchf\u00fchrungskonzept vorgeschlagen.  Durchf\u00fchrungskonzept: Ein Ummeldebonus von 100.-\u20ac wird in einer einmaligen Aktion an alle zu diesem Zeitpunkt mit Nebenwohnung in Darmstadt gemeldeten Personen, die im Rahmen dieser Aktion den Wohnungsstatus in Hauptwohnung \u00e4ndern und zum 01.01. des Folgejahres noch mit Hauptwohnung gemeldet sind, gezahlt. In einer so genannten Nebenwohnungsaktion werden alle ledigen mit Nebenwohnung in Darmstadt gemeldeten Personen angeschrieben und darum gebeten, die Nutzung ihrer Wohnungen im Sinne des Melderechts (rein zeitlich vorwiegend genutzte Wohnung = Hauptwohnung) zu \u00fcberdenken. Gleichzeitig wird f\u00fcr den Fall der \u00c4nderung des Wohnungsstatus der einmalige Ummeldebonus von 100.-\u20ac in Aussicht gestellt. Wenn bei der Vorsprache der Wohnungsstatus ge\u00e4ndert wird, wird gleichzeitig der Antrag auf den Ummeldebonus in H\u00f6he von 100.-\u20ac ausgef\u00fcllt und abgegeben. Die Informationen \u00fcber die Auszahlung im Folgejahr und die Voraussetzungen (zum 01.01. des Folgejahres noch mit Hauptwohnung gemeldet) werden bereits im Anschreiben der Nebenwohnungsaktion mitgeteilt. Die Antr\u00e4ge werden erfasst und gespeichert. Im Januar des Folgejahres werden alle F\u00e4lle daraufhin gepr\u00fcft, dass die Antragsteller/innen zum 01.01 noch mit Hauptwohnung gemeldet sind. F\u00fcr die F\u00e4lle, bei denen dies zutrifft, ist der Ummeldebonus anzuweisen. Anhand der bei dieser einmaligen Aktion abgegebenen Antr\u00e4ge k\u00f6nnen die notwendigen Mittel festgestellt und im Rahmen des 1. Nachtragshaushalts 2007 zur Verf\u00fcgung gestellt werden. Darmstadt, 12.07.2006 Dezernat I  Dezernat II  Dezernat IV   Walter Hoffmann  Wolfgang Glenz Cornelia Diekmann Oberb\u00fcrgermeister  B\u00fcrgermeister Stadtr\u00e4tin  ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-27%7C22706100447%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-27%7C22706100447%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Mag-27%7C22507100507%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Mag-27","number":"501","name":"Stadion am B\u00f6llenfalltor","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/472","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Mag-27%7C22507100507%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 501","fileName":"be_22507100507_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":15735,"text":"Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle: 27.07.2006 an den Magistrat  zur Kenntnis  zur Beschlussfassung an die Stadtverordnetenversammlung  OBW zur Befassung  zur Kenntnis  zur Beschlussfassung  zur abschlie\u00dfenden Beschluss-    fassung Fachausschuss Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat I  Amt: Amt f\u00fcr Wirtschaft und Stadtentwicklung   OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Verteiler: I             II VI            15 30           61 65           63 Stvv   Vorlage-Nr. 2006/0504  Magistratsbeschluss-Nr. 501  Tagesordnung: I II   Betreff: Stadion am B\u00f6llenfalltor Bezug: Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 6. Juli 2006 Vorlage vom: 25.07.2006 Beschlussvorschlag[MdSD1]: 1. Zur Umsetzung des Stadtverordnetenbeschlusses vom 6. Juli 2006 wird eine Arbeitsgruppe unter Federf\u00fchrung von Dez. I/15 eingesetzt, die folgende Entscheidungsgrundlagen erarbeiten soll: a) Konzept zur Sanierung bzw. zum Umbau des Stadions am B\u00f6llenfalltor b) Konzept zur Finanzierung der Bauma\u00dfnahme c) Konzept zum k\u00fcnftigen Betrieb des Stadions 2. Der Arbeitsgruppe geh\u00f6ren als st\u00e4ndige Mitglieder an: Sportamt, Amt f\u00fcr Wirtschaft und Stadtentwicklung, Stadtplanungsamt, Hochbau- und Maschinenamt, Bauaufsichtsamt, Rechtsamt. Weitere \u00c4mter k\u00f6nnen zur Unterst\u00fctzung der Aufgaben hinzugezogen werden. 3. Das Stadion am B\u00f6llenfalltor soll zu einer modernen Spielst\u00e4tte f\u00fcr Fu\u00dfball und weitere sportliche Nutzungen umgebaut werden. 4. Die Bewirtschaftung der bereitgestellten Projektmittel obliegt dem federf\u00fchrenden Amt 15.  Anlagen:[MdSD2]  Beschluss des Magistrats vom [MdSD3]02.08.2006 Der Vorlage wird zugestimmt:  Begr\u00fcndungsseite zur Magistratsvorlage vom 25.07.2006 Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 06. Juli 2006 beschlossen: * das st\u00e4dtische Fu\u00dfballstadion, Spielst\u00e4tte des SV 98, am B\u00f6llenfalltor zu belassen, * den Magistrat aufzufordern, umgehend ein Konzept vorzulegen, wie das Stadion renoviert und umgebaut werden kann. Zur Umsetzung der Beschl\u00fcsse und zur Gew\u00e4hrleistung eines koordinierten Vorgehens wird eine dezernats\u00fcbergreifende Arbeitsgruppe unter Federf\u00fchrung von Amt 15 gebildet. Neben den st\u00e4ndigen Mitgliedern der Arbeitsgruppe k\u00f6nnen weitere \u00c4mter hinzugezogen werden, insbesondere Gr\u00fcnfl\u00e4chenamt, K\u00e4mmerei, Stra\u00dfenverkehrsamt und Liegenschaftsamt. Die Arbeitsgruppe hat den Auftrag, unter Beachtung der Vorgaben von DFB/DFL, ein Konzept mit dem Ziel zu entwickeln, das Stadion am B\u00f6llenfalltor zu einer modernen Spielst\u00e4tte f\u00fcr Fu\u00dfball und weitere sportliche Nutzungen umzubauen. Das Stadion am B\u00f6llenfalltor soll in eine Arena - ohne Laufbahn - mit einem Fassungsverm\u00f6gen von mindestens 15.000 Sitzpl\u00e4tzen umgebaut werden. In den Planungen ist zu ber\u00fccksichtigen, dass der Spielbetrieb w\u00e4hrend der gesamten Bauzeit gew\u00e4hrleistet sein muss. Es sind Modelle zu entwickeln, die eine ausreichende Finanzierung der Bauma\u00dfnahme unter Einsatz privater Mittel gew\u00e4hrleisten. Der Sportverein Darmstadt 1898 als Hauptnutzer ist in der Arbeitsgruppe punktuell zu beteiligen.   Dezernat I   Dezernat VI                                       i.V.   Walter Hoffmann   Walter Hoffmann [MdSD1]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD2]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD3]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-27%7C22507100507%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-27%7C22507100507%7C1"}}],"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Mag-26","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Meeting","name":"25. 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Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: II            V VI            20 40           65 Stvv          BW Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Ausbau der Georg-August-Zinn-Schule, Darmstadt-Wixhausen hier: Einrichtung (Mobiliar)   Vorlage vom: 26.06.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: 1. Den Kosten f\u00fcr die Einrichtung (Mobiliar), abschlie\u00dfend mit                   98.000,00 Euro   wird zugestimmt. 2. Da f\u00fcr die Gesamtma\u00dfnahme (Neubau und Altbau) 125.000,00 Euro vorgesehen sind, werden   die verbleibenden 27.000,00 Euro f\u00fcr den Altbau erst zu dessen Fertigstellung erforderlich. 3. Zur Finanzierung der Einrichtung (Mobiliar) sind unter der Haushaltsstelle 02.2110001.935610   125.000,00 Euro als Verpflichtungserm\u00e4chtigung f\u00fcr 2006 etatisiert, die 2007 kassenwirksam   werden.  Anlagen:[MdSD3]  Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]19.07.2006 Der Vorlage wird zugestimmt.  Begr\u00fcndung zur Magistratsvorlage vom 26.06.2006  Mit Magistratsbeschluss vom 10. M\u00e4rz 2004, Nr. 175/2 wurde der Ausbau der Georg-August-Zinn-Schule zur 3-z\u00fcgigen Grundschule sowie die Zusammenlegung der Standorte beschlossen. Die Mittel f\u00fcr die erforderliche Einrichtung (Mobiliar) sind in H\u00f6he von 125.000,00 Euro im Haushalt 2005/2006 unter der HHSt. 02.2110001.935610 f\u00fcr 2006 als Verpflichtungserm\u00e4chtigung bzw. f\u00fcr 2007 als kassenwirksame Mittel etatisiert. Bei der Ma\u00dfnahme handelt es sich um Erstausstattungen (PC-Raum, Mehrzweckraum, Hausmeisterraum, Gruppenr\u00e4ume) sowie um Erg\u00e4nzungen ausschlie\u00dflich zur Ausstattung des Erweiterungsbaus. Die verbleibenden Mittel aus dem f\u00fcr die Einrichtung etatisierten Betrag werden nach Umbau (Erweiterung des Verwaltungsbereichs) und Sanierung des bestehenden Schultraktes ben\u00f6tigt. Die gesamte Einrichtung erfolgte in Abstimmung mit Schulleitung und Schulamt. Einrichtung, Einrichtungserg\u00e4nzung und Ausstattung Georg-August-Zinn-Schule  Bereich Ausstattung Kosten (brutto) 12 Klassenr\u00e4ume 12 Schr\u00e4nke, 12 Halbschr\u00e4nke, 36 Halbschr\u00e4nke mit Rollen, 10 Lehrerschreibtische, 10 Lehrerst\u00fchle,     12 Rollunterschr\u00e4nke 20.232,00 EUR 5 Gruppenr\u00e4ume 30 Einzeltische, 30 Kufenst\u00fchle, 4 Mediamobil, 5 fahrbare Schr\u00e4nke 8.585,00 EUR Mehrzweckraum 100 St\u00fchle, 8 Tische, 1 Stuhltransportwagen 7.399,00 EUR Hausmeisterraum 3 Tische, 1 Rollcontainer, 1 B\u00fcrostuhl, 1 Schiebet\u00fcrenschrank, 1 Garderobenschrank 1.285,00 EUR PC- Raum 13 PC-Tische, 26 Drehst\u00fchle, 1 Halbschrank, 1 Projektionstisch 15.344,00 EUR Hardware PC-Raum 26 Sch\u00fcler-PC\u00b4s, 26 Monitore, 1 PC Lehrer, 1 Monitor 19 , 1 Netzwerkdrucker, 1 Beamer, 1 DVD-Ger\u00e4t 26.862,00 EUR Musikraum 10 Trapeztische, 30 St\u00fchle, 1 Roll-Unterschrank 3.264,00 EUR Klassenraum 45 Sch\u00fclertischen und 90 St\u00fchle 8.280,00 EUR BNK 6.000,00 EUR Zur Rundung        749,00 EUR Gesamt     98.000,00 EUR Verf\u00fcgbare Mittel:  125.000,00 EUR Verbleibende Mittel zur Ausstattung des Bestands nach Umbau und Sanierung                                                         27.000,00 EUR   Darmstadt,  26.06.2006 65-3-07 ho/kn Nst.:2655  Der Dezernent II       Die Dezernentin V           Der Dezernent VI   Wolfgang Glenz        Daniela Wagner             Dipl.-Ing. Dieter Wenzel B\u00fcrgermeister         Stadtr\u00e4tin                 Stadtrat  [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. ?? ?? ?? ?? 3 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-26%7C22606100442%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-26%7C22606100442%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Mag-26%7C22706100446%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Mag-26","number":"464","name":"Stadtteilschule Arheilgen, Ausbau/Abriss Pavillons, Erweiterungsbau\r\nhier: Erweiterungsbau - Ganztagsbereich IZBB -\r\n       - Einrichtung (Mobiliar)","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/419","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Mag-26%7C22706100446%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 464","fileName":"be_22706100446_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":12556,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 13.07.2006 Dezernat VI an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: Hochbau- und Maschinenamt    Vorlage-Nr. 2006/0440 Magistratsbeschluss-Nr. 464 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss Dezernat II Dezernat V  OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: II             V VI            20 40            65 Stvv           BA Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Stadtteilschule Arheilgen, Ausbau/Abriss Pavillons, Erweiterungsbau hier: Erweiterungsbau - Ganztagsbereich IZBB -    - Einrichtung (Mobiliar) Vorlage vom: 27.06.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: 1. Der erforderlichen Einrichtung mit Kosten in H\u00f6he von             75.000,00 Euro wird zugestimmt  2. Der Betrag in H\u00f6he von 75.000,00 Euro wird im Verm\u00f6genshaushalt 2007 unter der Hhst. 02.2810001 935301 als VE, die 2008 kassenwirksam wird, etatisiert. 3. Hierf\u00fcr werden Deckungsmittel in H\u00f6he von 90 % (67.500,00 Euro) der voraussichtlich f\u00f6rderf\u00e4higen Kosten aus der Haushaltsstelle 02.2000 001 935500 Bundesprogramm Zukunft, Bildung, Betreuung entnommen. Der st\u00e4dtische Eigenanteil betr\u00e4gt 7.500,00 Euro. 4. Die Einrichtungsma\u00dfnahme wird in Verbindung mit der Neubauma\u00dfnahme den zust\u00e4ndigen Stellen der Landesregierung zur Erlangung eines Zuschusses im Rahmen des IZBB vorgelegt.  Anlagen:[MdSD3] Kostensch\u00e4tzung vom 27.06.2006 Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]19.07.2006 Der Vorlage wird zugestimmt.  Begr\u00fcndungsseite zur Magistratsvorlage vom 27.06.2006  Der Magistrat hat am 23.03.2005, Nr. 0164 zugestimmt, wonach der Neubau unter Einbeziehung eines Ganztagsbereiches im Rahmen des F\u00f6rderprogramms IZBB umzuplanen ist. F\u00fcr diesen Ganztagsbereich wird Mobiliar und Ger\u00e4t in H\u00f6he von 75.000,00 Euro erforderlich. Im Rahmen des F\u00f6rderprogramms ist ein Zuschuss von voraussichtlich 90 % der f\u00f6rderf\u00e4higen Kosten, das sind voraussichtlich 67.500,00 Euro, zu erwarten, sodass der st\u00e4dtische Anteil 7.500,00 Euro betr\u00e4gt.  Darmstadt, 27.06.2006 65-ka/kn   Nst.: 26 45  Der Dezernent II       Die Dezernentin V       Der Dezernent VI   Wolfgang Glenz        Daniela Wagner         Dipl.-Ing. Dieter Wenzel B\u00fcrgermeister         Stadtr\u00e4tin             Stadtrat [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. 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Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: II          21 Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Stra\u00dfenbeitr\u00e4ge Beschluss \u00fcber die Fertigstellung von Stra\u00dfen gem\u00e4\u00df \u00a7 11 (9) des Hessischen Gesetzes \u00fcber kommunale Abgaben vom 17.03.1970 Vorlage vom: 05.07.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: Die Um- und Ausbau- bzw. Erneuerungsma\u00dfnahmen im Bereich der nachstehenden Ortsstra\u00dfen, die nach der Satzung \u00fcber die Erhebung von Stra\u00dfenbeitr\u00e4gen in der Stadt Darmstadt vom 15. Dezember 1971 der Beitragspflicht unterliegen, wurden fertig gestellt. Es bedeuten: F = Fahrbahn B = Beleuchtung Stra\u00dfe / Weg im Abschnitt von - bis Teileinrichtungen Tag der Fertigstellung Landskronstra\u00dfe Heidelberger Stra\u00dfe und Ludwigsh\u00f6hstra\u00dfe F, B 03.09.2005  Anlagen:[MdSD3]  Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]19.07.2006 Der Vorlage wird zugestimmt.      Begr\u00fcndungsseite zur Magistratsvorlage vom 05.07.2006  Begr\u00fcndung:  Aufgrund des \u00a7 11 (9) des Hessischen Gesetzes \u00fcber kommunale Abgaben vom 17. M\u00e4rz 1970 in der derzeitigen Fassung entsteht die Beitragspflicht mit der Fertigstellung der Einrichtung. Der Magistrat stellt den Zeitpunkt der Fertigstellung fest. Die Feststellung ist \u00f6ffentlich bekannt zu machen. Darmstadt, den 05.07.2006 2122.3 Kl/B Nst.: 2373   Wolfgang Glenz B\u00fcrgermeister [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. 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Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: VI            66 Stvv Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: R-Bus-Beschleunigung vom B\u00f6llenfalltor - Hbf, Antr\u00e4ge der Stavo vom 29.02.2000 und vom 15.05.2002 Vorlage vom: 7.7.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.   Anlagen:[MdSD3]  Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]19.07.2006 Der Magistrat nimmt den Bericht zur Kenntnis.   Begr\u00fcndungsseite zur Magistratsvorlage vom 7. Juli 2006 Begr\u00fcndung: Der Antrag vom 29.02.2000 lautet: Der Magistrat wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit der HEAG die Beschleunigung des R-Busses auf der Strecke zwischen B\u00f6llenfalltor und Hauptbahnhof als Konzept zu planen und diese Planung sowie eine Kostensch\u00e4tzung vorzulegen, damit die erforderlichen Mittel im Haushalt 2002 etatisiert werden k\u00f6nnen: Der Antrag vom 15.05.2002 lautet: Der Magistrat wird beauftragt, alle notwendigen Schritte zu unternehmen, um die Busse der Linie R im Bereich zwischen B\u00f6llenfalltor und Hauptbahnhof in beiden Fahrtrichtungen zu beschleunigen. Im Jahr 2002 soll zun\u00e4chst ein Konzept erstellt werden, das der Stadtverordnetenversammlung rechtzeitig vor der Aufstellung des Haushalts 2003 zur Beschlussfassung vorgelegt werden soll, damit das Konzept im Jahr 2003 umgesetzt werden kann. Hierzu wird berichtet: Entsprechend den Stavo-Beschl\u00fcssen zur Verkehrsentwicklung in Darmstadt vom 14.02.2006 ist die oben genannte Busbeschleunigung erst in der 2. Priorit\u00e4tsstufe vorgesehen. Zun\u00e4chst m\u00fcssen die Projekte der 1. Stufe abgearbeitet werden und in der 2. Stufe genie\u00dfen die verkehrliche Optimierung der Korridore Hbf-Luisenplatz - hier insbesondere Bismarckstra\u00dfe/Willy-Brandt-Platz/Luisenplatz - und der Aufbau eines Verkehrsmanagements f\u00fcr Darmstadt h\u00f6here Priorit\u00e4t. Weitere Projekte dieser Gr\u00f6\u00dfenordnung k\u00f6nnen aus Kapazit\u00e4ts- und Finanzierungsgr\u00fcnden derzeit nicht bearbeitet werden.  Darmstadt, den 7. Juli 2006 VI/66-4 st-br Nst. 2833  Der Dezernent VI:   Dipl.-Ing. Dieter Wenzel Stadtrat [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. 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Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: VI           66 Stvv Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Fernverkehrsangebot im Darmst\u00e4dter Hauptbahnhof ab Dezember 2002, Antrag der Stavo vom 15.05.2002   Vorlage vom: 06.07.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.   Anlagen:[MdSD3]  Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]19.07.2006 Der Magistrat nimmt den Bericht zur Kenntnis.   Begr\u00fcndungsseite zur Magistratsvorlage vom 7. Juli 2006 Begr\u00fcndung: Informationen zum Fernverkehrsangebot im Darmst\u00e4dter Hauptbahnhof zum Fahrplanwechsel Dezember 2002 sind nicht mehr aktuell. Von daher ist keine Grundlage f\u00fcr eine Auseinandersetzung mit dem damaligen Leistungsangebot der DB AG gegeben. Grunds\u00e4tzlich ist zu sagen, dass die Stadt Darmstadt mit der Region sich weiterhin daf\u00fcr einsetzt, dass die geplante ICE-Neubaustrecke Frankfurt-Mannheim direkt \u00fcber Darmstadt gef\u00fchrt wird und Darmstadt an das ICE-Netz nicht nur in Tagesrandlagen und durch den Berlin-Sprinter angeschlossen wird.  Darmstadt, den 6. Juli 2006 VI/66/4 st-br Nst. 2833  Der Dezernent VI   Dipl.-Ing. Dieter Wenzel Stadtrat   [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-26%7C26720100460%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-26%7C26720100460%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Mag-26%7C20607100461%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Mag-26","number":"469","name":"Klimatisierung des Ticketshopbereiches im Neuen Rathaus, Luisenplatz 5;\r\nhier: Bereitstellung von au\u00dferplanm\u00e4\u00dfigen Ausgaben in H\u00f6he von 8.000,-- Euro bei Haushaltsstelle 02.0250001.950007 f\u00fcr das Haushaltsjahr 2006","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/434","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Mag-26%7C20607100461%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 469","fileName":"be_20607100461_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":13849,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 13.07.2006 Dezernat I an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: Hauptamt    Vorlage-Nr. 2006/0455 Magistratsbeschluss-Nr. 469 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss   OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: I        II 20       100   Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Klimatisierung des Ticketshopbereiches im Neuen Rathaus, Luisenplatz 5; hier: Bereitstellung von au\u00dferplanm\u00e4\u00dfigen Ausgaben in H\u00f6he von 8.000,-- Euro bei Haushaltsstelle 02.0250001.950007 f\u00fcr das Haushaltsjahr 2006 Vorlage vom: 11.7.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: Bei der Haushaltsstelle 02.0250001.950007 (Klimatisierung Ticketshop) werden au\u00dferplanm\u00e4\u00dfige Mittel in H\u00f6he von 8.000,-- Euro erforderlich. Der Magistrat genehmigt diese au\u00dferplanm\u00e4\u00dfige Ausgabe, f\u00fcr die ein unabweisbares Bed\u00fcrfnis besteht und die unvorhergesehen ist, gem\u00e4\u00df \u00a7 100 HGO. Die Mehrausgabe wird durch Einsparungen bei der Haushaltsstelle 02.0250001.950009 gedeckt.  Anlagen:[MdSD3]  Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]19.07.2006 Der Vorlage wird zugestimmt.   Begr\u00fcndungsseite zur Magistratsvorlage vom 11. Juli 2006  Begr\u00fcndung: Mit dem Verkauf der st\u00e4dtischen Anteile am Neuen Rathaus (Luisencenter), also der Verkauf des 2. und 3. Geschosses (Kongresssaal) sowie B\u00fcrofl\u00e4chen im 4. und 5. Obergeschoss war mit dem seinerzeitigen K\u00e4ufer, der Firma Hammerson vereinbart worden die dauerhafte mietzinsfreie \u00dcberlassung des ebenerdig am Luisenplatz gelegenen Schaufensterbereiches zum Zweck als Nutzung f\u00fcr Ticketverk\u00e4ufe, Stadtinformation usw. Es handelt sich dabei um eine eigentums\u00e4hnliche Struktur. Mit der Gr\u00fcndung des Vereins ProRegio e.V. ging der Ticketverkauf und die Stadtinformation vom vorherigen Verkehrsverein, dem diese Fl\u00e4chen von der Stadt \u00fcberlassen wurden, an ProRegio \u00fcber. Das Hauptamt betreut als hausver-waltende Dienststelle diesen Bereich \u00e4hnlich wie die B\u00fcrofl\u00e4chen im 4. und 5. Obergeschoss. Obwohl die Mitarbeiterinnen von ProRegio seit einiger Zeit \u00fcber die unzumutbaren Zust\u00e4nde in den Sommermonaten klagen, haben die seitherigen Gesch\u00e4ftsf\u00fchrungen an der Situation nichts ge\u00e4ndert. Es ist insofern nun zu einem akuten Problem geworden als neben den unzumutbaren Arbeitsbedingungen f\u00fcr die Mitarbeiterinnen in den extremen Sommer-monaten (Temperaturen zwischen 37 und 40 Grad Celcius sind keine Seltenheit), der Kundschaft einiges abverlangt wird und inzwischen fallen die sensiblen System-Hardware-komponenten st\u00e4ndig wegen \u00dcberhitzung aus. Ein verl\u00e4sslicher Ticketverkauf l\u00e4sst sich bei diesen extremen Sommertemperaturen folglich nicht gew\u00e4hrleisten. Der Eigent\u00fcmer ist bereit, selbstverst\u00e4ndlich gegen entsprechende Entgeltung, den Einbau einer Klimaanlage \u00e4hnlich der Struktur, wie sie in den Einzelhandelsgesch\u00e4ften im Luisencenter vorhanden sind, einzubauen. F\u00fcr Technik und Trockenbauweise liegt ein Angebot in H\u00f6he von rund 8.000,-- Euro vor. F\u00fcr den Fall, dass die Temperaturen, was zu erwarten ist, in den Sommermonaten stabil bleiben oder gar steigen, m\u00fcsste mit einem sofortigen Auftrag dieser Missstand beseitigt werden. Insofern liegen die Voraussetzungen, au\u00dferplanm\u00e4\u00dfige Ausgaben gem\u00e4\u00df \u00a7 100 HGO zu bewilligen, wegen der Unabweisbarkeit und Unaufschiebbarkeit vor. Deckungsmittel stehen unter HHSt. 02.0250001.950009 (Brandschutz- und Sanierungsma\u00dfnahmen Neues Rathaus) zur Verf\u00fcgung.  Darmstadt, den 11. Juli 2006 10 do-pf  Dezernent I    Dezernent II  Walter Hoffmann   Wolfgang Glenz Oberb\u00fcrgermeister   B\u00fcrgermeister [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-26%7C20607100461%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-26%7C20607100461%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Mag-26%7C21007100468%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Mag-26","number":"470","name":"Investitionskostenzuschuss f\u00fcr anerkannte Jugendgruppen und -verb\u00e4nde der Wissenschaftsstadt Darmstadt","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/440","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Mag-26%7C21007100468%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 470","fileName":"be_21007100468_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":13678,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 13.07.2006 Dezernat II an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: Sozialverwaltung    Vorlage-Nr. 2006/0460 Magistratsbeschluss-Nr. 470 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss   OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: II            20 50           51 Stvv Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Investitionskostenzuschuss f\u00fcr anerkannte Jugendgruppen und -verb\u00e4nde der Wissenschaftsstadt Darmstadt Vorlage vom: 10.07.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: Der Empfehlung des Fachausschusses Kinder- und Jugendf\u00f6rderung folgend, sollen die im Verm\u00f6genshaushalt in der Haushaltsstelle 02.4515001.988000 bereitgestellten Mittel in H\u00f6he von 31.000,00 Euro wie folgt verteilt werden: 1. BDKJ     15.080,46 Euro 2. Evangelische Jugend     7.055,21 Euro 3. Adventjugend      5.768,98 Euro 4. 1. Darmst\u00e4dter Spielmannszug     1.335,63 Euro 5. Jugendrotkreuz       951,20 Euro 6. Jugendfeuerwehr Innenstadt      618,28 Euro 7. EC Arheilgen       190,24 Euro      -------------------------      31.000,00 Euro      ============ Anlagen:[MdSD3]  Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]19.07.2006 Der Vorlage wird zugestimmt.   Begr\u00fcndung zur Magistratsvorlage vom 10.07.2006: Auf Empfehlung des Fachausschusses Kinder- und Jugendarbeit, Sitzung vom 06.06.2006, wird folgende Verteilung der Investitionsmittel vorgeschlagen:  Haushaltssumme:                                         31.000,00 Euro 1. BDKJ - Erweiterung Zirkuszelt - Innenausbau Forsthaus - KjG Jugend St. Josef - Mobiliar - Jugend Gemeinde Heilig Kreuz - Renovierungs- und Sanierungsarbeiten Gesamtkosten:                                      79.270,84 Euro Erwarteter Zuschuss:                                 39.635,42 Euro Zuschuss lt. Verteilung Fachausschuss:                   15.080,46 Euro  2. Ev. Jugend - Kreuzkirchengemeinde - Renovierungsarbeiten - Renovierung Volleyballfeld - Renovierungsarbeiten Martinsgemeinde - CVJM Darmstadt-Eberstadt - Mobiliar - Stadtjugendpfarramt - Mobiliar - Petrusgemeinde - Renovierung Jugendr\u00e4ume Gesamtkosten:                                      34.160,86 Euro Erwarteter Zuschuss:                                  18.542,93 Euro Zuschuss lt. Verteilung Fachausschuss:                    7.055,21 Euro  3. Adventjugend - Marienh\u00f6he - Renovierungsarbeiten und Mobiliar - CPA Eberstadt - Renovierung Jugendr\u00e4ume/Bistro Gesamtkosten:                                      30.324,76 Euro Erwarteter Zuschuss:                                  15.162,38 Euro Zuschuss lt. Verteilung Fachausschuss:                    5.768,98 Euro  4. 1. Darmst\u00e4dter Spielmannszug - Erneuerung W\u00e4rmed\u00e4mmung - Mobiliar Gesamtkosten:                                        7.020,76 Euro Erwarteter Zuschuss:                                   3.510,38 Euro Zuschuss lt. Verteilung Fachausschuss:                     1.335,65 Euro  5. Jugendrotkreuz - Renovierungs- und Sanierungsarbeiten Jugendhaus Gesamtkosten:                                      5.000,00 Euro Erwarteter Zuschuss:                                  2.500,00 Euro Zuschuss lt. Verteilung Fachausschuss:                     951,20 Euro  6. Jugendfeuerwehr Innenstadt - Mobiliar Gesamtkosten:                                      3.250,00 Euro Erwarteter Zuschuss:                                  1.625,00 Euro Zuschuss lt. Verteilung Fachausschuss:                     618,28 Euro  7. EC Arheilgen - Mobiliar Jugendraum Gesamtkosten:                                       1.000,00 Euro Erwarteter Zuschuss:                                    500,00 Euro Zuschuss lt. Verteilung Fachausschuss:                     190,24 Euro  Darmstadt, den 10. Juli 2006 51/Kinder- und Jugendf\u00f6rderung-ma  Dezernat II   Wolfgang Glenz B\u00fcrgermeister [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-26%7C21007100468%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-26%7C21007100468%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Mag-26%7C20707100465%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Mag-26","number":"471","name":"Aufsichtsrat der Darmstadt Marketing GmbH","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/433","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Mag-26%7C20707100465%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 471","fileName":"be_20707100465_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":11157,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 13.07.2006 Dezernat I an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: Hauptamt    Vorlage-Nr. 2006/0457 Magistratsbeschluss-Nr. 471 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss   OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: I         100 15 Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Aufsichtsrat der Darmstadt Marketing GmbH Vorlage vom: 07.07.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: Der Magistrat benennt vier Mitglieder in den Aufsichtsrat der Darmstadt Marketing GmbH.  Anlagen:[MdSD3]  Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]19.07.2006 In den Aufsichtsrat sind gew\u00e4hlt: Stadtv. Hanno Benz, Stadtv. Iris Bachmann, Stadtv. Hans Wegel Stadtrat Dr. Sabais. Die Benennung f\u00fcr Herrn G\u00f6ttert, Vorsitzender des neu gegr\u00fcndeten Vereins Darmstadt Citymarketing e.V. wird best\u00e4tigt.    Begr\u00fcndungsseite zur Magistratsvorlage vom 7. Juli 2006  Begr\u00fcndung: Nachdem die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 06. 07. 2006 der Neukonzeption des Stadtmarketings und damit der Gr\u00fcndung einer Darmstadt Marketing GmbH zugestimmt hat, steht die Bildung des in \u00a7 10 des Gesellschaftsvertrages definierten Aufsichtsrates an. Der Oberb\u00fcrgermeister geh\u00f6rt dem Aufsichtsrat kraft Amtes an. Dem ebenfalls neu gegr\u00fcndeten Verein Darmstadt Citymarketing e.V. ist die Benennung eines Aufsichtsratsmitgliedes zugebilligt. Demzufolge hat der Magistrat auf der Basis von \u00a7 55 HGO im Verh\u00e4ltniswahlverfahren vier Mitglieder zu benennen.   Darmstadt, den 7. Juli 2006 10 do-pf  Der Dezernent   Walter Hoffmann Oberb\u00fcrgermeister [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-26%7C20707100465%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-26%7C20707100465%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Mag-26%7C20507100458%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Mag-26","number":"472","name":"2. Nachtragshaushalt 2006\r\nhier: Bereitstellung von Haushaltsmitteln f\u00fcr die Erstattung von Kanalbenutzungsgeb\u00fchren in den Zeitr\u00e4umen 1989-1994 und 1999-2001 in H\u00f6he von 132.000,00 Euro","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/426","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Mag-26%7C20507100458%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 472","fileName":"be_20507100458_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":12978,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 13.07.2006 Dezernat VI an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: Liegenschaftsamt    Vorlage-Nr. 2006/0452 Magistratsbeschluss-Nr. 472 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss Dezernat II  OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: II         VI 20        23 Stvv Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: 2. Nachtragshaushalt 2006 hier: Bereitstellung von Haushaltsmitteln f\u00fcr die Erstattung von Kanalbenutzungsgeb\u00fchren in den Zeitr\u00e4umen 1989-1994 und 1999-2001 in H\u00f6he von 132.000,00 Euro Vorlage vom: 06.07.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: Bei der Haushaltsstelle 01.8800.670000 - Erstattung von Abwassergeb\u00fchren - werden Mittel in H\u00f6he von 132.000,00 Euro erforderlich. Die Mittel werden im 2. Nachtragshaushalt eingestellt. Die Genehmigung der Stadtverordnetenversammlung ist einzuholen.  Anlagen:[MdSD3]  Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]19.07.2006 Der Vorlage wird zugestimmt.  Begr\u00fcndungsseite zur Magistratsvorlage vom: 06.07.2006 Begr\u00fcndung: Zeitraum 1989-1994: Aus der Erstattung von Abwasserreinigungsentgelten durch die S\u00fcdhessische Gas- und Wasser AG im Jahr 2003 entfiel ein Anteil von 459.114,50 Euro auf st\u00e4dtische Liegenschaften. Danach sind noch weitere Teilbetr\u00e4ge eingegangen und wurden unter der Haushaltstelle 01.8800.159100.1 vereinnahmt.  F\u00fcr die Auszahlung an die st\u00e4dtischen Mieter waren umfangreiche Vorarbeiten erforderlich, da es Unklarheiten in der Grundst\u00fcckszuordnung und Differenzen zwischen der erstatteten Abwassermenge und den vorliegenden Jahresabrechnungen der S\u00fcdhessischen Gas und Wasser AG gab. Diese Unstimmigkeiten sind mittlerweile vollst\u00e4ndig gekl\u00e4rt, sodass nunmehr, auch aufgrund eines personellen Engpasses, die Berechnung und Auszahlung der Erstattungsbetr\u00e4ge an die Mieter von st\u00e4dtischen Wohnungen zum Abschluss gebracht werden kann.  Zeitraum 1999-2001: Aufgrund des Urteils des Verwaltungsgerichts im M\u00e4rz 2001 hat die Stadt Darmstadt, r\u00fcckwirkend zum 01.01.1999, das so genannte Geb\u00fchrensplitting eingef\u00fchrt. Bis dahin galt in Darmstadt der Frischwasserma\u00dfstab, bei dem die Geb\u00fchren nach der Menge des bezogenen Frischwassers ermittelt wurden. Die Neufassung der Geb\u00fchrensatzung trat ab 01. September 2002 in Kraft. F\u00fcr 1999 - 31.08.2002 gelten die gleichen S\u00e4tze wie f\u00fcr die Zeit ab 01.09.2002. F\u00fcr die Zeit ab 1999 erhielten alle Benutzer (auch das Liegenschaftsamt f\u00fcr st\u00e4dtische Anwesen) Ende des Jahres 2002 neue Bescheide (getrennt nach Schmutz- und Niederschlagswasser).  Die Niederschlagswassergeb\u00fchren, die ab dem 01.01.2002 angefallen sind, wurden zusammen mit den \u00fcbrigen Grundbesitzabgaben erhoben und mit der j\u00e4hrlichen Betriebskostenabrechnung abgerechnet. F\u00fcr die Zeit 1999-2001 waren die Betriebskosten bereits nach der alten Satzung abgerechnet, sodass nun r\u00fcckwirkend eine Neuberechnung, nach der neuen Satzung, aufgeteilt auf Schmutzwasser und Niederschlagswasser, notwendig wurde. Mit der Berechnung und Erstattung an die Mieter von st\u00e4dtischen Wohnungen wurde im April 2003 begonnen. Auch hier waren noch teilweise verschiedene Unstimmigkeiten zu kl\u00e4ren, sodass jetzt noch f\u00fcr den Zeitraum 1999-2001 vereinzelte Betr\u00e4ge an Mieter ausgezahlt werden m\u00fcssen. F\u00fcr die genannten Zeitr\u00e4ume wird insgesamt ein Betrag von 132.000,00 Euro erforderlich. Darmstadt, den 06.07.2006 23-X/2-B7-bo-schu Der Dezernent II  Der Dezernent VI Wolfgang Glenz  Dipl.-Ing. Dieter Wenzel B\u00fcrgermeister   Stadtrat [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. ?? ?? ?? ?? 2\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-26%7C20507100458%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-26%7C20507100458%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Mag-26%7C20607100459%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Mag-26","number":"473","name":"Abschluss eines \u00f6ffentlich-rechtlichen Vertrages \u00fcber die Gr\u00fcndung und Ausgestaltung einer Arbeitsgemeinschaft gem. \u00a7 44 b SGB II","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/437","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Mag-26%7C20607100459%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 473","fileName":"be_20607100459_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":15095,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 13.07.2006 Dezernat II an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: Sozialverwaltung    Vorlage-Nr. 2006/0453 Magistratsbeschluss-Nr. 473 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss Dezernat I  OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: I           II 50         Stvv Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Abschluss eines \u00f6ffentlich-rechtlichen Vertrages \u00fcber die Gr\u00fcndung und Ausgestaltung einer Arbeitsgemeinschaft gem. \u00a7 44 b SGB II Vorlage vom: 06.07.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: Der Magistrat nimmt die Vorlage zur Kenntnis und stimmt dem Abschluss eines neuen \u00f6ffentlich-rechtlichen Vertrages zur Gr\u00fcndung und Ausgestaltung der ARGE Darmstadt gem\u00e4\u00df \u00a7 44 b SGB II zu. Anlagen:[MdSD3] Rahmenvereinbarung \u00d6ffentlich-rechtlicher Vertrag Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]19.07.2006 Der Magistrat nimmt Kenntnis und stimmt im \u00fcbrigen zu.   Begr\u00fcndung zur Magistratsvorlage vom 6. Juli 2006:  Am 16.12.2004 stimmte der Magistrat dem Abschluss eines \u00f6ffentlich-rechtlichen Vertrages \u00fcber die Gr\u00fcndung und Ausgestaltung einer Arbeitsgemeinschaft gem\u00e4\u00df \u00a7 44 b SGB II zu (Beschluss Nr. 0878). Dieser trat zusammen mit dem Sozialgesetzbuch - Zweites Buch zum 01.01.2005 in Kraft. Zwischen dem Bundesministerium f\u00fcr Wirtschaft und Arbeit, der Bundesagentur f\u00fcr Arbeit und den kommunalen Spitzenverb\u00e4nden wurde am 01.08.2005 eine Rahmenvereinbarung zur Weiterentwicklung der Grunds\u00e4tze der Zusammenarbeit der Tr\u00e4ger der Grundsicherung in den Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) geschlossen. Prinzipien der Weiterentwicklung sind die St\u00e4rkung der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung der ARGEn im Hinblick auf Entscheidungsbefugnisse im operativen Gesch\u00e4ft, die Weisungsbefugnis \u00fcber bereitgestellte Mitarbeiter sowie die Mittelverwendung. Des Weiteren die St\u00e4rkung der dezentralen Verantwortung durch klare Mehrheitsverh\u00e4ltnisse in der Tr\u00e4gersammlung der ARGEn sowie die Trennung von Gew\u00e4hrleistungs- und Um-setzungsverantwortung. In Folge dieser Rahmenvereinbarung und im Rahmen ihrer Gesamtverantwortung hat die Bundesagentur f\u00fcr Arbeit der Wissenschaftsstadt Darmstadt angeboten, im Steuerungsgremium das entscheidende Stimmrecht wahrzunehmen und damit die operative Umsetzungsverantwortung in der ARGE Darmstadt zu \u00fcbernehmen. Mit Beschluss vom 19.4.2006 stimmte der Magistrat der \u00dcbernahme der Umsetzungsverant-wortung in der ARGE Darmstadt, Zentrum f\u00fcr Arbeit und Existenzsicherung zu (Beschluss-Nr. 253). Gleichzeitig beauftragte der Magistrat die Verwaltung, die erforderlichen vertraglichen und organisatorischen Ma\u00dfnahmen einzuleiten. Der zwischenzeitlich ausgehandelte Vertrag ist dieser Vorlage in der Anlage beigef\u00fcgt. Grundlage des neuen Vertrages ist die Rahmenvereinbarung vom 01.08.2005. Der neue Vertrag ist mit dem alten \u00f6ffentlich-rechtlichen Vertrag vom 23.12.2004 in Teilen inhalts-gleich. Er tr\u00e4gt jedoch dem Ziel Rechnung, Pattsituationen im Steuerungsgremium der ARGE, die notwendigen Entscheidungen unvertretbar verz\u00f6gern oder gar verhindern, aufzul\u00f6sen. Konkret handelt es sich hierbei um die Vertragspassagen \u00a7 5 Abs. 3 (Vorsitz im Steuerungs-gremium), \u00a7 6 Abs. 1 (Ziel der einvernehmlichen Beschl\u00fcsse des Steuerungsgremiums), \u00a7 7 (Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung und Vertretung) sowie \u00a7 9 (Zuweisung von Personal nach \u00a7 123 BRRG bzw. Personalgestellung nach \u00a7 4 Abs. 3 TV\u00f6D). Die bereits bestehenden Kooperationsvertr\u00e4ge nach \u00a7 16 Abs. 2 SGB II zwischen der ARGE und - der Schuldner- und Insolvenzberatung der Wissenschaftsstadt Darmstadt - dem Caritasverband e. V. (Suchtberatung),   - dem St\u00e4dtischen Sozialdienst der Wissenschaftsstadt Darmstadt (Psychosoziale Betreuung) sowie - dem Schulamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt (Betreuung minderj\u00e4hriger oder behinderter Kinder) bleiben in der derzeitigen Form erhalten.  Darmstadt, 28. Juni 2006 Dr. M/eid  Anlagen Vertrag Rahmenvereinbarung  Dezernat I    Dezernat II   Walter Hoffmann   Wolfgang Glenz Oberb\u00fcrgermeister   B\u00fcrgermeister [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. 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Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: II             IV V             50 531           40 Stvv  Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Bericht zur Umsetzung des Magistratsbeschlusses vom 19.10.2005 zur Situation von nicht-registrierten Zugewanderten Vorlage vom: 7.7.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: 1. Der Magistrat nimmt den Bericht zur Umsetzung des Magistratsbeschlusses vom 19.10.2005 zur Situation von nicht-registrierten Zugewanderten zur Kenntnis. 2. Der Bericht ist der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis zu bringen.  Anlagen:[MdSD3] Erlass HKM 12.10.05 Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]19.07.2006 Der Magistrat nimmt den Bericht zur Kenntnis.   Begr\u00fcndung zur Magistratsvorlage vom 07.07.2006:  Die Stadtverordnetenversammlung nahm am 24.10.2005 den Bericht zur Situation von nicht-registrierten Zugewanderten und die am 19.10.2005 vom Magistrat beschlossene Vorgehensweise zur Kenntnis.  Das Interkulturelle B\u00fcro ist darin beauftragt worden, \u00fcber wichtige \u00c4nderungen bez\u00fcglich der Situation der Zielgruppe zu berichten. Es gibt drei wichtige Entwicklungen. Die erste betrifft den Gesundheitsbereich:  Der Malteser Hilfsdienst e.V. wird ab Oktober 2006 in den R\u00e4umen des Marienhospitals in Darmstadt f\u00fcr Menschen, die keine Krankenversicherung haben, vor allem aber Zugewanderten ohne Aufenthaltsstatus, medizinische Beratung und Hilfe anbieten. Die Praxis wird zun\u00e4chst einmal pro Woche ge\u00f6ffnet. In akuten F\u00e4llen wird die medizinische Behandlung in den Praxisr\u00e4umen oder durch einen externen Facharzt erfolgen. Zur Zeit wird ein Netzwerk von Fach\u00e4rzten aller Fachdisziplinen aufgebaut, die auf Spendenbasis dieses Angebot unterst\u00fctzen. Der Malteser Hilfsdienst unterh\u00e4lt bereits seit 2001 in Berlin und seit 2004 in K\u00f6ln zwei Praxen dieser Art. Alle Leistungen erfolgen aus Spendenmitteln. Die zweite Entwicklung betrifft den Bildungsbereich. Am 12.10.2005 hat das Hessische Kultusministerium einen Erlass zur Situation von Kindern der nicht-registrierten Zugewanderten an die staatlichen Schul\u00e4mter geschickt. In diesem Erlass wird dem im Auftrag der GEW erstellten Rechtsgutachten vom Anfang 2005 widersprochen.  Es wird festgestellt, dass nach Rechtsauffassung des Ministeriums die Schulleiterinnen und Schulleiter den Aufenthaltsstatus von zugewanderten Kindern erfassen und kl\u00e4ren m\u00fcssten, um zu entscheiden, wer das Bildungsrecht wahrnehmen darf. Dabei w\u00e4ren die zugewanderten Kinder ohne Aufenthaltsstatus zum Schulbesuch nicht berechtigt und m\u00fcssten dar\u00fcber hinaus an die Ausl\u00e4nderbeh\u00f6rde gemeldet werden. Eine unterbliebene Meldung w\u00fcrde wenn nicht strafrechtliche, so doch dienstrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.  Durch diese Erlasslage wird die Beschulungsm\u00f6glichkeit von Kindern der Zugewanderten ohne Aufenthaltsstatus an staatlichen Schulen in Hessen im Unterschied zu der gro\u00dfen Mehrheit der Bundesl\u00e4nder aufgehoben.  Die dritte Entwicklung betrifft den Deutschen St\u00e4dtetag. Beim Deutschen St\u00e4dtetag ist in 2006 eine Arbeitsgruppe unter Beteiligung von mehreren Kommunen gebildet worden, die die Erfahrungen in diesem Gebiet zusammentr\u00e4gt und Empfehlungen ausarbeitet. Au\u00dferdem ist in Darmstadt im Rahmen der Woche gegen den Rassismus 2006 eine Ausstellung im Hessischen Staatsarchiv er\u00f6ffnet und mehrere Veranstaltungen zu Einzelaspekten der Situation von nicht-registrierten Zugewanderten durchgef\u00fchrt worden.  Das Interkulturelle B\u00fcro ist durch den Magistratsbeschluss weiterhin beauftragt worden, in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt und der Sozialverwaltung die Einrichtung eines Spendenfonds f\u00fcr Nicht-Versicherte sowie eines entsprechenden Beirates unter Hinzuziehung der Kirchen und der Mitwirkung von Krankenkassen zu pr\u00fcfen. Nach einem Treffen mit den betreffenden \u00c4mtern und in Absprache mit dem Malteser Hilfsdienst wurde festgestellt, dass durch das o.g. Angebot des Malteser Hilfsdienstes, der selbst f\u00fcr diesen Zweck Spenden sammeln wird, die Einrichtung eines Spendenfonds gegenw\u00e4rtig nicht erforderlich ist. Es wird z.Zt. gepr\u00fcft, ob Spendengelder f\u00fcr eine Anschubfinanzierung zur Verf\u00fcgung gestellt werden k\u00f6nnen. Das Schuldezernat ist durch den Magistratsbeschluss beauftragt worden, im Einvernehmen mit dem Staatlichen Schulamt die Schulleitungen bez\u00fcglich der Situation von Kindern der Zugewanderten ohne Aufenthaltsstatus zu informieren. Nach einem ausf\u00fchrlichen Gespr\u00e4ch mit dem Staatlichen Schulamt musste festgestellt werden, dass aufgrund des k\u00fcrzlich ergangenen Erlasses des Hessischen Kultusministeriums gegenw\u00e4rtig keine M\u00f6glichkeit f\u00fcr eine Informationsaktion zur Wahrnehmung des Bildungsrechts f\u00fcr die Zielgruppe besteht, da alle bislang erkennbaren, dahingehenden Ermessensspielr\u00e4ume f\u00fcr Schulen weggefallen sind.  Darmstadt, 07.07.2006 531 / Ot  Dezernent II  Dezernentin IV  Dezernentin V   Wolfgang Glenz  Cornelia Diekmann  Daniela Wagner B\u00fcrgermeister  Stadtr\u00e4tin  Stadtr\u00e4tin [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. 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Auferstehungsgemeinde in Arheilgen\r\nhier: Dachsanierungsarbeiten am Kirchturm","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/416","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Mag-26%7C22606100443%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 476","fileName":"be_22606100443_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":12806,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 13.07.2006 Dezernat VI an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: Hochbau- und Maschinenamt    Vorlage-Nr. 2006/0437 Magistratsbeschluss-Nr. 476 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss Dezernat I Dezernat II  OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: I              II VI             41 20            65 Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Au\u00dferplanm\u00e4\u00dfige Ausgaben gem. \u00a7 100 HGO in Verbindung mit Ziff. 3.4.7 DAH in H\u00f6he von 20.000,00 Euro bei der Hhst. 02.3700001950002 f\u00fcr das Hj. 2006 Ev. Auferstehungsgemeinde in Arheilgen hier: Dachsanierungsarbeiten am Kirchturm Vorlage vom: 26.06.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: Bei der Haushaltsstelle 02.3700001.950002  Ev. Auferstehungsgemeinde in Arheilgen werden au\u00dferplanm\u00e4\u00dfige Mittel in H\u00f6he von 20.000,00 Euro erforderlich. Der Magistrat genehmigt diese au\u00dferplanm\u00e4\u00dfige Ausgabe, f\u00fcr die ein unabweisbares Bed\u00fcrfnis besteht und die unvorhergesehen ist, gem. \u00a7 100 HGO. Deckungsmittel werden aus der Haushaltsstelle: Ausgabereste aus 2005 02.3700001.987700 Investitionszuschuss Video\u00fcberwachungsanlage der Synagoge zur Verf\u00fcgung gestellt.  Anlagen:[MdSD3]  Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]19.07.2006 Der Vorlage wird zugestimmt.   Begr\u00fcndungsseite zur Magistratsvorlage vom 26.06.2006  Die Bauabteilung der Evangelischen Kirche Hessen Nassau hatte vor l\u00e4ngerer Zeit mitgeteilt, dass sie eine Dachsanierung am Kirchenschiff ausf\u00fchren wird und zu diesem Zweck ein Ger\u00fcst stellt. Es wurde damals zu Bedenken gegeben, auch gleich den Turm einzur\u00fcsten, um Arbeiten an den Regenrinnen sowie Vergoldung der Zifferbl\u00e4tter und Zeigern der Uhr und dem Kreuz mit Wetterhahn auszuf\u00fchren. Mittel standen hierf\u00fcr bisher nicht zur Verf\u00fcgung. Aufgrund einer aktuellen Ortsbesichtigung mit Kulturamt, Kirchengemeinde und Bauabteilung der Evangelischen Kirche Hessen Nassau hat sich gezeigt, dass sich das Kreuz mit Wetterhahn m\u00f6glicherweise gelockert hat und eine potenzielle Gefahr darstellt. Des Weiteren wurde festgestellt, dass auch das Dach verschiedentlich undicht ist und evtl. auch Geb\u00e4lk besch\u00e4digt sein k\u00f6nnte. Um diese eventuell vorhandenen Sch\u00e4den vom Ausma\u00df her feststellen zu k\u00f6nnen, ist zun\u00e4chst eine Einr\u00fcstung des kompletten Turms schnellstens erforderlich. Um dies zu gew\u00e4hrleisten, soll die von der Evangelischen Kirche aufgrund einer beschr\u00e4nkten Ausschreibung beauftragte Ger\u00fcstbaufirma freih\u00e4ndig beauftragt werden. F\u00fcr das Ger\u00fcst sowie f\u00fcr eventuelle Sachverst\u00e4ndige m\u00fcssten au\u00dferplanm\u00e4\u00dfig 20.000,00 Euro bereitgestellt werden. Deckungsmittel in gleicher H\u00f6he stehen als Ausgabereste unter der Hhst. 02.3700001.987700 zur Verf\u00fcgung.  Darmstadt, 26.06.2006 65-ka/kn   Nst.: 2645  Der Dezernent I: Der Dezernent II: Der Dezernent VI:   Walter Hoffmann Wolfgang Glenz Dipl.-Ing. Dieter Wenzel Oberb\u00fcrgermeister B\u00fcrgermeister  Stadtrat  [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. ?? ?? ?? ?? 1 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-26%7C22606100443%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-26%7C22606100443%7C1"}}],"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-BauA-6","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Meeting","name":"3. 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Die Firma ist nicht erschienen. Deshalb und aufgrund der Erl\u00e4uterungen von Stadtrat Wenzel bez\u00fcglich der Bonit\u00e4t der Firma und wegen der bisher nicht gekl\u00e4rten Fragen des Umweltschutzes stellt Stadtv. Schmidt (CDU-Fraktion) den Antrag, die Vorlage zur\u00fcckzustellen. Die Vorsitzende des Planungs-, Bau- und Verkehrsausschusses, Stadtve. Lindscheid, erkl\u00e4rt, man solle noch offene Fragen zusammenstellen, damit diese dann beantwortet werden k\u00f6nnen.  Diese werden mit den Fragen beantwortet, die schriftlich eingehen. Die gesammelten Fragen werden dann den Ausschussmitgliedern zur Verf\u00fcgung gestellt. Schriftliche Fragen sind innerhalb der n\u00e4chsten 14 Tage an das B\u00fcro der Stadtverordnetenversammlung zur Weitergabe einzureichen. Stadtv. Dr. Molter (FDP-Fraktion) stellt f\u00fcr die Fraktionen SPD, B\u00fc 90/Gr\u00fcne und FDP den Antrag, die Beschlussfassung zu vertagen mit der Ma\u00dfgabe,  1. dass die Gutachten vorgelegt werden 2. zu pr\u00fcfen, ob es eine Stellungnahme von Prof. Durth gibt und wenn ja, den Inhalt dieser Stellungnahme vorzulegen 3. eine Bewertung des Gr\u00fcnzugs und der Frischluftschneise vorzunehmen 4. darzustellen, welche weitere wirtschaftliche Nutzung, insbesondere Parkraumbewirtschaftung, dort m\u00f6glich ist. Dem Antrag wird von allen drei Aussch\u00fcssen einstimmig zugestimmt. Stadtve. Fr\u00f6hlich (B\u00fc 90/Gr\u00fcne) bittet, diese anschlie\u00dfend sowohl im Ausschuss f\u00fcr Umweltschutz, \u00f6ffentliche Einrichtungen und Betriebe, im Planungs-, Bau- und Verkehrsausschuss als auch im Ausschuss f\u00fcr Liegenschaften und Wirtschaftsf\u00f6rderung zu beraten. Stadtve. Jung (CDU-Fraktion) erl\u00e4utert, wenn dort ein Altenheim entstehen sollte, dann m\u00fcsse dies vorher auch im Ausschuss f\u00fcr Sozial- und Gesundheitswesen beraten werden. Stadtv. Klett (Fraktion UWIGA) bittet au\u00dferdem darum, dass eine Gesamtkonzeption der Innenstadt vorgelegt wird. ?? ?? ?? ?? 2\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-BauA-6%7C21905100359%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-BauA-6%7C21905100359%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-BauA-6%7Czt_0%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-BauA-6","number":"2","name":"Beleuchtungskonzept Innenstadt\r\nNeugestaltung Friedensplatz / Ernst-Ludwigs-Platz","public":true,"resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-BauA-6%7Czt_0%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 2","fileName":"be_zt_0_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3240,"text":"Punkt 2: Beleuchtungskonzept Innenstadt Neugestaltung Friedensplatz / Ernst-Ludwigs-Platz Das Beleuchtungskonzept der Innenstadt wird zur\u00fcckgestellt.\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-BauA-6%7Czt_0%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-BauA-6%7Czt_0%7C1"}}],"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-LiegenA-7","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Meeting","name":"4. 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Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: II            III 20           67 Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Gr\u00fcnzug in der Rheinstra\u00dfe westlich Mozartturm hier: \u00dcbertragung der Reinigung an den EAD Bezug: Magistratsvorlage vom 25. Juli 2005, Nr. 0542 Vorlage vom: 19.06.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: Die Reinigung der o. g. Gr\u00fcnanlage wird ab dem Jahr 2007 dem EAD \u00fcbertragen. Die hierf\u00fcr erforderlichen Mittel in H\u00f6he von 1.698,62 Euro/Jahr werden ab dem Haushaltsjahr 2007 unter der Haushaltsstelle 01.5800.672510 Reinigung der Park- und Gartenanlagen aus dem Gesamthaushalt zus\u00e4tzlich zur Verf\u00fcgung gestellt.   Anlagen:[MdSD3]  Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]12.07.2006 Der Vorlage wird zugestimmt.   Begr\u00fcndungsseite zur Magistratsvorlage vom 19. Juni 2006  Begr\u00fcndung: Der neue Gr\u00fcnzug an der Rheinstra\u00dfe wurde im Zuge der noch zu erf\u00fcllenden Kompensationsverpflichtung der Robert-Bosch-GmbH in diesem Jahr fertig ausgebaut und an die Stadt Darmstadt \u00fcbergeben. Die Reinigung der Gr\u00fcn- und Parkanlagen soll nach Ma\u00dfgabe des Magistratsbeschlusses aus dem Jahr 2005 komplett durch den EAD erfolgen, um Irritationen bei der B\u00fcrgerschaft \u00fcber die Verantwortung f\u00fcr die Sauberkeit der st\u00e4dtischen Gr\u00fcnanlagen zu vermeiden. Der neue Gr\u00fcnzug ist in der Aufstellung aus dem Jahr 2005 nicht enthalten. Der EAD hat die Reinigung der Fl\u00e4che kalkuliert und bietet eine w\u00f6chentliche Reinigung \u00fcber 11 Monate im Jahr zum Preis von 1.698,62 Euro/Jahr an. Da diese Mittel im Haushalt des Gr\u00fcnfl\u00e4chen- und Umweltamtes nicht zur Verf\u00fcgung stehen, sind sie ab dem Haushaltsjahr 2007 zus\u00e4tzlich in der Haushaltsstelle 01.5800.672510 Reinigung der Park- und Gartenanlagen aus dem Gesamthaushalt bereit zu stellen.   Aufgestellt: Darmstadt, 19. Juni 2006 67-0 F       Nst. 2900  Dezernat II                             Dezernat III  Wolfgang Glenz                          Klaus Feuchtinger B\u00fcrgermeister                           Stadtrat [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-25%7C21906100429%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-25%7C21906100429%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Mag-25%7C22906100452%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Mag-25","number":"449","name":"Bericht 2004/2005 des Zentrums f\u00fcr Erziehungshilfe des St\u00e4dtischen Sozialdienstes und des Staatlichen Schulamtes","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/427","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Mag-25%7C22906100452%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 449","fileName":"be_22906100452_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":11219,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 06.07.2006 Dezernat II an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: Sozialverwaltung    Vorlage-Nr. 2006/0446 Magistratsbeschluss-Nr. 449 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss Bezirksverwaltung DA-Wixhausen Frauenb\u00fcro  OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: II            50 Stvv          40 Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Bericht 2004/2005 des Zentrums f\u00fcr Erziehungshilfe des St\u00e4dtischen Sozialdienstes und des Staatlichen Schulamtes Vorlage vom: 29.06.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: 1. Der vorliegende Bericht wird zur Kenntnis genommen. 2. Die Vorlage ist den Stadtverordneten zur Kenntnis zu geben. 3. Dem Jugendhilfeausschuss zur Kenntnis.   Anlagen:[MdSD3] Titel Jahresbericht 2004/2005 Jahresbericht ZfsE 2004/2005 Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]12.07.2006 Der Magistrat nimmt den Bericht zur Kenntnis.    Bericht zur Magistratsvorlage vom 29. Juni 2006:  Das Zentrum f\u00fcr Erziehungshilfe ist seit dem 20.11.2000 von der Wissenschaftsstadt Darmstadt in Kooperation mit dem Land Hessen, vertreten durch das Staatliche Schulamt des Landkreises Darmstadt-Dieburg, gegr\u00fcndet worden und legt seinen zweiten Jahresbericht vor. Die im Verlauf der 5 Jahre erhobenen statistischen Daten belegen eine permanent hohe Nachfrage der vom Zentrum f\u00fcr schulische Erziehungshilfe angebotenen Hilfen. Die ungebrochene Nachfrage des Angebotes des Zentrums f\u00fcr schulische Erziehungshilfe bescheinigt die Bedeutung des Zentrums. Diese Erkenntnisse f\u00fchrten dazu, dass die Tr\u00e4ger dieser Institution - die Wissenschaftsstadt Darmstadt und das Land Hessen - im Laufe des Jahres 2005 das Zentrum f\u00fcr schulische Erziehungshilfe ausgebaut haben.  Darmstadt, den 29. Juni 2006 ge/mu  Dezernat II   Wolfgang Glenz B\u00fcrgermeister  Anlage Bericht 2004/2005 des Zentrums f\u00fcr Erziehungshilfe [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. 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Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: VI             61 Stvv Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Bebauungsplan N 6.12 - Pallaswiesenstra\u00dfe 132-154 - (Darlegung) Vorlage vom: 26.06.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: 1. Dem Vorentwurf zum Bebauungsplan N 6.12 - Pallaswiesenstr. 132-154 - und der Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung wird zugestimmt. Sie sind der fr\u00fchzeitigen \u00d6ffentlichkeitsbeteiligung gem. \u00a7 3 (1) BauGB zugrunde zu legen. 2. Die \u00f6ffentliche Darlegung der Planung zur fr\u00fchzeitigen Unterrichtung der \u00d6ffentlichkeit gem\u00e4\u00df \u00a7 3 (1) BauGB erfolgt bei der Stadtbauverwaltung - Stadtplanungsamt - auf die Dauer eines Monats durch Auslegung der unter Punkt 1. genannten Planungsunterlagen. W\u00e4hrend dieser Zeit ist Gelegenheit zur \u00c4u\u00dferung und Er\u00f6rterung gegeben. Diese Art und Weise der fr\u00fchzeitigen \u00d6ffentlich-keitsbeteiligung ist orts\u00fcblich bekannt zu machen.  Anlagen:[MdSD3] N 6.12 Darlegung der Ziele und Zwecke Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]12.07.2006 Der Vorlage wird zugestimmt.  Begr\u00fcndung zur Magistratsvorlage vom 26. Juni 2006: Zu 1.: Die Stadtverordnetenversammlung hat am 16.12.2004 einen Aufstellungsbeschluss f\u00fcr den Bebauungsplan N 6.12 - Pallaswiesenstr. 132-154 - gefasst.  Das Gebiet s\u00fcdlich der Pallaswiesenstra\u00dfe, westlich der Wohnsiedlung an der Kirschenallee und n\u00f6rdlich der Fa. Donges ist seit langer Zeit in einem mindergenutzten Zustand. Der Bestand zwischen der Wohnbebauung im Norden und der industriellen Nutzung im S\u00fcden ist derzeit durch das Gebot der gegenseitigen R\u00fccksichtnahme gepr\u00e4gt.  Ein Bauantrag ist derzeit nach \u00a7 34 BauGB zu beurteilen, d.h. lediglich eine gewerbliche Nutzung w\u00e4re zul\u00e4ssig. Eine st\u00e4dtebaulich w\u00fcnschenswerte Wohnentwicklung entlang der Pallaswiesenstra\u00dfe zur Arrondierung und St\u00e4rkung der vorhandenen Wohnbebauung an der Windm\u00fchle ist gegenw\u00e4rtig nicht m\u00f6glich. Es soll daher f\u00fcr das gesamte Gebiet Planungsrecht nach \u00a7 30 BauGB geschaffen werden, mit dem Ziel, entlang der Pallaswiesenstra\u00dfe die Wohnbebauung zu arrondieren und den Gebietscharakter st\u00e4dtebaulich aufzuwerten. Zu 2.: Die fr\u00fchzeitige Unterrichtung der \u00d6ffentlichkeit \u00fcber die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende L\u00f6sungen, die f\u00fcr die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung erfolgt durch \u00f6ffentliche Auslegung des Bebauungsplanvorentwurfs und der Darlegungsbegr\u00fcndung. Parallel werden die Beh\u00f6rden und sonstigen Tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher Belange beteiligt. An die Einarbeitung der hierbei eingehenden Stellungnahmen in den Entwurf zum Bebauungsplan schlie\u00dft sich dann die Offenlage des Bebauungsplanentwurfs gem\u00e4\u00df \u00a7 3 Abs. 2 BauGB an, auch wenn die Er\u00f6rterung zu einer anderen Planung f\u00fchrt. Der Dezernent VI:   Dipl.-Ing. Dieter Wenzel Stadtrat Anlage: Darlegung der Ziele und Zwecke der Planung zum Bebauungsplanvorentwurf N 6.12 - Pallaswiesenstr. 132-154 - vom 30.01.2006  Zu den Sitzungen wird ausgelegt bzw. aufgeh\u00e4ngt: Der zeichnerische Teil des Bebauungsplanvorentwurfs N 6.12  Vorab werden \u00fcbersandt: 14 Exemplare des Bebauungsplanvorentwurfs N 6.12 f\u00fcr die Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung Darmstadt, den 26.06.2006 VI/61.4 zim Nst. 2603 [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-25%7C22701100110%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-25%7C22701100110%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Mag-25%7C22402100170%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Mag-25","number":"451","name":"Stadtteilschule Arheilgen, Ausbau/Abriss Pavillons, Erweiterungsbau\r\nhier: Erweiterungsbau","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/158","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Mag-25%7C22402100170%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 451","fileName":"be_22402100170_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":66156,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 06.07.2006 Dezernat VI an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: Hochbau- und Maschinenamt   Vorlage-Nr. 2006/0169 Magistratsbeschluss-Nr.     451 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss Dezernat II Dezernat V  OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: II                 V VI                20 40                65 BA               Stvv Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Stadtteilschule Arheilgen, Ausbau/Abriss Pavillons, Erweiterungsbau hier: Erweiterungsbau   Vorlage vom: 29.03.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]:    1.  Der \u00fcberarbeiteten Entwurfsplanung aufgrund des ge\u00e4nderten Raumprogrammes, abschlie\u00dfend mit Kosten in H\u00f6he von:       Ganztagsbereich (IZBB )              Euro 1.607.000,00       Fachklassenbereich                  Euro 2.557.000,00                                                                              Euro 4.164.000,00        wird zugestimmt. 2. Der Gesamtfinanzierung unter der Hhst.02. 2810 001 9503 01 bei Inanspruchnahme von IZBB-F\u00f6rdermitteln wird wie folgt dargestellt zugestimmt:  Gesamtsumme F\u00f6rdermittel (Vorbeh. des Zuwendungsbescheides) St\u00e4dt. Anteil Ganztagsbereich Euro 1.607.000,00 Euro 1.446.300,00 Euro  160.700,00 Fachklassenbereich Euro 2.557.000,00 Euro        0,00 Euro 2.557.000,00 Euro 4.164.000,00 Euro 1.446.300,00 Euro 2.717.700,00        3.  Im Hinblick auf die erforderliche Fertigstellung Ende 2007/ Anfang 2008 bei Inanspruchnahme von IZBB-F\u00f6rdermitteln ist eine Mittelbereitstellung wie folgt erforderlich:               kw VE F\u00f6rdermittel (vorbeh. des Zuwendungs-bescheides) bis 2005 701.000,00    0,00    2006 1.500.000,00 500.000,00    670.000,00    2007 1.500.000,00 463.000,00    500.000,00    2008 463.000,00     276.300,00             4. Aufgrund des Zuschnitts des Grundst\u00fccks und den Anforderungen an das Geb\u00e4ude ist es erforderlich 14 B\u00e4ume zu f\u00e4llen, wozu nach der Dienstanweisung f\u00fcr die \u00dcberwachung, Behandlung und Schutz des st\u00e4dtischen Baumbestandes vom 01.01.1984 ein Magistratsbeschluss erforderlich ist. Die Baumf\u00e4llung wurde von den Architekten mit dem Gr\u00fcnfl\u00e4chen- und Umweltamt abgestimmt. Die anfallenden Kosten f\u00fcr die F\u00e4llarbeiten sind in den Kosten der Ma\u00dfnahme enthalten. Baumf\u00e4llung und Rodung k\u00f6nnen nach Magistratsbeschluss sofort ausgef\u00fchrt werden. [MdSD3]   Anlagen:[MdSD4] Erl\u00e4uterung_Baubeschreibung_Kosten\u00fcbersicht Kostenberechnung DIN276alt Architekten Voigt+Herzig Kostenberechnung DIN276alt Ingenieurb\u00fcro CSZ Entwurfsplanung Freifl\u00e4chenplanung Beschluss des Magistrats vom [MdSD5]12.07.2006 Der Vorlage wird zugestimmt.   Begr\u00fcndungsseite zur Magistratsvorlage vom 29.03.2006 Begr\u00fcndung Der Magistrat hat am 23.03.2005 der Vorlage Nr. 0164 und damit der \u00c4nderung des Raumprogrammes zugestimmt mit der Ma\u00dfgabe das Ergebnis der Umplanung dem Magistrat nach Fertigstellung zur Kenntnis zu geben. Hintergrund des Beschlusses ist die finanzielle Perspektive aufgrund des Investitionsprogramms IZBB, das ein hohes Ma\u00df an Refinanzierung durch Bundesmittel erm\u00f6glicht. Zun\u00e4chst ein kurzer R\u00fcckblick auf die bisherige Situation: im MIP sind seither 3.051.000,00 Euro f\u00fcr Umbauma\u00dfnahmen im Altbau und f\u00fcr die Errichtung eines Neubaus als Gesamtausgabebedarf vorgesehen. Die Vorplanung der Architekten Freischlad + Holz schlie\u00dft mit einem Gesamtausgabebedarf von 4.395.000,00 Euro ab. Der Magistrat hat am 10.03.2004, Nr. 0175/5 und die Stadtverordnetenversammlung am 11.05.2004 zugestimmt. Der ge\u00e4nderte Gesamtausgabebedarf wurde nicht im MIP ber\u00fccksichtigt. Die Situation stellte sich daher wie folgt dar: Gesamtausgabebedarf lt. MIP 3.051.000,00 Euro Gesamtausgabebedarf Vorplanung entspr. K\u00f6rperschaftsbeschl\u00fcsse Neubau           3.740.000,00 Euro Umbau im Altbau     655.000,00 Euro _______________________________________                  4.395.000,00 Euro 4.395.000,00 Euro  Erl\u00e4uterungsbericht Planung durch das Architekturb\u00fcro Voigt und Herzig: Geb\u00e4udekonzeption Erweiterungsgeb\u00e4ude Der Neubau in Form eines dreigeschossigen, nicht unterkellerten Geb\u00e4udes befindet sich auf der \u00f6stlichen H\u00e4lfte der Freifl\u00e4che zwischen bestehendem Schulhauptgeb\u00e4ude und den bestehenden Pavillons im S\u00fcden des Grundst\u00fcckes. Der Hauptzugang erfolgt von Norden in Verl\u00e4ngerung der Gasse zwischen Hauptgeb\u00e4ude und Sporthalle. Im Osten des Geb\u00e4udes ist ein weiterer Zugang angeordnet; er dient in erster Linie der Anlieferung sowie als Notausgang aus dem \u00f6stlichen Treppenhaus. Im Inneren wird das Geb\u00e4ude durch das Haupttreppenhaus erschlossen, das au\u00dferdem einen behindertengerechten Aufzug enth\u00e4lt. Ein Fluchttreppenhaus ist am gegen\u00fcberliegenden Ende des Neubaus vorgesehen. Im Erdgeschoss befinden sich die R\u00e4ume f\u00fcr Mittags- und Nachmittagsbetreuung, namentlich die Bibliothek, ein Raum f\u00fcr Hausaufgabenbetreuung, die Cafeteria. Ihnen zugeordnet sind K\u00fcche und Ausgabe (die auch w\u00e4hrend des Vormittags als Kiosk betrieben werden k\u00f6nnen), die Sanit\u00e4r- und Personalr\u00e4ume, sowie ein Raum f\u00fcr die Haustechnik. ...  Die R\u00e4ume f\u00fcr Arbeitslehre stellen die Nutzung des ersten Obergeschosses dar: Neben zwei Werkr\u00e4umen mit zugeordneten Maschinenraum befinden sich hier ein Kunstraum sowie die Lehrk\u00fcche. Gegen\u00fcber dem Haupttreppenhaus ist wie auch im zweiten Obergeschoss ein Lehrerst\u00fctzpunkt vorgesehen. Im 2.OG sind die naturwissenschaftlichen Fachr\u00e4ume angeordnet, je ein Raum f\u00fcr Biologie, Chemie und Physik sowie ein gemeinsamer Raum f\u00fcr alle drei Disziplinen. Jeweils zugeordnet sind Vorbereitungsr\u00e4ume. In diesem Geschoss befinden sich zudem die Lehrertoiletten. Brandschutz Gem\u00e4\u00df der Geb\u00e4udeklasse (GK 5) sind tragende W\u00e4nde, Trennw\u00e4nde und Decken in der Brandschutzqualit\u00e4t F90A auszuf\u00fchren. Stahlbetonbauteile erf\u00fcllen ohne zus\u00e4tzliche Ma\u00dfnahmen diese Anforderung. Trockenbauw\u00e4nde werden mit entsprechender Beplankung und ggf. W\u00e4rmed\u00e4mmung ausgef\u00fchrt. Der Neubau wird einer Auflage der Feuerwehr folgend an die bestehende Brandmeldeanlage der Schule angeschlossen.   Erl\u00e4uterung der Kostengruppen 1.4 Herrichten F\u00fcr die Errichtung des Neubaus ist es n\u00f6tig, eine Weg\u00fcberdachung aus Stahl und den Leichtbaupavillon der Fahrradwerkstatt abzubrechen.  Im Zuge des Herrichtens ist u. a. das F\u00e4llen von vierzehn, z.T. stattlichen B\u00e4umen notwendig. Es wird davon ausgegangen, das die Rodungsarbeiten ohne Ersatzma\u00dfnahmen m\u00f6glich sind.  Um die zweite Feuerwehrzufahrt von der Hebbelstra\u00dfe auch w\u00e4hrend der Bauphase zu gew\u00e4hrleisten, ist es notwendig, die Gr\u00fcnfl\u00e4che s\u00fcdlich der Sporthalle / Hausmeisterwohnung befahrbar herzurichten. 3.1.1 Gr\u00fcndung Das Bauwerk wird auf Einzel- und Streifenfundamente gegr\u00fcndet. Eine Unterkellerung des Geb\u00e4udes ist nicht vorgesehen; lediglich die Aufzugunterfahrt greift tiefer in den Boden ein und wird als Wanne ausgebildet.  3.1.2 Tragkonstruktion Der Erweiterungsbau besteht aus einer Stahlbetonmassivkonstruktion mit tragenden W\u00e4nden in L\u00e4ngsrichtung. Zur Aussteifung werden die Treppenhausw\u00e4nde herangezogen. Die Au\u00dfenw\u00e4nde sind tragend ausgebildet, im Bereich der Fensterb\u00e4nder der Nord- und S\u00fcdfassade werden die vertikalen Kr\u00e4fte \u00fcber St\u00fctzen in Fensterh\u00f6he abgetragen. Der Eingangsbereich ist im ersten und zweiten Obergeschoss \u00fcberbaut, die Lasten des auskragenden Bauk\u00f6rpers werden \u00fcber zwei Au\u00dfenst\u00fctzen abgetragen.  3.1.3 Nichttragende Konstruktionen Fassade Die Geb\u00e4udeh\u00fclle wird als W\u00e4rmed\u00e4mmverbundsystem mit Kratzputz in dunkelgrauer Farbe ausgef\u00fchrt. In die Fassade eingeschnittene \u00d6ffnungen werden oberfl\u00e4chen-b\u00fcndig als Alufensterkonstruktion oder im Falle der geschosshohen Verglasung im Erdgeschoss (Eingang, Flur, Cafeteria) und den Fensterb\u00e4ndern der Nord- und S\u00fcdfassade als Alu-Pfosten-Riegelkonstruktion ausgef\u00fchrt.  Die S\u00fcdfassade erh\u00e4lt einen Sonnenschutz in Form blechverkleideter Fenster\u00fcberdachungen, in die als zus\u00e4tzlicher Blendschutz elektrisch betriebene, au\u00dfenliegende Raffstoren integriert sind. Die Physikr\u00e4ume im zweiten Obergeschoss werden zus\u00e4tzlich mit einer innenliegenden Totalverdunkelung ausgestattet. F\u00fcr die Fenster der Ost- und Westfassade sind Sonnenschutzverglasungen vorgesehen. Vorh\u00e4nge dienen hier wie in der Nordfassade zur Verdunkelung.  Dach Das neue Geb\u00e4ude erh\u00e4lt ein Flachdach mit Mindestneigungen gem\u00e4\u00df Flachdachrichtlinien. Die Abdichtung wird in Bitumen ausgef\u00fchrt. Im Falle des Hauptdaches wird dar\u00fcber hinaus eine extensive Begr\u00fcnung und Kiessch\u00fcttung vorgesehen. Dem Kunstraum im 1.OG ist eine begehbare Dachterrasse vorgelagert. Als Belag werden Betonwerksteinplatten auf einer Sch\u00fcttung ausgef\u00fchrt. Die Treppenh\u00e4user erhalten an ihrer S\u00fcdwand jeweils raumbreite Oberlichter mit Schr\u00e4gverglasung in Pfosten-Riegelkonstruktion. Im Bereich des Fluchttreppenhauses ist zudem ein Dachausstieg vorgesehen. Attikaaufkantungen und die Br\u00fcstung der Dachterrasse werden oberseitig mit Blechverkleidungen aus Alu gesch\u00fctzt. Es wird gepr\u00fcft, ob sich das Dach des Neubaus f\u00fcr eine wirtschaftlich betriebene Photovoltaikanlage eignet. Die Anlage wird ggf. von dem Unternehmen NATURpur Energie AG geplant, erstellt und betrieben. Hierf\u00fcr sind in der Kostenberechnung keine Kosten zu ber\u00fccksichtigen. Innenausbau Nichttragende W\u00e4nde werden als Trockenbaukonstruktionen erstellt und zweilagig beplankt. Die Flur- und Treppenhausw\u00e4nde werden in Sichtbeton ausgef\u00fchrt. Zum Schutz erhalten sie einen Graffitischutz. Alle \u00fcbrigen W\u00e4nde werden verputzt und gestrichen (Trockenbauw\u00e4nde nur gestrichen), K\u00fcche und Sanit\u00e4rr\u00e4ume raumhoch gefliest. Die Treppenh\u00e4user erhalten, ebenso wie der Flur im EG, einen Bodenbelag aus Betonwerkstein, die \u00fcbrigen Flure und die Lehrerst\u00fctzpunkte Linoleum. F\u00fcr die Fachklassen ist ein ableitender und s\u00e4urebest\u00e4ndiger Kautschukbelag, f\u00fcr Werkr\u00e4ume, Bibliothek, Hausaufgabenbetreuung und Cafeteria ein strapazierf\u00e4higes Hochkantlamellenparkett vorgesehen. K\u00fcche, Lehrk\u00fcche und Sanit\u00e4rr\u00e4ume werden gefliest. Mit Ausnahme einiger Teilbereiche in den Treppenh\u00e4usern, die in Sichtbeton ausgef\u00fchrt werden, sind f\u00fcr alle R\u00e4ume abgeh\u00e4ngte Decken vorgesehen . F\u00fcr die Flure und die Cafeteria wird eine Beplankung aus gelochtem GK geplant, die Decken der Klassenr\u00e4ume werden mit magnesitgebundenen Holzfaserplatten verkleidet (in beiden F\u00e4llen Anforderungen aus der Raumakustik). Die Untersicht der Auskragung \u00fcber dem Eingangsbereich erh\u00e4lt in Analogie zur Fassade eine abgeh\u00e4ngte W\u00e4rmed\u00e4mmverbundkonstruktion. Den Trennw\u00e4nden zwischen Flur und Klassenr\u00e4umen wird gestalterisch besondere Aufmerksamkeit zuteil. Die Flurw\u00e4nde werden durch T\u00fcrnischen zu den Klassenr\u00e4umen rhythmisiert und deren R\u00fcckw\u00e4nde im Gegensatz zu den in Sichtbeton belassenen Flurw\u00e4nden farblich gefasst. Die auf der Klassenseite entstehenden Raumnischen werden durch Einbauschr\u00e4nke ausgef\u00fcllt. Im Falle der Bibliothek sind diese mit Sitznischen ausgestattet, die sich \u00fcber Fenster zum Flur hin \u00f6ffnen und einen visuellen Kontakt erlauben.    3.1.9 Baustelleneinrichtung \u00dcber die \u00fcbliche Baustelleneinrichtung hinaus, ist die Ert\u00fcchtigung und Sperrung des benachbarten Feldweges zur Baustrasse erforderlich. Dazu muss eine Schottertragschicht aufgebracht werden. Nach Vollendung der Bauma\u00dfnahme erfolgt die Wiederherstellung des Feldweges.  4.1.1, 4.1.3, 4.2, 4.4, 4.9 Lose M\u00f6blierung / Ger\u00e4t Hierzu erfolgt eine separate Vorlage. Die lose M\u00f6blierung und Ger\u00e4t sind nicht Gegenstand dieser Vorlage.  5 Au\u00dfenanlagen Ma\u00dfnahmen an den Au\u00dfenanlagen betreffen lediglich den unmittelbaren Bereich um den Neubau. Sie folgen einem einfachen Standard und umfassen in erster Linie die Herstellung des Bodenbelags (Betonrechteckpflaster), sowie die Wiederherstellung der durch die Bauma\u00dfnahme in Mitleidenschaft gezogenen Gr\u00fcnstreifen entlang des Hauptgeb\u00e4udes, der Sporthalle und der Grundst\u00fccksgrenze. Eine \u00fcber die Ausstattung mit Beleuchtungsk\u00f6rpern hinausgehende M\u00f6blierung (B\u00e4nke, Spielger\u00e4te, ...) ist ebenso wie Ma\u00dfnahmen an den bestehenden Freifl\u00e4chen nicht in der Kostenberechnung enthalten. Eine Planung und \u00dcberarbeitung der sonstigen Pausenhof- und Freifl\u00e4chen ist nicht Gegenstand dieser Ma\u00dfnahme. Kosten    KGR Bezeichnung Kostenberechnung V+H 1   B A U G R U N D S T \u00dc C K 27.864,50 \u20ac  1.1  Grundst\u00fcckswert 0,00 \u20ac  1.2  Erwerb 0,00 \u20ac  1.3  Freimachen 0,00 \u20ac  1.4  Herrichten 27.864,50 \u20ac 2   E R S C H L I E S S U N G  0,00 \u20ac  2.1  \u00d6ffentliche Erschlie\u00dfung 0,00 \u20ac  2.2  Nicht\u00f6ffentliche Erschlie\u00dfung 0,00 \u20ac 3   B A U W E R K 3.296.277,37 \u20ac  3.1  Baukonstruktion 2.149.776,00 \u20ac  3.2  Installationen 563.791,50 \u20ac  3.3  Zentrale Betriebstechnik 74.570,00 \u20ac  3.4  Betriebliche Einbauten 441.456,00 \u20ac  3.5  Besondere Bauausf\u00fchrung zu 3.1 bis 3.4 66.683,87 \u20ac 4   G E R \u00c4 T ohne 4.1.1, 4.1.3, 4.2, 4.4, 4.9 52.240,00 \u20ac  4.1  Allgemeines Ger\u00e4t 0,00 \u20ac  4.2  M\u00f6bel 0,00 \u20ac  4.3  Textilien 4.500,00 \u20ac  4.4  Arbeitsger\u00e4t 0,00 \u20ac  4.5  Beleuchtung 47.740,00 \u20ac  4.9  Sonstige Ger\u00e4te 0,00 \u20ac 5   A U S S E N A N L A G E N 104.600,00 \u20ac  5.1  Einfriedungen 7.200,00 \u20ac  5.2  Gel\u00e4ndebearbeitung und -gestaltung 0,00 \u20ac  5.3  Abwasser- und Versorgungsanlagen 21.200,00 \u20ac  5.4  Wirtschaftsgegenst\u00e4nde 0,00 \u20ac  5.5  Kunstwerke und k\u00fcnstlerisch gestaltete Bauteile im Freien 0,00 \u20ac  5.6  Anlagen f\u00fcr Sonderzwecke 0,00 \u20ac  5.7  Verkehrsanlagen 54.600,00 \u20ac  5.8  Gr\u00fcnfl\u00e4chen 21.600,00 \u20ac  5.9  Sonstige Au\u00dfenanlagen 0,00 \u20ac 6   Z U S \u00c4 T Z L I C H E  M A S S N A H M E N 0,00 \u20ac  6.1  Zus\u00e4tzliche Ma\u00dfnahmen bei der Erschlie\u00dfung 0,00 \u20ac  6.2  Zus\u00e4tzliche Ma\u00dfnahmen beim Bauwerk 0,00 \u20ac  6.3  Zus\u00e4tzliche Ma\u00dfnahmen bei den Au\u00dfenanlagen 0,00 \u20ac 7   B A U N E B E N K O S T E N 682.859,60 \u20ac     7.1  Baunebenkosten pauschal 682.859,60 \u20ac    G E S A M T S U M M E (inkl. 16% MwSt) 4.163.841,47 \u20ac                                                    Rd. Euro 4.164.000,00  S\u00e4mtliche Kosten basieren auf Preisniveau Januar 2006 und einem Mehrwertsteuersatz von 16 %. Die Erh\u00f6hung der Mehrwertsteuer zum 01.01.2007 ist nicht ber\u00fccksichtigt. Nach Berechnung der Architekten betr\u00e4gt der Kostenanteil f\u00fcr den Ganztagsbereich     (IZBB-Ma\u00dfnahme) Euro 1.607.000,00, der vom Land Hessen - vorbehaltlich des Zuwendungsbescheides - mit max. 90% der zuwendungsf\u00e4higen Kosten bezuschusst wird. Der 90%- Anteil betr\u00e4gt voraussichtlich ca.Euro 1.446.300,00.     Finanzierung - Die Kosten f\u00fcr den Neubau liegen nunmehr bedingt durch  den h\u00f6heren Installationsaufwand, bedingt durch die K\u00fcche  sowie die K\u00fccheneinbauten incl. Mwst. und BNK bei      rd. 4.164.000,00 Euro - Die anteiligen Kosten f\u00fcr den Ganztagsbereich liegen  bei  1.607.000,00 Euro, wobei Zusch\u00fcsse \u00fcber max.     ca. 1.446.300,00 Euro  vorbehaltlich der Pr\u00fcfung durch das Kultusministerium  erwartet werden k\u00f6nnten                        ______________________  - Von der Stadt zu tragender Anteil                      2.717.700,00 Euro   Somit w\u00e4re zumindest mit den                          3.051.000,00 Euro (Gesamtausgabebedarf Im MIP) der st\u00e4dtische Anteil abgedeckt.  Da f\u00fcr die F\u00f6rdermittel der Verwendungsnachweis bis Ende 2008 vorliegen muss, ist die Fertigstellung der Gesamtma\u00dfnahme Ende 2007/Anfang 2008 zwingend. Die Haushaltsans\u00e4tze m\u00fcssen daher im 1. Nachtrag 2006 sowie im VMH 2007 und 2008 wie folgt etatisiert werden:  STADTTEILSCHULE ARHEILGEN        Hhst  02.2800001 950301                Gesamt- ausgabebedarf Bisher bereit- gstellt 2004  2005  2006  2007 2008 2009 FF  Bis 2003 KW VE KW VE KW VE MIP MIP MIP NEUBAU             3.051.000 201.000   500.000 1.000.000 500.000 500.000 500.000 600.000 750.000    +1.000.000 +1.000.000 -137.100  ERFORDERLICH BEI FERTIGSTELLUNG ENDE 2007       4.164.000 201.000   500.000 1.000.000 1.500.000 500.000 1.500.000 463.000  EINNAHMEN AUS IZBB BEI 100%-KOSTEN VON 1.607.000,00                 ca. 1.446.300,00 ( 90 % )    670.000  500.000 276.300                   Zur Sicherstellung des Bauablaufes sowie des Fertigstellungstermins m\u00fcsste die zus\u00e4tzlich im 1. NA 2006 erforderliche 1 Mio. sp\u00e4testens bis Juli d. Jahres freigegeben werden. Ansonsten ist der Fertigstellungstermin und damit die Inanspruchnahme der F\u00f6rdermittel nicht gesichert.    F\u00fcr die Einrichtung (loses Mobiliar) wurden im Zusammenhang mit den Anmeldungen zum 1. NA 2006 vorsorglich f\u00fcr 2007 bereits 200.000,00 Euro genannt. Dieser Betrag wird zu den Anmeldungen zum VMH 2007 noch konkretisiert und im Rahmen einer Vorlage zum Beschluss vorgelegt.  Bauzeit Es ist mit einer Bauzeit von ca. 20 Monaten zu rechnen.  Planung und Bauleitung Planung und Bauleitung erfolgt durch das Architekturb\u00fcro Voigt und Herzig in Darmstadt.  Projektsteuerung Die Projektsteuerung erfolgt durch das Hochbau- und Maschinenamt. Interimsweise Umsetzung der Kita Pippi Langstrumpf  In einem der Pavillons neben der k\u00fcnftigen Baustelle ist die Kita Pippi Langstrumpf der AWO untergebracht. Da seitens der Kita und der Arbeiterwohlfahrt als Tr\u00e4ger St\u00f6rungen w\u00e4hrend der Bauzeit bef\u00fcrchtet werden, wird die Einrichtung vor\u00fcbergehend in der Astrid-Lindgren-Schule untergebracht. Nach groben Kosten\u00fcberschl\u00e4gen, eine qualifizierte Planung und Kostenaufstellung liegt noch nicht vor, werden ca. 120.000,00 Euro incl. Mwst. und Baunebenkosten erforderlich. Da die Bauarbeiten der Schule wegen des durch die F\u00f6rdermittel bedingten Fertigstel-lungszeitraumes m\u00f6glicherweise schon vor Umsetzung der Kita in die Astrid-Lindgren-Schule beginnen, ist ggf. mit vor\u00fcbergehenden St\u00f6rungen zu rechnen. Bez\u00fcglich dieser Ma\u00dfnahme wird kurzfristig eine separate Vorlage zum Beschluss eingebracht. Anlage - 13 Ausfertigungen Vorentwurf (davon 1 Ausfertigung f\u00fcr Magistrat zur Weiterleitung an das B\u00fcro des Stadtverordnetenvorstehers f\u00fcr die Berichterstattung sowie Ausfertigungen an die Fraktionsvorsitzenden) Darmstadt, 29.03.2006 65-ka/kn   Nst.:26 45 Der Dezernent II       Die Dezernentin V          Der Dezernent VI            Wolfgang Glenz        Daniela Wagner            Dipl.-Ing. Dieter Wenzel B\u00fcrgermeister         Stadtr\u00e4tin                Stadtrat [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD4]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD5]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-25%7C22402100170%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-25%7C22402100170%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Mag-25%7C20103100179%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Mag-25","number":"452","name":"Stadtteilschule Arheilgen\r\n- Neubau -\r\nhier: Vor\u00fcbergehende Ersatzunterkunft der Kita 'Pippi Langstrumpf'","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/169","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Mag-25%7C20103100179%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 452","fileName":"be_20103100179_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":16544,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 06.07.2006 Dezernat VI an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: Hochbau- und Maschinenamt    Vorlage-Nr. 2006/0178 Magistratsbeschluss-Nr. 452 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss Dezernat II Dezernat V  OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: II            VI V            20 40           401 65           BA Stvv Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Stadtteilschule Arheilgen - Neubau - hier: Vor\u00fcbergehende Ersatzunterkunft der Kita Pippi Langstrumpf   Vorlage vom: 29.03.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: 1. Der Erfordernis, die Kita w\u00e4hrend der Errichtung des Schulneubaus in der Astrid-Lindgren-Schule unterzubringen, abschlie\u00dfend mit Kosten in H\u00f6he von rd. 120.000,00 Euro wird zugestimmt. 2. Die Etatisierung von 120.000,00 Euro erfolgt im Nachtrag zum Verm\u00f6genshaushalt unter der Haushaltsstelle 02.4642001 950... 3. Angesichts der Dringlichkeit wird das Hochbau- und Maschinenamt erm\u00e4chtigt, Auftr\u00e4ge sofort nach Magistratsbeschluss im Vorgriff auf den 1. Nachtrag zum VMH 2006 in H\u00f6he von 120.000,00 Euro zu erteilen.   Anlagen:[MdSD3]  Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]12.07.2006 Der Vorlage wird zugestimmt.   Begr\u00fcndungsseite zur Magistratsvorlage vom 29.03.2006  Der Magistrat hat am 10.03.2004, Nr. 0175/5 den Neubau beschlossen und am 23.02.2005, Nr. 0164 einer Raumprogramm\u00e4nderung zugestimmt. Die Realisierung der Ma\u00dfnahme steht kurz bevor. In unmittelbarer Nachbarschaft zu dem Neubau ist die Kindertagesst\u00e4tte Pippi Langstrumpf unter der Tr\u00e4gerschaft der Arbeiterwohlfahrt untergebracht. Nachdem nun seitens der Elternschaft der Einrichtung und des Tr\u00e4gers Bedenken wegen m\u00f6glicher Gefahren sowie Bel\u00e4stigungen w\u00e4hrend der Bauphase bestehen, wurde hier der Vorschlag gemacht, die Einrichtung zu diesem Zweck in nicht mehr erforderlichen Fachr\u00e4ume der Astrid-Lindgren-Schule unterzubringen. Nach grober Sch\u00e4tzung ist voraussichtlich mit folgenden Kosten zu rechnen (ohne Mobiliar) - DIN 276 April 1981: KGR 3 3.1 Baukonstruktion  - T\u00fcrdurchbr\u00fcche schlie\u00dfen 1.000,00 Euro - T\u00fcrdurchbruch herstellen 600,00 Euro - Tafeln ausbauen 210,00 Euro - div. Kleinteile entfernen/Ober-  fl\u00e4che vorbereiten Bestandsw\u00e4nde 3.000,00 Euro - abgeh\u00e4ngte Decken entfernen 9.460,00 Euro  (betroffene R\u00e4ume + darunter-  liegende)  - Linoleum-Bodenbel\u00e4ge entfernen 1.935,00 Euro - Deckendurchbr\u00fcche/Estrich-Aus- 1.400,00 Euro  sparungen verschlie\u00dfen  - Bodenbel\u00e4ge erneuern, 8.100,00 Euro  Linoleum (Raum 27-29)  - Bodenbelag erneuern, 2.450,00 Euro  Fliesen (Raum 30)  - Trennw\u00e4nde neu stellen 4.400,00 Euro - T\u00fcr neu, in Bestandswand 1.400,00 Euro - T\u00fcren neu (in neuen W\u00e4nden) 1.800,00 Euro - WC-Trennw\u00e4nde (pro Kabine) 1.200,00 Euro - Wandanstrich 4.300,00 Euro - Wandfliesen 6.000,00 Euro - Akustikdecken (betroffene  R\u00e4ume + darunter liegende) 32.250,00 Euro    79.505,00 Euro  3.2/4.5 Installationen 15.500,00 Euro  95.005,00 Euro   ...       \u00dcBERTRAG: 95.005,00 Euro KGR 7 Baunebenkosten  7.1 - 7.5 Baunebenkosten pauschal ca. 24 %  rd. 23.000,00 Euro (incl. Umzugskosten)  zur Rundung 1.995,00 Euro  Summe brutto 120.000,00 Euro  Da der Baubeginn des Neubaus fr\u00fcher stattfindet als die Umsetzung der Kita m\u00fcssen ggf. vor\u00fcbergehend Bel\u00e4stigungen in Kauf genommen werden. Darmstadt, 29.03.2006 65-ka/kn  Nst.: 26 45   Der Dezernent II       Die Dezernentin V        Der Dezernent VI   Wolfgang Glenz        Daniela Wagner          Dipl.-Ing. Wenzel B\u00fcrgermeister         Stadtr\u00e4tin              Stadtrat [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. 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Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: II            VI 20           66 Stvv Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Ausbau von Wegen in der Orangerie Vorlage vom: 19.06.06 Beschlussvorschlag[MdSD2]: 1. Dem Ausbau von Wegen in der Orangerie entsprechend der Planung vom Mai 2006 mit Kosten in H\u00f6he von 400.000,-- Euro wird zugestimmt. 2. Im Unterabschnitt 6155 des Verm\u00f6genshaushalts ist die Haushaltsstelle 02.6155001.960005 - Ausbau von Wegen in der Orangerie - neu einzurichten und in den Deckungsring 43683 - Stadterneuerung Bessungen - aufzunehmen. 3. Die erforderlichen Mittel in H\u00f6he von 400.000,-- Euro sind dem Deckungsring 43683 - Stadterneuerung Bessungen- zu entnehmen und auf der Haushaltsstelle 02.6155001.960005 - Ausbau von Wegen in der Orangerie - zu verausgaben. 4. Nach Magistratsbeschluss kann die Ausschreibung ver\u00f6ffentlicht werden.  Anlagen:[MdSD3] Lageplan Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]12.07.2006 Der Vorlage wird zugestimmt. Es wird angeregt, entlang der Ostseite des Weges ( Eingang Jahnstra\u00dfe ) eine entsprechend sichtbare ( farbliche ) Markierung im Pflaster vorzusehen, aus der ersichtlich ist, dass es sich hier um einen Fu\u00dfg\u00e4ngerbereich handelt.      Begr\u00fcndungsseite zur Magistratsvorlage vom 19.06.2006  Begr\u00fcndung:  In der Magistratsvorlage des Stadtplanungsamtes vom 05.04.2006, Magistratsbeschluss-Nr. 230, wurde im Einzelnen auf die Historie des geplanten Ausbaus der Orangerieallee (Hauptzufahrt) zwischen der Jahnstra\u00dfe und dem Hauptgeb\u00e4ude in der Orangerie eingegangen. Die vorliegende Planung beinhaltet die Hauptzufahrt, die erweiterte Gehwegfl\u00e4che in der Jahnstra\u00dfe vor dem Haupttor und den Verbindungsweg zwischen Orangerieallee und Bessunger Stra\u00dfe. Der Ausbau ist mit Bogenpflaster in rotem Granit vorgesehen. Am Verbindungsweg vor dem Hauptgeb\u00e4ude wird die vorhandene 1 m breite Natursteinrinne aufgenommen und ebenfalls mit rotem Naturstein hergestellt. Im Bereich des Haupttors wird die Fahrbahn der Orangerieallee nach Westen erweitert (mit Schotterrasen), um das problemlose Einbiegen von Lkw und Schaustellerfahrzeugen von der Klappacher Stra\u00dfe aus in die Orangerieallee nach dem Einbau des Haupttores mit der Bekr\u00f6nung zu erm\u00f6glichen. Die Kosten der Bauma\u00dfnahme belaufen sich auf 400.000,-- Euro und k\u00f6nnen aus dem Deckungsring 43683 - Stadterneuerung Bessungen - aus der neu einzurichtenden Haushaltsstelle 02.6155001.960005 finanziert werden. Die Ausschreibung soll nach dem Magistratsbeschluss ver\u00f6ffentlicht und die Natursteine bestellt werden, um den Baubeginn nicht zu verz\u00f6gern. Die Ma\u00dfnahme unterliegt keiner Beitragspflicht.  Darmstadt, 19.06.2006 VI-66/2 S-Tb1027-Pet-Wg Nst. 2826   Der Dezernent II   Der Dezernent VI  Wolfgang Glenz   Dipl.-Ing. Dieter Wenzel B\u00fcrgermeister   Stadtrat [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. ?? ?? ?? ?? 2\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-25%7C21306100424%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-25%7C21306100424%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Mag-25%7C22906100454%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Mag-25","number":"454","name":"Eigenbetrieb Abfallwirtschaft und Stadtreinigung der Stadt Darmstadt (EAD)\r\n1. Nachtragswirtschaftsplan 2006","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/428","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Mag-25%7C22906100454%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 454","fileName":"be_22906100454_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":11060,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 06.07.2006 Dezernat III an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: EAD    Vorlage-Nr. 2006/0448 Magistratsbeschluss-Nr. 454 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss Dezernat II Dezernat III  OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: II            III 20           70 Stvv Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Eigenbetrieb Abfallwirtschaft und Stadtreinigung der Stadt Darmstadt (EAD) 1. Nachtragswirtschaftsplan 2006 Vorlage vom: 29.06.06 Beschlussvorschlag[MdSD2]: Der Magistrat nimmt vom 1. Nachtragswirtschaftsplan 2006 Kenntnis und leitet ihn zur Beschlussfassung an die Stadtverordnetenversammlung weiter.   Anlagen:[MdSD3] BK-Vorlage 1. Nachtrag 1. Nachtrag 2006 zum Wirtschaftsplan 2005/2006 Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]12.07.2006 Der Magistrat nimmt Kenntnis und leitet die Vorlage zur Beschlussfassung an die Stadtverordnetenversammlung weiter.   Begr\u00fcndung zur Magistratsvorlage vom 28.06.2006  Die Betriebskommission hat in ihrer Sitzung am 09.03.2006 den ersten Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2006 beschlossen und empfiehlt dem Magistrat, diesen zur Kenntnis zu nehmen und an die Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung weiterzuleiten.  Darmstadt, 29.06.2006  Der Dezernent II   Der Dezernent III   Wolfgang Glenz   Klaus Feuchtinger B\u00fcrgermeister    Stadtrat  Anlagen [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-25%7C22906100454%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-25%7C22906100454%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Mag-25%7C22162100433%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Mag-25","number":"455","name":"\u00d6PNV-Tarifgrenze Oberwaldhaus","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/405","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Mag-25%7C22162100433%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 455","fileName":"be_22162100433_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":12460,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 06.07.2006 Dezernat III an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: Dezernat III    Vorlage-Nr. 2006/0427 Magistratsbeschluss-Nr. 455 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss Dezernat II  OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: III          67 Stvv Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: \u00d6PNV-Tarifgrenze Oberwaldhaus Vorlage vom: 21.6.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: 1. Der Magistrat nimmt den Bericht zur \u00d6PNV-Tarifgrenze Oberwaldhaus zur Kenntnis. 2. Die Magistratsvorlage ist der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis zu geben.   Anlagen:[MdSD3]  Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]12.07.2006 Der Magistrat nimmt den Bericht zur Kenntnis.   Begr\u00fcndungsseite zur Magistratsvorlage vom 21. Juni 2006 Begr\u00fcndung: Das Oberwaldhaus mit dem Steinbr\u00fccker Teich ist eines der bekanntesten und beliebtesten Ausflugsziele von Darmstadt. Die \u00d6PNV-Anbindung erfolgt \u00fcber die Buslinie F.  Der Magistrat wurde beauftragt, Verhandlungen aufzunehmen mit der Ma\u00dfgabe, die Tarifgrenze der \u00f6ffentlichen Verkehrsmittel von Fasanerie nach Oberwaldhaus zu verlegen und darzustellen, welche Kosten entstehen. Die Verlegung der Tarifzuordnung der Haltestellen Fasanerie nach Oberwaldhaus wurde mit dem RMV diskutiert. Der RMV hat gegen eine Verlegung keine grunds\u00e4tzlichen Bedenken, da Regionalverkehre davon kaum betroffen sind und daher kaum Mindereinnahmen f\u00fcr den RMV zu erwarten sind. Durch die Verlegung entstehen f\u00fcr die HEAG mobiBus Mindereinnahmen von ca. 12.000,-- Euro/Jahr, die von der Stadt Darmnstadt zu finanzieren w\u00e4ren. Eine Finanzierung \u00fcber die Zweckverbandsumlage des DADINA-Wirtschaftsplanes m\u00fcsste in voller H\u00f6he auf die Stadt Darmstadt umgelegt werden. Dies erfordert eine Erh\u00f6hung der Zweckverbandsumlage. Gerade in Zeiten knapper \u00f6ffentlicher Mittel spielen Fahrgasteinnahmen eine immer wichtigere Rolle zur Finanzierung des Nahverkehrs. Es ist zu hinterfragen, ob eine Besserstellung der Fahrt ab Innenstadt zum Oberwaldhaus als gerecht gegen\u00fcber den anderen Kunden anzusehen ist. Eine Herunterstufung w\u00fcrde dazu f\u00fchren, dass diese Strecke erheblich g\u00fcnstiger tarifiert w\u00fcrde als vergleichbare Strecken. Aufgrund der finanziellen Mehrbelastung von ca. 12.000 Euro/Jahr f\u00fcr die Stadt Darmstadt wird empfohlen, die heutige L\u00f6sung beizubehalten.  Darmstadt, den 21. Juni 2006 III wei-br Nst. 3937  Der Dezernent II:  Der Dezernent III:   Wolfgang Glenz  Klaus Feuchtinger B\u00fcrgermeister  Stadtrat [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-25%7C22162100433%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-25%7C22162100433%7C1"}}],"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-UmweltA-7","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Meeting","name":"3. 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Die Firma ist nicht erschienen. Deshalb und aufgrund der Erl\u00e4uterungen von Stadtrat Wenzel bez\u00fcglich der Bonit\u00e4t der Firma und wegen der bisher nicht gekl\u00e4rten Fragen des Umweltschutzes stellt Stadtv. Schmidt (CDU-Fraktion) den Antrag, die Vorlage zur\u00fcckzustellen. Die Vorsitzende des Planungs-, Bau- und Verkehrsausschusses, Stadtve. Lindscheid, erkl\u00e4rt, man solle noch offene Fragen zusammenstellen, damit diese dann beantwortet werden k\u00f6nnen.  Diese werden mit den Fragen beantwortet, die schriftlich eingehen. Die gesammelten Fragen werden dann den Ausschussmitgliedern zur Verf\u00fcgung gestellt. Schriftliche Fragen sind innerhalb der n\u00e4chsten 14 Tage an das B\u00fcro der Stadtverordnetenversammlung zur Weitergabe einzureichen. Stadtv. Dr. Molter (FDP-Fraktion) stellt f\u00fcr die Fraktionen SPD, B\u00fc 90/Gr\u00fcne und FDP den Antrag, die Beschlussfassung zu vertagen mit der Ma\u00dfgabe,  1. dass die Gutachten vorgelegt werden 2. zu pr\u00fcfen, ob es eine Stellungnahme von Prof. Durth gibt und wenn ja, den Inhalt dieser Stellungnahme vorzulegen 3. eine Bewertung des Gr\u00fcnzugs und der Frischluftschneise vorzunehmen 4. darzustellen, welche weitere wirtschaftliche Nutzung, insbesondere Parkraumbewirtschaftung, dort m\u00f6glich ist. Dem Antrag wird von allen drei Aussch\u00fcssen einstimmig zugestimmt. Stadtve. Fr\u00f6hlich (B\u00fc 90/Gr\u00fcne) bittet, diese anschlie\u00dfend sowohl im Ausschuss f\u00fcr Umweltschutz, \u00f6ffentliche Einrichtungen und Betriebe, im Planungs-, Bau- und Verkehrsausschuss als auch im Ausschuss f\u00fcr Liegenschaften und Wirtschaftsf\u00f6rderung zu beraten. Stadtve. Jung (CDU-Fraktion) erl\u00e4utert, wenn dort ein Altenheim entstehen sollte, dann m\u00fcsse dies vorher auch im Ausschuss f\u00fcr Sozial- und Gesundheitswesen beraten werden. Stadtv. Klett (Fraktion UWIGA) bittet au\u00dferdem darum, dass eine Gesamtkonzeption der Innenstadt vorgelegt wird.    ?? ?? ?? ?? 2\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-UmweltA-7%7C21905100359%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-UmweltA-7%7C21905100359%7C1"}}],"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Stavo-7","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Meeting","name":"3. 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Die Anwesenden erheben sich zu Ehren des ehemaligen Stadtbaurates Herbert Rei\u00dfer, der am 15. Juni 2006 verstorben ist. Herr Rei\u00dfer geh\u00f6rte der Stadtverordnetenversammlung vom Okt. 1968 bis zu seinem Amtsantritt als hauptamtlicher Beigeordneter - Stadtbaurat - am 14. Jan. 1971 an. Am 31. Dez. 1980 ist er aus dem st\u00e4dtischen Dienst ausgeschieden. Am 26. Juni 2006 ist die ehemalige Stadtv. Dr. Hanne Wittmann gestorben. Frau Dr. Wittmann geh\u00f6rte der CDU-Fraktion an und war von Okt. 1964 bis M\u00e4rz 1981 Mitglied der Stadtverordnetenversammlung. Sie war u.a. t\u00e4tig im Kulturausschuss, Ausschuss f\u00fcr Umweltschutz, Kunstankaufskommission und Zweckverband Erziehungsberatung Starkenburg.\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-7%7CEroef-Sitz%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-7%7CEroef-Sitz%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Stavo-7%7CUrk_Pers%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Stavo-7","number":"2","name":"Benennung von zwei Urkundspersonen","public":true,"resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Stavo-7%7CUrk_Pers%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 2","fileName":"be_Urk_Pers_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3338,"text":"Punkt 2: Benennung von zwei Urkundspersonen Als Urkundspersonen werden benannt  von der CDU-Fraktion:       Stadtv. T \u00f6 n s   von der FDP-Fraktion: Stadtv. B l u m\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-7%7CUrk_Pers%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-7%7CUrk_Pers%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Stavo-7%7CVor_Entsch%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Stavo-7","number":"3","name":"Vorliegende Entschuldigungen","public":true,"resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Stavo-7%7CVor_Entsch%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 3","fileName":"be_Vor_Entsch_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3547,"text":"Punkt 3: Vorliegende Entschuldigungen Entschuldigt sind  von der CDU-Fraktion: Stadtve. Dr. Geiger   von der SPD-Fraktion: Stadtve. Seidler  von der Fraktion WASG: Stadtv.  Siebert  vom Magistrat: Stadtr\u00e4tin Diekmann (anw. ab 15.50 Uhr)  Stadtrat Busch  Stadtrat Pakleppa  Stadtr\u00e4tin Lehr\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-7%7CVor_Entsch%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-7%7CVor_Entsch%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Stavo-7%7CFest_Besch%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Stavo-7","number":"4","name":"Feststellung der Beschlussf\u00e4higkeit","public":true,"resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Stavo-7%7CFest_Besch%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 4","fileName":"be_Fest_Besch_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":7549,"text":"Punkt 4: Feststellung der Beschlussf\u00e4higkeit Stadtverordnetenvorsteher Dr. Gehrke stellt die Beschlussf\u00e4higkeit des Hauses fest. Die Tagesordnung und die Nachtrags-Tagesordnung ist den Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung frist- und formgerecht zugestellt worden. F\u00fcr die 3. Lesung des Nachtragshaushaltes schl\u00e4gt der \u00c4ltestenrat Redezeitbudgets von 10 Minuten f\u00fcr die gro\u00dfen Fraktionen (CDU, SPD und B\u00fc 90/Gr\u00fcne) und von 5 Minuten f\u00fcr die kleinen Fraktionen vor.  Die Redezeit richtet sich ansonsten nach der Gesch\u00e4ftsordnung, das Sitzungsende ist f\u00fcr 22.00 Uhr vorgesehen. Auf Antrag werden die Punkte 51 und 53 zur Behandlung von Teil II in Teil I verwiesen. Die Antr\u00e4ge 37/8, 37/9 und 37/10 werden auf Antrag zur Behandlung von Teil II in Teil I verwiesen.  Der Punkt 1 des nicht\u00f6ffentlichen Teiles wird mit Punkt 21 behandelt. Der Antrag 37/11 wird in der Behandlungsfolge mit dem Antrag 37/2 getauscht. \u00dcber die Punkte 43, 45, 46, 48, 49, 50 und 52 des Teiles II wird getrennt abgestimmt. Heute wurden verteilt die Beschl\u00fcsse der Fachaussch\u00fcsse zu den Punkten 19, 55 und 56 die Vorschl\u00e4ge der Fraktionen zu den Punkten 22 - 36 die Nachtragshaushaltssatzung 2006 - Stand nach 2. Lesung im Haupt- und Finanzausschuss Die Punkte 55 - 58 der Nachtrags-Tagesordnung werden vor den Wahlen aufgerufen. Die Wahlg\u00e4nge zu folgenden Wahlen werden in einem Gang gemacht, so dass anstelle von 18 Wahlg\u00e4ngen nur vier erforderlich sind: 22 - 25 a + b, 26 a - 26 d, 27 - 28 a + c und 29, 31 - 33 und 36 Dies bedeutet, dass bei jedem Wahlgang 4 oder 5 Wahlzettel ausgef\u00fcllt werden m\u00fcssen. Die Wahlzettel sind verschiedenfarbig.  Da sonst keine Wortmeldungen zur Tagesordnung mehr vorliegen, ist sie so genehmigt.\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-7%7CFest_Besch%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-7%7CFest_Besch%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Stavo-7%7CMit_Stavo%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Stavo-7","number":"5","name":"Mitteilungen der Stadtverordnetenvorsteherin","public":true,"resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Stavo-7%7CMit_Stavo%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 5","fileName":"be_Mit_Stavo_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3495,"text":"Punkt 5: Mitteilungen des Stadtverordnetenvorstehers Der Vorsitzende teilt mit, dass die n\u00e4chste Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am Dienstag, 19. Sept. 2006, im Justus-Liebig-Haus, stattfindet. Er schl\u00e4gt vor, falls die Tagesordnung heute nicht ganz abgewickelt wird, sie morgen fortzusetzen.\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-7%7CMit_Stavo%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-7%7CMit_Stavo%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Stavo-7%7CMit_Mag%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Stavo-7","number":"6","name":"Mitteilungen des Magistrats","public":true,"resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Stavo-7%7CMit_Mag%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 6","fileName":"be_Mit_Mag_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3160,"text":"Punkt 6: Mitteilung des Magistrats Der Magistrat hat keine Mitteilungen zu machen.\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-7%7CMit_Mag%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-7%7CMit_Mag%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Stavo-7%7CFrag_Std%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Stavo-7","number":"7","name":"Fragestunde","public":true,"resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Stavo-7%7CFrag_Std%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 7","fileName":"be_Frag_Std_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":12974,"text":"Punkt 7: Fragestunde Beginn: 15.17 Uhr Ende: 15.37 Uhr  Die Aufstellung der Fragen ist dieser Niederschrift als Anlage beigef\u00fcgt.  Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 6. Juli 2006  F r a g e s t u n d e  1. Stadtv. Schneider (CDU)  BEANTWORTET einschl. gestellter Zusatzfragen: Wie weit ist die Umsetzung des in der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Antrags der CDU, Kinderspielwege in der Innenstadt zu installieren? Stadtrat Wenzel 2. Stadtv. Dr. H\u00fcttenberger (SPD)  BEANTWORTET: Ist es m\u00f6glich, die ca. 8 Bewohnerparkpl\u00e4tze in der Marie-Curie-Stra\u00dfe dauerhaft als solche zu erhalten? Stadtrat Wenzel 3. Stadtv. Dr. Stephan-Ro\u00dfbach (B\u00fc 90/Gr\u00fcne)      BEANTWORTET: Nachdem Anfang 2006 das Parlamentsinfor-mationssystem der Wissenschaftsstadt Darmstadt allen B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrgern die M\u00f6glichkeit bietet, sich die Beschl\u00fcsse der Magistratsvorlagen anzusehen, frage ich den Magistrat, weshalb den Stadtverordneten im Parlamentsinformations-system der Wissenschaftsstadt Darmstadt nicht auch die Magistratsbeschl\u00fcsse samt Anlagen zur Verf\u00fcgung stehen, die zur Zeit nur in Papierform verteilt werden und wann diesem Mangel abge-holfen sein wird? Oberb\u00fcrgermeister Hoffmann 4. Stadtve. Lau (UFFBASSE)  BEANTWORTET: Was ist mit dem Haus Waldeck geplant, dessen Leerstand die Stadt derzeit 66.950 \u20ac im Jahr kostet? Stadtrat Wenzel 5. Stadtv. Mayer (CDU) BEANTWORTET einschl. gestellter Zusatzfragen: Was will die Stadt Darmstadt unternehmen, um die Mobilit\u00e4tszentrale am Hauptbahnhof f\u00fcr den potentiellen Nutzer sichtbarer zu machen? Stadtrat Feuchtinger 6. Stadtve. Kosub (SPD)     BEANTWORTET: Ist dem Magistrat bekannt, ob die Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg ihre Zusage eingehalten hat, ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Parkhauspl\u00e4tze auf ihrem Gel\u00e4nde in Kranichstein f\u00fcr eine nur noch symbolische Parkgeb\u00fchr zur Verf\u00fcgung zu stellen, um die umliegenden Wohngebiete zu entlasten, und stellt sich aus der Sicht des Magistrats die Parkplatzsituation dort, insbesondere im Bereich des Wohnparks Kranichstein, noch als problematisch dar? Stadtrat Wenzel 7. Stadtve. Hildenbrand (B\u00fc 90/Gr\u00fcne)  BEANTWORTET einschl. gestellter Zusatzfragen: Weshalb wurden die beiden B\u00e4ume an der Ecke Lauteschl\u00e4gerstra\u00dfe und Magdalenenstra\u00dfe und an der Ecke Lauteschl\u00e4gerstra\u00dfe und Kantplatz entfernt? Stadtrat Feuchtinger 8. Stadtv. Franz (CDU) BEANTWORTET einschl. gestellter Zusatzfragen: Welche Nutzung ist im Gew\u00f6lbekeller im Eberst\u00e4dter Haus der Vereine, der ab September 2006 nutzbar sein soll, vorgesehen? Stadtrat Wenzel 9. Stadtve. Fischer (CDU)   BEANTWORTET einschl. gestellter Zusatzfragen: Ich frage den Magistrat, ob noch vor dem n\u00e4chsten Winter mit der Reparatur des Vordachs zum Hauptgeb\u00e4ude der Frankensteinschule zu rechnen ist, welches seit einigen Jahren undicht ist und im Winter zu gef\u00e4hrlichem Glatteis f\u00fchrt, \u00fcber das sie Schulkinder gehen m\u00fcssen, wenn sie zur Toilette wollen? Stadtrat Wenzel 10. Stadtv. D\u00e4chert (CDU)   BEANTWORTET: Welche Ma\u00dfnahmen zur Entlastung von Familien k\u00f6nnen vom Magistrat angeregt werden, um Eltern, die mehrere Kinder in weiterf\u00fchrenden Schulen haben, Erm\u00e4\u00dfigungen beim MobiTick einzur\u00e4umen, wenn die \u00dcbernahme der Schulbef\u00f6rderungskosten nicht greift? Stadtrat Feuchtinger 11. Stadtv. Wegel (CDU)    BEANTWORTET:  Der Stadt Darmstadt ist sicherlich bekannt, dass im Nordbad mindestens ein Drittel der Spinde defekt, verschmutzt, mit Graffiti beschmiert und damit unbrauchbar sind. Ist in dieser Freibad-saison noch mit einer Instandsetzung zu rechnen, beziehungsweise in welchen Zeitabst\u00e4nden werden Instandhaltungsma\u00dfnahmen in den Schwimmb\u00e4dern durchgef\u00fchrt? Stadtrat Wenzel\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-7%7CFrag_Std%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-7%7CFrag_Std%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Stavo-7%7Czt_0%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Stavo-7","number":"9","name":"Beratung des 1. Nachtragshaushaltsplanes der Wissenschaftsstadt Darmstadt f\u00fcr das Haushaltsjahr 2006\r\n- 3. Lesung -","public":true,"resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Stavo-7%7Czt_0%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 9","fileName":"be_zt_0_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":9497,"text":"Punkt 9: Beratung des 1. Nachtragshaushaltsplanes der Wissenschaftsstadt Darmstadt f\u00fcr das Haushaltsjahr 2006 a) Verwaltungshaushalt b) Verm\u00f6genshaushalt c) Beschlussfassung \u00fcber die 1.Nachtragssatzung der Wissenschaftsstadt    Darmstadt 2006 - 3. Lesung - Es spricht B\u00fcrgermeister Wolfgang Glenz, danach die Sprecher der Fraktionen: CDU-Fraktion: Stadtv.  S c h e l l e n b e r g SPD-Fraktion: Stadtv.  B e n z  Fraktion B\u00fc 90/Gr\u00fcne: Stadtv.  P a r t s c h FDP-Fraktion: Stadtv.  Dr. M o l t e r Fraktion UFFBASSE: Stadtve. L a u Fraktion UWIGA: Stadtv.  H a n g Fraktion Die Linke.: Stadtv.  K e i l   Dem Verwaltungshaushalt wird - gegen die Stimmen der Fraktionen CDU, UFFBASSE und Die Linke., bei der Fraktion UWIGA - zugestimmt. Dem folgenden Antrag der Fraktionen SPD, B\u00fc 90/Gr\u00fcne und FDP wird einstimmig zugestimmt: Im VMH, Epl. 6, UA 6300, werden die Mittel in H\u00f6he von 160.000 \u20ac zur Umgestaltung der Klappacher Stra\u00dfe abgeplant, da die Umgestaltung in 2006 nicht mehr zum Zuge kommt.  Dem Verm\u00f6genshaushalt wird - gegen die Stimmen der Fraktionen CDU, UFFBASSE, UWIGA und Die Linke. - zugestimmt. Der 1. Nachtragssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt 2006 wird - gegen die Stimmen der Fraktionen CDU, UFFBASSE, UWIGA und Die Linke. - zugestimmt. Die 1. Nachtragssatzung - Stand nach 3. Lesung in der Stadtverordnetenversammlung - ist dieser Niederschrift als Anlage beigef\u00fcgt.  Beim 1. Nachtragshaushaltsplan 2006 wurde behandelt: Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 2. Febr. 2006 betr. Erh\u00f6hung des Jugendpflegeetats ab dem Jahr 2006 um 60.000 \u20ac  Den Beschl\u00fcssen der Fachaussch\u00fcsse zum Antrag des Jugendhilfeausschusses wird - gegen die Stimmen der Fraktionen CDU, UFFBASSE, Die Linke. und drei Gegenstimmen aus der Fraktion UWIGA, bei einer Stimmenthaltung aus der Fraktion UWIGA - zugestimmt. Der Antrag des Jugendhilfeausschusses ist damit abgelehnt.\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-7%7Czt_0%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-7%7Czt_0%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Stavo-7%7Czt_1%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Stavo-7","number":"10","name":"1. Nachtragswirtschaftsplan 2006 des Eigenbetriebs 'Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt'","public":true,"resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Stavo-7%7Czt_1%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 10","fileName":"be_zt_1_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3467,"text":"Punkt 10: 1. Nachtragswirtschaftsplan 2006 des Eigenbetriebs Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt  Dem 1. Nachtragswirtschaftsplan 2006 des Eigenbetriebs Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt wird - gegen die Stimmen der Fraktionen CDU, UFFBASSE, UWIGA und Die Linke. - zugestimmt.\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-7%7Czt_1%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-7%7Czt_1%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Stavo-7%7Czt_2%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Stavo-7","number":"11","name":"1. Nachtragswirtschaftsplan 2006 des Eigenbetriebs 'B\u00fcrger- und Kongressh\u00e4user der Wissenschaftsstadt Darmstadt'","public":true,"resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Stavo-7%7Czt_2%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 11","fileName":"be_zt_2_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3722,"text":"Punkt 11: 1. Nachtragswirtschaftsplan 2006 des Eigenbetriebs B\u00fcrger- und Kongressh\u00e4user der Wissenschaftsstadt Darmstadt  Dem 1. Nachtragswirtschaftsplan 2006 des Eigenbetriebs B\u00fcrger- und Kongressh\u00e4user der Wissenschaftsstadt Darmstadt wird - gegen die Stimmen der Fraktionen CDU, UFFBASSE und vier Gegenstimmen aus der Fraktion UWIGA, bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke. und einer Stimmenthaltung aus der Fraktion UWIGA - zugestimmt.\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-7%7Czt_2%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-7%7Czt_2%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Stavo-7%7Czt_3%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Stavo-7","number":"12","name":"1. Nachtragswirtschaftsplan 2006 des Eigenbetriebs 'B\u00e4der der Wissenschaftsstadt Darmstadt'","public":true,"resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Stavo-7%7Czt_3%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 12","fileName":"be_zt_3_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3664,"text":"Punkt 12: 1. Nachtragswirtschaftsplan 2006 des Eigenbetriebs B\u00e4der der Wissenschaftsstadt Darmstadt  Dem 1. Nachtragswirtschaftsplan 2006 des Eigenbetriebs B\u00e4der der Wissenschaftsstadt Darmstadt wird - gegen die Stimmen der Fraktionen CDU und UFFBASSE, bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke. und zwei Stimmenthaltungen aus der Fraktion UWIGA - zugestimmt.\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-7%7Czt_3%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-7%7Czt_3%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Stavo-7%7Czt_4%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Stavo-7","number":"13","name":"Investitions\u00fcbersicht 2006 - Mittelfristige Planung f\u00fcr den Zeitraum 2005 - 2009 \r\n-Fortschreibung auf der Basis des 1. Nachtragshaushaltsplanes 2006","public":true,"resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Stavo-7%7Czt_4%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 13","fileName":"be_zt_4_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3488,"text":"Punkt 13: Investitions\u00fcbersicht 2006 - Mittelfristige Planung f\u00fcr den Zeitraum 2005 - 2009 -Fortschreibung auf der Basis des 1. Nachtragshaushaltsplanes 2006 Der Investitions\u00fcbersicht 2006 wird - gegen die Stimmen der Fraktionen CDU, UFFBASSE, UWIGA und Die Linke. - zugestimmt.\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-7%7Czt_4%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-7%7Czt_4%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Stavo-7%7Czt_5%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Stavo-7","number":"14","name":"Finanzplanung der Wissenschaftsstadt Darmstadt 2005 - 2009\r\n- \u00dcberarbeitung auf der Basis der Daten des 2. Nachtragshaushaltes 2005 und des 1. Nachtragshaushaltes 2006 -","public":true,"resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Stavo-7%7Czt_5%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 14","fileName":"be_zt_5_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3440,"text":"Punkt 14: Finanzplanung der Wissenschaftsstadt Darmstadt 2005 - 2009 - \u00dcberarbeitung auf der Basis der Daten des 2. Nachtragshaushaltes 2005 und des 1. Nachtragshaushaltes 2006 - Die Stadtverordnetenversammlung nimmt von der Finanzplanung der Wissenschaftsstadt Darmstadt 2005 - 2009 Kenntnis.\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-7%7Czt_5%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-7%7Czt_5%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Stavo-7%7C22903100247%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Stavo-7","number":"15","name":"Erstellung eines Bebauungsplanes f\u00fcr das Gebiet der n\u00f6rdlichen Waldkolonie","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/927","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Stavo-7%7C22903100247%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 15","fileName":"be_22903100247_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3262,"text":"Punkt 15: Erstellung eines Bebauungsplanes f\u00fcr das Gebiet der n\u00f6rdlichen Waldkolonie (V-Nr. 2006/0245) Bericht: Stadtve. K o s u b  Der Vorlage wird einstimmig zugestimmt.   ?? ?? ?? ?? 3 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-7%7C22903100247%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-7%7C22903100247%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Stavo-7%7C21804100282%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Stavo-7","number":"16","name":"Verzeichnis der Haushaltsausgabereste 2005 sowie die Verzeichnisse der Ausgabereste f\u00fcr die Eigenbetriebe der Wissenschaftsstadt Darmstadt f\u00fcr das Wirtschaftsjahr 2005","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/930","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Stavo-7%7C21804100282%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 16","fileName":"be_21804100282_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3384,"text":"Punkt 16: Verzeichnis der Haushaltsausgabereste 2005 sowie die Verzeichnisse der Ausgabereste f\u00fcr die Eigenbetriebe der Wissenschaftsstadt Darmstadt f\u00fcr das Wirtschaftsjahr 2005 (V-Nr. 2006/0279) Bericht: Stadtv.  Dr. M o l t e r  Die Stadtverordnetenversammlung nimmt von der Vorlage Kenntnis.   ?? ?? ?? ?? 4 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-7%7C21804100282%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-7%7C21804100282%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Stavo-7%7C22704100309%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Stavo-7","number":"17","name":"Zugangsbereich Mathildenh\u00f6he, Ollenhauerpromenade/P\u00fctzerstra\u00dfe","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/934","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Stavo-7%7C22704100309%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 17","fileName":"be_22704100309_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3617,"text":"Punkt 17: Zugangsbereich Mathildenh\u00f6he, Ollenhauerpromenade/P\u00fctzerstra\u00dfe (V-Nr. 2006/0305) Bericht: Stadtv. B l u m  Der Vorlage wird - bei einer Gegenstimme aus der Fraktion UFFBASSE und gegen die Stimmen der Fraktion UWIGA und von DIE FRAUEN, bei einer Stimmenthaltung aus der Fraktion UFFBASSE und Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke. - zugestimmt.   ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-7%7C22704100309%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-7%7C22704100309%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Stavo-7%7C21805100353%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Stavo-7","number":"18","name":"\u00dcberplanm\u00e4\u00dfige Ausgaben gem. \u00a7 100 HGO","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/945","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Stavo-7%7C21805100353%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 18","fileName":"be_21805100353_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3587,"text":"Punkt 18: \u00dcberplanm\u00e4\u00dfige Ausgaben gem. \u00a7 100 HGO in Verbindung mit Ziffer 3.4.7 DAH in H\u00f6he von 336.846,16 Euro beim Deckungsring Grundsicherung (Kap. 4 SGB XII) - Haushaltsstellen 1.4850.781000 ff - f\u00fcr das Haushaltsjahr 2005 (V-Nr. 2006/0347) Bericht: Stadtv.  S i e b e l  Der Vorlage wird - bei Stimmenthaltung der Fraktion UWIGA und von DIE FRAUEN - zugestimmt.    ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-7%7C21805100353%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-7%7C21805100353%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Stavo-7%7C21620100386%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Stavo-7","number":"19","name":"\u00c4nderung der Schulbezirkssatzung","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/951","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Stavo-7%7C21620100386%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 19","fileName":"be_21620100386_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":75746,"text":"Punkt 19: \u00c4nderung der Schulbezirkssatzung (V-Nr. 006/0381) Bericht: Stadtve. F \u00f6 r s t e r - H e l d m a n n  Zu der Vorlage stellt die Fraktion UFFBASSE folgenden Zusatzantrag: Mit der Schlie\u00dfung der Grundschule der Diesterwegschule haben sich die Schulbezirke der umliegenden Schulbezirke ver\u00e4ndert; auch der Schulbezirk Goetheschule hat sich ver\u00e4ndert. Die Goetheschule ist damit einzige Grundschule mit Eingangsstufe f\u00fcr das Industrie- und Johannesviertel. Um nicht dauerhaft Kinder dieses Viertels an andere Schulen bringen zu m\u00fcssen, ist es notwendig, \u00fcber die zuk\u00fcnftige Struktur der Goetheschule zu diskutieren. Vorstellbar ist ein Aufbau nach dem Muster der Bessunger Schule mit Eingangsstufe. Daf\u00fcr sollte ein Termin im Herbst 2006 im Ausschuss f\u00fcr Schulen und Kindertagesst\u00e4tten gefunden werden.  Der Vorsitzende des Ausschusses f\u00fcr Schulen und Kindertagesst\u00e4tten berichtet, dass er mit der Goetheschule schon abgesprochen hat, dass sich der Ausschuss vor Ort am 26. Sept. 2006 informiert. Das Schulamt wird gebeten, entsprechendes Material zur Verf\u00fcgung zu stellen, dann kann die Debatte an der Stelle im Zusammenhang diskutiert werden. Aufgrund der Ausf\u00fchrungen von Stadtv. Dr. H\u00fcttenberger zieht Stadtv. Barth den Antrag der Fraktion UFFBASSE zur\u00fcck. Der Vorlage wird mit der Ma\u00dfgabe der beigef\u00fcgten Beschl\u00fcsse der Fachaussch\u00fcsse einstimmig zugestimmt.   Werner Verw.Ang.  Stadtverordnetenversammlung  Darmstadt, 7. Juli 2006       Der Vorsteher U. Dem Magistrat der Stadt Darmstadt     a) Dezernat II     b) Dezernat V (federf\u00fchrend)    mit Bezug auf vorstehenden Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom  6. Juli 2006 zur gefl. Kenntnisnahme \u00fcbersandt.        Dr. G e h r k e    Stadtverordnetenvorsteher        ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-7%7C21620100386%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-7%7C21620100386%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Stavo-7%7C20706100403%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Stavo-7","number":"20","name":"Beteiligung der Wissenschaftsstadt Darmstadt an einem Galileo-Zentrum Hessen","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/983","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Stavo-7%7C20706100403%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 20","fileName":"be_20706100403_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3391,"text":"Punkt 20: Beteiligung der Wissenschaftsstadt Darmstadt an einem Galileo-Zentrum Hessen (V-Nr. 2006/0395) Bericht: Stadtv.  H. S c h m i d t  Der Vorlage wird - bei drei Stimmenthaltungen aus der Fraktion UFFBASSE - zugestimmt.     ?? ?? ?? ?? 4 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-7%7C20706100403%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-7%7C20706100403%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Stavo-7%7C20706100406%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Stavo-7","number":"21","name":"Neustrukturierung des Stadtmarketings - hier Gr\u00fcndung einer Darmstadt Marketing  GmbH und Umfirmierung ProRegio e.V. in Darmstadt City e.V.","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/986","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Stavo-7%7C20706100406%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 21","fileName":"be_20706100406_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3764,"text":"Punkt 21: Neustrukturierung des Stadtmarketings - hier Gr\u00fcndung einer Darmstadt Marketing GmbH und Umfirmierung ProRegio e.V. in Darmstadt City e.V. (V-Nr. 2006/0397) Bericht: Stadtv. S t a u d t    Gemeinsam mit der Vorlage wird der Punkt 1 des nicht\u00f6ffentlichen Teiles behandelt. Der Vorlage wird - gegen die Stimmen der Fraktionen CDU und UFFBASSE und von DIE FRAUEN, bei Stimmenthaltung der Fraktionen UWIGA und Die Linke. - zugestimmt.    ?? ?? ?? ?? 6 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-7%7C20706100406%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-7%7C20706100406%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Stavo-7%7Czt_6%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Stavo-7","number":"22","name":"Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel f\u00fcr die Wahlzeit 2007 - 2011\r\nhier: Aufstellung der Vorschlagslisten","public":true,"resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Stavo-7%7Czt_6%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 22","fileName":"be_zt_6_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":8414,"text":"Punkt 22: Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel f\u00fcr die Wahlzeit 2007 - 2011 hier: Aufstellung der Vorschlagslisten Es liegen drei Vorschl\u00e4ge vor - Vorschlag der CDU-Fraktion - Vorschlag der Fraktionen SPD, B\u00fc 90/Gr\u00fcne und FDP - Vorschlag der Fraktionen UFFBASSE, UWIGA und Die Linke. die als Anlage beigef\u00fcgt sind. In schriftlicher und geheimer Wahl entfallen auf den Vorschlag der CDU-Fraktion 20 Stimmen auf den Vorschlag der Fraktionen SPD, B\u00fc 90/Gr\u00fcne und FDP 36 Stimmen auf den Vorschlag der Fraktionen UFFBASSE, UWIGA und Die Linke. 12 Stimmen Damit sind gew\u00e4hlt CDU-Fraktion: Otti G e s c h k a  Fraktionen SPD, B\u00fc 90/Gr\u00fcne und FDP: Stadtv. Horst J a n d a Stadtv. Hildegard F \u00f6 r s t e r - H e l d m a n n Dieter B a l z e r     Werner Verw.Ang.  Stadtverordnetenversammlung  Darmstadt, 7. Juli 2006       Der Vorsteher U. Dem Magistrat der Stadt Darmstadt     Dezernat I       mit Bezug auf vorstehenden Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom  6. Juli 2006 zur gefl. Kenntnisnahme \u00fcbersandt.       Dr. G e h r k e    Stadtverordnetenvorsteher      Anlage zu TOP 22   Vorschlag der CDU-Fraktion: Otti Geschka  Vorschlag der Fraktionen SPD, B\u00fc 90/Gr\u00fcne und FDP: Stadtv. Horst Janda Stadtv. Hildegard F\u00f6rster-Heldmann Dieter Balzer Stadtv. Walter Schmidt Peter Schmitz Im Falle des Ausscheidens eines Mitgliedes oder Stellvertreters stellt die Fraktion den Nachr\u00fccker/die Nachr\u00fcckerin, der der/die Ausscheidende angeh\u00f6rt hat.  Vorschlag der Fraktionen UFFBASSE, UWIGA und Die Linke. Matthias F\u00f6rster Detlef Rehfeld\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-7%7Czt_6%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-7%7Czt_6%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Stavo-7%7Czt_7%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Stavo-7","number":"23","name":"Regionalversammlung S\u00fcdhessen\r\nhier: Wahl von f\u00fcnf Mitgliedern und f\u00fcnf Stellvertreter/-innen sowie Nachr\u00fccker/-innen","public":true,"resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Stavo-7%7Czt_7%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 23","fileName":"be_zt_7_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":9442,"text":"Punkt 23: Regionalversammlung S\u00fcdhessen hier: Wahl von f\u00fcnf Mitgliedern und f\u00fcnf Stellvertreter/-innen sowie Nachr\u00fccker/-innen Es liegen drei Vorschl\u00e4ge vor - Vorschlag der CDU-Fraktion - Vorschlag der Fraktionen SPD, B\u00fc 90/Gr\u00fcne und FDP - Vorschlag der Fraktionen UFFBASSE, UWIGA und Die Linke. die als Anlage beigef\u00fcgt sind. In schriftlicher und geheimer Wahl entfallen auf den Vorschlag der CDU-Fraktion 19 Stimmen auf den Vorschlag der Fraktionen SPD, B\u00fc 90/Gr\u00fcne und FDP 36 Stimmen auf den Vorschlag der Fraktionen UFFBASSE, UWIGA und Die Linke. 12 Stimmen eine Stimme ist ung\u00fcltig. Damit sind gew\u00e4hlt Mitglieder   Stellvertreter CDU-Fraktion: Stadtv.-Vorsteher Dr. Wolfgang G e h r k e  Stadtv. Helmut Schmidt  Fraktionen SPD, B\u00fc 90/Gr\u00fcne und FDP: Stadtv. Walter S c h m i d t   B\u00fcrgermeister Wolfgang Glenz Klaus D a p p   Ulrich Ranly Stadtv. Leif B l u m   Stadtv. Dr. Dierk Molter Fraktionen UFFBASSE, UWIGA und Die Linke.: Erich B a u e r   Frank Koslowski    Werner Verw.Ang.  Stadtverordnetenversammlung  Darmstadt, 7. Juli 2006       Der Vorsteher U. Dem Magistrat der Stadt Darmstadt     Dezernat I       mit Bezug auf vorstehenden Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom  6. Juli 2006 zur gefl. Kenntnisnahme \u00fcbersandt.       Dr. G e h r k e    Stadtverordnetenvorsteher       Anlage zu TOP 23 Betreff: Regionalversammlung S\u00fcdhessen hier: Wahl von f\u00fcnf Mitgliedern und f\u00fcnf Stellvertreter/-innen sowie Nachr\u00fccker/-innen  Vorschlag der Fraktion CDU-Fraktion: Mitglieder   Stellvertreter Stadtv. V. Dr. Wolfgang Gehrke  Stadtv. Helmut Schmidt Stadtr\u00e4tin Irmgard Klaff-Isselmann Stadtrat Klaus von Pr\u00fcmmer Nachr\u00fccker   Stadtrat Klaus von Pr\u00fcmmer  Stadtv. Hartwig Jourdan Stadtv. Helmut Schmidt  Stadtv. Ludwig Achenbach Stadtv. Hartwig Jourdan  Stadtv. Hans Wegel  Vorschlag der Fraktionen SPD, B\u00fc 90/Gr\u00fcne und FDP Mitglieder   Stellvertreter Stadtv. Walter Schmidt  B\u00fcrgermeister Wolfgang Glenz Klaus Dapp   Ulrich Ranly Stadtv. Leif Blum  Stadtv. Dr. Dierk Molter Nachr\u00fccker Stadtrat Bernd Nebhuth  Stadtv. Sabine Heilmann B\u00fcrgermeister Wolfgang Glenz Stadtv. Sabine Heilmann Ulrich Ranly   Brigitte Lindscheid Brigitte Lindscheid Stadtv. Dr. Dierk Molter  Im Falle des Ausscheidens eines Mitgliedes oder Stellvertreters stellt die Fraktion den Nachr\u00fccker/die Nachr\u00fcckerin, der/die Ausscheidende an- geh\u00f6rt hat.   Vorschlag der Fraktionen UFFBASSE, UWIGA und Die Linke. Mitglieder   Stellvertreter Erich Bauer   Frank Koslowski Nachr\u00fccker Frank Koslowski\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-7%7Czt_7%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-7%7Czt_7%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Stavo-7%7C20205100311%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Stavo-7","number":"24","name":"Besetzung der Krankenhausbetriebskommission","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/1383","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Stavo-7%7C20205100311%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 24","fileName":"be_20205100311_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":8836,"text":"Punkt 24: Besetzung der Krankenhausbetriebskommission (V-Nr. 2006/0307) Es liegen drei Vorschl\u00e4ge vor - Vorschlag der CDU-Fraktion - Vorschlag der Fraktionen SPD, B\u00fc 90/Gr\u00fcne und FDP - Vorschlag der Fraktionen UFFBASSE, UWIGA und Die Linke. die als Anlage beigef\u00fcgt sind. In schriftlicher und geheimer Wahl entfallen auf den Vorschlag der CDU-Fraktion 20 Stimmen auf den Vorschlag der Fraktionen SPD, B\u00fc 90/Gr\u00fcne und FDP 36 Stimmen auf den Vorschlag der Fraktionen UFFBASSE, UWIGA und Die Linke. 12 Stimmen Damit sind gew\u00e4hlt Mitglieder   Stellvertreter CDU-Fraktion: Stadtv. Wilhelm K i n s    Stadtv. Beate K\u00f6lsch  Fraktionen SPD, B\u00fc 90/Gr\u00fcne und FDP: Stadtv. Sabine H e i l m a n n  Stadtv. Hanno Benz   Stadtv. Jochen P a r t s c h   Stadtv. Y\u00fccel Akdeniz Stadtv. Sylvia H u r s t   Stadtv. Theo Ludwig Die in der Vorlage vorgeschlagenen sachkundigen Personen werden einstimmig gew\u00e4hlt.    Werner Verw.Ang.  Stadtverordnetenversammlung  Darmstadt, 7. Juli 2006       Der Vorsteher U. Dem Magistrat der Stadt Darmstadt     a) Dezernat I (federf\u00fchrend)      b) Dezernat II   mit Bezug auf vorstehenden Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom  6. Juli 2006 zur gefl. Kenntnisnahme \u00fcbersandt.       Dr. G e h r k e    Stadtverordnetenvorsteher      Anlage zu TOP 24  Betreff: Besetzung der Krankenhausbetriebskommission (V-Nr. 0307 / MB-Nr. 307) Mitglieder, Stellvertreter und Nachr\u00fccker  Vorschlag der CDU-Fraktion Mitglieder   Stellvertreter Stadtv. Wilhelm Kins  Stadtv. Beate K\u00f6lsch Nachr\u00fccker Stadtv. Beate K\u00f6lsch  Vorschlag der Fraktionen SPD, B\u00fc 90/Gr\u00fcne und FDP Mitglieder   Stellvertreter Stadtv. Sabine Heilmann  Stadtv. Hanno Benz Stadtv. Jochen Partsch   Stadtv. Y\u00fccel Akdeniz Stadtv. Sylvia Hurst  Stadtv. Theo Ludwig Nachr\u00fccker Stadtv. Hanno Benz Stadtv. Y\u00fccel Adkeniz Stadtv. Theo Ludwig Im Falle des Ausscheidens eines Mitgliedes oder Stellvertreters stellt die Fraktion den Nachr\u00fccker/die Nachr\u00fcckerin, der/die Ausscheidende angeh\u00f6rt hat.  Vorschlag der Fraktionen UFFBASSE, UWIGA und Die Linke. Mitglieder   Stellvertreter Stadtv. Karl-Heinz B\u00f6ck  Stadtv. Wilfried O\u00dfmann Nachr\u00fccker Stadtv. Wilfried O\u00dfmann  ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-7%7C20205100311%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-7%7C20205100311%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Stavo-7%7C20905100325%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Stavo-7","number":"25","name":"Besetzung von Kommissionen, Verb\u00e4nden  u.\u00e4.\r\nhier:\r\na) Theaterbeirat des Staatstheaters Darmstadt\r\nb)  Verwaltungsausschuss des Staatstheaters","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/1384","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Stavo-7%7C20905100325%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 25","fileName":"be_20905100325_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":15239,"text":"Punkt 25: Besetzung von Kommissionen, Verb\u00e4nden u.\u00e4. hier: a) Theaterbeirat des Staatstheaters Darmstadt b) Verwaltungsausschuss des Staatstheaters (V-Nr. 2006/0321) a) Theaterbeirat Es liegen drei Vorschl\u00e4ge vor - Vorschlag der CDU-Fraktion - Vorschlag der Fraktionen SPD, B\u00fc 90/Gr\u00fcne und FDP - Vorschlag der Fraktionen UFFBASSE, UWIGA und Die Linke.  die als Anlage beigef\u00fcgt sind. In schriftlicher und geheimer Wahl entfallen auf den Vorschlag der CDU-Fraktion 20 Stimmen auf den Vorschlag der Fraktionen SPD, B\u00fc 90/Gr\u00fcne und FDP 35 Stimmen auf den Vorschlag der Fraktionen UFFBASSE, UWIGA und Die Linke. 12 Stimmen eine Stimme ist ung\u00fcltig. Damit sind gew\u00e4hlt Mitglieder   Stellvertreter CDU-Fraktion: Stadtv. Dr. Sissy G e i g e r    Stadtv. Anna-Maria Sturm Fraktionen SPD, B\u00fc 90/Gr\u00fcne und FDP: Stadtv. Dagmar M e t z g e r   Stadtv. Dr. Torsten Ro\u00dfmann Stadtv. Sandra  R u s s o   Stadtv. Walter Schmidt Stadtv. Iris B a c h m a n n   Stadtv. Dr. Inge Landzettel Fraktionen UFFBASSE, UWIGA und Die Linke.: Stadtv. J\u00fcrgen B a r t h   Stadtv. Georg Hang  b) Verwaltungsausschuss Es liegen drei Vorschl\u00e4ge vor - Vorschlag der CDU-Fraktion - Vorschlag der Fraktionen SPD, B\u00fc 90/Gr\u00fcne und FDP - Vorschlag der Fraktionen UFFBASSE, UWIGA und Die Linke. die als Anlage beigef\u00fcgt sind. In schriftlicher und geheimer Wahl entfallen auf den Vorschlag der CDU-Fraktion 20 Stimmen auf den Vorschlag der Fraktionen SPD, B\u00fc 90/Gr\u00fcne und FDP 35 Stimmen auf den Vorschlag der Fraktionen UFFBASSE, UWIGA und Die Linke. 12 Stimmen eine Stimme ist ung\u00fcltig. Damit sind gew\u00e4hlt Mitglieder   Stellvertreter CDU-Fraktion: Stadtv. Ludwig A c h e n b a c h   Stadtv. Annemarie Fischer Fraktionen SPD, B\u00fc 90/Gr\u00fcne und FDP: Stadtv. Dr. Michael H \u00fc t t e n b e r g e r  Stadtv. Hans-Werner Erb Stadtv. Hildegard F \u00f6 r s t e r - H e l d m a n n Stadtv. Brigitte Lindscheid    Werner Verw.Ang.  Stadtverordnetenversammlung  Darmstadt, 7. Juli 2006       Der Vorsteher U. Dem Magistrat der Stadt Darmstadt     Dezernat I       mit Bezug auf vorstehenden Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom  6. Juli 2006 zur gefl. Kenntnisnahme \u00fcbersandt.       Dr. G e h r k e    Stadtverordnetenvorsteher       Anlage zu TOP 25 a)  Betreff: Besetzung von Kommissionen, Verb\u00e4nden u.\u00e4. hier: a) Theaterbeirat des Staatstheaters Darmstadt     b) Verwaltungsausschuss des Staatstheaters  (V-Nr. 0321 / MB-Nr. 309) a) Theaterbeirat 5 Mitglieder, Stellvertreter und Nachr\u00fccker/-innen b) Verwaltungsausschuss 3 Mitglieder, Stellvertreter und Nachr\u00fccker/-innen  a) T h e a t e r b e i r a t  Vorschlag der CDU-Fraktion Mitglieder   Stellvertreter Stadtv. Dr. Sissy Geiger  Stadtv. Anna-Maria Sturm Stadtv. V. Dr. Wolfgang Gehrke  Stadtv. Karl-Heinz T\u00f6ns Nachr\u00fccker Stadtv. Anna-Maria Sturm  Stadtv. Ctirad Kotoucek Stadtv. Karl-Heinz T\u00f6ns  Stadtv. Ulrich D\u00e4chert  Vorschlag der Fraktionen SPD, B\u00fc 90/Gr\u00fcne und FDP Mitglieder   Stellvertreter Stadtv. Dagmar Metzger  Stadtv. Dr. Torsten Ro\u00dfmann Stadtv. Sandra Russo  Stadtv. Walter Schmidt Stadtv. Iris Bachmann  Stadtv. Dr. Inge Landzettel Nachr\u00fccker Stadtv. Dr. Torsten Ro\u00dfmann Stadtv. Walter Schmidt Stadtv. Dr. Inge Landzettel  Stadtv. Iris Behr Stadtv. Iris Behr  Im Falle des Ausscheidens eines Mitgliedes oder Stellvertreters stellt die Fraktion den Nachr\u00fccker/die Nachr\u00fcckerin, der/die Ausscheidende an- geh\u00f6rt hat.  Vorschlag der Fraktionen UFFBASSE, UWIGA und Die Linke. Mitglieder   Stellvertreter Stadtv. J\u00fcrgen Barth  Stadtv. Georg Hang Nachr\u00fccker Stadtv. Georg Hang        Anlage zu TOP 25 b b) V e r w a l t u n g s a u s s c h u s s  Vorschlag der CDU-Fraktion Mitglieder   Stellvertreter Stadtv. Ludwig Achenbach  Stadtv. Annemarie Fischer Nachr\u00fccker Stadtv. Annemarie Fischer  Vorschlag der Fraktionen SPD, B\u00fc 90/Gr\u00fcne und FDP Mitglieder   Stellvertreter Stadtv. Dr. Michael H\u00fcttenberger Stadtv. Hans-Werner Erb Stadtv. Hildegard F\u00f6rster-Heldmann Stadtv. Brigitte Lindscheid Nachr\u00fccker Stadtv. Hans-Werner Erb Stadtv. Brigitte Lindscheid  Stadtv. Bianca Hildenbrand Stadtv. Bianca Hildenbrand  Im Falle des Ausscheidens eines Mitgliedes oder Stellvertreters stellt die Fraktion den Nachr\u00fccker/die Nachr\u00fcckerin, der/die Ausscheidende an- geh\u00f6rt hat.  Vorschlag der Fraktionen UFFBASSE, UWIGA und Die Linke. Mitglieder   Stellvertreter Stadtv. Georg Hang  Stadtv. J\u00fcrgen Barth Nachr\u00fccker Stadtv. J\u00fcrgen Barth    ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-7%7C20905100325%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-7%7C20905100325%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Stavo-7%7C21105100334%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Stavo-7","number":"26","name":"Besetzung von Gremien\r\nhier:Eigenbetriebe der Wissenschaftsstadt Darmstadt\r\n\r\n","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/996","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Stavo-7%7C21105100334%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 26","fileName":"be_21105100334_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":22139,"text":"Punkt 26: Besetzung von Gremien hier:Eigenbetriebe der Wissenschaftsstadt Darmstadt (V-Nr. 2006/0330) a) Kulturinstitute   - 5 Mitglieder der Stavo und Vertreter und Nachr\u00fccker b) EAD          -  4 Mitglieder der Stavo und Vertreter und Nachr\u00fccker  2 schon benannte erfahrene Personen c) B\u00e4der        -  5 Mitglieder der Stavo und Vertreter und Nachr\u00fccker d) B\u00fcrger- und Kongressh\u00e4user - 5 Mitglieder der Stavo und Vertreter und   Nachr\u00fccker a) Kulturinstitute Es liegen drei Vorschl\u00e4ge vor - Vorschlag der CDU-Fraktion - Vorschlag der Fraktionen SPD, B\u00fc 90/Gr\u00fcne und FDP - Vorschlag der Fraktionen UFFBASSE, UWIGA und Die Linke. die als Anlage beigef\u00fcgt sind. In schriftlicher und geheimer Wahl entfallen auf den Vorschlag der CDU-Fraktion 20 Stimmen auf den Vorschlag der Fraktionen SPD, B\u00fc 90/Gr\u00fcne und FDP 36 Stimmen auf den Vorschlag der Fraktionen UFFBASSE, UWIGA und Die Linke. 12 Stimmen Damit sind gew\u00e4hlt Mitglieder   Stellvertreter CDU-Fraktion: Stadtv. Dr. Sissy G e i g e r    Stadtv. Annemarie Fischer Fraktionen SPD, B\u00fc 90/Gr\u00fcne und FDP: Stadtv. Dagmar M e t z g e r   Stadtv. Sandra Russo Stadtv. Dr. Michael H \u00fc t t e n b e r g e r Stadtv. Dr. Torsten Ro\u00dfmann Stadtv. Iris B a c h m a n n   Stadtv. Hildegard F\u00f6rster-Heldmann Fraktionen UFFBASSE, UWIGA und Die Linke.: Stadtv. Georg H a n g    Stadtv. J\u00fcrgen Barth  b) EAD Es liegen drei Vorschl\u00e4ge vor - Vorschlag der CDU-Fraktion - Vorschlag der Fraktionen SPD, B\u00fc 90/Gr\u00fcne und FDP - Vorschlag der Fraktionen UFFBASSE, UWIGA und Die Linke. die als Anlage beigef\u00fcgt sind. In schriftlicher und geheimer Wahl entfallen auf den Vorschlag der CDU-Fraktion 20 Stimmen auf den Vorschlag der Fraktionen SPD, B\u00fc 90/Gr\u00fcne und FDP 36 Stimmen auf den Vorschlag der Fraktionen UFFBASSE, UWIGA und Die Linke. 12 Stimmen Damit sind gew\u00e4hlt Mitglieder   Stellvertreter CDU-Fraktion: Stadtv. Wolfgang F r a n z    Stadtv. Wilhelm Kins Fraktionen SPD, B\u00fc 90/Gr\u00fcne und FDP: Stadtv. Katrin K o s u b   Stadtv. Horst Janda Stadtv. Jochen P a r t s c h   Stadtv. Doris Fr\u00f6hlich Stadtv. Leif B l u m    Die in der Vorlage benannten erfahrenen Personen werden einstimmig gew\u00e4hlt.  c) B\u00e4der Es liegen drei Vorschl\u00e4ge vor - Vorschlag der CDU-Fraktion - Vorschlag der Fraktionen SPD, B\u00fc 90/Gr\u00fcne und FDP - Vorschlag der Fraktionen UFFBASSE, UWIGA und Die Linke. die als Anlage beigef\u00fcgt sind. In schriftlicher und geheimer Wahl entfallen auf den Vorschlag der CDU-Fraktion 20 Stimmen auf den Vorschlag der Fraktionen SPD, B\u00fc 90/Gr\u00fcne und FDP 36 Stimmen auf den Vorschlag der Fraktionen UFFBASSE, UWIGA und Die Linke. 12 Stimmen Damit sind gew\u00e4hlt Mitglieder   Stellvertreter CDU-Fraktion: Stadtv. Helmut S c h m i d t    Stadtv. Wolfgang Franz Fraktionen SPD, B\u00fc 90/Gr\u00fcne und FDP: Stadtv. Walter S c h m i d t   Stadtv. Peter Sch\u00fcttler Stadtv. Hans-Werner E r b    Stadtv. Bianca H i l d e n b r a n d  Stadtv. Christian Grunwald     Fraktionen UFFBASSE, UWIGA und Die Linke.: Stadtv. Wilfried O \u00df m a n n   Stadtv. Rainer Keil     d) B\u00fcrger- und Kongressh\u00e4user Es liegen drei Vorschl\u00e4ge vor - Vorschlag der CDU-Fraktion - Vorschlag der Fraktionen SPD, B\u00fc 90/Gr\u00fcne und FDP - Vorschlag der Fraktionen UFFBASSE, UWIGA und Die Linke. die als Anlage beigef\u00fcgt sind. In schriftlicher und geheimer Wahl entfallen auf den Vorschlag der CDU-Fraktion 20 Stimmen auf den Vorschlag der Fraktionen SPD, B\u00fc 90/Gr\u00fcne und FDP 36 Stimmen auf den Vorschlag der Fraktionen UFFBASSE, UWIGA und Die Linke. 12 Stimmen Damit sind gew\u00e4hlt Mitglieder   Stellvertreter CDU-Fraktion: Stadtv. Uwe S c h n e i d e r    Stadtv. Hans Wegel Fraktionen SPD, B\u00fc 90/Gr\u00fcne und FDP: Stadtv. Felix S t a u d t   Stadtv. Hanno Benz Stadtv. Andreas R o \u00df m a n n  Stadtv. Katrin Kosub Stadtv. Brigitte L i n d s c h e i d  Stadtv. Jochen Partsch Fraktionen UFFBASSE, UWIGA und Die Linke.: Stadtv. J\u00fcrgen B a r t h   Stadtv. Georg Hang     Werner Verw.Ang.   Stadtverordnetenversammlung  Darmstadt, 7. Juli 2006       Der Vorsteher U. Dem Magistrat der Stadt Darmstadt     a) Dezernat I (federf\u00fchrend)     b) Dezernat II     c) Dezernat III     d) Dezernat IV      mit Bezug auf vorstehenden Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom  6. Juli 2006 zur gefl. Kenntnisnahme \u00fcbersandt.       Dr. G e h r k e    Stadtverordnetenvorsteher       Anlage zu TOP 26 a)  a) K u l t u r i n s t i t u t e  Vorschlag der CDU-Fraktion Mitglieder   Stellvertreter Stadtv. Dr. Sissy Geiger  Stadtv. Annemarie Fischer Stadtv. Ludwig Achenbach  Stadtv. Ctirad Kotoucek Nachr\u00fccker Stadtv. Ctirad Kotoucek  Stadtv. Peter Mayer  Vorschlag der FraktionenSPD, B\u00fc 90/Gr\u00fcne und FDP Mitglieder   Stellvertreter Stadtv. Dagmar Metzger  Stadtv. Sandra Russo Stadtv. Dr. Michael H\u00fcttenberger Stadtv. Dr. Torsten Ro\u00dfmann Stadtv. Iris Bachmann  Stv. Hildegard F\u00f6rster-Heldmann Nachr\u00fccker Stadtv. Sandra Russo Stadtv. Dr. Torsten Ro\u00dfmann Stadtv. Hildegard F\u00f6rster-Heldmann Im Falle des Ausscheidens eines Mitgliedes oder Stellvertreters stellt die Fraktion den Nachr\u00fccker/die Nachr\u00fcckerin, der/die Ausscheidende angeh\u00f6rt hat.  Vorschlag der Fraktionen UFFBASSE, UWIGA und Die Linke. Mitglieder   Stellvertreter Stadtv. Georg Hang  Stadtv. J\u00fcrgen Barth Nachr\u00fccker Stadtv. J\u00fcrgen Barth       Anlage zu TOP 26 b)  b) E A D  Vorschlag der CDU-Fraktion Mitglieder   Stellvertreter Stadtv. Wolfgang Franz  Stadtv. Wilhelm Kins Nachr\u00fccker Stadtv. Wilhelm Kins  Stadtv. Hartwig Jourdan Stadtv. Hartwig Jourdan  Stadtv. Karl-Heinz T\u00f6ns  Vorschlag der Fraktionen SPD, B\u00fc 90/Gr\u00fcne und FDP Mitglieder   Stellvertreter Stadtv. Katrin Kosub  Stadtv. Horst Janda Stadtv. Jochen Partsch  Stadtv. Doris Fr\u00f6hlich Stadtv. Leif Blum Nachr\u00fccker Stadtv. Horst Janda  Stadtv. Heinrich Hausmann Stadtv. Heinrich Hausmann  Stadtv. Andreas Ro\u00dfmann Stadtv. Andreas Ro\u00dfmann Stadtv. Doris Fr\u00f6hlich  Im Falle des Ausscheidens eines Mitgliedes oder Stellvertreters stellt die Fraktion den Nachr\u00fccker/die Nachr\u00fcckerin, der/die Ausscheidende an- geh\u00f6rt hat.  Vorschlag der Fraktionen UFFBASSE, UWIGA und Die Linke. Mitglieder   Stellvertreter Stadtv. Michael Siebert  Stadtv. Georg Hang Nachr\u00fccker Stadtv. Georg Hang      Anlage zu TOP 26 c)  c) B \u00e4 d e r  Vorschlag der CDU-Fraktion Mitglieder   Stellvertreter Stadtv. Helmut Schmidt  Stadtv. Wolfgang Franz Nachr\u00fccker Stadtv. Wolfgang Franz  Stadtv. Karl-Heinz T\u00f6ns Stadtv. Karl-Heinz T\u00f6ns  Stadtv. Uwe Schneider  Vorschlag der Fraktionen SPD, B\u00fc 90/Gr\u00fcne und FDP Mitglieder   Stellvertreter Stadtv. Walter Schmidt  Stadtv. Peter Sch\u00fcttler Stadtv. Hans-Werner Erb Stadtv. Bianca Hildenbrand  Stadtv. Christian Grunwald Nachr\u00fccker Stadtv. Peter Sch\u00fcttler Stadtv. Christian Grunwald Im Falle des Ausscheidens eines Mitgliedes oder Stellvertreters stellt die Fraktion den Nachr\u00fccker/die Nachr\u00fcckerin, der/die Ausscheidende angeh\u00f6rt hat.  Vorschlag der Fraktionen UFFBASSE, UWIGA und Die Linke. Mitglieder   Stellvertreter Stadtv. Wilfried O\u00dfmann  Stadtv. Rainer Keil Nachr\u00fccker Stadtv. Rainer Keil      Anlage zu TOP 26 d)  d) B \u00fc r g e r - und K o n g r e s s h \u00e4 u s e r  Vorschlag der CDU-Fraktion Mitglieder   Stellvertreter Stadtv. Uwe Schneider  Stadtv. Hans Wegel Stadtv. Hartwig Jourdan  Stadtv. Karl-Heinz T\u00f6ns Nachr\u00fccker Stadtv. Hans Wegel Stadtv. Karl-Heinz T\u00f6ns  Vorschlag der Fraktionen SPD, B\u00fc 90/Gr\u00fcne und FDP Mitglieder   Stellvertreter Stadtv. Felix Staudt  Stadtv. Hanno Benz Stadtv. Andreas Ro\u00dfmann  Stadtv. Katrin Kosub Stadtv. Brigitte Lindscheid  Stadtv. Jochen Partsch Nachr\u00fccker Stadtv. Hanno Benz Stadtv. Katrin Kosub Stadtv. Jochen Partsch  Im Falle des Ausscheidens eines Mitgliedes oder Stellvertreters stellt die Fraktion den Nachr\u00fccker/die Nachr\u00fcckerin, der/die Ausscheidende an- geh\u00f6rt hat.  Vorschlag der Fraktionen UFFBASSE, UWIGA und Die Linke. Mitglieder   Stellvertreter Stadtv. J\u00fcrgen Barth  Stadtv. Georg Hang Nachr\u00fccker Stadtv. Georg Hang   ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-7%7C21105100334%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-7%7C21105100334%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Stavo-7%7C21505100338%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Stavo-7","number":"27","name":"Betriebskommission Darmst\u00e4dter Werkst\u00e4tten und Wohneinrichtungen\r\n","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/997","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Stavo-7%7C21505100338%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 27","fileName":"be_21505100338_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":9062,"text":"Punkt 27: Betriebskommission Darmst\u00e4dter Werkst\u00e4tten und Wohneinrichtungen (V-Nr. 2006/0333) 4 Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung, Vertreter und Nachr\u00fccker 2 schon benannte erfahrene Personen Es liegen drei Vorschl\u00e4ge vor - Vorschlag der CDU-Fraktion - Vorschlag der Fraktionen SPD, B\u00fc 90/Gr\u00fcne und FDP - Vorschlag der Fraktionen UFFBASSE, UWIGA und Die Linke. die als Anlage beigef\u00fcgt sind. In schriftlicher und geheimer Wahl entfallen auf den Vorschlag der CDU-Fraktion 20 Stimmen auf den Vorschlag der Fraktionen SPD, B\u00fc 90/Gr\u00fcne und FDP 35 Stimmen auf den Vorschlag der Fraktionen UFFBASSE, UWIGA und Die Linke. 13 Stimmen Damit sind gew\u00e4hlt Mitglieder   Stellvertreter CDU-Fraktion: Stadtv. Walburga J u n g    Stadtv. Peter Mayer  Fraktionen SPD, B\u00fc 90/Gr\u00fcne und FDP: Stadtv. Ute G \u00fc n t h e r   Stadtv. Pascal Angelbeck Stadtv. Iris B a c h m a n n  Stadtv. Jochen Partsch Stadtv. Theo L u d w i g  Die in der Vorlage benannten erfahrenen Personen werden einstimmig gew\u00e4hlt.    Werner Verw.Ang.  Stadtverordnetenversammlung  Darmstadt, 7. Juli 2006       Der Vorsteher U. Dem Magistrat der Stadt Darmstadt     a) Dezernat I (federf\u00fchrend)      b) Dezernat II     c) Dezernat V      mit Bezug auf vorstehenden Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom  6. Juli 2006 zur gefl. Kenntnisnahme \u00fcbersandt.       Dr. G e h r k e    Stadtverordnetenvorsteher       Anlage zu TOP 27 Betreff: Betriebskommission Darmst\u00e4dter Werkst\u00e4tten und Wohneinrichtungen (V-Nr. 0333 / MB-Nr. 395) 4 Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung, Vertreter und Nachr\u00fccker 2 schon benannte erfahrene Personen  Vorschlag der CDU-Fraktion Mitglieder   Stellvertreter Stadtv. Walburga Jung  Stadtv. Peter Mayer Nachr\u00fccker Stadtv. Peter Mayer  Vorschlag der Fraktionen SPD, B\u00fc 90/Gr\u00fcne und FDP Mitglieder   Stellvertreter Stadtv. Ute G\u00fcnther  Stadtv. Pascal Angelbeck Stadtv. Iris Bachmann  Stadtv. Jochen Partsch Stadtv. Theo Ludwig Nachr\u00fccker Stadtv. Pascal Angelbeck Stadtv. Jochen Partsch Im Falle des Ausscheidens eines Mitgliedes oder Stellvertreters stellt die Fraktion den Nachr\u00fccker/die Nachr\u00fcckerin, der/die Ausscheidende angeh\u00f6rt hat.  Vorschlag der Fraktionen UFFBASSE, UWIGA und Die Linke. Mitglieder   Stellvertreter Stadtv. Wilfried O\u00dfmann  Stadtv. 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In schriftlicher und geheimer Wahl entfallen auf den Vorschlag der CDU-Fraktion 20 Stimmen auf den Vorschlag der Fraktionen SPD, B\u00fc 90/Gr\u00fcne und FDP 36 Stimmen auf den Vorschlag der Fraktionen UFFBASSE, UWIGA und Die Linke. 12 Stimmen Damit sind gew\u00e4hlt Mitglieder   Stellvertreter CDU-Fraktion: Stadtv. Beate K \u00f6 l s c h    Stadtv. Walburga Jung Fraktionen SPD, B\u00fc 90/Gr\u00fcne und FDP: Stadtv. Pascal A n g e l b e c k   Stadtv. Michael Siebel Stadtv. Ute G \u00fc n t h e r    Stadtv. Jochen P a r t s c h   Stadtv. Christian Grunwald Stadtv. Theo L u d w i g  Fraktionen UFFBASSE, UWIGA und Die Linke.: Stadtv. Rainer K e i l   Stadtv. Wilfried O\u00dfmann  Die Wahl der sachkundigen Verb\u00e4nde usw. kann heute nicht vorgenommen werden, die Vorschl\u00e4ge noch nicht vorliegen.  b) Kommission Soziale Brennpunkte Den als Anlagen beigef\u00fcgten Vorschl\u00e4gen der Fraktionen wird einstimmig zugestimmt.  Die Wahl der sachkundigen Verb\u00e4nde usw. kann heute nicht vorgenommen werden, die Vorschl\u00e4ge noch nicht vorliegen.   c) Jugendhilfeausschuss Es liegen drei Vorschl\u00e4ge vor - Vorschlag der CDU-Fraktion - Vorschlag der Fraktionen SPD, B\u00fc 90/Gr\u00fcne und FDP - Vorschlag der Fraktionen UFFBASSE, UWIGA und Die Linke. die als Anlage beigef\u00fcgt sind. In schriftlicher und geheimer Wahl entfallen auf den Vorschlag der CDU-Fraktion 22 Stimmen auf den Vorschlag der Fraktionen SPD, B\u00fc 90/Gr\u00fcne und FDP 36 Stimmen auf den Vorschlag der Fraktionen UFFBASSE, UWIGA und Die Linke. 10 Stimmen Damit sind gew\u00e4hlt Mitglieder   Stellvertreter CDU-Fraktion: Stadtv. Anna-Maria S t u r m    Stadtv. Ctirad Kotoucek Stadtv. Roswita E m i g   Stadtv. Uwe Schneider  Fraktionen SPD, B\u00fc 90/Gr\u00fcne und FDP: Stadtv. Monika B r a d n a   Stadtv. Horst A. H\u00e4rter Stadtv. Ute G \u00fc n t h e r   Maria Schischkin Stadtv. Christian G r u n w a l d  Jan Schwieger Stadtv. Theo L u d w i g Stadtv. Michael  S i e b e l   Suse Steffes Fraktionen UFFBASSE, UWIGA und Die Linke.: Stadtv. Kerstin L a u    Stadtv. Wilfried O\u00dfmann Die in der Vorlage benannten Personen (auf Vorschlag der anerkannten Tr\u00e4ger der Freien Jugendhilfe) werden einstimmig gew\u00e4hlt.   Werner Verw.Ang.  Stadtverordnetenversammlung  Darmstadt, 7. Juli 2006       Der Vorsteher U. Dem Magistrat der Stadt Darmstadt     a) Dezernat I (federf\u00fchrend)   b) Dezernat II   c) Dezernat V  d) Dezernat VI      mit Bezug auf vorstehenden Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom  6. Juli 2006 zur gefl. Kenntnisnahme \u00fcbersandt.       Dr. G e h r k e    Stadtverordnetenvorsteher       Anlage zu TOP 28 a) Betreff: Besetzung von Kommissionen und Aussch\u00fcssen (V-Nr. 0334 / MB-Nr. 396) a) Sozialhilfekommission  6 Mitglieder der Stavo, Nachr\u00fccker und Stellvertreter  6 sachkundige Einwohner/innen b) Kommission Soziale Brennpunkte  je 1 Vertreter der in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Parteien  und W\u00e4hlergruppen und Stellvertreter  je 1 Vertreter der Kirchen oder Gemeinden, die im Bereich der sozialen  Brennpunkte aktiv sind  3 Vertreter/innen der AG der Verb\u00e4nde der freien Wohlfahrtspflege  6 Bewohner/innen der Wohngebiete Akazienweg / Gehaborner Weg und  Rodgaustra\u00dfe / Messeler Stra\u00dfe c) Jugendhilfeausschuss  8 Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung oder von dieser gew\u00e4hlten  Frauen und M\u00e4nner, die in der Jugendhilfe erfahren sind und Nachr\u00fccker  und Stellvertreter  6 Personen auf Vorschlag der anerkannten Tr\u00e4ger der Freien Jugendhilfe  (Vorschlag liegt vor)  a) Sozialhilfekommission Vorschlag der CDU-Fraktion Mitglieder   Stellvertreter Stadtv. Beate K\u00f6lsch  Stadtv. Walburga Jung Stadtv. Peter Mayer  Stadtv. Wilhelm Kins Nachr\u00fccker Stadtv. Walburga Jung Stadtv. Wilhelm Kins  Vorschlag der Fraktionen SPD, B\u00fc 90/Gr\u00fcne und FDP Mitglieder   Stellvertreter Stadtv. Pascal Angelbeck  Stadtv. Michael Siebel Stadtv. Ute G\u00fcnther Stadtv. Jochen Partsch  Stadtv. Christian Grunwald Stadtv. Theo Ludwig  Nachr\u00fccker Stadtv. Michael Siebel Stadtv. Christian Grunwald  Im Falle des Ausscheidens eines Mitgliedes oder Stellvertreters stellt die Fraktion den Nachr\u00fccker/die Nachr\u00fcckerin, der/die Ausscheidende an- geh\u00f6rt hat.   Vorschlag der Fraktionen UFFBASSE, UWIGA und Die Linke. Mitglieder   Stellvertreter Stadtv. Rainer Keil  Stadtv. Wilfried O\u00dfmann Nachr\u00fccker Stadtv. Roswita Emig       Anlage zu TOP 28 b)  b) Kommission Soziale Brennpunkte  Mitglieder   Stellvertreter  Stadtv. Anna-Maria Sturm  Stadtv. Ulrich D\u00e4chert  Stadtv. Horst A. H\u00e4rter  Stadtv. Michael Siebel  Stadtv. Jochen Partsch  Stadtv. Christian Grundwald  Stadtv. Theo Ludwig  Stadtv. Sylvia Hurst  Stadtv. J\u00f6rg Dillmann  Stadtv. Kerstin Lau  Stadtv. Wilfried O\u00dfmann  Stadtv. Roswita Emig  Stadtv. Rainer Keil   Stadtv. Karl-Heinz B\u00f6ck       Anlage zu TOP 28 c)  c) Jugendhilfeausschuss  Mitglieder   Stellvertreter  Vorschlag der CDU-Fraktion Stadtv. Anna-Maria Sturm  Stadtv. Ctirad Kotoucek Stadtv. Roswita Emig  Stadtv. Uwe Schneider Nachr\u00fccker Stadtv. Ctirad Kotoucek  Stadtv. Annemarie Fischer Stadtv. Annemarie Fischer  Stadtv. Wilhelm Kins Stadtv.Wilhelm Kins  Stadtv. Peter Mayer  Vorschlag der Fraktionen SPD, B\u00fc 90/Gr\u00fcne und FDP Stadtv. Monika Bradna  Stadtv. Horst A. H\u00e4rter Stadtv. Ute G\u00fcnther  Maria Schischkin Stadtv. Christian Grunwald  Jan Schwieger Stadtv. Theo Ludwig Stadtv. Michael Siebel  Suse Steffes Nachr\u00fccker Stadtv. Horst A. H\u00e4rter  Jan Schwieger  Im Falle des Ausscheidens eines Mitgliedes oder Stellvertreters stellt die Fraktion den Nachr\u00fccker/die Nachr\u00fcckerin, der/die Ausscheidende an- geh\u00f6rt hat.   Vorschlag der Fraktionen UFFBASSE, UWIGA und Die Linke. Stadtv. Kerstin Lau  Stadtv. Wilfried O\u00dfmann Stadtv. Rainer Keil Nachr\u00fccker Stadtv. Wilfried O\u00dfmann  ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-7%7C21505100339%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-7%7C21505100339%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Stavo-7%7C21605100342%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Stavo-7","number":"29","name":"Besetzung der Sportkommission","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/999","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Stavo-7%7C21605100342%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 29","fileName":"be_21605100342_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":9195,"text":"Punkt 29: Besetzung der Sportkommission (V-Nr. 2006/0337) 4 Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung und Nachr\u00fccker und Stellvertreter 4 sachkundige Personen  Es liegen drei Vorschl\u00e4ge vor - Vorschlag der CDU-Fraktion - Vorschlag der Fraktionen SPD, B\u00fc 90/Gr\u00fcne und FDP - Vorschlag der Fraktionen UFFBASSE, UWIGA und Die Linke. die als Anlage beigef\u00fcgt sind. In schriftlicher und geheimer Wahl entfallen auf den Vorschlag der CDU-Fraktion 20 Stimmen auf den Vorschlag der Fraktionen SPD, B\u00fc 90/Gr\u00fcne und FDP 36 Stimmen auf den Vorschlag der Fraktionen UFFBASSE, UWIGA und Die Linke. 12 Stimmen Damit sind gew\u00e4hlt Mitglieder   Stellvertreter CDU-Fraktion: Stadtv. Karl-Heinz T \u00f6 n s    Stadtv. Wolfgang Franz Fraktionen SPD, B\u00fc 90/Gr\u00fcne und FDP: Stadtv. Walter S c h m i d t   Stadtv. Hans-Werner Erb Stadtv. Hildegard F \u00f6 r s t e r - H e l d m a n n Stadtv. Bianca Hildenbrand Stadtv. Dr. Dierk M o l t e r    Die in der Vorlage benannten sachkundigen Personen werden einstimmig gew\u00e4hlt.    Werner Verw.Ang.  Stadtverordnetenversammlung  Darmstadt, 7. Juli 2006       Der Vorsteher U. Dem Magistrat der Stadt Darmstadt     Dezernat I       mit Bezug auf vorstehenden Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom  6. Juli 2006 zur gefl. Kenntnisnahme \u00fcbersandt.       Dr. G e h r k e    Stadtverordnetenvorsteher       Anlage zu TOP 29 Betreff: Besetzung der Sportkommission (V-Nr. 0337 / MB-Nr. 397) 4 Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung und Nachr\u00fccker und Stellvertreter 4 sachkundige Personen (Vorschlag liegt vor)  Vorschlag der CDU-Fraktion Mitglieder   Stellvertreter Stadtv. Karl-Heinz T\u00f6ns  Stadtv. Wolfgang Franz Nachr\u00fccker Stadtv. Wolfgang Franz  Stadtv. Beate K\u00f6lsch Stadtv. Beate K\u00f6lsch   Vorschlag der Fraktionen SPD, B\u00fc 90/Gr\u00fcne und FDP Mitglieder   Stellvertreter Stadtv. Walter Schmidt  Stadtv. Stadtv. Hans-Werner Erb Stadtv. Hildegard F\u00f6rster-Heldmann Stadtv. Bianca Hildenbrand Stadtv. Dr. Dierk Molter Nachr\u00fccker Stadtv. Hans-Werner Erb Stadtv. Bianca Hildenbrand  Im Falle des Ausscheidens eines Mitgliedes oder Stellvertreters stellt die Fraktion den Nachr\u00fccker/die Nachr\u00fcckerin, der/die Ausscheidende an- geh\u00f6rt hat.   Vorschlag der Fraktionen UFFBASSSE, UWIGA und Die Linke. Mitglieder   Stellvertreter Stadtv. Wilfried O\u00dfmann  Stadtv. Helmut Klett Nachr\u00fccker Stadtv. Helmut Klett    ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-7%7C21605100342%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-7%7C21605100342%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Stavo-7%7C21605100343%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Stavo-7","number":"30","name":"Kuratorium f\u00fcr die Deutsch-Baltische Patenschaft\r\n\r\n","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/1000","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Stavo-7%7C21605100343%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 30","fileName":"be_21605100343_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3971,"text":"Punkt 30: Kuratorium f\u00fcr die Deutsch-Baltische Patenschaft (V-Nr. 2006/0338) je 1 Vertreter der in der Stavo vertretenen Fraktionen und Stellvertreter Bei einer Stimmenthaltung aus der Fraktion UFFBASSE werden in das Kuratorium f\u00fcr die Deutsch-Baltische Patenschaft gew\u00e4hlt: Mitglieder   Stellvertreter Stadtv. Ludwig Achenbach  Stadtv. V. Dr. Wolfgang Gehrke Stadtv. Dagmar Metzger  Stadtv. Dr. Torsten Ro\u00dfmann Stadtv. Iris Bachmann  Stadtv. Hildegard F\u00f6rster-Heldmann Stadtv. Leif Blum  Stadtv. Ruth Wagner Stadtv. J\u00f6rg Dillmann  Stadtv. Georg Hang  Stadtv. J\u00fcrgen Barth Stadtv. Rainer Keil  Stadtv. 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In schriftlicher und geheimer Wahl entfallen auf den Vorschlag der CDU-Fraktion 20 Stimmen auf den Vorschlag der Fraktionen SPD, B\u00fc 90/Gr\u00fcne und FDP 36 Stimmen auf den Vorschlag der Fraktionen UFFBASSE, UWIGA und Die Linke. 12 Stimmen Damit sind gew\u00e4hlt Mitglieder   Stellvertreter CDU-Fraktion: Stadtv. J\u00fcrgen W e i l e r    Stadtv. Anna-Maria Sturm Fraktionen SPD, B\u00fc 90/Gr\u00fcne und FDP: Stadtv. Dr. Michael H \u00fc t t e n b e r g e r  Stadtv. Horst A. H\u00e4rter Stadtv. Hildegard F \u00f6 r s t e r - H e l d m a n n Stadtv. Christian Grunwald Stadtv. Theo L u d w i g   Stadtv. Sylvia Hurst Der als Anlage beigef\u00fcgten Liste der sachkundigen Einwohner/innen wird einstimmig zugestimmt.   Werner Verw.Ang.  Stadtverordnetenversammlung  Darmstadt, 7. Juli 2006       Der Vorsteher U. Dem Magistrat der Stadt Darmstadt    a) Dezernat I (federf\u00fchrend)    b) Dezernat V       mit Bezug auf vorstehenden Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom  6. Juli 2006 zur gefl. Kenntnisnahme \u00fcbersandt.       Dr. G e h r k e    Stadtverordnetenvorsteher       Anlage zu TOP 31  Betreff: Besetzung Schulkommission (V-Nr. 0339 / MB-Nr. 399) 4 Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung, Nachr\u00fccker und Stellvertreter sachkundige Einwohner/innen  Vorschlag der CDU-Fraktion Mitglieder   Stellvertreter Stadtv. J\u00fcrgen Weiler  Stadtv. Anna-Maria Sturm Nachr\u00fccker Stadtv. Anna-Maria Sturm  Stadtv. Uwe Schneider Stadtv. Uwe Schneider  Vorschlag der Fraktionen SPD, B\u00fc90/Gr\u00fcne und FDP Mitglieder   Stellvertreter Stadtv. Dr. Michael H\u00fcttenberger Stadtv. Horst A. H\u00e4rter Stadtv. Hildegard F\u00f6rster-Heldmann Stadtv. Christian Grunwald Stadtv. Theo Ludwig  Stadtv. Sylvia Hurst Nachr\u00fccker Stadtv. Horst A. H\u00e4rter  Stadtv. Ute G\u00fcnther Stadtv. Ute G\u00fcnther Stadtv. Christian Grunwald Stadtv. Sylvia Hurst Im Falle des Ausscheidens eines Mitgliedes oder Stellvertreters stellt die Fraktion den Nachr\u00fccker/die Nachr\u00fcckerin, der/die Ausscheidende angeh\u00f6rt hat.  Vorschlag der Fraktionen UFFBASSE, UWIGA und Die Linke. Mitglieder   Stellvertreter Stadtv. Waltraud Bornheimer  Stadtv. Roswita Emig Nachr\u00fccker Stadtv. Roswita Emig    ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-7%7C21605100344%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-7%7C21605100344%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Stavo-7%7C21805100350%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Stavo-7","number":"32","name":"B\u00fcrgerkomitee f\u00fcr St\u00e4dtepartnerschaften","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/1003","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Stavo-7%7C21805100350%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 32","fileName":"be_21805100350_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":11851,"text":"Punkt 32: B\u00fcrgerkomitee f\u00fcr St\u00e4dtepartnerschaften (V-Nr. 2006/0345) 4 Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung, Nachr\u00fccker und Stellvertreter sachkundige Einwohner/innen (3 Vertreter der Kirchen, Vertreter der Industrie/Banken, 1 Vertreter des st\u00e4dt. Energiebetriebes, je 1 Vertreter IHK und Handwerkskammer, 1 Vertreter DGB, 2 Vertreter karitative Vereine, 1 Vertreter der Europa-Union) Es liegen drei Vorschl\u00e4ge vor - Vorschlag der CDU-Fraktion - Vorschlag der Fraktionen SPD, B\u00fc 90/Gr\u00fcne und FDP - Vorschlag der Fraktionen UFFBASSE, UWIGA und Die Linke. die als Anlage beigef\u00fcgt sind. In schriftlicher und geheimer Wahl entfallen auf den Vorschlag der CDU-Fraktion 19 Stimmen auf den Vorschlag der Fraktionen SPD, B\u00fc 90/Gr\u00fcne und FDP 36 Stimmen auf den Vorschlag der Fraktionen UFFBASSE, UWIGA und Die Linke. 12 Stimmen eine Stimme ist ung\u00fcltig Damit sind gew\u00e4hlt Mitglieder   Stellvertreter CDU-Fraktion: Stadtv.-Vorsteher Dr. Wolfgang G e h r k e  Stadtv. Annemarie Fischer Fraktionen SPD, B\u00fc 90/Gr\u00fcne und FDP: Stadtv. Michael S i e b e l   Stadtv. Heinrich Hausmann Stadtv. Bianca H i l d e n b r a n d  Stadtv. Iris Bachmann Stadtv. Theo L u d w i g  Der als Anlage beigef\u00fcgten Liste der sachkundigen Einwohner/innen wird einstimmig zugestimmt.   Werner Verw.Ang.  Stadtverordnetenversammlung  Darmstadt, 7. Juli 2006       Der Vorsteher U. Dem Magistrat der Stadt Darmstadt     Dezernat I  mit Bezug auf vorstehenden Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 6. Juli 2006 zur gefl. Kenntnisnahme \u00fcbersandt.      Dr. G e h r k e    Stadtverordnetenvorsteher       Anlage zu TOP 32  Betreff: B\u00fcrgerkomitee f\u00fcr St\u00e4dtepartnerschaften (V-Nr. 0345 / MB-Nr. 401) 4 Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung, Nachr\u00fccker und Stellvertreter sachkundige Einwohner/innen (3 Vertreter der Kirchen, Vertreter der Industrie/Banken, 1 Vertreter des st\u00e4dt. Energiebetriebes, je 1 Vertreter IHK und Handwerkskammer, 1 Vertreter DGB, 2 Vertreter karitative Vereine, 1 Vertreter der Europa-Union)  Vorschlag der CDU-Fraktion Mitglieder   Stellvertreter Stadtv. V. Dr. Wolfgang Gehrke  Stadtv. Annemarie Fischer Nachr\u00fccker Stadtv. Rafael Rei\u00dfer  Stadtv. Ctirad Kotoucek  Vorschlag der Fraktionen SPD, B\u00fc 90/Gr\u00fcne und FDP Mitglieder   Stellvertreter Stadtv. Michael Siebel  Stadtv. Heinrich Hausmann Stadtv. Bianca Hildenbrand  Stadtv. Iris Bachmann Stadtv. Theo Ludwig Nachr\u00fccker Stadtv. Heinrich Hausmann Stadtv. Iris Bachmann Im Falle des Ausscheidens eines Mitgliedes oder Stellvertreters stellt die Fraktion den Nachr\u00fccker/die Nachr\u00fcckerin, der/die Ausscheidende an- geh\u00f6rt hat.   Vorschlag der Fraktionen UFFBASSE, UWIGA und Die Linke. Mitglieder   Stellvertreter Stadtv. J\u00fcrgen Barth  Stadtv. Georg Hang Nachr\u00fccker Stadtv. Georg Hang  ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-7%7C21805100350%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-7%7C21805100350%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Stavo-7%7C21705100349%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Stavo-7","number":"33","name":"Verwaltungsverband Gesundheitsamt der Stadt Darmstadt und des Landkreises Darmstadt - Dieburg","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/1004","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Stavo-7%7C21705100349%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 33","fileName":"be_21705100349_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":12036,"text":"Punkt 33: Verwaltungsverband Gesundheitsamt der Stadt Darmstadt und des Landkreises Darmstadt - Dieburg  (V-Nr. 2006/0334) Verbandsvorstand auf Vorschlag der Stavo von der Verbandsversammlung zu w\u00e4hlendes weiteres Vorstandsmitglied und Vertreter Verbandsversammlung  3 Vertreter der Stadtverordnetenversammlung, Nachr\u00fccker und Stellvertreter a) Verbandsvorstand Es liegen zwei Vorschl\u00e4ge vor - Vorschlag der CDU-Fraktion - Vorschlag der SPD-Fraktion die als Anlagen beigef\u00fcgt sind In schriftlicher und geheimer Wahl entfallen auf den Vorschlag der CDU-Fraktion 24 Stimmen auf den Vorschlag der SPD-Fraktion 38 Stimmen Sechs Stimmen sind ung\u00fcltig. Damit sind gew\u00e4hlt Mitglied    Stellvertreter SPD-Fraktion: Stadtv. Hanno B e n z    Stadtv. Ute G\u00fcnther   b) Verbandsversammlung Es liegen zwei Vorschl\u00e4ge vor - Vorschlag der CDU-Fraktion - Vorschlag der Fraktionen SPD, B\u00fc 90/Gr\u00fcne und FDP die als Anlage beigef\u00fcgt sind.  In schriftlicher und geheimer Wahl entfallen  auf den Vorschlag der CDU-Fraktion 23 Stimmen auf den Vorschlag der Fraktionen SPD, B\u00fc 90/Gr\u00fcne und FDP 39 Stimmen  Damit sind gew\u00e4hlt Mitglieder   Stellvertreter CDU-Fraktion:  Stadtv. Wilhelm K i n s    Stadtv. Peter Mayer  Fraktionen SPD, B\u00fc 90/Gr\u00fcne und FDP: Stadtv. Michael S i e b e l   Stadtv. Pascal Angelbeck Stadtv. Iris B a c h m a n n   Stadtv. Dr. Inge Landzettel  Werner Verw.Ang. Stadtverordnetenversammlung  Darmstadt, 7. Juli 2006       Der Vorsteher U. Dem Magistrat der Stadt Darmstadt    a) Dezernat I (federf\u00fchrend)      b) Dezernat IV  mit Bezug auf vorstehenden Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 6. Juli 2006 zur gefl. Kenntnisnahme \u00fcbersandt.    Dr. G e h r k e   Stadtverordnetenvorsteher      Anlage zu TOP 33  Betreff: Verwaltungsverband Gesundheitsamt der Stadt Darmstadt und des Landkreises Darmstadt - Dieburg (V-Nr. 0344 / MB-Nr. 402) Verbandsvorstand auf Vorschlag der Stavo von der Verbandsversammlung zu w\u00e4hlendes weiteres Vorstandsmitglied und Vertreter Verbandsversammlung  3 Vertreter der Stadtverordnetenversammlung, Nachr\u00fccker und Stellvertreter   Verbandsvorstand  Mitglied   Stellvertreter Vorschlag der CDU-Fraktion Stadtv. Beate K\u00f6lsch  Stadtv. Peter Mayer  Vorschlag der SPD-Fraktion Stadtv. Hanno Benz  Stadtv. Ute G\u00fcnther   Verbandsversammlung  Mitglieder   Stellvertreter  Vorschlag der CDU-Fraktion Stadtv. Wilhelm Kins  Stadtv. Peter Mayer Nachr\u00fccker Stadtv. Peter Mayer  Stadtv. Beate K\u00f6lsch Stadtv. Beate K\u00f6lsch  Stadtv. Rafael Rei\u00dfer Stadtv. Rafael Rei\u00dfer   Vorschlag der Fraktionen SPD, B\u00fc 90/Gr\u00fcne und FDP Stadtv. Michael Siebel  Stadtv. Pascal Angelbeck Stadtv. Iris Bachmann  Stadtv. Dr. Inge Landzettel Nachr\u00fccker Stadtv. Pascal Angelbeck Stadtv. Dr. Inge Landzettel  Im Falle des Ausscheidens eines Mitgliedes oder Stellvertreters stellt die Fraktion den Nachr\u00fccker/die Nachr\u00fcckerin, der/die Ausscheidende an- geh\u00f6rt hat.  ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-7%7C21705100349%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-7%7C21705100349%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Stavo-7%7C23105100382%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Stavo-7","number":"34","name":"Kindergartenausschu\u00df Wixhausen","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/1005","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Stavo-7%7C23105100382%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 34","fileName":"be_23105100382_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3614,"text":"Punkt 34: Kindergartenausschu\u00df Wixhausen (V-Nr. 2006/0377) 2 Mitglieder des Ortsbeirates und Stellvertreter Bei einer Stimmenthaltung aus der Fraktion UFFBASSE werden in den Kindergartenausschuss Darmstadt-Wixhausen gew\u00e4hlt: Mitglied   Vertreter Peter J o u r d a n   Ctirad K o t o u c e k Peter S c h m i t z   Moritz R \u00f6 d e r    ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-7%7C23105100382%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-7%7C23105100382%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Stavo-7%7C22205100361%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Stavo-7","number":"35","name":"Beirat f\u00fcr den Denkmalschutz","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/1006","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Stavo-7%7C22205100361%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 35","fileName":"be_22205100361_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3912,"text":"Punkt 35: Beirat f\u00fcr den Denkmalschutz (V-Nr. 2006/0356) je 1 Mitglied der in der Stavo vertretenen Fraktionen und Stellvertreter Einstimmig werden in den Beirat f\u00fcr Denkmalschutz gew\u00e4hlt: Mitglied   Stellvertreter Stadtv. Dr. Sissy Geiger Stadtv. Ludwig Achenbach Stadtv. Dagmar Metzger Stadtv. Katrin Kosub Stadtv. Doris Fr\u00f6hlich  Stadtv. Dr. Inge Landzettel Dr. Castritius  Stadtv. Ruth Wagner Stadtv. Julius Geibel  Stadtv. J\u00f6rg Dillmann Stadtv. Michael Siebert  Stadtv. Klett Stadtv. Rainer Keil  Stadtv. Karl-Heinz B\u00f6ck   ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-7%7C22205100361%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-7%7C22205100361%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Stavo-7%7C22905100374%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Stavo-7","number":"36","name":"Zweckverband f\u00fcr Tierk\u00f6rperbeseitigung Hessen-S\u00fcd\r\nhier: Neuwahl der Mitglieder der Verbandsversammlung","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/1007","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Stavo-7%7C22905100374%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 36","fileName":"be_22905100374_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":4160,"text":"Punkt 36: Zweckverband f\u00fcr Tierk\u00f6rperbeseitigung Hessen-S\u00fcd hier: Neuwahl der Mitglieder der Verbandsversammlung  (V-Nr. 2006/0369) 1 Vertreter und 1 Stellvertreter in die Verbandsversammlung Die CDU-Fraktion schl\u00e4gt zur Wahl als Vertreter Hartwig Jourdan und zur Wahl als Stellvertreter Stadtv. Wolfgang Franz vor. Die SPD-Fraktion schl\u00e4gt zur Wahl als Vertreter Stadtv. Heinrich Hausmann und zur Wahl als Stellvertreter Stadtv. Horst Janda vor. In schriftlicher und geheimer Wahl entfallen auf die Vorschl\u00e4ge der CDU-Fraktion:    23 Stimmen auf die Vorschl\u00e4ge der SPD-Fraktion:    30 Stimmen 8 Stimmen sind ung\u00fcltig. Damit sind Stadtv. Heinrich Hausmann als Vertreter und Stadtv. Horst Janda als Stellvertreter in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes f\u00fcr Tierk\u00f6rperbeseitigung gew\u00e4hlt.   ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-7%7C22905100374%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-7%7C22905100374%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Stavo-7%7CVor_Ant%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Stavo-7","number":"37","name":"Vorliegende Antr\u00e4ge","public":true,"resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Stavo-7%7CVor_Ant%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 37","fileName":"be_Vor_Ant_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3027,"text":"Punkt 37: Vorliegende Antr\u00e4ge\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-7%7CVor_Ant%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-7%7CVor_Ant%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Stavo-7%7Czt_8%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Stavo-7","number":"37.1","name":"Antrag der CDU-Fraktion vom 15. Mai 2006 betr. schnellstm\u00f6gliche Erweiterung der Frankensteinschule","public":true,"resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Stavo-7%7Czt_8%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 37.1","fileName":"be_zt_8_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3368,"text":"Punkt 37.1: Antrag der CDU-Fraktion vom 15. Mai 2006 betr. schnellstm\u00f6gliche Erweiterung der Frankensteinschule Der Antrag wird bis zur n\u00e4chsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung zur\u00fcckgestellt.\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-7%7Czt_8%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-7%7Czt_8%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Stavo-7%7Czt_9%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Stavo-7","number":"37.2","name":"Antrag der CDU-Fraktion vom 13. Juni 2006 betr. Errichtung eines Verkehrskreisels an der Kreuzung Heidelberger Landstra\u00dfe /Reuterallee","public":true,"resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Stavo-7%7Czt_9%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 37.2","fileName":"be_zt_9_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3434,"text":"Punkt 37.2: Antrag der CDU-Fraktion vom 13. Juni 2006 betr. Errichtung eines Verkehrskreisels an der Kreuzung Heidelberger Landstra\u00dfe /Reuterallee Der Antrag wird bis zur n\u00e4chsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung zur\u00fcckgestellt.\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-7%7Czt_9%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-7%7Czt_9%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Stavo-7%7Czt_10%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Stavo-7","number":"37.3","name":"Antrag der CDU-Fraktion vom 13. Juni 2006 betr. 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Fahrplanwechsel f\u00fcr die P-Bus-Linie Der Antrag wird bis zur n\u00e4chsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung zur\u00fcckgestellt.\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-7%7Czt_10%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-7%7Czt_10%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Stavo-7%7Czt_11%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Stavo-7","number":"37.4","name":"Antrag der CDU-Fraktion vom 21. Juni 2006 betr. 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St\u00e4rkung des innerst\u00e4dtischen Einzelhandels - Einf\u00fchrung Br\u00f6tchentaste  Der Antrag wird bis zur n\u00e4chsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung zur\u00fcckgestellt.\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-7%7Czt_11%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-7%7Czt_11%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Stavo-7%7Czt_12%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Stavo-7","number":"37.5","name":"Antrag der Fraktion Die Linke. vom 25. Juni 2006 betr. 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Informationsfreiheitsgesetz Der Antrag wird bis zur n\u00e4chsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung zur\u00fcckgestellt.\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-7%7Czt_12%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-7%7Czt_12%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Stavo-7%7Czt_13%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Stavo-7","number":"37.6","name":"Antrag der CDU-Fraktion vom 26. Juni 2006 betr. 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Umplanung des Erweiterungsbaus der Stadtteilschule Arheilgen Der Antrag wird bis zur n\u00e4chsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung zur\u00fcckgestellt.\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-7%7Czt_13%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-7%7Czt_13%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Stavo-7%7Czt_14%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Stavo-7","number":"37.7","name":"Antrag der CDU-Fraktion vom 26. Juni 2006 betr. Veto der Hess. Landesregierung gegen Strompreiserh\u00f6hungen","public":true,"resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Stavo-7%7Czt_14%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 37.7","fileName":"be_zt_14_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3363,"text":"Punkt 37.7: Antrag der CDU-Fraktion vom 26. Juni 2006 betr. Veto der Hess. Landesregierung gegen Strompreiserh\u00f6hungen Der Antrag wird bis zur n\u00e4chsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung zur\u00fcckgestellt.\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-7%7Czt_14%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-7%7Czt_14%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Stavo-7%7Czt_15%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Stavo-7","number":"37.8","name":"Antrag der Fraktion UWIGA vom 16. April 2006 betr. Sparkasse Darmstadt, Aussch\u00fcttung Bilanzgewinn 2005","public":true,"resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Stavo-7%7Czt_15%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 37.8","fileName":"be_zt_15_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3406,"text":"Punkt 37.8: Antrag der Fraktion UWIGA vom 16. April 2006 betr. Sparkasse Darmstadt, Aussch\u00fcttung Bilanzgewinn 2005 Der Antrag wird bis zur n\u00e4chsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung zur\u00fcckgestellt.\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-7%7Czt_15%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-7%7Czt_15%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Stavo-7%7Czt_16%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Stavo-7","number":"37.9","name":"Antrag der Fraktionen SPD und CDU im Ortsbeirat Wixhausen vom 25. Juni 2006 betr. Sanierung B\u00fcrgermeister-Pohl-Haus - Ausweichm\u00f6glichkeit","public":true,"resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Stavo-7%7Czt_16%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 37.9","fileName":"be_zt_16_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3434,"text":"Punkt 37.9: Antrag der Fraktionen SPD und CDU im Ortsbeirat Wixhausen vom 25. Juni 2006 betr. Sanierung B\u00fcrgermeister-Pohl-Haus - Ausweichm\u00f6glichkeit Der Antrag wird bis zur n\u00e4chsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung zur\u00fcckgestellt.\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-7%7Czt_16%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-7%7Czt_16%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Stavo-7%7Czt_17%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Stavo-7","number":"37.10","name":"Antrag der Fraktionen SPD und CDU im Ortsbeirat Wixhausen vom 21. Juni 2006 betr. 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B\u00fcrgermeister-Pohl-Haus Der Antrag wird bis zur n\u00e4chsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung zur\u00fcckgestellt.\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-7%7Czt_17%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-7%7Czt_17%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Stavo-7%7Czt_18%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Stavo-7","number":"37.11","name":"Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion vom 3. 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Juli 2006 betr. n\u00e4chtliche Anschl\u00e4ge auf das CDU-B\u00fcrgerb\u00fcro Der Antrag wird bis zur n\u00e4chsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung zur\u00fcckgestellt.\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-7%7Czt_18%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-7%7Czt_18%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Stavo-7%7Czt_19%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Stavo-7","number":"37.12","name":"Dringlichkeitsantrag der Fraktion UWIGA vom 4. Juli 2006 betr. Beitragsbefreiung f\u00fcr Kinder im 3. 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Jahr ab dem Kindergartenjahr 2006/2007 Der Antrag wird bis zur n\u00e4chsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung zur\u00fcckgestellt.\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-7%7Czt_19%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-7%7Czt_19%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Stavo-7%7CGro_Anf_O%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Stavo-7","number":"38","name":"Gro\u00dfe Anfragen","public":true,"resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Stavo-7%7CGro_Anf_O%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 38","fileName":"be_Gro_Anf_O_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3043,"text":"Punkt 38: Gro\u00dfe Anfrage Es liegen keine Gro\u00dfe Anfragen vor.\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-7%7CGro_Anf_O%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-7%7CGro_Anf_O%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Stavo-7%7C22504100306%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Stavo-7","number":"39","name":"Bebauungsplan E 16.2 - R\u00fcbezahlweg S\u00fcdwest - (Darlegung)","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/916","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Stavo-7%7C22504100306%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 39","fileName":"be_22504100306_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3249,"text":"Punkt 39: Bebauungsplan E 16.2 - R\u00fcbezahlweg S\u00fcdwest - (Darlegung) (V-Nr. 2006/0302) Bericht: Stadtv. Dr. S t e p h a n - R o \u00df b a c h Die Stadtverordnetenversammlung nimmt von der Vorlage Kenntnis.   ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-7%7C22504100306%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-7%7C22504100306%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Stavo-7%7C20205100310%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Stavo-7","number":"40","name":"\u00dcberplanm\u00e4\u00dfige Ausgaben gem. \u00a7 100 HGO in Verbindung mit Ziffer 3.4.7 DAH in H\u00f6he von 50.000,00 Euro bei der Haushaltsstelle 01.2810.672000 (Gastschulbeitr\u00e4ge) f\u00fcr das Haushaltsjahr 2006","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/923","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Stavo-7%7C20205100310%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 40","fileName":"be_20205100310_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3440,"text":"Punkt 40: \u00dcberplanm\u00e4\u00dfige Ausgaben gem. \u00a7 100 HGO in Verbindung mit Ziffer 3.4.7 DAH in H\u00f6he von 50.000,00 Euro bei der Haushaltsstelle 01.2810.672000 (Gastschulbeitr\u00e4ge) f\u00fcr das Haushaltsjahr 2006 (V-Nr. 2006/0306) Bericht: Stadtve. B r a d n a Der Vorlage wird - bei Stimmenthaltung von DIE FRAUEN - zugestimmt.   ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-7%7C20205100310%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-7%7C20205100310%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Stavo-7%7C20405100319%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Stavo-7","number":"41","name":"Bessunger Schule, Nutzungs\u00e4nderung der ehemaligen Massagepraxis zu Betreuungsr\u00e4umen","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/937","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Stavo-7%7C20405100319%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 41","fileName":"be_20405100319_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3303,"text":"Punkt 41: Bessunger Schule, Nutzungs\u00e4nderung der ehemaligen Massagepraxis zu Betreuungsr\u00e4umen (V-Nr. 2006/0315) Bericht: Stadtv. L u d w i g Der Vorlage wird - bei Stimmenthaltung von DIE FRAUEN - zugestimmt.    ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-7%7C20405100319%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-7%7C20405100319%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Stavo-7%7C21605100341%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Stavo-7","number":"42","name":"Wiederherstellung Park Rosenh\u00f6he \r\nhier: Ausbauma\u00dfnahmen 2006 \r\nBezug: Stadtverordnetenbeschluss vom 28.02.1980","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/941","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Stavo-7%7C21605100341%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 42","fileName":"be_21605100341_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3392,"text":"Punkt 42: Wiederherstellung Park Rosenh\u00f6he hier: Ausbauma\u00dfnahmen 2006 Bezug: Stadtverordnetenbeschluss vom 28.02.1980  (V-Nr. 2006/0336) Bericht: Stadtv. D i l l m a n n Der Vorlage wird - bei Stimmenthaltung von DIE FRAUEN - zugestimmt.      ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-7%7C21605100341%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-7%7C21605100341%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Stavo-7%7C21603100213%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Stavo-7","number":"43","name":"Bebauungsplan N 53 - Martinsviertel Block 23.19 - (Offenlagebeschluss)","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/955","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Stavo-7%7C21603100213%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 43","fileName":"be_21603100213_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3409,"text":"Punkt 43: Bebauungsplan N 53 - Martinsviertel Block 23.19 - (Offenlagebeschluss) (V-Nr. 2006/0212) Bericht: Stadtv. K l e t t Der Vorlage wird - gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, bei Stimmenthaltung der Fraktion UWIGA und von DIE FRAUEN - zugestimmt.   ?? ?? ?? ?? 11  ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-7%7C21603100213%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-7%7C21603100213%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Stavo-7%7C22404100297%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Stavo-7","number":"44","name":"Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht bei st\u00e4dtischen B\u00e4umen","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/959","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Stavo-7%7C22404100297%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 44","fileName":"be_22404100297_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3269,"text":"Punkt 44: Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht bei st\u00e4dtischen B\u00e4umen (V-Nr. 2006/0293) Bericht: Stadtv. K o t o u c e k Der Vorlage wird - bei Stimmenthaltung von DIE FRAUEN - zugestimmt.   ?? ?? ?? ?? 6 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-7%7C22404100297%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-7%7C22404100297%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Stavo-7%7C22305100364%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Stavo-7","number":"45","name":"Bebauungsplan W 41  -  N\u00f6rdlicher Hauptbahnhof - Vorplatz  -  (Satzungsbeschluss)","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/963","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Stavo-7%7C22305100364%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 45","fileName":"be_22305100364_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3370,"text":"Punkt 45: Bebauungsplan W 41 - N\u00f6rdlicher Hauptbahnhof - Vorplatz - (Satzungsbeschluss) (V-Nr. 2006/0359) Bericht: Stadtv. R o \u00df m a n n Der Vorlage wird - bei Stimmenthaltung der Fraktion UFFBASSE - zugestimmt.   6  ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-7%7C22305100364%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-7%7C22305100364%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Stavo-7%7C22905100376%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Stavo-7","number":"46","name":"Bebauungsplan O 21  -  Am Oberfeld - Rosenh\u00f6hweg  -  (Satzungsbeschluss)","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/967","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Stavo-7%7C22905100376%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 46","fileName":"be_22905100376_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3416,"text":"Punkt 46: Bebauungsplan O 21 - Am Oberfeld - Rosenh\u00f6hweg - (Satzungsbeschluss) (V-Nr. 2006/0371) Bericht: Stadtv. Dr. S t e p h a n - R o \u00df m a n n Der Vorlage wird - bei Stimmenthaltung der Fraktionen UFFBASSE, UWIGA und Die Linke. und DIE FRAUEN - zugestimmt.   4  ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-7%7C22905100376%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-7%7C22905100376%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Stavo-7%7C22952100377%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Stavo-7","number":"47","name":"Bebauungsplan S 23 - Heinrichstra\u00dfe / Nieder-Ramst\u00e4dter Stra\u00dfe / Mathildenstra\u00dfe (Aufstellungsbeschluss)","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/989","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Stavo-7%7C22952100377%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 47","fileName":"be_22952100377_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3352,"text":"Punkt 47: Bebauungsplan S 23 - Heinrichstra\u00dfe / Nieder-Ramst\u00e4dter Stra\u00dfe / Mathildenstra\u00dfe (Aufstellungsbeschluss) (V-Nr. 2006/0372) Bericht: Stadtv. B l u m  Der Vorlage wird - bei Stimmenthaltung von DIE FRAUEN - zugestimmt.   ?? ?? ?? ?? 3 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-7%7C22952100377%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-7%7C22952100377%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Stavo-7%7C20106100387%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Stavo-7","number":"48","name":"Bebauungsplan K 9  -  Wohnen s\u00fcdlich der Hammelstrift -  (Satzungsbeschluss)","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/972","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Stavo-7%7C20106100387%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 48","fileName":"be_20106100387_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3498,"text":"Punkt 48: Bebauungsplan K 9 - Wohnen s\u00fcdlich der Hammelstrift - (Satzungsbeschluss) (V-Nr. 2006/0382) Bericht: Stadtv. D i l l m a n n Der Vorlage wird - bei vier Stimmenthaltungen aus der Fraktion UFFBASSE, bei Stimmenthaltung der Fraktion UWIGA und von DIE FRAUEN - zugestimmt.   8  ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-7%7C20106100387%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-7%7C20106100387%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Stavo-7%7C20206100395%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Stavo-7","number":"49","name":"Bebauungsplan A 36  -  Speckg\u00e4rten Arheilgen  -  (Satzungsbeschluss)","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/976","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Stavo-7%7C20206100395%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 49","fileName":"be_20206100395_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3482,"text":"Punkt 49: Bebauungsplan A 36 - Speckg\u00e4rten Arheilgen - (Satzungsbeschluss) (V-Nr. 2006/0388) Bericht: Stadtv. K l e t t Der Vorlage wird - bei einer Stimmenthaltung der Fraktion UFFBASSE und Stimmenthaltung der Fraktionen UWIGA, Die Linke. und von DIE FRAUEN - zugestimmt.   4  ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-7%7C20206100395%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-7%7C20206100395%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Stavo-7%7C20206100396%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Stavo-7","number":"50","name":"Bebauungsplan A 37  -  Kleingartenanlage an der J\u00e4gertorstra\u00dfe  -  (Satzungsbeschluss)","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/980","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Stavo-7%7C20206100396%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 50","fileName":"be_20206100396_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3521,"text":"Punkt 50: Bebauungsplan A 37 - Kleingartenanlage an der J\u00e4gertorstra\u00dfe - (Satzungsbeschluss) (V-Nr. 2006/0389) Bericht: Stadtv. H. S c h m i d t Der Vorlage wird - bei einer Stimmenthaltung der Fraktion UFFBASSE und Stimmenthaltung der Fraktionen UWIGA, Die Linke. und von DIE FRAUEN - zugestimmt.   3  ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-7%7C20206100396%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-7%7C20206100396%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Stavo-7%7C20806100407%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Stavo-7","number":"51","name":"Ver\u00e4u\u00dferung von Beteiligungen","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/991","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Stavo-7%7C20806100407%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 51","fileName":"be_20806100407_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3731,"text":"Punkt 51: Ver\u00e4u\u00dferung der Beteiligungen der bauverein AG von 50,9 % an der Knell Nord Verwaltungs-GmbH und der Knell Nord Entwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG an die Klotz Beteiligungsverwaltung GbR - mittelbare Beteiligung der Wissenschafts- stadt Darmstadt (V-Nr. 2006/0398) Bericht: Stadtv. E l l w a n g e r Der Vorlage wird - gegen die Stimmen der Fraktionen UWIGA und Die Linke., bei Stimmenthaltung der Fraktionen CDU und UFFBASSE und von DIE FRAUEN - zugestimmt.   ?? ?? ?? ??\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-7%7C20806100407%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-7%7C20806100407%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Stavo-7%7C20806100408%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Stavo-7","number":"52","name":"Ver\u00e4u\u00dferung eines Gesch\u00e4ftsanteiles","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/993","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Stavo-7%7C20806100408%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 52","fileName":"be_20806100408_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3484,"text":"Punkt 52: Ver\u00e4u\u00dferung eines Gesch\u00e4ftsanteiles bis zu 49,00 % an der VTA Technologie GmbH durch die HEAG S\u00fcdhessische Energie AG (HSE) an die VTA Engineering und Umwelttechnik GmbH (V-Nr. 2006/0399) Bericht: Stadtve. L i n d s c h e i d Der Vorlage wird - bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke. und DIE FRAUEN - zugestimmt.    ?? ?? ?? ?? 4 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-7%7C20806100408%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-7%7C20806100408%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Stavo-7%7C20806100409%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Stavo-7","number":"53","name":"Ver\u00e4u\u00dferung Beteiligung","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/995","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Stavo-7%7C20806100409%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 53","fileName":"be_20806100409_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3620,"text":"Punkt 53: Ver\u00e4u\u00dferung der Beteiligung der bauverein AG von 50 % an der BVD Immobilien Beteiligungs-GmbH an die Klotz Beteiligungsverwaltung GbR - mittelbare Beteiligung der Wissenschaftsstadt Darmstadt (V-Nr. 2006/0400) Bericht: Stadtv. E r b Der Vorlage wird - gegen die Stimmen der Fraktion UWIGA, bei Stimmenthaltung der Fraktionen CDU, UFFBASSE und Die Linke. und von DIE FRAUEN - zugestimmt.   ?? ?? ?? ??\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-7%7C20806100409%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-7%7C20806100409%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Stavo-7%7C21406100426%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Stavo-7","number":"54","name":"Gemeinn\u00fctzigkeitssatzungen f\u00fcr Betriebe gewerblicher Art und Eigenbetriebe der Wissenschaftsstadt Darmstadt\r\nhier: Aufhebung der Satzungen","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/1012","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Stavo-7%7C21406100426%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 54","fileName":"be_21406100426_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3371,"text":"Punkt 54: Gemeinn\u00fctzigkeitssatzungen f\u00fcr Betriebe gewerblicher Art und Eigenbetriebe der Wissenschaftsstadt Darmstadt hier: Aufhebung der Satzungen (V-Nr. 2006/0421) Bericht: Stadtv. Dr. M o l t e r  Der Vorlage wird - bei Stimmenthaltung von DIE FRAUEN - zugestimmt.   ?? ?? ?? ?? 2\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-7%7C21406100426%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-7%7C21406100426%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Stavo-7%7C21905100356%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Stavo-7","number":"55","name":"st\u00e4dtisches Stadion, alternative Standorte","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/1535","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Stavo-7%7C21905100356%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 55","fileName":"be_21905100356_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":9655,"text":"Punkt 55: Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 14.02.2006 Sanierungs- bzw. Neubaukosten f\u00fcr das Stadion am B\u00f6llenfalltor und alternative Standorte (V-Nr. 2006/0351) Bericht: Stadtv. E r b  Zu den beiden Vorlagen findet eine ausf\u00fchrliche Aussprache statt.  Stadtv. Rei\u00dfer stellt f\u00fcr die CDU-Fraktion den folgenden Antrag: Die Stadtverordnetenversammlung m\u00f6ge beschlie\u00dfen - das Fu\u00dfballstadion des SV 98 am B\u00f6llenfalltor zu belassen. - den Magistrat aufzufordern, umgehend ein Konzept vorzulegen, wie das  Stadion renoviert und umgebaut werden kann. - Hierbei ist besonders darauf zu achten, dass so wenig wie m\u00f6glich  st\u00e4dtische Mittel verwandt werden.  Die SPD-Fraktion \u00e4ndert den 1. Spiegelstrich wie folgt: das st\u00e4dtische Fu\u00dfballstadion, Spielst\u00e4tte des SV 98, am B\u00f6llenfalltor zu belassen.  Auf Antrag der CDU-Fraktion wird \u00fcber die drei Spiegelstriche getrennt abgestimmt. Dem ge\u00e4nderten 1. Spiegelstrich wird - bei einer Gegenstimme aus der Fraktion UFFBASSE - zugestimmt. Dem 2. Spiegelstrich wird - bei drei Stimmenthaltungen aus der Fraktion UFFBASSE - zugestimmt. Der 3. Spiegelstrich wird mit Mehrheit abgelehnt (daf\u00fcr: die CDU-Fraktion, drei Mitglieder der Fraktion UWIGA, zwei Mitglieder der Fraktion UFFBASSE, DIE FRAUEN, dagegen: die Fraktionen SPD, B\u00fc 90/Gr\u00fcne, FDP, ein Mitglied der Fraktion UFFBASSE und ein Mitglied der Fraktion UWIGA). Die Stadtverordnetenversammlung nimmt von den Vorlagen Kenntnis.   Werner Verw.Ang.  Stadtverordnetenversammlung  Darmstadt, 7. Juli 2006       Der Vorsteher  U. Dem Magistrat der Stadt Darmstadt    a) Dezernat I (federf\u00fchrend)    b) Dezernat VI   mit Bezug auf vorstehenden Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom  6. Juli 2006 zur gefl. Kenntnisnahme \u00fcbersandt.       Dr. G e h r k e    Stadtverordnetenvorsteher ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-7%7C21905100356%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-7%7C21905100356%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Stavo-7%7C21805100354%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Stavo-7","number":"56","name":"Verlegung des Fu\u00dfballstadions am B\u00f6llenfalltor","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/1536","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Stavo-7%7C21805100354%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 56","fileName":"be_21805100354_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":9583,"text":"Punkt 56: Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 14.02.2006 Verlegung des Fu\u00dfballstadions am B\u00f6llenfalltor  (V-Nr. 2006/0348) Bericht: Stadtv. O \u00df m a n n  Zu den beiden Vorlagen findet eine ausf\u00fchrliche Aussprache statt.  Stadtv. Rei\u00dfer stellt f\u00fcr die CDU-Fraktion den folgenden Antrag: Die Stadtverordnetenversammlung m\u00f6ge beschlie\u00dfen - das Fu\u00dfballstadion des SV 98 am B\u00f6llenfalltor zu belassen. - den Magistrat aufzufordern, umgehend ein Konzept vorzulegen, wie das  Stadion renoviert und umgebaut werden kann. - Hierbei ist besonders darauf zu achten, dass so wenig wie m\u00f6glich  st\u00e4dtische Mittel verwandt werden.  Die SPD-Fraktion \u00e4ndert den 1. Spiegelstrich wie folgt: das st\u00e4dtische Fu\u00dfballstadion, Spielst\u00e4tte des SV 98, am B\u00f6llenfalltor zu belassen.  Auf Antrag der CDU-Fraktion wird \u00fcber die drei Spiegelstriche getrennt abgestimmt. Dem ge\u00e4nderten 1. Spiegelstrich wird - bei einer Gegenstimme aus der Fraktion UFFBASSE - zugestimmt. Dem 2. Spiegelstrich wird - bei drei Stimmenthaltungen aus der Fraktion UFFBASSE - zugestimmt. Der 3. Spiegelstrich wird mit Mehrheit abgelehnt (daf\u00fcr: die CDU-Fraktion, drei Mitglieder der Fraktion UWIGA, zwei Mitglieder der Fraktion UFFBASSE, DIE FRAUEN, dagegen: die Fraktionen SPD, B\u00fc 90/Gr\u00fcne, FDP, ein Mitglied der Fraktion UFFBASSE und ein Mitglied der Fraktion UWIGA). Die Stadtverordnetenversammlung nimmt von den Vorlagen Kenntnis.   Werner Verw.Ang.  Stadtverordnetenversammlung  Darmstadt, 7. Juli 2006       Der Vorsteher  U. Dem Magistrat der Stadt Darmstadt    a) Dezernat I (federf\u00fchrend)    b) Dezernat VI   mit Bezug auf vorstehenden Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom  6. Juli 2006 zur gefl. Kenntnisnahme \u00fcbersandt.       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Juli 2006 bis Freitag 25. August 2006. Der Haupt- und Finanzausschuss soll nur bei Bedarf als Ferienparlament tagen. Dies wird die Vorsitzende in Absprache mit dem Magistrat und den Fraktionsvorsitzenden entscheiden.\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-7%7Czt_20%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-7%7Czt_20%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Stavo-7%7Czt_21%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Stavo-7","number":"59","name":"Erm\u00e4chtigung an den Haupt- und Finanzausschuss zur endg\u00fcltigen Beschlussfassung \u00fcber Magistratsvorlagen w\u00e4hrend der Sommerferien im Rahmen der gesetzlichen Zul\u00e4ssigkeit\r\n","public":true,"resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Stavo-7%7Czt_21%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 59","fileName":"be_zt_21_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3837,"text":"Punkt 59: Erm\u00e4chtigung an den Haupt- und Finanzausschuss zur endg\u00fcltigen Beschlussfassung \u00fcber Magistratsvorlagen w\u00e4hrend der Sommerferien im Rahmen der gesetzlichen Zul\u00e4ssigkeit Bei Stimmenthaltung der Fraktion UWIGA erm\u00e4chtigt die Stadtverordnetenversammlung den Haupt- und Finanzausschuss, w\u00e4hrend der Parlamentsferien auf dem Gebiet der Finanzen, des Bau- und Planungsrechtes und des Grundst\u00fccksverkehrs endg\u00fcltige Entscheidungen \u00fcber Vorlagen f\u00fcr die Stadtverordnetenversammlung zu treffen, soweit gesetzliche Bestimmungen, insbesondere \u00a7 51 HGO, dem nicht entgegenstehen.\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-7%7Czt_21%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-7%7Czt_21%7C1"}}],"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Mag-24","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Meeting","name":"23. 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Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: II            V VI            20 40           65 Stvv Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Schulbausanierungsprogramm hier: Bauliche Erweiterung der Bernhard-Adelung-Schule zur Ganztagsschule im Rahmen des IZBB  Vorlage vom: 22.06.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: 1. Der Vorplanung des Architekturb\u00fcros SDKS Architekten, abschlie\u00dfend mit Kosten in H\u00f6he von                        Euro 1.504.000,00   wird zugestimmt. 2. Die Ma\u00dfnahme l\u00e4uft zur Zeit unter der Hhst. 02.2810 001.950100. Sie wird k\u00fcnftig im Schulbausanierungsprogramm unter der Hhst. 02.2810 002 950100 abgewickelt. 3 Die Finanzierung erfolgt unter der Haushaltsstelle 02.2810 002 950100.Hierf\u00fcr werden Deckungsmittel in H\u00f6he von 90% der voraussichtlich f\u00f6rderf\u00e4higen Kosten aus der Haushaltsstelle 02.2000 001 9355 00 Bundesprogramm Zukunft Bildung Betreuung entnommen. Die Finanzierung des st\u00e4dtischen Eigenanteils erfolgt aus dem Schulbausanierungsprogramm im Rahmen der gegenseitigen Deckungsf\u00e4higkeit. 4. Die Bauraten sind wie folgt erforderlich:  kw VE St\u00e4dt. Anteil F\u00f6rdermittel (vorbeh. des Zu-wendungsbescheides) bis 2005 40.000,00 Euro  2006 374.000,00 Euro 1.000.000,00 Euro 41.400,00 Euro 372.600,00 Euro 2007 890.000,00 Euro 200.000,00 Euro 89.000,00 Euro 801.000,00 Euro 2008 200.000,00 Euro 20.000,00 Euro 180.000,00 Euro 1.504.000,00 Euro 150.400,00 Euro 1.353.600,00 Euro  6. Bei der zust\u00e4ndigen Stelle der Landesregierung ist ein F\u00f6rderantrag zu stellen. 7. Das Hochbau- und Maschinenamt wird erm\u00e4chtigt sofort nach Magistratsbeschluss      weitere Planungsauftr\u00e4ge zu erteilen.   Anlagen:[MdSD3] Vorentwurf Grundriss Ansichten und Schnitte/Ost+West Ansichten und Schnitte/S\u00fcd+Nord Lageplan Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]05.07.2006 Der Vorlage wird zugestimmt.    Begr\u00fcndungsseite zur Magistratsvorlage vom 22.06.2006  1.0 Dienstliche Veranlassung und Baubed\u00fcrfnis Der Magistrat hat am 05.10.2005, Nr. 0590 dem Raumprogramm zugestimmt und das Hochbau- und Maschinenamt bei gleichzeitiger Bereitstellung von Planungsmitteln in H\u00f6he von Euro 40.000,00 beauftragt, nach Magistratsbeschluss die Planung, Kostenermittlung und Umsetzung der Bauma\u00dfnahme zu veranlassen. 2.0 Erl\u00e4uterungsbericht 2.1 Entwurf Aufgabenstellung Die Wissenschaftsstadt Darmstadt beabsichtigt, die Bernhard-Adelung-Schule, Vogelsbergstra\u00dfe 50, im Rahmen des Investitionsprogramms Zukunft, Bildung und Betreuung (IZBB) um eine Mensa, Bibliothek und Betreuungsr\u00e4ume zu erweitern. St\u00e4dtebau Bei der Schule handelt es sich um einen Bau aus den 50er Jahren, dessen mehrgeschossige Geb\u00e4uderiegel windm\u00fchlenartig durch \u00fcberdachte Laubeng\u00e4nge untereinander verbunden sind. Sie wurde als Mauerwerksbau mit Putz- bzw. Klinkerfassade in dreigeschossiger Bauweise mit Satteld\u00e4chern errichtet. Der Schule angegliedert liegt im s\u00fcdlichen Bereich nahe der Vogelsbergstra\u00dfe eine Turnhalle mit Hausmeisterwohnung. In der 80er Jahren entstand im n\u00f6rdlichen Bereich der Schule ein eingeschossiger Neubau f\u00fcr Hauswirtschaftslehre, worin zur Zeit die Betreuung der Ganztagsklasse stattfindet. Der Hauptzugang der Schule liegt im S\u00fcden und erfolgt von der Vogelsbergstra\u00dfe her. N\u00f6rdlich grenzen die Bertold-Brecht Schule sowie der weitl\u00e4ufige B\u00fcrgerpark an, westlich die Ernst-Elias-Niebergall-Schule, \u00f6stlich die Christian-Morgenstern-Schule. Entwurf Die Erweiterungsplanung wurde nach der Untersuchung von Standort- und Grundrissvarianten in Abstimmung mit der Schule und den beteiligten \u00c4mtern der Stadt Darmstadt unter st\u00e4dtebaulichen und funktionalen Gesichtspunkten im \u00dcbergangsbereich zwischen dem n\u00f6rdlichen Schulhof der BAS und dem B\u00fcrgerpark als eingeschossiger Bauk\u00f6rper vorgesehen. Der Pavillon integriert sich in seiner Ausrichtung und Gr\u00f6\u00dfe in das st\u00e4dtebauliche Gef\u00fcge der Schule und der angrenzenden Gr\u00fcnanlagen. Die Mensa kann als zentraler Anlaufpunkt des Schulensembles angesehen werden, indem sie sich zum s\u00fcdlichen Schulhof hin \u00f6ffnet. Die Bibliothek und der Hausaufgabenraum orientieren sich ihren funktionalen Anspr\u00fcchen entsprechend zu dem Platanenhain und zum B\u00fcrgerpark. Der neue Bauk\u00f6rper bildet die r\u00e4umliche Einfassung der n\u00f6rdlichen Pausenfl\u00e4che der BAS. Eine von der Schule erw\u00fcnschte Hofsituation entsteht, ohne den bisherigen \u00dcbergang zum B\u00fcrgerpark mit den Aufenthaltsbereichen zur Bertolt-Brecht-Schule (BBS) zu beschneiden. Aus den notwendigen Abstandsfl\u00e4chen zu dem Platanenhain im Norden und dem Polytechnikum im S\u00fcden, wie aus der beschrieben \u00dcbergangssituation ergibt sich das Baufeld f\u00fcr die Erweiterungsplanung. Dem Schulhof zugeordnet befindet sich das Foyer, welches f\u00fcr die Mensa die Funktion eines Windfanges erf\u00fcllt und die Mensa selbst. Vom Foyer aus werden auf kurzem Weg die Betreuungsr\u00e4ume und die Bibliothek erschlossen.  Eine unmittelbare r\u00e4umliche Verbindung von Hausarbeitsraum und Bibliothek, Betreuungsst\u00fctzpunkt- und Kleingruppe ist m\u00f6glich. Das Raumprogramm der Magistratsvorlage vom 01.09.2005 wird erf\u00fcllt und im Bereich der K\u00fcche der aktuellen K\u00fcchenplanung entsprechend angepasst. Die Freifl\u00e4chen werden im Bereich des Zugangs zu Foyer und Mensa wie im \u00dcbergangsbereich zur BBS der bestehenden Pflasterung des Schulhofes angepasst. Ausgleichspflanzungen f\u00fcr den Wegfall von Platanen aus dem bestehenden Hain sind in Absprache mit dem Gr\u00fcnfl\u00e4chenamt im s\u00fcdlichen Schulhof vorgesehen.  2.2 Baubeschreibung untergliedert nach DIN 276 KG 300 Bauwerk - Baukonstruktionen KG 320 Gr\u00fcndung  Bodenplatte mit Frostsch\u00fcrze    Frostfreie Gr\u00fcndung gem. Statik    Bodenbel\u00e4ge je nach Funktion    Linoleum, Fliesen, Steinzeugfliesen KG 330 Au\u00dfenw\u00e4nde-,st\u00fctzen Stahlbetonau\u00dfenw\u00e4nde ged\u00e4mmt    Au\u00dfenwandverkleidung Fassadenelemente Hinterl\u00fcftet auf Aluminiumunterkonstruktion Au\u00dfent\u00fcren,-fenster als Holz-Aluminiumkonstruktion KG 340 Innenw\u00e4nde-,st\u00fctzen Stahlbeton als Ortbeton und Mauerwerk n. Statik Oberfl\u00e4chen als Maschinenputz mit Anstrich auf Glasfasergewebe, in Teilbereichen Fliesen Innent\u00fcren Holzt\u00fcrelemente mit Holzstockzarge und melaminharzbeschichteten Oberfl\u00e4chen KG 360 D\u00e4cher Stahlbetondecken unterzugsfrei als Flachdecke mit Randunterzug  Dachfl\u00e4che Bekiesung  Abgeh\u00e4ngte Akustikdecke n. Anforderung KG 390 Sonstige Ma\u00dfn. F. Baukonstr. Baustelleneinrichtung inkl. Bauzaun,  Bauschild mit Schrifttafeln, Fassadenger\u00fcst und fahrbare Arbeitsger\u00fcste nach Erfordernis KG 400 Bauwerk - Technische Anlagen Versorgung vom Hauptgeb\u00e4ude aus \u00fcber den Hof mittels Energietrasse (Strom, Heizung, Wasser) KG 420 Heizungsanlage Die Verteilung der einzelnen Heizungsgruppen und Verbraucher erfolgt \u00fcber die abgeh\u00e4ngten Decken zu den einzelnen Gruppenunterverteilern. KG 410 Sanit\u00e4ranlage Regenwasser wird \u00fcber innenliegende Regenfallrohre nach unten gef\u00fchrt und   au\u00dferhalb des Geb\u00e4udes im Sickerschacht versickert. WC-R\u00e4ume werden mit wandh\u00e4ngenden WCs mit UP-Sp\u00fclk\u00e4sten ausgestattet, Urinale mit elektronischer Armatur.   KG 430 L\u00fcftungsanlage Der K\u00fcchenbereich wird mit Zu- und Abluftger\u00e4ten mit integrierter W\u00e4rmer\u00fcckgewinnung ausgestattet. KG 440 Elektroanlage Beleuchtung in und am Geb\u00e4ude \u00fcber Energiesparleuchten. In ausgew\u00e4hlten Bereichen Steuerung \u00fcber BUS-Technologie EIB in Abh\u00e4ngigkeit v. Zeit, Tageslicht und Bewegung. KG 450 Fernmelde- und Informations- Strukturierte Datenverkabelung f\u00fcr EDV und       technische Anlagen Telephonanlage nach Vorgaben des Hauptamts/I u K KG 471 K\u00fcchenanlage Die Schulk\u00fcche wird als Regenerier- und Mischk\u00fcche vorgesehen, ausgelegt auf 300 Sch\u00fcler verteilt auf 2-3 Schichten. Ausstattung: Combid\u00e4mpfer, Vierplattenherd, Arbeitsfl\u00e4chen, K\u00fchlm\u00f6glichkeiten, Doppelsp\u00fcle, hei\u00dfe Wasserb\u00e4der, Sp\u00fclmaschine. KG 480 Geb\u00e4udeautomation Gewerke\u00fcbergreifende Geb\u00e4udeleittechnik auf des Europ\u00e4ischen Installationsbus Basis (EIB) zur Steuerung der technischen Anlagen und Optimierung des Energieverbrauchs KG 500 Au\u00dfenanlagen Ma\u00dfnahmen an den Au\u00dfenanlagen betreffen lediglich den unmittelbaren Bereich um den Neubau. Sie folgen einem einfachen Standard und umfassen in erster Linie die Wiederherstellung des Bodenbelags (Betonrechteckpflaster und wassergebundene Decke), Freisitz im s\u00fcdlichen Schulhof vor der Mensa sowie die Ausgleichspflanzung von B\u00e4umen f\u00fcr den Wegfall der Platanen im angrenzenden n\u00f6rdlichen Gr\u00fcnbereich. Eine Planung und \u00dcberarbeitung der sonstigen Pausenhof- und Freifl\u00e4chen ist nicht Gegenstand dieser Ma\u00dfnahme.     KG 600 Ausstattung                Kunst am Bau erfolgt entspr. den Richtlinien            Kunst am Bau der Wissenschaftsstadt   Darmstadt      Verf\u00fcgung Nr. 98 vom 18.07.1990  Das Mobiliar, aufgestellt vom Hochbau- und  Maschinenamt, ist qualitativ und quantitativ entspr. der Nutzung vorgesehen.   2.3 Kosten\u00fcbersicht DIN 276  KG 100 Baugrundst\u00fcck                           KG 200 Herrichten und Erschlie\u00dfen                KG 300 Bauwerk-Baukonstruktion            KG 400 Bauwerk-Technische Anlagen         KG 500 Au\u00dfenanlagen                      KG 600 Ausstattung                         KG 700 Baunebenkosten Zur Rundung                    0,00 Euro 0,00 Euro 802.060,00 Euro 308.210,00 Euro 94.010,00 Euro 82.110,00 Euro 216.580,00 Euro 1.030,00 Euro   ----------------------------------------------------------------------------------------   Summe incl. 19% Mwst.                 1.504.000,00 Euro 2.4 Planung und Bauleitung Planung und Bauleitung liegen in H\u00e4nden des Architekturb\u00fcros SDKS Architekten in Darmstadt. 2.5 Projektsteuerung Die Projektsteuerung erfolgt durch das Hochbau- und Maschinenamt. 2.6 Bauzeit Es ist mit einer Bauzeit von 14 Monaten ab erteilter Baugenehmigung zu rechnen. Die Ma\u00dfnahme muss bis Ende 2008 abgerechnet sein und der Verwendungsnachweis muss bis zu diesem Zeitpunkt dem Zuschussgeber vorliegen. 2.7 Finanzierung Die Ma\u00dfnahme l\u00e4uft zurzeit unter der Hhst. 02.2810 001.950100. Die Finanzierung erfolgt k\u00fcnftig im Rahmen des Schulbausanierungsprogrammes unter der Haushaltsstelle 02.2810 002 950........Hierf\u00fcr werden Deckungsmittel in H\u00f6he von 90% der voraussichtlich f\u00f6rderf\u00e4higen Kosten aus der Haushaltsstelle 02.2000 001 9355 00 Bundesprogramm Zukunft Bildung Betreuung entnommen. Die Finanzierung des st\u00e4dtischen Eigenanteils erfolgt aus dem Schulbausanierungsprogramm im Rahmen der gegenseitigen Deckungsf\u00e4higkeit.                 kw VE St\u00e4dt. Anteil F\u00f6rdermittel (vorbeh. des Zu-wendungsbescheides) bis 2005 40.000,00 Euro  2006 374.000,00 Euro 1.000.000,00 Euro 41.400,00 Euro 372.600,00 Euro 2007 890.000,00 Euro 200.000,00 Euro 89.000,00 Euro 801.000,00 Euro 2008 200.000,00 Euro 20.000,00 Euro 180.000,00 Euro 1.504.000,00 Euro 150.400,00 Euro 1.353.600,00 Euro   Anlage - 13 Ausfertigungen Vorentwurf (davon 1 Ausfertigung f\u00fcr Magistrat zur Weiterleitung an das B\u00fcro des Stadtverordnetenvorstehers f\u00fcr die Berichterstattung sowie Ausfertigungen an die Fraktionsvorsitzenden)  Darmstadt, 22.06.2006 65-ka/kn   Nst.: 26 45  Der Dezernent II         Die Dezernentin V            Der Dezernent VI   Wolfgang Glenz         Daniela Wagner              Dipl.-Ing. Dieter Wenzel B\u00fcrgermeister          Stadtr\u00e4tin                  Stadtrat [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-24%7C22206100437%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-24%7C22206100437%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Mag-24%7C22206100438%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Mag-24","number":"442","name":"Schulbausanierungsprogramm\r\nhier: Bauliche Erweiterung der Mornewegschule zur Ganztagsschule im Rahmen des IZBB","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/412","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Mag-24%7C22206100438%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 442","fileName":"be_22206100438_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":39086,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 29.06.2006 Dezernat VI an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: Hochbau- und Maschinenamt    Vorlage-Nr. 2006/0432 Magistratsbeschluss-Nr. 442 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss Dezernat II Dezernat V  OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: II             V VI            20 40            65 Stvv Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Schulbausanierungsprogramm hier: Bauliche Erweiterung der Mornewegschule zur Ganztagsschule im Rahmen des IZBB Vorlage vom: 22.06.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: 1. Der Vorplanung des Architekturb\u00fcros Menzel Kossowski, abschlie\u00dfend mit Kosten in H\u00f6he von                        Euro 2.070.000,00   wird zugestimmt. 2. Die Ma\u00dfnahme l\u00e4uft zurzeit unter der Hhst. 02.2810 001.950101. Sie wird k\u00fcnftig im Schulbausanierungsprogramm unter der Hhst. 02.2810 002 950101abgewickelt. 3 Die Finanzierung erfolgt unter der Haushaltsstelle 02.2810 002 950101.Hierf\u00fcr werden Deckungsmittel in H\u00f6he von 90% der voraussichtlich f\u00f6rderf\u00e4higen Kosten aus der Haushaltsstelle 02.2000 001 9355 00 Bundesprogramm Zukunft Bildung Betreuung entnommen. Die Finanzierung des st\u00e4dtischen Eigenanteils erfolgt aus dem Schulbausanierungsprogramm im Rahmen der gegenseitigen Deckungsf\u00e4higkeit. 4.  Die Bauraten sind wie folgt erforderlich:               kw VE St\u00e4dt. Anteil F\u00f6rdermittel vorbeh. des Zuwendungsbe-scheides bis 2005 60.000,00     2006 500.000,00 1.500.000,00 56.000,00 504.000,00   2007 1.300.000,00 210.000,00 130.000,00 1.170.000,00   2008 210.000,00 21.000,00 189.000,00 2.070.000,00 207.000,00 1.863.000,00  6. Bei der zust\u00e4ndigen Stelle der Landesregierung ist ein F\u00f6rderantrag zu stellen. 7. Das Hochbau- und Maschinenamt wird erm\u00e4chtigt, sofort nach Magistratsbeschluss   weitere Planungsauftr\u00e4ge zu erteilen.   Anlagen:[MdSD3] Vorentwurf Pl\u00e4ne Modell Visualisierung Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]05.07.2006 Der Vorlage wird zugestimmt.   Begr\u00fcndungsseite zur Magistratsvorlage vom 22.06.2006  1.0 Dienstliche Veranlassung und Baubed\u00fcrfnis Der Magistrat hat am 05.10.2005, Nr. 0591 dem Raumprogramm zugestimmt und das Hochbau- und Maschinenamt bei gleichzeitiger Bereitstellung von Planungsmitteln in H\u00f6he von Euro 60.000,00 beauftragt, nach Magistratsbeschluss die Planung, Kostenermittlung und Umsetzung der Bauma\u00dfnahme zu veranlassen. 2.0 Erl\u00e4uterungsbericht 2.1 Entwurf Aufgabenstellung Die Wissenschaftsstadt Darmstadt beabsichtigt die Mornewegschule im Rahmen des Investitionsprogramms Zukunft, Bildung und Betreuung (IZBB) um eine Mensa, Bibliothek und Betreuungsr\u00e4ume zu erweitern. St\u00e4dtebau In Zusammenhang mit der Planung des Ganztagsbereiches f\u00fcr die Mornewegschule wurden verschiedene Konzepte auf n\u00f6rdlichem und s\u00fcdlichem Schulhof untersucht und mit Schulamt, Schulleitung, Hochbauamt, Gr\u00fcnfl\u00e4chenamt und Stadtplanungsamt abgestimmt. Die Auswertung der Standortuntersuchung hat die Favorisierung der Variante 1 auf dem s\u00fcdlichen Schulhof ergeben. Die Vorteile sind: * S\u00fcdlage, d.h. keine Verschattung durch den m\u00e4chtigen Altbau * der Mornewegschule * Platzbildung und Herstellung eines baulichen Abschlusses der \u00f6stl. Nachbarbebauung (Kaschierung der Brandw\u00e4nde) * Ausrichtung der Klassen und Mensa/Aula mit Terrasse nach Westen/Osten * Aufwertung des s\u00fcdl. Pausenhofes als Fortsetzung der Parkanlage Prinz-Emils-Garten * W\u00e4hrend der Bauzeit kann der Betrieb der alten Ganztagsbetreuung aufrecht erhalten werden * Der weniger attraktive n\u00f6rdl. Pausenhof kann sp\u00e4ter als Sporthof genutzt werden, unmittelbar neben den Sporthallen und Au\u00dfen-WC gelegen Entwurf Der zweigeschossige Ganztagsbereich bildet als lang gestreckter Bauk\u00f6rper die \u00f6stliche Platzkante des gro\u00dfen Schulhofes. Die vorhandenen provisorischen Klassenraum-Container werden zu Beginn der Bauphase an den nordwestlichen Rand des Schulhofs versetzt. Zur Minimierung der Geb\u00e4udeoberfl\u00e4che wurde unter dem Gesichtspunkt der Energieeinsparung und der Reduzierung der Baukosten ein einfacher rechteckiger Bauk\u00f6rper gew\u00e4hlt. Lediglich zum Schulhof hin ist das Erdgeschoss auf die gesamte L\u00e4nge etwas eingezogen, sodass das \u00fcberkragende Obergeschoss insgesamt als gro\u00dfes Vordach eine Eingangsfront ausbildet. Die sehr einfache, aber wirksame Bauk\u00f6rpergliederung erzeugt f\u00fcr die Hauptansicht eine elegante Proportionierung der Fassade, richtet das Geb\u00e4ude nach Westen zum Schulhof hin aus und vermeidet eine unnahbare Gro\u00dfma\u00dfst\u00e4blichkeit.  Im Erdgeschoss bildet die Mensa/Aula mit ihrem zweigeschossigen Hallenteil das Zentrum der Anlage. Dieser Mehrzweckraum ist das Wohnzimmer f\u00fcr den ganzt\u00e4gigen Aufenthalt der Sch\u00fcler. Hier wird gegessen, gespielt, hier finden Elternabende statt, Einschulungsfeiern oder Theaterauff\u00fchrungen der Kinder. Die Mensa gliedert sich in einen gro\u00dfen Hauptraum mit Vollverglasung und Aussicht zu Schulhof und Freiterrasse sowie einen um drei Stufen erh\u00f6hten r\u00fcckw\u00e4rtigen  Bereich, der mit Holzbohlenbelag, Bepflanzung und zweigeschossigem Hallenteil eher eine wintergarten\u00e4hnliche introvertierte Atmosph\u00e4re besitzt. Bei schulischen Veranstaltungen kann dieser erh\u00f6hte Bereich als B\u00fchne genutzt werden. Die zum Schulhof hin der Mensa vorgelagerte Terrasse erweitert den Innenraum in den Freibereich. Sie ist nach Westen orientiert und stellt einen \u00dcbergang zwischen Schulhof und Geb\u00e4ude her. \u00dcber die Terrasse erfolgt auch die Anbindung an den Altbau der Mornewegschule auf direktem Weg \u00fcber Freitreppe und Rampe. K\u00fcche, Spielzimmer, Eingang mit Foyer und Nebenr\u00e4ume (WC, Technik) sind unmittelbar der Mensa zugeordnet.  Die K\u00fcche ist ein separater, in sich voll funktionsf\u00e4higer und abschlie\u00dfbarer P\u00e4chterbereich mit Essensausgabe, Koch- und Sp\u00fclk\u00fcche, Personalbereich, Lager- und M\u00fcllraum sowie eigenem Zugang von der Herrmannstra\u00dfe.  Bibliothek, Lehrerzimmer sowie die klassenraumartigen R\u00e4ume f\u00fcr Hausaufgaben und Betreuung liegen etwas ruhiger im Obergeschoss. Sie sind \u00fcber einen kleinen Luftraum mit der Mensa optisch verbunden.  Die f\u00fcnf Betreuungs- und Aufenthaltsr\u00e4ume f\u00fcr die Sch\u00fcler haben eine zweiseitige Belichtung, \u00fcber die Au\u00dfenfassade von Westen und \u00fcber das \u00fcber dem Flur liegende Oberlicht von Osten.  Die Bibliothek besitzt neben dem Archiv mit Regalen drei erkerartige Raumnischen, in denen ein ruhiges und ungest\u00f6rtes Lesen und Arbeiten m\u00f6glich ist. Die Haupttreppe mit behindertengerechtem Aufzug verbindet die beiden Geschosse, eine au\u00dfen liegende Stahltreppe am Flurende stellt den geforderten 2. Fluchtweg ins Freie her. Die Feuerwehrzufahrt erfolgt von Westen auf das Schulgel\u00e4nde und auf der S\u00fcdseite des Altbaus entlang zum Neubau. Ein zweiter Angriffsweg besteht direkt von der Hermannstra\u00dfe. Hier wird auch auf kurzem Wege die K\u00fcche angedient. Es entsteht ein kleiner Hofbereich mit Fl\u00e4chen f\u00fcr M\u00fclltonnen, Container etc. Au\u00dfenanlagen Mit dem Budget des Neubaus werden lediglich die Hoffl\u00e4chen im unmittelbaren Umfeld des Neubaus wiederhergestellt. Nach Fertigstellung des Ganztagsbereiches kann der Schulhof wie bisher als Sportfl\u00e4che genutzt werden.  2.2 Baubeschreibung untergliedert nach DIN 276    KG 100 Baugrundst\u00fcck    KG 200 Herrichten und Erschlie\u00dfen    210 Abbruch: Umsetzen Klassenraum-Container auf Schulhof        KG 300 Bauwerk-Baukonstruktion Baukonstruktion allgemein:      Massivbau parallel werden zur Optimierung von Tragwerk und Kosten Alternativen in Stahl-Holz-Mischkonstruktion untersucht 310 Baugrube: Bodenaushub f\u00fcr Leitungsgr\u00e4ben und Streifenfundamente Baugrubenverf\u00fcllung mit Aushub und geliefertem Material 320 Gr\u00fcndung:      Bodenplatte auf Streifenfundamenten frostfrei                    gegr\u00fcndet Bodenplatte:      Sauberkeitsschicht, W\u00e4rmed\u00e4mmung, Bodenplatte.       Abdichtung, Trittschalld\u00e4mmung, Estrich    Bodenbel\u00e4ge: Fliesen  K\u00fcche, WC      Linoleum oder      Industrieparkett:      Mensa, Foyer Linoleum:      Spielezimmer, Flurbereiche 330 Au\u00dfenw\u00e4nde: Mauerwerk, alternativ Stahlbeton,  Au\u00dfenbekleidung:       W\u00e4rmed\u00e4mmverbundsystem Au\u00dfenliegender Sonnenschutz an westlicher Glasfassade OG 340 Innenw\u00e4nde:      Mauerwerk, Putz    Lager, Technik, Bibl.,              Spielezimmer etc. Mauerwerk, Fliesen      K\u00fcche, WC Glastrennw\u00e4nde teilweise Foyer, Galerie Luftraum   GK-Leichtbauwand mit Glasoberlicht: Klassenr\u00e4ume                      und Flur     Mauerwerk, Holz      seitliche Klassenschrank-   w\u00e4nde 350 Decken: Betonplatte, Trittschalld\u00e4mmung, Estrich, Bodenbelag (s.u.) Untersicht Sichtbeton, evtl. in Teilbereichen Akustikdecke  Unterz\u00fcge:      Stahlbeton    Treppen:      Stahlbetontreppe innen                  Stahltreppe feuerverzinkt au\u00dfen    Bodenbel\u00e4ge: Fliesen  WC                  Linoleum       Klassen, Bibliothek, Flur,                        Betreuungs-St\u00fctzpunkt 360 Dach:      bekiestes Flachdach            Oberlicht \u00fcber Flurbereich     KG 400 Bauwerk-Technische Anlagen     Versorgung vom Hauptgeb\u00e4ude aus \u00fcber den Hof mittels Energietrasse (Strom, Heizung, Wasser)  410 Sanit\u00e4ranlage Das Sanit\u00e4rschmutz- und Regenwasser wird \u00fcber  innenliegende Fallrohre nach unten gef\u00fchrt und au\u00dferhalb des Geb\u00e4udes in den Sammelkanal eingeleitet und von dort dem \u00f6ffentlichen Abwassernetz zugef\u00fchrt.  WC-R\u00e4ume werden mit wandh\u00e4ngenden WCs mit UP-Sp\u00fclk\u00e4sten ausgestattet. Urinale mit elektronischer Armatur.  420 Heizungsanlage Die Verteilung der einzelnen Heizungsgruppen und  Verbraucher erfolgt \u00fcber zentrale Installations-  sch\u00e4chte zu den einzelnen Gruppenunterverteilern.  430 L\u00fcftungsanlage Der K\u00fcchenbereich wird mit Zu- und Abluftger\u00e4ten  ausgestattet.  440 Elektroanlage Beleuchtung in und am Geb\u00e4ude \u00fcber Energiespar-  leuchten. In ausgew\u00e4hlten Bereichen Steuerung \u00fcber  BUS-Technologie, EIB in Abh\u00e4ngigkeit von Zeit, Tageslicht und Bewegung.  450 Fernmelde- und    Strukturierte Datenverkabelung f\u00fcr EDV und Telefon-     informations-      anlage nach Vorgaben des Hauptamtes/IuK.     techn. Anlagen  460 Aufzug: behindertenger. Aufzug o. Triebwerksraum und o.                             Schachkopf        471 K\u00fcchenanlage Die Schulk\u00fcche wird als Regenerier- und Mischk\u00fcche  vorgesehen, ausgelegt auf ca. 100 - 150 Sch\u00fcler auf  2 Schichten ausgelegt.  480 Geb\u00e4ude- Gewerke\u00fcbergreifende Geb\u00e4udeleittechnik auf der     automation Europ\u00e4ischen Installationsbus Basis (EIB) zur  Steuerung der technischen Anlagen und Optimierung des Energieverbrauchs. KG 500 Au\u00dfenanlagen      Ma\u00dfnahmen an den Au\u00dfenanlagen betreffen lediglich den unmittelbaren Bereich um den Neubau. Sie folgen einem einfachen Standard und umfassen in erster Linie die Wiederherstellung des Bodenbelags. (Asphaltdecke, Gr\u00fcnbereiche, Freisitz im westlichen Schulhof vor der Mensa sowie die Bepflanzung vor der Terrasse. Eine Planung und \u00dcberarbeitung der sonstigen Pausenhof- und Freifl\u00e4chen ist nicht Gegenstand dieser Ma\u00dfnahme.     KG 600 Ausstattung        Kunst am Bau erfolgt entspr. den Richtlinien Kunst  am Bau der Wissenschaftsstadt Darmstadt  Verf\u00fcgung Nr. 98 vom 18.07.1990  Das Mobiliar, aufgestellt vom Hochbau- und  Maschinenamt, ist qualitativ und quantitativ entspr.                  der Nutzung vorgesehen.     2.3 Kosten\u00fcbersicht DIN 276    KG 100 Baugrundst\u00fcck   0,00 Euro                            KG 200 Herrichten und Erschlie\u00dfen   24.000,00 Euro                   KG 300 Bauwerk-Baukonstruktion  1.084..000,00 Euro                     KG 400 Bauwerk-Technische Anlagen 379.000,00 Euro                    KG 500 Au\u00dfenanlagen 82.000,00 Euro                               KG 600 Ausstattung und Kunstwerke 105000,00 Euro                                KG 700 Baunebenkosten 396.000,00 Euro    Gesamtkosten mit Einrichtung brutto (incl. 19 % Mwst.) 2.070.000,00 Euro    2.4 Planung und Bauleitung Planung und Bauleitung liegen in H\u00e4nden des Architekturb\u00fcros Menzel Kossowski in Darmstadt. 2.5 Projektsteuerung Die Projektsteuerung erfolgt durch das Hochbau- und Maschinenamt. 2.6 Bauzeit Es ist mit einer Bauzeit von 14 Monaten ab erteilter Baugenehmigung zu rechnen. Die Ma\u00dfnahme muss bis Ende 2008 abgerechnet sein und der Verwendungsnachweis muss bis zu diesem Zeitpunkt dem Zuschussgeber vorliegen.  2.7 Finanzierung Die Finanzierung erfolgt k\u00fcnftig im Rahmen des Schulbausanierungsprogrammes unter der Haushaltsstelle 02.2810 002 950101.Hierf\u00fcr werden Deckungsmittel in H\u00f6he von 90% der voraussichtlich f\u00f6rderf\u00e4higen Kosten aus der Haushaltsstelle 02.2000 001 9355 00 Bundesprogramm Zukunft Bildung Betreuung entnommen. Die Finanzierung des st\u00e4dtischen Eigenanteils erfolgt aus dem Schulbausanierungsprogramm im Rahmen der gegenseitigen Deckungsf\u00e4higkeit.  kw VE St\u00e4dt. Anteil F\u00f6rdermittel vorbeh. des Zuwendungsbe-scheides bis 2005 60.000,00     2006 500.000,00 1.500.000,00 56.000,00 504.000,00   2007 1.300.000,00 210.000,00 130.000,00 1.170.000,00   2008 210.000,00 21.000,00 189.000,00 2.070.000,00 207.000,00 1.863.000,00                     Anlage - 13 Ausfertigungen Vorentwurf (davon 1 Ausfertigung f\u00fcr Magistrat zur Weiterleitung an das B\u00fcro des Stadtverordnetenvorstehers f\u00fcr die Berichterstattung sowie Ausfertigungen an die Fraktionsvorsitzenden)  Darmstadt, 22.06.2006 65-ka/kn   Nst.: 26 45  Der Dezernent II         Die Dezernentin V            Der Dezernent VI   Wolfgang Glenz         Daniela Wagner              Dipl.-Ing. Dieter Wenzel B\u00fcrgermeister          Stadtr\u00e4tin                  Stadtrat  [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. ?? ?? ?? ??   2   ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-24%7C22206100438%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-24%7C22206100438%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Mag-24%7C22806100449%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Mag-24","number":"443","name":"Gr\u00fcndung der 'Klinikum Catering Service GmbH'","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/420","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Mag-24%7C22806100449%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 443","fileName":"be_22806100449_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":16090,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 29.06.2006 Dezernat II an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: Klinikum Darmstadt    Vorlage-Nr. 2006/0443 Magistratsbeschluss-Nr. 443 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss Dezernat I  OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: I            II 30          54 Stvv  Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Gr\u00fcndung der Klinikum Catering Service GmbH  Vorlage vom: 28.06.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: 1. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt stimmt der Gr\u00fcndung der Klinikum Catering Service GmbH (KCS) als Tochter der Krankenhaus-Dienstleistungsgesellschaft S\u00fcdhessen mbH (KDGS) zu. 2. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt stimmt dem beigef\u00fcgten Gesellschaftsvertrag zu. Danach ist die KDGS mit 70 % und die Sodexho Catering & Services GmbH mit 30 % am Stammkapital der Gesellschaft von 25.000 Euro beteiligt.   Anlagen:[MdSD3] Gesellschaftsvertrag der Klinikum Catering Service GmbH Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]05.07.2006 Der Vorlage wird zugestimmt.    Begr\u00fcndung: Die Gesellschafterversammlung der Krankenhaus-Dienstleistungsgesellschaft S\u00fcdhessen mbH hat entsprechend der ihr in \u00a7 10 des Gesellschaftsvertrags \u00fcbertragenen Befugnis in ihrer Sitzung am 06.03.2006 die Gr\u00fcndung der o. g. Tochtergesellschaft beschlossen.  Bereits seit \u00fcber 10 Jahren hat das Klinikum Darmstadt die Betriebsf\u00fchrung der Speiseversorgung (Krankenhaus und Alten- und Pflegeheim Emilstra\u00dfe) an externe Dienstleister fremd vergeben. Die zu gr\u00fcndende Gesellschaft soll ab dem 01.09.2006 diese Aufgabe \u00fcbernehmen. Auf Grund der Komplexit\u00e4t der Speiseproduktion im Krankenhaus und der technischen Besonderheiten des so genannten Cook-and-chill-Verfahrens ist eine l\u00e4ngerfristige Kooperation mit einem qualifizierten Spezialisten geplant, der auch Minderheitsgesellschafter werden soll. Mit der Klinikum Catering Service GmbH ist es m\u00f6glich, bislang fremd vergebene Leistungen im Bereich der Speiseversorgung durch Insourcing selbst zu erbringen und zu kontrollieren. Durch die so genannte umsatzsteuerliche Organschaft werden damit wesentliche wirtschaftliche Vorteile erzielt. Entsprechende Kooperationen haben sich in anderen Krankenh\u00e4usern seit Jahren bew\u00e4hrt. Um die derzeitige Marktlage zu \u00fcberpr\u00fcfen und einen fachlich geeigneten Partner zu finden wurde im vergangenen Jahr ein EU-weiter Teilnahmewettbewerb durchgef\u00fchrt, an dem sich 8 Unternehmen beteiligt haben. Nach Auswertung der eingegangenen Unterlagen und der Besichtigung verschiedener Referenzobjekte wurden im Rahmen des anschlie\u00dfenden nicht offenen Verfahrens 2 Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Nach Abschluss dieses Verfahrens hat sich unter qualitativen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten die Sodexho Catering & Services GmbH als geeigneter Partner herausgestellt.  Das franz\u00f6sische Mutterunternehmen Sodexho wurde 1966 in Marseille gegr\u00fcndet. Es ist ein seit 2002 an der New Yorker B\u00f6rse notiertes Unternehmen mit einem Konzernumsatz von ca. 12 Mrd. Euro. Seit Gr\u00fcndung der Sodexho Catering & Services GmbH in 1991 ist der Konzern auch in Deutschland t\u00e4tig. Die Schwerpunkte im Catering-Bereich liegen in der Versorgung von Industrie, Gesundheit und Senioren und Schulen und Universit\u00e4ten.  Der Firmensitz ist in Hochheim am Main, dar\u00fcber hinaus gibt es noch 15 Niederlassungen in Deutschland. Das Unternehmen mit einem j\u00e4hrlichen Umsatz von 193 Mio. Euro besch\u00e4ftigt zurzeit fast rund 4.600 Mitarbeiter in 400 Betrieben. Die Sodexho Catering & Services GmbH hat seit mehreren Jahren auch die Betriebsf\u00fchrung der K\u00fcche des Klinikums Darmstadt inne und hat sich als kompetenter und zuverl\u00e4ssiger Partner etabliert. F\u00fcr die Gr\u00fcndung der Gesellschaft sind die Vorschriften der \u00a7\u00a7 122 und 121 Abs. 2 Hessische Gemeindeordnung (HGO) heran zu ziehen. Da es um die zwingend notwendige Verpflegung der Patienten des Klinikums Darmstadt - als einer Einrichtung des Gesundheits- und Sozialwe- sens - geht, dient die Gesellschaft der Deckung des Eigenbedarfs. Damit ist keine wirtschaftliche Bet\u00e4tigung im Sinne des \u00a7 121 HGO gegeben. Unter dieser Voraussetzung wurde in Abstimmung mit dem Rechtsamt auf die Ber\u00fccksichtigung des \u00a7 121 Abs. 6 HGO verzichtet. Die Anforderungen des \u00a7 123 HGO in Verbindung mit \u00a7\u00a7 53 und 54 Haushaltsgrunds\u00e4tzegesetz (HGrG) wurden ber\u00fccksichtigt. Die Kriterien der Wirtschaftlichkeit sind insofern erf\u00fcllt, als dass durch das Ausschreibungsverfahren wirtschaftliche Preise ermittelt wurden. Weiterhin ergeben sich durch die umsatzsteuerliche Organschaft gegen\u00fcber der bisher praktizierten vollst\u00e4ndigen Fremdvergabe weitere wesentliche wirtschaftliche Vorteile. Das Einsparpotential liegt bei \u00fcber 100.000,-- Euro p. a., da im Rahmen der umsatzsteuerlichen Organschaft keine Mehrwertsteuerbelastung f\u00fcr das Klinikum anf\u00e4llt. Diese finanzielle Entlastung kommt dem Klinikum unmittelbar zu Gute, da es nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist. Der finanzielle Vorteil erh\u00f6ht sich noch durch die anstehende Mehrwertsteuererh\u00f6hung.   Die Stammeinlage der Krankenhaus-Dienstleistungsgesellschaft S\u00fcdhessen mbH (17.500,-- Euro) am Stammkapital von 25.000,-- Euro der Klinikum Catering Service GmbH wird aus dem Verm\u00f6gen der Krankenhaus-Dienstleistungsgesellschaft S\u00fcdhessen mbH aufgebracht.  Die Vorlage und der beigef\u00fcgte Gesellschaftsvertrag wurden mit dem Beteiligungscontrolling und dem Rechtsamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt abgestimmt.  Darmstadt, 28.06.2006 AZ.: 01 01 03  Anlage Gesellschaftsvertrag der Klinikum Catering Service GmbH  Der Dezernent I   Der Dezernent II   Walter Hoffmann   Wolfgang Glenz Oberb\u00fcrgermeister   B\u00fcrgermeister    Krankenhausdezernent [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-24%7C22806100449%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-24%7C22806100449%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Mag-24%7C22706100448%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Mag-24","number":"444","name":"Kenntnisnahme Gutachten","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/421","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Mag-24%7C22706100448%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 444","fileName":"be_22706100448_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":13640,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 29.06.2006 Dezernat VI an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: Stadtplanungsamt    Vorlage-Nr. 2006/0442  Magistratsbeschluss-Nr. 444 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss   OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: VI              61 Stvv Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Gutachten zur Vertr\u00e4glichkeit des Betriebsbereiches Merck KGaA mit Planungen in dessen Umfeld unter dem Gesichtspunkt des \u00a7 50 BImSchG bzw. Art. 12 der Seveso-II-Richtlinie Vorlage vom: 27.06.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: Das Gutachten zur Vertr\u00e4glichkeit des Betriebsbereiches Merck KGaA mit Planungen in dessen Umfeld vom T\u00dcV Nord wird zur Kenntnis genommen.   Anlagen:[MdSD3]  Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]05.07.2006 Der Magistrat nimmt von dem Gutachten Kenntnis.    Begr\u00fcndungstext zur Magistratsvorlage vom 27.06.2006  Aufgrund der so genannten Seveso-II-Richtlinie Richtlinie des Europ\u00e4ischen Parlamentes und des Rates zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unf\u00e4llen mit gef\u00e4hrlichen Stoffen 96/82/EG von 1997 und ihrer Novellierung Ende 2003 (2003/105/EG, siehe Amtsblatt der EU: L 345/97 vom 31.12.2003) war die Entwicklung des ehemaligen Eisenbahn-Ausbesserungswerks Knell in Frage gestellt. Das Stadtplanungsamt hat im Dezember 2003 den RWT\u00dcV in Essen beauftragt, ein Gutachten zur Risikoabsch\u00e4tzung des Betriebsbereiches der Merck KGaA auf das Knell-Gel\u00e4nde zu erstellen. Im Mai 2004 wurde das Gutachten fertig gestellt.  In der Arbeit mit dem Gutachten stellte sich heraus, dass der Gutachter lediglich das derzeit vorhandene Stoffinventar und dessen Verarbeitung ber\u00fccksichtigte, jedoch vorhandene Rahmengenehmigungen f\u00fcr noch nicht eingesetzte Stoffe nicht beurteilte. Ein R\u00fcckschluss von diesem Gutachten auf die Genehmigungsf\u00e4higkeit anderer Vorhaben wurde vom Gutachter ausgeschlossen. Nach intensiven Abstimmungsgespr\u00e4chen konnte sich die Wissenschaftsstadt Darmstadt mit dem Regierungspr\u00e4sidenten und Merck KGaA auf eine andere Vorgehensweise einigen: es werden keine Einzelgutachten f\u00fcr Planungen und Entwicklungsbereiche angefertigt, sondern ein generelles Gutachten, welches die gesamten Anlagen und Genehmigungen der Merck KGaA ber\u00fccksichtigt und f\u00fcr das Umfeld von Merck eine Achtungsgrenze ermittelt.  Dieses zweite Gutachten wurde im Juni 2005 vom Stadtplanungsamt dem T\u00dcV Nord, ehemals RWT\u00dcV, in Auftrag gegeben. Mit Unterst\u00fctzung der Merck KGaA hinsichtlich der Anlagen auf dem Betriebsbereich, sowie der Genehmigungslage, konnte das Gutachten Ende Mai 2006 als Vorabzug allen Beteiligten zur Abstimmung vorgelegt werden. Die endg\u00fcltige Fassung des Gutachtens vom 27. Juni 2006 wird dem Magistrat zur Kenntnis gegeben.  Der Dezernent VI:   Dipl.-Ing. Dieter Wenzel Stadtrat Anlage: Gutachten vom T\u00dcV Nord Darmstadt, den 27.6.2006 VI/61.1 la     Nst. 2612 [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-24%7C22706100448%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-24%7C22706100448%7C1"}}],"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-HFA-8","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Meeting","name":"2. 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Nachtragshaushaltsplanes der Wissenschaftsstadt Darmstadt f\u00fcr das Haushaltsjahr 2006\r\n- 2. Lesung -\r\n\r\nhierzu:\r\nBeschluss des Jugendhilfeausschusses vom 2. Febr. 2006 betr. Erh\u00f6hung des Jugendpflegeetats ab dem Jahr 2006 um 60.000 \u20ac","public":true,"resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-HFA-8%7Czt_0%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 1","fileName":"be_zt_0_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":6593,"text":"Punkt 1: Beratung des 1. Nachtragshaushaltsplanes der Wissenschaftsstadt Darmstadt f\u00fcr das Haushaltsjahr 2006 - 2. Lesung - B\u00fcrgermeister Glenz macht erkl\u00e4rende Ausf\u00fchrungen zum 1. Nachtragshaushaltsplan 2006. Dem 1. Nachtragshaushalt - Verwaltungshaushalt - 2006, einschl. der Schwebeliste, der \u00c4nderungen durch die Fachaussch\u00fcsse und der heute beschlossenen \u00c4nderung, wird - gegen die Stimmen der Fraktionen CDU und UFFBASSE, bei Stimmenthaltung der Fraktion UWIGA - zugestimmt.  Dem 1. Nachtragshaushalt - Verm\u00f6genshaushalt - 2006, einschl. der Schwebeliste und der heute beschlossenen \u00c4nderung, wird - gegen die Stimmen der Fraktionen CDU, UFFBASSE und UWIGA - zugestimmt.  Der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2006 wird, gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, bei Stimmenthaltung der Fraktionen UFFBASSE und UWIGA, zugestimmt.  Im Rahmen der Haushaltsberatungen wurde behandelt: Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 2. Febr. 2006 betr. Erh\u00f6hung des Jugendpflegeetats ab dem Jahr 2006 um 60.000 \u20ac________________  Der Antrag des Jugendhilfeausschusses wird mit Mehrheit abgelehnt (daf\u00fcr: die Fraktionen CDU und UFFBASSE, dagegen: die Fraktionen SPD, B\u00fc 90/Gr\u00fcne und FDP, bei Stimmenthaltung der Fraktion UWIGA).\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-HFA-8%7Czt_0%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-HFA-8%7Czt_0%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-HFA-8%7Czt_1%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-HFA-8","number":"2","name":"1. Nachtragswirtschaftsplan 2006 des Eigenbetriebs 'Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt'","public":true,"resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-HFA-8%7Czt_1%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 2","fileName":"be_zt_1_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3556,"text":"Punkt 2: 1. Nachtragswirtschaftsplan 2006 des Eigenbetriebs Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt  Die Antwort zur Frage betr. die R\u00fccklagen ist dieser Niederschrift als Anlage beigef\u00fcgt.  Dem 1. Nachtragswirtschaftsplan 2006 wird - gegen die Stimmen der Fraktionen CDU, UWIGA und UFFBASSE - zugestimmt.\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-HFA-8%7Czt_1%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-HFA-8%7Czt_1%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-HFA-8%7Czt_2%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-HFA-8","number":"3","name":"1. Nachtragswirtschaftsplan 2006 des Eigenbetriebs 'B\u00fcrger- und Kongressh\u00e4user der Wissenschaftsstadt Darmstadt'","public":true,"resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-HFA-8%7Czt_2%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 3","fileName":"be_zt_2_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3485,"text":"Punkt 3: 1. Nachtragswirtschaftsplan 2006 des Eigenbetriebs B\u00fcrger- und Kongressh\u00e4user der Wissenschaftsstadt Darmstadt  Dem 1. Nachtragswirtschaftsplan 2006 wird - gegen die Stimmen der Fraktionen CDU und UFFBASSE, bei Stimmenthaltung der Fraktion UWIGA - zugestimmt.\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-HFA-8%7Czt_2%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-HFA-8%7Czt_2%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-HFA-8%7Czt_3%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-HFA-8","number":"4","name":"1. 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Nachtragswirtschaftsplan 2006 wird - gegen die Stimmen der Fraktionen CDU und UFFBASSE, bei Stimmenthaltung der Fraktion UWIGA - zugestimmt.\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-HFA-8%7Czt_3%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-HFA-8%7Czt_3%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-HFA-8%7Czt_5%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-HFA-8","number":"5","name":"Investitions\u00fcbersicht 2006 - Mittelfristige Planung f\u00fcr den Zeitraum 2005 - 2009\r\n- Fortschreibung auf der Basis des 1. 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Nachtragshaushaltsplanes 2006 Der Investitions\u00fcbersicht 2006 wird - gegen die Stimmen der Fraktionen CDU, UWIGA und UFFBASSE - zugestimmt.\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-HFA-8%7Czt_5%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-HFA-8%7Czt_5%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-HFA-8%7Czt_4%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-HFA-8","number":"6","name":"Finanzplanung der Wissenschaftsstadt Darmstadt 2005 - 2009\r\n- \u00dcberarbeitung auf der Basis der Daten des 2. Nachtragshaushaltes 2005 und des 1. 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Nachtragshaushaltes 2006 - Der Investitions\u00fcbersicht 2006 wird -gegen die Stimmen der Fraktionen CDU, UWIGA und UFFBASSE - zugestimmt.\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-HFA-8%7Czt_4%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-HFA-8%7Czt_4%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-HFA-8%7Czt_8%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-HFA-8","number":"7","name":"Friedhofsgeb\u00fchrenordnung und -satzung","public":true},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-HFA-8%7C22604100307%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-HFA-8","number":"7.a","name":"\u00c4nderung der Friedhofsgeb\u00fchrenordnung","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/1140","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-HFA-8%7C22604100307%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 7.a","fileName":"be_22604100307_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3423,"text":"Punkt 7 a) \u00c4nderung der Friedhofsgeb\u00fchrenordnung (V-Nr. 2006/0303) Die Vorlagen und Antr\u00e4ge werden von der Tagesordnung abgesetzt, da sie im Ausschuss f\u00fcr Umweltschutz, \u00f6ffentliche Einrichtungen und Betriebe noch nicht abschlie\u00dfend beraten wurden.   ?? ?? ?? ?? 3 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-HFA-8%7C22604100307%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-HFA-8%7C22604100307%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-HFA-8%7C22604100308%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-HFA-8","number":"7.b","name":"Neue Friedhofssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/1141","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-HFA-8%7C22604100308%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 7.b","fileName":"be_22604100308_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3473,"text":"Punkt 7 b) Neue Friedhofssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt (V-Nr. 2006/0304) Die Vorlagen und Antr\u00e4ge werden von der Tagesordnung abgesetzt, da sie im Ausschuss f\u00fcr Umweltschutz, \u00f6ffentliche Einrichtungen und Betriebe noch nicht abschlie\u00dfend beraten wurden.     ?? ?? ?? ?? 7 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-HFA-8%7C22604100308%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-HFA-8%7C22604100308%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-HFA-8%7Czt_6%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-HFA-8","number":"7.c","name":"Antrag der Fraktion Die Linke. vom 19. Mai 2006 betr. Friedhofssatzung\r\n- Ehrengrabst\u00e4tten der Stadt Darmstadt","public":true,"resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-HFA-8%7Czt_6%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 7.c","fileName":"be_zt_6_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3459,"text":"Punkt 7.c) Antrag der Fraktion Die Linke. vom 19. Mai 2006 betr. Friedhofssatzung - Ehrengrabst\u00e4tten der Stadt Darmstadt Die Vorlagen und Antr\u00e4ge werden von der Tagesordnung abgesetzt, da sie im Ausschuss f\u00fcr Umweltschutz, \u00f6ffentliche Einrichtungen und Betriebe noch nicht abschlie\u00dfend beraten wurden.\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-HFA-8%7Czt_6%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-HFA-8%7Czt_6%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-HFA-8%7Czt_7%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-HFA-8","number":"7.d","name":"Antrag der Fraktion Die Linke. vom 19. Mai 2006 betr. 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Denkmaltopographie f\u00fcr den Bereich des Alten Friedhofes und des Waldfriedhofes Die Vorlagen und Antr\u00e4ge werden von der Tagesordnung abgesetzt, da sie im Ausschuss f\u00fcr Umweltschutz, \u00f6ffentliche Einrichtungen und Betriebe noch nicht abschlie\u00dfend beraten wurden.\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-HFA-8%7Czt_7%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-HFA-8%7Czt_7%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-HFA-8%7C22504100306%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-HFA-8","number":"8","name":"Bebauungsplan E 16.2 - R\u00fcbezahlweg S\u00fcdwest - (Darlegung)","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/915","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-HFA-8%7C22504100306%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 8","fileName":"be_22504100306_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3227,"text":"Punkt 8: Bebauungsplan E 16.2 - R\u00fcbezahlweg S\u00fcdwest - (Darlegung) (V-Nr. 2006/0302) Der Ausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis.   ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-HFA-8%7C22504100306%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-HFA-8%7C22504100306%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-HFA-8%7C20205100310%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-HFA-8","number":"9","name":"\u00dcberplanm\u00e4\u00dfige Ausgaben gem. \u00a7 100 HGO in Verbindung mit Ziffer 3.4.7 DAH in H\u00f6he von 50.000,00 Euro bei der Haushaltsstelle 01.2810.672000 (Gastschulbeitr\u00e4ge) f\u00fcr das Haushaltsjahr 2006","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/922","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-HFA-8%7C20205100310%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 9","fileName":"be_20205100310_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3554,"text":"Punkt 9: \u00dcberplanm\u00e4\u00dfige Ausgaben gem. \u00a7 100 HGO in Verbindung mit Ziffer 3.4.7 DAH in H\u00f6he von 50.000,00 Euro bei der Haushaltsstelle 01.2810.672000 (Gastschulbeitr\u00e4ge) f\u00fcr das Haushaltsjahr 2006 (V-Nr. 2006/0306) Der Vorlage wird - bei Stimmenthaltung der Fraktion UFFBASSE - zugestimmt.   ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-HFA-8%7C20205100310%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-HFA-8%7C20205100310%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-HFA-8%7C22903100247%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-HFA-8","number":"10","name":"Erstellung eines Bebauungsplanes f\u00fcr das Gebiet der n\u00f6rdlichen Waldkolonie","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/926","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-HFA-8%7C22903100247%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 10","fileName":"be_22903100247_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3778,"text":"Punkt 10: Erstellung eines Bebauungsplanes f\u00fcr das Gebiet der n\u00f6rdlichen Waldkolonie (V-Nr. 2006/0245) Stadtve. Bachmann (Fraktion B\u00fc 90/Gr\u00fcne) berichtet im Auftrag der Vorsitzenden des Planungs-, Bau- und Verkehrsausschusses, dass der Betreff der Vorlage nicht korrekt ist und er wie folgt lauten muss: Feststellung der Nichterstellung eines Bebauungsplans f\u00fcr das Gebiet der n\u00f6rdlichen Waldkolonie . Der Vorlage wird einstimmig zugestimmt.   ?? ?? ?? ?? 3 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-HFA-8%7C22903100247%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-HFA-8%7C22903100247%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-HFA-8%7C21804100282%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-HFA-8","number":"11","name":"Verzeichnis der Haushaltsausgabereste 2005 sowie die Verzeichnisse der Ausgabereste f\u00fcr die Eigenbetriebe der Wissenschaftsstadt Darmstadt f\u00fcr das Wirtschaftsjahr 2005","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/929","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-HFA-8%7C21804100282%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 11","fileName":"be_21804100282_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3486,"text":"Punkt 11: Verzeichnis der Haushaltsausgabereste 2005 sowie die Verzeichnisse der Ausgabereste f\u00fcr die Eigenbetriebe der Wissenschaftsstadt Darmstadt f\u00fcr das Wirtschaftsjahr 2005 - Kenntnisnahme - (V-Nr. 2006/0279) Der Ausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis.   ?? ?? ?? ?? 4 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-HFA-8%7C21804100282%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-HFA-8%7C21804100282%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-HFA-8%7C22704100309%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-HFA-8","number":"12","name":"Zugangsbereich Mathildenh\u00f6he, Ollenhauerpromenade/P\u00fctzerstra\u00dfe","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/933","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-HFA-8%7C22704100309%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 12","fileName":"be_22704100309_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3299,"text":"Punkt 12: Zugangsbereich Mathildenh\u00f6he, Ollenhauerpromenade/P\u00fctzerstra\u00dfe (V-Nr. 2006/0305) Der Vorlage wird - gegen die Stimme der Fraktion UWIGA - zugestimmt.   ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-HFA-8%7C22704100309%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-HFA-8%7C22704100309%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-HFA-8%7C20405100319%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-HFA-8","number":"13","name":"Bessunger Schule, Nutzungs\u00e4nderung der ehemaligen Massagepraxis zu Betreuungsr\u00e4umen","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/936","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-HFA-8%7C20405100319%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 13","fileName":"be_20405100319_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3286,"text":"Punkt 13: Bessunger Schule, Nutzungs\u00e4nderung der ehemaligen Massagepraxis zu Betreuungsr\u00e4umen (V-Nr. 2006/0315) Der Vorlage wird einstimmig zugestimmt.    ?? 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?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-HFA-8%7C21605100341%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-HFA-8%7C21605100341%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-HFA-8%7C21805100353%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-HFA-8","number":"15","name":"\u00dcberplanm\u00e4\u00dfige Ausgaben gem. \u00a7 100 HGO","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/944","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-HFA-8%7C21805100353%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 15","fileName":"be_21805100353_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3512,"text":"Punkt 15: \u00dcberplanm\u00e4\u00dfige Ausgaben gem. \u00a7 100 HGO in Verbindung mit Ziffer 3.4.7 DAH in H\u00f6he von 336.846,16 Euro beim Deckungsring Grundsicherung (Kap. 4 SGB XII) - Haushaltsstellen 1.4850.781000 ff - f\u00fcr das Haushaltsjahr 2005 (V-Nr. 2006/0347) Der Vorlage wird einstimmig zugestimmt.    ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-HFA-8%7C21805100353%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-HFA-8%7C21805100353%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-HFA-8%7C21620100386%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-HFA-8","number":"16","name":"\u00c4nderung der Schulbezirkssatzung","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/950","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-HFA-8%7C21620100386%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 16","fileName":"be_21620100386_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3466,"text":"Punkt 16: \u00c4nderung der Schulbezirkssatzung (V-Nr. 2006/0381) Der Vorlage wird im Sinne des Beschlusses des Ausschusses f\u00fcr Schulen und Kindertagesst\u00e4tten - bei Stimmenthaltung der Fraktionen CDU, UWIGA und UFFBASSE - zugestimmt.    ?? ?? ?? ?? 3 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-HFA-8%7C21620100386%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-HFA-8%7C21620100386%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-HFA-8%7C21603100213%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-HFA-8","number":"17","name":"Bebauungsplan N 53 - Martinsviertel Block 23.19 - (Offenlagebeschluss)","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/954","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-HFA-8%7C21603100213%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 17","fileName":"be_21603100213_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3308,"text":"Punkt 17: Bebauungsplan N 53 - Martinsviertel Block 23.19 - (Offenlagebeschluss) (V-Nr. 2006/0212) Der Vorlage wird - gegen die Stimmen der CDU-Fraktion - zugestimmt.   ?? 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?? ?? ?? 6 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-HFA-8%7C22404100297%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-HFA-8%7C22404100297%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-HFA-8%7C22305100364%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-HFA-8","number":"19","name":"Bebauungsplan W 41  -  N\u00f6rdlicher Hauptbahnhof - Vorplatz  -  (Satzungsbeschluss)","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/962","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-HFA-8%7C22305100364%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 19","fileName":"be_22305100364_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3288,"text":"Punkt 19: Bebauungsplan W 41 - N\u00f6rdlicher Hauptbahnhof - Vorplatz - (Satzungsbeschluss) (V-Nr. 2006/0359) Der Vorlage wird einstimmig zugestimmt.   6  ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-HFA-8%7C22305100364%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-HFA-8%7C22305100364%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-HFA-8%7C22905100376%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-HFA-8","number":"20","name":"Bebauungsplan O 21  -  Am Oberfeld - Rosenh\u00f6hweg  -  (Satzungsbeschluss)","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/966","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-HFA-8%7C22905100376%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 20","fileName":"be_22905100376_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3315,"text":"Punkt 20: Bebauungsplan O 21 - Am Oberfeld - Rosenh\u00f6hweg - (Satzungsbeschluss) (V-Nr. 2006/0371) Der Vorlage wird - bei Stimmenthaltung der Fraktion UFFBASSE - zugestimmt.   4  ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-HFA-8%7C22905100376%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-HFA-8%7C22905100376%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-HFA-8%7C22952100377%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-HFA-8","number":"21","name":"Bebauungsplan S 23 - Heinrichstra\u00dfe / Nieder-Ramst\u00e4dter Stra\u00dfe / Mathildenstra\u00dfe (Aufstellungsbeschluss)","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/988","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-HFA-8%7C22952100377%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 21","fileName":"be_22952100377_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3345,"text":"Punkt 21: Bebauungsplan S 23 - Heinrichstra\u00dfe / Nieder-Ramst\u00e4dter Stra\u00dfe / Mathildenstra\u00dfe (Aufstellungsbeschluss) (V-Nr. 2006/0372) Der Vorlage wird einstimmig zugestimmt.   ?? ?? ?? ?? 3 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-HFA-8%7C22952100377%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-HFA-8%7C22952100377%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-HFA-8%7C20106100387%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-HFA-8","number":"22","name":"Bebauungsplan K 9  -  Wohnen s\u00fcdlich der Hammelstrift -  (Satzungsbeschluss)","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/971","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-HFA-8%7C20106100387%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 22","fileName":"be_20106100387_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3268,"text":"Punkt 22: Bebauungsplan K 9 - Wohnen s\u00fcdlich der Hammelstrift - (Satzungsbeschluss) (V-Nr. 2006/0382) Der Vorlage wird einstimmig zugestimmt.     8  ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-HFA-8%7C20106100387%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-HFA-8%7C20106100387%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-HFA-8%7C20206100395%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-HFA-8","number":"23","name":"Bebauungsplan A 36  -  Speckg\u00e4rten Arheilgen  -  (Satzungsbeschluss)","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/975","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-HFA-8%7C20206100395%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 23","fileName":"be_20206100395_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3302,"text":"Punkt 23: Bebauungsplan A 36 - Speckg\u00e4rten Arheilgen - (Satzungsbeschluss) (V-Nr. 2006/0388) Der Vorlage wird - bei Stimmenthaltung der Fraktion UFFBASSE - zugestimmt.  4  ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-HFA-8%7C20206100395%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-HFA-8%7C20206100395%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-HFA-8%7C20206100396%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-HFA-8","number":"24","name":"Bebauungsplan A 37  -  Kleingartenanlage an der J\u00e4gertorstra\u00dfe  -  (Satzungsbeschluss)","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/979","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-HFA-8%7C20206100396%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 24","fileName":"be_20206100396_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3373,"text":"Punkt 24: Bebauungsplan A 37 - Kleingartenanlage an der J\u00e4gertorstra\u00dfe - (Satzungsbeschluss) (V-Nr. 2006/389) Der Vorlage wird - bei Stimmenthaltung der Fraktion UFFBASSE - zugestimmt.    3  ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-HFA-8%7C20206100396%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-HFA-8%7C20206100396%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-HFA-8%7C20706100403%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-HFA-8","number":"25","name":"Beteiligung der Wissenschaftsstadt Darmstadt an einem Galileo-Zentrum Hessen","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/982","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-HFA-8%7C20706100403%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 25","fileName":"be_20706100403_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3352,"text":"Punkt 25: Beteiligung der Wissenschaftsstadt Darmstadt an einem Galileo-Zentrum Hessen (V-Nr. 2006/0395) Der Vorlage wird - bei Stimmenthaltung der Fraktion UFFBASSE - zugestimmt.       ?? ?? ?? ?? 4 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-HFA-8%7C20706100403%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-HFA-8%7C20706100403%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-HFA-8%7C20706100406%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-HFA-8","number":"26","name":"Neustrukturierung des Stadtmarketings - hier Gr\u00fcndung einer Darmstadt Marketing  GmbH und Umfirmierung ProRegio e.V. in Darmstadt City e.V.","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/985","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-HFA-8%7C20706100406%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 26","fileName":"be_20706100406_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3418,"text":"Punkt 26: Neustrukturierung des Stadtmarketings - hier Gr\u00fcndung einer Darmstadt Marketing GmbH und Umfirmierung ProRegio e.V. in Darmstadt City e.V. (V-Nr. 2006/0397) Der Vorlage wird - gegen die Stimmen der CDU-Fraktion - zugestimmt.    ?? ?? ?? ?? 6 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-HFA-8%7C20706100406%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-HFA-8%7C20706100406%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-HFA-8%7C20806100407%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-HFA-8","number":"27","name":"Ver\u00e4u\u00dferung von Beteiligungen","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/990","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-HFA-8%7C20806100407%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 27","fileName":"be_20806100407_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3697,"text":"Punkt 27: Ver\u00e4u\u00dferung der Beteiligungen der bauverein AG von 50,9 % an der Knell Nord Verwaltungs-GmbH und der Knell Nord Entwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG an die Klotz Beteiligungsverwaltung GbR - mittelbare Beteiligung der Wissenschafts- stadt Darmstadt (V-Nr. 2006/0398) Der Vorlage wird - bei Stimmenthaltung der Fraktion UFFBASSE - zugestimmt.    ?? ?? ?? ??\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-HFA-8%7C20806100407%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-HFA-8%7C20806100407%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-HFA-8%7C20806100408%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-HFA-8","number":"28","name":"Ver\u00e4u\u00dferung eines Gesch\u00e4ftsanteiles","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/992","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-HFA-8%7C20806100408%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 28","fileName":"be_20806100408_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3570,"text":"Punkt 28: Ver\u00e4u\u00dferung eines Gesch\u00e4ftsanteiles bis zu 49,00 % an der VTA Technologie GmbH durch die HEAG S\u00fcdhessische Energie AG (HSE) an die VTA Engineering und Umwelttechnik GmbH (V-Nr. 2006/0399) Prof. Blechschmidt, HEAG, steht f\u00fcr Fragen zur Verf\u00fcgung Der Vorlage wird einstimmig zugestimmt.    ?? ?? ?? ?? 4 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-HFA-8%7C20806100408%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-HFA-8%7C20806100408%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-HFA-8%7C20806100409%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-HFA-8","number":"29","name":"Ver\u00e4u\u00dferung Beteiligung","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/994","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-HFA-8%7C20806100409%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 29","fileName":"be_20806100409_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":4128,"text":"Punkt 29: Ver\u00e4u\u00dferung der Beteiligung der bauverein AG von 50 % an der BVD Immobilien Beteiligungs-GmbH an die Klotz Beteiligungsverwaltung GbR - mittelbare Beteiligung der Wissenschaftsstadt Darmstadt (V-Nr. 2006/0400) Stadtv. Schellenberg (CDU-Fraktion) bittet um Auskunft, was mit der BVD Beteiligungs GmbH geschieht. Prof. Blechschmidt, HEAG, erkl\u00e4rt, dass er dazu im Moment im Detail nichts sagen kann. Er wird dem Ausschuss aber einen Bericht nachliefern (als Anlage beigef\u00fcgt).  Der Vorlage wird - bei Stimmenthaltung der Fraktionen UFFBASSE und UWIGA - zugestimmt.    ?? ?? ?? ??\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-HFA-8%7C20806100409%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-HFA-8%7C20806100409%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-HFA-8%7C21406100426%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-HFA-8","number":"30","name":"Gemeinn\u00fctzigkeitssatzungen f\u00fcr Betriebe gewerblicher Art und Eigenbetriebe der Wissenschaftsstadt Darmstadt\r\nhier: Aufhebung der Satzungen","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/1011","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-HFA-8%7C21406100426%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 30","fileName":"be_21406100426_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3467,"text":"Punkt 30: Gemeinn\u00fctzigkeitssatzungen f\u00fcr Betriebe gewerblicher Art und Eigenbetriebe der Wissenschaftsstadt Darmstadt hier: Aufhebung der Satzungen (V-Nr. 2006/0421) Der Vorlage wird - bei Stimmenthaltung der Fraktion UFFBASSE - zugestimmt.   ?? ?? ?? ?? 2\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-HFA-8%7C21406100426%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-HFA-8%7C21406100426%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-HFA-8%7CSO1%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-HFA-8","number":"31","name":"Sonstiges","public":true,"resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-HFA-8%7CSO1%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 31","fileName":"be_SO1_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":4441,"text":"Punkt 31: Sonstiges a) Stadtv. Schellenberg (CDU-Fraktion) f\u00fchrt aus, dass ihm bekannt ist, dass voraussichtlich wieder Vorlagen betr. Beteiligungen vorgelegt werden, die nachtr\u00e4glich genehmigt werden sollen. Prof. Blechschmidt (HEAG) erkl\u00e4rt, dass er dem Vorstand berichten wird, dass die Entscheidung erst vollzogen wird, wenn der korrekte Weg eingehalten ist.   Stadtv. Hang (Fraktion UWIGA) fragt nach, wie der Sachstand zur Einrichtung einer Arbeitsgruppe mit einem externen Berater ist. B\u00fcrgermeister Glenz antwortet, dass dies voll im Fluss ist, Anfang September soll eine Sitzung stattfinden. b) Stadtv. Schellenberg (CDU-Fraktion) spricht die Veranstaltung am 9. Okt. 2006 zum neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen an, ob man den Beginn nicht noch zwei Stunden nach hinten, also auf 17.00 Uhr, legen kann. MD Trebitz, K\u00e4mmerei, erkl\u00e4rt, dass eine Verlegung schlecht m\u00f6glich ist und berichtet, dass zu der Veranstaltung der Magistrat, die Stadtverordnetenversammlung und die Amtsleiter/-innen geladen sind.\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-HFA-8%7CSO1%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-HFA-8%7CSO1%7C1"}}],"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Mag-23","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Meeting","name":"22. Sitzung des Magistrats der Wissenschaftsstadt Darmstadt","more-it-solutions:public_status_id":"4","meetingState":"durchgef\u00fchrt","cancelled":false,"start":"2006-06-28T15:00:00+02:00","end":"2006-06-28T16:30:00+02:00","location":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Mag-23/location","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Location","description":"Magistratssaal \"Graz\", Luisenplatz 5 a, 64283 Darmstadt","geojson":{"type":"Feature","geometry":{"type":"Point","coordinates":[]}},"streetAddress":"Luisenplatz 5 a","room":"Magistratssaal \"Graz\"","postalCode":"64283","subLocality":"Darmstadt","locality":"Darmstadt","web":"https://darmstadt.gremien.info","created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false,"meetings":[]},"organization":["https://darmstadt.gremien.info/oparl/organization/Mag"],"organization_active_1":"1","participant":["https://darmstadt.gremien.info/oparl/person/16"],"agendaItem":[{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Mag-23%7C20206100390%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Mag-23","number":"425","name":"Herstellung einer Grundst\u00fcckszufahrt zum Grundst\u00fcck Gemarkung Darmstadt, Flur 14 Nr. 37/6, Maybachweg ;\r\nhier: Au\u00dferplanm\u00e4\u00dfige Ausgaben in H\u00f6he  von 10.000,00 Euro","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/369","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Mag-23%7C20206100390%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 425","fileName":"be_20206100390_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":12826,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 22.06.2006 Dezernat VI an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: Stra\u00dfenverkehrsamt    Vorlage-Nr. 2006/0385  Magistratsbeschluss-Nr. 425 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss Dezernat II  OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: VI          66 Stvv         20 Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Herstellung einer Grundst\u00fcckszufahrt zum Grundst\u00fcck Gemarkung Darmstadt, Flur 14 Nr. 37/6, Maybachweg ; hier: Au\u00dferplanm\u00e4\u00dfige Ausgaben in H\u00f6he von 10.000,00 Euro Vorlage vom: 13.06.06 Beschlussvorschlag[MdSD2]: 1. Bei der Haushaltsstelle 02.6300001.960236 -Ausbau von Stra\u00dfen und Gr\u00fcnanlagen im Baugebiet Helfmannstra\u00dfe/Jakobistra\u00dfe - werden au\u00dferplanm\u00e4\u00dfige Mittel in H\u00f6he von 10.000,00 Euro erforderlich. Da die Angelegenheit kein Aufschub duldet, genehmigt der Magistrat diese au\u00dferplanm\u00e4\u00dfige Ausgabe, f\u00fcr die ein unabweisbares Bed\u00fcrfnis besteht und    die unvorhergesehen ist, gem\u00e4\u00df \u00a7 100 HGO. Die Mehrausgaben werden durch Einnahmen auf der Haushaltsstelle 02.8800001.340000 -Grundst\u00fcckserl\u00f6se - gedeckt.   Anlagen:[MdSD3] Lageplan Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]28.06.2006 Der Vorlage wird zugestimmt.  Begr\u00fcndungsseite zur Magistratsvorlage vom 13.06.2006  Begr\u00fcndung: Das st\u00e4dtische Grundst\u00fcck Gemarkung Darmstadt Flur 14 Nr. 37/6, Maybachweg, soll als Baugrundst\u00fcck verkauft werden. Zur Sicherstellung der Erschlie\u00dfung (Baustellenzufahrt, sp\u00e4tere Garagenandienung) muss die vorhandene \u00f6ffentliche Wegefl\u00e4che zwischen Maybachweg und Jakobistra\u00dfe teilweise verbreitert und befestigt werden. Die notwendigen Mittel belaufen sich auf 10.000,00 Euro und sollen auf der Haushaltsstelle 02.6300001.960236 -Ausbau von Stra\u00dfen und Gr\u00fcnanlagen im Baugebiet Helfmannstra\u00dfe/Jakobistra\u00dfe - au\u00dferplanm\u00e4\u00dfig bereitgestellt werden mit Deckung aus der Haushaltsstelle 02.8800001.340000 Grundst\u00fcckserl\u00f6se -.  Die Ma\u00dfnahme ist unerwartet, da bisher der Grundst\u00fccksverkauf unklar. Es ist jedoch zu erwarten, dass kurzfristig ein K\u00e4ufer gefunden wird. Daher m\u00fcssen die Mittel zur Sicherstellung der Erschlie\u00dfung im Rahmen einer HGO 100-Vorlage bereitgestellt werden. Die Ma\u00dfnahme unterliegt keiner Beitragspflicht.   Darmstadt, 13. Juni 2006 VI-662STb1026-Kis-m\u00f6 Nst. 2700    Der Dezernent II   Der Dezernent VI  Wolfgang Glenz   Dipl.-Ing. Dieter Wenzel B\u00fcrgermeister   Stadtrat [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-23%7C20206100390%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-23%7C20206100390%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Mag-23%7C21606100428%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Mag-23","number":"427","name":"Brosch\u00fcre Kurzfassung FNP","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/403","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Mag-23%7C21606100428%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 427","fileName":"be_21606100428_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":11378,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 21.06.2006 Dezernat VI an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: Stadtplanungsamt    Vorlage-Nr. 2006/0423 Magistratsbeschluss-Nr. 427 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss   OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: VI           61 Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Brosch\u00fcre Kurzfassung FNP Vorlage vom: 16.06.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: Die anliegenden Brosch\u00fcre Kurzfassung Fl\u00e4chennutzungsplan wird zur Kenntnis genommen. Sie dient der Information f\u00fcr B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrgern.  Anlagen:[MdSD3] Brosch\u00fcre Kurzfassung FNP  Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]28.06.2006 Der Magistrat nimmt von der Vorlage und der Brosch\u00fcre Kenntnis.    Begr\u00fcndung zur Magistratsvorlage vom 16.6.2006  Am 20.M\u00e4rz wurde der von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Fl\u00e4chennutzungsplan ohne weitere Auflagen oder Genehmigungsvorbehalte durch das Regierungspr\u00e4sidium genehmigt. Die Pr\u00fcfung und Genehmigung erfolgte z\u00fcgig und unkompliziert. Damit ist die 20-j\u00e4hrige Phase ohne wirksamen Fl\u00e4chennutzungsplan beendet. Der FNP bietet eine verl\u00e4ssliche Planungsgrundlage f\u00fcr die Stadtentwicklung der n\u00e4chsten 10-15 Jahre. Nach einer breit angelegten Diskussion zur Grundkonzeption und drei Offenlagen soll der seit 1. April diesen Jahres wirksame Fl\u00e4chennutzungsplan der \u00d6ffentlichkeit pr\u00e4sentiert werden. Dazu ist eine Veranstaltung am 11.7.2006 im Justus-Liebig-Haus geplant. Zu dieser Veranstaltung und zur weiteren Information der B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger dient die Brosch\u00fcre mit der Kurzfassung und einem verkleinerten Plan des Fl\u00e4chennutzungsplanes. Im September diesen Jahres wird die Ausstellung zum Fl\u00e4chennutzungsplan in Arheilgen und Eberstadt pr\u00e4sentiert, in der sich die B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger \u00fcber die Inhalte informieren k\u00f6nnen. Zu diesen Ausstellung wird die Kurzfassung des FNP ebenfalls ausgelegt werden. Die Brosch\u00fcre wird kostenfrei an Interessierte abgegeben.  Der Dezernent VI:   Dipl.-Ing. Dieter Wenzel Stadtrat Anlage: Brosch\u00fcre Kurzfassung FNP  Darmstadt, den 16.6.2006 VI/61.1 la     Nst. 2612   [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. 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Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: II          III VI          20 67         66 Stvv Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Renaturierung Darmbach Bereich Lichtwiese Gesamtkosten 650.000,00 Euro Vorlage vom: 29.05.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: 1. Der Herstellung der Renaturierung des Darmbachs im Bereich der Lichtwiese nach der Planung des Stra\u00dfenverkehrsamtes mit Gesamtkosten in H\u00f6he von 650.000,00 Euro wird zugestimmt. 2. Zur Finanzierung der Ma\u00dfnahme ist im 2. Nachtragshaushalt 2006 auf der Haushaltsstelle 02.6900001.940009 der Ansatz von 200.000,00 Euro (1. NTHH) auf 100.000,00 Euro zu reduzieren und die VE mit Kassenwirksamkeit 2007 von 374.000,00 Euro 1. NTHH) auf 474.000,00 Euro zu erh\u00f6hen. 3. Bei den Beratungen zum Haushalt 2007 sind auf der Haushaltsstelle   02.6900001.940009 Mittel in H\u00f6he von 474.000,00 Euro kassenwirksam einzustellen. 4. Bei den Beratungen zum Haushalt 2007 sind bei der HHSt. 02.6900001.361200 Zuweisungen Land - Projektf\u00f6rderung Naturnahe Gew\u00e4sser Einnahmen von 520.000,00 Euro einzuplanen. 5. Die nicht durch die Einnahmen nach Punkt 4, den Mitteln aus der Ausgleichsabgabe (100.000,00 Euro) oder den Eigenleistungen (90.000,00 Euro) abgedeckten Ausgaben in H\u00f6he von 30.000,00 Euro werden durch Einsparungen bei der HHSt. 02.6900001. 940006 Darmbach zwischen Woog und Carl-Schenck-Ring, Bachwasserkanal im Haushaltsjahr 2006 gedeckt. 6. Mit dem Baubeginn ist erst nach Vorlage des Bewilligungsbescheides zu beginnen.  Anlagen:[MdSD3] Lageplan Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]28.06.2006 Der Vorlage wird zugestimmt.  Begr\u00fcndungsseite zur Magistratsvorlage vom 29.05.2006 Begr\u00fcndung: Der Magistrat hat am 18.02.2004 der Vorplanung zur Neugestaltung des Darmbaches im Bereich der Lichtwiese zugestimmt und das Stra\u00dfenverkehrsamt beauftragt, die Planungen weiterzuf\u00fchren. Das Projekt entspricht den Vorgaben zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie und dem Hessischen Wassergesetz, in denen als Ziel u.a. die Erreichung eines guten \u00f6kologischen Zustandes der oberirdischen Gew\u00e4sser bis 2015 gesetzlich vorgegeben ist. Das bedeutet, dass die entsprechende Gew\u00e4sserstruktur wie Durchg\u00e4ngigkeit, Morphologie am Gew\u00e4sser vorhanden sein muss. Am Darmbach im Bereich der Lichtwiese ist die Gew\u00e4sserstruktur laut Gew\u00e4sserstrukturg\u00fctekarte des Landes Hessen als \u00fcberwiegend naturfern eingestuft. Das Regierungspr\u00e4sidium Darmstadt leitet daraus in seiner Fachvereinbarung Gew\u00e4sserrenaturierung vom 30. September 2005 mit dem Hessischen Ministerium (HMULV) einen erheblichen Handlungsbedarf ab und stuft diesen Abschnitt des Darmbaches im Oberlauf als Vorranggew\u00e4sser zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinien ein. Neben den wasserbaulichen Ma\u00dfnahmen am Darmbach wurden in enger Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt und dem Gr\u00fcnfl\u00e4chen- und Umweltamt auch landschaftsbauliche Arbeiten zur Einbindung des Darmbachs in die umgebende Lichtwiese, f\u00fcr die Bepflanzung im Auenbereich und f\u00fcr die Anbindung der geplanten und vorhandenen Wege betrachtet. Der Bereich Breslauer Platz wird gesondert beplant. Die Wegebeziehungen wurden in Landschaftsplanung ber\u00fccksichtigt. \u00dcber das Ergebnis wird wie folgt berichtet: Im Einvernehmen mit dem Planungsbeirat Darmbach wurde in der weiteren Planung eine fl\u00e4chenminimierte Planung im Bereich der Kleingartenanlage entwickelt. Die Offenlegung des Darmbaches kann auf der ersten Parzellenreihe parallel zum Schnampelweg realisiert werden. 7 Kleingartenparzellen m\u00fcssen zugunsten der Renaturierungsma\u00dfnahme aufgegeben werden, wobei eine Parzelle davon als Ersatz f\u00fcr den vorhandenen Spielplatz entf\u00e4llt. Den P\u00e4chtern der Gartenparzellen wurde mittlerweile innerhalb des Vereins neue Parzellen zugewiesen, zwei davon wollten ihren Garten sowieso aufgeben und haben gek\u00fcndigt. Die vorhandene Bachverrohrung kann auf der so gewonnen Fl\u00e4che offengelegt und mit der unterhalb angrenzenden Betonrinne \u00fcber eine L\u00e4nge von rd. 450 m naturnah ausgebaut werden. Das Einlaufbauwerk, die Verbauung und die betonierte Sohle werden abgebrochen. Oberhalb und unterhalb der bestehenden Br\u00fccke wird der Lauf des Darmbaches verlegt und die Bachsohle verbreitert. Das vorhandene Darmbachprofil wird so verf\u00fcllt, das die vorhandene Vegetation nicht beeintr\u00e4chtigt wird. Der gr\u00f6\u00dfte Teil des Darmbaches erh\u00e4lt flache B\u00f6schungen, wechselnde Profilabmessungen und B\u00f6schungsneigungen. Dadurch entsteht eine gew\u00fcnschte Strukturvielfalt, wie z.B. Flachwasserzonen und wechselfeuchte Standorte. Nur an bestimmten Zwangspunkten, wie im Bereich des Kleing\u00e4rtnervereins, der Br\u00fccken und des Wendebereiches der LKWs (Zufahrt des Vivariums) werden die B\u00f6schungen steiler ausgebildet. Die Ableitung des Bemessungshochwassers von Q=4,5 m\u00b3/s erfordert eine mittlere Sohlbreite von 2,10 m und eine mittlere Gerinnetiefe von ca. 1,50 m. Das Sohlgef\u00e4lle betr\u00e4gt Is=4,6 \u2030. An der Kreuzung Schnampelweg ist der Neubau einer Br\u00fccke geplant. Die Br\u00fcckenl\u00e4nge betr\u00e4gt ca. 7,00m. Die Br\u00fccke wird f\u00fcr Schwerlast SLW 30 ausgelegt (Forstbetrieb). Die tragende Konstruktion besteht aus Stahltr\u00e4gern und der Belag aus Holzbohlen. Als Gel\u00e4nder ist ein F\u00fcllstabgel\u00e4nder mit abgesetztem Handlauf vorgesehen. Der neue Steg f\u00fcr den geplanten Fu\u00df- und Radweg n\u00f6rdlich des Kleingartengel\u00e4ndes hat die gleichen Konstruktionsmerkmale. Auf einer L\u00e4nge von ca. 30 m unterhalb der neuen Br\u00fccke Schnampelweg sind Ma\u00dfnahmen zur B\u00f6schungssicherung erforderlich, da nicht gen\u00fcgend Platz f\u00fcr eine ausreichend flache Erdb\u00f6schung vorhanden ist. Die B\u00f6schungssicherung besteht aus einer Blockschichtung mit Granitsteinen oder alternativ Sandstein.  Die geplante Geh\u00f6lzpflanzung ist zur\u00fcckhaltend und soll den Standortverh\u00e4ltnissen und der nat\u00fcrlichen Vegetation entsprechen. Der Darmbach wird im s\u00fcd-\u00f6stlichen Bereich bis zur Fu\u00dfg\u00e4ngerbr\u00fccke mit Str\u00e4uchern und Hochst\u00e4mmen bepflanzt. Ab der Fu\u00dfg\u00e4ngerbr\u00fccke bis zum Breslauer Platz sind keine neuen Pflanzungen vorgesehen. Lediglich einige B\u00e4ume kennzeichnen den Bachlauf, damit der Wiesencharakter erhalten bleibt. Das vorhandene Wegenetz wird neu geordnet. Eine neue Wegeverbindung schlie\u00dft an die geplante Wegef\u00fchrung am Breslauer Platz an und verl\u00e4uft bis zum Schnampelweg. Ein weiterer Weg f\u00fchrt entlang dem rechten Darmbachufer zum Eingang Vivarium. Der vorhandene Trampelpfad n\u00f6rdlich des Kleingartengel\u00e4ndes soll bis zur Petersenstra\u00dfe so ausgebaut werden, wie dies zwischen dem geplanten Steg und dem Eingangsbereich des Vivariums derzeit vorhanden ist (Wegebreite 2,50m). An der Petersenstra\u00dfe ist eine Fu\u00dfg\u00e4ngerquerung vorgesehen, die an das vorhandene Wegenetz westlich anschlie\u00dft. Der Platzbereich s\u00fcdlich des Vivariums ist f\u00fcr die Andienung des Vivariums weiterhin gew\u00e4hrleistet. Der definitive Platzbedarf f\u00fcr das Wenden gro\u00dfer Zugfahrzeuge wird vor Ort \u00fcber einen Fahrversuch \u00fcberpr\u00fcft. Vor dem Rondell des Eingangsbereiches Vivarium werden im Schnampelweg Poller gesetzt. Nur Berechtigte des Kleing\u00e4rtnervereins und des Vivariums, sowie Rettungs-, Forst- und Ver- und Entsorgungsfahrzeuge sollen Zugang erhalten. Nach Abschluss der Plangenehmigung durch das Regierungspr\u00e4sidium ist mit einem fr\u00fchesten Baubeginn ab Ende 2006 zu rechnen.  Kosten: Gem\u00e4\u00df Kostenberechnung der Entwurfs- und Genehmigungsplanung gliedert sich die Gesamtbausumme wie folgt: - Baustelleneinrichtung 40.500,00 Euro - Baufeldr\u00e4umung 56.900,00 Euro - Erdarbeiten     124.500,00 Euro - Sicherungsarbeiten und Wasserhaltung 50.910,00 Euro - Verbauarbeiten  5.200,00 Euro - Beton-, Maurer- und Holzarbeiten 31.400,00 Euro - Metallbau- und Stahlbauarbeiten 69.300,00 Euro - Wegebauarbeiten 24.750,00 Euro - Stra\u00dfenbauarbeiten 23.000,00 Euro - Landschaftsbau und Bepflanzung 38.065,00 Euro  Baukosten Netto      464.525,00 Euro zzgl. Mehrwertsteuer 16 %       74.324,00 Euro Baukosten  538.849,00 Euro Baunebenkosten (Ingenieurhonorar, Bodengutachten) 90.650,00 Euro Unvorhersehbares und Aufrundung  20.501,00 Euro Gesamtbausumme      650.000,00 Euro  Zur Finanzierung der Ma\u00dfnahme sind im Haushaltsplan 2005 / 2006 auf der Haushaltsstelle 02 .6900001.940009 im Jahr 2006 580.000,00 Euro und eine VE von 230.000,00 Euro kassenwirksam 2007 eingeplant. Nach der ausgearbeiteten Entwurfsplanung mit detaillierter Kostensch\u00e4tzung belaufen sich die zu finanzierenden Gesamtkosten f\u00fcr die Ma\u00dfnahme auf 650.000,00 Euro. Durch die Herausnahme des Planungsabschnittes Breslauer Platz und die Verlagerung zum Planungsabschnitt Botanischer Garten / Woog haben sich die Gesamtkosten von 886.000,00 Euro auf jetzt 650.000,00 Euro reduziert. Abz\u00fcglich der bereits bis 2005 bereitgestellten Mittel in H\u00f6he von 76.000,00 Euro f\u00fcr Planungsleistungen sind im 2. Nachtragshaushalt 2006 die Haushaltsans\u00e4tze wie folgt zu \u00e4ndern: 100.000,00 Euro kassenwirksam, eine VE von 474.000,00 Euro kassenwirksam 2007. Im Haushaltsjahr 2007 sind 474.000,00 Euro einzuplanen. F\u00fcr das Projekt ist eine Landesf\u00f6rderung aus dem Programm Naturnahe Gew\u00e4sser in H\u00f6he von ca. 70% zu erwarten. Der verbliebende Eigenanteil kann durch Mittel der Ausgleichsabgabe in H\u00f6he von ca. 100.000,00 Euro und durch Eigenleistungen von Bauleitung und Grundst\u00fcckswert \u00fcberwiegend erbracht werden. Beim hessischen Ministerium f\u00fcr Umwelt und l\u00e4ndlichen Raum wurden bereits 100.000,00 Euro aus der naturschutzrechtlichen Ausgleichsabgabe f\u00fcr diesen Renaturierungsabschnitt gebunden. Die Landesf\u00f6rderung aus Naturnahe Gew\u00e4sser k\u00f6nnen im Jahr 2007 als Einnahmeposition in den Haushalt eingestellt werden.  Die nicht durch Einnahmen (F\u00f6rdermittel) oder Eigenleistungen abgedeckten Ausgaben in H\u00f6he con 30.000,00 Euro werden durch Einsparungen bei der HHSt 02.6900001.940006 Darmbach zwischen Woog und Carl-Schenck-Ring, Bachwasserkanal im Haushaltsjahr 2006 gedeckt. Finanzierungs\u00fcbersicht :  Gesamtbausumme 650.000,00 Euro Grundst\u00fcckskosten (Eigenleistung) 70.000,00 Euro Bauleitung (Eigenleistung) 20.000,00Euro Gesamtausgaben 740.000,00 Euro  Abz\u00fcglich F\u00f6rderungen: Landesf\u00f6rderung Naturnahe Gew\u00e4sser (ca. 70%) -520.000,00 Euro  Zwischensumme Projektkosten Stadt  220.000,00 Euro Landesf\u00f6rderung Ausgleichsabgabe            - 100.000,00 Euro  Zwischensumme Projektkosten Stadt 120.000,00 Euro  Abz\u00fcglich anrechenbare Eigenleistungen: eigene einzubringende Grundst\u00fccke  - 70.000,00 Euro Bauleitung  - 20.000,00 Euro  Kassenwirksame Ausgaben f\u00fcr die Stadt  30.000,00 Euro   Anlagen Lageplan DIN A4  Darmstadt, 29. Mai 2006 VI-662K2303-Ba Nst.: 2845  Der Dezernent II Der Dezernent III Der Dezernent VI  Wolfgang Glenz Klaus Feuchtinger Dipl.-Ing. Dieter Wenzel B\u00fcrgermeister Stadtrat Stadtrat [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-23%7C21201100071%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-23%7C21201100071%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Mag-23%7C20206100392%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Mag-23","number":"430","name":"Personalkostenentwicklung\r\nVierteljahresbericht an das Regierungspr\u00e4sidium Darmstadt","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/409","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Mag-23%7C20206100392%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 430","fileName":"be_20206100392_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":13574,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 21.06.2006 Dezernat II an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: Hauptamt-     Personalabteilung    Vorlage-Nr. 2006/0392  Magistratsbeschluss-Nr. 430 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss Dezernat I Hauptamt   OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: II           110 Stvv Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Personalkostenentwicklung Vierteljahresbericht an das Regierungspr\u00e4sidium Darmstadt Vorlage vom: 02.06.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: 1. Der Magistrat nimmt Kenntnis vom Bericht des Personaldezernenten an das Regierungspr\u00e4sidium Darmstadt zur Personalkostenentwicklung (I. Quartal 2006). 2. Die Vorlage ist der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis zuzuleiten.  Anlagen:[MdSD3] Stellenentwicklung Stand M\u00e4rz 2006.bmp Stellenpool Stand 15.03.2006.bmp Regierungspr\u00e4sidium Bericht Stellenplan 1. Quartal 2006 Seite 1 Regierungspr\u00e4sidium Bericht Stellenplan 1. Quartal 2006 2. Seite Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]28.06.2006 Der Magistrat nimmt von dem Bericht Kenntnis.   Begr\u00fcndungsseite zur Magistratsvorlage vom 2. Juni 2006 Das Regierungspr\u00e4sidium Darmstadt hat mit Verf\u00fcgungen vom 15. Februar 2006 und vom 22. Februar 2006 die Genehmigung f\u00fcr die genehmigungspflichtigen Teile der Haushaltssatzung des Doppelhaushaltes 2005/2006 f\u00fcr das Jahr 2006 sowie die Genehmigung der in den Wirtschaftspl\u00e4nen der Eigenbetriebe Kulturinstitute , B\u00e4der sowie B\u00fcrger- und Kongressh\u00e4user enthaltenen Kreditaufnahmen und Verpflichtungserm\u00e4chtigungen ebenfalls f\u00fcr das HH-Jahr 2006 unter Auflagen erteilt. Die Einhaltung dieser Auflagen sowie der Nachweis der darin enthaltenen Einsparziele wird die Grundlage f\u00fcr zuk\u00fcnftige Genehmigungen sein. Unter anderem hat das Regierungspr\u00e4sidium in seiner Begleitverf\u00fcgung folgende Auflagen erteilt, die von den Fach\u00e4mtern unbedingt zu beachten sind: 1. Aufgrund der verfehlten Einsparziele im Bereich der Personalkosten ist der Magistratsbeschluss bez\u00fcglich der Reduzierung des Stellenplanes um j\u00e4hrlich 2 % der vorhandenen Stellen sowie die Fortschreibung der weiteren Ma\u00dfnahmen und Projekte des Haushaltskonsolidierungskonzeptes z\u00fcgig abzuarbeiten. 2. Im Vollzug des Haushaltes 2006 ist durch geeignete Ma\u00dfnahmen das jahresbezogene Defizit deutlich zu reduzieren. Eine konsequente Ausgaben- und Aufgabenkritik ist unumg\u00e4nglich. Auf freiwillige Ma\u00dfnahmen ist g\u00e4nzlich zu verzichten. Wesentliche Voraussetzung f\u00fcr die erteilten Genehmigungen war unter anderem das \u00fcberarbeitete Haushaltskonsolidierungskonzept (erstmaliger Beschluss am 16. Dezember 2004), das auch weiterhin einzuhalten und umzusetzen ist. Die Stellenwiederbesetzungssperre bleibt unver\u00e4ndert mit 12 Monaten bestehen. Das Hauptamt-Personalabteilung berichtet weiterhin viertelj\u00e4hrlich \u00fcber die Auswirkungen der Sperre und der damit verbundenen Einsparpotentiale. Dieser Bericht wird dem Regierungspr\u00e4sidium zur Kenntnisnahme vorgelegt. Darmstadt, 2. Juni 2006 I / II / 110   Walter Hoffmann   Wolfgang Glenz Oberb\u00fcrgermeister   B\u00fcrgermeister Anlagen [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. ?? ?? ?? ?? 2\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-23%7C20206100392%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-23%7C20206100392%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Mag-23%7C20606100399%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Mag-23","number":"431","name":"Kanalsanierung Steigertsweg\r\n- Gesamtkosten 150.000, 00 Euro -","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/384","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Mag-23%7C20606100399%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 431","fileName":"be_20606100399_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":13360,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 22.06.2006 Dezernat VI an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: Stra\u00dfenverkehrsamt    Vorlage-Nr. 2006/0401  Magistratsbeschluss-Nr. 431 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss Dezernat II Dezernat III  OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: II            III VI           67 66          20 BE          Stvv Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Kanalsanierung Steigertsweg - Gesamtkosten 150.000, 00 Euro - Vorlage vom: 08.06.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: 1. Der Kanalsanierung im Steigertsweg zwischen Heinrich-Delp-Stra\u00dfe und Gersprenzweg mit Gesamtkosten in H\u00f6he von 150.000,00 Euro wird zugestimmt. 2. Zur Finanzierung der Ma\u00dfnahme sind etatisierte Mittel in H\u00f6he von 150.000,00 Euro von der Haushaltsstelle 02.7000001.960035 -Sanierung von Kan\u00e4len - zu verwenden.  Anlagen:[MdSD3] Lageplan Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]28.06.2006 Der Vorlage wird zugestimmt.  Begr\u00fcndungsseite zur Magistratsvorlage vom 06.06.2006  Begr\u00fcndung: Der Kanal im Steigertsweg wurde 1993 erstmals mit der TV-Kamera mit dem Ergebnis untersucht, dass Teilabschnitte der Schadensklasse 1 zugeordnet wurden. Die finanziellen M\u00f6glichkeiten erlaubten damals nur Sch\u00e4den der Klasse 0 sofort zu beheben. Auf Grund des Berichtes von Herrn Stadtverordneten Achenbach bei der Bauausschusssitzung am 23. Mai 2006 wurde die gem\u00e4\u00df EKVO erst im Jahre 2008 durchzuf\u00fchrende Wiederholungsuntersuchung vorgezogen. Hierbei wurde am 29.05.2006 festgestellt, dass sich der bauliche Zustand des Beton-Kanals DN 350 seit 1993 derart verschlechtert hat, dass auf der gesamten L\u00e4nge von ca. 220 m Sch\u00e4den der Klasse 0 (Sofortma\u00dfnahmen, fehlende Rohrwandungen mit sichtbarem Erdreich) vorhanden sind. Eine Exfiltration von Abwasser ins Erdreich ist auf der gesamten Kanalstrecke gegeben. Weiterhin kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich, bedingt durch die vorhandenen Sch\u00e4den kurzfristig Stra\u00dfeneinbr\u00fcche ergeben k\u00f6nnen. Eine Sanierung im Zuge der Erschlie\u00dfung f\u00fcr das Baugebiet E 44 w\u00fcrde die Bauma\u00dfnahme erschweren und eine verz\u00f6gerte Erschlie\u00dfung bedeuten. Auf Grund des zu erwartenden Schwerverkehrs bei der Erschlie\u00dfung des Baugebietes und der Gefahr von Stra\u00dfeneinbr\u00fcchen besteht kurzfristiger Handlungsbedarf. Die Kanalsanierung soll daher umgehend nach Magistratsbeschluss vom Jahresvertragsunternehmen des EAD durchgef\u00fchrt werden. Die Gesamtkosten belaufen sich nach Jahresvertrag auf 150.000,00 Euro. Die Finanzierung erfolgt aus etatisierten Mitteln von der Haushaltsstelle 02.7000001.960035 -Sanierung von Kan\u00e4len.  Darmstadt, 08.06.2006 VI-662K21/8220 H\u00fc-m\u00f6 Nst. 2824  Der Dezernent II  Der Dezernent III  Der Dezernent VI   Wolfgang Glenz       Klaus Feuchtinger  Dipl.-Ing. Dieter Wenzel B\u00fcrgermeister  Stadtrat  Stadtrat         [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. 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Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: IV      Amt f\u00fcr Veterin\u00e4r        wesen Stvv  Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Amt f\u00fcr Veterin\u00e4rwesen und Verbraucherschutz; Fallzahlen der amtlichen Lebensmittelkontrollen sowie des Tiergesundheitschutzes  Vorlage vom: 12.06.2006 Beschlussvorschlag: 1. Der Bericht des Dezernats IV wird zur Kenntnis genommen.  Anlagen: Fallzahlendes Amtes f\u00fcr Veterin\u00e4rwesen und Verbraucherschutz Beschluss des Magistrats vom 28.06.2006    Der Magistrat nimmt von dem Bericht Kenntnis.    Begr\u00fcndung zur Magistratsvorlage vom 12.06.2006  Es wurde Bericht gew\u00fcnscht, \u00fcber die Aufgaben des Amtes f\u00fcr Veterin\u00e4rwesen und Verbraucherschutz in Darmstadt. Im Rahmen der Kommunalisierung ist das Amt f\u00fcr Veterin\u00e4rwesen und Verbraucherschutz seit dem 01. April 2005 als Auftragsangelegenheit des Oberb\u00fcrgermeisters an die Stadt Darmstadt \u00fcbergeleitet und dem Dezernat IV zugeordnet worden. Zu den Aufgaben des Amtes geh\u00f6ren die amtliche Lebensmittel\u00fcberwachung in Darmstadt, der Tiergesundheitsschutz und die Tierseuchenbek\u00e4mpfung.  Das Amt f\u00fcr Veterin\u00e4rwesen und Verbraucherschutz stellt im Rahmen des Dezernats IV neben dem Gesundheitsamt einen wichtigen Faktor zur Sicherstellung der sozialen und gesundheitlichen Infrastruktur in Darmstadt dar.  Der Personalbestand des Amtes betr\u00e4gt 9 Mitarbeiter: 1 Amtstier\u00e4rztin (Amtsleitung) 1 Tiergesundheitsaufseherin 2,75 Lebensmittelkontrolleure 1 Verwaltungsleiter 3 Teilzeitverwaltungskr\u00e4fte  Finanzierung: Die f\u00fcr die Erledigung der Auftragsangelegenheiten vom Land bereitgestellte Kostenpauschale betr\u00e4gt 331.008,- Euro. Zus\u00e4tzlich sollte die Stadt Darmstadt einen Bedarfsausgleich f\u00fcr Bedarfspitzen in den Jahren 2005 - 2009 in H\u00f6he von 109.500, - Euro (p.a. 21.900,- Euro) erhalten. Dagegen hat jedoch die Stadt Frankfurt Widerspruch eingelegt und einen neuen Vorschlag vorgelegt, der die Stadt Darmstadt mit 13.685.- Euro (p.a. 2.737.-) benachteiligen w\u00fcrde. Eine Einigung wird \u00fcber den St\u00e4dtetag angestrebt. Dieser Betrag wird f\u00fcr punktuelle personelle Verbesserungen im Bereich der Lebensmittel\u00fcberwachung eingesetzt werden. Allerdings ist auch eine amtstier\u00e4rztliche Verst\u00e4rkung im Hinblick auf die ebenso priorit\u00e4re Tierseuchenbek\u00e4mpfung am Beispiel der Vogelgrippe in Betracht zu ziehen. Die Aufgabengebiete des Amtes f\u00fcr Veterin\u00e4rwesen und Verbraucherschutz sind wie folgt dargestellt:  Verbraucherschutz und Lebensmittel\u00fcberwachung in Darmstadt Die T\u00e4tigkeiten der Lebensmittel\u00fcberwachung beschr\u00e4nken sich nicht nur auf Lebensmittel als solche, sondern auch auf kosmetische Mittel, Bedarfsgegenst\u00e4nde und Tabakerzeugnisse. Im Vordergrund steht der Verbraucherschutz, dessen Ziel es ist, den B\u00fcrger als Verbraucher vor Gesundheitsgefahren, T\u00e4uschung und \u00dcbervorteilung zu sch\u00fctzen. Erreicht wird dies durch die gezielte \u00dcberwachung aller Betriebe in denen Lebensmittel, Kosmetika, Bedarfsgegenst\u00e4nde und Tabakwaren bearbeitet und angeboten werden. Bedarfsgegenst\u00e4nde sind die Gegenst\u00e4nde des t\u00e4glichen Lebens, mit denen der menschliche K\u00f6rper in Ber\u00fchrung kommt, wie z. B. Brillengestelle, Salatsch\u00fcssel, Kleidung und \u00e4hnliches. Der B\u00fcrger hat die M\u00f6glichkeit, sich mit Verbraucherbeschwerden oder Fragen direkt an das Amt zu wenden, zum Beispiel Beschwerden \u00fcber:  * verdorbene Lebensmittel * unsaubere Betriebe * Ungezieferbefall in Lebensmittelbetrieben * mangelhafte oder fehlende Kennzeichnung von Waren * fehlende Preisauszeichnung * schlechte Qualit\u00e4t von Lebensmittel  Die Amtstier\u00e4rztin steht zudem den Lebensmittelkontrolleuren verantwortlich bei der \u00dcberwachung der Lebensmittel tierischer Herkunft bei. Die Lebensmittelkontrolleure f\u00fchren unangemeldet Betriebskontrollen durch. Bei den Betriebskontrollen wird in erster Linie auf Einhaltung der notwendigen Arbeits- und Personalhygiene ( Sauberkeit ) geachtet. Im Rahmen der \u00dcberpr\u00fcfungen werden zudem planm\u00e4\u00dfig oder aus Verdachtsgr\u00fcnden (z.B. bei Verbraucherbeschwerden) Lebensmittelproben entnommen und amtlich untersucht.   Veterin\u00e4rwesen in Darmstadt  Zum Schutz von Mensch und Tier agieren in Darmstadt insbesondere die Amtstier\u00e4rztin und die Tiergesundheitsaufseherin.  Tiere verantwortungsvoll zu halten und nutzen hei\u00dft auch, f\u00fcr ihre Gesundheit zu sorgen, dem Ausbruch von Tierseuchen vorzubeugen und diese -wo n\u00f6tig- zu \u00fcberwachen, zu bek\u00e4mpfen oder auszurotten. Nur gesunde Nutztiere, denen es gut geht, liefern auch gesunde Lebensmittel; deshalb beginnt die Sorge um die Sicherheit und Qualit\u00e4t von Lebensmitteln tierischer Herkunft bereits im Stall. Die Verantwortung f\u00fcr Tiere (und Pflanzen) erstreckt sich zudem auf den Schutz gef\u00e4hrdeter Arten. Das Amt f\u00fcr Veterin\u00e4rwesen und Verbraucherschutz sorgt deshalb auch f\u00fcr die \u00dcberwachung des grenz\u00fcberschreitenden Handels gem\u00e4\u00df dem internationalen Artenschutz\u00fcbereinkommen (CITESI).  Das Amt f\u00fcr Veterin\u00e4rwesen und Verbraucherschutz ist ein kompetenter Ansprechpartner des Tierschutzes und der Tierseuchenvorbeugung und ber\u00e4t auch vor Ort.  Tierseuchen sind trotz der gro\u00dfen Fortschritte der Wissenschaft in der Diagnostik, der Vorbeugung und der Bek\u00e4mpfung eine gro\u00dfe Gefahr f\u00fcr die Tierbest\u00e4nde und die menschliche Gesundheit. Insbesondere hochansteckende Tierseuchen wie Maul- und Klauenseuche, die Schweinepest oder die Gefl\u00fcgelpest verursachen erhebliche wirtschaftliche Sch\u00e4den. Andere Tierseuchen k\u00f6nnen zu lebensbedrohenden Erkrankungen des Menschen f\u00fchren und werden aus diesem Grunde bek\u00e4mpft (Tollwut, Papageienkrankheit). Die Tierseuchenbek\u00e4mpfung hat daher vor allem zwei Ziele, die Verhinderung und Bek\u00e4mpfung von wirtschaftlichen bedeutenden Tierseuchen zum Schutze des Nutztierbestandes und die Bek\u00e4mpfung von Krankheiten, die vom Tier auf den Menschen \u00fcbertragbar sind (Zoonosen). Dies wird erreicht durch Registrierung oder Genehmigung und \u00dcberwachung von Tierhaltungen, \u00dcberwachung des Tierverkehrs, des Tierhandels und von Tierausstellungen, Durchf\u00fchrung oder \u00dcberwachung von speziellen Programmen im Rahmen der vorbeugenden Tierseuchenbek\u00e4mpfung, \u00dcberwachung der Tierk\u00f6rperbeseitigung und Speiseabfallverf\u00fctterung, Untersuchung von Tieren oder Erzeugnissen und Ausstellen von amtstier\u00e4rztlichen Zeugnissen f\u00fcr den Handel oder im Reiseverkehr.  Arzneimittelr\u00fcckst\u00e4nde in Lebensmitteln sind von besonderer Bedeutung. Das Veterin\u00e4ramt \u00fcberwacht die sachgerechte Anwendung von Tierarzneimitteln durch Tierhalter, Tierheilpraktiker und praktizierenden Tier\u00e4rzte. Au\u00dferdem wird der Einzelhandel mit freiverk\u00e4uflichen Tierarzneimitteln in Zoofachgesch\u00e4ften kontrolliert. F\u00fcr alle Beteiligte gelten inzwischen umfangreiche Nachweispflichten \u00fcber Erwerb, Abgabe und Anwendung. So m\u00fcssen beispielsweise Tierhalter \u00fcber jede Anwendung eines apothekenpflichtigen Arzneimittels bei Tieren, die der Lebensmittelgewinnung dienen, diese in einem Bestandsbuch dokumentieren. Die \u00dcberwachung des Verkehrs mit Tierarzneimitteln ist bei lebensmittelliefernden Tieren von besonderer Bedeutung: Denn der Einsatz von Arzneimitteln ist zur Gesunderhaltung der Tierbest\u00e4nde oder aus Tierschutzgr\u00fcnden zwar erforderlich, R\u00fcckst\u00e4nde dieser Arzneimittel k\u00f6nnen aber zu einem Gesundheitsrisiko f\u00fcr den Verbraucher werden. Daher wird insbesondere die Einhaltung der gesetzlichen vorgeschriebenen Wartezeiten zwischen der Anwendung eines Arzneimittels und der Verwertung des Tieres oder seiner Erzeugnisse als Lebensmittel \u00fcberpr\u00fcft. Untersucht werden die lebenden Tiere, Tierk\u00f6rper und Organe nach der Schlachtung und auch die Produkte bei Verdacht und stichprobenweise nach einem nationalen R\u00fcckstandskontrollplan.   Im \u00dcberblick werden folgende Aufgabengebiete u. a. vom Arbeitsgebiet Veterin\u00e4rwesen, Tierschutz, Tierseuchen, Tierk\u00f6rperbeseitigung abgedeckt:  Tierseuchenbek\u00e4mpfung: * \u00dcberwachung von Haus- und Wildtierbest\u00e4nden * Tierausstellungen in Bezug auf Tierseuchen und -krankheiten, wie z.B. Tollwut, Psittakose, Salmonellose * Gesundheitszeugnisse f\u00fcr Haus- und Zootiere, z.B. bei der Mitnahme von Tieren auf Reisen * Annahme von Anzeigen des Verdachts / des Ausbruchs anzeigepflichtiger Tierseuchen (abends und am Wochenende durch den amtstier\u00e4rztlichen Bereitschaftsdienst) * Bek\u00e4mpfung von Tierseuchen, z. B. aktuell Vogelgrippe, BSE, MKS etc.   Tierschutz: * \u00dcberwachung von Tierhaltungen, wie z. B. Tierg\u00e4rten, Zirkusunternehmen und Reitbetrieben * Tierhandel und Tierversuchseinrichtungen im Hinblick auf die Einhaltung des Tierschutzes * Verfolgung von Hinweisen aus der Bev\u00f6lkerung, wenn der Verdacht besteht, dass Tierhaltung (auch privat) nicht tierschutzgerecht ist  Tierk\u00f6rperbeseitigung: * \u00dcberwachung der Entsorgung von toten Tieren, Schlachtabf\u00e4llen, verdorbenen Lebensmitteln und Speiseabf\u00e4llen  Tierarzneimittel: * \u00dcberwachung des Handels mit freiverk\u00e4uflichen Tierarzneimittel (z.B. Flohpulver in Zoohandlungen) * Anwendung von Tierarzneimitteln durch Tier\u00e4rzte * Tier\u00e4rztliche Hausapotheke * Anwendung von Tierarzneimitteln durch Tierhalter  Futtermittelkontrolle: * Kontrolle der an landwirtschaftliche Nutztiere verf\u00fctterten Futtermittel Die in der Anlage beigef\u00fcgten outputorientierten Fallzahlen des Jahres 2004 und 2005 sowie des Standes bis 30.04.2006 geben Auskunft \u00fcber die umf\u00e4nglichen Aufgaben. Zur Erl\u00e4uterung der Zahlen ist festzustellen, dass sich im Vergleich zu den Vorjahren auff\u00e4llige R\u00fcckgang bestimmter Fallzahlen in der Einf\u00fchrung des neuen EU-Rechts begr\u00fcndet ist, - der neuen Lebensmittelhygieneverordnung, die am 01.01.2006 in Kraft getreten ist. Ab sofort m\u00fcssen nun alle Betriebe, die Lebensmittel herstellen, verarbeiten, behandeln, lagern, transportieren oder exportieren nach der neuen EG-Verordnung handeln. Dazu waren mehrere Fortbildungsma\u00dfnahmen f\u00fcr die Mitarbeiter der Lebensmittel\u00fcberwachung notwendig. Zeitgleich erfolgte die Umstellung auf das neue landeweit eingef\u00fchrte EDV-System BALVI IP, f\u00fcr das ebenfalls ein Teil der Mitarbeiter geschult werden musste. Die Dateneingabe in der Umstellungsphase war sehr aufw\u00e4ndig, so dass der Au\u00dfendienst nur reduziert erfolgen konnte. Hierzu kamen die aktuellen Mehrbelastungen durch die Vogelgrippebek\u00e4mpfung und l\u00e4ngere krankheitsbedingte Ausf\u00e4lle von Mitarbeitern, die bei dem sehr geringen Gesamtpersonalaufwand erheblich ins Gewicht fallen. Es ist schon heute darauf hinzuweisen, dass die Bedeutung dieses Aufgabenfeldes in Zukunft eine personelle Verst\u00e4rkung unumg\u00e4nglich machen wird, um einen wirksamen Gesundheits- und Verbraucherschutz zu gew\u00e4hrleisten.  Darmstadt, den 12.06.2006 Dezernat IV  Cornelia Diekmann Stadtr\u00e4tin  Anlagen Fallzahlen der Amtlichen Lebensmittel\u00fcberwachung und des Tiergesundheitsschutzes von 2004 - 30.04.2006  Anlage zur Magistratsvorlage vom 12.06.2006  Fallzahlen des Amtes f\u00fcr Veterin\u00e4rwesen und Verbraucherschutz Tiergesundheitsschutz (Durchf\u00fchrung des Tierschutz- und des Tierseuchengesetzes)   Bezeichnung der Outputeinheiten St\u00fcckzahl in 2004 St\u00fcckzahl in 2005 St\u00fcckzahl in 2006 bis 30.04.2006    Betriebskontrollen 247 256 27 Beratung von Landwirten und privaten Tierhaltern 110 72 28 Erlaubnis nach TSchG /TSG, Sachkundepr\u00fcfungen 8 3 3 Einleiten von Ordnungswidrigkeitsverfahren, Strafanzeigen 2 1 1 Anordnungen 197 204 52 Geb\u00fchrenbescheide 22 17 7 Verwarngeld 4 2 1 \u00dcberpr\u00fcfung von Biolaboranten in Versuchstiereinrichtungen 1 1 0 Bearbeitung von Bauantr\u00e4gen 0 0 1      Anlage zur Magistratsvorlage vom 12.06.2006  Fallzahlen des Amtes f\u00fcr Veterin\u00e4rwesen und Verbraucherschutz Amtliche Lebensmittelkontrollen  Bezeichnung der Outputeinheiten St\u00fcckzahl in 2004 St\u00fcckzahl in 2005 St\u00fcckzahl in 2006 bis 30.04.2006    Einleiten von Ordnungswidrigkeitsverfahren, Strafanzeigen 39 34 2 Anordnungen 484 479 102 Geb\u00fchrenbescheide 212 228 62 Ausstellung von Exportbescheinigungen 576 410 566 Bearbeiten von Bauantr\u00e4gen 25 23 12 Entnahme von Proben 486 474 176 Beratung von Gewerbetreibenden und Verbrauchern 52 87 30 Versenden von Infomaterial, QM-Merkbl\u00e4ttern 27 36 40 Vortr\u00e4ge bei Innungen, Vereinen und Hausfrauenverb\u00e4nden 0 1 0 Herstellerinformationen bei Probenentnahmen 109 158 62 Verwarngeld 39 43 10 Betriebskontrollen 1211 1295 291 ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-23%7C20206100393%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-23%7C20206100393%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Mag-23%7C21306100423%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Mag-23","number":"433","name":"Benennung von Stra\u00dfen","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/399","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Mag-23%7C21306100423%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 433","fileName":"be_21306100423_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":12688,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 20.06.2006 Dezernat III an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: Vermessungsamt    Vorlage-Nr. 2006/0418 Magistratsbeschluss-Nr. 433 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss Dezernat III  OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: III             62 Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Benennung von Stra\u00dfen  Vorlage vom: 13.06.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: 1. Der Magistrat schlie\u00dft sich der Empfehlung des Beirates f\u00fcr Stra\u00dfenbenennung zur Umbenennung der Hindenburgstra\u00dfe in Marion-von-D\u00f6nhoff-Sta\u00dfe an. Der Magistrat beauftragt die Verwaltung, die von der Umbenennung betroffenen B\u00fcrger und Firmen zu befragen. Der Magistrat folgt der Empfehlung des Beirates, von einer Umbenennung abzusehen, wenn mehr als die H\u00e4lfte der betroffenen B\u00fcrger und Firmen mit Ablehnung reagiert. 2. Der Fu\u00dfweg entlang der Stra\u00dfenbahn nach Kranichstein erh\u00e4lt ebenfalls den Namen Ida-Seele-Weg (siehe beigef\u00fcgten Plan M = 1:5000)  Anlagen:[MdSD3] Plan Ida-Seele-Weg Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]28.06.2006  Der Vorlage wird zugestimmt.  Begr\u00fcndungsseite zur Magistratsvorlage III vom 13.06.2006  Zu 1. Der Antrag auf Umbenennung der Hindenburgstra\u00dfe wurde vom Beirat f\u00fcr Stra\u00dfenbenennung in seiner Sitzung am 21. November 2005 eingehend diskutiert. Der Beirat empfiehlt, die bestehende Hindenburgstra\u00dfe in Marion-von-D\u00f6nhoff-Stra\u00dfe umzubenennen. Diese Empfehlung ist mit der Ma\u00dfgabe verbunden, dass der Magistrat vor dem Beschluss \u00fcber die Umbenennung die Verwaltung beauftragt, die von der Ma\u00dfnahme betroffenen B\u00fcrger und Firmen zu befragen. Sollte mehr als die H\u00e4lfte der Betroffenen mit Ablehnung reagieren, dann empfiehlt der Beirat von der Umbenennung der Hindenburgstra\u00dfe abzusehen. Marion von D\u00f6nhoff wurde am 02.12.1909 auf Schloss Friedrichstein in Ostpreussen geboren. Sie studierte ab 1932 Volkswirtschaft in Frankfurt am Main. Nach der Machtergreifung 1933 zeigte sie deutlich durch verschiedene Aktionen (Verteilen von Flugbl\u00e4ttern gegen die Nationalsozialisten, u.a.) ihrer Ablehnung des NS-Regimes. Ihrer Verfolgung entging sie durch einen Umzug nach Basel. Von 1940 bis 1945 beteiligte sie sich am Widerstand unter Stauffenberg. Nach dem Scheitern des Attentats auf Hitler am 20.06.1944 geriet auch Gr\u00e4fin D\u00f6nhoff unter Verdacht, wurde aber nach einem Verh\u00f6r von der Gestapo wieder freigelassen. Als Journalistin, Chefredakteurin und Herausgeberin der ZEIT hat sie zum Entstehen einer demokratischen \u00d6ffentlichkeit in der Bundesrepublik einen entscheidenden Beitrag geleistet. Zeitlebens war sie eine K\u00e4mpferin f\u00fcr die demokratischen Werte  Freiheit, Gerechtigkeit und Menschenrechte. Marion Gr\u00e4fin von D\u00f6nhoff war auch die Mitbegr\u00fcnderin des Polen-Instituts in Darmstadt. Sie verstarb am 11.03.2002 in Hamburg. Zu 2. Der Fu\u00dfweg an der Stra\u00dfenbahn nach Kranichstein wird wie auf dem Plan in der Anlage dargestellt ebenfalls nach Ida Seele benannt.  Der Dezernent:   Klaus Feuchtinger Stadtrat    Anlage: Plan M = 1:5000  Darmstadt, den 13.06.2006 III/62-et-st   Nst. 2616  [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-23%7C21306100423%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-23%7C21306100423%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Mag-23%7C22905100375%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Mag-23","number":"434","name":"Besetzung Beirat der Volkshochschule","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/355","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Mag-23%7C22905100375%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 434","fileName":"be_22905100375_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":11715,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 23.06.2006 Dezernat I an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: Hauptamt 100    Vorlage-Nr. 2006/0370 Magistratsbeschluss-Nr. 434 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss   OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: I          410 100       Stvv Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Besetzung Beirat der Volkshochschule Vorlage vom: 22.06.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: Nach der konstituierenden Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27. April 2006 ist der Beirat der Volkshochschule neu zu w\u00e4hlen. Der Magistrat w\u00e4hlt wie aus der Anlage ersichtlich. Die Vorlage ist zur weiteren Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen.   Anlagen:[MdSD3]  Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]28.06.2006 Vom Magistrat werden in den Beirat der VHS gew\u00e4hlt bzw. benannt: OB kraft Amtes sowie Stadtrat Schintler Weiterhin werden die in der Anlage von der VHS benannten Personen gew\u00e4hlt.   Begr\u00fcndung zur Magistratsvorlage vom 22. 06. 2006  Gem. \u00a7 4 der Satzung f\u00fcr die Volkshochschule der Stadt Darmstadt vom 25. 02.1971 geh\u00f6ren dem Beirat der Volkshochschule an: a) Oberb\u00fcrgermeister/in und Kulturdezernent/in, bei Personalunion ein weiteres Magistratsmitglied - Mehrheitswahl im Magistrat - b) Vertreter von Verb\u00e4nden und Institutionen gem. \u00a7 4 Absatz 2 c bis 2 j ), die von dem Leiter/in der VHS vorgeschlagen werden, - Mehrheitswahl im Magistrat - c) Je 1 Vertreter/in der in der StaVO vertretenen Fraktionen  - Benennung durch die Fraktionen in der StaVO - Der Magistrat w\u00e4hlt die zu a) genannten Magistratsmitglieder; die von der Volkshochschule vorgeschlagenen, in der Anlage ersichtlichen Personen, werden ebenfalls vom Magistrat gew\u00e4hlt.  Darmstadt, 22. Juni 2006 100/Ja Nst.: 2318   Walter Hoffmann Oberb\u00fcrgermeister  Anlage   [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. 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Nachtragshaushaltsplanes 2006","public":true,"resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-BauA-5%7Czt_0%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 1","fileName":"be_zt_0_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":4725,"text":"Punkt 1: Beratung des Entwurfs des 1. Nachtragshaushaltsplanes 2006 Einzelplan 0 zur Beratung: der UA 0254 Einzelplan 2  zur Beratung: Schulbausanierungsprogramm nur VMH die UA  2110 002, 2250 002, 2300 002, 2400 002,  2440 002, 2700 002, 2800 002, 2810 002  UA 2952 im VWH und VMH Einzelplan 5 zur Beratung: die UA 5800, 5902 Einzelplan 6  von der Beratung ausgenommen: die UA 6200, 6201, 6700,     6800, 6802 Einzelplan 7  zur Beratung: die UA 7000, 7001, 7920 Einzelplan 8  zur Beratung: der UA 8801, 8810  Dem 1. Nachtragshaushaltsplan 2006 (Verwaltungshaushalt), soweit der Ausschuss zust\u00e4ndig ist, wird - gegen die Stimmen der Fraktionen CDU, UFFBASSE und UWIGA - zugestimmt. Dem 1. Nachtragshaushaltsplan 2006 (Verm\u00f6genshaushalt), soweit der Ausschuss zust\u00e4ndig ist, wird - gegen die Stimmen der Fraktionen CDU, UFFBASSE und UWIGA - zugestimmt. Dem 1. Nachtragshaushaltsplan 2006 (Gesamtplan), soweit der Ausschuss zust\u00e4ndig ist, wird - gegen die Stimmen der Fraktionen CDU, UFFBASSE und UWIGA - zugestimmt\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-BauA-5%7Czt_0%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-BauA-5%7Czt_0%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-BauA-5%7C20203100184%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-BauA-5","number":"2","name":"Einsatz eines kommunalen Pavement.Management-Systems (Systematische Stra\u00dfenerhaltung) f\u00fcr das Stra\u00dfennetz der Wissenschaftsstadt Darmstadt\r\nhier: Fortschreibung der Priorit\u00e4tenliste","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/833","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-BauA-5%7C20203100184%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 2","fileName":"be_20203100184_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3464,"text":"Punkt 2: Einsatz eines kommunalen Pavement.Management-Systems (Systematische Stra\u00dfenerhaltung) f\u00fcr das Stra\u00dfennetz der Wissenschaftsstadt Darmstadt hier: Fortschreibung der Priorit\u00e4tenliste (V-Nr. 2006/0183) Der Ausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis.  ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-BauA-5%7C20203100184%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-BauA-5%7C20203100184%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-BauA-5%7C22903100247%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-BauA-5","number":"3","name":"Erstellung eines Bebauungsplanes f\u00fcr das Gebiet der n\u00f6rdlichen Waldkolonie","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/925","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-BauA-5%7C22903100247%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 3","fileName":"be_22903100247_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3883,"text":"Punkt 3: Erstellung eines Bebauungsplanes f\u00fcr das Gebiet der n\u00f6rdlichen Waldkolonie (V-Nr. 2006/0245) Stadtv. H. Schmidt (CDU-Fraktion) erkl\u00e4rt, dass die Betreffzeile der Vorlage irref\u00fchrend sei. Stadtrat Wenzel sagt, dass dies richtig sei, hier m\u00fcsse es wohl hei\u00dfen: Verzicht auf Erstellung eines Bebauungsplanes f\u00fcr das Gebiet der n\u00f6rdlichen Waldkolonie , wie auch im Punkt 2 des Beschlussvorschlags verwiesen wird. Der Vorlage wird - bei Stimmenthaltung der Fraktion UFFBASSE - zugestimmt.  ?? ?? ?? ?? 3 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-BauA-5%7C22903100247%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-BauA-5%7C22903100247%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-BauA-5%7C22504100306%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-BauA-5","number":"4","name":"Bebauungsplan E 16.2 - R\u00fcbezahlweg S\u00fcdwest - (Darlegung)","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/914","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-BauA-5%7C22504100306%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 4","fileName":"be_22504100306_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3204,"text":"Punkt 4: Bebauungsplan E 16.2 - R\u00fcbezahlweg S\u00fcdwest - (Darlegung) (V-Nr. 2006/0302) Der Ausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis.   ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-BauA-5%7C22504100306%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-BauA-5%7C22504100306%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-BauA-5%7C22704100309%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-BauA-5","number":"5","name":"Zugangsbereich Mathildenh\u00f6he, Ollenhauerpromenade/P\u00fctzerstra\u00dfe","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/932","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-BauA-5%7C22704100309%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 5","fileName":"be_22704100309_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":5380,"text":"Punkt 5: Zugangsbereich Mathildenh\u00f6he, Ollenhauerpromenade/P\u00fctzerstra\u00dfe (V-Nr. 2006/0305) Herr Hochrein vom Architekturb\u00fcro Werkstatt gibt Erl\u00e4uterungen zu dem Entwurf Platzgestaltung am Neufert Meisterbau / Erich-Ollenhauer-Promenade und beantwortet Fragen der Ausschussmitglieder. Stadtv. Klett (Fraktion UWIGA) erkl\u00e4rt aus dem Ausschuss f\u00fcr Kultur und Wissen-schaft, dass es wohl einen Gesamtplan Schlossbereich gibt, der den Stadtverordneten nicht bekannt sei. Er w\u00fcrde gerne wissen, wie alles im Zusammenhang aussieht und dann erst dar\u00fcber diskutieren. Stadtv. Klett (Fraktion UWIGA) beantragt, den Gesamtplan, sobald dieser diskussionsreif ist, den Stadtverordneten - zumindest der UWIGA - zur Kenntnis zu geben. Stadtv. H. Schmidt (CDU-Fraktion) sagt, dass es doch hilfreich sei, wenn man alles im Entwurfsstadium erhalten k\u00f6nnte, um dann ins Detail gehen zu k\u00f6nnen. Stadtrat Wenzel erkl\u00e4rt, dass es keine Rahmenkonzeption gibt, sondern eine Bestandsaufnahme mit der Darstellung der unterschiedlichen Planungsst\u00e4nde. Diese wird in K\u00fcrze, etwa nach der Sommerpause, einschlie\u00dflich einer kleinen Brosch\u00fcre, dem Magistrat und den Stadtverordneten zur Kenntnis gegeben. Stadtv. Klett (Fraktion UWIGA) zieht seinen Antrag zur\u00fcck. Der Vorlage wird - gegen die Stimmen der Fraktionen UFFBASSE und UWIGA - zugestimmt. ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-BauA-5%7C22704100309%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-BauA-5%7C22704100309%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-BauA-5%7C21605100341%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-BauA-5","number":"6","name":"Wiederherstellung Park Rosenh\u00f6he \r\nhier: Ausbauma\u00dfnahmen 2006 \r\nBezug: Stadtverordnetenbeschluss vom 28.02.1980","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/939","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-BauA-5%7C21605100341%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 6","fileName":"be_21605100341_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3339,"text":"Punkt 6: Wiederherstellung Park Rosenh\u00f6he hier: Ausbauma\u00dfnahmen 2006 Bezug: Stadtverordnetenbeschluss vom 28.02.1980  (V-Nr. 2006/0336) Der Vorlage wird einstimmig zugestimmt.  ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-BauA-5%7C21605100341%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-BauA-5%7C21605100341%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-BauA-5%7C21603100213%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-BauA-5","number":"7","name":"Bebauungsplan N 53 - Martinsviertel Block 23.19 - (Offenlagebeschluss)","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/953","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-BauA-5%7C21603100213%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 7","fileName":"be_21603100213_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3369,"text":"Punkt 7: Bebauungsplan N 53 - Martinsviertel Block 23.19 - (Offenlagebeschluss) (V-Nr. 2006/0212) Der Vorlage wird - gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, bei Stimmenthaltung der Fraktion UWIGA - zugestimmt.  ?? ?? ?? ?? 11  ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-BauA-5%7C21603100213%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-BauA-5%7C21603100213%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-BauA-5%7C22404100297%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-BauA-5","number":"8","name":"Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht bei st\u00e4dtischen B\u00e4umen","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/957","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-BauA-5%7C22404100297%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 8","fileName":"be_22404100297_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3221,"text":"Punkt 8: Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht bei st\u00e4dtischen B\u00e4umen (V-Nr. 2006/0293) Der Vorlage wird einstimmig zugestimmt.  ?? 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Klett (Fraktion UWIGA) gibt als grunds\u00e4tzliche Anmerkung zu allen Bebauungspl\u00e4nen, dass in der Legende viele Auflagen geschildert sind, wo man genauer nachschauen m\u00fcsste. Er denkt, man sollte dies reduzieren, auf das, was man auch nachkontrollieren kann. Der Vorlage wird - bei Stimmenthaltung der Fraktionen UFFBASSE und UWIGA - zugestimmt.  4  ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-BauA-5%7C22905100376%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-BauA-5%7C22905100376%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-BauA-5%7C22952100377%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-BauA-5","number":"11","name":"Bebauungsplan S 23 - Heinrichstra\u00dfe / Nieder-Ramst\u00e4dter Stra\u00dfe / Mathildenstra\u00dfe (Aufstellungsbeschluss)","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/987","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-BauA-5%7C22952100377%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 11","fileName":"be_22952100377_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3370,"text":"Punkt 11: Bebauungsplan S 23 - Heinrichstra\u00dfe / Nieder-Ramst\u00e4dter Stra\u00dfe / Mathildenstra\u00dfe (Aufstellungsbeschluss) (V-Nr. 2006/0372) Der Vorlage wird - bei Stimmenthaltung der Fraktion UWIGA - zugestimmt.  ?? ?? ?? ?? 3 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-BauA-5%7C22952100377%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-BauA-5%7C22952100377%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-BauA-5%7C20106100387%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-BauA-5","number":"12","name":"Bebauungsplan K 9  -  Wohnen s\u00fcdlich der Hammelstrift -  (Satzungsbeschluss)","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/970","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-BauA-5%7C20106100387%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 12","fileName":"be_20106100387_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3318,"text":"Punkt 12: Bebauungsplan K 9 - Wohnen s\u00fcdlich der Hammelstrift - (Satzungsbeschluss) (V-Nr. 2006/0382) Der Vorlage wird - bei Stimmenthaltung der Fraktionen UFFBASSE und UWIGA - zugestimmt.  8  ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-BauA-5%7C20106100387%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-BauA-5%7C20106100387%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-BauA-5%7C20206100395%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-BauA-5","number":"13","name":"Bebauungsplan A 36  -  Speckg\u00e4rten Arheilgen  -  (Satzungsbeschluss)","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/974","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-BauA-5%7C20206100395%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 13","fileName":"be_20206100395_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3210,"text":"Punkt 13: Bebauungsplan A 36 - Speckg\u00e4rten Arheilgen - (Satzungsbeschluss) (V-Nr. 2006/0388) Der Vorlage wird einstimmig zugestimmt.  4  ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-BauA-5%7C20206100395%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-BauA-5%7C20206100395%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-BauA-5%7C20206100396%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-BauA-5","number":"14","name":"Bebauungsplan A 37  -  Kleingartenanlage an der J\u00e4gertorstra\u00dfe  -  (Satzungsbeschluss)","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/978","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-BauA-5%7C20206100396%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 14","fileName":"be_20206100396_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3321,"text":"Punkt 14: Bebauungsplan A 37 - Kleingartenanlage an der J\u00e4gertorstra\u00dfe - (Satzungsbeschluss) (V-Nr. 2006/0389) Der Vorlage wird - bei Stimmenthaltung der Fraktion UWIGA - zugestimmt. 3  ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-BauA-5%7C20206100396%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-BauA-5%7C20206100396%7C1"}}],"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-SozialA-5","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Meeting","name":"2. 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Nachtragshaushaltsplanes 2006","public":true,"resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-SozialA-5%7Czt_1%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 2","fileName":"be_zt_1_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":4250,"text":"Punkt 2: Beratung des 1. Nachtragshaushaltsplanes 2006 Dem 1. Nachtragshaushaltsplan 2006 (Verwaltungshaushalt), soweit der Ausschuss zust\u00e4ndig ist, wird - gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, bei Stimmenthaltung der Fraktion UFFBASSE - zugestimmt.  Dem 1. Nachtragshaushaltsplan 2006 (Verm\u00f6genshaushalt), soweit der Ausschuss zust\u00e4ndig ist, wird - gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, bei Stimmenthaltung der Fraktion UFFBASSE - zugestimmt.  Dem 1. Nachtragshaushaltsplan 2006 (Gesamtplan) wird - gegen die Stimmen der Fraktionen CDU und UWIGA, bei Stimmenthaltung der Fraktion UFFBASSE - zugestimmt.\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-SozialA-5%7Czt_1%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-SozialA-5%7Czt_1%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-SozialA-5%7C21805100353%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-SozialA-5","number":"3","name":"\u00dcberplanm\u00e4\u00dfige Ausgaben gem. \u00a7 100 HGO","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/943","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-SozialA-5%7C21805100353%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 3","fileName":"be_21805100353_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3729,"text":"Punkt 3: \u00dcberplanm\u00e4\u00dfige Ausgaben gem. \u00a7 100 HGO in Verbindung mit Ziffer 3.4.7 DAH in H\u00f6he von 336.846,16 Euro beim Deckungsring Grundsicherung (Kap. 4 SGB XII) - Haushaltsstellen 1.4850.781000 ff - f\u00fcr das Haushaltsjahr 2005 (Vorlagen-Nr. 2006/0347) Stadtv. Mayer (CDU-Fraktion) gibt zu Protokoll, dass die CDU-Fraktion bezweifelt, dass dies \u00fcber \u00a7 100 HGO abgewickelt werden kann. Der Vorlage wird einstimmig zugestimmt.  ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-SozialA-5%7C21805100353%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-SozialA-5%7C21805100353%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-SozialA-5%7C21505100339%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-SozialA-5","number":"4","name":"Besetzung von Kommission und Aussch\u00fcssen\r\na) Sozialhilfekommission\r\nb) Soziale Brennpunkte\r\nc) Jugendhilfeausschu\u00df","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/1124","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-SozialA-5%7C21505100339%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 4","fileName":"be_21505100339_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3394,"text":"Punkt 4: Besetzung von Kommission und Aussch\u00fcssen hier: Sozialhilfekommission (Vorlagen-Nr. 2006/0334) Beschluss des Magistrats vom 14. Juni 2006 Der Ausschuss bef\u00fcrwortet einstimmig die Fortf\u00fchrung der Sozialhilfekommission.  ?? ?? ?? ?? 3 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-SozialA-5%7C21505100339%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-SozialA-5%7C21505100339%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-SozialA-5%7CSO1%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-SozialA-5","number":"5","name":"Sonstiges","public":true,"resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-SozialA-5%7CSO1%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 5","fileName":"be_SO1_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":4579,"text":"Punkt 5: Sonstiges a) Der Vorsitzende berichtet, dass am Freitag, 8. September 2006 von 10:00 Uhr bis 17:30 Uhr und am 9. September 2006 von 11:00 Uhr bis 15:30 Uhr eine Fachtagung in der Centralstation zum Thema Wohnen Neues Wagen in Darmstadt stattfindet. Die Einladungen werden die n\u00e4chsten Tagen verschickt. b) Stadtve. Lau (Fraktion UFFBASSE) m\u00f6chte zu TOP 1 noch wissen, ob es f\u00fcr die Eltern der Kinder ab 12 Jahren, die ein Zahnspange ben\u00f6tigen, eine M\u00f6glichkeit der Kreditaufnahme gibt. Die Antwort wird nachgereicht.  c) Stadtv. H\u00e4rter (SPD-Fraktion) fragt, ob die St\u00e4dtischen Kliniken auch bestreikt werden oder ob das Klinikum einen Sonderfall darstellt, weil es eine eigenst\u00e4ndige Organisation ist. B\u00fcrgermeister Glenz berichtet, dass das Klinikum prinzipiell von dem Streik betroffen ist, allerdings bisher noch nicht in die Ma\u00dfnahmen einbezogen wurde. Dies kann sich \u00e4ndern, es gibt allerdings entsprechende Notfallpl\u00e4ne, die bereits vorbereitet sind.\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-SozialA-5%7CSO1%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-SozialA-5%7CSO1%7C1"}}],"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-GleichA-6","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Meeting","name":"2. 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Nachtragshaushaltsplanes 2006\r\n\r\na) Einzelplan 0\tzur Beratung: die UA 0002, 0220, 0252, 0257\r\nb) Einzelplan 1\tzur Beratung: die UA 1100, 1104\r\nc) Einzelplan 2\tzur Beratung: die UA 3000","public":true,"resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-GleichA-6%7Czt_0%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 1","fileName":"be_zt_0_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":4248,"text":"Punkt 1: Beratung des Entwurfs des 1. Nachtragshaushaltsplanes 2006 a) Einzelplan 0 zur Beratung: die UA 0002, 0220, 0252, 0257 b) Einzelplan 1 zur Beratung: die UA 1100, 1104 c) Einzelplan 3 zur Beratung: die UA 3000 d) Einzelplan 4 zur Beratung: die UA 4000, 4070, 4071, 4072, 4100 - 4148, 4390, 4391, 4392, 4640 - 4642 e) Einzelplan 6 zur Beratung: die UA 6310, 6800 f) Einzelplan 7 zur Beratung: der UA 7920 Dem 1. Nachtragshaushaltsplan 2006 (Verwaltungshaushalt), soweit der Ausschuss zust\u00e4ndig ist, wird - gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, bei Stimmenthaltung der Fraktionen FDP, UFFBASSE und DIE FRAUEN - zugestimmt.  Dem 1. Nachtragshaushaltsplan 2006 (Verm\u00f6genshaushalt), soweit der Ausschuss zust\u00e4ndig ist, wird - gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und DIE FRAUEN, bei Stimmenthaltung der FDP-Fraktion - zugestimmt.\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-GleichA-6%7Czt_0%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-GleichA-6%7Czt_0%7C1"}}],"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-UmweltA-6","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Meeting","name":"2. Sitzung des Ausschusses f\u00fcr Umweltschutz, \u00f6ffentliche Einrichtungen und Betriebe","more-it-solutions:public_status_id":"4","meetingState":"durchgef\u00fchrt","cancelled":false,"start":"2006-06-22T17:02:00+02:00","end":"2006-06-22T19:25:00+02:00","location":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-UmweltA-6/location","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Location","description":"Gro\u00dfer Sitzungssaal der Stadtbauverwaltung, Bessunger Stra\u00dfe 125, 64295 Darmstadt","geojson":{"type":"Feature","geometry":{"type":"Point","coordinates":[]}},"streetAddress":"Bessunger Stra\u00dfe 125","room":"Gro\u00dfer Sitzungssaal der Stadtbauverwaltung","postalCode":"64295","subLocality":"Darmstadt","locality":"Darmstadt","web":"https://darmstadt.gremien.info","created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false,"meetings":[]},"organization":["https://darmstadt.gremien.info/oparl/organization/UmweltA"],"organization_active_1":"1","participant":[],"agendaItem":[{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-UmweltA-6%7Czt_0%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-UmweltA-6","number":"1","name":"Pr\u00e4sentation des Gr\u00fcnfl\u00e4chen- und Umweltamtes zur Friedhofsge\u00fchrenordnung und zur Friedhofssatzung","public":true,"resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-UmweltA-6%7Czt_0%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 1","fileName":"be_zt_0_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":5300,"text":"Punkt 1: Pr\u00e4sentation des Gr\u00fcnfl\u00e4chen- und Umweltamtes zur Friedhofsge\u00fchrenordnung und zur Friedhofssatzung GBD in Fath gibt eine Pr\u00e4sentation \u00fcber die Friedhofssatzung und GBTAng Remmele \u00fcber die Friedhofsgeb\u00fchrenordnung. Stadtve. Behr (Fraktion B\u00fc 90/Gr\u00fcne) erkl\u00e4rt, dass Anfang der Woche eine Informationsveranstaltung stattgefunden hat und es sich dabei herausstellte, dass noch die eine oder andere Frage oder auch \u00c4nderungsw\u00fcnsche bestehen. Sie beantragt daher, heute nicht \u00fcber die Vorlage zu beschlie\u00dfen, sondern bittet die Verwaltung, einen Workshop vorzubereiten, wo dann die angesprochenen Punkte gekl\u00e4rt werden k\u00f6nnen, um sie noch einzuarbeiten. Stadtrat Feuchtinger erkl\u00e4rt, dass er den Beteiligten versprochen hat, wenn die Sache \u00f6ffentlich ist, die M\u00f6glichkeit besteht, \u00fcber die Stadtverordneten in den Aussch\u00fcssen auch Einfluss zu nehmen und entsprechende \u00c4nderungsantr\u00e4ge zu stellen. Bei dem Hearing haben sich nun mehrere Fragen ergeben. Zu dem Workshop sollten s\u00e4mtliche in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Fraktionen eingeladen werden, s\u00e4mtliche Interessenten aus den beteiligten Unternehmen, die mit dem Thema zu tun haben und die Religionsgemeinschaften sowie die beteiligten \u00c4mter, so dass man die W\u00fcnsche und Anregungen dann pr\u00fcfen und diskutieren kann.\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-UmweltA-6%7Czt_0%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-UmweltA-6%7Czt_0%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-UmweltA-6%7C22604100307%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-UmweltA-6","number":"1.a","name":"\u00c4nderung der Friedhofsgeb\u00fchrenordnung","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/1430","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-UmweltA-6%7C22604100307%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 1.a","fileName":"be_22604100307_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3384,"text":"Punkt 1.a: \u00c4nderung der Friedhofsgeb\u00fchrenordnung (V-Nr. 2006/2006/0303) Die beiden Vorlagen sowie die Antr\u00e4ge werden einstimmig zur\u00fcckgestellt und die Verwaltung wird beauftragt, einen runden Tisch einzurichten und einen Termin zu finden.   ?? ?? ?? ?? 3 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-UmweltA-6%7C22604100307%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-UmweltA-6%7C22604100307%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-UmweltA-6%7C22604100308%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-UmweltA-6","number":"1.b","name":"Neue Friedhofssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/1431","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-UmweltA-6%7C22604100308%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 1.b","fileName":"be_22604100308_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3456,"text":"Punkt 1.b: Neue Friedhofssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt (V-Nr. 2006/0304) Die beiden Vorlagen sowie die Antr\u00e4ge werden einstimmig zur\u00fcckgestellt und die Verwaltung wird beauftragt, einen runden Tisch einzurichten und einen Termin zu finden.     ?? ?? ?? ?? 7 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-UmweltA-6%7C22604100308%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-UmweltA-6%7C22604100308%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-UmweltA-6%7Czt_1%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-UmweltA-6","number":"1.c","name":"Antrag der Fraktion Die Linke. vom 19. 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Friedhofssatzung - Ehrengrabst\u00e4tten der Stadt Darmstadt - Die beiden Vorlagen sowie die Antr\u00e4ge werden einstimmig zur\u00fcckgestellt und die Verwaltung wird beauftragt, einen runden Tisch einzurichten und einen Termin zu finden.\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-UmweltA-6%7Czt_1%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-UmweltA-6%7Czt_1%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-UmweltA-6%7Czt_2%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-UmweltA-6","number":"1.d","name":"Antrag der Fraktion Die Linke. vom 19. Mai 2006 betr. 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Stadtrat Feuchtinger f\u00fchrt zu dem Antrag e) aus, dass dieser eigentlich im Ausschuss f\u00fcr Kultur und Wissenschaft zu behandeln ist.\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-UmweltA-6%7Czt_2%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-UmweltA-6%7Czt_2%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-UmweltA-6%7Czt_3%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-UmweltA-6","number":"2","name":"Beratung des 1. Nachtragshaushaltsplan 2006","public":true,"resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-UmweltA-6%7Czt_3%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 2","fileName":"be_zt_3_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":4630,"text":"Punkt 2: Beratung des 1. Nachtragshaushaltsplan 2006 Dem 1. Nachtragshaushalt 2006 - Verwaltungshaushalt - wird, soweit der Ausschuss zust\u00e4ndig ist, - gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, bei Stimmenthaltung der Fraktionen FDP, UFFBASSE und UWIGA - zugestimmt. Dem 1. Nachtragshaushalt 2006 - Verm\u00f6genshaushalt - wird, soweit der Ausschuss zust\u00e4ndig ist, - gegen die Stimmen der Fraktionen CDU und UWIGA, bei Stimmenthaltung der Fraktionen FDP und UFFBASSE - zugestimmt. 1. Nachtragswirtschaftsplan 2006 des Eigenbetriebs B\u00fcrger- und Kongressh\u00e4user  ---------------------------------------------------------------------------------------------- Dem 1. Nachtragswirtschaftsplan 2006 des Eigenbetriebs B\u00fcrger- und Kongress-h\u00e4user wird - gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, bei Stimmenthaltung der Fraktionen FDP, UFFBASSE und UWIGA - zugestimmt.\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-UmweltA-6%7Czt_3%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-UmweltA-6%7Czt_3%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-UmweltA-6%7C22504100306%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-UmweltA-6","number":"3","name":"Bebauungsplan E 16.2 - R\u00fcbezahlweg S\u00fcdwest - (Darlegung)","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/913","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-UmweltA-6%7C22504100306%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 3","fileName":"be_22504100306_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3204,"text":"Punkt 3: Bebauungsplan E 16.2 - R\u00fcbezahlweg S\u00fcdwest - (Darlegung) (V-Nr. 2006/0302) Der Ausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis.   ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-UmweltA-6%7C22504100306%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-UmweltA-6%7C22504100306%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-UmweltA-6%7C21605100341%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-UmweltA-6","number":"4","name":"Wiederherstellung Park Rosenh\u00f6he \r\nhier: Ausbauma\u00dfnahmen 2006 \r\nBezug: Stadtverordnetenbeschluss vom 28.02.1980","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/938","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-UmweltA-6%7C21605100341%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 4","fileName":"be_21605100341_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3343,"text":"Punkt 4: Wiederherstellung Park Rosenh\u00f6he hier: Ausbauma\u00dfnahmen 2006 Bezug: Stadtverordnetenbeschluss vom 28.02.1980  (V-Nr. 2006/0336) Der Vorlage wird einstimmig zugestimmt.   ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-UmweltA-6%7C21605100341%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-UmweltA-6%7C21605100341%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-UmweltA-6%7C21603100213%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-UmweltA-6","number":"5","name":"Bebauungsplan N 53 - Martinsviertel Block 23.19 - (Offenlagebeschluss)","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/952","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-UmweltA-6%7C21603100213%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 5","fileName":"be_21603100213_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3374,"text":"Punkt 5: Bebauungsplan N 53 - Martinsviertel Block 23.19 - (Offenlagebeschluss) (V-Nr. 2006/0212) Der Vorlage wird - gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, bei Stimmenthaltung der Fraktion UWIGA - zugestimmt.   ?? ?? ?? ?? 11  ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-UmweltA-6%7C21603100213%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-UmweltA-6%7C21603100213%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-UmweltA-6%7C22404100297%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-UmweltA-6","number":"6","name":"Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht bei st\u00e4dtischen B\u00e4umen","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/956","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-UmweltA-6%7C22404100297%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 6","fileName":"be_22404100297_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":4407,"text":"Punkt 6: Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht bei st\u00e4dtischen B\u00e4umen (V-Nr. 2006/0293) Stadtv. Dr. Molter (FDP-Fraktion) regt an, eine Schadensbilanz zu erhalten und zwar dar\u00fcber, wie viel B\u00e4ume m\u00fcssten aufgrund der Kontrollen saniert werden und welche Kosten entstehen. Er bittet dies bis zu den Beratungen zum Haushalt 2007 festzustellen, um einen \u00dcberblick zu erhalten. Der Magistrat sagt dies zu. Stadtv. Dr. Molter pr\u00e4zisiert seine Bitte dahingehend, dass die regulierten Versicherungs-f\u00e4lle von Interesse seien. Ferner w\u00fcrde es ihn interessieren, wie denn die Versicherungsvertr\u00e4ge bei der Stadt Darmstadt in dem Bereich aussehen. Er bittet, einen Einblick zu erhalten. BGD in Fath, erkl\u00e4rt, dass man dies sicher von der K\u00e4mmerei erhalten kann.  Der Vorlage wird - bei Stimmenthaltung der FDP-Fraktion - zugestimmt.   ?? ?? ?? ?? 6 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-UmweltA-6%7C22404100297%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-UmweltA-6%7C22404100297%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-UmweltA-6%7C22305100364%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-UmweltA-6","number":"7","name":"Bebauungsplan W 41  -  N\u00f6rdlicher Hauptbahnhof - Vorplatz  -  (Satzungsbeschluss)","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/960","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-UmweltA-6%7C22305100364%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 7","fileName":"be_22305100364_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3470,"text":"Punkt 7: Bebauungsplan W 41 - N\u00f6rdlicher Hauptbahnhof - Vorplatz - (Satzungsbeschluss) (V-Nr. 2006/0359) Der Vorlage wird, vorbehaltlich der Beschlussfassung durch den Planungs-, Bau- und Verkehrsausschuss, - bei Stimmenthaltung der Fraktion UFFBASSE - zugestimmt.   6  ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-UmweltA-6%7C22305100364%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-UmweltA-6%7C22305100364%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-UmweltA-6%7C22905100376%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-UmweltA-6","number":"8","name":"Bebauungsplan O 21  -  Am Oberfeld - Rosenh\u00f6hweg  -  (Satzungsbeschluss)","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/964","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-UmweltA-6%7C22905100376%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 8","fileName":"be_22905100376_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3395,"text":"Punkt 8: Bebauungsplan O 21 - Am Oberfeld - Rosenh\u00f6hweg - (Satzungsbeschluss) (V-Nr. 2006/0371) Der Vorlage wird - vorbehaltlich der Beschlussfassung durch den Planungs-, Bau- und Verkehrsausschuss - einstimmig zugestimmt.   4  ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-UmweltA-6%7C22905100376%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-UmweltA-6%7C22905100376%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-UmweltA-6%7C20106100387%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-UmweltA-6","number":"9","name":"Bebauungsplan K 9  -  Wohnen s\u00fcdlich der Hammelstrift -  (Satzungsbeschluss)","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/969","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-UmweltA-6%7C20106100387%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - 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Stadtve. Bornheimer (Fraktion UWIGA) bittet um einen Sachstandbericht in ca. einem Jahr. 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(V-Nr. 2006/0397) Oberb\u00fcrgermeister Hoffmann gibt einen ausf\u00fchrlichen Bericht und beantwortet die anstehenden Fragen. Stadtve. Bornheimer (Fraktion UWIGA) gibt zu \u00a7 10 des Gesellschaftsvertrages zu Protokoll, dass man den Fraktionen die M\u00f6glichkeit geben sollte, sachkundige B\u00fcrger zu benennen.  Der Vorlage wird - bei Stimmenthaltung der Fraktionen CDU und FDP - zugestimmt.    ?? ?? ?? ?? 6 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-LiegenA-6%7C20706100406%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-LiegenA-6%7C20706100406%7C1"}}],"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Mag-22","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Meeting","name":"21. 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Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: I              100 Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Verleihung der Bronzenen Verdienstplakette der Stadt Darmstadt an Herrn Berthold Engel Vorlage vom: 08.06.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: Dem Leiter der Darmst\u00e4dter Kantorei, Herrn Berthold Engel, wird in Anerkennung seiner Verdienste um das Darmst\u00e4dter Musikleben die Bronzene Verdienstplakette der Stadt Darmstadt verliehen.  Anlagen:[MdSD3]  Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]21.06.2006 Der Vorlage wird zugestimmt.    Begr\u00fcndungsseite zur Magistratsvorlage vom 08.06.06: Berthold Engel, am 13. Oktober 1941 in Kieselborn bei Pforzheim geboren, war nach dem Studium am Kirchenmusikalischen Institut in Heidelberg mit Abschluss der B-Pr\u00fcfung im Jahr 1965 zuerst als Organist an der Heidelberger Johanneskirche t\u00e4tig. Nach Abschluss der A-Pr\u00fcfung 1970 war er von 1972 bis 1980 Kantor in St.Georgen/Schwarzwald. Seit November 1981 ist Berthold Engel hauptamtlicher Kantor an der Stadtkirche in Darmstadt. Seit dieser Zeit ist er durch seine unz\u00e4hligen kleineren und gro\u00dfen Konzerte der Darmst\u00e4dter B\u00fcrgerschaft in bester Erinnerung. Als weiterer Ausdruck seines vielf\u00e4ltigen musikalischen Schaffens sind auch die zahlreichen Konzertreisen zu sehen, die ihn nicht nur in verschiedene Partnerst\u00e4dte Darmstadts wie Alkmaar, Troyes und Brescia f\u00fchrten, sondern auch in die USA und nach Moskau. Gemeinsame Auftritte in der Stadtkirche, u. a. mit russischen Ch\u00f6ren, sowie weitere von Berthold Engel initiierte konzertante Austauschprogramme innerhalb Europas verst\u00e4rkten den kulturellen Dialog und trugen damit zur V\u00f6lkerverst\u00e4ndigung bei.  Die Darmst\u00e4dter Kantorei unter Leitung von Berthold Engel hat in den letztern 25 Jahren in hohem Ma\u00dfe die musikalische Vielfalt in unserer Stadt mitgestaltet und mitgepr\u00e4gt. Die k\u00fcnstlerischen Leistungen und Aktivit\u00e4ten Berthold Engels, der im Herbst 2006 in den Ruhestand geht, sowie sein Engagement auf kulturellem Gebiet rechtfertigen eine Auszeichnung mit der Bronzenen Verdienstplakette der Stadt Darmstadt.  Darmstadt, 08.06.06 100 g\u00f6  Walter Hoffmann Oberb\u00fcrgermeister [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-22%7C20806100412%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-22%7C20806100412%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Mag-22%7C21306100422%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Mag-22","number":"415","name":"Jahresbericht 2005/2006 der Patientenf\u00fcrsprecherinnen des Alice-Hospitals Darmstadt","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/398","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Mag-22%7C21306100422%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 415","fileName":"be_21306100422_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":10574,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 14.06.2006 Dezernat II an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: Dezernat II    Vorlage-Nr. 2006/0417 Magistratsbeschluss-Nr. 415 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss   OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: II            100 Stvv Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Jahresbericht 2005/2006 der Patientenf\u00fcrsprecherinnen des Alice-Hospitals Darmstadt Vorlage vom: 13.06.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: Der Magistrat nimmt von dem nachstehenden Bericht Kenntnis und leitet ihn an die Stadtverordnetenversammlung weiter.   Anlagen:[MdSD3] Jahresbericht 2005/2006 - Seite 1 Jahresbericht 2005/2006 - Seite 2 Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]21.06.2006 Der Magistrat nimmt von dem Bericht Kenntnis.    Bericht zur Magistratsvorlage vom 13. Juni 2006  Bericht:  Nach \u00a7 7 Absatz 3 des Hessischen Krankenhausgesetzes ist der zu erstellende Jahresbericht \u00fcber die Arbeit der Patientenf\u00fcrsprecherinnen des Alice-Hospitals der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen.  Darmstadt, 13. Juni 2006 Dezernat II   Wolfgang Glenz B\u00fcrgermeister  [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-22%7C21306100422%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-22%7C21306100422%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Mag-22%7C20906100417%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Mag-22","number":"416","name":"Aufhebung der generellen Beitragsbefreiung in der Kindertagesst\u00e4tte Messeler Stra\u00dfe","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/393","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Mag-22%7C20906100417%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 416","fileName":"be_20906100417_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":13388,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 14.06.2006 Dezernat V an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: Schulamt    Vorlage-Nr. 2006/0410 Magistratsbeschluss-Nr. 416 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss Dezernat V  OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: V          40 401        21 Stvv        BA Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Aufhebung der generellen Beitragsbefreiung in der Kindertagesst\u00e4tte Messeler Stra\u00dfe Vorlage vom: 09.06.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: Der Magistrat stimmt zu, die generelle Beitragsbefreiung f\u00fcr die Eltern der Kindertages-st\u00e4tte Messeler Stra\u00dfe, wie sie bislang praktiziert wurde, aufzuheben und die Elternent-gelte ab dem 01.08.2006 entsprechend den bestehenden allgemeinen Regelungen zu erheben. Anlagen:[MdSD3]  Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]21.06.2006 Der Vorlage wird zugestimmt.   Begr\u00fcndung: Seit Inbetriebnahme der Kindertagesst\u00e4tte Messeler Stra\u00dfe im Jahr 1979 werden grunds\u00e4tzlich alle Eltern dieser Einrichtung beitragsfrei gestellt. Durch den Anreiz der Beitragsbefreiung wollte man auch Kinder von besser gestellten Eltern bzw. aus gesellschaftlichem Mittelstand oder Oberklasse f\u00fcr die Einrichtung, die in einem zumindest damals nicht unproblematischen Einzugsgebiet (anerkannter sozialer Brennpunkt) liegt, gewinnen. Dadurch sollte eine soziale Durchmischung erreichet werden, was auch zum Erfolg gef\u00fchrt hat. Zwischenzeitlich hat sich die soziale Struktur in diesem jetzt gro\u00dfr\u00e4umigeren Einzugsgebiet der Kindertagesst\u00e4tte gewandelt. Nach Auskunft der Leiterin der Einrichtung haben zur Zeit 70 Kinder der Kindertages-st\u00e4tte Messeler Stra\u00dfe einen rechtsg\u00fcltigen Vertrag. F\u00fcr keines der Kinder werden bislang allerdings Elternentgelte f\u00fcr die Betreuung erhoben. Nach Einsch\u00e4tzung der Leiterin der Kindertagesst\u00e4tte m\u00fcssten ca. 70% der Eltern-h\u00e4user nach einer Einkommens\u00fcberpr\u00fcfung Entgelte entrichten. Das zeigt eindeutig die gravierende \u00c4nderung in der sozialen Herkunftsstruktur der Kinder. Es ist auch nicht zu erwarten, dass sich dies wieder ver\u00e4ndern wird.  Im Zuge der Gleichbehandlung aller Darmst\u00e4dter Eltern kann daher die bisherige unentgeltliche Betreuung nicht mehr beibehalten werden. Auch im Rahmen der stadtinternen Pr\u00fcfung wurde die generelle Beitragsbefreiung moniert. Eine Befreiung bzw. Erm\u00e4\u00dfigung solle nur nach Pr\u00fcfung der individuellen famili\u00e4ren Einkommenssituation ausgesprochen werden.  Die Beitragsbefreiung ist lediglich eine m\u00fcndliche Zusage. Bei Vertragsabschluss mit den Eltern wurden keine Vertr\u00e4ge oder andere schriftliche Verabredungen speziell \u00fcber die Beitragsbefreiung abgeschlossen. Sie wurden vielmehr, nach Auskunft der Einrichtung, darauf aufmerksam gemacht, damit rechnen zu m\u00fcssen jederzeit zahlungspflichtig zu werden. Insofern ist die Umstellung auf Beitrag zum vorgesehenen Zeitpunkt, dem Beginn des neuen Kindergartenjahres, m\u00f6glich.  Darmstadt, 09.06.2006 401  Dezernat V   Daniela Wagner Stadtr\u00e4tin [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-22%7C20906100417%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-22%7C20906100417%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Mag-22%7C21406100426%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Mag-22","number":"417","name":"Gemeinn\u00fctzigkeitssatzungen f\u00fcr Betriebe gewerblicher Art und Eigenbetriebe der Wissenschaftsstadt Darmstadt\r\nhier: Aufhebung der Satzungen","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/401","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Mag-22%7C21406100426%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 417","fileName":"be_21406100426_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":14648,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 14.06.2006 Dezernat II an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: K\u00e4mmerei    Vorlage-Nr. 2006/0421 Magistratsbeschluss-Nr. 417 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss Dezernat I  OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: I            II 20          52 41          401 67          Stvv 100 Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Gemeinn\u00fctzigkeitssatzungen f\u00fcr Betriebe gewerblicher Art und Eigenbetriebe der Wissenschaftsstadt Darmstadt hier: Aufhebung der Satzungen Vorlage vom: 14.06.06 Beschlussvorschlag[MdSD2]: Die folgenden Gemeinn\u00fctzigkeitssatzungen, erlassen durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung am 17. Dezember 2002 (MB 0878/2002 vom 27. November 2002), werden ersatzlos aufgehoben: * Gemeinn\u00fctzigkeitssatzung vom 18. Dezember 2002 des Eigenbetriebs B\u00e4der der Wissenschaftsstadt Darmstadt * Gemeinn\u00fctzigkeitssatzung vom 18. Dezember 2002 des Eigenbetriebs Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt * Gemeinn\u00fctzigkeitssatzung vom 18. Dezember 2002 des Betriebs gewerblicher Art Kindertagesst\u00e4tten der Wissenschaftsstadt Darmstadt * Gemeinn\u00fctzigkeitssatzung vom 18. Dezember 2002 des Betriebs gewerblicher Art  Vivarium der Wissenschaftsstadt Darmstadt . Die Aufhebung erfolgt r\u00fcckwirkend zum 18. Dezember 2002.  Anlagen:[MdSD3]  Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]21.06.2006 Der Vorlage wird zugestimmt.   Begr\u00fcndung: Die Gemeinn\u00fctzigkeitssatzungen f\u00fcr die Betriebe gewerblicher Art und Eigenbetriebe der Wissenschaftsstadt Darmstadt waren zu beschlie\u00dfen, da eine zum damaligen Zeitpunkt absehbare Gesetzes\u00e4nderung grundlegende \u00c4nderungen im Bereich der Mittelbeschaffung f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Zwecke kommunaler Einrichtungen vorsah.  Die vorgesehene \u00c4nderung f\u00fcr \u00a7 58 Nr. 1 Abgabenordnung (AO) sah vor, dass die Steuerbeg\u00fcnstigung f\u00fcr Spenden empfangende K\u00f6rperschaften zus\u00e4tzlich davon abh\u00e4ngig sein sollte, dass die K\u00f6rperschaften, die Spenden erhalten, selbst steuerbeg\u00fcnstigt sind. Vom damaligen Standpunkt aus gesehen war es unumg\u00e4nglich hierzu, Gemeinn\u00fctzigkeitssatzungen zu verabschieden, denn nur so konnte gew\u00e4hrleistet werden, dass * F\u00f6rdervereine oder -stiftungen ihre Gemeinn\u00fctzigkeit behielten * Spendenquittungen ausgestellt werden durften und * Spender ihre Zuwendungen als Sonderausgaben i. S. d. \u00a7 19 b EinkommensteuerG geltend machen konnten. Die geplante Gesetzes\u00e4nderung wurde auch durchgef\u00fchrt. Sie stellte sich jedoch f\u00fcr viele St\u00e4dte als hinderlich oder gar nicht praktikabel heraus, so dass das Inkrafttreten der Vorschrift durch den Gesetzgeber mehrfach verschoben wurde. Schlie\u00dflich wurde die Vorschrift f\u00fcr die St\u00e4dte wieder aufgehoben (Gesetz vom 21. Juli 2004) und r\u00fcckwirkend per 01. Januar 2001 au\u00dfer Kraft gesetzt. Aus heutiger Sicht hat die Bestimmung, dass nur gemeinn\u00fctzige Einrichtungen von St\u00e4dten entsprechende Spendenquittungen erteilen d\u00fcrfen, somit niemals G\u00fcltigkeit erlangt. Das bedeutet auch, dass Zuwendungen, die unmittelbar an eine K\u00f6rperschaft des \u00f6ffentlichen Rechts geleistet werden, auch dann steuerlich beg\u00fcnstigt sind, wenn sie von einem nicht gemeinn\u00fctzigen Betrieb gewerblicher Art zu steuerbeg\u00fcnstigten Zwecken verwendet werden. Die Aufrechterhaltung der Gemeinn\u00fctzigkeit ist nicht mehr erforderlich. Da die Gemeinn\u00fctzigkeit au\u00dferdem ein hohes Ma\u00df an Verwaltungsaufwand mit sich bringt, ist es auch aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten erstrebenswert, diese aufzugeben. Au\u00dferdem stellt die Gemeinn\u00fctzigkeit eine Beschneidung der Organisationsfreiheit der Stadt Darmstadt dar. So ist zum Beispiel eine Aussch\u00fcttung von Beteiligungsertr\u00e4gen aus den gemeinn\u00fctzigen Betrieben an die Stadt nicht m\u00f6glich, da hierdurch gegen die Satzung versto\u00dfen w\u00fcrde. Auch m\u00fcssen die Betriebe in ihrer laufenden Arbeit beachten, keine die Gemeinn\u00fctzigkeit m\u00f6glicherweise beeintr\u00e4chtigenden T\u00e4tigkeiten (wie z. B. gewerbliche Aktivit\u00e4ten) durchzuf\u00fchren. Dar\u00fcber hinaus entstehen erweiterte Erkl\u00e4rungs- und Nachweispflichten, die z. B. die Erstellung steuerlicher Eigenkapitalspiegel und steuerlicher Sonderkostenrechnungen erforderlich machen. Letztlich waren es die durch viele St\u00e4dte nicht erf\u00fcllbare Sondervorschriften, die im Falle der Gemeinn\u00fctzigkeit zu beachten sind, die dazu gef\u00fchrt haben, dass das genannte Gesetzesvorhaben f\u00fcr St\u00e4dte vollst\u00e4ndig und mit R\u00fcckwirkung zur\u00fcckgenommen wurde. Es ist daher konsequent, dass die Stadt Darmstadt die entsprechenden Folgerungen zieht und die nicht ben\u00f6tigten Regularien ebenfalls entfallen l\u00e4sst. Die Vorlage ist mit dem Rechtsamt abgestimmt.  Der Dezernent I  Der Dezernent II   Walter Hoffmann  Wolfgang Glenz Oberb\u00fcrgermeister  B\u00fcrgermeister [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. ?? ?? ?? ?? 2\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-22%7C21406100426%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-22%7C21406100426%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Mag-22%7C20706100402%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Mag-22","number":"421","name":"\u00dcber- und au\u00dferplanm\u00e4\u00dfige Ausgaben gem\u00e4\u00df \u00a7 100 HGO in Verbindung  mit Ziffer 3.4.7 DAH f\u00fcr das HHJahr 2006 (III. Aufstellung) und das HHJahr 2005 (VI. Aufstellung)","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/390","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Mag-22%7C20706100402%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 421","fileName":"be_20706100402_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":9949,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 14.06.2006 Dezernat II   an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: K\u00e4mmerei    Vorlage-Nr. 2006/0394 Magistratsbeschluss-Nr. 421 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss   OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: II           20 Stvv Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: \u00dcber- und au\u00dferplanm\u00e4\u00dfige Ausgaben gem\u00e4\u00df \u00a7 100 HGO in Verbindung mit Ziffer 3.4.7 DAH f\u00fcr das HHJahr 2006 (III. Aufstellung) und das HHJahr 2005 (VI. Aufstellung) Vorlage vom: 08.06.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: Von der beiliegenden Nachweisung der erfassten \u00fcber- und au\u00dferplanm\u00e4\u00dfigen Ausgaben gem\u00e4\u00df \u00a7 100 HGO, f\u00fcr deren Genehmigung der Magistrat oder der B\u00fcrgermeister gem\u00e4\u00df Ziffer 3.4.7 Abs. 10 Nr. 1 und 2 DAH abschlie\u00dfend zust\u00e4ndig waren (HHJahr 2006, III. Aufstellung, HHJahr 2005, VI. Aufstellung) wird Kenntnis genommen.     Anlagen:[MdSD3] Zusammenstellung f. Mag.Vorlage \u00a7 100 HGO Nr. 394-2006 Deckblatt VWH 2005 Deckbl\u00e4tter VWH und VMH 2006 Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]21.06.2006 Der Magistrat nimmt von der Vorlage Kenntnis.  [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. 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Dem wird einvernehmlich zugestimmt.  Dem 1. Nachtragshaushaltsplan 2006 (Verm\u00f6genshaushalt), soweit der Ausschuss zust\u00e4ndig ist, wird - gegen die Stimmen der CDU-Fraktion - zugestimmt.  1. Nachtragswirtschaftsplan 2006 des Eigenbetriebes Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt   Stadtv. Mayer (CDU-Fraktion) m\u00f6chte wissen, wie hoch die R\u00fccklagen derzeit sind und wann die R\u00fccklage aufgebraucht sein wird. Au\u00dferdem m\u00f6chte er wissen, wie man sich darauf vorbereiten werde, falls die R\u00fccklagen aufgebraucht w\u00e4ren. MOR St\u00fctz (Kulturamt) sagt zu, \u00fcber den Stand der R\u00fccklagen zum Jahresende zu berichten. Stadtv. Hang (Fraktion UWIGA) beantragt, den UA 3410 (Centralstation) gesondert abzustimmen. Dem UA 3410 wird - gegen die Stimmen der Fraktionen CDU und UWIGA - zugestimmt. Dem 1. Nachtragswirtschaftsplan 2006 des Eigenbetriebes Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt wird - gegen die Stimmen der CDU-Fraktion - zugestimmt.\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-KulturA-6%7Czt_0%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-KulturA-6%7Czt_0%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-KulturA-6%7Czt_1%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-KulturA-6","number":"2","name":"Bericht von Oberb\u00fcrgermeister Hoffmann","public":true,"resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-KulturA-6%7Czt_1%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 2","fileName":"be_zt_1_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3479,"text":"Punkt 2: Bericht von Oberb\u00fcrgermeister Hoffmann - \u00c4nderung der Satzung Wilhelm-Loth-Preis - Beitritt Kulturregion Frankfurt Rhein-Main aktueller Stand - Abschl\u00fcsse der Akademie f\u00fcr Tonkunst Oberb\u00fcrgermeister Hoffmann teilt mit, dass er zu diesem Tagesordnungspunkt schriftlich berichten wird.\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-KulturA-6%7Czt_1%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-KulturA-6%7Czt_1%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-KulturA-6%7C22704100309%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-KulturA-6","number":"3","name":"Zugangsbereich Mathildenh\u00f6he, Ollenhauerpromenade/P\u00fctzerstra\u00dfe","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/931","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-KulturA-6%7C22704100309%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 3","fileName":"be_22704100309_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":5867,"text":"Punkt 3: Zugangsbereich Mathildenh\u00f6he, Ollenhauerpromenade/P\u00fctzerstra\u00dfe (Vorlagen-Nr. 2006/0305) Es findet eine Pr\u00e4sentation durch die Architekten Hochrein und Buxbaum mit einem anschlie\u00dfenden Gespr\u00e4ch statt. Da diese Vorlage eine Beschlussvorlage f\u00fcr den Planungs- , Bau- und Verkehrsausschuss ist, findet hier keine Abstimmung statt. Die Architekten werden auch an der Sitzung des Planungs-, Bau- und Verkehrsausschuss teilnehmen. Die Vorsitzende gibt zu Protokoll, dass dies eine Beschlussvorlage sei, bei der 460.000 \u20ac vorgesehen sind, die im Haushalt 2007 etatisiert werden sollen. Es reiche nicht aus, nur die Investitionen aufzuf\u00fchren, sondern man m\u00fcsse wissen, wie die Folgekosten f\u00fcr die Pflege und Personal seien. Der Ausschuss f\u00fcr Kultur und Wissenschaft beauftragt die Verwaltung, dass sie f\u00fcr 2007 einen Vorschlag unterbreitet, welche M\u00f6glichkeiten bestehen, einen Skulpturenweg zu gestalten, der denkmalpflegerisch abgestimmt, den Weg von der Innenstadt zur Mathildenh\u00f6he darstellt.  ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-KulturA-6%7C22704100309%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-KulturA-6%7C22704100309%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-KulturA-6%7Czt_2%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-KulturA-6","number":"4","name":"Weitere Terminplanung f\u00fcr das 2. 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Die anschlie\u00dfenden Sitzungsorte will man am Rande der Stadtverordnetenversammlung besprechen.\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-KulturA-6%7Czt_2%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-KulturA-6%7Czt_2%7C1"}}],"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-SchulA-9","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Meeting","name":"3. Sitzung des Ausschusses f\u00fcr Schulen und Kindertagesst\u00e4tten","more-it-solutions:public_status_id":"4","meetingState":"durchgef\u00fchrt","cancelled":false,"start":"2006-06-20T14:02:00+02:00","end":"2006-06-20T15:30:00+02:00","location":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-SchulA-9/location","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Location","description":"Konferenzraum Alkmaar, Rheinstra\u00dfe 23, 64283 Darmstadt","geojson":{"type":"Feature","geometry":{"type":"Point","coordinates":[]}},"streetAddress":"Rheinstra\u00dfe 23","room":"Konferenzraum Alkmaar","postalCode":"64283","subLocality":"Darmstadt","locality":"Darmstadt","web":"https://darmstadt.gremien.info","created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false,"meetings":[]},"organization":["https://darmstadt.gremien.info/oparl/organization/SchulA"],"organization_active_1":"1","participant":[],"agendaItem":[{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-SchulA-9%7Czt_1%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-SchulA-9","number":"1","name":"Beratung des Entwurfs des 1. Nachtragshaushaltsplanes 2006","public":true,"resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-SchulA-9%7Czt_1%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 1","fileName":"be_zt_1_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":4459,"text":"Punkt 1: Beratung des Entwurfs des 1. Nachtragshaushaltsplanes 2006 E i n z e l p l a n 2  von der Beratung ausgenommen: der UA 2050 E i n z e l p l a n 4  zur Beratung: die UA 4072, 4640 - 4642, HHSt. 01.4525.760100 Dem Entwurf des 1. Nachtragshaushaltsplanes 2006 (Verwaltungshaushalt), Einzelplan 2, soweit der Ausschuss zust\u00e4ndig ist, wird - gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, bei Stimmenthaltung der Fraktionen FDP und UFFBASSE - zugestimmt. Dem Entwurf des 1. Nachtragshaushaltsplanes 2006 (Verwaltungshaushalt), Einzelplan 4, soweit der Ausschuss zust\u00e4ndig ist, wird - gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, bei Stimmenthaltung der Fraktionen FDP, UFFBASSE und UWIGA - zugestimmt. Dem Entwurf des 1. Nachtragshaushaltsplanes 2006 (Verm\u00f6genshaushalt), Einzelplan 2, soweit der Ausschuss zust\u00e4ndig ist, wird - gegen die Stimmen der Fraktionen CDU und UWIGA, bei Stimmenthaltung der Fraktionen FDP und UFFBASSE - zugestimmt. Dem Entwurf des 1. 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Die Pr\u00e4sentation zur Schulbezirkssatzung wird von Dipl.-Soz. P\u00e4d in Kroh (Schulamt) durchgef\u00fchrt. Gemeinsam mit der Pr\u00e4sentation findet eine Diskussion im Ausschuss statt. Stadtv. Weiler (CDU-Fraktion) fragt, wieso in der Prognose die Schuljahre 2004/2005 und 2005/2006 fehlen. Er h\u00e4tte gerne die Entwicklung zusammen mit der Prognose gesehen. Dies soll nachgereicht werden.  Stadtv. Ludwig (FDP-Fraktion) stellt fest, dass in Art. 4, Seite 3, letzter Satz des 1. Absatzes der Magistratsvorlage steht: Die Goetheschule bleibt reine Eingangsstufe. Dies sei falsch. Dieser Satz soll wie folgt ge\u00e4ndert werden: Die Goetheschule bleibt Grundschule mit Eingangsstufe.  Dem \u00c4nderungsantrag wird einstimmig zugestimmt. Stadtv. Barth (Fraktion UFFBASSE) bemerkt, dass in der Magistratsvorlage die alte Satzung \u00fcber Schulbezirke in der Stadt Darmstadt vom 9. September 1983 abgedruckt ist, die auch ein paar Seiten vorher in der Satzung vom ... zur \u00c4nderung der Satzung \u00fcber Schulbezirke in der Wissenschaftsstadt Darmstadt vom 9.9.1983 korrigiert wird, dass hier in \u00a7 1, letzter Absatz, 2. Satz, die Position: z. B. der Diesterwegschule gestrichen wird und statt dessen der benachbarten Grundschulen ersetzt wird. Dies soll in der \u00c4nderung der Satzung \u00fcber Schulbezirke entsprechend korrigiert werden. Dem \u00c4nderungsantrag wird einstimmig zugestimmt. Stadtve. Bornheimer (Fraktion UWIGA) h\u00e4tte gerne die Ver\u00e4nderung, den prozentualen Anteil der Nicht-Deutschen in den Schulen gewusst, was sich jetzt durch die Vorlage \u00e4ndert. Dies soll dem Protokoll nachgereicht werden. Frau Neuber (Staatl. Schulamt) bittet darum, dass die Stadt von Ihrer M\u00f6glichkeit Gebrauch macht, die Kindertagesst\u00e4tten, die im Zugriff der Stadt Darmstadt liegen, m\u00f6glichst fr\u00fch und entsprechend \u00fcber die Ver\u00e4nderungen zu informieren. Der Vorsitzende stellt fest, dass unmittelbar nach Verabschiedung der Vorlage in der Stadtverordnetenversammlung das Schulamt entsprechend t\u00e4tig wird. Stadtve. Bornheimer (Fraktion UWIGA) fragt nach der Nachmittagsbetreuung an Schulen, ob dies unterschiedlich sei oder ob es hier ein einheitliches Konzept gebe. Der Vorsitzende weist darauf hin, dass diese Frage nichts mit der Schulbezirkssatzung zu tun habe und dass sie bitte diese Frage in der n\u00e4chsten Sitzung des Ausschusses stellen solle. Der Vorlage, einschlie\u00dflich der \u00c4nderungen der Fraktionen FDP und UFFBASSE, wird - bei Stimmenthaltung der CDU-Fraktion - zugestimmt.  ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-SchulA-9%7C21620100386%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-SchulA-9%7C21620100386%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-SchulA-9%7C20205100310%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-SchulA-9","number":"3","name":"\u00dcberplanm\u00e4\u00dfige Ausgaben gem. \u00a7 100 HGO in Verbindung mit Ziffer 3.4.7 DAH in H\u00f6he von 50.000,00 Euro bei der Haushaltsstelle 01.2810.672000 (Gastschulbeitr\u00e4ge) f\u00fcr das Haushaltsjahr 2006","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/921","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-SchulA-9%7C20205100310%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 3","fileName":"be_20205100310_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3465,"text":"Punkt 4: \u00dcberplanm\u00e4\u00dfige Ausgaben gem. \u00a7 100 HGO in Verbindung mit Ziffer 3.4.7 DAH in H\u00f6he von 50.000,00 Euro bei der Haushaltsstelle 01.2810.672000 (Gastschulbeitr\u00e4ge) f\u00fcr das Haushaltsjahr 2006 (Vorlagen-Nr. 2006/0306) Der Vorlage wird einstimmig zugestimmt.   ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-SchulA-9%7C20205100310%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-SchulA-9%7C20205100310%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-SchulA-9%7C20405100319%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-SchulA-9","number":"4","name":"Bessunger Schule, Nutzungs\u00e4nderung der ehemaligen Massagepraxis zu Betreuungsr\u00e4umen","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/935","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-SchulA-9%7C20405100319%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 4","fileName":"be_20405100319_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3260,"text":"Punkt 4: Bessunger Schule, Nutzungs\u00e4nderung der ehemaligen Massagepraxis zu Betreuungsr\u00e4umen (Vorlagen-Nr. 2006/0315) Der Vorlage wird einstimmig zugestimmt.   ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-SchulA-9%7C20405100319%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-SchulA-9%7C20405100319%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-SchulA-9%7Czt_2%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-SchulA-9","number":"5","name":"Sachbericht Frankensteinschule","public":true,"resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-SchulA-9%7Czt_2%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 5","fileName":"be_zt_2_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":6075,"text":"Punkt 5: Sachbericht Frankensteinschule MOR Hartmann (Schulamt) berichtet von dem Ortstermin, der Anfang Juni 2006 mit BD Kaffenberger - Hochbau- und Maschinenamt - und der Schulleitung stattfand. Hier wurden verschiedene M\u00f6glichkeiten in Erw\u00e4gung gezogen. Diese werden im Moment gepr\u00fcft und eine grobe Kostensch\u00e4tzung gemacht, wie teuer die Stadt ein Anbau konventioneller Art kostet oder in einem Modulsystem. Wobei hierf\u00fcr mehrere Standorte in Frage kommen. Sobald die Kostensch\u00e4tzung vorhanden ist, sind f\u00fcr die kommenden Haushalte Betr\u00e4ge eingestellt, um diese Erweiterung an der Frankensteinschule durchzuf\u00fchren. F\u00fcr das n\u00e4chste Jahr sind rund 500.000 \u20ac vorgesehen, um damit beginnen zu k\u00f6nnen. Sobald klar ist, ob das in einer Modulbauweise geht, k\u00f6nnte die Ma\u00dfnahme Mitte kommenden Jahres begonnen werden. Die Kostensch\u00e4tzung wird bis nach der Sommerpause vorliegen. Erg\u00e4nzend bittet Stadtve. Bornheimer (Fraktion UWIGA), dass entsprechende Referenzprojekte genannt werden. Stadtv. Ludwig (FDP-Fraktion) bemerkt, dass es bei der Frankensteinschule auch um die Betreuung geht. Stadtr\u00e4tin Wagner teilt mit, dass der Computer-Raum freiger\u00e4umt und zum Betreuungsraum umgewidmet wurde. Dieser wird aktuell umgestaltet. Die Kinder bekommen statt dessen Laptops und einen Laptopschrank, so dass man keinen Raum mehr als Computer-Raum ben\u00f6tigt. Die Computer wurden an andere Schulen vergeben, die \u00e4ltere hatten. Der Vorsitzende teilt mit, dass es zur Erweiterung der Frankensteinschule eine Magistratsvorlage geben werde. Dann wird sich der Ausschuss mit diesem Thema erneut befassen.\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-SchulA-9%7Czt_2%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-SchulA-9%7Czt_2%7C1"}}],"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Mag-21","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Meeting","name":"20. Sitzung des Magistrats der Wissenschaftsstadt Darmstadt","more-it-solutions:public_status_id":"4","meetingState":"durchgef\u00fchrt","cancelled":false,"start":"2006-06-14T15:00:00+02:00","end":"2006-06-14T16:30:00+02:00","location":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Mag-21/location","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Location","description":"Magistratssaal \"Graz\", Luisenplatz 5 a, 64283 Darmstadt","geojson":{"type":"Feature","geometry":{"type":"Point","coordinates":[]}},"streetAddress":"Luisenplatz 5 a","room":"Magistratssaal \"Graz\"","postalCode":"64283","subLocality":"Darmstadt","locality":"Darmstadt","web":"https://darmstadt.gremien.info","created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false,"meetings":[]},"organization":["https://darmstadt.gremien.info/oparl/organization/Mag"],"organization_active_1":"1","participant":["https://darmstadt.gremien.info/oparl/person/16"],"agendaItem":[{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Mag-21%7C20706100401%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Mag-21","number":"375","name":"Verleihung der Freundschaftsplakette 'Freundschaft in Frieden und Freiheit' an Oberstleutnant Mark D. Landers","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/375","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Mag-21%7C20706100401%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 375","fileName":"be_20706100401_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":13235,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 08.06.2006 Dezernat    an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: Hauptamt    Vorlage-Nr. 2006/0393 Magistratsbeschluss-Nr. 375 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss   OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: I            100 Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Verleihung der Freundschaftsplakette Freundschaft in Frieden und Freiheit an Oberstleutnant Mark D. Landers Vorlage vom: 07.06.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: Gem\u00e4\u00df \u00a7 18 der st\u00e4dtischen Satzung \u00fcber die Ehrung verdienter Pers\u00f6nlichkeiten wird die Freundschaftsplakette Freundschaft in Frieden und Freiheit am 20.06.2006 an Oberstleutnant Mark D. Landers verliehen.   Anlagen:[MdSD3]  Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]14.06.2006 Der Vorlage wird zugestimmt.   Begr\u00fcndungsseite zur Magistratsvorlage vom 07.06.2006: Vom ersten Tag seines Kommandos an zeigte Oberstleutnant Mark D. Landers, geb. 26.05.1964, wohnhaft 64285 Darmstadt, Edisonstr. 4453 A, seinen festen Entschlu\u00df, die deutsch-amerikanischen Beziehungen und Freundschaften in seinem Zust\u00e4ndigkeitsbereich zu erhalten, zu f\u00f6rdern und auszubauen. In Darmstadt hat Oberstleutnant Landers Sorge getragen, dass der US Standort an \u00f6rtlichen Veranstaltungen und Feierlichkeiten teilnimmt. Unter seinem Kommando wurde gro\u00dfer Wert darauf gelegt, dass \u00f6rtliche Veranstaltungen im Standort publik gemacht wurden und somit die Teilnahme amerikanischer Soldaten, Zivilisten und deren Familien m\u00f6glich wurde. Trotz des fortgesetzten Auslandeinsatzes der U.S. Soldaten, erhielt Oberstleutnant Landers eine aktive deutsch-amerikanische Freundschaftswoche aufrecht mit Beteiligung von Kommandeuren und Soldaten. Bei der Planung von Standortveranstaltungen war er immer darauf bedacht, einen deutsch-amerikanischen Austausch einzubeziehen. Von Katastrophenschutz\u00fcbungen \u00fcber den Sicherheitstag bis hin zu Grillfesten wurden \u00f6rtliche Vereine und Beh\u00f6rden immer eingeladen und nahmen auch teil. Dies festigte die Verbindungen mit der deutschen Polizei, der Feuerwehr und anderen Einsatzkr\u00e4ften. Nicht zu vergessen sind auch die Programme der kirchlichen und medizinischen Einrichtungen und der Gerichtsbarkeit, und nat\u00fcrlich der deutsch-amerikanische Kontakt-Club.  Oberstleutnant Landers unterhielt starke Verbindungen und direkte Kommunikation mit den Oberb\u00fcrgermeistern der Stadt Darmstadt und dem Magistrat wenn es darum ging, verschiedene Themen abzuhandeln, sei es Bauvorhaben, Verkehr, Liegenschaften Sportvereine oder Besichtigungen der Kasernen. Oberstleutnant Landers Kommando\u00fcbergabe ist am 27. Juni 2006, er wird aber bis zum Ende seiner Dienstzeit in Deutschland, bis zum Juni 2007, in Darmstadt bleiben. Darmstadt, den 07.06.2006 1005/Bernd Sch\u00e4fer  Walter Hoffmann Oberb\u00fcrgermeister [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-21%7C20706100401%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-21%7C20706100401%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Mag-21%7C21620100386%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Mag-21","number":"376","name":"\u00c4nderung der Schulbezirkssatzung","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/381","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Mag-21%7C21620100386%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 376","fileName":"be_21620100386_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":18005,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 08.06.2006 Dezernat V an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: Schulamt    Vorlage-Nr. 2006/0381 Magistratsbeschluss-Nr. 376 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss   OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: V            II 30           40 Stvv Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: \u00c4nderung der Schulbezirkssatzung  Vorlage vom: 8.6.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: 1. Der Magistrat stimmt der beiliegenden Satzung zur \u00c4nderung der Satzung \u00fcber    Schulbezirke in der Wissenschaftsstadt Darmstadt vom 09.09.1983 zu. 2. Die Vorlage wird der Stadtverordnetenversammlung zur Zustimmung vorgelegt.  Anlagen:[MdSD3] Schulbezirkssatzung neu Schulbezirkssatzung alt 410 Auswirkungen auf den Schulweg MaxSchulweg Grundschulbezirke 1 a Grundschulbezirke 1 b Grundschulbezirke 1 c Grundschulbezirke 1 d Prognose Auswirkungen bis Schuljahr 2010 Tats\u00e4chliche Schulanf\u00e4nger Verteilung DWS+Migranten Schulbezirk mit Diesterwegschule neu Goetheschule Heinrich-Hoffmann-Schule K\u00e4the-Kollwitz-Schule Mornewegschule Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]14.06.2006 Frau Kroh, Schulamt, beantwortete die an sie gerichteten Fragen aus dem Magistrat.  Der Vorlage wird zugestimmt.   Begr\u00fcndung zur Magistratsvorlage vom 1. Juni 2006: Hauptanlass f\u00fcr die \u00c4nderung der Schulbezirkssatzung ist das Auslaufen des Grundschulzweiges an der Diesterwegschule. Im Rahmen dessen sollen sowohl die faktische Namens\u00e4nderung der Astrid-Lindgren-Schule als auch \u00c4nderungen des Hessischen Schulgesetzes \u00fcber F\u00f6rderschulen (ehem. Schulen f\u00fcr Lernhilfe) ber\u00fccksichtigt und rechtlich umgesetzt werden.  Zu Art.1. Im Zuge des organisatorischen Zusammenschlusses der Grundschulen Carl-Ulrich-Schule und Br\u00fcder-Grimm-Schule erhielt die neu gebildete Grundschule zum 1.8.1997 den Namen Astrid-Lindgren-Schule. Im Rahmen dieser Satzungs\u00e4nderung soll die faktisch bestehende Namens\u00e4nderung nun formal rechtlich korrekt umgesetzt werden.  Zu Art.2 Mangels ausreichender Anmeldezahlen bzw. Anmeldungen sieht sich der Schultr\u00e4ger im Benehmen mit dem staatlichen Schulamt veranlasst, den Grundschulzweig an der Diesterwegschule auslaufen zu lassen. F\u00fcr die weitaus \u00fcberwiegende Zahl der einzuschulenden Kinder aus diesem Bezirk werden von deren Eltern Gestattungsantr\u00e4ge f\u00fcr andere Schulen gestellt.  Dies hat zur Konsequenz, dass der Schulbezirk Diesterwegschule auf die benachbarten Schulen aufgeteilt werden muss. Diese verf\u00fcgen \u00fcber ausreichend Kapazit\u00e4ten im Bestand, so dass damit auch unter \u00f6konomischen Gesichtspunkten eine sinnvolle L\u00f6sung gefunden ist. Siehe hierzu die Anlagen:  * Karten 1a - 1d * Karten 1b mit (altem) Schulbezirk Diesterwegschule * Aufteilung Schulanf\u00e4nger 2006/2007 Diesterwegschule (Gesamt-Sch\u00fclerzahl, aufnehmende Schulen, Anteil Deutsch/Nicht-Deutsch + Auswirkungen, Auswirkungen der Verteilung auf den Schulweg) * Maximaler Schulweg; beispielhaft f\u00fcr die aufnehmenden Schulen * Prognose der Auswirkung bis Schuljahr 2010/2011 * Aufstellung der tats\u00e4chlichen Schulanf\u00e4nger Schuljahre 2000/2001 bis 2003/2004 F\u00fcr die anstehenden Aufnahmen f\u00fcr das Schuljahr 2006/2007 wurden zun\u00e4chst alle angrenzenden Schulen bzw. Schulbezirke mit Ausnahme der Goetheschule einbezogen. Nach Er\u00f6rterung in der Schulkommission und dem Abschluss des Beteiligungsverfahrens soll nun aber der bisherige Bezirk Schillerschule unver\u00e4ndert bleiben. Da die zu \u00e4ndernde Schulbezirkssatzung erst f\u00fcr das Schuljahr 2007/2008 Wirkung entfalten kann, wird die im Vorfeld, wegen der Anmeldungen bzw. Aufnahmen und Planungssicherheit f\u00fcr die Eltern notwendig gewordene Aufteilung f\u00fcr das Schuljahr 2006/2007 nicht ver\u00e4ndert.   Zu Art. 3 Durch die Novelle des Hessischen Schulgesetzes vom 15.05.1997 (GVBl. I S.143, 204) sind die Schulbezirke f\u00fcr die F\u00f6rderschulen (ehem. Schule f\u00fcr Lernhilfe) entfallen. Wie bei jeder anderen Sonderschule bestimmt das Staatl. Schulamt nach \u00a7 54 Abs. 4 seitdem die jeweils zust\u00e4ndige F\u00f6rderschule. Der Schultr\u00e4ger hat demnach f\u00fcr die F\u00f6rderschulen keine Schulbezirke mehr zu bilden. Diese gesetzliche \u00c4nderung soll nun mit der 3. \u00c4nderung der Satzung \u00fcber Schulbezirke in der Stadt Darmstadt rechtlich umgesetzt werden.  Zu Art. 4 Der seitherige Schulbezirk Diesterwegschule wird auf die benachbarten Schulbezirke K\u00e4the-Kollwitz-Schule, Heinrich-Hoffmann-Schule, Mornewegschule und die Goetheschule aufgeteilt. Die Goetheschule bleibt reine Eingangsstufe. Die notwendigen Beteilungsverfahren haben zwischenzeitlich stattgefunden. Auch die Schulkommission hat beraten und die Ergebnisse sind in diese Vorlage eingearbeitet bzw. haben Ber\u00fccksichtigung gefunden. Darmstadt, 08. Juni 2006 40 - Kr - Dezernat V  Daniela Wagner Stadtr\u00e4tin     [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-21%7C21620100386%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-21%7C21620100386%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Mag-21%7C21801100089%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Mag-21","number":"378","name":"Soziale Stadt, Kranichstein","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/78","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Mag-21%7C21801100089%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 378","fileName":"be_21801100089_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":15026,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 07.06.2006 Dezernat II an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: Sozialverwaltung    Vorlage-Nr. 2006/0089 Magistratsbeschluss-Nr. 378 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss Dezernat IV Dezernat VI  OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler:# II          IV VI          Gesundheits Amt        51 61          Stvv  Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: F\u00f6rderprogramm Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - die Soziale Stadt, Kranichstein Bericht Konferenz Gesundheit 2005    Vorlage vom: 24.05.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: 1. Der Magistrat nimmt den Bericht zur Gesundheitskonferenz in Kranichstein zur Kenntnis und leitet diesen zur Kenntnisnahme an die Stadtverordnetenversammlung weiter. 2. Die Vorlage ist dem Jugendhilfeausschuss zur Kenntnisnahme vorzulegen. Anlagen:[MdSD3] Bericht Konferenz Gesundheit 2005  Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]14.06.2006 Der Magistrat nimmt Kenntnis und leitet die Vorlage zur Kenntnisnahme an die Stadtverordnetenversammlung weiter.   Begr\u00fcndungseite zur Magistratsvorlage vom 24.05.2006 Bericht: Im Oktober 2004 fand eine Veranstaltung des Darmst\u00e4dter Arbeitskreises Migration und Gesundheit Gesundsein in der Stadt in Zusammenwirken der AG Kinder und der Stadtteilrunde Kranichstein statt. Die Veranstaltung hat sich u. a. mit den sozialr\u00e4umlichen Einfl\u00fcssen der Gesundheitspr\u00e4vention in benachteiligten Stadtteilen besch\u00e4ftigt. Als ein Ergebnis wurde die Durchf\u00fchrung von Stadtteilgesundheitskonferenzen in den Darmst\u00e4dter Stadtteilen Eberstadt-S\u00fcd und Kranichstein angeregt. Die Konferenz in Kranichstein wurde durch eine Gruppe, bestehend aus Vertreterinnen/Vertretern der AG Kinder (Zusammenschluss der Kinderbetreuungseinrichtungen in Kranichstein), der Kranichsteiner \u00c4rzte, des Interkulturellen B\u00fcros, des Gesundheitsamtes, der Sozialverwaltung/St\u00e4dtischer Sozialdienst, der Stadtteilwerkstatt und des Stadtteilmanagements Soziale Stadt vorbereitet. Frau Dr. Wilma Mohr und Herr Dr. Georg Hoffmann haben zu der Veranstaltung am 5. Oktober 2005 eine breite Palette von Expertinnen und Experten eingeladen. Ziele der Gesundheitskonferenz waren: * Analyse der gesundheitlichen Situation der Kinder im Stadtteil, * Impulsvermittlung in den Stadtteilen, in Einrichtungen, in Vereinen, in Elternh\u00e4usern, * Aufbau von Vernetzungsstrukturen zwischen Kinderbetreuungs- und Bildungsinstitutionen, Gesundheitsberufen, Beratungsstellen und Migrantenverb\u00e4nden, * Entwicklung von Projekten zur Verbesserung der gesundheitlichen Situation insbesondere von Kindern, * Interdisziplin\u00e4rer, interprofessioneller Erfahrungsaustausch der Expertinnen und Experten, * Information der \u00d6ffentlichkeit, Information der Arbeitsgruppen im Stadtteil. Erarbeitet wurde eine wirklichkeitsnahe Abbildung des derzeitigen status quo im Bereich Gesundheit , auf dem bedarfsorientierte Pr\u00e4ventionsma\u00dfnahmen aufbauen sollen. Als strukturgebender Rahmen ist die Initiierung eines Netzwerk Gesundheit in Kranichstein angedacht. Hiermit wird die durch das Stadtteilmanagement Freischlad + Holz erarbeitete Dokumentation der Veranstaltung zur Kenntnisnahme vorgelegt.  Darmstadt, 24.05.2006 50/51 em  Nst.: 2168 Dezernat II              Dezernat IV                 Dezernat VI   Wolfgang Glenz      Cornelia Diekmann           Dipl.-Ing. Dieter Wenzel B\u00fcrgermeister      Stadtr\u00e4tin               Stadtrat Anlage  Bericht Konferenz Gesundheit 2005 in Darmstadt Kranichstein [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. 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Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: VI  61 Stvv Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Bebauungsplan N 53 - Martinsviertel Block 23.19 - (Offenlagebeschluss) Vorlage vom: 24.05.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: 1. Die zur Darlegung der Ziele und Zwecke zum Bebauungsplan N 53 - Martinsviertel Block 23.19 - vorgebrachten Anregungen der/des: 1.1 Privatperson 1 1.2 Privatperson 2 1.3 Privatperson 3 1.4 Privatperson 4 1.5 Privatperson 5 1.6 Privatperson 6 1.7 Privatperson 7 1.8 Regierungspr\u00e4sidium Darmstadt, Wilhelminenstr. 1-3, 64283 Darmstadt vom 25.03.2002 1.9 Untere Naturschutzbeh\u00f6rde beim Umweltamt, Bessunger Stra\u00dfe 125, 64295 Darmstadt    vom 28.03.2002 werden im Sinne der jeweiligen Stellungnahme ber\u00fccksichtigt bzw. nicht ber\u00fccksichtigt. 2. Dem vorliegenden, entsprechend den Ergebnissen der fr\u00fchzeitigen Er\u00f6rterung der Sanierung gem\u00e4\u00df \u00a7 137 BauGB bzw. der fr\u00fchzeitigen Beteiligung der \u00d6ffentlichkeit (\u00a7 3 (1) BauGB) und der Tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher Belange (\u00a7 4 (1) BauGB) ausgearbeiteten Entwurf zum Bebauungs-plan N 53 und der zugeh\u00f6rigen Begr\u00fcndung sowie der in den Bebauungsplanentwurf aufgenommenen Satzung \u00fcber die Gestaltung baulicher Anlagen wird zugestimmt. 3. Der Entwurf und die Begr\u00fcndung zum Bebauungsplan N 53 - Martinsviertel Block 23.19 - f\u00fcr das Gebiet zwischen Gutenbergstra\u00dfe, Taunusstra\u00dfe, Dieburger Stra\u00dfe und Lichtenberg-stra\u00dfe sind gem. \u00a7 3 (2) BauGB \u00f6ffentlich auszulegen. 4. Das Bebauungsplanverfahren N 53 wird im vereinfachten Verfahren nach \u00a7 13 BauGB fortgef\u00fchrt.  Anlagen:[MdSD3]  Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]14.06.2006 Der Vorlage wird zugestimmt.    Begr\u00fcndungsseite zur Magistratsvorlage VI vom 24.05.2006: Die Stadtverordnetenversammlung hat in Ihrer Sitzung am 07.02.2002 beschlossen, f\u00fcr den vorliegenden Bereich einen Bebauungsplan im Sinne des \u00a7 30 BauGB aufzustellen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 22.03.2002 im Darmst\u00e4dter Echo bekannt gemacht. Die fr\u00fchzeitige Er\u00f6rterung der Sanierung gem. \u00a7 137 BauGB bzw. die \u00f6ffentliche Unterrichtung der B\u00fcrger wurden nach Bekanntmachung im Darmst\u00e4dter Echo am 22.03.2002 in der Zeit vom 22.03.2002 bis einschl. 22.04.2002 durchgef\u00fchrt. Die Beh\u00f6rden und sonstigen Tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher Belange wurden am 22.02.2002 gem. \u00a7 4 (1) BauGB von der Aufstellung des Bebauungsplans unterrichtet. Zu 1: Im Rahmen der fr\u00fchzeitigen Er\u00f6rterung der Sanierung, der fr\u00fchzeitigen \u00d6ffentlichkeits-beteiligung und der Beteiligung der Beh\u00f6rden und sonstigen Tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher Belange wurden folgende Anregungen und Stellungnahmen vorgebracht:  Anregungen und Stellungnahmen:  Abw\u00e4gung: 1.1 Privatperson 1 (Schreiben vom 25.03.2002): Die \u00c4nderung der Stellplatzsituation f\u00fcr die Anlieger des Anwesens Dieburger Stra\u00dfe 46 wird abgelehnt. Es stelle keine Verbesserung dar, wenn statt sechs Garagen laut Plan nur f\u00fcnf Stellpl\u00e4tze zur Verf\u00fcgung gestellt werden und dar\u00fcber hinaus die derzeit noch m\u00f6glichen Stellm\u00f6glichkeiten vor den Garagen entfallen w\u00fcrden. Die Aufenthaltsqualit\u00e4t verschlechtere sich, wenn der derzeit vorhandene Garten mit seinem gro\u00dfen alten Mirabellenbaum teilweise durch einen PKW-Stellplatz ersetzt w\u00fcrde. Die Kosten\u00fcbernahme f\u00fcr Abriss der Garagen und Anlage der Stellpl\u00e4tze sei ungekl\u00e4rt. Offene Stellpl\u00e4tze, wie sie offenbar anstelle der Garagen angedacht seien, lassen sich sicher nicht zum gleichen Preis vermieten wie Garagen. Wie k\u00f6nnten die Mieteinbu\u00dfen ausgeglichen werden? Die Sanierung der undichten Garagend\u00e4cher werde ins Auge gefasst. Solle im Zuge der anstehenden Sanierung davon Abstand genommen werden? Als Alternative zum Planungsvorschlag k\u00f6nnten die sechs Garagend\u00e4cher begr\u00fcnt werden. Dies k\u00f6nnte bei entsprechenden Zusch\u00fcssen von Seiten der Stadt einen wirklichen Beitrag zur Erh\u00f6hung der Aufenthaltsqualit\u00e4t darstellen.    Die bestehende Garagenanlage besitzt Bestandsschutz und soll im Rahmen der Sanierungsdurchf\u00fchrung nicht abgebrochen werden. Sollte der Grundst\u00fcckseigent\u00fcmer eine Ver\u00e4nderung w\u00fcnschen, so erm\u00f6glicht ihm die jetzige Festsetzung statt bisher 6 insgesamt 8 PKW-Stellpl\u00e4tze, wovon 4 als Garagen hergerichtet werden k\u00f6nnen. Die Stellpl\u00e4tze sind so angeordnet, dass entlang der Lichtenbergstra\u00dfe eine Bepflanzung m\u00f6glich wird, womit dem \u00f6ffentlichen Interesse an der Wiederherstellung der Vorgartenzone Gen\u00fcge getan werden kann. 1.2 Privatperson 2 (Schreiben ohne Datum, eingegangen am 04.04.2002): Aufgrund der Verkehrssituation sei es nicht erforderlich, neue Stellpl\u00e4tze im Innenhof der H\u00e4user Gutenbergstra\u00dfe 37-39 zu schaffen. Die vorhandenen Stellpl\u00e4tze f\u00fcr die Anwohner w\u00fcrden v\u00f6llig ausreichen. Stellplatzbedarf dar\u00fcber hinaus beeintr\u00e4chtige die Wohnqualit\u00e4t. Die Nutzung des Innenhofs f\u00fcr Erholung und Kinderspiel sei aus dieser Sicht heraus sinnvoller. Des weiteren g\u00e4be es keinerlei M\u00f6glichkeiten f\u00fcr die Anwohner, kleinere handwerkliche T\u00e4tigkeiten und Reparaturen in Wohnungsn\u00e4he durchzuf\u00fchren. Die Wohnungen und Keller seien hierf\u00fcr nicht geeignet. Zudem werde die Schaffung von gemeinschaftlich nutzbaren R\u00e4umen als ein wichtiges soziales Ziel angesehen, um die in der Stadt vorherrschende Anonymit\u00e4t ein St\u00fcck aufzuheben. Der Planungsvorschlag sehe nichts Vergleichbares vor. Es wird der Erhalt des Geb\u00e4udes 37 A mit drei neuen Wohneinheiten und die Schaffung der entsprechenden gemeinschaftlich nutzbaren Fl\u00e4chen und R\u00e4ume vorgeschlagen. Die intensive Begr\u00fcnung der Dachfl\u00e4che sollte als Dach-Park angelegt werden, damit die Anwohner der H\u00e4user 37-39 Zutritt zu Gr\u00fcnfl\u00e4chen h\u00e4tten. Der Zugang sollte \u00fcber zwei Au\u00dfentreppen erfolgen. Des Weiteren sollten im ersten und im zweiten Stock ein Teil der Fl\u00e4che als \u00fcberdachter Park (ca. 1/3 der Etagenfl\u00e4che) hergerichtet werden. Hierbei w\u00e4re noch zu \u00fcberlegen, wie weit die Zugangsrechte geregelt werden m\u00fcssen. Der rechte Teil des Geb\u00e4udes Erdgeschoss k\u00f6nnte allen Anwohnern des gesamten Block-bereichs als gemeinschaftlicher Werk- bzw. Versammlungsbereich zur Verf\u00fcgung stehen, was sich durch die bestehende Aufteilung bereits anbiete. F\u00fcr den L\u00e4rmschutz seien ent-sprechende Ma\u00dfnahmen vorzusehen. Dies entlaste die Wohnsituation der H\u00e4user um L\u00e4rmbel\u00e4stigung durch handwerkliche T\u00e4tigkeiten. Zus\u00e4tzlich zur Gr\u00fcnfl\u00e4che seien noch Warm-wasserkollektoren und Regenwasser-nutzanlagen einzuplanen. Zusammenfassend w\u00fcrden sich folgende Vorteile ergeben: \u00d6kologischer Vorteil: Schaffung von Gr\u00fcnfl\u00e4che \u00fcber das gesamte Geb\u00e4udedach und mehr Energiesparma\u00dfnahmen. Sozialer Vorteil: Schaffung von gemeinschaftlich zug\u00e4nglichen Fl\u00e4chen zur Erholung, zum Werkeln und zur Kontaktauf-nahme. Vermeidung von Bel\u00e4stigung durch Abriss des Geb\u00e4udes. \u00d6konomischer Vorteil: Vermeidung der Abriss- und Anlage-kosten. Es wird angeboten, das Grundst\u00fcck zu dem orts\u00fcblichen Quadratmeterpreis von ca. 850 \u20ac zu erwerben und den Plan entsprechend den vorgebrachten Anregungen zu verwirklichen. Dies sei nur machbar, wenn die Stadt die eingesparte Summe Abriss f\u00fcr die Errichtung der gemeinschaftlichen Fl\u00e4chen zur Verf\u00fcgung stelle.       Der Bebauungsplanentwurf sieht keine zus\u00e4tzlichen Stellpl\u00e4tze auf dem Grundst\u00fcck Gutenbergstra\u00dfe 37 / 37 A mehr vor. Aufgrund des Ergebnisses der Nachbarbeteiligung, die am 29.03.2004 durchgef\u00fchrt worden ist, ist der Abbruch des Hinterhauses Gutenbergstra\u00dfe 37 A und eine Begr\u00fcnung der freiwerdenden Fl\u00e4che vorgesehen. Entsprechend des Votums der Bewohnerschaft aus dem Vorderhaus Gutenbergstra\u00dfe 37 hat sich das st\u00e4dtische Liegenschaftsamt inzwischen bereit erkl\u00e4rt, die Fl\u00e4che insgesamt oder auch in Teilen als z. B. Mieterg\u00e4rten an interessierte Nachbarn zu verpachten. Der Erhalt des Hinterhauses wurde im Rahmen der o. g. Beteiligung zum \u00fcberwiegenden Teil nicht gew\u00fcnscht. 1.3 Privatperson 3 (Schreiben vom 10.04.2002): Der Abriss des Hinterhauses auf dem Grundst\u00fcck 37 A wird abgelehnt. Das Geb\u00e4ude stelle ein ehemaliges, wundersch\u00f6nes Industriegeb\u00e4ude dar und m\u00fcsste unter Denkmalschutz gestellt werden. Bei sachgerechter Umgestaltung w\u00e4re der Erhalt zu Wohnzwecken sinnvoll. Sollte das Hinterhaus doch abgerissen werden, wird aufs dringlichste die Planung von Parkpl\u00e4tzen im Innenhof abgelehnt. Der Hof stelle eine Oase der Ruhe dar, im Gegensatz zur h\u00e4ufig als Durchgangsstra\u00dfe genutzten Taunusstra\u00dfe. Die Anlage von Parkpl\u00e4tzen im Blockinnenhof verst\u00e4rke den L\u00e4rm (Parkl\u00e4rm, verst\u00e4rkt durch Reflexion an den H\u00e4userw\u00e4nden) und vermindere die Wohnqualit\u00e4t erheblich. Es wird bef\u00fcrchtet, dass der Planungsvorschlag zehn neue Parkpl\u00e4tze zulasse. Die Parkprobleme im Viertel seien zwar bekannt, aber mit der Schaffung von 4-10 neuen Parkpl\u00e4tzen werde sich das Problem auch nicht l\u00f6sen lassen. Sinnvoll w\u00e4re es vielmehr, die Taunusstra\u00dfe zur Anliegerstra\u00dfe zu erkl\u00e4ren, da hier bekanntlich viele Mitarbeiter und Besucher des Alicehospitals parken. Grunds\u00e4tzlich lasse sich das Parkproblem nur durch ein Umdenken in Zusammenhang mit einer verbesserten Nutzungsm\u00f6glichkeit des \u00d6PNV l\u00f6sen. 4-10 neue Parkpl\u00e4tze w\u00fcrden eher dazu anregen, sich doch vielleicht ein Zweitauto zuzulegen. Merkw\u00fcrdig erscheine au\u00dferdem, dass hier mit Steuergeldern der Kommune, denn die Stadt bezahle ja den Abriss des Geb\u00e4udes im Hinterhof 37 A, private Parkpl\u00e4tze finanziert w\u00fcrden. Die Planung sei dahingehend zu \u00fcberarbeiten, dass bei einem evtl. Abriss des Hinterhofgeb\u00e4udes auf weitere Parkpl\u00e4tze verzichtet werde und eine Gemeinschaftsanlage ohne Autos entstehe, die auch von den anderen Nachbarn genutzt werden k\u00f6nne. Die Einwenderin erg\u00e4nzte ihre Stellungnahme am 04.06.2002 telefonisch dahingehend, die Fl\u00e4che mit den Mitunterzeichnenden zu erwerben und den Bewohnern in der Nachbarschaft zur Verf\u00fcgung zu stellen.    Das Votum der Nachbarschafts-beteiligung, die am 29.03.2004 durchgef\u00fchrt worden ist, fiel zugunsten des Abbruches des Hinterhauses Gutenbergstra\u00dfe 37 A aus. Im Bebauungsplanentwurf sind keine zus\u00e4tzlichen PKW-Stellpl\u00e4tze mehr vorgesehen. Die durch den Abriss freiwerdende Fl\u00e4che soll an interes-sierte Bewohner in der Nachbarschaft als Mieterg\u00e4rten gegen eine Pacht-zahlung zur Verf\u00fcgung gestellt werden. Ein Ankauf der Fl\u00e4che durch Nachbarn, deren Grundst\u00fcck nicht direkt an das Hinterhausgrundst\u00fcck grenzt ist solange nicht realisierbar, als kein Zugang faktisch oder rechtlich besteht. 1.4 Privatperson 4 (Gespr\u00e4ch am 23.08.2000): Es bestehe die Bereitschaft, so wie in der Planung vorgesehen, die Gr\u00fcn-anlage zu erwerben, soweit dadurch gew\u00e4hrleistet sei, dass der r\u00fcckw\u00e4rtige Grundst\u00fccksteil des Anwesens Guten-bergstra\u00dfe 35 zum Zwecke der Bewirtschaftung der dortigen Gr\u00fcn-fl\u00e4chen mit erschlossen werden k\u00f6nne.   Die Gemeinschaftsanlage wird so, wie urspr\u00fcnglich vorgestellt - mit zus\u00e4tzlichen Stellpl\u00e4tzen-, von der Bewohnerschaft abgelehnt. Au\u00dferdem wird kein zus\u00e4tzlicher Betrieb im ruhigen Innenblockbereich von der Nachbarschaft gew\u00fcnscht. Der Anregung nach einer r\u00fcckw\u00e4rtigen Erschlie\u00dfung des Anwesens Gutenbergstra\u00dfe 35 verbunden mit zus\u00e4tzlichen PKW-Stellpl\u00e4tzen kann daher nicht gefolgt werden. 1.5 Privatperson 5 (Anruf am 25.04.2002): Eigent\u00fcmerin und die Bewohnerschaft des Anwesens Dieburger Stra\u00dfe 46 bef\u00fcrworten keine Neuordnung der Stellplatzanlage auf ihrem Grundst\u00fcck. Die derzeitigen Garagen und deren Standort seien f\u00fcr die Bewohner insoweit von Vorteil, als der dahinter liegende Gr\u00fcnbereich vom \u00f6ffentlichen Raum durch diese Geb\u00e4ude abgeschirmt w\u00fcrde. Au\u00dferdem k\u00f6nne die Freifl\u00e4che bei der bestehenden Anordnung vor den Garagen noch f\u00fcr Stellplatzzwecke genutzt werden. Bei den bestehenden Garagen bed\u00fcrfe es einer Dachsanierung, die auch telefonisch als Instandsetzungs-ma\u00dfnahme zugebilligt worden sei.    Die bestehende Garagenanlage besitzt Bestandsschutz und soll im Rahmen der Sanierungsdurchf\u00fchrung nicht abgebrochen werden. Sollte der Grundst\u00fcckseigent\u00fcmer eine Ver\u00e4nderung w\u00fcnschen, so erm\u00f6glicht ihm die jetzige Festsetzung statt bisher 6 insgesamt 8 PKW Stellpl\u00e4tze, wovon 4 als Garagen hergerichtet werden k\u00f6nnen. Die Stellpl\u00e4tze sind so angeordnet, dass entlang der Lichtenbergstra\u00dfe eine Bepflanzung m\u00f6glich wird, womit dem \u00f6ffentlichen Interesse an der Wiederherstellung der Vorgartenzone Gen\u00fcge getan werden kann. 1.6 Privatperson 6 (Schreiben vom 19.04.2002): Den Bewohnern des Hauses Gutenbergstra\u00dfe 37 w\u00e4re es am liebsten, wenn aus dem Hinterhof mit im Moment ausschlie\u00dflicher Nutzung f\u00fcr parkende Autos und sehr trister Anmutung ein freundlicher, gr\u00fcner, autofreier Hof bzw. Garten oder Gr\u00fcnanlage w\u00fcrde. Es w\u00e4re am besten, wenn das Hinterhaus 37 A abgerissen w\u00fcrde und die dadurch entstehende Fl\u00e4che als Frei- und Gr\u00fcnfl\u00e4che genutzt werden k\u00f6nnte. Gerade in den Innenst\u00e4dten sei es f\u00fcr Familien mit Kindern schwer, Freifl\u00e4chen zu finden, in denen Kinder ungehindert, uneingeschr\u00e4nkt und ungef\u00e4hrdet spielen und toben k\u00f6nnen. Aus diesem Grund werde auch die Nutzung als Parkfl\u00e4chen abgelehnt, da hierbei wiederum kein freies Bewegen f\u00fcr die Kinder m\u00f6glich w\u00e4re und L\u00e4rm- und Dreckbel\u00e4stigung entst\u00fcnde. Es empfehle sich, Parkm\u00f6glichkeiten etwas entfernter von den Wohnungen zu schaffen, evtl. in Form von Tiefgaragen o.\u00e4., so dass Anwohner generell nicht so stark vom Autoverkehr bel\u00e4stigt werden.   Dem Vorschlag wird im Bebauungs-planentwurf gefolgt. 1.7 Privatperson 7 (Schreiben vom 11.06.2002): Zur Nutzung des Hintergeb\u00e4udes Gutenbergstra\u00dfe 37 wird folgendes vorgeschlagen: - Erhaltung des Hintergeb\u00e4udes zu Wohn- und Arbeitszwecken - Schaffung von Parkpl\u00e4tzen im Souterrain des Geb\u00e4udes - Abriss der Garagen des Einwenders und der Wagenhalle inklusive der Mauer hinter der Wagenhalle. - Umgestaltung des Hofes in eine Gr\u00fcnfl\u00e4che auf der zwei bis drei Stellpl\u00e4tze und eine Fahrspur auf Rasensteinen entstehen k\u00f6nnten. Es wird weiterhin Interesse an dem Ankauf des Hintergeb\u00e4udes gezeigt.    Das Konzept von Herrn Kendziorra wurde der Nachbarschaft am 29.03.2004 in einer gesonderten Veranstaltung des Stadtplanungsamtes vorgestellt. Es fand in der Diskussion keine mehrheitliche Zustimmung. Vielmehr wurde \u00fcberwiegend der Wunsch ge\u00e4u\u00dfert, das Hinterhaus abzubrechen, die freiwerdende Fl\u00e4che zu begr\u00fcnen und der Nachbarschaft als z. B. Mieterg\u00e4rten anzubieten. Der Bebauungsplanenwurf enth\u00e4lt die entsprechenden Festsetzungen. Herr Kendziorra hat inzwischen sein Kaufinteresse zur\u00fcckgezogen. 1.8 Regierungspr\u00e4sidium Darmstadt, Wilhelminenstr. 1-3, 64283 Darmstadt (Schreiben vom 25.03.2002): Aus Sicht der Abteilung Staatliches Umweltamt Darmstadt sei bei der Erstellung des Bebauungsplanes der Gemeinsame Erlass des Hessischen Ministeriums f\u00fcr Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung und des Hessischen Ministeriums f\u00fcr Umwelt, Energie, Jugend, Familie und Gesundheit \u00fcber die Ber\u00fccksichtigung wasserwirtschaftlicher Belange in der Bauleitplanung und bei der Pr\u00fcfung und Zulassung von Ma\u00dfnahmen nach wasserwirtschaftlichen und baurechtlichen Vorschriften (Staatsanzeiger des Landes Hessen Nr. 25/1997; S. 1803) zu beachten.    Der Anregung wird gefolgt. 1.9 Untere Naturschutzbeh\u00f6rde beim Umweltamt, Bessunger Stra\u00dfe 125, 64295 Darmstadt (Schreiben vom 28.03.2002): Im Sinne des Kleinklimas im Blockinnenbereich und des besseren Wohngef\u00fchls der Anwohner begr\u00fc\u00dfe es der Naturschutzbeirat, wenn die Fl\u00e4che f\u00fcr die bauliche Neuordnung als Gr\u00fcnfl\u00e4che in Verbindung mit der Schaffung einiger Stellpl\u00e4tze gestaltet werde. Weitere Punkte, wie z.B. Festsetzungen zu maximal 10% Nadelholzanteil, zu Fledermausschutz etc. sollten getroffen werden. Aus Sicht der UNB w\u00fcrden keine weiteren Anmerkungen, Bedenken oder \u00c4nderungsw\u00fcnsche \u00fcber die Empfehlungen des NSB hinaus geltend gemacht.    Die Festsetzung als Allgemeines Wohngebiet impliziert eine GRZ von 0,4 die durch die Neuordnung gew\u00e4hrleistet wird.   Im Bebauungsplan-Entwurf wurde ein allg. Hinweis zum Schutz von Flederm\u00e4usen aufgenommen. Bei Neuanpflanzungen d\u00fcrfen Nadelh\u00f6lzer generell nicht mehr verwandt werden, sodass der Anteil fortlaufend reduziert werden kann.   Zu 2. und 3.: Gem\u00e4\u00df \u00a7 3 (2) BauGB sind nun der Entwurf zum Bebauungsplan und die dazu geh\u00f6rende Begr\u00fcndung erstellt worden. Das weitere Bebauungsplanverfahren richtet sich nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB). Nach \u00a7 3 (1) BauGB schlie\u00dft sich an die fr\u00fchzeitige \u00d6ffentlichkeitsbeteiligung, auch wenn die Anh\u00f6rung zu einer \u00c4nderung der Planung gef\u00fchrt hat, das Verfahren nach Abs. 2 an (\u00f6ffentliche Auslegung des Entwurfs und der zugeh\u00f6rigen Begr\u00fcndung). Dies erfolgt nach vorheriger \u00f6ffentlicher Bekanntmachung.  Zu 4.: Das im Jahr 2004 ge\u00e4nderte Baugesetzbuch schreibt durch Umsetzung einer EU-Richtlinie neben anderen \u00c4nderungen verbindlich f\u00fcr alle Bauleitplanverfahren einen Umweltbericht vor. Ausgenommen hiervon sind Verfahren, die vor dem 20.07.2004 begonnen waren und bis zum 20.07.2006 rechtskr\u00e4ftig abgeschlossen sind. Das Verfahren N 53 ist nach altem BauGB begonnen worden, kann jedoch nicht mehr bis zum 20.07.2006 rechtskr\u00e4ftig abgeschlossen werden. Das BauGB bietet jedoch die M\u00f6glichkeit, ein vereinfachtes Verfahren nach \u00a7 13 BauGB durchzuf\u00fchren, wenn durch die Aufstellung eines Bebauungsplans in einem Gebiet nach \u00a7 34 der sich aus der vorhandenen Eigenart der n\u00e4heren Umgebung ergebende Zul\u00e4ssigkeitsma\u00dfstab nicht wesentlich ver\u00e4ndert wird und wenn 1. die Zul\u00e4ssigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchf\u00fchrung einer Umweltvertr\u00e4glichkeitspr\u00fcfung nach Anlage 1 zum Gesetz \u00fcber die Umweltvertr\u00e4glichkeitspr\u00fcfung oder nach Landesrecht unterliegen, nicht vorbereitet oder begr\u00fcndet wird und 2. keine Anhaltspunkte f\u00fcr eine Beeintr\u00e4chtigung der in \u00a7 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b genannten Schutzg\u00fcter bestehen. Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltpr\u00fcfung nach \u00a7 2 Abs. 4 , von dem Umweltbericht nach \u00a7 2a und von der Angabe nach \u00a7 3 Abs. 2 Satz 2 , welche Arten umweltbezogener Informationen verf\u00fcgbar sind, abgesehen. Da die vorgenannten Voraussetzungen bei dem Bebauungsplanverfahren N 53 erf\u00fcllt sind, kann unter Verzicht auf einen Umweltbericht das vereinfachte Verfahren hier angewendet werden. Eine Nichtanwendung h\u00e4tte einen Neubeginn des Verfahrens mit Umweltbericht ab der fr\u00fchzeitigen \u00d6ffentlichkeitsbeteiligung zur Folge, was mit einem erheblichen Zeitverlust und vor allem Kostenaufwand verbunden w\u00e4re.  Der Dezernent VI:   Dipl.-Ing. Dieter Wenzel Stadtrat  Anlage: * Begr\u00fcndung zum Bebauungsplanentwurf N 53  Zu den Sitzungen wird ausgelegt bzw. aufgeh\u00e4ngt: * Bebauungsplanentwurf N 53  Vorab werden \u00fcbersandt: * Akten (z. Hd. des Berichterstatters) * 14 Exemplare des Bebauungsplanentwurfs N 53 f\u00fcr die Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung  Darmstadt, den 24.05.2006 VI/61.4 zim Nst. 2603 [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. ?? ?? ?? ?? 2  ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-21%7C21603100213%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-21%7C21603100213%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Mag-21%7C22404100297%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Mag-21","number":"380","name":"Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht bei st\u00e4dtischen B\u00e4umen","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/271","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Mag-21%7C22404100297%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 380","fileName":"be_22404100297_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":34057,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 08.06.2006 Dezernat III an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: Gr\u00fcnfl\u00e4chen- und Umweltamt    Vorlage-Nr. 2006/0293 Magistratsbeschluss-Nr. 380 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss Dezernat II  OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: II          III 20         67 Stvv Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht bei st\u00e4dtischen B\u00e4umen  Vorlage vom: 02.05.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: 1. Der Magistrat nimmt den Bericht des Gr\u00fcnfl\u00e4chen- und Umweltamtes zur Kenntnis. 2. Die Finanzierung der Ma\u00dfnahmen wird zu den Beratungen des Haushaltes 2007 zur\u00fcckgestellt..   Anlagen:[MdSD3]  Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]14.06.2006 Der Vorlage wird zugestimmt.         Begr\u00fcndungsseite zur Magistratsvorlage vom 02.05.2006:  Begr\u00fcndung:  Rechtliche Vorgaben zur Verkehrssicherungspflicht bei B\u00e4umen Der Stadt Darmstadt obliegt nach dem Stra\u00dfenverkehrsgesetz die Stra\u00dfenverkehrssicherungspflicht auf Stra\u00dfen, Wegen und Pl\u00e4tzen in ihrer Zust\u00e4ndigkeit als hoheitliche Aufgabe. Die allgemeine Verkehrssicherungspflicht hat zum Inhalt, dass derjenige, welcher durch Er\u00f6ffnung, Unterhaltung oder mit Einschr\u00e4nkungen - auch Duldung eines Verkehrs auf seinem Grundst\u00fcck Quellen f\u00fcr Gefahren schafft, Vorkehrungen zu treffen hat, die dem Schutz Dritter vor dieser Gefahr dienen. Rechtsprechung und Rechtslehre sehen die im Gesetz nicht konkret geregelte Verkehrssicherungspflicht zum Teil in \u00a7 823 Abs. 1 BGB, zum Teil in \u00a7 823 Abs. 2 BGB (Schadensersatz) verankert. Bei der Verkehrssicherungspflicht handelt es sich um Richterrecht. Die Verkehrssicherungspflicht umfasst auch die Abwehr von Gefahren, die von (gesunden) Stadtb\u00e4umen ausgehen k\u00f6nnen. Die Stadt Darmstadt ist vor diesem Hintergrund verpflichtet, ihren st\u00e4dtischen Baumbestand auf seine Verkehrssicherheit (Standsicherheit, Bruchsicherheit, Licht-, Verkehrsraumprofil) zu \u00fcberpr\u00fcfen. Im Regelfall reicht hierf\u00fcr eine in angemessenen Abst\u00e4nden vorgenommene fachlich qualifizierte, \u00e4u\u00dfere Sichtkontrolle (= Regelkontrolle), bezogen auf Gesundheit und Standsicherheit des Baumes aus (BGH VersR 1965, 475). Der BGH gibt in diesem Urteil keine konkreten Zeitabst\u00e4nde f\u00fcr die Kontrollen vor, sondern fordert lediglich regelm\u00e4\u00dfige Kontrollen in angemessenen Abst\u00e4nden. Nach der g\u00e4ngigen Rechtsprechung, sind die Sichtkontrollen i.d.R. zweimal j\u00e4hrlich durchzuf\u00fchren, einmal im belaubten und einmal im unbelaubten Zustand. Nach erfolgter Baumkontrolle hat die Beseitigung festgestellter M\u00e4ngel in einem angemessenem Zeitraum zu erfolgen, jeweils in Abh\u00e4ngigkeit von der Dringlichkeit des konkreten Einzelfalles. Die Ergebnisse der Baumkontrollen sowie die Erledigung festgestellter M\u00e4ngel sind zu dokumentieren. Baumkontrolle  Auf der Grundlage der g\u00e4ngigen Rechtssprechung sind im Sachgebiet Stadtb\u00e4ume personelle und finanzielle Mittel erforderlich, um der gesetzlich geforderten Baumkontrollen zu entsprechen. Eine zumindest einmal j\u00e4hrlich stattfindende, regelm\u00e4\u00dfige Kontrolle der Stadtb\u00e4ume ist in Darmstadt zurzeit nicht durchf\u00fchrbar. Eine Auswertung der durch das Gr\u00fcnfl\u00e4chen- und Umweltamt in den letzten Jahren durchgef\u00fchrten Baumkontrollen in Gr\u00fcnanlagen, an Stra\u00dfen, auf Kinderspielpl\u00e4tzen, in Kinderg\u00e4rten und Schulen hat ergeben, dass der Rhythmus der Baumkontrolle pro Baum in Darmstadt bei ca. 5 - 6 Jahren liegt! Die Anzahl der in den letzten Jahren durch Mitarbeiter des Gr\u00fcnfl\u00e4chen- und Umweltamtes kontrollierten B\u00e4ume lag im Durchschnitt bei ca. 5.000 B\u00e4umen pro Jahr. In Zust\u00e4ndigkeit des Gr\u00fcnfl\u00e4chen- und Umweltamtes befinden sich insgesamt ca. 33.000 Stadtb\u00e4ume.      L\u00f6sungsvorschl\u00e4ge  Abweichend von der zurzeit g\u00e4ngigen Rechtsprechung mit der Forderung nach pauschaler ein- bzw. zweimaliger Baumkontrolle pro Jahr, setzt sich in der kommunalen Baumkontrolle zunehmend die Erkenntnis durch, dass die H\u00e4ufigkeit der Kontrolle nicht der entscheidende Faktor im Hinblick auf die Verkehrssicherheit der B\u00e4ume ist. Vielmehr kommt es auf die Qualit\u00e4t der Untersuchungen und die Qualifikation der Kontrolleure an.  Nur so kann das immer weitere Auseinanderklaffen der Schere zwischen rechtlicher Verpflichtung einerseits und knappen finanziellen Mitteln andererseits vermieden werden. Der Kontrollabstand bzw. die H\u00e4ufigkeit und der Umfang der Baumkontrollen sowie die erforderlichen Sicherheitsma\u00dfnahmen sollten sich k\u00fcnftig jeweils an den Verh\u00e4ltnissen des Einzelfalles orientieren und an folgenden Kriterien messen:  1. Zustand des Baumes (Baumart, Alter, Vitalit\u00e4t, W\u00fcchsigkeit, Sch\u00e4den) 2. Standort des Baumes (Stra\u00dfe, Wald, Parkplatz, Feld) 3. Ver\u00e4nderungen im Baumumfeld (z.B. durch fr\u00fchere Bauma\u00dfnahmen) 4. Art des Verkehrs (Verkehrsh\u00e4ufigkeit und Verkehrswichtigkeit ) 5. Berechtigte Sicherheitserwartung des Verkehrs; Verkehrslage (h\u00f6here Sicherheitserwartung auf Stra\u00dfen als in schwach frequentierten Parks, Vertrauensschutz des Verkehrsteilnehmers) 6. Zumutbarkeit der erforderlichen Ma\u00dfnahmen (auch wirtschaftliche Zumutbarkeit von Baumkontrollen und Sicherungsma\u00dfnahmen) 7. Status des Verkehrssicherungspflichtigen  Die H\u00e4ufigkeit der Baumkontrollen kann aus fachlicher Sicht nicht einfach schematisch mit ein- oder zweimal pro Jahr festgelegt werden. Vielmehr sollte sich die H\u00e4ufigkeit der Kontrollen an den o. g. Kriterien und am jeweiligen Einzelfall orientieren.  F\u00fcr die Intervalle zwischen den Baumkontrollen wird ausgehend von den oben genannten \u00dcberlegungen f\u00fcr Darmstadt deshalb folgendes Modell vorgeschlagen:  Entwicklungsphase Zustand des Baumes B\u00e4ume an Stra\u00dfen, Wegen, Pl\u00e4tzen, in Parks, Kinderspielpl\u00e4tzen, Kinderg\u00e4rten, Schulen, B\u00e4der, Sportanlagen: Kontrolle    Jugendphase (Altersstufe 1, d.h. 1-15 J.) Gesund, leicht gesch\u00e4digt alle 3 Jahre    Reifephase (Altersstufe 2, d.h. 16 - 60 J.) Gesund, leicht gesch\u00e4digt alle 2 Jahre   Alterungsphase (Altersstufe 3 und 4, d.h. mehr als 60 J.) Gesund, leicht gesch\u00e4digt 1 x pro Jahr *   Problemb\u00e4ume (alle Altersstufen) stark gesch\u00e4digt Halbj\u00e4hrlich   * Die Baumkontrolle sollte wechselnd im unbelaubten und belaubten Zustand erfolgen, wobei die Kontrollintervalle   15 Monate nicht \u00fcberschreiten sollten  Die Stadtb\u00e4ume in Darmstadt verteilen sich auf diese Alterstufen wie folgt:  Altersstufe Pflanzjahr Prozent Anzahl (Stand 01.01.06)  1 1991-2005  Jungbaum bis 15 Jahre 20,1 6.621 2 1950-1990  Mittleres Alter 75,1 24.781 3 1900-1950  Altbaum 3,9 1.288 4 vor 1900   Altbaum 0,7 240   zzt. freie Baumstandorte 0,2 70   Summe: 100,0 33.000           Unter Zugrundelegung der o. g. Baumkontrollintervalle und der Anzahl B\u00e4ume pro Altersstufe ergibt sich f\u00fcr die Stadtb\u00e4ume in Darmstadt folgender Kontrollaufwand pro Jahr:   Entwicklungsphase  B\u00e4ume an Stra\u00dfen, Wegen, Pl\u00e4tzen, in Parks, Kinderspielpl\u00e4tzen, Kinderg\u00e4rten, Schulen, B\u00e4dern, Sportanlagen: Anzahl B\u00e4ume insgesamt:  pro Jahr zu  kontrollierende B\u00e4ume:    Jugendphase Kontrolle alle 3 Jahre 6.621 2.207 (Altersstufe 1, d.h. 1 - 15 J.)       Reifephase Kontrolle alle 2 Jahre 24.781 12.390 (Altersstufe 2, d.h. 16 - 60 J. )       Alterungsphase Kontrolle 1 x pro Jahr * 1.408 1.408 (Altersstufe 3 und 4, d.h > 60 J.)       Problemb\u00e4ume Kontrolle halbj\u00e4hrlich 120 240 (Altersstufe 1 - 4, \u00fcberwiegend Altersstufe 3 u. 4)    zzt. freie Baumstandorte  ----------- 70  ----   Summe:  33.000 16.246 * wechselnd im belaubten und unbelaubtem Zustand  Eine Baumkontrolle gem\u00e4\u00df dem hier gemachten Vorschlag w\u00fcrde den Kontrollaufwand gegen\u00fcber j\u00e4hrlicher Kontrolle von 33.000 zu kontrollierenden B\u00e4umen auf nur noch 16.246 B\u00e4ume pro Jahr halbieren. Gegen\u00fcber halbj\u00e4hrlicher Kontrolle aller B\u00e4ume verringert sich der Aufwand sogar auf nur 25 %. Zu ber\u00fccksichtigen ist dabei allerdings auch, dass in den n\u00e4chsten Jahren durch die Erschlie\u00dfung neuer Baugebiete und den Bau von Verkehrsprojekten etc. neue Pflegefl\u00e4chen in einer Gr\u00f6\u00dfenordnung von insgesamt 18 ha hinzukommen, f\u00fcr deren Pflege bislang keine Mittel im Haushalt eingeplant sind. In diesem Zusammenhang wachsen auch dem Sachgebiet Stadtb\u00e4ume in den folgenden Jahren weitere rund 2900 B\u00e4ume zu, die in den Kontrollzyklus integriert werden m\u00fcssen.  F\u00fcr Baumarbeiten standen 2005 und 2006 im SN 3 und SN 4 jeweils 440.000,00 Euro zur Verf\u00fcgung. Die Erfahrungen in Darmstadt zeigen, dass f\u00fcr erforderliche Vergaben aufgrund von Baumkontrollen ein Ansatz von 35,00 Euro pro kontrolliertem Baum notwendig ist. Somit ergibt sich ein j\u00e4hrlicher Bedarf an Sachmitteln in H\u00f6he von rund 569.000,00 Euro f\u00fcr Baumpflegearbeiten (35,00 Euro x 16.246 B\u00e4ume).     Die Baumkontrollen wurden in den zur\u00fcckliegenden Jahren von einem Baumkontrolleur durchgef\u00fchrt, der zus\u00e4tzlich auch mit baumpflegerischen Aufgaben betraut war. F\u00fcr die Baumkontrolle war diese Ausstattung unzureichend, allerdings standen keine weiteren fachlich qualifizierten Mitarbeiter zur Verf\u00fcgung. Deshalb wurde im Fr\u00fchjahr 2006 ein Mitarbeiter aus dem Stadtforst in die Baumkolonne umgesetzt, um dort zus\u00e4tzlich Baumkontrollen durchzuf\u00fchren. Weiterhin ist die Beschaffung zweier Hand-held-Ger\u00e4te f\u00fcr die digitale Baumkontrolle in Vorbereitung. Die Mittel daf\u00fcr wurden im Haushalt des Gr\u00fcnfl\u00e4chen- und Umweltamtes bereits reserviert. Damit entf\u00e4llt zuk\u00fcnftig ein wichtiger, aber auch sehr fehleranf\u00e4lliger Arbeitsschritt der \u00dcbertragung der handschriftlichen Aufzeichnungen in den PC. Weiterhin ist eine zus\u00e4tzliche Technikerstelle innerhalb des Sachgebietes Stadtb\u00e4ume f\u00fcr die Vorbereitung der Baumkontrollen, die Vergabe von Auftr\u00e4gen, die Firmenkontrolle und Abrechnung erforderlich.  Im Haushaltsjahr 2007 sind folgende Sachmittel bereit zu stellen: zus\u00e4tzliche Sachmittel in H\u00f6he von 129.000,00 Euro f\u00fcr Baumpflegearbeiten im SN 4 (Umsetzung der Ergebnisse aus den Baumkontrollen), ein Fahrzeug f\u00fcr die Baumkontrolleure (10.000,00 Euro bei der Haushaltsstelle 02.5800001.935900) sowie Sachmittel f\u00fcr das Leasing von zwei PC\u00b4s f\u00fcr die Baumkontrolleure (1.000,00 Euro bei der Haushaltsstelle 01.5800.531000).  Zusammenstellung der Kosten   Die folgende Kostenzusammenstellung zeigt den sich aus den o. g. Rahmenbedingungen ergebenden Bedarf im Jahre 2007 zum Abbau des Defizits bei der Baumkontrolle:   Zurzeit zur Verf\u00fcgung stehende Mittel (Euro) erforderliche zus\u00e4tzliche Mittel (Euro) insgesamt ben\u00f6tigte Mittel (Euro)   Fahrzeug f\u00fcr Baumkontrolleure (Haushaltsstelle 02.5800001.935900)  0,00 10.000,00 10.000,00   Leasingkosten 2 PC f\u00fcr Baumkontrolleure (Haushaltsstelle 01.5800.531000)  0,00 1.000,00 1.000,00   Sachmittel SN 4 f\u00fcr Baumpflegearbeiten 440.000,00 129.000,00 569.000,00    Summe: 440.000,00 140.000,00 580.000,00     Aufgestellt: Darmstadt, 02.05.2006 67-0 F/la ( 2900  Dezernat II   Dezernat III  Wolfgang Glenz   Klaus Feuchtinger B\u00fcrgermeister   Stadtrat [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-21%7C22404100297%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-21%7C22404100297%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Mag-21%7C22305100364%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Mag-21","number":"381","name":"Bebauungsplan W 41  -  N\u00f6rdlicher Hauptbahnhof - Vorplatz  -  (Satzungsbeschluss)","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/337","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Mag-21%7C22305100364%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 381","fileName":"be_22305100364_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":30499,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 06.06.2006 Dezernat VI an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: Stadtplanungsamt    Vorlage-Nr. 2006/0359 Magistratsbeschluss-Nr. 381 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss   OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: VI         61 Stvv Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Bebauungsplan W 41 - N\u00f6rdlicher Hauptbahnhof - Vorplatz - (Satzungsbeschluss) Vorlage vom: 23.05.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: 1. Die zum offengelegten Entwurf des Bebauungsplans W 41 vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen der/des 1.1. Eisenbahn-Bundesamt, Untermainkai 23-25, 60329 Frankfurt am Main, Schreiben vom 24.07.2003, 1.2. HEAG Versorgungs-AG, Postfach 1168, 64823 Gro\u00df-Umstadt, Schreiben vom 29.07.2003, 1.3. Amt f\u00fcr Stra\u00dfen- und Verkehrswesen Darmstadt, Gro\u00df-Gerauer Weg 4, 64295 Darmstadt, Schreiben vom 07.08.2003, 1.4. BUND vertreten durch Herrn Gerhard Sch\u00e4fer, Fuchstra\u00dfe 6, 64291 Darmstadt, Schreiben vom 19.08.2003, 1.5. Landesamt f\u00fcr Denkmalpflege Hessen, Schloss/Glockenbau, 64283 Darmstadt, Schreiben vom 22.07.2003, 1.6. Untere Naturschutzbeh\u00f6rde beim Gr\u00fcnfl\u00e4chen- und Umweltamt, Bessunger Stra\u00dfe 125, 64295 Darmstadt, Schreiben vom 19.08.2003 werden im Sinne der jeweiligen Stellungnahme ber\u00fccksichtigt bzw. nicht ber\u00fccksichtigt. 2. Der Bebauungsplan W 41 - N\u00f6rdlicher Hauptbahnhof - Vorplatz - mit Satzung \u00fcber die Gestaltung baulicher Anlagen wird zur Satzung beschlossen. Die Begr\u00fcndung vom 03.03.2003, erg\u00e4nzt am 23.05.2006, bleibt bestehen.  Anlagen:[MdSD3] W 41 Begr\u00fcndung Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]14.06.2006 Der Vorlage wird zugestimmt.  Begr\u00fcndungsseite zur Magistratsvorlage VI vom 23.05.2006: Die Stadtverordnetenversammlung hat in Ihrer Sitzung am 01.08.2002 beschlossen, f\u00fcr den vorliegenden Bereich einen Bebauungsplan im Sinne des \u00a7 30 BauGB aufzustellen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 04.09.2003 im Darmst\u00e4dter Echo und in der S\u00fcdhessen-Woche bekannt gemacht.  Der Magistrat hat am 03.07.2002 dem Vorentwurf zum Bebauungsplan W 41 -- N\u00f6rdlicher Hauptbahnhof - Vorplatz - und der Darlegung der Ziele und Zwecke der Planung zugestimmt. Die fr\u00fchzeitige Beteiligung der \u00d6ffentlichkeit gem\u00e4\u00df \u00a7 3 (1) BauGB wurde nach Bekanntmachung im Darmst\u00e4dter Echo am 19.07.2002 in der Zeit vom 19.07.2002 bis einschl. 19.08.2002 durchgef\u00fchrt. Die Beh\u00f6rden und sonstigen Tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher Belange wurden am 22.07.2002 gem\u00e4\u00df \u00a7 4 (1) BauGB \u00fcber die Aufstellung des Bebauungsplans unterrichtet. Am 22.05.2003 hat die Stadtverordnetenversammlung die Offenlage des Entwurfs zum Bebauungsplan und der dazugeh\u00f6rigen Begr\u00fcndung beschlossen. Die Offenlage erfolgte nach \u00f6ffentlicher Bekanntmachung im Darmst\u00e4dter Echo am 28.05.2003 und in der S\u00fcdhessen-Woche am 30.05.2003 in der Zeit vom 06.06.2003 bis 10.07.2003. Die Beh\u00f6rden und sonstigen Tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher Belange wurden am 10.07.2003 gem\u00e4\u00df \u00a7 3 (2) BauGB \u00fcber die Offenlage informiert und gem\u00e4\u00df \u00a7 4 (2) BauGB um Stellungnahme gebeten.   Zu 1.: Im Rahmen der Offenlage und der Beteiligung der Beh\u00f6rden und sonstigen Tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher Belange wurden folgende Anregungen und Stellungnahmen vorgebracht:  Anregungen und Stellungnahmen:  Abw\u00e4gung: 1.1 Eisenbahn-Bundesamt, Untermainkai 23-25, 60329 Frankfurt am Main (Schreiben vom 24.07.2003): Ein Teil der Fl\u00e4che innerhalb des Geltungsbereiches sei gewidmetes Eisenbahngel\u00e4nde. Ob und falls ja zu welchem Zeitpunkt eine Entwidmung m\u00f6glich sein werde, k\u00f6nne derzeit nicht beurteilt werden, da auf dem Gel\u00e4nde noch Eisenbahnanlagen vorhanden seien (u.a. Kabel, Oberleitungsanlagen) und zum anderen in diesem Bereich Zufahrten und Aufstellfl\u00e4chen f\u00fcr die Feuerwehr geplant seien.     Ein Teil des Geltungsbereiches, Flurst\u00fcck Flur 16, Nr. 337/14, wurde zwischenzeitlich entwidmet. Innerhalb der unter dem Punkt IV.1 beschriebenen Fl\u00e4che (Flurst\u00fcck Flur 16, Nr. 337/13), die zurzeit bahngewidmetes Gel\u00e4nde ist, entfalten die Festsetzungen des Bebauungsplanes W 41 ihre Rechtswirkung erst, wenn sie durch das Eisenbahn- Bundesamt gem. \u00a7 23 AEG freigestellt wird. Bis dahin kann die Fl\u00e4che nicht bebaut werden. 1.2 HEAG Versorgungs-AG, Postfach 1168, 64823 Gro\u00df-Umstadt (Schreiben vom 29.7.2003): Die Stromversorgung der Neubebauung der Baul\u00fccke zwischen dem Hauptbahnhof und dem Postamt erfolge aus der Transformatoren-station G\u00f6belstra\u00dfe 20. Bei gr\u00f6\u00dferem Leistungsbedarf sei eine neue Transformatorenstation notwendig.    Der Hinweis wurde an den Grund-st\u00fcckseigent\u00fcmer weitergegeben.  1.3 Amt f\u00fcr Stra\u00dfen- und Verkehrswesen Darmstadt, Gro\u00df-Gerauer Weg 4, 64295 Darmstadt (Schreiben vom 07.08.2003): In der Begr\u00fcndung des Bebau-ungsplans sei die Errichtung von Park + Rail-Parkpl\u00e4tzen empfohlen. Aufgrund der momentanen Auslastung des Parkhauses an der Westseite des Hauptbahnhofs solle gepr\u00fcft werden, ob dieses nicht dauerhaft f\u00fcr Park + Rail-Nutzer ge\u00f6ffnet werden k\u00f6nne. Der Bedarf auf der Ostseite f\u00fcr P+R- Nutzer k\u00f6nne somit entfallen. Es sei jedoch zu bedenken, dass die im Parkhaus auf der Westseite des Hauptbahnhofs durch eine Park + Rail-Nutzung entfallenden \u00d6PNV-Park + Ride-Parkpl\u00e4tze aus der \u00d6PNV-F\u00f6rderung des Landes Hessen entfallen.    Die Schaffung von Park + Rail Parkpl\u00e4tzen obliegt ausschlie\u00dflich der Bahn AG. Die Anzahl der Stellpl\u00e4tze f\u00fcr die Pendler in dem von der Stadt errichteten Park + Ride- Parkhaus basiert auf dem S- Bahn- Vertrag und sollte dieser Reisendengruppe vorbehalten werden. 1.4 BUND vertreten durch Herrn Gerhard Sch\u00e4fer, Fuchstra\u00dfe 6, 64291 Darmstadt (Schreiben vom 19.08.2003): Gegen das Vorhaben best\u00fcnden keine grunds\u00e4tzlichen Bedenken, wenn f\u00fcr die wegfallenden B\u00e4ume qualifizierter Ersatz geschaffen w\u00fcrde.    Es ist beabsichtigt, im Zuge des Ausbaus der neuen Zufahrt zum Hauptbahnhof und der Kiss + Ride- Parkplatze die vorhandenen Baum-reihen \u00f6stlich der geplanten Neube-bauung zu erhalten und zu st\u00e4rken. Ein qualifizierter Ersatz f\u00fcr den entfallenden Baumbewuchs der B\u00f6schung ist an dem gleichen Standort u. E. nicht m\u00f6glich. Im Rahmen der Neuordnung des Bahnhofsumfeldes ist jedoch das gesamte Areal landschaftlich aufgewertet und die Lebensbedingung des Baumbestandes verbessert worden. Nach dem Abschluss der Umbauma\u00dfnahmen werden in der direkten Umgebung des Hauptbahnhofes ca. 50 neue B\u00e4ume gepflanzt. 1.5 Landesamt f\u00fcr Denkmalpflege Hessen, Schloss/Glockenbau, 64283 Darmstadt (Schreiben vom 22.07.2003): Ein Hinweis darauf, dass bei Erdarbeiten jederzeit Bodendenk-m\u00e4ler entdeckt werden k\u00f6nnten und dies unverz\u00fcglich dem Landesamt f\u00fcr Denkmalpflege, Arch\u00e4ologische Denkmalpflege, oder der Unteren Denkmalschutzbeh\u00f6rde zu melden sei, sei in der Zustimmung zum Bauantrag aufzunehmen.    Der Hinweis wurde an die Bauaufsicht weitergegeben und dar\u00fcber hinaus als Hinweis IV 10 in den Bebauungsplan aufgenommen. 1.6 Untere Naturschutzbeh\u00f6rde beim Gr\u00fcnfl\u00e4chen- und Umweltamt, Bessunger Stra\u00dfe 125, 64295 Darmstadt (Schreiben vom 19.08.2003): Bereits in der Stellungnahme vom 14.10.2002 habe man die Parkplatzsituation auf der n\u00f6rdlichen Seite des Hauptbahnhofs kritisch beurteilt und darum gebeten den bestehenden Baumbestand vor Beeintr\u00e4chtigungen zu schonen. Man sehe zwar keine Bedenken gegen die weitere Bebauung sowie die Verschiebung der Baumstandorte, jedoch solle die vordere Baumreihe \u00f6stlich des jetzigen DB-Parkplatzes nach M\u00f6glichkeit erhalten werden. Die Regenwassernutzung sei verbind-lich festzuschreiben und die Geb\u00e4ude in Passivenergiehausstandard zu errichten.    Man verstand im bisherigen Verfahren die Festsetzung, 50% der Dachfl\u00e4chen zu begr\u00fcnen so, dass Grunds\u00e4tzlich 50% der Gesamtdachfl\u00e4chen zu begr\u00fcnen seien und nicht nur 50% der Flachd\u00e4cher (im Baufeld A sei auch ein Satteldach von 35\u00b0 zul\u00e4ssig). Eine solche Regelung werde ausdr\u00fccklich begr\u00fc\u00dft. Eine naturschutzrechtliche Betrachtung der durch die Planung immerhin entfallenden dicht bewachsenen B\u00f6schung fehle, sei jedoch in der naturschutzrechtlichen Betrachtung mit einzubeziehen.    Es ist beabsichtigt, im Zuge des Ausbaus der neuen Zufahrt zum Hauptbahnhof und der Kiss + Ride- Parkplatze die vorhandenen Baumreihen \u00f6stlich der geplanten Neubebauung zu erhalten und zu st\u00e4rken.    Die Anregung konnte nicht ber\u00fccksichtigt werden. Aufgrund der \u00f6rtlichen Gegebenheiten (keine Freifl\u00e4chen, hohe GRZ) erscheint die verbindliche Festsetzung der Regen-wassernutzung nicht gerechtfertigt. Die Erfordernisse an die Stellung der Geb\u00e4ude, die den Passivenergie-hausstandard erm\u00f6glichen, sind an dieser Stelle nicht gegeben. Aufgrund der Belange der Denkmalpflege halten wir die Begr\u00fcnung des Satteldaches f\u00fcr nicht w\u00fcnschenswert.    Ein qualifizierter Ersatz f\u00fcr den entfallenden Baumbewuchs der B\u00f6schung ist an dem gleichen Standort u. E. nicht m\u00f6glich. Im Rahmen der Neuordnung des Bahnhofsumfeldes ist jedoch das gesamte Areal landschaftlich aufgewertet und die Lebensbedingung des Baumbestandes verbessert worden. Nach dem Abschluss der Umbauma\u00dfnahmen werden in der direkten Umgebung des Hauptbahn-hofes ca. 50 neue B\u00e4ume gepflanzt.  Zu 2.: Der Bebauungsplan W 41 ist nach \u00a7 10 BauGB als Satzung zu beschlie\u00dfen; er wird danach durch \u00f6ffentliche Bekanntmachung in Kraft gesetzt. Der Dezernent VI:   Dipl.-Ing. Dieter Wenzel Stadtrat Anlage: * Begr\u00fcndung zum Bebauungsplan W 41 Zu den Sitzungen werden ausgelegt bzw. aufgeh\u00e4ngt: * Bebauungsplan W 41 * Akten (z. Hd. des Berichterstatters) * 14 Exemplare des Bebauungsplans W 41 f\u00fcr die Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung Darmstadt, den 23.05.2006 VI/61.4 zim     Nst. 2603 [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. 2  ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-21%7C22305100364%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-21%7C22305100364%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Mag-21%7C22905100376%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Mag-21","number":"382","name":"Bebauungsplan O 21  -  Am Oberfeld - Rosenh\u00f6hweg  -  (Satzungsbeschluss)","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/356","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Mag-21%7C22905100376%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 382","fileName":"be_22905100376_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":22818,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 07.06.2006 Dezernat VI an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: Stadtplanungsamt    Vorlage-Nr. 2006/0371 Magistratsbeschluss-Nr. 382 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss   OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: VI            61 Stvv Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Bebauungsplan O 21 - Am Oberfeld - Rosenh\u00f6hweg - (Satzungsbeschluss) Vorlage vom: 29.05.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: 1. Die zum offengelegten Entwurf des Bebauungsplans O 21 vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen der/des 1.1. Regierungspr\u00e4sidium Darmstadt, Wilhelminenstr. 1-3, 64283 Darmstadt vom 12.04.2006 1.2. HSE, Dornheimer Weg 24, 64293 Darmstadt vom 25.04.2006 werden im Sinne der jeweiligen Stellungnahme ber\u00fccksichtigt bzw. nicht ber\u00fccksichtigt. 2. Der Bebauungsplan O 21 - Am Oberfeld - Rosenh\u00f6hweg - mit Satzung \u00fcber die Gestaltung baulicher Anlagen und integriertem Landschaftsplan sowie Begr\u00fcndung vom 22.05.2006 wird zur Satzung beschlossen.  Anlagen:[MdSD3]  Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]14.06.2006 Der Vorlage wird zugestimmt.   Begr\u00fcndungsseite zur Magistratsvorlage VI vom 29.05.2006: Die Stadtverordnetenversammlung hat in Ihrer Sitzung am 22.05.2003 beschlossen, f\u00fcr den vorliegenden Bereich einen Bebauungsplan im Sinne des \u00a7 30 BauGB aufzustellen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 28.05.2003 im Darmst\u00e4dter Echo und am 30.05.2003 in der S\u00fcdhessen-Woche bekannt gemacht.  Der Magistrat hat am 24.08.2005 dem Vorentwurf zum Bebauungsplan O 21 - Am Oberfeld - Rosenh\u00f6hweg - und der Darlegung der Ziele und Zwecke der Planung zugestimmt. Die fr\u00fchzeitige Beteiligung der \u00d6ffentlichkeit gem\u00e4\u00df \u00a7 3 (1) BauGB wurde nach Bekanntmachung im Darmst\u00e4dter Echo am 07.09.2005 in der Zeit vom 07.09.2005 bis einschl. 07.10.2005 durchgef\u00fchrt. Die Beh\u00f6rden und sonstigen Tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher Belange wurden am 27.09.2005 gem\u00e4\u00df \u00a7 4 (1) BauGB \u00fcber die Aufstellung des Bebauungsplans unterrichtet. Am 14.02.2006 hat die Stadtverordnetenversammlung die Offenlage des Entwurfs zum Bebauungsplan und der dazugeh\u00f6rigen Begr\u00fcndung beschlossen. Die Offenlage erfolgte nach \u00f6ffentlicher Bekanntmachung im Darmst\u00e4dter Echo am 21.02.2006 in der Zeit vom 01.03.2006 bis 03.04.2006. Die Beh\u00f6rden und sonstigen Tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher Belange wurden am 10.03.2006 gem\u00e4\u00df \u00a7 3 (2) BauGB \u00fcber die Offenlage informiert und gem\u00e4\u00df \u00a7 4 (2) BauGB um Stellungnahme gebeten.  Zu 1.: Im Rahmen der Offenlage und der Beteiligung der Beh\u00f6rden und sonstigen Tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher Belange wurden folgende Anregungen und Stellungnahmen vorgebracht:  Anregungen und Stellungnahmen:  Abw\u00e4gung: 1.1 Regierungspr\u00e4sidium Darmstadt, Wilhelminenstr. 1-3,64283 Darmstadt (Schreiben vom 12.04.2006): Die Bauleitplanung sei nach \u00a7 1 Abs. 4 BauGB den Zielen der Raumordnung angepasst. Oberfl\u00e4chenwasser (Abflussregelung , Hoch-wasserschutz): Der Verlauf des verrohrten Molkenbaches sei im Bebauungsplan eingezeichnet. Bauma\u00dfnahmen, die im Anschluss an die B\u00f6schungs-oberkanten eines Gew\u00e4ssers geplant seien und innerhalb bebauter Ortsteile l\u00e4gen, bed\u00fcrften keiner wasserrechtlichen Befreiung mehr. Es l\u00e4ge in der Selbstverantwortung der Kommune, eine Entscheidung \u00fcber die Zul\u00e4ssigkeit einer m\u00f6glichen Bebauung mit ihrer Auswirkung auf den Wasserabfluss zu treffen. Ma\u00dfnahmen im Abflussprofil des Gew\u00e4ssers bis zu den B\u00f6schungs-oberkanten seien gem. \u00a7\u00a7 12 und 14 Hess. Wassergesetz unzul\u00e4ssig. Die Funktion des Gew\u00e4ssers sei zu erhalten und d\u00fcrfe nicht beein-tr\u00e4chtigt werden. Immissionsschutz: Es wird auf die Stellungnahme vom 24.10.2005 verwiesen. Weiterhin werde empfohlen, die Festsetzungen der Planung dahingehend zu \u00e4ndern, dass der Einbau von Schallschutzfenstern entlang der Dieburger Stra\u00dfe zwingend vorgeschrieben werde. Auch der Einbau von Zwangsl\u00fcftungen solle vorgeschrieben werden, damit die R\u00e4ume auch bei geschlossenen Fenstern ausreichend bel\u00fcftet werden k\u00f6nnten. Die vorhandenen \u00dcberschreitungen l\u00e4gen noch \u00fcber den Grenzwerten der 16. BlmSchV, was zweifelsohne das Vorhandensein von sch\u00e4dlichen Umwelteinwirkungen bedeute und Neubauten in diesem Bereich sogar ausschlie\u00dfe. Diesen feststehenden Sachverhalt aus der Bauleitplanung heraushalten zu wollen und den Bauherren f\u00fcr  konkrete bauliche oder technische Vorkehrungen zu \u00fcberlassen, stelle keine sachgerechte Abw\u00e4gung dar.    Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.   Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.            Die Anregung wurde ber\u00fccksichtigt. Die textlichen Festsetzungen wurden erg\u00e4nzt durch Ziffer I.11 Bauliche und sonstige technische Vorkehrungen zur Vermeidung oder Minderung von sch\u00e4dlichen Umwelteinwirkungen i.S.d. BImSchG. (\u00a7 9(1) Nr. 24 BauGB).Die nach DIN 4109 ermittelten L\u00e4rmpegelbereiche wurden als Hinweis unter Punkt 5 \u00fcbernommen. 1.2 HSE, Dornheimer Weg 24, 64293 Darmstadt (Schreiben vom 25.04.2006): Hinsichtlich der geplanten Anpflanzungsma\u00dfnahmen im Bereich der Leitungstrasse sei zu beachten, dass tiefwurzelnde B\u00e4ume lt. DIN 18920 und den technischen Richtlinien GW 125 einen Mindestabstand von 2,5 m zu den Versorgungsleitungen der HSE aufweisen m\u00fcssten. Werde dieser Abstand unterschritten, so seien die Leitungen gegen Wurzeleinwirkungen zu sichern oder die Standorte der B\u00e4ume dementsprechend zu verschieben. Pflanzma\u00dfnahmen im Nahbereich der Betriebsmittel seien mit der HSE abzustimmen. Es wird beantragt, Leitungs- bzw. Baumschutzma\u00dfnahmen in den planungsrechtlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan aufzunehmen. Sparte Gas Die Gasversorgung des Plangebietes sei gesichert. Bei evtl. geplanten Pflanzungen sei das DVGW-Regelwerk GW 125 zu beachten. Sparte Wasser Die Trinkwasserversorgung sei gesichert. Hinsichtlich der L\u00f6schwasserversorg-ung wird auf das Schreiben der HSE vom 26.10.2005 verwiesen.    Im Bereich der Leitungstrassen sind keine Anpflanzungsma\u00dfnahmen festge-setzt.          Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.   Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Das genannte Schreiben wurde in die Abw\u00e4gung zur Offenlage eingestellt.  Zu 2.: Der Bebauungsplan O 21 ist nach \u00a7 10 BauGB als Satzung zu beschlie\u00dfen; er wird danach durch \u00f6ffentliche Bekanntmachung in Kraft gesetzt.  Der Dezernent VI:   Dipl.-Ing. Dieter Wenzel Stadtrat  Anlage: * Begr\u00fcndung zum Bebauungsplan O 21 Zu den Sitzungen werden ausgelegt bzw. aufgeh\u00e4ngt: * Bebauungsplan O 21 * Akten (z. Hd. des Berichterstatters) * 14 Exemplare des Bebauungsplans O 21 f\u00fcr die Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung Darmstadt, den 29.05.2006 VI/61.4 zim Nst. 2603 [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. 2  ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-21%7C22905100376%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-21%7C22905100376%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Mag-21%7C22952100377%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Mag-21","number":"383","name":"Bebauungsplan S 23 - Heinrichstra\u00dfe / Nieder-Ramst\u00e4dter Stra\u00dfe / Mathildenstra\u00dfe (Aufstellungsbeschluss)","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/357","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Mag-21%7C22952100377%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 383","fileName":"be_22952100377_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":53330,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 07.06.2006 Dezernat VI   an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: Stadtplanungsamt    Vorlage-Nr. 2006/0372 Magistratsbeschluss-Nr. 383 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss   OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: VI        61 Stvv Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Bebauungsplan S 23 - Heinrichstra\u00dfe / Nieder-Ramst\u00e4dter Stra\u00dfe / Mathildenstra\u00dfe (Aufstellungsbeschluss) Vorlage vom: 31.05.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: F\u00fcr den Bereich Heinrichstra\u00dfe 127, Nieder-Ramst\u00e4dter Stra\u00dfe 73 - 81 und Mathildenstra\u00dfe 58 ist ein Bebauungsplan im Sinne des \u00a7 30 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen, mit der Zielsetzung, einer zusammenh\u00e4ngenden geschlossenen Blockrandbebauung entlang der Nieder-Ramst\u00e4dter Stra\u00dfe .  Anlagen:[MdSD3]  Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]14.06.2006 Der Vorlage wird zugestimmt.    Begr\u00fcndungsseite zur Magistratsvorlage VI vom 31.05.2006:  Das Stra\u00dfengeviert Heinrichstra\u00dfe / Nieder-Ramst\u00e4dter Stra\u00dfe / Mathildenstra\u00dfe / Gr\u00fcner Weg ist gekennzeichnet als Wohngebiet mit einzelnen, nicht st\u00f6renden gewerblichen Nutzungen. Es ist Teil der verdichteten Blockstruktur der Innenstadt. St\u00e4dtebaulich pr\u00e4gend ist der Ansatz einer Blockrandbebauung, die im Bereich Heinrichstra\u00dfe 113 - 127 und Mathildenstra\u00dfe 42 - 58 vollst\u00e4ndig geschlossen ist. Im Blockinnern hat sich eine verdichtete Wohnbebauung mit ein- bis zweigeschossigen Winkelh\u00e4usern entwickelt. Im Bereich der Nieder-Ramst\u00e4dter Stra\u00dfe ist die Blockstruktur nur marginal entwickelt. Reste fr\u00fcher giebelst\u00e4ndiger Bebauung und eingeschossiger, provisorisch anmutender Geb\u00e4ude des Wiederaufbaus nach dem zweiten Weltkrieg f\u00fchren im Verbund mit unbebauten Grundst\u00fccksteilen zu einer offenen Blockseite, die den Verkehrsl\u00e4rm der Nieder-Ramst\u00e4dter Stra\u00dfe und ihrer Kreuzung mit der Heinrichstra\u00dfe in das Blockinnere einl\u00e4sst. Dies f\u00fchrt zu einer erheblichen Minderung der Wohnqualit\u00e4t. Auch in Bezug auf das Stadtbild weist dieser Bereich erhebliche M\u00e4ngel auf: es fehlt eine angemessen ausgebildete Stadtkante, die auch ein deutliches Signal als Eingang bzw. Einfahrt zur Innenstadt von Osten her vermittelt. Um die unterschiedlichen Eigentumsinteressen im Sinne einer ganzheitlichen st\u00e4dtebaulichen L\u00f6sung zu koordinieren, soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden mit dem Ziel einer zusammenh\u00e4ngenden geschlossenen Blockrandbebauung entlang der Nieder-Ramst\u00e4dter Stra\u00dfe. Auf andere Weise sind die st\u00e4dtebaulichen Ziele in diesem Bereich nicht zu sichern, k\u00f6nnen Fehlentwicklungen nicht ausgeschlossen werden.   Geltungsbereich des Bebauungsplans S 23  Der Dezernent VI:   Dipl.-Ing. Dieter Wenzel Stadtrat  Darmstadt, den 31. Mai 2006 61.3 rf-ci Nst. 2602 61.4 zim Nst. 2603 [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. 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Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: VI          23 Stvv Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Verlegung der DRK Station Aufhebung des Erbbaurechts Gei\u00dfengasse 10 Vorlage vom: 30.05.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: Das Liegenschaftsamt wird erm\u00e4chtigt, den zwischen dem DRK und der Stadt Darmstadt abgeschlossenen Erbbauvertrag vorzeitig aufzuheben.  Anlagen:[MdSD3] Lageplan Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]14.06.2006 Der Vorlage wird zugestimmt.   Begr\u00fcndungsseite zur Magistratsvorlage vom 30.05.2006  Begr\u00fcndung: Das Deutsche Rote Kreuz ist Erbbauberechtigte an dem Grundst\u00fcck in Arheilgen, Gei\u00dfengasse 10, mit einer Laufzeit vom 01.01.1981 bis 31.12.2050. Im Zusammenhang mit der Sanierung des Ortskerns von Arheilgen ist bereits seit vielen Jahren eine Verlagerung der DRK Station vorgesehen. Aufgrund der r\u00e4umlich beengten Situation ist die Lage im Ortskernbereich f\u00fcr das DRK nicht geeignet. Vor allem durch den Fahrzeugverkehr kommt es auch zu erheblichen Belastungen f\u00fcr die Anwohner. Die Verlegung konnte aber seither nicht realisiert werden, da kein entsprechendes Grundst\u00fcck zur Verf\u00fcgung gestellt werden konnte. Im Zuge der Planung des Gemeinschaftshauses f\u00fcr die Rodgaustra\u00dfe/Messeler Stra\u00dfe auf dem ehemaligen Kirchweihplatz hat sich die M\u00f6glichkeit ergeben, einen Teil des Grundst\u00fccks dem DRK zur Verf\u00fcgung zu stellen. Das bestehende Erbbaurecht in der Gei\u00dfengasse 10 wird durch das DRK aufgegeben, f\u00fcr die aufstehenden Geb\u00e4ude ist eine Entsch\u00e4digung zu zahlen, die sich aus den \u00a7\u00a7 13 und 14 des Erbbauvertrages ergibt und auf 100.000,00 Euro bel\u00e4uft. Der Abriss der Geb\u00e4ude wird durch die Stadt aus Sanierungsmitteln finanziert. Auf die Magistratsvorlage zur Bestellung eines neuen Erbbaurechts f\u00fcr das DRK in der Messeler Stra\u00dfe 112 B wird Bezug genommen. Darmstadt, 30.05.2006 23-III/2-D6-hu-b\u00f6  Der Dezernent VI  Dipl.-Ing. Dieter Wenzel Stadtrat  [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-21%7C23005100380%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-21%7C23005100380%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Mag-21%7C20106100387%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Mag-21","number":"385","name":"Bebauungsplan K 9  -  Wohnen s\u00fcdlich der Hammelstrift -  (Satzungsbeschluss)","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/367","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Mag-21%7C20106100387%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 385","fileName":"be_20106100387_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":40587,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 08.06.2006 Dezernat VI an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: Stadtplanungsamt    Vorlage-Nr. 2006/0382 Magistratsbeschluss-Nr. 385 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss   OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: VI  61 Stvv Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Bebauungsplan K 9 - Wohnen s\u00fcdlich der Hammelstrift - (Satzungsbeschluss) Vorlage vom: 01.06.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: 1. Die zum offengelegten Entwurf des Bebauungsplans K 9 vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen der/des 1.1. HSE, Abt. N 320, Frankfurter Stra\u00dfe 100, 64293 Darmstadt vom 26.02.1993 und 07.04.1993 1.2. Regierungspr\u00e4sidium Darmstadt, Wilhelminenstr. 1-3, 64283 Darmstadt vom 08.04.1993 1.3. Sportverein Blau-Gelb Darmstadt e.V., Hammelstrift 12, 64289 Darmstadt vom 05.01.1993 1.4. Privatperson 1 1.5. Deutsche Telekom AG, Technikniederlassung, Eschborn SBN / UbeW, Postfach 5000, 65756 Eschborn vom 30.03.1993 1.6. Industrie- und Handelskammer Darmstadt, Rheinstra\u00dfe 89, 64295 Darmstadt vom 09.03.1993 1.7. Untere Naturschutzbeh\u00f6rde beim Gr\u00fcnfl\u00e4chen - und Umweltamt, Abt. Umwelt, Bessunger Str. 125, 64295 Darmstadt vom 08.06.1993 werden im Sinne der jeweiligen Stellungnahme ber\u00fccksichtigt bzw. nicht ber\u00fccksichtigt. 2. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans K 9 wird im s\u00fcdlichen Bereich aufgrund des inzwischen in Kraft getretenen Bebauungsplans K 6 bzw. K 6.1 gem\u00e4\u00df dem zu den Sitzungen ausgeh\u00e4ngten Plan und dem Kartenausschnitt auf der Titelseite der Begr\u00fcndung verkleinert (Anpassung an tats\u00e4chlichen Ausbau und Stra\u00dfenbahnlinie) .  3. Der Bebauungsplan K 9 - Wohnen s\u00fcdlich der Hammelstrift - mit Satzung \u00fcber die Gestaltung baulicher Anlagen und Landschaftsplan sowie Begr\u00fcndung vom 01.06.2006 wird zur Satzung beschlossen.  Anlagen:[MdSD3] Begr\u00fcndung zum Bebauungsplan K 9 Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]14.06.2006 Der Vorlage wird zugestimmt.   Begr\u00fcndungsseite zur Magistratsvorlage VI vom 01.06.2006: Die Stadtverordnetenversammlung hat in Ihrer Sitzung am 04.11.1982 beschlossen, f\u00fcr den vorliegenden Bereich einen Bebauungsplan im Sinne des \u00a7 30 BauGB aufzustellen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 15.11.1982 im Darmst\u00e4dter Echo und dem Darmst\u00e4dter Tagblatt bekannt gemacht.  Der Magistrat hat am 25.04.1990 dem Vorentwurf zum Bebauungsplan K 9 - Wohnen s\u00fcdlich der Hammelstrift - und der Darlegung der Ziele und Zwecke der Planung zugestimmt. Die Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gem\u00e4\u00df \u00a7 3 (1) BauGB wurde nach Bekanntmachung im Darmst\u00e4dter Echo am 07.05.1990 in der Zeit vom 07.05.1990 bis einschl. 07.06.1990 durchgef\u00fchrt. Die Tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher Belange wurden am 18.06.1990 gem\u00e4\u00df \u00a7 4 (1) BauGB \u00fcber die Aufstellung des Bebauungsplans unterrichtet. Am 18.12.1992 hat die Stadtverordnetenversammlung die Offenlage des Entwurfs zum Bebauungsplan und der dazugeh\u00f6rigen Begr\u00fcndung beschlossen. Die Offenlage erfolgte nach \u00f6ffentlicher Bekanntmachung im Darmst\u00e4dter Echo am 29.01.1993 in der Zeit vom 08.02.1993 bis 08.03.1993. Die Tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher Belange wurden am 26.02.1993 gem\u00e4\u00df \u00a7 3 (2) BauGB \u00fcber die Offenlage informiert und gem\u00e4\u00df \u00a7 4 (2) BauGB um Stellungnahme gebeten.  Zu 1.: Im Rahmen der Offenlage und der Beteiligung der Beh\u00f6rden und sonstigen Tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher Belange wurden folgende Anregungen und Stellungnahmen vorgebracht:  Anregungen und Stellungnahmen:  Abw\u00e4gung: 1.1 HSE, Abt. N 320, Frankfurter Stra\u00dfe 100, 64293 Darmstadt Vormals: HEAG-Versorgungs-AG, J\u00e4gertorstra\u00dfe 207 (Schreiben vom 26.02.1993 und 07.04.1993): Die Einwenderin sehe eine Ungleichbehandlung darin, dass ihr im \u00f6stlichen Bereich des Elsa-Brandstr\u00f6m-Weges eine private Gr\u00fcnfl\u00e4che mit Baumpflanzungen zugewiesen werde, der gegen\u00fcber-liegende westliche Stra\u00dfenbereich (zuk\u00fcnftiger Angrenzer: Bauverein) dagegen als \u00f6ffentliche Gr\u00fcnfl\u00e4che ausgewiesen sei. Es bestehe die Auffassung, dass auf dem Gel\u00e4nde des Wohnstiftes sowie der HEAG-Wohnungen schon sehr gro\u00dfz\u00fcgig private Gr\u00fcnfl\u00e4chen festgesetzt seien. Hinzu komme, dass der Gel\u00e4nde-streifen auch noch komplett mit dinglich gesicherten Leitungsrechten festgelegt werden soll. Im Rahmen des Umlegungsverfahrens w\u00fcrde der Einwenderin bei einer Fl\u00e4che von 700 qm der volle Zuteilungswert von 500,00 DM/qm berechnet. Gegen die Festsetzungen des Umlegungsplanes Hammelstrift / J\u00e4gertorstra\u00dfe habe die Einwenderin Widerspruch eingelegt. Am 07.04.1993 beantragte die Einwenderin eine Stromversorgungs-fl\u00e4che, die Darstellung der Kabel und eine zus\u00e4tzliche Trafostation. Kabel- und Baumschutzma\u00dfnahmen seien in den planungsrechtlichen Fest-setzungen aufzunehmen.     Die Festsetzungen wurden in einem Teilbereich ge\u00e4ndert, und zwar private Gr\u00fcnfl\u00e4chen in \u00f6ffentliche Verkehrsfl\u00e4chen. Hierzu wurde eine eingeschr\u00e4nkte Beteiligung gem\u00e4\u00df \u00a7 3 (3) BauGB in Verbindung mit \u00a7 13 BauGB durchgef\u00fchrt.      Das Umlegungsverfahren wurde eingestellt, da eine privatrechtliche Realisierung durch Vertr\u00e4ge zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt, dem Bauverein und der HSE erfolgte.     Das Gebiet ist bereits bebaut. \u00c4nderungen der Festsetzungen sind nicht notwendig. 1.2 Regierungspr\u00e4sidium Darmstadt, Wilhelminenstr. 1-3, 64283 Darmstadt (Schreiben vom 08.04.1993): Das Regierungspr\u00e4sidium Darmstadt teilt am 08.04.1993 mit, dass gepr\u00fcft werden solle, ob das ermittelte Ausgleichsdefizit kompensiert werden k\u00f6nne. Es w\u00e4re besonders ein Gesamtlandschaftsplan gefragt.    Im Gebiet selbst wurden erhebliche Anstrengungen unternommen, das ermittelte Ausgleichsdefizit zu kompensieren. So verblieb bei den privaten Bauma\u00dfnahmen lediglich ein Defizit von 14.000 Punkten. Ein vollst\u00e4ndiger Ausgleich war, wie auch in der Begr\u00fcndung dargestellt, nicht m\u00f6glich. Eine umfassende Eingriffs- und Ausgleichsbilanz f\u00fcr die Gesamtstadt ist im Landschaftsplan 2004 geregelt. 1.3 Sportverein Blau-Gelb Darmstadt e.V., Hammelstrift 12, 64289 Darmstadt (Schreiben vom 05.01.1993): Es wird Einspruch erhoben, da die geplante Wohnbebauung ohne ausreichenden L\u00e4rmschutz eine weitere Einschr\u00e4nkung des k\u00fcnftigen Sportbetriebes bewirken k\u00f6nnte.    Die vom Sportbetrieb ausgehenden L\u00e4rmemissionen wurden in einer Reihe von gutachterlichen Stellung-nahmen untersucht, in denen die k\u00fcnftige L\u00e4rmbelastung prognostiziert und Ma\u00dfnahmen vorgeschlagen werden. Die inzwischen realisierten Ma\u00df-nahmen reduzieren die m\u00f6glichen k\u00fcnftigen L\u00e4rmbelastungen so weit, dass ein Nebeneinander von Wohnen und Sport vertretbar und planungs-rechtlich unbedenklich ist. - Zwischen Sportgel\u00e4nde und Wohnbebauung ist ein ab-schirmendes Bauwerk festgesetzt, so dass \u00dcberschreitungen der zul\u00e4ssigen Richtwerte der 18. Verordnung zur Durchf\u00fchrung des Bundesimmissionsschutzgesetzes nur die Obergeschosse in Teilbereichen und einige wenige Reihenh\u00e4user betreffen. - Die Geb\u00e4ude am Westrand sind so angeordnet, dass gesch\u00fctzte Bereiche entstehen. - Die Spielfelder sind gem\u00e4\u00df Entwurf zum Bebauungsplan K 8.1 so angeordnet, dass die lautesten L\u00e4rmquellen den gr\u00f6\u00dften Abstand zur Wohnbebauung haben. - In einem Vertrag mit dem Sportverein Blau-Gelb sind die Betriebsbedingungen f\u00fcr den Sportbetrieb so geregelt, dass die auftretenden \u00dcberschreitungen der Richtwerte beim Normal-betrieb geringf\u00fcgig sind. Die verbleibenden \u00dcberschreitungen sind akzeptabel, zumal der Bebauungsplan zus\u00e4tzlich den Einbau von L\u00e4rmschutzfenstern in bestimmten Bereichen festsetzt und vertragliche Regelungen zu den sogenannten seltenen Ereignissen enth\u00e4lt, an denen Richtwert\u00fcber-schreitungen zugelassen werden k\u00f6nnen. Trotz der vorgesehenen Ma\u00dfnahmen, die auch in der Begr\u00fcndung dargestellt sind, k\u00f6nnen Klagen von k\u00fcnftigen Anwohnern ebenso wie Konsequenzen f\u00fcr den Sportbetrieb nicht ausgeschlossen werden. 1.4 Privatperson 1 (Schreiben vom 07.12.1992): Die Unterzeichner sprechen sich gegen die Umwidmung des Bereichs zwischen Kranichsteiner Stra\u00dfe und Hammelstrift zum Gewerbegebiet aus. Es sei nicht gerechtfertigt, die Wohnbebauung auf selbst gesteckte enge Grenzen zur\u00fcckzudr\u00e4ngen.    Die W\u00e4rmegewinnung durch passive Sonnennutzung bei der Auslegung der Heizleistung der Heizungszentrale sei durch die Beschattung gef\u00e4hrdet. Bei der bestehenden Planung des K 9 w\u00fcrde den Bauk\u00f6rpern mit Sonnenkollektoren die Grundlage entzogen. Es m\u00fcsse m\u00f6glich sein, bei einer \u00f6kologisch nicht besonders wertvollen Ackerfl\u00e4che eine ausgeglichene Eingriffs-/Ausgleichsbilanz zu erreichen. Die Parkdeckanlage in ihrer Anbindung an die Elisabeth-Selbert-Stra\u00dfe sei nicht gesichert und somit die Voraussetzung f\u00fcr die Genehmigung nicht gegeben. F\u00fcr absehbare Zeit sei nur die Erschlie\u00dfung des Baugebietes von der Hammelstrift aus m\u00f6glich, da ansonsten die Abwasserrohre verlegt werden m\u00fcssten, wof\u00fcr ein Planfest-stellungsverfahren notwendig w\u00e4re. Die Hammelstrift w\u00fcrde durch die Konzen-tration des ruhenden Verkehrs massiv belastet - L\u00e4rm, Emissionen und Unfallgefahren w\u00fcrden stark wachsen. Der Ausgleich der Eingriffs-/Ausgleichsbilanz w\u00e4re nur durch die \u00f6kologische Nutzung einer gr\u00f6\u00dferen Fl\u00e4che zu erreichen. Bei Verzicht des ersten Bauk\u00f6rpers des Geschosswohnungsbaus direkt an der Hammelstrift st\u00fcnde ausreichende Fl\u00e4che zur Verf\u00fcgung und erg\u00e4be keine Probleme mit der Beschattung. Es m\u00fcsse eine Verpflichtungs-erkl\u00e4rung im Bebauungsplan erfolgen, in dem der Bau der Elisabeth-Selbert-Stra\u00dfe f\u00fcr sp\u00e4testens 1994 verbindlich festgeschrieben w\u00fcrde.   Durch die Entwicklung der letzten Jahre ist die Anregung \u00fcberholt. In dem angesprochenen Gebiet wird auf der Rechtsgrundlage des Bebauungsplans K 6.1 Wohnungsbau entwickelt. Der rechtskr\u00e4ftige Bebauungsplan wird derzeit durch den Bebauungsplan K 6.1.2 ge\u00e4ndert. Damit werden auch die letzten noch verbliebenen und bislang nicht bebauten Fl\u00e4chen f\u00fcr gewerbliche Nutzung in Wohnbaufl\u00e4chen umgewandelt. Die gegebene Verschattung ist zumutbar. Weitere Verbesserungen w\u00e4ren nur durch zus\u00e4tzlichen Verzicht auf Wohnraum zu erreichen gewesen. Dies ist im Hinblick auf den Wohnraumbedarf nicht akzeptabel.  Eine ausgewogene Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung war nicht zu erreichen, wie in der Begr\u00fcndung dargestellt.  Die Erschlie\u00dfung des Parkdecks erfolgt von Norden \u00fcber die Hammelstrift, von S\u00fcden \u00fcber die Elisabeth-Selbert-Stra\u00dfe. Die Elisabeth-Selbert-Stra\u00dfe stellt die Verbindung zur J\u00e4gertorstra\u00dfe her. Die damit verbundenen zus\u00e4tzlichen Belastungen der Hammelstrift durch flie\u00dfenden Verkehr sind geringf\u00fcgig und zumutbar. Mehrbelastungen durch zus\u00e4tzlichen ruhenden Verkehr sind mit der Erschlie\u00dfung des Parkdecks nicht verbunden.   Eine entsprechende Fl\u00e4che steht nicht zur Verf\u00fcgung.  Ein Verzicht auf den ersten Bauk\u00f6rper des Geschosswohnungs-baus h\u00e4tte einen erheblichen Verlust an Wohnfl\u00e4che zur Folge gehabt. Dies ist in Anbetracht der geringf\u00fcgigen zus\u00e4tzlichen Verschattung nicht vertretbar. Das Baugesetzbuch l\u00e4sst eine solche Erkl\u00e4rung im Bebauungsplan nicht zu. Zudem ist die Stra\u00dfe zwischenzeitlich als Baustra\u00dfe fertiggestellt. 1.5 Deutsche Telekom AG, Technikniederlassung, Eschborn SBN / UbeW, Postfach 5000, 65756 Eschborn, Vormals: Direktion Telekom, Ludwig-Erhard-Anlage 2 - 8, Frankfurt (Schreiben vom 30.03.1993): Es wird darauf hingewiesen, dass zur fernmeldetechnischen Versorgung des Planbereichs die Verlegung neuer Fernmeldeanlagen erforderlich sei.      Die Verlegung ist im Zuge der Bebauung erfolgt. 1.6 Industrie- und Handelskammer Darmstadt, Rheinstra\u00dfe 89, 64295 Darmstadt (Schreiben vom 09.03.1993): Es wird auf die Stellungnahme vom 05.07.1990 verwiesen. Hier wurde darum gebeten, die Fl\u00e4che des K 9 nicht als allgemeines Wohngebiet, sondern als Mischgebiet f\u00fcr die Ansiedlung nicht st\u00f6render Betriebe auszuweisen. Der Bedarf an Standorten in Darmstadt sei f\u00fcr Betriebe solcher Art gro\u00df. Au\u00dferdem bestehe ein Mangel an gewerblicher Fl\u00e4che.    Das Gebiet ist inzwischen bebaut. Die Ausweisung als Wohngebiet entspricht einer Auflage des Regierungspr\u00e4sidiums. Sie steht dar\u00fcber hinaus in \u00dcbereinstimmung mit den Ausweisungen des Regionalen Raumordnungsplans und des Fl\u00e4chennutzungsplans der Wissenschaftsstadt Darmstadt. 1.7 Untere Naturschutzbeh\u00f6rde beim Gr\u00fcnfl\u00e4chen - und Umweltamt, Abt. Umwelt (vormals Umweltamt), Bessunger Str. 125, 64295 Darm-stadt (Schreiben vom 08.06.1993):  Die AG Bebauungspl\u00e4ne der UNB regt an, den Trompetenbaum aus der Pflanzliste zu streichen und durch standortgerechte Geh\u00f6lze zu ersetzen.    Der Trompetenbaum wurde aus der Pflanzliste gestrichen. Zu 2.: Der Bebauungsplan wurde dann, nachdem Baugenehmigungen nach \u00a7 33 BauGB im Vorgriff auf die Rechtskraft des Bebauungsplans erteilt worden waren, nicht weiter verfolgt. Zwischenzeitlich wurde der angrenzende Bebauungsplan K 6, sp\u00e4ter dessen Nachfolger K 6.1 und die Erg\u00e4nzung K 6.1.1 rechtskr\u00e4ftig. Das aus dem Geltungsbereich herausgenommene Teilgebiet ist durch die vorgenannten Bebauungspl\u00e4ne inzwischen in aktuellerer Form \u00fcberplant und enth\u00e4lt u.a. die zwischenzeitlich errichtete Stra\u00dfenbahnlinie nach Kranichstein. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans K 9 kann daher im S\u00fcden etwas reduziert werden, um keine \u00dcberlappung mit rechtskr\u00e4ftigen Bebauungspl\u00e4nen zu schaffen.  Zu 3.: Der Bebauungsplan K 9 ist nach \u00a7 10 BauGB als Satzung zu beschlie\u00dfen; er wird danach durch \u00f6ffentliche Bekanntmachung in Kraft gesetzt. Der Satzungsbeschluss dieses Bebauungsplanes erfolgt auch deshalb, weil die \u00dcbergangsregelung des Baugesetzbuchs 2004 f\u00fcr Pl\u00e4ne, die vor dem 20.07.2004 begonnen wurden, am 20.07.2006 endet. Danach k\u00f6nnte der Plan nicht mehr ohne Umweltbericht zur Satzung beschlossen und in Kraft gesetzt werden, was faktisch einem Neubeginn des Verfahrens gleichk\u00e4me. Es besteht jedoch lediglich die Absicht, die im Vorgriff auf den hier zu beschlie\u00dfenden Plan seinerzeit erfolgte und abgeschlossene Bebauung planungsrechtlich abzusichern und damit auch unerw\u00fcnschten Ver\u00e4nderungen vorzubeugen. Der Dezernent VI:   Dipl.-Ing. Dieter Wenzel Stadtrat Anlage: * Begr\u00fcndung zum Bebauungsplan K 9 Zu den Sitzungen werden ausgelegt bzw. aufgeh\u00e4ngt: * Bebauungsplan K 9 * Akten (z. Hd. des Berichterstatters) * 14 Exemplare des Bebauungsplans K 9 f\u00fcr die Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung Darmstadt, den 01.06.2006 VI/61.4 zim Nst. 2603 [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. ?? ?? ?? ?? 2  ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-21%7C20106100387%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-21%7C20106100387%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Mag-21%7C20206100395%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Mag-21","number":"386","name":"Bebauungsplan A 36  -  Speckg\u00e4rten Arheilgen  -  (Satzungsbeschluss)","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/371","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Mag-21%7C20206100395%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 386","fileName":"be_20206100395_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":21767,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 08.06.2006 Dezernat VI an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: Stadtplanungsamt    Vorlage-Nr. 2006/0388 Magistratsbeschluss-Nr. 386 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss   OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: VI            61 67            BA STvv Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Bebauungsplan A 36 - Speckg\u00e4rten Arheilgen - (Satzungsbeschluss) Vorlage vom: 02.06.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: 1. Die zum offengelegten Entwurf des Bebauungsplans A 36 vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen der/des 1.1. 6 Naturschutzverb\u00e4nde, gemeinsam vertreten durch Herrn Dr. Helmut Wolf, Pommernstra\u00dfe 13, 64297 Darmstadt vom 12.04.2006 1.2. Untere Naturschutzbeh\u00f6rde beim Gr\u00fcnfl\u00e4chen- und Umweltamt, Abt. Umwelt,, Bessunger Stra\u00dfe 125, 64295 Darmstadt vom 26.04.2006 werden im Sinne der jeweiligen Stellungnahme ber\u00fccksichtigt bzw. nicht ber\u00fccksichtigt. 2. Der Bebauungsplan A 36 - Speckg\u00e4rten Arheilgen - mit Landschaftsplan und Satzung \u00fcber die Gestaltung baulicher Anlagen sowie Begr\u00fcndung vom 10.01.2006 (redaktionell \u00fcberarbeitet am 02.06.2006) wird zur Satzung beschlossen.  Anlagen:[MdSD3] Begr\u00fcndung zum Bebauungsplan A 36 Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]14.06.2006 Der Vorlage wird zugestimmt.  Begr\u00fcndungsseite zur Magistratsvorlage VI vom 02.06.2006: Die Stadtverordnetenversammlung hat in Ihrer Sitzung am 18.12.1992 beschlossen, f\u00fcr den vorliegenden Bereich einen Bebauungsplan im Sinne des \u00a7 30 BauGB aufzustellen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 31.12.1992 im Darmst\u00e4dter Echo bekannt gemacht.  Der Magistrat hat am 02.11.2005 dem Vorentwurf zum Bebauungsplan A 36 - Speckg\u00e4rten Arheilgen - und der Darlegung der Ziele und Zwecke der Planung zugestimmt. Die fr\u00fchzeitige Beteiligung der \u00d6ffentlichkeit gem\u00e4\u00df \u00a7 3 (1) BauGB wurde nach Bekanntmachung im Darmst\u00e4dter Echo am 11.11.2005 in der Zeit vom 11.11.2005 bis einschl. 12.12.2005 durchgef\u00fchrt. Die Beh\u00f6rden und sonstigen Tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher Belange wurden am 17.11.2005 gem\u00e4\u00df \u00a7 4 (1) BauGB \u00fcber die Aufstellung des Bebauungsplans unterrichtet. Am 14.02.2006 hat die Stadtverordnetenversammlung die Offenlage des Entwurfs zum Bebauungsplan und der dazugeh\u00f6rigen Begr\u00fcndung beschlossen. Die Offenlage erfolgte nach \u00f6ffentlicher Bekanntmachung im Darmst\u00e4dter Echo am 21.02.2006 in der Zeit vom 01.03.2006 bis 03.04.2006. Die Beh\u00f6rden und sonstigen Tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher Belange wurden am 10.03.2006 gem\u00e4\u00df \u00a7 3 (2) BauGB \u00fcber die Offenlage informiert und gem\u00e4\u00df \u00a7 4 (2) BauGB um Stellungnahme gebeten.  Zu 1.: Im Rahmen der Offenlage und der Beteiligung der Beh\u00f6rden und sonstigen Tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher Belange wurden folgende Anregungen und Stellungnahmen vorgebracht:  Anregungen und Stellungnahmen:  Abw\u00e4gung: 1.1 6 Naturschutzverb\u00e4nde, gemeinsam vertreten durch Herrn Dr. Helmut Wolf, Pommernstra\u00dfe 13, 64297 Darmstadt, (Schreiben vom 12.04.2006): Zu 3.2 Festsetzungen: Der gesamte Passus sei schwer verst\u00e4ndlich, da mal von Quadrat-metern, mal von Kubikmetern die Rede sei. Klar sei auch nicht, was die Gr\u00f6\u00dfe der H\u00fctte mit der Gr\u00f6\u00dfe des Grundst\u00fccks zu tun habe.   Zu. 3.2.1, Landschaftsplanerische und gr\u00fcngestalterische Festsetzungen: Es wird f\u00fcr unrealistisch gehalten, dass alle 50 qm ein Obstbaum-hochstamm neu zu pflanzen sei. Seien die B\u00e4ume ausgewachsen, st\u00fcnden sie viel zu eng, auch w\u00e4re keine Bodenbebauung mehr sinnvoll m\u00f6glich. Zur Uferbepflanzung entlang dem Ruthsenbach: Es stelle sich die Frage, wer sie anlegen und pflegen solle.  Eine Renaturierung des Ruthsen-baches sei dringend erforderlich. Auch w\u00e4re es interessant zu wissen, wie sich die Stadt die Kontrolle der Einhaltung der Festsetzungen vor-stelle.     Die Festsetzungen wurden beibehalten, da sie in sich schl\u00fcssig sind. Die unterschiedlichen zul\u00e4ssigen H\u00fctten-gr\u00f6\u00dfen resultieren aus unterschied-licher Nutzung von gro\u00dfen Freizeit-grundst\u00fccken gegen\u00fcber rein zur Gartennutzung verwendeter kleiner Grundst\u00fccke. Hier reicht eine kleine Ger\u00e4teh\u00fctte aus.   Die Festsetzung wird so ge\u00e4ndert, dass je 100 qm Gartenfl\u00e4che ein Obstbaumhochstamm zu pflanzen ist.     Die Pflege des Ruthsenbachs obliegt dem Wasserverband und erfolgt in Abstimmung mit den st\u00e4dtischen \u00c4mtern.  Die Renaturierung des Ruthsenbachs beansprucht beidseits des Gew\u00e4ssers einen Gel\u00e4ndestreifen von 10 m. Dies ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. 1.2 Untere Naturschutzbeh\u00f6rde beim Gr\u00fcnfl\u00e4chen- und Umweltamt, Abt. Umwelt,, Bessunger Stra\u00dfe 125, 64295 Darmstadt (Schreiben vom 26.04.2006): Die Festsetzung III. Ziffer 5. solle wie folgt erg\u00e4nzt werden: ... innerhalb und au\u00dferhalb (Wege, Gr\u00e4ben) der privaten Gr\u00fcnfl\u00e4chen ist der Einsatz von pestizidhaltigen ...Mitteln unzul\u00e4ssig. Begr\u00fcndung: In der Vergangenheit seien Wege und Trampelpfade sowie die Entw\u00e4sserungsgr\u00e4ben mit Unkrautbek\u00e4mpfungsmitteln behandelt worden. Au\u00dferdem werde empfohlen, anstatt pro 50 m\u00b2 Fl\u00e4che solle pro 100 m\u00b2 Fl\u00e4che einen hochst\u00e4mmigen Obstbaum als Pflanzgebot festzusetzen, da ein Hochstammobstbaum eine gr\u00f6\u00dfere Fl\u00e4che ben\u00f6tige. In der Pflanzenliste seien Esche, Schwarzapfel, Salix alba wegen ihrer Gr\u00f6\u00dfe zu streichen; Salix aurita solle durch Salix cinera ersetzt werden, da Salix aurita im Flachland nicht vorkomme.     Die Festsetzungen wurden entsprechend ge\u00e4ndert.  Zu 2.: Der Bebauungsplan A 36 ist nach \u00a7 10 BauGB als Satzung zu beschlie\u00dfen; er wird danach durch \u00f6ffentliche Bekanntmachung in Kraft gesetzt.  Der Dezernent VI:   Dipl.-Ing. Dieter Wenzel Stadtrat  Anlage: * Begr\u00fcndung zum Bebauungsplan A 36 Zu den Sitzungen werden ausgelegt bzw. aufgeh\u00e4ngt: * Bebauungsplan A36 * Akten (z. Hd. des Berichterstatters) * 14 Exemplare des Bebauungsplans A 36 f\u00fcr die Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung Darmstadt, den 02.06.2006 VI/61.4 zim Nst. 2603 [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. 2  ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-21%7C20206100395%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-21%7C20206100395%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Mag-21%7C20206100396%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Mag-21","number":"387","name":"Bebauungsplan A 37  -  Kleingartenanlage an der J\u00e4gertorstra\u00dfe  -  (Satzungsbeschluss)","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/372","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Mag-21%7C20206100396%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 387","fileName":"be_20206100396_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":19036,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 08.06.2006 Dezernat VI an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: Stadtplanungsamt    Vorlage-Nr. 2006/0389 Magistratsbeschluss-Nr. 387 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss   OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: VI            61 67           Stvv Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Bebauungsplan A 37 - Kleingartenanlage an der J\u00e4gertorstra\u00dfe - (Satzungsbeschluss) Vorlage vom: 02.06.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: 1. Die zum offengelegten Entwurf des Bebauungsplans A 37 vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen der/des 1.1. 6 Naturschutzverb\u00e4nde, gemeinsam vertreten durch Herrn Dr. Helmut Wolf, Pommernstra\u00dfe 13, 64297 Darmstadt vom 12.04.2006 1.2. Untere Naturschutzbeh\u00f6rde beim Gr\u00fcnfl\u00e4chen- und Umweltamt, Abt. Umwelt,, Bessunger Stra\u00dfe 125, 64295 Darmstadt vom 26.04.2006 werden im Sinne der jeweiligen Stellungnahme ber\u00fccksichtigt bzw. nicht ber\u00fccksichtigt. 2. Der Bebauungsplan A 37 - Kleingartenanlage an der J\u00e4gertorstra\u00dfe - mit Landschaftsplan und Satzung \u00fcber die Gestaltung baulicher Anlagen sowie Begr\u00fcndung vom 29.12.2005 (redaktionell \u00fcberarbeitet am 02.06.2006) wird zur Satzung beschlossen.  Anlagen:[MdSD3] Begr\u00fcndung zum Bebauungsplan A 37 Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]14.06.2006 Der Vorlage wird zugestimmt.  Begr\u00fcndungsseite zur Magistratsvorlage VI vom 02.06.2006: Die Stadtverordnetenversammlung hat in Ihrer Sitzung am 18.12.1992 beschlossen, f\u00fcr den vorliegenden Bereich einen Bebauungsplan im Sinne des \u00a7 30 BauGB aufzustellen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 31.12.1992 im Darmst\u00e4dter Echo bekannt gemacht.  Der Magistrat hat am 29.06.2005 dem Vorentwurf zum Bebauungsplan A 37 - Kleingartenanlage an der J\u00e4gertorstra\u00dfe - und der Darlegung der Ziele und Zwecke der Planung zugestimmt. Die fr\u00fchzeitige Beteiligung der \u00d6ffentlichkeit gem\u00e4\u00df \u00a7 3 (1) BauGB wurde nach Bekanntmachung im Darmst\u00e4dter Echo am 05.07.2005 in der Zeit vom 05.07.2005 bis einschl. 05.08.2005 durchgef\u00fchrt. Die Beh\u00f6rden und sonstigen Tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher Belange wurden am 18.07.2005 gem\u00e4\u00df \u00a7 4 (1) BauGB \u00fcber die Aufstellung des Bebauungsplans unterrichtet. Am 14.02.2006 hat die Stadtverordnetenversammlung die Offenlage des Entwurfs zum Bebauungsplan und der dazugeh\u00f6rigen Begr\u00fcndung beschlossen. Die Offenlage erfolgte nach \u00f6ffentlicher Bekanntmachung im Darmst\u00e4dter Echo am 21.02.2006 in der Zeit vom 01.03.2006 bis 03.04.2006. Die Beh\u00f6rden und sonstigen Tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher Belange wurden am 10.03.2006 gem\u00e4\u00df \u00a7 3 (2) BauGB \u00fcber die Offenlage informiert und gem\u00e4\u00df \u00a7 4 (2) BauGB um Stellungnahme gebeten.  Zu 1.: Im Rahmen der Offenlage und der Beteiligung der Beh\u00f6rden und sonstigen Tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher Belange wurden folgende Anregungen und Stellungnahmen vorgebracht:  Anregungen und Stellungnahmen:  Abw\u00e4gung: 1.1 6 Naturschutzverb\u00e4nde, gemeinsam vertreten durch Herrn Dr. Helmut Wolf, Pommernstra\u00dfe 13, 64297 Darmstadt (Schreiben vom 12.04.2006): Der Vorlage werde grunds\u00e4tzlich zugestimmt. Es werden konkrete Ausf\u00fchrungen zur gestalterischen Verbesserung der H\u00fctten in Material und Form oder der Festlegung der Maximalgr\u00f6\u00dfen der H\u00fctten vermisst. Auch fehle die Festlegung des (geringen) Versiegelungsgrads und wie die optische Einbindung vor allem der Au\u00dfenr\u00e4nder verbessert werden soll. Besonders der die ganze Anlage umziehende Maschendrahtzaum sei in diesem als Gr\u00fcnzug ausgewiesenen Bereich problematisch.     N\u00e4here Festlegungen innerhalb der Kleing\u00e4rten erfolgen durch die Satzung des Kleingartenvereins und nicht durch den Bebauungsplan.     Ein Maschendrahtzaun als Einfriedung der Anlage ist \u00fcblich. 1.2 Untere Naturschutzbeh\u00f6rde beim Gr\u00fcnfl\u00e4chen- und Umweltamt, Abt. Umwelt,, Bessunger Stra\u00dfe 125, 64295 Darmstadt (Schreiben vom 26.04.2006): Die Festsetzung III. Ziffer 5. solle wie folgt erg\u00e4nzt werden: Innerhalb der Gr\u00fcnfl\u00e4chen und G\u00e4rten ist der Einsatz von pestizidhaltigen ...Mitteln unzul\u00e4ssig. Au\u00dferdem werde empfohlen, anstatt pro 50 m\u00b2 Fl\u00e4che, pro 100 m\u00b2 Fl\u00e4che einen hochst\u00e4mmigen Obstbaum als Pflanzgebot festzusetzen, da ein Hochstammobstbaum eine gr\u00f6\u00dfere Fl\u00e4che ben\u00f6tige. In der Pflanzenliste sei die Esche, wegen ihrer Gr\u00f6\u00dfe zu streichen; Salix aurita solle durch Salix cinera ersetzt werden, da Salix aurita im Flachland nicht vorkomme.    Die Festsetzungen wurden entsprechend ge\u00e4ndert. Zu 2.: Der Bebauungsplan A 37 ist nach \u00a7 10 BauGB als Satzung zu beschlie\u00dfen; er wird danach durch \u00f6ffentliche Bekanntmachung in Kraft gesetzt.  Der Dezernent VI:   Dipl.-Ing. Dieter Wenzel Stadtrat  Anlage: * Begr\u00fcndung zum Bebauungsplan A 37 Zu den Sitzungen werden ausgelegt bzw. aufgeh\u00e4ngt: * Bebauungsplan A 37 * Akten (z. Hd. des Berichterstatters) * 14 Exemplare des Bebauungsplans A 37 f\u00fcr die Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung Darmstadt, den 02.06.2006 VI/61.4 zim Nst. 2603 [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. 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Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: I          II 15        10 20         Stvv Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Beteiligung der Wissenschaftsstadt Darmstadt an einem Galileo-Zentrum Hessen  Vorlage vom: 07.06.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: 1. Der Magistrat nimmt die beigelegte Kurzfassung der Machbarkeitsstudie zur Gr\u00fcndung eines Galileo-Zentrums Hessen und den Bericht zum Stand der Verhandlungen zwischen den beteiligten Partnern zur Kenntnis. 2. Die Stadt beabsichtigt, sich an der zu gr\u00fcndenden Galileo-Zentrum Hessen GmbH zu beteiligen, soweit dies nach den Vorschriften des Gemeindewirtschaftsrechts in der Hessischen Gemeindeordnung m\u00f6glich ist. \u00dcber die Beteiligung der Stadt an der GmbH wird mit gesonderter Vorlage entschieden. Alternativ sind andere Wege der Beteiligung der Stadt vorzuschlagen. 3. Im Haushalt 2007 werden Mittel in H\u00f6he von 50 000 Euro als finanzieller Beitrag zum operativen Gesch\u00e4ft der Galileo-Zentrum Hessen GmbH bereitgestellt. Ob f\u00fcr das Jahr 2008 weitere finanzielle Zuwendungen zur Verf\u00fcgung gestellt werden und wenn ja, in welcher H\u00f6he, ist zu gegebener Zeit zu entscheiden.  Anlagen:[MdSD3] Anlage 1: Kurzfassung Machbarkeitsstudie Galileo-Zentrum Anlage 2: Pr\u00e4sentation Vorgespr\u00e4ch Gesellschaftsgr\u00fcndung vom 16.05.2006 Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]14.06.2006 Der Vorlage wird zugestimmt.  Begr\u00fcndung: Die ESA - European Space Agency - hat unter gro\u00dfer Anteilnahme der \u00d6ffentlichkeit, der Wissenschaft und der Wirtschaft das sogenannte Galileo-Programm aufgelegt. Galileo wird das erste satellitengest\u00fctzte Positionsbestimmungs- und Navigationssystem speziell f\u00fcr zivile Zwecke sein. Potenzielle Anwendungen werden in vielen Bereichen gesehen, z.B. im Bereich des Stra\u00dfenverkehrs, im Energiesektor, in der Fischerei und Landwirtschaft, in der Telekommunikation, im Umweltmanagement oder bei Such- und Rettungsdiensten. Galileo wird durch die Europ\u00e4ische Kommission als wesentlicher Baustein zur weiteren Erh\u00f6hung der Zukunftschancen der kontinentalen Weltraum- und Satellitentechnik sowie der IT-Branche angesehen. Mit Galileo sollen neue M\u00e4rkte erschlossen werden und Europa ein entscheidender technischer Vorsprung im globalen Wettbewerb verschafft werden. Entscheidend ist dabei, dass unabh\u00e4ngig vom derzeitigen, technologisch \u00e4lteren US-amerikanischen Monopolprodukt, des Globalen Positionsbestimmungssystems (GPS), ein weiteres, effizienteres und zuverl\u00e4ssigeres Angebot geschaffen wird. Als Ziel f\u00fcr die Funktionsf\u00e4higkeit des Systems wird derzeit 2010 angegeben. Die Galileo Joint Undertaking, eine eigens zur Umsetzung und \u00f6konomischen Verwertung des k\u00fcnftigen Systems gegr\u00fcndete Gesellschaft, sch\u00e4tzt das Arbeitsmarktpotenzial bis zu diesem Zeitpunkt auf 100 000 Stellen. F\u00fcr den Anwendungsmarkt wird von dort ein Umsatzpotenzial von 20 bis 30 Milliarden Euro pro Jahr vorhergesagt.   Seit Anfang Dezember 2005 steht fest, dass auch das ESOC - European Space Operations Center - in Darmstadt Anteil am Aufbau und der Entwicklung von Galileo haben wird. Circa die H\u00e4lfte der 30 f\u00fcr das Systems notwendigen Satelliten wird von Darmstadt aus in der Startphase gesteuert werden.   Damit ergibt sich f\u00fcr den Wirtschaftsstandort Darmstadt die Chance, sich als Zentrum f\u00fcr Galileo-Anwendungen zu profilieren und Arbeitsmarkteffekte \u00fcber die Ansiedlung von Unternehmen, Firmenneugr\u00fcndungen und neue Projektgebiete in bereits ans\u00e4ssigen Unternehmen zu erreichen. Grundlage daf\u00fcr ist nicht alleine die Stellung Darmstadts als internationales Zentrum der Weltraum- und Satellitentechnik bzw. -kontrolle sondern auch der herausragende Besatz der Stadt mit IT-Unternehmen, deren Knowhow wesentlich f\u00fcr die Entwicklung von produktf\u00e4higen Anwendungen aus dem Galileo-Bereich ist. Vor diesem Hintergrund haben die ESOC und die Hessische Landesregierung, hier das Ministerium f\u00fcr Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung, Vorarbeiten zur Einrichtung eines Galileo-Gr\u00fcndungs- und Anwendungszentrums in Darmstadt beauftragt. Diese m\u00fcndeten in einer Machbarkeitsstudie, die von der INI-Novation GmbH, einem Tochterunternehmen des Darmst\u00e4dter INI-Graphics-Net, erstellt wurde. Die Machbarkeitsstudie liegt der Magistratsvorlage in einer Kurzfassung bei (Anlage 1)1.  Zur konkreten Umsetzung des Projekts wurden in der Folge durch die ESOC und die Landesregierung potenzielle Mitgesellschafter einer zu gr\u00fcndenden Galileo-Zentrum Hessen GmbH kontaktiert. Dies war zun\u00e4chst die Wissenschaftsstadt Darmstadt, u.a. in einem pers\u00f6nlichen Gespr\u00e4ch zwischen Wirtschaftsminister Dr. Alois Rhiel und Oberb\u00fcrgermeister Walter Hoffmann. Als weitere Partner aus dem \u00f6ffentlichen Bereich wurden die Technische Universit\u00e4t Darmstadt und die Hochschule Darmstadt gewonnen. Als Beitrag zum operativen Gesch\u00e4ft einer Galileo-Zentrum Hessen GmbH haben ESOC und Land Hessen f\u00fcr die Jahre 2006 und 2007 insgesamt bereits Mittel in H\u00f6he von ca. 1,1 Millionen Euro avisiert und \u00fcber die Presse kommuniziert. Die Mittel sollen nicht in investive Ma\u00dfnahmen im Sinne der Errichtung von Baulichkeiten flie\u00dfen, sondern projektbezogen eingesetzt werden. R\u00e4umlichkeiten f\u00fcr die Startphase stehen auf dem Areal der ESOC zur Verf\u00fcgung. Bei weiterf\u00fchrendem Raumbedarf, z.B. f\u00fcr Firmengr\u00fcnder, soll zun\u00e4chst auf das Angebot des benachbarten TIZ - Technologie- und Innovationszentrums - zur\u00fcckgegriffen werden. Um das wirtschaftspolitische Interesse der Stadt am Galileo-Projekt zu verdeutlichen und um einen essentiellen Beitrag zum Aufbau des Galileo-Zentrums zu leisten, wird vorgeschlagen, f\u00fcr das Jahr 2007 einen Betrag in H\u00f6he von 50 000 Euro im st\u00e4dtischen Haushalt bereitzustellen. \u00dcber die Notwendigkeit einer weiterf\u00fchrenden Unterst\u00fctzung danach ist zu gegebener Zeit durch die Gremien zu entscheiden.  Dem derzeitigen Vorschlag des Landes Hessen nach sollen die Gesellschaftsanteile so verteilt werden, dass sich ein Verh\u00e4ltnis von \u00f6ffentlichen Partnern zu Privatunternehmen von 70 zu 30 ergibt. Das Land beh\u00e4lt sich vor, zuk\u00fcnftig Gesellschaftsanteile an Dritte abzugeben, ohne jedoch die Majorit\u00e4t \u00f6ffentlicher Partner aufzul\u00f6sen. Im Einzelnen ist folgende Verteilung vorgeschlagen: Land Hessen   40% Wissenschaftsstadt Darmstadt 10% Technische Universit\u00e4t Darmstadt 10% Hochschule Darmstadt  10% Privatunternehmen zusammen 30% Ihre Beteiligung haben bereits zwei Unternehmen mit Sitz bzw. mit einer wichtigen Niederlassung in Darmstadt, avisiert. Dar\u00fcber hinaus bem\u00fcht man sich seitens des Landes um einen weiteren Gesellschafter aus der Logistikbranche. Die ESOC selbst kann nicht Gesellschafter werden, da die Satzung der ESA eine Beteiligung an privatwirtschaftlich organisierten, gewinnorientierten Unternehmungen ausschlie\u00dft. Der finanzielle und organisatorische Beitrag der ESOC wird daher \u00fcber eine Beauftragung der Galileo-Zentrum Hessen GmbH durch die ESOC abgesichert werden.      Ein Entwurf des Gesellschaftsvertrags ist derzeit in Arbeit und befindet sich zwischen den Partnern in Abstimmung. Alternativ zu einer GmbH-Beteiligung sind jedoch auch alternative Beteiligungswege zu pr\u00fcfen und vorzuschlagen, sofern der Entwurf eines Gesellschaftsvertrags nicht konform zu den Bestimmungen in \u00a7 121 und \u00a7 122 HGO sein sollte.      Die oben genannte Machbarkeitsstudie ist wesentlicher Bestandteil der Unterlagen zum Vorgespr\u00e4ch Gesellschaftsgr\u00fcndung Galileo-Zentrum Hessen vom 16.05.2005 (Anlage 2)2. Es sei hier angemerkt, dass die darin von der INI-Novation GmbH vorgelegte Prognose zur quantitativen Entwicklung (S. 9) und der Erl\u00f6s- und Ergebnisplan (S. 11) vor dem Hintergrund der sehr schwer einsch\u00e4tzbaren tats\u00e4chlichen Marktpotenziale und Marktakzeptanz von (z.B. f\u00fcr den Endnutzer kostenpflichtigen) Galileo-Produkten vorsichtig beurteilt werden sollte. Die Empfehlung geht dahin, diese als best-case -Variante zu verstehen. Die Erzielung von unmittelbaren Gewinnen, wie dargestellt, w\u00e4re erfreulich, kann jedoch nicht als Voraussetzung einer Beteiligung der Stadt eingesch\u00e4tzt werden. Dar\u00fcber hinaus ver\u00e4ndert sich jedoch die Grundsituation eines wirtschaftspolitisch bedeutsamen und wichtigen Projekts f\u00fcr die Wissenschaftsstadt Darmstadt nicht. 07.06.2006 15kol               Walter Hoffmann  Wolfgang Glenz Oberb\u00fcrgermeister  B\u00fcrgermeister Dez. I   Dez. II 1 Nachdem Stadtverordnete in j\u00fcngerer Zeit zu Recht mehrfach Sparsamkeit hinsichtlich der Erzeugung von Druckkosten angemahnt hatten, wurde auf die Beilage der vollst\u00e4ndigen Machbarkeitsstudie mit einem Umfang von 148 Seiten verzichtet. Diese steht jedoch als Download unter http://www.hessen-it.de/mm/M_studie_Galileo_Zentruml.pdf zur Verf\u00fcgung und kann beim Amt f\u00fcr Wirtschaft und Stadtentwicklung jederzeit eingesehen oder angefordert werden. 2 Der darin auf der letzten Seite genannte Zeitplan ist nicht mehr g\u00fcltig. [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-21%7C20706100403%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-21%7C20706100403%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Mag-21%7C20706100406%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Mag-21","number":"389","name":"Neustrukturierung des Stadtmarketings - hier Gr\u00fcndung einer Darmstadt Marketing  GmbH und Umfirmierung ProRegio e.V. in Darmstadt City e.V.","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/378","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Mag-21%7C20706100406%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 389","fileName":"be_20706100406_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":33928,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 08.06.2006 Dezernat I an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: Amt f\u00fcr Wirtschaft und Stadtentwicklung    Vorlage-Nr. 2006/0397 Magistratsbeschluss-Nr. 389 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss Rechtsamt Hauptamt  OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: I           II 10         15 20         Stvv Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Neustrukturierung des Stadtmarketings - hier Gr\u00fcndung einer Darmstadt Marketing GmbH und Umfirmierung ProRegio e.V. in Darmstadt City e.V. Vorlage vom: 07.06.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: 1. Der Magistrat stimmt der Neustrukturierung des Stadtmarketings f\u00fcr die Wissenschaftsstadt Darmstadt gem\u00e4\u00df des in der Begr\u00fcndung dargelegten Konzepts zu. 2. Der Magistrat stimmt der Gr\u00fcndung einer Darmstadt Marketing GmbH gem\u00e4\u00df des beiliegenden Entwurfs des Gesellschaftsvertrags zu. 3. Oberb\u00fcrgermeister Walter Hoffmann als Vertreter der Stadt im ProRegio Stadt- und Regionalmarketinggesellschaft e.V. wird erm\u00e4chtigt, der \u00c4nderung des Vereinsnamens in Darmstadt City e.V. und dem beiliegenden Entwurfs einer neuen Vereinssatzung zuzustimmen. 4. Entsprechende haushaltstechnische Veranlassungen sind f\u00fcr den Haushalt 2007 zu ber\u00fccksichtigen.  Anlagen:[MdSD3] Anlage 1 Entwurf Gesellschaftsvertrag Darmstadt Marketing GmbH Anlage 2 Entwurf Satzung Darmstadt City e.V. Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]14.06.2006 Der Vorlage wird zugestimmt.    Begr\u00fcndung Anhand der eingehend diskutierten Vorlagen Nr. 2006/0077 und Nr. 2006/0094 hatte der Magistrat in seinen Sitzungen am 18.01.2006 und 25.01.2006 zugestimmt, die Neustrukturierung des Stadtmarketings weiterzuentwickeln. Ziel ist es, durch neue Strukturen die hervorragenden Potenziale Darmstadts innerhalb der Stadt, der Region und dar\u00fcber hinaus besser als bisher zu kommunizieren und zur Belebung von Handel, Gastronomie, Hotellerie und Kultureinrichtungen zu nutzen. Dies geschieht nicht zuletzt vor dem Hintergrund des im Bau befindlichen Wissenschafts- und Kongresszentrums darmstadtium, dessen Veranstaltungsakquisition von umfassenden Anstrengungen im Stadtmarketing begleitet werden muss, um Kongressbesuchern vor Ort ein breites Angebotsspektrum anbieten zu k\u00f6nnen. Zudem ist es angesichts eines sich versch\u00e4rfenden Wettbewerbs der Oberzentren und nicht-integrierten Shopping Center-Standorte in den Verdichtungsr\u00e4umen Rhein-Main und Rhein-Neckar in Zukunft noch wichtiger als bereits bisher, den Einzelhandels- und Dienstleistungsstandort City offensiv zu bewerben. Auch in den Stadtteilen sind vermehrt Anstrengungen zu unternehmen, um deren Attraktivit\u00e4t und Funktion als wohnstandortnahe Versorgungszentren insbesondere f\u00fcr den t\u00e4glichen Bedarf zu sichern.     Ausl\u00f6ser f\u00fcr \u00dcberlegungen zu einem grunds\u00e4tzlichen Neuanfang auf diesem Sektor war eine breite Unzufriedenheit mit der Arbeit und dem Wirkungsgrad des ProRegio e.V. bei weiten Teilen der institutionellen und privatwirtschaftlichen Partner der Stadtmarketingeinheit. Als Gr\u00fcnde hierf\u00fcr wurden u.a. strukturelle Probleme resultierend aus der Rechtsform des Vereins sowie eine satzungsgem\u00e4\u00dfe Aufgabenbeschreibung ausgemacht, die in ihrer Breite nicht erfolgversprechend zu bew\u00e4ltigen war. Parallel war der amtierende Oberb\u00fcrgermeister, seine Verpflichtung eine Kontrollfunktion wahrzunehmen von Anfang an konsequent verfolgend, Hinweisen auf m\u00f6gliche Unregelm\u00e4\u00dfigkeiten in der Vereinsf\u00fchrung nachgegangen bzw. hatte die zust\u00e4ndigen Stellen informiert. \u00dcber den Verlauf dieser Ermittlungen ebenso wie \u00fcber den Bericht einer eingehenden Wirtschaftspr\u00fcfung beim ProRegio e.V. wird zu gegebenem Zeitpunkt in gesonderten Vorlagen zu berichten sein. Festzuhalten ist jedoch, dass trotz aller negativen R\u00fcckwirkungen durch die Vorkommnisse eine Reform des Stadtmarketings ohnedies sachlich begr\u00fcndet und notwendig gewesen w\u00e4re.    Nach den oben genannten Beschl\u00fcssen des Magistrats begann der Oberb\u00fcrgermeister gemeinsam mit anderen Dezernentenkollegen einen breit angelegten Konsultationsprozess zur \u00dcberpr\u00fcfung und Weiterentwicklung der vorgeschlagenen Grobstruktur des zuk\u00fcnftigen Stadtmarketings. Insbesondere fanden zahlreiche ausf\u00fchrliche Gespr\u00e4che mit Vertretern der IHK Darmstadt Rhein-Main-Neckar, der Gewerbevereine in den Stadtteilen und des Einzelhandels in der City statt. Dieser Aufwand f\u00fchrte zu einer weitgehenden Akzeptanz der vorgeschlagenen Strukturierung. Die Anh\u00f6rung nach \u00a7 121 Abs. 6 HGO wurde durchgef\u00fchrt. Die Zustimmung der IHK und der Handwerkskammer zu den in der Folge vorgestellten Strukturen liegt vor. Zugleich wurde der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand des ProRegio e.V. in seiner Sitzung am 06.06.2006 eingehend \u00fcber die neuen Strukturen informiert. Auch von dort liegt ein positives Signal vor.  Im Einzelnen ist folgende Struktur f\u00fcr das zuk\u00fcnftige Stadtmarketing der Wissenschaftsstadt Darmstadt vorgesehen: Darmstadt Marketing GmbH Als zentrale Einheit des Stadtmarketings wird eine zu gr\u00fcndende Darmstadt Marketing GmbH dienen. Die Rechtsform der Gesellschaft mit beschr\u00e4nkter Haftung ist u.a. aufgrund ihrer Eigenschaft, Flexibilit\u00e4t und Entscheidungsschnelligkeit im operativen Gesch\u00e4ft zu erm\u00f6glichen, einer Vereinsstruktur vorzuziehen. Zudem sichert sie dem alleinigen Gesellschafter, der Stadt, eine unmittelbare Kontroll- und Einflussm\u00f6glichkeit. Der Vergleich mit anderen St\u00e4dten in Deutschland zeigt, dass Stadtmarketing in praktisch allen relevanten Gro\u00dfst\u00e4dten innerhalb einer GmbH betrieben wird. Entsprechende Untersuchungen des Deutschen Instituts f\u00fcr Urbanistik best\u00e4tigen dies, wobei die prozentualen Angaben zum Anteil von GmbHs an allen Stadtmarketingeinrichtungen jedoch durch den hohen Anteil von befragten Klein- und Mittelst\u00e4dten stark verf\u00e4lscht werden. Der Entwurf eines Gesellschaftsvertrags liegt zur Beschlussfassung als Anhang 1 bei. Unternehmensgegenstand der Darmstadt Marketing GmbH wird demnach die Koordination, Durchf\u00fchrung und Umsetzung von Aktivit\u00e4ten und Ma\u00dfnahmen des Stadtmarketings in der Wissenschaftsstadt Darmstadt sein. Dazu werden gem\u00e4\u00df \u00a7 2 des vorgelegten Entwurfs eines Gesellschaftsvertrags u.a. geh\u00f6ren: - die Erarbeitung von grundlegenden Marketingstrategien, - die Konzeptionierung, Anregung und Durchf\u00fchrung von Ma\u00dfnahmen zur Image- und Stadtwerbung, - die Koordination von \u00f6ffentlichkeitswirksamen Ma\u00dfnahmen privater und \u00f6ffentlicher Unternehmen sowie der Stadt, - die touristische Vermarktung der Destination Darmstadt durch u. a.  - Erstellung geeigneter zielgruppenorientierter Werbung  - Vertretung der Destination auf Fachmessen  - Betrieb von Tourist Informationen an geeigneten Standorten  - Durchf\u00fchrung von Stadtf\u00fchrungen - die Erstellung von Hotel-, Gastronomie- und Kulturpackages insbesondere in Verbindung mit dem Betrieb des Wissenschafts- und Kongresszentrums darmstadtium, - die Beteiligung an \u00fcbergreifenden Werbema\u00dfnahmen der Region. Innerhalb der Darmstadt Marketing GmbH spielt neben der \u00fcbergreifenden Koordination des Stadtmarketings der Bereich Tourismus eine besondere Rolle. In diesem Feld bedarf es in Zukunft deutlich gr\u00f6\u00dferer Anstrengungen als bisher, um die touristische Destination Darmstadt mit ihren kulturellen H\u00f6hepunkten zu vermarkten. Hierzu wird eine eigene Abteilung mit entsprechender Leitungsfunktion eingerichtet.  Die Ausschreibung f\u00fcr eine/n Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer/in der Darmstadt Marketing GmbH soll unmittelbar nach Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung erfolgen. Um m\u00f6glichst schnell eine geeignete Person gewinnen zu k\u00f6nnen, wird das Ausschreibungsverfahren durch das Hauptamt/Personalabteilung betreut. Im Auswahlverfahren werden externe, professionelle Berater hinzugezogen.  Bezug zur Wissenschafts- und Kongresszentrum Darmstadt GmbH & Co. KG Grunds\u00e4tzlich wird es als au\u00dferordentlich wichtig f\u00fcr den Erfolg des Wissenschafts- und Kongresszentrums darmstadtium und des gesamten Stadtmarketings angesehen, das Kongress- und Tourismusmarketing m\u00f6glichst frei von organisatorischen Bruchstellen zu gestalten.    Zu einem angemessenen Zeitpunkt nach Baufertigstellung und Aufnahme des Betriebs findet deshalb eine grundlegende \u00dcberpr\u00fcfung der Gesellschaftsstrukturen mit dem Ziel statt, die Aufgaben des Kongress- und Tourismusmarketings organisatorisch so eng als m\u00f6glich zu verbinden. Dies kann z.B. \u00fcber eine gemeinsame Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung der Gesellschaften stattfinden.  Stadtteilmarketing / Einbindung der Gewerbevereine  Die Vermarktung der Stadtteile und dort insbesondere der Stadtteilzentren wird k\u00fcnftig noch mehr als bisher in die H\u00e4nde der betreffenden Gewerbevereine gelegt. Diese sollen die Stadtteile mit ihren Besonderheiten und Eigenheiten aus sich selbst heraus bewerben und damit die Vielfalt st\u00e4dtischen Lebens in Darmstadt insgesamt weiter betonen. Die Darmstadt Marketing GmbH wird deshalb k\u00fcnftig Anlaufpunkt f\u00fcr die Gewerbevereine sein. Ein/e Mitarbeiter/in wird explizit als Berater und Lotse der Gewerbevereine benannt werden. Die finanzielle Unterst\u00fctzung der Gewerbevereine erfolgt k\u00fcnftig nicht mehr \u00fcber Zusch\u00fcsse der Stadtverwaltung sondern durch die Darmstadt Marketing GmbH. Vorgesehen ist, sofern die Gewerbevereine nachweisen k\u00f6nnen, einen relevanten Anteil der Gewerbetreibenden eines Stadtteils bzw. eines zu definierenden Stadtteilzentrums in angemessener H\u00f6he zu f\u00f6rdern. Dieser ist f\u00fcr Werbeaktivit\u00e4ten, Festivit\u00e4ten und Ma\u00dfnahmen wie z.B. die Weihnachtsbeleuchtung zu verwenden. Vor Beginn des Haushaltsjahrs ist ein Ma\u00dfnahmenplan vorzulegen. Nach Abschluss des Haushaltsjahrs ist ein T\u00e4tigkeits- und Ausgabennachweis zu f\u00fchren. Die Mittelvergabe sollen schuldrechtliche Vertr\u00e4ge regeln.  Es ist ausdr\u00fcckliches Ziel, durch diese Regelungen die Aktivit\u00e4ten bestehender Gewerbevereine zu unterst\u00fctzen und Anreize zur Selbstorganisation der Gewerbetreibenden in weiteren Stadtteilen zu schaffen.  Darmstadt City e.V. Der besonderen Stellung der City als zentraler Einzelhandels- und Dienstleistungsstandort von Stadt und Region sowie als kulturell vielf\u00e4ltiger Erlebnisort ist in neuen Stadtmarketingstrukturen Rechnung zu tragen. Dabei ist zu gew\u00e4hrleisten, dass: - den Gewerbetreibenden der City eine Beteiligungsplattform zur Verf\u00fcgung gestellt wird, die einer m\u00f6glichst gro\u00dfen Anzahl relevanter Akteure zug\u00e4nglich ist. Dies ist z.B. bei einer GmbH-L\u00f6sung aufgrund von Haftungsfragen, notwendiger Stammkapitaleinlage, aufw\u00e4ndigen Gesellschaftsbeitrittsmodalit\u00e4ten etc. nicht der Fall. - f\u00fcr die City in Eigenverantwortlichkeit und unter m\u00f6glichst gro\u00dfer Beteiligung der Gewerbetreibenden Marketingma\u00dfnahmen gew\u00e4hlt werden, die jedoch in keinem Fall zu den Leitlinien des \u00fcbergreifenden Stadtmarketings in Widerspruch stehen d\u00fcrfen.  Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, eignet sich eine Vereinsl\u00f6sung f\u00fcr das Themenfeld Citymarketing. Dazu soll die Vereinssatzung des heutigen ProRegio e.V. ge\u00e4ndert werden, um diese den Notwendigkeiten eines offensiven Citymarketings konsequent anzupassen. Es empfiehlt sich zudem zur Sch\u00e4rfung des k\u00fcnftigen Vereinsprofils, aber auch um die negativ besetzte Begrifflichkeit ProRegio zu entfernen, den Vereinsnamen in Darmstadt City e.V. zu \u00e4ndern.  Der Entwurf einer Vereinsatzung liegt zur Beschlussfassung \u00fcber Punkt 3.) des Beschlussvorschlags als Anhang 2 bei. Zweck des Vereins wird gem\u00e4\u00df \u00a7 2 dieses Entwurfs sein, den Einzelhandels- und Dienstleistungsstandort in der City Darmstadt zu beleben und f\u00fcr Kunden und Besucher dauerhaft attraktiv zu gestalten. Dieses Ziel soll insbesondere verwirklicht werden durch: - die Durchf\u00fchrung von Werbema\u00dfnahmen mit dem Ziel der Stabilisierung und der Erweiterung der Kundenfrequenz und des Einzugsgebiets, - Veranstaltungen im Zusammenhang mit kulturellen, gesellschaftlichen, sportlichen und wissenschaftlichen Ereignissen in Darmstadt. Nach Gespr\u00e4chen mit Einzelh\u00e4ndlern der City ist dabei zu betonen, dass die weitere Hinzuf\u00fcgung von Veranstaltungen zum Jahresprogramm \u00fcber das bestehende Ma\u00df hinaus keinesfalls ein Hauptanliegen des Darmstadt City e.V. sein sollte. Im Fokus sollen vielmehr werbliche Ma\u00dfnahmen, z.B. \u00fcber die Schaltung einer Werbekampagne in geeigneten Medien, stehen, die au\u00dferhalb Darmstadts f\u00fcr den Einkaufs-, Kultur- und Erlebnisort City Aufmerksamkeit erzeugen.     Dem Vorstand des Darmstadt City e.V. soll die Gelegenheit gegeben werden, an der Erarbeitung und Festlegung von Leitlinien f\u00fcr das \u00fcbergreifende Stadtmarketing mitzuwirken. Deshalb wird dem Vorstand des Darmstadt City e.V. im Entwurf des Gesellschaftsvertrags der Darmstadt Marketing GmbH das Recht einger\u00e4umt, ein Vorstandsmitglied f\u00fcr den Aufsichtrat der GmbH vorzuschlagen.  Der Verein wird keine eigene Organisationsstruktur aufbauen. Aus der Darmstadt Marketing GmbH wird eine Person, die der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung untergeordnet ist, als Abteilungsleitung City bzw. Citymanager/in an den Darmstadt City e.V. delegiert werden. Die/der Citymanager/in soll ihre/seine Arbeitskraft in hohem Ma\u00dfe der Betreuung der Gewerbetreibenden vor Ort als direkte/r Ansprechpartner/in widmen und in Kooperation mit diesen Werbema\u00dfnahmen f\u00fcr die City konzipieren und umsetzen.  Die Position der/des Citymanagerin/Citymanagers ist auf gleichem Wege, wie oben f\u00fcr die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung der Darmstadt Marketing GmbH erl\u00e4utert, zeitnah auszuschreiben. S\u00e4mtliche institutionellen und organisatorischen Aufgaben im Darmstadt City e.V. werden durch die Darmstadt Marketing GmbH \u00fcbernommen. Damit ist sicher gestellt, dass die Finanzmittel des Vereins unmittelbar in Marketingma\u00dfnahmen Verwendung finden.  Um den Gewerbetreibenden der City einen weiteren Anreiz zur finanziellen Beteiligung an Citymarketingma\u00dfnahmen zu geben, bietet die Stadt Unterst\u00fctzung durch ein Finanzierungsmodell an: Die Stadt gew\u00e4hrt dem Verein einen Zuschuss in H\u00f6he des 1,5-fachen der Mittel, die dem Verein aufgrund der Zuwendungen seiner Mitglieder (gem\u00e4\u00df Beitragsordnung) f\u00fcr die in \u00a7 2 der Vereinssatzung definierten Zwecke zur Verf\u00fcgung stehen - bis zu einer angemessen festzulegenden Jahresh\u00f6chstsumme. N\u00e4heres wird ein schuldrechtlicher Vertrag regeln, der mit gesonderter Vorlage dem Magistrat zur Beschlussfassung vorgelegt wird.     Walter Hoffmann  Wolfgang Glenz Oberb\u00fcrgermeister  B\u00fcrgermeister Dez. I   Dez. II    [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. 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Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: I             II III            IV 20           41 52           70 100          419 Stvv Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Besetzung von Gremien hier:Eigenbetriebe der Wissenschaftsstadt Darmstadt Vorlage vom: 11.05.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: Nach der konstituierenden Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27. April 2006 sind die Eigenbetriebe der Wissenschaftsstadt Darmstadt neu zu besetzen.  Die Neubesetzung ist erforderlich in den Eigenbetrieben 1. Kulturinstitute 2. EAD 3. B\u00e4der 4. B\u00fcrgerh\u00e4user und M\u00e4rkte Der Magistrat w\u00e4hlt wie aus der Anlage ersichtlich. Die Vorlage ist der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.   Anlagen:[MdSD3]  Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]^14.06.2006 Der Magistrat w\u00e4hlt wie aus der Anlage ersichtlich: Eigenbetrieb Kulturinstitute OB Hoffmann kraft Amtes B\u00fcrgermeister Glenz kraft Amtes Weiterhin werden benannt: Stadtrat Dr. Sabais Stadtr\u00e4tin Teichmann Eigenbetrieb EAD OB benennt in seiner Vertretung Stadtr\u00e4tin Lehr B\u00fcrgermeister Glenz kraft Amtes Stadtrat Feuchtinger kraft Amtes ( Die sachkundigen Mitglieder sind durch die Stadtverordnetenversammlung zu w\u00e4hlen ). Eigenbetrieb B\u00e4der OB Hoffmann B\u00fcrgermeister Glenz kraft Amtes Weiterhin werden benannt: Stadtrat Klein Stadtr\u00e4tin Beller Eigenbetrieb B\u00fcrgerh\u00e4user und M\u00e4rkte OB benennt Stadtr\u00e4tin Diekmann B\u00fcrgermeister Glenz kraft Amtes Weiterhin werden benannt: Stadtrat von Pr\u00fcmmer Stadtrat Schreiner    Begr\u00fcndung zur Magistratsvorlage am 11. Mai 2006  Eigenbetrieb Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt Nach \u00a7 6 der Betriebssatzung f\u00fcr den Eigenbetrieb Kulturinstitute der Stadt Darmstadt vom 19. 12.1960 geh\u00f6ren dem Eigenbetrieb an: a) der Oberb\u00fcrgermeister oder ein von ihm bestimmtes Magistratsmitglied sowie 3 weitere Magistratsmitglieder/innen, darunter der/die Stadtk\u00e4mmerer/in - OB und Stadtk\u00e4mmerer kraft Amtes, die weiteren Magistratsmitglieder nach  Verh\u00e4ltniswahl  b) 5 Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung und deren Vertreter   - die Wahl durch die Stadtverordnetenversammlung nach Verh\u00e4ltniswahl  c) 2 Mitglieder des Personalrates und deren Vertreter    - die Mitglieder des Personalrates sind bis Mai 2008 gew\u00e4hlt.   Eigenbetrieb Abfallwirtschaft und Stadtreinigung der Wissenschaftsstadt Darmstadt Nach \u00a7 6 der Betriebssatzung des Eigenbetriebs vom 05.10. 1994 geh\u00f6ren dem Eigenbetrieb an: a) der Oberb\u00fcrgermeister oder ein von ihm bestimmtes Magistratsmitglied   2 weitere Magistratsmitglieder, darunter   der/die Stadtk\u00e4mmerer/in und der/die Fachdezernent/in  - Die Dezernenten kraft Amtes bzw. durch Vertretungsbeauftragung des OB - b) 4 Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung und deren Vertreter   -   - Mehrheitswahl durch die Stadtverordnetenversammlung -   c ) 2 Mitglieder des Personalrates  - diese sind bereits bis Mai 2008 gew\u00e4hlt -   d) 2 wirtschaftlich oder technisch besonders erfahrene Personen gem.    \u00a7 6 des EigBGes.  -     - Wahl durch die Stadtverordnetenversammlung nach Mehrheitswahl  Betriebskommission Eigenbetrieb B\u00e4der der Stadt Darmstadt Nach \u00a7 6 der Betriebssatzung des -Eigenbetriebs B\u00e4der der Stadt vom 19. 12. 1990 geh\u00f6ren dem Eigenbetrieb an:  a) der Oberb\u00fcrgermeister oder ein von ihm beauftragtes Magistratsmitglied   3 weitere Magistratsmitglieder; darunter der/die Stadtk\u00e4mmerer/in - OB und Stadtk\u00e4mmerer/in kraft Amtes, die weiteren Magistratsmitglieder  nach Verh\u00e4ltniswahl  b) 5 Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung und deren Vertreter    - Wahl durch die Stadtverordnetenversammlung nach Verh\u00e4ltniswahl - c) 2 Mitglieder des Personalrates und deren Vertreter   - die Mitglieder des Personalrates sind bis Mai 2008 bereits gew\u00e4hlt -.  Betriebskommission Eigenbetrieb B\u00fcrger und Kongressh\u00e4user  Nach \u00a7 3 der Betriebssatzung des Eigenbetriebes B\u00fcrger- und Kongressh\u00e4user geh\u00f6ren dem Eigenbetrieb an: a) der Oberb\u00fcrgermeister oder ein von ihm bestimmtes Magistratsmitglied sowie 3 weitere Magistratsmitglieder, darunter der/die Stadtk\u00e4mmerer/in - OB kraft und Stadtk\u00e4mmerer/in Amtes, die weiteren Magistratsmitglieder  Wahl durch Magistrat nach Verh\u00e4ltniswahl b) 5 Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung sowie deren Vertreter - Wahl durch die Stadtverordnetenversammlung nach Verh\u00e4ltniswahl -  c) 2 Mitglieder des Personalrates - die Mitglieder des Personalrates sind bis Mai 2008 bereits gew\u00e4hlt -   Darmstadt, 11. Mai 2006 100/Ja Nst.: 2318    Walter Hoffmann       Wolfgang Glenz    Wolfgang Feuchtinger Oberb\u00fcrgermeister      B\u00fcrgermeister    Stadtrat    Cornelia Diekmann Stadtr\u00e4tin [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-21%7C21105100334%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-21%7C21105100334%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Mag-21%7C21205100335%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Mag-21","number":"394","name":"Besetzung von Gremien\r\nhier: a) Wasserverband Hessisches Ried\r\n        b) Wasserverband Modaugebiet\r\n        c) Wasserverband Schwarzbachgebiet Ried\r\n\r\n","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/343","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Mag-21%7C21205100335%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 394","fileName":"be_21205100335_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":14965,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 18.05.2006 Dezernat I an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: Hauptamt    Vorlage-Nr. 2006/0331 Magistratsbeschluss-Nr. 394 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss   OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: II           III 100 20 101 Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Besetzung von Gremien hier: a) Wasserverband Hessisches Ried     b) Wasserverband Modaugebiet     c) Wasserverband Schwarzbachgebiet Ried  Vorlage vom: 12.05.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: Nach der konstituierenden Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27. April 2006 sind die Mitglieder f\u00fcr die Verbandsversammlungen   a) Wasserverband Hessisches Ried b) Wasserverband Modaugebiet c) Wasserverband Schwarzbachgebiet Ried  neu zu w\u00e4hlen. 1 Mitglied und ein stellvertretendes wird durch den Magistrat der Verbandsversammlung vorgeschlagen.  Der Magistrat w\u00e4hlt wie aus der Anlage ersichtlich.    Anlagen:[MdSD3]  Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]14.06.2006 Der Magistrat benennt und w\u00e4hlt wie folgt:  a) Wasserverband Hessisches Ried Verbandsversammlung: Stadtrat Nebhuth Stadtr\u00e4tin Teichmann Stadtrat F\u00f6hrenbach Verbandsvorstand: Stadtrat Wenzel Stellv.Stadtrat Feuchtinger b) Wasserverband Modaugebiet Verbandsversammlung Stadtrat F\u00f6hrenbach Stadtr\u00e4tin Teichmann Verbandsvorstand Stadtrat Wenzel  c) Wasserverband Schwarbachgebiet Ried Verbandsversammlung Stadtrat Busch Stadtrat F\u00f6hrenbach Verbandsvorstand: Stadtrat Wenzel Stellv. Stadtrat Feuchtinger  Begr\u00fcndung der Magistratsvorlage vom 12. Mai 2006  Nach der konstituierenden Sitzung der Stadtverordnetenversammlung sind Neuwahlen in nachfolgenden Verb\u00e4nden erforderlich:  a) Wasserverband Hessisches Ried Nach \u00a7\u00a7 8, 15 und 16 der Satzung des Wasserverbandes geh\u00f6ren der Verbandsersammlung 3 Mitglieder des Magistrats dem Verbandsvorstand 1 Mitglied des Magistrats und 1 stellvertretendes Mitglied an.  Die Wahl zur Verbandsversammlung erfolgt durch den Magistrat nach Verh\u00e4ltniswahlverfahren; die Wahl durch den Verbandsvorstand erfolgt durch die Verbandsversammlung auf Vorschlag des Magistrats.   b) Wasserverband Modaugebiet Nach \u00a7\u00a7 9, 15 und 16 der Satzung des Wasserverbandes Modaugebiet geh\u00f6ren der Verbandsversammlung  Je 1 Mitglied und 1 stellvertretendes Mitglied des Magistrats und  dem Verbandsvorstand  je Mitglied und 1 stellvertretendes Mitglied, vorgeschlagen durch den Magistrat an.  Die Wahl in die Verbandsversammlung erfolgt durch den Magistrat nach Mehrheitswahl; die Wahl in den Verbandsvorstand durch die Verbandsversammlung auf Vorschlag durch den Magistrat als Teil der Mitgliedsgruppe gem. \u00a7 14 Abs. 2 Nr. ..1.   c) Wasserverband Schwarzbach Ried Nach \u00a7\u00a7 9 und 15 der Satzung des Wasserverbandes Schwarzbach Ried geh\u00f6ren der Verbandsversammlung Je ein Mitglied und 1 stellvertretendes Mitglied, dem Verbandsvorstand 1 Mitglied und ein stellvertretendes Mitglied, vorgeschlagen durch den Magistrat an.  Die Wahl in die Verbandsversammlung erfolgt durch den Magistrat durch Mehrheitswahl; die Benennung in den Verbandsvorstand durch den Magistrat.  Darmstadt, 12. Mai 2006 100/Ja Nst.: 2318    Walter Hoffmann Oberb\u00fcrgermeister  [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-21%7C21205100335%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-21%7C21205100335%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Mag-21%7C21505100338%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Mag-21","number":"395","name":"Betriebskommission Darmst\u00e4dter Werkst\u00e4tten und Wohneinrichtungen\r\n","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/344","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Mag-21%7C21505100338%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 395","fileName":"be_21505100338_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":11970,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 17.05.2006 Dezernat I an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung II: Amt: Hauptamt    Vorlage-Nr. 2006/0333 Magistratsbeschluss-Nr. 395 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss   OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: II            V DWW         20 100          Stvv Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Betriebskommission Darmst\u00e4dter Werkst\u00e4tten und Wohneinrichtungen Vorlage vom: 15.05.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: Nach der konstituierenden Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27. April 2006 ist die Besetzung der Betriebskommission neu vorzunehmen.  Der Magistrat w\u00e4hlt wie aus der Anlage ersichtlich. Die Vorlage ist der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.  Anlagen:[MdSD3]  Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]14.06.2006 Der Magistrat benennt und w\u00e4hlt wie folgt: OB benennt Stadtr\u00e4tin Wagner Stadtk\u00e4mmerer Glenz kraft Amtes Stadtrat Dr. Sabais   Begr\u00fcndung zur Magistratsvorlage am 15. Mai 2006  Nach \u00a7 8 der Betriebssatzung der Betriebskommission Darmst\u00e4dter Werkst\u00e4tten und Wohneinrichtungen vom 16. 12. 2004 geh\u00f6ren der Betriebskommission Darmst\u00e4dter Werkst\u00e4tten und Wohneinrichtungen an: a) OB oder ein von ihm zu bestimmendes Magistratsmitglied sowie 2 weitere Magistratsmitglieder darunter der Stadtk\u00e4mmerer/in - OB Kraft Amtes, Stadtk\u00e4mmerer kraft Amtes, drittes Magistratsmitglied nach Mehrheitswahl im Magistrat -  b) 4 Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung  - Listenwahl in der Stadtverordnetenversammlung c) 2 Mitglieder des Personalrates des Eigenbetriebs - diese sind bereits bis Mai 2008 gew\u00e4hlt -  d) 2 mit den Aufgaben des Eigenbetriebs besonders erfahrene Personen - Mehrheitswahl in der Stadtverordnetenversammlung -   Der Magistrat benennt die zu Ziffer a) benannten Personen.  Darmstadt,. 15. 05. 2006 100/Ja Nst.: 2318   Walter Hoffmann                           Wolfgang Glenz Oberb\u00fcrgermeister                          Stadtk\u00e4mmerer  [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. 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Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: II          V VI          50 51         100 Stvv Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Besetzung von Kommission und Aussch\u00fcssen a) Sozialhilfekommission b) Soziale Brennpunkte c) Jugendhilfeausschu\u00df Vorlage vom: 15.05.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: Nach der konstituierenden Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27. April 2006 sind die Kommissionen und Aussch\u00fcsse neu zu besetzen. Der Magistrat w\u00e4hlt wie aus der Anlage ersichtlich. Die Vorlage ist der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.    Anlagen:[MdSD3]  Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]14.06.2006 Der Magistrat benennt und w\u00e4hlt wie folgt: a) Sozialhilfekommission   B\u00fcrgermeister Glenz schl\u00e4gt vor, im Sozialausschuss dar\u00fcber zu beraten, ob diese   Kommission nicht obsolet ist. b) Kommission Soziale Brennpunkte   Kraft Amtes   B\u00fcrgermeister Glenz  Stadtrat Wenzel  Stadtr\u00e4tin Wagner   Weiterhin werden benannt:   Stadtrat F\u00f6hrenbach   Stadtrat Schreiner   Stadtrat Pakleppa   Stadtrat Schindler   c) Jugendhilfeausschuss   B\u00fcrgermeister Glenz als zust\u00e4ndiger Dezernent   Begr\u00fcndung der Magistratsvorlage vom 15. Mai 2006  1. Sozialhilfekommission  Nach \u00a7 114 BSHG in Verbindung mit \u00a7 20 des Ausf\u00fchrungsgesetzes zum BSHG und \u00a7 72 setzt sich die Sozialhilfekommission wie folgt zusammen: a) Oberb\u00fcrgermeister kraft Amtes oder ein von ihm bestimmtes Magistratsmitglied, weitere Magistratsmitglieder, deren Anzahl festzulegen ist die/das weitere Magistratsmitglied; Wahl durch den Magistrat nach Verh\u00e4ltniswahl b) 6 Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung  c) 6 Sachkundige Einwohner/innen Gem. \u00a7 21 des Ausf\u00fchrungsgesetzes zum BSHG sind sozial erfahrene Personen f\u00fcrs Widerspruchsverfahren zu berufen Wahl durch die Stadtverordnetenversammlung nach Verh\u00e4ltniswahl. 2. Kommission Soziale Brennpunkte Nach Beschluss des Magistrats vom 29. 05. 1991 und 18. 07.1997 in Verbindung mit \u00a7\u00a7 72 HGO setzt sich die Kommission Soziale Brennpunkte wie folgt zusammen: a) Sozialdezernent  Liegenschaftsdezernent  Baudezernent   Wohnungsdezernent/in   sowie   4 weitere Magistratsmitglieder  - Dezernenten kraft Amtes; die weiteren 4 Magistratsmitglieder nach   Verh\u00e4ltniswahl -  b) je 1 Vertreter/in der in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen   Parteien   - Beschlussvorschlag zur Pr\u00e4sizisierung von b)- je 1 von der in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Parteien und W\u00e4hlergruppen   c) je 1 Vertreter der Kirchen oder Gemeinden, die im Bereich der sozialen  Brennpunkte aktiv sind    3 Vertreter/innen der Arbeitsgemeinschaft der Verb\u00e4nde der freien   Wohlfahrtspflege  6 Bewohner/innen der Wohngebiete Akazienweg/Gehaborner Weg und  Rodgaustra\u00dfe/Messeler Stra\u00dfe    -Wahl durch die Stadtverordnetenversammlung nach Verh\u00e4ltniswahl -  3.  Jugendhilfeausschuss    Nach \u00a7 4 der Satzung f\u00fcr das Jugendamt der Stadt Darmstadt vom 04. 02. 1964    setzt sich der Jugendhilfeausschuss wie folgt zusammen:    ( Die Zahl der stimmberechtigten Mitglieder betr\u00e4gt 15.Davon sollen mindestens    7 Frauen sein ).    a) Oberb\u00fcrgermeister oder der/die f\u00fcr das Jugendamt zust\u00e4ndige Dezernent/in      - Dezernent kraft Amtes - -     b) 8 Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung oder von dieser gew\u00e4hlten      Frauen und M\u00e4nner, die in der Jugendhilfe erfahren sind  - Listenwahl durch Stadtverordnetenversammlung -     c) 6 Personen auf Vorschlag der anerkannten Tr\u00e4ger der freien Jugendhilfe -       - Listenwahl durch die Stadtverordnetenversammlung -  Der Magistrat w\u00e4hlt die zu Ziffer a) genannten Personen.  Darmstadt, 15. Mai 2006 100/Ja Nst.: 2318   Walter Hoffmann           Wolfgang Glenz         Daniela Wagner Oberb\u00fcrgermeister         B\u00fcrgermeister          Stadtr\u00e4tin   Dieter Wenzel Stadtrt  [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-21%7C21505100339%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-21%7C21505100339%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Mag-21%7C21605100342%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Mag-21","number":"397","name":"Besetzung der Sportkommission","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/346","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Mag-21%7C21605100342%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 397","fileName":"be_21605100342_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":11547,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 18.05.2006 Dezernat I an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: Hauptamt    Vorlage-Nr. 2006/0337 Magistratsbeschluss-Nr. 397 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss   OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: I            52 100          Stvv  Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Besetzung der Sportkommission Vorlage vom: 16.05.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: Nach der konstituierenden Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27. April 2006 sind die Gremien, Kommissionen neu zu besetzen. Der Magistrat w\u00e4hlt wie aus der Anlage ersichtlich. Die Vorlage ist der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.  Anlagen:[MdSD3]  Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]14.06.2006 Dem Magistrat lag als Tischvorlage die Liste der sachkundigen Personen vor. Diese Liste wird an die Stadtverordnetenversammlung zur weiteren Beschlussfassung Weitergeleitet.  Der Magistrat w\u00e4hlt wie folgt: OB Hoffmann kraft Amtes Weiterhin: Stadtr\u00e4tin Beller Stellv. Stadtrat Pakleppa Stadtrat Klein Stellv. Stadtrat Dr.Sabais   Begr\u00fcndung zur Magistratsvorlage vom 16. Mai 2006  Nach \u00a7 72 HGO in Verbindung mit dem Magistratsbeschlu\u00df vom 02.07.2003 und \u00a7 2 der Gesch\u00e4ftsordnung geh\u00f6ren der Sportkommission an: a) 3 Mitglieder des Magistrats, darunter OB kraft Amtes   - Listenwahl f\u00fcr 2 Magistratsmitglieder -  b) 4 Stadtverordnete  - Listenwahl -  c) 4 sachkundige Personen ( 3 Sportkreis, 1 Schulsportkoordinator )   - Listenwahl auf Vorschlag der Verb\u00e4nde durch Stadtverordnetenversammlung -  Der Magistrat w\u00e4hlt die zu a) genannten Magistratsmitglieder.  Darmstadt, 16. Mai 2006 100/Ja Nst.: 2318    Walter Hoffmann Oberb\u00fcrgermeister [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-21%7C21605100342%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-21%7C21605100342%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Mag-21%7C21605100343%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Mag-21","number":"398","name":"Kuratorium f\u00fcr die Deutsch-Baltische Patenschaft\r\n\r\n","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/347","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Mag-21%7C21605100343%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 398","fileName":"be_21605100343_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":11504,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 18.05.2006 Dezernat I an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: Hauptamt    Vorlage-Nr. 2006/0338 Magistratsbeschluss-Nr. 398 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss   OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: I            20 100         Stvv Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Kuratorium f\u00fcr die Deutsch-Baltische Patenschaft Vorlage vom: 16.05.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: Nach der konstituierenden Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27. April 2006 sind Kuratorien, Gremien u. \u00e4. neu zu besetzen. Der Magistrat w\u00e4hlt wie aus der Anlage ersichtlich. Die Vorlage ist der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.    Anlagen:[MdSD3]  Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]14.06.2006 Der Magistrat w\u00e4hlt wie folgt: OB Hoffmann- kraft Amtes Stadtrat Busch Stadtrat von Pr\u00fcmmer Stadtrat Schreiner    Begr\u00fcndung zur Magistratsvorlage am 16. Mai 2006   Kuratorium f\u00fcr die Deutsch-Baltische Patenschaft Gem\u00e4\u00df Magistratsbeschlu\u00df vom 14. 11. 1962 geh\u00f6ren dem Kuratorium der Deutsch-Baltischen Patenschaft an: a) der Oberb\u00fcrgermeister als Vorsitzender und 3 weitere Magistratsmitglieder     - nach Listenwahl -  b) je 1 Vertreter der in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Fraktionen   - Benennung durch die in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen  Fraktionen -  c) 7 Mitglieder der deutsch-baltischen Landmannschaft   - die Mitglieder werden von der Landsmannschaft benannt -  Die zu Ziffer a) genannten Personen werden vom Magistrat wie nachstehend aufgef\u00fchrt benannt.  Darmstadt, 16. Mai 2006 100/Ja Nst.: 2318   Walter Hoffmann Oberb\u00fcrgermeister [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-21%7C21605100343%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-21%7C21605100343%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Mag-21%7C21605100344%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Mag-21","number":"399","name":"Besetzung Schulkommission\r\n","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/348","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Mag-21%7C21605100344%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 399","fileName":"be_21605100344_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":11496,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 18.05.2006 Dezernat I an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: Hauptamt    Vorlage-Nr. 2006/0339 Magistratsbeschluss-Nr. 399 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss   OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: V        100 Stvv Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Besetzung Schulkommission Vorlage vom: 16.05.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: Nach der konstituierenden Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27. April 2006 sind die Kommissionen, Kuratorien u.\u00e4. neu zu besetzen. Der Magistrat benennt wie aus der Anlage ersichtlich. Die Vorlage ist der Stadtverordnetenversammlung zur weiteren Beschlussfassung vorzulegen.   Anlagen:[MdSD3]  Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]14.06.2006 Der Magistrat legt die Zahl der weiteren Mitglieder auf 3 fest und w\u00e4hlt wie folgt: OB benennt Stadtr\u00e4tin Wagner Weiterhin werden gew\u00e4hlt: Stadtrat Pakleppa Stadtrat Dr. Sabais Stadtrat Klein    Begr\u00fcndung zur Magistratsvorlage am 16. Mai 2006  Der Schulkommission geh\u00f6ren an: a) OB kraft Amtes oder ein durch ihn zu bestimmende/r Vertreter/in b) 4 Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung   - Listenwahl durch Stadtverordnetenversammlung -  c) sachkundige Einwohner/innen   - Listenwahl durch Stadtverordnetenversammlung  Nach \u00a7 148 Schulgesetz vom 17. 06.1992 in Verbindung mit \u00a7 72 HGO in der Neufassung des \u00a7 148 HSchG vom 02. 08. 2002 m\u00fcssen Lehrer/innen, Eltern, Sch\u00fcler/innen, sowie Vertreter der Kirchen und von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, die K\u00f6rperschaften dese \u00f6ffentlichen Rechts sind, der Schulkommission angeh\u00f6ren.  Darmstadt, 16. Mai 2006 100/Ja Nst.: 2318   Walter Hoffmann Oberb\u00fcrgermeister [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-21%7C21605100344%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-21%7C21605100344%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Mag-21%7C21605100345%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Mag-21","number":"400","name":"Kommission zur Abwehr des Flugl\u00e4rms f\u00fcr den Flughafen Frankfurt/Main","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/349","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Mag-21%7C21605100345%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 400","fileName":"be_21605100345_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":10841,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 18.05.2006 Dezernat I an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: Hauptamt    Vorlage-Nr. 2006/0340 Magistratsbeschluss-Nr. 400 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss   OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: III          V 100 Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Kommission zur Abwehr des Flugl\u00e4rms f\u00fcr den Flughafen Frankfurt/Main Vorlage vom: 16.05.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: Nach der konstituierenden Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27. April 2006 sind die Kommissionen, Kuratorien u. \u00e4. neu zu besetzen.  Der Magistrat w\u00e4hlt wie aus der Anlage ersichtlich.   Anlagen:[MdSD3]  Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]14.06.2006 Der Magistrat benennt Stadtrat Feuchtinger: in seiner Vertretung Stadtr\u00e4tin Wagner.    Begr\u00fcndung zur Magistratsvorlage vom 16. Mai 2006  Mit Erlass des Hessischen Ministers der Wirtschaft und Technik vom 30.09.1981, sowie Mitteilung des Hessischen Ministeriums f\u00fcr Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung vom 29. 04.2002 geh\u00f6ren der Kommission zur Abwehr des Flugl\u00e4rms f\u00fcr den Flulghafen Frankfurt / Main an - 1 Mitglied des Magistrats; 1 weiteres Magistratsmitglied als Stellvertretr/in. Die Wahl erfolgt durch Mehrheitswahl durch den Magistrat.  Darmstadt, 16.Mai 2006 100/ Ja Nst.: 2318   Walter Hoffmann Oberb\u00fcrgermeister   [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. 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Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: I 100 Stvv. Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: B\u00fcrgerkomitee f\u00fcr St\u00e4dtepartnerschaften Vorlage vom: 18.05.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: Nach der konstituierenden Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27. April 2006 sind die Kuratorien, Gremien, u. \u00e4. neu zu w\u00e4hlen. Der Magistrat w\u00e4hlt wie aus der Anlage ersichtlich. Die Vorlage ist der Stadtverordnetenversammlung zur weiteren Beschlussfassung vorzulegen.  Anlagen:[MdSD3]  Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]14.06.2006 Der Magistrat w\u00e4hlt wie folgt: OB Hoffmann kraft Amtes Weiterhin werden gew\u00e4hlt: Stadtr\u00e4tin Lehr Stadtrat Klein Stadtr\u00e4tinTeichmann   Begr\u00fcndung zur Magistratsvorlage am 18. Mai 2006  Gem\u00e4\u00df Beschluss des Magistrats vom 24. Januar 1979 und 06. 06.2001, best\u00e4tigt durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung am 17. 05. 1979 und 19. 06.2001, geh\u00f6ren dem B\u00fcrgerkomitee f\u00fcr St\u00e4dtepartnerschaften an: a) der Oberb\u00fcrgermeister sowie drei weitere Magistratsmitglieder - Wahl nach Verh\u00e4ltniswahl -  b) 4 Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung  - Verh\u00e4ltniswahl durch die Stadtverordnetenversammlung - c) sachkundige Einwohner/innen   3 Vertreter der Kirchen   Vertreter der Industrie/Banken   1 Vertreter des st\u00e4dtischen Energiebetriebes   je 1 Vertreter IHK und Handwerkskammer   1 Vertreter DGB   2 Vertreter karitativer Vereine   1 Vertreter der Europaunion  - Wahl durch die Stadtverordnetenversammlung nach Verh\u00e4ltniswahl       Darmstadt, 18. Mai 2006   100//Ja Nst: 2318     Walter Hoffmann   Oberb\u00fcrgermeister [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. 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Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: IV           100 Gesundheitsamt Stvv. Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Verwaltungsverband Gesundheitsamt der Stadt Darmstadt und des Landkreises Darmstadt - Dieburg  Vorlage vom: 17.05.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: Nach der konstituierenden Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27. April 2006 sind Kuratorien, Gremien, Verb\u00e4nde u. \u00e4. neu zu w\u00e4hlen. Der Magistrat nimmt Kenntnis und leitet die Vorlage der Stadtverordnetenversammlung zur weiteren Beschlussfassung vor.   Anlagen:[MdSD3]  Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]14.06.2006 Der Magistrat benennt als zust\u00e4ndige Dezernentin Stadtr\u00e4tin Diekmann.   Begr\u00fcndung zur Magistratsvorlage am 17. 05. 2006  Gem\u00e4\u00df \u00a7\u00a7 4 und 6 der Satzung des Zweckverbandes Verwaltungsverband f\u00fcr das Gesundheitsamt der Stadt Darmstadt und des Landkreises Darmstadt - Dieburg  i. d. F. vom 14. 12.1979 geh\u00f6ren dem Verwaltungsverband und der Verbandsversammlung an: Verbandsvorstand Mitglied kraft Amtes der/die Dezernent/in f\u00fcr das Gesundheitswesen  Der/die Dezernent/in f\u00fcr das Gesundheitswesen bzw. f\u00fcr das Gesundheitswesen zust\u00e4ndige Kreisbeigeordnete wechseln sich alle drei Jahre im Verbandsvorsitz und in der Stellvertretung ab.  Auf Vorschlag der Stadtverordnetenversammlung von der Verbandsversammlung zu w\u00e4hlendes weiteres Vorstandsmitglied ( \u00a7 6 der Satzung ) Verbandsversammlung 3 Vertreter der Stadtverordnetenversammlung  Der Magistrat nimmt Kenntnis und leitet die Vorlage zur weiteren Beschlussfassung an die Stadtverordnetenversammlung weiter.  Darmstadt, 17. Mai 2006 100/Ja Nst.: 2318   Walter Hoffmann                        Cornelia Diekmann Oberb\u00fcrgermeister                       Stadtr\u00e4tin   [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-21%7C21705100349%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-21%7C21705100349%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Mag-21%7C23105100382%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Mag-21","number":"403","name":"Kindergartenausschu\u00df Wixhausen","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/364","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Mag-21%7C23105100382%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 403","fileName":"be_23105100382_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":11987,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 07.06.2006 Dezernat I an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: Hauptamt 100    Vorlage-Nr. 2006/0377 Magistratsbeschluss-Nr. 403 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss   OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: I            BW 100         OBW Stvv. Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Kindergartenausschuss Wixhausen Vorlage vom: 31.05.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: Nach der konstituierenden Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27. April 2006 ist der Kindergartenausschuss neu zu w\u00e4hlen. Dem Kindergartenausschuss Wixhausen geh\u00f6ren an: a) Bezirksverwalter Wixhausen ( Mehrheitswahl im Magistrat ) b) 2 Mitglieder des Ortsbeirates und deren Stellvertreter ( Listenwahl durch die Stadtverordnetenversammlung ) Der Magistrat w\u00e4hlt wie aus der Anlage ersichtlich. Die Vorlage ist der Stadtverordnetenversammlung zur weiteren Beschlussfassung vorzulegen.  Anlagen:[MdSD3]  Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]14.06.2006 Der Magistrat benennt als seinen Vertreter Bezirksverwalter Henske. Die weitere Benennung des Ortsbeirates soll k\u00fcnftig dem von den Wixh\u00e4usern gew\u00e4hlten Ortsbeirat \u00fcberlassen werden. Die Vorlage ist dem Ortsbeirat zur weiteren Beschlussfassung vorzulegen.   Begr\u00fcndung zur Magistratsvorlage am 31. 05. 2006 Nach dem Vertrag der ehemals selbst\u00e4ndigen Gemeinde Wixhausen und der Evangelischen Kirchengemeinde Wixhausen vom 11. 03.1971 bestimmt \u00a7 3, dass f\u00fcr die beiden Wixh\u00e4user Kinderg\u00e4rten ein Ausschuss gebildet wird, der sich u. a. aus zwei Mitgliedern der Ortsbeirates und deren Stellvertreter und dem Bezirksverwalter zusammensetzt.  Der Magistrat benennt f\u00fcr den Kindergartenausschuss Bezirksverwalter Bernd Henske. Die Wahl der 2 Mitglieder des Ortsbeirates ist durch die Stadtverordnetenversammlung ( Listenwahl ) durchzuf\u00fchren.  Darmstadt, 31. Mai 2006 100/Ja Nst.: 2318   Walter Hoffmann Oberb\u00fcrgermeister   [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-21%7C23105100382%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-21%7C23105100382%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Mag-21%7C22205100361%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Mag-21","number":"404","name":"Beirat f\u00fcr den Denkmalschutz","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/335","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Mag-21%7C22205100361%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 404","fileName":"be_22205100361_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":12966,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 06.06.2006 Dezernat I an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: Hauptamt    Vorlage-Nr. 2006/0356 Magistratsbeschluss-Nr. 404 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss   OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: III        418 100       Stvv   Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Beirat f\u00fcr den Denkmalschutz Vorlage vom: 22.05.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: Nach der konstituierenden Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27. April 2006 sind die Kuratorien, Gremien und Beir\u00e4te neu zu besetzen.  Dem Beirat f\u00fcr den Denkmalschutz geh\u00f6ren an: 1) der Magistrat beruft nach Anh\u00f6rung des Landesamtes f\u00fcr Denkmalpflege sachverst\u00e4ndige B\u00fcrger/innen. Die Zahl der Mitglieder soll 9 nicht \u00fcbersteigen; 2) je 1 Mitglied der in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Fraktionen; 3) 1 Mitglied des Landesamtes f\u00fcr Denkmalpflege mit beratender Stimme. Der Magistrat benennt wie aus der Anlage ersichtlich. Die Vorlage ist der Stadtverordnetenversammlung zur weiteren Beschlussfassung vorzulegen.     Anlagen:[MdSD3]  Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]14.06.2006 Der Magistrat benennt die aus der Anlage ersichtlich genannten sachverst\u00e4ndigen B\u00fcrger/innen.   Begr\u00fcndung zur Magistratsvorlage vom 22. Mai 2006  Gem\u00e4\u00df \u00a7 2 Absatz 1 a und 2 der Gesch\u00e4ftsordnung f\u00fcr den Denkmalschutzbeirat beruft der Magistrat die sachverst\u00e4ndigen Mitglieder des Beirates wie folgt: Herr Dipl.Ing. Architekt Karl-Ludwig B\u00f6deker, Bessunger Stra\u00dfe 72, 64285 Darmstadt - als Fachmann f\u00fcr Architektur - - Herr Dr. Thomas Heinrich Heinrich-Delp-Stra\u00dfe 61, 64297 Darmstadt  - als Fachmann f\u00fcr Architektur -  Herr Hans Gerhard Kn\u00f6ll Alkmaarstra\u00dfe 14, 64297 Darmstadt - als Fachmann f\u00fcr praktische Denkmalpflege -  Herr Reiner Lenz Gundolfstra\u00dfe 7, 64287 Darmstadt - als Fachmann f\u00fcr st\u00e4dtebauliche Denkmalpflege - Herr Prof. Frank Oppermann Flachsbachweg 22, 64285 Darmstadt - als Fachmann f\u00fcr Denkmalpflege -  Frau Gisela Rittmannsperger Ludwigsh\u00f6hstra\u00dfe 7, 64285 Darmstadt - als Fachfrau f\u00fcr Denkmalpflege in der Architektur -  Herr Dipl.Ing. Johannes Schlier Wittmannstra\u00dfe 19, 64285 Darmstadt - als Fachmann f\u00fcr Statik und Konstruktion -  Frau Mona Sauer Ehretstra\u00dfe 10, 64285 Darmstadt - als Fachfrau f\u00fcr Architektur und \u00d6ffentlichkeitsarbeit -  Frau Renate Wingler Lucasweg 11, 64287 Darmstadt - als Fachfrau f\u00fcr Kunst und Kultur -  Frau Christine Geelhaar Moosbergstra\u00dfe 32, 64285 Darmstadt - als Fachfrau f\u00fcr Architektur und Denkmalpflege -  Darmstadt, 22. Mai 2006 100/Ja Nst.: 2318  Walter Hoffmann Oberb\u00fcrgermeister [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. 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Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: II              50 100 Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Beirat der F\u00fcrsorgestelle f\u00fcr Kriegsopfer der Stadt Darmstadt Vorlage vom: 08.06.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: Der Beirat der F\u00fcrsorgestelle f\u00fcr Kriegsopfer der Stadt Darmstadt ist neu zu besetzen. Der Magistrat w\u00e4hlt wie aus der Anlage ersichtlich.  Anlagen:[MdSD3]  Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]14.06.2006 OB Hoffmann l\u00e4sst sich durch den zust\u00e4ndigen Dezernenten, B\u00fcrgermeister Glenz, vertreten.    Begr\u00fcndung zur Magistratsvorlage vom 08. 06. 2006 Die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder werden in den Beirat der Kriegsopfer f\u00fcr die Stadt Darmstadt f\u00fcr die laufende Amtszeit, die der Wahlzeit der Stadtverordnetenversammlung entspricht, gew\u00e4hlt. Dem Beirat geh\u00f6ren an a) Oberb\u00fcrgermeister, der sich durch den /die zust\u00e4ndige Dezernent/in vertreten lassen kann, b) 3 Mitglieder und 3 Stellvertreter/inne von Kriegsopferverb\u00e4nden, c) 2 sozialerfahrene Personen und 2 Stellvertreterinnen.  Von der Kreisgesch\u00e4ftsstelle des VdK wurden die an der Anlage benannten Personen und deren Stellvertreter vorgeschlagen.  Der Magistrat benennt den zu a) genannten Dezernent/in; die Benennung zu b) und c) erfolgt durch Listenwahl.  Darmstadt, 08. Juni 2006 100/Ja Nst.: 2318   Wolfgang Glenz B\u00fcrgermeister [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. 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Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: I 100 Stvv. Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Zweckverband f\u00fcr Tierk\u00f6rperbeseitigung Hessen-S\u00fcd hier: Neuwahl der Mitglieder der Verbandsversammlung  Vorlage vom: 29.05.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: 1. Die Vertreter der Stadt Darmstadt f\u00fcr die Verbandsversammlung sind neu zu w\u00e4hlen. 2. Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, gem. \u00a7 6 a Abs. 1 der Verbandssatzung einen Vertretreter/in in die Verbandsversammlung und einen Stellvertreter/in zu w\u00e4hlen. 3. Die Vorlage ist der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.   Anlagen:[MdSD3]  Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]14.06.2006 Der Magistrat nimmt Kenntnis und leitet die Vorlage zur Beschlussfassung an die Stadtverordnetenversammlung weiter.   Begr\u00fcndung zur Magistratsvorlage vom 29. Mai 2006 Nach der konstituierenden Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27. April 2006 sind gem. \u00a7 6 Abs. 1 der Verbandssatzung des Zweckverbandes f\u00fcr Tierk\u00f6rperbeseitigung Hessen-S\u00fcd die hessischen Vertreter/innen der Verbandsmitglieder in der Verbandsversammlung sowie deren Stellvertreter/innen von ihrer jeweiligen Vertretungsk\u00f6rperschaft neu zu w\u00e4hlen.  Die Wissenschaftsstadt Darmstadt wird mit einem Vertreter/in und einem Stellvertreter/in in dem Zweckverband Tierk\u00f6rperbeseitigung Hessen-S\u00fcd vertreten. Die Wahl erfolgt durch die Stadtverordnetenversammlung.  Darmstadt, 29. Mai 2006 100/Ja Nst.: 2318    Walter Hoffmann Oberb\u00fcrgermeister  [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. 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Grundst\u00fccksentwicklungs- und Verwertungsgesellschaft Darmstadt","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/370","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Mag-21%7C20206100394%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 408","fileName":"be_20206100394_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":12073,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 07.06.2006 Dezernat I an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: Hauptamt 100    Vorlage-Nr. 2006/0387 Magistratsbeschluss-Nr. 408 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss   OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: II            III VI           61 100         20 Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: GVD Grundst\u00fccksentwicklungs- und Verwertungsgesellschaft Darmstadt  Vorlage vom: 02.06.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: Nach der konstituierenden Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27. April 2006 ist die Besetzung der GVD Grundst\u00fccks- und Verwertungsgesellschaft neu zu w\u00e4hlen. Der Magistrat w\u00e4hlt in den Aufsichtsrat der GVD Grundst\u00fccks- und Entwicklungs- und Verwertungsgesellschaft wie aus der Anlage ersichtlich.   Anlagen:[MdSD3]  Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]14.06.2006 Der Magistrat benennt und w\u00e4hlt wie folgt: OB Hoffmann l\u00e4sst sich durch Stadtrat Feuchtinger vertreten B\u00fcrgermeister Glenz kraft Amtes Stadtrat Wenzel kraft Amtes Weiterhin werden gew\u00e4hlt: Stadtr\u00e4tin Lehr Stadtrat Pakleppa Stadtrat Klein    Begr\u00fcndung zur Magistratsvorlage am 02. 06. 2006 Gem. 8, 12 und 13 des Gesellschaftsvertrages der GVD Grundst\u00fccks- und Verwertungsgesellschaft endet die Amtsdauer des Aufsichtsrates bei der erstmaligen Bildung des Gremiums zum Ende der Wahlperiode nach \u00a7 36 HGO; danach betr\u00e4gt die Amtsdauer f\u00fcnf Jahre.  Der Aufsichtsrat besteht aus 12 Mitgliedern; davon entsendet die Stadt Darmstadt 6 Mitglieder. F\u00fcr die Stadt Darmstadt geh\u00f6rt der/die Oberb\u00fcrgermeister/in gem. \u00a7 125 Abs. 1 Satz 2 HGO kraft Amtes dem Aufsichtsrat an; er kann sich durch ein von ihm/ihr zu bestimmendes Mitglied des Magistrats vertreten lassen; der/die Stadtk\u00e4mmer/in und der / die f\u00fcr die Stadtplanung zust\u00e4ndige Stadtrat/Stadtr\u00e4tin. Weiterhin geh\u00f6ren dem Aufsichtsrat drei weitere vom Magistrat zu entsendende Mitglieder an ( Verh\u00e4ltniswahl ).  Darmstadt, 02. Juni 2006 100/Ja Nst.: 2318   Walter Hoffmann Oberb\u00fcrgermeister    [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-21%7C20206100394%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-21%7C20206100394%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Mag-21%7C20206100391%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Mag-21","number":"409","name":"Zweckverband Abfallverwertung S\u00fcdhessen","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/368","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Mag-21%7C20206100391%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 409","fileName":"be_20206100391_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":11331,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 07.06.2006 Dezernat I an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: Hauptamt 100    Vorlage-Nr. 2006/0386 Magistratsbeschluss-Nr. 409 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss   OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: I           100 II Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Zweckverband Abfallverwertung S\u00fcdhessen Vorlage vom: 02.06.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: Nach der konstituierenden Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27. April 2006 ist die Besetzung in dem Zweckverband Abfallverwertung S\u00fcdhessen neu zu regeln. Der Magistrat w\u00e4hlt wie aus der Anlage ersichtlich. Die Wahl der Vertreter der Stadtverordnetenversammlung wurde in der Sitzung am 01. 06. 2006 vorgenommen.    Anlagen:[MdSD3]  Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]14.06.2006 Der Magistrat w\u00e4hlt wie folgt: Stadtrat Feuchtinger - kraft Amtes -  B\u00fcrgermeister Glenz Stadtr\u00e4tin Klaff-Isselmann    Begr\u00fcndung zur Magistratsvorlage am 02.Juni 2006 Gem. \u00a7\u00a7 5 und 9 der Verbandssatzung des Zweckverbands Abfallverwertung S\u00fcdhessen vom 07. 12. 1998 setzt sich der Zweckverband wie folgt zusammen: a) Verbandsversammlung 6 Vertreter ( je angefangene 25.000 Einwohner 1 Vertreter ) - Wahl erfolgte durch die Stadtverordnetenversammlung am 01. 06.2006 -  b) Verbandsvorstand zust\u00e4ndiger Dezernent kraft Amtes sowie zwei weitere Magistratsmitglieder - die weiteren Magistratsmitglieder nach Verh\u00e4ltniswahl -. Darmstadt, 02. Juni 2006 100/Ja Nst.: 2318   Walter Hoffmann Oberb\u00fcrgermeister [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-21%7C20206100391%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-21%7C20206100391%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Mag-21%7C20706100404%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Mag-21","number":"410","name":"Verbandsversammlung Hessischer Volkshochschulverband","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/376","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Mag-21%7C20706100404%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 410","fileName":"be_20706100404_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":11381,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 08.06.2006 Dezernat I an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: Hauptamt 100    Vorlage-Nr. 2006/0396 Magistratsbeschluss-Nr. 410 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss   OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: I            41 VHS         100 Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Verbandsversammlung Hessischer Volkshochschulverband Vorlage vom: 07.06.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: Nach der konstituierenden Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27. April 2006 sind f\u00fcr die Verbandsversammlung zwei Delegierte und Ersatzdelegierte zu w\u00e4hlen. Der Magistrat w\u00e4hlt wie aus der Anlage ersichtlich.  Anlagen:[MdSD3]  Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]14.06.2006 Der Magistrat benennt neben den Vertretern der Volkshochschule Stadtrat Dr. Sabais Stellv. Stadtrat Schintler.   Begr\u00fcndung zur Magistratsvorlage am 07. Juni 2006  Der Dachverband der hessischen Volkshochschulen, der Hessische Volkshochschulverband e.V. (HHV ) l\u00e4dt satzungsgem\u00e4\u00df nah einer hessischen Kommunalwahl und in der Mitte der Wahlzeit der Kommunalparlamente zu einer ordentlichen Verbandsversammlung ein . dem obersten Organ des HHV. Jeder Tr\u00e4ger der Volkshochschule hat zwei Stimmen. Diese beiden Delegierten gilt es f\u00fcr die neue Legislaturperiode durch den Magistrat zu benennen.  Bei der Zusammensetzung der Delegation soll 1 Mitglied von der Volkshochschule benannt werden.  Die Volkshochschule schl\u00e4gt hierf\u00fcr den Leiter den VHS, Herrn Bruno Breuninger, sowie im Vertretungsfalle, Frau Anni Roth, stellv. Leiterin vor.  F\u00fcr den Magistrat ist eine/r Delegierte/r sowie ein/e Ersatzdelegierte zu benennen.  Darmstadt, 07. Juni 2006 100/Ja Nst.: 2318   Walter Hoffmann Oberb\u00fcrgermeister [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. 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Juni 2006 auf dem Marktplatz - Stadtlauf Cup da Franco am 21. Juni 2006 - Traditionelles Darmst\u00e4dter Spielfest im Herrngarten am 25. Juni 2006 - 2. Heinerman Triathlon am 2. Juli 2006. Au\u00dferdem weist der Oberb\u00fcrgermeister auf den Empfang des Nationalkomitees des ecuadorianischen Fu\u00dfballverbandes am 22. Juni 2006, 11 Uhr, im Magistratssaal Graz hin, das sich zu einem Besuch in Darmstadt aufh\u00e4lt. Stadtv. Erb (SPD-Fraktion) macht auf den Termin 22. Juni 2006, 19.00 Uhr, aufmerksam. Hier findet ein Fu\u00dfballspiel (Stadtverordnetenmannschaft gegen eine Mannschaft der Bauverein AG) auf dem Kunstrasenfeld des SV 1898 Darmstadt statt. Anschlie\u00dfend ist ein gem\u00fctliches Beisammensein in der Liliensch\u00e4nke geplant. Die Einladung hierzu geht den Fraktionen zu. Der Vorsitzende entschuldigt sich bereits f\u00fcr einige Termine, da er in dieser Zeit nach Liepaja reist.\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-SportA-4%7Czt_0%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-SportA-4%7Czt_0%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-SportA-4%7Czt_1%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-SportA-4","number":"2","name":"Beratung des Entwurfs des 1. Nachtragshaushaltsplanes 2006\r\n","public":true,"resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-SportA-4%7Czt_1%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 2","fileName":"be_zt_1_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":6662,"text":"Punkt 2: Beratung des Entwurfs des 1. Nachtragshaushaltsplanes 2006 Einzelplan 5 zur Beratung: die UA 5500, 5501, 5600, 5601, 5602, 5603    5604, 5605, 5700 Dem 1. Nachtragshaushaltsplan 2006 (Verwaltungshaushalt), soweit der Ausschuss zust\u00e4ndig ist, wird - gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, bei Stimmenthaltung der FDP-Fraktion - zugestimmt. Dem 1. Nachtragshaushaltsplan 2006 (Verm\u00f6genshaushalt), soweit der Ausschuss zust\u00e4ndig ist, wird - gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, bei Stimmenthaltung der Fraktionen FDP und UFFBASSE - zugestimmt.  1. Nachtragswirtschaftsplan 2006 des Eigenbetriebs B\u00e4der der Wissenschaftsstadt Darmstadt  Stadtv. O\u00dfmann (Fraktion UWIGA) bittet dar\u00fcber zu informieren, inwieweit R\u00fccklagen zum 31.12.2005 gebildet wurden. Das Dezernat II (K\u00e4mmerei) hat am 16.06.2006 mitgeteilt, dass die Investitionsr\u00fccklage des Eigenbetriebs B\u00e4der zum 31.12.2005 einen Bestand in H\u00f6he von 5.353.651,21 \u20ac hatte. Dem 1. Nachtragswirtschaftsplan 2006 des Eigenbetriebs B\u00e4der der Wissenschaftsstadt Darmstadt wird - bei Stimmenthaltung der Fraktionen CDU, FDP und UFFBASSE - zugestimmt.\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-SportA-4%7Czt_1%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-SportA-4%7Czt_1%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-SportA-4%7C20704100273%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-SportA-4","number":"3","name":"Jugendstilbad; Betreibervertrag","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/903","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-SportA-4%7C20704100273%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 3","fileName":"be_20704100273_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":4022,"text":"Punkt 3: Jugendstilbad; Betreibervertrag (V-Nr. 2006/0270) Oberb\u00fcrgermeister Hoffmann regt an, dass sich der Ausschuss in einer der n\u00e4chsten Sitzungen die Bauma\u00dfnahme anschauen k\u00f6nne. Stadtv. Franz (CDU-Fraktion) schl\u00e4gt vor, dies gemeinsam mit dem Planungs-, Bau und Verkehrsausschuss zu tun. Der Vorsitzende l\u00e4sst kl\u00e4ren, wann dies erfolgen k\u00f6nnte und ob dies mit dem Planungs-, Bau- und Verkehrsausschuss stattfinden soll. Oberb\u00fcrgermeister Hoffmann weist auf die Grundsteinlegung am 7. Juli 2006, 10.00 Uhr hin. Der Ausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis.   ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-SportA-4%7C20704100273%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-SportA-4%7C20704100273%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-SportA-4%7C21804100282%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-SportA-4","number":"4","name":"Verzeichnis der Haushaltsausgabereste 2005 sowie die Verzeichnisse der Ausgabereste f\u00fcr die Eigenbetriebe der Wissenschaftsstadt Darmstadt f\u00fcr das Wirtschaftsjahr 2005","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/928","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-SportA-4%7C21804100282%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 4","fileName":"be_21804100282_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":4138,"text":"Punkt 4: Verzeichnis der Haushaltsausgabereste 2005 sowie die Verzeichnisse der Ausgabereste f\u00fcr die Eigenbetriebe der Wissenschaftsstadt Darmstadt f\u00fcr das Wirtschaftsjahr 2005 (V-Nr. 2006/0279) Nach einer ausf\u00fchrlichen Diskussion einigen sich die Ausschussmitglieder darauf, dass im Herbst eine Arbeitssitzung stattfinden soll, bei der konkret ein oder zwei F\u00e4lle vorgenommen werden sollen und \u00fcberpr\u00fcft werden sollen, wie zuk\u00fcnftig mit Haushaltsausgaberesten umgegangen wird. Der Vorsitzende schl\u00e4gt vor, die Sportf\u00f6rderrichtlinien mit einzuarbeiten. Hierf\u00fcr werden allerdings weitere Unterlagen ben\u00f6tigt.  Der Ausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis.   ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-SportA-4%7C21804100282%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-SportA-4%7C21804100282%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-SportA-4%7Czt_4%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-SportA-4","number":"5","name":"Sanierung- bzw. Neubaukosten f\u00fcr das Stadion am B\u00f6llenfalltor und alternative Standorte","public":true,"resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-SportA-4%7Czt_4%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 5","fileName":"be_zt_4_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":5160,"text":"Punkt 5: Sanierung- bzw. Neubaukosten f\u00fcr das Stadion am B\u00f6llenfalltor und alternative Standorte - Kenntnisnahme - (V-Nr. 2006/0351) Die Punkte 5 und 6 werden gemeinsam behandelt. Der Vorsitzende und Stadtv. Franz (CDU-Fraktion) regen an, wenn zu diesen Themen eine Beschlussvorlage vorhanden ist, dass dann die beiden Kenntnisnahme-Vorlagen mit ber\u00fccksichtigt werden sollen. Oberb\u00fcrgermeister Hoffmann teilt mit, dass die Standorte von verschiedenen \u00c4mtern gepr\u00fcft wurden. Er weist darauf hin, dass eine politische Grundsatzentscheidung ben\u00f6tigt wird und gibt zu bedenken, hiermit nicht zu lange zu warten.  Der Vorsitzende bemerkt, dass hierf\u00fcr zus\u00e4tzliches Informationsmaterial ben\u00f6tigt wird und gibt den Ausschussmitgliedern weiter, dies in den Fraktionen zu besprechen, um zu sehen, ob evtl. ein gemeinsamer Antrag eingereicht werden kann. Stadtv. Erb (SPD-Fraktion) erwartet von der Verwaltung, nach dem bereits die Standorte gepr\u00fcft wurden, eine Vorlage, in der genau die Rahmenm\u00f6glichkeiten aufgewiesen werden. Abschlie\u00dfend weist Oberb\u00fcrgermeister Hoffmann darauf hin, dass die Verwaltung das Votum der Stadtverordnetenversammlung ben\u00f6tigt. 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Der Vorsitzende und Stadtv. Franz (CDU-Fraktion) regen an, wenn zu diesen Themen eine Beschlussvorlage vorhanden ist, dass dann die beiden Kenntnisnahme-Vorlagen mit ber\u00fccksichtigt werden sollen. Oberb\u00fcrgermeister Hoffmann teilt mit, dass die Standorte von verschiedenen \u00c4mtern gepr\u00fcft wurden. Er weist darauf hin, dass eine politische Grundsatzentscheidung ben\u00f6tigt wird und gibt zu bedenken, hiermit nicht zu lange zu warten.  Der Vorsitzende bemerkt, dass hierf\u00fcr zus\u00e4tzliches Informationsmaterial ben\u00f6tigt wird und gibt den Ausschussmitgliedern weiter, dies in den Fraktionen zu besprechen, um zu sehen, ob evtl. ein gemeinsamer Antrag eingereicht werden kann. Stadtv. Erb (SPD-Fraktion) erwartet von der Verwaltung, nach dem bereits die Standorte gepr\u00fcft wurden, eine Vorlage, in der genau die Rahmenm\u00f6glichkeiten aufgewiesen werden. Abschlie\u00dfend weist Oberb\u00fcrgermeister Hoffmann darauf hin, dass die Verwaltung das Votum der Stadtverordnetenversammlung ben\u00f6tigt. Der Ausschuss nimmt von den Vorlagen Kenntnis.\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-SportA-4%7Czt_3%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-SportA-4%7Czt_3%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-SportA-4%7Czt_5%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-SportA-4","number":"7","name":"Sportf\u00f6rderungsrichtlinien","public":true,"resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-SportA-4%7Czt_5%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 7","fileName":"be_zt_5_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":5498,"text":"Punkt 7: Sportf\u00f6rderungsrichtlinien Oberb\u00fcrgermeister Hoffmann teilt mit, dass zur Zeit die Sportf\u00f6rderungsrichtlinien neu bearbeitet werden. Er spricht eine Verfahrensweise des Ausschusses an, die neu gekl\u00e4rt werden muss. Es war bisher \u00fcblich, dass der Ausschuss f\u00fcr die finanziellen Zusch\u00fcsse bezogen auf die Vereine, selbst entschieden hat. Durch einen Zufall wurde festgestellt, dass sich der Ausschuss ein Recht anma\u00dft, was ihm nicht zusteht, dies sei laut R\u00fccksprache mit dem Rechtsamt Aufgabe des Magistrats. Oberb\u00fcrgermeister Hoffmann weist darauf hin, dass \u00fcberfraktionell \u00fcber die Verfahrensweise gekl\u00e4rt wird, die bisherige Verfahrensweise geht so nicht.  Stadtv. Dr. Molter (FDP-Fraktion) macht darauf aufmerksam, dass dem Ausschuss f\u00fcr Liegenschaften und Wirtschaftsf\u00f6rderung Vorlagen mit Beschl\u00fcssen, was den Verkauf oder den Ankauf von Erbbaugrundst\u00fccken, also mit Haushaltsauswirkung, betrifft, bei dem der Ausschuss f\u00fcr Liegenschaften und Wirtschaftsf\u00f6rderung die abschlie\u00dfende Entscheidungsbefugnis habe. Oberb\u00fcrgermeister Hoffmann erkl\u00e4rt, dass dies rechtlich m\u00f6glich sei, wenn ein klares Votum des Magistrats und der Stadtverordnetenversammlung vorliege.  Der Vorsitzende bittet den Oberb\u00fcrgermeister dies zu pr\u00fcfen und \u00fcber das Rechtsamt kl\u00e4ren zu lassen, welche rechtlichen Schritte au\u00dferdem erforderlich w\u00e4ren, dass im Ausschuss weiter wie bisher mit den finanziellen Zusch\u00fcssen bzw. Umwidmungen gehandhabt werde k\u00f6nne.\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-SportA-4%7Czt_5%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-SportA-4%7Czt_5%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-SportA-4%7Czt_6%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-SportA-4","number":"8","name":"Sportkommission","public":true,"resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-SportA-4%7Czt_6%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 8","fileName":"be_zt_6_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3719,"text":"Punkt 8: Sportkommission Oberb\u00fcrgermeister Hoffmann erkl\u00e4rt, dass die Sportkommission neu zusammen gesetzt werden muss.  Oberb\u00fcrgermeister Hoffmann bittet die Zusammensetzung der Sportkommission zur\u00fcckzustellen und das Sportamt wird beauftragt, im Sinne einer allgemeinen Friedensstiftung wegen den unterschiedlichen Auffassungen des Sportkreises 33 und der Vorsitzendenrunde (Stadtallianz) zu erreichen.\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-SportA-4%7Czt_6%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-SportA-4%7Czt_6%7C1"}}],"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Mag-20","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Meeting","name":"19. Sitzung des Magistrats der Wissenschaftsstadt Darmstadt","more-it-solutions:public_status_id":"4","meetingState":"durchgef\u00fchrt","cancelled":false,"start":"2006-06-07T15:00:00+02:00","end":"2006-06-07T17:30:00+02:00","location":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Mag-20/location","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Location","description":"Magistratssaal \"Graz\", Luisenplatz 5 a, 64283 Darmstadt","geojson":{"type":"Feature","geometry":{"type":"Point","coordinates":[]}},"streetAddress":"Luisenplatz 5 a","room":"Magistratssaal \"Graz\"","postalCode":"64283","subLocality":"Darmstadt","locality":"Darmstadt","web":"https://darmstadt.gremien.info","created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false,"meetings":[]},"organization":["https://darmstadt.gremien.info/oparl/organization/Mag"],"organization_active_1":"1","participant":["https://darmstadt.gremien.info/oparl/person/16"],"agendaItem":[{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Mag-20%7C21105100333%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Mag-20","number":"348","name":"Nachr\u00fcstung von geeigneten Spiegeln zur Reduzierung des toten Winkels beim Rechtsabbiegen","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/309","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Mag-20%7C21105100333%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 348","fileName":"be_21105100333_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":13420,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 31.05.2006 Dezernat III an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: EAD    Vorlage-Nr. 2006/0329 Magistratsbeschluss-Nr. 348 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss Dezernat I Dezernat II Dezernat III  OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: I       II           III      15 20     70 Stvv Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Nachr\u00fcstung von geeigneten Spiegeln zur Reduzierung des toten Winkels beim Rechtsabbiegen Vorlage vom: 11.05.06 Beschlussvorschlag[MdSD2]: 1. Der EAD als fahrzeugverwaltende Stelle der Stadt Darmstadt wird beauftragt, f\u00fcr die in der Anlage aufgef\u00fchrten Fahrzeuge \u00fcber 3,5 Tonnen geeignete Spiegel zur Reduzierung des toten Winkels beim Rechtsabbiegen im Vorgriff auf eine entsprechende EU-Regelung nachzur\u00fcsten. 2. Die finanziellen Haushaltsmittel werden durch die einzelnen \u00c4mter aus der Haushaltsstelle Fahrzeugunterhaltung gedeckt.   Anlagen:[MdSD3] Folgekostenberechnung Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]07.06.2006 Der Vorlage wird zugestimmt.   Begr\u00fcndung zur Magistratsvorlage vom 11.05.2006 Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 14.02.2006 beschlossen, den Magistrat zu beauftragen, im Vorgriff auf eine entsprechende EU-Regelung die Fahrzeuge des st\u00e4dtischen Fuhrparks mit mehr als 3,5 Tonnen mit einem geeigneten Spiegel zur Reduzierung des toten Winkels beim Rechtsabbiegen auszustatten. Anlass war ein Unfall mit Todesfolge an der Kreuzung Bismarckstra\u00dfe/Dolivostra\u00dfe eines privaten Entsorgers in Darmstadt. Solche Unf\u00e4lle resultieren in erster Linie aus den eingeschr\u00e4nkten Sichtverh\u00e4ltnissen der LKW-Fahrer. Der EAD als fahrzeugverwaltende Stelle hat zwischenzeitlich alle in Frage kommenden Fahrzeuge ermittelt und eine Zusammenstellung der Folgekosten gefertigt (siehe Anlage - Kosten inkl. Montage). Die Ausstattung der Fahrzeuge kann kurzfristig erfolgen, da der Montageaufwand sich auf ca. 1/2 Stunde bel\u00e4uft. Als stadteigene Gesellschaft wurde die HSE mit Schreiben vom 24.04.2006 gebeten, \u00fcber die derzeit bestehenden gesetzlichen Regelungen hinaus, geeignete R\u00fcckspiegel zur Reduzierung des toten Winkels an den entsprechenden Fahrzeugen anzubringen. Als Ansprechpartner f\u00fcr die Bezugsquellen fungiert der EAD. Hinsichtlich der notwendigen Aufkl\u00e4rung der LKW- und Busfahrer sowie weiterer Unternehmen in Darmstadt wurde der IHK mit Schreiben vom 24.04.2006 der Vorschlag unterbreitet, gemeinsam mit dem Fachverband G\u00fcterkraftverkehr und Logistik, der Wissenschaftsstadt Darmstadt und ggf. unter Einbeziehung des Polizeipr\u00e4sidiums S\u00fcdhessen Informationsveranstaltungen auszurichten.  Darmstadt, 11.05.2006  Der Dezernent I  Der Dezernent II  Der Dezernent III      i.V.   Walter Hoffmann  Wolfgang Glenz  Daniela Wagner Oberb\u00fcrgermeister  B\u00fcrgermeister  Stadtr\u00e4tin  Anlage [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-20%7C21105100333%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-20%7C21105100333%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Mag-20%7C21605100341%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Mag-20","number":"349","name":"Wiederherstellung Park Rosenh\u00f6he \r\nhier: Ausbauma\u00dfnahmen 2006 \r\nBezug: Stadtverordnetenbeschluss vom 28.02.1980","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/316","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Mag-20%7C21605100341%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 349","fileName":"be_21605100341_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":15074,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 01.06.2006 Dezernat III an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: Gr\u00fcnfl\u00e4chen- und Umweltamt    Vorlage-Nr. 2006/0336 Magistratsbeschluss-Nr. 349 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss Dezernat II  OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: II             III 20            67 Stvv Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Wiederherstellung Park Rosenh\u00f6he hier: Ausbauma\u00dfnahmen 2006 Bezug: Stadtverordnetenbeschluss vom 28.02.1980  Vorlage vom: 16.05.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: 1. Den im Jahr 2006 durchzuf\u00fchrenden Arbeiten im Rahmen der Wiederherstellung des Parkes Rosenh\u00f6he wird zugestimmt.   Anlagen:[MdSD3] ScanRosenh\u00f6he Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]07.06.2006 Der Vorlage wird zugestimmt.    Begr\u00fcndungsseite zur Magistratsvorlage vom 16.05.2006  Begr\u00fcndung:  Mit Beschluss vom 28.02.1980 stimmte die Stadtverordnetenversammlung dem Planungskonzept - Wiederherstellung Park Rosenh\u00f6he - mit der Ma\u00dfgabe zu, dass die j\u00e4hrlichen Einzelma\u00dfnahmen unter Ber\u00fccksichtigung der jeweils etatisierten Haushaltsmittel vorzulegen sind. Die geplanten Arbeiten 2006 teilen sich in vier Arbeitsbereiche auf und werden aus der Haushaltsstelle 02.5800001.940015 gezahlt.  Ein wesentlicher Bestandteil der diesj\u00e4hrigen Ausf\u00fchrungsarbeiten ist die Fortf\u00fchrung der 2005 begonnenen Bew\u00e4sserungsanlage f\u00fcr die Rhododendronpflanzung am Dolf-Sternberger-Weg bis zur Aussichtsterrasse und R\u00f6mheldweg. Die Arbeiten sind unbedingt erforderlich, um die Pflanzen optimal mit Wasser zu versorgen in dem baumbestandenen Gebiet. Somit wird das Personal wesentlich zeitlich entlastet und kann sich auf wichtige Pflegearbeiten konzentrieren.  Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Stromversorgung des Wirtschaftshofes an dem noch namenlosen Weg westlich des Dolf-Sternberger-Weges. Hier befindet sich das Material- und Maschinenlager des Pflegepersonals. Um kleinere Reparaturarbeiten, Schleifarbeiten etc. bzw. auch in der fr\u00fch dunkelwerdenden Jahreszeit t\u00e4tig zu sein, ist Licht eine wichtige Angelegenheit. Eine zweite Stromversorgung ist auf der Aussichtsterrasse des Rosariums erforderlich f\u00fcr Veranstaltungen wie Konzerte, Lesungen etc. (Lautsprecher, Verst\u00e4rker).  Des Weiteren wird die \u00f6stliche Wegebekantung des Dolf-Sternberger-Weges im Hinblick auf die Wasserf\u00fchrung und zum Schutz des Pflanzstreifens zwischen Weg und Zaun erforderlich. Nicht zuletzt sind kleinere Pflanzarbeiten, die jedes Jahr im Park sukzessiv durchgef\u00fchrt werden, vorgesehen. In diesem Jahr ist dies die wichtigste Pflanzung, die Taxusheckenerg\u00e4nzung, am 2. Tor der Rosenh\u00f6he im Ludwig-Engel-Weg.  Die Kosten setzen sich wie folgt zusammen: Haushaltsansatz 2006   20.000,00 Euro Noch zur Verf\u00fcgung stehende Reste aus 2005  12.638,18 Euro      32.638,18 Euro  Bew\u00e4sserungsanlage  18.000,00 Euro Energieversorgung   7.000,00 Euro Wegebauarbeiten   3.500,00 Euro Pflanzarbeiten   4.100,00 Euro    32.600,00 Euro Zur Aufrundung     38,18 Euro Gesamtsumme  32.638,18 Euro  Aufgestellt:   Anlage Darmstadt, 16.05.2006  1 \u00dcbersichtsplan 67-13 Mo/la  ( 3389  Dezernat II   Dezernat III  Wolfgang Glenz   Klaus Feuchtinger B\u00fcrgermeister   Stadtrat [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-20%7C21605100341%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-20%7C21605100341%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Mag-20%7C21205100336%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Mag-20","number":"350","name":"Verl\u00e4ngerung der Bestellung eines Mitglieds des Gutachterausschusses f\u00fcr Grundst\u00fcckswerte und sonstige Wertermittlungen f\u00fcr den Bereich der Wissenschaftsstadt Darmstadt","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/319","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Mag-20%7C21205100336%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 350","fileName":"be_21205100336_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":11914,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 31.05.2006 Dezernat III an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: Vermessungsamt/ Gesch\u00e4ftsstelle des Gutachterausschusses    Vorlage-Nr. 2006/0342  Magistratsbeschluss-Nr. 350 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss   OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: III         62 Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Verl\u00e4ngerung der Bestellung eines Mitglieds des Gutachterausschusses f\u00fcr Grundst\u00fcckswerte und sonstige Wertermittlungen f\u00fcr den Bereich der Wissenschaftsstadt Darmstadt  Vorlage vom: 29.05.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: Die Verl\u00e4ngerung der Bestellung von Herrn Architekt Dipl.-Ing. Hermann Bopp auf weitere f\u00fcnf Jahre zum ehrenamtlichen Mitglied im Gutachterausschuss f\u00fcr Grundst\u00fcckswerte und sonstige Wertermittlungen f\u00fcr den Bereich der Wissenschaftsstadt Darmstadt wird beschlossen.  Anlagen:[MdSD3]  Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]07.06.2006 Der Vorlage wird zugestimmt.     Begr\u00fcndungsseite zur Magistratsvorlage vom 29.05.2006  In \u00a7 4, Absatz 2 und 3 der Hessischen Durchf\u00fchrungsverordnung zum Baugesetzbuch ist bestimmt, dass die Mitglieder des Gutachterausschusses vom Oberb\u00fcrgermeister auf Vorschlag des Magistrats bestellt werden. Herr Architekt Dipl.-Ing. Hermann Bopp, geb. am 11.09.1953, ist seit 1991 ehrenamtliches Mitglied im Gutachterausschuss f\u00fcr den Bereich der Stadt Darmstadt.  Seine Bestellung wurde zwischenzeitlich mehrfach verl\u00e4ngert und l\u00e4uft zum 31.05.2006 erneut aus. Herr Bopp hat in der Vergangenheit regelm\u00e4\u00dfig an den Beratungen des Gutachterausschusses zur Feststellung der Bodenrichtwerte teilgenommen und an zahlreichen Gutachten bei Verkehrswertermittlungen mitgewirkt. Er ist bereit, weiterhin im Gutachterausschuss t\u00e4tig zu sein.  Aufgrund seiner beruflichen T\u00e4tigkeit als Sachverst\u00e4ndiger sowie als Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer einer Grundst\u00fccksgesellschaft verf\u00fcgt Herr Bopp \u00fcber umfangreiche Fachkenntnisse auf dem Gebiet der Grundst\u00fccksbewertung.  Im Hinblick auf die erforderliche Kontinuit\u00e4t in der Sacharbeit des Gutachterausschusses empfehlen wir, die Verl\u00e4ngerung seiner Bestellung als ehrenamtlicher Gutachter um weitere f\u00fcnf Jahre.  Darmstadt, den 29.05.2006 III/62 kb        Nst. 2627    Der Dezernent   Klaus Feuchtinger Stadtrat [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. ?? ?? ?? ?? 2\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-20%7C21205100336%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-20%7C21205100336%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Mag-20%7C21805100355%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Mag-20","number":"351","name":"\u00dcberplanm\u00e4\u00dfige Ausgaben gem. \u00a7 100 HGO","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/329","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Mag-20%7C21805100355%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 351","fileName":"be_21805100355_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":11861,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 31.05.2006 Dezernat II an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: Sozialverwaltung    Vorlage-Nr. 2006/0350 Magistratsbeschluss-Nr. 351 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss K\u00e4mmerei  OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: II           20 50 Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: \u00dcberplanm\u00e4\u00dfige Ausgaben gem. \u00a7 100 HGO in Verbindung mit Ziffer 3.4.7 DAH in H\u00f6he von 33.147,73 Euro beim Deckungsring Kriegsopferf\u00fcrsorge (DK 30440), UA 4400/4410, f\u00fcr das Haushaltsjahr 2005   Vorlage vom: 19.05.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: Beim Deckungsring 30440 (Kriegsopferf\u00fcrsorge) wurden im Haushaltsjahr 2005 \u00fcberplanm\u00e4\u00dfige Mittel in H\u00f6he von 33.147,73 Euro erforderlich.  Der Magistrat erkennt die Notwendigkeit dieser \u00fcberplanm\u00e4\u00dfigen Ausgabe, f\u00fcr die ein unabweisbares Bed\u00fcrfnis bestand und die unvorhergesehen war, an.  durch Wenigerausgaben im Deckungsring 43400 (Hilfe zum Lebensunterhalt) in voller H\u00f6he ausgeglichen.  Folgekostenberechnung[MdSD3] siehe Anlage   entf\u00e4llt  Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]07.06.2006 Der Vorlage wird zugestimmt.    Begr\u00fcndungsseite zur Magistratsvorlage vom 19.05.06:  Begr\u00fcndung:  Im Haushaltsjahr 2005 wurde eine Vielzahl von Altf\u00e4llen aus dem Jahr 2004 bearbeitet, die aufgrund des Arbeitsanfalles in 2004 nicht berechnet werden konnten. Somit wurde der Ansatz 2004 unterschritten. Die haushaltsrechtliche Auswirkung wurde damit in das HH-Jahr 2005 verlagert. Der Haushaltsansatz 2005 wurde daher um 33.147,73 Euro \u00fcberzogen. Die Mehr-ausgabe wird durch Wenigerausgaben im Deckungsring 43400 (Hilfe zum Lebens-unterhalt) in voller H\u00f6he ausgeglichen. Darmstadt, 19.05.06  Dezernat II    Wolfgang Glenz B\u00fcrgermeister  [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-20%7C21805100355%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-20%7C21805100355%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Mag-20%7C23005100378%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Mag-20","number":"357","name":"Sparkasse Darmstadt\r\nNeubildung des Verwaltungsrates","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/359","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Mag-20%7C23005100378%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 357","fileName":"be_23005100378_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":13479,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 01.06.2006 Dezernat I an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: Hauptamt 100    Vorlage-Nr. 2006/0373 Magistratsbeschluss-Nr. 357 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss   OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: I          II 20         100 Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Sparkasse Darmstadt Neubildung des Verwaltungsrates Vorlage vom: 30.05.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: Nach \u00a7 5b Absatz 1 Satz 1 Hess. Sparkassengesetz i.d.Fassung der Bekanntmachung vom 24.Februar 1991 ( GVBl. I S. 78 ), zuletzt ge\u00e4ndert durch Gesetz vom 20. Juni 2002 (GVBL. I S 342 ) in Verbindung mit \u00a7 2 Abs. 1 Hess. Kommunalwahlgesetz in der derzeit g\u00fcltigen Fassung richtet sich die Amtsdauer der Verwaltungsratsmitglieder der Sparkassen nach der Dauer der Wahlperiode der Vertretungsk\u00f6rperschaften der Tr\u00e4ger.  Die Wahlzeit der bisherigen Verwaltungsratsmitglieder endet gem. \u00a7 2 Abs. 1 Satz 2 KWG in Verbindung mit \u00a7 5b Abs. 1 Satz 1 HSpG am 31. M\u00e4rz 2006. Der Magistrat w\u00e4hlt auf Vorschlag des Vorsitzenden 2 Mitglieder in den Verwaltungsrat der Sparkasse nach Mehrheitswahl.   Anlagen:[MdSD3]  Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]07.06.2006 OB Hoffmann schl\u00e4gt als weitere Mitglieder in den Verwaltungsrat der Sparkasse vor: B\u00fcrgermeister Glenz und Frau Birgitta Pietz ( als sachkundige B\u00fcrgerin ). Damit sind in den Verwaltungsrat benannt: OB Hoffmann B\u00fcrgermeister Glenz Frau Birgitte Pietz  Der Vorlage wird zugestimmt.   Begr\u00fcndung zur Magistratsvorlage vom 01.Juni 2006  Wie ausgef\u00fchrt, richtet sich nach \u00a7 5b Abs. 1 Satz 1 Hess. Sparkassengesetz - HSpG - die Amtsdauer der Verwaltungsratsmitglieder der Sparkasse nach der Dauer der Wahlperiode der Vertretungsk\u00f6rperschaft der Tr\u00e4ger. Im Anschluss an die Kommunalwahlen vom 26. M\u00e4rz 2006 sind daher die Verwaltungsr\u00e4te neu zu w\u00e4hlen. Die Wahlzeit der bisherigen Verwaltungsr\u00e4te endet gem. \u00a7 2 Ab s. 1 Satz 2 KWG in Verbindung mit \u00a7 5b Abs. 1 Satz 1 HSpG am 31. M\u00e4rz 2006. Die Wahl der Verwaltungsratsmitglieder, die von der Vertretungsk\u00f6rperschaft des Tr\u00e4gers zu w\u00e4hlen sind, hat zeitlich Vorrang vor der Wahl durch das Verwaltungsorgan. Die Vertretungsk\u00f6rperschaft hat am 01. Juni 2006 gew\u00e4hlt. Die Mitglieder des Verwaltungsrates, die durch das Verwaltungsorgan des Tr\u00e4gers zu w\u00e4hlen sind, werden nach dem Mehrheitswahlrecht gew\u00e4hlt. Die Wahlvorschl\u00e4ge werden von dem Vorsitzenden des Verwaltungsorgans eingebracht. Der Magistrat w\u00e4hlt die vom Vorsitzenden vorgeschlagenen Personen in den Verwaltungsrat der Sparkasse.   Darmstadt, 01. Juni 2006 100/Ja Nst.: 2318   Walter Hoffmann Oberb\u00fcrgermeister  [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-20%7C23005100378%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-20%7C23005100378%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Mag-20%7C21304100281%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Mag-20","number":"358","name":"Rahmenplan Nordost-Quadrant Hauptbahnhofsviertel","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/259","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Mag-20%7C21304100281%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 358","fileName":"be_21304100281_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":12853,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 30.05.2006 Dezernat VI   an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: Stadtplanungsamt    Vorlage-Nr. 2006/0278 Magistratsbeschluss-Nr. 358 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss   OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: VI           61 Stvv Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Rahmenplan Nordost-Quadrant Hauptbahnhofsviertel Vorlage vom: 26.04.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: Der Bericht des Stadtplanungsamtes zum Antrag vom 4. M\u00e4rz 2002 betr. Aufstellung einer Rahmenplanung zur st\u00e4dtebaulichen Entwicklung f\u00fcr den Nordost-Quadranten des Hauptbahnhofsviertels, Stadtverordnetenbeschluss vom 21. M\u00e4rz 2002, wird zur Kenntnis genommen.  Anlagen:[MdSD3]  Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]07.06.2006 Der Magistrat nimmt den Bericht zur Kenntnis.    Begr\u00fcndungsseite zur Magistratsvorlage VI vom 26.04.2006  Die Stadtverordnetenversammlung hat am 21. M\u00e4rz 2002 den folgenden Antrag vom 4. M\u00e4rz 2002 betr. Aufstellung einer Rahmenplanung zur st\u00e4dtebaulichen Entwicklung f\u00fcr den Nordost-Quadranten des Hauptbahnhofsviertels beschlossen:  Der Magistrat wird beauftragt, f\u00fcr den Nordost-Quadranten des Hauptbahnhofsviertels (Goebelstra\u00dfe / Bismarckstra\u00dfe / Feldbergstra\u00dfe / Rheinstra\u00dfe) eine Rahmenplanung zur st\u00e4dtebaulichen Entwicklung unter Ber\u00fccksichtigung der sozialen Infrastruktur aufzustellen und diesen den weiteren Entwicklung zu Grunde zu legen.  Dazu wird Folgendes berichtet: Das Stadtplanungsamt hat die vorbereitenden Schritte zur Erstellung eines Rahmenplanes eingeleitet. Als erster Verfahrensschritt hierzu war eine Werkstatt geplant. Im Zusammenhang mit der Seveso II-Problematik sind jedoch die planerischen \u00dcberlegungen nicht fortgesetzt worden: Der Nordost-Quadrant befand sich vollst\u00e4ndig innerhalb der Achtungsgrenze der Firma R\u00f6hm GmbH in der Kirschenallee (500 m ab Werkzaun). Mit dem Schreiben vom 27. Januar 2006 hat das Regierungspr\u00e4sidium Darmstadt den st\u00e4dtischen Stellen die ge\u00e4nderten Achtungsabst\u00e4nde der Seveso II-relevanten Betriebe mitgeteilt. Die Achtungsgrenze der Firma R\u00f6hm GmbH hat sich zwar verringert und betr\u00e4gt jetzt 200 m ab Werkzaun, aber die gesamten Fl\u00e4chen n\u00f6rdlich der Mornewegstra\u00dfe befinden sich weiterhin innerhalb des zu beachtenden Abstandes. Somit ist eine zusammenh\u00e4ngende Rahmenplanung f\u00fcr den Nordost-Quadranten zurzeit nicht m\u00f6glich.  Der Dezernent VI:   Dipl.-Ing. Dieter Wenzel Stadtrat  Darmstadt, den 26. April 2006 VI-61.3 me-ci      Nst. 2605 [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-20%7C21304100281%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-20%7C21304100281%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Mag-20%7C21805100353%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Mag-20","number":"359","name":"\u00dcberplanm\u00e4\u00dfige Ausgaben gem. \u00a7 100 HGO","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/328","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Mag-20%7C21805100353%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 359","fileName":"be_21805100353_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":14393,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 31.05.2006 Dezernat II an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: Sozialverwaltung    Vorlage-Nr. 2006/0347 Magistratsbeschluss-Nr. 359 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss K\u00e4mmerei  OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: II          20 50         Stvv Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: \u00dcberplanm\u00e4\u00dfige Ausgaben gem. \u00a7 100 HGO in Verbindung mit Ziffer 3.4.7 DAH in H\u00f6he von 336.846,16 Euro beim Deckungsring Grundsicherung (Kap. 4 SGB XII) - Haushaltsstellen 1.4850.781000 ff - f\u00fcr das Haushaltsjahr 2005   Vorlage vom: 19.05.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: Beim Deckungsring Grundsicherung (Kap. 4 SGB XII) wurden im Haushaltsjahr 2005     \u00fcberplanm\u00e4\u00dfige Mittel in H\u00f6he von 336.846,16 erforderlich.  Der Magistrat erkennt die Notwendigkeit dieser \u00fcberplanm\u00e4\u00dfigen Ausgabe, f\u00fcr die ein unabweisbares Bed\u00fcrfnis bestand und die unvorhergesehen war, an.  durch Mehreinnahmen im Bereich Grundsicherung, UA 4850 und 01.4990.171610 (226.192,54 Euro) sowie Wenigerausgaben im Deckungsring 43400 (Hilfe zum Lebensunterhalt) in voller H\u00f6he ausgeglichen. Die Genehmigung der Stadtverordnetenversammlung ist gem. Ziffer 3.4.7 DAH in Verbindung mit \u00a7 100 HGO einzuholen.  Folgekostenberechnung[MdSD3] siehe Anlage   entf\u00e4llt Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]07.06.2006 Der Vorlage wird zugestimmt.   Begr\u00fcndungsseite zur Magistratsvorlage vom 19.05.06:  Begr\u00fcndung: Zur Sicherung des Lebensunterhaltes im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung k\u00f6nnen Personen mit gew\u00f6hnlichem Aufenthalt im Inland, die das 65. Lebensjahr oder das 18. Lebensjahr vollendet haben, unabh\u00e4ngig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage voll erwerbsgemindert sind und bei denen unwahrscheinlich ist, dass die volle Erwerbsminderung behoben werden kann, auf Antrag die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten. Anspruch auf Leistungen haben Leistungsberechtigte, soweit sie ihren Lebensunterhalt nicht aus ihrem Einkommen und Verm\u00f6gen beschaffen k\u00f6nnen. Die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung umfassen den f\u00fcr den Antragsberechtigten ma\u00dfgebenden Regelsatz, die angemessenen tats\u00e4chlichen Aufwendungen f\u00fcr Unterkunft und Heizung, bei Leistungen in einer station\u00e4ren oder teilstation\u00e4ren Einrichtung sind als Kosten f\u00fcr Unterkunft und Heizung Betr\u00e4ge in H\u00f6he der durchschnittlichen angemessenen tats\u00e4chlichen Aufwendungen f\u00fcr die Warmmiete eines Einpersonenhaushalts, die Mehrbedarfe sowie die einmaligen Bedarfe, die \u00dcbernahme von Kranken- und Pflegeversicherungsbeitr\u00e4gen und Hilfe zum Lebensunterhalt in Sonderf\u00e4llen. Die Leistungen werden seit dem 01.01.2003 gew\u00e4hrt. Die Fallzahlen haben sich von durchschnittlich 712 im Jahr 2003, 877 im Jahr 2004 auf 984 im Jahr 2005 gesteigert. Hinzu kommt der durch die neue Gesetzgebung (Hartz IV, SBG II) entstehende Mehrbedarf durch den Wegfall des Wohngeldes. Damit erh\u00f6hen sich in gleicher H\u00f6he die Ausgaben im GSiG-Bereich. Je Fall sind Mehrkosten im Schnitt von rund 80 Euro/monatlich zu verzeichnen. Der Haushaltsansatz 2005 wurde daher um 336.846,16 Euro \u00fcberzogen. Die Mehrausgabe wird durch Mehreinnahmen im Bereich Grundsicherung (UA 4850/UA 4990) sowie Wenigerausgaben im Deckungsring 43400 (Hilfe zum Lebensunterhalt) in voller H\u00f6he ausgeglichen. Darmstadt, 19.05.06  Dezernat II   Wolfgang Glenz B\u00fcrgermeister [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. ?? ?? ?? ?? - 1 -  C:Darmstadt_DokumenteDokumenteword\niederschriften\ni_2006-Mag-20\be_21805100353_1.doc 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-20%7C21805100353%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-20%7C21805100353%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Mag-20%7C22405100367%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Mag-20","number":"361","name":"Ma\u00dfnahmen zur Bek\u00e4mpfung der Vogelgrippe in Darmstadt\r\nhier: T\u00e4tigkeitsbericht Februar - April 2006","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/358","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Mag-20%7C22405100367%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 361","fileName":"be_22405100367_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":10971,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 30.05.2006 Dezernat: IV an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt:    Vorlage-Nr. 2006/0362  Magistratsbeschluss-Nr. 361 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss   OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: IV         Veterin\u00e4ramt Stvv Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Ma\u00dfnahmen zur Bek\u00e4mpfung der Vogelgrippe in Darmstadt hier: T\u00e4tigkeitsbericht Februar - April 2006  Vorlage vom: 24.05.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: Der Magistrat nimmt von dem Bericht Kenntnis.  Anlagen:[MdSD3] T\u00e4tigkeitsbericht und Allgemeine Statistik Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]07.06.2006 Der Magistrat nimmt den Bericht zur Kenntnis.     Begr\u00fcndungsseite zur Magistratsvorlage vom 24.05.2006  Der Magistrat wird gebeten von dem T\u00e4tigkeitsbericht und der Allgemeinen Statistik zur Bek\u00e4mpfung der Vogelgrippe Kenntnis zu nehmen.  Nach dem Auftreten der Vogelgrippe in Deutschland wurden entsprechende vorbeugende Sofortma\u00dfnahmen zum Schutz der Darmst\u00e4dter Bev\u00f6lkerung getroffen. Der Bericht gibt anschaulich Auskunft \u00fcber den organisatorischen Ablauf sowie die angefallenen T\u00e4tigkeiten in der Krisenzeit von Februar bis April 2006.  Darmstadt, den 24.05.2006 Dezernat IV   Cornelia Diekmann Stadtr\u00e4tin  Anlage T\u00e4tigkeitsbericht und Allgemeine Statistik [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. 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Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: I          VI 52         61 Stvv Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 14.02.2006 Sanierungs- bzw. Neubaukosten f\u00fcr das Stadion am B\u00f6llenfalltor und alternative Standorte Vorlage vom: 19.05.06 Beschlussvorschlag[MdSD2]: Der Magistrat nimmt von dem Bericht Kenntnis.  Anlagen:[MdSD3] \u00dcbersicht \u00fcber die Eigentumsverh\u00e4ltnisse der vorgeschlagenen Standorte Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]07.06.2006 Der Magistrat nimmt den Bericht zur Kenntnis.   Begr\u00fcndungsseite zur Magistratsvorlage vom 19.05.2006: Am 14. Februar 2006 hat die Stadtverordnetenversammlung folgenden Antrag beschlossen:  Der Magistrat wird beauftragt, zu pr\u00fcfen, wo und ob ein Stadion-Neubau in absehbarer Zeit realisiert werden kann.  In einer Vorlage werden die Sanierungs- bzw. Neubaukosten f\u00fcr das Stadion am B\u00f6llenfalltor mit 37 Millionen Euro beziffert. Darin enthalten sind mehrere Millionen Euro f\u00fcr den Abriss der maroden Bausubstanz. Der Neubau einer Multifunktionsarena mit besonderen Anforderungen bez\u00fcglich Stra\u00dfenanbindung, \u00d6PNV, Parkpl\u00e4tze, L\u00e4rmschutz usw. erfordert es, sich mit Alternativen intensiv auseinander zu setzen.  Deshalb sollten neben der Sanierung des alten Stadions am B\u00f6llenfalltor Alternativvorschl\u00e4ge gepr\u00fcft werden. Dazu sind beispielsweise folgende Standorte zu bewerten: - Gehaborner Hof (Liegenschaften der Stadt Darmstadt) - Arheilgen West, n\u00f6rdlich des Br\u00fchlgrabens - G\u00fcterbahnhof, n\u00f6rdlich der Starkenburg-Kaserne - Stadtwald, s\u00fcdlich der Siedlung Tann - August-Euler-Flugplatz neben der A 67 - Autobahndreieck, s\u00fcdlich des Darmst\u00e4dter Kreuzes (A 67/A 5) n\u00f6rdlich der Eichwaldschneise - Kelley-Barracks, s\u00fcdlich der Riedstra\u00dfe - Autobahn- /Bundesstra\u00dfendreieck (B 3/A 5) s\u00fcdlich des Sportgel\u00e4ndes Rot-Wei\u00df mit Erschlie\u00dfung \u00fcber die Karlsruher Stra\u00dfe - Neubau \u00f6stlich des vorhandenen Stadions bzw. des Trainingsplatzes - \u00d6stlich des Vivariums und der Lichtwiese und Bahnlinie in Anbindung an den neuen Bahnhof Lichtwiese - weitere geeignete Standorte Die Berichtsvorlage ist durch Beitr\u00e4ge und Stellungnahmen der nachfolgenden \u00c4mter entstanden: Bauaufsichtsamt, Stadtplanungsamt, Liegenschaftsamt, Amt f\u00fcr Wirtschaft- und Stadtentwicklung, Gr\u00fcnfl\u00e4chen- und Umweltamt, Stra\u00dfenverkehrsamt und Sportamt.       Zusammenfassender Bericht:  Grundlegend bleibt festzustellen, dass es um eine Stadionsanierung bzw. einen Stadionumbau geht, der mit Vorrang dem Sport dienen soll, aber auch eine anderweitige Nutzung erm\u00f6glicht.  Die Ausgangssituation am jetzigen Standort und an den alternativen Standorten ist von Auflagen durch den DFB / DFL gepr\u00e4gt, die zeitnah umgesetzt und realisiert werden m\u00fcssen. Dies immer auf dem Hintergrund, dass der SV Darmstadt 1898 zumindest in der Regionalliga spielt. Insbesondere mit Ausrichtung der eingleisigen 3. Liga ab der Spielzeit 2008/2009 sind die Anforderungen analog der 2. Bundesliga nach oben zu orientieren, damit die Lizenz erteilt wird. Zu nennen w\u00e4re beispielsweise die komplette Umfahrbarkeit des Stadions. Die Auflagen des DFB k\u00f6nnten bei einem Neubau / Sanierung sofort in Angriff genommen werden, sodass hier nicht unwirtschaftlich am jetzigen Bestand Ausgaben auf die Stadt zukommen. Entsprechende Vorabsprachen bestehen hierzu, soweit eine verl\u00e4ssliche und zeitnahe Planung dem DFB vorgelegt wird. Die Realisierbarkeit einzelner Vorschl\u00e4ge bzw. alternativer Standorte kann letztlich nur mittels einer Bauleitplanung herbeigef\u00fchrt werden. Die Schaffung planungsrechtlicher Grundlagen unter Einbeziehung aktueller DFB-Auflagen hat dabei insbesondere die Auswirkungen des \u00a7 50, Bundesimmissionsschutzgesetzes (BimSchG) zu ber\u00fccksichtigen. Bei raumbedeutsamen Planungen und Ma\u00dfnahmen, vor allem einer Versammlungsst\u00e4tte wie einem Fu\u00dfballstadion, ist darauf zu achten, dass der Bereich des jeweiligen Standortes sich nicht innerhalb der Achtungsgrenzen zu einem St\u00f6rfallbetrieb befindet. Sofern die Bewertung eines Standortes zu diesem Schluss kommt, ist die Realisierung derzeit auszuschlie\u00dfen.  Aus den Stellungnahmen der Fach\u00e4mter werden die relevanten Faktoren zur Bewertung der Standortalternativen als Synopse zusammengefasst. Die wesentlichen Faktoren werden hier als zusammengefasste Kriterien dargestellt. Die Bewertung wird mittels f\u00fcnf Bewertungsstufen ( besonders geeignet bis Ausschluss ) durchgef\u00fchrt. Die textliche Erl\u00e4uterung erfolgt im Rahmen der Einzelbeschreibung der Standortalternativen.   Erl\u00e4uterung der Kriterien  Fl\u00e4chengr\u00f6\u00dfe/-zuschnitt Gr\u00f6\u00dfe und der Zuschnitt einer Fl\u00e4che sind Grundvoraussetzung f\u00fcr Planung eines Stadionneubaus. Vor dem Hintergrund, den gesamten Sportstandort am B\u00f6llenfalltor zu verlegen, wird eine Fl\u00e4chegr\u00f6\u00dfe von \u00fcber 10 ha und ein m\u00f6glichst kompakter Grundst\u00fcckszuschnitt als optimal angesehen. Zeitliche Verf\u00fcgbarkeit Die zeitliche Verf\u00fcgbarkeit von Projektfl\u00e4chen h\u00e4ngt stark von den jeweiligen Eigentumsverh\u00e4ltnissen und den damit zusammenh\u00e4ngenden Verfahrensaufwand zur Umlegung ab. Je h\u00f6her der Anteil unterschiedlicher Eigent\u00fcmer, desto ung\u00fcnstiger sind die Voraussetzungen f\u00fcr eine zeitnahe Projektrealisierung. Die gesamte Fl\u00e4che sollte sich m\u00f6glichst im \u00f6ffentlichen Eigentum befinden. Im besten Fall befindet Sie sich ausschlie\u00dflich im st\u00e4dtischen Besitz.  Synergie mit vorhandener Infrastruktur Standortgemeinschaften bieten eine Vielzahl von Vorteilen gegen\u00fcber vereinzelter Anlagen. Aufwendungen f\u00fcr Infrastrukturma\u00dfnahmen (Erschlie\u00dfung, Trainingsgel\u00e4nde, Kommunikationseinrichtungen, etc.) k\u00f6nnen geb\u00fcndelt und gemeinschaftlich genutzt werden. Die Nutzung und Weiterentwicklung dieser Synergieeffekte wird grunds\u00e4tzlich angestrebt. Bestehende Einrichtungen bieten somit g\u00fcnstigere Voraussetzungen f\u00fcr die Ansiedlung einer neuen Sportanlage. Funktional isolierte Standorte werden entsprechen negativ beurteilt.  Planungsrechtliche Umsetzbarkeit Die Umsetzbarkeit h\u00e4ngt von einer Vielzahl planungsrechtlicher Einflussfaktoren ab. Ein entscheidendes Negativkriterium ist die Seveso-II-Richtlinie: Derzeit ist davon auszugehen, dass im Umfeld von potentiellen St\u00f6rfallbetrieben Versammlungs-st\u00e4tten nicht genehmigungsf\u00e4hig sind. Weitere Restriktionen k\u00f6nnen sich aus planungsrechtlichen Vorgaben der Regionalplanung (z. B. Gr\u00fcnzug) sowie der kommunalen Fl\u00e4chennutzungsplanung ergeben: Entgegenstehende Planungsabsichten erfordern die Notwendigkeit eines \u00c4nderungsverfahrens bzw. eines Abweichungsantrages. Zus\u00e4tzliche Hemmfaktoren k\u00f6nnen sich unter anderem auch aus ungekl\u00e4rten Altlastensituationen ergeben.  Einf\u00fcgung in Umfeld Nachhaltige st\u00e4dtebauliche Entwicklung und eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende Bodennutzung sind Grundanforderungen der Baugesetzgebung. Dar\u00fcber hinaus sollte eine Anpassung an das stadtr\u00e4umliche Umfeld beachtet werden. St\u00e4dtebaulich isolierte Standorte werden dementsprechend schlechter bewertet. Unzumutbare Beeintr\u00e4chtigungen der Wohn- und Lebensqualit\u00e4t von Anwohnern durch Immissionen sollten m\u00f6glichst vermieden werden.    Erhalt von Natur- und Landschaft Unter der Ma\u00dfgabe eines m\u00f6glichst schonenden Umgangs mit Natur- und Landschaft, wird naturschutzrechtlichen Belangen eine besondere Bedeutung beigemessen. Ein unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hoher Eingriff in Natur und Landschaft f\u00fchrt zu einer entsprechend negativen Bewertung. In diesem Zusammenhang wird auch beachtet, dass ein starker Eingriff auch einen hohen Aufwand f\u00fcr Ausgleichsma\u00dfnahmen bedeutet. Dar\u00fcber hinaus stehen fachplanerische Vorgaben wie Vorhandene Landschaftsschutz- und Naturschutzgebiete, FFH-Gebiete, Bannwaldausweisungen sowie gesch\u00fctzte Biotopfl\u00e4chen eindeutig im Konflikt mit einem m\u00f6glichen Stadionbau und k\u00f6nnen zum Ausschluss der Fl\u00e4che f\u00fchren.  Erschlie\u00dfung \u00d6PNV \u00dcber\u00f6rtliche bedeutsame Sportanlagen ben\u00f6tigen eine entsprechende verkehrliche Anbindung durch den \u00f6ffentlichen Personennahverkehr. Als wichtige Eignungskriterien werden insbesondere die r\u00e4umliche N\u00e4he zum Hauptbahnhof sowie zu S-Bahn-Haltestellen angesehen. Als akzeptable Erreichbarkeitsgrenze f\u00fcr Stra\u00dfenbahnen und Buslinien wird eine Entfernung von etwa 400m angenommen. Je h\u00f6her der Umfang an zus\u00e4tzlich notwendigen Erschlie\u00dfungsma\u00dfnahmen f\u00fcr den \u00d6PNV, desto ung\u00fcnstiger sind die Voraussetzungen zur Realisierung eines Stadionneubaus.  Erschlie\u00dfung MIV Die r\u00e4umliche N\u00e4he zu bestehenden Autobahnen, Bundesstra\u00dfe und Haupterschlie\u00dfungsstra\u00dfen ist eine ebenso wichtige Voraussetzung f\u00fcr die Erreichbarkeit von gr\u00f6\u00dferen Sportanlagen. Ein hoher Bedarf an zus\u00e4tzlichen Erschlie\u00dfungsma\u00dfnahmen wird als ung\u00fcnstig angesehen. Vorhandene und geplante Verkehrsanlagen im unmittelbaren Umfeld des Standortes f\u00fchren zu einer positiveren Bewertung. Kurzfassung der Standortbewertungen  Gehaborner Hof Diese Fl\u00e4chen liegen im Gemeindegebiet der Stadt Weiterstadt. Die weitere Entwicklung dieser Fl\u00e4chen ist daher mit der Stadt Weiterstadt abzustimmen. Im Regionalplan S\u00fcdhessen liegt der Gehaborner Hof im regionalen Gr\u00fcnzug. Die Stadt verf\u00fcgt hier \u00fcber umfangreichen Grundbesitz, wobei diese Fl\u00e4chen f\u00fcr die n\u00e4chsten 5 Jahre verpachtet sind. F\u00fcr das zu erwartende Verkehrsaufkommen ist das Gel\u00e4nde im Bereich Gehaborner Hof nicht ausreichend erschlossen. Die Verkehrserschlie\u00dfung einschlie\u00dflich des \u00d6PNV kann nur \u00fcber den Gemarkungsbereich der Stadt Weiterstadt realisiert werden. Die planungsrechtliche Genehmigungsf\u00e4higkeit ist nur eingeschr\u00e4nkt gegeben.  Arheilgen West Die Fl\u00e4chen n\u00f6rdlich des Br\u00fchlgrabens liegen im regionalen Gr\u00fcnzug und sind im Fl\u00e4chennutzungsplan als landwirtschaftliche Fl\u00e4chen mit Aufwertung zum Gr\u00fcnland ausgewiesen ( s. Anlage 1). Im Standortgebiet betr\u00e4gt der Anteil st\u00e4dtischer Fl\u00e4chen ca. 50%. Der \u00fcbrige Grundbesitz befindet sich in kleinparzelliertem Eigentum. Die planungsrechtliche Genehmigungsf\u00e4higkeit ist nur eingeschr\u00e4nkt gegeben. Im Umfeld von potentiellen St\u00f6rfallbetrieben sind Versammlungsst\u00e4tten wie ein Fu\u00dfballstadion nicht genehmigungsf\u00e4hig. Angesichts der nicht abschlie\u00dfend gekl\u00e4rten Sachlage ist von einer gr\u00f6\u00dftm\u00f6glichen Achtungsgrenze auszugehen.  Bereich n\u00f6rdlich der Starkenburg Kaserne Die zuk\u00fcnftige Umnutzung der Starkenburg Kaserne ist planerisch als potentielle Wohnbaufl\u00e4che beabsichtigt . Der Standort ist f\u00fcr die Nutzung durch die ICE-Trassenf\u00fchrung planerisch eingeschr\u00e4nkt. Die Stadt besitzt keine Liegenschaften im Standortgebiet (s. Anlage 2). Auch an diesem Standort ist eine Nutzung als Versammlungsst\u00e4tte auszuschlie\u00dfen. Der Bereich des Standortes befindet sich innerhalb der Achtungsgrenze zu einem St\u00f6rfallbetrieb. Die Fl\u00e4chengr\u00f6\u00dfe ist f\u00fcr eine Stadionnutzung mit Nebenfl\u00e4chen nicht geeignet. Stadtwald, s\u00fcdlich der Siedlung Tann Die Fl\u00e4che liegt im regionalen Gr\u00fcnzug. Im Fl\u00e4chennutzungsplan ist das Gebiet als Schutzwald im Landschaftsschutzgebiet Zone II ausgewiesen. (Die Schutzwaldfl\u00e4chen im Darmst\u00e4dter Westwald gelten als Waldsanierungsgebiet). Der starke Eingriff in Natur und Landschaft erfordert hohe Ausgleichsfl\u00e4chen. Stadtstrukturell ist der Standort v\u00f6llig isoliert und ohne Bezug zur st\u00e4dtebaulichen Gesamtentwicklung. Die Nutzung von Stadion und Sportfl\u00e4chen erzeugt mit dem angrenzenden Wohngebiet einen erheblichen Interessenskonflikt bzgl. Immission. Die Waldfl\u00e4chen sind zu 90 % im Privatbesitz.(s. Anlage 3). Der Standortbereich ist ungen\u00fcgend verkehrlich erschlossen. Eine standortnahe \u00d6PNV-Erschlie\u00dfung (Linie 9) ist vorhanden. Insgesamt ist festzustellen, dass der Standort aufgrund der Kombination von Negativ-Bewertung nicht in Frage kommt, da f\u00fcr eine planungsrechtliche Genehmigungsvoraussetzung so gut wie keine Grundlage vorhanden ist (erhebliche st\u00e4dtebauliche, verkehrstechnische und landschaftsplanerische Bedenken).  August-Euler-Flugplatz Das Gel\u00e4nde befindet sich zum gr\u00f6\u00dften Teil in Bundesbesitz, st\u00e4dtische Fl\u00e4chen gibt es in diesem Bereich nicht (s. Anlage 4). Das Gebiet ist als Flora-Fauna-Habitat-Gebiet ausgewiesen; weiterhin als Naturschutz-, Wasser- und Vogelschutzgebiet im Zusammenhang mit dem Landschaftsschutzgebiet Zone I (unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfiger Eingriff in Natur und Landschaft; die naturr\u00e4umlichen Restriktionen lassen eine \u00dcberbauung nicht zu). Die Fl\u00e4che liegt im regionalen Gr\u00fcnzug (Abweichungsantrag notwendig). Insgesamt bleibt festzustellen, dass die planungsrechtlichen Genehmigungsvoraus-setzungen hier nicht gegeben sind und eine Realisierung am beschrieben Standort auszuschlie\u00dfen ist.  Autobahndreieck - s\u00fcdlich des Darmst\u00e4dter Kreuzes Im Fl\u00e4chennutzungsplan als Waldfl\u00e4che und Flora-Fauna-Habitat-Gebiet ausgewiesen; weiterhin als Naturschutz- und Vogelschutzgebiet im Zusammenhang mit dem Landschaftsschutzgebiet Zone I (unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfiger Eingriff in Natur und Landschaft; die naturr\u00e4umlichen Restriktionen lassen eine \u00dcberbauung nicht zu). Der Standort befindet sich im Eigentum des Bundes (s. Anlage 5) und ist als Sonderfl\u00e4che Bund ausgewiesen. Die zeitliche Verf\u00fcgbarkeit des Standortgebietes ist aufgrund der vorhandenen Nutzung durch die Bundeswehr nicht einsch\u00e4tzbar.  Der Standortbereich ist ungen\u00fcgend verkehrlich erschlossen, was zu hohen Erschlie\u00dfungskosten mit zeitaufwendigem Planverfahren f\u00fchren w\u00fcrde. Stadtstrukturell ist der Standort v\u00f6llig isoliert und ohne Bezug zur st\u00e4dtebaulichen Gesamtentwicklung. Die Stadt besitzt hier keine Liegenschaften. Insgesamt bleibt festzustellen, dass die planungsrechtlichen Genehmigungsvoraussetzungen hier nicht gegeben sind und eine Realisierung am beschriebenen Standort auszuschlie\u00dfen ist.  Kelley-Barracks Die zeitliche Verf\u00fcgbarkeit des Standortgebietes (s. Anlage 6) ist aufgrund der vorhandenen Nutzung durch die US-Army nicht einsch\u00e4tzbar  Durch das Standortgebiet verl\u00e4uft die Freihaltung f\u00fcr die ICE-Neubaustrecke, die je nach endg\u00fcltiger Trassenf\u00fchrung zu ber\u00fccksichtigen ist.  Insgesamt ist festzustellen, dass der Standort f\u00fcr einen Stadionneubau mit Nebenfl\u00e4chen aus st\u00e4dtebaulicher Sicht planerisches Entwicklungspotential bietet.  Das Hauptproblem des Standortgebietes liegt jedoch darin, dass aufgrund der milit\u00e4rischen Nutzung eine zeitliche Verf\u00fcgbarkeit nicht einsch\u00e4tzbar und eine Planungssicherheit nicht gegeben ist.     Stra\u00dfendreieck A 5 / B 3 (s\u00fcdlich des Sportgel\u00e4ndes Rot-Wei\u00df ) Dieser Bereich des Standortes liegt au\u00dferhalb der besiedelten Fl\u00e4chen und ist als Bannwald festgesetzt (unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfiger Eingriff in Natur und Landschaft). Die Fl\u00e4che liegt im regionalen Gr\u00fcnzug (Abweichungsantrag notwendig). Der Standortbereich ist aufgrund der eingeengten Lage zwischen Autobahn und Bahntrasse ungen\u00fcgend verkehrlich erschlossen. Hier w\u00e4ren hohe Erschlie\u00dfungskosten mit zeitaufwendigen Planverfahren notwendig. Der Gesamtbereich ist in st\u00e4dt. Besitz (s. Anlage 7). Insgesamt ist die planungsrechtliche Genehmigungsf\u00e4higkeit nur sehr eingeschr\u00e4nkt zu beurteilen.  \u00d6stlich des Vivariums, Lichtwiese und Bahnlinie Das Gel\u00e4nde befindet sich im Eigentum der Stadt Darmstadt (s. Anlage 8). Die Fl\u00e4che liegt im regionalen Gr\u00fcnzug (Abweichungsantrag notwendig). Der Standort liegt au\u00dferhalb der besiedelten Fl\u00e4chen und ist als Waldfl\u00e4che im Landschaftsschutzgebiet Zone II ausgewiesen (starker Eingriff in Natur und Landschaft). Der Eingriff erfordert einen hohen Anteil an Ausgleichsfl\u00e4chen. Der Standortbereich ist ungen\u00fcgend verkehrlich erschlossen. Die Waldfl\u00e4che ist st\u00e4dt. Liegenschaft. Dieser Standort bietet kaum planungsrechtliche Genehmigungsvoraussetzungen. Erhebliche st\u00e4dtebauliche, verkehrstechnische und landschaftsplanerische Bedenken werden ge\u00e4u\u00dfert.  Neubau \u00f6stlich des vorhandenen Stadions Im Fl\u00e4chennutzungsplan ist der Bereich \u00f6stlich des Stadions als Gr\u00fcnfl\u00e4che und Waldfl\u00e4che ausgewiesen.. Dieses Gel\u00e4nde \u00f6stlich des vorhandenen Stadions befindet sich im Eigentum des Landes Hessen. F\u00fcr die evtl. Rodung von Waldfl\u00e4chen sind hohe Ausgleichsfl\u00e4chen erforderlich.  Die geringf\u00fcgige Standortaufwertung mit einem Stadionneubau ist nur mit hohen finanziellen Mitteln zu erzielen und daher nur sehr eingeschr\u00e4nkt zu beurteilen.   Weitere geeignete Standorte: Die Darstellung und Bewertung anderer Standorte kann hier entfallen, da kein weiterer, neben den bereits genannten, sich f\u00fcr den Bau eines Stadions als geeignet erwiesen hat.  Res\u00fcmee: Das aufgrund der Stellungnahmen der beteiligten \u00c4mter vorliegende Ergebnis der Standortanalysen bedeutet, dass aus st\u00e4dtebaulicher Sicht zur Zeit kein Standort aufgezeigt werden kann, der Bedingungen und Anforderungen in ad\u00e4quater Weise erf\u00fcllt, um kurzfristig einen Stadionneubau mit allen Konsequenzen zukunftsorientiert umsetzen zu k\u00f6nnen. Vor diesem Hintergrund und den eingangs beschriebenen zeitlichen und technischen Auflagen des DFB erscheint es sinnvoll und vern\u00fcnftig, den Umbau des Stadions am B\u00f6llenfalltor weiter zu verfolgen. Die standortbeg\u00fcnstigten Ma\u00dfnahmen k\u00f6nnen am Standort realisiert werden und es besteht im Umfeld bislang eine tragf\u00e4hige Akzeptanz aufgrund des Bestandes und der Tradition als Teil der Standortgemeinschaft B\u00f6llenfalltor/Hochschulstadion. Die Verlagerung von wichtigen Teilen dieser gewachsenen, funktionalen Einheit w\u00fcrde auch zu negativen Auswirkungen auf das st\u00e4dtebauliche Umfeld mit den Einrichtungen der Technischen Universit\u00e4t Darmstadt und des TEC Darmstadt f\u00fchren.  Darmstadt, 19.05.2006  Der Dezernent I   Der Dezernent VI  Walter Hoffmann   Dieter Wenzel Oberb\u00fcrgermeister   Stadtrat   Anlage \u00dcbersicht \u00fcber die Eigentumsverh\u00e4ltnisse in den vorgeschlagenen Standorten  [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-20%7C21905100356%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-20%7C21905100356%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Mag-20%7C21805100354%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Mag-20","number":"366","name":"Verlegung des Fu\u00dfballstadions am B\u00f6llenfalltor","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/330","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Mag-20%7C21805100354%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 366","fileName":"be_21805100354_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":28795,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 02.06.2006 Dezernat I an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: Sportamt    Vorlage-Nr. 2006/0348 Magistratsbeschluss-Nr. 366 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss Dezernat VI  OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: I       VI 52      Stvv Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 14.02.2006 Verlegung des Fu\u00dfballstadions am B\u00f6llenfalltor  Vorlage vom: 18.05.06 Beschlussvorschlag[MdSD2]: Der Magistrat nimmt von dem Bericht Kenntnis.  Anlagen:[MdSD3] Anlagen zu Verlegung des Fu\u00dfballstadions am B\u00f6llenfalltor Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]07.06.2006 Der Magistrat nimmt den Bericht zur Kenntnis.   Begr\u00fcndungsseite zur Magistratsvorlage vom 18.05.2006: Am 14. Februar 2006 hat die Stadtverordnetenversammlung folgenden Antrag beschlossen:  Der Magistrat wird beauftragt, zu pr\u00fcfen, in welchem Zeit- und Kostenrahmen eine Verlegung des Fu\u00dfballstadions am B\u00f6llenfalltor nach Arheilgen-West m\u00f6glich w\u00e4re.  I. Insbesondere ist f\u00fcr den bisherigen Standort darzustellen: a) welchen Anteil die Stadt am Grundeigentum hat (Stadiongel\u00e4nde incl. Nebenfelder und Parkplatz) und ob f\u00fcr die \u00fcbrigen Gel\u00e4ndeteile eine Ausgleichsabgabe nach \u00a7\u00a7 165-171 BauGes vorgesehen werden kann. b) welche planungsrechtlichen Schritte n\u00f6tig sind, um an der Nieder-Ramst\u00e4dter Stra\u00dfe Mischnutzung (L\u00e4den, Arztpraxen usw.) und ansonsten Wohnbebauung m\u00f6glich zu machen. c) ob ggf. andere Eigent\u00fcmer bei einer Neuausweisung als Wohngebiet zu einer Ausgleichsabgabe herangezogen werden k\u00f6nnen. d) ob der Reinertrag der Umnutzung zum Wohngebiet zweckgebunden f\u00fcr die Kosten von Verlegung bzw. Neubau verwendet werden kann. II. F\u00fcr den neuen Standort ist zu pr\u00fcfen: a) wie die Grundeigentumsverh\u00e4ltnisse im skizzierten Bereich s\u00fcdlich Weiterst\u00e4dter Landstra\u00dfe sind (siehe Planskizze in der Anlage). b) wie die planungsrechtlichen Grundlagen geschaffen werden k\u00f6nnen, um auf diesem Gel\u00e4nde sowohl Gewerbenutzung wie auch eine Multifunktionsarena mit allen Nebenfl\u00e4chen realisieren zu k\u00f6nnen. c) ob am neuen Standort alle Auflagen des DFB f\u00fcr einen vollen Lizenzbetrieb erf\u00fcllt werden k\u00f6nnen. d) wie unter Einbeziehung des Betrags, der durch Fl\u00e4chennutzung am alten Standort erwirtschaftet wurde, eine ansonsten f\u00fcr die Stadt kostenneutrale L\u00f6sung mit einem Investor in einer PPP-L\u00f6sung dargestellt werden kann. e) f\u00fcr welche anderen Sportarten au\u00dfer Fu\u00dfball diese neuen Fl\u00e4chen mitgenutzt werden k\u00f6nnten. Die Beantwortung des Antrages ist durch Beitr\u00e4ge und Stellungnahmen der nachfolgenden \u00c4mter entstanden: Stadtplanungsamt, Liegenschaftsamt, Amt f\u00fcr Wirtschaft- und Stadtentwicklung und Sportamt.        Zusammenfassender Bericht:    24.05.2006 Verlegung des Fu\u00dfballstadions am B\u00f6llenfalltor - Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 14.02.2006 In die Beantwortung des Pr\u00fcfauftrages gehen Stellungnahmen des Bauaufsichtsamtes, des Liegenschaftsamtes, des Gr\u00fcnfl\u00e4chen- und Umweltamtes, des Stadtplanungsamtes und des Amtes f\u00fcr Wirtschaft und Stadtentwicklung ein, da fach\u00fcbergreifende Anforderungen und Belange bei der Einsch\u00e4tzung und Bewertung der alternativen Standorte notwendig und zu ber\u00fccksichtigen sind. Eingangs ist festzustellen, dass eine Bewertung zu einer Verlegung des Fu\u00dfballstadions am B\u00f6llenfalltor nach Arheilgen-West - wie im Pr\u00fcfauftrag beschrieben - immer unter dem Gesichtspunkt der planungsrechtlichen Vorgaben und der schwierigen Grundst\u00fccksverh\u00e4ltnisse zu betrachten ist.  Zu den Punkten im Pr\u00fcfauftrag ist im Einzelnen zu berichten: I. a) Im Bereich des B\u00f6llenfalltorstadions verf\u00fcgt die Stadt Darmstadt \u00fcber einen Grundbesitz in einer Gr\u00f6\u00dfe von rund 43 000 qm. Hierbei handelt es sich um den Parkplatz vor der Sporthalle, das Grundst\u00fcck der Sporthalle selbst, den Stadionbereich mit der Trib\u00fcne, die Zufahrt zum Stadion sowie das Nebenfeld s\u00fcdlich der Tankstelle an der Nieder-Ramst\u00e4dter-Stra\u00dfe (siehe Anlage 1).  Im grob skizzierten Bereich des zu pr\u00fcfenden Entwicklungskonzeptes (s. Anlage 2, Darstellung aus dem Antrag), das f\u00fcr eine Neunutzung zur Verf\u00fcgung stehen soll, befinden sich nur ca. 25.000 qm im st\u00e4dtischen Eigentum. Alle weiteren Fl\u00e4chen, die f\u00fcr eine potentielle Wohnbebauung ausgewiesen sind, liegen im Eigentum des Landes Hessen und des TEC Darmstadt. Zum angesprochenen Aspekt der Ausgleichsabgabe ist zun\u00e4chst folgendes festzustellen: Die Ausgleichsabgabe ist das Instrument einer st\u00e4dtebaulichen Entwicklungsma\u00dfnahme. Die Anwendungsm\u00f6glichkeiten dieses Instrumentes sind durch \u00a7 165 BauGes vorgegeben. Folgende Vorraussetzungen m\u00fcssen demnach erf\u00fcllt sein, um ein Gebiet als st\u00e4dtebaulichen Entwicklungsbereich festzulegen: * Die besondere Bedeutung f\u00fcr die st\u00e4dtebauliche Entwicklung und Ordnung der Gemeinde. * Das Wohl der Allgemeinheit, insbesondere zur Deckung eines erh\u00f6hten Bedarfs an Wohn- und Arbeitst\u00e4tten. * Dass die angestrebten Ziele durch st\u00e4dtebauliche Vertr\u00e4ge nicht erreicht werden k\u00f6nnen. * Die \u00f6ffentlichen und privaten Belange sind gegeneinander und untereinander gerecht abzuw\u00e4gen.  ... Soweit mit der Ausgleichsabgabe der Ausgleichsbetrag nach \u00a7 166 (3) 2. gemeint sein sollte, so ist dieser zun\u00e4chst f\u00fcr die Kosten und die Finanzierung der Entwicklungsma\u00dfnahme zu verwenden. Ein evtl. \u00dcberschuss ist nach \u00a7 171 (1) an die Alteigent\u00fcmer zu verteilen. Ohne eine weitere Pr\u00fcfung dieses Instrumentes vorzunehmen, ist festzuhalten, dass die Erl\u00f6se standortgebunden also nur f\u00fcr Gemeinbedarfseinrichtungen einer Entwicklungsma\u00dfnahme Wohnen am B\u00f6llenfalltor zu verwenden sind. b) Um die Fl\u00e4chen des derzeitigen Standortes des Stadions als Mischgebiet bzw. Wohngebiet auszuweisen, sind folgende planungsrechtlichen Schritte notwendig. Das Areal ist derzeit als Gr\u00fcnfl\u00e4che im Fl\u00e4chennutzungsplan dargestellt, zur Ausweisung eines Mischgebietes und Wohngebietes ist die \u00c4nderung des Fl\u00e4chennutzungsplanes notwendig. Ebenso ist hier ein Bebauungsplan notwendig, da der Gebietscharakter sich \u00e4ndert. c) Wie unter a) bereits erw\u00e4hnt, ist als weiterer Eigent\u00fcmer der im Antrag skizzierten Entwicklungsfl\u00e4che (Anlage 2) das Land Hessen zu nennen. Hinzu kommt eine kleine private Parzelle. d) Die skizzierte Entwicklungsfl\u00e4che zur Neunutzung des Gel\u00e4ndes am B\u00f6llenfalltor schlie\u00dft nur ca. 2,5 ha Fl\u00e4che ein, die sich im Eigentum der Stadt Darmstadt befindet (s.o. unter a)). Um sich Vorstellungen \u00fcber den Reinertrag aus dem Grundst\u00fccksgesch\u00e4ft machen zu k\u00f6nnen, ist der Ansatz eines realistisch zu erzielenden Preises f\u00fcr das noch zu entwickelnde Grundst\u00fcck, also der Wert des baureifen Entwicklungsgel\u00e4ndes zu erarbeiten. D. h., der Richtwert ist um die Kosten der Baureifmachung zu reduzieren. Fachsprachlich handelt es sich um die deduktive Ableitung eines Bauerwartungslandwertes . F\u00fcr eine ann\u00e4herungsweise, grobe Berechnung wurde ein Grundst\u00fcckswert in H\u00f6he von 420,00 Euro/qm f\u00fcr das gesamte Grundst\u00fcck angenommen. Gem\u00e4\u00df branchen\u00fcblicher Methodik sind vom Richtwert diverse Positionen, wie z. B. Abbruchkosten, aber auch die Kosten f\u00fcr die Schaffung von Infrastruktur f\u00fcr die k\u00fcnftige Wohnnutzung in Abzug zu bringen. Aus einer diesen Annahmen abgeleiteten, ersten \u00dcberschlagsrechnung verbleibt einen Betrag von ca. 200,00 Euro/qm f\u00fcr das erschlossene Bauerwartungsland. Den getroffenen Annahmen gem\u00e4\u00df k\u00f6nnte folglich ein Betrag von ca. 5 Mio. Euro erl\u00f6st werden. Demgegen\u00fcber zu stellen sind die Ersatzinvestitionen f\u00fcr die wegfallenden Sportfl\u00e4chen und die Parkpl\u00e4tze, die f\u00fcr eine weitere qualifizierte Nutzung der Sporthalle erforderlich sind. Kosten f\u00fcr neu zu schaffende Verkehrsinfrastruktur sind hier noch nicht in die Berechnungen eingeflossen und m\u00fcssten am neuen Standort ermittelt werden. Das weitere Vorgehen in Bezug auf die B\u00f6llenfalltorhalle ist laut Antrag noch offen. In diesem Falle sollte Klarheit dar\u00fcber hergestellt werden, dass die Kosten f\u00fcr den Neubau an anderer Stelle bei weitem die zu erwartenden Erl\u00f6se des Grundst\u00fccksgesch\u00e4ftes \u00fcbersteigen werden. Ohne auch nur ann\u00e4hernd die Kosten f\u00fcr Grunderwerb und Infrastruktur am neuen Standort beziffern zu k\u00f6nnen, ist davon auszugehen, dass allein die Kosten f\u00fcr Ersatzbeschaffung der Anlagen des jetzigen Standortes B\u00f6llenfalltor ausreichen, um die potenziellen Erl\u00f6se aus dem Grundst\u00fccksgesch\u00e4ft aufzuzehren  II. a) Im Standortgebiet zwischen dem Br\u00fchlgraben und der Weiterst\u00e4dter Landstra\u00dfe befinden sich st\u00e4dtische Fl\u00e4chen von etwa 170 000 qm, das sind ca. 50% der Gesamtfl\u00e4che. Der \u00fcbrige Grundbesitz befindet sich in Privateigentum (s. Anlage 3) Eine differenzierte Erfassung der privaten Fl\u00e4chen kann aufgrund der Vielzahl von Eigent\u00fcmern nur sehr zeitaufwendig erfolgen und wurde zur Beantwortung und Behandlung dieses Antrages zum jetzigen Zeitpunkt zur\u00fcckgestellt. Der st\u00e4dtische Grundbesitz ist aus der beigef\u00fcgten Lageskizze (Anlage 3) ersichtlich. b) Das Gebiet s\u00fcdlich der Weiterst\u00e4dter Stra\u00dfe ist im Regionalplan als regionaler Gr\u00fcnzug ausgewiesen. Zur Beplanung dieses Areals ist ein Abweichungsantrag und die entsprechende Beschlussfassung bei der Regionalversammlung notwendig. Im Fl\u00e4chennutzungsplan ist das Untersuchungsgebiet als landwirtschaftliche Fl\u00e4che mit Aufwertung zu Gr\u00fcnland dargestellt. Folglich m\u00fcsste eine \u00c4nderung des Fl\u00e4chennutzungsplanes bei der Planung eines Fu\u00dfballstadions erfolgen.  c) Selbstverst\u00e4ndlich k\u00f6nnen an einem neuen Standort die notwendigen Auflagen des DFB/DFL erf\u00fcllt werden, da eine grundlegende Ber\u00fccksichtigung und Umsetzung der differenzierten Vorgaben im Zuge einer Neurealisierung erfolgen wird.. d) Zu den Erwartungen hinsichtlich eines Betrages, der durch die Umnutzung zu Wohnbebauung am B\u00f6llenfalltor sich ergeben k\u00f6nnte, verweisen wir auf die Erl\u00e4uterungen unter Pkt. I.d). Gleich welche PPP-L\u00f6sung in Erw\u00e4gung gezogen wird, so ist festzustellen, dass kein privater Investor das finanzielle Risiko f\u00fcr Bau und Betrieb am alten oder auch an einem neuen Standort allein \u00fcbernehmen wird. Unternehmerische Bet\u00e4tigung erfolgt nur unter Voraussetzung der Verzinsung des eingesetzten Kapitals. e) In einem Sportstadion sind k\u00fcnftig au\u00dferhalb des Fu\u00dfballs selbstverst\u00e4ndlich auch andere Durchf\u00fchrungen von Sportveranstaltungen sinnvoll und w\u00fcnschenswert. Beispielsweise durch American Football (Darmstadt Diamonds) k\u00f6nnte ein solches Stadion genutzt werden. Aber auch andere aufstrebende Fu\u00dfballvereine in Darmstadt h\u00e4tten grundlegend im Damen- und Herrenbereich hier M\u00f6glichkeiten, die Sportinfrastruktur zu nutzen. Denkbar sind auch Nutzungen von Seiten der einschl\u00e4gigen Verb\u00e4nde auf nationaler und internationaler Ebene. Darmstadt, 24.05.2006 Dezernat I   Dezernat VI  Walter Hoffmann   Dieter Wenzel Oberb\u00fcrgermeister   Stadtrat  Anlagen [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. 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Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: VI              37 Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Transport von kranken Neu- und Fr\u00fchgeborenen, die einer Begleitung durch einen Kinderarzt bed\u00fcrfen Vorlage vom: 22.05.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: Die Beauftragung der Darmst\u00e4dter Kinderkliniken Prinzessin Margaret, die Verf\u00fcgbarkeit eines entsprechend qualifizierten Kinderarztes sicherzustellen, wird f\u00fcr vier Jahre verl\u00e4ngert. Anlagen:[MdSD3]  Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]07.06.2006 Der Vorlage wird zugestimmt.   Begr\u00fcndung zur Magistratsvorlage vom 22.05.2006  Transport von kranken Neu- und Fr\u00fchgeborenen, die einer Begleitung durch einen Kinderarzt bed\u00fcrfen  Gem\u00e4\u00df Beschluss des Magistrats vom 29.5.2002 wurden die Darmst\u00e4dter Kinderkliniken Prinzessin Margaret beauftragt, f\u00fcr den Zeitraum vom 01.07.2002 bis zum 01.07.2006 die \u00e4rztliche Begleitung bei Verlegungen von kranken Neu- und Fr\u00fchgeborenen zur Kinderklinik f\u00fcr den gesamten s\u00fcdhessischen Bereich sicherzustellen. Mit den Landkreisen Darmstadt-Dieburg, Gro\u00df-Gerau, Bergstra\u00dfe und dem Odenwaldkreis gibt es dazu entsprechende Vereinbarungen. Die Vorhaltung eines Baby-NAW und die Transportbegleitung durch einen qualifizierten Kinderarzt ist im Bereichsplan f\u00fcr den Rettungsdienstbereich Darmstadt vorgesehen. Da nur die Kinderkliniken als neonatologisches Zentrum diese Leistung stellen kann, war und ist vor der Beauftragung kein Auswahlverfahren notwendig.  Da die Einsatzzahlen relativ gering sind und die zu transportierenden Kinder bereits prim\u00e4r versorgt sind, soll das System in Rufbereitschaft vorgehalten werden. Fahrzeug, Fahrer und Kinderarzt sind damit ca. 15 Minuten nach der Anforderung einsatzbereit. Die Kinderkliniken sollen f\u00fcr weitere 4 Jahre beauftragt werden.  Die AOK Hessen hatte mit Schreiben vom 24.06.2003 Widerspruch gegen die Beauftragung der Kinderkliniken vom 25.06.2002 durch die Stadt als Tr\u00e4ger des Rettungsdienstes eingelegt und nach Erlass des Widerspruchsbescheides im Jahre 2004 hiergegen eine Anfechtungsklage sowie ein Eilverfahren bei dem Verwaltungsgericht Darmstadt anh\u00e4ngig gemacht. Mit rechtskr\u00e4ftigem Beschluss vom 10.02.2006 hat das Verwaltungsgericht Darmstadt den Eilantrag zur\u00fcckgewiesen. \u00dcber die Klage ist noch nicht entschieden. Es ist damit zu rechnen, dass die AOK Hessen auch gegen die Verl\u00e4ngerung der Beauftragung alle Rechtsmittel aussch\u00f6pft. Aus diesem Grunde ist beabsichtigt, hinsichtlich der Beauftragung der Kinderkliniken den Sofortvollzug im \u00f6ffentlichen Interesse anzuordnen.  Darmstadt, 22.05.2006  Der Dezernent VI  Dipl.-Ing. Dieter Wenzel Stadtrat [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. 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Bornheimer (Fraktion UWIGA) erkl\u00e4rt, dass hier der gr\u00f6\u00dfte Anteil die Umr\u00fcstung der Klimaanlage sei. Sie fragt, ob es nicht technisch andere M\u00f6glichkeiten gibt, z. B. \u00fcber einen Zentralrechner, um sich den Umbau der Klimaanlage zu ersparen bzw. Kosten zu sparen.  Da der Magistrat hierzu keine Aussage erteilen kann, bittet der Vorsitzende, Stadtv. Dr. H\u00fcttenberger, darum, die Antwort schriftlich nachgereicht zu bekommen. Dem schlie\u00dfen sich die Ausschussmitglieder an. Es besteht Einvernehmen dar\u00fcber, dass die Vorlage in der Stadtverordnetensitzung in Teil II behandelt werden kann. 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Hausmann (SPD-Fraktion) schl\u00e4gt zur Wahl als Vorsitzenden Stadtv. Walter Schmidt (SPD-Fraktion) vor. Weitere Vorschl\u00e4ge werden nicht gemacht. Bei Stimmenthaltung des Betroffenen wird Stadtv. Walter Schmidt zum Vorsitzenden des Ausschusses f\u00fcr Sport und Freizeit gew\u00e4hlt. Auf Befragen von stellv. Stadtverordnetenvorsteher Erb erkl\u00e4rt Stadtv. W. Schmidt, dass er die Wahl annimmt. Stadtv. W. Schmidt \u00fcbernimmt den Vorsitz.\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-SportA-3%7Czt_0%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-SportA-3%7Czt_0%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-SportA-3%7Czt_1%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-SportA-3","number":"2","name":"Wahl der / des stellv. 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Die Anwesenden erheben sich zu Ehren der ehemaligen Stadtverordneten, ehrenamtlichen Stadtr\u00e4tin von der FDP-Fraktion und Stadt\u00e4ltesten, Johanne Pfeng, die am 31. Mai 2006 kurz vor ihrem 82. Geburtstag gestorben ist. Frau Pfeng geh\u00f6rte der Stadtverordnetenversammlung von 1972 bis 1993 an, davon vier Jahre als stellv. Stadtverordnetenvorsteherin und war von 1993 bis 1995 ehrenamtliches Magistratsmitglied. Besondere Verdienste hat sie sich im kulturellen Bereich erworben, u.a. als Vorsitzende des Kulturausschusses. Bedingt durch ihre Wahl in den ehrenamtlichen Magistrat sind nach \u00a7 65 Abs. 2 der HGO aus der Stadtverordnetenversammlung ausgeschieden: von der CDU-Fraktion: Frau Klaff-Isselmann, Herr F\u00f6hrenbach, Herr von Pr\u00fcmmer und Herr Klein von der SPD-Fraktion: Frau Lehr, Herr Busch, Frau Beller und Herr Nebhuth von der FDP-Fraktion: Herr Dr. Sabais Der Gemeindewahlleiter hat als Nachr\u00fccker/innen festgestellt: von der CDU-Fraktion: Herr Wegel, Herr Kotoucek, Herr Schmidt und Herr Mayer von der SPD-Fraktion: Herr Schmidt, Herr Sch\u00fcttler, Frau Russo und Herr Janda von der FDP-Fraktion: Frau Hurst Ich w\u00fcnsche eine gute und erfolgreiche Zusammenarbeit.\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-6%7CEroef-Sitz%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-6%7CEroef-Sitz%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Stavo-6%7CUrk_Pers%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Stavo-6","number":"2","name":"Benennung von zwei Urkundspersonen","public":true,"resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Stavo-6%7CUrk_Pers%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 2","fileName":"be_Urk_Pers_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3371,"text":"Punkt 2: Benennung von zwei Urkundspersonen  Als Urkundspersonen werden benannt  von der CDU-Fraktion:       Stadtv.   K i n s   von der Fraktion B\u00fc 90/Gr\u00fcne: Stadtve. B a c h m a n n\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-6%7CUrk_Pers%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-6%7CUrk_Pers%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Stavo-6%7CVor_Entsch%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Stavo-6","number":"3","name":"Vorliegende Entschuldigungen","public":true,"resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Stavo-6%7CVor_Entsch%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 3","fileName":"be_Vor_Entsch_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3475,"text":"Punkt 3: Vorliegende Entschuldigungen Entschuldigt sind von der CDU-Fraktion: Stadtv. Achenbach  von der Fraktion WASG: Stadtv.  Siebert vom Magistrat: Stadtrat Dr. Sabais  Stadtr\u00e4tin Klaff-Isselmann\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-6%7CVor_Entsch%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-6%7CVor_Entsch%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Stavo-6%7CFest_Besch%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Stavo-6","number":"4","name":"Feststellung der Beschlussf\u00e4higkeit","public":true,"resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Stavo-6%7CFest_Besch%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 4","fileName":"be_Fest_Besch_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":9679,"text":"Punkt 4: Feststellung der Beschlussf\u00e4higkeit Stadtverordnetenvorsteher Dr. Gehrke stellt die Beschlussf\u00e4higkeit des Hauses fest.  Die Tagesordnung ist den Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung frist- und formgerecht zugestellt worden. Die FDP-Fraktion hat zur heutigen Sitzung einen Dringlichkeitsantrag eingereicht betr. Auswirkungen der Einf\u00fchrung von Studiengeb\u00fchren in Hessen auf den Hochschulstandort Darmstadt und beantragt, diesen gem\u00e4\u00df \u00a7 58 Abs. 2 HGO in die Tagesordnung aufzunehmen. Der Antrag liegt den Anwesenden schriftlich vor. Einstimmig beschlie\u00dft die Stadtverordnetenversammlung den Antrag gem\u00e4\u00df \u00a7 58 Abs. 2 HGO in die Tagesordnung aufzunehmen und mit dem Antrag Nr. 33/2 zu behandeln. F\u00fcr die 1. Lesung des Nachtragshaushaltes schl\u00e4gt der \u00c4ltestenrat Redezeitbudgets von 10 Minuten f\u00fcr die gro\u00dfen Fraktionen (SPD, CDU und B\u00fc 90/Gr\u00fcne) und von 5 Minuten f\u00fcr die kleinen Fraktion vor.  Die Redezeit richtet sich ansonsten nach der Gesch\u00e4ftsordnung, das Sitzungsende ist f\u00fcr 22.00 Uhr vorgesehen. Auf Antrag werden die Punkte 45, 50, 51 und 54 zur Behandlung von Teil II in Teil I verwiesen und der Punkt 13 von Teil I in Teil II. Die Antr\u00e4ge 33/3 und 33/4 werden auf Antrag zur Behandlung von Teil II in Teil I verwiesen.  Stadtv. Klett (Fraktion UWIGA) beantragt, die Punkte 1 und 2 des nicht\u00f6ffentlichen Teiles im \u00f6ffentlichen Teil zu behandeln, da die Vorlagen im Internet ver\u00f6ffentlicht sind und es nicht nachvollziehbar ist, dass sie hier nicht\u00f6ffentlich behandelt werden sollen. Oberb\u00fcrgermeister Hoffmann stellt fest, dass man hieraus keinen Rechtsanspruch ableiten kann. Stadtr\u00e4tin Wagner stellt fest, dass sie nichts im Internet verloren haben und inzwischen herausgenommen wurden. Zu den Punkten 24 und 27 liegen die eingereichten Listen der Fraktionen vor und zu Punkt 32 die Benennungen der Fraktionen. Au\u00dferdem wurden heute verteilt die Beschl\u00fcsse der Fachaussch\u00fcsse zu Punkt 21 der Beschluss des Ortsbeirates Wixhausen zu Punkt 19 und die Beschl\u00fcsse zu den Punkten 1 und 2 des nicht\u00f6ffentlichenTeiles. Im Wahlvorbereitungsausschuss wurde vereinbart, dass zu den Wahlen - Punkt 24 und 27 - noch die M\u00f6glichkeit besteht, am Sitzungstag Ver\u00e4nderungen (z.B. Listenverbindungen) vorzunehmen. Als Termin f\u00fcr die Vornahme von Ver\u00e4nderungen wurde sp\u00e4testens 17.00 Uhr am Sitzungstage vereinbart, damit dem Stadtverordnetenb\u00fcro noch die M\u00f6glichkeit gegeben ist, entsprechende Wahlzettel anzufertigen. Da sonst keine Wortmeldungen zur Tagesordnung mehr vorliegen, ist sie so genehmigt.\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-6%7CFest_Besch%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-6%7CFest_Besch%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Stavo-6%7CMit_Stavo%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Stavo-6","number":"5","name":"Mitteilungen der Stadtverordnetenvorsteherin","public":true,"resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Stavo-6%7CMit_Stavo%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 5","fileName":"be_Mit_Stavo_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3780,"text":"Punkt 5: Mitteilungen des Stadtverordnetenvorstehers Der Vorsitzende teilt mit, dass die n\u00e4chste Sitzung der Stadtverordnetenver-sammlung am Donnerstag, 6. Juli 2006, im Justus-Liebig-Haus, stattfindet. Ferner berichtet er aus dem \u00c4ltestenrat, dass man sich dort verst\u00e4ndigt hat, bei einigen hessischen St\u00e4dten die Gesch\u00e4ftsordnungen der Stadtverordneten- versammlung anzufordern, diese dann den Fraktionen zur Verf\u00fcgung zu stellen und im \u00c4ltestenrat zu beraten.\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-6%7CMit_Stavo%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-6%7CMit_Stavo%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Stavo-6%7CMit_Mag%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Stavo-6","number":"6","name":"Mitteilungen des Magistrats","public":true,"resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Stavo-6%7CMit_Mag%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 6","fileName":"be_Mit_Mag_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3133,"text":"Punkt 6: Mitteilung des Magistrats Der Magistrat hat keine Mitteilungen zu machen.\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-6%7CMit_Mag%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-6%7CMit_Mag%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Stavo-6%7CFrag_Std%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Stavo-6","number":"7","name":"Fragestunde","public":true,"resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Stavo-6%7CFrag_Std%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 7","fileName":"be_Frag_Std_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":6552,"text":"Punkt 7: Fragestunde Beginn: 16.27 Uhr Ende: 16.32 Uhr  Die Aufstellung der Fragen ist dieser Niederschrift als Anlage beigef\u00fcgt.  Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 1. Juni 2006  F r a g e s t u n d e   1. Stadtve. K\u00f6lsch (CDU)  BEANTWORTET: Wie ist der aktuelle Stand der Sanierungs-ma\u00dfnahmen in der Kirnbergerstra\u00dfe Kinderinsel in Eberstadt? Stadtrat Wenzel 2. Stadtv. Hang (UWIGA)       BEANTWORTET einschl. gestellter Zusatzfragen: Handelt es sich bei den derzeitigen Markierungs-arbeiten, n\u00e4mlich der Entfernung der alten und Aufbringung von neuen Markierungen auf der Klappacher Stra\u00dfe im Bereich zwischen Ver-zweigung Karlstra\u00dfe/Klappacher Stra\u00dfe (Wilhelminenhof) und der Einm\u00fcndung Herdweg um die endg\u00fcltige L\u00f6sung bzgl. der Park- bzw. Stellpl\u00e4tze entlang der Klappacher Stra\u00dfe oder handelt es sich um eine kurzfristige und vor\u00fcber-gehende provisorische L\u00f6sung - wie es in der Presse anl\u00e4\u00dflich der Pr\u00e4sentation der Schader-Stiftung in der Orangerie am 6. April berichtet wurde? Stadtrat Wenzel 3. Stadtve. Bornheimer (UWIGA)   BEANTWORTET einschl. gestellter Zusatzfragen: Ist dem Magistrat der Zustand der Toiletten in der Ludwig-Schwamb-Schule bekannt und trifft es zu, dass im Schulbausanierungsprogramm die Sanierung erst f\u00fcr 2017 geplant ist, wie es k\u00fcrzlich in der Presse zu lesen war? Stadtrat Wenzel\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-6%7CFrag_Std%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-6%7CFrag_Std%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Stavo-6%7Czt_9%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Stavo-6","number":"9","name":"ehrenamtlicher Beigeordneter Herrn Hans Schreiner","public":true,"resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Stavo-6%7Czt_9%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 9","fileName":"be_zt_9_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":6406,"text":"Punkt 9: ehrenamtlicher Beigeordneter Herrn Hans Schreiner a) Amtseinf\u00fchrung und Verpflichtung von Herrn Hans Schreiner als ehren-  amtlicher durch den Stadtverordnetenvorsteher, \u00a7 46 Abs. 1 HGO b) Aush\u00e4ndigung der Urkunde \u00fcber die Berufung in sein Amt an Herrn  Schreiner durch de Oberb\u00fcrgermeister, \u00a7 46 Abs. 2 HGO c) Vereidigung von Herrn Schreiner auf die Hessische Verfassung  durch den Stadtverordnetenvorsteher  Stadtverordnetenvorsteher Dr. Gehrke f\u00fchrt Herrn Hans Schreiner gem\u00e4\u00df \u00a7 46 Abs. 1 HGO in sein Amt ein und verpflichtet ihn durch Handschlag auf die gewissenhafte Erf\u00fcllung seiner Aufgaben. Oberb\u00fcrgermeister Hoffmann \u00fcberreicht anschlie\u00dfend die Ernennungsurkunde an Herrn Schreiner. Stadtverordnetenvorsteher Dr. Gehrke vereidigt Herrn Schreiner auf das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und die Verfassung des Landes Hessen.   Werner Verw.Ang.  Stadtverordnetenversammlung  Darmstadt, 2. Juni 2006     Der Vorsteher U. Dem Magistrat der Stadt Darmstadt         Dezernat I                        mit Bezug auf vorstehenden Beschluss der Stadtverordnetenversammlung   vom 1. Juni 2006 \u00fcbersandt.      Dr. G e h r k e      Stadtverordnetenvorsteher\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-6%7Czt_9%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-6%7Czt_9%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Stavo-6%7Czt_8%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Stavo-6","number":"9.a","name":"Amtseinf\u00fchrung und Verpflichtung von Herrn Hans Schreiner als ehrenamtlicher Beigeordneter durch den Stadtverordnetenvorsteher, \u00a7 46 Abs. 1 HGO\r\n","public":true,"resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Stavo-6%7Czt_8%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 9.a","fileName":"be_zt_8_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":6501,"text":"Punkt 9.a: Amtseinf\u00fchrung und Verpflichtung von Herrn Hans Schreiner als ehrenamtlicher Beigeordneter durch den Stadtverordnetenvorsteher, \u00a7 46 Abs. 1 HGO a) Amtseinf\u00fchrung und Verpflichtung von Herrn Hans Schreiner als ehren-  amtlicher durch den Stadtverordnetenvorsteher, \u00a7 46 Abs. 1 HGO b) Aush\u00e4ndigung der Urkunde \u00fcber die Berufung in sein Amt an Herrn  Schreiner durch de Oberb\u00fcrgermeister, \u00a7 46 Abs. 2 HGO c) Vereidigung von Herrn Schreiner auf die Hessische Verfassung  durch den Stadtverordnetenvorsteher  Stadtverordnetenvorsteher Dr. Gehrke f\u00fchrt Herrn Hans Schreiner gem\u00e4\u00df \u00a7 46 Abs. 1 HGO in sein Amt ein und verpflichtet ihn durch Handschlag auf die gewissenhafte Erf\u00fcllung seiner Aufgaben. Oberb\u00fcrgermeister Hoffmann \u00fcberreicht anschlie\u00dfend die Ernennungsurkunde an Herrn Schreiner. Stadtverordnetenvorsteher Dr. Gehrke vereidigt Herrn Schreiner auf das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und die Verfassung des Landes Hessen.   Werner Verw.Ang.  Stadtverordnetenversammlung  Darmstadt, 2. Juni 2006     Der Vorsteher U. Dem Magistrat der Stadt Darmstadt         Dezernat I                        mit Bezug auf vorstehenden Beschluss der Stadtverordnetenversammlung   vom 1. Juni 2006 \u00fcbersandt.      Dr. G e h r k e      Stadtverordnetenvorsteher\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-6%7Czt_8%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-6%7Czt_8%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Stavo-6%7Czt_10%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Stavo-6","number":"9.b","name":"Aush\u00e4ndigung der Urkunde \u00fcber die Berufung in sein Amt an Herrn Schreiner \u00a7 46 Abs. 2 HGO","public":true,"resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Stavo-6%7Czt_10%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 9.b","fileName":"be_zt_10_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":6464,"text":"Punkt 9.b: Aush\u00e4ndigung der Urkunde \u00fcber die Berufung in sein Amt an Herrn Schreiner \u00a7 46 Abs. 2 HGO a) Amtseinf\u00fchrung und Verpflichtung von Herrn Hans Schreiner als ehren-  amtlicher durch den Stadtverordnetenvorsteher, \u00a7 46 Abs. 1 HGO b) Aush\u00e4ndigung der Urkunde \u00fcber die Berufung in sein Amt an Herrn  Schreiner durch de Oberb\u00fcrgermeister, \u00a7 46 Abs. 2 HGO c) Vereidigung von Herrn Schreiner auf die Hessische Verfassung  durch den Stadtverordnetenvorsteher  Stadtverordnetenvorsteher Dr. Gehrke f\u00fchrt Herrn Hans Schreiner gem\u00e4\u00df \u00a7 46 Abs. 1 HGO in sein Amt ein und verpflichtet ihn durch Handschlag auf die gewissenhafte Erf\u00fcllung seiner Aufgaben. Oberb\u00fcrgermeister Hoffmann \u00fcberreicht anschlie\u00dfend die Ernennungsurkunde an Herrn Schreiner. Stadtverordnetenvorsteher Dr. Gehrke vereidigt Herrn Schreiner auf das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und die Verfassung des Landes Hessen.   Werner Verw.Ang.  Stadtverordnetenversammlung  Darmstadt, 2. Juni 2006     Der Vorsteher U. Dem Magistrat der Stadt Darmstadt         Dezernat I                        mit Bezug auf vorstehenden Beschluss der Stadtverordnetenversammlung   vom 1. Juni 2006 \u00fcbersandt.      Dr. G e h r k e      Stadtverordnetenvorsteher\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-6%7Czt_10%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-6%7Czt_10%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Stavo-6%7Czt_11%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Stavo-6","number":"9.c","name":"Vereidigung von Herrn Schreiner auf die Hessische Verfassung durch den Stadtverordnetenvorsteher","public":true,"resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Stavo-6%7Czt_11%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 9.c","fileName":"be_zt_11_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":6481,"text":"Punkt 9.c: Vereidigung von Herrn Schreiner auf die Hessische Verfassung durch den Stadtverordnetenvorsteher a) Amtseinf\u00fchrung und Verpflichtung von Herrn Hans Schreiner als ehren-  amtlicher durch den Stadtverordnetenvorsteher, \u00a7 46 Abs. 1 HGO b) Aush\u00e4ndigung der Urkunde \u00fcber die Berufung in sein Amt an Herrn  Schreiner durch de Oberb\u00fcrgermeister, \u00a7 46 Abs. 2 HGO c) Vereidigung von Herrn Schreiner auf die Hessische Verfassung  durch den Stadtverordnetenvorsteher  Stadtverordnetenvorsteher Dr. Gehrke f\u00fchrt Herrn Hans Schreiner gem\u00e4\u00df \u00a7 46 Abs. 1 HGO in sein Amt ein und verpflichtet ihn durch Handschlag auf die gewissenhafte Erf\u00fcllung seiner Aufgaben. Oberb\u00fcrgermeister Hoffmann \u00fcberreicht anschlie\u00dfend die Ernennungsurkunde an Herrn Schreiner. Stadtverordnetenvorsteher Dr. Gehrke vereidigt Herrn Schreiner auf das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und die Verfassung des Landes Hessen.   Werner Verw.Ang.  Stadtverordnetenversammlung  Darmstadt, 2. Juni 2006     Der Vorsteher U. Dem Magistrat der Stadt Darmstadt         Dezernat I                        mit Bezug auf vorstehenden Beschluss der Stadtverordnetenversammlung   vom 1. Juni 2006 \u00fcbersandt.      Dr. G e h r k e      Stadtverordnetenvorsteher\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-6%7Czt_11%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-6%7Czt_11%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Stavo-6%7Czt_12%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Stavo-6","number":"10","name":"Beschlussfassung \u00fcber die Ernennung zu Stadt\u00e4ltesten","public":true,"resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Stavo-6%7Czt_12%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 10","fileName":"be_zt_12_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":4957,"text":"Punkt 10: Beschlussfassung \u00fcber die Ernennung zu Stadt\u00e4ltesten Gem\u00e4\u00df \u00a7 28 Abs. 2 und \u00a7 51 HGO i.V. mit \u00a7 4 der Satzung \u00fcber die Ehrung verdienter Pers\u00f6nlichkeiten und von Jubilaren durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt (Ehrungsordnung) beschlie\u00dft die Stadtverordnetenversammlung einstimmig Paul D o t z e r t , der der Stadtverordnetenversammlung von 1979 bis Okt. 1990 und dem ehrenamtlichen Magistrat von Nov. 1990 bis M\u00e4rz 1997 angeh\u00f6rt hat und von Jan. 1983 bis M\u00e4rz 1998 Schiedsmann in DA-Eberstadt war und Doris F r \u00f6 h l i c h , die der Stadtverordnetenversammlung von April 1981 bis M\u00e4rz 1985 und seit 1989 bis heute angeh\u00f6rt zu Stadt\u00e4ltesten zu ernennen. Die Genannten haben ihr Ehrenamt selbstlos mit Erfolg ausge\u00fcbt und sich um unsere Stadt verdient gemacht. Die Voraussetzungen f\u00fcr diese besondere Ehrung sind voll erf\u00fcllt. Durch die Verleihung der Ehrenbezeichnung Stadt\u00e4lteste/r sollen diese besonderen Verdienste gew\u00fcrdigt werden. Die Verleihung der Urkunden an Herrn Dotzert, Frau Fr\u00f6hlich und B\u00fcrgermeister a. D. Knechtel, der bei der Verleihung im Dez. 2005 dienstlich verhindert war, wird beim Parlamentsabend am 4. Juli 2006 vorgenommen.\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-6%7Czt_12%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-6%7Czt_12%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Stavo-6%7Czt_13%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Stavo-6","number":"11","name":"1. Nachtragshaushalt 2006 der Wissenschaftsstadt Darmstadt und 1. Nachtragswirtschaftsplan der Eigenbetriebe der Wissenschaftsstadt Darmstadt \r\n- 1- Lesung -","public":true,"resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Stavo-6%7Czt_13%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 11","fileName":"be_zt_13_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":4444,"text":"Punkt 11: 1. Nachtragshaushalt 2006 der Wissenschaftsstadt Darmstadt und 1. Nachtragswirtschaftsplan der Eigenbetriebe der Wissenschaftsstadt Darmstadt - 1- Lesung - Es spricht B\u00fcrgermeister Wolfgang Glenz, danach die Sprecher der Fraktionen: CDU-Fraktion: Stadtv.  S c h e l l e n b e r g SPD-Fraktion: Stadtv.  B e n z  Fraktion B\u00fc 90/Gr\u00fcne: Stadtv.  P a r t s c h FDP-Fraktion: Stadtv.  Dr. M o l t e r Fraktion UFFBASSE: Stadtv.  B a r t h Fraktion UWIGA: Stadtv.  H a n g Fraktion Die Linke.: Stadtv.  K e i l   Es folgen weitere Wortmeldungen. Die Sitzung wird wegen einer Demonstration von 16.55 Uhr - 17.00 Uhr unterbrochen. Stadtverordnetenvorsteher Dr. Gehrke berichtet aus dem \u00c4ltestenrat, dass nach der 1. Lesung des 1. Nachtragshaushaltes die Antr\u00e4ge zu den Studiengeb\u00fchren behandelt werden.\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-6%7Czt_13%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-6%7Czt_13%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Stavo-6%7C22401100103%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Stavo-6","number":"12","name":"Waldwirtschaftsplan f\u00fcr das Wirtschaftsjahr 2006","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/784","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Stavo-6%7C22401100103%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 12","fileName":"be_22401100103_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3326,"text":"Punkt 12: Waldwirtschaftsplan f\u00fcr das Wirtschaftsjahr 2006, Unterabschnitt 8550  (V-Nr. 2006/0103) Bericht: Stadtv.  J o u r d a n Die Stadtverordnetenversammlung nimmt von der Vorlage Kenntnis.  3 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-6%7C22401100103%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-6%7C22401100103%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Stavo-6%7C21602100150%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Stavo-6","number":"13","name":"Schulbausanierungsprogramm\r\nHhst. 02.2400002 950014\r\nBerufsschulzentrum, Brandschutz 2. Priorit\u00e4t\r\nSanierung Klima Behaim-Schule, restliche Fu\u00dfb\u00f6den\r\nhier: Friedrich-List-Schule, Aufr\u00fcstung Klima und Elektroversorgung sowie\r\n        Austausch von Fu\u00dfb\u00f6den in PC-R\u00e4umen","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/811","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Stavo-6%7C21602100150%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 13","fileName":"be_21602100150_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3862,"text":"Punkt 13: Schulbausanierungsprogramm Hhst. 02.2400002 950014 Berufsschulzentrum, Brandschutz 2. Priorit\u00e4t Sanierung Klima Behaim-Schule, restliche Fu\u00dfb\u00f6den hier: Friedrich-List-Schule, Aufr\u00fcstung Klima und Elektroversorgung sowie     Austausch von Fu\u00dfb\u00f6den in PC-R\u00e4umen (V-Nr. 2006/0148) Bericht: Stadtv.  W e i l e r  Die Vorlage wird zur Behandlung bzw. Abstimmung in Teil II verwiesen. Der Vorlage wird einstimmig zugestimmt.   3 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-6%7C21602100150%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-6%7C21602100150%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Stavo-6%7C22202100160%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Stavo-6","number":"14","name":"Jahresrechnung 2004","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/818","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Stavo-6%7C22202100160%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 14","fileName":"be_22202100160_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3869,"text":"Punkt 14: Jahresrechnung 2004 der Stadt Darmstadt hier: Vorlage des Schlussberichts des Revisionsamtes \u00fcber die Pr\u00fcfung der Jahresrechnung 2004 und Entlastung des Magistrats (V-Nr. 2006/0159) Bericht: Stadtve. B a c h m a n n Gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, bei einer Gegenstimme aus der Fraktion UFFBASSE und Stimmenthaltung der FDP-Fraktion und einer Stimmenthaltung aus der Fraktion UFFBASSE wird den Punkten 1 und 2 zugestimmt und dem Magistrat gem\u00e4\u00df \u00a7 114 Abs. 1 HGO Entlastung erteilt.    2\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-6%7C22202100160%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-6%7C22202100160%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Stavo-6%7C20903100197%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Stavo-6","number":"15","name":"Ausweitung flexibler Betreuungszeitangebote\r\nhier: Folgevorlage zu dem Magistratsbeschluss Nr. 0386  vom 29.06.2005","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/824","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Stavo-6%7C20903100197%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 15","fileName":"be_20903100197_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3427,"text":"Punkt 15: Ausweitung flexibler Betreuungszeitangebote hier: Folgevorlage zu dem Magistratsbeschluss Nr. 0386 vom 29.06.2005 (V-Nr. 2006/0196) Bericht: Stadtve.  F \u00f6 r s t e r - H e l d m a n n Der Vorlage wird einstimmig zugestimmt.   ?? ?? ?? ?? 4 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-6%7C20903100197%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-6%7C20903100197%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Stavo-6%7C22103100222%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Stavo-6","number":"16","name":"\u00c4nderung des Gesellschaftszweckes","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/844","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Stavo-6%7C22103100222%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 16","fileName":"be_22103100222_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3663,"text":"Punkt 16: \u00c4nderung des Gesellschaftszweckes der W\u00e4rmetechnik GmbH & Co. KG und der W\u00e4rmetechnik GmbH (V-Nr. 2006/0221) Bericht: Stadtv.  S c h e l l e n b e r g Der Vorlage wird - bei einer Gegenstimme aus der Fraktion UFFBASSE und gegen die Stimmen der Fraktion UWIGA und DIE FRAUEN, bei Stimmenthaltung der Fraktionen CDU, FDP und 2 Stimmen aus der Fraktion UFFBASSE - zugestimmt.  ?? ?? ?? ??\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-6%7C22103100222%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-6%7C22103100222%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Stavo-6%7C22403100232%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Stavo-6","number":"17","name":"Finanzierung der Verm\u00f6genshaushalte 2005 und 2006\r\nhier: Aufnahme von inneren Darlehen vom Eigenbetrieb Kulturinstitute","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/849","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Stavo-6%7C22403100232%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 17","fileName":"be_22403100232_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3415,"text":"Punkt 17: Finanzierung der Verm\u00f6genshaushalte 2005 und 2006 hier: Aufnahme von inneren Darlehen vom Eigenbetrieb Kulturinstitute (V-Nr. 2006/0231) Bericht: Stadtve.  R u s s o Der Vorlage wird - bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke. - zugestimmt.  ?? ?? ?? ??\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-6%7C22403100232%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-6%7C22403100232%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Stavo-6%7C21104100276%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Stavo-6","number":"18","name":"\u00dcbernahme der Umsetzungsverantwortung in der Arbeitsgemeinschaft f\u00fcr Arbeit und Existenzsicherung (ARGE) Darmstadt","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/862","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Stavo-6%7C21104100276%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 18","fileName":"be_21104100276_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3395,"text":"Punkt 18: \u00dcbernahme der Umsetzungsverantwortung in der Arbeitsgemeinschaft f\u00fcr Arbeit und Existenzsicherung (ARGE) Darmstadt (V-Nr. 2006/0272) Bericht:  Stadtv.  L u d w i g Der Vorlage wird - bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke. - zugestimmt.  ?? ?? ?? ?? 5 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-6%7C21104100276%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-6%7C21104100276%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Stavo-6%7C22102100157%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Stavo-6","number":"19","name":"Georg-August-Zinn-Schule, Ausbau zur 3-z\u00fcgigen Grundschule\r\n1. Nachtrag zum VMH 2006","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/873","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Stavo-6%7C22102100157%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 19","fileName":"be_22102100157_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3302,"text":"Punkt 19: Georg-August-Zinn-Schule, Ausbau zur 3-z\u00fcgigen Grundschule 1. Nachtrag zum VMH 2006 (V-Nr. 2006/0155) Bericht: Stadtv.  B a r t h Der Vorlage wird einstimmig zugestimmt. 3 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-6%7C22102100157%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-6%7C22102100157%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Stavo-6%7C21804100284%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Stavo-6","number":"20","name":"Realisierungswettbewerb Fu\u00df- und Radwegebr\u00fccke am Mozartturm","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/879","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Stavo-6%7C21804100284%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 20","fileName":"be_21804100284_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3512,"text":"Punkt 20: Realisierungswettbewerb Fu\u00df- und Radwegebr\u00fccke am Mozartturm (V-Nr. 2006/0281) Bericht: Stadtve.  L i n d s c h e i d Der Vorlage wird - gegen die Stimmen der Fraktionen UFFBASSE und UWIGA und DIE FRAUEN, bei Stimmenthaltung der Fraktionen FDP und Die Linke. - zugestimmt.  ?? ?? ?? ?? 4 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-6%7C21804100284%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-6%7C21804100284%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Stavo-6%7C21204100280%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Stavo-6","number":"21","name":"1. Nachtragshaushalt 2006\r\nhier: Schaffung zus\u00e4tzlicher Pl\u00e4tze in Tageseinrichtungen f\u00fcr Kinder im Alter \r\nunter 3 Jahren in 2006","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/888","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Stavo-6%7C21204100280%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 21","fileName":"be_21204100280_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3424,"text":"Punkt 21: 1. Nachtragshaushalt 2006 hier: Schaffung zus\u00e4tzlicher Pl\u00e4tze in Tageseinrichtungen f\u00fcr Kinder im Alter unter 3 Jahren in 2006 (V-Nr. 2006/0277) Bericht: Stadtv.  O \u00df m a n n Der Vorlage wird einstimmig zugestimmt.   ?? ?? ?? ?? 3 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-6%7C21204100280%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-6%7C21204100280%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Stavo-6%7Czt_14%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Stavo-6","number":"22","name":"Ortsgericht Darmstadt Innenstadt\r\nhier: Wahl eines Ortsgerichtssch\u00f6ffen","public":true,"resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Stavo-6%7Czt_14%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 22","fileName":"be_zt_14_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3477,"text":"Punkt 22: Ortsgericht Darmstadt Innenstadt hier: Wahl eines Ortsgerichtssch\u00f6ffen Einstimmig wird Werner Edel, Heinestr. 11, 64295 Darmstadt, zum Ortsgerichtssch\u00f6ffen f\u00fcr das Ortsgericht Darmstadt Innenstadt gew\u00e4hlt. Die erforderliche Mehrheit ist erf\u00fcllt.\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-6%7Czt_14%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-6%7Czt_14%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Stavo-6%7Czt_15%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Stavo-6","number":"23","name":"Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel f\u00fcr die Wahlzeit 2007 - 2011\r\nhier: Aufstellung der Vorschlagslisten","public":true,"resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Stavo-6%7Czt_15%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 23","fileName":"be_zt_15_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3574,"text":"Punkt 23: Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel f\u00fcr die Wahlzeit 2007 - 2011 hier: Aufstellung der Vorschlagslisten Die Wahl wird von der Tagesordnung abgesetzt, da sie im Wahlvorbereitungsausschuss noch nicht abschlie\u00dfend beraten wurde.\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-6%7Czt_15%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-6%7Czt_15%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Stavo-6%7Czt_16%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Stavo-6","number":"24","name":"Starkenburg Regionale \r\nWahl von neun Vertreter/-innen und neun Stellvertreter/-innen sowie Nachr\u00fccker/-innen","public":true,"resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Stavo-6%7Czt_16%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 24","fileName":"be_zt_16_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":9659,"text":"Punkt 24: Starkenburg Regionale Wahl von neun Vertreter/-innen und neun Stellvertreter/-innen sowie Nachr\u00fccker/-innen Es liegen drei Listen vor, die als Anlagen beigef\u00fcgt sind. In schriftlicher und geheimer Wahl stimmen f\u00fcr die Liste 1 - Vorschlag der CDU-Fraktion - 20 Stadtverordnete die Liste 2 - Vorschlag der Fraktionen SPD,     B\u00fc 90/Gr\u00fcne und FDP -  37 Stadtverordnete die Liste 3 - Vorschlag der Fraktionen UFFBASSE     und UWIGA -  11 Stadtverordnete  Nach den Grunds\u00e4tzen der Verh\u00e4ltniswahl, bezogen auf die eingereichten Wahlvorschl\u00e4ge, sind damit gew\u00e4hlt: Vertreter   Stellvertreter Stadtr\u00e4tin Irmgard Klaff-Isselmann Stadtv. Peter Mayer Stadtv. Wolfgang Franz  Stadtv. Hans Wegel Stadtv. Walburga Jung  Stadtv. Anna-Maria Sturm Stadtv. Sabine Seidler  Stadtv. Michael Siebel Stadtv. Katrin Kosub  Stadtv. Walter Schmidt Stadtv. Sabine Heilmann  Stadtv. Heinrich Hausmann Stadtv. Iris Bachmann  Stadtv. Bianca Hildenbrand Stadtv. Dr. Dierk Molter  Stadtv. Leif Blum Stadtv. Waltraud Bornheimer  Stadtv. J\u00f6rg Dillmann   Werner Verw.Ang.  Stadtverordnetenversammlung  Darmstadt, 2. Juni 2006     Der Vorsteher U. Dem Magistrat der Stadt Darmstadt         Dezernat I   mit Bezug auf vorstehenden Beschluss der Stadtverordnetenversammlung   vom 1. Juni 2006 \u00fcbersandt.      Dr. G e h r k e   Stadtverordnetenvorsteher       Anlage zu TOP 24  Betreff: Starkenburg Regionale Wahl von neun Vertreter/-innen und neun Stellvertreter/-innen sowie Nachr\u00fccker/-innen     MITGLIEDER    STELLVERTRETER Liste 1 - Vorschlag der CDU-Fraktion Stadtr\u00e4tin Irmgard Klaff-Isselmann  Stadtv. Peter Mayer Stadtv. Wolfgang Franz  Stadtv. Hans Wegel Stadtv. Walburga Jung  Stadtv. Anna-Maria Sturm Nachr\u00fccker Stadtv. Peter Mayer   Stadtv. Uwe Schneider Stadtv. Hans Wegel   Stadtv. Ctirad Kotoucek Stadtv. Anna-Maria Sturm  Stadtv. Helmut Schmidt  Liste 2 - Vorschlag der Fraktionen SPD, B\u00fc 90/Gr\u00fcne und FDP Stadtv. Sabine Seidler   Stadtv. Michael Siebel Stadtv. Katrin Kosub   Stadtv. Walter Schmidt Stadtv. Sabine Heilmann  Stadtv. Heinrich Hausmann Stadtv. Iris Bachmann   Stadtv. Bianca Hildenbrand Stadtv. Dr. Dierk Molter  Stadtv. Leif Blum Nachr\u00fccker Stadtv. Michael Siebel Stadtv. Walter Schmidt Stadtv. Heinrich Hausmann Stadtv. Bianca Hildenbrand  Stadtv. Doris Fr\u00f6hlich Stadtv. Leif Blum Im Falle des Ausscheidens eines Mitglieds stellt die Fraktion den Nachr\u00fccker/die Nach- r\u00fcckerin der/die Ausgeschiedene angeh\u00f6rt hat.  Liste 3 - Vorschlag der Fraktionen UFFBASSE und UWIGA Stadtv. Waltraud Bornheimer  Stadtv. J\u00f6rg Dillmann Nachr\u00fccker Stadtv. J\u00f6rg Dillmann  Stadtv. Georg Hang   Stadtv. J\u00fcrgen Barth\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-6%7Czt_16%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-6%7Czt_16%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Stavo-6%7Czt_17%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Stavo-6","number":"25","name":"Verwaltungsrat der Stadt- und Kreissparkasse Darmstadt\r\nhier: Wahl von zwei Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung und eines sachkundigen B\u00fcrgers","public":true,"resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Stavo-6%7Czt_17%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 25","fileName":"be_zt_17_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":4925,"text":"Punkt 25: Verwaltungsrat der Stadt- und Kreissparkasse Darmstadt hier: Wahl von zwei Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung und eines sachkundigen B\u00fcrgers Bei zwei Gegenstimmen aus der Fraktion UFFBASSE und zwei Stimmenthaltungen aus der Fraktion UFFBASSE und Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke. werden in den Verwaltungsrat der Sparkasse gew\u00e4hlt: CDU-Fraktion Stadtv. Rafael R e i \u00df e r Stadtv. Andr\u00e9  S c h e l l e n b e r g  - Nachr\u00fccker - SPD-Fraktion Stadtv. Dr. Markus  H o s c h e k Stadtv. Hanno B e n z  - Nachr\u00fccker -  Zur Wahl eines sachkundigen B\u00fcrgers liegen zwei Vorschl\u00e4ge vor: Fraktion B\u00fc 90/Gr\u00fcne: Finn K a u f m a n n Fraktion UWIGA:     Klaus R a p p e n e c k e r  In schriftlicher und geheimer Wahl entfallen auf den Vorschlag Fraktion B\u00fc 90/Gr\u00fcne: Finn K a u f m a n n  36 Stimmen Fraktion UWIGA:     Klaus R a p p e n e c k e r  28 Stimmen Nein zu beiden Vorschl\u00e4gen    3 Stimmen Ein Stimme ist ung\u00fcltig. Damit ist Finn Kaufmann als sachkundiger B\u00fcrger in den Verwaltungsrat gew\u00e4hlt.\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-6%7Czt_17%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-6%7Czt_17%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Stavo-6%7Czt_18%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Stavo-6","number":"26","name":"Regionalversammlung S\u00fcdhessen\r\nhier: Wahl von f\u00fcnf Mitgliedern und f\u00fcnf Stellvertreter/-innen sowie Nachr\u00fccker/-innen","public":true,"resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Stavo-6%7Czt_18%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 26","fileName":"be_zt_18_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3454,"text":"Punkt 26: Regionalversammlung S\u00fcdhessen hier: Wahl von f\u00fcnf Mitgliedern und f\u00fcnf Stellvertreter/-innen sowie Nachr\u00fccker/-innen Die Wahl wird von der Tagesordnung abgesetzt, da sie im Wahlvorbereitungsausschuss noch nicht abschlie\u00dfend beraten wurde.\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-6%7Czt_18%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-6%7Czt_18%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Stavo-6%7Czt_19%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Stavo-6","number":"27","name":"Zweckverband Abfallverwertung S\u00fcdhessen (Verbandsversammlung)\r\nhier: Wahl von sechs Mitgliedern, Stellvertreterinnen/Stellvertreter und Nachr\u00fccker/innen","public":true,"resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Stavo-6%7Czt_19%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 27","fileName":"be_zt_19_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":9329,"text":"Punkt 27: Zweckverband Abfallverwertung S\u00fcdhessen (Verbandsversammlung) hier: Wahl von sechs Mitgliedern, Stellvertreterinnen/Stellvertreter und Nachr\u00fccker/innen Es liegen drei Listen vor, die als Anlagen beigef\u00fcgt sind. In schriftlicher und geheimer Wahl stimmen f\u00fcr die Liste 1 - Vorschlag der CDU-Fraktion - 20 Stadtverordnete die Liste 2 - Vorschlag der Fraktionen SPD,     B\u00fc 90/Gr\u00fcne und FDP -  37 Stadtverordnete die Liste 3 - Vorschlag der Fraktionen UFFBASSE     und UWIGA -  11 Stadtverordnete  Nach den Grunds\u00e4tzen der Verh\u00e4ltniswahl, bezogen auf die eingereichten Wahl- vorschl\u00e4ge, sind damit gew\u00e4hlt: Mitglieder   Stellvertreter Stadtv. Wolfgang Franz  Stadtv. Hartwig Jourdan Stadtv. Horst Janda  Stadtv. Heinrich Hausmann Stadtv. Katrin Kosub  Stadtv. Peter Sch\u00fcttler Stadtv. Iris Behr   Stadtv. Doris Fr\u00f6hlich Stadtv. Leif Blum  Stadtv. Theodor Ludwig Stadtv. J\u00fcrgen Barth  Stadtv. Michael Siebert   Werner Verw.Ang.  Stadtverordnetenversammlung  Darmstadt, 2. Juni 2006     Der Vorsteher U. Dem Magistrat der Stadt Darmstadt    a) Dezernat I    b) Dezernat III   mit Bezug auf vorstehenden Beschluss der Stadtverordnetenversammlung   vom 1. Juni 2006 \u00fcbersandt.       Dr. G e h r k e   Stadtverordnetenvorsteher       Anlage zu Top 27     Betreff: Zweckverband Abfallverwertung S\u00fcdhessen (Verbandsversammlung) hier: Wahl von sechs Mitgliedern, Stellvertreterinnen/ Stellvertreter und Nachr\u00fccker/-innen      MITGLIEDER   STELLVERTRETER   Liste 1 - Vorschlag der CDU-Fraktion Stadtv. Wolfgang Franz  Stadtv. Hartwig Jourdan Stadtv. Annemarie Fischer  Stadtv. Karl-Heinz T\u00f6ns Nachr\u00fccker Stadtv. Hartwig Jourdan  Stadtv. J\u00fcrgen Weiler Stadtv. Karl-Heinz T\u00f6ns  Stadtv. Beate K\u00f6lsch  Liste 2 - Vorschlag der Fraktionen SPD, B\u00fc 90/Gr\u00fcne und FDP Stadtv. Horst Janda   Stadtv. Heinrich Hausmann Stadtv. Katrin Kosub   Stadtv. Peter Sch\u00fcttler Stadtv. Iris Behr   Stadtv. Doris Fr\u00f6hlich Stadtv. Leif Blum   Stadtv. Theodor Ludwig Nachr\u00fccker Stadtv. Heinrich Hausmann Stadtv. Peter Sch\u00fcttler Stadtv. Doris Fr\u00f6hlich   Stadtv. Dr. K.-H. Stephan-Ro\u00dfbach Stadtv. Theodor Ludwig  Im Falle des Ausscheidens eines Mitglieds stellt die Fraktion den Nachr\u00fccker/die Nach- r\u00fcckerin der/die Ausgeschiedene angeh\u00f6rt hat.  Liste 3 - Vorschlag der Fraktionen UFFBASSE und UWIGA Stadtv. J\u00fcrgen Barth   Stadtv. Michael Siebert Nachr\u00fccker Stadtv. Michael Siebert Stadtv. Waltraud Bornheimer\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-6%7Czt_19%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-6%7Czt_19%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Stavo-6%7C20203100188%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Stavo-6","number":"28","name":"Mitgliedschaft bei der Kommunalen Informationsverarbeitung in Hessen (KIV )\r\nhier: Wahl von Vertreterinnen/Vertreter der Mitglieder f\u00fcr die Verbandsversammlung des KGRZ KIV in Hessen","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/1382","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Stavo-6%7C20203100188%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 28","fileName":"be_20203100188_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3540,"text":"Punkt 28: Mitgliedschaft bei der Kommunalen Informationsverarbeitung in Hessen (KIV ) hier: Wahl von Vertreterinnen/Vertreter der Mitglieder f\u00fcr die Verbandsversammlung des KGRZ KIV in Hessen (V-Nr. 2006/0187) Der Vorlage wird - bei Stimmenthaltung der Fraktionen UFFBASSE und Die Linke. - zugestimmt.  ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-6%7C20203100188%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-6%7C20203100188%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Stavo-6%7C20205100311%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Stavo-6","number":"29","name":"Besetzung der Krankenhausbetriebskommission","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/917","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Stavo-6%7C20205100311%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 29","fileName":"be_20205100311_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3343,"text":"Punkt 29: Besetzung der Krankenhausbetriebskommission (V-Nr. 2006/0307) Die Wahl wird von der Tagesordnung abgesetzt, da sie im Wahlvorbereitungsausschuss noch nicht abschlie\u00dfend beraten wurde.  ?? ?? ?? ?? 4 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-6%7C20205100311%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-6%7C20205100311%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Stavo-6%7C20405100316%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Stavo-6","number":"30","name":"Wahl von Patientenf\u00fcrsprecher/innen\r\nKlinikum Darmstadt und Alicehospital","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/918","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Stavo-6%7C20405100316%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 30","fileName":"be_20405100316_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3280,"text":"Punkt 30: Wahl von Patientenf\u00fcrsprecher/innen Klinikum Darmstadt und Alicehospital (V-Nr. 2006/0312) Der Vorlage wird einstimmig zugestimmt.  ?? 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Peter Mayer - Mitglied   Stadtv. Ulrich D\u00e4chert - Stellvertreter SPD-Fraktion: Stadtv. Monika Bradna - Mitglied   Stadtv.Sabine Seidler - Stellvertreterin Fraktion B\u00fc 90/Gr\u00fcne: Stadtv. Y\u00fccel Akdeniz - Mitglied   Stadtv. Christian Grunwald - Stellvertreter FDP-Fraktion: Stadtv. Theodor Ludwig - Mitglied   Stadtv. Sylvia Hurst - Stellvertreterin Fraktion UFFBASSE: Stadtv. J\u00fcrgen Barth - Mitglied   Stadtv. Alexander Nebhuth - Stellvertreter Fraktion UWIGA: Stadtv. Roswita Emig - Mitglied   Stadtv. Wilfried O\u00dfmann - Stellvertreter Fraktion Die Linke.: Stadtv. Rainer Keil   ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-6%7C21005100330%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-6%7C21005100330%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Stavo-6%7CVor_Ant%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Stavo-6","number":"33","name":"Vorliegende Antr\u00e4ge","public":true,"resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Stavo-6%7CVor_Ant%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 33","fileName":"be_Vor_Ant_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3027,"text":"Punkt 33: Vorliegende Antr\u00e4ge\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-6%7CVor_Ant%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-6%7CVor_Ant%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Stavo-6%7Czt_20%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Stavo-6","number":"33.1","name":"Antrag der CDU-Fraktion vom 15. Mai 2006 betr. schnellstm\u00f6gliche Erweiterung der Frankensteinschule","public":true,"resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Stavo-6%7Czt_20%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 33.1","fileName":"be_zt_20_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":25605,"text":"Punkt 33.1: Antrag der CDU-Fraktion vom 15. Mai 2006 betr. schnellstm\u00f6gliche Erweiterung der Frankensteinschule Der Antrag wird bis zur n\u00e4chsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung zur\u00fcckgestellt.\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-6%7Czt_20%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-6%7Czt_20%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Stavo-6%7Czt_21%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Stavo-6","number":"33.2","name":"Antrag der Fraktionen SPD und B\u00fc90/Gr\u00fcne vom 23. Mai 2006 betr. Resolution 'Einf\u00fchrung von Studiengeb\u00fchren'","public":true,"resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Stavo-6%7Czt_21%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 33.2","fileName":"be_zt_21_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":24681,"text":"Punkt 33.2: Antrag der Fraktionen SPD und B\u00fc90/Gr\u00fcne vom 23. Mai 2006 betr. Resolution Einf\u00fchrung von Studiengeb\u00fchren  Der Antrag wird gemeinsam mit dem heute in die Tagesordnung aufgenommenen Dringlichkeitsantrag der FDP-Fraktion behandelt. Dem Antrag wird - gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, bei drei Stimmenthaltungen aus der Fraktion UWIGA - zugestimmt. Die FDP-Fraktion hat sich an der Abstimmung nicht beteiligt.\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-6%7Czt_21%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-6%7Czt_21%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Stavo-6%7Czt_22%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Stavo-6","number":"33.3","name":"Antrag der Fraktion UWIGA vom 16. April 2006 betr. Sparkasse Darmstadt, Aussch\u00fcttung Bilanzgewinn 2005","public":true,"resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Stavo-6%7Czt_22%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 33.3","fileName":"be_zt_22_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":29671,"text":"Punkt 33.3: Antrag der Fraktion UWIGA vom 16. April 2006 betr. Sparkasse Darmstadt, Aussch\u00fcttung Bilanzgewinn 2005 Der Antrag wird bis zur n\u00e4chsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung zur\u00fcckgestellt.\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-6%7Czt_22%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-6%7Czt_22%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Stavo-6%7Czt_23%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Stavo-6","number":"33.4","name":"Antrag der Fraktionen SPD und CDU im Ortsbeirat Wixhausen vom 25. April 2006 betr. Sanierung B\u00fcrgermeister-Pohl-Haus - Ausweichm\u00f6glichkeit","public":true,"resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Stavo-6%7Czt_23%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 33.4","fileName":"be_zt_23_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":11119,"text":"Punkt 33.4: Antrag der Fraktionen SPD und CDU im Ortsbeirat Wixhausen vom 25. April 2006 betr. Sanierung B\u00fcrgermeister-Pohl-Haus - Ausweichm\u00f6glichkeit Der Antrag wird bis zur n\u00e4chsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung zur\u00fcckgestellt.\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-6%7Czt_23%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-6%7Czt_23%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Stavo-6%7CGro_Anf_O%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Stavo-6","number":"34","name":"Gro\u00dfe Anfragen","public":true},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Stavo-6%7C23001100119%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Stavo-6","number":"35","name":"Kenntnisnahme gem\u00e4\u00df Ziffer 3.8 DAH von den durchgef\u00fchrten Grundst\u00fccksan- und verk\u00e4ufen usw. durch den Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung IV. Quartal 2005\r\nTO II","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/775","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Stavo-6%7C23001100119%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 35","fileName":"be_23001100119_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3492,"text":"Punkt 35: Kenntnisnahme gem\u00e4\u00df Ziffer 3.8 DAH von den durchgef\u00fchrten Grundst\u00fccksan- und verk\u00e4ufen usw. durch den Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung IV. Quartal 2005 (V-Nr. 2006/0120) Bericht: Stadtve. J u n g Die Stadtverordnetenversammlung nimmt von der Vorlage Kenntnis.  ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-6%7C23001100119%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-6%7C23001100119%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Stavo-6%7C20401100031%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Stavo-6","number":"36","name":"Schulbausanierungsprogramm, Neubau der Heinrich-Heine-Schule","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/788","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Stavo-6%7C20401100031%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 36","fileName":"be_20401100031_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3261,"text":"Punkt 36: Schulbausanierungsprogramm, Neubau der Heinrich-Heine-Schule (V-Nr. 2006/0033) Bericht: H. S c h m i d t Der Vorlage wird einstimmig zugestimmt.  6 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-6%7C20401100031%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-6%7C20401100031%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Stavo-6%7C20602100130%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Stavo-6","number":"37","name":"Bebauungsplan N 62- Martinsviertel Block 23.18","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/791","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Stavo-6%7C20602100130%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 37","fileName":"be_20602100130_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3302,"text":"Punkt 37: Bebauungsplan N 62- Martinsviertel Block 23.18 (V-Nr. 2006/0129) Bericht: Stadtve. S e i d l e r Die Stadtverordnetenversammlung nimmt von der Vorlage Kenntnis.  ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-6%7C20602100130%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-6%7C20602100130%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Stavo-6%7C20501100035%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Stavo-6","number":"38","name":"Einrichtung einer Stra\u00dfendatenbank","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/794","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Stavo-6%7C20501100035%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 38","fileName":"be_20501100035_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3254,"text":"Punkt 38: Einrichtung einer Stra\u00dfendatenbank (V-Nr. 2006/0037) Bericht: Stadtve. L i n d s c h e i d Der Vorlage wird einstimmig zugestimmt.    2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-6%7C20501100035%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-6%7C20501100035%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Stavo-6%7C20902100136%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Stavo-6","number":"39","name":"Kanalsanierung Luisenstra\u00dfe;\r\nhier: Verbindungsbauwerk Zeughausstra\u00dfe\r\nKosten: 190.000,-- Euro","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/799","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Stavo-6%7C20902100136%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 39","fileName":"be_20902100136_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3574,"text":"Punkt 39: Kanalsanierung Luisenstra\u00dfe; hier: Verbindungsbauwerk Zeughausstra\u00dfe Kosten: 190.000,-- Euro (V-Nr. 2006/0149) Bericht: Stadtv.  D i l l m a n n Der Vorlage wird einstimmig zugestimmt.    3 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-6%7C20902100136%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-6%7C20902100136%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Stavo-6%7C22202100159%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Stavo-6","number":"40","name":"Haushaltsvorlage","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/801","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Stavo-6%7C22202100159%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 40","fileName":"be_22202100159_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3586,"text":"Punkt 40: \u00dcber- und au\u00dferplanm\u00e4\u00dfige Ausgaben gem\u00e4\u00df \u00a7 100 HGO in Verbindung mit Ziffer 3.4.7 DAH f\u00fcr das HHJahr 2006 (II. Aufstellung), das HHJahr 2005 (V. Aufstellung) und das HHJahr 2004 (IX. Aufstellung) (V-Nr. 2006/0158) Bericht: Stadtv. N e b h u t h  Die Stadtverordnetenversammlung nimmt von der Vorlage Kenntnis.    2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-6%7C22202100159%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-6%7C22202100159%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Stavo-6%7C22302100168%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Stavo-6","number":"41","name":"Eigenbetriebe der Wissenschaftsstadt Darmstadt\r\nhier: Beauftragung Jahresabschlusspr\u00fcfung 2005","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/806","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Stavo-6%7C22302100168%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 41","fileName":"be_22302100168_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3354,"text":"Punkt 41: Eigenbetriebe der Wissenschaftsstadt Darmstadt hier: Beauftragung Jahresabschlusspr\u00fcfung 2005 (V-Nr. 2006/0167) Bericht: Stadtv. M a y e r Der Vorlage wird einstimmig zugestimmt.    ?? ?? ?? ?? 2\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-6%7C22302100168%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-6%7C22302100168%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Stavo-6%7C22702100174%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Stavo-6","number":"42","name":"Au\u00dferplanm\u00e4\u00dfige Ausgaben gem. \u00a7 100 HGO in Verbindung mit Ziffer 3.4.7 DAH in H\u00f6he von 120.000 Euro bei der Haushaltsstelle 02.6300001.960111 'Sanierung von Br\u00fccken \u00fcber Bahnanlagen - Sofortma\u00dfnahme' f\u00fcr das Haushaltsjahr 2006","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/814","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Stavo-6%7C22702100174%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 42","fileName":"be_22702100174_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3610,"text":"Punkt 42: Au\u00dferplanm\u00e4\u00dfige Ausgaben gem. \u00a7 100 HGO in Verbindung mit Ziffer 3.4.7 DAH in H\u00f6he von 120.000 Euro bei der Haushaltsstelle 02.6300001.960111 Sanierung von Br\u00fccken \u00fcber Bahnanlagen - Sofortma\u00dfnahme f\u00fcr das Haushaltsjahr 2006 (V-Nr. 2006/0173) Bericht: Stadtv.  K l e t t Der Vorlage wird einstimmig zugestimmt.    ?? ?? ?? ?? 4 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-6%7C22702100174%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-6%7C22702100174%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Stavo-6%7C20202100126%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Stavo-6","number":"43","name":"Auspflasterung ehemalige Brunnenfl\u00e4chen am Karolinenplatz\r\nGesamtkosten: 34.000,-- Euro","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/830","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Stavo-6%7C20202100126%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 43","fileName":"be_20202100126_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3366,"text":"Punkt 43: Auspflasterung ehemalige Brunnenfl\u00e4chen am Karolinenplatz Gesamtkosten: 34.000,-- Euro (V-Nr. 2006/0133) Bericht: Stadtv.  A c h e n b a c h Der Vorlage wird einstimmig zugestimmt.    2\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-6%7C20202100126%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-6%7C20202100126%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Stavo-6%7C22802100178%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Stavo-6","number":"44","name":"Bund-L\u00e4nder-Programm 'Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - die Soziale Stadt' Eberstadt S\u00fcd F\u00f6rderantrag 2006","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/832","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Stavo-6%7C22802100178%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 44","fileName":"be_22802100178_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3424,"text":"Punkt 44: Bund-L\u00e4nder-Programm Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - die Soziale Stadt Eberstadt S\u00fcd F\u00f6rderantrag 2006 (V-Nr. 2006/0177) Bericht: Stadtv.  H a n g Die Stadtverordnetenversammlung nimmt von der Vorlage Kenntnis.    ?? ?? ?? ?? 4 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-6%7C22802100178%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-6%7C22802100178%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Stavo-6%7C20303100189%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Stavo-6","number":"45","name":"Baugebiet E 44\r\nEntw\u00e4sserungstechnische Erschlie\u00dfung\r\nKosten: 1,4 Mio. 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K o s u b Der Vorlage wird - gegen die Stimmen der Fraktion UWIGA, bei vier Stimmenthaltungen aus der CDU-Fraktion - zugestimmt.  ?? ?? ?? ?? 3\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-6%7C20303100189%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-6%7C20303100189%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Stavo-6%7C20703100192%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Stavo-6","number":"46","name":"F\u00f6rderprogramm 'Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - die Soziale Stadt', Kranichstein\r\nModifizierung der Projektabwicklung und F\u00f6rderantrag 2006","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/839","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Stavo-6%7C20703100192%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 46","fileName":"be_20703100192_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3504,"text":"Punkt 46: F\u00f6rderprogramm Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - die Soziale Stadt , Kranichstein Modifizierung der Projektabwicklung und F\u00f6rderantrag 2006 (V-Nr. 2006/0191) Bericht: Stadtv. E r b Die Stadtverordnetenversammlung nimmt von der Vorlage Kenntnis.  ?? ?? ?? ?? 4 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-6%7C20703100192%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-6%7C20703100192%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Stavo-6%7C21003100203%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Stavo-6","number":"47","name":"Beauftragung des Zentrum f\u00fcr integrierte Verkehrssysteme (ZIV) mit der Weiterf\u00fchrung der Untersuchung zur Qualit\u00e4tssicherung an Lichtsignalanlagen und Ausgaben in H\u00f6he von 110.000,-- Euro bei der HHSt. 02.6300 001 960 009 'Optimierung und Qualit\u00e4tssicherung an Lichtsignalanlagen'","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/842","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Stavo-6%7C21003100203%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 47","fileName":"be_21003100203_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3697,"text":"Punkt 47: Beauftragung des Zentrum f\u00fcr integrierte Verkehrssysteme (ZIV) mit der Weiterf\u00fchrung der Untersuchung zur Qualit\u00e4tssicherung an Lichtsignalanlagen und Ausgaben in H\u00f6he von 110.000,-- Euro bei der HHSt. 02.6300 001 960 009 Optimierung und Qualit\u00e4tssicherung an Lichtsignalanlagen  (V-Nr. 2006/0202) Bericht: Stadtve. F r \u00f6 h l i c h Der Vorlage wird einstimmig zugestimmt.   ?? ?? ?? ?? 6 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-6%7C21003100203%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-6%7C21003100203%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Stavo-6%7C20304100258%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Stavo-6","number":"48","name":"Aus- und Fortbildung des Personals im Rettungsdienst f\u00fcr 'Erweiterte Ma\u00dfnahmen'","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/869","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Stavo-6%7C20304100258%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 48","fileName":"be_20304100258_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3338,"text":"Punkt 48: Aus- und Fortbildung des Personals im Rettungsdienst f\u00fcr Erweiterte Ma\u00dfnahmen  (V-Nr. 2006/0256) Bericht: Stadtv.  G e i b e l Der Vorlage wird einstimmig zugestimmt.    ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-6%7C20304100258%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-6%7C20304100258%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Stavo-6%7C21801100090%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Stavo-6","number":"49","name":"Stadthaus I, Grafenstra\u00dfe 30\r\n- Brandschutzma\u00dfnahmen\r\n- Umbau Foyer zu B\u00fcrgerservice","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/853","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Stavo-6%7C21801100090%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 49","fileName":"be_21801100090_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3344,"text":"Punkt 49: Stadthaus I, Grafenstra\u00dfe 30 - Brandschutzma\u00dfnahmen - Umbau Foyer zu B\u00fcrgerservice (V-Nr. 2006/0090) Bericht: Stadtv.  K l e t t Der Vorlage wird einstimmig zugestimmt.   7 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-6%7C21801100090%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-6%7C21801100090%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Stavo-6%7C20102100121%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Stavo-6","number":"50","name":"Ausbau der Rodgaustra\u00dfe\r\nGesamtkosten  200.000,-- Euro","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/856","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Stavo-6%7C20102100121%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 50","fileName":"be_20102100121_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3410,"text":"Punkt 50: Ausbau der Rodgaustra\u00dfe Gesamtkosten 200.000,-- Euro (V-Nr. 2006/0122) Bericht: Stadtv.  D i l l m a n n Der Vorlage wird - bei Stimmenthaltung der Fraktion UWIGA und DIE FRAUEN - zugestimmt.  2\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-6%7C20102100121%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-6%7C20102100121%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Stavo-6%7C22903100241%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Stavo-6","number":"51","name":"Bebauungsplan W 45 -Postsiedlung- (Darlegungsbeschluss)","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/859","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Stavo-6%7C22903100241%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 51","fileName":"be_22903100241_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3314,"text":"Punkt 51: Bebauungsplan W 45 -Postsiedlung- (Darlegungsbeschluss) (V-Nr. 2006/0239) Bericht: Stadtv. K l e t t Die Stadtverordnetenversammlung nimmt von der Vorlage Kenntnis.    ?? ?? ?? ?? 3 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-6%7C22903100241%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-6%7C22903100241%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Stavo-6%7C21104100278%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Stavo-6","number":"52","name":"Bebauungsplan E 16.2 - R\u00fcbezahlweg S\u00fcdwest - (Aufstellungsbeschluss)","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/876","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Stavo-6%7C21104100278%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 52","fileName":"be_21104100278_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3308,"text":"Punkt 52: Bebauungsplan E 16.2 - R\u00fcbezahlweg S\u00fcdwest - (Aufstellungsbeschluss) (V-Nr. 2006/275) Bericht: Stadtv.  R o \u00df m a n n Der Vorlage wird einstimmig zugestimmt.    ?? ?? ?? ?? 3 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-6%7C21104100278%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-6%7C21104100278%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Stavo-6%7C22504100303%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Stavo-6","number":"53","name":"Verkauf des Anwesens Kittlerstra\u00dfe 43","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/892","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Stavo-6%7C22504100303%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 53","fileName":"be_22504100303_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3725,"text":"Punkt 53: Verkauf des Anwesens Kittlerstra\u00dfe 43 (V-Nr. 2006/0299) Bericht: Stadtve.  F i s c h e r Der Vorlage wird - bei Stimmenthaltung der Fraktionen UFFBASSE und Die Linke. - zugestimmt.  Stavdtv. Dr. Hoschek hat gem\u00e4\u00df \u00a7 25 HGO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen. Er hat den Saal verlassen und sich auch nicht in einem Raum aufgehalten, in den der Sitzungsablauf \u00fcbertragen wurde.  ?? ?? ?? ?? 3 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-6%7C22504100303%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-6%7C22504100303%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Stavo-6%7C20504100266%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Stavo-6","number":"54","name":"Feststellung der Jahresabschl\u00fcsse 2003 der Betriebe gewerblicher Art und Eigenbetriebe","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/899","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Stavo-6%7C20504100266%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 54","fileName":"be_20504100266_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3812,"text":"Punkt 54: Feststellung der Jahresabschl\u00fcsse 2003 der Betriebe gewerblicher Art a) Vivarium b) Kindertagesst\u00e4tten und Eigenbetriebe a) Kulturinstitute b) B\u00e4der c) B\u00fcrger- und Kongressh\u00e4user der Wissenschaftsstadt Darmstadt (V-Nr. 2006/263) Bericht: Stadtv. T \u00f6 n s Der Vorlage wird - gegen eine Stimme aus der Fraktion UFFBASSE, bei Stimmenthaltung der Fraktionen CDU, FDP, UWIGA und Die Linke. - zugestimmt.   ?? ?? ?? ?? 3\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-6%7C20504100266%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-6%7C20504100266%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Stavo-6%7C22404100299%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Stavo-6","number":"55","name":"Bebauungsplan M 30  - Innenstadt (Zentrum) -","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/906","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Stavo-6%7C22404100299%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 55","fileName":"be_22404100299_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3451,"text":"Punkt 55: Bebauungsplan M 30 - Innenstadt (Zentrum) - (V-Nr. 2006/0295) Bericht: Stadtv.  B l u m Der Vorlage wird - gegen die Stimmen der Fraktion UFFBASSE, bei Stimmenthaltung der Fraktionen UWIGA und Die Linke. Und DIE FRAUEN - zugestimmt.   ?? ?? ?? ?? 3 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-6%7C22404100299%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-6%7C22404100299%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Stavo-6%7C22504100302%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Stavo-6","number":"56","name":"Bebauungsplan O 20  - Dieburger Stra\u00dfe/Mozartweg -  (erneuter Satzungsbeschluss)","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/910","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Stavo-6%7C22504100302%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 56","fileName":"be_22504100302_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3452,"text":"Punkt 56: Bebauungsplan O 20 - Dieburger Stra\u00dfe/Mozartweg - (erneuter Satzungsbeschluss) (V-Nr. 2006/0298) Bericht: Stadtv.  D i l l m a n n Der Vorlage wird - bei Stimmenthaltung der Fraktionen UFFBASSE, UWIGA, Die Linke. und DIE FRAUEN - zugestimmt.   9 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-6%7C22504100302%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-6%7C22504100302%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Stavo-6%7C22212100001%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Stavo-6","number":"1","name":"F\u00f6rderung des Neubauprojektes Fritz-D\u00e4chert-Weg 61 -71\r\nhier: Darlehen im Rahmen der sozialen Wohnraumf\u00f6rderung","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/778","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Stavo-6%7C22212100001%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 1","fileName":"be_22212100001_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3499,"text":"Punkt 1: F\u00f6rderung des Neubauprojektes Fritz-D\u00e4chert-Weg 61 -71 hier: Darlehen im Rahmen der sozialen Wohnraumf\u00f6rderung (V-Nr. 2006/0002) Bericht: Stadtv. N e b h u t h Der Vorlage wird - bei Stimmenthaltung der Fraktionen CDU und FDP und DIE FRAUEN - zugestimmt.   ?? ?? ?? ?? 3 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-6%7C22212100001%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-6%7C22212100001%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Stavo-6%7C22212100002%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Stavo-6","number":"2","name":"F\u00f6rderung des Neubauprojektes Elisabeth-Selbert-Stra\u00dfe, Darmstadt-Kranichstein\r\nhier: Darlehen im Rahmen der sozialen Wohnraumf\u00f6rderung","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/781","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Stavo-6%7C22212100002%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 2","fileName":"be_22212100002_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3580,"text":"Punkt 2: F\u00f6rderung des Neubauprojektes Elisabeth-Selbert-Stra\u00dfe, Darmstadt-Kranichstein hier: Darlehen im Rahmen der sozialen Wohnraumf\u00f6rderung (V-Nr. 2006/0003) Bericht: Stadtv.  S c h e l l e n b e r g Der Vorlage wird - bei Stimmenthaltung der Fraktionen CDU und FDP und DIE FRAUEN - zugestimmt.   4 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-6%7C22212100002%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-6%7C22212100002%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Stavo-6%7C21904100288%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Stavo-6","number":"3","name":"\u00dcbernahme einer Ausfallb\u00fcrgschaft zu Gunsten\r\nNetzwerk ROPE e. 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B e n z Der Vorlage wird - bei einer Gegenstimme aus der Fraktion UWIGA - zugestimmt.  ?? ?? ?? ?? 2\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-6%7C21904100288%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-6%7C21904100288%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Stavo-6%7C20405100315%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Stavo-6","number":"4","name":"\u00dcbernahme einer Ausfallb\u00fcrgschaft an die Freie Montessori-Schule Darmstadt","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/912","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Stavo-6%7C20405100315%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 4","fileName":"be_20405100315_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3641,"text":"Punkt 4: \u00dcbernahme einer Ausfallb\u00fcrgschaft f\u00fcr ein Darlehen in H\u00f6he von 150.000 Euro an die Freie Montessori-Schule Darmstadt (V-Nr. 2006/0311) Bericht: Stadtv. F \u00f6 r s t e r - H e l d m a n n Der Vorlage wird - bei einigen Stimmenthaltungen aus der CDU-Fraktion, einer Stimmenthaltung aus der Fraktion UWIGA und Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke. - zugestimmt.    ?? ?? ?? ?? 3\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-6%7C20405100315%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-6%7C20405100315%7C1"}}],"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-GleichA-5","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Meeting","name":"1. 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D\u00e4chert (CDU-Fraktion) schl\u00e4gt zur Wahl als Vorsitzende Stadtve. Annemarie Fischer (CDU-Fraktion) vor. Weitere Vorschl\u00e4ge werden nicht gemacht. Bei Stimmenthaltung der Betroffenen wird Stadtve. Annemarie Fischer zur Vorsitzenden des Ausschusses f\u00fcr Gleichstellung und interkulturelle Fragen gew\u00e4hlt. Stadtve. Fischer nimmt die Wahl an, \u00fcbernimmt den Vorsitz und dankt f\u00fcr das Vertrauen.\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-GleichA-5%7Czt_1%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-GleichA-5%7Czt_1%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-GleichA-5%7Czt_2%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-GleichA-5","number":"2","name":"Wahl der / des stellv. 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Bachmann nimmt die Wahl an.\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-GleichA-5%7Czt_2%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-GleichA-5%7Czt_2%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-GleichA-5%7C20903100197%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-GleichA-5","number":"3","name":"Ausweitung flexibler Betreuungszeitangebote\r\nhier: Folgevorlage zu dem Magistratsbeschluss Nr. 0386  vom 29.06.2005","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/823","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-GleichA-5%7C20903100197%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 3","fileName":"be_20903100197_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3312,"text":"Punkt 3: Ausweitung flexibler Betreuungszeitangebote hier: Folgevorlage zu dem Magistratsbeschluss Nr. 0386 vom 29.06.2005 (Vorlagen-Nr. 0196 Der Vorlage wird einstimmig zugestimmt.  ?? ?? ?? ?? 4 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-GleichA-5%7C20903100197%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-GleichA-5%7C20903100197%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-GleichA-5%7C21503100212%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-GleichA-5","number":"4","name":"Rahmenkonzeption f\u00fcr die st\u00e4dtischen Kindertagesst\u00e4tten","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/1114","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-GleichA-5%7C21503100212%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 4","fileName":"be_21503100212_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3880,"text":"Punkt 4: Rahmenkonzeption f\u00fcr die st\u00e4dtischen Kindertagesst\u00e4tten (Vorlagen-Nr. 0211) Die Vorsitzende fragt, ob es Listen \u00fcber die therapeutischen Fachkr\u00e4fte gibt (Pt. 3.1.5 der Vorlage), auf die zur\u00fcckgegriffen werden kann. Stadtr\u00e4tin Wagner sagt zu, dass sie sich erkundigen will und das Ergebnis dem Protokoll beif\u00fcgen wird. Zwischenzeitlich erfolgte die Mitteilung aus dem Dezernatsb\u00fcro, dass es unter www.familien-willkommen.de entsprechende Informationen gibt.  ?? ?? ?? ?? 3 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-GleichA-5%7C21503100212%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-GleichA-5%7C21503100212%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-GleichA-5%7C21004100275%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-GleichA-5","number":"5","name":"Ausbauplanung f\u00fcr Pl\u00e4tze in Tageseinrichtungen f\u00fcr Kinder im Alter unter 3 Jahren","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/1115","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-GleichA-5%7C21004100275%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 5","fileName":"be_21004100275_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3513,"text":"Punkt 5: Ausbauplanung f\u00fcr Pl\u00e4tze in Tageseinrichtungen f\u00fcr Kinder im Alter unter 3 Jahren (Vorlagen-Nr. 0271) Diese Vorlage wird mit der darauffolgenden Vorlage (MB-Nr. 266) behandelt. Der Ausschuss f\u00fcr Gleichstellung und interkulturelle Fragen nimmt von der Vorlage Kenntnis.   ?? ?? ?? ?? 3 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-GleichA-5%7C21004100275%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-GleichA-5%7C21004100275%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-GleichA-5%7C21204100280%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-GleichA-5","number":"6","name":"1. Nachtragshaushalt 2006\r\nhier: Schaffung zus\u00e4tzlicher Pl\u00e4tze in Tageseinrichtungen f\u00fcr Kinder im Alter \r\nunter 3 Jahren in 2006","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/887","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-GleichA-5%7C21204100280%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 6","fileName":"be_21204100280_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":6626,"text":"Punkt 6: 1. Nachtragshaushalt 2006 hier: Schaffung zus\u00e4tzlicher Pl\u00e4tze in Tageseinrichtungen f\u00fcr Kinder im Alter unter 3 Jahren in 2006 (Vorlagen-Nr. 0251) Die Magistratsvorlagen mit den V-Nr. n 0271 und 0251 werden zusammen behandelt. Stadtve. Hurst (FDP-Fraktion) bittet zu pr\u00fcfen, ob es entsprechende Deckungsmittel bez\u00fcglich des Betriebskostenzuschusses i. H. v. rd. 25.000,-- \u20ac f\u00fcr das bedarfsgerechte Angebot f\u00fcr Kinder im Alter unter 3 Jahren (Verein f\u00fcr nichtrepressive Erziehung e. V.) gibt. Die Vorsitzende bittet, dies zu Protokoll zu nehmen, damit B\u00fcrgermeister Glenz diese Frage im n\u00e4chsten Haupt- und Finanzausschuss beantworten kann. Stadtr\u00e4tin Wagner sagt zu, demn\u00e4chst eine Stellungnahme bez\u00fcglich der H\u00f6he des Betriebskostenzuschusses zu geben, da in den beiden Vorlagen unterschiedliche Betr\u00e4ge angegeben wurden. Stadtr\u00e4tin Wagner macht den Vorschlag, den ASB zu einer der n\u00e4chsten Sitzungen des Ausschusses f\u00fcr Gleichstellung und interkulturelle Fragen einzuladen, damit das Krabbelstubenkonzept vorgestellt werden kann. Dem wird einvernehmlich zugestimmt. Stadtv. D\u00e4chert (CDU-Fraktion) stellt den Antrag, eine j\u00e4hrliche \u00dcbersicht oder einen Kurzbericht \u00fcber den Fortgang der verschiedenen Tr\u00e4gerschaften der Kindertagesst\u00e4tten zu bekommen. Stadtr\u00e4tin Wagner sagt dies zu und wird demn\u00e4chst einen Bericht hierzu geben. Der Vorlage wird einstimmig zugestimmt.  ?? ?? ?? ?? 3 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-GleichA-5%7C21204100280%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-GleichA-5%7C21204100280%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-GleichA-5%7Czt_0%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-GleichA-5","number":"7","name":"Frauenfeindliche und sexistische Werbung in der Wissenschaftsstadt Darmstadt\r\n(V-Nr. 2006/0251) \r\n\r\n","public":true,"resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-GleichA-5%7Czt_0%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 7","fileName":"be_zt_0_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3927,"text":"Punkt 7: Frauenfeindliche und sexistische Werbung in der Wissenschaftsstadt Darmstadt (V-Nr. 2006/0251)  Stadtve. Dr. Geiger (CDU-Fraktion) regt an, dass das Anliegen des Ausschusses f\u00fcr Gleichstellung und interkulturelle Fragen bez\u00fcglich der Werbeplakate an Haltestellen, vor Abschluss der neuen Vertr\u00e4ge zwischen der Deutschen St\u00e4dtereklame (die f\u00fcr die Werbung zust\u00e4ndig sind) und der Wissenschaftsstadt Darmstadt eingebracht wird. Ein evtl. Vorschlag muss noch erarbeitet werden. Der Ausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis.\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-GleichA-5%7Czt_0%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-GleichA-5%7Czt_0%7C1"}}],"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Mag-19","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Meeting","name":"18. Sitzung des Magistrats der Wissenschaftsstadt Darmstadt","more-it-solutions:public_status_id":"4","meetingState":"durchgef\u00fchrt","cancelled":false,"start":"2006-05-31T15:00:00+02:00","end":"2006-05-31T15:30:00+02:00","location":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Mag-19/location","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Location","description":"Magistratssaal \"Graz\", Luisenplatz 5 a, 64283 Darmstadt","geojson":{"type":"Feature","geometry":{"type":"Point","coordinates":[]}},"streetAddress":"Luisenplatz 5 a","room":"Magistratssaal \"Graz\"","postalCode":"64283","subLocality":"Darmstadt","locality":"Darmstadt","web":"https://darmstadt.gremien.info","created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false,"meetings":[]},"organization":["https://darmstadt.gremien.info/oparl/organization/Mag"],"organization_active_1":"1","participant":["https://darmstadt.gremien.info/oparl/person/16"],"agendaItem":[{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Mag-19%7C20203100185%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Mag-19","number":"340","name":"Deckungskreis Asyl","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/175","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Mag-19%7C20203100185%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 340","fileName":"be_20203100185_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":17334,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 24.05.2006 Dezernat II an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: Sozialverwaltung    Vorlage-Nr. 2006/0185 Magistratsbeschluss-Nr. 340 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss   OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: II          20 50 Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Deckungskreis Asyl hier: R\u00fcckzahlung von Einnahmen nach dem Landesaufnahmegesetz Vorlage vom: 19.05.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: Der Magistrat nimmt den Bericht der Sozialverwaltung zur Kenntnis. Der Haushaltsansatz bei der Einnahmehaushaltsstelle 01.4201.161500 ist um 384.000,00 Euro zu k\u00fcrzen (Mindereinnahmen). Die Umsetzung erfolgte bereits im Rahmen des 1. Nachtragshaushaltes 2006.  Anlagen:[MdSD3] Fragebogen Asyl Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]31.05.2006 Der Magistrat nimmt Kenntnis und stimmt im \u00fcbrigen zu.        Begr\u00fcndungsseite zur Magistratsvorlage vom 19.05.06:  Begr\u00fcndung: Im Rahmen der Pr\u00fcfung von Einzelf\u00e4llen im Bereich des Deckungskreises Asyl durch das Regierungspr\u00e4sidium Darmstadt im Februar 2005 wurde festgestellt, dass in einer Vielzahl von F\u00e4llen Leistungen zu Unrecht mit dem Land Hessen abgerechnet wurden.  Bei der Pr\u00fcferin entstand der Eindruck, dass die Koordination mit der Ausl\u00e4nder-beh\u00f6rde sich recht schwierig gestaltet. Die Sachbearbeiter machen sich gro\u00dfe M\u00fche mit der Ermittlung des ausl\u00e4nderrechtlichen Status, m\u00fcssen aber meist mehrmals telefonisch nachfragen oder E-mail-Anfragen verschicken. Zuweisungsverf\u00fcgungen werden anscheinend auch nicht regelm\u00e4\u00dfig zur Verf\u00fcgung gestellt. Dar\u00fcber hinaus entstand der Eindruck, dass die Themen Folgeantr\u00e4ge und Anerkennung von \u00a7 51 Abs. 1 AuslG (neu \u00a7 60) bzw. Rechtskraft von Ablehnungen oder Anerkennungen in der Vergangenheit nicht so recht verstanden wurde. Der gesetzliche Zusammenhang wird wie folgt erl\u00e4utert: Folgeantr\u00e4ge Stellt ein abgelehnter Asylbewerber einen Folgeantrag, so f\u00fchrt dieser nur (\u00fcber die  2 Jahre nach der Ablehnung des vorhergehenden Antrags hinaus) zu einer Abrechnungsf\u00e4higkeit, wenn aufgrund dieses Folgeantrages auch tats\u00e4chlich ein weiteres Asylverfahren durchgef\u00fchrt wird. Allein die Stellung des Folgeantrags gen\u00fcgt nicht, sondern er muss auch als beachtlich anerkannt sein. Dies erkennt man normalerweise daran, dass die entsprechenden Personen dann wieder eine Aufenthaltsgestattung erhalten. Das konnte bei den gepr\u00fcften Akten nicht festgestellt werden. Die Betroffenen hatten regelm\u00e4\u00dfig Duldungen. Es muss in solchen F\u00e4llen noch einmal entsprechend nachgefragt werden.  In die Personenliste geh\u00f6ren solche Personen dann mit dem Datum des Folgeantrags und nicht durchg\u00e4ngig mit dem urspr\u00fcnglichen Asylantragsdatum. Solange \u00fcber die Beachtlichkeit eines Folgeantrags noch nicht entschieden ist, ist der Betreffende als abgelehnter Asylbewerber mit dem dazugeh\u00f6rigen Ablehnungsdatum zu f\u00fchren. \u00a7 51/1 Asylverfahrensgesetz (neu \u00a7 60) Hier gibt es haupts\u00e4chlich folgende Varianten: Anerkennung als Asylberechtigter mit gleichzeitiger Feststellung des Vorliegens von  \u00a7 51/1. Die Abrechnungsf\u00e4higkeit endet mit dem Rechtskraftdatum der Anerkennung (nicht mit dem Datum, an dem das Reisedokument ausgestellt ist) und auch nicht mit dem Datum der Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis. Ablehnung des Asylantrags mit gleichzeitiger Feststellung des Vorliegens von \u00a7 51/1. Hier endet die Abrechnungsf\u00e4higkeit 2 Jahre nach bestandskr\u00e4ftiger Ablehnung des Asylantrages. Lediglich Feststellung, dass Abschiebehindernisse nach \u00a7 51/1 vorliegen (das Asylverfahren l\u00e4uft noch). Hier endet die Abrechnungsf\u00e4higkeit 2 Jahre nach Bestandskraft der Feststellung. Um die jeweils richtige Abrechnungsfrist herauszufinden, sind im Einzelfall differenzierte Ermittlungen erforderlich.   Das Regierungspr\u00e4sidium Darmstadt kommt in seinem Bericht zu dem Schluss, dass Leistungen i.H.v. 520.418,02 Euro von der Wissenschaftsstadt Darmstadt zur\u00fcckzufordern sind (493.954,09 Euro R\u00fcckforderung aus Pr\u00fcfung sowie 26.463,93 Euro r\u00fcckwirkende Abmeldungen). Die Sozialverwaltung konnte sich mit dem Regierungspr\u00e4sidium darauf verst\u00e4ndigen, im Einklang mit \u00a7 14 GemHVO, die Forderung mit k\u00fcnftigen Ausgleichszahlungen des Landes an die Stadt zu verrechnen, sodass die Belastung des st\u00e4dtischen Haushaltes gestreckt wird. So wurden im HH-Jahr 2005 bereits 136.191,99 Euro getilgt . F\u00fcr das HH-Jahr 2006 sind daher Mindereinnahmen in H\u00f6he von 384.226,03 Euro zu verzeichnen. Der Haushaltsansatz wurde im Rahmen des 1. Nachtragshaushaltes 2006 ge\u00e4ndert. Als Ergebnis des Pr\u00fcfberichtes wurden Ma\u00dfnahmen ergriffen, die eine sachgerechte, zeitnahe und in Bezug auf die Abrechnung mit dem Land Hessen korrekte Bearbeitung aller Asylf\u00e4lle nach sich ziehen sollen (siehe hierzu auch Anlage Fragebogen Asyl). \u00dcber den Erfolg dieser Ma\u00dfnahmen wird dem Magistrat gesondert im Jahr 2007 berichtet.  Darmstadt, 19.05.2006  Dezernat II      Wolfgang Glenz   B\u00fcrgermeister   [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-19%7C20203100185%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-19%7C20203100185%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Mag-19%7C22004100295%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Mag-19","number":"341","name":"Verleihung der Silbernen Verdienstplakette an die Firma Elektro Keil","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/297","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Mag-19%7C22004100295%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 341","fileName":"be_22004100295_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":13436,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 24.05.2006 Dezernat    an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: Hauptamt 100    Vorlage-Nr. 2006/0291 Magistratsbeschluss-Nr. 341 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss   OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: I           100 Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Verleihung der Silbernen Verdienstplakette an die Firma Elektro Keil Vorlage vom: 20.04.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: Der Firma Elektro Keil wird zum \u00fcber hundertj\u00e4hrigen Bestehen die Silberne Verdienstplakette der Stadt Darmstadt verliehen. Anlagen:[MdSD3]  Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]31.05.2006 Der Vorlage wird zugestimmt.   Begr\u00fcndungsseite zur Magistratsvorlage vom 20.04.2006 Im Jahr 1903 gr\u00fcndete Elektromeister Georg Keil, der Gro\u00dfvater des heutigen Inhabers Wolfgang Keil, in der Ahastra\u00dfe das Eletrotechnische Institut f\u00fcr Licht und Kraftanlagen . Sp\u00e4ter er\u00f6ffnete er in der nahen Kirchstra\u00dfe das erste Ladengesch\u00e4ft. Bald konnte der engagierte Fachmann und Elektro-Installateur seinen Wirkungsradius bis in die Ortschaften des vorderen Odenwaldes ausdehnen. Ebenfalls war er f\u00fcr die Elektro-Installation der Mathildenh\u00f6he und des Gro\u00dfherzoglichen Palais verantwortlich. Von Gro\u00dfherzog Ernst Ludwig, mit dem er die gemeinsame Begeisterung f\u00fcr Experimente und technischen Fortschritt teilte, erhielt er das Pr\u00e4dikat Gro\u00dfherzoglicher Hoflieferant . Neben der Elektrifizierung beteiligte er sich auch in dem von seiner Frau gef\u00fchrten Ladengesch\u00e4ft bei der Beratung und Neugewinnung von Kunden, denen die Vorz\u00fcge moderner elektrischer Ger\u00e4te nahe gebracht wurden.  Bald installierte und belieferte Georg Keil nicht nur viele Haushalte, sondern auch viele bedeutende Unternehmen und B\u00fcros. Au\u00dferdem wurde er im Jahr 1928 f\u00fcr die von ihm als Elektriker installierten k\u00fcnstlerischen Anlagen auf der damaligen Gartenbauausstellung mit einer Silber-Medaille ausgezeichnet.  Nach der Vergr\u00f6\u00dferung des Gesch\u00e4ftes erfolgte zuerst ein Umzug in die Elisabethen- und sp\u00e4ter in die Schulstra\u00dfe. In der Brandnacht des 11. September 1944 wurde dieser Laden v\u00f6llig zerst\u00f6rt und Georg Keil, damals 67 Jahre alt, unter den Tr\u00fcmmern begraben. Bis zu seinem tragischen Tod hatte er als Obermeister die Elektro-Innung Darmstadt und Kreis R\u00fcsselsheim geleitet und auch sein Hobby, elektrische Modell-Eisenbahnen und Modell-Dampfmaschinen, gepflegt. Seine Ehefrau Wilhelmine Keil f\u00fchrte das Werk ihres Mannes fort und er\u00f6ffnete gleich nach Ende des 2. Weltkriegs mit dem heimgekehrten Sohn Georg ein Gesch\u00e4ft in der Robert-Schneider-Stra\u00dfe. Der Wiederaufbau des Hauses in der Schulstra\u00dfe erm\u00f6glichte die R\u00fcckkehr in das Stadtzentrum. Als Wilhelmine Keil 1966 starb, f\u00fchrte Georg Keil den stetig wachsenden Betrieb fort. Nach dem pl\u00f6tzlichen Tod von Georg Keil im Jahr 1971 \u00fcbernahm seine Ehefrau Charlotte Keil mit Sohn Wolfgang Keil, der kurz zuvor die Meisterpr\u00fcfung abgelegt hatte, die F\u00fchrung des Betriebs. Es folgte im Jahr 1979 die Umwandlung der Firma in eine GmbH mit Wolfgang Keil als Gesellschafter. Mit dem Umzug in die Marburger Stra\u00dfe 1989 \u00fcbergab Charlotte Keil aus Altersgr\u00fcnden den Betrieb an ihren Sohn. Er und seine Ehefrau Hannelore haben seitdem das Unternehmen mit gro\u00dfem Einsatz weiter ausgebaut bzw. um einen Installationszweig f\u00fcr Messen und Ausstellungen erweitert.  Die Firma Elektro Keil hat im Laufe ihrer mehr als hundertj\u00e4hrigen Geschichte ihren Betrieb von kleinsten Anf\u00e4ngen zu einem - trotz der H\u00e4rte des heutigen Wettbewerbs - konkurrenzf\u00e4higen und erfolgreichen Unternehmen ausgebaut. Neben der Innovation auf technischem Gebiet bem\u00fchte sich die Firmenleitung in all den Jahren auch immer darum, den Berufsnachwuchs zu f\u00f6rdern sowie vorhandene Arbeitspl\u00e4tze zu sichern und zu erhalten. Dieses Engagement, das letztlich auch unserer Stadt und dem Gemeinwohl dient und die Tatsache, das Elektro Keil in diesem Jahr die 30. Elektro-Installation des Heinerfestes durchf\u00fchrt, rechtfertigen eine Auszeichnung mit der Silbernen Verdienstplakette der Stadt Darmstadt. Darmstadt, 20.04.2006 100 g\u00f6  Walter Hoffmann Oberb\u00fcrgermeister [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-19%7C22004100295%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-19%7C22004100295%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Mag-19%7C22704100309%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Mag-19","number":"342","name":"Zugangsbereich Mathildenh\u00f6he, Ollenhauerpromenade/P\u00fctzerstra\u00dfe","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/285","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Mag-19%7C22704100309%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 342","fileName":"be_22704100309_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":13697,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 24.05.2005 Dezernat VI   an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: Stadtplanungsamt     Stra\u00dfenverkehrsamt    Vorlage-Nr. 2006/0305 Magistratsbeschluss-Nr. 342 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss Dezernat II  OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: II          VI 20         61 66         Stvv Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Zugangsbereich Mathildenh\u00f6he, Ollenhauerpromenade/P\u00fctzerstra\u00dfe Vorlage vom: 03.05.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: 1. Der vorliegenden Vorentwurfsplanung des B\u00fcros WerkStadt f\u00fcr den Zugangsbereich Mathildenh\u00f6he, Ollenhauerpromenade/P\u00fctzerstra\u00dfe (Platz am Neufert-Meisterbau) wird zugestimmt. 2. Eine gesonderte Bauvorlage wird nicht vorgelegt. 3. Die erforderlichen Mittel in H\u00f6he von 460.000 Euro sind, wie im Investitionsprogramm 2005 bis 2009 vorgesehen, in 2007 zu etatisieren.  Anlagen:[MdSD3] Erl\u00e4uterungsbericht zum Vorentwurf Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]31.05.2006 Der Vorlage wird zugestimmt.   Begr\u00fcndung zur Magistratsvorlage VI vom 03.05.2006 Die Fl\u00e4che des zuk\u00fcnftigen Platzes am Neufert-Meisterbau liegt \u00f6stlich der Innenstadt zwischen der P\u00fctzerstra\u00dfe im Westen und dem Paula-Ludwig-Platz im Osten am Fu\u00df der Mathildenh\u00f6he. Im S\u00fcden wird die heutige Freifl\u00e4che durch den Neufert-Meisterbau begrenzt. Dem Freiraum kommt als Teil der Ollenhauer-Promenade am Fu\u00df der Mathildenh\u00f6he besondere Bedeutung zu. Mit der heutigen Nutzung und Gestaltung wird die \u00f6ffentliche Fl\u00e4che ihrer Lage im Stadtgebiet am Zugang zur Mathildenh\u00f6he nicht gerecht.  Mit Beschluss vom 15.01.2003 hat der Magistrat dem Konzept f\u00fcr die st\u00e4dtebauliche Neuordnung des Zugangsbereichs zur Mathildenh\u00f6he zwischen P\u00fctzerstra\u00dfe und Stiftstra\u00dfe zugestimmt. Seinerzeit wurde beschlossen, die neu entstehenden Baugrundst\u00fccke an die Bauverein AG und einen privaten Investor zu ver\u00e4u\u00dfern und die \u00f6ffentliche Fl\u00e4che der Ollenhauerpromenade zwischen P\u00fctzerstra\u00dfe und Stiftstra\u00dfe als Zugangsbereich zur Mathildenh\u00f6he neu zu gestalten.  Die notwendigen Beschl\u00fcsse zum Verkauf der Grundst\u00fccke liegen vor. Die Grundst\u00fcckskaufvertr\u00e4ge sind abgeschlossen.Die Bauantr\u00e4ge f\u00fcr die privaten Bauvorhaben sind gestellt.  Das B\u00fcro WerkStadt , das auch ma\u00dfgeblich an der Entwicklung eines Gestaltungskonzepts f\u00fcr den Bereich der Erich-Ollenhauer-Promenade zwischen Schlossgraben und P\u00fctzerstra\u00dfe beteiligt ist, hat in der Zwischenzeit im Auftrag des Stadtplanungsamtes einen Vorentwurf f\u00fcr die Platzgestaltung erarbeitet.  Der Vorentwurf wird hiermit vorgelegt. Die Planungsziele k\u00f6nnen dem in der Anlage beigef\u00fcgten Erl\u00e4uterungsbericht entnommen werden. Die Ma\u00dfnahme soll zeitlich mit der Realisierung der geplanten Neubauten abgestimmt werden. Der Bau beider Bauvorhaben kann beginnen sobald die Baugenehmigungen vorliegen. Um keine zeitliche Verz\u00f6gerung im weiteren Ablauf entstehen zu lassen, soll auf eine Bauvorlage f\u00fcr die Platzgestaltung verzichtet werden. Das B\u00fcro WerkStadt wird die Planung z\u00fcgig weiterf\u00fchren sobald die vorliegende Vorlage vom Magistrat beschlossen ist. Die Ma\u00dfnahmen im unmittelbaren Vorfeld des Neufert-Baus auf dem privaten Grundst\u00fcck werden noch endg\u00fcltig mit der Bauverein AG abgestimmt. Entsprechende Vorabstimmungen haben bereits stattgefunden. Die Finanzierung der Ma\u00dfnahme kann aus der Haushaltsstelle 02.6300001.960270 Zugangsbereich Mathildenh\u00f6he, Ollenhauerpromenade/P\u00fctzerstra\u00dfe erfolgen. Die erforderlichen Mittel in H\u00f6he von 460.000 EURO sind, wie im Investitionsprogramm 2005 bis 2009 vorgesehen, in 2007 zu etatisieren. Der jetzt vorgesehene Ausbau begr\u00fcndet keine Beitragspflicht f\u00fcr die Anlieger.  Der Dezernent II   Der Dezernent VI  Wolfgang Glenz   Dipl.-Ing. Dieter Wenzel B\u00fcrgermeister    Stadtrat  Zu den Sitzungen werden ausgelegt bzw. aufgeh\u00e4ngt: Pl\u00e4ne des Vorentwurfs des B\u00fcros WerkStadt   Darmstadt, den 03. Mai 2006 VI-61.3 ma-ci     Nst. 2609 [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-19%7C22704100309%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-19%7C22704100309%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Mag-19%7C20405100319%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Mag-19","number":"343","name":"Bessunger Schule, Nutzungs\u00e4nderung der ehemaligen Massagepraxis zu Betreuungsr\u00e4umen","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/296","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Mag-19%7C20405100319%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 343","fileName":"be_20405100319_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":14742,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 24.05.2006 Dezernat V an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: Schulamt    Vorlage-Nr. 2006/0315 Magistratsbeschluss-Nr. 343 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss Dezernat V Dezernat VI Hochbau- und Maschinenamt  OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: II            V VI           20 40          65 Stvv Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Bessunger Schule, Nutzungs\u00e4nderung der ehemaligen Massagepraxis zu Betreuungsr\u00e4umen Vorlage vom: 04.05.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: - Der Magistrat nimmt den Bericht zur Kenntnis und stimmt dem Ausbau der ehemaligen Massagepraxis in der Bessunger Schule f\u00fcr die Zwecke der Grundschulbetreuung zu. - Die Finanzierung erfolgt im Rahmen des Schulbausanierungsprogramms durch Einsparungen innerhalb des Budgets der Bessunger Schule sowie ggf. im Rahmen gegenseitiger Deckungsf\u00e4higkeit durch Einsparungen an anderer Stelle. - Die Stadtverordnetenversammlung erh\u00e4lt die Vorlage zur Beschlussfassung.  Anlagen:[MdSD3]  Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]31.05.2006 Der Vorlage wird zugestimmt.  Begr\u00fcndungsseite zur Magistratsvorlage vom 4. Mai 2006:  Die Bessunger Schule ist bereits seit mehr als 10 Jahren Betreuende Grundschule . Bereits vor \u00c4nderung des Schulgesetzes im Jahr 1999 betreute die Bessunger Schule ihre Grundsch\u00fcler/-innen neben den Unterrichtszeiten, damals als Grundschule mit festen \u00d6ffnungszeiten , einer Organisationsform, die eine umfassende Betreuung durch Lehrer vorsah und somit raumneutral darstellbar war. Mit der \u00c4nderung des Schulgesetzes wurde diese Option seitens des Hessischen Kultusministeriums aufgegeben und nur noch das Angebot einer Betreuung neben dem Unterricht finanziell unterst\u00fctzt. Hierzu erh\u00e4lt jede Grundschule eine maximale Unterst\u00fctzung von rund 5.000,-- Euro pro Jahr seitens des Hessischen Kultusministeriums. Die r\u00e4umliche Sicherstellung der Betreuung obliegt dem Schultr\u00e4ger. Um das bew\u00e4hrte Angebot an der Bessunger Schule, die \u00fcber keinerlei Raumreserven verf\u00fcgte, nicht zu gef\u00e4hrden, beschlossen die st\u00e4dtischen Gremien im Jahr 2001 die Aufstellung von 2 Schulraumcontainern f\u00fcr die Betreuung. Dies immer mit dem Hintergrund, sobald im Geb\u00e4udebestand R\u00e4umlichkeiten frei werden, diese einer entsprechenden Nutzungs\u00e4nderung f\u00fcr die Betreuung zuzuf\u00fchren (siehe hierzu auch Magistratsvorlage aus 2001).  Als die ehemalige Massagepraxis eine andere Unterkunft gefunden hatte, wurden daher die R\u00e4ume nicht erneut vermietet, sondern f\u00fcr diesen Zweck freigehalten. Entsprechende Absprachen mit dem Sportamt wurden getroffen.  Da sich dieser Vorgang parallel zu den Untersuchungen des Schulbausanierungs-programms vollzog, sind die erforderlichen Umbauma\u00dfnahmen zur Nutzungs-\u00e4nderung nicht Bestandteil der Kostenermittlung. Die zus\u00e4tzlich erforderlichen Kosten in H\u00f6he von rund 190.000,-- Euro k\u00f6nnen jedoch trotzdem im Rahmen des Schulbausanierungsprogramms mindestens in H\u00f6he von 80.000,-- Euro aufgefangen werden. Durch den Umbau und die anschlie\u00dfende Nutzung der zuk\u00fcnftigen Betreuungsr\u00e4ume werden die derzeit genutzten Container freiger\u00e4umt und k\u00f6nnen als Interimsunterk\u00fcnfte f\u00fcr Klassen w\u00e4hrend der Sanierung genutzt werden. Die in der Finanzierung ber\u00fccksichtigte Bereitstellung von Ersatzunterk\u00fcnften kann somit entfallen. Die restliche Finanzierung ist durch Einsparungen innerhalb der Bauma\u00dfnahme sicherzustellen, ggf. im Rahmen der gegenseitigen Deckung im Schulbausanierungsprogramm durch Einsparungen bei anderen Bauvorhaben aufzufangen.  Darmstadt, 4. Mai 2006 La/be  Dezernat II Dezernat V  Dezernat VI   Wolfgang Glenz Daniela Wagner  Dieter Wenzel B\u00fcrgermeister Stadtr\u00e4tin  Stadtrat [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. 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Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses","more-it-solutions:public_status_id":"4","meetingState":"durchgef\u00fchrt","cancelled":false,"start":"2006-05-29T08:05:00+02:00","end":"2006-05-29T10:30:00+02:00","location":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-HFA-7/location","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Location","description":"Magistratssaal \"Graz\", Luisenplatz 5 a, 64283 Darmstadt","geojson":{"type":"Feature","geometry":{"type":"Point","coordinates":[]}},"streetAddress":"Luisenplatz 5 a","room":"Magistratssaal \"Graz\"","postalCode":"64283","subLocality":"Darmstadt","locality":"Darmstadt","web":"https://darmstadt.gremien.info","created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false,"meetings":[]},"organization":["https://darmstadt.gremien.info/oparl/organization/HFA"],"organization_active_1":"1","participant":["https://darmstadt.gremien.info/oparl/person/143","https://darmstadt.gremien.info/oparl/person/11","https://darmstadt.gremien.info/oparl/person/20","https://darmstadt.gremien.info/oparl/person/163"],"agendaItem":[{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-HFA-7%7Czt_1%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-HFA-7","number":"1","name":"Wahl der / des Vorsitzenden","public":true,"resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-HFA-7%7Czt_1%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 1","fileName":"be_zt_1_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":7527,"text":"Punkt 1: Wahl der / des Vorsitzenden  Stadtv. Partsch (Fraktion B\u00fc 90/Gr\u00fcne) schl\u00e4gt zur Wahl als Vorsitzende Stadtv. Sabine Seidler vor. Stadtv. Kins (CDU-Fraktion) schl\u00e4gt zur Wahl als Vorsitzenden Stadtv. Andr\u00e9 Schellenberg vor. In schriftlicher und geheimer Wahl entfallen auf den Vorschlag Stadtve. Seidler 8 Stimmen und auf den Vorschlag Stadtv. Schellenberg 4 Stimmen, bei einer ung\u00fcltigen Stimme (Enthaltung). Damit ist Stadtve. Seidler zur Vorsitzenden des Haupt- und Finanzausschusses gew\u00e4hlt. Auf Befragen erkl\u00e4rt Stadtve. Seidler, dass sie die Wahl annimmt und dankt f\u00fcr das ihr entgegengebrachte Vertrauen. Stadtve. Seidler \u00fcbernimmt den Vorsitz. Bevor Sie den Punkt 2 aufruft erkl\u00e4rt sie, dass die Punkte 32, 33, 34 und 35 von der Tagesordnung abgesetzt sind und zu den Punkten 18, 29 und 36 die Be- schl\u00fcsse der Fachaussch\u00fcsse heute verteilt wurden. Zu Punkt 17 wurde heute ein Schreiben der IHK verteilt sowie eine Stellungnahme der Stadt und der HSE und zu Punkt 36 die schriftlichen Antworten zu den Fragen aus der Sitzung des Ausschusses f\u00fcr Umweltschutz, \u00f6ffentliche Einrichtungen und Betriebe. Die Punkte 17 und 39 werden nach Punkt 2 behandelt. Zu Punkt 17 ist Herr Prof. Blechschmidt, HEAG, und zu Punkt 39 ist Direktor Sellner, Sparkasse, anwesend. In den nicht\u00f6ffentlichen Teil wurde bei der neuen Einladung noch die V-Nr. 0311 /MB-Nr. 305 aufgenommen, da der Magistrat dies wegen der Eilbe- d\u00fcrftigkeit beantragt hat. Sie liegt heute noch einmal auf dem Tisch. Der Aus- schuss f\u00fcr Schulen und Kindertagesst\u00e4tten wird vor der Stadtverordnetensitzung \u00fcber die Vorlage beraten. Stadtv. Hang (Fraktion UWIGA) beantragt, den Punkt 9 nach Punkt 29 zu behandeln. Der Ausschuss ist einstimmig damit einverstanden. Die Tagesordnung wird so genehmigt.\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-HFA-7%7Czt_1%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-HFA-7%7Czt_1%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-HFA-7%7Czt_2%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-HFA-7","number":"2","name":"Wahl der / des stellv. Vorsitzenden","public":true,"resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-HFA-7%7Czt_2%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 2","fileName":"be_zt_2_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3684,"text":"Punkt 2: Wahl der / des stellv. Vorsitzenden  Die CDU-Fraktion schl\u00e4gt zur Wahl als stellv. Vorsitzenden Stadtv. Andr\u00e9 Schellenberg vor.  Die SPD-Fraktion schl\u00e4gt zur Wahl als stellv. Vorsitzenden Stadtv. Jochen Partsch vor.  In schriftlicher und geheimer Wahl entfallen auf den Vorschlag Stadtv. Partsch 7 Stimmen und auf den Vorschlag Stadtv. Schellenberg 6 Stimmen.  Damit ist Stadtv. Partsch zum stellv. Vorsitzenden des Haupt- und Finanzaus- schusses gew\u00e4hlt. Auf Befragen erkl\u00e4rt Stadtv. Partsch, dass er die Wahl an- nimmt.\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-HFA-7%7Czt_2%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-HFA-7%7Czt_2%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-HFA-7%7C20401100031%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-HFA-7","number":"4","name":"Schulbausanierungsprogramm, Neubau der Heinrich-Heine-Schule","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/787","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-HFA-7%7C20401100031%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 4","fileName":"be_20401100031_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3466,"text":"Punkt 4: Schulbausanierungsprogramm, Neubau der Heinrich-Heine-Schule  (V-Nr. 2006/0033)  Stadtv. Hang (Fraktion UWIGA) bittet, bis zur Stadtverordnetensitzung mitzuteilen, wie hoch die IZBB-Mittel sind. 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Aufstellung), das HHJahr 2005 (V. Aufstellung) und das HHJahr 2004 (IX. Aufstellung)  (V-Nr. 2006/0158)) Der Ausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis.    2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-HFA-7%7C22202100159%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-HFA-7%7C22202100159%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-HFA-7%7C22302100168%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-HFA-7","number":"9","name":"Eigenbetriebe der Wissenschaftsstadt Darmstadt\r\nhier: Beauftragung Jahresabschlusspr\u00fcfung 2005","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/805","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-HFA-7%7C22302100168%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 9","fileName":"be_22302100168_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3978,"text":"Punkt 9: Eigenbetriebe der Wissenschaftsstadt Darmstadt hier: Beauftragung Jahresabschlusspr\u00fcfung 2005 (V-Nr. 2006/0167)  Stadtv. Ellwanger (CDU-Fraktion) regt an, die Wirtschaftspr\u00fcfer evtl. auch die Wirtschaftspr\u00fcfungsgesellschaft zu wechseln.  Stadtv. Hang (Fraktion UWIGA) gibt zu Protokoll, dass - sollten die Ant- worten zu den Fragen seiner Fraktion zu Punkt 29 zeigen, dass die eine oder andere Form verletzt wurde - die Pr\u00fcfungsgesellschaft darauf hinge- wiesen wird.  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Priorit\u00e4t\r\nSanierung Klima Behaim-Schule, restliche Fu\u00dfb\u00f6den\r\nhier: Friedrich-List-Schule, Aufr\u00fcstung Klima und Elektroversorgung sowie\r\n        Austausch von Fu\u00dfb\u00f6den in PC-R\u00e4umen","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/809","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-HFA-7%7C21602100150%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 10","fileName":"be_21602100150_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":4089,"text":"Punkt 10: Schulbausanierungsprogramm Hhst. 02.2400002 950014 Berufsschulzentrum, Brandschutz 2. Priorit\u00e4t Sanierung Klima Behaim-Schule, restliche Fu\u00dfb\u00f6den hier: Friedrich-List-Schule, Aufr\u00fcstung Klima und Elektroversorgung sowie     Austausch von Fu\u00dfb\u00f6den in PC-R\u00e4umen (V-Nr. 2006/0148) Stadtv. Hang (Fraktion UWIGA), fragt nach, wann die noch fehlenden 11 R\u00e4ume hergerichtet und ausgestattet werden. Die Frage soll in der Sitzung des Ausschusses f\u00fcr Schulen und Kindertagesst\u00e4tten vor der Stadtverordnetensitzung beantwortet werden. Der Vorlage wird einstimmig zugestimmt.  3 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-HFA-7%7C21602100150%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-HFA-7%7C21602100150%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-HFA-7%7C22702100174%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-HFA-7","number":"11","name":"Au\u00dferplanm\u00e4\u00dfige Ausgaben gem. \u00a7 100 HGO in Verbindung mit Ziffer 3.4.7 DAH in H\u00f6he von 120.000 Euro bei der Haushaltsstelle 02.6300001.960111 'Sanierung von Br\u00fccken \u00fcber Bahnanlagen - Sofortma\u00dfnahme' f\u00fcr das Haushaltsjahr 2006","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/813","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-HFA-7%7C22702100174%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 11","fileName":"be_22702100174_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3548,"text":"Punkt 11: Au\u00dferplanm\u00e4\u00dfige Ausgaben gem. \u00a7 100 HGO in Verbindung mit Ziffer 3.4.7 DAH in H\u00f6he von 120.000 Euro bei der Haushaltsstelle 02.6300001.960111 Sanierung von Br\u00fccken \u00fcber Bahnanlagen - Sofortma\u00dfnahme f\u00fcr das Haushaltsjahr 2006 (V-Nr. 2006/0173) Der Vorlage wird einstimmig zugestimmt.    ?? ?? ?? ?? 4 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-HFA-7%7C22702100174%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-HFA-7%7C22702100174%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-HFA-7%7C22202100160%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-HFA-7","number":"12","name":"Jahresrechnung 2004","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/817","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-HFA-7%7C22202100160%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 12","fileName":"be_22202100160_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":4076,"text":"Punkt 12: Jahresrechnung 2004 der Stadt Darmstadt hier: Vorlage des Schlussberichts des Revisionsamtes \u00fcber die Pr\u00fcfung der Jahresrechnung 2004 und Entlastung des Magistrats (V-Nr. 2006/0159)  Stadtv. Kins (CDU-Fraktion) gibt die Anregung zu Protokoll, \u00dcberlegungen anzustellen, dass man Reisekostenabrechnungen im st\u00e4dtischen Bereich zentralisiert. Gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, bei Stimmenthaltung der FDP-Fraktion, wird den Punkten 1 und 2 der Vorlage zugestimmt und der Stadtverordnetenversammlung gem\u00e4\u00df \u00a7 114 Abs. 1 HGO empfohlen, dem Magistrat Entlastung zu erteilen.    2\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-HFA-7%7C22202100160%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-HFA-7%7C22202100160%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-HFA-7%7C20903100197%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-HFA-7","number":"13","name":"Ausweitung flexibler Betreuungszeitangebote\r\nhier: Folgevorlage zu dem Magistratsbeschluss Nr. 0386  vom 29.06.2005","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/822","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-HFA-7%7C20903100197%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 13","fileName":"be_20903100197_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3329,"text":"Punkt 13: Ausweitung flexibler Betreuungszeitangebote hier: Folgevorlage zu dem Magistratsbeschluss Nr. 0386 vom 29.06.2005 (V-Nr. 2006/0196) Der Vorlage wird einstimmig zugestimmt.   ?? ?? ?? ?? 4 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-HFA-7%7C20903100197%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-HFA-7%7C20903100197%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-HFA-7%7C20202100126%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-HFA-7","number":"14","name":"Auspflasterung ehemalige Brunnenfl\u00e4chen am Karolinenplatz\r\nGesamtkosten: 34.000,-- Euro","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/829","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-HFA-7%7C20202100126%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 14","fileName":"be_20202100126_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3290,"text":"Punkt 14: Auspflasterung ehemalige Brunnenfl\u00e4chen am Karolinenplatz Gesamtkosten: 34.000,-- Euro (V-Nr. 2006/0131) Der Vorlage wird einstimmig zugestimmt.    2\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-HFA-7%7C20202100126%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-HFA-7%7C20202100126%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-HFA-7%7C20303100189%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-HFA-7","number":"15","name":"Baugebiet E 44\r\nEntw\u00e4sserungstechnische Erschlie\u00dfung\r\nKosten: 1,4 Mio. Euro","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/836","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-HFA-7%7C20303100189%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 15","fileName":"be_20303100189_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3718,"text":"Punkt 15: Baugebiet E 44 Entw\u00e4sserungstechnische Erschlie\u00dfung Kosten: 1,4 Mio. Euro (V-Nr. 2006/0189)  Stadtv. Dr. Molter (FDP-Fraktion) bittet um einen Sachstandsbericht unter Einbeziehung des Ergebnisses der Magistratsberatungen am kommenden Mittwoch. Der Vorlage wird - bei Stimmenthaltung der Fraktionen CDU, UFFBASSE und UWIGA - zugestimmt.   ?? ?? ?? ?? 3\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-HFA-7%7C20303100189%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-HFA-7%7C20303100189%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-HFA-7%7C21003100203%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-HFA-7","number":"16","name":"Beauftragung des Zentrum f\u00fcr integrierte Verkehrssysteme (ZIV) mit der Weiterf\u00fchrung der Untersuchung zur Qualit\u00e4tssicherung an Lichtsignalanlagen und Ausgaben in H\u00f6he von 110.000,-- Euro bei der HHSt. 02.6300 001 960 009 'Optimierung und Qualit\u00e4tssicherung an Lichtsignalanlagen'","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/841","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-HFA-7%7C21003100203%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 16","fileName":"be_21003100203_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3834,"text":"Punkt 16: Beauftragung des Zentrum f\u00fcr integrierte Verkehrssysteme (ZIV) mit der Weiterf\u00fchrung der Untersuchung zur Qualit\u00e4tssicherung an Lichtsignalanlagen und Ausgaben in H\u00f6he von 110.000,-- Euro bei der HHSt. 02.6300 001 960 009 Optimierung und Qualit\u00e4tssicherung an Lichtsignalanlagen  (V-Nr. 2006/0202) Stadtv. Hang (Fraktion UWIGA) bittet um schriftliche Auskunft, wann die Untersuchung zu Ende ist. Der Vorlage wird einstimmig zugestimmt.   ?? ?? ?? ?? 6 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-HFA-7%7C21003100203%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-HFA-7%7C21003100203%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-HFA-7%7C22103100222%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-HFA-7","number":"17","name":"\u00c4nderung des Gesellschaftszweckes","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/843","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-HFA-7%7C22103100222%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 17","fileName":"be_22103100222_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":4210,"text":"Punkt 17: \u00c4nderung des Gesellschaftszweckes der W\u00e4rmetechnik GmbH & Co. KG und der W\u00e4rmetechnik GmbH (V-Nr. 2006/0221) Der Ausschuss stellt einvernehmlich fest, dass aus vorgelegten Stellungnahmen hervorgehen muss, wer sie erstellt hat und bittet um zuk\u00fcnftige Beachtung. Stadtv. Hang (Fraktion UWIGA) beanstandet den 1. Satz der vorgelegten Stellungnahme insofern, dass nicht vorgegeben werden kann, was die Stadtverordneten beanstanden. Prof. Blechschmidt, HEAG, gibt einen ausf\u00fchrlichen Bericht und beantwortet die Fragen der Ausschussmitglieder. Der Vorlage wird - gegen die Stimme der Fraktion UWIGA, bei Stimment- haltung der Fraktionen CDU und FDP - zugestimmt.   ?? ?? ?? ??\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-HFA-7%7C22103100222%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-HFA-7%7C22103100222%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-HFA-7%7C21801100090%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-HFA-7","number":"20","name":"Stadthaus I, Grafenstra\u00dfe 30\r\n- Brandschutzma\u00dfnahmen\r\n- Umbau Foyer zu B\u00fcrgerservice","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/852","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-HFA-7%7C21801100090%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 20","fileName":"be_21801100090_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3277,"text":"Punkt 20: Stadthaus I, Grafenstra\u00dfe 30 - Brandschutzma\u00dfnahmen - Umbau Foyer zu B\u00fcrgerservice (V-Nr. 2006/0090) Der Vorlage wird einstimmig zugestimmt.   7 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-HFA-7%7C21801100090%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-HFA-7%7C21801100090%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-HFA-7%7C20102100121%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-HFA-7","number":"21","name":"Ausbau der Rodgaustra\u00dfe\r\nGesamtkosten  200.000,-- Euro","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/855","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-HFA-7%7C20102100121%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 21","fileName":"be_20102100121_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3225,"text":"Punkt 21: Ausbau der Rodgaustra\u00dfe Gesamtkosten 200.000,-- Euro (V-Nr. 2006/0122) Der Vorlage wird einstimmig zugestimmt.   2\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-HFA-7%7C20102100121%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-HFA-7%7C20102100121%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-HFA-7%7C22903100241%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-HFA-7","number":"22","name":"Bebauungsplan W 45 -Postsiedlung- (Darlegungsbeschluss)","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/858","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-HFA-7%7C22903100241%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 22","fileName":"be_22903100241_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3228,"text":"Punkt 22: Bebauungsplan W 45 -Postsiedlung- (Darlegungsbeschluss) (V-Nr. 2006/0239) Der Ausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis.    ?? ?? ?? ?? 3 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-HFA-7%7C22903100241%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-HFA-7%7C22903100241%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-HFA-7%7C21104100276%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-HFA-7","number":"23","name":"\u00dcbernahme der Umsetzungsverantwortung in der Arbeitsgemeinschaft f\u00fcr Arbeit und Existenzsicherung (ARGE) Darmstadt","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/861","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-HFA-7%7C21104100276%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 23","fileName":"be_21104100276_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3298,"text":"Punkt 23: \u00dcbernahme der Umsetzungsverantwortung in der Arbeitsgemeinschaft f\u00fcr Arbeit und Existenzsicherung (ARGE) Darmstadt (V-Nr. 2006/0272) Der Vorlage wird einstimmig zugestimmt.    ?? ?? ?? ?? 5 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-HFA-7%7C21104100276%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-HFA-7%7C21104100276%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-HFA-7%7C22102100157%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-HFA-7","number":"24","name":"Georg-August-Zinn-Schule, Ausbau zur 3-z\u00fcgigen Grundschule\r\n1. Nachtrag zum VMH 2006","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/872","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-HFA-7%7C22102100157%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 24","fileName":"be_22102100157_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3322,"text":"Punkt 24: Georg-August-Zinn-Schule, Ausbau zur 3-z\u00fcgigen Grundschule 1. Nachtrag zum VMH 2006 (V-Nr. 2006/0155) Der Vorlage wird - bei Stimmenthaltung der Fraktion UFFBASSE - zugestimmt.   3 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-HFA-7%7C22102100157%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-HFA-7%7C22102100157%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-HFA-7%7C21104100278%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-HFA-7","number":"25","name":"Bebauungsplan E 16.2 - R\u00fcbezahlweg S\u00fcdwest - (Aufstellungsbeschluss)","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/875","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-HFA-7%7C21104100278%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 25","fileName":"be_21104100278_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3291,"text":"Punkt 25: Bebauungsplan E 16.2 - R\u00fcbezahlweg S\u00fcdwest - (Aufstellungsbeschluss) (V-Nr. 2006/0275) Der Vorlage wird - bei Stimmenthaltung der Fraktion UFFBASSE - zugestimmt.    ?? ?? ?? ?? 3 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-HFA-7%7C21104100278%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-HFA-7%7C21104100278%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-HFA-7%7C21804100284%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-HFA-7","number":"26","name":"Realisierungswettbewerb Fu\u00df- und Radwegebr\u00fccke am Mozartturm","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/878","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-HFA-7%7C21804100284%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 26","fileName":"be_21804100284_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":4980,"text":"Punkt 26: Realisierungswettbewerb Fu\u00df- und Radwegebr\u00fccke am Mozartturm (V-Nr. 2006/0281)  Stadtv. Dr. Molter (FDP-Fraktion) bittet zu Protokoll zu nehmen, dass Stadtrat Wenzel im Planungs-, Bau- und Verkehrsausschuss erkl\u00e4rt hat, dass die Br\u00fccke so nicht gebaut wird, wenn sie teurer als 1,5 Mio \u20ac wird. Der Vorlage wird - gegen die Stimme der Fraktion UFFBASSE - zugestimmt.   ?? ?? ?? ?? 4 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-HFA-7%7C21804100284%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-HFA-7%7C21804100284%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-HFA-7%7C21204100280%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-HFA-7","number":"27","name":"1. Nachtragshaushalt 2006\r\nhier: Schaffung zus\u00e4tzlicher Pl\u00e4tze in Tageseinrichtungen f\u00fcr Kinder im Alter \r\nunter 3 Jahren in 2006","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/886","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-HFA-7%7C21204100280%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 27","fileName":"be_21204100280_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":4136,"text":"Punkt 27: 1. Nachtragshaushalt 2006 hier: Schaffung zus\u00e4tzlicher Pl\u00e4tze in Tageseinrichtungen f\u00fcr Kinder im Alter unter 3 Jahren in 2006 (V-Nr. 2006/0277) Stadtv. Dr. Molter (FDP-Fraktion) fragt nach, ob Deckungsmittel gefunden werden konnten. Oberb\u00fcrgermeister Hoffmann erkl\u00e4rt, dass noch keine gefunden wurden. Stadtv. Hang (Fraktion UWIGA), fragt nach und bittet um Aufkl\u00e4rung, warum die Differenz der einzelnen Anbieter so enorm ist. Es wird festgestellt, dass sich der Ausschuss f\u00fcr Schulen und Kindertagesst\u00e4tten Gedanken machen muss \u00fcber entsprechende Richtlinien. Der Vorlage wird einstimmig zugestimmt.  ?? ?? ?? ?? 3 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-HFA-7%7C21204100280%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-HFA-7%7C21204100280%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-HFA-7%7C20504100266%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-HFA-7","number":"29","name":"Feststellung der Jahresabschl\u00fcsse 2003 der Betriebe gewerblicher Art und Eigenbetriebe","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/897","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-HFA-7%7C20504100266%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 29","fileName":"be_20504100266_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3893,"text":"Punkt 29: Feststellung der Jahresabschl\u00fcsse 2003 der Betriebe gewerblicher Art a) Vivarium b) Kindertagesst\u00e4tten und Eigenbetriebe a) Kulturinstitute b) B\u00e4der c) B\u00fcrger- und Kongressh\u00e4user der Wissenschaftsstadt Darmstadt (V-Nr. 2006/263) Die Antworten zu den vorab eingereichten Fragen der Fraktion UWIGA werden dieser Niederschrift nachgereicht. Der Vorlage wird - bei Stimmenthaltung der Fraktionen CDU, FDP, UFFBASSE und UWIGA - zugestimmt.    ?? ?? ?? ?? 3\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-HFA-7%7C20504100266%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-HFA-7%7C20504100266%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-HFA-7%7C22404100299%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-HFA-7","number":"30","name":"Bebauungsplan M 30  - Innenstadt (Zentrum) -","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/905","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-HFA-7%7C22404100299%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 30","fileName":"be_22404100299_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3237,"text":"Punkt 30: Bebauungsplan M 30 - Innenstadt (Zentrum) - (V-Nr. 2006/0295) Der Vorlage wird - bei Stimmenthaltung der Fraktion UFFBASSE - zugestimmt.   ?? ?? ?? ?? 3 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-HFA-7%7C22404100299%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-HFA-7%7C22404100299%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-HFA-7%7C22504100302%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-HFA-7","number":"31","name":"Bebauungsplan O 20  - Dieburger Stra\u00dfe/Mozartweg -  (erneuter Satzungsbeschluss)","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/909","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-HFA-7%7C22504100302%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 31","fileName":"be_22504100302_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3317,"text":"Punkt 31: Bebauungsplan O 20 - Dieburger Stra\u00dfe/Mozartweg - (erneuter Satzungsbeschluss) (V-Nr. 2006/0298) Der Vorlage wird - bei Stimmenthaltung der Fraktion UFFBASSE - zugestimmt.   9 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-HFA-7%7C22504100302%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-HFA-7%7C22504100302%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-HFA-7%7C22604100307%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-HFA-7","number":"32","name":"\u00c4nderung der Friedhofsgeb\u00fchrenordnung","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/1102","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-HFA-7%7C22604100307%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 32","fileName":"be_22604100307_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3417,"text":"Punkt 32: \u00c4nderung der Friedhofsgeb\u00fchrenordnung (V-Nr. 2006/0303) Die Vorlage wird von der Tagesordnung aabgesetzt, da sie im Ausschuss f\u00fcr Umweltschutz, \u00f6ffentliche Einrichtungen und Betriebe noch nicht abschlie\u00dfend beraten wurde.   ?? ?? ?? ?? 3 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-HFA-7%7C22604100307%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-HFA-7%7C22604100307%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-HFA-7%7C22604100308%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-HFA-7","number":"33","name":"Neue Friedhofssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/1103","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-HFA-7%7C22604100308%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 33","fileName":"be_22604100308_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3434,"text":"Punkt 33: Neue Friedhofssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt (V-Nr. 2006/0304) Die Vorlage wird von der Tagesordnung abgesetzt, da sie im Ausschuss f\u00fcr Umweltschutz, \u00f6ffentliche Einrichtungen und Betriebe noch nicht abschlie\u00dfend beraten wurde.   ?? ?? ?? ?? 7 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-HFA-7%7C22604100308%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-HFA-7%7C22604100308%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-HFA-7%7C20405100318%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-HFA-7","number":"34","name":"\u00c4nderung der Schulbezirkssatzung","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/1104","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-HFA-7%7C20405100318%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 34","fileName":"be_20405100318_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3362,"text":"Punkt 34: \u00c4nderung der Schulbezirkssatzung (V-Nr. 2006/0314) Die Vorlage wird von der Tagesordnung abgesetzt, da sie im Ausschuss f\u00fcr Schulen und Kindertagesst\u00e4tten noch nicht abschlie\u00dfend beraten wurde.    ?? ?? ?? ?? 3 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-HFA-7%7C20405100318%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-HFA-7%7C20405100318%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-HFA-7%7Czt_0%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-HFA-7","number":"35","name":"Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 2. Febr. 2006 betr. Erh\u00f6hung des Jugendpflegeetats ab dem Jahr 2006 um 60.000 \u20ac","public":true,"resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-HFA-7%7Czt_0%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 35","fileName":"be_zt_0_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":4676,"text":"Punkt 35: Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 2. Febr. 2006 betr. Erh\u00f6hung des Jugendpflegeetats ab dem Jahr 2006 um 60.000 \u20ac Die Vorlage wird von der Tagesordnung abgesetzt, da sie im Ausschuss f\u00fcr Sozial- und Gesundheitswesen zu den Haushaltsberatungen zur\u00fcckgestellt wurde.\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-HFA-7%7Czt_0%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-HFA-7%7Czt_0%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-HFA-7%7C22401100103%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-HFA-7","number":"36","name":"Waldwirtschaftsplan f\u00fcr das Wirtschaftsjahr 2006","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/1105","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-HFA-7%7C22401100103%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 36","fileName":"be_22401100103_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3286,"text":"Punkt 36: Waldwirtschaftsplan f\u00fcr das Wirtschaftsjahr 2006, Unterabschnitt 8550 - Kenntnisnahme - (V-Nr. 2006/0103) Der Ausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis.   3 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-HFA-7%7C22401100103%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-HFA-7%7C22401100103%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-HFA-7%7C22802100178%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-HFA-7","number":"37","name":"Bund-L\u00e4nder-Programm 'Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - die Soziale Stadt' Eberstadt S\u00fcd F\u00f6rderantrag 2006","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/831","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-HFA-7%7C22802100178%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 37","fileName":"be_22802100178_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3387,"text":"Punkt 37: Bund-L\u00e4nder-Programm Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - die Soziale Stadt Eberstadt S\u00fcd F\u00f6rderantrag 2006 - Kenntnisnahme - (V-Nr. 2006/0177) Der Ausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis.    ?? ?? ?? ?? 4 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-HFA-7%7C22802100178%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-HFA-7%7C22802100178%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-HFA-7%7C20703100192%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-HFA-7","number":"38","name":"F\u00f6rderprogramm 'Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - die Soziale Stadt', Kranichstein\r\nModifizierung der Projektabwicklung und F\u00f6rderantrag 2006","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/838","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-HFA-7%7C20703100192%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 38","fileName":"be_20703100192_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3471,"text":"Punkt 38: F\u00f6rderprogramm Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - die Soziale Stadt , Kranichstein Modifizierung der Projektabwicklung und F\u00f6rderantrag 2006 - Kenntnisnahme - (V-Nr. 2006/0191) Der Ausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis.    ?? ?? ?? ?? 4 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-HFA-7%7C20703100192%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-HFA-7%7C20703100192%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-HFA-7%7Czt_3%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-HFA-7","number":"39","name":"Antrag der Fraktion UWIGA vom 16. April 2006 betr. Sparkasse Darmstadt, Aussch\u00fcttung Bilanzgewinn 2005","public":true,"resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-HFA-7%7Czt_3%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 39","fileName":"be_zt_3_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3856,"text":"Punkt 39: Antrag der Fraktion UWIGA vom 16. April 2006 betr. Sparkasse Darmstadt, Aussch\u00fcttung Bilanzgewinn 2005 Herr Direktor Sellner, Sparkasse Darmstadt, gibt einen ausf\u00fchrlichen Bericht und beantwortet die Fragen der Ausschussmitglieder. Der Antrag wird mit Mehrheit abgelehnt (daf\u00fcr: die Fraktion UWIGA, dagegen: die Fraktionen CDU, SPD, B\u00fc 90/Gr\u00fcne und FDP, bei Stimmenthaltung der Fraktion UFFBASSE. Stadtv. Erb hat gem\u00e4\u00df \u00a7 25 HGO den Saal verlassen.\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-HFA-7%7Czt_3%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-HFA-7%7Czt_3%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-HFA-7%7CSO1%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-HFA-7","number":"40","name":"Sonstiges","public":true,"resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-HFA-7%7CSO1%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 40","fileName":"be_SO1_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":2996,"text":"Punkt 40: Sonstiges Es liegen keine Wortmeldungen vor.\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-HFA-7%7CSO1%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-HFA-7%7CSO1%7C1"}}],"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-HFA-9","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Meeting","name":"1. 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Priorit\u00e4t\r\nSanierung Klima Behaim-Schule, restliche Fu\u00dfb\u00f6den\r\nhier: Friedrich-List-Schule, Aufr\u00fcstung Klima und Elektroversorgung sowie\r\n        Austausch von Fu\u00dfb\u00f6den in PC-R\u00e4umen","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/1071"},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-HFA-9%7C22702100174%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-HFA-9","number":"11","name":"Au\u00dferplanm\u00e4\u00dfige Ausgaben gem. \u00a7 100 HGO in Verbindung mit Ziffer 3.4.7 DAH in H\u00f6he von 120.000 Euro bei der Haushaltsstelle 02.6300001.960111 'Sanierung von Br\u00fccken \u00fcber Bahnanlagen - Sofortma\u00dfnahme' f\u00fcr das Haushaltsjahr 2006","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/1072"},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-HFA-9%7C22202100160%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-HFA-9","number":"12","name":"Jahresrechnung 2004","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/1073"},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-HFA-9%7C20903100197%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-HFA-9","number":"13","name":"Ausweitung flexibler Betreuungszeitangebote\r\nhier: Folgevorlage zu dem Magistratsbeschluss Nr. 0386  vom 29.06.2005","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/1074"},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-HFA-9%7C20202100126%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-HFA-9","number":"14","name":"Auspflasterung ehemalige Brunnenfl\u00e4chen am Karolinenplatz\r\nGesamtkosten: 34.000,-- Euro","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/1075"},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-HFA-9%7C20303100189%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-HFA-9","number":"15","name":"Baugebiet E 44\r\nEntw\u00e4sserungstechnische Erschlie\u00dfung\r\nKosten: 1,4 Mio. 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Nachtrag zum VMH 2006","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/1085"},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-HFA-9%7C21104100278%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-HFA-9","number":"25","name":"Bebauungsplan E 16.2 - R\u00fcbezahlweg S\u00fcdwest - (Aufstellungsbeschluss)","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/1086"},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-HFA-9%7C21804100284%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-HFA-9","number":"26","name":"Realisierungswettbewerb Fu\u00df- und Radwegebr\u00fccke am Mozartturm","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/1087"},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-HFA-9%7C21204100280%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-HFA-9","number":"27","name":"1. Nachtragshaushalt 2006\r\nhier: Schaffung zus\u00e4tzlicher Pl\u00e4tze in Tageseinrichtungen f\u00fcr Kinder im Alter \r\nunter 3 Jahren in 2006","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/1088"},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-HFA-9%7C20504100266%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-HFA-9","number":"29","name":"Feststellung der Jahresabschl\u00fcsse 2003 der Betriebe gewerblicher Art und Eigenbetriebe","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/1090"},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-HFA-9%7C22404100299%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-HFA-9","number":"30","name":"Bebauungsplan M 30  - Innenstadt (Zentrum) -","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/1091"},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-HFA-9%7C22504100302%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-HFA-9","number":"31","name":"Bebauungsplan O 20  - Dieburger Stra\u00dfe/Mozartweg -  (erneuter Satzungsbeschluss)","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/1092"},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-HFA-9%7C22604100307%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-HFA-9","number":"32","name":"\u00c4nderung der Friedhofsgeb\u00fchrenordnung","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/1093"},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-HFA-9%7C22604100308%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-HFA-9","number":"33","name":"Neue Friedhofssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/1094"},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-HFA-9%7C20405100318%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-HFA-9","number":"34","name":"\u00c4nderung der Schulbezirkssatzung","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/1095"},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-HFA-9%7Czt_2%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-HFA-9","number":"35","name":"Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 2. 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Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: III      V VI      20 67      23      40 Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Grundst\u00fcckstausch mit der TU Darmstadt zur Grundst\u00fccksbereinigung zwischen der Georg-B\u00fcchner-Schule und dem Lichtwiesenweg Vorlage vom: 05.05.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: Das Liegenschaftsamt wird erm\u00e4chtigt, folgenden Grundst\u00fcckstausch mit dem Land Hessen, vertreten durch die TU Darmstadt, durchzuf\u00fchren: 1) Wissenschaftsstadt Darmstadt an Land Hessen: Das Grundst\u00fcck Gemarkung Darmstadt Flur 24 Nr. 99 Weg, Lichtwiesenweg mit 1.177 m\u00b2 zum Preis von  18.385,00 Euro sowie eine noch zu vermessende Teilfl\u00e4che von ca. 433 m\u00b2 aus dem Grundst\u00fcck Gemarkung Darmstadt Flur 8 Nr. 210/4 Geb\u00e4ude- und Freifl\u00e4che, Nieder-Ramst\u00e4dter-Stra\u00dfe 120 mit 39.241 m\u00b2 zum Preis von ca.                                          433,00 Euro Gesamt: ca.                                          18.818,00 Euro. 2) Land Hessen an Wissenschaftsstadt Darmstadt: Eine noch zu vermessene Teilfl\u00e4che von ca. 1.940 m\u00b2 aus dem Grundst\u00fcck Gemarkung Darmstadt Flur 8 Nr. 214/1 Anlage, Nachtweide mit 8.303 m\u00b2 zum Preis von 25,00 Euro/m\u00b2, das sind ca.     48.500,00 Euro       und eine noch zu vermessende Teilfl\u00e4che von ca. 255 m\u00b2 aus dem Grundst\u00fcck Nr. 222/10 Erholungsfl\u00e4che, Petersenstra\u00dfe 1 mit 164.514 m\u00b2 zum Preis von 25,00 Euro/m\u00b2, das sind ca.   6.375,00 Euro      Gesamt: ca.     54.875,00 Euro Die Wertdifferenz in H\u00f6he von ca. 36.057,00 Euro geht zu Lasten der HHSt.: 02.8800001.932000. Besondere Bedingungen: Zu Lasten des landeseigenen Grundst\u00fccks Gemarkung Darmstadt Flur 8 Nr. 214/1 wird ein Geh- und Fahrrecht zu Gunsten der Wissenschaftsstadt Darmstadt im Grundbuch eingetragen, um die Andienung des Schulparkplatzes von der Nieder-Ramst\u00e4dter-Stra\u00dfe her zu sichern. Die bauliche Unterhaltung sowie Reinigung und Winterdienst f\u00fcr den Teil der Zufahrt zwischen Lichtwiesenweg und dem Parkplatz liegt k\u00fcnftig beim Schulamt. Da die TU Darmstadt das Hochschulstadion in den Sommermonaten als \u00f6ffentliche Badeeinrichtung allen Darmst\u00e4dter B\u00fcrgern zur Verf\u00fcgung stellt, darf der Parkplatz von Besuchern des Hochschulstadions mitbenutzt werden. Das Nutzungsrecht wird durch eine Dienstbarkeit gesichert. Nachdem der Teil des Grundst\u00fccks Nr. 210/4, der zu dem angelegten Vorplatz der Georg-B\u00fcchner-Schule geh\u00f6rt, an das Land Hessen ver\u00e4u\u00dfert wurde, verbleibt die Reinigung und Gr\u00fcnpflege der Fl\u00e4che bei der Stadt Darmstadt (Gr\u00fcnfl\u00e4chen- und Umweltamt). Die bauliche Unterhaltung \u00fcbernimmt die TU Darmstadt. Die Kosten f\u00fcr die Reparatur der Stra\u00dfenlaternen im Bereich des Vorplatzes der Georg-B\u00fcchner-Schule und des Parkplatzes \u00fcbernimmt die Wissenschaftsstadt Darmstadt (Schulamt). Die Stromkosten gehen zu Lasten des Landes. Anlagen:[MdSD3] Lageplan Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]24. 05. 2006 Der Vorlage wird zugestimmt.   Begr\u00fcndungsseite zur Magistratsvorlage vom 05.05.2006 Begr\u00fcndung: Das in Rede stehende Gel\u00e4nde liegt \u00f6stlich der Nieder-Ramst\u00e4dter-Stra\u00dfe zwischen Georg-B\u00fcchner-Schule und Hochschulstadion. Der Grundst\u00fcckstausch dient unter anderem der Eigentumsbereinigung in diesem Bereich. Die Stadt Darmstadt tauscht eine Teilfl\u00e4che von ca. 433 m\u00b2 aus dem Grundst\u00fcck Nr. 210/4 an das Land Hessen, das damit alleiniger Eigent\u00fcmer der mit B\u00e4umen bewachsenen Vorfl\u00e4che vor der Georg-B\u00fcchner-Schule wird. Da diese Fl\u00e4che haupts\u00e4chlich durch die Sch\u00fcler vor und nach dem Unterricht sowie w\u00e4hrend der Schulpausen genutzt wird und dadurch auch st\u00e4rker verunreinigt wird, liegt die g\u00e4rtnerische Unterhaltung, die Reinigung sowie der Winterdienst k\u00fcnftig bei der Stadt Darmstadt (Gr\u00fcnfl\u00e4chen- und Umweltamt). Die bauliche Unterhaltung der bekiesten Fl\u00e4che liegt bei der TU Darmstadt. Bei dem Grundst\u00fcck Nr. 99 handelte es sich um die urspr\u00fcngliche Wegef\u00fchrung des Lichtwiesenweges. In den 80er Jahren wurde der Lichtwiesenweg als \u00f6ffentliche Verkehrsfl\u00e4che eingezogen. An seine Stelle trat ein hochschuleigener Weg, der auch von der Allgemeinheit mitbenutzt werden kann. Verbunden war diese Ma\u00dfnahme mit Umbauarbeiten, die zu einer \u00c4nderung der Wegef\u00fchrung und zur Realisierung von Parkbuchten an der S\u00fcdseite des neuen Lichtwiesenweges gef\u00fchrt haben. Dadurch verl\u00e4uft die st\u00e4dtische Parzelle nun teilweise durch diese Parkbuchten und teilweise innerhalb des Hochschulstadions. Eine \u00dcbereignung des Grundst\u00fccks an das Land Hessen (TU) ist daher sinnvoll. Bei den landeseigenen Fl\u00e4chen, die die Wissenschaftsstadt Darmstadt im Tausch erh\u00e4lt, handelt es sich um den Sch\u00fcler- und Lehrerparkplatz der Georg-B\u00fcchner-Schule, der bereits entsprechend genutzt wird. Die Stadt erh\u00e4lt ein Wegerecht von der Nieder-Ramst\u00e4dter-Stra\u00dfe bis zum Parkplatz. Die Unterhaltungspflicht f\u00fcr den Teil der Zufahrt zwischen Lichtwiesenweg und Parkplatz liegt k\u00fcnftig bei der Stadt (Schulamt). Die Eintragung des Wegerechtes erfolgt unentgeltlich, da der Schulparkplatz durch die Besucher des Hochschulstadions mitgenutzt werden kann. Da sich die Stra\u00dfenlaternen auf der Vorfl\u00e4che vor der Georg-B\u00fcchner-Schule und entlang des Schulparkplatzes befinden, \u00fcbernimmt die Stadt die Reparaturkosten f\u00fcr diese Stra\u00dfenlaternen. Die durchschnittlichen Reparaturkosten beliefen sich in den Jahren 2003 und 2004 auf jeweils ca. 284,00 Euro. Die Konditionen des Grundst\u00fcckstausches wurden mit dem Gr\u00fcnfl\u00e4chen- und Umweltamt sowie dem Schulamt abgestimmt. Die dem Tausch zu Grunde liegenden Grundst\u00fcckswerte wurden durch ein Gutachten des Gutachterausschusses f\u00fcr Grundst\u00fcckswerte und sonstige Wertermittlungen f\u00fcr den Bereich der Wissenschaftsstadt Darmstadt ermittelt. Darmstadt, 05.05.2006 23-II/4/2-315-B2-db-ba Der Dezernent III  Die Dezernentin V  Der Dezernent VI  Klaus Feuchtinger  Daniela Wagner  Dipl.-Ing. Dieter Wenzel Stadtrat   Stadtr\u00e4tin  Stadtrat [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. ?? ?? ?? ?? 2\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-18%7C20103100181%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-18%7C20103100181%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Mag-18%7C20905100324%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Mag-18","number":"317","name":"Erwerb von Obstbaumwiesen in Eberstadt","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/300","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Mag-18%7C20905100324%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 317","fileName":"be_20905100324_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":12390,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 17.05.2006 Dezernat VI an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: Liegenschaftsamt    Vorlage-Nr. 2006/0320 Magistratsbeschluss-Nr. 317 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss   OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: VI           20             23 Stvv          BE Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Erwerb von Obstbaumwiesen in Eberstadt Vorlage vom: 09.05.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: Das Liegenschaftsamt wird erm\u00e4chtigt, die Grundst\u00fccke Gemarkung Eberstadt Flur 18 Nr. 23-28 Ackerland, Am Martinspfad mit zusammen 8.407 m\u00b2 zum Preis von 10,00 Euro/m\u00b2, das sind 84.070,00 Euro, von der Wella AG zu erwerben. Der Kaufpreis geht zu Lasten der HHSt.: 02.8800001.932000.  Anlagen:[MdSD3] Lageplan Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]24.05.2006 Der Vorlage wird zugestimmt.  Begr\u00fcndungsseite zur Magistratsvorlage vom 09.05.2006 Begr\u00fcndung: Die im Beschlussteil n\u00e4her bezeichneten Grundst\u00fccke liegen im Norden Eberstadts und sind nur durch den Steckenbornweg von der Bebauung am Korellweg getrennt. Auf den Grundst\u00fccken befinden sich vereinzelte Obstb\u00e4ume. Die Parzellen sind zurzeit nicht verpachtet und liegen brach. Einen rechtskr\u00e4ftigen Bebauungsplan f\u00fcr diesen Bereich gibt es nicht. Der Entwurf zum Bebauungsplan E 40 weist das Grundst\u00fcck Nr. 23 als landwirtschaftliche Fl\u00e4che und die Grundst\u00fccke Nr. 24-28 als sch\u00fctzenswerte Streuobstwiesen aus. Im Hinblick auf die N\u00e4he zur Bebauung und aufgrund der Tatsache, dass sich angrenzende Grundst\u00fccke bereits in st\u00e4dtischem Eigentum befinden, ist ein Erwerb der Parzellen sinnvoll. Der Kaufpreis beruht auf einem Vorschlag der Grundst\u00fccksbewertungsstelle des Vermessungsamtes und ist angemessen. Darmstadt, 09.05.2006 23-II/2-Eb. u. 18/23-28-B2-db-ba  Der Dezernent VI   Dipl.-Ing. Dieter Wenzel Stadtrat Anlage  [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-18%7C20905100324%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-18%7C20905100324%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Mag-18%7C20905100326%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Mag-18","number":"318","name":"Gentechnik","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/314","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Mag-18%7C20905100326%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 318","fileName":"be_20905100326_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":14309,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 15.05.2006 Dezernat III an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: Agenda-B\u00fcro    Vorlage-Nr. 2006/0322 Magistratsbeschluss-Nr. 318 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss Liegenschaftsamt Dezernat VI  OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: III         VI 67         23 561 Stvv Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Initiierung eines gentechnikfreien Landbaus Vorlage vom: 09.05.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: Der Bericht zur Initiierung eines gentechnikfreien Landbaus in Darmstadt wird zur Kenntnis genommen.  Anlagen:[MdSD3]  Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]24.05.2006 Der Magistrat nimmt den Bericht zur Kenntnis.  Begr\u00fcndungsseite zur Magistratsvorlage 2006/0322 Die Einf\u00fchrung der Gentechnik im Agrar- und Lebensmittelbereich ist nicht unumstritten und l\u00e4sst f\u00fcr Landwirte und Verbraucher noch viele Fragen offen. Sowohl Landwirte als auch Verbraucher sind, was den Einsatz von Gentechnik betrifft, verunsichert. Im gesamten Bundesgebiet schlie\u00dfen sich Landwirte zu gentechnikfreien Anbauzonen zusammen. Die Stadtverordnentenversammlung der Stadt Darmstadt hat am 24. Juni 2004 zur   Initiierung eines gentechnikfreien Landbaus folgenden Beschluss gefasst:  Die Stadt Darmstadt wendet sich an alle auf ihrer Gemarkung wirtschaftenden Landwirte und die Verp\u00e4chter von landwirtschaftlichen Fl\u00e4chen auf ihrer Gemarkung mit der Aufforderung, die Einrichtung einer freiwillig vereinbarten gentechnikfreien Region zu pr\u00fcfen. Zu diesem Zweck wird sie innerhalb des n\u00e4chsten halben Jahres eine Veranstaltung zum Informationsaustausch anbieten  Das Agenda-B\u00fcro und die Agenda21-Themengruppe Lebensstil haben daraufhin am 30. September 2004 eine Podiumsdiskussion zum Thema  Gentechnik in Lebensmitteln - unverzichtbare Chance oder unkalkulierbares Risiko und eine anschlie\u00dfende Unterschriftenaktion durchgef\u00fchrt. Im Rahmen der Unterschriftenaktion hatten sich \u00fcber 1.000 B\u00fcrgerInnen Darmstadts und der Region Starkenburg gegen den Anbau gentechnisch ver\u00e4nderter Pflanzen ausgesprochen.  Das Ergebnis der Unterschriftenaktion wurde Anfang 2005 an den Hessischen Bauernverband mit der Aufforderung weitergeleitet, sich f\u00fcr die Einrichtung einer gentechnikfreien Zone in der Region Starkenburg einzusetzen. Eine Reaktion darauf steht bislang aus. Parallel dazu hat das Liegenschaftsamt der Stadt Darmstadt - basierend auf dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 24. Juni 2004 - alle P\u00e4chter landwirtschaftlicher st\u00e4dtischer Grundst\u00fccke angeschrieben und aufgefordert, schriftlich zu erkl\u00e4ren, dass sie kein gentechnisch ver\u00e4ndertes Saatgut oder gentechnisch ver\u00e4nderte Pflanzen verwenden. Bei st\u00e4dtischen Neuverpachtungen wird seither ohne Verzichtserkl\u00e4rung kein Vertrag abgeschlossen. Alle Landwirte, die z. Zt. landwirtschaftliche st\u00e4dtische Grundst\u00fccke bewirtschaften, sind dieser Aufforderung gefolgt und haben eine Verzichtserkl\u00e4rung unterschrieben.  Das bedeutet, dass ca. 30 haupt- und nebenberufliche Landwirte, welche 350 bis 400 ha Landwirtschaftsfl\u00e4chen in Darmstadt bewirtschaften, auch in Zukunft auf Gen-technik verzichten werden. Darmstadt, den 09.05.2006 AZ: III - 561 - Gentechnik Der Dezernent III  Der Dezernent VI   Klaus Feuchtinger  Dipl.-Ing. Dieter Wenzel Stadtrat   Stadtrat [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. 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Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: I           100 Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Verleihung der Bronzenen Verdienstplakette f\u00fcr Herrn Horst Rotter, geb. am 21.11.1940, wh.: Parcusstr. 19, 64293 Darmstadt Vorlage vom: 10.05.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: Dem ehemaligen langj\u00e4hrigen Vorsitzenden der Freiwilligen Feuerwehr Darmstadt-Innenstadt, Herrn Horst Rotter, wird in Anerkennung seiner au\u00dfergew\u00f6hnlichen ehrenamtlichen Verdienste um das Gemeinwohl die Bronzene Verdienstplakette der Wissenschaftsstadt Darmstadt verliehen.  Anlagen:[MdSD3]  Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]24.05.2006 Der Vorlage wird zugestimmt.  Begr\u00fcndungsseite zur Magistratsvorlage vom 10.05.06: Horst Rotter, geboren am 21.11.1940, Pension\u00e4r, trat 1965 in die Freiwillige Feuerwehr Darmstadt-Innenstadt ein und war dort bis zum Jahr 2000 als aktives Mitglied in der Einsatzabteilung ehrenamtlich t\u00e4tig. Weiterhin wurde er von 1976 bis 1981 zum stellvertretenden Wehrf\u00fchrer und von 1981 bis 1996 zum Wehrf\u00fchrer der Freiwilligen Feuerwehr Darmstadt-Innenstadt berufen. Dar\u00fcber hinaus war er von 1986 bis Januar 2006 Vorsitzender der Freiwilligen Feuerwehr Darmstadt-Innenstadt. Besonders hervorzuheben ist, dass die Gr\u00fcndung einer Jugendfeuerwehr der Freiwilligen Feuerwehr Darmstadt-Innenstadt im Jahr 1987 auf die Initiative von Horst Rotter zur\u00fcckzuf\u00fchren ist, die erste von mittlerweile vier Jugendfeuerwehren in Darmstadt. Alle Jugendfeuerwehren sind heute ein wichtiges Instrument zur Nachwuchsf\u00f6rderung und -sicherung der Freiwilligen Feuerwehren und der Berufsfeuerwehr in Darmstadt. Weiterhin war Horst Rotter von 1971 bis Januar 2006 als Gr\u00fcndungs- und Vorstandsmitglied des Stadtkreisfeuerwehrverbandes, einem Zusammenschluss der vier Feuerwehren der Stadt Darmstadt sowie als Kreisausbilder f\u00fcr Grund- und Truppenf\u00fchrerlehrg\u00e4nge der Freiwilligen Feuerwehr von 1976 bis 1986 ehrenamtlich t\u00e4tig. Neben den oben aufgef\u00fchrten \u00c4mtern engagiert sich Horst Rotter in einer Vielzahl von weiteren Ehren\u00e4mtern f\u00fcr den Brandschutz. F\u00fcr seine besonderen Verdienste und langj\u00e4hrigen ehrenamtlichen T\u00e4tigkeiten in F\u00fchrungspositionen erhielt er neben fast allen wichtigen Ehrungen aus dem Bereich des Brandschutzes 1994 die Ehrenurkunde f\u00fcr verdiente B\u00fcrger der Stadt Darmstadt und im Jahr 2000 den Ehrenbrief des Landes Hessen. Der jahrzehntelange, unerm\u00fcdliche und selbstlose Einsatz von Horst Rotter f\u00fcr das Gemeinwohl sowie die Bereitschaft, zu jeder Tages- und Nachtzeit abrufbereit zu sein, rechtfertigen eine Auszeichnung mit der Bronzenen Verdienstplakette der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Es wird vorgeschlagen, Herrn Rotter die Ehrung bei der gemeinsamen Hauptversammlung aller vier Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Darmstadt am 8. Juni 2006 im B\u00fcrgerhaus Zum Goldenen L\u00f6wen zu \u00fcberreichen. Darmstadt, 10.05.2006 100 g\u00f6  Walter Hoffmann Oberb\u00fcrgermeister [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-18%7C21005100329%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-18%7C21005100329%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Mag-18%7C22903100247%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Mag-18","number":"323","name":"Erstellung eines Bebauungsplanes f\u00fcr das Gebiet der n\u00f6rdlichen Waldkolonie","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/229","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Mag-18%7C22903100247%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 323","fileName":"be_22903100247_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":15898,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 17.05.2006 Dezernat VI an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: Stadtplanungsamt    Vorlage-Nr. 2006/0245 Magistratsbeschluss-Nr. 323 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss   OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: VI             61 Stvv Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Erstellung eines Bebauungsplanes f\u00fcr das Gebiet der n\u00f6rdlichen Waldkolonie Vorlage vom: 10.05.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: 1. Der Bericht des Stadtplanungsamtes zum Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 31.10.2002 betr. Erstellung eines Bebauungsplanes f\u00fcr das Gebiet der n\u00f6rdlichen Waldkolonie wird zur Kenntnis genommen. 2. Auf die Aufstellung eines Bebauungsplanes f\u00fcr das Gebiet der n\u00f6rdlichen Waldkolonie wird verzichtet.  Anlagen:[MdSD3]  Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]24.05.2006 Der Magistrat nimmt Kenntnis und stimmt im \u00fcbrigen zu.   Begr\u00fcndungsseite zur Magistratsvorlage VI vom 10.05.2006  Die Stadtverordnetenversammlung hat am 31.10.2002 den folgenden Antrag vom 11.09.2002 beschlossen:  Die Stadtverordnetenversammlung m\u00f6ge beschlie\u00dfen, der Magistrat wird aufgefordert, f\u00fcr das Gebiet der n\u00f6rdlichen Waldkolonie zwischen der Stra\u00dfe Im Harras und der Staudinger- / Michaelistra\u00dfe einen Bebauungsplan zu erstellen.  Dazu wird folgendes berichtet: F\u00fcr das Gewerbegebiet Staudingerstra\u00dfe/Haasstra\u00dfe gibt es einen rechtskr\u00e4ftigen Bebauungsplan Gewerbegebiet Pallaswiese (W 19.1) aus dem Jahr 1975, der auch heutigen stadtplanerischen Anforderungen entspricht. Hier besteht kein Planerfordernis. F\u00fcr das Wohngebiet Waldkolonie Nord zwischen der Stra\u00dfe Im Harras und der Michaelisstra\u00dfe - im Norden begrenzt durch die Feldschneise - gibt es einen alten Bebauungsplan W 21 aus dem Jahr 1967, der nicht mehr anwendbar ist (Verk\u00fcndungsmangel). Bauvorhaben in diesem Gebiet werden nach \u00a7 34 BauGB beurteilt und nach folgenden Kriterien abgepr\u00fcft: - Art der Nutzung: Wohngebiet - \u00dcberbaubare Grundst\u00fccksfl\u00e4che: stra\u00dfenseitige Bauflucht gilt als Baulinie, Bebauungstiefe ca. 16 m - Bauweise: offen - Geschossigkeit: eins plus ausgebautes Dachgeschoss (kann bauordnungsrechtlich ein Vollgeschoss sein) - Dachform: Satteldach - Freifl\u00e4chen: keine Stellpl\u00e4tze im Vorgarten Diese Kriterien werden analog auch f\u00fcr Bauvorhaben in der Nansenstra\u00dfe angewendet. Bauvorhaben m\u00fcssen sich nach \u00a7 34 BauGB in die Eigenart der n\u00e4heren Umgehung einf\u00fcgen. Da die bestehende Bebauung relativ homogen ist, kann weitgehend geregelt werden, dass der bauliche Ma\u00dfstab nicht gesprengt wird. Gleichwohl wird es von einigen Bewohnern der Waldkolonie anders eingesch\u00e4tzt. Die urspr\u00fcngliche Bebauung aus den 1930er Jahren weist eine extrem geringe Grundst\u00fccksausnutzung auf, die nach heutigen Wohnanspr\u00fcchen nicht mehr f\u00fcr eine mehrk\u00f6pfige Familie ausreicht (ca. 85 qm Wohnfl\u00e4che auf ca. 1000 qm gro\u00dfen Grundst\u00fccken - GFZ kleiner 0,1!) und unter dem Aspekt einer angemessenen Ausnutzung stadtnaher, voll erschlossener Wohnbaufl\u00e4chen st\u00e4dtebaulich auch nicht mehr vertretbar ist (Stichwort: Innenentwicklung statt Erschlie\u00dfung neuer Fl\u00e4chen im Au\u00dfenbereich).  Bauvorhaben, die in den letzten zehn bis zwanzig Jahren genehmigt wurden, kommen unter Beachtung der o.g. Kriterien im Rahmen des \u00a7 34 auf \u00fcber 300 qm Wohnfl\u00e4che, was bei einer Grundst\u00fccksgr\u00f6\u00dfe von 1000 qm immer noch eine eher geringe Ausnutzung ist (GFZ kleiner als 0,5). Dennoch wirkt ein solches Geb\u00e4ude in unmittelbarer Nachbarschaft zu den urspr\u00fcnglichen Bauten aus den 30er Jahren vergleichsweise gro\u00df, obwohl vordere Bauflucht und Geschossigkeit eingehalten werden. Da mit der Aufstellung eines Bebauungsplans keine anderen st\u00e4dtebaulichen Ziele verfolgt w\u00fcrden als nach \u00a7 34 BauGB bereits realisierbar sind, besteht kein Planerfordernis.  Der Dezernent VI:   Dipl.-Ing. Dieter Wenzel Stadtrat  Darmstadt, 10.05.2006 61.3 fe-sm  Tel.: 26 13 [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-18%7C22903100247%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-18%7C22903100247%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Mag-18%7C21804100282%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Mag-18","number":"324","name":"Verzeichnis der Haushaltsausgabereste 2005 sowie die Verzeichnisse der Ausgabereste f\u00fcr die Eigenbetriebe der Wissenschaftsstadt Darmstadt f\u00fcr das Wirtschaftsjahr 2005","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/323","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Mag-18%7C21804100282%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 324","fileName":"be_21804100282_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":22124,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 17.05.2006 Dezernat II an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: K\u00e4mmerei    Vorlage-Nr. 2006/0279 Magistratsbeschluss-Nr. 324 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss   OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: II            20 Stvv Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Verzeichnis der Haushaltsausgabereste 2005 sowie die Verzeichnisse der Ausgabereste f\u00fcr die Eigenbetriebe der Wissenschaftsstadt Darmstadt f\u00fcr das Wirtschaftsjahr 2005 Vorlage vom: 12.05.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: 1. Das Verzeichnis der Haushaltsausgabereste 2005, die in das Haushaltsjahr 2006 \u00fcbertragen werden, sowie die Verzeichnisse der Ausgabereste 2005 f\u00fcr die Eigenbetriebe der Wissenschaftsstadt Darmstadt - \u00dcbertragung in das Wirtschaftsjahr 2006 - werden zur Kenntnis genommen. 2. Die Vorlage wird an den Haupt- und Finanzausschuss zur Kenntnisnahme weitergeleitet.  Anlagen:[MdSD3] Verzeichnis der Haushaltsausgabereste 2005 Verzeichnis der Ausgabereste 2005 der Eigenbetriebe (ohne EAD) Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]24.05.2006 Der Magistrat nimmt von dem Verzeichnis Kenntnis.   Begr\u00fcndung der Magistratsvorlage vom 12. Mai 2006 Im Rahmen der Abschlussarbeiten f\u00fcr das Haushaltsjahr 2005 wurde auf der Basis der Anmeldungen der mittelbewirtschaftenden Stellen die Summe der in das Haushaltsjahr 2006 zu \u00fcbertragenden Haushaltsausgabereste (HAR) ermittelt. Danach betragen die Haushaltsausgabereste im Verwaltungshaushalt rd. 2,24 Mio. Euro, im Verm\u00f6genshaushalt rd. 57,41 Mio. Euro, wobei auf eine pauschale Reduzierung der Haushaltsausgabereste verzichtet werden konnte. Im Vergleich zum Abschluss des Haushaltsjahres 2004 sind die Haushaltsausgabe-reste sowohl im Verwaltungshaushalt als auch im Verm\u00f6genshaushalt ann\u00e4hernd unver\u00e4ndert geblieben. Das bedeutet, dass der angestrebte und von der Aufsichtsbeh\u00f6rde mit der Genehmigung des Haushaltsplanes 2005/2006 auferlegte Abbau von Haushaltsausgaberesten nicht erreicht werden konnte. Bei der Ausf\u00fchrung des Haushaltsplanes 2006 ist deshalb besonders darauf zu achten, dass die bereitgestellten Mittel z\u00fcgig abflie\u00dfen.  Die nachstehende Tabelle zeigt die Entwicklung der HAR im Verwaltunghaushalt in den letzten f\u00fcnf Jahren: HH-Jahr 2001 4,09 Mio. Euro HH-Jahr 2002 3,82 Mio. Euro HH-Jahr 2003 1,56 Mio. Euro HH-Jahr 2004 2,32 Mio. Euro HH-Jahr 2005 2,24 Mio. Euro  Die nachstehende Tabelle zeigt die Entwicklung der HAR im Verm\u00f6genshaushalt in den letzten f\u00fcnf Jahren:     davon Pauschale Reduzierung HH-Jahr 2001 48,7 Mio. Euro 0 HH-Jahr 2002 60,8 Mio. Euro 11,2 Mio. Euro HH-Jahr 2003 52,8 Mio. Euro 0  HH-Jahr 2004 58,8 Mio. Euro 0 HH-Jahr 2005 57,4 Mio. Euro 0  In den HAR 2005 sind verschiedene Projekte enthalten, bei denen die Mittel in 2005 nicht bzw. nicht ganz abgeflossen sind. Exemplarisch sind einigen HH-Stellen aufgef\u00fchrt, bei denen die HAR mehr als 500.000 Euro betragen: 02.2000001.935500 Investitionsprogramm Zukunft, 1.627.804,18 Euro Bildung und Betreuung  02.3310001.981000 St\u00e4dtischer Anteil an der Sanierung 2.979.209,98 Euro des Staatstheaters 02.3310001.981100 St\u00e4dtischer Anteil an der Sanierung 3.638.200,00 Euro des Staatstheaters - Mittel aus KFA - 02.5100001.985990 Kilikum Darmstadt,   770.000,00 Euro Zuweisungen zur Ger\u00e4tebeschaffung  02.6200001.928001 Darlehen f\u00fcr den sozialen 3.247.438,75 Euro Wohnungsbau 02.7000001.960035 Sanierung von Kanaleinbr\u00fcchen 1.325.478,31 Euro bei Grundwassergef\u00e4hrdung 02.7000001.960609 Nordsammler Wixhausen, 1. BA 2.444.797,86 Euro 02.7920001.960300 Verbesserung des \u00d6PNV nach 2.808.758,08 Euro Kranichstein - st\u00e4dtischer Anteil -  02.8800001.940800 Entwicklung des Knell-Gel\u00e4ndes  950.278,66 Euro  Au\u00dferdem sind Mittel in erheblichem Umfang in den Bereichen Stadtsanierung (UA 6151/6153/6158) sowie Stadterneuerung (UA 6154/6155/6156/6157) nicht in Anspruch genommen worden. Der Mittelabfluss ist bei diesen Positionen durch die Stadt nicht steuerbar, da ihre Verausgabung an die gew\u00e4hrten Landesmittel gebunden ist. Hierbei handelt es sich \u00fcberwiegend um die weitere \u00dcbertragung alter HAR. Der Mittelabfluss im Schulbausanierungsprogramm stellt sich im Vergleich zum Vorjahr wie folgt dar: Damit ist in diesem Bereich eine Reduzierung der HAR festzustellen. Zur Information sind nachstehend die in der Gesamtsumme von 57,41 Mio. Euro enthaltenen Teilbetr\u00e4ge der bedeutendsten Bereiche dargestellt: Hochbaubereich insgesamt = 13,69 Mio. Euro davon f\u00fcr Schulbau =  7,20 Mio. Euro Stra\u00dfenbau =  6,95 Mio. Euro Kanalbau =  5,52 Mio. Euro Sanierung- und Stadterneuerung = 10,27 Mio. Euro Wohnungsbauf\u00f6rderung =  3,34 Mio. Euro \u00d6PNV =  4,04 Mio. Euro  F\u00fcr die Eigenbetriebe der Stadt Darmstadt (ohne EAD) wurden in den Verm\u00f6genspl\u00e4nen Ausgabereste in H\u00f6he von insgesamt 9,31 Mio. Euro gebildet, von denen alleine 7,80 Mio. Euro f\u00fcr die Sanierung des Zentralbades ben\u00f6tigt werden. Bei den Erfolgspl\u00e4nen wurden 0,18 Mio. Euro in das Wirtschaftsjahr 2006 \u00fcbertragen.  Darmstadt, 12. Mai 2006   Wolfgang Glenz B\u00fcrgermeister  Anlagen [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-18%7C21804100282%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-18%7C21804100282%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Mag-18%7C21005100328%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Mag-18","number":"325","name":"Jahresbericht 2005 des Familienzentrums - Familienbildung - Erziehungsberatung","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/327","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Mag-18%7C21005100328%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 325","fileName":"be_21005100328_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":22510,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 18.05.2006 Dezernat II an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: Sozialverwaltung    Vorlage-Nr. 2006/0324 Magistratsbeschluss-Nr. 325 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss Dezernat II  OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: II            50 Stvv Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Jahresbericht 2005 des Familienzentrums - Familienbildung - Erziehungsberatung Vorlage vom: 11.05.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: Der Jahresbericht 2005 des Familienzentrums - Familienbildung - Erziehungsberatung wird zur Kenntnis genommen und dem Jugendhilfeausschuss zur Kenntnis gegeben. Anlagen:[MdSD3] Jahresbericht 2005 Familienzentrum Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]24.05.2006 Der Magistrat nimmt den Bericht zur Kenntnis.  Begr\u00fcndung zur Magistratsvorlage vom 11. Mai 2006: Familien-Bildungsst\u00e4tte und Erziehungsberatung wurden im Januar 2005 zum Familienzentrum zusammengelegt. Die Einrichtung hat eine Gesamtleitung erhalten, die stellvertretende Leitung wurde im August 2005 neu eingestellt. Das Familienzentrum arbeitet mit pr\u00e4ventivem und problembezogenem Arbeitsauftrag. Zielgruppe sind Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Erziehungsverantwortliche. Gesetzliche Grundlage der Arbeit sind \u00a7 16 Allgemeine F\u00f6rderung in der Erziehung, \u00a7 17 Beratung in Fragen der Partnerschaft - Trennung und Scheidung, \u00a7 18 Beratung und Unterst\u00fctzung bei der Aus\u00fcbung der Personensorge und des Umgangsrechts und \u00a7 28 Erziehungsberatung des SGB VIII. Am 31.12.2005 waren im Familienzentrum insgesamt 17 Mitarbeiterinnen und ein Mitarbeiter besch\u00e4ftigt. Diese hatten 5 Vollzeit- und 13 Teilzeitstellen inne. Hinzu   kamen 3 Sozialp\u00e4dagoginnen im Anerkennungsjahr. Im Bereich Familienbildung    waren noch ca. 120 Honorarkr\u00e4fte eingesetzt. Im Jahr 2005 suchten den Bereich Erziehungsberatung 1.102 Personen auf (483 Kinder, 401 M\u00fctter, 200 V\u00e4ter, 13 Stiefelternteile, 2 Adoptiv- und Pflegeelternteile und 3 Gro\u00dfeltern). 46,6 % der Ratsuchenden kamen auf Eigeninitiative; dies l\u00e4sst auf einen guten Bekanntheitsgrad der Einrichtung in Darmstadt schlie\u00dfen. Die anderen Ratsuchenden wurden von Bekannten, Verwandten, Schulen, Kindertagesst\u00e4tten, Jugendamt, St\u00e4dtischem Sozialdienst, \u00c4rzten, Kliniken, Gericht oder anderen therapeutischen Stellen verwiesen. 58 % der Kinder und Jugendlichen, die den Bereich der Erziehungsberatung aufsuchten, waren m\u00e4nnlich und 42 % weiblich. Erziehungsfragen und Trennungs- und Scheidungsproblematik waren die h\u00e4ufigsten Gr\u00fcnde, auf den Bereich Erziehungsberatung zuzugehen. Weitere Gr\u00fcnde waren z.B. Pubert\u00e4tsproblematik, eskalierendes Streitverhalten, verw\u00f6hnendes Erziehungsverhalten oder Vernachl\u00e4ssigung. 166 Nutzer kamen in die Offene Sprechstunde. Hieraus entwickelten sich h\u00e4ufig fortlaufende Beratungsgespr\u00e4che, 30 nutzten die M\u00f6glichkeit der telefonischen Beratung und 6 Nutzer nutzten den E-Mail-Zugang zur Beratung. Mototherapeutische Behandlung, Verhaltensbeobachtung von Kindern, Testuntersuchungen, betreuter Umgang und Kriseninterventionen geh\u00f6rten ebenfalls zum Leistungsspektrum des Bereichs Erziehungsberatung. Im Bereich Familienbildung wurden im Jahr 2005 zwei neue Fachbereiche eingerichtet: * V\u00e4ter * Fortbildungen f\u00fcr Fachkr\u00e4fte und Tagespflegepersonen    Der Ausbau und die Annahme von Angeboten f\u00fcr V\u00e4ter f\u00fchrte zur Einrichtung des Fachbereichs V\u00e4ter. Der Fachbereich Fortbildungen f\u00fcr Fachkr\u00e4fte und Tagespflegepersonen resultierte aus dem Erfordernis, im Rahmen von Qualit\u00e4tssicherung Angebote f\u00fcr die eigenen Kursleitungen anzubieten. Das Tagesbetreuungsausbaugesetz machte es erforderlich, die Angebote f\u00fcr Tagespflegepersonen in einem eigenen Bereich zu unterbreiten. Die Kurse und Veranstaltungen wurden somit in 8 Fachbereiche (Rund um die Geburt/Das 1. Lebensjahr, Mit Kindern leben, Familie und Gesellschaft - P\u00e4dagogik und Psychologie, Kreatives Gestalten/\u00d6kologie, Ern\u00e4hrung und Haushaltsf\u00fchrung, Gesundheit, Entspannung und Bewegung, V\u00e4ter, Fortbildungen f\u00fcr Fachkr\u00e4fte und Tagespflegepersonen) unterteilt. Zwei Halbjahresprogramme informierten die Darmst\u00e4dter Bev\u00f6lkerung \u00fcber die Angebote und Veranstaltungen. Im Jahr 2005 waren dies 956 Kurse und Veranstaltungen, die mit 7.695,5 Kursstunden \u00e1 45 Minuten durchgef\u00fchrt wurden. Die Kurse und Veranstaltungen wurden in der Hauptstelle des Bereichs Familienbildung, Stadthaus III, Frankfurter Str. 71 und den Au\u00dfenstellen in Wixhausen, Arheilgen, Kranichstein und Eberstadt durchgef\u00fchrt. Hinzu kamen als Kursorte die freie Natur und z.B. Schwimmb\u00e4der und Schulen. Die Kurse wurden vormittags, nachmittags, abends und am Wochenende durchgef\u00fchrt. Es wurden im Jahr 2005 somit wieder stadtteilorientierte, als auch dem Zeitbed\u00fcrfnis von Familien entsprechend Kurse und Veranstaltungen angeboten. Im Jahr 2005 besuchten die Einrichtung insgesamt 13.269 Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Damit ist eine leichte Teilnehmersteigung erneut feststellbar. Von den Besuchern des Bereichs Familienbildung waren 7.132 weiblich, 759 m\u00e4nnlich und 5.378 Kinder. Familienbildungsarbeit zeichnet sich durch vielf\u00e4ltige Herangehensweisen aus. Es umfasst z.B. Elemente von Bildung, Beratung, Familien- und Gruppenarbeit und Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. In den Kursen und Veranstaltungen werden die Lebensverh\u00e4ltnisse von Familien aufgegriffen mit der Zielsetzung, neue Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln, Beziehungskompetenzen zu st\u00e4rken, Erziehungsarbeit zu f\u00f6rdern, Reflexionsprozesse zu erm\u00f6glichen und damit neue Sichtweisen zu erschlie\u00dfen.  Eine \u00dcberlegung bei der Zusammenlegung von Erziehungsberatung und Familien-Bildungsst\u00e4tte war, ein Teil der Aufgaben gemeinsam zu bew\u00e4ltigen, wie z.B. Elternabende, Informationsveranstaltungen, Elternbildung und -training, pr\u00e4ventive Arbeit und Vernetzungsarbeit im Stadtteil. Diese Zielsetzung ist im Jahr 2005 in Umsetzung gekommen. Die Familien-Bildungsst\u00e4tte wurde im Jahr 2005 75 Jahre alt und die Erziehungsberatung wird im Jahr 2006 55 Jahre alt. In diesem Rahmen sind ebenfalls gemeinsame Veranstaltungen durchgef\u00fchrt worden. Zu nennen sind ein Familienfest, ein Fachkr\u00e4ftefr\u00fchst\u00fcck, eine Kooperationsveranstaltung mit der Evangelischen Hochschulgesellschaft zu dem Thema M\u00fctterlichkeit in der Generationenperspektive .    Des Weiteren wurde gemeinsam an einem Konzept f\u00fcr einen \u00f6ffentlichen Auftritt des Familienzentrums gearbeitet und ein gemeinsamer Stand am Weltkindertag eingerichtet. Das Familienzentrum hat sich als Modellstandort f\u00fcr den Erziehungs- und Bildungsplan beworben. Die Bewerbung ist insofern zum Zuge gekommen, dass die Einrichtung nunmehr im sog. \u00c4u\u00dferen Kreis an der Erprobung des Bildungsplans mitwirkt, gemeinsam mit der Kindertagesst\u00e4tte Sonnenblume in Arheilgen und der Wilhelm-Busch-Schule. Auch hier findet eine gemeinsame Arbeit des Bereichs Familienbildung und Erziehungsberatung statt. Ein weiteres Beispiel ist die Gruppe Vorbereitung auf den Kindergarten , die f\u00fcr bildungsferne und benachteiligte Familien im Stadtteil Kranichstein eingerichtet ist. Auch hier werden die Kompetenzen von Erziehungsberatung und Familienbildung geb\u00fcndelt. Der vorliegende Jahresbericht f\u00fcr das Familienzentrum macht deutlich, dass im Jahr 2005 \u00fcber 14.200 Nutzerinnen und Nutzer erreicht werden konnten und von diesen die Angebote gut angenommen wurden.  Darmstadt, 11. Mai 2006  Der Dezernent II   Wolfgang Glenz B\u00fcrgermeister  [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. 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Helmut Schmidt (CDU-Fraktion) vor. Stadtv. Dr. Stephan-Ro\u00dfbach (Fraktion B\u00fc 90/Gr\u00fcne) schl\u00e4gt zur Wahl als stellvertretende Vorsitzende Stadtv. Katrin Kosub (SPD-Fraktion) vor. Die Wahl wird mit Stimmzetteln vorgenommen.  Auf den Vorschlag Stadtv. Helmut Schmidt entfallen 7 Stimmen. Auf den Vorschlag Stadtv. Katrin Kosub entfallen 6 Stimmen. Damit ist Stadtv. H. Schmidt (CDU-Fraktion) zum stellvertretenden Vorsitzenden des Planungs-, Bau- und Verkehrsausschusses gew\u00e4hlt.  Auf Befragen der Vorsitzenden erkl\u00e4rt Stadtv. Schmidt, dass er die Wahl annimmt.\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-BauA-4%7Czt_1%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-BauA-4%7Czt_1%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-BauA-4%7C20401100031%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-BauA-4","number":"3","name":"Schulbausanierungsprogramm, Neubau der Heinrich-Heine-Schule","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/786","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-BauA-4%7C20401100031%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 3","fileName":"be_20401100031_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3194,"text":"Punkt 3: Schulbausanierungsprogramm, Neubau der Heinrich-Heine-Schule (V-Nr. 2006/0033) Der Vorlage wird einstimmig zugestimmt. 6 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-BauA-4%7C20401100031%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-BauA-4%7C20401100031%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-BauA-4%7C20602100130%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-BauA-4","number":"4","name":"Bebauungsplan N 62- Martinsviertel Block 23.18","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/789","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-BauA-4%7C20602100130%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 4","fileName":"be_20602100130_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3184,"text":"Punkt 4: Bebauungsplan N 62- Martinsviertel Block 23.18 (V-Nr. 2006/0129) Der Ausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis. ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-BauA-4%7C20602100130%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-BauA-4%7C20602100130%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-BauA-4%7C20501100035%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-BauA-4","number":"5","name":"Einrichtung einer Stra\u00dfendatenbank","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/792","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-BauA-4%7C20501100035%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 5","fileName":"be_20501100035_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3310,"text":"Punkt 5: Einrichtung einer Stra\u00dfendatenbank (V-Nr. 2006/0037) Der Vorlage wird - gegen die Stimme der Fraktion UWIGA, bei Stimmenthaltung der Fraktion UFFBASSE - zugestimmt. 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-BauA-4%7C20501100035%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-BauA-4%7C20501100035%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-BauA-4%7C20902100136%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-BauA-4","number":"6","name":"Kanalsanierung Luisenstra\u00dfe;\r\nhier: Verbindungsbauwerk Zeughausstra\u00dfe\r\nKosten: 190.000,-- Euro","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/797","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-BauA-4%7C20902100136%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 6","fileName":"be_20902100136_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3329,"text":"Punkt 6: Kanalsanierung Luisenstra\u00dfe; hier: Verbindungsbauwerk Zeughausstra\u00dfe Kosten: 190.000,-- Euro (V-Nr. 2006/0149) Der Vorlage wird einstimmig zugestimmt. 3 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-BauA-4%7C20902100136%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-BauA-4%7C20902100136%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-BauA-4%7C21602100150%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-BauA-4","number":"7","name":"Schulbausanierungsprogramm\r\nHhst. 02.2400002 950014\r\nBerufsschulzentrum, Brandschutz 2. Priorit\u00e4t\r\nSanierung Klima Behaim-Schule, restliche Fu\u00dfb\u00f6den\r\nhier: Friedrich-List-Schule, Aufr\u00fcstung Klima und Elektroversorgung sowie\r\n        Austausch von Fu\u00dfb\u00f6den in PC-R\u00e4umen","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/808","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-BauA-4%7C21602100150%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 7","fileName":"be_21602100150_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3657,"text":"Punkt 7: Schulbausanierungsprogramm Hhst. 02.2400002 950014 Berufsschulzentrum, Brandschutz 2. Priorit\u00e4t Sanierung Klima Behaim-Schule, restliche Fu\u00dfb\u00f6den hier: Friedrich-List-Schule, Aufr\u00fcstung Klima und Elektroversorgung sowie     Austausch von Fu\u00dfb\u00f6den in PC-R\u00e4umen (V-Nr. 2006/0148) Der Vorlage wird einstimmig zugestimmt.   3 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-BauA-4%7C21602100150%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-BauA-4%7C21602100150%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-BauA-4%7C22702100174%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-BauA-4","number":"8","name":"Au\u00dferplanm\u00e4\u00dfige Ausgaben gem. \u00a7 100 HGO in Verbindung mit Ziffer 3.4.7 DAH in H\u00f6he von 120.000 Euro bei der Haushaltsstelle 02.6300001.960111 'Sanierung von Br\u00fccken \u00fcber Bahnanlagen - Sofortma\u00dfnahme' f\u00fcr das Haushaltsjahr 2006","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/812","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-BauA-4%7C22702100174%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 8","fileName":"be_22702100174_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3539,"text":"Punkt 8: Au\u00dferplanm\u00e4\u00dfige Ausgaben gem. \u00a7 100 HGO in Verbindung mit Ziffer 3.4.7 DAH in H\u00f6he von 120.000 Euro bei der Haushaltsstelle 02.6300001.960111 Sanierung von Br\u00fccken \u00fcber Bahnanlagen - Sofortma\u00dfnahme f\u00fcr das Haushaltsjahr 2006 (V-Nr. 2006/0173) Der Vorlage wird einstimmig zugestimmt. ?? ?? ?? ?? 4 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-BauA-4%7C22702100174%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-BauA-4%7C22702100174%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-BauA-4%7C20202100126%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-BauA-4","number":"9","name":"Auspflasterung ehemalige Brunnenfl\u00e4chen am Karolinenplatz\r\nGesamtkosten: 34.000,-- Euro","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/828","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-BauA-4%7C20202100126%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 9","fileName":"be_20202100126_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3266,"text":"Punkt 9: Auspflasterung ehemalige Brunnenfl\u00e4chen am Karolinenplatz Gesamtkosten: 34.000,-- Euro (V-Nr. 2006/0131) Der Vorlage wird einstimmig zugestimmt. 2\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-BauA-4%7C20202100126%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-BauA-4%7C20202100126%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-BauA-4%7C20303100189%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-BauA-4","number":"10","name":"Baugebiet E 44\r\nEntw\u00e4sserungstechnische Erschlie\u00dfung\r\nKosten: 1,4 Mio. 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Der Vorlage wird - gegen die Stimme der Fraktion UWIGA - zugestimmt. ?? ?? ?? ?? 3\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-BauA-4%7C20303100189%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-BauA-4%7C20303100189%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-BauA-4%7C21003100203%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-BauA-4","number":"11","name":"Beauftragung des Zentrum f\u00fcr integrierte Verkehrssysteme (ZIV) mit der Weiterf\u00fchrung der Untersuchung zur Qualit\u00e4tssicherung an Lichtsignalanlagen und Ausgaben in H\u00f6he von 110.000,-- Euro bei der HHSt. 02.6300 001 960 009 'Optimierung und Qualit\u00e4tssicherung an Lichtsignalanlagen'","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/840","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-BauA-4%7C21003100203%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 11","fileName":"be_21003100203_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":4761,"text":"Punkt 11: Beauftragung des Zentrum f\u00fcr integrierte Verkehrssysteme (ZIV) mit der Weiterf\u00fchrung der Untersuchung zur Qualit\u00e4tssicherung an Lichtsignalanlagen und Ausgaben in H\u00f6he von 110.000,-- Euro bei der HHSt. 02.6300 001 960 009 Optimierung und Qualit\u00e4tssicherung an Lichtsignalanlagen  (V-Nr. 2006/0202) Die Vorsitzende, Stadtve. Lindscheid, regt an, dass die neuen Stadtverordneten sich auch einmal die Regelung der Lichtsignalanlagen anschauen sollten, um hier einen n\u00e4heren Einblick zu erhalten. Stadtv. Klett (Fraktion UWIGA) erkl\u00e4rt, es w\u00e4re sinnvoll auch den Schwer-lastverkehr (Tonnage) zu unterscheiden, um noch ein differenzierteres Bild bei der Belastung zu erhalten.  Stadtrat Wenzel sagt, wenn die Beschlusslage des Parlamentes vorliegt und der Auftrag erteilt ist, wird er den zeitlichen Rahmen mitteilen. Der Ausschuss erbittet einen Bericht, \u00fcber welchen Umfang der Auftrag vergeben worden ist und mit welcher Zielsetzung.  Der Vorlage wird einstimmig zugestimmt. ?? ?? ?? ?? 6 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-BauA-4%7C21003100203%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-BauA-4%7C21003100203%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-BauA-4%7C21801100090%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-BauA-4","number":"12","name":"Stadthaus I, Grafenstra\u00dfe 30\r\n- Brandschutzma\u00dfnahmen\r\n- Umbau Foyer zu B\u00fcrgerservice","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/851","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-BauA-4%7C21801100090%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 12","fileName":"be_21801100090_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3263,"text":"Punkt 12: Stadthaus I, Grafenstra\u00dfe 30 - Brandschutzma\u00dfnahmen - Umbau Foyer zu B\u00fcrgerservice (V-Nr. 2006/0090) Der Vorlage wird einstimmig zugestimmt. 7 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-BauA-4%7C21801100090%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-BauA-4%7C21801100090%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-BauA-4%7C20102100121%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-BauA-4","number":"13","name":"Ausbau der Rodgaustra\u00dfe\r\nGesamtkosten  200.000,-- Euro","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/854","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-BauA-4%7C20102100121%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 13","fileName":"be_20102100121_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3266,"text":"Punkt 13: Ausbau der Rodgaustra\u00dfe Gesamtkosten 200.000,-- Euro (V-Nr. 2006/0122) Der Vorlage wird - bei Stimmenthaltung der Fraktion UWIGA - zugestimmt. 2\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-BauA-4%7C20102100121%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-BauA-4%7C20102100121%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-BauA-4%7C22903100241%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-BauA-4","number":"14","name":"Bebauungsplan W 45 -Postsiedlung- (Darlegungsbeschluss)","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/857","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-BauA-4%7C22903100241%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 14","fileName":"be_22903100241_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3751,"text":"Punkt 14: Bebauungsplan W 45 -Postsiedlung- (Darlegungsbeschluss) (V-Nr. 2006/0239) Die Vorsitzende, Stadtve. Lindscheid, regt an, wenn dann eine neue Vorlage ansteht, die Vertreter von Bauverein und Planer einzuladen, um \u00fcber Hinweise von Bewohnerbefragungen, Untersuchungsergebnisse Kenntnis zu erhalten und um eine genaue Vorstellung zu bekommen auch in Bezug auf die Abst\u00e4nde der Bebauung. Der Ausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis.  ?? ?? ?? ?? 3 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-BauA-4%7C22903100241%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-BauA-4%7C22903100241%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-BauA-4%7C22102100157%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-BauA-4","number":"15","name":"Georg-August-Zinn-Schule, Ausbau zur 3-z\u00fcgigen Grundschule\r\n1. Nachtrag zum VMH 2006","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/871","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-BauA-4%7C22102100157%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 15","fileName":"be_22102100157_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3548,"text":"Punkt 15: Georg-August-Zinn-Schule, Ausbau zur 3-z\u00fcgigen Grundschule 1. Nachtrag zum VMH 2006 (V-Nr. 2006/0155) Die CDU-Fraktion bittet im Protokoll die Aussage von Stadtrat Wenzel aufzunehmen, dass es wegen der Konstruktion nicht zu Verz\u00f6gerungen kommt. Der Vorlage wird einstimmig zugestimmt.  3 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-BauA-4%7C22102100157%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-BauA-4%7C22102100157%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-BauA-4%7C21104100278%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-BauA-4","number":"16","name":"Bebauungsplan E 16.2 - R\u00fcbezahlweg S\u00fcdwest - (Aufstellungsbeschluss)","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/874","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-BauA-4%7C21104100278%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 16","fileName":"be_21104100278_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3275,"text":"Punkt 16: Bebauungsplan E 16.2 - R\u00fcbezahlweg S\u00fcdwest - (Aufstellungsbeschluss) (V-Nr. 2006/0275) Der Vorlage wird - bei Stimmenhaltung der Fraktion UFFBASSE - zugestimmt. ?? ?? ?? ?? 3 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-BauA-4%7C21104100278%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-BauA-4%7C21104100278%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-BauA-4%7C21804100284%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-BauA-4","number":"17","name":"Realisierungswettbewerb Fu\u00df- und Radwegebr\u00fccke am Mozartturm","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/877","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-BauA-4%7C21804100284%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 17","fileName":"be_21804100284_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":4854,"text":"Punkt 17: Realisierungswettbewerb Fu\u00df- und Radwegebr\u00fccke am Mozartturm (V-Nr. 2006/0281) Der Ausschuss bittet im Protokoll festzuhalten, dass Stadtrat Wenzel erkl\u00e4rt, falls die Br\u00fccke teurer als 1,5 Mio. \u20ac wird, diese so nicht gebaut wird. Der Vorlage wird - bei Stimmenthaltung der Fraktionen FDP und UWIGA - zugestimmt. ?? ?? ?? ?? 4 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-BauA-4%7C21804100284%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-BauA-4%7C21804100284%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-BauA-4%7C22404100299%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-BauA-4","number":"18","name":"Bebauungsplan M 30  - Innenstadt (Zentrum) -","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/904","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-BauA-4%7C22404100299%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 18","fileName":"be_22404100299_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3229,"text":"Punkt 18: Bebauungsplan M 30 - Innenstadt (Zentrum) - (V-Nr. 2006/0295) Der Vorlage wird - bei Stimmenthaltung der Fraktion UWIGA - zugestimmt.  ?? ?? ?? ?? 3 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-BauA-4%7C22404100299%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-BauA-4%7C22404100299%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-BauA-4%7C22504100302%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-BauA-4","number":"19","name":"Bebauungsplan O 20  - Dieburger Stra\u00dfe/Mozartweg -  (erneuter Satzungsbeschluss)","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/908","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-BauA-4%7C22504100302%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 19","fileName":"be_22504100302_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3302,"text":"Punkt 19: Bebauungsplan O 20 - Dieburger Stra\u00dfe/Mozartweg - (erneuter Satzungsbeschluss) (V-Nr. 2006/0298) Der Vorlage wird - bei Stimmenthaltung der Fraktion UWIGA - zugestimmt. 9 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-BauA-4%7C22504100302%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-BauA-4%7C22504100302%7C1"}}],"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-SozialA-4","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Meeting","name":"1. 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H\u00e4rter (SPD-Fraktion) schl\u00e4gt zur Wahl als Vorsitzenden Stadtv. Jochen Partsch (Fraktion B\u00fc 90/Gr\u00fcne) vor. Weitere Vorschl\u00e4ge werden nicht gemacht. Bei Stimmenthaltung des Betroffenen wird Stadtv. Jochen Partsch zum Vorsitzenden des Ausschusses f\u00fcr Sozial- und Gesundheitswesen gew\u00e4hlt. Stadtv. Partsch nimmt die Wahl an, \u00fcbernimmt den Vorsitz und dankt f\u00fcr das Vertrauen.\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-SozialA-4%7Czt_0%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-SozialA-4%7Czt_0%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-SozialA-4%7Czt_1%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-SozialA-4","number":"2","name":"Wahl der / des stellv. 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Siebel nicht anwesend ist, erkl\u00e4rt der Vorsitzende f\u00fcr ihn, dass er die Wahl annimmt.\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-SozialA-4%7Czt_1%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-SozialA-4%7Czt_1%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-SozialA-4%7Czt_2%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-SozialA-4","number":"3","name":"Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 2. Febr. 2006 betr. Erh\u00f6hung des Jugendpflegeetats ab dem Jahr 2006 um 60.000 \u20ac","public":true,"resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-SozialA-4%7Czt_2%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 3","fileName":"be_zt_2_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":5160,"text":"Punkt 3: Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 2. Febr. 2006 betr. Erh\u00f6hung des Jugendpflegeetats ab dem Jahr 2006 um 60.000 \u20ac Stadtv. Ludwig (FDP-Fraktion) stellt den Antrag, den Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 2. Februar 2006 betr. Erh\u00f6hung des Jugendpflegeetats ab dem Jahr 2006 um 60.000,-- \u20ac zu erh\u00f6hen, bis zu den Haushaltsberatungen zur\u00fcckzustellen.  Dem Antrag wird - gegen die Stimmen der CDU - zugestimmt.\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-SozialA-4%7Czt_2%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-SozialA-4%7Czt_2%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-SozialA-4%7C22302100168%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-SozialA-4","number":"4","name":"Eigenbetriebe der Wissenschaftsstadt Darmstadt\r\nhier: Beauftragung Jahresabschlusspr\u00fcfung 2005","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/804","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-SozialA-4%7C22302100168%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 4","fileName":"be_22302100168_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3269,"text":"Punkt 4: Eigenbetriebe der Wissenschaftsstadt Darmstadt hier: Beauftragung Jahresabschlusspr\u00fcfung 2005 (V-Nr. 2006/0167) Der Vorlage wird einstimmig zugestimmt. ?? ?? ?? ?? 2\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-SozialA-4%7C22302100168%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-SozialA-4%7C22302100168%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-SozialA-4%7C20903100197%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-SozialA-4","number":"5","name":"Ausweitung flexibler Betreuungszeitangebote\r\nhier: Folgevorlage zu dem Magistratsbeschluss Nr. 0386  vom 29.06.2005","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/821","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-SozialA-4%7C20903100197%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 5","fileName":"be_20903100197_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3304,"text":"Punkt 5: Ausweitung flexibler Betreuungszeitangebote hier: Folgevorlage zu dem Magistratsbeschluss Nr. 0386 vom 29.06.2005 (V-Nr. 2006/0196) Der Vorlage wird einstimmig zugestimmt. ?? ?? ?? ?? 4 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-SozialA-4%7C20903100197%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-SozialA-4%7C20903100197%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-SozialA-4%7C21503100212%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-SozialA-4","number":"6","name":"Rahmenkonzeption f\u00fcr die st\u00e4dtischen Kindertagesst\u00e4tten","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/826","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-SozialA-4%7C21503100212%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 6","fileName":"be_21503100212_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":4156,"text":"Punkt 6: Rahmenkonzeption f\u00fcr die st\u00e4dtischen Kindertagesst\u00e4tten (V-Nr. 2006/0211) Stadtv. H\u00e4rter (SPD-Fraktion) berichtet, dass einige Mitglieder des Ausschusses f\u00fcr Schulen und Kindertagesst\u00e4tten Exemplare des Bildungs- und Erziehungsplanes erhalten haben. Stadtve. G\u00fcnther (SPD-Fraktion) weist darauf hin, dass dies auch im Internet unter www.kultusministerium.hessen.de einsehbar sei; das Schulamt k\u00f6nne aber bestimmt auch f\u00fcr diesen Ausschuss Exemplare besorgen. Der Vorsitzende gibt zu Protokoll, dass Exemplare f\u00fcr die Mitglieder des Ausschusses f\u00fcr Sozial- und Gesundheitswesen besorgt werden sollen. Der Ausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis. ?? ?? ?? ?? 3 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-SozialA-4%7C21503100212%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-SozialA-4%7C21503100212%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-SozialA-4%7C21104100276%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-SozialA-4","number":"7","name":"\u00dcbernahme der Umsetzungsverantwortung in der Arbeitsgemeinschaft f\u00fcr Arbeit und Existenzsicherung (ARGE) Darmstadt","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/860","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-SozialA-4%7C21104100276%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 7","fileName":"be_21104100276_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3278,"text":"Punkt 7: \u00dcbernahme der Umsetzungsverantwortung in der Arbeitsgemeinschaft f\u00fcr Arbeit und Existenzsicherung (ARGE) Darmstadt (V-Nr. 2006/0272) Der Vorlage wird einstimmig zugestimmt. ?? ?? ?? ?? 5 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-SozialA-4%7C21104100276%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-SozialA-4%7C21104100276%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-SozialA-4%7C21004100275%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-SozialA-4","number":"8","name":"Ausbauplanung f\u00fcr Pl\u00e4tze in Tageseinrichtungen f\u00fcr Kinder im Alter unter 3 Jahren","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/881","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-SozialA-4%7C21004100275%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 8","fileName":"be_21004100275_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3331,"text":"Punkt 8: Ausbauplanung f\u00fcr Pl\u00e4tze in Tageseinrichtungen f\u00fcr Kinder im Alter unter 3 Jahren - Kenntnisnahme - (V-Nr. 2006/0271) Der Ausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis. ?? ?? ?? ?? 3 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-SozialA-4%7C21004100275%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-SozialA-4%7C21004100275%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-SozialA-4%7C21204100280%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-SozialA-4","number":"9","name":"1. Nachtragshaushalt 2006\r\nhier: Schaffung zus\u00e4tzlicher Pl\u00e4tze in Tageseinrichtungen f\u00fcr Kinder im Alter \r\nunter 3 Jahren in 2006","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/885","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-SozialA-4%7C21204100280%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 9","fileName":"be_21204100280_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3338,"text":"Punkt 9: 1. Nachtragshaushalt 2006 hier: Schaffung zus\u00e4tzlicher Pl\u00e4tze in Tageseinrichtungen f\u00fcr Kinder im Alter unter 3 Jahren in 2006 (V-Nr. 2006/0277) Der Vorlage wird einstimmig zugestimmt. ?? ?? ?? ?? 3 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-SozialA-4%7C21204100280%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-SozialA-4%7C21204100280%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-SozialA-4%7C20504100266%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-SozialA-4","number":"10","name":"Feststellung der Jahresabschl\u00fcsse 2003 der Betriebe gewerblicher Art und Eigenbetriebe","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/896","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-SozialA-4%7C20504100266%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 10","fileName":"be_20504100266_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":4045,"text":"Punkt 10: Feststellung der Jahresabschl\u00fcsse 2003 der Betriebe gewerblicher Art a) Vivarium b) Kindertagesst\u00e4tten und Eigenbetriebe a) Kulturinstitute b) B\u00e4der c) B\u00fcrger- und Kongressh\u00e4user der Wissenschaftsstadt Darmstadt (V-Nr. 2006/0263) Stadtv. Kins (CDU-Fraktion) stellt den Antrag, bis zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zu pr\u00fcfen, ob k\u00fcnftig die Feststellung der Jahresabschl\u00fcsse der Kindertagesst\u00e4tten einzeln vorgenommen werden k\u00f6nnen. Der Vorlage wird - bei Stimmenthaltung der Fraktionen CDU, FDP und UWIGA - zugestimmt.  ?? ?? ?? ?? 3\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-SozialA-4%7C20504100266%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-SozialA-4%7C20504100266%7C1"}}],"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-GleichA-4","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Meeting","name":"1. 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Nachtragshaushalt 2006\r\nhier: Schaffung zus\u00e4tzlicher Pl\u00e4tze in Tageseinrichtungen f\u00fcr Kinder im Alter \r\nunter 3 Jahren in 2006","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/884","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-GleichA-4%7C21204100280%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 6","fileName":"be_21204100280_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3515,"text":"Punkt 6: 1. Nachtragshaushalt 2006 hier: Schaffung zus\u00e4tzlicher Pl\u00e4tze in Tageseinrichtungen f\u00fcr Kinder im Alter unter 3 Jahren in 2006 (V-Nr. 2006/0277) Da der Ausschuss sich nicht konstituieren konnte, kann der Tagesordnungspunkt nicht behandelt werden.  ?? ?? ?? ?? 3 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-GleichA-4%7C21204100280%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-GleichA-4%7C21204100280%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-GleichA-4%7C23103100253%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-GleichA-4","number":"7","name":"Frauenfeindliche und sexistische Werbung in der Wissenschaftsstadt Darmstadt","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/1051","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-GleichA-4%7C23103100253%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 7","fileName":"be_23103100253_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3380,"text":"Punkt 7: Frauenfeindliche und sexistische Werbung in der Wissenschaftsstadt Darmstadt (V-Nr. 2006/0251) Da der Ausschuss sich nicht konstituieren konnte, kann der Tagesordnungspunkt nicht behandelt werden. ?? ?? ?? ?? 3 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-GleichA-4%7C23103100253%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-GleichA-4%7C23103100253%7C1"}}],"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-UmweltA-5","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Meeting","name":"1. 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Dr. Gehrke (CDU-Fraktion) schl\u00e4gt zur Wahl als Vorsitzenden Stadtv. Hartwig Jourdan (CDU-Fraktion) vor.  Weitere Vorschl\u00e4ge werden nicht gemacht.  Die Wahl wird, da niemand widerspricht, per Akklamation vorgenommen. Einstimmig wird Stadtv. Jourdan zum Vorsitzenden des Ausschusses f\u00fcr Umweltschutz, \u00f6ffentliche Einrichtungen und Betriebe gew\u00e4hlt. Auf Befragen von Stadtverordnetenvorsteher Dr. Gehrke erkl\u00e4rt Stadtv. Jourdan, dass er die Wahl annimmt und bedankt sich f\u00fcr das Vertrauen.  Stadtv. Jourdan \u00fcbernimmt den Vorsitz.\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-UmweltA-5%7Czt_0%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-UmweltA-5%7Czt_0%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-UmweltA-5%7Czt_1%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-UmweltA-5","number":"2","name":"Wahl der / des stellv. Vorsitzenden","public":true,"resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-UmweltA-5%7Czt_1%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 2","fileName":"be_zt_1_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":4180,"text":"Punkt 2: Wahl der / des stellv. Vorsitzenden Stadtve. Fr\u00f6hlich (Fraktion B\u00fc 90/Gr\u00fcne) schl\u00e4gt zur Wahl als stellvertretende Vorsitzende Stadtv. Iris Behr (Fraktion B\u00fc 90/Gr\u00fcne) vor.  Weitere Vorschl\u00e4ge werden nicht gemacht.  Die Wahl wird, da niemand widerspricht, per Akklamation vorgenommen. Bei Stimmenthaltung der Betroffenen wird Stadtve. Behr zur stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses f\u00fcr Umweltschutz, \u00f6ffentliche Einrichtungen und Betriebe gew\u00e4hlt. Auf Befragen des Vorsitzenden, Stadtv. Jourdan, erkl\u00e4rt Stadtve. Behr, dass sie die Wahl annimmt und bedankt sich f\u00fcr das Vertrauen.\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-UmweltA-5%7Czt_1%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-UmweltA-5%7Czt_1%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-UmweltA-5%7C22401100103%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-UmweltA-5","number":"3","name":"Waldwirtschaftsplan f\u00fcr das Wirtschaftsjahr 2006","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/782","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-UmweltA-5%7C22401100103%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 3","fileName":"be_22401100103_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":6263,"text":"Punkt 3: Waldwirtschaftsplan f\u00fcr das Wirtschaftsjahr 2006, Unterabschnitt 8550  (V-Nr. 2006/0103) Stadtv. Jourdan (CDU-Fraktion) merkt an, dass es im Beschluss des Magistrats vom 15.02.2006 nicht um die Aufforstung der Waldwege ging, sondern um die Unterhaltung . Dies sei aber im Magistratsprotokoll berichtigt worden. Stadtve. Fr\u00f6hlich (Fraktion B\u00fc 90/Gr\u00fcne) fragt, inwieweit die Grundwasseraufspiegelung in Gang gekommen ist, wie das momentane Ergebnis sei und ob in naher Zukunft wieder der alte Zustand erreicht werden kann. Der Ausschuss bittet den Magistrat, \u00fcber den aktuellen Stand der Grundwasseranreicherungsma\u00dfnahmen berichtet zu bekommen.  Stadtv. Klett (Fraktion UWIGA) erkl\u00e4rt, man habe auf Seite 2 der Begr\u00fcndungsseite im VWH ein Minus von 441.290,00 \u20ac, im Nachtragshaushalt taucht diese Position mit 426.480,00 \u20ac auf und im VMH, was hier mit 112.786,00 \u20ac beziffert ist, steht im Nachtragshaushalt nahezu die H\u00e4lfte, n\u00e4mlich 66.500,00 \u20ac. Er bittet um Aufkl\u00e4rung, wie diese Differenzen zustande kommen. Dar\u00fcber soll im Haupt- und Finanzausschuss berichtet werden. Der Ausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis.    3 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-UmweltA-5%7C22401100103%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-UmweltA-5%7C22401100103%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-UmweltA-5%7C20902100136%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-UmweltA-5","number":"4","name":"Kanalsanierung Luisenstra\u00dfe;\r\nhier: Verbindungsbauwerk Zeughausstra\u00dfe\r\nKosten: 190.000,-- Euro","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/796","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-UmweltA-5%7C20902100136%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 4","fileName":"be_20902100136_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3553,"text":"Punkt 4: Kanalsanierung Luisenstra\u00dfe; hier: Verbindungsbauwerk Zeughausstra\u00dfe Kosten: 190.000,-- Euro (V-Nr. 2006/0149) Der Vorlage wird - bei Stimmenthaltung der Fraktion UWIGA - zugestimmt.  3 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-UmweltA-5%7C20902100136%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-UmweltA-5%7C20902100136%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-UmweltA-5%7C22302100168%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-UmweltA-5","number":"5","name":"Eigenbetriebe der Wissenschaftsstadt Darmstadt\r\nhier: Beauftragung Jahresabschlusspr\u00fcfung 2005","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/803","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-UmweltA-5%7C22302100168%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 5","fileName":"be_22302100168_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3319,"text":"Punkt 5: Eigenbetriebe der Wissenschaftsstadt Darmstadt hier: Beauftragung Jahresabschlusspr\u00fcfung 2005 (V-Nr. 2006/0167) Der Vorlage wird - bei Stimmenthaltung der FDP-Fraktion - zugestimmt. ?? ?? ?? ?? 2\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-UmweltA-5%7C22302100168%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-UmweltA-5%7C22302100168%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-UmweltA-5%7C20303100189%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-UmweltA-5","number":"6","name":"Baugebiet E 44\r\nEntw\u00e4sserungstechnische Erschlie\u00dfung\r\nKosten: 1,4 Mio. 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Euro (V-Nr. 2006/0189) Der Vorlage wird - gegen die Stimme der Fraktion UWIGA, bei Stimmenthaltung der Fraktion UFFBASSE - zugestimmt.  ?? ?? ?? ?? 3\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-UmweltA-5%7C20303100189%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-UmweltA-5%7C20303100189%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-UmweltA-5%7C21801100090%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-UmweltA-5","number":"8","name":"Stadthaus I, Grafenstra\u00dfe 30\r\n- Brandschutzma\u00dfnahmen\r\n- Umbau Foyer zu B\u00fcrgerservice","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/850","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-UmweltA-5%7C21801100090%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 8","fileName":"be_21801100090_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3271,"text":"Punkt 8: Stadthaus I, Grafenstra\u00dfe 30 - Brandschutzma\u00dfnahmen - Umbau Foyer zu B\u00fcrgerservice (V-Nr. 2006/0090) Der Vorlage wird einstimmig zugestimmt.  7 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-UmweltA-5%7C21801100090%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-UmweltA-5%7C21801100090%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-UmweltA-5%7C20504100266%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-UmweltA-5","number":"9","name":"Feststellung der Jahresabschl\u00fcsse 2003 der Betriebe gewerblicher Art und Eigenbetriebe","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/895","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-UmweltA-5%7C20504100266%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 9","fileName":"be_20504100266_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":5412,"text":"Punkt 9: Feststellung der Jahresabschl\u00fcsse 2003 der Betriebe gewerblicher Art a) Vivarium b) Kindertagesst\u00e4tten und Eigenbetriebe a) Kulturinstitute b) B\u00e4der c) B\u00fcrger- und Kongressh\u00e4user der Wissenschaftsstadt Darmstadt (V-Nr. 2006/0263) Stadtv. Geibel (Fraktion UFFBASSE) fragt zur Anlage 2 der Magistratsvorlage Vivarium bei der Position 4 b), wie die Steigerung von ca. 1 Mio. \u20ac auf ca. 1,8 Mio. \u20ac zustande kommt. Dar\u00fcber soll im Haupt- und Finanzausschuss berichtet werden.  Der Vorlage wird - bei Stimmenthaltung der Fraktionen FDP, UFFBASSE und UWIGA - zugestimmt.  ?? ?? ?? ?? 3\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-UmweltA-5%7C20504100266%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-UmweltA-5%7C20504100266%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-UmweltA-5%7C22504100302%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-UmweltA-5","number":"10","name":"Bebauungsplan O 20  - Dieburger Stra\u00dfe/Mozartweg -  (erneuter Satzungsbeschluss)","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/907","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-UmweltA-5%7C22504100302%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 10","fileName":"be_22504100302_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3351,"text":"Punkt 10: Bebauungsplan O 20 - Dieburger Stra\u00dfe/Mozartweg - (erneuter Satzungsbeschluss) (V-Nr. 2006/0298) Der Vorlage wird - bei Stimmenthaltung der Fraktion UFFBASSE und UWIGA - zugestimmt.  9 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-UmweltA-5%7C22504100302%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-UmweltA-5%7C22504100302%7C1"}}],"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-LiegenA-4","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Meeting","name":"1. 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Walburga J u n g vor. Weitere Vorschl\u00e4ge werden nicht gemacht. Die Wahl wird, da niemand widerspricht, per Akklamation vorgenommen.  Bei Stimmenthaltung der Betroffenen wird Stadtve. Jung zur Vorsitzenden des Ausschusses f\u00fcr Liegenschaften und Wirtschaftsf\u00f6rderung gew\u00e4hlt. Stadtve. Jung nimmt die Wahl an und dankt f\u00fcr das ihr entgegengebrachte Vertrauen. Stadtve. Jung \u00fcbernimmt den Vorsitz.\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-LiegenA-4%7Czt_0%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-LiegenA-4%7Czt_0%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-LiegenA-4%7Czt_1%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-LiegenA-4","number":"2","name":"Wahl der / des stelllv. 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Bornheimer nimmt die Wahl an und dankt f\u00fcr das Vertrauen.\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-LiegenA-4%7Czt_1%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-LiegenA-4%7Czt_1%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-LiegenA-4%7C23001100119%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-LiegenA-4","number":"3","name":"Kenntnisnahme gem\u00e4\u00df Ziffer 3.8 DAH von den durchgef\u00fchrten Grundst\u00fccksan- und verk\u00e4ufen usw. durch den Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung IV. Quartal 2005\r\nTO II","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/773","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-LiegenA-4%7C23001100119%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 3","fileName":"be_23001100119_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3419,"text":"Punkt 3: Kenntnisnahme gem\u00e4\u00df Ziffer 3.8 DAH von den durchgef\u00fchrten Grundst\u00fccksan- und verk\u00e4ufen usw. durch den Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung IV. Quartal 2005 (V-Nr. 2006/0120) Der Ausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis.   ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-LiegenA-4%7C23001100119%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-LiegenA-4%7C23001100119%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-LiegenA-4%7C21302100142%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-LiegenA-4","number":"4","name":"Tauschvertrag Firma Merck / Wissenschaftsstadt Darmstadt","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/795","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-LiegenA-4%7C21302100142%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 4","fileName":"be_21302100142_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3343,"text":"Punkt 4: Tauschvertrag Firma Merck / Wissenschaftsstadt Darmstadt (V-Nr. 2006/0141) Der Vorlage wird einstimmig zugestimmt. 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Sitzung des Magistrats der Wissenschaftsstadt Darmstadt","more-it-solutions:public_status_id":"4","meetingState":"durchgef\u00fchrt","cancelled":false,"start":"2006-05-17T15:00:00+02:00","end":"2006-05-17T16:30:00+02:00","location":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Mag-17/location","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Location","description":"Magistratssaal \"Graz\", Luisenplatz 5 a, 64283 Darmstadt","geojson":{"type":"Feature","geometry":{"type":"Point","coordinates":[]}},"streetAddress":"Luisenplatz 5 a","room":"Magistratssaal \"Graz\"","postalCode":"64283","subLocality":"Darmstadt","locality":"Darmstadt","web":"https://darmstadt.gremien.info","created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false,"meetings":[]},"organization":["https://darmstadt.gremien.info/oparl/organization/Mag"],"organization_active_1":"1","participant":["https://darmstadt.gremien.info/oparl/person/16"],"agendaItem":[{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Mag-17%7C21904100289%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Mag-17","number":"299","name":"\u00dcberplanm\u00e4\u00dfige Ausgaben gem. \u00a7 100 HGO in Verbindung mit Ziff. 3.4.7 DAH in H\u00f6he von 31.000,00 Euro bei der Hhst. 02.6154001.950001 f\u00fcr das Hj. 2006\r\nHaus der Vereine, Oberstra\u00dfe 16\r\nhier: Ausbau Gew\u00f6lbekeller","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/265","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Mag-17%7C21904100289%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 299","fileName":"be_21904100289_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":14690,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 11.05.2006 Dezernat VI an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: Hochbau- und Maschinenamt    Vorlage-Nr. 2006/0286 Magistratsbeschluss-Nr. 299 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss Dezernat I Dezernat II  OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: I           II VI          41 20         65 BE Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: \u00dcberplanm\u00e4\u00dfige Ausgaben gem. \u00a7 100 HGO in Verbindung mit Ziff. 3.4.7 DAH in H\u00f6he von 31.000,00 Euro bei der Hhst. 02.6154001.950001 f\u00fcr das Hj. 2006 Haus der Vereine, Oberstra\u00dfe 16 hier: Ausbau Gew\u00f6lbekeller  Vorlage vom: 11.05.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: Bei der Haushaltsstelle 02.6154001.950001 (Haus der Vereine, Oberstra\u00dfe 16 - Ausbau Gew\u00f6lbekeller) werden \u00fcberplanm\u00e4\u00dfige Mittel in H\u00f6he von 31.000,00 Euro erforderlich. Der Magistrat genehmigt diese \u00fcberplanm\u00e4\u00dfige Ausgabe, f\u00fcr die ein unabweisbares Bed\u00fcrfnis besteht und die unvorhergesehen ist, gem. \u00a7 100 HGO. Deckungsmittel werden aus den Haushaltsstellen: Haus der Vereine 02 7616001.950000                            6.000,00 Euro Heizung- /Energieeinsparung in st\u00e4dt. Geb\u00e4uden 02 8800001.950004                           25.000,00 Euro zur Verf\u00fcgung gestellt. Anlagen:[MdSD3] Kosten\u00fcberwachung Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]17.05.2006 Der Vorlage wird zugestimmt.  Begr\u00fcndungsseite zur Magistratsvorlage vom 11.05.2006  Der Magistrat hat am 03.03.2004, V-Nr. 0172 beschlossen, den Gew\u00f6lbekeller als \u00dcbungsraum f\u00fcr Musikgruppen auszubauen Durch eine schwere Erkrankung des Architekten Mitte letzten Jahres, die nun k\u00fcrzlich zu dessen Tod f\u00fchrte, hat sich die Ma\u00dfnahme, die im Sp\u00e4therbst 2005 abgeschlossen sein sollte, verz\u00f6gert. Erschwerte Bedingungen (komplizierter Verbau der Baugrube in Verbindung mit der Bruchsteinkellerwand) in Verbindung mit der notwendigen au\u00dfenliegenden Fluchttreppe erfordern einen h\u00f6heren Aufwand. Ebenso sind erh\u00f6hte Aufwendungen bei den Putzerarbeiten in Verbindung mit dem Natursteinkellergew\u00f6lbe angefallen. Wie sich im Nachhinein zeigte ergeben sich die Zusatzkosten aufgrund mangelhafter Planung seitens des Architekten der diese Aufwendungen bereits im Rahmen einer gr\u00fcndlicheren Planung h\u00e4tte erkennen m\u00fcssen. Zu einem geringen Teil handelt es sich allerdings auch um nicht vorhersehbare Ma\u00dfnahmen. Insbesondere im Bereich des Verbaus bei der Fluchttreppe musste eine m\u00f6glichst kosteng\u00fcnstige L\u00f6sung in Verbindung mit Tragwerksplaner, Pr\u00fcfingenieure und der beauftragten Baufirma entwickelt werden. Erst dann konnte die Baufirma ein Nachtragsangebot vorlegen, sodass die erforderlichen Zusatzkosten erst jetzt vorliegen. Zur Fertigstellung werden zus\u00e4tzlich 31.000,00 Euro ben\u00f6tigt, sodass sich die Gesamtkosten auf 91.000,00 Euro erh\u00f6hen.  Zur Deckung stehen Mittel unter den Haushaltsstellen: Haus der Vereine 02 7616001.950000                                6.000,00 Euro Heizung- /Energieeinsparung in st\u00e4dt. Geb\u00e4uden 02 8800001.950004                               25.000,00 Euro _________________________________________________________________________    31.000,00 Euro zur Verf\u00fcgung. Die Ma\u00dfnahme wird mit Mitteln aus der Einfachen Stadterneuerung Eberstadt gef\u00f6rdert. F\u00fcr den Abruf dieser Mittel wurde letztmals eine Verl\u00e4ngerung bis Ende Juni 2006 gew\u00e4hrt. Nach unverz\u00fcglicher Beauftragung dieser Mehraufwendungen, die unvorhergesehen und unabweisbar sind, k\u00f6nnen die Mittel rechtzeitig abgerufen werden.  Darmstadt, 11.05.2006 65-ka/kn  Nst.: 26 45 Der Dezernent I          Der Dezernent II           Der Dezernent VI  Walter Hoffmann         Wolfgang Glenz           Dipl.-Ing. Dieter Wenzel Oberb\u00fcrgermeister        B\u00fcrgermeister            Stadtrat [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-17%7C21904100289%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-17%7C21904100289%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Mag-17%7C22004100291%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Mag-17","number":"303","name":"Jugendstilbad Darmstadt","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/287","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Mag-17%7C22004100291%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 303","fileName":"be_22004100291_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":14035,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle: 28.04.2006 Dezernat I an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: Sportamt Eigenbetrieb B\u00e4der    Vorlage-Nr. 2006/0288 Magistratsbeschluss-Nr. 303 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss Dezernat VI  OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: I            III VI           52 418         61 Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Jugendstilbad Darmstadt Vorlage vom: 20.04.2006 Beschlussvorschlag: Die Restaurierung und die Rekonstruktion relevanter Jugendstilelemente werden bei der Bauma\u00dfnahme Jugendstilbad Darmstadt so umfangreich ausfallen, dass keine weiteren Mittel f\u00fcr Kunst am Bau eingestellt werden m\u00fcssen. Anlagen:  Beschluss des Magistrats vom 17.05.2006 Der Vorlage wird zugestimmt. Frau AR in Preisher erl\u00e4utert eingehend anhand von Pl\u00e4nen die Gesamtma\u00dfnahme des Projektes und beantwortet die an sie gerichteten Fragen. Im \u00fcbrigen geht man davon aus, dass die durch den Betrieb des Jugendstilbades entstehenden Kosten gedeckt sind.     Begr\u00fcndungsseite zur Magistratsvorlage vom 20.04.2006: Mit Magistratsbeschluss Nr. 516 vom 02.05.1990 und dem darauf folgenden Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.07.1990 trat die heute noch aktuelle Richtlinie Kunst am Bau in Kraft. Diese besagt, dass die f\u00fcr Kunst am Bau einzusetzenden Mittel 2 % der in den Kostengruppen 3 und 5 zusammengefassten Baukosten betragen m\u00fcssen bis zu einem Investitionsbedarf von 5 Mio EURO. F\u00fcr denjenigen Teil der Gesamtbaukosten, der 5 Mio EURO \u00fcbersteigt, sind 1,5 % einzusetzen. Bei einem Gesamtbauvolumen von 18 Mio EURO w\u00e4ren dies 295.000,- EURO. Das Darmst\u00e4dter Jugendstilbad ist ein Kulturdenkmal der Darmst\u00e4dter Baukunst vom Beginn es 20. Jahrhunderts, das seinen besonderen Wert in der urspr\u00fcnglich reichen k\u00fcnstlerischen und kunsthandwerklichen Ausstattung hatte. Plastische Objekte sind zum Teil noch erhalten, wie am Portal die Reliefe und das Giebeldreieck von Heinrich Jobst oder die Jugendstil-Bronzeleuchten von Albin M\u00fcller. Andere Objekte, wie die Brunnenanlage am Schwimmbecken, m\u00fcssen jedoch neu entstehen. Eine weitere wesentliche aber fehlende Ausstattung ist die nach dem Zweiten Weltkrieg unter wei\u00dfer Farbe verschwundene aufw\u00e4ndige Dekorationsmalerei in differenzierten Pastellfarben mit Jugendstilmotiven aus der Wasserwelt. Diese soll wieder freigelegt und rekonstruiert werden, damit das Bad zu seiner urspr\u00fcnglichen k\u00fcnstlerischen Wirkung zur\u00fcckfindet und dem Namen Jugendstilbad gerecht wird.    Die Rekonstruktionen machen den Einsatz von k\u00fcnstlerisch begabten Restauratoren und Bildhauern erforderlich, die nicht eigensch\u00f6pferische Werke entstehen lassen sondern versuchen sollen, nicht mehr Vorhandenes neu zu schaffen. Der hohe Anteil restauratorisch-k\u00fcnstlerischer Arbeiten deckt nach Auffassung der Denkmalpflege sowohl den Grundsatz der Richtlinie, die F\u00f6rderung freischaffender K\u00fcnstlerinnen und K\u00fcnstler im Bereich der Bildenden Kunst, als auch den hierf\u00fcr geforderten finanziellen Anteil an den Baukosten ab und macht den Einsatz besonderer, zus\u00e4tzlicher Mittel f\u00fcr Kunst am Bau entbehrlich. Darmstadt, den 20.04.2006 52/pr         Nst. 2974  Dezernat l                 Dezernat lll                 Dezernat VI    Walter Hoffmann            Klaus Feuchtinger           Dipl.Ing.Dieter Wenzel Oberb\u00fcrgermeister          Stadtrat                   Stadtrat ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-17%7C22004100291%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-17%7C22004100291%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Mag-17%7C20405100315%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Mag-17","number":"304","name":"\u00dcbernahme einer Ausfallb\u00fcrgschaft an die Freie Montessori-Schule Darmstadt","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/305","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Mag-17%7C20405100315%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 304","fileName":"be_20405100315_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":16232,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 04.05.2006 Dezernat II an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: K\u00e4mmerei    Vorlage-Nr. 2006/0311 Magistratsbeschluss-Nr. 304 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss Dezernat V  OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: \u00dcbernahme einer Ausfallb\u00fcrgschaft f\u00fcr ein Darlehen in H\u00f6he von 150.000 Euro an die Freie Montessori-Schule Darmstadt Vorlage vom: 04.05.06 Beschlussvorschlag[MdSD2]: Die Wissenschaftsstadt Darmstadt \u00fcbernimmt die Ausfallb\u00fcrgschaft f\u00fcr ein Darlehen in H\u00f6he von 150.000 Euro zu Gunsten der Freie Montessori-Schule Darmstadt f\u00fcr die neu zu gr\u00fcndende Montessori-Schule in Darmstadt.  Anlagen:[MdSD3] Schreiben der Freie Montessori-Schule Darmstadt vom 13. M\u00e4rz 2006 Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]17.05.2006 Der Vorlage wird zugestimmt.      Begr\u00fcndung zur Magistratsvorlage vom 4. Mai 2006   Vor knapp 100 Jahren gr\u00fcndete Maria Montessori in Rom das erste Montessori-Kinderhaus. Seitdem sind weltweit weitere Montessori-Kinderh\u00e4user f\u00fcr Drei- bis Sechsj\u00e4hrige, Montessori-Grund-, Haupt- und Sonderschulen f\u00fcr Sechs- bis Vierzehnj\u00e4hrige und Montessori-Sekundarschulen f\u00fcr Zehn- bis Neunzehnj\u00e4hrige gegr\u00fcndet worden. Die Kurzformel f\u00fcr die Montessori-P\u00e4dagogik lautet Hilf mir, es selbst zu tun . Das Bildungsangebot orientiert sich unmittelbar am Kind und ber\u00fccksichtigt konsequent die Bed\u00fcrfnisse des Kindes. Prinzipien sind, das Kind in seiner Pers\u00f6nlichkeit zu achten; es als ganzen, vollwertigen Menschen zu sehen; seinen Willen entwickeln helfen, indem man ihm Raum f\u00fcr freie Entscheidungen gibt; ihm helfen, selbst\u00e4ndig zu denken und zu handeln; ihm helfen, Schwierigkeiten zu \u00fcberwinden statt ihnen auszuweichen. Kinder sollen zu Selbst\u00e4ndigkeit, Verantwortungsbereitschaft, Kreativit\u00e4t und zu sorgsamem Umgang mit sich und der Natur erzogen werden. 2003 gr\u00fcndete sich der Montessori F\u00f6rdergemeinschaft Darmstadt e. V. als Elterninitiative, die die Gr\u00fcndung einer Montessori-Grundschule in Darmstadt vorbereitet hat. Geplant ist die Aufnahme des Schulbetriebs mit dem Schuljahr 2006/2007 mit 20 bis 25 Kindern. Geplant ist au\u00dferdem eine Nachmittagsbetreuung, sp\u00e4ter sollen auch eine weiterf\u00fchrende Schule und ein Kindergarten hinzukommen. F\u00fcr das erste Jahr liegen bereits 18 verbindliche Anmeldungen vor. Von der Bauverein AG sollen geeignete R\u00e4ume in der Bismarckstra\u00dfe 15 angemietet werden. Die R\u00e4ume eignen sich f\u00fcr den Schulbetrieb und sind vormals von der Freie Christliche Schule Darmstadt angemietet worden. D. h. die R\u00e4ume sind als Schulr\u00e4ume genehmigt. Dem Staatlichen Schulamt liegt der Antrag auf Genehmigung als Ersatzschule nach den Vorschriften des Hess. SchulG zur Bearbeitung vor. Da neu gegr\u00fcndete Schulen erst nach drei Jahren Zusch\u00fcsse aus Landesmitteln erhalten (50 % der einbehaltenen Zusch\u00fcsse werden r\u00fcckwirkend \u00fcber zehn Jahre an die Schule gezahlt) und die finanzielle Last der Gr\u00fcndung \u00fcber mehrere Elterngenerationen verteilt werden soll, ist die Aufnahme eines Kredits geplant. Laut Finanzplanung liegt der Finanzbedarf der ersten drei Jahre bei ca. 280.000 Euro, der durch Elterneinlagen, Fundraising sowie bei der Bank und den Eltern aufzunehmenden Darlehen gedeckt werden soll. Durch aktives Fundraising soll mittelfristig eine Stabilisierung bzw. eine Senkung des Schulgeldes erreicht werden. Von der Software AG Stiftung ist eine F\u00f6rderung von 80.000 Euro in Aussicht gestellt worden. Zur Absicherung des aufzunehmenden Kredits von 200.000 Euro bittet die Montessori F\u00f6rdergemeinschaft um Gew\u00e4hrung einer B\u00fcrgschaft von 150.000 Euro. Die Tilgung des Darlehens soll nach der vorgelegten Finanzplanung ab dem 5. Jahr beginnen. Wenn der r\u00fcckwirkende Landeszuschuss gezahlt wird, soll die Tilgung \u00fcber einen Zeitraum von f\u00fcnf Jahren erfolgen. Sollte die Zahlung nicht erfolgen, wird die Tilgung \u00fcber zehn Jahre gestreckt.     Die Wissenschaftsstadt Darmstadt unterst\u00fctzt mit der B\u00fcrgschaft die Gr\u00fcndung der Freie Montessori-Schule, da eine weitere Freie Schule die Bildungslandschaft in Darmstadt noch attraktiver machen wird.   Der Dezernent II   Die Dezernentin V i.V.  Wolfgang Hoffmann   Daniela Wagner Oberb\u00fcrgermeister   Stadtr\u00e4tin  Anlage [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. ?? ?? ?? ?? 2\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-17%7C20405100315%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-17%7C20405100315%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Mag-17%7C22504100306%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Mag-17","number":"306","name":"Bebauungsplan E 16.2 - R\u00fcbezahlweg S\u00fcdwest - (Darlegung)","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/279","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Mag-17%7C22504100306%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 306","fileName":"be_22504100306_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":14624,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 08.05.2006 Dezernat VI an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: Stadtplanungsamt    Vorlage-Nr. 2006/0302 Magistratsbeschluss-Nr. 306 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss   OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: VI           61 67           BE Stvv   Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Bebauungsplan E 16.2 - R\u00fcbezahlweg S\u00fcdwest - (Darlegung) Vorlage vom: 27.04.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: 1. Dem Vorentwurf zum Bebauungsplan E 16.2 und den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung wird zugestimmt. Sie sind der fr\u00fchzeitigen \u00d6ffentlichkeitsbeteiligung gem. \u00a7 3 (1) BauGB zugrunde zu legen. 2. Die fr\u00fchzeitige Unterrichtung der \u00d6ffentlichkeit gem\u00e4\u00df \u00a7 3 (1) BauGB erfolgt bei der Stadtbauverwaltung - Stadtplanungsamt - auf die Dauer eines Monats durch Auslegung der unter Punkt 1 genannten Planungsunterlagen. W\u00e4hrend dieser Zeit ist Gelegenheit zur \u00c4u\u00dferung und Er\u00f6rterung gegeben. Diese Art und Weise der fr\u00fchzeitigen \u00d6ffentlichkeitsbeteiligung ist orts\u00fcblich bekannt zu machen.  Anlagen:[MdSD3] E 16.2 Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]17.05.2006 Der Vorlage wird zugestimmt.  Begr\u00fcndungsseite zur Magistratsvorlage VI vom 27.04.2006: Zu 1: Im rechtskr\u00e4ftigen Bebauungsplan E 16 ist im Bereich der S\u00fcdwestseite des R\u00fcbezahlweges landwirtschaftliche Fl\u00e4che ausgewiesen. Da es st\u00e4dtebaulich, landschaftsplanerisch und forstrechtlich vertretbar ist, diese Fl\u00e4che zu bebauen, sollen hier Wohnbaufl\u00e4chen zur Arrondierung der vorhandenen Bebauung in der Umgebung ausgewiesen werden. Mit der Bebauungsplan\u00e4nderung soll die Fortf\u00fchrung der Bebauung auf der S\u00fcdseite des R\u00fcbezahlweges erm\u00f6glicht werden. Auf der verbleibenden Fl\u00e4che k\u00f6nnen 4 Ein- bis Zweifamilienh\u00e4user entstehen. Damit kann Wohnraum in bevorzugter Wohnlage ohne Eingriff in die umgebende sch\u00fctzenswerte Landschaft geschaffen werden. Durch den zwischen den geplanten Wohnbaufl\u00e4chen und dem Wald liegenden Ackerlandstreifen wird der in besonderem Ma\u00dfe erhaltenswerte Waldrand gesch\u00fctzt. Der geplante Wendehammer am Ende der Stra\u00dfe dient insbesondere den Entsorgungsfahrzeugen. Die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans E 16 bleiben ansonsten unver\u00e4ndert. Zu 2: Die fr\u00fchzeitige Unterrichtung der \u00d6ffentlichkeit \u00fcber die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende L\u00f6sungen, die f\u00fcr die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung erfolgt durch \u00f6ffentliche Auslegung des Bebauungsplanvorentwurfs und der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung. Parallel werden die Beh\u00f6rden und sonstigen Tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher Belange beteiligt.  An die Einarbeitung der hierbei eingehenden Stellungnahmen in den Entwurf zum Bebauungsplan schlie\u00dft sich dann die Offenlage des Bebauungsplanentwurfs gem\u00e4\u00df \u00a7 3 Abs. 2 BauGB an, auch wenn die Er\u00f6rterung zu einer anderen Planung f\u00fchrt. Der Dezernent VI:   Dipl.-Ing. Dieter Wenzel Stadtrat Anlage: Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung zum Bebauungsplan E 16.2 vom 27.04.2006 Zu den Sitzungen werden ausgelegt bzw. aufgeh\u00e4ngt: Der zeichnerische Teil des Bebauungsplanvorentwurfs E 16.2 Vorab werden \u00fcbersandt: 14 Exemplare des Bebauungsplanvorentwurfs E 16.2 f\u00fcr die Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung Darmstadt, den 27.04.2006 VI/61.4 zim Nst. 2603 [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-17%7C22504100306%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-17%7C22504100306%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Mag-17%7C20205100311%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Mag-17","number":"307","name":"Besetzung der Krankenhausbetriebskommission","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/288","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Mag-17%7C20205100311%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 307","fileName":"be_20205100311_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":17887,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 11.05.2006 Dezernat I an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: Hauptamt    Vorlage-Nr. 2006/0307 Magistratsbeschluss-Nr. 307 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss   OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: I            II IV           100 54          Stvv Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Besetzung der Krankenhausbetriebskommission  Vorlage vom: 02.05.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: Nach der konstituierenden der Stadtverordnetenversammlung am 27. April 2006 ist auch die Besetzung der Krankenhausbetriebskommission neu zu w\u00e4hlen. Nach \u00a7 6 des Eigenbetriebsgesetzes in Verbindung mit \u00a7 8 Abs. der Betriebssatzung f\u00fcr das Klinikum Darmstadt vom 25. 11. 1981 geh\u00f6ren der Krankenhausbetriebskommission an: - 3 Mitglieder des Magistrats - als Vorsitzende/r der Oberb\u00fcrgermeister oder in seiner Vertretung ein von ihm benanntes Magistratsmitglied - der Stadtk\u00e4mmerer/in als zust\u00e4ndige/r Dezernent/in f\u00fcr die Kliniken, - falls diese/r zum Vertreter des OB bestimmt, ein weiteres Magistratsmitglied 4 Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung 2 sachkundige Personen nach Vorschlag des Magistrats 2 Mitglieder des Personalrates der Kliniken     Anlagen:[MdSD3]  Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]17.05.2006 OB Hoffmann benennt Stadtr\u00e4tin Lehr zu seiner Vertretung. B\u00fcrgermeister Glenz nimmt die Magistratsposition als K\u00e4mmerer an. F\u00fcr die 3. Magistratsposition wird Stadtr\u00e4tin Diekmann entsandt.  Im \u00fcbrigen wird der Vorlage zugestimmt.    Begr\u00fcndung zur Magistratsvorlage am 02. Mai 2006  Nach der konstituierenden Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ist u. a. auch die Besetzung der Krankenhausbetriebskommission neu zu w\u00e4hlen. Auf Vorschlag der Verwaltungsdirektion des Klinikums werden als sachkundige Personen f\u00fcr die Krankenhausbetriebskommission benannt: Herr Dipl. Ing. Rainer M\u00fcller-Donges, Ohlystra\u00dfe 58, 64285 Darmstadt und Herr Dr. med. Harald Wirth, Heidelberger Landstra\u00dfe 178, 64297 Darmstadt. Die Mitglieder des Personalrates sind f\u00fcr die Dauer der Wahlzeit des Personalrates gew\u00e4hlt. Die Wahlzeit l\u00e4uft im Mai 2008 ab. In die Krankenhausbetriebskommission wurden seitens des Personalrates Frau Marrikka Tesar und Herr Georg Faust gew\u00e4hlt.  Darmstadt, 02. Mai 2006 100/Ja Nst.: 2318   Walter Hoffmann   Wolfgang Glenz Oberb\u00fcrgermeister   B\u00fcrgermeister Bisherige Regelung: 2. Krankenhausbetriebskommission \u00a7 6 Eigenbetriebsgesetz in Verbindung mit \u00a7 8 Abs. 1 Betriebssatzung f\u00fcr das Klinikum Darmstadt vom 25.11.1981 3 Mitglieder des  Magistrats - als Vorsitzende/r der  Oberb\u00fcrgermeister oder    in seiner Vertretung ein  von ihm bestimmtes   Magistratsmitglied - der/die Stadtk\u00e4mmerer - der/die zust\u00e4ndige   Dezernent/in f\u00fcr die   Kliniken; falls diese/r  zum Vertreter des OB  bestimmt, ein weiteres  Magistratsmitglied 4 Mitglieder der Stvv. 2 sachkundige Personen  nach Vorschlag des  Magistrats 2 Mitglieder des Personalrates der Kliniken Derzeit a) Magistrat   Bgm. Wolfgang Glenz,   StR`in Cornelia   Diekmann,   StR`in Monika Lehr in   in OB-Vertretung)  b) StaVO   Sabine Heilmann   Jochen Partsch   Hildegard Strube   Rafael Rei\u00dfer c) sachkundige Personen  Rainer M\u00fcller-  Donges  Dr. Harald Wirth d) Personalrat   Georg Faust   Marikka Tesar Legislaturperiode a) OB kraft Satzung, ergo der/die durch ihn be- stimmte Vertreter/in, Stadtk\u00e4mmerer/in kraft Satzung, das weitere Magist- ratsmitglied durch Mehrheitswahl b)  Listenwahl a) Listenwahl durch     Magistrat d)  Wahl durch die StaVO nach Mehrheitswahl auf Vorschlag des Personalrates. Magistratsbeschlu\u00df vom 06. Juni 2001, Beschlu\u00df StaVO vom 19. Juni 2001.   Die Mitglieder des Personalrates sind nach den Bestimmungen des Eigenbetriebsgesetzes zu w\u00e4hlen f\u00fcr die Dauer ihrer Wahlzeit, also f\u00fcr 4 Jahre. Die derzeitige Wahlzeit endet Mai 2008. [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. 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Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: I            II 54          100 Stvv Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Wahl von Patientenf\u00fcrsprecher/innen Klinikum Darmstadt und Alicehospital Vorlage vom: 04.05.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: Der Magistrat schl\u00e4gt die in der anliegenden Begr\u00fcndung vorgeschlagenen Patientenf\u00fcrsprecher/innen f\u00fcr das Klinikum und das Alice-Hospital vor. Die Vorlage ist der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.  Anlagen:[MdSD3]  Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]17.05.2006 Der Magistrat schl\u00e4gt die in der Begr\u00fcndung benannten Patientenf\u00fcrsprecher/innen vor.    Begr\u00fcndung zur Magistratsvorlage am 04. Mai 2006 F\u00fcr die Dauer der Wahlperiode sind f\u00fcr das Klinikum und das Alice-Hospital neue Patientenf\u00fcrsprecher/innen zu w\u00e4hlen.  Die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung des Alice-Hospital hat als Patientenf\u00fcrsprecherinnen zur Wahl durch die Stadtverordnetenversammlung vorgeschlagen: Frau Helga Engler, geb. 26. 07. 1939 Wilhelm-Gl\u00e4ssing-Stra\u00dfe 11, 65283 Darmstadt und Frau Isolde Sutor, geb. 15. 07. 1944 Gutenbergstra\u00dfe 51, 64289 Darmstadt Die Direktion des Klinikums hat aus ihrem Bereich als Patientenf\u00fcrsprecherinnen vorgeschlagen: Frau Dr. med. Barbara Schneider Am Elfengrund 39, 64297 Darmstadt  Frau Annekatrin Eilers Jahnstra\u00dfe 89, 64285 Darmstadt sowie Frau Helene Pelizaeus Friedrich-Naumann-Stra\u00dfe 9, 64297 Darmstadt Die Vorgenannten haben ihre Zustimmung im Falle einer Wahl durch die Stadtverordnetenversammlung gegeben.  Darmstadt, 04.Mai 2006 100/Ja Nst.: 2318   Walter Hoffmann                        Wolfgang Glenz Oberb\u00fcrgermeister                       B\u00fcrgermeister  Bisherige Regelung:  78. Patientenf\u00fcrsprecherinnen Rechtliche Grundlage Anzahl der Vertreter Wahlzeit Wahlmodus Sonstiges \u00a7 7 des Hessischen Krankenhausgesetzes vom 18.12.1989. Zahl h\u00e4ngt von der Zahl und der Gr\u00f6\u00dfe der im Gebiet der kreisfreien Stadt vorhandenen Krankenh\u00e4user ab. Derzeit Dr. med. Barbara Schneider, Helen Pelizaeus und Annekatrin Eilers (alle Klinikum Darmstadt), Helga Engler und Isolde Sutor (Alice-Hospital) Legislaturperiode Wahl durch die Stadtverordneten-versammlung. Magistratsbeschluss vom 06. Juni 2001. StaVO-Beschluss vom 25.04.2002.  [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. 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Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: I II III 41 Stvv. 100 Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Besetzung von Kommissionen, Verb\u00e4nden u.\u00e4. hier: a) Theaterbeirat des Staatstheaters Darmstadt b) Verwaltungsausschuss des Staatstheaters Vorlage vom: 09.05.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: Nach der konstituierenden Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27. April 2006 sind die beiden oben genannten Gremien neu zu besetzen. Die Mitglieder des Verwaltungsausschusses d\u00fcrfen nicht gleichzeitig Mitglieder des Theaterbeirates sein; gleiches gilt f\u00fcr die Stellvertreter/innen.  Anlagen:[MdSD3]  Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]17.05.2006 Der Magistrat w\u00e4hlt wie nachstehend: Verwaltungsausschuss Staatstheater OB Hoffmann          ( Vertreter: Stadtrat Nebhuth B\u00fcrgermeister Glenz     ( Vertreter Stadtrat Feuchtinger )   Theaterbeirat Stadtr\u00e4tin Lehr         ( Vertreter Stadtrat F\u00f6hrenbach ) Stadtrat Pakleppa      ( Vertreter Stadtrat Dr. Sabais )   Begr\u00fcndung zur Magistratsvorlage vom 09. Mai 2006  Verwaltungsausschuss des Staatstheaters Darmstadt Der Verwaltungsausschuss des Staatstheaters besteht aus 10 Mitgliedern. a) der Magistrat beruft 2 Mitglieder und Stellvertreter/innen. Ein Mitglied nimmt den Vorsitz im Wechsel mit einem Vertreter des Landes wahr; - der Vorsitzende wird vom Magistrat durch Mehrheitswahl bestimmt; die  weiteren Magistratsmitglieder werden durch Mehrheitswahl bestimmt;  gleiches gilt f\u00fcr die Vertretungen -  b) 3 Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung und deren Stellvertreter/innen - Listenwahl in der Stadtverordnetenversammlung- c) je ein Mitglied des Hessischen Kultusministeriums und des Ministeriums der Finanzen sowie 3 Landtagsabgeordnete - Angelegenheit des Landes Hessen -  Theaterbeirat des Staatstheaters Darmstadt Der Theaterbeirat besteht aus 15 Mitgliedern. a) 1 Magistratsmitglied als Vorsitzenden; 1 weiteres Mitglied sowie deren Vertreter/innen - Vorsitzende und weiteres Mitglied w\u00e4hlt der Magistrat nach Mehrheitswahl b) 5 Mitglieder/innen der Stadtverordnetenversammlung sowie deren Vertreter/innen Listenwahl durch Stadtverordnetenversammlung  c) 6 Mitglieder beruft der Hessische Kultusminister, 2 der Hessische Landtag  Darmstadt, 09. Mai 2006 100/Ja Nst.: 2318   Walter Hoffmann Oberb\u00fcrgermeister  Bisherige Regelung Verwaltungsausschu\u00df des Staatstheaters Darmstadt Rechtliche Grundlage Anzahl der Vertreter Wahlzeit Wahlmodus Sonstiges \u00a7 4 des Vertrages zwischen dem Land Hessen und der Stadt Darmstadt \u00fcber den Betrieb des Landes-theater Darmstadt vom 24.11.1971. Der Verwaltungsaus-schuss besteht aus 10 Mitgliedern a) Der Magistrat beruft 2 Mitglieder (und Stellvertreter). Ein Mitglied nimmt den Vorsitz im Wechsel mit einem Vertreter des Landes wahr. b)  3 Mitglieder der           StaVo und deren     Stellvertreter/innen c)  Je ein Mitglied des     Hessischen     Kultusministeriums     und des Ministerium    der Finanzen sowie    3 Landtagsabge-    ordnete. Derzeit a) OB Walter Hoffmann    (Vertreter: StR     Moritz Neumann)    Bgm. Wolfgang     Glenz (Vertreter StR    Klaus Feuchtinger), b) Hans-Werner Erb    Ludwig Achenbach    Hildegard     F\u00f6rster-Heldmann     (Vertreterin Iris     Bachmann) Legislaturperiode der jeweils entsendenden oder w\u00e4hlenden Gebietsk\u00f6rper-schaften. a) Vorsitzender wird von Magistrat durch Mehrheitswahl bestimmt. Das weitere Magistratsmitglied wird durch Mehrheitswahl bestimmt. Gleiches gilt f\u00fcr die Vertretungen. b) Listenwahl in der StaVO c) Sache des Landes Hessen. Magistratsbeschlu\u00df vom 06. Juni 2001. Beschluss StaVO vom 19.06.2001.  Verwaltungsaus-schussmitglieder d\u00fcrfen nicht gleichzeitig Theaterbeiratsmit-glieder sein. Gleiches gilt f\u00fcr die Stellvertreter/innen. Theaterbeirat des Staatstheaters Darmstadt Rechtliche Grundlage Anzahl der Vertreter Wahlzeit Wahlmodus Sonstiges \u00a7 5 Abs. 2 des Vertrages zwischen dem Land Hessen und der Stadt Darmstadt \u00fcber den Betrieb des Landestheaters Darmstadt vom 24.11.1971. Der Theaterbeirat besteht aus 15 Mitgliedern. a) 1 Magistrats-mitglied als Vorsitzenden,    1 weiteres    Magistratsmitglied    sowie deren Ver-    treter/innen. b) 5 Mitglieder der     StaVO sowie    deren     Vertreter/innen. c) 6 Mitglieder beruft der Hessische Kultusminister,    2 der Hessische    Landtag. Derzeit a) StR`in Monika Lehr    (Vorsitzende),    deren Vertreter    StR Karl-Peter    F\u00f6hrenbach,    StR`in Lieselotte     Kiel, deren    Vertreterin StR`in    B\u00e4rbel Schmidt. b) Dagmar Metzger (Vertreterin    Sabine Seidler) Dieter E. H\u00fcbner,    (Vertreter Dr.    Frank Sabais),    Otti Geschka    (Vertreterin     Hildegard Strube)    Dr. Sissy Geiger     (Vertreter Klaus    von Pr\u00fcmmer,    Dr. Christiane    Klein     Vertreter J\u00fcrgen     Barth) Legislaturperiode der jeweils entsendenden oder w\u00e4hlenden Gebietsk\u00f6rper-schaften. a) Vorsitzende und weiteres Mitglied w\u00e4hlt der Magistrat nach Mehrheitswahl b) Listenwahl durch StaVO. Magistratsbeschlu\u00df vom 06. Juni 2001. Beschluss der StaVO vom 19.06.2001.   Theaterbeiratsmit-glieder d\u00fcrfen nicht zugleich Mitglieder im Verwaltungsaus-schuss des Staatstheater sein. Gleiches gilt auch f\u00fcr die Stellvertreter/innen [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-17%7C20905100325%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-17%7C20905100325%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Mag-17%7C21005100330%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Mag-17","number":"310","name":"Neubildung der Gremien\r\nhier: Ausl\u00e4nderbeirat","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/304","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Mag-17%7C21005100330%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 310","fileName":"be_21005100330_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":11882,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 11.05.2006 Dezernat I an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Dez. V Amt: Hauptamt    Vorlage-Nr. 2006/0326 Magistratsbeschluss-Nr. 310 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss   OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: I            V 100         531 Stvv Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Neubildung der Gremien hier: Ausl\u00e4nderbeirat Vorlage vom: 10.05.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]:  1. Der Magistrat stellt fest, dass Frau Stadtr\u00e4tin Wagner wie seither als zust\u00e4ndige Dezernentin dem Ausl\u00e4nderbeirat mit beratender Stimme angeh\u00f6rt. 2. Nach der Satzung entsendet jede Fraktion ein Mitglied mit beratender Stimme in den Beirat. 3. Die Vorlage ist der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnisnahme weiterzuleiten.   Die Wahlen des Ausl\u00e4nderbeirates fanden am 27. 11. 2005 statt.   Anlagen:[MdSD3]  Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]17.05.2006 Der Magistrat nimmt Kenntnis.     Begr\u00fcndung zur Magistratsvorlage vom 10. Mai 2006 Nach der konstituierenden Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27. April 2006 sind die st\u00e4dtischen Gremien neu zu besetzen. Dem Ausl\u00e4nderbeirat geh\u00f6ren nach \u00a7 84 HGO in Verbindung mit \u00a7 3 der Satzung der Stadt Darmstadt vom 31. 03. 1988 in Verbindung mit \u00a7 9 Abs. 2 der Hauptsatzung, zuletzt ge\u00e4ndert am 06. 06. 2001 an: a) Magistrat   1 Mitglied mit beratender Stimme b) StaVO   jede Fraktion entsendet 1 Mitglied mit beratender Stimme c) 21 Mitglieder, die von den ausl\u00e4ndischen Einwohnern nach den Bestimmungen des   Kommunalwahlgesetzes vom 04.09. 2000 f\u00fcr 5 Jahre ( \u00a7 86 Abs. 1 HGO ) zu w\u00e4hlen  sind. Die Wahlen zum Ausl\u00e4nderbeirat fanden am 27. 11. 2005 statt.  Darmstadt, 10. Mai 2006 100/Ja Nst.: 2318   Walter Hoffmann                       Daniela Wagner Oberb\u00fcrgermeister                      Stadtr\u00e4tin    [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. 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Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: II            V 20           40 Stvv Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: \u00dcberplanm\u00e4\u00dfige Ausgaben gem. \u00a7 100 HGO in Verbindung mit Ziffer 3.4.7 DAH in H\u00f6he von 50.000,00 Euro bei der Haushaltsstelle 01.2810.672000 (Gastschulbeitr\u00e4ge) f\u00fcr das Haushaltsjahr 2006 Vorlage vom: 02.05.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: Bei der Haushaltsstelle 01.2810.672000 (Gastschulbeitr\u00e4ge) werden \u00fcberplanm\u00e4\u00dfige Mittel in H\u00f6he von 50.000,00 Euro erforderlich. Der Magistrat genehmigt diese unvorhergesehene \u00fcberplanm\u00e4\u00dfige Ausgabe, f\u00fcr die ein unabweisbares Bed\u00fcrfnis besteht, gem. \u00a7 100 HGO. Die Mehrausgaben werden durch Mehreinnahmen bei der Haushaltsstelle 01.2400.162000 (Gastschulbeitr\u00e4ge) gedeckt.  Anlagen:[MdSD3]  Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]17.05.2006 Der Vorlage wird mit der Ma\u00dfgabe zugestimmt, dass die Mittel nicht nach \u00a7 100 einzuplanen, sondern im 1. Nachtrag 2006 einzustellen sind. Die Vorlage ist der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.    Begr\u00fcndung zur Magistratsvorlage vom 27. April 2006:  Die Wissenschaftsstadt Darmstadt ist als Schultr\u00e4ger gem. \u00a7 163 ff. Hessisches Schulgesetz verpflichtet, Gastschulbeitr\u00e4ge an andere Schultr\u00e4ger zu entrichten, wenn deren allgemeinbildende Schulen von Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fclern mit Wohnsitz in Darmstadt bzw. die beruflichen Schulen von Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fclern mit einem Ausbildungs- oder Arbeitsverh\u00e4ltnis in Darmstadt besucht werden. Die H\u00f6he der Gastschulbeitr\u00e4ge wird jedes Jahr durch das Kultusministerium neu festgesetzt. Auch im Schuljahr 2005/06 besuchen zahlreiche Darmst\u00e4dter Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler die allgemeinbildenden und beruflichen Schulen in anderen St\u00e4dten und Kreisen. Dem Schulamt liegen bereits viele Gastschulbeitragsanforderungen vor, die jedoch aus den zur Verf\u00fcgung stehenden Haushaltsmitteln nicht in vollem Umfang gezahlt werden k\u00f6nnen.  \u00dcbersicht der bisherigen Anforderungen Grundschulen UA 2110 6.885,00 Euro Haupt- und Realschulen UA 2250 405,00 Euro Gymnasien UA 2300 4.050,00 Euro Berufliche Schulen UA 2400 82.831,00 Euro Sonderschulen UA 2700 11.640,00 Euro Gesamtschulen UA 2810 174.555,00 Euro Summe/Ausgaben 280.366,00 Euro verf\u00fcgbare Mittel im Deckungskreis 259.000,00 Euro  - 21.366,00 Euro Da aufgrund der Anforderungen der Vorjahre noch Schreiben einiger St\u00e4dte und Kreise zu erwarten sind, ist mit einem Gesamtausgabebedarf von rd. 309.000,00 Euro zu rechnen. Zur Deckung dieser unabweisbaren Ausgaben stehen Mehreinnahmen auf der Haushaltsstelle 01.2400.162 000 (Gastschulbeitr\u00e4ge) zur Verf\u00fcgung.  Darmstadt, 27.04.2006 40 I cs  Dezernat II  Dezernat V    Wolfgang Glenz  Daniela Wagner B\u00fcrgermeister  Stadtr\u00e4tin [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. 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Metzger (SPD-Fraktion) schl\u00e4gt zur Wahl als Vorsitzende Stadtve. Ruth Wagner vor. Weitere Vorschl\u00e4ge werden nicht gemacht. Bei Stimmenthaltung der Betroffenen wird Stadtve. Ruth Wagner einm\u00fctig zur Vorsitzenden des Ausschusses f\u00fcr Kultur und Wissenschaft gew\u00e4hlt. Stadtve. Wagner nimmt die Wahl an, \u00fcbernimmt den Vorsitz und dankt f\u00fcr das Vertrauen.\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-KulturA-5%7Czt_0%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-KulturA-5%7Czt_0%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-KulturA-5%7Czt_1%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-KulturA-5","number":"2","name":"Wahl der / des stellv. 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Metzger (SPD-Fraktion) beantragt f\u00fcr den Ausschuss bis zum n\u00e4chsten Haupt- und Finanzausschuss zu pr\u00fcfen, warum f\u00fcr das innere Darlehen mit einer Laufzeit von 30 Jahren ein Zinssatz von 3,5 % festgesetzt wurde. Ferner soll mit den Wirtschaftspr\u00fcfern die Frage der Laufzeit nochmals angesprochen werden und ob evtl. noch Sondertilgungen eingebaut werden k\u00f6nnen. Diese Fragen sollen im Haupt- und Finanzausschuss gekl\u00e4rt werden. Dem wird einvernehmlich zugestimmt. Der Vorlage wird einstimmig zugestimmt.   ?? ?? ?? ??\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-KulturA-5%7C22403100232%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-KulturA-5%7C22403100232%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-KulturA-5%7C20504100266%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-KulturA-5","number":"5","name":"Feststellung der Jahresabschl\u00fcsse 2003 der Betriebe gewerblicher Art und Eigenbetriebe","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/894","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-KulturA-5%7C20504100266%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 5","fileName":"be_20504100266_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":4000,"text":"Punkt 5: Feststellung der Jahresabschl\u00fcsse 2003 der Betriebe gewerblicher Art a) Vivarium b) Kindertagesst\u00e4tten und Eigenbetriebe a) Kulturinstitute b) B\u00e4der c) B\u00fcrger- und Kongressh\u00e4user der Wissenschaftsstadt Darmstadt (V-Nr. 2006/0263) Stadtve. Fischer (CDU-Fraktion) beantragt f\u00fcr die CDU-Fraktion zu pr\u00fcfen, warum f\u00fcr die Kindertagesst\u00e4tten keine Gewinnaussch\u00fcttung durch Verlustausgleich erfolgt ist. Dem wird zugestimmt. Der Vorlage wird - gegen die Stimme der Fraktion UWIGA und bei Stimmenthaltung der Fraktion UFFBASSE - zugestimmt.   ?? ?? ?? ?? 3\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-KulturA-5%7C20504100266%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-KulturA-5%7C20504100266%7C1"}}],"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-SchulA-7","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Meeting","name":"1. Sitzung des Ausschusses f\u00fcr Schulen und Kindertagesst\u00e4tten","more-it-solutions:public_status_id":"4","meetingState":"durchgef\u00fchrt","cancelled":false,"start":"2006-05-16T17:04:00+02:00","end":"2006-05-16T19:30:00+02:00","location":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-SchulA-7/location","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Location","description":"Konferenzraum Alkmaar, Rheinstra\u00dfe 23, 64283 Darmstadt","geojson":{"type":"Feature","geometry":{"type":"Point","coordinates":[]}},"streetAddress":"Rheinstra\u00dfe 23","room":"Konferenzraum Alkmaar","postalCode":"64283","subLocality":"Darmstadt","locality":"Darmstadt","web":"https://darmstadt.gremien.info","created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false,"meetings":[]},"organization":["https://darmstadt.gremien.info/oparl/organization/SchulA"],"organization_active_1":"1","participant":["https://darmstadt.gremien.info/oparl/person/167","https://darmstadt.gremien.info/oparl/person/720"],"agendaItem":[{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-SchulA-7%7Czt_0%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-SchulA-7","number":"1","name":"Wahl der / des Vorsitzenden","public":true,"resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-SchulA-7%7Czt_0%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 1","fileName":"be_zt_0_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3892,"text":"Punkt 1: Wahl der / des Vorsitzenden Stadtve. F\u00f6rster-Heldmann (Fraktion B\u00fc 90/Gr\u00fcne) schl\u00e4gt zur Wahl als Vorsitzenden Stadtv. Dr. H\u00fcttenberger (SPD-Fraktion) vor. Weitere Vorschl\u00e4ge werden nicht gemacht. Einstimmig wird Stadtv. Dr. H\u00fcttenberger zum Vorsitzenden des Ausschusses f\u00fcr Schulen und Kindertagesst\u00e4tten gew\u00e4hlt. Auf Befragen von stellv. Stadtverordnetenvorsteherin Fr\u00f6hlich erkl\u00e4rt Stadtv. Dr. H\u00fcttenberger, dass er die Wahl annimmt. Stadtv. 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Schneider schl\u00e4gt f\u00fcr die CDU-Fraktion zur Wahl als stellvertretenden Vorsitzenden Stadtv. Weiler vor.  Stadtve. G\u00fcnther (SPD-Fraktion) schl\u00e4gt zur Wahl als stellvertretenden Vorsitzenden Stadtv. Ludwig (FDP-Fraktion) vor. Stadtv. Barth (Fraktion UFFBASSE) schl\u00e4gt sich selbst zur Wahl als stellvertretenden Vorsitzenden vor. Die Stadtverordneten Weiler, Ludwig und Barth stellen sich kurz dem Ausschuss vor. Auf den Vorschlag Stadtv. Weiler entfallen 4 Stimmen Auf den Vorschlag Stadtv. Ludwig enthallen 8 Stimmen. Auf den Vorschlag Stadtv. Barth entf\u00e4llt 1 Stimme. Somit ist Stadtv. Ludwig (FDP-Fraktion) zum stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses f\u00fcr Schulen und Kindertagesst\u00e4tten gew\u00e4hlt. Auf Befragen des Vorsitzenden erkl\u00e4rt Stadtv. Ludwig, dass er die Wahl annimmt.\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-SchulA-7%7Czt_1%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-SchulA-7%7Czt_1%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-SchulA-7%7C20401100031%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-SchulA-7","number":"3","name":"Schulbausanierungsprogramm, Neubau der Heinrich-Heine-Schule","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/785","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-SchulA-7%7C20401100031%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 3","fileName":"be_20401100031_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3218,"text":"Punkt 3: Schulbausanierungsprogramm, Neubau der Heinrich-Heine-Schule (V-Nr. 2006/0033) Der Vorlage wird einstimmig zugestimmt.    6 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-SchulA-7%7C20401100031%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-SchulA-7%7C20401100031%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-SchulA-7%7C21602100150%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-SchulA-7","number":"4","name":"Schulbausanierungsprogramm\r\nHhst. 02.2400002 950014\r\nBerufsschulzentrum, Brandschutz 2. Priorit\u00e4t\r\nSanierung Klima Behaim-Schule, restliche Fu\u00dfb\u00f6den\r\nhier: Friedrich-List-Schule, Aufr\u00fcstung Klima und Elektroversorgung sowie\r\n        Austausch von Fu\u00dfb\u00f6den in PC-R\u00e4umen","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/807","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-SchulA-7%7C21602100150%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 4","fileName":"be_21602100150_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":4030,"text":"Punkt 4: Schulbausanierungsprogramm Hhst. 02.2400002 950014 Berufsschulzentrum, Brandschutz 2. Priorit\u00e4t Sanierung Klima Behaim-Schule, restliche Fu\u00dfb\u00f6den hier: Friedrich-List-Schule, Aufr\u00fcstung Klima und Elektroversorgung sowie     Austausch von Fu\u00dfb\u00f6den in PC-R\u00e4umen (V-Nr. 2006/0148) Die Ausschussmitglieder stellen fest, dass sie die Magistratsvorlage nicht erhalten haben. Der Vorsitzende schl\u00e4gt vor, dass der Ausschuss hierzu nochmals kurz vor n\u00e4chsten Stadtverordnetenversammlung tagen wird. Dem wird einvernehmlich zugestimmt.   3 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-SchulA-7%7C21602100150%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-SchulA-7%7C21602100150%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-SchulA-7%7C20903100197%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-SchulA-7","number":"5","name":"Ausweitung flexibler Betreuungszeitangebote\r\nhier: Folgevorlage zu dem Magistratsbeschluss Nr. 0386  vom 29.06.2005","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/819","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-SchulA-7%7C20903100197%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 5","fileName":"be_20903100197_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3331,"text":"Punkt 5: Ausweitung flexibler Betreuungszeitangebote hier: Folgevorlage zu dem Magistratsbeschluss Nr. 0386 vom 29.06.2005 (V-Nr. 2006/0196) Der Vorlage wird einstimmig zugestimmt.    ?? ?? ?? ?? 4 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-SchulA-7%7C20903100197%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-SchulA-7%7C20903100197%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-SchulA-7%7C21503100212%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-SchulA-7","number":"6","name":"Rahmenkonzeption f\u00fcr die st\u00e4dtischen Kindertagesst\u00e4tten","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/825","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-SchulA-7%7C21503100212%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 6","fileName":"be_21503100212_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":5137,"text":"Punkt 6: Rahmenkonzeption f\u00fcr die st\u00e4dtischen Kindertagesst\u00e4tten - Kenntnisnahme - (V-Nr. 2006/0211) Stadtv. Ludwig (FDP-Fraktion) stellt den Antrag, die Magistratsvorlage bis zur n\u00e4chsten Sitzung des Ausschusses zur\u00fcckzustellen, da noch Beratungsbedarf bestehe. Der Vorsitzende weist darauf hin, dass dies eine Kenntnisvorlage sei. Im Ausschuss tauchen Fragen nach dem Bildungs- und Erziehungsplan auf. MOR Hartmann (Schulamt) teilt mit, dass zur Zeit daran gearbeitet wird. Auf Nachfragen der Stadtverordneten weist der Vorsitzende darauf hin, dass der Bildungs- und Erziehungsplan (Bildung von Anfang an, Bildungs- und Erziehungsplan f\u00fcr Kinder von 0 bis 10 Jahren in Hessen) im Internet unter der Adresse www.kultusministerium.hessen.de einsehbar sei. Den Bildungs- und Erziehungsplan in ausgedruckter Form w\u00fcnschen die Stadtv. Bradna, Bornheimer, Ludwig, Sturm und Weiler. Die Zusendung erfolgt \u00fcber das Schulamt.  Der Vorsitzende weist darauf hin, dass das n\u00e4chste Mal im Ausschuss der Nachtrags-Haushalt beraten wird. Je nach dem wie gro\u00df die Tagesordnung ist, findet die Information \u00fcber den Bildungs- und Erziehungsplan evtl. erst nach der Sommerpause statt. Der Ausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis. ?? ?? ?? ?? 3 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-SchulA-7%7C21503100212%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-SchulA-7%7C21503100212%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-SchulA-7%7C22102100157%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-SchulA-7","number":"7","name":"Georg-August-Zinn-Schule, Ausbau zur 3-z\u00fcgigen Grundschule\r\n1. Nachtrag zum VMH 2006","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/870","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-SchulA-7%7C22102100157%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 7","fileName":"be_22102100157_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":4523,"text":"Punkt 7: Georg-August-Zinn-Schule, Ausbau zur 3-z\u00fcgigen Grundschule 1. Nachtrag zum VMH 2006 (V-Nr. 2006/0155) Auf Nachfrage des Stadtv. Weiler (CDU-Fraktion) erkl\u00e4rt BD Kaffenberger (Hochbau- und Maschinenamt) betr. der Altbauten, dass die Gelder s\u00e4mtlicher Schulen, die in einem Jahr im Schulbausanierungsprogramm sind, sind gegenseitig deckungsf\u00e4hig. Der Vorsitzende stellt fest, dass die Vorlage zu einer Beschleunigung des Neubaus f\u00fchrt, die es m\u00f6glich macht, dass die Schule bis zum Ende des Jahres fertig ist. Durch die Beschleunigung ist im Sinne der urspr\u00fcnglichen Planung eine zeitliche L\u00fccke bis zur geplanten Sanierung des Altbaus entstanden. Diese L\u00fccke soll noch geschlossen werden. Hier bem\u00fche sich das Dezernat und das Amt darum, die Sanierung vorzuziehen. Er schl\u00e4gt vor, dass nach der Sommerpause \u00fcber den Stand der Dinge im Ausschuss berichtet wird. Der Vorlage wird - bei einer Stimmenthaltung aus der CDU-Fraktion - zugestimmt.  3 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-SchulA-7%7C22102100157%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-SchulA-7%7C22102100157%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-SchulA-7%7C21004100275%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-SchulA-7","number":"8","name":"Ausbauplanung f\u00fcr Pl\u00e4tze in Tageseinrichtungen f\u00fcr Kinder im Alter unter 3 Jahren","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/880","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-SchulA-7%7C21004100275%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 8","fileName":"be_21004100275_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":4468,"text":"Punkt 8: Ausbauplanung f\u00fcr Pl\u00e4tze in Tageseinrichtungen f\u00fcr Kinder im Alter unter 3 Jahren - Kenntnisnahme -  (V-Nr. 2006/0271) Stadtve. Bradna (SPD-Fraktion) fragt, wie in der Magistratsvorlage, S. 3 der Begr\u00fcndung die Zahl 104 neue Pl\u00e4tze zustande kommt? MOR Hartmann (Schulamt) l\u00e4sst kl\u00e4ren, wie die Zahl zustande kommt. Er weist darauf hin, unabh\u00e4ngig davon, ob die Zahl stimmt oder nicht, dass \u00fcber die Dauer von 4 Jahren 452 Pl\u00e4tze geschaffen werden, um auf eine Gesamtversorgung von 20 % zu kommen. Dies sei die Kernaussage, die in dieser Vorlage fehle. Erg\u00e4nzend weist der Vorsitzende darauf hin, dass bei dem Konzept die Tageseltern noch nicht einbezogen sind. Dies geschieht \u00fcber eine separate Vorlage, die zust\u00e4ndigkeitshalber von der Sozialverwaltung erstellt wird. Der Ausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis.  ?? ?? ?? ?? 3 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-SchulA-7%7C21004100275%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-SchulA-7%7C21004100275%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-SchulA-7%7C21204100280%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-SchulA-7","number":"9","name":"1. Nachtragshaushalt 2006\r\nhier: Schaffung zus\u00e4tzlicher Pl\u00e4tze in Tageseinrichtungen f\u00fcr Kinder im Alter \r\nunter 3 Jahren in 2006","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/883","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-SchulA-7%7C21204100280%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 9","fileName":"be_21204100280_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3353,"text":"Punkt 9: 1. Nachtragshaushalt 2006 hier: Schaffung zus\u00e4tzlicher Pl\u00e4tze in Tageseinrichtungen f\u00fcr Kinder im Alter unter 3 Jahren in 2006 (V-Nr. 2006/0277) Der Vorlage wird einstimmig zugestimmt.   ?? ?? ?? ?? 3 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-SchulA-7%7C21204100280%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-SchulA-7%7C21204100280%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-SchulA-7%7C20504100266%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-SchulA-7","number":"10","name":"Feststellung der Jahresabschl\u00fcsse 2003 der Betriebe gewerblicher Art und Eigenbetriebe","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/893","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-SchulA-7%7C20504100266%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 10","fileName":"be_20504100266_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":5573,"text":"Punkt 10: Feststellung der Jahresabschl\u00fcsse 2003 der Betriebe gewerblicher Art a) Vivarium b) Kindertagesst\u00e4tten und Eigenbetriebe a) Kulturinstitute b) B\u00e4der c) B\u00fcrger- und Kongressh\u00e4user der Wissenschaftsstadt Darmstadt (V-Nr. 2006/0263) Stadtve. Bornheimer (Fraktion UWIGA) fragt, betr. der Anlage 1 der Begr\u00fcndungsseite (Kindertagesst\u00e4tten der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Jahresabschluss zum 31. Dezember 2003, Bilanz zum 31. Dezember 2003), Punkt B. Umlageverm\u00f6gen, 2. Sonstige Verm\u00f6gensgegenst\u00e4nde, wie das zu verstehen sei, dass es hier eine Ver\u00e4nderung von ca. 5,6 Mio. \u20ac gebe. Dies soll im Haupt- und Finanzausschuss gekl\u00e4rt werden. Der Vorlage wird - bei Stimmenthaltung der FDP-Fraktion - zugestimmt. ?? ?? ?? ?? 3\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-SchulA-7%7C20504100266%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-SchulA-7%7C20504100266%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-SchulA-7%7C20405100318%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-SchulA-7","number":"11","name":"\u00c4nderung der Schulbezirkssatzung","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/1002","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-SchulA-7%7C20405100318%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 11","fileName":"be_20405100318_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":12468,"text":"Punkt 11: \u00c4nderung der Schulbezirkssatzung (V-Nr. 2006/0314) Der Vorsitzende hat R\u00fcckmeldungen erhalten, dass es zu dieser Vorlage noch Beratungsbedarf gebe. Weiter wurde festgestellt, dass die Pl\u00e4ne in der Vorlage nicht gut lesbar und erkennbar seien. Dar\u00fcber hinaus liegen noch nicht alle Stellungnahmen angefragter \u00c4mter u. a. auch die des Staatlichen Schulamtes, vor Au\u00dferdem weist er darauf hin, dass die Schulkommission erst am 22.05. tagen wird. Der Vorsitzende schl\u00e4gt vor, dass heute in der Sitzung lediglich Fragen gestellt werden, die ggf. in den Fraktionen weiterberaten werden, von den \u00c4mtern erg\u00e4nzt werden und dann in der n\u00e4chsten ordentlichen Sitzung des Ausschusses unter Einbeziehung der Beratungsergebnisse der entsprechenden Kommissionen die Vorlage behandelt werden soll. Jedoch muss die Vorlage noch vor der Sommerpause beschlossen werden. Es werden Fragen gesammelt: Stadtv. Barth (Fraktion UFFBASSE) bemerkt, dass neuen die Bezirke so gekennzeichnet werden sollen, dass sie in der vorliegenden Kopie erkennbar sind. Es soll eine Berechnung erstellt werden, wie lange denn der l\u00e4ngste Schulweg in den jeweiligen Schulbezirken ist, also nicht theoretisch, dass am letzten Punkt jemand angenommen wird, sondern da, wo auch in der Tat Leute wohnen.  Stadtv. Schneider (CDU-Fraktion) fragt, inwieweit bei der neuen Aufteilung der Diesterwegschule die Goetheschule mit einbezogen werden kann und warum die Goetheschule in dieser Vorlage nicht einbezogen worden ist? Der Vorsitzenden w\u00fcnscht, dass die Grundschulbezirkskarte so dargestellt werden soll, dass der Ausschuss die Ver\u00e4nderung auf einem Blatt mit einsehen kann. Was ist der alte Bezirk der Diesterwegschule und welche Teile des alten Bezirks sind welchen Schulen neu zugeteilt.  Stadtv. Weiler (CDU-Fraktion) fragt, wie viele Kinder davon betroffen sind, mehr als 1,5 km Schulweg zur\u00fcckzulegen. Weiterhin m\u00f6chte er gern wissen, wie viele Kinder n\u00e4chstes Jahr in die Diesterwegschule gehen oder ob sie bereits in diesem Schuljahr geschlossen wird? Stadtv. Ludwig (FDP-Fraktion) stellt fest, dass ihm Daten und Zahlen fehlen. Wie viele Kinder gehen auf welche Schule? Kann das f\u00fcr die n\u00e4chsten Jahre prognostiziert werden? In der Vorlage S. 2 der Begr\u00fcndungsseite, Zu Art. 2, 2. Abs. steht, Diese verf\u00fcgen \u00fcber ausreichend Kapazit\u00e4ten im Bestand. (Gemeint sind die aufnehmenden Grundschulen). Hier m\u00f6chte er wissen, welche Kapazit\u00e4ten dies sind, ob dies r\u00e4umliche Kapazit\u00e4ten oder personelle Kapazit\u00e4ten sind, oder beiden? Der Vorsitzende pr\u00e4zisiert, dass der Ausschuss wissen m\u00fcsse, wie die Neuzuschnitte der Schulbezirke in den betroffenen Schulen sich pro Jahrgang auswirken? Stadtv. Barth (Fraktion UFFBASSE) m\u00f6chte wissen, wie sich die Ver\u00e4nderung der Schulbezirke auf die Verteilung von Ausl\u00e4nder/Migranten auf die einzelnen Schulen auswirkt?  Stadtv. Bornheimer (Fraktion UWIGA) ist an dem Ist-Zustand und den geplanten Zustand interessiert, d. h., dass man erkennen kann von wo nach wo \u00e4ndert sich etwas und dass auch die Sch\u00fclerzahlen ersichtlich sind, auch wie viel Prozent Ausl\u00e4nder an der Schule sind. Der Vorsitzende bittet um Erl\u00e4uterung, warum ein Teil des neuen Schulbezirks der Schillerschule unter den Schulbezirk der Goetheschule liegt und nicht der Goetheschule zugeschlagen wurde. Die gleich Frage wird von Frau Neuber (Staatliches Schulamt) gestellt.  Der Vorsitzende vergewissert sich, dass die Referentin im Schulamt, VAe Kroh die Fragen zu notieren hat. VAe Kroh bedankt sich f\u00fcr die Anregungen und sagt zu, die Fragen zu beantworten und die erforderlichen Unterlagen f\u00fcr die n\u00e4chste Ausschusssitzung zu Verf\u00fcgung zu stellen. Der Vorsitzende bedankt sich bei den Mitgliedern f\u00fcr das Einbringen der Fragen und Anregunge und weist darauf hin, dass bis zur n\u00e4chsten Sitzung des Ausschusses f\u00fcr Schulen und Kindertagesst\u00e4tten am 20. Juni 2006 auch das Protokoll der Schulkommission vorliegen soll. Einstimmig einigt sich der Ausschuss darauf, dass die Vorlage in der n\u00e4chsten Sitzung am 20. Juni 2006 weiter beraten und abgestimmt wird.  ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-SchulA-7%7C20405100318%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-SchulA-7%7C20405100318%7C1"}}],"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Mag-16","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Meeting","name":"15. Sitzung des Magistrats der Wissenschaftsstadt Darmstadt","more-it-solutions:public_status_id":"4","meetingState":"durchgef\u00fchrt","cancelled":false,"start":"2006-05-10T15:00:00+02:00","end":"2006-05-10T16:00:00+02:00","location":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Mag-16/location","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Location","description":"Magistratssaal \"Graz\", Luisenplatz 5 a, 64283 Darmstadt","geojson":{"type":"Feature","geometry":{"type":"Point","coordinates":[]}},"streetAddress":"Luisenplatz 5 a","room":"Magistratssaal \"Graz\"","postalCode":"64283","subLocality":"Darmstadt","locality":"Darmstadt","web":"https://darmstadt.gremien.info","created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false,"meetings":[]},"organization":["https://darmstadt.gremien.info/oparl/organization/Mag"],"organization_active_1":"1","participant":["https://darmstadt.gremien.info/oparl/person/16"],"agendaItem":[{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Mag-16%7C23103100253%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Mag-16","number":"289","name":"Frauenfeindliche und sexistische Werbung in der Wissenschaftsstadt Darmstadt","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/235","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Mag-16%7C23103100253%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 289","fileName":"be_23103100253_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":14778,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 03.05.2006 Dezernat VI an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats- beschlussfassung: Amt: Ordnungsamt    Vorlage-Nr. 2006/0251 Magistratsbeschluss-Nr. 289 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss Dezernat V  OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: V              V 530            32 Stvv Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Frauenfeindliche und sexistische Werbung in der Wissenschaftsstadt Darmstadt Vorlage vom: 31.03.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: Der Magistrat nimmt von dem Bericht des Ordnungsamtes vom 31.3.2006 Kenntnis.  Anlagen:[MdSD3] Bericht des Ordnungsamtes Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]10.05.2006 Der Magistrat nimmt den Bericht zur Kenntnis.   Begr\u00fcndung zur Magistratsvorlage vom 31. M\u00e4rz 2006 Am 14. Februar 2006 hat die Stadtverordnetenversammlung folgenden Antrag einstimmig beschlossen:  Der Magistrat wird beauftragt, das folgende Ma\u00dfnahmenpaket zu pr\u00fcfen und zu berichten:  1. Auf sexistische und frauenfeindliche Werbung auf den von der Stadt vermieteten Plakatierfl\u00e4chen im \u00f6ffentlichen Raum Einfluss zu nehmen und derartige Plakate nach Beschwerden aus der B\u00fcrgerschaft durch das Ordnungsamt entfernen zu lassen. 2. Im Ordnungsamt eine Anlaufstelle zu benennen, die B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger bei Beschwerden \u00fcber frauenfeindliche Werbung aufsuchen k\u00f6nnen. 3. Die Wanderausstellung Der Frauenzoo der Werbung aus Dresden nach Darmstadt zu holen. Diese Ausstellung (Kosten f\u00fcr vier Wochen 200,00 - 250,00 Euro) erm\u00f6glicht eine kritische Auseinandersetzung \u00fcber die Botschaften und Wirkungen Frauen diskriminierender Werbung und zeigt M\u00f6glichkeiten der Einflussnahme auf. 4. Zur Ausstellungser\u00f6ffnung Frau Prof. Dr. Heike B\u00fchler von der Hochschule Pforzheim mit dem Vortrag Sex Sells?! Frauenbilder in der Werbung nach Darmstadt zu holen. 5. Die st\u00e4dtischen Verkehrbetriebe der HEAG auf deren Verantwortlichkeit beim Umgang mit diesem Thema hinzuweisen, denn die schlimmsten Beispiele sexistischer Plakatierung waren im Jahr 2005 in den Stra\u00dfenbahnhaltestellen zu finden, die auch von vielen Jugendlichen frequentiert werden. Ein st\u00e4dtisches Tochterunternehmen darf nicht gegen die Menschenw\u00fcrde von Frauen versto\u00dfen und muss in diesen Strategieplan einbezogen werden. Frauendiskriminierende Werbung ist nach wie vor allgemein \u00fcblich. Bilder und Texte beleidigen Frauen und stellen sie in entw\u00fcrdigender Weise dar. Frauen werden mit Waren verglichen oder gleichgesetzt. Bilder und Texte vermitteln den Eindruck, Frauen seien - wie das Produkt selber - k\u00e4uflich. Frauen werden in der Werbung auf bestimmte Rollen und Eigenschaften reduziert oder in \u00fcberholten Geschlechterrollen fixiert. Frauenk\u00f6rper und weibliche Sexualit\u00e4t werden vermarktet, die sexuelle Verf\u00fcgbarkeit von Frauen wird signalisiert und Assoziationen im Bereich Gewalt ausgel\u00f6st. Die gnadenlose Vermarktung des weiblichen K\u00f6rpers zu wirtschaftlichen Zwecken verletzt die Menschw\u00fcrde der Frau. Der Diskriminierung von Frauen durch sexistische Werbung muss begegnet werden.   Das Ordnungsamt hat zwischenzeitlich unter Beteiligung des Frauenb\u00fcros sowie von HEAG mobilo die entsprechende \u00dcberpr\u00fcfung vorgenommen. Das Ergebnis ergibt sich aus anliegend beigef\u00fcgten Bericht.   Darmstadt, den 31.3.2006 Die Dezernentin V   Der Dezernent VI  Daniela Wager   Dieter Wenzel Stadtr\u00e4tin    Stadtrat Seite: 1 [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. Seite: 1 [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. Seite: 1 [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. Seite: 1 [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-16%7C23103100253%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-16%7C23103100253%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Mag-16%7C22404100299%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Mag-16","number":"290","name":"Bebauungsplan M 30  - Innenstadt (Zentrum) -","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/274","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Mag-16%7C22404100299%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 290","fileName":"be_22404100299_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":87494,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 03.05.2006 Dezernat VI an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: Stadtplanungsamt    Vorlage-Nr. 2006/0295 Magistratsbeschluss-Nr. 290 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss   OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: VI         61 15                Stvv Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Bebauungsplan M 30 - Innenstadt (Zentrum) - Vorlage vom: 25.04.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: F\u00fcr das Gebiet der zentralen Innenstadt zwischen der H\u00fcgelstra\u00dfe, der Holzstra\u00dfe, der Landgraf-Georg-Stra\u00dfe, dem Marktplatz, dem Friedensplatz, der Bleichstra\u00dfe, der Grafenstra\u00dfe, der \u00f6stlichen Abgrenzung des Sanierungsgebietes Mollerstadt (zwischen Rheinstra\u00dfe und Elisabethenstra\u00dfe) und der Grafenstra\u00dfe ist ein Bebauungsplan im Sinne des \u00a7 30 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen, mit der Zielsetzung, dort Wettb\u00fcros, die den Charakter von Vergn\u00fcgungsst\u00e4tten haben, f\u00fcr unzul\u00e4ssig zu erkl\u00e4ren.  Anlagen:[MdSD3]  Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]10.05.2006 Der Vorlage wird zugestimmt.   Begr\u00fcndungsseite zur Magistratsvorlage VI vom 25.04.2006:  Die Innenstadt Darmstadts ist in weiten Teilen als Kerngebiet gem. \u00a7 7 BauNVO festgesetzt. Die unbeplanten Bereiche sind ma\u00dfgeblich gepr\u00e4gt durch kern- oder mischgebietstypische Nutzungen. Im Kerngebiet sind neben anderen Nutzungen Vergn\u00fcgungsst\u00e4tten, also auch Wettb\u00fcros, allgemein zul\u00e4ssig. Seit einiger Zeit sind nun vermehrt Bestrebungen zur Umnutzung von Gesch\u00e4ftsfl\u00e4chen oder Gastst\u00e4tten in Wettb\u00fcros zu erkennen. Dies trifft auch auf den Bereich der Innenstadt zu. Diese Tendenz ist derzeit bundesweit zu beobachten. F\u00fcr die Attraktivit\u00e4t der Innenstadt kritisch erscheinen dabei insbesondere Wettb\u00fcros, die mehr als lediglich Lottoannahmestellen sind, die also den Charakter von Vergn\u00fcgungsst\u00e4tten haben, indem sie z.B. durch entsprechende Sitzgelegenheiten den Kunden den l\u00e4ngeren Verbleib im Gesch\u00e4ftslokal erlauben, bzw. der Aufenthalt sogar Teil des Gesch\u00e4ftskonzepts ist. Einrichtungen dieser Art sind mit dem Charakter der Innenstadt nicht vereinbar. Der Bestand der kerngebietstypischen L\u00e4den und Betriebe w\u00fcrde durch die Ansiedlung solcher Wettb\u00fcros und deren negative Auswirkungen in ihrem Bestand gef\u00e4hrdet. Als Folge kann es zu Abwanderungen, Leerst\u00e4nden oder aber zu Neuansiedlungen weiterer entsprechender Anlagen f\u00fchren. Sie sind also geeignet, einen Abwertungseffekt (Trading-Down-Effekt) auszul\u00f6sen. Bereiche mit Vergn\u00fcgungsst\u00e4tten werden h\u00e4ufig von Familien mit Kindern gemieden. Daraus folgt zugleich, dass Wettb\u00fcros geeignet sind, in Bezug auf die in \u00a7 1 Abs. 5 BauGB genannten Ziele der Bauleitplanung bodenrechtliche Spannungen auszul\u00f6sen. Damit wird sowohl die Attraktivit\u00e4t, die Aufenthaltsqualit\u00e4t als auch die Funktionalit\u00e4t der Innenstadt gef\u00e4hrdet. Die Attraktivit\u00e4t der Innenstadt zu sichern und wenn m\u00f6glich zu steigern ist, auch vor dem Hintergrund der wachsenden Konkurrenz durch den gro\u00dffl\u00e4chigen Einzelhandel au\u00dferhalb der Innenstadt, von grundlegender Bedeutung f\u00fcr den Einzelhandel und die Bedeutung Darmstadts und somit wesentliches Ziel der Stadtplanung.  Um den beschriebenen Tendenzen entgegen zu treten und die st\u00e4dtebauliche Ordnung zu wahren soll die genannte Nutzung daher durch einen Bebauungsplan ausgeschlossen werden. Dieser Bebauungsplan soll den bereits im Verfahren befindlichen Bebauungsplan M 25 - Innenstadt-Ost - erg\u00e4nzen, der mit der Zielsetzung aufgestellt wird, in seinem Geltungsbereich Vergn\u00fcgungsst\u00e4tten, sonstige Gewerbebetriebe und Nutzungen, die der gewerblichen sexuellen Bet\u00e4tigung und sexuellen Schaustellung dienen sowie Spielhallen und \u00e4hnliche Betriebe im Sinne des \u00a7 33 i Gewerbeordnung auszuschlie\u00dfen. Mit dem Aufstellungsbeschluss sind die Voraussetzungen f\u00fcr Ma\u00dfnahmen zur Sicherung der Bauleitplanung gem\u00e4\u00df \u00a7 15 BauGB gegeben.      Der Dezernent VI:   Dipl.-Ing. Dieter Wenzel Stadtrat  Darmstadt, den 25.04.2006 VI/61.4 zim      ( 2603 [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-16%7C22404100299%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-16%7C22404100299%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Mag-16%7C22504100302%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Mag-16","number":"291","name":"Bebauungsplan O 20  - Dieburger Stra\u00dfe/Mozartweg -  (erneuter Satzungsbeschluss)","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/275","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Mag-16%7C22504100302%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 291","fileName":"be_22504100302_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":40708,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 03.05.2006 Dezernat VI an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: Stadtplanungsamt    Vorlage-Nr. 2006/0298 Magistratsbeschluss-Nr. 291 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss   OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: VI  61 Stvv Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Bebauungsplan O 20 - Dieburger Stra\u00dfe/Mozartweg - (erneuter Satzungsbeschluss) Vorlage vom: 25.04.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: 1. Der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan O 20 vom 14.02.2006 wird aufgehoben. 2. Die zum offengelegten Entwurf des Bebauungsplans O 20 vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen der/des 1.1. Handwerkskammer Rhein-Main, Hindenburgstra\u00dfe 1, 64295 Darmstadt vom 20.07.2005, 1.2. Privatperson 1, 1.3. Privatperson 2, 1.4. Privatperson 3 1.5. Privatperson 4 werden im Sinne der jeweiligen Stellungnahme ber\u00fccksichtigt bzw. nicht ber\u00fccksichtigt. 3. Der Bebauungsplan O 20 - Dieburger Stra\u00dfe/Mozartweg - mit Satzung \u00fcber die Gestaltung baulicher Anlagen und Satzung zur Schaffung von Anlagen zum Sammeln oder Verwenden von Niederschlagswasser wird zur Satzung beschlossen. Die Begr\u00fcndung vom 25.04.2005, redaktionell erg\u00e4nzt am 21.12.2005, bleibt bestehen.  Anlagen:[MdSD3] O 20 Begr\u00fcndung O 20 Begr\u00fcndung Anlage 1 O 20 Begr\u00fcndung Anlage 2  Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]10.05.2006 Der Vorlage wird zugestimmt.     Begr\u00fcndungsseite zur Magistratsvorlage VI vom 25.04.2006:  Die Stadtverordnetenversammlung hat in Ihrer Sitzung am 27.08.2002 beschlossen, f\u00fcr das Gebiet zwischen der Dieburger Stra\u00dfe, der Flotowstra\u00dfe, dem Mozartweg und der Stra\u00dfe An der Fasaneriemauer einen Bebauungsplan i. S. des \u00a7 30 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen. Der Magistrat hat am 21.04.2004 dem Vorentwurf und der Darlegung der Ziele und Zwecke zugestimmt und beschlossen die Planungsunterlagen zur allgemeinen Einsicht auszulegen. Die fr\u00fchzeitige Beteiligung der \u00d6ffentlichkeit gem\u00e4\u00df \u00a7 3 (1) BauGB wurde nach Bekanntmachung im Darmst\u00e4dter Echo und der S\u00fcdhessenwoche am 22.04.2004 in der Zeit vom 22.04.2004 bis einschl. 24.05.2004 durchgef\u00fchrt. Die Beh\u00f6rden und sonstigen Tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher Belange wurden am 07.05.2004 gem\u00e4\u00df \u00a7 4 (1) BauGB bei der Aufstellung des Bebauungsplans beteiligt. Am 31.05.2005 hat die Stadtverordnetenversammlung die Offenlage des Entwurfs zum Bebauungsplan und der dazugeh\u00f6rigen Begr\u00fcndung beschlossen. Die Offenlage erfolgte nach \u00f6ffentlicher Bekanntmachung im Darmst\u00e4dter Echo am 11.06.2005 in der Zeit vom 20.06.2005 bis 20.07.2005. Die Beh\u00f6rden und sonstigen Tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher Belange wurden am 01.07.2005 gem\u00e4\u00df \u00a7 3 (2) BauGB \u00fcber die Offenlage informiert. Der Bebauungsplan mit redaktionell erg\u00e4nzter Begr\u00fcndung wurde mit Vorlage vom 21.12.2005 der Stadtverordnetenversammlung zum Satzungsbeschluss vorgelegt. Dieser erfolgte am 14.02.2006.  Zu 1.: Versehentlich wurde das Schreiben von Frau Gerda Jacob (1.5) vom 21.07.2005 in der Abw\u00e4gung des Satzungsbeschlusses vom 14.02.2006 nicht ber\u00fccksichtigt. Zwar f\u00fchrt die Behandlung der Inhalte des Schreibens in der Abw\u00e4gung zu keinem anderen Ergebnis und zu keiner \u00c4nderung der Begr\u00fcndung oder des Bebauungsplans selbst, die Nichtbeachtung kann jedoch zu einem Formfehler f\u00fchren, der den Bebauungsplan insgesamt anfechtbar macht. Aus Gr\u00fcnden der Rechtssicherheit ist daher der Satzungsbeschluss zu wiederholen, bevor der Bebauungsplan durch \u00f6ffentliche Bekanntmachung in Kraft tritt.  Zu 2.: Im Rahmen der Offenlage und der Beteiligung der Beh\u00f6rden und sonstigen Tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher Belange wurden folgende Anregungen und Stellungnahmen vorgebracht:  Anregungen und Stellungnahmen:  Abw\u00e4gung: 1.1 Handwerkskammer Rhein-Main, Hindenburgstra\u00dfe 1, 64295 Darmstadt (Schreiben vom 20.07.2005): Im betroffenen Stra\u00dfengebiet des Bebauungsplans l\u00e4ge der nicht st\u00f6rende Handwerksbetrieb der Kosmetikfirma Winkels-Herding. Um den Standort zu sichern, m\u00fcsse Bestandsschutz gew\u00e4hrt werden. Auch w\u00e4re zu begr\u00fc\u00dfen, wenn im Rahmen verkehrstechnischer Planungen die Zugangs- und Parkbelange der Firma ber\u00fccksichtigt w\u00fcrden.    Bestandsschutz ist im Rahmen der gesetzlichen Regelungen gegeben.  Verkehrstechnische Planungen sind nicht Gegenstand der vorliegenden Bauleitplanung. 1.2 Privatperson 1 (Schreiben vom 21.07.2005): Der Bebauungsplan s\u00e4he eine Festlegung von Baugrenzen vor, die die im Mangoldweg vorhandene gegen-w\u00e4rtige Bebauung exakt festschriebe. Dies stelle einen R\u00fcckschritt gegen-\u00fcber dem fr\u00fcheren Bebauungsplan dar, der zwar nicht rechtskr\u00e4ftig war, von der Bauverwaltung jedoch ange-wandt wurde. Dieser Bebauungsplan sah vor, dass die vorhandenen Baugrenzen in westlicher Richtung um ca. 3 Meter weiter im Westen lagen. Eine solche Erweiterungsm\u00f6glichkeit sei nach wie vor sinnvoll, da die Grundst\u00fccke in diesem Abschnitt des Komponistenviertels noch relativ gro\u00df seien und weitere Bebauungsm\u00f6glich-keiten beinhalteten. Durch den neuen Bebauungsplan w\u00fcrden die Erweite-rungsm\u00f6glichkeiten des eigenen Grundst\u00fccks, wie sie seit der Planung des Hauses Mangoldweg 29 vorge-sehen waren, abgeschnitten. Nach dem neuen Bebauungsplan w\u00e4re nur ein Glasanbau m\u00f6glich, was jedoch die Nutzungsm\u00f6glichkeiten erheblich einschr\u00e4nke. Das nur jeweils zwei Wohneinheiten in den H\u00e4usern zugelassen w\u00fcrden, erscheine als sehr problematisch. Da es sich teilweise um gr\u00f6\u00dfere H\u00e4user handele, sei besonders in Bezug auf die Altersentwicklung damit zu rechnen, dass die eine oder andere Alters-WG ein solches Haus nutzen w\u00fcrde. Dies sei z.B. hinsichtlich der Planungen f\u00fcr das eigene Haus so vorgesehen, was bedeute, dass m\u00f6glicherweise mehr als zwei abgeschlossene Wohneinheiten vorhanden w\u00e4ren. Im Hinblick auf eine sinnvolle Nutzung der H\u00e4user im Alter w\u00e4re dies in jedem Fall w\u00fcnschens-wert. Eine Beschr\u00e4nkung auf zwei Wohneinheiten sei hier eine nicht sinnvolle Einengung. Eine \u00d6ffnung f\u00fcr mehr Wohneinheiten w\u00fcrde unter keinen Umst\u00e4nden bedeu-ten, dass hier Mehrfamilienh\u00e4user entstehen k\u00f6nnten, da dies in Anbetracht des Gesamtvolumens der jeweiligen H\u00e4user, im Regelfall Einfamilienh\u00e4user mit Einliegerwoh-nung, nicht zu bef\u00fcrchten sei.     Die westliche Baugrenze wird auf dem Grundst\u00fcck um 3 m nach Westen verschoben. Auch auf dem n\u00f6rdlich angrenzenden Nachbargrundst\u00fcck wird eine \u00fcber das bisherige Ma\u00df hinausgehende Erweiterungsm\u00f6glichkeit nach Westen geschaffen. Beides erscheint hier st\u00e4dtebaulich vertretbar, weil die Grundst\u00fccke deutlich gr\u00f6\u00dfer sind als die weiter n\u00f6rdlich gelegenen Grundst\u00fccke.         An den Festsetzungen zur Zahl der Wohneinheiten wird festgehalten. Es ist gerade Ziel der Planung, die Zahl der Wohneinheiten auf ein st\u00e4dtebaulich vertretbares, das hei\u00dft der Struktur des Gebietes angemessenes Ma\u00df zu begrenzen. Verwiesen sei hier nur auf den problematischen Stellplatznachweis bei einer h\u00f6heren Zahl von Wohneinheiten. 1.3 Privatperson 2 (Schreiben vom 29.07.2005): Es wird gebeten, bei der Verabschiedung des neuen Bebauungsplans zu ber\u00fccksichtigen, dass eine Grenzbebauung f\u00fcr das Anwesen Schumannstr. 13 erlaubt w\u00fcrde, da die Nachbargrundst\u00fccke (Schumannstra\u00dfe 11 und 15) jeweils Grenzbebauung zum Grundst\u00fcck Schumannstra\u00dfe 13 h\u00e4tten.    Die Grundst\u00fccke Schumannstra\u00dfe 15 und 13 sind im Bebauungsplan gleichbehandelt. F\u00fcr beide ist die offene Bauweise festgesetzt, so dass die entsprechenden Grenzabst\u00e4nde einzuhalten sind. Soweit eine Grenzbebauung vorhanden ist, gilt Bestandsschutz. Gleiches gilt f\u00fcr das Grundst\u00fcck Schumannstra\u00dfe 11. Die vorhandene Grenzbebauung genie\u00dft Bestandsschutz. Auch hier gilt die offene Bauweise mit den entsprechenden Grenzabst\u00e4nden. Zudem halten die Baugrenzen zum Grundst\u00fcck Nr. 13 einen Abstand von 3,0 m ein. Eine \u00c4nderung der Festsetzungen kommt nicht in Betracht, da in diesem Bereich st\u00e4dtebaulich das Bild der Einzelhausbebauung gesichert werden soll. 1.4 Privatperson 3 (Schreiben vom 26.07.2005): Das Grundst\u00fcck Schumannstra\u00dfe 32, grenze s\u00fcdlich an die Dieburger Stra\u00dfe 238 und 240 und \u00f6stlich an den Mangoldweg 31. 1974 sei die Baugenehmigung f\u00fcr das freistehende Einfamilienhaus mit Satteldach unter Anlehnung an die umliegende Bebauung erteilt worden. Der Bebauungsplan O 12.2 sah f\u00fcr die Bebauung der Grundst\u00fccke Dieburger Stra\u00dfe 238 und 240 Wohngeb\u00e4ude mit nicht mehr als zwei Wohnungen vor. Trotzdem wurden hier zwei 2-geschossige Wohnblocks mit einer Traufh\u00f6he von 7,5 m plus Satteldach mit Zwerchgiebeln gebaut und das im Abstand von nur 5 m zum eigenen Grundst\u00fcck. Durch die Ausarbeitung des neuen Bebauungsplans O 20 erg\u00e4be sich die Chance, die Bebauung in Anlehnung an den urspr\u00fcnglichen Gebietscharakter festzulegen und keine Blockbebauung mehr zuzulassen. An der Bebauungsgrenze Dieburger Stra\u00dfe 244 und der Fasaneriemauer st\u00fcnden 2-geschossige Einzel- und Doppelh\u00e4user. Hier biete sich an zwischen Nr. 238 und diesen Grundst\u00fccken eine st\u00e4dtebaulich harmonische Verbindung zu planen. Die jetzige Planung lie\u00dfe an der Dieburger Stra\u00dfe eine 2-geschossige Blockbebauung bis zu 33,0 m L\u00e4nge, eine Traufh\u00f6he von 7,0 m plus Dachaufbau mit Zwerchgiebeln von 5,0 m zu. Hier m\u00fcsste das Gel\u00e4ndegef\u00e4lle von 2 m ber\u00fccksichtigt werden. Die Traufh\u00f6he f\u00fcr Nr. 240 sollte von 7,0 m auf 6,0 m reduziert werden, auch bei der Einzel- und Doppelhausbebauung.  Die Wohnqualit\u00e4t h\u00e4tte sich mit der Blockbebauung Dieburger Stra\u00dfe 238 schon verschlechtert und w\u00fcrde sich durch eine gleiche oder noch h\u00f6here Bebauung in der Dieburger Stra\u00dfe 240 noch weiter verschlechtern. Auch zur planerischen Zielsetzung der Erhaltung der hohen Wohnqualit\u00e4t im Komponistenviertel trage diese Bebauung nicht bei. Die Traufh\u00f6hen auf dem eigenen Grundst\u00fcck solle auf 7,0 m heraufgesetzt werden. Die Traufh\u00f6he auf dem Grundst\u00fcck Dieburger Stra\u00dfe 240 solle wegen topographischer Differenzen auf 6,0 m herabgesetzt werden.    Auf dem Grundst\u00fcck Nr. 240 sollten nur zweigeschossige Einzel- oder Doppelh\u00e4user in offener Bauweise zugelassen werden. Privatperson 4 schlie\u00dft sich diesem Schreiben an und beantragt ebenfalls eine Erh\u00f6hung der Traufh\u00f6he auf 7,0 m auf ihrem Grundst\u00fcck.   Auf den genannten Grundst\u00fccken an der Dieburger Stra\u00dfe ist aus st\u00e4dtebaulicher Sicht eine andere Bauform als im \u00fcbrigen Gebiet vertretbar. Zweigeschossige Geb\u00e4ude mit Satteldach als Mehrfamilienh\u00e4user sind hier auch deshalb zugelassen, weil die verkehrliche Erschlie\u00dfung das eigentliche Wohngebiet nicht belastet.  Der Bebauungsplan schr\u00e4nkt, um st\u00e4dtebauliche Probleme zu vermeiden, durch mehrere Festsetzungen die Bebaubarkeit deutlich ein. So ist im Unterschied zum Bebauungsplan O 12.2 eine Mindestgrundst\u00fccksgr\u00f6\u00dfe festgelegt, die Dachneigung wurde gegen\u00fcber dem Bebauungsplan O 12.2 reduziert, Traufh\u00f6hen waren im Bebauungsplan O 12.2 ebenso wenig festgesetzt wie Firsth\u00f6hen oder Gaubenl\u00e4ngen. \u00dcbrigens lie\u00df der Bebauungsplan O 12.2 im Rahmen der offenen Bauweise (d.h. bis zu 50 m L\u00e4nge) durchaus mehrere Wohngeb\u00e4ude mit je zwei Wohnungen auf einem Grundst\u00fcck zu.         Der planerischen Zielsetzung der Erhaltung der hohen Wohnqualit\u00e4t im Komponistenviertel widersprechen die getroffenen Festsetzungen nicht.    Die Traufh\u00f6he wird an dieser Stelle auf 6,5 m heraufgesetzt.  Eine \u00c4nderung der Festsetzungen zur Traufh\u00f6he auf den Grundst\u00fccken an der Dieburger Stra\u00dfe erscheint nach nochmaliger Pr\u00fcfung der Situation vor Ort nicht angemessen.  Die Abst\u00e4nde zur Nordgrenze des Grundst\u00fccks Haus Nr. 240 wurden geringf\u00fcgig korrigiert. Die Festsetzungen werden aus den o.g. Gr\u00fcnden nicht ge\u00e4ndert.  Auf die Ausf\u00fchrungen zu 1.4 wird verwiesen. 1.5 Privatperson 4 (Schreiben vom 21.07.2005): F\u00fcr das s\u00fcdlich des Mangoldwegs 31 angrenzende Grundst\u00fcck sei eine Zulassung der Traufh\u00f6he von 7 m vorgesehen. Dies entspreche den H\u00e4usern, die auf dem westlich angrenzenden Grundst\u00fcck errichtet wurden. Es sei v\u00f6llig unzumutbar, dass in Anbetracht der H\u00f6henlinien von der Dieburger Stra\u00dfe bis zum Mangoldweg 31 auf diesem Grundst\u00fcck noch derartige Traufh\u00f6hen zugelassen und ein Mehrfamilienhaus zul\u00e4ssig sein solle. Durch die H\u00f6henunterschiede des Gebietes bestehe ein Unterschied von 2 m zwischen dem Grundst\u00fcck Mangoldweg 31 und dem s\u00fcdlich gelegenen Grundst\u00fcck. Dieser H\u00f6henunterschied bedeute zusammen mit der geplanten Traufh\u00f6he 7 Meter, was an der S\u00fcdseite des Grundst\u00fcckes eine mauerartige Situation entstehen lie\u00dfe. Eine solche Bebauung sei hinsichtlich des Gebietscharakters des \u00f6stlichen Komponistenviertels unvertretbar. Die Lebensqualit\u00e4t auf dem Grund-st\u00fcck mit eingeschossiger Flachdach-bebauung w\u00fcrde bei einer derart massiven Bebauung im S\u00fcden in der Belichtung, Besonnung und Frischluft-zufuhr erheblich beeintr\u00e4chtigt werden. Es wird gebeten, s\u00fcdlich des Grundst\u00fccks planerisch keine der-artigen Mehrfamilienh\u00e4user zuzu-lassen, wie sie westlich zugelassen wurden. Bereits diese Bebauung h\u00e4tte hinsichtlich des Gebietscharakters nicht zugelassen werden d\u00fcrfen. Dies gelte auch f\u00fcr andere Ma\u00dfnahmen, die im Rahmen der Verdichtung entstanden seien. Der vorgesehene Bebauungsplan solle eine weitere Verdichtung verhindern, trotzdem w\u00fcrde eine derartige Ver-dichtung entlang der Dieburger Stra\u00dfe genehmigt, was wenig konsequent und auch unter baugebietsorientierten Beurteilungen nicht zul\u00e4ssig sei.   Eine \u00c4nderung der Festsetzungen zur Traufh\u00f6he auf dem s\u00fcdlich angrenzen-den Grundst\u00fcck Dieburger Stra\u00dfe 240 erscheint nach nochmaliger Pr\u00fcfung der Situation vor Ort nicht angemessen. Der Abstand zwischen der n\u00f6rdlichen Baugrenze auf dem Grundst\u00fcck Dieburger Stra\u00dfe 240 und der Nachbargrenze Mangoldweg 31 und Schumannstra\u00dfe 32 wird etwas vergr\u00f6\u00dfert. Die maximal zul\u00e4ssige Traufh\u00f6he auf den Grundst\u00fccken Mangoldweg 31 und Schumannstra\u00dfe 32 wird auf 6,5 m heraufgesetzt.            Auf den genannten Grundst\u00fccken an der Dieburger Stra\u00dfe ist aus st\u00e4dtebaulicher Sicht eine andere Bauform als im \u00fcbrigen Gebiet vertretbar. Zweigeschossige Geb\u00e4ude mit Satteldach als Mehrfamilienh\u00e4user sind hier auch deshalb zugelassen, weil die verkehrliche Erschlie\u00dfung das eigentliche Wohngebiet nicht belastet. Um st\u00e4dtebauliche Probleme zu vermeiden, schr\u00e4nkt der Bebauungs-plan durch mehrere Festsetzungen die Bebaubarkeit der Grundst\u00fccke deutlich ein. So ist eine Mindestgrundst\u00fccks-gr\u00f6\u00dfe festgelegt, und es wurden umfassende Festsetzungen zu Dachneigung, Traufh\u00f6he, Firsth\u00f6he und Gaubengr\u00f6\u00dfe getroffen.   Zu 3.: Der Bebauungsplan O 20 ist nach \u00a7 10 BauGB als Satzung zu beschlie\u00dfen; er wird danach durch \u00f6ffentliche Bekanntmachung in Kraft gesetzt.  Der Dezernent VI:    Dipl.-Ing. Dieter Wenzel Stadtrat  Anlage: Begr\u00fcndung zum Bebauungsplan O 20 mit Anlagen 1 und 2  Zu den Sitzungen werden ausgelegt bzw. aufgeh\u00e4ngt: 1. Bebauungsplan O 20 2. Akten (z. Hd. des Berichterstatters) Vorab werden \u00fcbersandt: 10 Exemplare des Bebauungsplans O 20 f\u00fcr die Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung  Darmstadt, den 25.04.2006 VI/61.4 zim Nst. 2603 [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-16%7C22504100302%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-16%7C22504100302%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Mag-16%7C22604100307%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Mag-16","number":"292","name":"\u00c4nderung der Friedhofsgeb\u00fchrenordnung","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/282","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Mag-16%7C22604100307%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 292","fileName":"be_22604100307_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":21467,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 04.05.2006 Dezernat III an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: Gr\u00fcnfl\u00e4chen- und Umweltamt    Vorlage-Nr. 2006/0303 Magistratsbeschluss-Nr. 292 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss Dezernat II Revisionsamt K\u00e4mmerei Rechtsamt Dezernat I  OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: I            II III           14 20          21 30          32 67          Stvv Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: \u00c4nderung der Friedhofsgeb\u00fchrenordnung Vorlage vom: 26.04.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: 1. Der beigef\u00fcgten Satzung zur \u00c4nderung des Friedhofsgeb\u00fchrenverzeichnisses wird zugestimmt. 2. Die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung ist einzuholen.   Anlagen:[MdSD3] Satzung zur \u00c4nderung der Friedhofsgeb\u00fchrenordnung Geb\u00fchrenverzeichnis Geb\u00fchrenordnung Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]10.05.2006 Die Vorlagen I/7 und I/8 der heutigen Tagesordnung werden gemeinsam behandelt. GBD Fath und TAnG sind zu diesem TOPunkt anwesend. Sie beantworten die aus dem Magistrat an sie gerichteten Fragen. Der Vorlage wird zugestimmt.  Begr\u00fcndungsseite zur Magistratsvorlage vom 26.04.2006 Begr\u00fcndung: Die Geb\u00fchrens\u00e4tze im Bestattungswesen wurden neu kalkuliert, da sie nicht mehr ausk\u00f6mmlich waren und um die seitherigen Sammelgeb\u00fchren f\u00fcr verschiedene Leistungen durch Friedhofsgeb\u00fchren auf der Grundlage einer detaillierten Kostenermittlung zu ersetzen. Aufgrund einschl\u00e4giger Rechtssprechung sind die Friedhofsgeb\u00fchren ausschlie\u00dflich auf dieser Grundlage zu erheben.  Bei der Geb\u00fchrenbedarfsberechnung wurde das Jahr 2003 als Referenzjahr zu Grunde gelegt. Durch den Wegfall des Sterbegeldes und die allgemeine wirtschaftliche Lage beobachtet die Friedhofsverwaltung eine verst\u00e4rkte R\u00fcckgabe mehrstelliger Grabst\u00e4tten und einen damit verbundenen Geb\u00fchrenr\u00fcckgang. Ob diese Tendenz durch das Angebot neuer Grabarten aufgefangen werden kann, ist derzeit nicht festzustellen. Durch die auch im Interesse der Hinterbliebenen gew\u00fcnschte Einf\u00fchrung neuer Grabarten und die \u00c4nderung in der Bestattungskultur sind Aussagen zur zuk\u00fcnftigen Entwicklung des Geb\u00fchreneinkommens derzeit nicht m\u00f6glich. Die Nachfrage nach preisg\u00fcnstigen Bestattungsarten ist derzeit bundesweit zu beobachten. Mit der neuen Geb\u00fchrenkalkulation werden deshalb voraussichtlich keine Mehreinnahmen erzielt, es soll jedoch das alte Niveau erreicht werden.  Im Jahr 2001 wurde mit dem Aufbau einer Kosten- und Leistungsrechnung in der Abteilung Friedh\u00f6fe und Krematorium des Gr\u00fcnfl\u00e4chen- und Umweltamtes begonnen. Der nach Kostenstellen ermittelte Aufwand und das Anlageverm\u00f6gen wurde durch das B\u00fcro Sch\u00fcllermann und Partner - Wirtschaftspr\u00fcfer - in einem Betriebsabrechnungsbogen zusammengefasst und hieraus f\u00fcr das Jahr 2003 eine Geb\u00fchrenbedarfsberechnung erstellt. Das neue, in der Anlage beigef\u00fcgte Geb\u00fchrenverzeichnis, ist das Ergebnis dieser Berechnung. Es wurde wegen der Aufl\u00f6sung der Sammelgeb\u00fchren neu strukturiert. Die Geb\u00fchrenkalkulation liegt in elektronischer Form vor und kann im B\u00fcro Dezernat III eingesehen werden.  Neben den bisherigen Grabarten (Wahlgrab, Reihengrab, Urnenwahlgrab, Urnenreihengrab) werden nunmehr neue Bestattungsformen angeboten, so dass hierf\u00fcr auch entsprechende Geb\u00fchren im neuen Geb\u00fchrenverzeichnis auszuweisen sind. Dies sind - I. Ziffer 06 Wahlgrab im Friedpark auf dem Waldfriedhof  I. Ziffer 07 Rasenwahlgrab  I. Ziffer 11 Urnenwahlgrab im Friedpark auf dem Waldfriedhof   I. Ziffer 12 Rasenurnenwahlgrab  I. Ziffer 16 Gemeinschaftsgrabanlage f\u00fcr Urnenwahlgrabst\u00e4tten  II. Ziffer 03 Rasenreihengrab  II. Ziffer 06 Rasenurnenreihengrab  II. Ziffer 08 Gemeinschaftsgrabanlage f\u00fcr Urnenreihengrabst\u00e4tten Den vorgenannten Bestattungsformen entsprechend m\u00fcssen auch die Verl\u00e4ngerungsgeb\u00fchren und IV. Ziffer 06. 07, 12 sowie 16 ausgewiesen werden. Das zuk\u00fcnftige Geb\u00fchrenverzeichnis erm\u00f6glicht nunmehr den Hinterbliebenen auch zu w\u00e4hlen, ob sie eine Standardaschenkapsel (in Ziff. 01 bis 03 enthalten) oder eine schnell verrottbare Aschenkapsel w\u00fcnschen (s. VII. Ziffer 04). Auch k\u00f6nnen k\u00fcnftig die Hinterbliebenen auf Wunsch \u00fcber die Ein\u00e4scherung eine Urkunde erhalten (s. VII. Ziffer 08).  Kremierung (zu VII Ziff. 01 und 02): In Abweichung zu dem in der Kostenrechnung ermittelten Entgelt f\u00fcr die Ein\u00e4scherung wird vorgeschlagen, dieses um weitere 20,00 Euro zu senken. Das derzeit berechnete Entgelt f\u00fcr die Kremierung einer verstorbenen Person bis 5 Jahre betr\u00e4gt 227,00 Euro bzw. ab 6 Jahre 340,00 Euro. Die Preissenkung kann durch weitere Einsparungen und \u00c4nderungen der Arbeitsabl\u00e4ufe im Jahr 2006 kompensiert werden. Das Entgelt wird dann in der Ziff. 01 auf 225,00 Euro zzgl. 16 % USt. = 36,00 Euro gesenkt und entspricht einem Bruttobetrag von 264,00 Euro. Bei Ziff. 02 wird das Entgelt auf 320,00 Euro zugl. 16 % USt. = 51,20 Euro festgesetzt und entspricht einem Bruttobetrag von 371,20 Euro. Im Vergleich betrug die Geb\u00fchr einschl. Lieferung des Urnengef\u00e4\u00dfes vor Verrechnung der Umsatzsteuer 302,00 Euro bzw. 399,00 Euro. Diese Satzung ist mit dem Rechtsamt abgestimmt. Das Revisionsamt hat mit Schreiben vom 01.11.2005 zur Friedhofsgeb\u00fchrenordnung Stellung genommen und u. a. auf folgende Risiken hingewiesen. So ist bei der Kalkulation u. a. keine Reserve f\u00fcr Auslastungsschwankungen vorgesehen. Dies bedeutet, dass sich bei einem R\u00fcckgang der Fallzahlen zwangsl\u00e4ufig Geb\u00fchrenausf\u00e4lle ergeben. Weiterhin wurden Kostensteigerungen (Tariferh\u00f6hungen etc.) nicht in die Kalkulation eingearbeitet. Die Ber\u00fccksichtigung dieser Umst\u00e4nde erweist sich in der Praxis jedoch als schwierig, da das Verhalten der Friedhofskunden nicht kalkulierbar ist. Da neue Bestattungsarten angeboten werden, kann zurzeit nicht abgesch\u00e4tzt werden, wie sich die Nachfrage nach den unterschiedlich teuren Grabarten zuk\u00fcnftig gestaltet. Da von von Seiten der Friedhofsverwaltung beabsichtigt ist, die Friedhofsgeb\u00fchren zeitnah und fortlaufend neu zu kalkulieren, k\u00f6nnen zuk\u00fcnftig die Kostensteigerungen angemessen ber\u00fccksichtigt werden. Im Laufe der n\u00e4chsten Jahre werden dann auch Erfahrungen hinsichtlich des Bestattungsverhaltens im Rahmen des erweiterten Angebotes an Grabarten vorliegen, sodass auch dieser Aspekt zuk\u00fcnftig besser ber\u00fccksichtigt werden kann. Die Verabschiedung der Geb\u00fchrenordnung zum jetzigen Zeitpunkt ist zwingend erforderlich, um die r\u00fcckl\u00e4ufigen Einnahmen, die sich mit der zurzeit g\u00fcltigen Friedhofsgeb\u00fchrenordnung abzeichnen, auffangen zu k\u00f6nnen.  Aufgestellt: Darmstadt, 26. April 2006 67-0 F-sm ( 2900  Dezernat I  Dezernat II  Dezernat III   Walter Hoffmann  Wolfgang Glenz  Klaus Feuchtinger Oberb\u00fcrgermeister  B\u00fcrgermeister  Stadtrat  Anlagen Satzung zur \u00c4nderung der Friedhofsgeb\u00fchrenordnung Geb\u00fchrenverzeichnis vom 01.07.1995 (alt) Geb\u00fchrenverzeichnis vom 20.10.2005 (neu) [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-16%7C22604100307%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-16%7C22604100307%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Mag-16%7C22604100308%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Mag-16","number":"293","name":"Neue Friedhofssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/283","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Mag-16%7C22604100308%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 293","fileName":"be_22604100308_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":41467,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 04.05.2006 Dezernat III an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: Gr\u00fcnfl\u00e4chen- und Umweltamt    Vorlage-Nr. 2006/0304 Magistratsbeschluss-Nr. 293 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss Dezernat II Dezernat IV Dezernat VI K\u00e4mmerei Rechtsamt Dezernat I Revisionsamt Gesundheitsamt  OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: I             II III            IV VI            14 20            21 30            32 67            Gesundh.A     Stvv Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Neue Friedhofssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt Vorlage vom: 26.04.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: 1. Der anliegenden neuen Friedhofssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt wird zugestimmt. 2. Die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung ist einzuholen.   Anlagen:[MdSD3] Satzung 2005 Friedhofssatzung1968 Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]10.05.2006 Der Vorlage wird zugestimmt.  Begr\u00fcndungsseite zur Magistratsvorlage vom 26.04.2006 Begr\u00fcndung: Anlass Die Friedhofssatzung der Stadt Darmstadt vom 24. Juni 1968 ist dringend zu \u00fcberarbeiten und neu zu beschlie\u00dfen, da 1. Einige Bestimmungen durch entsprechende Rechtssprechungen \u00fcberholt sind   und angepasst werden m\u00fcssen, 2. Einige Bestimmungen durch \u00fcbergeordnetes Recht entbehrlich sind, 3. Friedhofssatzung und -geb\u00fchrenverzeichnis sich nicht entsprechen, 4. Bestattungsformen auf den Darmst\u00e4dter Friedh\u00f6fen zur Verf\u00fcgung gestellt werden sollen, die in der Satzung bisher nicht enthalten sind 5. Die Ruhezeiten auf Grundlage von Bodengutachten geregelt werden m\u00fcssen, 6. Neue Bestattungsformen angeboten werden sollen, um den Bed\u00fcrfnissen der B\u00fcrger besser gerecht zu werden. F\u00fcr die Neufassung der Friedhofssatzung wurde als Grundlage die Mustersatzung des Deutschen St\u00e4dtetages in der letzten Version von 1999 verwendet. Sie wurde an den Regelungsbedarf in Darmstadt angepasst. Ber\u00fccksichtigung der verschiedensten Bed\u00fcrfnisse und Interessen Bevor mit der \u00dcberarbeitung der Satzung begonnen wurde, fand am 1.10.2004 ein \u00f6ffentliches Hearing statt, zu dem alle interessierten B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger, Verb\u00e4nde, Vereine, Politiker aller Parteien sowie die am Friedhof t\u00e4tigen Gewerke eingeladen waren. Die in diesem Hearing ge\u00e4u\u00dferten W\u00fcnsche, Anregungen und Bedenken wurden nach Abw\u00e4gung in den vorliegenden Entwurf der neuen Satzung eingearbeitet. Am 26.4.2005 fand nach intensiver Vorarbeit eine weitere \u00f6ffentliche Diskussionsveranstaltung zu muslimischen Bestattungen in Zusammenarbeit mit dem Interkulturellen B\u00fcro und dem Ausl\u00e4nderbeirat statt. Auch diese Ergebnisse wurden nach Abw\u00e4gung in der Satzung ber\u00fccksichtigt. Ber\u00fccksichtigung von Bodengutachten Die Tendenz zu pflegeleichten Grabst\u00e4tten steigt stetig. In der Konsequenz stieg die Nachfrage nach gro\u00dffl\u00e4chigen steinernen Abdeckungen der Gr\u00e4ber stark an. Der Verwesungsprozess wird durch gro\u00dffl\u00e4chige Abdeckungen verlangsamt. Deshalb waren Bodengutachten erforderlich, um zu kl\u00e4ren, ob der in der Satzung bislang festgelegte Zeitraum der Ruhefrist (20 Jahre) ausreicht, um trotz Abdeckung die Verwesung zu gew\u00e4hrleisten. Die Bodenbeschaffenheit wurde mit Ausnahme des Waldfriedhofes auf allen Darmst\u00e4dter Friedh\u00f6fen untersucht. Zusammengefasst stellt sich das Ergebnis wie folgt dar: Gro\u00dffl\u00e4chige Abdeckungen der Grabst\u00e4tten f\u00fchren zu einer Verl\u00e4ngerung der Verwesungszeiten. Ursache hierf\u00fcr sind Anteile von feinschluffigem Sand in den angetroffenen Bodenschichten. Aufgrund der Feststellung der Bodengutachten wurden die Ruhezeiten bei gro\u00dffl\u00e4chigen Abdeckungen auf 30 Jahre erh\u00f6ht.  Tiefgr\u00e4ber sind nur in wenigen Fl\u00e4chen einzelner Friedh\u00f6fe (vgl. \u00a7 8) m\u00f6glich, da entweder luft- oder wasserundurchl\u00e4ssige Schichten angetroffen wurden oder ein zu hoher Grundwasserstand vorhanden ist. \u00c4mterbeteiligung Rechtsamt, K\u00e4mmerei, Revisionsamt, Ordnungsamt und Gesundheitsamt haben an der Satzung mitgewirkt bzw. ihre Stellungnahmen abgegeben. Wesentliche \u00c4nderungen gegen\u00fcber der Satzung vom 24.06.1968 * Die Ruhezeiten bei gro\u00dffl\u00e4chigen Abdeckungen wurden an die Verwesungszeiten angepasst * Die Gestaltungsvorschriften wurden stark liberalisiert * Ehrengrabst\u00e4tten wurden in die Satzung aufgenommen * Neue Bestattungsformen wurden in die Satzung aufgenommen * Die Nutzungszeit bei Wahlgrabst\u00e4tten wurde von 30 auf 25 Jahre verk\u00fcrzt Dar\u00fcber hinaus wurden verschiedene redaktionelle \u00c4nderungen und zeitgem\u00e4\u00dfe Anpassungen vorgenommen. Im Nachfolgenden werden stichpunktartig die wesentlichen \u00c4nderungen und Neufassungen dargestellt. Allgemeine Vorschriften \u00a7 2 - Friedhofszweck Es wurde eine Beschreibung des allgemeing\u00fcltigen Zweckes der Friedh\u00f6fe und ihrer gr\u00fcnpolitischen Bedeutung erg\u00e4nzt. Dies soll zum allgemeinen Verst\u00e4ndnis der Friedhofsnutzer und -besucher beitragen. \u00a7 3 - Au\u00dferdienststellung und Entwidmung entf\u00e4llt, da dies durch h\u00f6herrangiges Recht geregelt ist und in absehbarer Zeit auch nicht mit einer Au\u00dferdienststellung oder Entwidmung eines Friedhofs oder eines Friedhofsteiles zu rechnen ist. \u00a7 5 - Verhalten auf dem Friedhof - neu \u00a7 4 (2) + (3) (2) Kinder unter 12 Jahren wird ersetzt durch Kinder unter 10 Jahren Die Friedhofsverwaltung geht davon aus, dass sich Kinder \u00fcber 10 Jahre durchaus eigenverantwortlich auf einem Friedhof bewegen k\u00f6nnen. (2) h) gestrichen wird das Verbot zu rauchen - daf\u00fcr wird erg\u00e4nzt ein Verbot f\u00fcr das Mitbringen von alkoholischen Getr\u00e4nken \u00a7 6 - Gewerbetreibende - neu \u00a7 5 unter (2) werden bei der Definition der Zulassung f\u00fcr gewerbetreibende Dienstleistungsbetriebe die weitergehenden Forderungen der Mustersatzung des Deutschen St\u00e4dtetages aufgenommen. Die Zulassung gewerbetreibender Betriebe wird auf eine Tageszulassung ausgedehnt.  Bestattungsvorschriften \u00a7 7 - Allgemeines - neu \u00a7 6 Die Bezeichnung Anmeldung nach Eintritt des Todes wird ersetzt durch Beurkundung des Sterbefalls . Weiter wird die Formulierung die nach den gesetzlichen Vorgaben erforderlichen Unterlagen beizulegen erg\u00e4nzt. \u00a7 8 - S\u00e4rge - neu \u00a7 7 Es werden detaillierte Vorschriften f\u00fcr die Beschaffenheit von S\u00e4rgen und Trauerkleidung aufgenommen. \u00a7 9 - Ausheben der Gr\u00e4ber - neu \u00a7 8 (2) Es werden die gesetzlichen Vorgaben aufgenommen, wonach die Mindesterd\u00fcberdeckung des Sarges ein Meter betragen muss. (4) und (5) Es werden Regelungen zu Tiefgr\u00e4bern mit aufgenommen (vgl. Bodengutachten).   \u00a7 10 - Ruhezeiten - neu \u00a7 9 Die Ruhezeiten werden entsprechend den geologischen Gutachten neu formuliert. Die Ruhezeit f\u00fcr Leichen sowie f\u00fcr Aschen bleibt bei 20 Jahren. Bei Abdeckung einer Grabst\u00e4tte mit mehr als der H\u00e4lfte durch Stein oder luft- und wasserundurchl\u00e4ssigem Material betr\u00e4gt die Ruhezeit 30 Jahre.  \u00a7 11 Umbettungen - neu \u00a7 10 (3) und (6) werden gestrichen. Grabst\u00e4tten \u00a7 12 - Allgemeines - neu \u00a7 11 (3) Erbgrabst\u00e4tten wird gestrichen \u00a7 13 - Reihengrabst\u00e4tten - neu \u00a7 12 Es wird erg\u00e4nzt, dass auf dem Alten Friedhof und dem Bessunger Friedhof keine Reihengrabst\u00e4tten abgegeben werden. Dies wurde bisher schon so gehandhabt, da keine gr\u00f6\u00dferen zusammenh\u00e4ngenden Fl\u00e4chen f\u00fcr die Ausweisung von Reihengrabst\u00e4tten vorhanden sind. (2) Es wird ein Verf\u00fcgungsberechtigter aufgenommen. In der Vergangenheit war es nicht \u00fcblich, dass bei Reihengrabst\u00e4tten Adressen von Hinterbliebenen oder verantwortlichen Personen erfasst wurden. Somit war auch nicht bekannt, wer f\u00fcr die Grabst\u00e4tte verantwortlich ist, falls ein Grabstein locker oder die Grabst\u00e4tte ungepflegt sein sollte. Entsprechend erforderliche Ma\u00dfnahmen der Verkehrssicherungspflicht gingen daher zu Lasten der Friedhofsverwaltung. 4) Die Zeit f\u00fcr die Bekanntgabe der Abr\u00e4umung wird auf 3 Monate verk\u00fcrzt. \u00a7 14 - Wahlgrabst\u00e4tten - neu \u00a7 13 (1) Die Nutzungsdauer von 30 Jahren wird verk\u00fcrzt auf mindestens 25 Jahre. Da bei der Nutzung einer Wahlgrabst\u00e4tte zur Zeit und zuk\u00fcnftig hin verst\u00e4rkt nur zwei Bestattungen durchgef\u00fchrt werden, kann die Nutzzeit verringert werden. Eine Verl\u00e4ngerung ist nat\u00fcrlich jederzeit um eine beliebige Zahl an Jahren m\u00f6glich. Durch die Verringerung der Nutzungszeit wird sich die Frage einer R\u00fcckerstattung nicht in Anspruch genommener Nutzungsentgelte nicht mehr so h\u00e4ufig stellen. Die Regelung Grabst\u00e4tten sollen nur im Fall einer Beisetzung oder an Personen vom 70. Lebensjahr an abgegeben werden wird gestrichen. Damit ist der Erwerb einer Wahlgrabst\u00e4tte von jedem Darmst\u00e4dter B\u00fcrger unabh\u00e4ngig vom Lebensalter m\u00f6glich (Vorkauf). (6) neu \u00a7 13 (8) Die Regelung der Rechtsnachfolge wurde entsprechend dem B\u00fcrgerlichen Gesetzbuch (BGB) und der Mustersatzung des Deutschen St\u00e4dtetages \u00fcbernommen. Neu \u00a7 14 - Ehrengrabst\u00e4tten Seit sehr vielen Jahren werden auf den st\u00e4dtischen Friedh\u00f6fen Ehrengrabst\u00e4tten ausgewiesen, deren Pflege und Unterhaltung der Stadt Darmstadt obliegt. Die Entscheidung \u00fcber die Anerkennung als Ehrengrabst\u00e4tte bedarf der Regelung, um inflation\u00e4ren Tendenzen entgegenzuwirken.  \u00a7 15 alt - Urnenreihengrabst\u00e4tten und Urnenwahlgrabst\u00e4tten Dieser Paragraf wurde in die anderen Paragrafen zu Reihengrabst\u00e4tten und Wahlgrabst\u00e4tten eingearbeitet und entf\u00e4llt somit. V. Gestaltung der Grabst\u00e4tten Vorhandene Gestaltungsvorschriften wurden sehr vereinfacht. Weiterhin geltende Vorschriften werden unter dem Gesichtspunkt der Wahrung der W\u00fcrde des Ortes beibehalten um einem evtl. Missbrauch Einhalt bieten zu k\u00f6nnen. Au\u00dfer Kraft treten Vorschriften zu Grabmalen, Einfassungen oder g\u00e4rtnerischer Gestaltung auf einzelnen Grabfeldern (siehe hierzu auch VI Grabmale).  \u00a7 16 - Allgemeine Gestaltungsgrunds\u00e4tze - neu \u00a7 15 (2) a) Die Verwendung von Glas als wesentlicher Bestandteil des Grabmales in Verbindung mit Stein soll in der neuen Satzung gestattet werden (siehe hierzu die Ausf\u00fchrungen unter Grabmale). Das Anbringen von Lichtbildern an Grabmalen wird mit einer Gr\u00f6\u00dfe von 7 x 10 cm bzw. bei Urnennischen mit einer Gr\u00f6\u00dfe von 6 x 6 cm gestattet. (3) b) Grabeinfassungen auf dem Waldfriedhof bleiben untersagt, w\u00e4hrend Grabeinfassungen auf anderen Friedh\u00f6fen erlaubt werden.    c) Splitt sowie in auff\u00e4lligen Farben gehaltener Kies wird durch das Verbot von      leuchtenden Materialien ersetzt. Der Charakter des Waldfriedhofes als naturnaher intensiv baumbestandener Friedhof w\u00fcrde durch die Wahl von Einfassungen oder fl\u00e4chigen Abdeckungen ver\u00e4ndert. Eine dauerhafte Fundamentierung von Einfassungen ist auf Grund des Wurzeldruckes der B\u00e4ume nicht m\u00f6glich. Bei Sch\u00e4den sind Regressforderungen der Nutzungsberechtigten gegen die Stadt oder die ausf\u00fchrende Firma vorprogrammiert.  Grabst\u00e4tten mit einer besonderen Gestaltung werden in \u00a7 16 bis \u00a7 22 neu eingef\u00fcgt Diese neuen Bestattungsformen werden von den B\u00fcrgern gefordert. Auf Grund ihres Platzbedarfes k\u00f6nnen die nachfolgenden Bestattungsformen nicht auf jedem Friedhof zur Verf\u00fcgung gestellt werden. Neu \u00a7 16 - Muslimische Grabst\u00e4tten Seit 1995 besteht ein solches Grabfeld. Es muss daher in die Satzung aufgenommen werden. Entsprechend dem Hearing mit 60 muslimischen Vereinen im M\u00e4rz/April 2005 werden zuk\u00fcnftig keine Reihengrabst\u00e4tten mehr angeboten. Muslimische Grabst\u00e4tten werden nur mit einer Person belegt und haben eine deutlich l\u00e4ngere Ruhezeit. Daher werden nur noch Wahlgrabst\u00e4tten f\u00fcr eine Person mit der M\u00f6glichkeit der Verl\u00e4ngerung abgegeben.  Neu \u00a7 17 - Rasengrabst\u00e4tten Auf Grund der Fl\u00e4chenverf\u00fcgbarkeit k\u00f6nnen Rasengrabst\u00e4tten nur auf dem Waldfriedhof und in einem kleinen Feld des Friedhofes in Arheilgen abgeben werden.  Neu \u00a7 18 - Friedpark Es wird ein Feld im Waldfriedhof mit vorhandenem lockeren Baumbestand angeboten, bei dem eine freie Wahl der Grabst\u00e4tten besteht. Durch eine gro\u00dffl\u00e4chige Fl\u00e4chenbemessung der einzelnen Grabst\u00e4tten wird der Eindruck einer gro\u00dfz\u00fcgigen Bestattung im Wald entstehen. Weiterhin ist im Bereich der Grabst\u00e4tte die Pflanzung eines Baumes durch die nutzungsberechtigte Person m\u00f6glich. Neu \u00a7 19 - Gr\u00fcfte Gr\u00fcfte bestehen seit dem Bau des Waldfriedhofes im S\u00e4ulengang und wurden auch in Mausoleen oder auf Grabst\u00e4tten eingerichtet. Auf Grund ihrer baulichen Beschaffenheit betr\u00e4gt die Ruhezeit einer Leiche f\u00fcnfzig Jahre. Eine neue Anlage dieser Grabform ist nach einem Erlass des Hessischen Ministeriums des Inneren und f\u00fcr Europaangelegenheiten vom 12. Januar 1981 im Allgemeinen nicht mehr zuzulassen. Daher wird die Formulierung  nur in besonderen F\u00e4llen verwendet. Neu \u00a7 20 - Anonymes Urnenreihenfeld auf dem Waldfriedhof Ein solches besteht seit 1982 ausschlie\u00dflich auf dem Waldfriedhof und wurde erstmals mit der Neufassung der Friedhofsgeb\u00fchrenordnung vom 01.01.1986 als Geb\u00fchrentatbestand aufgenommen. Diese Bestattungsart ist analog in eine neue Friedhofsatzung aufzunehmen.  Neu \u00a7 21 - Urnenw\u00e4nde (alt \u00a7 15 Urnenreihengrabst\u00e4tten und Urnenwahlgrabst\u00e4tten) Urnenw\u00e4nde wurden in der alten Satzung nicht als einzelne Grabst\u00e4tte beschrieben. Daher wird ein entsprechender Text aufgenommen. Neu \u00a7 22 - Gemeinschaftsgrabanlagen f\u00fcr die Beisetzung von Aschen Dem Wunsch nach pflegeleichten Grabst\u00e4tten mit einer repr\u00e4sentativen Grabgestaltung m\u00f6chte die Friedhofsverwaltung Rechnung tragen. Es werden Grabst\u00e4tten eingerichtet, auf denen eine gr\u00f6\u00dfere Zahl von Urnen gemeinschaftlich bestattet werden k\u00f6nnen. Es ist geplant, gro\u00dfe Grabst\u00e4tten mit historisch erhaltenswerten Grabmalen mit hochwertigen Stauden zu bepflanzen und mit einer der Zeit des Grabmales angepassten Schrift zu versehen. Auf diese Weise wird eine M\u00f6glichkeit entstehen, insbesondere auf dem Alten Friedhof gro\u00dfe Wahlgrabst\u00e4tten mit historisch wertvollen Grabmalen einer neuen Nutzung und damit einer Erhaltung zuzuf\u00fchren. F\u00fcr Urnenreihengrabst\u00e4tten ist es ebenfalls vorgesehen entsprechende Grabst\u00e4tten zu schaffen. Da dort kein Wiedererwerb m\u00f6glich ist, wird es notwendig, die Grabmale so auszubilden, dass die Namen der Verstorbenen leicht ausgetauscht werden k\u00f6nnen.  VI Grabmale Allgemein: Seit Anfang der 80er Jahre wurden auf allen Friedh\u00f6fen einzelne Felder mit Gestaltungsvorschriften zu Einfassungen und Grabmalen ausgewiesen. Die gesamten Grabmalvorschriften f\u00fcr einzelne Felder werden aus Gr\u00fcnden der Liberalisierung aufgehoben. Auf allen Fl\u00e4chen ist eine individuelle Grabgestaltung gegeben, soweit sie der W\u00fcrde des Ortes entspricht und der Umgebung anpasst. \u00a7\u00a7 17 und 18 alt F\u00fcr alle Friedh\u00f6fe werden die Abteilungen mit besonderen Gestaltungsvorschriften (\u00a7 18) aufgehoben. Ein Teil des Regelungsgehaltes wird als Mindestanforderung in den neuen \u00a7 23 \u00fcbernommen. Grabmale k\u00f6nnen zuk\u00fcnftig weitgehende frei gestaltet werden. Um eine entsprechende Ma\u00dfst\u00e4blichkeit zu wahren, wird eine prozentuale Ansichtsfl\u00e4che des Grabmales bezogen auf die Grabfl\u00e4che eingef\u00fchrt, neu \u00a7 23 (5). Die Materialwahl ist frei, die Gestaltung der Grabmale ebenfalls, soweit sie sich an den Ort und ihre Umgebung anpassen. Um eine entsprechende Gestaltung auf dem historischen und denkmalgesch\u00fctzten Waldfriedhof und Alten Friedhof durchsetzen zu k\u00f6nnen, wird diesbez\u00fcglich ein Zusatz Denkmalschutz aufgenommen - neu \u00a7 23 (1). Neu \u00a7 23 (6) - F\u00fcr alle Friedh\u00f6fe werden bestimmte, nicht witterungsbest\u00e4ndige oder leuchtende Materialien ausgeschlossen. Wie bei Urnenw\u00e4nden vorgesehen -neu \u00a7 21 (2) wird die Gr\u00f6\u00dfe der Lichtbilder oder bildhafter Darstellungen begrenzt. \u00a7 19 Zustimmungserfordernis - neu \u00a7 24  (5) Die Art und Gr\u00f6\u00dfe der Holzkreuze wird beschrieben. Das Aufstellen von Holzkreuzen unmittelbar bei der Bestattung wird damit genehmigungs- und geb\u00fchrenfrei. \u00a7 20 Anlieferung - neu \u00a7 25 wird redaktionell gek\u00fcrzt und entfrachtet. \u00a7 21 bis 32 - neu \u00a7 26 bis 36 werden redaktionell angepasst.  Diese Satzung ist mit dem Rechtsamt abgestimmt.  Aufgestellt: Darmstadt, 26. April 2006 67-30 rem ( 29 03  Anlagen Satzung vom 24. Juni 1968 Satzungsentwurf vom 20.10.2005  Dezernat I   Dezernat II   Walter Hoffmann   Wolfgang Glenz Oberb\u00fcrgermeister   B\u00fcrgermeister   Dezernat III    Dezernat IV   Klaus Feuchtinger   Cornelia Diekmann Stadtrat    Stadtr\u00e4tin [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-16%7C22604100308%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-16%7C22604100308%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Mag-16%7C20405100318%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Mag-16","number":"294","name":"\u00c4nderung der Schulbezirkssatzung","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/294","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Mag-16%7C20405100318%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 294","fileName":"be_20405100318_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":15675,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 08.05.2006 Dezernat V an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: Schulamt    Vorlage-Nr. 2006/0314 Magistratsbeschluss-Nr. 294 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss   OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: V             30 40            Stvv Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: \u00c4nderung der Schulbezirkssatzung Vorlage vom: 4.5.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: 1. Der Magistrat beschlie\u00dft die \u00c4nderung der Schulbezirkssatzung. 2. Die Vorlage wird der Stadtverordnetenversammlung zur Zustimmung vorgelegt.  Anlagen:[MdSD3] \u00c4nderung Schulbezirkssatzung Grundschulbezirk Nord Grundschulbezirk Arh. Grundschulbezirk S\u00fcd Grundschulbezirk Eberstadt Schulbezirkssatzung alt Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]10.05.2006 Dem Magistrat liegt als Tischvorlage zur heutigen Sitzung vor: Grundschulbezirke Karte 1 d und Satzung \u00fcber Schulbezirke in der Stadt Darmstadt vom 09. 09. 1983 Der Vorlage wird zugestimmt.  Begr\u00fcndungsseite zur Magistratsvorlage vom 4. Mai 2006  Begr\u00fcndung:  Hauptanlass f\u00fcr die \u00c4nderung der Schulbezirkssatzung ist das Auslaufen des Grundschulzweiges an der Diesterwegschule. Im Rahmen dessen sollen sowohl die faktische Namens\u00e4nderung der Astrid-Lindgren-Schule als auch \u00c4nderungen des Hessischen Schulgesetzes \u00fcber Schulen f\u00fcr Lernhilfe ber\u00fccksichtigt und rechtlich umgesetzt werden.  Zu Art.1. Im Zuge des organisatorischen Zusammenschlusses der Grundschulen Carl-Ulrich-Schule und Br\u00fcder-Grimm-Schule erhielt die neu gebildete Grundschule zum 1.8.1997 den Namen Astrid-Lindgren-Schule. Im Rahmen dieser Satzungs\u00e4nderung soll die faktisch bestehende Namens\u00e4nderung nun formal rechtlich korrekt umgesetzt werden.  Zu Art.2 Mangels ausreichender Anmeldezahlen bzw. Anmeldungen sieht sich der Schultr\u00e4ger im Benehmen mit dem staatlichen Schulamt veranlasst den Grundschulzweig an der Diesterwegschule auslaufen zu lassen. F\u00fcr die weitaus \u00fcberwiegende Zahl, der einzuschulenden Kinder aus diesem Bezirk werden von deren Eltern Gestattungsantr\u00e4ge f\u00fcr andere Schulen gestellt.  Dies hat zur Konsequenz, dass der Schulbezirk Diesterwegschule auf die benachbarten Schulen aufgeteilt werden muss. Diese verf\u00fcgen \u00fcber ausreichend Kapazit\u00e4ten im Bestand, sodass damit auch unter \u00f6konomischen Gesichtspunkten eine sinnvolle L\u00f6sung gefunden ist. Der neue Zuschnitt der Schulbezirke erfolgt unter der Annahme, dass das Auslaufen des Grundschulzweiges an der Diesterwegschule keine Organisations\u00e4nderung ist und somit nicht der Zustimmung des Kultusministeriums bedarf.  Da das staatliche Schulamt als Zustimmungsbeh\u00f6rde im Vorfeld selbst die \u00c4nderung der Schulbezirke aus den genannten Gr\u00fcnden angeregt und die Verteilung der Kinder bereits f\u00fcr das kommende Schuljahr vorgeschlagen und umgesetzt hat, geht der Schultr\u00e4ger davon aus, dass dem keine rechtlichen Hindernisse auf Grund des Hessischen Schulgesetztes entgegenstehen.  Zu Art. 3 Durch die Novelle des Hessischen Schulgesetzes vom 15.05.1997 (GVBl. I S.143, 204) sind die Schulbezirke f\u00fcr die Schule f\u00fcr Lernhilfe entfallen. Wie bei jeder anderen Sonderschule bestimmt das Staatl. Schulamt nach \u00a7 54 Abs. 4 seitdem die jeweils zust\u00e4ndige Schule f\u00fcr Lernhilfe. Der Schultr\u00e4ger hat demnach f\u00fcr Schule f\u00fcr Lernhilfe keine Schulbezirke mehr zu bilden. Diese gesetzliche \u00c4nderung soll nun mit der 3. \u00c4nderung der Satzung \u00fcber Schulbezirke in der Stadt Darmstadt rechtlich umgesetzt werden.  Zu Art. 4 Der seitherige Schulbezirk Diesterwegschule wird auf die benachbarten Schulbezirke Schillerschule, K\u00e4the-Kollwitz-Schule, Heinrich-Hoffmann-Schule und die Mornewegschule aufgeteilt. Die notwendigen Beteilungsverfahren sind eingeleitet bzw. vorbereitet. Darmstadt, 04.05.2006 40 - Kr - Dezernat V  Daniela Wagner Stadtr\u00e4tin    Anlagen  [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. 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Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: I           100 Stvv        108  Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Mitgliedschaft bei der Kommunalen Informationsverarbeitung in Hessen (KIV ) hier: Wahl von Vertreterinnen/Vertreter der Mitglieder f\u00fcr die Verbandsversammlung des KGRZ KIV in Hessen Vorlage vom: 26.04.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: Als Vertreter der Wissenschaftsstadt Darmstadt in der Verbandsversammlung des KGRZ KIV in Hessen wird der Leiter der Informations- und Kommunikationsabteilung beim Hauptamt, MOR Rolf Lang, als sein Stellvertreter VA Michael Neff (IUK ) vorgeschlagen. Die Vorlage ist der Stadtverordnetenversammlung zur Wahl der Vertreter der Wissenschaftsstadt Darmstadt f\u00fcr die Verbandsversammlung des KGRZ KIV vorzulegen.  Anlagen:[MdSD3]  Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]03.05.2006 Der Magistrat nimmt Kenntnis.  Begr\u00fcndung zur Magistratsvorlage vom 26. April 2006  Nach \u00a7 6 Abs. 2 der Satzung w\u00e4hlen die Vertretungsk\u00f6rperschaften der Mitglieder f\u00fcr die Dauer ihrer Amtszeit Vertreterinnen/Vertreter und Stellvertreterinnen/Stellver-treter f\u00fcr die Verbandsversammlung des KGRZ KIV in Hessen. Mit Ablauf dieser Wahlperiode sind deshalb Neuwahlen notwendig. Aufgrund der Funktion und der Aufgabenstellung, insbesondere in einem hochtech-nisierten Bereich, wird seit mehreren Legislaturperioden die Vertretung der Wissen-schaftsstadt Darmstadt in der Mitgliederversammlung des KGRZ KIV in Hessen durch kompetente Datenverarbeitungsfachleute wahrgenommen. Es wird deshalb vorgeschlagen, den Leiter der Abteilung IUK, MOR Rolf Lang und als dessen Vertreter, VA Michael Neff, IUK, zu bestellen.  Darmstadt, 26. April 2006 100/Ja Nst.: 2318   Walter Hoffmann Oberb\u00fcrgermeister [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. 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Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: VI              23 401            BE Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Erwerb einer Teilfl\u00e4che zur Erweiterung der Kindertagesst\u00e4tte der evangelischen Kirchengemeinde Darmstadt-Eberstadt-S\u00fcd, Kurt-Schumacher-Stra\u00dfe 62 Vorlage vom: 20.04.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: Das Liegenschaftsamt wird erm\u00e4chtigt, eine noch zu vermessene ca. 470 m\u00b2 gro\u00dfe Teilfl\u00e4che aus dem Grundst\u00fcck Gemarkung Eberstadt Flur 5 Nr. 216 Geb\u00e4ude- und Freifl\u00e4che, Kurt-Schumacher-Stra\u00dfe 60 mit 6.250 m\u00b2 von der Bauverein AG zum Kaufpreis von 115,00 Euro/m\u00b2, das sind ca. 54.050,00 Euro, zu erwerben. Der konkrete Kaufpreis ergibt sich erst nach Vermessung der Fl\u00e4che. Der Kaufpreis geht zu Lasten der HHSt.: 02.8800001.932000  Anlagen:[MdSD3] Lageplan Kurt-Schumacher-Stra\u00dfe 60 Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]03.05.2006 Der Vorlage wird zugestimmt.  Begr\u00fcndungsseite zur Magistratsvorlage vom 20.04.2006 Begr\u00fcndung: Das im Beschlussteil n\u00e4her bezeichnete Gel\u00e4nde liegt s\u00fcdlich der Kurt-Schumacher-Stra\u00dfe und westlich der Seeheimer Stra\u00dfe und ist Teil des Hochhausgrundst\u00fccks der Bauverein AG Kurt-Schumacher-Stra\u00dfe 60. Einen rechtskr\u00e4ftigen Bebauungsplan f\u00fcr diesen Bereich gibt es nicht. Bei dem in Rede stehenden Gel\u00e4nde handelt es sich um eine Wiese, die lediglich durch einen Fu\u00dfweg von der in st\u00e4dtischem Eigentum stehenden Kindertagesst\u00e4tte der evangelischen Kirchengemeinde Darmstadt-Eberstadt-S\u00fcd in der Kurt-Schumacher-Stra\u00dfe 62 getrennt ist. Da die Kindertagesst\u00e4tte nur \u00fcber geringe zusammenh\u00e4ngende Au\u00dfenfl\u00e4chen verf\u00fcgt, k\u00f6nnen fast keine gr\u00f6\u00dferen Spielger\u00e4te zur Verf\u00fcgung gestellt werden, die gerade f\u00fcr die Gesundheits- und Bewegungserziehung der 80 - 90 Kinder eine gro\u00dfe Rolle spielen. Durch den Erwerb des Gel\u00e4ndes k\u00f6nnen diese Defizite ausgeglichen werden. Der Erwerb ist daher sinnvoll. Der Kaufpreis betr\u00e4gt ca. 1/3 des in diesem Bereich geltenden Richtwertes von 350,00 Euro/m\u00b2 und ist angemessen. Darmstadt, 20.04.2006 23-II/4/3-43-B2-db-he Der Dezernent VI Dipl.-Ing. Dieter Wenzel Stadtrat [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-15%7C22903100249%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-15%7C22903100249%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Mag-15%7C21904100287%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Mag-15","number":"274","name":"Antrag des F\u00f6rdervereins der Friedrich-List-Schule auf Erlass der Betriebskostenzahlungen f\u00fcr den Sch\u00fclerkiosk in H\u00f6he von 9.804,03 EUR","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/263","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Mag-15%7C21904100287%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 274","fileName":"be_21904100287_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":13271,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 27.04.2006 Dezernat V an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: Schulamt    Vorlage-Nr. 2006/0284 Magistratsbeschluss-Nr. 274 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss Dezernat II  OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: II           20 V           40 Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Antrag des F\u00f6rdervereins der Friedrich-List-Schule auf Erlass der Betriebskostenzahlungen f\u00fcr den Sch\u00fclerkiosk in H\u00f6he von 9.804,03 EUR Vorlage vom: 19.04.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: Dem Erlassantrag des F\u00f6rdervereins der Friedrich-List-Schule e. V. wird zugestimmt.   Anlagen:[MdSD3] Mietvertrag Erlassantrag des F\u00f6rdervereins der Friedrich-List-Schule e. V. Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]03.05.2006 Der Vorlage wird zugestimmt.  Begr\u00fcndung zur Magistratsvorlage vom 19. April 2006: Die Stadt Darmstadt, vertreten durch den Magistrat, hat mit dem F\u00f6rderverein der Friedrich-List-Schule am 05.11.1999 einen Mietvertrag zur \u00dcberlassung des Verkaufsraumes an der Friedrich-List-Schule f\u00fcr die Zeit ab 01.09.1999 abgeschlossen. Die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung des Kioskes wurde mit Vertrag vom 14.03.2000 vom F\u00f6rderverein an den Internationalen Bund (IB) \u00fcbertragen. Sowohl im Vertrag mit der Stadt, als auch mit dem IB wurde vereinbart, dass der Sch\u00fclerkiosk nach einem festgelegten Konzept zu betreiben ist, und zwar das Angebot von gesunder, vollwertiger Kost, die Beteiligung von Schulsozialarbeit, der Einsatz von Sch\u00fclerpraktikanten und vor allem der Einsatz von langzeitarbeitslosen Frauen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt. Diese Frauen waren gem\u00e4\u00df \u00a719 BSHG besch\u00e4ftigt und wurden vom Internationalen Bund im Auftrag der Sozialverwaltung der Stadt Darmstadt fachlich angeleitet und p\u00e4dagogisch betreut. In diesem Vertrag verpflichtete sich der IB gegen\u00fcber dem F\u00f6rderverein zur Zahlung der Mietkosten. Zur finanziellen Unterst\u00fctzung des Projekts wurde in \u00a79 Absatz 3 des Mietvertrages zwischen der Stadt und dem F\u00f6rderverein festgelegt, dass nach Vorliegen der jeweiligen Gesch\u00e4ftsberichte bei nachgewiesenen Verlusten auf die Mietzahlungen verzichtet wird. Die Bilanz des 1. Betriebsjahres wies einen Verlust von 10.513,69 EUR aus, so dass auf die Zahlung von Miet- und Betriebskosten verzichtet wurde. Mit Schreiben des Schulamtes vom September 2004 wurde der F\u00f6rderverein wieder an die vertraglich vereinbarte Vorlage der Gewinn- und Verlustrechnungen der einzelnen Gesch\u00e4ftsjahre erinnert. Diese wurden im Dezember 2004 vorgelegt und vom Revisionsamt im Februar 2005 gepr\u00fcft. Laut Pr\u00fcfbericht wurden die Bilanzen der Gesch\u00e4ftsjahre 2000/01 bis 2003/04 mit Gewinn abgeschlossen. Der Mietvertrag wurde in beiderseitigem Einvernehmen mit Wirkung zum 31.07.2005 gek\u00fcndigt. Da bis zur K\u00fcndigung keinerlei Miet- und Betriebskostenzahlungen erfolgten, forderte das Schulamt den F\u00f6rderverein mit Schreiben vom 18.07.2005 zur Zahlung der gesamten Forderungen in H\u00f6he von 21.055,92 EUR auf. Der F\u00f6rderverein der Friedrich-List-Schule ist finanziell nicht in der Lage die geforderten Kosten allein zu \u00fcbernehmen. Um eine Klage gegen den IB auf Vertragserf\u00fcllung zu vermeiden, hat der F\u00f6rderverein nach mehreren Verhandlungen einen Kompromiss ausgehandelt, nach dem sich der IB bereit erkl\u00e4rt, die angefallenen Mietkosten in H\u00f6he von 11.251,89 EUR zu zahlen. Die Mittel werden erbracht durch die bereits im November 2005 geleistete Zahlung aus dem Saldo der Gesamtbilanz 1999 bis 2005 in H\u00f6he von 3.167,32 EUR, aus der R\u00fcckerstattung zu viel geleisteter Abschlagszahlungen f\u00fcr die Grundausstattung des Kiosks in H\u00f6he von 1.963,44 EUR, sowie einer Restzahlung in H\u00f6he von 6.121,13 EUR. \u00dcber die verbleibende Forderung in H\u00f6he von 9.804,03 EUR stellt der F\u00f6rderverein der Friedrich-List-Schule den Erlassantrag vom 30.03.2006.  Dem finanziellen Verzicht der Stadt steht die erfolgreiche Eingliederung in den Arbeitsmarkt von 8 arbeitslosen Frauen, die in diesem Projekt besch\u00e4ftigt waren, gegen\u00fcber. Darmstadt, den 06.04.2006  Dezernat II  Dezernat V  Wolfgang Glenz  Daniela Wagner B\u00fcrgermeister  Stadtr\u00e4tin Anlage: Mietvertrag, Erlassantrag [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-15%7C21904100287%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-15%7C21904100287%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Mag-15%7C22004100296%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Mag-15","number":"275","name":"Mitgliedschaften","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/270","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Mag-15%7C22004100296%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 275","fileName":"be_22004100296_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":12795,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 27.04.2006 Dezernat II an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: Sozialverwaltung    Vorlage-Nr. 2006/0292 Magistratsbeschluss-Nr. 275 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss   OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: II           50 20          100 Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Mitgliedschaften Vorlage vom: 20.04.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: Der Magistrat stimmt der Mitgliedschaft in der Internationalen Gesellschaft f\u00fcr erzieherische Hilfen (IGfH), Schaumainkai 101-103, 60596 Frankfurt am Main, f\u00fcr die Jahre 2006 bis 2010 (5Jahre) zu.  Eine Belastung f\u00fcr den st\u00e4dtischen Haushalt findet in der Summe nicht statt.  Anlagen:[MdSD3]  Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]03.05.2006 Der Vorlage wird zugestimmt.  Begr\u00fcndungsseite zur Magistratsvorlage vom 20.04.06: Begr\u00fcndung: Im Rahmen der Fortbildungsveranstaltungen der Sozialverwaltung/St\u00e4dtischer Sozialdienst nutzt dieser ein Angebot der Internationalen Gesellschaft f\u00fcr erzieherische Hilfen (IGfH), Schaumainkai 101-103, 60596 Frankfurt am Main zur sozialp\u00e4dagogischen Diagnostik. Ziel der Ma\u00dfnahme ist es, passgenaue Hilfen im Bereich der erzieherischen Hilfen zu entwickeln, Probleme innerhalb der Familien besser greifen zu k\u00f6nnen und so von Anfang an zielgerichtet einzugreifen. Letztlich soll diese Ma\u00dfnahme auch zur Senkung der Kosten in diesem Bereich beitragen. Der Anbieter weist darauf hin, dass die Service- und Beratungsleistungen f\u00fcr Mitglieder der IgfH vorrangig zu Gute kommen und die Kosten im Vergleich zu Nichtmitgliedern niedriger liegen. Die Kosten, der auf mindestens 2 Jahre angelegten Fortbildung die aus dem Fortbildungsetat der Sozialverwaltung aufgebracht werden (DK 43407), belaufen sich ohne Mitgliedschaft auf 16.300 Euro, mit Mitgliedschaft auf 13.900 Euro. Der Mitgliedsbeitrag bel\u00e4uft sich auf j\u00e4hrlich 250 Euro, sodass in der Summe eine Einsparung in H\u00f6he von 1.150 Euro zu Gunsten der Stadt verbleibt.  Die Einsparungen werden in den Jahren 2006 und 2007 in H\u00f6he von 2.400 Euro erwirtschaftet (DK 43407). In den Jahren 2006 bis 2010 erh\u00f6hen sich dagegen die Ausgaben f\u00fcr Mitgliedschaften um jeweils 250 Euro (HH-Stelle 01.4070.661000). Eine entsprechende Anpassung der Haushaltsans\u00e4tze wird daher notwendig. Die Zeitdauer der Mitgliedschaft wurde auf f\u00fcnf Jahre festgelegt, damit auch nach Abschluss der Ma\u00dfnahme das Know-how der IGfH genutzt werden kann. Zudem erscheint es moralisch anst\u00f6\u00dfig, nur wegen der Kostenersparnis f\u00fcr die Dauer der Ma\u00dfnahme Mitglied zu werden. Darmstadt, 20.04.06   Wolfgang Glenz B\u00fcrgermeister [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-15%7C22004100296%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-15%7C22004100296%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Mag-15%7C22203100228%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Mag-15","number":"279","name":"Brandschutzkonzept","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/272","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Mag-15%7C22203100228%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 279","fileName":"be_22203100228_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":16617,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 29.03.2006 Dezernat IV an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: Eigenbetrieb B\u00fcrgerh\u00e4user- und M\u00e4rkte    Vorlage-Nr. 2006/0227 Magistratsbeschluss-Nr. 279 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss   OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: IV             VI 20             419 63             BW Stvv.           OBW Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Brandschutzkonzept Funktions- und Betriebssicherheit des B\u00fcrgermeister-Pohl-Hauses Gemeinsamer Antrag der Fraktionen im Ortsbeirat vom 02. Februar 2006  Vorlage vom: 22.03.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: Der Magistrat nimmt von dem Bericht Kenntnis.  Anlagen:[MdSD3] Anlage 1 - Schreiben Bauaufsichtsamt vom 28.04.2003 Anlage 2 - Schreiben Bauaufsichtsamt vom 10.04.1995 Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]03.05.2006 Der Magistrat nimmt den Bericht zur Kenntnis.  Begr\u00fcndungsseite zur Magistratsvorlage vom 22. M\u00e4rz 2006  Begr\u00fcndung: Am 21. Oktober 2005 wurde vom beauftragten Architekturb\u00fcro P\u00e4tzold das Brandschutzkonzept f\u00fcr das B\u00fcrgermeister-Pohl-Haus den st\u00e4dtischen Fach\u00e4mtern vorgelegt und die Notwendigkeit der Ausf\u00fchrung der Ma\u00dfnahme in vollem Umfang von deren Seite am 22. November 2005 be-st\u00e4tigt. Die konkreten Zahlen der voraussichtlichen Gesamtkosten f\u00fcr die Umsetzung des Brandschutzkonzeptes von 1.970.000 \u20ac sowie die voraussichtlichen Gesamtkosten der Dachsanierung von 490.000 \u20ac liegen seit dem 31. Januar 2006 vor. Die anschlie\u00dfend zu ermittelnden Gesamtkosten f\u00fcr die Erstellung einer Entwurfsplanung, einer Bauantragsplanung sowie einer Kostenermittlung, die dann die Bauma\u00dfnahme in Teilabschnitten darstellt, liegt seit dem 22 Februar 2006 vor. Der Magistrat hat von dem bis zu diesem Zeitpunkt feststehenden und ermittelten Sachverhalt am 8. M\u00e4rz 2006 Kenntnis genommen und die Bereitstellung der f\u00fcr die Beauftragung der Ablaufplanung der Brandschutzma\u00dfnahmen erforderlichen Kosten von 60.000 \u20ac beschlossen. Die Vorlage der umfassenden Bauablaufplanung durch das Architekturb\u00fcro P\u00e4tzold wird f\u00fcr Anfang/Mitte Juni 2006 erwartet und im Rahmen der Beauftragung eingefordert. Die Ergebnisse der Bauablaufplanung werden in die Haushaltsberatungen zum Nachtragshaushaltswirtschaftsplan 2006 zur Pr\u00fcfung und Beschlussfassung eingebracht. Im B\u00fcrgermeister-Pohl-Haus Wixhausen gibt es nach eigens ausgef\u00fchrter \u00dcberpr\u00fcfung keine Probleme mit der Elektrik und auch keine \u00dcberhitzung des Hauptschaltkastens.  In Ausf\u00fchrung einer Stellungnahme des Amtes f\u00fcr Brand- und Katastrophenschutz sind f\u00fcr Brandsicherheitsdienste aufgrund der Satzung \u00fcber den Brandschutz und die allgemeine Hilfe in Darmstadt vom 14. Dezember 2000, ge\u00e4ndert am 14. Dezember 2005, in Verbindung mit dem Geb\u00fchrenverzeichnis entsprechende Geb\u00fchren zu berechnen. Antr\u00e4ge auf Niederschlagung bspw. durch die betroffenen Vereine k\u00f6nnen gestellt werden an den zust\u00e4ndigen Fachdezernenten VI, Herrn Stadtrat Dipl.-Ing. Dieter Wenzel. Dieser Sachverhalt wurde den betroffenen Vereinen in Wixhausen bereits mitgeteilt. Gem\u00e4\u00df Mitteilung des Bezirksverwalters in Wixhausen stellen diese Vereine ihre Antr\u00e4ge direkt an den Fachdezernenten. Gem\u00e4\u00df den weiteren Ausf\u00fchrungen des Amtes f\u00fcr Brand- und Katastrophenschutz stehen die notwendigen Brandschutzsanierungsma\u00dfnahmen nicht im Zusammenhang mit einer Versch\u00e4rfung der Brandschutzbestimmungen. Bei den vorhandenen Brandschutzm\u00e4ngeln handelt es sich demnach \u00fcberwiegend um versteckte bauliche M\u00e4ngel, die im Zuge der Erstellung eines Brandschutzkonzeptes durch das Architekturb\u00fcro P\u00e4tzold festgestellt wurden. Erst durch die eingehende Untersuchung der Bausubstanz sowie der haustechnischen Einrichtungen (Elektro und L\u00fcftung) durch das Architekturb\u00fcro wurde dies festgestellt. Das Amt f\u00fcr Brand- und Katastrophenschutz ist gem\u00e4\u00df seinen Ausf\u00fchrungen in regelm\u00e4\u00dfigen Zeitabst\u00e4nden zur Durchf\u00fchrung von Gefahrenverh\u00fctungsschauen in Sonderbauten (z. B. Versammlungsst\u00e4tten) verpflichtet. Die Gefahrenverh\u00fctungsschau diene hierbei insbesondere der \u00dcberpr\u00fcfung der anlagentechnischen und betrieblich/organisatori-schen Brandschutzma\u00dfnahmen. Im Rahmen der stichprobenhaft durchgef\u00fchrten Begehungen k\u00f6nnten jedoch nur augenf\u00e4llige bauliche Brandschutzm\u00e4ngel erkannt werden.  Auch das Bauaufsichtsamt best\u00e4tigt in einer Stellungnahme zum Sachverhalt, dass sich die Brandschutzbestimmungen seit der vorletzten Begehung am 6. April 1995 und der letzten Begehung am 17. April 2003 nicht wesentlich versch\u00e4rft haben. Auch das Bauaufsichtsamt f\u00fchrt in seiner Stellungnahme weiter aus, dass die vom Amt f\u00fcr Brand- und Katastrophenschutz und Bauaufsichtsamt gemeinsam in Sonderbauten durchgef\u00fchrten Gefahrenverh\u00fctungsschauen nur als Sichtkontrollen durchgef\u00fchrt werden und demnach bei diesen Begehungen auch nur augenscheinliche M\u00e4ngel festgestellt werden k\u00f6nnten.  Die vom Bauaufsichtsamt gefertigten Begehungsprotokolle der beiden letzten Begehungen am 6. April 1995 sowie am 17. April 2003 liegen dem Bericht als Anlage bei.  Darmstadt, 22. M\u00e4rz 2006 80 30 00 19 br-dr  Cornelia Diekmann Dieter Wenzel Stadtr\u00e4tin Stadtrat Anlagen [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. 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Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: I             II IV            V VI            12 110           101 61            530 Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Audit Beruf & Familie Verl\u00e4ngerung der Pilotprojekte zur Flexibilisierung der Arbeitszeit Vorlage vom: 31.03.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]:  Die im Rahmen des Audit Beruf & Familie als Pilot\u00e4mter ausgew\u00e4hlten \u00c4mter Stadtplanungsamt und Amt f\u00fcr Einwohnerwesen und Wahlen setzen ihre jeweils mit Magistratsbeschluss Nr. 0711 vom 13.10.2004 beschlossenen Arbeitszeitmodelle solange fort, bis f\u00fcr die gesamte Stadtverwaltung ein neues Arbeitszeitmodell verbindlich eingef\u00fchrt ist. Die Evaluierungsprozesse (siehe Anlage) sprechen f\u00fcr eine Weiterf\u00fchrung der Projekte.  Anlagen:[MdSD3] Dokumentation der Befragungsergebnisse im Stadtplanungsamt und Amt f\u00fcr Einwohnerwesen und Wahlen Grundkonzept Amt f\u00fcr Einwohnerwesen und Wahlen Grundkonzept Stadtplanungsamt Oktober 2004 Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]03.05.2006 Der Vorlage wird zugestimmt.  Begr\u00fcndung: Mit Magistratsbeschluss vom 13.10.2004 wurden in den \u00c4mtern 12 und 61 neue Arbeitszeitmodelle eingef\u00fchrt und dabei gleichzeitig die derzeit g\u00fcltige Dienstvereinbarung zur gleitenden Arbeitszeit ausgesetzt. Die Arbeitszeit wurde im Amt f\u00fcr Einwohnerwesen und Wahlen (damals noch mit Statistik) durch eine Flexibilisierung der w\u00f6chentlichen Arbeitszeit ver\u00e4ndert und im Stadtplanungsamt wurde die Flexibilisierung der j\u00e4hrlichen Arbeitszeit eingef\u00fchrt (siehe Anlage - Grundkonzepte). Die Pilotphase begann im Stadtplanungsamt im Mai 2005 und im Amt f\u00fcr Einwohnerwesen und Wahlen im Juni 2005 und sollte f\u00fcr ein Jahr andauern. Begleitend zur Umsetzung wurde eine Evaluierung der Prozesse u. a. in Form von Befragungen der Besch\u00e4ftigten und der F\u00fchrungskr\u00e4fte in den Modell\u00e4mtern vorgenommen (siehe Anlage). Die Befragungsergebnisse einer Kurzbefragung vor Modellstart, einer 1. ausf\u00fchrlichen Befragung zu Beginn des Projektes und einer 2. Befragung nach 6 Monaten wurden den Projektgruppen der beteiligten \u00c4mter am 30. M\u00e4rz 2006 vorgestellt. Fazit: Die Flexibilisierung sowohl der w\u00f6chentlichen als auch der j\u00e4hrlichen Arbeitszeit wurde in beiden \u00c4mtern als sehr positiv bewertet und es besteht sowohl von den Besch\u00e4ftigten als auch von Seiten der F\u00fchrungskr\u00e4fte der dringende Wunsch, die jeweilig laufenden Arbeitszeitflexibilisierungen fortzusetzen. In der Magistratsvorlage vom 13.10.2004 ist folgendes festgehalten: Die Dauer der Pilotphase ist auf ein Jahr angesetzt, wobei dies auch ver\u00e4ndert werden kann, wenn es sich als sinnvoll erweist.  Aufgrund des hohen Engagements der Besch\u00e4ftigten, der F\u00fchrungskr\u00e4fte und der zusammengestellten Projektgruppen in den \u00c4mtern ist es als sinnvoll anzusehen, die Modellprojekte nicht auslaufen zu lassen, sondern vielmehr weiterzuf\u00fchren. Die Erfahrungen und Erkenntnisse in der Umsetzung der Arbeitszeitflexibilisierung k\u00f6nnen in den jeweiligen \u00c4mtern weiter ausgebaut und dann - bei der Umsetzung f\u00fcr die gesamte Stadtverwaltung - als ExpertInnenwissen zur Verf\u00fcgung gestellt werden. Die Projekte sollen also solange weiterlaufen, bis ein f\u00fcr die gesamte Stadtverwaltung g\u00fcltiges neues Arbeitszeitmodell umgesetzt wird. Darmstadt, 31.03.06 Dezernat I  Dezernat II  Dezernat IV  Walter Hoffmann  Wolfgang Glenz  Cornelia Diekmann Oberb\u00fcrgermeister  B\u00fcrgermeister  Stadtr\u00e4tin Dezernat V  Dezernat VI  Daniela Wagner  Dieter Wenzel Stadtr\u00e4tin  Stadtrat  [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-15%7C23103100256%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-15%7C23103100256%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Mag-15%7C20504100266%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Mag-15","number":"281","name":"Feststellung der Jahresabschl\u00fcsse 2003 der Betriebe gewerblicher Art und Eigenbetriebe","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/246","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Mag-15%7C20504100266%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 281","fileName":"be_20504100266_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":17184,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 27.04.2006 Dezernat II an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: K\u00e4mmerei    Vorlage-Nr. 2006/0263 Magistratsbeschluss-Nr. 281 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss Dezernat II  OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: II            20 401          41 52           419 Stvv Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Feststellung der Jahresabschl\u00fcsse 2003 der Betriebe gewerblicher Art a) Vivarium b) Kindertagesst\u00e4tten und Eigenbetriebe a) Kulturinstitute b) B\u00e4der c) B\u00fcrger- und Kongressh\u00e4user der Wissenschaftsstadt Darmstadt Vorlage vom: 05.04.06 Beschlussvorschlag[MdSD2]: 1. Die Jahresabschl\u00fcsse 2003 der nachstehend aufgef\u00fchrten Betriebe gewerblicher Art und Eigenbetriebe der Wissenschaftsstadt Darmstadt werden wie folgt festgestellt: BgA Vivarium Jahresgewinn 1.854.981,75 ? BgA Kindertagesst\u00e4tten Jahresverlust 10.346.679,23 ? Eigenbetrieb Kulturinstitute Jahresgewinn 21.530.389,22 ? Eigenbetrieb B\u00e4der Jahresgewinn 4.231.198,44 ? Eigenbetrieb B\u00fcrger- und Kongressh\u00e4user Jahresgewinn 16.409.340,22 ? 2. Der Jahresgewinn des Betriebes gewerblicher Art (BgA) Vivarium wird innerhalb des Eigenkapitals der Gewinnr\u00fccklage zugef\u00fchrt.  Der Jahresverlust des Betriebes gewerblicher Art (BgA) Kindertagesst\u00e4tten wird auf neue Rechnung vorgetragen. Die Jahresgewinne der Eigenbetriebe Kulturinstitute, B\u00e4der und B\u00fcrger- und Kongressh\u00e4user werden innerhalb des Eigenkapitals der Eigenbetriebe der Gewinnr\u00fccklage zugef\u00fchrt. 3. Die Jahresabschl\u00fcsse 2003 und die Lageberichte der Eigenbetriebe werden mit den Testaten der Wirtschaftspr\u00fcfungsgesellschaft WITAG-Revision AG \u00f6ffentlich bekannt gemacht und zur Einsichtnahme \u00f6ffentlich ausgelegt. 4. Die Betriebsleitungen werden f\u00fcr das Wirtschaftsjahr 2003 entlastet.   Anlagen:[MdSD3] Feststellung der Jahresabschl\u00fcsse 2003 der Betriebe gewerblicher Art a) Vivarium b) Kindertagesst\u00e4tten und Eigenbetriebe a) Kulturinstitute b) B\u00e4der c) B\u00fcrger- und Kongressh\u00e4user der Wissenschaftsstadt Darmstadt Die Anlagen k\u00f6nnen auf Wunsch in der K\u00e4mmerei eingesehen werden.  Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]03.05.2006 Der Vorlage wird zugestimmt.   Begr\u00fcndungsseite zur Magistratsvorlage vom 05. April 2006:  Die Betriebskommissionen der Eigenbetriebe Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt , B\u00e4der der Wissenschaftsstadt Darmstadt und B\u00fcrger- und Kongressh\u00e4user der Wissenschaftsstadt Darmstadt haben in ihren Sitzungen am 26.01.2006, 01.02.2005 und 04.10.2005 die Berichte der Betriebsleitungen zur Kenntnis genommen und die Jahresabschl\u00fcsse 2003 festgestellt. Die Betriebskommissionen empfehlen dem Magistrat und der Stadtverordnetenversammlung die Entlastung der Betriebsleitungen f\u00fcr das Wirtschaftsjahr 2003. Die Jahresgewinne der Eigenbetriebe spiegeln nicht das Ergebnis des operativen Gesch\u00e4fts wider. Die Gewinne wurden ausschlie\u00dflich durch die enorm hohen Beteiligungsertr\u00e4ge erzielt. Ma\u00dfgeblich hierf\u00fcr war die Umsetzung der letzten Stufe der Neuordnung der Stadtwirtschaft mit den entsprechenden Aussch\u00fcttungen. Im \u00dcbrigen wird auf die beigef\u00fcgten Beschl\u00fcsse der Betriebskommissionen samt den Ausz\u00fcgen aus den Pr\u00fcfberichten der WITAG-Revision AG -Wirtschaftspr\u00fcfungs-gesellschaft- hingewiesen. Die Beteiligung der Stadt an der HEAG ist sowohl in den Eigenbetrieben Kulturinstitute, B\u00e4der und B\u00fcrger- und Kongressh\u00e4user als auch in den BgA Vivarium und BgA Kindertagesst\u00e4tten eingelegt. Daher ist es notwendig, auch die Jahresabschl\u00fcsse der BgA festzustellen und eine Entscheidung \u00fcber die Verwendung der Jahresergebnisse zu treffen. Bei dem Jahresverlust des BgA Kindertagesst\u00e4tten konnten die Beteiligungsertr\u00e4ge den Jahresverlust nicht ausgleichen bzw. den BgA in eine Gewinnzone bringen.  Im Gegensatz dazu kann f\u00fcr den BgA Vivarium auf die oben gemachten Ausf\u00fchrungen bez\u00fcglich der Gewinne, Struktur und Kostendeckung verwiesen werden. Zus\u00e4tzlich sind die Bilanz zum 31.12.2003 und die Gewinn- und Verlustrechnung f\u00fcr die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2003 des BgA Vivarium und BgA Kindertagesst\u00e4tten als Anlage beigef\u00fcgt. Darmstadt, 05. April 2006 20 gk NSt. 33 61 Der Dezernent II    Wolfgang Glenz B\u00fcrgermeister Anlagen [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. 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Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: II           50 Stvv         20 Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: \u00dcbernahme einer Ausfallb\u00fcrgschaft zu Gunsten Netzwerk ROPE e. V. Vorlage vom: 20.04.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: Die Wissenschaftsstadt Darmstadt \u00fcbernimmt die Ausfallb\u00fcrgschaft \u00fcber 60.000 Euro zur R\u00fcckversicherung der GLS Bank, Filiale Frankfurt, zu Gunsten von Netzwerk ROPE e. V.   Anlagen:[MdSD3]  Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]03.05.2006 Der Vorlage wird zugestimmt.   Begr\u00fcndung zur Magistratsvorlage vom 20. April 2006    Netzwerk ROPE e. V. ist eine politisch, kirchlich, parteilich und wirtschaftlich unabh\u00e4ngige Organisation, die sich um sozial benachteiligte Jugendliche k\u00fcmmert. Der Verein wurde 1997 gegr\u00fcndet und etablierte sich ein Jahr sp\u00e4ter als europ\u00e4isches Netzwerk f\u00fcr Angebote in der Erziehungs- und Jugendarbeit. Seit Jahren engagiert sich ROPE sowohl f\u00fcr europaweite Netzwerk- und Bildungsprojekte als auch f\u00fcr die Stadtteilentwicklung und Jugendarbeit in Kranichstein in enger Zusammenarbeit mit anderen Tr\u00e4gern und Partnern. Seit 2000 ist ROPE Tr\u00e4ger des Jugendklubs vorher Der Stall , 2004 gr\u00fcndete der Verein mit Hilfe des Bund-L\u00e4nder-Programms Soziale Stadt eine Besch\u00e4ftigungsgesellschaft, in der benachteiligte Jugendliche Arbeit und Orientierung finden. Unter 150 Antragstellern wurde ROPE von der EU-Kommission als einer von 13 Projekttr\u00e4gern ausgew\u00e4hlt, in einem internationalen Langzeitprojekt mit einer Laufzeit von 28 Monaten zum Aufbau wirksamer Strukturen in der Arbeit mit benachteiligten Jugendlichen mitzuarbeiten. Es geht in diesem Projekt um die \u00dcbertragung des Kranichsteiner Projektes Cliquenarbeit auf die europ\u00e4ische Ebene. Daf\u00fcr hat die Europ\u00e4ische Union dem Verein Mittel von 212.000 Euro zugesprochen. Die Gesamtsumme der F\u00f6rdermittel wird in drei Teilen ausgezahlt: 50 % - 45 Tage nach Eingang einer Bankb\u00fcrgschaft \u00fcber die halbe F\u00f6rdersumme 30 % - nach Eingang des Zwischenberichtes mit Verwendungsnachweis und der zweiten  B\u00fcrgschaft \u00fcber 30 % der F\u00f6rdersumme (damit wird die erste B\u00fcrgschaft abgel\u00f6st) 20 % - nach Eingang des Abschlussberichtes mit Verwendungsnachweis Obwohl die Mittel \u00fcber l\u00e4ngere Zeitr\u00e4ume auf dem Bankkonto des Vereins verbleiben, wird die GLS Bank, Filiale Frankfurt, nur f\u00fcr einen kleineren Teil, der zun\u00e4chst halben F\u00f6rdersumme, b\u00fcrgen. Als Sicherheit w\u00fcnscht sich die Hausbank zur R\u00fcckversicherung eine B\u00fcrgschaft der Stadt Darmstadt \u00fcber 60.000 Euro. Die B\u00fcrgschaft hat l\u00e4ngstens eine Laufzeit bis zum Abschluss des Projektes. Die Stadt Darmstadt unterst\u00fctzt mit der B\u00fcrgschaft dieses Projekt, mit dem ein Imagegewinn f\u00fcr den Stadtteil Kranichstein verbunden ist und das auch f\u00fcr die zuk\u00fcnftigen Arbeiten des Vereins einen wichtigen Beitrag leisten wird.  Der Dezernent II   Wolfgang Glenz B\u00fcrgermeister [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. 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Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: I            20 52           Stvv Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Jugendstilbad; Betreibervertrag Vorlage vom: 07.04.06 Beschlussvorschlag[MdSD2]: Der Magistrat nimmt den Beschluss der Betriebskommission \u00fcber das Ergebnis der europaweiten Ausschreibung des Betreibers sowie den unterschriftsreifen Betreibervertrag mit dem als Bestandteil beigef\u00fcgten Protokoll des Aufkl\u00e4rungsgespr\u00e4chs vom 15.12.2005 zur Kenntnis. Anlagen:[MdSD3] Betreibervertrag Vorlage an die Betriebskommission Anlage zum Betreibervertrag Protokoll Aufkl\u00e4rung Angebotsinhalt Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]03.05.2006 Der Magistrat nimmt den Bericht zur Kenntnis.   Begr\u00fcndung zur Vorlage vom 7. April 2006: Wie aus \u00a7 9 des beiliegenden Betreibervertrags ersichtlich ist, beginnt der Vertrag sofort und hat eine vorl\u00e4ufige Laufzeit von 3 Jahren nach Fertigstellung und Inbetriebnahme des Bades. Nach EU-Bestimmungen wurde der Auftrag an den ausgew\u00e4hlten Betreiber nach Ablauf der einzuhalten Fristen am 14.02.2006 erteilt. Gem\u00e4\u00df \u00a7 8 Ziffer 1 des Vertrages erh\u00e4lt der Betreiber f\u00fcr s\u00e4mtliche im Rahmen des Betriebs des Bades anfallenden Leistungen eine pauschale Verg\u00fctung je Kalenderjahr in H\u00f6he von 78.000, - EURO netto. Das ergibt im o.a. Zeitraum von 3 Jahren 234.000, - EURO netto. Wie in \u00a7 8 Ziffer 2 weiterhin festgelegt ist, trifft dieser Betrag dann zu, wenn das Jahresergebnis des Bades das mit der Stadt abgestimmte prognostizierte Ergebnis um nicht mehr als 10 % \u00fcberschreitet oder um nicht mehr als 20 % unterschreitet. \u00dcbertrifft das Jahresergebnis das mit der Stadt abgestimmte prognostizierte Ergebnis um mehr als 10 %, so steht dem Betreiber an dem hier\u00fcber hinaus gehenden Ergebnis ein Anteil von 20 % als zus\u00e4tzliche ergebnisabh\u00e4ngige Verg\u00fctung zu. Unterschreitet das Jahresergebnis das mit der Stadt abgestimmte prognostizierte Ergebnis um mehr als 20 %, so reduziert sich die Verg\u00fctung um 20 % der hier\u00fcber hinaus gehenden Unterschreitung. Die Reduzierung der Verg\u00fctung gem. \u00a7 8 Ziffer 1 ist jedoch beschr\u00e4nkt auf maximal 15 % der Verg\u00fctung gem\u00e4\u00df Ziffer 1. Gem\u00e4\u00df \u00a7 8 Ziffer 3 erh\u00e4lt der Betreiber w\u00e4hrend der Planungsphase eine pauschale Verg\u00fctung in H\u00f6he von 63.000, - EURO netto.  Gem\u00e4\u00df \u00a7 8 Ziffer 4 erh\u00e4lt der Betreiber w\u00e4hrend der pre-opening-Phase eine pauschale Verg\u00fctung in H\u00f6he von 40.500, - EURO netto. Darmstadt, 07.04.2006 52 pr/zi Dezernat I               Dezernat II    Walter Hoffmann          Wolfgang Glenz Oberb\u00fcrgermeister        B\u00fcrgermeister [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-15%7C20704100273%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-15%7C20704100273%7C1"}}],"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Stavo-5","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Meeting","name":"1. 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Ich m\u00f6chte zun\u00e4chst, meine Damen und Herren, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, den beiden Dekanen der evangelischen und katholischen Kirche sehr herzlich daf\u00fcr danken, dass sie vor der Sitzung in der Stadtkirche unter beachtlicher Beteiligung aus der Stadtver-ordnetenversammlung, Magistrat und Verwaltung eine \u00f6kumenische Andacht gehalten haben. Ich begr\u00fc\u00dfe den Herrn Regierungspr\u00e4sidenten, die neugew\u00e4hlten Stadtverordneten, die Damen und Herren, die aus der Stadtverordnetenversammlung und dem Magistrat ausscheiden, unsere G\u00e4ste und die Vertreter der Presse.  Die Sitzverteilung in der Wahlperiode 2006 bis 2011 sieht wie folgt aus: 21 Sitze f\u00fcr die CDU-Fraktion 21 Sitze f\u00fcr die SPD-Fraktion 11 Sitze f\u00fcr die Fraktion B\u00fc 90/Die Gr\u00fcnen  5 Sitze f\u00fcr die FDP-Fraktion  5 Sitze f\u00fcr die Fraktion UFFBASSE  4 Sitze f\u00fcr die Fraktion UWIGA  2 Sitze f\u00fcr die Fraktion Die Linke.  1 Sitz f\u00fcr DIE FRAUEN  1 Sitz f\u00fcr WASG  Die Anwesenden erheben sich im Gedenken an den ehemaligen Stadtrat Heino Swyter, der am 22. Febr. 2006 verstorben ist. Herr Swyter geh\u00f6rte der Stadtverordnetenversammlung von 1972 - 1978 und von April 2001 bis Oktober 2003 an. Von Febr. 1978 bis Juli 1986 war er ehrenamtliches Magistratsmitglied und von August 1986 bis Juni 1997 Mitglied im hauptamtlichen Magistrat.  Oberb\u00fcrgermeister Hoffmann: Meine sehr geehrten Damen und Herren, gestatten Sie mir, bevor ich mit dem formalen Programm fortfahre, noch einige pers\u00f6nliche Bemerkungen. Zuallererst m\u00f6chte ich mich bei allen Beteiligten an der Kommunalwahl 2006 bedanken. Ich bedanke mich bei den politischen Parteien und Gruppen, bei allen, die sich pers\u00f6nlich in diesen Wahlkampf eingebracht haben, f\u00fcr den fairen und sachlichen Verlauf. Pers\u00f6nliche Angriffe und Auseinandersetzungen haben nicht stattgefunden. Dies sollten wir alle anerkennen und als positives Moment mitnehmen. Mein Dank gilt auch den zahlreichen Wahlhelfern, die w\u00e4hrend und nach der Wahl f\u00fcr einen reibungslosen Ablauf der Handlung und Ausz\u00e4hlung gesorgt haben. Nach einer bemerkenswerten Leistung der Mitarbeiter konnten wir in Darmstadt sehr schnell das vorl\u00e4ufige Ergebnis feststellen. Erw\u00e4hnen m\u00f6chte ich auch, dass w\u00e4hrend der laufenden Z\u00e4hlung, die Zwischenst\u00e4nde live \u00fcber das Internet ver\u00f6ffentlicht wurden. Mit Spannung konnten viele in Darmstadt so die Ausz\u00e4hlung verfolgen. Auch hier mein Dank an die Verantwortlichen ebenso wie in die Verantwortlichen der gelungenen Wahlparty am 26. M\u00e4rz in der Centralstation. Meine Damen und Herren, eines kann uns nach dieser Wahl mit Sicherheit nicht zufrieden stimmen. Die verheerend niedrige Wahlbeteiligung muss uns Warnung und Auftrag zugleich sein. Gr\u00fcnde f\u00fcr Wahlenthaltung gibt es sicherlich viele. Aber, was wir als Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker tun k\u00f6nnen, um wieder mehr Menschen an die Wahlurnen zu holen, sollten wir tun. Sorgen wir gemeinsam im Umgang miteinander - hier in diesem Hause, bei Veranstaltungen, in der \u00d6ffentlichkeit - daf\u00fcr, dass unser Engagement und unsere Arbeit wieder breite Anerkennung finden. Dazu geh\u00f6rt in erster Linie ein guter Stil in der Auseinandersetzung, Sachlichkeit, auch Ehrlichkeit und Respekt voreinander. Das sind elementare Voraussetzungen f\u00fcr eine erfolgreiche politische Arbeit. Zum Wohle der Stadt ebenso wie f\u00fcr die Akzeptanz unseres Tuns in der B\u00fcrgerschaft. Streit in der Sache, hei\u00dfe Debatten in der Stavo, leidenschaftliches aber faires Ringen. All das geh\u00f6rt dazu, das ist das Wesen der Demokratie. Aber Gr\u00e4ben aufrei\u00dfen, pers\u00f6nliche Verletzungen zuf\u00fcgen, dem anderen den Respekt und die Achtung versagen, dem sollten wir im Interesse der Stadt, ihren B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrgern und nicht zuletzt auch in unserem eigenen Interesse mit aller Kraft entgegentreten. Das sollte Leitbild unserer zuk\u00fcnftigen Arbeit sein. Dazu rufe ich Sie ausdr\u00fccklich auf. Meine Damen und Herren, wir stehen am Beginn einer Wahlperiode. Wie Sie alle wissen, wohnen in jeden Anfang Chancen inne. Chancen, vorhandene Gr\u00e4ben zu \u00fcberwinden, Br\u00fccken zu schlagen und Sachlichkeit zu demonstrieren, unsere Stadt weiter voranzubringen mit Ideen, Fantasie, Tatkraft, mit Sachverstand und mit Augenma\u00df. Die W\u00e4hlerinnen und W\u00e4hler haben uns durch ihr Votum vor nicht gerade einfache Verh\u00e4ltnisse gestellt. Um so mehr sind wir alle aufgefordert, konstruktiv zusammenzuarbeiten. Das Wohl unserer Stadt muss und ist unser gemeinsames Ziel. Dies sollten wir mit aller Kraft und Leidenschaft verfolgen. Vielen Dank f\u00fcr Ihre Aufmerksamkeit.\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-5%7CEroef-Sitz%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-5%7CEroef-Sitz%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Stavo-5%7CFest_Besch%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Stavo-5","number":"2","name":"Feststellung der Beschlussf\u00e4higkeit","public":true,"resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Stavo-5%7CFest_Besch%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 2","fileName":"be_Fest_Besch_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":4409,"text":"Punkt 2: Feststellung der Beschlussf\u00e4higkeit Oberb\u00fcrgermeister Hoffmann stellt die Beschlussf\u00e4higkeit des Hauses fest. Die Tagesordnung, die frist- und formgerecht zugestellt wurde, wird genehmigt. Da in der heutigen Sitzung Wahlen anstehen, m\u00fcssen zwei Urkundspersonen benannt werden. Sie werden benannt von      der SPD-Fraktion: Stadtv. Katrin K o s u b       der CDU-Fraktion: Stadtv. Hartwig J o u r d a n  Einvernehmlich stimmt die Stadtverordnetenversammlung dem Vorschlag von Oberb\u00fcrgermeister Hoffmann zu, dass \u00c4nderungen der Wahllisten bis sp\u00e4testens 17.00 Uhr vorgelegt werden m\u00fcssen. Sp\u00e4tere Einreichungen k\u00f6nnen nicht mehr ber\u00fccksichtigt werden. 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Es ist Stadtv. Dr. Inge L a n d z e t t e l , geb. am 13. Febr. 1933, von der Fraktion B\u00fc 90/Gr\u00fcne. Oberb\u00fcrgermeister Hoffmann bittet Stadtve. Dr. Landzettel, den Vorsitz zu \u00fcbernehmen. Stadtv. Dr. Inge L a n d z e t t e l : Sehr geehrter Herr Oberb\u00fcrgermeister, sehr geehrte Mitglieder des Magistrats, sehr geehrte Damen und Herren des neu gew\u00e4hlten Stadtparlaments. Als \u00e4ltestes Mitglied der Stadtverordnetenversammlung habe ich heute die Ehre und die Aufgabe, diese Sitzung bis zur Wahl einer Stadtverordnetenvorsteherin oder eines Stadtverordnetenvorstehers zu leiten. Ich begl\u00fcckw\u00fcnsche Sie alle zu Ihrer Wahl in dieses Ehrenamt, in das Sie durch das Vertrauen der B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger berufen worden sind. Ich m\u00f6chte Ihnen nicht verschweigen, dass es keineswegs meine Absicht war, in dieses Gremium gew\u00e4hlt zu werden. Gewiss ist, dass ich der \u00f6kologischen und  sozialen Politik der Gr\u00fcnen nahe stehe und ich habe in meinem Beruf, aber auch ehrenamtlich in vielen Bereichen, in diesem Sinne gearbeitet. Durch das Wahlsystem bin ich gew\u00e4hlt worden. Ich habe das Vertrauen und die Wertsch\u00e4tzung der W\u00e4hlerinnen und W\u00e4hler ernst genommen und ich \u00fcbernehme nun die Verantwortung f\u00fcr dieses Amt. Ich wohne, wie noch zwei Stadtverordnete der Gr\u00fcnen Fraktion, im Stadtteil Kranichstein, der neben der Problematik, f\u00fcr die er leider bekannt ist, auch viele Beispiele von Vielfalt und Lebendigkeit zeigt: Verkehrsanbindung durch die Stra\u00dfenbahn, B\u00fcrgerhaus, Kindertagesst\u00e4tten, Jugendh\u00e4user, Schulen, Bauwagensiedlung. Hier, wo viele Menschen aus unterschiedlichen L\u00e4ndern leben, haben viele kein Wahlrecht. Es ist unsere Aufgabe, auch deren Sorgen und Belange im Blick zu haben. Auch die geringe Wahlbeteiligung sollte uns zu denken geben und uns motivieren, eine lebendige Stadtpolitik zu gestalten. Wir haben das Gl\u00fcck, im Frieden in einer Stadt im Herzen Europas zu leben. Wir sind stolz auf unsere weltoffene Stadt, einen Ort der Wissenschaft und der Kunst, in der wirtschaftsstarke und marktf\u00fchrende Unternehmen ihren Sitz haben. Ich lebe gerne in dieser Stadt. Die W\u00e4hlerinnen und W\u00e4hler erwarten zu recht, dass wir in politischer Verant- wortung handeln. Die Entscheidungen, die wir treffen werden, bestimmen die Zukunft und das Leben in unserer Stadt. Ich w\u00fcnsche uns, dass wir in Respekt einander zuh\u00f6ren und mit Weitsicht handeln. F\u00fcr alles, was wir zum Wohle unserer Stadt \u00fcberlegen, planen und bestimmen, erbitte ich Gottes Beistand. Ich w\u00fcnsche uns viel Kraft und Ausdauer und auch Freude an unserer Arbeit f\u00fcr die n\u00e4chsten 5 Jahre.\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-5%7Czt_1%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-5%7Czt_1%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Stavo-5%7Czt_2%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Stavo-5","number":"4","name":"Wahl der / des Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung (der Stadtverordnetenvorsteherin / des Stadtverordnetenvorstehers)\r\n\u00a7 57 Abs. 1 Satz 1 HGO","public":true,"resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Stavo-5%7Czt_2%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 4","fileName":"be_zt_2_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":20233,"text":"Punkt 4: Wahl der / des Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung (der Stadtverordnetenvorsteherin / des Stadtverordnetenvorstehers)  Die CDU-Fraktion schl\u00e4gt zur Wahl vor: Stadtv. Dr. Wolfgang G e h r k e  Die SPD-Fraktion schl\u00e4gt zur Wahl vor: Stadtv. Sabine S e i d l e r  Stadtv. Sabine Seidler (SPD-Fraktion) und Stadtv. Dr. Wolfgang Gehrke (CDU-Fraktion) stellen sich vor. In schriftlicher und geheimer Wahl entfallen auf den Vorschlag der CDU-Fraktion 35 Stimmen und auf den Vorschlag der SPD-Fraktion 32 Stimmen; 4 Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung stimmen gegen beide Vorschl\u00e4ge. Damit hat keiner der beiden Vorgeschlagenen die erforderliche Mehrheit von mehr als der H\u00e4lfte der g\u00fcltigen Stimmen der Mitglieder der Stadtverordnetenver-sammlung erreicht. Im zweiten Wahlgang entfallen auf den Vorschlag der CDU-Fraktion 34 Stimmen, auf den Vorschlag der SPD-Fraktion 32 Stimmen, bei 4 Gegenstimmen gegen beide Vorschl\u00e4ge und einer ung\u00fcltigen Stimme. Damit hat auch im 2. Wahlgang keiner der beiden Vorgeschlagenen die erforderliche Mehrheit von mehr als der H\u00e4lfte der g\u00fcltigen Stimmen der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung erreicht. Gem\u00e4\u00df \u00a7 55 Abs. 5 HGO ist in einem dritten Wahlgang gew\u00e4hlt, wer die meisten Stimmen erh\u00e4lt. Im dritten Wahlgang entfallen auf den Vorschlag der CDU-Fraktion 33 Stimmen, auf den Vorschlag der SPD-Fraktion 33 Stimmen, 5 Stimmen sind ung\u00fcltig. Gem\u00e4\u00df \u00a7 55 Abs. 5 HGO entscheidet bei Stimmengleichheit das Los. Auf Antrag von Oberb\u00fcrgermeister Hoffmann wird die Sitzung von 18.35 Uhr - 19.00 Uhr unterbrochen. Das \u00e4lteste Mitglied der Stadtverordnetenversammlung, Stadtve. Dr. Landzettel, zieht das Los. Das Los f\u00e4llt auf Stadtv. Dr. Wolfgang Gehrke. Damit ist Stadtv. Dr. Wolfgang Gehrke zum Stadtverordnetenvorsteher gew\u00e4hlt. Auf Befragen erkl\u00e4rt er, dass er die Wahl annimmt. Stadtverordnetenvorsteher Dr. Wolfgang Gehrke: Meine sehr verehrten Damen und Herren, Luther hat einmal gesagt: Tritt fest auf, machs Maul auf, h\u00f6r bald auf. Vielleicht ist auch etwas, was sich ja heute einige von uns hier an dieser Stelle schon gew\u00fcnscht haben. Ich versuche mich auch in Zukunft danach zu richten. Zun\u00e4chst gilt mein herzliches Dankesch\u00f6n allen, die mich in dieser Wahl unterst\u00fctzt haben. Aber ich danke nat\u00fcrlich insgesamt der Stadtverordnetenversammlung f\u00fcr das faire Verfahren, f\u00fcr die faire Aussprache. Es hat keine schmutzige W\u00e4sche gegeben, die gewaschen wurde. Und ich denke insofern hat das Haus sich dieser Wahl f\u00fcr w\u00fcrdig erwiesen. Dass ich jetzt der Gl\u00fcckliche bin mag Frau Seidler sicherlich nicht gl\u00fccklich stimmen, aber ich habe sie in diesen Jahren, und wir sa\u00dfen ja Seite an Seite, immer als gute K\u00e4mpferin und auch hin und wieder mal als gute Verliererin - dass hin und wieder galt mehr der Anmerkung, dass wir nicht so oft gewonnen haben - als gute Verliererin kennen gelernt. Daf\u00fcr m\u00f6chte ich mich an dieser Stelle auch noch einmal ganz herzlich bedanken.  In der Stadtkirche heute beim Gottesdienst haben wir geh\u00f6rt, suchet der Stadt Bestes. Das ist ein Auftrag aus der Bibel. Dieser Auftrag aus der Bibel, denke ich, sollte uns Leitfaden hier in diesem Hause stets sein und bleiben. Suche der Stadt Bestes. Herr Dr. Weidmann, der an dieser Stelle viele Jahre Verantwortung getragen hat, gilt nat\u00fcrlich an dieser Stelle auch schon ein Gru\u00df, ein besonderer Gru\u00df. Wir werden nachher ja noch zur Verabschiedung kommen. Aber ich m\u00f6chte an dieser Stelle ausdr\u00fccklich Herrn Dr. Weidmann f\u00fcr die Arbeit, Professor, das ist an mir vorbei gegangen. An dieser Stelle ganz herzlich danke. John Erving, ein amerikanischer Schriftsteller hat einmal gesagt: Nur Dummk\u00f6pfe wissen auf alle Fragen eine Antwort. Ich denke, wenn wir uns h\u00e4ufiger auch dieses Wort zu Herzen nehmen, dann werden wir sicherlich auch vieles anders und besser machen k\u00f6nnen, als wie wir es manchmal in der Vergangenheit getan haben.  Wahlbeteiligung 43 %, das muss uns auch an dieser Stelle sehr zu denken geben. Einige schieben das auf Wahlm\u00fcdigkeit, andere haben gesagt, das Wahlverfahren w\u00fcrde ja auch nichts anderes zulassen. Ich denke aber, das ist etwas, was so nicht sein kann. Denn, wenn es um Wahlm\u00fcdigkeit ginge und wir haben eine Bundestagswahl oder eine Landtagswahl, dann sind ganz andere Wahlbeteiligungen vorhanden. Und ich denke, wir m\u00fcssen uns auch als Stadtverordnetenversammlung fragen, wie k\u00f6nnen wir das Verh\u00e4ltnis der B\u00fcrger zu den st\u00e4dtischen Gremien verbessern, zu den Stadtverordneten verbessern, wir m\u00fcssen ihnen zwar aufs Maul schauen, aber nicht nach dem Mund reden, das ist sicherlich richtig. Aber ich denke, wir sollten viel \u00f6fter auch die B\u00fcrger mitnehmen in unsere Entscheidungen. Und wenn es da um Entscheidungen geht und wir nehmen eine Bundestagswahl, dann f\u00fchlen die Menschen sich zun\u00e4chst einmal betroffen, sehr unmittelbar betroffen. Was wird dort geregelt. Dort wird eine Gesundheitsreform auf den Weg gebracht oder dort wird eine Rente besprochen. Alles ganz wichtige Themen. Aber ich denke, dass auch f\u00fcr uns hier vor Ort ganz ganz wichtige Entscheidungen in dieser Stadtverordnetenversammlung und in jeder Stadtverordnetenversammlung getroffen werden. Das Fundament unseres Staates ist n\u00e4mlich die Gemeinde. Wir sind ja, man kann es wohl sagen, autonomes Mitglied unserer Gemeinschaft, die organisiert ist auf Landesebene, auf Bundesebene, auf europ\u00e4ischer Ebene oder dar\u00fcber hinaus. In den Gemeinden in Deutschland ist es anders als in den Gemeinden zum Beispiel in Frankreich, wo aus Paris bestimmt wird, was auch in der Gemeinde ausgegeben werden darf. Sie haben kein fundamentales Recht \u00fcber Ausgaben zu verf\u00fcgen, sondern m\u00fcssen sich das alles zun\u00e4chst genehmigen lassen aus Paris. Und wir haben ein Pfund, mit dem wir arbeiten k\u00f6nnen und das m\u00fcssen wir den B\u00fcrgern im vorgenannten Sinne auch nahe bringen.  Und Stadtverordnete, das wollte ich an dieser Stelle noch mal betonen, sind B\u00fcrger. In erster Linie B\u00fcrger ihrer Stadt, sie sind Nachbarn, sie sind Freunde, sie sind Vereinsmitglieder, sie sind Gemeindemitglieder in einer Kirche und sie repr\u00e4sentieren damit die Gemeinschaften aus denen sie kommen. Ich denke, das kann man den B\u00fcrgern gegen\u00fcber gar nicht oft genug betonen. Repr\u00e4sentant seiner Polis, also seiner Gemeinschaft, das ist dann ein Politiker. Sind es denn die Politiker, die ihre Umwelt formen und bestimmen. Es ist doch die Polis, die Gemeinschaft. Und auch das m\u00fcssen wir r\u00fcberbringen, wenn wir im Sinne der Gemeinschaft arbeiten wollen. Den Wahlb\u00fcrger als solchen bewegen Furcht oder Hoffnung, niemals Dankbarkeit, habe ich einmal an einer Stelle gelesen. Wir sind deshalb diejenigen, die die Zukunft zu gestalten haben im Sinne der Hoffnung. Hoffnung f\u00fcr alle B\u00fcrger in unserer Stadt.  Ich m\u00f6chte an dieser Stelle auch noch einmal auf einen Text von UFFBASSE zur\u00fcckgreifen, der mir ganz gut gefallen hat: Lassen Sie uns gemeinsam eine konstruktive Kultur der Auseinandersetzung, eine Art sch\u00f6pferischer Streitkultur im Parlament wieder aufleben. Durch den inhaltlichen Diskurs und die M\u00f6glichkeit, dass Sachargumente wieder \u00fcberzeugen k\u00f6nnen, wird sich die Qualit\u00e4t der parlamentarischen Arbeit entscheidend verbessern.  Auf der anderen Seite ist es jedoch so, ohne Gegner kein Profil. Selbst das geh\u00f6rt zum guten Teil unserer Demokratie. Wir brauchen, denke ich, Profil. Denn nur mit Profil k\u00f6nnen wir uns auch vermitteln. Vermitteln an die B\u00fcrger unserer Stadt. Wir haben unterschiedliche Ansichten, wir haben unterschiedliche Schwerpunkte, wir  haben Positionierungen, wir haben unterschiedliche Ziele. Alles dieses ist in der Stadtverordnetenversammlung als solches vertreten. Wir sollten auch immer bedenken, was die jeweiligen, die einen Redebeitrag leisten, was Gruppierungen, die bestimmte Auffassungen vertreten, denn aus ihrer Position heraus vortragen. Wir sollten sie w\u00fcrdigen. Wenige Dinge sind g\u00e4nzlich schlecht oder g\u00e4nzlich gut. Fast jede Sache, besonders in der Staatspolitik, ist eine unteilbare Verbindung von beidem, so dass wir st\u00e4ndig zu beurteilen haben, welches der beiden Elemente gerade \u00fcberwiegt. Das hat Abraham Lincoln 1865 zu Papier gebracht. Und ich denke, es ist uneingeschr\u00e4nkt bis heute richtig. Fair bleiben, gespr\u00e4chsbereit bleiben, kompromissf\u00e4hig bleiben, solidarisch bleiben.  Man darf und das m\u00f6chte ich am Schluss hier zitieren - ich hab mit Luther begonnen und m\u00f6chte mit Dietrich Bonnh\u00f6fer enden - nicht das Beliebige, sondern das Rechte tun und wagen, nicht im M\u00f6glichen schweben, das Wirkliche tapfer ergreifen, nicht in der Flucht der Gedanken allein, in der Tat ist die Freiheit. Tritt aus \u00e4ngstlichem Z\u00f6gern heraus in den Strom des Geschehens. Nur von Gottes Gebot und deinem Glauben getragen und die Freiheit wird deinen Geist jauchzend empfangen.  Ich denke, das ist ein sehr gutes Wort und viele von uns sollten sich an diesem Wort orientieren, am besten alle. Ich danke Ihnen.\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-5%7Czt_2%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-5%7Czt_2%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Stavo-5%7Czt_3%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Stavo-5","number":"5","name":"Wahl der Vertreterin/innen der Stadtverordnetenvorsteherin / des Stadtverordnetenvorstehers\r\n\u00a7 57 Abs. 1 Satz 1 HGO","public":true,"resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Stavo-5%7Czt_3%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 5","fileName":"be_zt_3_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":8765,"text":"Punkt 5: Wahl der Vertreterin/innen der Stadtverordnetenvorsteherin / des Stadtverordnetenvorstehers \u00a7 57 Abs. 1 Satz 1 HGO  Es liegen zwei Listen vor, die als Anlagen beigef\u00fcgt sind. In schriftlicher und geheimer Wahl stimmen f\u00fcr die Liste 1 - Vorschlag der CDU-Fraktion - 31 Stadtverordnete die Liste 2 - Vorschlag der Fraktionen SPD           und B\u00fc 90/Gr\u00fcne -  37 Stadtverordnete. Drei Stimmen sind ung\u00fcltig. Nach den Grunds\u00e4tzen der Verh\u00e4ltniswahl, bezogen auf die eingereichten Wahl- vorschl\u00e4ge, sind damit zu stellvertretenden Stadtverordnetenvorstehern/zur stell- vertretenden Stadtverordnetenvorsteherin gew\u00e4hlt: Stadtv. Hans-Werner  E r b  Stadtv. Lutz A c h e n b a c h Stadtv. Doris F r \u00f6 h l i c h Auf Befragen nehmen die Gew\u00e4hlten ihr Amt an.   Werner Verw. Ang.  Stadtverordnetenversammlung  Darmstadt, 28. April 2006     Der Vorsteher U. Dem Magistrat der Stadt Darmstadt       Dezernat I   mit Bezug auf vorstehenden Beschluss der Stadtverordnetenversammlung   vom 27. April 2006 \u00fcbersandt.      Dr. G e h r k e   Stadtverordnetenvorsteher  Wahl der Vertreter/innen des Stadtverordnetenvorstehers/der Stadtver- ordnetenvorsteherin; \u00a7 57 Abs. 1 Satz 1 HGO   L i s t e 1 - Vorschlag der CDU-Fraktion -  Stadtv. Ludwig A c h e n b a c h  Stadtv. Walburga  J u n g Stadtv. Wilhelm K i n s  Stadtv. Dr. Sissy G e i g e r  Stadtv. Uwe  S c h n e i d e r         Wahl der Vertreter/innen des Stadtverordnetenvorstehers/der  Stadtverordnetenvorsteherin; \u00a7 57 Abs. 1 Satz 1 HGO   L i s t e 2 - Vorschlag der Fraktionen SPD und B\u00fc 90/Gr\u00fcne -  Stadtv. Hans-Werner E r b  Stadtv. Doris F r \u00f6 h l i c h  Stadtv. Dr. Michael H \u00fc t t e n b e r g e r Stadtv. Christian G r u n w a l d  Stadtv. Dr. Markus H o s c h e k Stadtv. Iris B a c h m a n n  Stadtv. Dagmar M e t z g e r   Im Falle des Ausscheidens eines Mitgliedes stellt die Fraktion den Nach- r\u00fccker, der der Ausgeschiedene angeh\u00f6rt hat.\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-5%7Czt_3%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-5%7Czt_3%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Stavo-5%7Czt_4%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Stavo-5","number":"6","name":"Wahl der Schriftf\u00fchrerin / des Schriftf\u00fchrers und der Stellvertreterin / des Stellvertreters \r\n\u00a7 61 Abs. 2 HGO","public":true,"resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Stavo-5%7Czt_4%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 6","fileName":"be_zt_4_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3434,"text":"Punkt 6: Wahl der Schriftf\u00fchrerin / des Schriftf\u00fchrers und der Stellvertreterin / des Stellvertreters \u00a7 61 Abs. 2 HGO Einstimmig wird Sandra W e r n e r  zur Schriftf\u00fchrerin und Yvonne H \u00fc b e n t h a l zur stellvertretenden Schriftf\u00fchrerin gew\u00e4hlt.\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-5%7Czt_4%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-5%7Czt_4%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Stavo-5%7Czt_5%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Stavo-5","number":"7","name":"Verabschiedung der ehemaligen Stadtverordneten der Wahlperiode 2001 / 2006","public":true,"resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Stavo-5%7Czt_5%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 7","fileName":"be_zt_5_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":13887,"text":"Punkt 7: Verabschiedung der ehemaligen Stadtverordneten der Wahlperiode 2001 / 2006 Stadtverordnetenvorsteher Dr. Gehrke: Meine Damen und Herren, eine sehr sehr wichtige und bedeutende Aufgabe geh\u00f6rt zu meinen ersten Pflichten im neuen Amt, n\u00e4mlich diejenigen zu verabschieden, die nun aus Magistrat oder Stadtverordnetenversammlung ausscheiden. F\u00fcr mich ist dies nicht Pflicht, sondern eine Aufgabe, der ich mich gern unterziehe. Denn keine Schuld ist dringender als die, Dank zu sagen. Dank f\u00fcr geleistete Arbeit. Sie alle haben in einer bewegten Epoche nicht nur diese miterlebt hautnah hier im kommunalen Geschehen, sondern haben auch mitgestaltet. Daf\u00fcr geb\u00fchrt Ihnen Dank und Anerkennung. Bei vielen offiziellen Anl\u00e4ssen waren Sie dabei. Sie haben an vielen und vielf\u00e4ltigen Sitzungen teilgenommen; hier in der Stadtverordnetenversammlung, in Aussch\u00fcssen, in der Fraktion, in Arbeitskreisen, in B\u00fcrgeranh\u00f6rungen und B\u00fcrgergespr\u00e4chen, in w\u00f6chentlichen Magistratssitzungen, bei Geburtstagen, bei Er\u00f6ffnungen von Ausstellungen, bei Treffen mit Partnerst\u00e4dten, bei Sitzungen \u00fcberregionaler Zusammenschl\u00fcsse und Institutionen. Ich k\u00f6nnte noch vieles mehr an dieser Stelle auff\u00fchren. F\u00fcr dieses Engagement gilt Ihnen allen unser ganz besonderer Dank - hier der Stadtverordnetenversammlung - und ich denke, Ihnen werden sich auch die B\u00fcrger dieser Stadt von Herzen anschlie\u00dfen.  John F. Kennedy hat einmal gesagt: Frage nicht, was dein Land f\u00fcr dich tun kann, sondern was du f\u00fcr dein Land tun kannst . Es ist sicherlich schon oft geh\u00f6rt worden und ich denke und wei\u00df im Augenblick die murmelnden Kommentare nicht richtig einzuordnen, aber ich denke, sie sind fehl am Platze. Uneigenn\u00fctzigkeit und Solidarit\u00e4t, das ist es, was wir brauchen. Und das ist ein h\u00f6heres Ziel. Verantwortung zu tragen, nicht nur f\u00fcr sich selbst, sondern auch f\u00fcr andere. Verantwortung nicht nur f\u00fcr den Augenblick, sondern vorausschauend f\u00fcr die Zukunft. Verantwortung im Kleinen aber auch f\u00fcr das Ganze. Das tut auch heute Not. Sie alle, die jetzt ausgeschieden sind, haben diese Arbeit in den vergangenen Jahren gerne auf sich genommen im Interesse dieser Stadt. Und ich denke f\u00fcr wahr, das ist ein Grund, Ihnen daf\u00fcr gro\u00dfen Dank zu sagen. Sie haben dies alles in der zur\u00fcckliegenden Legislaturperiode und teilweise sogar dar\u00fcber hinaus auf sich genommen, weil Ihnen bewusst war, dass Demokratie nicht vom Zusehen, sondern ausschlie\u00dflich vom Mitmachen und konkreten Handeln lebt. Durch Ihre engagierte und sachkundige Mitwirkung in den verschiedensten Gremien dieser Stadt haben Sie Vorbildliches geleistet. Sie k\u00f6nnen f\u00fcr sich in Anspruch nehmen, Verdienstvolles in die Entwicklung Ihrer Stadt eingebracht zu haben. Sie, meine Damen und Herren, haben als ehemalige Stadtverordnete und Stadtr\u00e4te oder Stadtverordnete oder Stadtr\u00e4tinnen mit Ihrem vielf\u00e4ltigen Engagement und Kreativit\u00e4t, Phantasie und politischem Idealismus ma\u00dfgeblich und entscheidend beigetragen, dass in Darmstadt Demokratie lebt und Bestand hat.  Ihre Entscheidung, dieser neuen Stadtverordnetenversammlung nicht mehr anzugeh\u00f6ren, haben Sie zu einem gro\u00dfen Teil selbst getroffen. Teilweise haben jedoch auch die Parteien oder die W\u00e4hler die Entscheidung \u00fcber Ihr Verbleiben in diesem Hause getroffen. Aber v\u00f6llig unabh\u00e4ngig davon bleibt Ihre engagierte Mitwirkung am Erhalt und Ausbau unserer st\u00e4dtischen Demokratie eine dauerhafte Leistung f\u00fcr das Gemeinwohl, f\u00fcr die ich mich im Namen des gesamten Hauses und aber auch im Namen aller B\u00fcrger dieser Stadt ganz herzlich bedanke.  Zum Abschluss, meine sehr geehrten Damen und Herren, verbinde ich mit Ihren Ausscheiden die Hoffnung des gesamten Hauses, dass wir uns in den verschiedensten politischen und gesellschaftlichen Bereichen Darmstadts m\u00f6glichst h\u00e4ufig in zwischenzeitlich gewachsener Verbundenheit wiedersehen. Bis dahin w\u00fcnsche ich Ihnen und das gesamte Haus, pers\u00f6nliches und famili\u00e4res Gl\u00fcck. Ich w\u00fcrde mich freuen, wenn der eine oder andere der Ausgeschiedenen die Gelegenheit manchmal wahrnimmt, die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung aus einer anderen Perspektive zu beobachten und vielleicht aus der Perspektive des etwas entfernt Stehenden uns auch den einen oder anderen Rat \u00fcber unsere Streitkultur zu erteilen.  Meine Damen und Herren, damit m\u00f6chte ich meinen ganz pers\u00f6nlichen Dank auch verbinden. Ich habe es vorhin schon gesagt, Herr Weidmann. Ich muss das erkl\u00e4ren, wie ich auf Doktor kam. Ich habe lange Jahre mit einem SPD-Kollegen zusammengearbeitet, der Dr. Weidemann hie\u00df. Das hatte ich einfach damit verbunden, also ich korrigiere mich und sage also, Herr Weidmann, vielen herzlichen Dank f\u00fcr Ihre Arbeit und f\u00fcr Ihre besondere Arbeit hier oben an diesem Pult.  Einen Dank m\u00f6chte ich nat\u00fcrlich auch richten an Herrn Volkers, der ja auch lange Zeit hier oben an dieser Stelle gesessen hat und nat\u00fcrlich allen anderen Stadtverordneten, ehemaligen Stadtverordneten und Stadtr\u00e4ten und Stadtr\u00e4tinnen. Vielen Dank noch einmal.  Wir werden jetzt die Sitzung unterbrechen zu einem kleinen Umtrunk, zu dem darf ich Sie herzlich einladen und da besteht bestimmt Gelegenheit, das eine oder andere, vielleicht auch in Reminiszenz miteinander auszutauschen. Danke sch\u00f6n.  Sitzungsunterbrechung von 19.50 Uhr - 20.30 Uhr\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-5%7Czt_5%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-5%7Czt_5%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Stavo-5%7Czt_6%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Stavo-5","number":"8","name":"\u00c4nderung der Hauptsatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt","public":true,"resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Stavo-5%7Czt_6%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 8","fileName":"be_zt_6_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":49728,"text":"Punkt 8: \u00c4nderung der Hauptsatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt Dem Antrag wird - bei einer Gegenstimme der WASG und Stimmenthaltung der Fraktion UWIGA und von DIE FRAUEN - zugestimmt.  Die erforderliche Mehrheit von mehr als die H\u00e4lfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung ist erf\u00fcllt.\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-5%7Czt_6%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-5%7Czt_6%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Stavo-5%7Czt_7%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Stavo-5","number":"9","name":"\u00dcbernahme der bestehenden Gesch\u00e4ftsordnung der Stadtverordnetenversammlung (einschl. 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Die Sitzverteilung nach Hare-Niemeyer ist 4 Sitze SPD, 4 Sitze CDU. 2 Sitze B\u00fc 90/Gr\u00fcne, je 1 Sitz FDP, UFFBASSE und UWIGA. Die Ausschussmitglieder m\u00fcssen dem Stadtverordnetenvorsteher bis 9. Mai 2006 schriftlich benannt werden.\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-5%7Czt_10%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-5%7Czt_10%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Stavo-5%7Czt_11%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Stavo-5","number":"11","name":"Kommunalwahlen am 26. M\u00e4rz 2006 in der Wissenschaftsstadt Darmstadt Beschlussfassung \u00fcber Einspr\u00fcche gegen die Kommunalwahl und \u00fcber die G\u00fcltigkeit der Wahlen zur Stadtverordnetenversammlung und zum Ortsbeirat Wixhausen","public":true,"resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Stavo-5%7Czt_11%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 11","fileName":"be_zt_11_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":3806,"text":"Punkt 11: Kommunalwahlen am 26. M\u00e4rz 2006 in der Wissenschaftsstadt Darmstadt Beschlussfassung \u00fcber Einspr\u00fcche gegen die Kommunalwahl und \u00fcber die G\u00fcltigkeit der Wahlen zur Stadtverordnetenversammlung und zum Ortsbeirat Wixhausen Einstimmig weist die Stadtverordnetenversammlung den Einspruch von Frau Knospe vom 26. M\u00e4rz 2006 als unzul\u00e4ssig zur\u00fcck und erkl\u00e4rt die Wahlen zur Stadtverordnetenversammlung und zum Ortsbeirat am 26. M\u00e4rz 2006 f\u00fcr g\u00fcltig.\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-5%7Czt_11%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-5%7Czt_11%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Stavo-5%7Czt_12%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Stavo-5","number":"12","name":"Wahl der 10 Vertreter/innen, Stellvertreter/innen und Nachr\u00fccker/innen f\u00fcr die Verbandsversammlung der Darmstadt-Dieburger Nahverkehrsorganisation (DADINA)","public":true,"resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Stavo-5%7Czt_12%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 12","fileName":"be_zt_12_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":20008,"text":"Punkt 12: Wahl der 10 Vertreter/innen, Stellvertreter/innen und Nachr\u00fccker/innen f\u00fcr die Verbandsversammlung der Darmstadt-Dieburger Nahverkehrsorganisation (DADINA) Es liegen sieben Listen vor, die als Anlagen beigef\u00fcgt sind. In schriftlicher und geheimer Wahl stimmen f\u00fcr die Liste 1 - Vorschlag der CDU-Fraktion - 20 Stadtverordnete die Liste 2 - Vorschlag der SPD-Fraktion - 20 Stadtverordnete die Liste 3 - Vorschlag der Fraktion B\u00fc 90/Gr\u00fcne - 12 Stadtverordnete die Liste 4 - Vorschlag der FDP-Fraktion -  5 Stadtverordnete die Liste 5 - Vorschlag der Fraktion UFFBASSE -  6 Stadtverordnete die Liste 6 - Vorschlag der Fraktion UWIGA -  5 Stadtverordnete die Liste 7 - Vorschlag der Fraktion Die Linke. -  2 Stadtverordnete Eine Stimme ist ung\u00fcltig. Es ergibt sich folgende Sitzverteilung: CDU und SPD-Fraktion je 3 Sitze Fraktion B\u00fc 90/Gr\u00fcne 2 Sitze Fraktion UFFBASSE 1 Sitz Der 10. Sitz muss unter den Fraktionen FDP und UWIGA ausgelost werden. Stadtverordnetenvorsteher Dr. Gehrke zieht das Los. Das Los f\u00e4llt auf die Fraktion UWIGA. Damit zu Mitgliedern der Verbandsversammlung der DADINA gew\u00e4hlt: Irmgard K l a f f - I s s e l m a n n Rudolf  K l e i n Hans W e g e l Horst  J a n d a  Dagmar M e t z g e r Andreas  R o \u00df m a n n Felix W e i d n e r Klaus D a p p Holger W a g n e r  Waltraud B o r n h e i m e r   Werner Verw. Ang.  Stadtverordnetenversammlung  Darmstadt, 28. April 2006     Der Vorsteher U. Dem Magistrat der Stadt Darmstadt       a) Dezernat I                       b) Dezernat VI   mit Bezug auf vorstehenden Beschluss der Stadtverordnetenversammlung   vom 27. April 2006 \u00fcbersandt.      Dr. G e h r k e   Stadtverordnetenvorsteher   Wahl der 10 Vertreter/innen, Stellvertreter/innen und Nachr\u00fccker/innen f\u00fcr die Ver- bandsversammlung der Darmstadt-Dieburger Nahverkehrsorganisation (DADINA)    L i s t e  1 - Vorschlag der CDU-Fraktion -  Mitglieder   Stellvertreter Irmgard Klaff-Isselmann  Helmut Schmidt Rudolf Klein   Karl-Peter F\u00f6hrenbach Hans Wegel   Peter Mayer Helmut Schmidt   Annemarie Fischer Michael Bergmann   Karl-Heinz T\u00f6ns Ludwig Achenbach  Hartwig Jourdan   Wahl der 10 Vertreter/innen, Stellvertreter/innen und Nachr\u00fccker/innen f\u00fcr die Ver- bandsversammlung der Darmstadt-Dieburger Nahverkehrsorganisation (DADINA)    L i s t e  2 - Vorschlag der SPD-Fraktion -  Mitglieder   Stellvertreter Horst Janda   Dr. Markus Hoschek  Dagmar Metzger   Hans-Werner Erb  Andreas Ro\u00dfmann   Hanno Benz  Katrin Kosub   Michael Siebel  Klaus Wieland   Dr. Michael H\u00fcttenberger  Monika Bradna   Dr. Torsten Ro\u00dfmann  Walter Schmidt   Horst-Adalbert H\u00e4rter  Ilona Wickel   Sabine Heilmann  Ute G\u00fcnther  Heinrich Hausmann  Pascal Angelbeck  Felix Staudt  Peter Sch\u00fcttler  Sandra Russo       Wahl der 10 Vertreter/innen, Stellvertreter/innen und Nachr\u00fccker/innen f\u00fcr die Ver- bandsversammlung der Darmstadt-Dieburger Nahverkehrsorganisation (DADINA)    L i s t e  3 - Vorschlag der Fraktion B\u00fc 90/Gr\u00fcne -  Mitglieder   Stellvertreter Felix Weidner   Karin Teichmann Klaus Dapp   Christina Koch Dr. Karl-Heinz Stephan-Ro\u00dfbach  Ulli Ranly Karin Teichmann Christina Koch Ulli Ranly    Wahl der 10 Vertreter/innen, Stellvertreter/innen und Nachr\u00fccker/innen f\u00fcr die Ver- bandsversammlung der Darmstadt-Dieburger Nahverkehrsorganisation (DADINA)    L i s t e  4 - Vorschlag der FDP-Fraktion -  Mitglieder   Stellvertreter Dr. Dierk Molter   Leif Blum Leif Blum   Willy Korf Willy Korf   Martin Beck Martin Beck   Dr. Willy Duckheim    Wahl der 10 Vertreter/innen, Stellvertreter/innen und Nachr\u00fccker/innen f\u00fcr die Ver- bandsversammlung der Darmstadt-Dieburger Nahverkehrsorganisation (DADINA)    L i s t e  5 - Vorschlag der Fraktion UFFBASSE -  Mitglieder   Stellvertreter Holger Wagner   Birgit Gau\u00dfmann Birgit Gau\u00dfmann   Karl Zimmermann Karl Zimmermann   Sebastian Br\u00fcckner Sebastian Br\u00fcckner  J\u00f6rg Dillmann    Wahl der 10 Vertreter/innen, Stellvertreter/innen und Nachr\u00fccker/innen f\u00fcr die Ver- bandsversammlung der Darmstadt-Dieburger Nahverkehrsorganisation (DADINA)    L i s t e  6 - Vorschlag der Fraktion UWIGA -  Mitglieder   Stellvertreter Waltraud Bornheimer  Wilfried O\u00dfmann Wilfried O\u00dfmann   Klaus Rappenecker Klaus Rappenecker  Georg Hang       Wahl der 10 Vertreter/innen, Stellvertreter/innen und Nachr\u00fccker/innen f\u00fcr die Ver- bandsversammlung der Darmstadt-Dieburger Nahverkehrsorganisation (DADINA)    L i s t e  7 - Vorschlag der Fraktion Die Linke. -  Mitglieder   Stellvertreter Werner Krone   Karin Englert Norbert Schneider   Rainer Keil Rainer Keil   Norbert Schneider Karin Englert   Werner Krone\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-5%7Czt_12%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-5%7Czt_12%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Stavo-5%7Czt_13%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Stavo-5","number":"13","name":"Antrag der Fraktion UWIGA vom 16. April 2006 betr. Sparkasse Darmstadt, Aussch\u00fcttung Bilanzgewinn 2005","public":true,"resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Stavo-5%7Czt_13%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 13","fileName":"be_zt_13_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":30375,"text":"Punkt 13: Antrag der Fraktion UWIGA vom 16. April 2006 betr. Sparkasse Darmstadt, Aussch\u00fcttung Bilanzgewinn 2005 Die Fraktion UWIGA gibt ihrem Antrag folgenden neuen Wortlaut: Die Vertreter der Wissenschaftsstadt Darmstadt im Verwaltungsrat der Sparkasse Darmstadt werden gebeten, selbst daf\u00fcr zu stimmen und auch die \u00fcbrigen kommunalen Vertreter im Verwaltungsrat daf\u00fcr zu gewinnen, dass 50 % des Bilanzgewinnes 2005 der Sparkasse Darmstadt an die Gew\u00e4hrstr\u00e4ger ausgesch\u00fcttet werden. Einvernehmlich wird der ge\u00e4nderte Antrag zur Beratung und Beschlussempfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-5%7Czt_13%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-5%7Czt_13%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Stavo-5%7Czt_20%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Stavo-5","number":"14","name":"ehrenamtliche Beigeordnete","public":true,"resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Stavo-5%7Czt_20%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 14","fileName":"be_zt_20_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":19205,"text":"Punkt 14: ehrenamtliche Beigeordnete a) Wahl der ehrenamtlichen unbesoldeten Beigeordneten (Stadtr\u00e4te/ Stadtr\u00e4tinnen); \u00a7\u00a7 44 und 55 HGO b) Amtseinf\u00fchrung und Verpflichtung der neugew\u00e4hlten Beigeordneten durch den/die Stadtverordnetenvorsteher/in \u00a7 46 Abs. 1 HGO c) Aush\u00e4ndigung der Urkunden \u00fcber die Berufung in ihr Amt an die neugew\u00e4hlten Beigeordneten durch den Oberb\u00fcrgermeister \u00a7 46 Abs. 2 HGO d) Vereidigung der neugew\u00e4hlten Beigeordneten auf die Hessische Verfassung durch den/die Stadtverordnetenvorsteher/in  Es liegen acht Listen vor, die als Anlagen beigef\u00fcgt sind. In schriftlicher und geheimer Wahl stimmen f\u00fcr die Liste 1 - Vorschlag der CDU-Fraktion -  21 Stadtverordnete die Liste 2 - Vorschlag der SPD-Fraktion -  21 Stadtverordnete die Liste 3 - Vorschlag der Fraktion B\u00fc 90/Gr\u00fcne - 11 Stadtverordnete die Liste 4 - Vorschlag der FDP-Fraktion -   5 Stadtverordnete die Liste 5 - Vorschlag der Fraktion UFFBASSE -   5 Stadtverordnete die Liste 6 - Vorschlag der Fraktion UWIGA -   4 Stadtverordnete die Liste 7 - Vorschlag der Fraktion Die Linke. -  2 Stadtverordnete die Liste 8 - Vorschlag von DIE FRAUEN und WASG -   2 Stadtverordnete Nach den Grunds\u00e4tzen der Verh\u00e4ltniswahl, bezogen auf die eingereichten Wahl- vorschl\u00e4ge, sind damit zu ehrenamtlichen Beigeordneten gew\u00e4hlt: Irmgard K l a f f - I s s e l m a n n Karl-Peter F \u00f6 h r e n b a c h Klaus von P r \u00fc m m e r Rudolf K l e i n Monika L e h r Gerhard B u s c h Rita B e l l e r  Bernd N e b h u t h Karin T e i c h m a n n  Ulrich P a k l e p p a Dr. Frank S a b a i s Anton S c h i n t l e r Hans S c h r e i n e r Auf Befragen nehmen die Gew\u00e4hlten ihr Amt an.  Hans Schreiner, der aufgrund des heute beschlossenen Antrages zur \u00c4nderung der Hauptsatzung, den dreizehnten Platz bei den ehrenamtlichen Stadtr\u00e4ten/-innen hat, wird erst in der n\u00e4chsten Sitzung - nach der Bekanntmachung der \u00c4nderung der Hauptsatzung - in sein Amt eingef\u00fchrt. Stadtverordnetenvorsteher Dr. Gehrke f\u00fchrt die neugew\u00e4hlten ehrenamtlichen Stadtr\u00e4te/-r\u00e4tinnen gem\u00e4\u00df \u00a7 46 Abs. 1 HGO in ihr Amt ein und verpflichtet sie durch Handschlag auf die gewissenhafte Erf\u00fcllung ihrer Aufgaben. Oberb\u00fcrgermeister Hoffmann \u00fcberreicht anschlie\u00dfend die Ernennungsurkunden an die gew\u00e4hlten ehrenamtlichen Stadtr\u00e4te/-r\u00e4tinnen. Stadtverordnetenvorsteher Dr. Gehrke vereidigt die neugew\u00e4hlten Stadtr\u00e4tinnen und Stadtr\u00e4te auf das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und die Verfassung des Landes Hessen.  Werner Verw.Ang.  Stadtverordnetenversammlung  Darmstadt, 28. April 2006     Der Vorsteher U. Dem Magistrat der Stadt Darmstadt         Dezernat I                        mit Bezug auf vorstehenden Beschluss der Stadtverordnetenversammlung   vom 27. April 2006 \u00fcbersandt.       Dr. G e h r k e      Stadtverordnetenvorsteher     Wahl der ehrenamtlichen unbesoldeten Beigeordneten (Stadtr\u00e4te/ Stadtr\u00e4tinnen);  \u00a7\u00a7 44 und 55 HGO   L i s t e 1 - Vorschlag der CDU-Fraktion -   1. Irmgard K l a f f - I s s e l m a n n  2. Karl-Peter F \u00f6 h r e n b a c h   3. Klaus von P r \u00fc m m e r   4. Rudolf K l e i n   5. Wolfgang F r a n z   6. Uwe  S c h n e i d e r   7. Ludwig A c h e n b a c h   8. Wilhelm K i n s    9. Beate K \u00f6 l s c h  10. Dr. Sissy G e i g e r       Wahl der ehrenamtlichen unbesoldeten Beigeordneten (Stadtr\u00e4te/Stadtr\u00e4tinnen); \u00a7\u00a7 44 und 55 HGO   L i s t e 2 - Vorschlag der SPD-Fraktion -   1. Monika  L e h r   2. Gerhard B u s c h  3. Rita B e l l e r   4. Bernd N e b h u t h   5. Walter S c h m i d t   6. Ilona W i c k e l   7. Ives H u m e a u  8. Ursula K n e c h t e l   9. Peter S c h m i t z      Wahl der ehrenamtlichen unbesoldeten Beigeordneten (Stadtr\u00e4te/ Stadtr\u00e4tinnen); \u00a7\u00a7 44 und 55 HGO   L i s t e 3 - Vorschlag der Fraktion B\u00fc 90/Gr\u00fcne -  1. Karin T e i c h m a n n  2. Ulrich P a k l e p p a  3. Iris B a c h m a n n 4.  Klaus D a p p     Wahl der ehrenamtlichen unbesoldeten Beigeordneten (Stadtr\u00e4te/Stadtr\u00e4tinnen); \u00a7\u00a7 44 und 55 HGO   L i s t e 4 - Vorschlag der FDP-Fraktion -  1. Dr. Frank S a b a i s  2. Dr. Dierk  M o l t e r  3. Dr. Gert  M i t t m a n n  4. Theodor L u d w i g    Wahl der ehrenamtlichen unbesoldeten Beigeordneten (Stadtr\u00e4te/Stadtr\u00e4tinnen); \u00a7\u00a7 44 und 55 HGO   L i s t e 5 - Vorschlag der Fraktion UFFBASSE -  1. Anton S c h i n t l e r  2. Marta  A n d r z e j e w s k a 3. Uli S p i e g e l  4. Falk W e i g a n d 5. Frank K o s l o w s k i   Wahl der ehrenamtlichen unbesoldeten Beigeordneten (Stadtr\u00e4te/Stadtr\u00e4tinnen); \u00a7\u00a7 44 und 55 HGO   L i s t e 6 - Vorschlag der Fraktion UWIGA -  1. Hans S c h r e i n e r   2. Katarina E b e l   Wahl der ehrenamtlichen unbesoldeten Beigeordneten (Stadtr\u00e4te/ Stadtr\u00e4tinnen); \u00a7\u00a7 44 und 55 HGO   L i s t e 7 - Vorschlag der Fraktion Die Linke. -  1. Norbert  W e n d e l 2. Gabrielle  B u d k a  3. Frank G e r f e l d e r 4. Werner K r o n e  5. Siegfried O e t t m e i e r  6. Edmund S c h e n c k  7. Helmut A n g e l b e c k  8. Erika R i e g e r   Wahl der ehrenamtlichen unbesoldeten Beigeordneten (Stadtr\u00e4te/ Stadtr\u00e4tinnen);  \u00a7\u00a7 44 und 55 HGO   L i s t e 8 - Vorschlag von DIE FRAUEN und WASG -  1. Ellen S c h \u00fc \u00df l e r  2. Monika H e r c h e n r \u00f6 d e r 3. Stefanie  B e c k m a n n  4. Birgitta B i s c h o f f\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-5%7Czt_20%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Stavo-5%7Czt_20%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Stavo-5%7Czt_14%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Stavo-5","number":"14.a","name":"Wahl der ehrenamtlichen unbesoldeten Beigeordneten (Stadtr\u00e4tinnen / Stadtr\u00e4te)\r\n\u00a7\u00a7 44 und 55 HGO","public":true,"resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Stavo-5%7Czt_14%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 14.a","fileName":"be_zt_14_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":19214,"text":"Punkt 14: ehrenamtliche Beigeordnete a) Wahl der ehrenamtlichen unbesoldeten Beigeordneten (Stadtr\u00e4te/ Stadtr\u00e4tinnen); \u00a7\u00a7 44 und 55 HGO b) Amtseinf\u00fchrung und Verpflichtung der neugew\u00e4hlten Beigeordneten durch den/die Stadtverordnetenvorsteher/in \u00a7 46 Abs. 1 HGO c) Aush\u00e4ndigung der Urkunden \u00fcber die Berufung in ihr Amt an die neugew\u00e4hlten Beigeordneten durch den Oberb\u00fcrgermeister \u00a7 46 Abs. 2 HGO d) Vereidigung der neugew\u00e4hlten Beigeordneten auf die Hessische Verfassung durch den/die Stadtverordnetenvorsteher/in  Es liegen acht Listen vor, die als Anlagen beigef\u00fcgt sind. In schriftlicher und geheimer Wahl stimmen f\u00fcr die Liste 1 - Vorschlag der CDU-Fraktion -  21 Stadtverordnete die Liste 2 - Vorschlag der SPD-Fraktion -  21 Stadtverordnete die Liste 3 - Vorschlag der Fraktion B\u00fc 90/Gr\u00fcne - 11 Stadtverordnete die Liste 4 - Vorschlag der FDP-Fraktion -   5 Stadtverordnete die Liste 5 - Vorschlag der Fraktion UFFBASSE -   5 Stadtverordnete die Liste 6 - Vorschlag der Fraktion UWIGA -   4 Stadtverordnete die Liste 7 - Vorschlag der Fraktion Die Linke. -  2 Stadtverordnete die Liste 8 - Vorschlag von DIE FRAUEN und WASG -   2 Stadtverordnete Nach den Grunds\u00e4tzen der Verh\u00e4ltniswahl, bezogen auf die eingereichten Wahl- vorschl\u00e4ge, sind damit zu ehrenamtlichen Beigeordneten gew\u00e4hlt: Irmgard K l a f f - I s s e l m a n n Karl-Peter F \u00f6 h r e n b a c h Klaus von P r \u00fc m m e r Rudolf K l e i n Monika L e h r Gerhard B u s c h Rita B e l l e r  Bernd N e b h u t h Karin T e i c h m a n n  Ulrich P a k l e p p a Dr. Frank S a b a i s Anton S c h i n t l e r Hans S c h r e i n e r Auf Befragen nehmen die Gew\u00e4hlten ihr Amt an.  Hans Schreiner, der aufgrund des heute beschlossenen Antrages zur \u00c4nderung der Hauptsatzung, den dreizehnten Platz bei den ehrenamtlichen Stadtr\u00e4ten/-innen hat, wird erst in der n\u00e4chsten Sitzung - nach der Bekanntmachung der \u00c4nderung der Hauptsatzung - in sein Amt eingef\u00fchrt. Stadtverordnetenvorsteher Dr. Gehrke f\u00fchrt die neugew\u00e4hlten ehrenamtlichen Stadtr\u00e4te/-r\u00e4tinnen gem\u00e4\u00df \u00a7 46 Abs. 1 HGO in ihr Amt ein und verpflichtet sie durch Handschlag auf die gewissenhafte Erf\u00fcllung ihrer Aufgaben. Oberb\u00fcrgermeister Hoffmann \u00fcberreicht anschlie\u00dfend die Ernennungsurkunden an die gew\u00e4hlten ehrenamtlichen Stadtr\u00e4te/-r\u00e4tinnen. Stadtverordnetenvorsteher Dr. Gehrke vereidigt die neugew\u00e4hlten Stadtr\u00e4tinnen und Stadtr\u00e4te auf das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und die Verfassung des Landes Hessen.  Werner Verw.Ang.  Stadtverordnetenversammlung  Darmstadt, 28. April 2006     Der Vorsteher U. Dem Magistrat der Stadt Darmstadt         Dezernat I                        mit Bezug auf vorstehenden Beschluss der Stadtverordnetenversammlung   vom 27. April 2006 \u00fcbersandt.       Dr. G e h r k e      Stadtverordnetenvorsteher     Wahl der ehrenamtlichen unbesoldeten Beigeordneten (Stadtr\u00e4te/ Stadtr\u00e4tinnen);  \u00a7\u00a7 44 und 55 HGO   L i s t e 1 - Vorschlag der CDU-Fraktion -   1. Irmgard K l a f f - I s s e l m a n n  2. Karl-Peter F \u00f6 h r e n b a c h   3. Klaus von P r \u00fc m m e r   4. Rudolf K l e i n   5. Wolfgang F r a n z   6. Uwe  S c h n e i d e r   7. Ludwig A c h e n b a c h   8. Wilhelm K i n s    9. Beate K \u00f6 l s c h  10. Dr. Sissy G e i g e r       Wahl der ehrenamtlichen unbesoldeten Beigeordneten (Stadtr\u00e4te/Stadtr\u00e4tinnen); \u00a7\u00a7 44 und 55 HGO   L i s t e 2 - Vorschlag der SPD-Fraktion -   1. Monika  L e h r   2. Gerhard B u s c h  3. Rita B e l l e r   4. Bernd N e b h u t h   5. Walter S c h m i d t   6. Ilona W i c k e l   7. Ives H u m e a u  8. Ursula K n e c h t e l   9. Peter S c h m i t z      Wahl der ehrenamtlichen unbesoldeten Beigeordneten (Stadtr\u00e4te/ Stadtr\u00e4tinnen); \u00a7\u00a7 44 und 55 HGO   L i s t e 3 - Vorschlag der Fraktion B\u00fc 90/Gr\u00fcne -  1. Karin T e i c h m a n n  2. Ulrich P a k l e p p a  3. Iris B a c h m a n n 4.  Klaus D a p p     Wahl der ehrenamtlichen unbesoldeten Beigeordneten (Stadtr\u00e4te/Stadtr\u00e4tinnen); \u00a7\u00a7 44 und 55 HGO   L i s t e 4 - Vorschlag der FDP-Fraktion -  1. Dr. Frank S a b a i s  2. Dr. Dierk  M o l t e r  3. Dr. Gert  M i t t m a n n  4. Theodor L u d w i g    Wahl der ehrenamtlichen unbesoldeten Beigeordneten (Stadtr\u00e4te/Stadtr\u00e4tinnen); \u00a7\u00a7 44 und 55 HGO   L i s t e 5 - Vorschlag der Fraktion UFFBASSE -  1. Anton S c h i n t l e r  2. Marta  A n d r z e j e w s k a 3. Uli S p i e g e l  4. Falk W e i g a n d 5. Frank K o s l o w s k i   Wahl der ehrenamtlichen unbesoldeten Beigeordneten (Stadtr\u00e4te/Stadtr\u00e4tinnen); \u00a7\u00a7 44 und 55 HGO   L i s t e 6 - Vorschlag der Fraktion UWIGA -  1. Hans S c h r e i n e r   2. Katarina E b e l   Wahl der ehrenamtlichen unbesoldeten Beigeordneten (Stadtr\u00e4te/ Stadtr\u00e4tinnen); \u00a7\u00a7 44 und 55 HGO   L i s t e 7 - Vorschlag der Fraktion Die Linke. -  1. Norbert  W e n d e l 2. Gabrielle  B u d k a  3. Frank G e r f e l d e r 4. Werner K r o n e  5. Siegfried O e t t m e i e r  6. Edmund S c h e n c k  7. Helmut A n g e l b e c k  8. Erika R i e g e r   Wahl der ehrenamtlichen unbesoldeten Beigeordneten (Stadtr\u00e4te/ Stadtr\u00e4tinnen);  \u00a7\u00a7 44 und 55 HGO   L i s t e 8 - Vorschlag von DIE FRAUEN und WASG -  1. Ellen S c h \u00fc \u00df l e r  2. Monika H e r c h e n r \u00f6 d e r 3. Stefanie  B e c k m a n n  4. 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In schriftlicher und geheimer Wahl stimmen f\u00fcr die Liste 1 - Vorschlag der CDU-Fraktion -  21 Stadtverordnete die Liste 2 - Vorschlag der SPD-Fraktion -  21 Stadtverordnete die Liste 3 - Vorschlag der Fraktion B\u00fc 90/Gr\u00fcne - 11 Stadtverordnete die Liste 4 - Vorschlag der FDP-Fraktion -   5 Stadtverordnete die Liste 5 - Vorschlag der Fraktion UFFBASSE -   5 Stadtverordnete die Liste 6 - Vorschlag der Fraktion UWIGA -   4 Stadtverordnete die Liste 7 - Vorschlag der Fraktion Die Linke. -  2 Stadtverordnete die Liste 8 - Vorschlag von DIE FRAUEN und WASG -   2 Stadtverordnete Nach den Grunds\u00e4tzen der Verh\u00e4ltniswahl, bezogen auf die eingereichten Wahl- vorschl\u00e4ge, sind damit zu ehrenamtlichen Beigeordneten gew\u00e4hlt: Irmgard K l a f f - I s s e l m a n n Karl-Peter F \u00f6 h r e n b a c h Klaus von P r \u00fc m m e r Rudolf K l e i n Monika L e h r Gerhard B u s c h Rita B e l l e r  Bernd N e b h u t h Karin T e i c h m a n n  Ulrich P a k l e p p a Dr. Frank S a b a i s Anton S c h i n t l e r Hans S c h r e i n e r Auf Befragen nehmen die Gew\u00e4hlten ihr Amt an.  Hans Schreiner, der aufgrund des heute beschlossenen Antrages zur \u00c4nderung der Hauptsatzung, den dreizehnten Platz bei den ehrenamtlichen Stadtr\u00e4ten/-innen hat, wird erst in der n\u00e4chsten Sitzung - nach der Bekanntmachung der \u00c4nderung der Hauptsatzung - in sein Amt eingef\u00fchrt. Stadtverordnetenvorsteher Dr. Gehrke f\u00fchrt die neugew\u00e4hlten ehrenamtlichen Stadtr\u00e4te/-r\u00e4tinnen gem\u00e4\u00df \u00a7 46 Abs. 1 HGO in ihr Amt ein und verpflichtet sie durch Handschlag auf die gewissenhafte Erf\u00fcllung ihrer Aufgaben. Oberb\u00fcrgermeister Hoffmann \u00fcberreicht anschlie\u00dfend die Ernennungsurkunden an die gew\u00e4hlten ehrenamtlichen Stadtr\u00e4te/-r\u00e4tinnen. Stadtverordnetenvorsteher Dr. Gehrke vereidigt die neugew\u00e4hlten Stadtr\u00e4tinnen und Stadtr\u00e4te auf das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und die Verfassung des Landes Hessen.  Werner Verw.Ang.  Stadtverordnetenversammlung  Darmstadt, 28. April 2006     Der Vorsteher U. Dem Magistrat der Stadt Darmstadt         Dezernat I                        mit Bezug auf vorstehenden Beschluss der Stadtverordnetenversammlung   vom 27. April 2006 \u00fcbersandt.       Dr. G e h r k e      Stadtverordnetenvorsteher     Wahl der ehrenamtlichen unbesoldeten Beigeordneten (Stadtr\u00e4te/ Stadtr\u00e4tinnen);  \u00a7\u00a7 44 und 55 HGO   L i s t e 1 - Vorschlag der CDU-Fraktion -   1. Irmgard K l a f f - I s s e l m a n n  2. Karl-Peter F \u00f6 h r e n b a c h   3. Klaus von P r \u00fc m m e r   4. Rudolf K l e i n   5. Wolfgang F r a n z   6. Uwe  S c h n e i d e r   7. Ludwig A c h e n b a c h   8. Wilhelm K i n s    9. Beate K \u00f6 l s c h  10. Dr. Sissy G e i g e r       Wahl der ehrenamtlichen unbesoldeten Beigeordneten (Stadtr\u00e4te/Stadtr\u00e4tinnen); \u00a7\u00a7 44 und 55 HGO   L i s t e 2 - Vorschlag der SPD-Fraktion -   1. Monika  L e h r   2. Gerhard B u s c h  3. Rita B e l l e r   4. Bernd N e b h u t h   5. Walter S c h m i d t   6. Ilona W i c k e l   7. Ives H u m e a u  8. Ursula K n e c h t e l   9. Peter S c h m i t z      Wahl der ehrenamtlichen unbesoldeten Beigeordneten (Stadtr\u00e4te/Stadtr\u00e4tinnen); \u00a7\u00a7 44 und 55 HGO   L i s t e 3 - Vorschlag der Fraktion B\u00fc 90/Gr\u00fcne -  1. Karin T e i c h m a n n  2. Ulrich P a k l e p p a  3. Iris B a c h m a n n 4.  Klaus D a p p     Wahl der ehrenamtlichen unbesoldeten Beigeordneten (Stadtr\u00e4te/Stadtr\u00e4tinnen); \u00a7\u00a7 44 und 55 HGO   L i s t e 4 - Vorschlag der FDP-Fraktion -  1. Dr. Frank S a b a i s  2. Dr. Dierk  M o l t e r  3. Dr. Gert  M i t t m a n n  4. Theodor L u d w i g    Wahl der ehrenamtlichen unbesoldeten Beigeordneten (Stadtr\u00e4te/Stadtr\u00e4tinnen); \u00a7\u00a7 44 und 55 HGO   L i s t e 5 - Vorschlag der Fraktion UFFBASSE -  1. Anton S c h i n t l e r  2. Marta  A n d r z e j e w s k a 3. Uli S p i e g e l  4. Falk W e i g a n d 5. 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April 2006     Der Vorsteher U. Dem Magistrat der Stadt Darmstadt         Dezernat I                        mit Bezug auf vorstehenden Beschluss der Stadtverordnetenversammlung   vom 27. April 2006 \u00fcbersandt.       Dr. G e h r k e      Stadtverordnetenvorsteher     Wahl der ehrenamtlichen unbesoldeten Beigeordneten (Stadtr\u00e4te/ Stadtr\u00e4tinnen);  \u00a7\u00a7 44 und 55 HGO   L i s t e 1 - Vorschlag der CDU-Fraktion -   1. Irmgard K l a f f - I s s e l m a n n  2. Karl-Peter F \u00f6 h r e n b a c h   3. Klaus von P r \u00fc m m e r   4. Rudolf K l e i n   5. Wolfgang F r a n z   6. Uwe  S c h n e i d e r   7. Ludwig A c h e n b a c h   8. Wilhelm K i n s    9. Beate K \u00f6 l s c h  10. Dr. Sissy G e i g e r       Wahl der ehrenamtlichen unbesoldeten Beigeordneten (Stadtr\u00e4te/Stadtr\u00e4tinnen); \u00a7\u00a7 44 und 55 HGO   L i s t e 2 - Vorschlag der SPD-Fraktion -   1. Monika  L e h r   2. Gerhard B u s c h  3. Rita B e l l e r   4. Bernd N e b h u t h   5. 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Frank K o s l o w s k i   Wahl der ehrenamtlichen unbesoldeten Beigeordneten (Stadtr\u00e4te/Stadtr\u00e4tinnen); \u00a7\u00a7 44 und 55 HGO   L i s t e 6 - Vorschlag der Fraktion UWIGA -  1. Hans S c h r e i n e r   2. Katarina E b e l   Wahl der ehrenamtlichen unbesoldeten Beigeordneten (Stadtr\u00e4te/Stadtr\u00e4tinnen); \u00a7\u00a7 44 und 55 HGO   L i s t e 7 - Vorschlag der Fraktion Die Linke. -  1. Norbert  W e n d e l 2. Gabrielle  B u d k a  3. Frank G e r f e l d e r 4. Werner K r o n e  5. Siegfried O e t t m e i e r  6. Edmund S c h e n c k  7. Helmut A n g e l b e c k  8. Erika R i e g e r   Wahl der ehrenamtlichen unbesoldeten Beigeordneten (Stadtr\u00e4te/ Stadtr\u00e4tinnen);  \u00a7\u00a7 44 und 55 HGO   L i s t e 8 - Vorschlag von DIE FRAUEN und WASG -  1. Ellen S c h \u00fc \u00df l e r  2. Monika H e r c h e n r \u00f6 d e r 3. Stefanie  B e c k m a n n  4. 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In schriftlicher und geheimer Wahl stimmen f\u00fcr die Liste 1 - Vorschlag der CDU-Fraktion -  21 Stadtverordnete die Liste 2 - Vorschlag der SPD-Fraktion -  21 Stadtverordnete die Liste 3 - Vorschlag der Fraktion B\u00fc 90/Gr\u00fcne - 11 Stadtverordnete die Liste 4 - Vorschlag der FDP-Fraktion -   5 Stadtverordnete die Liste 5 - Vorschlag der Fraktion UFFBASSE -   5 Stadtverordnete die Liste 6 - Vorschlag der Fraktion UWIGA -   4 Stadtverordnete die Liste 7 - Vorschlag der Fraktion Die Linke. -  2 Stadtverordnete die Liste 8 - Vorschlag von DIE FRAUEN und WASG -   2 Stadtverordnete Nach den Grunds\u00e4tzen der Verh\u00e4ltniswahl, bezogen auf die eingereichten Wahl- vorschl\u00e4ge, sind damit zu ehrenamtlichen Beigeordneten gew\u00e4hlt: Irmgard K l a f f - I s s e l m a n n Karl-Peter F \u00f6 h r e n b a c h Klaus von P r \u00fc m m e r Rudolf K l e i n Monika L e h r Gerhard B u s c h Rita B e l l e r  Bernd N e b h u t h Karin T e i c h m a n n  Ulrich P a k l e p p a Dr. Frank S a b a i s Anton S c h i n t l e r Hans S c h r e i n e r Auf Befragen nehmen die Gew\u00e4hlten ihr Amt an.  Hans Schreiner, der aufgrund des heute beschlossenen Antrages zur \u00c4nderung der Hauptsatzung, den dreizehnten Platz bei den ehrenamtlichen Stadtr\u00e4ten/-innen hat, wird erst in der n\u00e4chsten Sitzung - nach der Bekanntmachung der \u00c4nderung der Hauptsatzung - in sein Amt eingef\u00fchrt. Stadtverordnetenvorsteher Dr. Gehrke f\u00fchrt die neugew\u00e4hlten ehrenamtlichen Stadtr\u00e4te/-r\u00e4tinnen gem\u00e4\u00df \u00a7 46 Abs. 1 HGO in ihr Amt ein und verpflichtet sie durch Handschlag auf die gewissenhafte Erf\u00fcllung ihrer Aufgaben. Oberb\u00fcrgermeister Hoffmann \u00fcberreicht anschlie\u00dfend die Ernennungsurkunden an die gew\u00e4hlten ehrenamtlichen Stadtr\u00e4te/-r\u00e4tinnen. Stadtverordnetenvorsteher Dr. Gehrke vereidigt die neugew\u00e4hlten Stadtr\u00e4tinnen und Stadtr\u00e4te auf das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und die Verfassung des Landes Hessen.  Werner Verw.Ang.  Stadtverordnetenversammlung  Darmstadt, 28. April 2006     Der Vorsteher U. Dem Magistrat der Stadt Darmstadt         Dezernat I                        mit Bezug auf vorstehenden Beschluss der Stadtverordnetenversammlung   vom 27. April 2006 \u00fcbersandt.       Dr. G e h r k e      Stadtverordnetenvorsteher     Wahl der ehrenamtlichen unbesoldeten Beigeordneten (Stadtr\u00e4te/ Stadtr\u00e4tinnen);  \u00a7\u00a7 44 und 55 HGO   L i s t e 1 - Vorschlag der CDU-Fraktion -   1. Irmgard K l a f f - I s s e l m a n n  2. Karl-Peter F \u00f6 h r e n b a c h   3. Klaus von P r \u00fc m m e r   4. Rudolf K l e i n   5. Wolfgang F r a n z   6. Uwe  S c h n e i d e r   7. Ludwig A c h e n b a c h   8. Wilhelm K i n s    9. Beate K \u00f6 l s c h  10. Dr. Sissy G e i g e r       Wahl der ehrenamtlichen unbesoldeten Beigeordneten (Stadtr\u00e4te/Stadtr\u00e4tinnen); \u00a7\u00a7 44 und 55 HGO   L i s t e 2 - Vorschlag der SPD-Fraktion -   1. Monika  L e h r   2. Gerhard B u s c h  3. Rita B e l l e r   4. Bernd N e b h u t h   5. Walter S c h m i d t   6. Ilona W i c k e l   7. Ives H u m e a u  8. Ursula K n e c h t e l   9. Peter S c h m i t z      Wahl der ehrenamtlichen unbesoldeten Beigeordneten (Stadtr\u00e4te/Stadtr\u00e4tinnen); \u00a7\u00a7 44 und 55 HGO   L i s t e 3 - Vorschlag der Fraktion B\u00fc 90/Gr\u00fcne -  1. Karin T e i c h m a n n  2. Ulrich P a k l e p p a  3. Iris B a c h m a n n 4.  Klaus D a p p     Wahl der ehrenamtlichen unbesoldeten Beigeordneten (Stadtr\u00e4te/Stadtr\u00e4tinnen); \u00a7\u00a7 44 und 55 HGO   L i s t e 4 - Vorschlag der FDP-Fraktion -  1. Dr. Frank S a b a i s  2. Dr. Dierk  M o l t e r  3. Dr. Gert  M i t t m a n n  4. Theodor L u d w i g    Wahl der ehrenamtlichen unbesoldeten Beigeordneten (Stadtr\u00e4te/Stadtr\u00e4tinnen); \u00a7\u00a7 44 und 55 HGO   L i s t e 5 - Vorschlag der Fraktion UFFBASSE -  1. Anton S c h i n t l e r  2. Marta  A n d r z e j e w s k a 3. Uli S p i e g e l  4. Falk W e i g a n d 5. Frank K o s l o w s k i   Wahl der ehrenamtlichen unbesoldeten Beigeordneten (Stadtr\u00e4te/Stadtr\u00e4tinnen); \u00a7\u00a7 44 und 55 HGO   L i s t e 6 - Vorschlag der Fraktion UWIGA -  1. Hans S c h r e i n e r   2. Katarina E b e l   Wahl der ehrenamtlichen unbesoldeten Beigeordneten (Stadtr\u00e4te/Stadtr\u00e4tinnen); \u00a7\u00a7 44 und 55 HGO   L i s t e 7 - Vorschlag der Fraktion Die Linke. -  1. Norbert  W e n d e l 2. Gabrielle  B u d k a  3. Frank G e r f e l d e r 4. Werner K r o n e  5. Siegfried O e t t m e i e r  6. Edmund S c h e n c k  7. Helmut A n g e l b e c k  8. Erika R i e g e r   Wahl der ehrenamtlichen unbesoldeten Beigeordneten (Stadtr\u00e4te/ Stadtr\u00e4tinnen);  \u00a7\u00a7 44 und 55 HGO   L i s t e 8 - Vorschlag von DIE FRAUEN und WASG -  1. Ellen S c h \u00fc \u00df l e r  2. Monika H e r c h e n r \u00f6 d e r 3. Stefanie  B e c k m a n n  4. 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Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: II            20 50           51 Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Anmietung von B\u00fcrofl\u00e4chen f\u00fcr das Jugendbildungswerk/Jugendforum Darmstadt   Vorlage vom: 15.03.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: Der Magistrat stimmt der Anmietung von B\u00fcrofl\u00e4chen f\u00fcr das Jugendbildungswerk zu. Die bei der HH-Stelle 01.4511.591100 im HH-Jahr 2006 in H\u00f6he von 8.800,00 Euro notwendigen Mittel werden in gleicher H\u00f6he bei der HH-Stelle 01.4102.730200 durch Wenigerausgaben (keine Haushaltsausweitung) gedeckt. Die haushaltsrechtliche Umsetzung der Ma\u00dfnahme erfolgt im Rahmen des 1. Nachtragshaushaltes 2006. F\u00fcr die Folgehaushalte werden bei der HH-Stelle 01.4511.591100 j\u00e4hrlich 13.200,00 Euro notwendig, die im Rahmen der jeweiligen Haushaltsberatungen etatisiert werden. Die notwendigen Haushaltsmittel werden haushaltsneutral in voller H\u00f6he durch Wenigerausgaben bei der HH-Stelle 01.4102.730200 gedeckt.  Anlagen:[MdSD3]  Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]26.04.2006 Der Vorlage wird zugestimmt.    Begr\u00fcndungsseite zur Magistratsvorlage vom 15.03.2006  Begr\u00fcndung:  Das kommunale Jugendbildungswerk wurde 2002 eingerichtet u.a. mit dem Auftrag, Jugendforen als offene, direkte Beteiligungsform f\u00fcr Jugendliche in Darmstadt einzurichten. Der seither initiierte Aktivierungsprozess \u00fcber Umfrageaktionen, Jugendkongresse und Websites trug dazu bei, dass sich Jugendliche seit drei Jahren ehrenamtlich f\u00fcr Jugendinteressen in Darmstadt engagieren. Die Jugendlichen treffen sich bisher nur einmal im Monat zum sogenannten BigTreff, auf welchem Ergebnisse von Projekten ausgetauscht werden oder aber auch gemeinsam geplant wird. Die Onlineredaktion, die sich zum Herzst\u00fcck des Jugendforums entwickelt hat, trifft sich einmal w\u00f6chentlich, um die Website zu aktualisieren. Die Versammlungspunkte werden bisher, je nach Verf\u00fcgbarkeit der R\u00e4ume, in der Sozialverwaltung, Frankfurter Str. 71, kurzfristig festgelegt. Es hat sich herausgestellt, dass die engagierten Jugendlichen f\u00fcr die verschiedenen Aktivit\u00e4ten R\u00e4umlichkeiten ben\u00f6tigen, die unabh\u00e4ngig von \u00d6ffnungszeiten und anderen Nutzern sind.  Ehrenamtliches Engagement in der Freizeit braucht flexible Zug\u00e4nge zu den Kommunikationsmitteln und gerade abends und am Wochenende einen Fixpunkt, in dem engagierte Jugendliche arbeiten k\u00f6nnen. Dies ist in Stadth\u00e4usern nicht gegeben. Die verschiedenen kleinen AGs, die Onlineredaktion, aber auch verschiedene Bildungsangebote z.B. Webdesign, Moderationstraining etc. f\u00fcr Jugendliche k\u00f6nnen sachgerecht nur in speziell hierf\u00fcr zur Verf\u00fcgung stehenden R\u00e4umlichkeiten durchgef\u00fchrt werden. Dies ist ein weiteres Signal daf\u00fcr, dass Jugendliche ernst genommen werden und sie in ihrer m\u00f6glichst unabh\u00e4ngigen freiwilligen Engagement gef\u00f6rdert werden. In \u00fcber 6 Monate hinweg gef\u00fchrten Gespr\u00e4chen mit verschiedenen Anbietern konnten nunmehr geeignete R\u00e4umlichkeiten gefunden werden. Die Bauverein AG bietet im B\u00fcrgerparkviertel ebenerdige, helle und jederzeit zug\u00e4ngliche R\u00e4ume mit 66 m\u00b2, alternativ 69 m\u00b2 an. Die monatlichen Kosten belaufen sich inkl. Nebenkosten, Reinigung, Strom und MWSt. auf 1.100 Euro. Der Mietbeginn ist f\u00fcr den 01.05.06 anvisiert.  F\u00fcr das Haushaltsjahr 2005 fallen somit 8.800,00 Euro \u00fcberplanm\u00e4\u00dfige Ausgaben an, die haushaltsneutral durch Wenigerausgaben bei der HH-Stelle 01.4102.730200 gedeckt werden. Es erfolgt keine Ausweitung des Budgets des Einzelplanes 4. Gleiches gilt f\u00fcr die Jahre 2007 ff. Auch hier erfolgt keine Ausweitung des Haushaltsplanes.  Darmstadt, 15.03.06  Dezernat II   Wolfgang Glenz B\u00fcrgermeister [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. ?? ?? ?? ?? 3 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-14%7C20903100201%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-14%7C20903100201%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Mag-14%7C21003100206%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Mag-14","number":"259","name":"Durchf\u00fchrung einer B\u00fcrgerumfrage in der Wissenschaftsstadt Darmstadt","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/212","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Mag-14%7C21003100206%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 259","fileName":"be_21003100206_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":19261,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 10.03.2006 Dezernat I an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: Amt f\u00fcr Wirtschaft und Stadtentwicklung    Vorlage-Nr. 2006/0205 Magistratsbeschluss-Nr. 259 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss Dezernat II  OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: I              II 15             20 Stvv Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Durchf\u00fchrung einer B\u00fcrgerumfrage in der Wissenschaftsstadt Darmstadt Vorlage vom: 10.03.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: Der Magistrat beauftragt das Amt f\u00fcr Wirtschaft und Stadtentwicklung und die B\u00fcrgerbeauftragte des Oberb\u00fcrgermeisters mit der Vorbereitung und Durchf\u00fchrung einer B\u00fcrgerumfrage in der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Die Kosten in H\u00f6he von 16.500 Euro werden im 1. Nachtragshaushalt 2006 unter der Haushaltsstelle 01.0510.601000 - Statistische Erhebungen und Z\u00e4hlungen zur Verf\u00fcgung gestellt.  Deckungsmittel stehen bei folgenden Haushaltsstellen zur Verf\u00fcgung: 01.7912.610000 - (vorher: 01.0202.61000 Weststadtentwicklung -Planungskosten)   3.000 Euro 01.3000.700100 - Zusch\u00fcsse f\u00fcr Nichtst\u00e4dtische Drucklegungen (HAR 2005)         2.000 Euro 01.3000.700300 - projektbezogene Zusch\u00fcsse f. kulturelle Veranstaltungen (HAR 2005) -     6.000 Euro 01.3000.718200 - Literaturstipendien - (HAR 2005)                            4.000 Euro 01.0510.601000 - Statistische Erhebungen und Z\u00e4hlungen (Mehrausgaben gedeckt durch zugesagte Aufwandsentsch\u00e4digungen des Bundesamts f\u00fcr Bauwesen und Raumordnung)      1.500 Eur[MdSD3]o Der Auftrag kann direkt nach Beschluss durch den Magistrat vergeben werden. Anlagen:[MdSD4] Anschreiben OB-B\u00fcrgerumfrage 2006 Fragebogen B\u00fcrgerumfrage 2006 Beschluss des Magistrats vom [MdSD5]26.04.2006 Der Vorlage wird zugestimmt.   Begr\u00fcndung zur Magistratsvorlage B\u00fcrgerumfrage in der Wissenschaftsstadt Darmstadt  Fast alle deutschen Gro\u00dfst\u00e4dte, so u. a. Frankfurt a. M., Wiesbaden oder Mainz, f\u00fchren mittlerweile regelm\u00e4\u00dfig B\u00fcrgerumfragen in ihrer Stadt durch. Diese dienen mehreren Zwecken: - der \u00dcberpr\u00fcfung der B\u00fcrgerfreundlichkeit der Verwaltung - der \u00dcberpr\u00fcfung und ggf. Verbesserung des Dienstleistungsangebots der Stadtverwaltung - der Erhebung der Lebensqualit\u00e4t in der Stadt aus Sicht der B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger - der Gewinnung wichtiger Planungsdaten f\u00fcr die Stadtentwicklung. Darmstadt hat das Instrument der B\u00fcrgerbefragung bisher nur f\u00fcr ausgew\u00e4hlte Fragestellungen (z. B. B\u00fcrgerumfrage Arheilgen im November 2001) genutzt. Die nun geplante repr\u00e4sentative B\u00fcrgerumfrage wird eine neue Qualit\u00e4t in der Beteiligung der B\u00fcrgerschaft an der Modernisierung der Verwaltung, des Praktizierens von B\u00fcrgern\u00e4he und der Umsetzung von B\u00fcrgerw\u00fcnschen durch Verwaltung und Politik ergeben.  Die B\u00fcrgerumfrage soll ebenfalls stadtteilbezogene Aussagen der B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger zur Lebensqualit\u00e4t in Darmstadt erm\u00f6glichen. Ferner werden wichtige, bisher sonst nicht feststellbare Struktur- und Grunddaten f\u00fcr die weitere Stadtentwicklung und Stadtplanung erhoben, die Aussagen zu Themengebieten wie demografische Entwicklung, Bildung, Infrastrukturversorgung, Wohnen u.a. verbessern oder erst erm\u00f6glichen werden. Selbstverst\u00e4ndlich werden die datenschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten und das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Darmst\u00e4dter B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger gewahrt. F\u00fcr 2006 ist Darmstadt von der EU-Kommission aufgefordert, sich an der europaweiten B\u00fcrgerumfrage zur Lebensqualit\u00e4t zu beteiligen. Die EU-Kommissarin f\u00fcr Regionalpolitik, Frau Danuta H\u00fcbner, und der Direktor von EUROSTAT, Herr G\u00fcnther Hanreich, bitten die am Urban Audit 2-Projekt beteiligten 258 europ\u00e4ischen Gro\u00dfst\u00e4dte, darunter Darmstadt, gemeinsam im Jahr 2006 europaweit eine B\u00fcrgerumfrage durchzuf\u00fchren. In gemeinsamen Konferenzen der deutschen und europ\u00e4ischen St\u00e4dtestatistiker wurden die von der EU-Kommission gew\u00fcnschten Fragen zur Lebensqualit\u00e4t erarbeitet und sind ein Teil der von den St\u00e4dten durchgef\u00fchrten B\u00fcrgerumfrage in 2006. Da Darmstadt aktiver Teil des Urban Audit-Prozesses der EU-Kommission ist, ist eine Beteiligung Darmstadts an diesem europ\u00e4ischen Projekt unverzichtbar. Die Darmst\u00e4dter B\u00fcrgerumfrage zur Lebensqualit\u00e4t hat deshalb - neben den eigenen Fragen - die von der EU-Kommission vorgeschlagenen Fragestellungen aufgenommen. Die B\u00fcrgerumfrage wird als wichtiger Baustein eingesch\u00e4tzt, um zuk\u00fcnftig Zugang zu potentiellen Forschungs- und F\u00f6rderprogrammen der EU-Kommission (im Rahmen einer verst\u00e4rkt auf Wachstum orientierten europ\u00e4ischen Regionalpolitik) erhalten zu k\u00f6nnen.     Die B\u00fcrgerumfrage soll als repr\u00e4sentative Umfrage durch Ziehung einer Stichprobe aus dem Melderegister durchgef\u00fchrt werden. Das Amt f\u00fcr Einwohnerwesen und Wahlen stellt die erforderlichen Adressen f\u00fcr die Durchf\u00fchrung der Umfrage zur Verf\u00fcgung. Die B\u00fcrgerumfrage wird in der abgeschotteten Statistikstelle der Wissenschaftsstadt im Amt f\u00fcr Wirtschaft und Stadtentwicklung durchgef\u00fchrt. Ergebnisse der B\u00fcrgerumfrage werden durch Publikationen und durch die Ver\u00f6ffentlichung der Ergebnisse im Internet kostenfrei der Bev\u00f6lkerung zug\u00e4nglich gemacht. F\u00fcr die B\u00fcrgerumfrage sind Haushaltsmittel in H\u00f6he von 16.500 Euro notwendig. Die Kosten in H\u00f6he von 16.500 Euro werden im 1. Nachtragshaushalt 2006 unter der Haushaltsstelle 01.0510.601000 - Statistische Erhebungen und Z\u00e4hlungen - zur Verf\u00fcgung gestellt.  Deckungsmittel stehen bei folgenden Haushaltsstellen zur Verf\u00fcgung: 01.7912.610000 - (vorher: 01.0202.61000 Weststadtentwicklung -Planungskosten)       3.000 Euro 01.3000.700100 - Zusch\u00fcsse f\u00fcr Nichtst\u00e4dtische Drucklegungen (HAR 2005)             2.000 Euro 01.3000.700300 - projektbezogene Zusch\u00fcsse f. kulturelle Veranstaltungen (HAR 2005)     6.000 Euro 01.3000.718200 - Literaturstipendien - (HAR 2005)                                4.000 Euro 01.0510.601000 - Statistische Erhebungen und Z\u00e4hlungen (Mehrausgaben gedeckt durch zugesagte Aufwandsentsch\u00e4digungen des Bundesamts f\u00fcr Bauwesen und Raumordnung)             1.500 Euro[MdSD6] Der Auftrag kann direkt nach Beschluss durch den Magistrat vergeben werden. Darmstadt, den 3.03.2006 Dezernat I    Dezernat II  Walter Hoffmann   Wolfgang Glenz   [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD4]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD5]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. [MdSD6]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-14%7C21003100206%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-14%7C21003100206%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Mag-14%7C22102100157%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Mag-14","number":"260","name":"Georg-August-Zinn-Schule, Ausbau zur 3-z\u00fcgigen Grundschule\r\n1. 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Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: II              V VI             20 40             65 Stvv Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Georg-August-Zinn-Schule, Ausbau zur 3-z\u00fcgigen Grundschule 1. Nachtrag zum VMH 2006  Vorlage vom: 21.02.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: 1. Zur Sicherstellung einer Inbetriebnahme des Neubaues nach den Weihnachtsferien 2006 wird der f\u00fcr 2006 unter der Hhst.: 02 2110 001 950180 etatisierte kassenwirksame Betrag in H\u00f6he von Euro 400.000,00 im 1. NA zum VMH 2006 um Euro 600.000,00 auf Euro 1.000.000,00 erh\u00f6ht. Des Weiteren wird eine Verpflichtungserm\u00e4chtigung in H\u00f6he von Euro 444.300,00 etatisiert, die 2007 kassenwirksam wird.  2. Der Gesamtausgabebedarf von Euro 2.907.000,00 wird im MIP um den Betrag von Euro 482.700,00 (Umbau im Altbau) reduziert und im gleichen Zug im Schulbausanierungsprogramm unter einer neuen Haushaltsstelle eingestellt. Der Gesamtausgabebedarf des Schulbausanierungsprogrammes erh\u00f6ht sich entsprechend.   Anlagen:[MdSD3]  Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]26.04.2006 Der Vorlage wird zugestimmt.   Begr\u00fcndungsseite zur Magistratsvorlage vom 21.02.2006   Der Magistrat hat am 10. M\u00e4rz 2004 Nr. 0175/2 der Vorplanung mit Kosten in H\u00f6he von Neubau              Euro 2.424.300,00 Umbau des Altbaues    Euro  482.700,00 Gesamtkosten         Euro 2.907.000,00 zugestimmt. Zur Sicherstellung eines z\u00fcgigen Bauablaufes im Hinblick auf eine Inbetriebnahme des Neubaues nach den Weihnachtsferien 2006/2007 hat der Magistrat am 6. Juli 2005, Nr. 0400 der Erh\u00f6hung der VE von Euro 300.000,00 auf Euro 1.000.000,00 im HH-Jahr 2005 zugestimmt. Die Ma\u00dfnahme ist unter der Hhst.02.2110 001 950180 z.Zt. wie folgt finanziert:  Bis 2005 bereitgestellt 2005 2006 2007 2008 kw    980.000 400.000 300.000 1.227.000 VE 1.000.000 300.000     Zur Sicherstellung der Inbetriebnahme nach den Weihnachtsferien 2006/2007 ist die Finanzierung f\u00fcr den Neubau im 1. NA zum VMH 2006 wie folgt anzupassen:  bis 2005 bereitgestellt 2005 2006 2007 Gesamtkosten Neubau kw   980.000 1.000.000 444.300 2.424.300 VE 1.000.000 444.300   F\u00fcr den Umbau des Altbaus, der zwangsl\u00e4ufig auch Sanierungen beinhaltet sind dann in den Folgejahren noch 482.700,00 Euro erforderlich.                                                                                         Dieser Betrag wird im MIP im Jahre 2008 unter der Hhst. 02. 2110 001 950180 abge-plant. Die Umbauma\u00dfnahme im Altbau wird im Schulbausanierungsprogramm abgewickelt. Zu diesem Zweck wird der Gesamtinvestitionsbedarf des Schul-bausanierungsprogrammes um Euro 482.700,00 auf Euro 155.482700,00 erh\u00f6ht. Die Ma\u00dfnahme wird dort unter einer neuen Haushaltsstelle weitergef\u00fchrt.  Darmstadt, 21.02.2006 65-ka/kn  Nst.: 26 45  Der Dezernent II          Die Dezernentin V          Der Dezernent VI   Wolfgang Glenz          Daniela Wagner            Dipl.-Ing. Dieter Wenzel B\u00fcrgermeister           Stadtr\u00e4tin                 Stadtrat [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. 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Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: VI             61             67 Stvv            BE Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Bebauungsplan E 16.2 - R\u00fcbezahlweg S\u00fcdwest - (Aufstellungsbeschluss) Vorlage vom: 11.04.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: 1. Der Stadtverordnetenbeschluss vom 14.07.1998, das Verfahren zur Aufstellung des Entwurfs zum Bebauungsplan E 38 - R\u00fcbezahlweg - fortzusetzen, wird aufgehoben. 2. F\u00fcr den Bereich des s\u00fcdwestlichen R\u00fcbezahlwegs ist ein Bebauungsplan im Sinne von \u00a7 30 Baugesetzbuch (BauGB) zur teilweisen \u00c4nderung des Bebauungsplans E 16 aufzustellen, mit der Zielsetzung, dort Wohnbebauung zu erm\u00f6glichen.  Anlagen:[MdSD3] Luftbild E 16.2 Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]26.04.2006 Der Vorlage wird zugestimmt.  Begr\u00fcndungsseite zur Magistratsvorlage VI vom 11.04.2006: Zu 1: Von 1977 bis 1996 wurden zahlreiche Entw\u00fcrfe zum Bebauungsplan E 38 - R\u00fcbezahlweg - aufgestellt und z.T. auch offengelegt, die in den ersten Jahren an den \u00c4nderungsw\u00fcnschen der Eigent\u00fcmer, sp\u00e4ter an versch\u00e4rften landschafts- und forstrechtlichen Voraussetzungen scheiterten. Daher erfolgte 1996 der Stadtverordnetenbeschluss, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans E 38 einzustellen. In der Stadtverordnetenversammlung vom 14.07.1998 wurde wiederum beschlossen, das Verfahren fortzusetzen, verbunden mit dem Auftrag, zu 4 Fragen einen Bericht vorzulegen. Diese Berichtsvorlage erfolgte im September 2000. Es ging um 1) Ausgleichsma\u00dfnahmen, 2) die Aussicht auf Genehmigung durch den RP, 3) die Kosten f\u00fcr Eigent\u00fcmer und 4) Entsch\u00e4digungsanspr\u00fcche von Eigent\u00fcmern. Die Vorlage wurde bis auf Widerruf zur\u00fcckgestellt. Im Zusammenhang mit erneuten Anfragen zur Bebaubarkeit wurde die Frage der Aufstellung eines Bebauungsplans f\u00fcr den Bereich R\u00fcbezahlweg, Frankensteiner Stra\u00dfe, Palisadenstra\u00dfe erneut eingehend gepr\u00fcft. Bei einer Ortsbegehung im August 2005 waren alle ma\u00dfgeblich betroffenen kommunalen \u00c4mter und Landesbeh\u00f6rden vertreten: Das Regierungspr\u00e4sidium mit seinen Dezernaten f\u00fcr Landwirtschaft, Forsten, Naturschutz sowie f\u00fcr Regionale Siedlungs- und Bauleitplanung, die Hessische Forstverwaltung, die Untere Naturschutzbeh\u00f6rde, das Gr\u00fcnfl\u00e4chen- und Umweltamt, der Baudezernent sowie das Stadtplanungsamt. Bei diesem Termin wurde \u00fcbereinstimmend festgestellt, dass es unproblematisch ist, auf der S\u00fcdseite des R\u00fcbezahlweges einige zus\u00e4tzliche Baufl\u00e4chen in Fortsetzung der bestehenden Wohnhauszeile auszuweisen. Hier handelt es sich um Brachfl\u00e4chen, deren Bebauung weder naturschutz- noch forstrechtlichen Bestimmungen widerspr\u00e4che und auch st\u00e4dtebaulich vertretbar w\u00e4re (s. Luftbild). Bei einer Anpassung an die umgebende Baustruktur, die durch freistehende Wohnbauten gekennzeichnet ist, sei - so die einstimmige Beurteilung - nichts gegen diese zus\u00e4tzlichen Wohnbauten einzuwenden. Auch spricht nichts gegen eine r\u00fcckw\u00e4rtige zweite Bauzone parallel zur Frankensteiner Stra\u00dfe, die einzeln \u00fcber die Vordergrundst\u00fccke erschlossen wird. Der rechtskr\u00e4ftige Bebauungsplan E 16 l\u00e4sst diese Baum\u00f6glichkeiten zu. Hier sind lediglich st\u00e4dtebaulich vertretbare Befreiungen von der Festsetzung der r\u00fcckw\u00e4rtigen Baugrenze in geringem Ausma\u00df erforderlich. Auf diese Weise k\u00f6nnen 7 weitere Wohnbauten errichtet werden. Dagegen wird - auch dies ein Ergebnis der o.g. Begehung - eine Bebauung der noch weiter zur\u00fcckliegenden Grundst\u00fccke ausgeschlossen. Die Begehung hat gezeigt, dass diese Fl\u00e4chen bewaldet sind (s. Luftbild). Aus forst- und naturschutzrechtlichen Gr\u00fcnden w\u00fcrde einer Ausweisung von Baufl\u00e4chen in diesem Innenbereich von Seiten aller beteiligten Fach\u00e4mter nicht zugestimmt. Dies betrifft auch die beiden auf dem Luftbild erkennbaren kaum bewaldeten Grundst\u00fccke, die an die Bebauung am S\u00fcdwestende der Frankensteiner Stra\u00dfe anschlie\u00dfen, denn hier handelt es sich um   nicht erschlossene Fl\u00e4chen, denen intakte Waldfl\u00e4chen zur Frankensteiner Stra\u00dfe hin vorgelagert sind. Eine f\u00fcr die Erschlie\u00dfung notwendige Abholzung dieser Waldfl\u00e4chen wird von forst- und naturschutzrechtlicher Seite abgelehnt. Zu 2: Da der rechtskr\u00e4ftige Bebauungsplan E 16 im Bereich der S\u00fcdwestseite des R\u00fcbezahlwegs, in dem die zus\u00e4tzlichen Wohnbaufl\u00e4chen entstehen sollen, landwirtschaftliche Fl\u00e4che ausweist, muss der Bebauungsplan in diesem Bereich ge\u00e4ndert werden.   Der Dezernent VI:   Dipl.-Ing. Dieter Wenzel Stadtrat  Anlage: Luftbild Plangebiet E 16.2  Darmstadt, den 11.04.2006 VI/61.3 ks-ci      ( 2607 VI/61.4 zim      ( 2603 [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-14%7C21104100278%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-14%7C21104100278%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Mag-14%7C21804100284%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Mag-14","number":"262","name":"Realisierungswettbewerb Fu\u00df- und Radwegebr\u00fccke am Mozartturm","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/262","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Mag-14%7C21804100284%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 262","fileName":"be_21804100284_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":21365,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 20.04.2006 Dezernat: VI an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: Stadtplanungsamt     Stra\u00dfenverkehrsamt    Vorlage-Nr. 2006/0281 Magistratsbeschluss-Nr. 262 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss Dezernat II  OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: II            VI 20           61 66           Stvv Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Realisierungswettbewerb Fu\u00df- und Radwegebr\u00fccke am Mozartturm Vorlage vom: 18.04.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: 1. Das Wettbewerbsergebnis und die Empfehlung des Preisgerichtes werden zur Kenntnis genommen und gebilligt. Die Verfasser der mit dem ersten Preis pr\u00e4mierten Wettbewerbsarbeit, das B\u00fcro netzwerk architekten, Darmstadt, sind mit den weiteren Planungsleistungen zu beauftragen. Bei der weiteren Ausarbeitung sind die kritischen Hinweise des Preisgerichtes zu ber\u00fccksichtigen. 2. Bei den Beratungen zum Nachtragshaushalt 2006 sind die Mittel f\u00fcr die planerischen Leistungen in H\u00f6he von 100.000,- Euro und eine Verpflichtungserm\u00e4chtigung in H\u00f6he von 50.000,- Euro mit Kassenwirksamkeit in 2007 bei der Haushaltstelle 02.6300001.960197 Fu\u00df- und Radwegebr\u00fccke \u00fcber die Rheinstra\u00dfe vom TZ-Gel\u00e4nde bis Bosch-Gel\u00e4nde einzustellen. Deckung wird erzielt durch Einnahmen in gleicher H\u00f6he bei der Haushaltstelle 02.6300001.367197 Zuweisung Firma Sireo zur Errichtung einer Fu\u00df- und Radwegebr\u00fccke . 3. Auf die Planungsmittel kann im Vorgriff auf die Haushaltsberatungen zum Nachtragshaushalt 2006 nach Magistratsbeschluss und Eingang der Zuweisung von Sireo zugegriffen werden. 4. Bei den Beratungen zum Haushalt 2007 und der Finanzplanung 2006 bis 2010 sind auf der Haushaltstelle 02.6300001.960197 Fu\u00df- und Radwegebr\u00fccke \u00fcber die Rheinstra\u00dfe vom TZ-Gel\u00e4nde bis Bosch-Gel\u00e4nde 600.000,- Euro in 2008 und 900.000,- Euro in 2009 f\u00fcr den Bau einzustellen. Teilweise Deckung wird durch Einnahmen in H\u00f6he von 277.500,- Euro bei der Haushaltstelle 02.6300001.367197 Zuweisung Firma Sireo zur Errichtung einer Fu\u00df- und Radwegebr\u00fccke erzielt. die Restdeckung wird \u00fcber die Einhaltung der Budgetvorgabe erzielt.  Anlagen:[MdSD3] Beurteilung des Preisgerichts Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]26.04.2006 Der Vorlage wird zugestimmt.   Begr\u00fcndungsseite zur Magistratsvorlage VI vom 18.04.2006  1. Verpflichtung aus dem st\u00e4dtebaulichen Vertrag Gem. \u00a7 14 des st\u00e4dtebaulichen Vertrages zur Entwicklung des FTZ-Gel\u00e4ndes sind die Wegeverbindungen zwischen TZ-Gel\u00e4nde und dem Bosch-Gel\u00e4nde durch den Bau einer Fu\u00df- und Radwegebr\u00fccke \u00fcber die Rheinstra\u00dfe zu verbessern. Die entstehenden Kosten sollten von den beiden Vertragsparteien getragen werden. Die Telekom AG stellt f\u00fcr die geplante Ma\u00dfnahme insgesamt 500.000,- Euro zu Verf\u00fcgung (72.500,- Euro f\u00fcr Wettbewerb, 150.000,- Euro f\u00fcr Planung, 277.500,- Euro f\u00fcr Bau). Nach der Fertigstellung wird die ben\u00f6tigte Grundfl\u00e4che kosten- und lastenfrei in das Eigentum der Stadt \u00fcbergehen.  2. Realisierungswettbewerb Die geplante Br\u00fccke war Gegenstand eines einstufigen Realisierungswettbewerbes in Form eines Einladungswettbewerbes mit 7 Teilnehmern gem. GRW 95 (Grunds\u00e4tze und Richtlinie f\u00fcr Wettbewerbe), Ziffer. 2.4.3. Zur Teilnahme wurden aufgrund ihrer besonderen Fachkenntnis folgende B\u00fcros eingeladen:  Pahl + Weber- Pahl, Darmstadt netzwerk- architekten, Darmstadt Karle + Buxbaum, Darmstadt G\u00fcnther Sch\u00f6\u00dfler, Darmstadt Prof. Christoph M\u00e4ckler, Frankfurt / M Schlaich- Bergmann + Partner, Stuttgart Prof. Albert Speer & Partner, Frankfurt / M Die am 04.10.2005 abgegebene Arbeiten wurden nach folgenden Kriterien beurteilt: 1. St\u00e4dtebauliche Qualit\u00e4t und Einf\u00fcgung in das Stadtbild 2. Gestaltung 3. Konstruktion 4. Funktion 5. Barrierefreiheit 6. Freiraum 7. Wirtschaftlichkeit Die Preisgerichtsitzung fand am 03.11.2005 statt mit folgendem Ergebnis: 1. Preis: netzwerk- architekten, Darmstadt 2. Preis: Prof. Albert Speer & Partner, Frankfurt / M 3. Preis: Pahl + Weber- Pahl, Darmstadt Bei der mit dem 1. Preis pr\u00e4mierten Arbeit des B\u00fcros netzwerk- architekten handelt es sich um eine Trogbr\u00fccke als dynamische Lichtspur . Das Preisgericht lobte das eigenst\u00e4ndige Erscheinungsbild, die st\u00e4dtebauliche Einf\u00fcgung, die der Situation angemessene Ausf\u00fchrung der Br\u00fcckenk\u00f6pfe und den speziellen Reiz der unterschiedlichen Tag- und Nachtwirkung. Positiv gewertet wurde auch das konstruktive Konzept mit einem steif ausgebildeten Trogtr\u00e4ger.  Das Preisgericht empfiehlt einstimmig dem Auslober, das mit dem ersten Preis ausgezeichnete B\u00fcro mit den weiteren Planungsleistungen zu beauftragen.  3. Empfehlung des Preisgerichtes Bei der weiteren Ausarbeitung sind die nachfolgenden kritischen Hinweise des Preisgerichtes zu ber\u00fccksichtigen:  1. Die vorgeschlagene Jugendstil- Ornamentik ist nicht \u00fcberzeugend. Ein Bezug auf die Wissenschaftsstadt erscheint zielf\u00fchrender. Die Einbeziehung eines Lichtplaners wird dringend empfohlen. 2. Die Gleichm\u00e4\u00dfigkeit der St\u00fctzen im Randbereich ist ebenso wie die Ausbildung als V-St\u00fctze nicht zwingend notwendig. 3. Die 1.20 m hohen Trogw\u00e4nde erschweren Rollstuhlfahrern die Benutzung und behindern die Sichtbeziehungen. 4. Die Zuwegung von der Stra\u00dfenbahnhaltestelle zur Br\u00fccke ist umst\u00e4ndlich und verbesserungsw\u00fcrdig. Eine separate Treppe ist nicht vorhanden. 5. Die n\u00f6rdlich im Wald gelegene Rampe bedarf einer ausreichenden Beleuchtung, um Angstr\u00e4ume zu vermeiden. 6. Im s\u00fcdlichen Bereich ist der Abstand zu den geplanten Geb\u00e4uden zu \u00fcberpr\u00fcfen. 7. Der Pflege- und Instandsetzungsaufwand erscheint erh\u00f6ht.  4. Weiteres Vorgehen Entsprechend der Empfehlung des Preisgerichtes wird das mit dem ersten Preis ausgezeichnete B\u00fcro netzwerk- architekten mit den weiteren Planungsleistungen beauftragt.  Laut einer m\u00fcndlichen Zusage werden die Planungskosten von Sireo im Vorgriff auf den insgesamt zu leistenden Finanzierungsanteil gem. st\u00e4dtebaulicher Vertrag \u00fcbernommen. Die f\u00fcr die Planung ben\u00f6tigten Mittel in H\u00f6he von 150.000,- Euro werden nach der Aufforderung durch die Stadt auf die Haushaltstelle 02.6300001.367197 Zuweisung Firma Sireo zur Errichtung einer Fu\u00df- und Radwegebr\u00fccke \u00fcberwiesen. Bei den Beratungen zum Nachtragshaushalt 2006 sind die Mittel f\u00fcr die planerischen Leistungen in der H\u00f6he von 100.000,- Euro und eine Verpflichtungserm\u00e4chtigung in H\u00f6he von 50.000,- Euro mit Kostenwirksamkeit in 2007 bei der Haushaltstelle 02.6300001.960197 Fu\u00df- und Radwegebr\u00fccke \u00fcber die Rheinstra\u00dfe vom TZ- Gel\u00e4nde bis Bosch- Gel\u00e4nde einzustellen. Weiterhin sind Mittel f\u00fcr den Bau in H\u00f6he von 600.000,- Euro in 2008 und in H\u00f6he von 900.000,- Euro in 2009 im Rahmen der Haushaltberatungen 2007 und MIP 2006 - 2010 zu etatisieren.   Es wird angestrebt, f\u00fcr die Errichtung der Br\u00fccke als Teil einer Hauptrad-wegeverbindung F\u00f6rdermittel zu beantragen. Nach Fertigstellung der Entwurfsplanung mit Kostenberechnung wird eine Bauvorlage eingebracht.  Der Dezernent II                  Der Dezernent VI:   Wolfgang Glenz                   Dipl.-Ing. Dieter Wenzel B\u00fcrgermeister                    Stadtrat  Zu den Sitzungen werden ausgelegt bzw. aufgeh\u00e4ngt: Wettbewerbsbeitrag des 1. Preistr\u00e4gers  Darmstadt, den 18. April 2006 VI-61.3 me-ci      Nst. 2605 [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-14%7C21804100284%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-14%7C21804100284%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Mag-14%7C20704100272%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Mag-14","number":"263","name":"Sanierung Martinsviertel - Abbruch einer offenen Aufenthaltshalle auf dem st\u00e4dtischen Grundst\u00fcck Wenckstra\u00dfe 13 (Flur 2, Flurst\u00fcck 1013/1)","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/253","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Mag-14%7C20704100272%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 263","fileName":"be_20704100272_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":12051,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 20.04.2006 Dezernat VI an den Magistrat Beteiligt vor    zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: Stadtplanungsamt    Vorlage-Nr. 2006/0269 Magistratsbeschluss-Nr. 263 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss Dezernat II  OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: II           VI 20          61 Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Sanierung Martinsviertel - Abbruch einer offenen Aufenthaltshalle auf dem st\u00e4dtischen Grundst\u00fcck Wenckstra\u00dfe 13 (Flur 2, Flurst\u00fcck 1013/1)- Vorlage vom: 07.04.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: 1. Dem Abbruch der offenen Halle auf dem st\u00e4dtischen Grundst\u00fcck Wenckstra\u00dfe 13 wird zugestimmt. Die Kosten in H\u00f6he von rd. 10.000,-- Euro werden aus St\u00e4dtebauf\u00f6rdermitteln getragen. Die Mittel stehen auf der Haushaltsstelle 02.6151001.945002 Freilegung von Grundst\u00fccken  zur Verf\u00fcgung.  Anlagen:[MdSD3] Lageplan, Beschreibung Kostensch\u00e4tzung Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]26.04.2006    Der Vorlage wird zugestimmt.   Begr\u00fcndungsseite zur Magistratsvorlage vom 07.04.2006 Das st\u00e4dtische Grundst\u00fcck Wenckstra\u00dfe 13 (Flur 2, Flurst\u00fcck 1013/1) im Sanierungsgebiet Martinsviertel wurde bis zum Fr\u00fchjahr 2005 provisorisch als \u00f6ffentlicher Spielplatz genutzt. Seit Mai 2005 hat die Ev. Martinsgemeinde ein zwischenzeitliches Nutzungsrecht f\u00fcr die Spielfl\u00e4che. Da die auf dem Grundst\u00fcck stehende offene Halle nicht sanierungsf\u00e4hig ist und eine Gefahr darstellt , soll sie im Vorgriff auf eine sp\u00e4tere Nutzung abgerissen werden. Laut Kostensch\u00e4tzung des Hochbau- und Maschinenamtes belaufen sich die Kosten auf ca. 10.000,-- Euro. Die Kosten k\u00f6nnen aus St\u00e4dtebauf\u00f6rdermitteln \u00fcbernommen werden. Unter der Haushaltsstelle 02.6151001.945002 Freilegung von Grundst\u00fccken stehen die erforderlichen Mittel zur Verf\u00fcgung.  Das Hochbau- und Maschinenamt wird beauftragt die Ma\u00dfnahme durchzuf\u00fchren.  Dezernat II Dezernat VI   Wolfgang Glenz Dipl.- Ing. Dieter Wenzel B\u00fcrgermeister Stadtrat    Darmstadt, 07.04.2006 61.1 ei     Tel.: 3645   [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-14%7C20704100272%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-14%7C20704100272%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Mag-14%7C21904100286%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Mag-14","number":"264","name":"Neustrukturierung und Kommunalisierung der F\u00f6rderung sozialer Hilfen in Hessen","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/269","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Mag-14%7C21904100286%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 264","fileName":"be_21904100286_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":19388,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 20.04.2006 Dezernat II an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: Sozialverwaltung    Vorlage-Nr. 2006/0283 Magistratsbeschluss-Nr. 264 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss   OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: II            50 20           Stvv Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Neustrukturierung und Kommunalisierung der F\u00f6rderung sozialer Hilfen in Hessen Vorlage vom: 19.04.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: Der Magistrat nimmt davon Kenntnis, dass im Anschluss an die mit dem Land Hessen am 27. Januar 2005 getroffene Rahmenvereinbarung \u00fcber die Grunds\u00e4tze der Neustrukturierung und Kommunalisierung der F\u00f6rderung sozialer Hilfen in Hessen (siehe Anlage 1) jetzt zur Umsetzung weitere Ma\u00dfnahmen zu treffen sind und beschlie\u00dft: 1. mit dem Land Hessen und dem Landeswohlfahrtsverband Hessen eine Zielvereinba-   rung (siehe Anlage 2) abzuschlie\u00dfen, 2. das vom Land Hessen zur Verf\u00fcgung gestellte \u00f6rtliche Budget f\u00fcr die in der Rahmenver-   einbarung genannten f\u00fcnf F\u00f6rderziele zun\u00e4chst in der gleichen Weise wie im Haus-   haltsjahr 2005 einzusetzen, 3. dass die in Ziffer IV der Zielvereinbarung erl\u00e4uterten \u00d6rtlichen Besonderheiten,   Schwerpunkte und Ziele der Stadt Darmstadt im Rahmen der Sozialplanung Zug um   Zug umzusetzen sind, 4. der Sozialverwaltung aufzugeben, \u00fcber die Verteilung der Restmittel zur gegebenen Zeit   einen gesonderten Bericht vorzulegen. Anlagen:[MdSD3] Rahmenvereinbarung Zielvereinbarung Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]26.04.2006 Der Vorlage wird zugestimmt.   Begr\u00fcndung zur Magistratsvorlage vom 19.04.06: Nach Abschluss eines erfolgreichen Modellversuches zur Neustrukturierung sozialer Hilfen im Landkreis Gro\u00df-Gerau und in der Stadt Kassel f\u00fchrten intensive Verhandlungen zwischen dem Hessischen St\u00e4dtetag, dem Hessischen Landkreistag, der Liga der freien Wohlfahrtspflege in Hessen, dem Landeswohlfahrtsverband Hessen und dem Hessischen Sozialministerium zu dem Abschluss einer Rahmenvereinbarung, die die Grunds\u00e4tze der Neustrukturierung und Kommunalisierung der F\u00f6rderung sozialer Hilfen in Hessen hessenweit \u00fcbertragen soll. Dieser Rahmenvereinbarung (siehe Anlage 1), der sich mittlerweile s\u00e4mtliche 26 hessische kreisfreie St\u00e4dte und Landkreise angeschlossen haben, ist die Wissenschaftsstadt Darmstadt mit Erkl\u00e4rung vom 27. Januar 2005 beigetreten. Es ist jetzt mit dem Hessischen Sozialministerium sowie mit dem Landeswohlfahrtsverband, eine Zielvereinbarung (siehe Anlage 2) erarbeitet worden. Diese Zielvereinbarung die zun\u00e4chst unter Ziffer I die vom Land Hessen vorgegebenen 5 F\u00f6rderziele - ambulante Versorgung von Menschen mit Behinderungen und ihren Familien - Schutz vor Gewalt - Suchtpr\u00e4vention und Suchthilfe - St\u00e4rkung des Gemeinwesens - Pr\u00e4vention und Beratung im Gesundheitswesen n\u00e4her erl\u00e4utert, beschreibt unter Ziffer II das geplante Berichtswesen. Zur Entwicklung der praktischen Umsetzung mit dem Ziel einer hessenweiten Sozialberichterstattung hat das Sozialministerium Arbeitsgruppen aller Beteiligten eingesetzt. Das vom Land Hessen, der Stadt Darmstadt zur Verf\u00fcgung gestellte \u00f6rtliche Budget wird unter Ziffer III der Zielvereinbarung n\u00e4her beschrieben. Es betrug im Jahr 2005 442.488,46 Euro, wird im laufenden Jahr 2006 451.338,23 Euro betragen und soll eine j\u00e4hrliche Steigerung um 2 % erfahren. Die Mittelverwaltung erfolgt, wie mit der K\u00e4mmerei abgestimmt, unter den Haushaltsstellen 01.4000.171200.0 (Einnahmen) und 01.4000.708000.0 (Ausgaben). Unter Ziffer IV wird auf die \u00d6rtlichen Besonderheiten, Schwerpunkte und Ziele der Stadt Darmstadt besonderer Bezug genommen. Diese Ziffer der Zielvereinbarung beschreibt insbesondere die st\u00e4dtischen F\u00f6rderziele, die im Rahmen der Sozialplanung in den kommenden Jahren Zug um Zug umgesetzt werden sollen. Es bedarf dazu auch einer besonderen Zusammenarbeit mit dem Landkreis Darmstadt-Dieburg, da die Zuordnung der \u00d6rtlichen Budgets vom Hessischen Sozialministerium grunds\u00e4tzlich nach dem Standort der zu f\u00f6rdernden Freien Tr\u00e4ger und nicht nach deren T\u00e4tigkeitsbereichen oder nach dem Klientenaufkommen erfolgte. Die gegenw\u00e4rtig bilaterale mit dem Landkreis zu f\u00fchrenden Verhandlungen k\u00f6nnen aus den oben beschriebenen Gr\u00fcnden eine Verschiebung des \u00f6rtlichen Budgets zur Folge haben. F\u00fcr die laufende Haushaltsperiode ist beabsichtigt, zun\u00e4chst allen seither durch das Land gef\u00f6rderten Freien Tr\u00e4gern Zusch\u00fcsse in gleicher H\u00f6he zur Verf\u00fcgung zu stellen.    Zur stadtinternen Umsetzung des Projektes wurde bereits im Jahr 2005 dezernats\u00fcbergreifend eine Arbeitsgruppe aller beteiligten \u00c4mter ins Leben gerufen. Unter der Federf\u00fchrung der Sozialverwaltungsleitung sind hier neben der Abteilung F\u00f6rderung freier Tr\u00e4ger der Sozial- und Jugendhilfe und der Sozialplanung f\u00fcr den Bereich Schutz vor Gewalt das Frauenb\u00fcro f\u00fcr den Bereich Suchtpr\u00e4vention und die st\u00e4dtische Suchtkoordination sowie auch das Interkulturelle B\u00fcro an den Planungen beteilgt. Regelm\u00e4\u00dfig werden dar\u00fcber hinaus das Revisionsamt und die K\u00e4mmerei innerhalb dieser AG Kommunalisierung in alle Entscheidungen miteinbezogen. Aus der mit dem Land Hessen getroffenen Rahmenvereinbarung sowie der Zielvereinbarung ergibt sich f\u00fcr das Jahr 2006 die Aufgabe, die komplette kommunalisierte Landesf\u00f6rderung auf einen Zeitraum von zun\u00e4chst 3 Jahren vertraglich abzusichern, um damit allen Tr\u00e4gern eine gewisse Planungssicherheit zu geben. Aufgabe der Arbeitsgruppe wird sein, den vom Hessischen Sozialministerium vorgegebenen Musterzuwendungsvertrag den stadtinternen Bed\u00fcrfnissen anzupassen, um den betroffenen Verwaltungsstellen die individuellen Vertragsverhandlungen mit den Tr\u00e4gern zu erleichtern. Eine weitere Aufgabe der Arbeitsgruppe ist es, der Verwaltung Empfehlungen zur Verwendung der j\u00e4hrlichen Steigerungsrate des Landeszuschusses (2%) sowie zur Verwendung der Restmittel zu geben. So sollen z. B. die Restmittel aus den Jahren 2005 und 2006 neuen, im Rahmen der Sozialplanung zu erarbeitenden Projekten zugef\u00fchrt werden, wor\u00fcber dem Magistrat zur gegebenen Zeit noch gesondert berichtet wird.  Darmstadt, 19.04.06 50 dr/g\u00f6  Dezernat II    Wolfgang Glenz B\u00fcrgermeister   Anlagen - Rahmenvereinbarung - Zielvereinbarung [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-14%7C21904100286%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-14%7C21904100286%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Mag-14%7C21004100275%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Mag-14","number":"265","name":"Ausbauplanung f\u00fcr Pl\u00e4tze in Tageseinrichtungen f\u00fcr Kinder im Alter unter 3 Jahren","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/254","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Mag-14%7C21004100275%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 265","fileName":"be_21004100275_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":20587,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 20.04.2006 Dezernat V an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: Schulamt    Vorlage-Nr. 2006/0271 Magistratsbeschluss-Nr. 265 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss Dezernat II Dezernat V  OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: II            V 20            401 Stvv Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Ausbauplanung f\u00fcr Pl\u00e4tze in Tageseinrichtungen f\u00fcr Kinder im Alter unter 3 Jahren Vorlage vom: 10.04.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: Der nach \u00a7 24 a Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) vorgeschriebenen Ausbauplanung eines bedarfsgerechten Angebots an Pl\u00e4tzen in Tageseinrichtungen und in Kindertages-pflege f\u00fcr Kinder im Alter unter 3 Jahren durch den Tr\u00e4ger der \u00f6ffentlichen Jugendhilfe bis zum 01.10.2010 wird zugestimmt.  Anlagen:[MdSD3] Tagesbetreuungsausbaugesetz-TAG Bundesgesetzblatt zum TAG Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]26.04.2006 Der Vorlage wird unter dem Vorbehalt zugestimmt, dass im Zuge der Beratungen - sp\u00e4testens bis zur 2. Lesung - entsprechende Deckungsmittel gefunden werden m\u00fcssen.    Begr\u00fcndung: Entsprechend dem Magistratsbeschluss vom 27.04.2005 zur j\u00e4hrlichen \u00dcbersicht Versorgungsgrad Kindertagesst\u00e4tten ist unter anderem festgehalten, dass im Bereich Kinderkrippe eine Versorgung von 20% in den jeweiligen Planungsr\u00e4umen bzw. auch f\u00fcr das gesamte Stadtgebiet anzustreben sind . Mit Stand zum 31.12.2004 waren nach Angaben des st\u00e4dt. Amtes f\u00fcr Einwohner-wesen, Wahlen und Statistik insgesamt 3.934 Kinder in der Altersgruppe 0 bis unter 3 Jahren in Darmstadt registriert. Dem gegen\u00fcber standen 335 genehmigte Pl\u00e4tze f\u00fcr die vorgenannte Altersklasse. Dies entsprach einer Versorgungsquote f\u00fcr das gesamte Stadtgebiet von 8,5%. F\u00fcr die avisierte 20%ige Versorgung im Bereich Kinderkrippe w\u00fcrden daher, ausgehend von den 3.934 Kindern, insgesamt rund 787 genehmigte Pl\u00e4tze ben\u00f6tigt werden, also noch 452 Pl\u00e4tze (Stand: 31.12.2004). Im vergangenen Rechnungsjahr 2005 sind mit Inbetriebsnahme der neuen st\u00e4dt. Kindertagesst\u00e4tte im Ernst-Ludwig-Park und der ASB Kindertagesst\u00e4tte Papillon in Kranichstein weitere 8 bzw. 10 Pl\u00e4tze f\u00fcr Kinder der betreffenden Altersklasse zur Verf\u00fcgung gestellt worden. Mit der geplanten Er\u00f6ffnung der neuen Kindertagesst\u00e4tte im Baugebiet O.17 (am Ostbahnhof), unter Tr\u00e4gerschaft der Ev. Stiftskirchengemeinde, werden weitere f\u00fcnf Pl\u00e4tze in diesem Bereich bereit stehen. Demnach ergibt sich unter den vorgenannten Voraussetzungen ein rechnerischer Bedarf von noch rund 430 Pl\u00e4tzen f\u00fcr Kinder in der Altersgruppe 0 bis unter 3 Jahren. Diese zus\u00e4tzlichen Pl\u00e4tze sind nach dem TAG bis zum 01.10.2010 zu schaffen, um das geforderte bedarfsgerechte Angebot , auf das die Wissenschaftsstadt Darmstadt als Tr\u00e4ger der \u00f6ffentlichen Jugendhilfe hinzuwirken hat, sicherzustellen. Auf dieser Grundlage sollte seitens der Wissenschaftsstadt Darmstadt angestrebt werden, von 2006 bis 2009 j\u00e4hrlich rund 100 Pl\u00e4tze f\u00fcr Kinder im Alter bis unter 3 Jahren neu zu schaffen, um dann bis zum Ende des nach dem TAG vorge-sehenen \u00dcbergangszeitraums am 01.10.2010 die ggf. rechnerisch noch notwendigen rund 30 Pl\u00e4tze kurzfristig einrichten zu k\u00f6nnen. F\u00fcr das laufende Rechnungsjahr 2006 liegen in diesem Zusammenhang bereits mehrere konkrete Antr\u00e4ge verschiedener freier Tr\u00e4ger vor, die als Einzelvorlage zum 2. Nachtragshaushalt 2006 angemeldet werden: 1. Der Verein Sag Ja zum Kind e. V. beabsichtigt in der Robert-Schneider-Str. 66 seine bereits bestehende Krabbelstube um weitere 10 Pl\u00e4tze zu erweitern. Als zus\u00e4tzlichen st\u00e4dt. Betriebskostenzuschuss veranschlagt der Verein j\u00e4hrlich rund 35.000,00 Euro. Die voraussichtlichen Umbaukosten sind mit rund 80.000,00 Euro festgelegt und bereits beim Ankauf des Geb\u00e4udes von der Stadt durch die Stiftung Sag Ja zum Kind beim Kaufpreis in Abzug gebracht worden. 2. Die Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband Darmstadt-Stadt e. V. plant einen Teilneu-bau mit der Neueinrichtung einer Kleinkindergruppe von 10 Kindern in der Kindertagesst\u00e4tte Kindergl\u00fcck , Palisadenstra\u00dfe 86 in Darmstadt-Eberstadt. Die zus\u00e4tzlichen Betriebskosten sind bislang nicht beziffert, auszugehen ist von j\u00e4hrlich rund 70.000,00 Euro. Als st\u00e4dt. Investitionszuschuss zu den insgesamt veranschlagten Baukosten von 381.000,00 Euro beantragt die Arbeiterwohlfahrt 134.000,00 Euro. 3. Als Neugr\u00fcndung beantragt die Kindergruppe Tausendf\u00fc\u00dfler e. V. einen j\u00e4hrlichen st\u00e4dt. Betriebskostenzuschuss in H\u00f6he von rund 220.000,00 Euro und einen st\u00e4dt. Investitionszuschuss f\u00fcr die Herrichtung der Betreuungsr\u00e4ume in der Marburger Stra\u00dfe in H\u00f6he von 50.000,00 Euro f\u00fcr bis zu 24 Kleinkinder. 4. Der Arbeiter-Samariter-Bund Landesverband Hessen, Ortsverband Darmstadt-Starkenburg bietet an, so genannte Krabbelstubenh\u00e4user in der Regel mit jeweils zwei Gruppen a 10 Kindern in verschiedenen Stadtteilen in geeigneten Wohnh\u00e4usern einzurichten. Die j\u00e4hrliche st\u00e4dt. Betriebskostenf\u00f6rderung f\u00fcr ein Krabbelstubenhaus (also bis zu 20 Pl\u00e4tze) wird mit rund 128.000,00 Euro veranschlagt. Kosten f\u00fcr die Erstausstattung einer entsprechenden Einrichtung sind vom ASB bis lang nicht beziffert und werden insofern mit rund 50.000,00 Euro pro Krabbelstubenhaus angenommen. 5. Auf Grundlage des nach dem TAG vorgesehenen bedarfsgerechten Angebots f\u00fcr Kinder im Alter unter 3 Jahren will der Verein f\u00fcr nichtrepressive Erziehung e. V. die seitherige Betreuungszeit in den beiden Krabbelstuben des Vereins von 13:15 Uhr bis 15:30 Uhr t\u00e4glich verl\u00e4ngern. Hierf\u00fcr wird ein st\u00e4dt. Betriebskostenzuschuss von rund 25.000,00 Euro n\u00f6tig sein. Ausgehend von den unter 1 bis 4 beschriebenen Einzelantr\u00e4gen ergibt sich f\u00fcr insgesamt 104 neue Pl\u00e4tze f\u00fcr Kinder im Alter unter 3 Jahren eine zus\u00e4tzliche st\u00e4dt. Betriebskostenf\u00f6rderung von rund 700.000,00 Euro j\u00e4hrlich sowie eine st\u00e4dt. Investitionsf\u00f6rderung von rund 400.000,00 Euro j\u00e4hrlich in den Haushaltsjahren 2006 bis 2009. Dar\u00fcber hinaus besteht ggf. im Haushaltsjahr 2010 bis zum Ende des \u00dcbergangszeit-raums am 01.10.2010 ein weiterer Mittelbedarf, um das bedarfsgerechte Angebot letztendlich sicher stellen zu k\u00f6nnen. Darmstadt, den 10.04.2006  Dezernat II   Dezernat V   Wolfgang Glenz   Daniela Wagner B\u00fcrgermeister   Stadtr\u00e4tin [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-14%7C21004100275%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-14%7C21004100275%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Mag-14%7C21204100280%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Mag-14","number":"266","name":"1. Nachtragshaushalt 2006\r\nhier: Schaffung zus\u00e4tzlicher Pl\u00e4tze in Tageseinrichtungen f\u00fcr Kinder im Alter \r\nunter 3 Jahren in 2006","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/257","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Mag-14%7C21204100280%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 266","fileName":"be_21204100280_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":18551,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 20.04.2006 Dezernat V an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: Schulamt    Vorlage-Nr. 2006/0277 Magistratsbeschluss-Nr. 266 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss Dezernat II Dezernat V  OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: II             V 20            401 Stvv Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: 1. Nachtragshaushalt 2006 hier: Schaffung zus\u00e4tzlicher Pl\u00e4tze in Tageseinrichtungen f\u00fcr Kinder im Alter unter 3 Jahren in 2006 Vorlage vom: 12.04.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: Der Etatisierung der f\u00fcr die 1. Stufe der noch zu beschlie\u00dfenden Ausbauplanung der Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Sicherstellung eines bedarfsgerechten Angebots an Pl\u00e4tzen in Tageseinrichtungen f\u00fcr Kinder im Alter unter 3 Jahren notwendigen zus\u00e4tzlichen Mittel im laufenden Rechnungsjahr 2006 in H\u00f6he von insgesamt rund 497.000,00 Euro im Verwaltungshaushalt und rund 334.000,00 Euro im Verm\u00f6genshaushalt jeweils beim Unterabschnitt 4641 wird zugestimmt. Anlagen:[MdSD3]  Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]26.04.2006 Der Vorlage wird unter dem Vorbehalt zugestimmt, dass im Zuge der Beratungen - sp\u00e4testens bis zur 2. Lesung - entsprechende Deckungsmittel gefunden werden m\u00fcssen.   Begr\u00fcndung: Auf Grundlage des Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) hat die Wissenschaftsstadt Darmstadt als Tr\u00e4ger der \u00f6ffentlichen Jugendhilfe darauf hinzuwirken, dass unter anderem f\u00fcr Kinder im Alter unter 3 Jahren ein bedarfsgerechtes Angebot bis zum Ablauf der \u00dcbergangsphase am 01.10.2010 vorgehalten wird. Insofern sollten unter Ber\u00fccksichtigung des noch zu verabschiedenden Grundsatz-beschlusses zur vorgeschriebenen Ausbauplanung der Wissenschaftsstadt Darmstadt, beginnend mit dem laufenden Jahr 2006, j\u00e4hrlich rund 100 Pl\u00e4tze in Tagesein-richtungen f\u00fcr Kinder im Alter unter 3 Jahren geschaffen werden. Hierzu liegen derzeit bereits die nachfolgenden Antr\u00e4ge vor: 1. Der Verein Sag Ja zum Kind e. V. beabsichtigt seine bereits bestehende Krabbelstube in der Robert-Schneider-Stra\u00dfe 66 um weitere 10 Pl\u00e4tze zu erweitern. Hierzu hat die Stiftung Sag Ja zum Kind bereits das Geb\u00e4ude Robert-Schneider-Stra\u00dfe 66 von der Wissenschaftsstadt Darmstadt erworben. Die f\u00fcr die Platzerweiterung notwendigen Umbaukosten sind mit rund 80.000,00 Euro festgelegt und bereits beim Ankauf des Geb\u00e4udes beim Kaufpreis in Abzug gebracht worden. Als zus\u00e4tzlichen st\u00e4dt. Betriebskostenzuschuss veranschlagt der Verein im laufenden Rechnungsjahr 2006 rund 35.000,00 Euro. 2. Die Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband Darmstadt-Stadt e. V. plant einen Teil-neubau der Kindertagesst\u00e4tte Kindergl\u00fcck , Palisadenstra\u00dfe 86 in Darmstadt-Eberstadt. In diesem Zusammenhang ist die Neueinrichtung einer Kleinkindergruppe mit 10 Kindern vorgesehen. Hierzu beantragt die AWO einen st\u00e4dt. Investitionszuschuss in H\u00f6he von 134.000,00 Euro zu den insgesamt veranschlagten Baukosten von 381.000,00 Euro. Die zus\u00e4tzlichen Betriebskosten f\u00fcr die Kleinkindergruppe sind von der AWO bislang nicht beziffert, auszugehen ist von rund 70.000,00 Euro. 3. Die neu gegr\u00fcndete Kindergruppe Tausendf\u00fc\u00dfler e. V. beabsichtigt R\u00e4ume in der Marburger Stra\u00dfe f\u00fcr die Betreuung von bis zu 24 Kleinkindern herzurichten. In diesem Zusammenhang wird ein st\u00e4dt. Investitionszuschuss von rund 50.000,00 Euro sowie ein anteiliger st\u00e4dt. Betriebskostenzuschuss f\u00fcr das laufende Rechnungsjahr 2006 von 165.000,00 Euro beantragt. 4. Der Arbeiter-Samariter-Bund Landesverband Hessen e. V., Ortsverband Darmstadt-Starkenburg hat im Zuge der notwendigen Ausbauplanung von Pl\u00e4tzen in Tageseinrichtungen f\u00fcr Kinder im Alter unter 3 Jahren angeboten, so genannte Krabbelstubenh\u00e4user in der Regel mit jeweils 2 Gruppen a 10 Kindern in den verschiedenen Stadtteilen in geeigneten Wohnh\u00e4usern einzurichten. Bei der Ber\u00fccksichtigung der Antr\u00e4ge unter den Positionen 1 bis 3 verbleiben rund 60 Pl\u00e4tze f\u00fcr Kinder im Alter unter 3 Jahren, die noch im laufenden Rechnungsjahr 2006 geschaffen werden m\u00fcssten, um die nach der vorgesehenen Ausbauplanung veranschlagten 100 zus\u00e4tzlichen Pl\u00e4tze zu erreichen. Insofern m\u00fcssten drei Krabbelstubenh\u00e4user analog dem vom ASB vorgeschlagenen Konzept eingerichtet werden. Die j\u00e4hrlichen st\u00e4dt. Betriebskosten f\u00fcr ein Krabbelstubenhaus sind vom ASB mit rund 128.000,00 Euro veranschlagt. Da zum jetzigen Zeitpunkt nicht von einer sofortigen Umsetzung des beschriebenen Angebots auszugehen ist, werden hier als zus\u00e4tzliche st\u00e4dt. Betriebskostenzusch\u00fcsse f\u00fcr drei Krabbelstubenh\u00e4user in 2006 anteilig 192.000,00 Euro ben\u00f6tigt. Kosten f\u00fcr die Erstausstattung einer entsprechenden Einrichtung werden im H\u00f6chstfall mit rund 50.000,00 Euro pro Krabbelstubenhaus angenommen. F\u00fcr die vorgesehenen drei Krabbelstubenh\u00e4user in 2006 w\u00e4ren daher bis zu 150.000,00 Euro zus\u00e4tzlich erforderlich. 5. Auf Grundlage des nach dem TAG vorgesehenen bedarfsgerechten Angebots f\u00fcr Kinder im Alter unter 3 Jahren beabsichtigt der Verein f\u00fcr nichtrepressive Erziehung e. V. kurzfristig die seitherige Betreuungszeit in den beiden Krabbelstuben des Vereins von 13:15 Uhr bis 15:30 Uhr zu verl\u00e4ngern. Hierf\u00fcr wird ein anteiliger st\u00e4dt. Betriebskostenzuschuss von zus\u00e4tzlich rund 35.000,00 Euro veranschlagt. Darmstadt, den 14.04.2006 Dezernat II   Dezernat V   Wolfgang Glenz   Daniela Wagner B\u00fcrgermeister   Stadtr\u00e4tin [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. 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Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: VI              61 Stvv Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Taxirufs\u00e4ule am Westbahnsteig Vorlage vom: 06.04.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: Der Bericht des Stadtplanungsamtes zum Antrag der CDU-Fraktion vom 21.10.2002 betr. Initiierung einer Taxirufs\u00e4ule am Westbahnsteig, Stadtverordnetenbeschluss vom 17.12.2002, wird zur Kenntnis genommen.  Anlagen:[MdSD3]  Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]26.04.2006 Der Magistrat nimmt Kenntnis. Stadtrat Wenzel wird nochmals mit dem Vorstand der Taxi-Vorst\u00e4nde Gespr\u00e4che f\u00fchren und den Magistrat \u00fcber das Ergebnis unterrichten.   Begr\u00fcndungseite zur Magistratsvorlage VI vom 06.04.2006  Die Stadtverordnetenversammlung hat am 17.12.2002 dem Beschluss des Planungs-, Bau- und Verkehrsausschusses vom 12.11.2002 zugestimmt, den folgenden ge\u00e4nderten Antrag der CDU-Fraktion vom 21.10.2002 betr. Taxirufs\u00e4ule am Westbahnsteig in gesch\u00e4ftsordnungsgem\u00e4\u00dfe Behandlung zu geben:  Der Magistrat wird aufgefordert, den Aufbau einer Taxirufs\u00e4ule am Westbahnsteig zu installieren. Begr\u00fcndung: Reisende, die den Bahnhof an der Westseite verlassen, finden keine zur Abfahrt bereiten Taxis vor. Die vorhandenen Taxi-Stellpl\u00e4tze sind so gut wie nie belegt. Mit einer Taxirufs\u00e4ule k\u00f6nnten Taxis schnell gerufen werden.  Auf Antrag der CDU- Fraktion wurde das Wort installieren durch das Wort initiieren ersetzt. Dazu wird Folgendes berichtet: W\u00e4hrend der Sanierung der Br\u00fccke im Dornheimer Weg wurde in der f\u00fcr die Taxen vorgesehenen Haltebucht vor dem P+R-Parkhaus eine provisorische Haltestelle des W-Busses eingerichtet. Die weiter westlich angeordneten Taxi-Standpl\u00e4tze wurden nicht angefahren, da sie nach Ansicht der Taxi-Unternehmer schlecht sichtbar und daher kaum angenommen waren. Au\u00dferdem musste eine aufwendige Umstellung des Computerprogramms der Taxi-Funk AG vorgenommen werden. Nach dem Abschluss des Ausbaus des Europaplatzes und der Br\u00fcckensanierung wurden die Taxi-Standpl\u00e4tze vor dem P+R- Parkhaus angeordnet. Da sie aber weiterhin nur selten belegt waren, richtete Herr Oberb\u00fcrgermeister Benz in einem Schreiben vom 09.07.2004 die Bitte an alle 85 Taxi-Unternehmer, auch die Westseite des Hauptbahnhofes anzufahren. Dieser Bitte bem\u00fchte sich der Vorstand der Taxi-Funk e. G. zu folgen. Der neue Stand wurde jedoch von den Fahrg\u00e4sten nicht angenommen, obwohl ein entsprechendes Hinweisschild in der Bahngalerie angebracht worden ist. Die meisten Reisenden wollten in die Stadt und gingen daher nach Osten, zu dem immer gut belegten Taxi-Stand vor dem S\u00fcdausgang. Au\u00dferdem wird dieser Weg als weniger beschwerlich empfunden, da unterwegs keine H\u00f6henunterschiede zu \u00fcberwinden sind. Daher ist der Taxi-Stand am Europaplatz auch heute nur sporadisch belegt.  Die Aufstellung einer Taxi-Rufs\u00e4ule w\u00fcrde dieses Fahrgastverhalten und die Verteilung der Kundenstr\u00f6me wenig beeinflussen k\u00f6nnen. Zudem stand der fr\u00fchere Vorstand der Taxi-Verb\u00e4nde dieser Idee kritisch gegen\u00fcber, da er Missbrauch und Vandalismus bef\u00fcrchtete. Aus diesem Grund - und weil sie in dem Zeitalter der Mobiltelefone kaum genutzt wurden - hat auch die Polizei ihre Notrufs\u00e4ulen, die einst nahezu an jeder Ecke standen, vom Netz genommen.  Inzwischen bestehen diese Bedenken nicht mehr: Der heutige Vorstand der Taxi-Verb\u00e4nde hat k\u00fcrzlich die Aufstellung einer Taxi-Rufs\u00e4ule bef\u00fcrwortet und versprochen, Sorge daf\u00fcr zu tragen, dass die Anrufe unverz\u00fcglich weitergeleitet werden. Die positiven Entwicklungen auf der Westseite der Bahn der letzten Jahre r\u00fcckten den Westeingang des Hauptbahnhofes st\u00e4rker ins Bewusstsein der Bewohner der Stadt und der Region. Mit dem geplanten Galileo-Gr\u00fcnderzentrum der ESOC und den Vorhaben auf dem Gel\u00e4nde des TZ Rhein wird seine Bedeutung noch zunehmen. Somit stellt sich erneut die Frage seiner guten Erreichbarkeit - auch durch die Taxen.  Nach Auskunft des Herstellers belaufen sich die Kosten f\u00fcr die Aufstellung einer Rufs\u00e4ule auf insgesamt ca. 7. 500 Euro zuz\u00fcglich Mehrwertsteuer. Sie beinhalten den S\u00e4ulenk\u00f6rper mit einem hinterleuchteten Schriftfeld, Lautsprecher und Mikrofon, die Tiefbauarbeiten, die Montage und die Inbetriebnahme vor Ort. Die Finanzierung ist allerdings nicht gesichert, da die Bauma\u00dfnahme Europaplatz bereits abgeschlossen ist.  Der Dezernent VI:   Dipl.-Ing. Dieter Wenzel Stadtrat  Darmstadt, den 6. April 2006 VI-61.3 me-ci     Nst. 2605 [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-14%7C20604100268%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-14%7C20604100268%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Mag-14%7CSO1%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Mag-14","number":"269","name":"Sonstiges","public":true,"resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Mag-14%7CSO1%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 269","fileName":"be_SO1_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":56480,"text":"Der Magistrat tritt in die Beratungen des 1. Nachtragshaushaltes 2006 ein. B\u00fcrgermeister Glenz erl\u00e4utert kurz die Haushaltslage; die Berichtsvorlage wird dem Protokoll als Anlage beigef\u00fcgt. Die sich aus der Diskussion evtl. ergebenden Ver\u00e4nderungen von Haushaltsans\u00e4tzen werden im Arbeitsexemplar der K\u00e4mmerei dokumentiert. Die Haushaltsunterlagen sind gem\u00e4\u00df den Bestimmungen des \u00a7 7 der Hauptsatzung der Wissenschaftsstadt bei der K\u00e4mmerei im Neuen Rathaus, Luisenplatz 5 A, einzusehen.    Punkt 269: Beratungen \u00fcber den 1. Nachtragshaushalt 2006  269/1  VERWALTUNGSHAUSHALT  NACHTRAGSHAUSHALTSPLAN 2006   Der Magistrat ber\u00e4t \u00fcber den Verwaltungshaushaltsplan - Nachtrags-  haushaltsplan 2006 mit der heute als Tischvorlage beigef\u00fcgten Schwebe-  liste f\u00fcr den Verwaltungs- und Verm\u00f6genshaushalt 2006.  Dem Nachtragshaushaltsplan ( Verwaltungshaushalt ) wird zugestimmt.    269/2 VERM\u00d6GENSHAUSHALT  NACHTRAGSHAUSHALTSPLAN 2006  Der Magistrat ber\u00e4t \u00fcber den Verm\u00f6genshaushaltsplan - Nachtragshaus_ haltsplan 2006 .  269/2/1 Einzelplan 2 UA 2000 3600 00  Die verbleibende Deckungsl\u00fccke ist zu \u00e4ndern in 470.796,98 Euro.  ( siehe hierzu Erl\u00e4uterung des Schulamtes; Anlage zum Protokoll )   Dem Nachtragshaushaltsplan ( Verm\u00f6genshaushalt ) wird zugestimmt.   269/3 FINANZPLANUNG 2005 - 2009  Der Magistrat ber\u00e4t \u00fcber die Finanzplanung 2005 - 2009. Der Finanzplanung wird zugestimmt.   269/4 INVESTITIONS\u00dcBERSICHT 2006    Der Magistrat ber\u00e4t \u00fcber die Investitions\u00fcbersicht 2006.   Dem Investitions\u00fcbersicht wird zugestimmt.   269/5 1. NACHTRAGSSATZUNG F\u00dcR DAS HAUSHALTSJAHR 2006   Der Magistrat ber\u00e4t \u00fcber die 1. Nachtragssatzung 2006.    Der 1. Nachtragssatzung wird zugestimmt.  269/6 NACHTRAGSPLAN - Gesamtplan - Teil 1   Der Magistrat nimmt den Nachtragsplan - Gesamtplan Teil 1 zur  Kenntnis.    269/7 NACHTRAGSWIRTSCHAFTSPLAN EIGENBETRIEB KULTURINSTITUTE  Der Magistrat ber\u00e4t \u00fcber den Nachtragswirtschaftsplan Kultur-  Institute.    Dem Nachtragswirtschaftsplan wird zugestimmt.  269/8 NACHTRAGSWIRTSCHAFTSPLAN EIGENBETRIEB B\u00c4DER  Der Magistrat ber\u00e4t \u00fcber den Nachtragswirtschaftsplan B\u00e4der.  Dem Nachtragswirtschaftsplan wird zugestimmt.  269/9 NACHTRAGSWIRTSCHAFTSPLAN EIGENBETRIEB B\u00dcRGERH\u00c4USER  UND M\u00c4RKTE  Der Magistrat ber\u00e4t \u00fcber den Nachtragswirtschaftsplan B\u00fcrgerh\u00e4user und M\u00e4rkte. Dem Nachtragswirtsplan wird zugestimmt.    Berichtsvorlage zu den Beratungen des 1. Nachtragshaushaltsplanes 2006 im Magistrat am 26. April 2006  Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 16.12.2004 den Doppelhaushalt 2005/2006 beschlossen. Der Teilhaushalt 2005 wurde durch den 1. Nachtragshaushalt (von der Stadtverordnetenversammlung am 21.07.2005 beschlossen) und den 2. Nachtragshaushalt (von der Stadtverordnetenversammlung am 08.12.2005 beschlossen) ge\u00e4ndert. Hierbei wurden insbesondere die Einsparvorgaben aus dem am 16.12.2004 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Haushaltskonsolidierungskonzept umgesetzt. Am 08.12.2005 hat die Stadtverordnetenversammlung die Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes f\u00fcr das Jahr 2006 beschlossen.  Die wesentlichen Eckpunkte mit direkten finanziellen Auswirkungen sind: K\u00fcrzung der Sachausgaben erneut um  8,00 Mio. EUR Zinsmanagement 1,00 Mio. EUR personalwirtschaftliche Ma\u00dfnahmen, Stelleneinsparungen 2,00 Mio. EUR Summe 11,00 Mio. EUR  Das Regierungspr\u00e4sidium hat in der Begleitverf\u00fcgung zur Genehmigung des 2. Nachtragshaushaltes 2005 u. a. Folgendes ausgef\u00fchrt: Im Vollzug des Haushaltes 2006 ist durch geeignete Ma\u00dfnahmen das jahresbezogene Defizit von bisher 39,3 Mio. \u20ac deutlich zu reduzieren. Ich halte bei konsequenter Umsetzung der vorgesehenen Ma\u00dfnahmen (Anmerkung: gemeint ist das vorgelegte Haushaltskonsolidierungskonzept) im Rahmen der Rechnungslegung einen jahresbezogenen Haushaltsausgleich f\u00fcr nicht unrealistisch. Die Gremien der Stadt sind deshalb aufgefordert, durch eine restriktive Ausgabenbewirtschaftung auf dieses Ziel hinzuwirken.  Weiter weist die Aufsichtsbeh\u00f6rde darauf hin, dass sich k\u00fcnftige Genehmigungen (von Kreditaufnahmen) an der Einhaltung dieser Vorgaben orientieren werden.  1. Umsetzung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes f\u00fcr den Verwaltungshaushalt Nachdem das Haushaltskonsolidierungskonzept f\u00fcr den Teilhaushalt 2005 im 1. Nachtragshaushalt 2005 umgesetzt wurde, ist auch f\u00fcr die Haushaltskonsolidierung im HH-Jahr 2006 die Aufstellung und Verabschiedung eines fr\u00fchen 1. Nachtragshaushaltes sinnvoll und notwendig. Nur hierdurch kann einerseits f\u00fcr die \u00c4mter und andererseits f\u00fcr Dritte, insbesondere Zuschussempf\u00e4nger, Planungssicherheit f\u00fcr das gesamte HH-Jahr 2006 erzielt werden. Die Vorgabe der pauschalen K\u00fcrzung der Sachausgaben des Verwaltungshaushaltes mit einem Volumen von 8 Mio. EUR verteilt sich wie folgt auf die einzelnen Dezernate: Dezernat I    450.000 \u20ac Dezernat II  4.726.000 \u20ac Dezernat III    305.000 \u20ac Dezernat IV    104.000 \u20ac Dezernat V  1.450.000 \u20ac Dezernat VI    965.000 \u20ac Im vorliegenden Entwurf des 1. Nachtragshaushaltes 2006 sind die aufgrund der pauschalen K\u00fcrzung der Sachausgaben reduzierten Ans\u00e4tze daran zu erkennen, dass sie keine Erl\u00e4uterungen f\u00fcr die Abplanungen ausweisen. F\u00fcr alle anderen Ansatzver\u00e4nderungen ist jeweils eine gesonderte Erl\u00e4uterung vorhanden. Die Umsetzung der K\u00fcrzungsvorgaben erfolgte analog den K\u00fcrzungen im 1. Nachtragshaushalt 2005. Dabei mussten allerdings die zwischenzeitlich eingetretenen Ver\u00e4nderungen ber\u00fccksichtigt werden. Dies betrifft vorrangig das Dezernat V, wo durch weitere Kindertagesst\u00e4tten, die in 2005 ihren Betrieb aufnahmen bzw. in 2006 er\u00f6ffnet werden, sowie gestiegene Energiekosten im Bereich der Schulen die Einsparvorgabe in dem geplanten Umfang nicht realisiert werden konnte. Ansonsten ergeben sich weitere Verschiebungen innerhalb der Dezernatsbudgets, insbesondere dort, wo bisher die K\u00fcrzungsvorgaben von einzelnen Haushaltsstellen auf sachlich korrekt mehrere Haushaltsstellen verteilt wurden.  2. Weitere Korrekturen im Verwaltungshaushalt Neben der Umsetzung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes werden im Entwurf des 1. Nachtragshaushaltes 2006 zahlreiche weitere Anpassungen von Ans\u00e4tzen notwendig, die sich aus verschiedenen Entwicklungen seit der Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung \u00fcber den Doppelhaushalt 2005/2006 am 16.12.2004 ergeben haben. In den meisten F\u00e4llen handelt es sich um die \u00dcbernahme der Korrekturen aus dem 1. und 2. Nachtragshaushalt 2005 auch in das HH-Jahr 2006 sowie um die Umsetzung von zwischenzeitlich erfolgten Magistrats- und Stadtverordnetenbeschl\u00fcssen.  Daneben werden aufgrund von aktuellen Entwicklungen weitere Anpassungen notwendig. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen:  * Aufteilung der Verf\u00fcgungsmittel auf die einzelnen Dezernate * Personalentwicklung, Einstellung von Mitteln f\u00fcr externe Beratungsdienstleistungen * Einrichtung des B\u00fcrgerb\u00fcros Darmstadt-West * Im Bereich der Schulen: Anpassung der Mittel f\u00fcr Heizung an das Rechungsergebnis 2005 und die gestiegenen Energiepreise * Staatstheater: Reduzierung des st\u00e4dt. Zuschusses nach den Vorgaben im HH-Plan des Landes * Umplanungen von Leistungen nach BSHG zu  Grundsicherung  * Veranschlagung von Mehrkosten im Bereich Krankenhilfe, die durch die neu eingef\u00fchrte Pflichtversicherung der Hilfebed\u00fcrftigen anfallen * R\u00fcckzahlung zuviel erhaltener Zuweisungen f\u00fcr Leistungen an Asylbewerber aufgrund der Abrechnung mit dem Land * Hilfen durch Unterbringung in Kindertagesst\u00e4tten, Mehrbedarf durch Erh\u00f6hung der Fallzahlen * Erzieherische Hilfen, Mehrbedarf analog Nachtrag 2005 und RE 2005 * Kindertagesst\u00e4tten: Miet- und Betriebskosten f\u00fcr 3 neue Einrichtungen in den Gebieten K 6, W 32 und O 17 * Veterin\u00e4rwesen: Einplanung eines neuen Unterabschnittes aufgrund der Kommunalisierung der Aufgabe * Krankenhausumlage: Erh\u00f6hung aufgrund der gestiegenen Steuerkraftmesszahl f\u00fcr Darmstadt * Abwassergeb\u00fchren f\u00fcr die Einleitung von Bachwasser: Anpassung an die tats\u00e4chlichen Einleitungsmengen * Abwasserbeseitigung: Anpassung der Ans\u00e4tze f\u00fcr Geb\u00fchreneinnahmen an das Aufkommen 2005. Hierdurch ergibt sich eine Unterdeckung von 3,5 Mio. \u20ac f\u00fcr 2006. * Friedh\u00f6fe, Krematorium: Anpassung der Ans\u00e4tze f\u00fcr Geb\u00fchreneinnahmen an das Aufkommen 2005. Hierdurch ergibt sich eine erh\u00f6hte Unterdeckung f\u00fcr 2006. * Stadtmarketing: Einplanung eines Zuschusses f\u00fcr die zu gr\u00fcndende neue Stadtmarketing-GmbH * Gewerbesteuer: Anpassung des Ansatzes aufgrund der aktuellen Sollstellungen von bisher 66 Mio. EUR auf 130 Mio. EUR. Hierbei ist die geplante Wiedereingliederung der T-Online in den Telekom-Konzern bereits ber\u00fccksichtigt. Die Gewerbesteuerumlage erh\u00f6ht sich gleichzeitig um 10,5 Mio. EUR, so dass bei der Gewerbesteuer eine Ergebnisverbesserung von 53,5 Mio. EUR zu verzeichnen ist. * Gleichzeitig ist der Ansatz beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer um 10,5 Mio. EUR auf nunmehr 52 Mio. EUR zur\u00fcckzunehmen (entsprechend dem Ergebnis 2005 und den Prognosen f\u00fcr 2006). * Der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer ist auf der Basis des Ergebnisses 2005 um 565 T\u20ac zur\u00fcckzunehmen. * Bei den Ausgleichsleistungen nach dem Familienausgleichsgesetz ist ebenfalls eine Reduzierung in H\u00f6he von 367 T\u20ac erforderlich. * Die Schl\u00fcsselzuweisungen gehen aufgrund der verbesserten Steuerkraft der Stadt Darmstadt um 9,8 Mio. EUR zur\u00fcck (bei einer fast unver\u00e4nderten Finanzausgleichsmasse im KFA!). Nutznie\u00dfer sind die anderen kreisfreien St\u00e4dte. * Die Verbandsumlage an den LWV steigt um 962 T\u20ac trotz der Senkung des Umlagefaktors. Auch hier schl\u00e4gt sich die verbesserte Steuerkraft der Stadt Darmstadt nieder. * Durch das Zinsmanagement ergibt sich eine Entlastung in H\u00f6he von 1 Mio. \u20ac. Gleichzeitig m\u00fcssen f\u00fcr Kassenkreditzinsen Mehrkosten von 2 Mio. \u20ac eingeplant werden. * Zum Ausgleich des Verwaltungshaushaltes ist eine Zuf\u00fchrung vom Verm\u00f6genshaushalt (aus der Allg. R\u00fccklage in H\u00f6he von 16,4 Mio. \u20ac erforderlich.   3. Fazit f\u00fcr den Verwaltungshaushalt Der periodenbezogene Haushaltsfehlbetrag 2006 lag im von der Stadtverordnetenversammlung am 16.12.2004 beschlossenen Doppelhaushalt 2005/2006 bei 39,26 Mio. EUR. Mit dem vorliegenden Entwurf des 1. Nachtragshaushaltes 2006 ist der Verwaltungshaushalt formell ausgeglichen, wenn auch unter Inanspruchnahme von Mittel der Allg. R\u00fccklage. Diese wurde aber gerade f\u00fcr diesen Zweck in der Haushaltsrechnung 2005 gebildet. Damit ist ein erster gro\u00dfer Schritt zur Haushaltskonsolidierung getan. Die Stadt Darmstadt hat in zwei aufeinander folgenden Jahren einen ausgeglichen Verwaltungshaushalt (Jahresrechnung 2005 und Planung 2006). F\u00fcr die kommenden Jahre ist aber keine Entspannung zu erwarten, da einerseits hinter der Entwicklung der Gewerbesteuer ein gro\u00dfes Fragezeichen steht und andererseits bereits im Jahr 2007 aus der Allg. R\u00fccklage keine Mittel mehr f\u00fcr den Verwaltungshaushalt entnommen werden k\u00f6nnen. Der Zwang zur gr\u00f6\u00dftm\u00f6glichen Sparsamkeit bleibt unver\u00e4ndert bestehen.  4. Verm\u00f6genshaushalt Das Volumen des Verm\u00f6genshaushaltes erh\u00f6ht sich von 65,6 Mio. \u20ac um 41,2 Mio. \u20ac auf 106,8 Mio. \u20ac. Urs\u00e4chlich hierf\u00fcr sind:  Auf der Einnahmeseite: Eine zus\u00e4tzliche Entnahme aus der Allg. R\u00fccklage in H\u00f6he von 17,5 Mio. \u20ac. Hiervon werden 16,4 Mio. \u20ac dem Verwaltungshaushalt zugef\u00fchrt, im \u00dcbrigen dient die R\u00fccklagenentnahme der Finanzierung von zus\u00e4tzlichen Investitionen. Mehreinnahmen in H\u00f6he von 1,2 Mio. \u20ac bei der Ver\u00e4u\u00dferung von Grundst\u00fccken: Zus\u00e4tzlich wird der Ver\u00e4u\u00dferungserl\u00f6s f\u00fcr den Marienplatz eingestellt, daf\u00fcr entfallen die bisher geplanten Einnahmen aus der Ver\u00e4u\u00dferung des Knell-Gel\u00e4ndes. Die Ans\u00e4tze f\u00fcr Beitr\u00e4ge sowie f\u00fcr Zuweisungen f\u00fcr Investitionen wurden den entsprechenden Ausgabeans\u00e4tzen angepasst und f\u00fchren zu Mehreinnahmen von insgesamt rd. 2,2 Mio. \u20ac. Die Ans\u00e4tze f\u00fcr Kreditaufnahmen erh\u00f6hen sich um insgesamt 21,2 Mio. \u20ac. Hierin sind enthalten: Die Vorfinanzierung der 2. Kaufpreisrate an die DB f\u00fcr das Knell-Gel\u00e4nde sowie der Kosten f\u00fcr die Sanierung von zusammen 7,9 Mio. \u20ac sowie die Finanzierung zus\u00e4tzlicher Investitionsma\u00dfnahmen in H\u00f6he von 2,4 Mio. \u20ac. Dar\u00fcber hinaus werden 10,5 Mio. \u20ac f\u00fcr die Umschuldung eines Kreditmarktdarlehens etatisiert. Diese Umschuldung erfolgt haushaltsneutral, da auf der Ausgabeseite ein entsprechender Ansatz ausgewiesen wird.  Auf der Ausgabenseite: Neben den bereits im Zusammenhang mit den Einnahmen beschriebenen Finanzausgaben Zuf\u00fchrung zum Verwaltungshaushalt und Kreditumschuldung beinhaltet der Verm\u00f6genshaushalt auf der Ausgabenseite folgende wesentliche Korrekturen: * Stadthaus Grafenstra\u00dfe, Brandschutzma\u00dfnahmen und B\u00fcrgerservicestelle * Einrichtung B\u00fcrgerb\u00fcro Darmstadt-West * Finanzierung der Ma\u00dfnahmen im Bundesprogramm Zukunft, Bildung und Betreuung entsprechend den vorliegenden Bewilligungsbescheiden * Georg-August-Zinn-Schule, Vorziehen von Bauraten * Infrastrukturma\u00dfnahmen f\u00fcr das Baugebiet A 33 * Heinrich-Heine-Schule, Einrichtung * Ernst-Elias-Niebergall-Schule, zus\u00e4tzliche Verpflichtungserm\u00e4chtigung * Darmst\u00e4dter Werkst\u00e4tten und Wohneinrichtungen, Umplanung der Ans\u00e4tze in den Wirtschaftsplan * Kindertagsst\u00e4tte Kirnberger Stra\u00dfe, Sanierung * Erh\u00f6hung der Mittel f\u00fcr Sanierung von Kindertagesst\u00e4tten * Investitionszusch\u00fcsse f\u00fcr Kindertagesst\u00e4tten der Kirchen * Stadion am B\u00f6llenfalltor, Planungskosten * Sanierung Altstadt Arheilgen, st\u00e4dt. Komplement\u00e4rmittel * Soziale Stadt Eberstadt-S\u00fcd, Veranschlagung analog der Bewilligungsbescheide * Soziale Stadt Kranichstein, Veranschlagung analog der Bewilligungsbescheide * Sanierung Mollerstadt - westliche Innenstadt, Veranschlagung analog der Bewilligungsbescheide * Stra\u00dfen, Wege, Pl\u00e4tze und Br\u00fccken, Wohnumfeldverbesserung Anpassung der Einnahmen an vorliegende Bewilligungsbescheide und die ge\u00e4nderten kassenwirksamen Ausgabeans\u00e4tze Anpassung der kassenwirksamen Haushaltsans\u00e4tze und teilweise Umplanung in Verpflichtungserm\u00e4chtigungen entsprechend dem tats\u00e4chlichen Mittelabfluss, Umsetzung von Gremienbeschl\u00fcssen, insbesondere Ber\u00fccksichtigung von beschlossenen Deckungsmitteln * Bau von Parkpaletten im Baugebiet K 6.1  * Wasserl\u00e4ufe, Anpassung der Ans\u00e4tze an den tats\u00e4chlichen Mittelabfluss * Abwasserbeseitigung, Anpassung der Ans\u00e4tze bei verschiedenen Ma\u00dfnahmen an den tats\u00e4chlichen Mittelabfluss * Wirtschaftsf\u00f6rderung, Stammkapitaleinlage f\u00fcr die neue Stadtmarketing-GmbH * Stammkapitaleinlage f\u00fcr die neue Gr\u00fcnderzentrum Galileo-GmbH * Knell-Gel\u00e4nde, Sanierungsmittel * Gemeinschaftshaus Rodgaustra\u00dfe, Wiedereinplanung von abgeplanten Mitteln * Akazienweg, Sanierung von Wohngeb\u00e4uden Als problematisch ist die Erh\u00f6hung der Verpflichtungserm\u00e4chtigungen um rd. 3,5 Mio. EUR zu sehen. Dies bedeutet eine Vorbelastung k\u00fcnftiger Haushalte, insbesondere des Planes 2007. Hier wird bereits jetzt erkennbar, dass nicht alle in der Mittelfristigen Investitionsplanung f\u00fcr dieses Jahr vorgesehenen Ma\u00dfnahmen wie geplant durchgef\u00fchrt werden k\u00f6nnen.  5. Zusammenfassende Beurteilung Der periodenbezogen ausgeglichene Verwaltungshaushalt stellt einen gro\u00dfen Erfolg der Konsolidierungsbem\u00fchungen dar. Hierdurch erh\u00e4lt die Stadt f\u00fcr das Jahr 2006 wieder zus\u00e4tzlichen Handlungsspielraum im Verm\u00f6genshaushalt, da ein ausgeglichener Verwaltungshaushalt Grundvoraussetzung f\u00fcr die Genehmigung neuer Kredite ist.  Der Verm\u00f6genshaushalt beinhaltet keine gr\u00f6\u00dferen Ausweitungen. Der zus\u00e4tzliche Kreditbedarf zu Vorfinanzierung der Knell ist mit der Aufsichtsbeh\u00f6rde abgestimmt. Im \u00dcbrigen ist die ma\u00dfvolle Neuverschuldung vor dem Hintergrund der positiven Entwicklung im Verwaltungshaushalt vertretbar.  Unter diesen Rahmenbedingungen ist davon auszugehen, dass dieser 1. Nachtragshaushalt bei der Genehmigung durch die Aufsichtsbeh\u00f6rde zu keinen zus\u00e4tzlichen Auflagen f\u00fchrt. Die wesentlichen Ver\u00e4nderungen gegen\u00fcber dem am 16.12.2004 beschlossenen Haushalt sind in der Anlage dargestellt. 6. Finanzplanung und mittelfristige Investitionsplanung Die Finanzplanung wurde vollst\u00e4ndig \u00fcberarbeitet und den neuen Ans\u00e4tzen angepasst. Nach dem derzeitigen Kenntnisstand ist trotz weiterhin hoher Einnahmeerwartungen bei der Gewerbesteuer bereits ab dem HH-Jahr 2007 wieder mit einem periodenbezogenen Fehlbetrag zu rechnen. Ohne zus\u00e4tzliche Einschnitte in das Leistungsspektrum wird sich langfristig ein Haushaltsausgleich nicht darstellen lassen. Die Mittelfristige Investitionsplanung wurde auf der Basis der Nachtragshaushalte 2005 und des Entwurfs des 1. Nachtragshaushaltes 2006 \u00fcberarbeitet und den neuen Jahresraten angepasst. Diese Investitionsplanung wird damit die Grundlage f\u00fcr die Aufstellung des Verm\u00f6genshaushaltes 2007 sein.   7. Nachtragswirtschaftspl\u00e4ne der Eigenbetriebe Die Nachtragswirtschaftspl\u00e4ne der Eigenbetriebe Kulturinstitute , B\u00e4der sowie B\u00fcrger- h\u00e4user und M\u00e4rkte spiegeln im Wesentlichen nur die Umsetzung der pauschalen Einsparvorgabe, wie sie auch im Verwaltungshaushalt gilt, sowie von Magistratsbeschl\u00fcssen wider. In den Verm\u00f6genspl\u00e4nen wurden nur geringf\u00fcgige Anpassungen vorgenommen.  Darmstadt, 24.04.2006   Wolfgang Glenz B\u00fcrgermeister Anlage Verwaltungshaushalt   HH-Ansatz 1. Nachtrag Differenz Einnahmen 2006 2006  in Mio. \u20ac in Mio. \u20ac in Mio. \u20ac   Grundsteuer 20,050 20,650 0,600 Gewerbesteuer 66,000 130,000 64,000 Einkommensteueranteil 62,500 52,000 -10,500 Umsatzsteueranteil 9,100 8,535 -0,565 Schl\u00fcsselzuweisungen 41,000 31,166 -9,834 sonstige allgemeine Zuweisungen 5,000 5,000 0,000 Familienleistungsausgleich 3,500 3,133 -0,367 Geb\u00fchren und Abgaben 47,188 43,537 -3,651 Verwaltungs- und Betriebseinnahmen 18,698 18,234 -0,464 Innere Verrechnungen 8,623 8,542 -0,081 Zuweisungen und Zusch\u00fcsse 14,621 14,936 0,315 Leistungsbeteiligung SGB II 0,000 7,100 7,100 Gewinnanteile 15,490 14,819 -0,671 Ersatz von soz. Leistungen 9,933 3,396 -6,537 Kalkulatorische Einnahmen 6,978 6,492 -0,486 Zuf\u00fchrung vom Verm\u00f6genshaushalt 0,000 16,433 16,433 sonstige Finanzeinnahmen 7,015 6,756 -0,259    335,696 390,729 55,033    HH-Ansatz 1. Nachtrag Differenz Ausgaben 2006 2006  in Mio. \u20ac in Mio. \u20ac in Mio. \u20ac   Personalausgaben 99,070 93,608 -5,462 Unterhaltung der Grundst\u00fccke 7,172 6,862 -0,310 Bewirtschaftung der Grundst\u00fccke 17,198 15,562 -1,636 Innere Verrechnungen 8,623 8,542 -0,081 Verwaltungs- und Betriebsausgaben 64,649 63,511 -1,138 Kalkulatorische Kosten 6,978 6,492 -0,486 Zuweisungen und Zusch\u00fcsse 52,876 53,312 0,436 Leistungen der Sozialhilfe 60,196 48,412 -11,784 Leistungsbeteiligung SGB II 0,000 24,700 24,700 Zinsausgaben 16,076 17,077 -1,001 Gewerbesteuerumlage 11,494 21,986 10,492 Umlage an den LWV 24,400 25,362 0,962 Zuf\u00fchrung zum VMH 3,967 3,298 -0,669 weitere Finanzausgaben 2,254 2,005 -0,249 Abwicklung der Vorjahre 44,602 44,602 0,000    419,555 435,331 15,776    Verm\u00f6genshaushalt   HH-Ansatz 1. Nachtrag Differenz Einnahmen 2006 2006  in Mio. \u20ac in Mio. \u20ac in Mio. \u20ac   Zuf\u00fchrung vom Verwaltungshaushalt) 3,967 3,298 -0,669 Entnahme aus der allg. R\u00fccklage 3,500 21,043 17,543 Entnahmen aus Sonderr\u00fccklagen 0,238 0,000 -0,238 R\u00fcckfl\u00fcsse von Darlehen 1,044 1,045 0,001 Ver\u00e4u\u00dferungserl\u00f6se 14,310 15,536 1,226 Beitr\u00e4ge und Entgelte 2,830 3,870 1,040 Zuweisungen und Zusch\u00fcsse*) 27,970 29,095 1,125 Kreditaufnahme 11,756 32,948 21,192  Kreditmarkt 10,006 20,308 8,552 Sonstiger \u00f6ffentlicher Bereich 0,000 0,000 0,000   Hessischer Investitions Fonds 1,750 2,129 0,379 Umschuldungen 0,000 10,511 10,511  65,615 106,835 41,220     HH-Ansatz 1. Nachtrag Differenz Ausgaben 2006 2006  in Mio. \u20ac in Mio. \u20ac in Mio. \u20ac   Zuf\u00fchrung zum Verwaltungshaushalt 0,000 16,433 16,433 Zuf\u00fchrung an R\u00fccklagen 1,114 8,174 7,060 Gew\u00e4hrung von Darlehen 1,300 1,300 0,000 Erwerb von Beteiligungen 0,000 0,075 0,075 Erwerb von Grundst\u00fccken 1,626 1,626 0,000 Erwerb von beweglichen Sachen 3,471 4,834 1,363 Bauma\u00dfnahmen 40,915 46,152 5,237 Investitionszusch\u00fcsse 5,543 6,083 0,540 Tilgung von Krediten 11,296 21,808 10,512 Kreditbeschaffungskosten 0,350 0,350 0,000    65,615 106,835 41,220\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-14%7CSO1%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-14%7CSO1%7C1"}}],"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Mag-13","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Meeting","name":"12. 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Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: VI Stvv 66 20 Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Entr\u00fcmpelung des Schilder- und Pfostenwaldes Antrag vom 03.02.2006, Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 14.02.2006/20/15 Vorlage vom: 28.03.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]:  Der Bericht des Stra\u00dfenverkehrsamtes wird zur Kenntnis genommen.  Anlagen:[MdSD3]  Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]19.04.2006 Der Magistrat nimmt den Bericht zur Kenntnis.   Begr\u00fcndungsseite zur Magistratsvorlage vom 28.03.2006 Die Stadtverordnetenversammlung m\u00f6ge beschlie\u00dfen: Antrag: Der Magistrat wird beauftragt, eine Arbeitsgruppe einzurichten mit dem Ziel, die Verkehrsbeschilderung auf Sinnhaf- tigkeit und Notwendigkeit zu \u00fcberpr\u00fcfen und um auf dieser Grundlage \u00fcberfl\u00fcssige Schilder, Wegweiser, Masten und Pfosten beseitigen zu k\u00f6nnen und so den Schilder- wald zu lichten. Begr\u00fcndung: Zahlreiche Schilder und Wegweiser sind teils veraltet oder \u00fcberfl\u00fcssig. Oftmals h\u00e4ngen viele Schilder derart un\u00fcbersichtlich neben- oder \u00fcbereinander, dass Verkehrsteilneh- mer mehr verwirrt, denn informiert werden. Vielfach stehen mehrere Masten und Pfo- sten nebeneinander, tragen jedoch jeweils nur ein Schild. So w\u00e4chst im Laufe der Jah- re und Jahrzehnte ein regelrechter Schilderwald heran. Eine Arbeitsgruppe sollte hier eine Bestandsaufnahme vornehmen und Vorschl\u00e4ge erarbeiten, welche Schilder, Weg- weiser u. \u00e4. veraltet, \u00fcberfl\u00fcssig und demnach verzichtbar sind. Gleiches sollte f\u00fcr Pfo- sten und Masten gelten, die den Verkehrsteilnehmern oftmals die Sicht versperren, un- n\u00f6tige Gefahren darstellen und von daher ebenfalls entfernt werden k\u00f6nnten. Ein ge- lichteter Schilder- und Pfostenwald ist \u00fcbersichtlicher und tr\u00e4gt so zu mehr Verkehrs- sicherheit und einem besseren Verkehrsfluss bei. Weitere Begr\u00fcndung erfolgt m\u00fcndlich. Antwort: Ein gelichteter Schilder- und Pfostenwald ist sicherlich w\u00fcnschenswert aber in der Vielzahl der F\u00e4lle nur schwer realisierbar. Die Anzahl der Schilder im Stra\u00dfenraum er- gibt sich zwangsl\u00e4ufig aus der Anwendung der Stra\u00dfenverkehrsordnung (StVO) und der damit verbundenen Umsetzung. Erschwerend kommt noch das Fehlverhalten vie- ler Verkehrsteilnehmer hinzu, dass zur weiteren Verdeutlichung zus\u00e4tzliche Verkehrs- zeichen oder Pfosten erforderlich macht.  Die Stra\u00dfenverkehrsbeh\u00f6rden haben bei jeder Gelegenheit die Vorraussetzungen f\u00fcr einen reibungslosen Ablauf des Verkehrs zu pr\u00fcfen. Dabei wird besonders darauf ge- achtet, dass die Verkehrseinrichtungen und die Verkehrszeichen auch bei Dunkelheit gut sichtbar sind. Die Arbeitsgruppe Verkehrssicherheit pr\u00fcft ebenfalls im Rahmen ihrer T\u00e4tigkeiten die korrekte Beschilderung (z. B. bei Unfallschwerpunkten).  Alle zwei Jahre haben die Stra\u00dfenverkehrsbeh\u00f6rden zu diesem Zweck eine umfas- sende Verkehrsschau vorzunehmen, auf Stra\u00dfen von erheblicher Verkehrsbedeu- tung und \u00fcberall dort, wo h\u00e4ufig Unf\u00e4lle vorkommen.    Das Thema Inventarisierung der Beschilderung an Stra\u00dfen r\u00fcckt immer deutlicher in den Blickpunkt. Auch die Ausr\u00fcstung der Stra\u00dfe und die damit verbundene ver- kehrsregelnde und wegweisende Beschilderung macht die Kenntnis \u00fcber den vorhan- denen Beschilderungszustand unbedingt erforderlich. Auch wenn man in der Regel davon ausgehen kann , dass G\u00fcteverkehrszeichen im Neuzustand allen G\u00fcteanforde- rungen und Qualit\u00e4tskriterien entsprechen, beginnt im Augenblick ihrer Aufstellung im Verkehrsraum deren Alterung. Alle Materialien, die f\u00fcr Verkehrszeichen und Ver- kehrseinrichtungen verwendet werden, haben nur eine begrenzte Lebensdauer. Die systematische und objektive Erfassung der Verkehrszeichen dient zum einen der kon- tinuierlichen Qualit\u00e4tskontrolle und Instandhaltung des Stra\u00dfeninventars und ist die grundlegende Vorraussetzung f\u00fcr die Verkehrssicherheit. Mit Hilfe von EDV-Programmen stehen mittlerweile moderne Informationssysteme f\u00fcr die Inventarisierung und Bestandspflege f\u00fcr Verkehrszeichen zur Verf\u00fcgung. Dem An- wender ist es somit jederzeit m\u00f6glich sich schnell und unkompliziert einen \u00dcberblick \u00fcber den Bestand zu verschaffen.  Untersuchungen haben ergeben, dass die Anzahl der Verkehrszeichen innerorts der-zeit bei 45 bis 50 Verkehrszeichen pro Kilometer liegt. Das entspricht bei ca. 400 km Stra\u00dfenl\u00e4nge in Darmstadt einem Bestand von ca. 18.000 bis 20.000 Verkehrszei- chen. Unabh\u00e4ngig von der StVO-Beschilderung gibt es zus\u00e4tzlich noch ca. 800 Weg- weiser. Im Hinblick auf die anfallenden Kosten f\u00fcr die Bestandsaufnahme (ca. 200.000,--Euro) und die angespannte Haushaltslage, konnten bisher die ben\u00f6tigten Geldmittel f\u00fcr eine Inventarisierung der Verkehrszeichen und Wegweiser leider noch nicht zur Verf\u00fcgung gestellt werden. Sobald die ben\u00f6tigten Mittel im Haushalt zur Verf\u00fcgung stehen, wird eine Arbeitsgruppe zur \u00dcberpr\u00fcfung und Optimierung der vorhandenen Beschilde-rung und Pfosten eingerichtet. Da jedoch im Rahmen der Bewertung des Sachanlageverm\u00f6gens f\u00fcr die Er\u00f6ffnungsbi-lanz der Wissenschaftsstadt Darmstadt das bestehende Infrastrukturverm\u00f6gen zu er- mitteln ist, muss im Bereich der wegweisenden Beschilderung (Gesamtfl\u00e4che > 1,5 m\u00b2) mit eigenem Personal eine Bestandsaufnahme durchgef\u00fchrt werden. Das hierf\u00fcr ben\u00f6tigte EDV-Programm zur Inventarisierung soll kurzfristig beschafft werden.   Darmstadt, 28.03.2006 VI-66/3/S3.3-av Nst.: 29 60  Der Dezernent VI  Dipl.-Ing. Wenzel Stadtrat     [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-13%7C20703100193%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-13%7C20703100193%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Mag-13%7C22803100240%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Mag-13","number":"225","name":"F\u00e4llung eines Baumes Am Kavalleriesand im Zuge des Erschlie\u00dfungsgebietes W 42 'TZ-Gel\u00e4nde'","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/225","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Mag-13%7C22803100240%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 225","fileName":"be_22803100240_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":12476,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 13.04.2006 Dezernat VI an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: Stra\u00dfenverkehrsamt    Vorlage-Nr. 2006/0237 Magistratsbeschluss-Nr. 225 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss Dezernat II Dezernat III  OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: II 66 Stvv III 67 VI 20 Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: F\u00e4llung eines Baumes Am Kavalleriesand im Zuge des Erschlie\u00dfungsgebietes W 42 TZ-Gel\u00e4nde  Vorlage vom: 28.03.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: 1. Der F\u00e4llung eines Baumes (Eiche, Baum-Nr. 1560.02.01.0020) wird auf der Grundlage der Planung vom Dezember 2005 zugestimmt. 2. Die Kosten \u00fcbernimmt der Erschlie\u00dfungstr\u00e4ger im Zuge des Erschlie\u00dfungsgebietes W 42  TZ-Gel\u00e4nde . 3. Nach Magistratsbeschluss kann mit der F\u00e4llung begonnen werden.  Anlagen:[MdSD3] Lageplan Mina-Rees-Stra\u00dfe Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]19.04.2006 Der Vorlage wird zugestimmt.    Begr\u00fcndungsseite zur Magistratsvorlage vom 28. M\u00e4rz 2006  Begr\u00fcndung:  Im Zuge des Erschlie\u00dfungsgebietes W 42  TZ-Gel\u00e4nde  entsteht die Einm\u00fcndung Mina-Rees-Stra\u00dfe / Am Kavalleriesand, die mit einer Lichtsignalanlage geregelt wird. Im n\u00f6rdlichen Bereich steht am zuk\u00fcnftigen Maststandort der Lichtsignalanlage eine Eiche (Baum-Nr. 1560.02.01.0020). Des Weiteren wird beim Stra\u00dfenbau mit erheblichen Sch\u00e4den im Wurzelbestand gerechnet, da der neue Fahrbahnrand sehr nah an der Eiche vorbeif\u00fchrt. Mit gro\u00dfer Wahrscheinlichkeit w\u00e4re die Eiche nach dem Stra\u00dfenbau nicht mehr zu halten. Aufgrund dieser Tatsachen kann in Abstimmung mit dem Gr\u00fcnfl\u00e4chen- und Umweltamt die Eiche gef\u00e4llt werden. Die weiteren Baumf\u00e4llungen wurden bereits in der Magistratsvorlage Erschlie\u00dfungs-ma\u00dfnahmen im Baugebiet W42 - ehemaliges FTZ-Gel\u00e4nde (Vorlagen-Nr.: 0015) beschlossen. Die Kosten \u00fcbernimmt der Erschlie\u00dfungstr\u00e4ger im Rahmen des Stra\u00dfenbaues Mina-Rees-Stra\u00dfe. Ma\u00dfnahme ist nicht beitragsf\u00e4hig.  Darmstadt, 28.03.2006 VI-66/2 S Tb 1021 - Stu Nst.: 2703   Der Dezernent II Der Dezernent III Der Dezernent VI   Wolfgang Glenz Klaus Feuchtinger Dipl.-Ing. Dieter Wenzel B\u00fcrgermeister Stadtrat Stadtrat  [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. 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Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: III 20 62 100 Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Bestellung von Gutachtern f\u00fcr den Gutachterausschuss f\u00fcr Grundst\u00fcckswerte und sonstige Wertermittlungen f\u00fcr den Bereich der Wissenschaftsstadt Darmstadt Vorlage vom: 27.03.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: 1.) Herr Professor Dr.-Ing. Michael Sohni soll auf weitere f\u00fcnf Jahre zum ehrenamtlichen Mitglied    im Gutachterausschuss f\u00fcr Grundst\u00fcckswerte und sonstige Wertermittlungen f\u00fcr den Bereich    der Wissenschaftsstadt Darmstadt bestellt werden. 2.) Herr German Nogueira soll als neues Mitglied auf f\u00fcnf Jahre zum ehrenamtlichen Gutachter    im Gutachterausschuss f\u00fcr Grundst\u00fcckswerte und sonstige Wertermittlungen f\u00fcr den Bereich    der Wissenschaftsstadt Darmstadt bestellt werden.  3.) Entsprechend dem Vorschlag des Finanzamtes Darmstadt wird die Funktion von Herrn Dipl.-   Ing. Klaus Mathes im Gutachterausschuss Darmstadt k\u00fcnftig von Herrn Dipl.-Ing. Ulrich J\u00f6ckel   wahrgenommen und die Mitgliedschaft von Herrn Dipl.-Finanzwirt Thomas Adolph als Stellver-   treter um weitere f\u00fcnf Jahre verl\u00e4ngert.   Anlagen:[MdSD3]  Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]19.04.2006 Der Vorlage wird zugestimmt.    Begr\u00fcndung In \u00a7 4, Absatz 2 und 3 der Hessischen Durchf\u00fchrungsverordnung zum Baugesetzbuch ist bestimmt, dass die Mitglieder des Gutachterausschusses vom Oberb\u00fcrgermeister auf Vorschlag des Magistrats bzw. des \u00f6rtlich zust\u00e4ndigen Finanzamtes bestellt werden. Zu 1.: Herr Prof. Dr.-Ing. Michael Sohni, geb. am 23.08.1959, ist seit 1996 ehrenamtliches Mitglied im Gutachterausschuss f\u00fcr den Bereich der Stadt Darmstadt. Er ist dar\u00fcber hinaus von der Industrie- und Handelskammer als Sachverst\u00e4ndiger \u00f6ffentlich bestellt und vereidigt. Seine Bestellung als Mitglied des Gutachterausschusses wurde 2001 um weitere f\u00fcnf Jahre verl\u00e4ngert und l\u00e4uft zum 30.04.2006 erneut aus. Herr Prof. Sohni hat in der Vergangenheit regelm\u00e4\u00dfig an den Beratungen des Gutachterausschusses zur Feststellung der Bodenrichtwerte teilgenommen und an zahlreichen Gutachten bei Verkehrswertermittlungen mitgewirkt. Er ist bereit, weiterhin im Gutachterausschuss t\u00e4tig zu sein.  Aufgrund seiner umfangreichen Sachkunde auf dem Gebiet der Grundst\u00fccksbewertung und der Erfahrung durch seine bisherige Mitarbeit im Gutachterausschuss empfehlen wir die Verl\u00e4ngerung der Berufung um weitere f\u00fcnf Jahre. Zu 2.: Herr German Nogueira, geb. am 25. Mai 1966, absolvierte 1983 bis 1986 eine Ausbildung zum Kaufmann in der Grundst\u00fccks- und Wohnungswirtschaft bei der Bauverein AG in Darmstadt. Anschlie\u00dfend war er in der Finanzierungsabteilung als Sachbearbeiter t\u00e4tig und ist seit 2002 als Prokurist f\u00fcr den zentralen Unternehmensbereich des Wohnungsunternehmens zust\u00e4ndig. Im Sommer 2001 erhielt er nach einer berufsbegleitenden Ausbildung bei der T\u00dcV-Akademie Rheinland das Zertifikat Sachverst\u00e4ndiger f\u00fcr die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundst\u00fccken  verliehen. Herr Nogueira hat sein Interesse an einer Mitarbeit im Gutachterausschuss Darmstadt bekundet. Aufgrund seiner umfassenden Kenntnisse und beruflichen Erfahrung w\u00e4re es w\u00fcnschenswert, wenn Herr Nogueira seine wohnungswirtschaftliche Kompetenz in das Gremium einbringen k\u00f6nnte. Zu 3.: Gegenw\u00e4rtig sind als Bedienstete des Finanzamtes mit Erfahrung in der steuerlichen Bewertung von Grundst\u00fccken Herr Dipl.-Ing. Klaus Mathes und Herr Dipl.-Finanzwirt Thomas Adolph (Stellvertreter) Mitglieder im Gutachterausschuss. Die Bestellung der Herren l\u00e4uft Ende April ab.  Da Herr Mathes in seinem Arbeitsgebiet im Finanzamt inzwischen nicht mehr f\u00fcr das Stadtgebiet Darmstadt zust\u00e4ndig ist, soll nach Vorschlag des Finanzamtes Darmstadt an Stelle von Herrn Mathes k\u00fcnftig Herr Dipl.-Ing. Ulrich J\u00f6ckel, geb. am 29.02.1964, als Mitglied des Gutachterausschusses bestellt werden. Herr J\u00f6ckel ist seit 01.07.2002 als Bausachverst\u00e4ndiger beim Finanzamt Darmstadt besch\u00e4ftigt. Nach seinem Studium des Bauingenieurwesens an der Fachhochschule in Gie\u00dfen, das er 1989 abschloss, war er bis zu seinem Eintritt ins Finanzamt Darmstadt als Bauingenieur in einem Ingenieurb\u00fcro t\u00e4tig.  Weiterhin schl\u00e4gt das Finanzamt vor, dass die Berufung von Herrn Dipl.-Finanzwirt Thomas Adolph, geb. am 21.07.1962, der seit 01.05.1996 dem Gutachterausschuss angeh\u00f6rt, als Stellvertreter um weitere f\u00fcnf Jahre verl\u00e4ngert wird. Im Hinblick auf die gesetzliche Regelung werden die Vorschl\u00e4ge des Finanzamtes Darmstadt bef\u00fcrwortet.  Darmstadt, den 27.03.2006 III/62 kb        Nst. 2627    Der Dezernent    Klaus Feuchtinger Stadtrat [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-13%7C22703100239%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-13%7C22703100239%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Mag-13%7C22903100242%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Mag-13","number":"227","name":"Ausbau der Stra\u00dfe Auf der Marienh\u00f6he\r\nhier: \u00dcberplanm\u00e4\u00dfige Ausgaben in H\u00f6he von 35.000,-- Euro","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/227","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Mag-13%7C22903100242%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 227","fileName":"be_22903100242_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":12990,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 07.04.2006 Dezernat VI an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: Stra\u00dfenverkehrsamt    Vorlage-Nr. 2006/0240  Magistratsbeschluss-Nr. 227 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss Dezernat II  OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: II 20 VI 14 66 Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Ausbau der Stra\u00dfe Auf der Marienh\u00f6he hier: \u00dcberplanm\u00e4\u00dfige Ausgaben in H\u00f6he von 35.000,-- Euro Vorlage vom: 29.03.06 Beschlussvorschlag[MdSD2]: 1. Bei der Haushaltsstelle 02.6300001.960531 - Ausbau der Stra\u00dfe Auf der Marienh\u00f6he - werden \u00fcberplanm\u00e4\u00dfige Mittel in H\u00f6he von 35.000,-- Euro erforderlich. Da die Angelegenheit keinen Aufschub duldet, genehmigt der Magistrat diese \u00fcberplanm\u00e4\u00dfige Ausgabe, f\u00fcr die ein unabweisbares Bed\u00fcrfnis besteht und die unvorhergesehen ist, gem\u00e4\u00df \u00a7 100 HGO.    Die Mehrausgaben werden durch Abplanung (Einsparungen) bei der Haushaltsstelle    02.6300001.960043 - Neuordnung Hauptbahnhof - Ausbau der Fl\u00e4che vor dem   Haupteingang des Empfangsgeb\u00e4udes - gedeckt.  Anlagen:[MdSD3]  Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]19.04.2006 Der Vorlage wird zugestimmt.    Begr\u00fcndungsseite zur Magistratsvorlage vom 29.03.2006  Begr\u00fcndung: Bei dem jetzigen Ausbau der Stra\u00dfe Auf der Marienh\u00f6he sind unvorhersehbare Mehrkosten in H\u00f6he von 35.000,-- Euro entstanden, die sich wie folgt gliedern: 1. Bau eines Entw\u00e4sserungskanals im Bereich des Wendehammers Alte Bogenschneise . Die vorhandene Topographie machten vor Ort \u00dcberlegungen notwendig, die letztlich die Entscheidung zum Bau des Entw\u00e4sserungskanals zum Inhalt hatte. Die Kosten belaufen sich auf 9.000,-- Euro.  2. Die im Zusammenhang mit dem Ausbau der Stra\u00dfe Auf der Marienh\u00f6he beschlossene Herrichtung der Stra\u00dfe Alte Bogenschneise  hat unvorhersehbare Kosten in H\u00f6he von 26.000,-- Euro verursacht. Die Gr\u00fcnde liegen in umfangreichen Ausgleichungsarbeiten mit Anhebung von Borden, die bei der urspr\u00fcnglichen Kostenermittlung nicht erkannt wurden.  Die unvorhersehbaren Gesamtkosten in H\u00f6he von 35.000,-- Euro sollen aus der Haushaltsstelle 02.6300001.960531 - Ausbau der Stra\u00dfe Auf der Marienh\u00f6he - finanziert werden mit Deckung aus Einsparungen bei der Haushaltsstelle 02.6300001.960043 - Neuordnung Hauptbahnhof - Ausbau der Fl\u00e4che vor dem Haupteingang des Empfangsgeb\u00e4udes -.   Darmstadt, 29.03.2006 VI-66/2S Tb 1022-Kis-Wg Nst. 2700  Der Dezernent II  Der Dezernent VI  Wolfgang Glenz  Dipl.-Ing. Dieter Wenzel B\u00fcrgermeister  Stadtrat [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. 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Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: VI 20 61 Stvv 66 Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Bepflasterung der Orangerieallee - Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 03.02.2000 Vorlage vom: 05.04.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: Der Bericht des Stadtplanungsamtes \u00fcber den im Betreff genannten Antrag wird zur Kenntnis genommen.  Anlagen:[MdSD3]  Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]19.04.2006 Der Magistrat nimmt den Bericht zur Kenntnis.   Bericht zur Magistratsvorlage VI vom 05.04.2006 Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 03.02.2000 den folgenden Antrag in gesch\u00e4ftsordnungsgem\u00e4\u00dfe Behandlung gegeben:  Die Stadtverordnetenversammlung m\u00f6ge beschlie\u00dfen, der Magistrat wird beauftragt zu pr\u00fcfen, wie die erheblich besch\u00e4digte Bepflasterung der Orangerieallee schnellstm\u00f6glich (sp\u00e4testens jedoch bis zum Bessunger Stadtteil-Jubil\u00e4um im Jahre 2002) renoviert und die v\u00f6llig unbefriedigende Parksituation dort neu geordnet werden kann. Behandlung im Bauausschuss.  Hierzu wird berichtet: Eine Magistratsvorlage VI vom 18.08.2000 hat zu o. g. Antrag berichtet und eine Aufstockung der vorgesehenen Mittel einschlie\u00dflich der Restf\u00f6rdermittel des Landesprogrammes Stadterneuerung Bessungen f\u00fcr die Neugestaltung der Orangerieallee vorgeschlagen. Damit sollte auch die Hauptzufahrt vom Nordtor bis zum Orangeriegeb\u00e4ude in die Bauma\u00dfnahme einbezogen werden. Diese Vorlage wurde am 10.11.2000 von der Stadtk\u00e4mmerin zur\u00fcckgehalten und sollte nach Kl\u00e4rung von Finanzierungsfragen im Herbst 2001 von dort wieder aufgerufen werden. Eine rechtzeitige Durchf\u00fchrung der Ma\u00dfnahme zum Bessunger Stadtteil-Jubil\u00e4um im Jahre 2002 konnte damit nicht mehr erfolgen. Sie wurde erst f\u00fcr den Doppelhaushalt 2002/2003 vorgesehen. Im Zuge der Haushaltsberatungen der folgenden Jahre wurden zahlreiche urspr\u00fcnglich f\u00fcr einen fr\u00fcheren Zeitraum vorgesehen Stra\u00dfenbauma\u00dfnahmen zeitlich verschoben, so z. B. der Ausbau von Lossenweg, Hobrechtstra\u00dfe und Roquetteweg. Auch der Ausbau der Orangerieallee zwischen Wittmannstra\u00dfe und Jahnstra\u00dfe wurde bei den Haushaltsberatungen mehrmals verschoben und ist in der derzeitigen Finanzplanung (MIP) f\u00fcr 2009 FF anberaumt. Da noch immer F\u00f6rdermittel aus dem Programm Stadterneuerung Bessungen zur Verf\u00fcgung stehen, wurde im Mai 2004 ein Gestaltungsplan f\u00fcr den Ausbau der zunehmend erneuerungsbed\u00fcrftigen Hauptzufahrt mit der Querverbindung zur Bessunger Stra\u00dfe erstellt. Durch Erg\u00e4nzung im Oktober 2004 wurde auch der erweiterte Gehwegbereich vor dem Nordtor an der Jahnstra\u00dfe einbezogen. Eine B\u00fcrgerinformation wurde f\u00fcr entbehrlich gehalten, da die Ma\u00dfnahme im Bereich des st\u00e4dtischen Grundst\u00fccks Orangerie geplant ist. Das Stra\u00dfenverkehrsamt hat mittlerweile eine Ausbauplanung erstellen lassen und bereitet derzeit die entsprechende Magistratsvorlage vor. Dezernat VI   Dipl.-Ing. Dieter Wenzel Stadtrat Darmstadt, 05.04.2006 61.3 rf-sm  Tel.: 26 02 [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. 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Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: II 20 VI 65 Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Vorbereitende Arbeiten f\u00fcr das Geb\u00e4udemanagement - Umstellung auf die Doppik -  Vorlage vom: 29.03.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: 1. Der f\u00fcr die Ermittlung des Anlageverm\u00f6gens der st\u00e4dtischen Geb\u00e4ude notwendigen Zustandsbewertung wird zugestimmt. 2. Die erforderlichen Mittel in H\u00f6he von 95.000,00 Euro werden im 1. Nachtrag zum VWH 2006 unter der Haushaltsstelle 01.6010.655300 bereitgestellt und sofort nach Magistratsbeschluss freigegeben.  Anlagen:[MdSD3] Adolf Gerber Baumanagement vom 14.03.06_ Seite 1 Adolf Gerber Baumanagement vom 14.03.06_Seite 2 Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]19.04.2006 Der Vorlage wird zugestimmt.    Begr\u00fcndungsseite zur Magistratsvorlage vom 29.03.2006  Im Rahmen der Umstellung auf das doppische System ist es erforderlich, das gesamte Anlageverm\u00f6gen, so auch die Immobilien, zu bewerten. Hierbei sind zwingend Abschl\u00e4ge gegebenenfalls vorhandener baulicher M\u00e4ngel zu ber\u00fccksichtigen. In diesem Zusammenhang muss der Zustand der einzelnen Geb\u00e4ude bewertet werden, wof\u00fcr jeweils eine Begehung erforderlich ist. Die Adolf Gerber Baumanagement GmbH hat hierzu ein Angebot unterbreitet. So werden zun\u00e4chst 50 Geb\u00e4ude im Rahmen vorhandener Mittel f\u00fcr 20.000,00 Euro inkl. MwSt. bewertet. F\u00fcr die restlichen Geb\u00e4ude werden weitere 95.000,00 Euro inkl. MwSt. erforderlich. Da die Bewertung des Anlageverm\u00f6gens bis Ende Juni 2006 abgeschlossen sein muss, die Daten aus der Zustandsbewertung aber noch einflie\u00dfen m\u00fcssen, ist es erforderlich dass sie bis Ende Mai 2006 vorliegen. Der Betrag in H\u00f6he von 95.000,00 Euro muss daher sofort nach Magistratsbeschluss freigegeben werden, damit der Auftrag zeitnah erteilt werden kann.  Anlage Schreiben vom 14.03.06 Adolf Gerber Baumanagement Gesellschaft mbH   Darmstadt, 29.03.2006 65-ka/kn   Nst. 26 45  Der Dezernent II                            Der Dezernent VI   Wolfgang Glenz  Dipl.-Ing. Dieter Wenzel B\u00fcrgermeister  Stadtrat  [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-13%7C22903100248%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-13%7C22903100248%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Mag-13%7C20304100258%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Mag-13","number":"234","name":"Aus- und Fortbildung des Personals im Rettungsdienst f\u00fcr 'Erweiterte Ma\u00dfnahmen'","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/240","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Mag-13%7C20304100258%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 234","fileName":"be_20304100258_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":15830,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 13.04.2006 Dezernat VI an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: Amt f\u00fcr Brand- und Katastrophenschutz    Vorlage-Nr. 2006/0256 Magistratsbeschluss-Nr. 234 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss K\u00e4mmerei  OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: II 20 VI 66 37 Stvv Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Aus- und Fortbildung des Personals im Rettungsdienst f\u00fcr Erweiterte Ma\u00dfnahmen  Vorlage vom: 03.04.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: Der Magistrat genehmigt die Durchf\u00fchrung der j\u00e4hrlichen Aus- und Fortbildungen des Rettungsdienstpersonals f\u00fcr  Erweiterte Ma\u00dfnahmen  (z. B. Venenpunktion, Sicherung der Atemwege, Verabreichen von Medikamenten) unter Federf\u00fchrung des Amtes f\u00fcr Brand- und Katastrophenschutz. Die anfallenden Kosten in H\u00f6he von j\u00e4hrlich ca. 48.000,00 Euro sind durch Einnahmen von den Rettungsdienstorganisationen, der Anteil des Leitstellenpersonals durch Mittel im UA 1600 (Rettungsdienst) in voller H\u00f6he abgedeckt. Aufgrund der Dringlichkeit der Angelegenheit stimmt der Magistrat der Durchf\u00fchrung der notwendigen Erstausbildung vor Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zum 2. Nachtragshaushalt 2006 zu.  Anlagen:[MdSD3]  Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]19.04.2006 Der Vorlage wird zugestimmt.   Begr\u00fcndung: Aus- und Fortbildung des Personals im Rettungsdienst Mit Erlass des Hessischen-Sozialministeriums vom 15.11.2004 ( Az.:V/V 7b - 18c 12.07.31) wurden Erweiterte Ma\u00dfnahmen f\u00fcr die im Rettungsdienstbereich t\u00e4tigen Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten eingef\u00fchrt. Dadurch sollen die Versorgungsma\u00dfnahmen am Patient um \u00e4rztliche Ma\u00dfnahmen, wie * Sicherung der Atemwege durch Intubation * Sicherung eines Venenzugangs durch Punktion * Gabe von Notfallmedikamenten in bestimmten Notfallsituationen erweitert werden.  Der \u00c4rztliche Leiter Rettungsdienst (\u00c4LRD) ist verantwortlich, die regelm\u00e4\u00dfige Fort- und Weiterbildung, inkl. einer kalenderj\u00e4hrlichen Zertifizierung der Erweiterten Ma\u00dfnahmen , zu \u00fcberwachen. Alle Leistungserbringer (ASB, DRK, JUH und MHD) haben zugestimmt, die Aus- und Fortbildung ihrer Mitarbeiter nach der vom Amt f\u00fcr Brand- und Katastrophenschutz vorgelegten Konzept- und Kostenkalkulation durchf\u00fchren zu lassen. Die Kosten betragen hiernach 160 Euro pro Teilnehmer. Insgesamt sollen 300 Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten an der zentralen Fortbildung teilnehmen. Das Personal der Leitfunkstelle (incl. Vertretungspersonal) nimmt auch daran teil. Die Gesamtkosten hierf\u00fcr betragen pro Jahr 48.000 Euro, die mit Ausnahme der Kosten f\u00fcr unser Leitfunkstellenpersonal, durch den von den Organisationen zu zahlenden Anteil gedeckt sind. Die Kosten f\u00fcr das Personal der Leitfunkstelle sind durch die Rettungsdienstgeb\u00fchren im UA 1600 (Rettungsdienst) gedeckt. Die j\u00e4hrliche Fortbildung wird vom \u00c4LRD in Zusammenarbeit mit den Lehrrettungsassistentinnen und Lehrrettungsassistenten der beteiligten Organisationen durchgef\u00fchrt. Eine Kostensynergie tritt ebenfalls ein, da diese Fortbildung in die bereits schon jetzt bestehende j\u00e4hrliche Pflichtfortbildung f\u00fcr das Rettungsdienstpersonal integriert werden kann. Die Federf\u00fchrung sowie die haushaltstechnische Abwicklung der Aus- und Fortbildungsveranstaltung liegt beim Amt f\u00fcr Brand- und Katastrophenschutz. Darmstadt, 03.04.06  Der Dezernent II  Der Dezernent VI  Wolfgang Glenz  Dipl.-Ing. Dieter Wenzel B\u00fcrgermeister  Stadtrat [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-13%7C20304100258%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-13%7C20304100258%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Mag-13%7C20404100261%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Mag-13","number":"237","name":"Verwendung des Verf\u00fcgungsfonds f\u00fcr frauenpolitische Ma\u00dfnahmen 2006","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/241","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Mag-13%7C20404100261%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 237","fileName":"be_20404100261_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":10610,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 06.04.2006 Dezernat V an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: Frauenb\u00fcro    Vorlage-Nr. 2006/0259 Magistratsbeschluss-Nr. 237 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss Dezernat V  OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: 530 20 Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Verwendung des Verf\u00fcgungsfonds f\u00fcr frauenpolitische Ma\u00dfnahmen 2006 Vorlage vom: 04.04.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]:  Der Magistrat nimmt die Vorlage zur Kenntnis  Anlagen:[MdSD3] Aufstellung Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]19.04.2006 Der Magistrat nimmt von der Vorlage Kenntnis.   Begr\u00fcndungsseite zur Magistratsvorlage vom 04.04.2006  Im Zuge der Haushaltskonsolidierung stehen im Jahr 2006 unter der HHSt. Verf\u00fcgungsfond f\u00fcr frauenpolitische Ma\u00dfnahmen insgesamt 16.040,00 Euro zur Verf\u00fcgung. Mit diesen Mitteln werden gem\u00e4\u00df den Richtlinien vorrangig Frauengruppen bzw. Frauenprojekte unterst\u00fctzt, deren Existenz nur durch Gelder aus dem Verf\u00fcgungsfond f\u00fcr frauenpolitische Ma\u00dfnahmen gew\u00e4hrleistet werden kann. Alle Antragstellerinnen konnten ber\u00fccksichtigt werden. In der beiliegenden Aufstellung sind alle Informationen aufgeschl\u00fcsselt.  Darmstadt, 04.04.2006  Dezernat V   Daniela Wagner Stadtr\u00e4tin [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-13%7C20404100261%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-13%7C20404100261%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Mag-13%7C20704100271%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Mag-13","number":"240","name":"Preisvergabe","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/252","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Mag-13%7C20704100271%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 240","fileName":"be_20704100271_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":13159,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle: 13.04.2006 Dezernat I an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: Kulturamt    Vorlage-Nr. 2006/0268 Magistratsbeschluss-Nr. 240 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss   OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: I Stvv 41 100 Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Georg-Moller-Preis 2005 Vorlage vom: 12.04.2006 Beschlussvorschlag: 1. Der Magistrat stimmt der Entscheidung der Jury \u00fcber die Vergabe des Georg-Moller-Preises 2005 f\u00fcr Studentinnen und Studenten des Fachbereichs Architektur der TU Darmstadt zu. 2. Die Vorlage ist der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis zu geben.  Anlagen:  Beschluss des Magistrats vom 19.04.2006 Der Vorlage wird zugestimmt.   Begr\u00fcndung zur Magistratsvorlage vom 12.04.2006 : Die Themenstellung des Georg-Moller-Preises 2005 lautete \u201aHaus f\u00fcr Darmstadt . Die Aufgabe umfasste die Auseinandersetzung mit demografischen und wirtschaftlichen Entwicklungen einerseits und einer konkreten Situation in Darmstadt - Woogsviertel - andererseits, st\u00e4dtebaulichen wie baulichen Verbesserungen durch Neuordnung und innovative Technologien sowie das Fortschreiben der Konzepte von Urbanit\u00e4t, Leben und Arbeiten. Die anschlie\u00dfende Entwurfsausarbeitung zielte auf die Umsetzung eines geeigneten Planungskonzeptes in einen Geb\u00e4udetypus der Nachahmung finden k\u00f6nnte. Unter den eingereichten 20 Entw\u00fcrfen wurden 15 Arbeiten in die engere Wahl genommen und der Jury vorgestellt. Das Auswahlgremium hat am 06.April 2006 getagt. Nach eingehender Begutachtung der Arbeiten und Diskussion hat die Jury einvernehmlich entschieden, den mit 2.600 Euro dotierten Preis zu teilen und wie folgt zu vergeben: Preistr\u00e4ger Georg-Moller-Preis 2005 Niklas Storch  750 Euro Markus Raupach 750 Euro Milica Jeremic 750 Euro Lobende Erw\u00e4hnung Katrin Hinkel  350 Euro Herr Storch, Herr Raupach und Frau Jeremic haben die komplexe Aufgabenstellung in drei sehr unterschiedlichen, qualitativ gleichwertigen, auszuzeichnenden Ans\u00e4tzen gel\u00f6st. Der Entwurf von Frau Hinkel zeichnet sich durch eine besonders variable L\u00f6sung aus. Der Jury geh\u00f6rten gem. Satzung an: Herr Oberb\u00fcrgermeister Hoffmann Herr Stadtrat Wenzel Herr Dr. Kissel, Stadtplanungsamt Herr Dr. Braun, Bauverein AG Herr Weidner, Bauverein AG Herr Prof. Dr. Hauschild, TUD Herr Prof. Dettmar, TUD Herr Prof. Steffens, TUD Herr Dipl.-Ing. Neumann, TUD Die Preisverleihung wird am 24.04.2006 in Darmstadt stattfinden. Darmstadt, 12.04.2006 41 20 14 00 Ar Nst.: 3341 Der Dezernent I i.V. Wolfgang Glenz B\u00fcrgermeister ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-13%7C20704100271%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-13%7C20704100271%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Mag-13%7C21801100090%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Mag-13","number":"241","name":"Stadthaus I, Grafenstra\u00dfe 30\r\n- Brandschutzma\u00dfnahmen\r\n- Umbau Foyer zu B\u00fcrgerservice","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/79","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Mag-13%7C21801100090%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 241","fileName":"be_21801100090_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":33312,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 11.04.2006 Dezernat VI an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: Hochbau- und Maschinenamt    Vorlage-Nr. 2006/0090 Magistratsbeschluss-Nr. 241 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss Dezernat I Dezernat II  OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: I 65 37 35 II 20 12 108 VI 63 32 Stvv Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Stadthaus I, Grafenstra\u00dfe 30 - Brandschutzma\u00dfnahmen - Umbau Foyer zu B\u00fcrgerservice Vorlage vom: 23.01.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: 1. Der Magistrat stimmt dem 1. Bauabschnitt, abschlie\u00dfend mit Kosten in H\u00f6he von         Baugenehmigung Gesamtma\u00dfnahme   33.000,00 Euro          (Brandschutz und B\u00fcrgerservice)         B\u00fcrgerservice                    97.000,00  Euro   (Kosten lt. Kostensch\u00e4tzung)           Gutachten Sicherheits-Systeme       20.000,00  Euro                                         150.000,00  Euro   zu.    Die aufgrund des einzuholenden Gutachtens erforderlichen Mittel f\u00fcr umfangreiche und notwendige technische Sicherung der Informations- und Kommunikations-technik werden vom Hauptamt - IuK - in einer gesonderten Magistratsvorlage beschrieben und beantragt. 2. Die erforderlichen Mittel f\u00fcr den 1. Bauabschnitt in H\u00f6he von 150.000,00 Euro werden unter der Haushaltsstelle 02.0207 001 9500 09 bereitgestellt. 3. Zur Finanzierung des ersten Bauabschnittes werden Ausgabereste aufgrund von Einsparungen bei der Haushaltsstelle:       02.0250001.950009    Neues Rathaus, Umsetzung Brandschutz- und Sanierungsma\u00dfnahmen in H\u00f6he von Euro 150.000,00 herangezogen.  Anlagen:[MdSD3] Anlage 1 Brandschutzma\u00dfnahmen Aufstellung Programmkosten IDS Aufstellung ESF Ingenieure Anlage 2 Kostensch\u00e4tzung-B\u00fcrgerservice/Foyer Grundriss EG B\u00fcrgerservice/Foyer Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]19.04.2006 Der Vorlage wird zugestimmt.   Begr\u00fcndungsseite zur Magistratsvorlage vom 23.01.2006  1.  Begr\u00fcndung: Das 1957 erbaute Stadthaus I in der Grafenstra\u00dfe 30, Dokument des Wiederaufbaus in den Nachkriegsjahren, wurde in die Denkmalliste Darmstadt \u00fcbernommen und steht als Kulturdenkmal gem\u00e4\u00df \u00a72 Abs. 1 HDSchG unter Denkmalschutz. Es sind 189 Personen im Stadthaus besch\u00e4ftigt und an langen \u00d6ffnungstagen sind bis zu 1800 Besucher zu erwarten (Z\u00e4hlung 01/2005). In den 70er Jahren gab es bereits diverse bauliche Ver\u00e4nderungen. In Verbindung mit dem Abbruch des Verwaltungsgeb\u00e4udes in der Luisenstra\u00dfe bedingt durch den Neubau des Carree wurden im Rahmen der \u00c4mterumz\u00fcge die B\u00fcror\u00e4ume in den 90-er Jahren neu hergerichtet und teilweise umgebaut. Die Sicherheit der Rettungswege, insbesondere das gro\u00dfe offene Haupttreppenhaus sowie die Haus- und Anlagentechnik entsprechen heute nicht mehr den g\u00fcltigen Vorschriften und Sicherheitsstandards. Im Keller des Stadthauses I ist das Herz der st\u00e4dtischen Informations- und Kommunikationstechnik untergebracht. Ausf\u00e4lle des Telefon- und Datennetzes w\u00fcrden u.U. die gesamte Stadtverwaltung betreffen. Bei einem Brand im Keller fallen alle Brandmeldelinien der st\u00e4dtischen Einrichtungen (z.B. Institut Mathildenh\u00f6he, Schulen, etc.) im Stadtgebiet aus. Davon betroffen w\u00e4re auch die Informations-zentrale f\u00fcr den Katastrophenfall von der keine Kommunikation mehr ausgehen k\u00f6nnte. Die seit 1957 und bei den \u00c4mterumz\u00fcgen 1998 vorgenommenen baulichen Ver\u00e4nderungen und Nutzungs\u00e4nderungen werden im Zuge der Brandschutzma\u00df-nahmen durch ein Genehmigungsverfahren bauaufsichtlich aktualisiert beurteilt und genehmigt.  2. Erl\u00e4uterungsbericht  2.1 Brandschutzma\u00dfnahmen, Gutachten Sicherheitssysteme (IuK Infrastruktur)  Seit 1957 wurden zahlreiche bauliche Ver\u00e4nderungen vorgenommenen, die es nach aktuellem Stand des Bauordnungsrechts sowie der Technik notwendig machen das Geb\u00e4ude aufzur\u00fcsten und zu diesem Zweck ein Brandschutzkonzept mit Kosten-sch\u00e4tzung zu erstellen. Das Architekturb\u00fcro Hans P\u00e4tzold Projektplanung, das B\u00fcro IDS f\u00fcr die elektr. Anlagen und das B\u00fcro EFS f\u00fcr den Bereich Heizung L\u00fcftung Sanit\u00e4r wurden beauftragt hierf\u00fcr ein Brandschutzkonzept mit einer Kostensch\u00e4tzung zu entwickeln. Der Umfang der baulichen Ver\u00e4nderungen und Nutzungs\u00e4nderungen wurde in diesem Rahmen in Pl\u00e4nen dokumentiert. Die Kostensch\u00e4tzung beinhaltet lediglich die Umsetzung der erforderlichen Brand-schutzma\u00dfnahmen und unmittelbar daraus resultierende bauliche Ver\u00e4nderungen, nicht jedoch die Kosten f\u00fcr Sicherheitsma\u00dfnahmen der informations- und kommunikationstechnischen Infrastruktur.    Bei der Umsetzung der Brandschutzma\u00dfnahmen kommt f\u00fcr die technischen Einrichtungen im Keller neben dem Personenschutz die Notwendigkeit einer erh\u00f6hten Sicherheitstechnik der Anlagen hinzu. Die informations- und kommunikations-technische Infrastruktur ist in der Wissenschaftsstadt Darmstadt in den vergangenen Jahren exorbitant ausgebaut worden - insbesondere auch durch die Einf\u00fchrung des Internet mit seinen vielf\u00e4ltigen Auswirkungen auf die Verwaltung, Wissenschaft, Wirtschaft und B\u00fcrgerschaft. Eine erste Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung der grundlegenden Funktionen wurde k\u00fcrzlich vorgenommen. Hierbei hat sich herausgestellt, dass weitere Tatbest\u00e4nde zu untersuchen sind, um die Ausfallsicherheit der st\u00e4dt. Systeme k\u00fcnftig zu gew\u00e4hrleisten. Der mit den beantragten Mitteln in H\u00f6he von Euro 20.000,00 zu vergebende Folgeauftrag soll diese Kriterien untersuchen, Gefahrpotentiale aufdecken und die f\u00fcr deren Behebung notwendigen Finanzmittel beziffern. Die aufgrund dieses Gutachtens erforderlichen Mittel f\u00fcr die umfangreiche und notwendige technische Sicherung der Informations- und Kommunikationstechnik werden vom Hauptamt - IuK - in einer gesonderten Magistratsvorlage beschrieben und beantragt.  Brandschutzkonzept (in Ausz\u00fcgen) Das Brandschutzkonzept ist mit Brandschutzamt und Bauaufsichtsbeh\u00f6rde abgestimmt. Das Stadthaus I ist im Sinne der Hessischen Bauordnung als Sonderbau, Geb\u00e4udeklasse 5 einzustufen.  Baulich Das Konzept sieht eine Teilung des Geb\u00e4udes in zwei vertikale Brandabschnitte vor. Der Geb\u00e4udeteil parallel zur Grafenstra\u00dfe wird in Nutzungseinheiten mit weniger als 400 qm eingeteilt. Die W\u00e4nde und \u00d6ffnungen zwischen den Fluren werden in geforderter Qualit\u00e4t ausgebildet. Der erste Rettungsweg erfolgt in den Geschossen EG-DG \u00fcber ein notwendiges Treppenhaus, der zweite \u00fcber die jeweils benachbarte Nutzungseinheit. Treppenhaus 1 und 2 sind notwendige Treppenh\u00e4user und werden ert\u00fcchtigt. S\u00e4mtliche Brandlasten durch Installationen werden entfernt bzw. in entsprechender Qualit\u00e4t vom Treppenhaus abgetrennt. Der Geb\u00e4udeteil an der Elisabethenstra\u00dfe erh\u00e4lt zum Hof hin eine F90-Brandschutz-verglasung aufgrund der Gefahr des Brand\u00fcberschlages zum Treppenhaus.  Elektro Aus elektrotechn. Sicht ist unter anderem eine Brandmeldeanlage mit Aufschaltung zur Feuerwehr Darmstadt und ein Elektroakustisches Notfallwarnsystem erforderlich. Die Bereiche Sicherheitsbeleuchtung, Kennzeichnung der Rettungswege, elektr. Anlagen in Treppenh\u00e4usern, Leitungsanlagen in notwendigen Fluren u. Treppen-h\u00e4usern werden ert\u00fcchtigt bzw. verlegt.   Heizung, L\u00fcftung, Sanit\u00e4r Das vorhandene L\u00fcftungskonzept bzw. die durchzuf\u00fchrenden Ver\u00e4nderungen bei Erhalt des bestehenden Systems ist unwirtschaftlich. Empfohlen wird, Umluftger\u00e4te als Decken- oder Wandger\u00e4te in den Serverr\u00e4umen zu installieren. Dies hat den gro\u00dfen Vorteil, dass L\u00fcftungskan\u00e4le- und Leitungen nicht durch W\u00e4nde und in den R\u00e4umen verlegt werden m\u00fcssen und die derzeitig vorhandenen vollst\u00e4ndig demontiert werden k\u00f6nnen.  Die Umbaukosten sind geringer als bei Ert\u00fcchtigung des vorh. Systems und die Ausfallsicherheit bei K\u00fchlung \u00fcber mehrere Umluftger\u00e4te ist wesentlich erh\u00f6ht.  2.2 B\u00fcrgerservicebereich Die im Stadthaus I ans\u00e4ssigen \u00c4mter, Einwohnermeldeamt, Ordnungsamt und Versicherungsamt bedingen einen sehr hohen Grad an Besucherverkehr. Lange Wartezeiten und \u00fcberf\u00fcllte Flure sind die Folge. Oft sind es jedoch nur Anfragen von B\u00fcrgern oder das Aush\u00e4ndigen von Formularen, die es nicht unbedingt erforderlich machen bis in die B\u00fcros der einzelnen Mitarbeiter vorzudringen . Durch die Umgestaltung des Foyers soll eine Beratung der B\u00fcrger durch entsprechend qualifizierte Mitarbeiter bereits dort erfolgen.  Betriebsbeschreibung / Baubeschreibung Der Umbau sieht eine Verglasung zwischen Windfang und der neugeschaffenen B\u00fcrgerinfo vor. Da es sich hier um einen notwendigen Rettungsweg handelt, muss eine Brandschutzverglasung in F90-Qualit\u00e4t eingebaut werden. Der neue Zugang wird durch einen Durchbruch in der Wand zwischen jetzigem Fundb\u00fcro und Flur / Treppenhaus hergestellt. Zum Treppenhaus hin wird ein verglastes Brandschutzt\u00fcrelement T30 / F90 - Element mit T\u00fcroffenhaltung eingebaut. Das neue Foyer wird mit zwei Arbeitspl\u00e4tzen und einer Theke ausgestattet. Der zur Zeit im Windfang stehende Infoterminal und die Ausstellung des gesamten Infomaterials der Stadt, derzeit im Treppenhaus, wird in den neuen Bereich integriert. Formulare und Antr\u00e4ge k\u00f6nnen ausgeh\u00e4ndigt und ausgef\u00fcllte Antr\u00e4ge entgegengenommen werden. Dies erspart den B\u00fcrgern unn\u00f6tige Wartezeiten und erleichtert gleichzeitig intern die Arbeit der \u00c4mter. Der Umbau des Foyers zu einer offenen B\u00fcrgerinformationsstelle soll als erster Bauabschnitt durchgef\u00fchrt werden. Die Ma\u00dfnahme wird sich in das mit Brandschutzamt und Bauaufsichtsbeh\u00f6rde abgestimmte Brandschutzkonzept einf\u00fcgen. Brandschutzma\u00dfnahmen, die den Umbau des Foyers betreffen werden in diesem Zuge umgesetzt.   3. Kosten Die Kosten entspr. der Kostensch\u00e4tzung nach DIN 276 gliedern sich wie folgt: ( incl. Mwst. ) Kostengruppe                            Brandschutz        B\u00fcrgerservice                                              Euro               Euro 1.0    Grundst\u00fcck                              0,00               0,00   2.0 Herrichten und erschlie\u00dfen                  0,00           5.626,00 3.0 Bauwerk- Baukonstruktion             918.600,00          52.488,26 4.0 Bauwerk- Technische Anlagen          308.220,00           17.875,00   5.0 Au\u00dfenanlagen                            0,00               0,00 6.0 Ausstattung und Kunstwerke                 0,00               0,00 7.0 Baunebenkosten                    168.000,00           20.199,21       Unvorhergesehenes                   36.780,00             811,53 Summe                                1.431.600,00           97.000,00  Mehrkosten f\u00fcr eine abschnittsweise Bauabwicklung           ca.1,5%            21.898,00                                       1.453.498,00 Gesamtkosten gerundet                  1.455.000,00 4. Abwicklung Angesichts des hohen baulichen Aufwandes bei laufendem Betrieb und der hohen Investitionskosten sind folgende Bauabschnitte sinnvoll: Bauabschnitt                                                 incl. Mwst.    BA. 1                                                     + Baunebenkosten      Ba. 1 Gutachten Sicherheitssysteme 1. BA                        20.000,00    20.000,00                                                        Ba. 1  B\u00fcrgerservice                                          97.000,00    97.000,00  Ba. 2  Dachgesch.,Untergesch., Erdgesch. (teilweise)                625.960,00       Ba. 3  3.OG                                                 153.386,00        Ba. 4  2.OG                                                 161.386,00        Ba. 5  1.OG                                                 173.386,00        Ba. 6  EG (Rest)                                             134.600,00        LPH 5-9 f\u00fcr BA 2-                                             135.000,00       Ba. 1 Entwurfs- und Genehmigungsplanung der Brand-               Schutzma\u00dfnahme                                        33.000,00   33.000.00                                       Unvorhergesehenes                                            36.780,00    _______________________________________________________________________________ SUMME BA. 2 - Ba. 6 (Brandschutz)                            1.453.498,00     Gesamtkosten gerundet                                     1.455.000,00  150.000,00                                                 5. Finanzierung  Zur Finanzierung des ersten Bauabschnittes werden Ausgabereste aufgrund von Einsparungen bei der Haushaltsstelle 02.0250001.950009 Neues Rathaus, Umsetzung Brandschutz- und Sanierungsma\u00dfnahmen in H\u00f6he von Euro 150.000,00 herangezogen.  6. Planung und Bauleitung Planung des 1. Bauabschnittes (B\u00fcrgerservice) erfolgt durch das Hochbau-  und Maschinenamt. Die Bauleitung erfolgt durch das Architekturb\u00fcro P\u00e4tzold. Planung und Bauleitung der gesamten Brandschutzma\u00dfnahme erfolgen durch das Architekturb\u00fcro P\u00e4tzold.  7. Projektsteuerung Die Projektsteuerung erfolgt durch das Hochbau- und Maschinenamt.  Anlagen    B\u00fcrgerservice :        Grundriss                    Kostensch\u00e4tzung Brandschutzma\u00dfnahme: Kostensch\u00e4tzung   Darmstadt,  23.01.2006 65-3-13 zi/kn Nst.: 3816  Der Dezernent I           Der Dezernent II       Der Dezernent VI   Walter Hoffmann          Wolfgang Glenz       Dipl.-Ing. Dieter Wenzel Oberb\u00fcrgermeister         B\u00fcrgermeister        Stadtrat [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-13%7C21801100090%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-13%7C21801100090%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Mag-13%7C23001100117%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Mag-13","number":"242","name":"\u00dcberwachung des flie\u00dfenden Verkehrs","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/109","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Mag-13%7C23001100117%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 242","fileName":"be_23001100117_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":13140,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 13.04.2006 Dezernat VI an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: Ordnungsamt    Vorlage-Nr. 2006/0118 Magistratsbeschluss-Nr. 242 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss Dezernat I Dezernat II Dezernat VI  OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: I 32 20 II 66 Stvv VI 110 Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Rotlicht\u00fcberwachung in der Wissenschaftsstadt Darmstadt Vorlage vom: 29.03.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: 1. Der Magistrat nimmt von dem Bericht des Ordnungsamtes vom 30.11.2005 Kenntnis. 2. Der Magistrat h\u00e4lt es zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit in der Wissen-schaftsstadt Darmstadt f\u00fcr zwingend erforderlich, an den im Bericht des Ordnungsam-tes im einzelnen aufgef\u00fchrten Stellen Rotlicht\u00fcberwachung durchzuf\u00fchren. 3. Die insoweit erforderlichen personellen und investiven Ma\u00dfnahmen werden kurzfristig umgesetzt, sobald das Land Hessen eine angemessene Refinanzierung zusichert oder gew\u00e4hrt.  Anlagen:[MdSD3] Bericht des Ordnungsamtes Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]19.04.2006 Der Magistrat nimmt den Bericht zur Kenntnis und stimmt im \u00fcbrigen der Vorlage zu.    Begr\u00fcndung zur Magistratsvorlage vom 29.03.2006 In dem anliegenden Bericht des Ordnungsamtes vom 30.11.2005 ist der aktuelle Sachstand in Bezug auf Rotlicht\u00fcberwachung dargestellt. Diese Situation ist aus Ver-kehrssicherheitsgr\u00fcnden nicht mehr zu verantworten. Durch entsprechende Pressebe-richte ist es allgemein bekannt, dass Rotlichtverst\u00f6\u00dfe in der Wissenschaftsstadt Darmstadt nicht mehr geahndet werden. Dies f\u00fchrt zu einer weiteren Versch\u00e4rfung der Gef\u00e4hrdungssituation. Das von der Arbeitsgruppe Verkehrssicherheit ausgearbeitete, im Bericht des Ordnungsamtes vom 30.11.2005 geschilderte Konzept zur Aufnahme der Rotlicht\u00fcberwachung in der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist daher zeitnah um-zusetzen. Parallel hierzu muss aber die derzeitige Kosten- und Lastenverteilung, die mit der Rotlicht\u00fcberwachung verbunden ist, ge\u00e4ndert werden. Diese Kosten-/Lastenverteilung zwischen Land und Gemeinden ist in dem Bericht des Ordnungsamtes dargestellt. Sie blockiert seit Jahren dringend erforderliche Investitionen. Das Land Hessen versucht sich damit auf Kosten der Kommunen und der Verkehrssicherheit ohne sachlichen Grund eine bequeme Einnahmequelle zu erhalten. Es tr\u00e4gt damit auch die Hauptver-antwortung f\u00fcr die Gefahren, die aus der fehlenden Rotlicht\u00fcberwachung resultieren. Dieser Verantwortung wird das Land seit Jahren nicht gerecht. Es ist eine angemesse-ne finanzielle Beteiligung des Landes an den Kosten der Rotlicht\u00fcberwachung herbei-zuf\u00fchren. Darmstadt, Der Dezernent I    Der Dezernent II            Der Dezernent VI   Walter Hoffmann    Wolfgang Glenz             Dieter Wenzel Oberb\u00fcrgermeister              B\u00fcrgermeister              Stadtrat  [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-13%7C23001100117%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-13%7C23001100117%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Mag-13%7C20102100121%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Mag-13","number":"243","name":"Ausbau der Rodgaustra\u00dfe\r\nGesamtkosten  200.000,-- Euro","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/115","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Mag-13%7C20102100121%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 243","fileName":"be_20102100121_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":14824,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 04.04.2006 Dezernat VI an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: Stra\u00dfenverkehrsamt    Vorlage-Nr. 2006/0122 Magistratsbeschluss-Nr. 243 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss Dezernat II Dezernat III  OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: II 66 20 III 105 Stvv VI 67 Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Ausbau der Rodgaustra\u00dfe Gesamtkosten 200.000,-- Euro Vorlage vom: 21.03.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: 1. Dem Ausbau der Rodgaustra\u00dfe zwischen dem Bachgauweg und Ortsende mit einem Kostenaufwand in H\u00f6he von 200.000,-- Euro wird auf der Grundlage der Planung vom M\u00e4rz 2002 zugestimmt. 2. Der Finanzierung aus der Haushaltsstelle 02.6300001.960323 Ausbau der Rodgaustra\u00dfe wird zugestimmt. 3. Bei den Nachtragsberatungen zum Haushalt 2006 ist die Haushaltsstelle 02.6300001.960323 Ausbau der Rodgaustra\u00dfe um 45.000,-- Euro auf      200.000,-- Euro aufzustocken. Deckung wird erzielt durch Abplanungen (Einsparungen) in gleicher H\u00f6he bei der Haushaltsstelle 02.6300001.960544 - Baugebiet E44. 4. Nach Magistratsbeschluss kann mit dem Ausbau begonnen werden.  Anlagen:[MdSD3] Kostenberechnung Lageplan Rodgaustra\u00dfe Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]19.04.2006 Der Vorlage wird zugestimmt.   Begr\u00fcndungsseite zur Magistratsvorlage vom 21. M\u00e4rz 2006  Begr\u00fcndung: Bei der Bauma\u00dfnahme handelt es sich um den Ausbau der Rodgaustra\u00dfe zwischen dem Bachgauweg und dem \u00f6stlichen Bebauungsende. Die \u00f6ffentliche Verkehrsfl\u00e4che wird niveaugleich ausgebaut. Die Fahrbahn mit einer Breite von 4,0 m wird in Asphalt hergestellt. An der S\u00fcdseite der Fahrbahn schlie\u00dft ein 1,5 m breiter Streifen in sickerf\u00e4higen Betonsteinpflaster an, der vorrangig dem Fu\u00dfg\u00e4ngerverkehr dient, aber notfalls bei Begegnungsverkehr \u00fcberfahren werden kann. Die Einm\u00fcndungsbereiche der Querwege und der Anschluss an den Bachgauweg werden ebenfalls in diesem Pflaster ausgebaut. Zur Verhinderung der f\u00fcr Fu\u00dfg\u00e4nger gef\u00e4hrlichen Querungen direkt hinter der Einm\u00fcndung in den Bachgauweg ist in dem inneren Kurvenbereich ein Holmengel\u00e4nder aus Metall vorgesehen. Die Entw\u00e4sserung der Verkehrsfl\u00e4che ist die ersten 35 m vom Bachgauweg Richtung Osten mittels einer Pflasterrinne geplant. Das restliche Teilst\u00fcck bis zum Bauende entw\u00e4ssert in die auf der Nordseite liegende \u00f6ffentliche Gr\u00fcnfl\u00e4che. Der Platzbereich Bachgauweg/Rodgaustra\u00dfe vor den Wohnh\u00e4usern Rodgaustra\u00dfe 2 und 2 a ist mit 8 Linden bepflanzt. Im Rahmen des Ausbaues werden diese B\u00e4ume durch Poller gesch\u00fctzt. Die Granitpoller werden bauseits gestellt. Es entstehen hierdurch keine weiteren Kosten. Die Kosten der Bauma\u00dfnahme betragen nach der beiliegenden Kostenberechnung 200.000 Euro und werden aus der Haushaltsstelle 02.6300001.960323 - Ausbau der Rodgaustra\u00dfe - finanziert. Auf dieser Haushaltsstelle stehen in 2006 allerdings lediglich 155.000 Euro zur Verf\u00fcgung. Zur Restfinanzierung in H\u00f6he von 45.000 Euro ist die Haushaltsstelle 02.6300001.960323 - Ausbau der Rodgaustra\u00dfe - bei den Nachtragsberatungen zum Haushalt 2006 um diesen Betrag aufzustocken, mit Deckung aus der Haushaltsstelle 02.6300001.960544 - Baugebiet E44. Damit die Ma\u00dfnahme noch in 2006 abgeschlossen werden kann (keine Winterbaustelle), soll mit den Bauarbeiten nach Magistratsbeschluss begonnen werden. Die Ma\u00dfnahme unterliegt der Erschlie\u00dfungsbeitragspflicht. Anlagen 1 Lageplan 1 Kostenberechnung Darmstadt, 21.03.06 VI-662S-Tb1018 - Stu Nst.: 2703 Der Dezernent II Der Dezernent III Der Dezernent VI  Wolfgang Glenz Klaus Feuchtinger Dipl.-Ing. Dieter Wenzel B\u00fcrgermeister Stadtrat Stadtrat [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. 2\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-13%7C20102100121%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-13%7C20102100121%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Mag-13%7C20902100137%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Mag-13","number":"244","name":"Sanierung des Sozialen Brennpunktes Akazienweg/Gehaborner Weg - St\u00e4dtebauliches und Freiraumplanerisches Gesamtkonzept","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/126","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Mag-13%7C20902100137%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 244","fileName":"be_20902100137_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":13728,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 29.03.2006 Dezernat VI / III an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: Stadtplanungsamt / Gr\u00fcnfl\u00e4chen- und Umweltamt    Vorlage-Nr. 2006/0136 Magistratsbeschluss-Nr. 244 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss Dezernat II Dezernat III Dezernat V Dezernat VI  OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: II VI 50 III 61 20 V 67 Stvv Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Sanierung des Sozialen Brennpunktes Akazienweg/Gehaborner Weg - St\u00e4dtebauliches und Freiraumplanerisches Gesamtkonzept  Vorlage vom: 16.03.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: 1. Der Magistrat nimmt das beiliegende St\u00e4dtebauliche und Freiraumplanerische Gesamtkonzept f\u00fcr die Sanierung des Sozialen Brennpunktes Akazienweg/Gehaborner Weg zur Kenntnis und stimmt der allgemeinen Zielsetzung zu. 2. Diese Vorlage ist der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis zu geben.  Anlagen:[MdSD3] Gesamtkonzept_Akazienweg Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]19.04.2006 Der Vorlage wird zugestimmt.   Begr\u00fcndungsseite zur Magistratsvorlage vom 16.03.2006  Im Januar 1998 hat der Magistrat der Stadt Darmstadt die Sanierung des Wohngebiets Akazienweg/Gehaborner Weg beschlossen. Seither wurden kontinuierlich Modernisierungsma\u00dfnahmen am Geb\u00e4udebestand durchgef\u00fchrt. Da sich die Sanierungsma\u00dfnahmen nicht ausschlie\u00dflich auf die Geb\u00e4ude sondern auch auf das Wohnumfeld, das sich momentan in einem sehr desolaten Zustand befindet, erstrecken sollen, ist es erforderlich, diese Ma\u00dfnahmen unter dem Rahmen eines st\u00e4dtebaulichen und freiraumplanerischen Gesamtkonzepts f\u00fcr die Siedlung zu b\u00fcndeln. Die an der dezernats- und \u00e4mter\u00fcbergreifenden Projektrunde Sanierung Sozialer Brennpunkte beteiligten Fach\u00e4mter haben Fachpl\u00e4ne erarbeitet, die unter der Federf\u00fchrung des Stadtplanungsamtes zusammengefasst und zu einem Gesamtkonzept entwickelt wurden. Das Freifl\u00e4chenkonzept wurde \u00fcber eine Auftragsvergabe durch das Gr\u00fcnfl\u00e4chen- und Umweltamt erarbeitet und in die Rahmenplanung integriert. Ziel des st\u00e4dtebaulichen und freiraumplanerischen Gesamtkonzepts zur Sanierung der Siedlung ist die ganzheitliche und integrative Betrachtung der Sanierung und die Zusammenf\u00fchrung der einzelnen Ma\u00dfnahmen unter dem Rahmen dieses Konzeptes. Dadurch k\u00f6nnen Einzelma\u00dfnahmen besser aufeinander abgestimmt werden. Das Konzept wird hiermit dem Magistrat zur Beschlussfassung vorgelegt und soll der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis gegeben werden.  Darmstadt, 16.03.2006 61.1 ho-sm  Tel.: 3646  Der Dezernent II Der Dezernent III  Wolfgang Glenz Klaus Feuchtinger B\u00fcrgermeister Stadtrat  Der Dezernent V Der Dezernent VI  Daniela Wagner Dipl.-Ing. Dieter Wenzel Stadtr\u00e4tin Stadtrat  Anlage Sanierung Sozialer Brennpunkt Akazienweg/Gehaborner Weg: St\u00e4dtebauliches und Freiraumplanerisches Gesamtkonzept F\u00fcr die StaVo werden vorab 10 Exemplare auf CD-Rom zur Verf\u00fcgung gestellt. [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-13%7C20902100137%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-13%7C20902100137%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Mag-13%7C20803100194%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Mag-13","number":"245","name":"Sanierungsgebiet Martinsviertel - Beauftragung der Abrechnung der Gesamtma\u00dfnahme","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/180","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Mag-13%7C20803100194%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 245","fileName":"be_20803100194_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":17983,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 07.04.2006 Dezernat VI an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: Stadtplanungsamt    Vorlage-Nr. 2006/0193 Magistratsbeschluss-Nr. 245 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss   OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: II 61 20 III 23 21 VI 62 Stvv Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Sanierungsgebiet Martinsviertel - Beauftragung der Abrechnung der Gesamtma\u00dfnahme Vorlage vom: 21.03.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: 1. Mit der Abrechnung der Gesamtma\u00dfnahme Sanierung Martinsviertel soll begonnen werden. 2. Mit der Erstellung der Abrechnung soll die Nassauische Heimst\u00e4tte auf der Grundlage ihrer Angebote vom 17.08.2005 / 22.02.2006 beauftragt werden. 3. Die Kosten der Beauftragung werden durch den Einsatz von St\u00e4dtebauf\u00f6rdermitteln gedeckt.  Anlagen:[MdSD3]  Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]19.04.2006 Der Vorlage wird zugestimmt.    Begr\u00fcndungsseite zur Magistratsvorlage vom 21.03.2006  Anl\u00e4sslich eines Ortstermins in Darmstadt am 24.03.2004 forderte das Hessische Ministerium f\u00fcr Wirschaft, Verkehr und Landesentwicklung die Vertreter der Stadtverwaltung auf, f\u00fcr die Sanierung Martinsviertel (seit 1972 f\u00f6rmlich festgelegtes Sanierungsgebiet) mit der Abrechnung zu beginnen. Auch in nachfolgenden Gespr\u00e4chen wurde immer wieder auf die Notwendigkeit der Abrechnung hingewiesen. Im Juli 2005 wurden seitens des Hessischen Ministerium f\u00fcr Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung der Verwaltung der Vorschlag unterbreitet, einen Sanierungstr\u00e4ger, namentlich die Nassauische Heimst\u00e4tte mit der Erstellung der Abrechnung zu beauftragen. Die Wahl auf die Nassauische Heimst\u00e4tte wurde damit begr\u00fcndet, dass diese f\u00fcr das Land einen Abrechnungsleitfaden erstellt, der f\u00fcr alle St\u00e4dte und Gemeinden ma\u00dfgebend sein wird. Das Hessische Ministerium f\u00fcr Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung machte deutlich, dass die Kosten f\u00fcr die Beauftragung als f\u00f6rderf\u00e4hig im Sinne der St\u00e4dtebauf\u00f6rderrichtlinien zu betrachten sind und als Kostenposition in der Gesamtabrechnung Ber\u00fccksichtigung finden kann. Bei der Abrechnung werden alle erforderlichen Einnahmen, Ausgaben und Verm\u00f6genswerte erfasst, die bei der Vorbereitung und Durchf\u00fchrung der Ma\u00dfnahme entstanden sind. Im Rahmen der Abrechnung ist auch der Wertausgleich f\u00fcr gemeindeeigene Grundst\u00fccke oder Grundst\u00fccke im Sanierungsverm\u00f6gen vorzunehmen. Die Abrechnung ist Grundlage f\u00fcr die abschlie\u00dfende Entscheidung in welchem Umfang F\u00f6rdermittel in Zusch\u00fcsse oder Darlehen umgewandelt werden oder zur\u00fcck zu zahlen sind. Die Nassauische Heimst\u00e4tte hat nach mehreren Vorgespr\u00e4chen ihr Leistungs- und Honorarangebot mit Datum vom 17.08.2005, erg\u00e4nzt durch eine Spezifizierung der Leistungen f\u00fcr das Jahr 2006 vom 22.02.2006, vorgelegt. Es enth\u00e4lt zum einen den Gesamtkatalog einzelner Arbeitsschritte zur Darstellung aller Einnahmen und Ausgaben sowie zur Erstellung des Abrechnungsberichtes. Im Jahr 2006 sollen zun\u00e4chst - die Darstellung der Finanzierungsmittel (Bund/Land) - die Eigenmittel der Kommune - die Einnahmen des Verfahrens (Vorbereitung) - die Darstellung der Wertans\u00e4tze gemeindeeigener Grundst\u00fccke (insb. Vorgehen im Umgang mit gef\u00f6rderten Wohngeb\u00e4uden) erarbeitet werden.  Die Kosten hierf\u00fcr werden auf rd. 45.000,- \u20ac gesch\u00e4tzt. Zur Unterst\u00fctzung der Nassauischen Heimst\u00e4tte hat sich unter Federf\u00fchrung des Stadtplanungsamtes die Arbeitsgruppe Abrechnung Sanierungsgebiet Martinsviertel gebildet. Sie besteht aus Vertreterinnen und Vertretern des Liegenschaftsamtes, des Vermessungsamtes, der K\u00e4mmerei, des Kassen- und Steueramtes sowie des Stadtplanungsamtes. Der Empfehlung des Hessischen Ministeriums f\u00fcr Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung folgend wird die Nassauische Heimst\u00e4tte nach Ma\u00dfgabe ihres Angebotes vom 17.08.2005 / 22.02.2006 beauftragt, die Abrechnung des Sanierungsgebietes Martinsviertel zu erstellen. F\u00fcr diesbez\u00fcgliche Leistungen im Jahr 2006 werden Kosten von voraussichtlich 45.000,- \u20ac entstehen, die durch St\u00e4dtebauf\u00f6rdermittel finanziert werden k\u00f6nnen. Die Mittel stehen auf der HHst.: 02.6151001.988001 Sonstige Ma\u00dfnahmen zur Verf\u00fcgung.  Dezernat II  Dezernat III  Dezernat VI   Wolfgang Glenz Klaus Feuchtinger  Dipl.-Ing. Dieter Wenzel B\u00fcrgermeister Stadtrat  Stadtrat  Darmstadt, 21.03.2006 61.1 kr-sm  Tel.: 36 43 [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-13%7C20803100194%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-13%7C20803100194%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Mag-13%7C22903100241%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Mag-13","number":"246","name":"Bebauungsplan W 45 -Postsiedlung- (Darlegungsbeschluss)","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/226","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Mag-13%7C22903100241%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 246","fileName":"be_22903100241_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":18771,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 12.04.2006 Dezernat VI an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: Stadtplanungsamt    Vorlage-Nr. 2006/0239 Magistratsbeschluss-Nr. 246 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss   OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: VI Stvv 61 20 Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Bebauungsplan W 45 -Postsiedlung- (Darlegungsbeschluss) Vorlage vom: 30.03.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: 1. Dem st\u00e4dtebaulichen Konzept zum Bebauungsplan W 45 - Postsiedlung - und der Darlegung der Ziele und Zwecke der Planung wird zugestimmt. Sie sind der fr\u00fchzeitigen \u00d6ffentlichkeitsbeteiligung gem. \u00a7 3 (1) BauGB zugrunde zu legen. 2. Die \u00f6ffentliche Darlegung der Planung zur fr\u00fchzeitigen Unterrichtung der \u00d6ffentlichkeit gem\u00e4\u00df \u00a7 3 (1) BauGB erfolgt bei der Stadtbauverwaltung - Stadtplanungsamt - auf die Dauer eines Monats durch Auslegung der unter Punkt 1. genannten Planungsunterlagen. W\u00e4hrend dieser Zeit ist Gelegenheit zur \u00c4u\u00dferung und Er\u00f6rterung gegeben. Diese Art und Weise der fr\u00fchzeitigen \u00d6ffentlichkeitsbeteiligung ist orts\u00fcblich bekannt zu machen.  Anlagen:[MdSD3] W 45 Darlegung W 45 St\u00e4dtebauliches Konzept Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]19.04.2006 Der Vorlage wird zugestimmt. In den Anlagen erh\u00e4lt die Ziffer 4.1 Satz 2 folgende Fassung: Erhaltenswerter Bestand soll in die neue Bebauungsstruktur integriert werden.   Begr\u00fcndungsseite zur Magistratsvorlage VI vom 30.03.2006: Die Stadtverordnetenversammlung hat am 22.03.2005 einen Aufstellungsbeschluss f\u00fcr den Bebauungsplan W 45 - Postsiedlung - gefasst.  Im Stra\u00dfendreieck Bessunger Stra\u00dfe, Moltkestra\u00dfe und Oppenheimer Stra\u00dfe entstand in den fr\u00fchen f\u00fcnfziger Jahren des 20. Jahrhundert eine von der Post errichtete Wohnsiedlung aus zwei- und dreigeschossigen Zeilenbauten. Heute befindet sich die Siedlung im Eigentum der Bauverein AG Darmstadt. Nach den Kriegszerst\u00f6rungen des Zweiten Weltkriegs bestand die Notwendigkeit, in kurzer Zeit viele Wohnungen zu schaffen. Vorrangiges st\u00e4dtebauliches Ziel auch in der Darmst\u00e4dter Postsiedlung war, die Wohnungen ausreichend mit Licht und Luft zu versorgen. Dies lie\u00df sich in einer Zeilenstruktur mit ann\u00e4hernd gleichen Hausabst\u00e4nden optimal verwirklichen. So konnte eine aufgelockerte, durchgr\u00fcnte Siedlung entstehen, im Lauf der Jahre mit einem beachtlichen Baumbestand. Die Geb\u00e4ude der Postsiedlung wurden in einfacher Massivbauweise mit flachgeneigten Satteld\u00e4chern gefertigt. Die sehr kleinen 2- und 3-Zimmer-Wohnungen (meist 45-62 qm) deckten damals den Wohnbedarf von Familien. Heute ist die Haushaltsgr\u00f6\u00dfe auf durchschnittlich 1,57 Personen pro Wohnung geschrumpft. Es wohnen nur noch wenige Alteingesessene dort. \u00dcber die H\u00e4lfte der Bewohner ist erst nach 1997 eingezogen. Es gibt Mieter, die wegen des relativ geringen Mietpreisniveaus auf die Wohnungen angewiesen sind. Aufgrund ihrer Ausstattung und Gr\u00f6\u00dfe, insbesondere der geringen Zimmergr\u00f6\u00dfe, entsprechen sie aber nicht mehr den heutigen Bed\u00fcrfnissen nach angemessenem Wohnraum.  \u00dcber viele Jahre wurde die Ausstattung durch Einzelmodernisierungen innerhalb der Wohnungen nachgebessert (Fenster, Heizung, Sanit\u00e4r, Elektro). Einige wesentliche M\u00e4ngel, vor allem die Hellh\u00f6rigkeit in den Geb\u00e4uden, lassen sich jedoch im Bestand nicht beseitigen. Es fehlen Energieeinsparm\u00f6glichkeiten. Dies f\u00fchrte von Seiten der Bauverein AG zu dem Entschluss, die \u00fcber f\u00fcnfzig Jahre alten Geb\u00e4ude in den n\u00e4chsten Jahren nach und nach niederzulegen. Es bietet sich dadurch die Chance, in einem innenstadtnahen Gebiet mit weitgehend vorhandenen Infrastruktureinrichtungen in unmittelbarer N\u00e4he eine st\u00e4dtebauliche Neuentwicklung einzuleiten. Angedacht ist eine bauabschnittsweise Niederlegung der Geb\u00e4ude in einer langfristigen Entwicklung, die sich flexibel den st\u00e4dtebaulichen Anforderungen und dem Bedarf an Wohnraum in Darmstadt anpassen kann. Das geplante abschnittsweise Vorgehen erlaubt jederzeit einen Stopp oder eine Beschleunigung der Entwicklung. Eine moderate Verdichtung der Bebauung k\u00f6nnte einen Beitrag dazu leisten, innerst\u00e4dtischen Wohnraum f\u00fcr bestehenden und zu erwartenden Bedarf zu schaffen.  Die Bauverein AG beabsichtigt nunmehr, zwei Geb\u00e4udezeilen zu sanieren und auszubauen, um Mietern aus den ersten betroffenen Abrissgeb\u00e4uden die M\u00f6glichkeit zu bieten, in der Siedlung zu verbleiben. Erst danach soll die weitere Entwicklung (Niederlegung und Neubau) in Zwei-Jahresschritten erfolgen. Im Jahre 2008 soll mit dem ersten Bauabschnitt begonnen werden. Erhaltenswerter Baumbestand soll in die neue Bebauungsstruktur integriert werden.  Die fr\u00fchzeitige Unterrichtung der \u00d6ffentlichkeit \u00fcber die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende L\u00f6sungen, die f\u00fcr die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung erfolgt durch \u00f6ffentliche Auslegung des Bebauungsplanvorentwurfs und der Darlegungsbegr\u00fcndung. Parallel werden die Beh\u00f6rden und sonstigen Tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher Belange beteiligt.  An die Einarbeitung der hierbei eingehenden Stellungnahmen in den Entwurf zum Bebauungsplan schlie\u00dft sich dann die Offenlage des Bebauungsplanentwurfs gem\u00e4\u00df \u00a7 3 Abs. 2 BauGB an, auch wenn die Er\u00f6rterung zu einer anderen Planung f\u00fchrt.  Der Dezernent VI:   Dipl.-Ing. Dieter Wenzel Stadtrat  Anlagen: Darlegung der Ziele und Zwecke der Planung zum st\u00e4dtebaulichen Konzept W 45 - Postsiedlung - vom 30.03.2006  Zu den Sitzungen werden ausgelegt bzw. aufgeh\u00e4ngt: 1. Der zeichnerische Teil des st\u00e4dtebaulichen Konzepts W 45 - Postsiedlung - 2. 12 Exemplare des st\u00e4dtebaulichen Konzepts W 45 - Postsiedlung - f\u00fcr die Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung Darmstadt, den 30.03.2006 VI/61.4 zim Nst. 2603 [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-13%7C22903100241%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-13%7C22903100241%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Mag-13%7C23003100250%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Mag-13","number":"247","name":"\u00c4nderung der Schulordnung der PTA-Lehranstalt an der Martin-Behaim-Schule","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/234","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Mag-13%7C23003100250%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 247","fileName":"be_23003100250_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":14008,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 04.04.2006 Dezernat V an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: Schulamt    Vorlage-Nr. 2006/0249  Magistratsbeschluss-Nr. 247 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss Dezernat V  OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: V 40 20 Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: \u00c4nderung der Schulordnung der PTA-Lehranstalt an der Martin-Behaim-Schule Vorlage vom: 30.03.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: Der \u00c4nderung der Schulordnung der Lehranstalt f\u00fcr pharmazeutisch-technische Assistentinnen und Assistenten wird zugestimmt.   Anlagen:[MdSD3] Schulordnung 2006 Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]19.04.2006 Der Vorlage wird zugestimmt.   Begr\u00fcndung zur Magistratsvorlage vom 30. M\u00e4rz 2006: Die Lehranstalt f\u00fcr pharmazeutisch-technische Assistentinnen und Assistenten an der Martin-Behaim-Schule wird zu ca. 50 % aus Mitteln der Stadt Darmstadt finanziert, der Rest sind Laborbeitr\u00e4ge der Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler, freiwillige Gastschul-beitr\u00e4ge der Heimatst\u00e4dte und -kreise und Zusch\u00fcsse des Landes Hessen und aus F\u00f6rdermittel des europ\u00e4ischen Sozialfonds. Die Kosten f\u00fcr den Betrieb der PTA-Schule erh\u00f6hen sich stetig, wobei die Einnahmen durch Gastschulbeitr\u00e4ge und Zusch\u00fcsse auf Grund der schlechten Finanzlage abnehmen. Hinzu kommt in den letzten Jahren, dass die Anzahl der Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler, die kurzfristig zum Schuljahresbeginn vom Ausbildungsvertrag zur\u00fccktreten, bzw. die Ausbildung vorzeitig abbrechen, erheblich gestiegen ist. Bei kurzfristigem R\u00fccktritt vom Ausbildungsvertrag oder Abbrechen der Ausbildung wird seit dem Schuljahr 2004/05 von den unzuverl\u00e4ssigen Bewerberinnen und Bewerbern ein Monatsbeitrag in Rechnung gestellt. Es hat sich aber gezeigt, dass dieser Beitrag zu den Kosten, die der Schule entstehen, zu gering ist. Da die Bewerberzahl wesentlich h\u00f6her ist, als die zur Verf\u00fcgung stehenden Pl\u00e4tze, werden die Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler gefiltert. Bei Absagen bis zum 31.05. eines Jahres k\u00f6nnen noch andere Bewerber eine Chance auf einen Ausbildungsplatz erhalten. Absagen kurz vor Ausbildungsbeginn am 01.08. k\u00f6nnen in der Regel nicht mehr mit anderen Teilnehmern aufgef\u00fcllt werden. Bei vorzeitigem Ausscheiden kurz nach Ausbildungsbeginn ist dies ebenfalls nicht mehr m\u00f6glich.  Punkt 3.2 der Schulordnung wird nun dahingehend ge\u00e4ndert, dass bei Nichtantreten der Ausbildung oder vorzeitigem Ausscheiden ohne wichtigen Grund der anteilige Laborbeitrag f\u00fcr ein Schulhalbjahr f\u00e4llig wird. Ein wichtiger Grund ist insbesondere Krankheit oder Schwangerschaft und ist von der Sch\u00fclerin/dem Sch\u00fcler nachzuweisen. Bei anderen PTA-Lehranstalten ist es bereits g\u00e4ngige Praxis, dass bei kurzfristigem R\u00fccktritt mindestens der Beitrag f\u00fcr ein Semester erhoben wird. Au\u00dferdem wurde die Regelung der Fehlzeiten erweitert (Punkt 6.2 der Schulordnung); hier soll sp\u00e4testens am vierten Fehltag ein \u00e4rztliches Attest \u00fcber die Dauer der Krankheit bei der Lehranstalt vorliegen und in besonderen F\u00e4llen kann die Schulleitung die Vorlage eines Attestes bereits ab dem 1. Fehltag verlangen. Die Schulleitung der PTA-Schule hofft mit diesen Ma\u00dfnahmen, die Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler zu einem verantwortungsbewussterem Verhalten zu erziehen und damit die Planbarkeit innerhalb der Schule deutlich zu verbessern. Darmstadt, den 30.03.2006 40 I Sch 4041.11 Dezernat V  Daniela Wagner Stadtr\u00e4tin Anlage: Schulordnung [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-13%7C23003100250%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-13%7C23003100250%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Mag-13%7C21104100276%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Mag-13","number":"253","name":"\u00dcbernahme der Umsetzungsverantwortung in der Arbeitsgemeinschaft f\u00fcr Arbeit und Existenzsicherung (ARGE) Darmstadt","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/260","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Mag-13%7C21104100276%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 253","fileName":"be_21104100276_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":26553,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 13.04.2006 Dezernat II an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: Sozialverwaltung    Vorlage-Nr. 2006/0272 Magistratsbeschluss-Nr. 253 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss Dezernat I Dezernat II  OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: I 20 Stvv II 110 50 101 Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: \u00dcbernahme der Umsetzungsverantwortung in der Arbeitsgemeinschaft f\u00fcr Arbeit und Existenzsicherung (ARGE) Darmstadt Vorlage vom: 12.04.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: 1. Der Magistrat nimmt die Vorlage zur Kenntnis und beschlie\u00dft die \u00dcbernahme der   Umsetzungsverantwortung f\u00fcr die ARGE durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt   gem\u00e4\u00df der Rahmenvereinbarung zwischen dem Bundesministerium f\u00fcr Wirtschaft und   Arbeit, der Bundesagentur f\u00fcr Arbeit und den kommunalen Spitzenverb\u00e4nden vom   01.08.2005 (Anlage 1). 2. Der Magistrat beschlie\u00dft die dauerhafte \u00dcbernahme der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung in der ARGE. 3. Der Magistrat beauftragt die Verwaltung unverz\u00fcglich die erforderlichen vertraglichen   und organisatorischen Ma\u00dfnahmen einzuleiten. Anlagen:[MdSD3] Rahmenvereinbarung Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]19.04.2006 Der Vorlage wird zugestimmt.  Begr\u00fcndungsseite zur Magistratsvorlage vom 12.04.2006:  Begr\u00fcndung: Mit der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zum 01.01.2005 wurde der umfassenste Teil der Arbeitsmarktreform umgesetzt. Die Stadtverordnetenversammlung der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat sich am 20.07.2004 f\u00fcr eine Arbeitsgemeinschaft mit der Agentur f\u00fcr Arbeit entschieden. Am 29. April 2004 beschloss der Magistrat (Beschlussnr. 0685) in einer Absichtserkl\u00e4rung die Gr\u00fcndung einer ARGE. Am 09.12.2004 wurde der entsprechende Vertrag \u00fcber die Gr\u00fcndung und Ausgestaltung gem\u00e4\u00df \u00a7 44 b Zweites Sozialgesetzbuch (SGB II) geschlossen (Magistratsbeschluss Nr. 0878 vom 16.12.2004). Nach ca. einem halben Jahr zeigte sich bundesweit, dass es vielerorts noch Reibungsverluste und unklare Entscheidungsbefugnisse in der Zusammenarbeit von Arbeitsagenturen und Kommunen gibt, die einer besseren Vermittlung und damit besseren Arbeitsmarktergebnissen im Wege stehen. Aus diesem Grund wurde es als notwendig angesehen, die Grunds\u00e4tze der Zusammenarbeit der Tr\u00e4ger der Grundsicherung in den Arbeitsgemeinschaften weiterzuentwickeln. Zu diesem Zweck wurde am 01.08.2005 zwischen dem damaligen Bundesministerium f\u00fcr Wirtschaft und Arbeit, der Bundesagentur f\u00fcr Arbeit und den kommunalen Spitzenverb\u00e4nden eine Rahmenvereinbarung zur Weiterentwicklung der Grunds\u00e4tze der Zusammenarbeit der Tr\u00e4ger der Grundsicherung in den Arbeitsgemeinschaften geschlossen. Die Rahmenvereinbarung ist der Vorlage als Anlage beigef\u00fcgt. Inhalt dieser Rahmenvereinbarung ist die Erweiterung und St\u00e4rkung der Kompetenzen der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer der Arbeitsgemeinschaften, die St\u00e4rkung der dezentralen Verantwortung, die Trennung von Gew\u00e4hrleistungs- und Umsetzungsverantwortung und die regionale Verankerung f\u00fcr die Umsetzung der Grundsicherung f\u00fcr Arbeitssuchende. Die Bundesagentur f\u00fcr Arbeit verbleibt in der Gesamtverantwortung f\u00fcr die ihr vom Gesetzgeber \u00fcbertragenen Aufgaben der Grundsicherung f\u00fcr Arbeitssuchende und nimmt diese im Rahmen einer Globalsteuerung wahr.  Im Rahmen der Gesamtverantwortung hat die Bundesagentur f\u00fcr Arbeit der Wissenschaftsstadt Darmstadt angeboten, im Steuerungsgremium das entscheidende Stimmrecht wahrzunehmen und damit die operative Verantwortung in der ARGE zu \u00fcbernehmen. Dieses Angebot wurde auch der Wissenschaftsstadt Darmstadt unterbreitet. F\u00fcr die Annahme dieses Angebotes sprechen folgende Argumente: 1. St\u00e4rkung der dezentralen Verantwortung Durch die Schaffung klarer Mehrheitsverh\u00e4ltnisse im Steuerungsgremium werden die Entscheidungskompetenzen vor Ort verst\u00e4rkt. Reibungsverluste und unklare Entscheidungsbefugnisse vor Ort werden somit vermieden. Pattsituationen sind ausgeschlossen. Damit werden auch die politischen Einflussm\u00f6glichkeiten des Sozialdezernates gest\u00e4rkt.     2. Erweiterung und St\u00e4rkung der Kompetenzen des Gesch\u00e4ftsf\u00fchrers Durch die Wahrnehmung des entscheidenden Stimmrechtes, stellt die Stadt dauerhaft die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung. Der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer bekommt die klare Entscheidungsbefugnis  a) f\u00fcr das operative Gesch\u00e4ft das hei\u00dft, \u00fcber die gesamte Arbeitsmarktpolitik das SGB II betreffend vor Ort. b) \u00fcber das Personal das hei\u00dft, die vollst\u00e4ndige Weisungsbefugnis \u00fcber die von Stadt und Agentur f\u00fcr Arbeit bereitgestellten Mitarbeiter. Zu diesem Zweck wird die Bundesagentur ihr Personal der ARGE vor Ort zuweisen. c) f\u00fcr den Haushalt und die Verwaltung das hei\u00dft, die Verantwortung f\u00fcr die Verwendung des ARGE-Gesamtbudgets. Die ARGE benennt einen Beauftragten f\u00fcr den Haushalt. 3. Sicherung des Service aus einer Hand  Das Anliegen der Stadt, den betroffenen B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrgern einen einzigen pers\u00f6nlichen Ansprechpartner/Fallmanager und damit Service aus einer Hand anbieten zu k\u00f6nnen, wird dauerhaft gesichert und somit eine Trennung von Leistung und Vermittlung vermieden.  4. Effizienzsteigerung der kommunalen Gew\u00e4hrleistungspflicht Die Verantwortung f\u00fcr die Umsetzung des \u00a7 16 Abs. 2 SGB II (Kinderbetreuung, Schuldnerberatung, Suchtberatung, psychosoziale Beratung) liegt in kommunaler Hand. Durch die \u00dcbernahme der Umsetzungsverantwortung kann die vorhandene Infrastruktur in diesen Bereichen besser geb\u00fcndelt und effizienter eingesetzt werden.    Die Bundesagentur f\u00fcr Arbeit nimmt die ihr vom Gesetzgeber \u00fcbertragenen Aufgaben weiterhin wahr und erbringt folgende Aufgaben: * Statistik und Arbeitsmarktberichterstattung * Finanzabwicklung und Zahlungsverkehr * Innenrevision * Datenabgleich Sie \u00fcbernimmt das Controlling-Berichtwesen, das Benchmarking sowie die IT-Infrastruktur. Zudem erkl\u00e4rt sie sich bereit, die ARGE vor Ort weiterhin fachlich und personell zu unterst\u00fctzen. Die \u00dcbernahme der Umsetzungsverantwortung durch die Stadt wird von den Mitarbeitern der ARGE Darmstadt bef\u00fcrwortet; auch die Mitarbeiter der Agentur f\u00fcr Arbeit bef\u00fcrworten eine \u00dcbernahme der Umsetzungsverantwortung durch die Stadt. Eine gute Kooperation mit der Agentur f\u00fcr Arbeit soll weiterhin angestrebt werden und ist auch unabdingbar f\u00fcr den Erfolg der ARGE.    Rahmenbedingungen und weiteres Vorgehen: * Zielvorgaben Bundesebene Nach \u00a7 48 SGB II soll das Bundesministerium f\u00fcr Wirtschaft und Arbeit mit der Bundesagentur f\u00fcr Arbeit Vereinbarungen zur Erreichung der Ziele nach dem SGB II abschlie\u00dfen. Die in den Zielvereinbarungen vorgesehenen Ziele, Zielindikatoren und Richtgr\u00f6\u00dfen sollen die zur Aufgabenerf\u00fcllung notwendige Orientierung geben. Im Rahmen Ihrer Gesamtverantwortung wirkt die Bundesagentur f\u00fcr Arbeit darauf hin, dass die Ziele erreicht werden. Benannt sind die Ziele, Zielindikatoren und Richtgr\u00f6\u00dfen im von der Bundesagentur f\u00fcr Arbeit herausgegebenen SGB II-Planungsbrief 2006 . Die bundesweiten Ziele werden j\u00e4hrlich neu vorgegeben. Die grunds\u00e4tzlichen gesch\u00e4ftspolitischen Ziele der ARGE Darmstadt f\u00fcr das Jahr 2006 wurden im Arbeitsmarktprogramm 2006 schriftlich fixiert und in den Gesch\u00e4ftspolitischen Zielen und Controlling der ARGE Darmstadt unter Beachtung der Zielvorgaben der Bundesebene konkret festgehalten. Sowohl das Arbeitsmarktprogramm, als auch die Gesch\u00e4ftpolitischen Ziele wurde bereits vom Steuerungsgremium verabschiedet.  * Personal Die ARGE Darmstadt verf\u00fcgt derzeit \u00fcber kein eigenes Personal. Nach dem derzeit g\u00fcltigen Vertag zwischen der Agentur f\u00fcr Arbeit und der Wissenschaftsstadt Darmstadt stellen die Vertragspartner lediglich die Dienstleistung ihres Personales zur Verf\u00fcgung. Durch die \u00dcbernahme der Umsetzungsverantwortung wird die Dienstleistungs\u00fcberlassung durch eine Zuweisung ersetzt. Aktuell verf\u00fcgt die ARGE Darmstadt \u00fcber 98,548 Stellen verteilt auf 130 Mitarbeiter. Zur Sicherstellung der Erreichung der Zielvorgaben ist es unabdingbar, dass bei Fallzahlsteigerungen Stellen nachbesetzt werden. Des Weiteren muss sichergestellt sein, dass dauerhafte Kapazit\u00e4tsausf\u00e4lle von beiden Seiten ausgeglichen werden. Das Verfahren dazu ist vertraglich festzulegen. * Budget Der Kostenanteil der Kommune betr\u00e4gt derzeit 12,6 % des ARGE-Verwaltungsbudgets. Das Volumen des kommunalen Anteiles w\u00fcrde steigen, wenn sich der Verwaltungshaushalt erh\u00f6ht. Dies ist von verschiedenen Indikatoren (u. a. Entwicklung des Arbeitsmarktes und Entwicklung der Vermittlungsquote der Agentur f\u00fcr Arbeit) abh\u00e4ngig. Die Entscheidung \u00fcber die H\u00f6he des Verwaltungshaushaltes liegt bei der Bundesregierung. Eine Kostensteigerung bei den Kosten der Unterkunft ist abh\u00e4ngig von der Entwicklung der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften und der Entwicklung der Nebenkosten. Des Weiteren ist eine Kostensteigerung abh\u00e4ngig von einer eventuellen Erh\u00f6hung der Mieth\u00f6chstgrenzen und einer eventuellen Erh\u00f6hung der Kosten f\u00fcr die freiwilligen st\u00e4dtischen Leistungen.   Genaue Details hinsichtlich der Umsetzung der \u00dcbernahme der Umsetzungsverantwortung m\u00fcssen in Vertr\u00e4gen mit der Agentur f\u00fcr Arbeit geregelt werden.  Darmstadt, den 12.04.2006 Dr.M/eid   Dezernat I   Dezernat II i. V.   Wolfgang Glenz   Wolfgang Glenz B\u00fcrgermeister   B\u00fcrgermeister   Anlage Rahmenvereinbarung [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. 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Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: I 100 Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Verleihung der Freundschaftsplakette Freundschaft und Frieden in Freiheit  Vorlage vom: 23.03.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: Gem\u00e4\u00df \u00a7 18 der st\u00e4dtischen Satzung \u00fcber die Ehrung verdienter Pers\u00f6nlichkeiten wird die Freundschaftsplakette Freundschaft in Frieden und Freiheit am 09.05.2006 an folgende Pers\u00f6nlichkeiten verliehen: Frau Ingeborg Bense, Darmstadt Herr Prof. Dr. Klaus Habermehl, Darmstadt Herr Walter Glenz, Bensheim  Anlagen:[MdSD3]  Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]05.04.2006 Der Vorlage wird zugestimmt.   Begr\u00fcndungsseite zur Magistratsvorlage vom 23.03.2006: Frau Ingeborg Bense, Waldspirale 6, 64289 Darmstadt, geb. 03.11.1926 betreut seit 1994 den Austausch des Freundeskreises Plock . In der Zeit von Dezember 1942 bis November 1944 lebte sie mit ihren Eltern in Plock und besuchte dort das Jagielly-Gymnasium. Nach 1945 stellte sie Verbindungen zu den ehemaligen deutschen Mitsch\u00fclerinnen und Mitsch\u00fclern her und organisierte zahlreiche Treffen. F\u00fcr diesen Freundeskreis vermittelte sie auch Kontakte zur ehemaligen Schule, dem Partnergymnasium der Bert-Brecht-Schule und zur Stadtverwaltung Plock. Sie organisierte Hilfsprojekte und Reisen nach Plock, f\u00f6rdert den Schulaustausch mit der Bert-Brecht-Schule auch durch aktive Teilnahme, Erfahrungsberichte und Gespr\u00e4chsrunden und betreut Sch\u00fcler und andere G\u00e4ste aus unserer polnischen Partnerstadt ehrenamtlich f\u00fcr die Wissenschaftsstadt Darmstadt. Vorgeschlagen wurde sie vom B\u00fcro f\u00fcr St\u00e4dtepartnerschaften und internationale Beziehungen Darmstadt.  Herr Prof. Dr. Klaus Habermehl, In den Wingerten 45, 64291 Darmstadt, geb. 13.12.1952, wirkt seit 1991 im Vorstand der SGA-Jugendfu\u00dfballabteilung. Aufgrund seiner Initiative als Jugendleiter von 1991 bis 1994 wurden bis heute zahlreiche internationale Begegnungen im Bereich des Jugendfu\u00dfballs mit Liepaja/Lettland, Plock/Polen, Alkmaar/Niederlande, St. Genies/Frankreich und Riccione/Italien durchgef\u00fchrt. Er war Mitorganisator des Internationalen Jugendturniers gegen Ausl\u00e4nderfeindlichkeit und Rassismus, das 1994 zum ersten Mal unter Teilnahme von 20 ausl\u00e4ndischen Fu\u00dfballmannschaften und unter der Schirmherrschaft der Norwegischen Ministerpr\u00e4sidentin Gro Harlem Brundtland mit sehr gro\u00dfem Erfolg durchgef\u00fchrt wurde. Weiterhin organisierte er zahlreiche Projekte mit der FH Darmstadt. Beim EU-Programm Stadt- und Regionalentwicklungsplanung Liepaja engagierte er sich weit \u00fcber sein berufliches Arbeitsfeld hinaus ehrenamtlich. G\u00e4stebetreuung und Vermittlung von weiteren Austauschen geh\u00f6ren hierzu. Vorgeschlagen wurde er vom Vorsitzenden der Sportgemeinschaft Arheilgen e.V., Herrn Thomas Arnold.  Herr Walter Glenz, Philippsh\u00f6he 1, 64625 Bensheim, geb. 28.12.1949, ist seit mehr als 10 Jahren in verschiedenen Bereichen der St\u00e4dtepartnerschaft mit Ushgorod ehrenamtlich t\u00e4tig. Er f\u00fchrt regelm\u00e4\u00dfig Hilfsg\u00fctertransporte zu Krankenh\u00e4usern, Kirchengemeinden, Kinderg\u00e4rten und anderen sozialen Einrichtungen durch. Gemeinsam mit seiner Ehefrau Emma Glenz gr\u00fcndete er die Initiative Kultur verbindet und arbeitet seit \u00fcber 6 Jahren beim ukrainischen Jugendmusikwettbewerb Sribny Dzvin in Ushgorod mit. Seit dieser Zeit l\u00e4dt er die jugendlichen Preistr\u00e4ger nach Darmstadt ein und organisiert Benefizkonzerte f\u00fcr sie in ganz Deutschland. Der Erl\u00f6s kommt der Nachwuchs- und Begabtenf\u00f6rderung in Ushgorod und der Ukraine zugute. Viele G\u00e4ste aus Ushgorod und entsprechende Veranstaltungen wurden von ihm und seiner Frau in den vergangenen Jahren in Darmstadt betreut. Sein Haus in Bensheim ist Treffpunkt f\u00fcr Ushgoroder und Darmst\u00e4dter. Vorgeschlagen wurde er vom B\u00fcro f\u00fcr St\u00e4dtepartnerschaften und internationale Beziehungen Darmstadt. Darmstadt, den 23.03.2006 1005/BS   Walter Hoffmann Oberb\u00fcrgermeister [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-12%7C22003100221%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-12%7C22003100221%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Mag-12%7C22303100229%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Mag-12","number":"212","name":"Gewerbegebiet bzw. 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Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Gewerbegebiet bzw. Jugendwerkstatt Eberstadt-S\u00fcd / Pfungstadt-Ost, Grenzallee Vorlage vom: 23.03.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: Der Bericht des Stadtplanungsamtes zum Antrag der CDU-Fraktion vom 15.04.2002 betr. Gewerbegebiet Eberstadt S\u00fcd / Pfungstadt-Ost (Stadtverordnetenversammlung am 28.05.2002) wird zur Kenntnis genommen.  Anlagen:[MdSD3]  Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]05.04.2006 Der Magistrat nimmt von dem Bericht Kenntnis.    Begr\u00fcndungsseite zur Magistratsvorlage VI vom 23.03.2006  Die Stadtverordnetenversammlung hat am 28. Mai 2002 den folgenden Antrag der CDU-Fraktion vom 15. April 2002 bez\u00fcglich Gewerbegebiet Eberstadt-S\u00fcd / Pfungstadt-Ost sowie eine Ma\u00dfgabe beschlossen:  Der Magistrat wird beauftragt, umgehend den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 13. Juni 1996 bez\u00fcglich Gewerbegebiet im Bereich Eberstadt-S\u00fcd und Pfungstadt-Ost umzusetzen.  Begr\u00fcndung: Das fragliche Gebiet zwischen Grenzallee und Karlsruher Stra\u00dfe geh\u00f6rt zur Gemarkung Pfungstadt und ist von Darmstadt-Eberstadt her erschlossen. Als Ziele des oben erw\u00e4hnten Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung ist ausdr\u00fccklich benannt die gemeinsame Nutzung des o.g. Gebiets, insbesondere durch Gewerbebetriebe aus den beiden jeweiligen Ortskernen.  Die im Beschluss erw\u00e4hnte Ma\u00dfgabe lautete:  Einvernehmlich wird der Antrag wie folgt erg\u00e4nzt: Der Magistrat wird beauftragt, den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 13. Juni 1996 bez\u00fcglich Gewerbegebiet im Bereich Eberstadt-S\u00fcd und Pfungstadt-Ost umzusetzen und dabei den Wunsch nach einer Verwirklichung einer Produktionsschule und das Projekt Soziale Stadt zu ber\u00fccksichtigen. In sechs Monaten ist \u00fcber den Planungsstand der Produktionsschule zu berichten.  Der in der Ma\u00dfgabe erw\u00e4hnte Beschluss vom 13. Juni 1996 lautete:  Der Magistrat der Stadt Darmstadt wird beauftragt, konkrete Vorschl\u00e4ge f\u00fcr die Planungen f\u00fcr ein Gewerbegebiet an der Grenze zwischen Eberstadt-S\u00fcd und Pfungstadt-Ost (ehem. Muna-Gel\u00e4nde) einzubringen mit dem Ziel, dort \u00fcber einen Bebauungsplan sobald als m\u00f6glich Baurecht zu schaffen. Mit den Zust\u00e4ndigen in Pfungstadt sind Verhandlungen zu f\u00fchren mit dem Ziel einer gemeinsamen Nutzung insbesondere durch Gewerbebetriebe, die in den jeweiligen Ortskernen keinen Platz mehr haben, sowie mit dem Ziel einer Vereinbarung \u00fcber Erschlie\u00dfung und die wirtschaftliche Verwertung des Gebiets. \u00dcber das Vorankommen der Gespr\u00e4che der bereits eingerichteten Arbeitsgruppe ist dem Ausschuss f\u00fcr Liegenschaften und Wirtschaftsf\u00f6rderung sowie dem Bauausschuss baldm\u00f6glichst zu berichten.  Dazu wird folgendes berichtet: Die Liegenschaft Grenzallee 4 - 6 wurde auf der Grundlage des Magistratsbeschlusses Nr. 0169 vom 12.03.2003 mit Mitteln aus dem F\u00f6rderprogramm Soziale Stadt erworben mit dem Ziel, die ehemals milit\u00e4risch genutzte Liegenschaft zu einer Jugendwerkstatt umzunutzen. Der Grundst\u00fcckskaufvertrag wurde am 06.11.2003 beurkundet.  Am 10.06.2005 erfolgte der Magistratsbeschluss zur \u00dcbertragung der Tr\u00e4gerschaft an das Bildungswerk der Hessischen Wirtschaft und den Tr\u00e4ger Grenzallee gemeinn\u00fctzige AG . Vorangegangen waren Beschl\u00fcsse zur Einrichtung einer Jugendwerkstatt anstelle einer Produktionsschule (Magistratsbeschluss Nr. 0010 vom 09.01.2002, Magistratsbeschluss Nr. 0509 vom 10.07.2002). Diese Beschl\u00fcsse basierten auf den Ergebnissen einer bereits im August 2001 eingerichteten AG Produktionsschule f\u00fcr das Anwesen Grenzallee 4 - 6. Nachdem am 16.12.2005 der Bewilligungsbescheid 2005 f\u00fcr das F\u00f6rderprogramm Soziale Stadt und damit u.a. f\u00fcr das Projekt Jugendwerkstatt erteilt wurde, beschloss der Magistrat am 25.01.2006 das Raumprogramm f\u00fcr eine Jugendwerkstatt mit gemeinbedarfsorientierten Einrichtungen. Auf dieser Grundlage werden z.Zt. die erforderlichen Planungsauftr\u00e4ge vergeben. Ein Ma\u00dfnahmenbeginn vor dem Bewilligungsbescheid ist nicht zul\u00e4ssig. Sobald nun ein erster Vorentwurf vorliegt, wird eine den Planungsprozess begleitende Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern der Tr\u00e4ger, der Planer, des Stadtplanungsamtes, des Hochbau- und Maschinenamtes, des Liegenschaftsamtes, der Sozialverwaltung, der ARGE, der AG Kinder und Jugend, der Stadtteilwerkstatt und des Stadtteilmanagements zusammentreffen, um alle Belange der Beteiligten in den Planungsprozess einflie\u00dfen zu lassen. Die vorangegangenen Ausf\u00fchrungen betreffen die Liegenschaft Grenzallee 4 - 6. Abschlie\u00dfend wird zu den angrenzenden bundeseigenen Grundst\u00fccken Grenzallee 2 und 12 folgendes berichtet: Die Bundesanstalt f\u00fcr Immobilienaufgaben beabsichtigt, das Grundst\u00fcck Grenzallee 2 im Bieterverfahren zu ver\u00e4u\u00dfern. Da es als Wohnbaugrundst\u00fcck vermarktet werden soll, ist der Grundst\u00fcckspreis so hoch angesetzt, dass ein Ankauf seitens der Stadt nicht in Frage kommt. Eine Wohnnutzung l\u00e4sst sich auf diesem von verkehrsreichen Stra\u00dfen tangierten Grundst\u00fcck evtl. aber nicht realisieren. Daher wird das Liegenschaftsamt zu gegebener Zeit den Kontakt zur Bundesanstalt wieder aufnehmen, um auf der Grundlage eines Kaufpreises f\u00fcr gewerblich genutzte Grundst\u00fccke weiterzuverhandeln. Die Geb\u00e4ude auf dem Grundst\u00fcck Grenzallee 12 sind bewohnt und in relativ gepflegtem Zustand. Ein Erwerb seitens der Stadt ist daher zur Zeit unrealistisch. Langfristig eignet sich das Grundst\u00fcck aber f\u00fcr eine gewerbliche Nutzung, die in das Gesamtkonzept f\u00fcr dieses Gebiet integriert werden k\u00f6nnte.  Der Dezernent VI:   Dipl.-Ing. Dieter Wenzel Stadtrat  Darmstadt, den 23. M\u00e4rz 2006 VI-61.3 ks-ci       Nst. 2507 [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-12%7C22303100229%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-12%7C22303100229%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Mag-12%7C22303100230%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Mag-12","number":"213","name":"Planungsrechtliches Konzept Pfungst\u00e4dter Stra\u00dfe Nordwest","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/219","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Mag-12%7C22303100230%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 213","fileName":"be_22303100230_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":13678,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 28.03.2006 Dezernat VI   an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: Stadtplanungsamt    Vorlage-Nr. 2006/0229 Magistratsbeschluss-Nr. 213 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss   OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: VI 61 BE 67 Stvv. Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Planungsrechtliches Konzept Pfungst\u00e4dter Stra\u00dfe Nordwest Vorlage vom: 23.03.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: Der Bericht des Stadtplanungsamtes zum Antrag der CDU-Fraktion vom 20. November 2000 betr. Vorlage eines bauordnungsrechtlichen Konzeptes (Erweiterungsbau der W\u00e4scherei Klingelmeyer GmbH), Stadtverordnetenversammlung am 08.02.2001, wird zur Kenntnis genommen  Anlagen:[MdSD3]  Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]05.04.2006 Der Magistrat nimmt den Bericht zur Kenntnis.   Begr\u00fcndungsseite zur Magistratsvorlage VI vom 23.03.2006 Die Stadtverordnetenversammlung hat am 08.02.2001 den folgenden Antrag der CDU-Fraktion vom 20.11.2000 bez\u00fcglich der Vorlage eines bauordnungsrechtlichen Konzeptes (Erweiterungsbau der W\u00e4scherei Klingelmeyer GmbH) sowie zwei Ma\u00dfgaben beschlossen:  Der Magistrat wird beauftragt, ein bauordnungsrechtliches Konzept vorzulegen, das so schnell wie m\u00f6glich einen Erweiterungsbau der W\u00e4scherei Klingelmeyer GmbH in der Pfungst\u00e4dter Stra\u00dfe in Eberstadt f\u00fcr deren Produktion mit Abwasserrecyclinganlage m\u00f6glich macht. Dies ist in dem Umfang vorzusehen, der zum Erhalt des Betriebes am Standort Darmstadt-Eberstadt notwendig ist. Gegebenenfalls sind von Magistrat und Stadtverordnetenversammlung die baurechtlichen Grundlagen zu schaffen - entsprechend dem Beschluss des Umweltausschusses vom 08.11.1995, der vorschreibt, Au\u00dferdem ist dieses Projekt von liegenschaftsrechtlicher Seite her zu unterst\u00fctzen.  Die im Beschluss erw\u00e4hnten Ma\u00dfgaben lauteten: Auf Vorschlag der SPD-Fraktion \u00fcbernimmt die CDU-Fraktion die \u00c4nderung in ihrem Antrag, das Wort bauordnungsrechtliches durch das Wort bauplanungsrechtliches zu ersetzen. und  Der Antragstext (ist) wie folgt zu \u00e4ndern: 1. Satz: Der Magistrat wird beauftragt, zu pr\u00fcfen, wie kurzfristig ein bauplanungsrechtliches Konzept entwickelt werden kann, das so ...  Im 3. Satz das Wort Gegebenenfalls durch Mittelfristig zu ersetzen.  Dazu wird folgendes berichtet: Mit der Magistratsvorlage vom 11.04.2002 wurde von der Stadtverordnetenversammlung am 28.05.2002 f\u00fcr das Gebiet Pfungst\u00e4dter Stra\u00dfe Nordwest (in dem die W\u00e4scherei Klingelmeyer liegt) die Aufstellung eines Bebauungsplans beschlossen. Der Bebauungsplan ist in Arbeit. Nach einer zeitaufwendigen Landschaftsplanung erfolgte die Darlegung der Ziele und Zwecke vom 20.04. bis 20.05.2005. Zur Zeit ist der erforderliche Umweltbericht, der durch Altlastenproblematik erschwert ist, in Vorbereitung.  Der Dezernent VI:   Dipl.-Ing. Dieter Wenzel Stadtrat  Darmstadt, den 23. M\u00e4rz 2006 VI-61.3 ks-ci       Nst. 2607 [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. 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Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: IV 419 20 108 Stvv. Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Installierung einer Saal- und Raumb\u00f6rse; Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 14.02.2006 Vorlage vom: 27.03.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: Der Magistrat nimmt von dem Bericht Kenntnis.  Anlagen:[MdSD3]  Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]05.04.2006 Der Magistrat nimmt von dem Bericht Kenntnis.    Begr\u00fcndungsseite zur Magistratsvorlage vom 27. M\u00e4rz 2006  Begr\u00fcndung: F\u00fcr die Verwaltung der st\u00e4dtischen Versammlungsst\u00e4tten und B\u00fcrgerh\u00e4user Orangerie, Justus-Liebig-Haus, B\u00fcrgermeister-Pohl-Haus Wixhausen, B\u00fcrgerzentrum Zum Goldnen L\u00f6wen Arheilgen, Heiner-Lehr-B\u00fcrgerzentrum Martinsviertel, Ernst-Ludwig-Saal Eberstadt sowie Tagungsraum Europa Bahngalerie ist der Eigenbetrieb B\u00fcrgerh\u00e4user und M\u00e4rkte zust\u00e4ndig. Der Eigenbetrieb war auf den Internetseiten der Wissenschaftsstadt Darmstadt mit umfassenden Informationen \u00fcber die genannten st\u00e4dtischen Versammlungsst\u00e4tten und B\u00fcrgerh\u00e4user gut aufgestellt.  In Kooperation mit dem Hauptamt, Abteilung IUK, wurde nunmehr der Internetauftritt in Ausf\u00fchrung der Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung nachfolgend in der Informationsquantit\u00e4t und im vereinfachten Zugang f\u00fcr die B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger erg\u00e4nzt: Auf der Homepage der Wissenschaftsstadt Darmstadt klickt man auf der lebenslagenorientierten Navigationsleiste die Lebenslage Politik und Verwaltung an. Dann erscheinen auf der zweiten Navigationsebene bei den verschiedenen Navigationspunkten st\u00e4dtischer Dienstleistungen neu eingef\u00fcgt die Dienstleistung Saal- und Raumvermietung . Beim Anklicken erscheint die Startseite des Eigenbetriebes B\u00fcrgerh\u00e4user und M\u00e4rkte mit dem st\u00e4dtischen Raum- und Saalangebot. Die Informationen zu den einzelnen Versammlungsst\u00e4tten und B\u00fcrgerh\u00e4usern umfassen nunmehr ausf\u00fchrliche Angaben \u00fcber Raumgr\u00f6\u00dfen, Mietpreise, Gastronomie, Parkm\u00f6glichkeiten, behindertengerechter Zugang und Anfahrtsskizzen. Dem Zugang zu den einzelnen H\u00e4usern vorgeschaltet ist die m\u00f6gliche Nutzung einer Bildansicht der einzelnen Objekte (Innen- und Au\u00dfenaufnahme) gem\u00e4\u00df der Pr\u00e4sentation im Tagungsprospekt. Somit k\u00f6nnen die veranstaltungsspezifisch ben\u00f6tigten R\u00e4umlichkeiten und S\u00e4le gezielt ausgesucht und im n\u00e4chsten Schritt die notwendigen weiteren Informationen zu jedem gew\u00fcnschten Objekt abgehoben werden. Das im Internet pr\u00e4sente Angebot der st\u00e4dtischen R\u00e4ume und S\u00e4le beim Eigenbetrieb B\u00fcrgerh\u00e4user und M\u00e4rkte beinhaltet auch die st\u00e4dtische Sporthalle B\u00f6llenfalltor in ihrer Funktion als Versammlungsst\u00e4tte in der gleichen Informationsqualit\u00e4t wie die anderen Objekte. Selbstverst\u00e4ndlich wird auf die Zust\u00e4ndigkeit des st\u00e4dtischen Sportamtes in der Verwaltung und Vermietung ausdr\u00fccklich hingewiesen. Auch im st\u00e4dtischen Intranet wurde die Dienstleistung Saal- und Raumvermietung in Wortform beim Eigenbetrieb neu installiert.  Die st\u00e4dtische Telefonvermittlung 13-1 vermittelt bei Anfragen nach st\u00e4dtischen R\u00e4umen oder S\u00e4len die Anrufer an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Eigenbetriebes.  Selbstverst\u00e4ndlich fragen auch Vereine, Institutionen und Privatpersonen direkt beim Eigenbetrieb gezielt nach den st\u00e4dtischen R\u00e4umen und S\u00e4len und erhalten selbstverst\u00e4ndlich von der Verwaltung des Eigenbetriebes auch Informationen und Kontaktadressen anderer Versammlungsst\u00e4tten wie beispielsweise die B\u00f6llenfalltorhalle, das B\u00fcrgerhaus Waldkolonie oder die Eissporthalle Darmstadt. Aufgrund der langj\u00e4hrigen Erfahrung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kann deshalb schon im Vorfeld den Anrufern die f\u00fcr den gew\u00fcnschten Veranstaltungsablauf am besten geeignete st\u00e4dtische R\u00e4umlichkeit angeboten werden. Darmstadt, 27. M\u00e4rz 2006   Cornelia Diekmann Stadtr\u00e4tin [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-12%7C22703100236%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-12%7C22703100236%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Mag-12%7C21703100218%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Mag-12","number":"218","name":"Zusch\u00fcsse an die im Katastrophenschutz der Wissenschaftsstadt Darmstadt mitwirkenden Hilfsorganisationen im Rahmen der F\u00fchrerscheinerweiterung","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/203","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Mag-12%7C21703100218%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 218","fileName":"be_21703100218_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":12882,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 28.03.2006 Dezernat VI an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: Amt f\u00fcr Brand- und Katastrophenschutz    Vorlage-Nr. 2006/0217 Magistratsbeschluss-Nr. 218 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss   OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: VI 37 32 20 Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Zusch\u00fcsse an die im Katastrophenschutz der Wissenschaftsstadt Darmstadt mitwirkenden Hilfsorganisationen im Rahmen der F\u00fchrerscheinerweiterung Vorlage vom: 21.03.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: Der Magistrat stimmt zu, den im Katastrophenschutz der Wissenschaftsstadt Darmstadt mitwirkenden Hilfsorganisationen im Rahmen der F\u00fchrerscheinerweiterung in der Fahrschule des Amtes f\u00fcr Brand- und Katastrophenschutz einen Nachlass auf die Endrechnung in H\u00f6he von 25 % zu gew\u00e4hren. Anlagen:[MdSD3]  Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]05.04.2006 Der Vorlage wird zugestimmt.   Begr\u00fcndung zur Magistratsvorlage vom 21.03.2006  Nach dem Katastrophenschutzkonzept des Landes Hessen hat die Stadt Darmstadt u. a. die Aufstellung von drei Sanit\u00e4ts- und drei Betreuungsz\u00fcgen zu organisieren und zu \u00fcberwachen. Diese Einheiten werden - vom Deutschen Roten Kreuz, Kreisverband Darmstadt-Stadt - von der Johanniter-Unfall-Hilfe,Regionalverband Darmstadt-Dieburg und - dem Arbeiter-Samariter-Bund, Ortsverband Darmstadt-Starkenburg besetzt. Das Personal f\u00fcr diese Katastrophenschutzz\u00fcge besteht gr\u00f6\u00dftenteils aus ehrenamtlichen Helfern und Helferinnen dieser Organisationen. Die erforderlichen Fahrzeuge werden vom Land Hessen, vom Bund und auch von den o. a. Hilfsorganisationen zur Verf\u00fcgung gestellt. Hierbei ist anzumerken, dass bei einem Gro\u00dfschadensereignis (Katastrophe) diese Hilfsorganisationen selbstverst\u00e4ndlich mit allen ihnen zur Verf\u00fcgung stehenden Mitteln Hilfe leisten, d. h. auch mit weiteren Hilfsfahrzeugen und Personal au\u00dferhalb dieser Z\u00fcge. Bei diesen Fahrzeugen handelt es sich zum Teil um solche, die mit dem normalen Pkw-F\u00fchrerschein (Klasse B) nicht gefahren werden d\u00fcrfen (z. B. Rettungswagen \u00fcber 3,5 t = Klasse C 1, Betreuungs-Lkw mit Feldkochherd = Klasse C E). Obwohl der Bund f\u00fcr seine eingebrachten Fahrzeuge in gewissem Umfang Haushaltsmittel f\u00fcr F\u00fchrerscheinerweiterungen zur Verf\u00fcgung stellt, reichen diese nicht aus, um den Gesamtbedarf bei den Organisationen zu decken. Aus diesem Grund m\u00fcssen diese auch eigene Haushaltsmittel f\u00fcr erforderliche F\u00fchrerscheinerweiterungen zur Verf\u00fcgung stellen.  Im Hinblick auf die hohen Kosten im Zusammenhang mit F\u00fchrerscheinerweiterungen sollten die o. a. Organisationen von der Stadt Darmstadt unterst\u00fctzt werden. Dies w\u00fcrde bedeuten, dass die F\u00fchrerscheinerweiterungen an der Beh\u00f6rdenfahrschule des Amtes f\u00fcr Brand- und Katastrophenschutz durchgef\u00fchrt werden und die Endrechnung um 25 % gek\u00fcrzt wird (z. B. w\u00fcrde bei einer Erweiterung von der Klasse B auf die Klasse C E der Nachlass ca. 500,-- bis 600,-- \u20ac pro Person betragen). Als Voraussetzung w\u00e4ren die folgenden Bedingungen zu erf\u00fcllen: - Die von der Organisation benannte Person muss eine sogenannte Verpflichtungserkl\u00e4rung unterschreiben, wonach diese beim vorzeitigen Ausscheiden aus der Organisation eine R\u00fcckzahlungsverpflichtung eingeht - Die Erweiterung des F\u00fchrerscheins muss sich auf ein bei der betreffenden Organisation stationiertes Fahrzeug beziehen. Der Zuschuss der Stadt Darmstadt in der beschriebenen Form w\u00e4re als wertvoller Beitrag anzusehen, um zum einen die Hilfsorganisationen finanziell zu entlasten und zum anderen die ehrenamtliche T\u00e4tigkeit der vielen Helferinnen und Helfer im Bereich des Katastrophenschutzes der Stadt Darmstadt zu w\u00fcrdigen. Darmstadt, 21.03.2006   Der Dezernent VI   Dipl.- Ing. Dieter Wenzel Stadtrat [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-12%7C21703100218%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-12%7C21703100218%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Mag-12%7C22403100232%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Mag-12","number":"219","name":"Finanzierung der Verm\u00f6genshaushalte 2005 und 2006\r\nhier: Aufnahme von inneren Darlehen vom Eigenbetrieb Kulturinstitute","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/222","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Mag-12%7C22403100232%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 219","fileName":"be_22403100232_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":18958,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 29.03.2006 Dezernat II an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: K\u00e4mmerei    Vorlage-Nr. 2006/0231 Magistratsbeschluss-Nr. 219 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss   OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: I II 20 41 Stvv. Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Finanzierung der Verm\u00f6genshaushalte 2005 und 2006 hier: Aufnahme von inneren Darlehen vom Eigenbetrieb Kulturinstitute  Vorlage vom: 24.03.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: [MdSD3]Der Aufnahme von zwei inneren Darlehen in H\u00f6he von jeweils 9 Mio. \u20ac zur Finanzierung der Verm\u00f6genshaushalte 2005 und 2006 aus R\u00fccklagemitteln des Eigenbetriebs Kulturinstitute anstelle der im Doppelhaushalt 2005/2006 vorgesehenen Aussch\u00fcttung des Eigenbetriebs an den st\u00e4dt. Haushalt wird zugestimmt.  Anlagen:[MdSD4]  Beschluss des Magistrats vom [MdSD5]05.04.2006 Der Vorlage wird zugestimmt.   Begr\u00fcndung zur Magistratsvorlage vom 22.03.2006 Zur Finanzierung der Investitionen im Verm\u00f6genshaushalt 2005 und 2006 ist im Haushaltsplan eine Aussch\u00fcttung aus dem Eigenbetrieb Kulturinstitute in H\u00f6he von jeweils 9 Mio. \u20ac vorgesehen. Im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs ist eine Gegenbuchung in gleicher H\u00f6he eingeplant.  Im Eigenbetrieb stehen die Mittel in der Investitionsr\u00fccklage zur Verf\u00fcgung. F\u00fcr den Eigenbetrieb Kulturinstitute werden diese Mittel nicht ben\u00f6tigt.  Die R\u00fccklage wurde in den Vorjahren nicht aus Eigenmitteln des Eigenbetriebs gespeist, sondern sie wurde insbesondere in den Jahren 2003 und 2004 durch die Aussch\u00fcttungen der HEAG im Rahmen der Neuordnung der Stadtwirtschaft aufgebaut. Dies liegt an der besonderen Konstruktion der Eigenbetriebe der Stadt Darmstadt, denen die von der Stadt gehaltenen Anteile an der HEAG als gewillk\u00fcrtes Betriebsverm\u00f6gen zugeordnet sind. Ohne diese Zuordnung der Anteile zu den Eigenbetrieben w\u00e4ren die Aussch\u00fcttungen der HEAG aus der Neuordnung der Stadtwirtschaft vollst\u00e4ndig in den st\u00e4dt. Haushalt geflossen und h\u00e4tten dort direkt zur Finanzierung von Investitionen zur Verf\u00fcgung gestanden. Die nunmehr geplante Aussch\u00fcttung von nicht ben\u00f6tigten Mitteln des Eigenbetriebs an den st\u00e4dt. Haushalt stellt eine sinnvolle und zul\u00e4ssige Aktivierung von Reserven dar. Allerdings unterliegt eine solche Aussch\u00fcttung der Kapitalertragssteuer und dem Solidarit\u00e4tszuschlag. Da im st\u00e4dtischen Haushalt ein Mittelbedarf von jeweils 9 Mio. \u20ac netto besteht, muss die Brutto-Aussch\u00fcttung entsprechend h\u00f6her ausfallen. Die Steuerbelastung in den beiden Jahren bel\u00e4uft sich auf zusammen 2.122.974,00 \u20ac. Mit dem von der Stadt beauftragten Steuerberatungsunternehmen Sch\u00fcllermann und Part-ner AG wurde ein Weg gesucht, einerseits dem st\u00e4dt. Haushalt die ben\u00f6tigte Liquidit\u00e4t zu sichern und andererseits soweit wie m\u00f6glich eine Steuerbelastung zu vermeiden. Die M\u00f6glichkeit hierzu besteht in der Gew\u00e4hrung eines inneren Darlehens durch den Eigenbetrieb Kulturinstitute an den st\u00e4dt. Haushalt. Da es sich hierbei nicht um eine endg\u00fcltige Aussch\u00fcttung handelt, fallen keine Kapitalertragssteuer und auch kein Solidarit\u00e4tszuschlag an. Zur Vermeidung einer verdeckten Gewinnaussch\u00fcttung muss das Darlehen allerdings angemessen verzinst werden.  Innere Darlehen stellen die vor\u00fcbergehende Inanspruchnahme von nicht ben\u00f6tigten Mitteln der Sonderr\u00fccklagen f\u00fcr Zwecke des Verm\u00f6genshaushaltes (\u00a7 21 Abs. 1 GemHVO) dar. Die Vorschriften des \u00a7 103 HGO finden auf innere Darlehen keine Anwendung; eine Genehmigungspflicht besteht nicht. Mit der Kommunalaufsicht wurde gekl\u00e4rt, dass dies auch auf ein von einem Eigenbetrieb zu gew\u00e4hrendes inneres Darlehen zutrifft. Das innere Darlehen bleibt bei der Berechnung der Verschuldung au\u00dfen vor. F\u00fcr den Eigenbetrieb Kulturinstitute ist es in doppelter Hinsicht wirtschaftlich sinnvoll, die urspr\u00fcnglich geplante Aussch\u00fcttung an den st\u00e4dt. Haushalt durch ein inneres Darlehen zu ersetzen: Einerseits reduziert sich die Entnahme aus der R\u00fccklage um rd. 2,1 Mio. \u20ac, da die Steuerbelastung entf\u00e4llt. Andererseits bleibt die Bilanz unver\u00e4ndert, da auf der Aktivseite nur Bankguthaben gegen Forderungen gegen\u00fcber der Stadt getauscht werden. Das innere Darlehen soll mit 3,5 % verzinst werden. Dieser Satz liegt \u00fcber den derzeit erzielbaren Zinsen f\u00fcr Festgeldanlagen f\u00fcr Sonderr\u00fccklagen, aber unter den aktuellen Konditionen f\u00fcr Kommunalkredite. Der Zinssatz wird f\u00fcr die gesamte Laufzeit von 30 Jahren festgeschrieben. Das Darlehen ist in 120 gleichen Quartalsraten zu tilgen.  - 2 - Mit Beschluss vom 29.10.1992 hat die Stadtverordnetenversammlung von ihrem Delegationsrecht nach \u00a7 103 (1) Satz 2 HGO Gebrauch gemacht und die Entscheidung \u00fcber die Aufnahme und die Bedingungen von Krediten im Rahmen des jeweiligen in der Haushaltssatzung genehmigten Gesamtbetrages der Kreditaufnahmen auf den Magistrat \u00fcbertragen. Die Aufnahme des inneren Darlehens wird hiervon nicht erfasst, da eine Etatisierung im Doppelhaushalt 2005/2006, wie oben beschrieben, nicht geplant war. Daher ist die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung zu diesem wirtschaftlich sinnvollen Vorgehen einzuholen. Darmstadt, den 22.03.2006    Walter Hoffmann Wolfgang Glenz Oberb\u00fcrgermeister B\u00fcrgermeister [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD4]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD5]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. ?? ?? ?? ??\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-12%7C22403100232%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-12%7C22403100232%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Mag-12%7C22102100155%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Mag-12","number":"220","name":"\u00d6PNV-Erschlie\u00dfung TZ-Rhein-Main durch die Buslinie K","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/145","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Mag-12%7C22102100155%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 220","fileName":"be_22102100155_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":19855,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 30.03.2006 Dezernat III an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: \u00d6PNV-Koordination    Vorlage-Nr. 2006/0153 Magistratsbeschluss-Nr. 220 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss Dezernat II Dezernat VI  OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: II 20 III Stvv. VI Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: \u00d6PNV-Erschlie\u00dfung TZ-Rhein-Main durch die Buslinie K Vorlage vom: 21.02.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: 1. Der Magistrat beschlie\u00dft die \u00d6PNV-Erschlie\u00dfung TZ-Rhein-Main durch \u00c4nderung der Linienf\u00fchrung Buslinie K gem\u00e4\u00df beiliegendem Konzept. 2. Die Mehrkosten von anteilig 17.700 Euro f\u00fcr das Fahrplanjahr 2006 und 25.000 Euro/Jahr zuk\u00fcnftig stehen auf der Haushaltsstelle 1.7920.715300 Zuschuss an die Darmstadt-Dieburger Nahverkehrsorganisation zur Verf\u00fcgung. 3. Die Magistratsvorlage ist der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis zu geben.  Anlagen:[MdSD3] Linie K Zwischenl\u00f6sung 3.pdf Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]05.04.2006 Der Vorlage wird zugestimmt.   Begr\u00fcndungsseite zur Magistratsvorlage III vom 21. Februar 2006 Begr\u00fcndung: Die Buslinie K wird voraussichtlich ab 18. April 2006 das TZ-Rhein-Main und den Pupinweg erschlie\u00dfen. Hierzu wurden unterschiedliche Varianten erarbeitet mit Vertretern des Stra\u00dfenverkehrsamtes, DADINA und der HEAG-mobilo GmbH sowie Sireo abgestimmt.  Das \u00d6PNV-Konzept TZ-Rhein-Main sieht wie folgt aus: Linienf\u00fchrung April bis Dezember 2006 (Anlage Zwischenl\u00f6sung) Die Buslinie K erschlie\u00dft durch Linienverlegung zwischen der Einm\u00fcndung Heinrich-Hertz-Stra\u00dfe und T-Online Allee das TZ-Rhein-Main. Sie wird, bis die Mina-Rees-Stra\u00dfe bautechnisch fertiggestellt und an die Stadt Darmstadt \u00fcbergeben ist, \u00fcber die Heinrich-Hertz-Stra\u00dfe gef\u00fchrt. Die Haltestellen Am Kavalleriesand und Wittichstra\u00dfe entfallen. Die Haltestelle Heinrich-Stephan kann vor\u00fcbergehend bis Dezember 2006 nicht angefahren werden. In der Heinrich-Hertz-Stra\u00dfe und der Deutschen Telekom Allee werden Ersatzhaltestellen eingerichtet. Die bereits gebaute Haltestelle T-Online Allee kann angefahren werden. Aus verkehrstechnischen Gr\u00fcnden erfolgt die R\u00fcckfahrt \u00fcber die Deutsche Telekom Allee / Rheinstra\u00dfe. Endg\u00fcltige Linienf\u00fchrung ab Dezember 2006 (Anlage geplantes Konzept / Bestand) Die Buslinie K erschlie\u00dft durch Linienverlegung zwischen der Einm\u00fcndung Mina-Rees-Stra\u00dfe und T-Online Allee das TZ-Rhein-Main. Die Linienf\u00fchrung erfolgt \u00fcber einen lichtsignalgeregelten Knotenpunkt durch die Mina-Rees-Stra\u00dfe. Die Haltestelle Heinrich-Stephan wird zur besseren Orientierung der Fahrg\u00e4ste in Heinrich-Hertz-Stra\u00dfe umbenannt. Die Haltestellen Am Kavalleriesand und Wittichstra\u00dfe entfallen. In der Mina-Rees-Stra\u00dfe wird eine neue Haltestelle eingerichtet. Die bereits gebaute Haltestelle T-Online Allee kann angefahren werden. Die Hin- und R\u00fcckfahrt erfolgt auf dem gleichen Linienweg.  Erweiterung des Fahrtenangebotes Um auf die gestiegene Nachfrage und den Wegfall der Linie W zu reagieren, ist ab 18. April 2006 eine Ausweitung des Angebotes auf der Buslinie K zwischen Hauptbahnhof und Kleyerstra\u00dfe (TZ-Rhein-Main) im Halbstundentakt in den Abendstunden von 20.00 Uhr bis kurz nach 22.00 Uhr sowie an den Wochenenden notwendig. Dies erfordert anteilig f\u00fcr das Jahr 2006 Kosten von ca. 17.700,--Euro (25.000,-- Euro/Jahr). Diese Mittel stehen auf der Haushaltsstelle 1.7920.715300 Zuschuss an die Darmstadt-Dieburger Nahverkehrsorganisation DADINA zur Verf\u00fcgung. F\u00fcr die DADINA entstehen keine Mehrkosten, da die Bestellung auf der Linie K durch gleichzeitig erfolgende Optimierungen auf anderen Linien kompensiert wird.  Verbesserung des \u00d6PNV-Angebotes Bereits heute gibt es ca. 5.000 Besch\u00e4ftigte in dem neu entwickelten TZ-Rhein-Main. Bis zum Jahr 2012 sollen in dem Technologiezentrum Rhein-Main 8.000 - 9.000 Besch\u00e4ftigte arbeiten. Der Bedarf an einer \u00d6PNV-Erschlie\u00dfung auch in den Abendstunden und auch an Wochenenden ist sehr hoch und dringend erforderlich. F\u00fcr die Bewohner des Pupinweges, die bisher durch die Buslinie W (Pupinweg - Hauptbahnhof) mit dem \u00d6PNV erschlossen waren, ist diese Linienverlegung von gro\u00dfer Bedeutung. Die Buslinie W wurde wegen zu geringer Fahrgastzahlen und Parallelerschlie\u00dfung durch die Buslinie K zum Fahrplanwechsel (11.12.2005) eingestellt. Durch die \u00d6ffnung des Pupinweges zum TZ-Rhein-Main k\u00f6nnen die bisherigen Nutzer der Buslinie W nun die Haltestellen der Buslinie K erreichen. Der hierdurch erforderliche fu\u00dfl\u00e4ufige Mehrweg von ca. 500 m sollte schnellstm\u00f6glich durch eine neue Linienf\u00fchrung der Buslinie K und Haltestellen im Areal des TZ-Rhein-Main deutlich reduziert werden. Die neuen Haltestellen liegen dann in den nach dem Nahverkehrsplan empfohlenen Einzugsradien von 300 m. F\u00fcr die Bewohner des Pupinweges bedeutet das eine erhebliche Verbesserung gegen\u00fcber des bisherigen \u00d6PNV-Angebotes durch die Buslinie W (Fahrzeiten 06:40 Uhr bis 09:40 Uhr und 15:20 Uhr bis 19:00 Uhr), da die Buslinie K bereits heute im 15-Minunten-Takt durchgehend von 05:45 Uhr bis 19:30 Uhr f\u00e4hrt. Das neue \u00d6PNV-Konzept im Westen Darmstadts mit der Buslinie K wird f\u00fcr das neue Gebiet TZ-Rhein-Main mit sehr vielen Besch\u00e4ftigten, Besuchern und f\u00fcr die Bewohner des Pupinweges gro\u00dfe Erschlie\u00dfungsvorteile bringen. Die Umsetzung des Konzeptes ist unter Ber\u00fccksichtigung der Bauarbeiten (Fertigstellung der Heinrich-Hertz-Stra\u00dfe und Gleisbauarbeiten in der Rheinstra\u00dfe) f\u00fcr den 18. April 2006 vorgesehen.    Der Dezernent II Der Dezernent III Der Dezernent IV  Wolfgang Glenz Klaus Feuchtinger Dipl.-Ing. Dieter Wenzel B\u00fcrgermeister Stadtrat  Stadtrat  [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. 2  ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-12%7C22102100155%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-12%7C22102100155%7C1"}}],"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Mag-11","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Meeting","name":"10. 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Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: II 20 III 67 VI 66 Stvv. Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Auspflasterung ehemalige Brunnenfl\u00e4chen am Karolinenplatz Gesamtkosten: 34.000,-- Euro Vorlage vom: 08.03.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: 1. Die Auspflasterung der ehemaligen 2 Brunnenfl\u00e4chen am Karolinenplatz mit einem Kostenaufwand in H\u00f6he von 34.000,-- Euro wird auf der Grundlage der Planung vom Februar 2006 zugestimmt. 2. Der Finanzierung aus der Haushaltsstelle 02.6310001.960015 ( Ernst-Ludwigs-Platz / Friedensplatz ( wird zugestimmt. 3. Im Rahmen der Haushaltsberatungen zum Haushalt 2007 wird die Haushaltsstelle 02.6310001.960015 - Ernst-Ludwigs-Platz um 34.000,-- Euro aufgestockt. Deckung wird erzielt durch Abplanungen (Einsparungen) in gleicher H\u00f6he bei der Haushaltsstelle 02.6300001.960181 - Baugebiet 017. 4. Nach Magistratsbeschluss kann mit der Auspflasterung begonnen werden.  Anlagen:[MdSD3] Kostenberechnung Lageplan Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]29.03.2006 Der Vorlage wird zugestimmt.   Begr\u00fcndungseite zur Magistratsvorlage vom 08.03.2006  Begr\u00fcndung:  Nach Abbruch der vorhandenen 2 Brunnen am Karolinenplatz wurde die Fl\u00e4che provisorisch mit Kies befestigt. Die Fl\u00e4chen sollen nun mit Porphyrpflaster (r\u00f6tlich), wie in den angrenzenden Fl\u00e4chen vorhanden, ausgepflastert werden. Die Kosten der Bauma\u00dfnahme betragen nach der beiliegenden Kostenberechnung 34.000,-- Euro und werden aus der Haushaltsstelle 02.6310001.960015 ( Ernst-Ludwigs-Platz / Friedensplatz ( finanziert (Aufstockung in 2007 mit Deckung aus der Haushaltsstelle 02.6300001.960181 - Baugebiet 017). Die Ma\u00dfnahme ist nicht beitragsf\u00e4hig.  Darmstadt, 08.03.2006 VI-662STb1019 - Stu-m\u00f6 Nst.: 2703  Der Dezernent II Der Dezernent III Der Dezernent VI   Wolfgang Glenz Klaus Feuchtinger Dipl.-Ing. Dieter Wenzel B\u00fcrgermeister Stadtrat Stadtrat  [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. 2\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-11%7C20202100126%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-11%7C20202100126%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Mag-11%7C22702100173%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Mag-11","number":"187","name":"Antrag bez\u00fcglich der Einrichtung eines Tierfriedhofes in Darmstadt gem\u00e4\u00df Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 6. 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Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: VI 23 Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Antrag bez\u00fcglich der Einrichtung eines Tierfriedhofes in Darmstadt gem\u00e4\u00df Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 6. Oktober 2005 Vorlage vom: 10.03.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: Der Magistrat nimmt von folgendem Bericht zum Antrag bez\u00fcglich der Einrichtung eines Tierfriedhofes in Darmstadt Kenntnis.  Anlagen:[MdSD3]  Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]29.03.2006 Der Magistrat nimmt von dem Bericht Kenntnis.   Begr\u00fcndungsseite zur Magistratsvorlage vom 10.03.2006 Begr\u00fcndung: Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 6. Oktober 2005 wurde der Magistrat beauftragt, zu pr\u00fcfen inwieweit es m\u00f6glich ist einen Tierfriedhof in Darmstadt einzurichten bzw. die Stadtverordnetenversammlung dar\u00fcber zu informieren, wie weit die Verhandlungen mit dem Interessenten, der einen solchen in Kranichstein errichten wollte, fortgeschritten sind. Dazu wird wie folgt berichtet: F\u00fcr die Realisierung eines Tierfriedhofes liegen dem Liegenschaftsamt derzeit zwei Grundst\u00fccksbewerbungen vor. Mit dem ersten Interessenten laufen die Verhandlungen. Die zweite Bewerbung wurde zur\u00fcckgestellt mit der Ma\u00dfgabe, dass falls die Verhandlungen mit dem Erstbewerber scheitern, erneut Kontakt aufgenommen wird. Da der Verkauf st\u00e4dtischen Gel\u00e4ndes zur Nutzung als Tierfriedhof au\u00dfer von der Zustimmung der st\u00e4dtischen Gremien zu dem Grundst\u00fccksgesch\u00e4ft auch davon abh\u00e4ngt, ob die Fl\u00e4che als Tierfriedhof geeignet ist und dort entsprechendes Planungsrecht geschaffen wird, waren zun\u00e4chst diese beiden Voraussetzungen zu kl\u00e4ren. Zwischenzeitlich ist ein Tierfriedhof im Entwurf zum Bebauungsplan K 12 vorgesehen. Der Erstbewerber ist nach wie vor an der Realisierung eines Tierfriedhofes interessiert. Sobald er die Finanzierung gekl\u00e4rt hat, wird das Grundst\u00fccksgesch\u00e4ft den st\u00e4dtischen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt. Darmstadt, 10.03.2006 23-II/1-1050-G104-B4-sty-schu Der Dezernent VI  Dipl.-Ing. Dieter Wenzel Stadtrat [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. 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Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: VI 32 20 Stvv. Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Namensschilder f\u00fcr Mitarbeiter im Au\u00dfendienst Vorlage vom: 10.03.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: Der Magistrat nimmt von beliegendem Bericht des Ordnungsamtes vom 10.3.2006 Kenntnis und stimmt der Beschaffung der Namensschilder zu. Die Finanzierung der Ma\u00dfnahme erfolgt \u00fcber die Haushaltsstelle 01.1100.560000 (Dienstkleidung). Anlagen:[MdSD3]  Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]29.03.2006 Der Magistrat nimmt von der Vorlage Kenntnis und stimmt zu.   Begr\u00fcndung: Die Stadtverordnetenversammlung hat am 6.10.2005 folgenden Antrag einstimmig beschlossen: Der Magistrat wird beauftragt, die Mitarbeiter des Ordnungsamtes im Au\u00dfendienst und soweit m\u00f6glich die Mitarbeiter von Fremdfirmen, die Aufgaben des Ordnungsdienstes in Parks und \u00f6ffentlichen Stra\u00dfen und Pl\u00e4tzen erf\u00fcllen, mit Namensschilder auszustatten. Der Antrag wird vom Ordnungsamt bef\u00fcrwortet. Es sollen Namensschilder entsprechend dem bereits bei der Polizei gebr\u00e4uchlichen Modell beschafft werden. Die gestickten Namensschilder werden hiernach mit Klettband auf den Dienstkleidungsst\u00fccken befestigt. Die privaten Verkehrs\u00fcberwacher/innen werden einbezogen. Die erforderlichen Haushaltsmittel in H\u00f6he von ca. 700,00 Euro stehen bei der Haushaltsstelle 01.1100.560000 zur Verf\u00fcgung.  Darmstadt, den 10. M\u00e4rz 2006 Der Dezernent VI  Dieter Wenzel Stadtrat [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. 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Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: II VI 66 67 20 Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Aktualisierung der Schmutzfrachtberechnung und \u00dcberpr\u00fcfung der Regenwasserableitungen aus den trennentw\u00e4sserten Gebieten nach ATV-DVWK Merkblatt 153 im Einzugsgebiet des Zentralkl\u00e4rwerks - Gesamtkosten 70.000,-- Euro Vorlage vom: 10.03.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: 1. Der Aktualisierung der Schmutzfrachtberechnung im Einzugsgebiet des Zentralkl\u00e4rwerks mit einem Kostenaufwand von 57.000,-- Euro wird zugestimmt. 2. Der \u00dcberpr\u00fcfung der Regenwasserableitungen aus den trennentw\u00e4sserten Gebieten nach ATV-DVWK Merkblatt 153 im Einzugsgebiet des Zentralkl\u00e4rwerks mit einem Kostenaufwand von 13.000,-- Euro wird zugestimmt. 3. Zur Finanzierung der Untersuchungen sind im Rahmen der Flexibilit\u00e4tsklausel des Unterabschnittes 7000 Mittel in H\u00f6he von 70.000,-- Euro von der Haushaltsstelle 02.7000001.960035 Sanierung von Kan\u00e4len bei Grundwassergef\u00e4hrdung auf die Haushaltsstelle 02.7000001.960029 Fortschreibung des Gesamtentw\u00e4sserungs-planes zu \u00fcbertragen und nach Magistratsbeschluss freizugeben.  Anlagen:[MdSD3]  Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]29.03.2006 Der Vorlage wird zugestimmt.   Begr\u00fcndungsseite zur Magistratsvorlage vom 10. M\u00e4rz 2006  Begr\u00fcndung:  1. Schmutzfrachtberechnung Die letzte Schmutzfrachtberechnung f\u00fcr das Einzugsgebiet des Zentralkl\u00e4rwerks wurde 1997 durchgef\u00fchrt. Eine Aktualisierung der Fl\u00e4chendaten und des Trockenwetterabflusses hat seit 1997 nicht stattgefunden. Da inzwischen durch Ausbau und Sanierung das Kanalnetz erheblich ver\u00e4ndert wurde, sowie die Einwohnerzahlen und Schmutzwasserspenden sich ge\u00e4ndert haben, ist eine Neuberechnung dringend notwendig. Zudem sind f\u00fcr die Prognoseberechnung neue bzw. ge\u00e4nderte Erweiterungsgebiete zu ber\u00fccksichtigen. Durch das mittlerweile erheblich verbesserte Berechnungsprogramm k\u00f6nnen erstmals auch die tats\u00e4chlichen Speichervolumina der Kanalrohre und die grundst\u00fccksscharf vorliegenden Versiegelungswerte aus den Erhebungen zur Niederschlagswassergeb\u00fchr ber\u00fccksichtigt werden. Das Regierungspr\u00e4sidium hat in dem Festsetzungsbescheid zur Abwasserabga-beerkl\u00e4rung 2004 die Vorlage eines aktualisierten Schmutzfrachtnachweises mit der Abgabeerkl\u00e4rung f\u00fcr das Jahr 2005 gefordert. Um die Aktualisierung der Schmutzfrachtberechnung in Auftrag geben zu k\u00f6nnen sind entsprechend einem vorliegenden Angebot 57.000,-- Euro erforderlich, die im Rahmen der Flexibilit\u00e4tsklausel des Unterabschnitts 7000 von der Haushaltsstelle 02.7000001.960035 auf die Haushaltsstelle 02.7000001.960029 zu verlagern sind.  2. Regenwasserableitung Das Regierungspr\u00e4sidium fordert eine \u00dcberpr\u00fcfung aller Gebiete der Wissenschafts-stadt Darmstadt mit Trennkanalisation auf der Grundlage des ATV DVWK Merkblattes 153: Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Regenwasser als ersten Schritt. Hierbei wird in hydraulischer und stofflicher Hinsicht bez\u00fcglich der Abfl\u00fcsse aus der Fl\u00e4che und der Belastbarkeit des Gew\u00e4ssers, in das das Regenwasser direkt eingeleitet wird, unterschieden. Sowohl die Einleitmenge als auch der Emissionswert des Regenwassers, der abh\u00e4ngig ist von der Oberfl\u00e4chenverschmutzung der Entw\u00e4sserungsfl\u00e4che, wird der verkraftbaren Gew\u00e4sserbelastung von z. B. Darmbach, Ruthsenbach etc. gegen\u00fcbergestellt. Nach der Auswertung der Ergebnisse m\u00fcssen bei negativer Bilanz weitergehende Untersuchungen nach dem Leitfaden zum Erkennen \u00f6kologisch kritischer Gew\u00e4sserbelastungen durch Abwassereinleitungen durchgef\u00fchrt werden. Hierzu erfolgt ggf. eine gesonderte Vorlage.  Um die \u00dcberpr\u00fcfung in Auftrag geben zu k\u00f6nnen sind nach einem Angebot 13.000,-- Euro erforderlich, die im Rahmen der Flexibilit\u00e4tsklausel des Unterabschnitts 7000 von der Haushaltsstelle 02.7000001.960035 auf die Haushaltsstelle 02.7000001.960029 zu verlagern sind.  Darmstadt, 10.03.2006 VI-66/2 K-H\u00fc-Wg  Der Dezernent II  Der Dezernent VI  Wolfgang Glenz  Dipl.-Ing. Dieter Wenzel B\u00fcrgermeister  Stadtrat  [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-11%7C20903100199%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-11%7C20903100199%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Mag-11%7C21303100208%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Mag-11","number":"192","name":"Ladenschlussgesetz, Erlass einer Rechtsverordnung\r\nhier: Fr\u00fchjahrsmesse - Gewerbegebiet Otto-R\u00f6hm-Strasse","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/204","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Mag-11%7C21303100208%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 192","fileName":"be_21303100208_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":9584,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 17.03.2006 Dezernat VI an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: Ordnungsamt    Vorlage-Nr. 2006/0207 Magistratsbeschluss-Nr. 192 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss   OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: VI 32 20 Stvv. Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Ladenschlussgesetz, Erlass einer Rechtsverordnung hier: Fr\u00fchjahrsmesse - Gewerbegebiet Otto-R\u00f6hm-Strasse Vorlage vom: 13.03.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: a) Der Magistrat nimmt den Bericht des Ordnungsamtes vom 13.03.2006 zur Kenntnis. b) Der Magistrat beschlie\u00dft die Rechtsverordnung vom 13.03.2006 zur \u00c4nderung der Verkaufszeiten anl\u00e4sslich der Fr\u00fchjahrsmesse. Anlagen:[MdSD3] Bericht zur Magistratsvorlage vom 13.03.2006 Verordnung Ladenschlussgesetz-Fr\u00fchjahrsmesse Gewerbegebiet Otto-R\u00f6hm-Strasse Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]29.03.2006 Der Magistrat nimmt von der Vorlage Kenntnis und stimmt zu.   [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-11%7C21303100208%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-11%7C21303100208%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Mag-11%7C21201100068%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Mag-11","number":"193","name":"\u00c4nderungen der Organisationsstruktur\r\nhier: Zusammenlegung von \u00c4mtern","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/47","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Mag-11%7C21201100068%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 193","fileName":"be_21201100068_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":14080,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 23.03.2006 Dezernat I an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistratsbeschlussfassung: Amt: Hauptamt    Vorlage-Nr. 2006/0070 Magistratsbeschluss-Nr. 193 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss Dezernat I  OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: I 101 IV 32 VI 35 20 12 110 Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: \u00c4nderungen der Organisationsstruktur hier: Zusammenlegung von \u00c4mtern Vorlage vom: 21.03.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: Der Magistrat nimmt Kenntnis von beigef\u00fcgtem Entwurf einer Organisationsverf\u00fcgung zur Zusammenlegung des Ordnungsamtes, des Versicherungsamtes und des Amtes f\u00fcr Einwohnerwesen und Wahlen zum B\u00fcrger- und Ordnungsamt.  Anlagen:[MdSD3] RV \u00c4mterzusammenlegung zum B\u00fcrger- und Ordnungsamt Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]29.03.2006 Der Magistrat nimmt von der Vorlage Kenntnis.    Begr\u00fcndung zur Magistratsvorlage vom 21.03.2006  1. B\u00fcrgerservice und Synergieeffekte Im Stadthaus Grafenstra\u00dfe bieten das Ordnungsamt, das Amt f\u00fcr Einwohnerwesen und Wahlen, sowie das Versicherungsamt eine Vielzahl von Dienstleistungen als B\u00fcrgerservice an. Zurzeit ist die Verantwortung f\u00fcr die Erbringung der Leistungen auf die drei Amtsleiter verteilt. Zur Optimierung des B\u00fcrgerservices sowohl in aufbau- als auch in ablauforganisatorischer Hinsicht ist es notwendig, die Verantwortung f\u00fcr die genannten Verwaltungsbereiche zu b\u00fcndeln. Diesem Aspekt w\u00fcrde durch die Zusammenlegung der angesprochenen \u00c4mter Rechnung getragen. Au\u00dferdem w\u00fcrden sich verschiedene Synergieeffekte ergeben. Zum 1. August 2006 wird die Stelle der Amtsleitung des Amtes f\u00fcr Einwohnerwesen und Wahlen frei. Im Zuge der Zusammenlegung der vorgenannten \u00c4mter muss diese Stelle nicht mehr wiederbesetzt werden und kann entfallen. Es ist zudem zu pr\u00fcfen, ob auch andere Aufgaben, wie das Kassen-, Rechnungs-, Haushalts- und Personalwesen optimiert werden k\u00f6nnen und dadurch ein Beitrag zur Haushaltskonsolidierung geleistet werden kann. 2. Doppik, Produkte und Leistungen Ein Grundgedanke der Produktbildung ist es, kommunalpolitisch relevante Themen bzw. Bedarfe/Nachfragen der B\u00fcrger unter Steuerungsgesichtspunkten bzw. aus B\u00fcrgersicht zusammenzuf\u00fchren. Die im Ordnungsamt und im Amt f\u00fcr Einwohnerwesen und Wahlen vorhandenen Produkte/Leistungen werden \u00fcblicherweise dem Produktbereich Sicherheit und Ordnung zugeordnet. Die Verantwortung f\u00fcr diese Produkte/Leistungen wird daher durch die Zusammenlegung von Ordnungsamt und Amt f\u00fcr Einwohnerwesen und Wahlen in einem B\u00fcrger- und Ordnungsamt und damit auch in einem Budget zusammengef\u00fchrt. Unter Steuerungsgesichtspunkten und aus organisatorischen Gr\u00fcnden wird das Versicherungsamt ebenfalls in das B\u00fcrger- und Ordnungsamt eingegliedert. Ein weiterer Aspekt der vorgenannten \u00c4mterzusammenlegung ist, hinsichtlich des bestehenden Doppikprojektes den Anpassungs- und Umstellungsaufwand f\u00fcr Ver\u00e4nderungen auf der Amts- bzw. Verwaltungsstellenebene im Rahmen von Ver\u00e4nderungen in der Organisationsstruktur - und damit verbunden der Produkt- und Kostenstellen- sowie ggf. der Budgetstruktur - m\u00f6glichst gering zu halten. Noch vorgesehene organisatorische \u00c4nderungen sollten daher schnellstm\u00f6glich erfolgen und auch kurzfristig umsetzbar sein. Darmstadt, 21. M\u00e4rz 2006 Der Dezernent I  Walter Hoffmann Oberb\u00fcrgermeister [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet.  ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-11%7C21201100068%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-11%7C21201100068%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Mag-11%7C22802100178%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Mag-11","number":"195","name":"Bund-L\u00e4nder-Programm 'Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - die Soziale Stadt' Eberstadt S\u00fcd F\u00f6rderantrag 2006","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/168","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Mag-11%7C22802100178%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 195","fileName":"be_22802100178_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":20072,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 21.03.2006 Dezernat VI   an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: Stadtplanungsamt    Vorlage-Nr. 2006/0177 Magistratsbeschluss-Nr. 195 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss Dezernat II  OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: II 61 V 51 BE 20 Stvv. Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Bund-L\u00e4nder-Programm Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - die Soziale Stadt Eberstadt S\u00fcd F\u00f6rderantrag 2006 Vorlage vom: 28.02.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: Der Bericht des Stadtplanungsamtes \u00fcber die Projektabwicklung im Haushaltsjahr 2006 und den F\u00f6rderantrag f\u00fcr das Programmjahr 2006 wird zur Kenntnis genommen.  Anlagen:[MdSD3] Lage- und Ma\u00dfnahmenplan Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]29.03.2006 Der Magistrat nimmt von dem Bericht Kenntnis und leitet diesen an die Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnisnahme weiter.   Begr\u00fcndungsseite zur Magistratsvorlage VI vom 28.02.2006  Das Hessische F\u00f6rderprogramm Einfache Stadterneuerung , in das Eberstadt S\u00fcd 1997 aufgenommen wurde, wurde im Jahr 1999 in das Bund-L\u00e4nder-Programm Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - die Soziale Stadt \u00fcbergeleitet. F\u00fcr Eberstadt S\u00fcd wurden in beiden F\u00f6rderprogrammen bisher folgende Mittel bewilligt: Programm Einfache Stadterneuerung: 1997 76.693,- EUR (st\u00e4dtischer Anteil: 25.564,- EUR) 1998 142.139,- EUR (st\u00e4dtischer Anteil: 49.595,- EUR) 1999 92.033,- EUR (st\u00e4dtischer Anteil: 36.813,- EUR) Zwischensumme 310.865,- EUR (st\u00e4dtischer Anteil: 111.972,- EUR) Programm Soziale Stadt: 1999 306.775,- EUR (st\u00e4dtischer Anteil: 121.176,- EUR) 2000 511.291,- EUR (st\u00e4dtischer Anteil: 199.915,- EUR) 2001 608.437,- EUR (st\u00e4dtischer Anteil: 246.953,- EUR) 2002 704.600,- EUR (st\u00e4dtischer Anteil: 267.700,- EUR) 2003 1.000.000,- EUR (st\u00e4dtischer Anteil: 385.000,- EUR) 2004 450.000,- EUR (st\u00e4dtischer Anteil: 149.000,- EUR) 2005 600.000,- EUR (st\u00e4dtischer Anteil: 194.000,- EUR) Zwischensumme 3.581.103,- EUR (st\u00e4dtischer Anteil: 1.563.744,- EUR)  Gesamtsumme 4.491.968,- EUR (st\u00e4dtischer Anteil: 1.675.716,- EUR) Abgerufen wurden bisher 1.703.201,61 EUR (Programm Einfache Stadterneuerung: 198.892,54 EUR / Programm Soziale Stadt: 1.504.309,07 EUR) Realisiert wurden die im folgenden aufgef\u00fchrten Projekte: * 1999: Umbau Kita Mittelschneise zum Jugendclub 43.459,57 EUR * 2000: Neugestaltung des Au\u00dfenareals des Cafe BAFF 33.681,90 EUR * 2000: Umbauma\u00dfnahme Eingangsbereich Cafe BAFF 29.160,28 EUR * 2001: Kunstprojekt in einem Durchgang der Hochh\u00e4user 1.506,47 EUR * 2001: Umgestaltung des Schulhofes der Wilhelm-Hauff-Schule 128.743,03 EUR * 2001: Stadtteilerkundung mit Kindern 8.796,82 EUR * 2001: ABM zur Verbesserung des Wohnumfeldes (Sachkosten fortlaufend) 68.485,19 EUR * 2002: Umgestaltung von Erdgeschosszonen zu einem Waschsalon 158.500,48 EUR zzgl. Investitionen der Bauverein AG in H\u00f6he von 97.145,06 EUR * 2002: Partizipative Planung des Spielbereichs Kinderhort Kinderinsel  11.563,46 EUR * 2002: Umgestaltung des Spielbereichs Kindergarten Kinderinsel 1.BA 75.868,35 EUR * 2003: Bau des Sport- und Spielbereichs B\u00e4rbel-Six-Platz 255.000,00 EUR * 2003: Grunderwerb des Areals Grenzallee z. Einrichtung einer Jugendwerkstatt  880.000,00 EUR * 2004: Umgestaltung des Spielbereichs Kinderhort Kinderinsel 2.BA 78.520,88 EUR * 2004: Vorplanung Umbau St\u00e4dtischer Sozialdienst zu einer B\u00fcrger-Servicestelle 14.963,13 EUR * 2004: Umbau der ehemaligen Gastst\u00e4tte Rauchfang zur Stadtteilwerkstatt, zu R\u00e4umen f\u00fcr Gemeinbedarf 60.000,00 EUR zzgl. Investitionen der Bauverein AG / des Caritasverbandes Darmstadt in H\u00f6he von 122.030,00 EUR  1. Modifizierung der Projektabwicklung Der Bewilligungsbescheid des Ministeriums f\u00fcr Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung f\u00fcr das Jahr 2005 vom 12.12.2005 weicht, aufgrund einer generellen Programm\u00fcberzeichnung, in seiner H\u00f6he vom Antrag der Stadt Darmstadt ab. Von beantragten 921.000,00 EUR wurden 600.000,00 EUR bewilligt. F\u00fcr folgende, in der Projektkoordination Soziale Stadt Darmstadt Eberstadt S\u00fcd inhaltlich definierte und vorbereitete sowie mit der Stadtviertelrunde vorabgestimmte Ma\u00dfnahmen stehen im Jahr 2006 bereits bewilligte F\u00f6rdermittel zur Verf\u00fcgung: Laufende Projekte: * Sachkosten ABM zur Verbesserung des Wohnumfeldes (Restmittel) 23.547,35 EUR * Verg\u00fctung f\u00fcr Beauftragte (Stadtteilmanagement, Stadtteilwerkstatt) 150.000,00 EUR * Servicestelle HEGISS 7.250,00 EUR Neue Projekte (ab 2006): * Neugestaltung der Aufenthalts- und Spielbereiche In der Kirchtanne und   Stresemannstra\u00dfe 9-15  40.000,00 EUR  zzgl. Investitionen der Bauverein AG * Umgestaltung des Kirnberger Platzes und Bau einer Concierge 300.000,00 EUR  zzgl. Investitionen der Bauverein AG * Umbau der R\u00e4umlichkeiten des St\u00e4dtischen Sozialdienstes  zu einer B\u00fcrger-Servicestelle, 1.BA 527.000,00 EUR zzgl. Investitionen der Wissenschaftsstadt Darmstadt 392.000,00 EUR f\u00fcr Dach- und Fenstersanierung \u00fcber EG. * Umnutzung der Geb\u00e4ude Grenzallee 4-6 (Jugendwerkstatt und 687.000,00 EUR  gemeinn\u00fctzige Einrichtungen) 1.und 2. BA  zzgl. Eigenmittel der Tr\u00e4ger in H\u00f6he von 1.073.000,00 EUR  Planungen Projekte (ab 2007): * Umnutzung der Geb\u00e4ude Grenzallee 4-6 (Jugendwerkstatt und 285.000,00 EUR  gemeinn\u00fctzige Einrichtungen) 3. BA * Neugestaltung des Au\u00dfenareals der Grenzallee 4-6 342.000,00 EUR * Umbau R\u00e4umlichkeiten des St\u00e4dtischen Sozialdienstes  zu einer B\u00fcrger-Servicestelle 3.OG, 2.BA 123.000,00 EUR  2. Bericht \u00fcber den F\u00f6rderantrag 2006 F\u00fcr das Programmjahr 2006 werden 938.000,00 EUR an F\u00f6rdermitteln beantragt, der st\u00e4dtische Anteil betr\u00e4gt voraussichtlich 304.705,50 EUR (32,45 % analog zu 2005). 382.000,00 EUR dieser Mittel waren bereits in den F\u00f6rderantr\u00e4gen 2004 / 2005 enthalten, aufgrund der bislang nicht erfolgten Bewilligungen werden diese erneut beantragt. Die st\u00e4dtische Komplement\u00e4rfinanzierung hierf\u00fcr war bereitgestellt. Im Falle einer Genehmigung des F\u00f6rderantrages sind die weiteren st\u00e4dtischen Komplement\u00e4rmittel den im MIP f\u00fcr 2007 und 2008 vorgesehenen Raten zu entnehmen. Die Ma\u00dfnahmen, die dem F\u00f6rderantrag 2006 zugrunde liegen, gliedern sich auf in folgende Positionen: I. Planungen und Untersuchungen Fortschreibung und plakative Aufarbeitung des st\u00e4dtebaulichen Leitbildes Eberstadt S\u00fcd 30.000,00 EUR II. Ordnungsma\u00dfnahmen Au\u00dfenareal Grenzallee 342.000,00 EUR III. Bauma\u00dfnahmen Modernisierung Liegenschaften Grenzallee, 3. BA 285.000,00 EUR B\u00fcrger-Servicestelle, 3. Obergeschoss, 2. BA 123.000,00 EUR IV. Sonstige Ma\u00dfnahmen HEGISS Servicestelle  8.000,00 EUR V. Beauftragte Stadtteilwerkstatt / Stadtteilmanagement  150.000,00 EUR Gesamt 938.000,00 EUR  Zu den baulichen Ma\u00dfnahmen werden gesonderte Beschl\u00fcsse eingeholt.  Der Dezernent II:  Der Dezernent VI:   Wolfgang Glenz  Dipl.-Ing. Dieter Wenzel B\u00fcrgermeister   Stadtrat [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-11%7C22802100178%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-11%7C22802100178%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Mag-11%7C20203100184%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Mag-11","number":"196","name":"Einsatz eines kommunalen Pavement.Management-Systems (Systematische Stra\u00dfenerhaltung) f\u00fcr das Stra\u00dfennetz der Wissenschaftsstadt Darmstadt\r\nhier: Fortschreibung der Priorit\u00e4tenliste","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/210","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Mag-11%7C20203100184%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 196","fileName":"be_20203100184_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":13893,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 21.03.2006 Dezernat VI an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: Stra\u00dfenverkehrsamt    Vorlage-Nr. 2006/0183 Magistratsbeschluss-Nr. 196 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss Dezernat II Dezernat VI  OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: II VI 66 20 Stvv. Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Einsatz eines kommunalen Pavement.Management-Systems (Systematische Stra\u00dfenerhaltung) f\u00fcr das Stra\u00dfennetz der Wissenschaftsstadt Darmstadt hier: Fortschreibung der Priorit\u00e4tenliste Vorlage vom: 02.03.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: 1. Der Magistrat nimmt vom Bericht des Stra\u00dfenverkehrsamtes Kenntnis und stimmt den in der Begr\u00fcndung dargestellten Ma\u00dfnahmen zu. 2. Daf\u00fcr werden im Haushaltsjahr 2006 unter der neu einzurichtenden Haushaltsstelle 02.6300 001.960705 Stra\u00dfenbausanierungsprogramm 2006 Mittel in H\u00f6he von 280.000,-- Euro bereitgestellt. Die Deckung erfolgt durch nicht mehr ben\u00f6tigte Haushaltsausgabereste, die der allgemeinen R\u00fccklage zugef\u00fchrt wurden und dieser im Haushaltsjahr 2006 wieder zu entnehmen sind. Die erforderlichen Einplanungen werden im 1. Nachtragshaushalt 2006 ber\u00fccksichtigt. 3. Das Stra\u00dfenverkehrsamt wird erm\u00e4chtigt, nach Magistratsbeschluss mit dem Vergabeverfahren zu beginnen.  Anlagen:[MdSD3]  Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]29.03.2006 Der Magistrat nimmt Kenntnis und stimmt zu.    Begr\u00fcndungsseite zur Magistratsvorlage vom 02.03.2006 Begr\u00fcndung Unter Bezug auf den Grundsatzbeschluss f\u00fcr die Auflage eines Stra\u00dfensanierungs-programms (Magistratsbeschluss 0617 vom 17.09.2003 sowie Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 30.09.2003) werden im Haushaltsjahr 2006 folgende Stra\u00dfenbauma\u00dfnahmen zur Realisierung vorgeschlagen: 1. Neue Deckschicht in der Heinrichstra\u00dfe mit   150.000,-- Euro Kreuzungsbereich der Nieder-Ramst\u00e4dter Stra\u00dfe bis Einm\u00fcndung Beckstra\u00dfe 2. Donnersbergring / Bessunger Stra\u00dfe    50.000,-- Euro Kreuzungsbereich Erneuerung der Binder- und Deckschicht 3. Restabwicklung Donnersbergring / Landskronstra\u00dfe   80.000,-- Euro   280.000,-- Euro Diese Ma\u00dfnahmen werden finanziert aus nicht mehr ben\u00f6tigten Haushaltsausgabe-resten folgender Ma\u00dfnahmen: 1. 02.6300 001.960161 - Ausbau der Niersteiner Stra\u00dfe  162.800,-- Euro 2. 02.6300 001.960174 - Ausbau der Ingelheimer Stra\u00dfe     2.700,-- Euro 3. 02.6300 001.960620 - Ausbau des Zeissweges      17.600,-- Euro 4. 02.6600 001.960040 - Radweg Jagdschloss Kranichstein 107.200,-- Euro 5. 02 6300 001.960018 - Tunnel Wilhelminenstra\u00dfe    3.900,-- Euro - elektrische Betriebsr\u00e4ume 294.200,-- Euro  Die Reste werden der allgemeinen R\u00fccklage zugef\u00fchrt und im Haushalt 2006 zur Finanzierung der o. a. Ma\u00dfnahmen wieder entnommen. Die haushaltsm\u00e4\u00dfige Umsetzung erfolgt im 1. Nachtragshaushalt 2006. Darmstadt, 02.03.2006 VI-66/3.L/S1-ha  Der Dezernent II Der Dezernent VI  Wolfgang Glenz Dipl.-Ing. Dieter Wenzel B\u00fcrgermeister Stadtrat [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-11%7C20203100184%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-11%7C20203100184%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Mag-11%7C20303100189%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Mag-11","number":"197","name":"Baugebiet E 44\r\nEntw\u00e4sserungstechnische Erschlie\u00dfung\r\nKosten: 1,4 Mio. 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Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: II 66 III BE VI 20 Stvv. 67 Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Baugebiet E 44 Entw\u00e4sserungstechnische Erschlie\u00dfung Kosten: 1,4 Mio. Euro Vorlage vom: 07.03.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: 1. Der Magistrat stimmt dem Bau der entw\u00e4sserungstechnischen Erschlie\u00dfung f\u00fcr das Baugebiet E 44 nach Pl\u00e4nen des Stra\u00dfenverkehrsamtes zu. 2. Die Finanzierung der Ma\u00dfnahme erfolgt \u00fcber die Haushaltsstelle 02.7000001.960544 (Entw\u00e4sserung Baugebiet E 44). 3. Bei den Beratungen zum Haushalt 2007 sind auf der Haushaltsstelle 02.7000001.960544 523.000,00 Euro kassenwirksam als letzte Baurate einzustellen.  Anlagen:[MdSD3] Lageplan Heinrich-Delp-Nord / Heinrich-Delp-S\u00fcd Lageplan Steigertsweg Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]29.03.2006 Der Vorlage wird zugestimmt.   Begr\u00fcndungsseite zur Magistratsvorlage vom 07. M\u00e4rz 2006  Begr\u00fcndung:  Das geplante Erschlie\u00dfungsgebiet Am Wolfhartweg in Darmstadt-Eberstadt umfasst eine Gesamtfl\u00e4che von 27,2 ha. Begrenzt wird dieser Bereich von der Heinrich-Delp-Stra\u00dfe im Westen und dem Steigertsweg im S\u00fcden. Unter besonderer Ber\u00fcck-sichtigung der Belange des Landschafts- und Naturschutzes ist die Schaffung von ca. 240 Wohneinheiten vorgesehen, die \u00fcberwiegend als 1- und 2-Familienh\u00e4user realisiert werden sollen. Der Bebauungsplan wird dazu in die Abschnitte Heinrich-Delp-Nord, Heinrich-Delp-S\u00fcd und Steigertsweg unterteilt. Die im Baugebiet geplante Kanalisation dient prim\u00e4r der Ableitung des auf den privaten Grundst\u00fccken anfallenden Schmutzwassers. Zus\u00e4tzlich kommt es vereinzelt zur Einleitung von Regenwasser im Bereich der Wohnwege (Sp\u00fclzwecke) und an topographischen Zwangspunkten. Das Schmutzwasser wird in die vorhandenen Kanal der Heinrich-Delp-Stra\u00dfe und des Steigertsweges eingeleitet. Aus dem Bauabschnitt Heinrich-Delp-Nord gelangt das Abwasser \u00fcber den Kanal der Sophienstra\u00dfe zur Heinrich-Delp-Stra\u00dfe. Der Bauabschnitt Heinrich-Delp-S\u00fcd einw\u00e4ssert \u00fcber die Kanalisation der Fritz-Glenz-Stra\u00dfe und der Thomasstra\u00dfe, die Wohnwege im s\u00fcd\u00f6stlichen Bereich Steigertsweg direkt in den Kanal dieser Stra\u00dfe. Die Abwasserkan\u00e4le werden \u00fcberwiegend aus Steinzeugrohren hergestellt (Hochlastreihe). Im \u00f6stlichen Bereich des Steigertsweges sind PEHD-Rohre vorgesehen, da hier die Kanalisation in unmittelbarer N\u00e4he zu einem Graben verl\u00e4uft. Der bestehende Kanal in der Thomasstra\u00dfe (DN 250) wird gegen ein Profil DN 400 ausgetauscht. Alle anderen Kan\u00e4le im Baugebiet erhalten die Dimension DN 300. Die geplanten Schachtbauwerke sind aus Stahlbetonfertigteilen mit geklinkerten Auftritten und Gerinnen herzustellen. Die Hausanschl\u00fcsse an die geplante Kanalisation werden entsprechend dem Gel\u00e4ndeverlauf an den Tiefpunkten der einzelnen Grundst\u00fccke erstellt. Das auf den privaten Fl\u00e4chen anfallende Niederschlagswasser soll als Brauchwasser genutzt werden. Das \u00fcbersch\u00fcssige Wasser und das Regenwasser aus \u00f6ffentlichen Fl\u00e4chen ist in Mulden und Rigolen zu versickern. Dazu sind neben den privaten Versickerungsanlagen auch \u00f6ffentliche Einrichtungen vorgesehen. Das \u00f6ffentliche Versickerungssystem erh\u00e4lt keine Entlastungsm\u00f6glichkeit zur Kanalisation. Im Bedarfsfall entlasten diese Anlagen in speziell daf\u00fcr vorgesehene Endmulden. Das Regenwasser wird auch hier unter Ausnutzung der Reinigungsleistung der belebten oberen Bodenschicht versickert. Der maximale Aufstau in den Mulden liegt bei 0,30 m. Im Bauabschnitt Heinrich-Delp-Nord wird auf die Endmulde verzichtet. Eine Gestaltung der Anlage \u00f6stlich des vorgesehenen Spielplatzes w\u00fcrde einen zu tiefen Einschnitt in den vorhandenen Gel\u00e4ndeverlauf darstellen. Als Ausgleich daf\u00fcr wird die Endmulde im Bauabschnitt Heinrich-Delp-S\u00fcd entsprechend vergr\u00f6\u00dfert. Die Endmulde im s\u00fcdlichen Bereich des Baugebietes wird zwischen den beiden Wohnwegen Buntspechtweg und Steinkauzweg hergestellt. Aufgrund der L\u00e4ngsneigung des Boskoopsweges wird \u00f6stlich davon eine weitere Mulde notwendig, in die das Regenwasser dieser Stra\u00dfe eingeleitet werden kann.       ... Die einzelnen Mulden sind kaskadenf\u00f6rmig angeordnet oder durch offene Gerinne miteinander verbunden. Bei einer entsprechenden Pflege sind die geplanten Mulden zur Versickerung von Regenwasser aus einem 10-j\u00e4hrigen Regenereignis geeignet. Die B\u00f6schungen im Bereich der Zul\u00e4ufe zu den Versickerungsmulden werden hydraulisch g\u00fcnstig profiliert und zur Verhinderung von Erosion befestigt. Kostenberechnung Baustelleneinrichtung    50.000,-- Euro Erdarbeiten    380.000,-- Euro Verbauarbeiten    40.000,-- Euro Wasserhaltung    30.000,-- Euro Rohrlieferung und -verlegung  330.000,-- Euro Sch\u00e4chte     70.000,-- Euro Versickerungsanlagen    60.000,-- Euro Netto Summe   960.000,-- Euro + 16 % MwSt.    153.600,-- Euro Brutto Bausumme       1.113.600,-- Euro + Planung, Bauleitung                         140.000,-- Euro + Unvorhergesehenes, zur Rundung       146.400,-- Euro  ( 3 % MwSt. Erh\u00f6hung)    GESAMTKOSTEN     1.400.000,-- Euro  Zur Finanzierung der Bauma\u00dfnahme sind auf der Haushaltsstelle 02.7000001.960544 - Entw\u00e4sserung Baugebiet E44 im Haushaltsjahr 2006 700.000,-- Euro kassenwirksam, sowie eine VE von 523.000,-- Euro kassenwirksam 2007 eingeplant. Bei den Beratungen zum Haushalt 2007 sind auf der o. g. Haushaltsstelle 523.000,-- Euro kassenwirksam als letzte Baurate einzustellen. Mit den Bauarbeiten im Abschnitt Heinrich-Delp-Nord und Steigertsweg soll Ende 2006 begonnen werden. Als Bauzeit werden 6 Monate veranschlagt. Die Erschlie\u00dfungsarbeiten im Abschnitt Heinrich-Delp-S\u00fcd k\u00f6nnen erst nach Kl\u00e4rung strittiger Punkte im Umlegungsverfahren begonnen werden.  Darmstadt, 07.03.2006 VI-66/2 K 2544E-Bu-Wg Nst. 2834  Der Dezernent II  Der Dezernent III  Der Dezernent  Wolfgang Glenz  Klaus Feuchtinger  Dipl.-Ing. Dieter Wenzel B\u00fcrgermeister  Stadtrat  Stadtrat [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. ?? ?? ?? ?? 2\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-11%7C20303100189%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-11%7C20303100189%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Mag-11%7C20703100192%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Mag-11","number":"198","name":"F\u00f6rderprogramm 'Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - die Soziale Stadt', Kranichstein\r\nModifizierung der Projektabwicklung und F\u00f6rderantrag 2006","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/48","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Mag-11%7C20703100192%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 198","fileName":"be_20703100192_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":20214,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 21.03.2006 Dezernat VI   an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: Stadtplanungsamt    Vorlage-Nr. 2006/0191 Magistratsbeschluss-Nr. 198 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss Dezernat II  OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: II 61 VI 50 BA 51 Stvv. 20 Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: F\u00f6rderprogramm Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - die Soziale Stadt , Kranichstein Modifizierung der Projektabwicklung und F\u00f6rderantrag 2006 Vorlage vom: 07.03.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: Der Bericht des Stadtplanungsamtes \u00fcber die Projektabwicklung im Haushaltsjahr 2006 und den F\u00f6rderantrag f\u00fcr das Programmjahr 2006 wird zur Kenntnis genommen.  Anlagen:[MdSD3] Lage- und Ma\u00dfnahmenplanLage- und Ma\u00dfnahmenplan Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]29.03.2006 Der Magistrat nimmt von der Vorlage Kenntnis und leitet diese an die Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnisnahme weiter.   Berichtseite zur Magistratsvorlage VI vom 07.03.2006 Der Stadtteil Kranichstein wurde im Jahr 2000 in das Bund-L\u00e4nder-Programm Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - die Soziale Stadt aufgenommen. F\u00fcr Kranichstein wurden bisher folgende Mittel bewilligt: 2000 511.291,-- EUR (st\u00e4dtischer Anteil: 199.915,-- EUR) 2001 511.291,-- EUR (st\u00e4dtischer Anteil: 207.584,-- EUR) 2002 744.600,-- EUR (st\u00e4dtischer Anteil: 282.700,-- EUR) 2003 800.000,-- EUR (st\u00e4dtischer Anteil: 308.000,-- EUR) 2004 705.000,-- EUR (st\u00e4dtischer Anteil: 233.000,-- EUR) 2005 500.000,-- EUR (st\u00e4dtischer Anteil: 162.000,-- EUR) Gesamtsumme 3.772.182,-- EUR (st\u00e4dtischer Anteil: 1.393.199,-- EUR)  Abgeschlossen wurden die Ma\u00dfnahmen: * 2002: Umgestaltung des Schulhofes Erich K\u00e4stner-Schule / Spielstationen 250.000,00 EUR * 2003: Spielraumgestaltung Solit\u00e4r  17.800,00 EUR * 2003: Umgestaltung der Gr\u00fcnanlage Brentanosee 1. BA 188.000,00 EUR * 2004: Sanierung Jugendklub Kranichstein 1. BA 100.000,00 EUR * 2004: Rahmenplanung Schlepperpr\u00fcffeld 8.000,00 EUR * 2004: Vorentwurf Umgestaltung Au\u00dfengel\u00e4nde Hort J\u00e4gertorstra\u00dfe 6.650,00 EUR * 2006: Erwerb Gemeinbedarfseinrichtung Shark s Gym 137.000,00 EUR * 2006: Bau des Jugendcafes 700.000,00 EUR * 2006: Umgestaltung Brentanoanlage 2. BA 188.000,00 EUR  1. Modifizierung der Projektabwicklung Der Bewilligungsbescheid des Ministeriums f\u00fcr Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung f\u00fcr das Jahr 2005 vom 15.12.2005 weicht in seiner H\u00f6he vom Antrag der Stadt Darmstadt ab. Von beantragten 820.000,00 EUR wurden 500.000,00 EUR bewilligt. Hieraus ergibt sich eine Modifizierung der geplanten Projekte f\u00fcr das Jahr 2006. Die \u00c4nderungen wurden durch das Stadtplanungsamt, die Sozialverwaltung, die Projektkoordination Soziale Stadt Darmstadt Kranichstein und die zust\u00e4ndigen Stadtteilgremien (AG Soziale Stadt, Stadtteilrunde) inhaltlich definiert und abgestimmt. Danach m\u00fcssen die im folgenden aufgef\u00fchrten Projekte erneut beantragt werden (s. Punkt 2):  * Herstellung von Orten f\u00fcr Jugendliche 2. BA * Umsetzung der Ergebnisse einer Planungswerkstatt Stadtteilentwicklung * Umgestaltung von M\u00fcllsammelpl\u00e4tzen im \u00f6ffentlichen Raum 2. BA * Umsetzung der Ergebnisse Imagekampagne  F\u00fcr folgende z.T. bereits begonnene Ma\u00dfnahmen stehen im Jahr 2006 bereits bewilligte F\u00f6rdermittel zur Verf\u00fcgung: Laufende Projekte: * Umgestaltung Au\u00dfengel\u00e4nde Hort J\u00e4gertorstra\u00dfe 188.000,00 EUR * Ballfanggitter Bolzplatz Mei\u00dfnerweg 28.000,00 EUR * Sanierung des Jugendklubs 2. BA 100.000,00 EUR * Sachkosten ABM zur Verbesserung des Wohnumfeldes (Restmittel) 6.836,23 EUR * Modernisierungszuschuss Fasaneriezentrum 1. BA 50.000,00 EUR * Kosten HEGISS Servicestelle 7.250,00 EUR * Beauftragte (Stadtteilmanagement / Stadtteilwerkstatt) 150.000,00 EUR  Neue Projekte: * Vorbereitung einer Planungswerkstatt 10.000,00 EUR * Planungen Mieterg\u00e4rten / Internationale G\u00e4rten 10.000,00 EUR * Rahmenplanung Teil 1 30.000,00 EUR * Planung Teilrealisierung Schlepperpr\u00fcffeld 1. BA - Teil 1 30.000,00 EUR * Herstellung von Orten f\u00fcr Jugendliche 1. BA 13.000,00 EUR * Parkplatz Hort J\u00e4gertorstra\u00dfe 7.000,00 EUR * M\u00fcllsammelpl\u00e4tze 1. BA 23.000,00 EUR * Modernisierungszuschuss Fasaneriezentrum 2. BA 51.000,00 EUR * Modernisierungszuschuss Geschosswohnungsbauten 64.000,00 EUR * \u00d6ffentlichkeitsarbeit / Imagekampagne 16.000,00 EUR * Umgestaltung des Schlepperpr\u00fcffeldes 1. BA - Teil 1 265.000,00 EUR Mit den bereits bewilligten Jahresscheiben k\u00f6nnen ab 2007 folgende Projekte realisiert werden: * Rahmenplanung Teil 2 30.000,00 EUR * Umgestaltung Gr\u00fcnanlage Grundstra\u00dfe 40.000,00 EUR * Verbesserung im Wohnumfeld Bartningstra\u00dfe 60.000,00 EUR * Verbesserung der Erschlie\u00dfung des Naherholungsgebietes 50.000,00 EUR * Umgestaltung des Schlepperpr\u00fcffeldes 1. BA - Teil 2 135.000,00 EUR  2. Bericht \u00fcber den F\u00f6rderantrag f\u00fcr das Programmjahr 2006 F\u00fcr das Programmjahr 2006 wurden am 23.02.2006 F\u00f6rdermittel in H\u00f6he von 800.000,00 EUR beantragt, der st\u00e4dtische Anteil betr\u00e4gt voraussichtlich 259.600,00 EUR (32,45 % analog zu 2005). Im Falle einer Bewilligung des F\u00f6rderantrages sind die st\u00e4dtischen Komplement\u00e4rmittel den im MIP f\u00fcr 2007 und 2008 vorgesehenen Raten zu entnehmen. Die Ma\u00dfnahmen, die dem F\u00f6rderantrag 2006 zugrunde liegen, gliedern sich wie folgt auf: I. Planungen und Untersuchungen  keine  II. Ordnungsma\u00dfnahmen Umgestaltung Gr\u00fcnanlage Brentanosee 3. BA 68.000,00 EUR Umsetzung der Ergebnisse der Planungswerkstatt Stadtteilentwicklung 60.000,00 EUR  Umgestaltung des Schlepperpr\u00fcffeldes 1. BA - Teil 3 23.000,00 EUR  ABM Wohnumfeld Sachkosten - 2. Phase 25.000,00 EUR Umgestaltung von M\u00fcllsammelpl\u00e4tzen im \u00f6ffentlichen Raum 2. BA 20.000,00 EUR Herstellung von Orten f\u00fcr Jugendliche 2. BA 20.000,00 EUR III. Bauma\u00dfnahmen Jugendcaf\u00e9 - L\u00fcftungsanlage 30.000,00 EUR Umgestaltung Eingangsbereiche Geschosswohnungsbauten 85.000,00 EUR Sanierungszuschuss Umnutzung des VDEW-Geb\u00e4udes 250.000,00 EUR IV. Sonstige Ma\u00dfnahmen Umsetzung von Ergebnissen der Imagekampagne 50.000,00 EUR \u00d6ffentlichkeitsarbeit 10.000,00 EUR HEGISS Servicestelle  9.000,00 EUR V. Beauftragte Stadtteilwerkstatt / Stadtteilmanagement  150.000,00 EUR Gesamtsumme 800.000,00 EUR Zu den baulichen Ma\u00dfnahmen werden gesonderte Beschl\u00fcsse eingeholt.  Zur F\u00f6rderung der Bewohner/innenbeteiligung und Unterst\u00fctzung der Arbeit der Stadtteilwerkstatt, wird die Magistratvorlage nach Beschlussfassung zur Information der Bewohner/innen in der Stadtteilwerkstatt ausgelegt.  Darmstadt, den 7. M\u00e4rz 2006-03-07 VI-61.1 sa-ci           Nst. 3641  Der Dezernent II: Der Dezernent VI:   Wolfgang Glenz Dipl.-Ing. Dieter Wenzel B\u00fcrgermeister  Stadtrat  [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-11%7C20703100192%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-11%7C20703100192%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Mag-11%7C21003100203%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Mag-11","number":"199","name":"Beauftragung des Zentrum f\u00fcr integrierte Verkehrssysteme (ZIV) mit der Weiterf\u00fchrung der Untersuchung zur Qualit\u00e4tssicherung an Lichtsignalanlagen und Ausgaben in H\u00f6he von 110.000,-- Euro bei der HHSt. 02.6300 001 960 009 'Optimierung und Qualit\u00e4tssicherung an Lichtsignalanlagen'","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/218","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Mag-11%7C21003100203%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 199","fileName":"be_21003100203_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":39381,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 23.03.2006 Dezernat VI an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: Stra\u00dfenverkehrsamt    Vorlage-Nr. 2006/0202 Magistratsbeschluss-Nr. 199 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss Dezernat II Dezernat III Dezernat VI  OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: II 66 III 61 VI 32 Stvv. 20 Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Beauftragung des Zentrum f\u00fcr integrierte Verkehrssysteme (ZIV) mit der Weiterf\u00fchrung der Untersuchung zur Qualit\u00e4tssicherung an Lichtsignalanlagen und Ausgaben in H\u00f6he von 110.000,-- Euro bei der HHSt. 02.6300 001 960 009 Optimierung und Qualit\u00e4tssicherung an Lichtsignalanlagen  Vorlage vom: 10.03.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: 1. Der Beauftragung des ZIV mit der Weiterf\u00fchrung der Untersuchung zur Optimierung und Qualit\u00e4tssicherung an Lichtsignalanlagen wird zugestimmt. 2. Im 1. Nachtrag 2006 werden auf der HHSt. 02.6300 001 960 009 VKZ Optimierung und Qualit\u00e4tssicherung an Lichtsignalanlagen Mittel in H\u00f6he von 110.000,-- Euro bereitgestellt.   Die Mehrausgabe wird durch Einsparungen beim HH-Ansatz 2006 bei der HHSt.   02.6600 001 960 043 B 42 - Nordumgehung gedeckt.  Anlagen:[MdSD3]  Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]29.03.2006 Der Vorlage wird zugestimmt.    Begr\u00fcndungsseite zur Magistratsvorlage vom 10.03.2006 Begr\u00fcndung: Die Stadt Darmstadt hat eine gro\u00dfe Bedeutung als Quelle und Ziel \u00fcberregionaler, regionaler und lokaler Verkehrsstr\u00f6me. Kennzeichnend f\u00fcr das Verkehrsgeschehen in der Stadt Darmstadt ist daher eine relativ hohe Belastung mit Zielverkehr und Quell-verkehr auf dem Hauptverkehrsstra\u00dfennetz. Dar\u00fcber hinaus existiert in der Stadt Darmstadt ein relativ dichtes Netz des \u00d6ffentlichen Personennahverkehrs. Daraus resultieren erh\u00f6hte Anforderungen an eine optimierte Steuerung der in der Zust\u00e4ndig-keit der Stadt Darmstadt befindlichen 115 Lichtsignalanlagen an Knotenpunkten sowie 48 Fu\u00dfg\u00e4ngerschutzanlagen. Zur Bew\u00e4ltigung der Steuerungsaufgabe bedient sich die Stadt Darmstadt einer hierarchisch gegliederten Systemarchitektur. Kennzeichen der Lichtsignalsteuerung sind das Vorhandensein mehrerer zeitplanabh\u00e4ngig geschalteten Signalprogramme mit verkehrsabh\u00e4ngigen Funktionen und eine alle wichtigen Verbindungen weitgehend abdeckende streckenbezogene Koordinierung. Dem \u00d6PNV werden zur Beschleunigung an den Lichtsignalanlagen Eingriffsm\u00f6glichkeiten gew\u00e4hrt, die ihn gegen\u00fcber anderen Verkehrsteilnehmergruppen bevorzugen. In j\u00fcngerer Zeit wird in der Fachwelt immer h\u00e4ufiger die Qualit\u00e4tssicherung von Knotenpunkten mit Lichtsignalanlagen diskutiert. Sie soll dazu beitragen, dass die Lichtsignalsteuerung dauerhaft ihre wesentlichen Aufgaben der Verbesserung der Verkehrssicherheit sowie die Gew\u00e4hrleistung einer hohen Qualit\u00e4t des Verkehrsablaufs erf\u00fcllen kann. Die Stadt Darmstadt hat die vorliegende Untersuchung in Auftrag gegeben, um eine solche \u00dcberpr\u00fcfung f\u00fcr die in ihrem Zust\u00e4ndigkeitsbereich liegenden lichtsignalgeregelten Knotenpunkte durchf\u00fchren zu lassen. Dabei wurden zun\u00e4chst die Unfall-statistiken aller Knotenpunkte ausgewertet, um Schwerpunkte, strukturelle Auff\u00e4llig-keiten und urs\u00e4chliche Zusammenh\u00e4nge des Unfallgeschehens zu identifizieren. Aufbauend auf den Ergebnissen der Unfalluntersuchung wurden zehn Knotenpunkte detailliert betrachtet. Dabei wurde nicht nur die Qualit\u00e4t des Verkehrsablaufs bewertet und Verbesserungsma\u00dfnahmen an den Knotenpunkten identifiziert, sondern auch die organisatorischen und technischen Voraussetzungen sowie die grunds\u00e4tzlichen strategischen Festlegungen der Lichtsignalsteuerung in Darmstadt betrachtet. Um ein erw\u00fcnschtes Niveau der erbrachten Qualit\u00e4t, also im Verkehrsgeschehen am Knotenpunkt zu erreichen, muss die Lichtsignalsteuerung bestimmten Anforderungen gen\u00fcgen. Gegenstand der Qualit\u00e4tsbewertung sind somit auch die konzeptionellen und technischen Voraussetzungen der Lichtsignalsteuerung am Knotenpunkt. Diese be-ziehen die \u00fcbergeordneten planerischen und strategischen Festlegungen, z.B. die Fragestellung der Bevorrechtigung des \u00d6PNV, ein. Aus der umfassenden Betrachtung der Anlagenqualit\u00e4t und der Umsetzung der Steuerung im Verkehrsablauf k\u00f6nnen M\u00e4ngel und Ma\u00dfnahmen zur Beseitigung ihrer Ursachen identifiziert werden. Dabei k\u00f6nnen die Handlungsempfehlungen planerische Hinweise, \u00c4nderungen in der Knoten-punktgestaltung oder Anpassungen in den Steuerungsprozessen umfassen. Die Unfalluntersuchung stellt eine vorbereitende und grundlegende T\u00e4tigkeit f\u00fcr die eigentliche Qualit\u00e4ts\u00fcberpr\u00fcfung und Qualit\u00e4tssicherung dar. Die in der vorliegenden Untersuchung f\u00fcr 104 Knotenpunkte durchgef\u00fchrte Auswertung der Unfallstatistiken umfasst rund 4100 Unf\u00e4lle eines Untersuchungszeitraums von f\u00fcnf Jahren. F\u00fcr jeden Knotenpunkt wurde das Unfallgeschehen hinsichtlich der Anzahl der Unf\u00e4lle, der Unfallschwere sowie bestimmter charakteristischer Merkmale wie Unfallbeteiligte, Unfallzeitpunkt und Unfalltyp aufbereitet. F\u00fcr die detaillierte Untersuchung wurden gemeinsam die folgenden zehn Knoten-punkte ausgew\u00e4hlt, die sich hinsichtlich ihres Anforderungsprofils sowie der Struktur des Unfallaufkommens unterscheiden: A 4 Rheinstra\u00dfe - Kasinostra\u00dfe - Neckarstra\u00dfe A 8 Frankfurter Stra\u00dfe - Kasinostra\u00dfe - Rh\u00f6nring A 10 Kasinostra\u00dfe - Pallaswiesenstra\u00dfe A 15 Heidelberger Stra\u00dfe - R\u00fcdesheimer Stra\u00dfe - Landskronstra\u00dfe A 23 Kasinostra\u00dfe - Bleichstra\u00dfe A 34 Landgraf-Georg-Stra\u00dfe - Holzstra\u00dfe - Am Schlossgraben A 41 Haardtring - Eschollbr\u00fccker Stra\u00dfe A 57 Haardtring - R\u00fcdesheimer Stra\u00dfe - Moltkestra\u00dfe (Danziger Platz) A 67 Nieder-Ramst\u00e4dter Stra\u00dfe - Klappacher Stra\u00dfe - B\u00f6llenfalltorweg A 88 Karlsruher Stra\u00dfe - Pfungst\u00e4dter Stra\u00dfe Die Knotenpunkte wurden unter Anwendung der entwickelten Hilfsmittel im Zeitraum von August 2001 bis Februar 2002 beobachtet, die relevanten Informationen des Ver-kehrsablaufs und der Knotenpunktgestaltung erhoben und die Qualit\u00e4tsbewertung bezogen auf die einzelnen Verkehrsteilnehmergruppen f\u00fcr die morgendliche und nachmitt\u00e4gliche Verkehrsspitzenzeit dargestellt. Die Ma\u00dfnahmenvorschl\u00e4ge, die sich aus der Anwendung der Wissensbasis ergeben, wurden dokumentiert und kommen-tiert und abschlie\u00dfend die resultierenden Handlungsempfehlungen einschlie\u00dflich einer Absch\u00e4tzung ihrer Wirksamkeit und ihrer Kosten dargelegt. Zusammenfassende Beurteilung Die Untersuchungen haben ergeben, das die Lichtsignalsteuerung insgesamt eine gute Qualit\u00e4t des Verkehrsablaufs gew\u00e4hrleistet. Empfehlungen zur Verbesserung beziehen sich auf die Feinabstimmung zwischen den unterschiedlichen Anforderungen, die jedoch von grunds\u00e4tzlichen verkehrspolitischen Festlegungen zur Priorisierung der Verkehrsteilnehmergruppen abh\u00e4ngen. Auf der Grundlage \u00fcbereinstimmender Beobachtungen an den ausgew\u00e4hlten Knoten-punkten k\u00f6nnen die folgenden Aussagen \u00fcber die Lichtsignalsteuerung in Darmstadt getroffen werden: An den untersuchten Knotenpunkten kann der Lichtsignalsteuerung hinsichtlich der Leistungsf\u00e4higkeit und der Qualit\u00e4t des Verkehrsablaufs ein hohes Qualit\u00e4tsniveau bescheinigt werden. Gerade die hoch belasteten Knotenpunkte weisen eine effiziente Abwicklung starker Verkehrsstr\u00f6me auf. Hier erm\u00f6glichen die angewendeten verkehrs-abh\u00e4ngigen Steuerungsverfahren bereits eine weitreichende Flexibilit\u00e4t. Diese ist jedoch auf Grund der hohen Verkehrsbelastungen gerade an besonders wichtigen Knotenpunkten bei zunehmender Anlagenauslastung mehr und mehr eingeschr\u00e4nkt, da dann alle Verkehrsstr\u00f6me eine maximale Gr\u00fcnzeitanforderung in Anspruch nehmen. Bei Anlagen mit sehr hoher Auslastung k\u00f6nnen Verkehrsprobleme auftreten, obwohl die verkehrstechnischen Steuerungsparameter wie Zwischenzeiten, Zeitl\u00fccken, Detektorabst\u00e4nde in der Regel so gew\u00e4hlt sind, dass keine ungenutzten Zeitreserven beobachtet werden. Die Ursachen f\u00fcr die \u00dcberlastungen sind daher \u00fcberwiegend auf verkehrsplanerische und st\u00e4dtebauliche Rahmenbedingungen zur\u00fcckzuf\u00fchren. Dabei bestehen h\u00e4ufig Beschr\u00e4nkungen hinsichtlich des Fl\u00e4chenangebots, die eine Vergr\u00f6\u00dferung der Anzahl der Fahrstreifen im Zufluss und Abfluss nicht zulassen oder die Einrichtung ausreichend langer Abbiegefahrstreifen verhindern. Als eine Ursache f\u00fcr \u00dcberlastungszust\u00e4nde ist das Fehlen einer Ost-West-Umfahrung mit der Folge ent-sprechend hoher Schwerverkehrsanteile anzusehen. Insbesondere bei kurzen Frei-gabezeiten treten durch Lastkraftwagen erhebliche Kapazit\u00e4tsverluste auf. F\u00fcr den \u00d6PNV kann den Beobachtungen zufolge und nach Aussagen des Verkehrsbe-triebs an allen Knotenpunkten eine zufriedenstellende Situation attestiert werden. In der Regel werden die Steuerungsziele und eine wirksame Beschleunigung erreicht. H\u00e4ufig sind M\u00e4ngel in der wegweisenden Beschilderung festzustellen. Diese reichen von der Verwendung von Tabellenwegweisern als Vorwegweiser, aus denen die Fahr-streifenaufteilung gerade vor gro\u00dffl\u00e4chigen Knotenpunkten nicht erkannt werden kann, \u00fcber die mangelnde \u00dcbereinstimmung der in Vorwegweiser und Hauptwegweiser verwendeten Zielbegriffe bis hin zu einer Vielzahl von zus\u00e4tzlichen, erst im Knoten-punktquerschnitt angeordneten Zusatzwegweisern in Pfeilform. An zentralen Knoten-punkten sind h\u00e4ufig umfangreiche Wegweiserb\u00e4ume aus Richtungspfeilen ange-bracht, die schwer zu erfassen sind und zudem in der Regel keine Information \u00fcber die Geradeausfahrtrichtung geben k\u00f6nnen. Empfehlungen zu strategischen Festlegungen und generellen Ma\u00dfnahmen an den Knotenpunkten. Mikroskopische Steuerung Es ist davon auszugehen, dass auch zuk\u00fcnftig die Verkehrsbelastungen weiter steigen werden. Gleichzeitig sind die Spielr\u00e4ume f\u00fcr eine wesentliche Erweiterung der Ver-kehrsinfrastruktur durch den Neubau von Stra\u00dfen auf Grund mangelnder Fl\u00e4chenver-f\u00fcgbarkeit und geringer finanzieller Ressourcen beschr\u00e4nkt. Eine besondere Bedeu-tung kommt dabei zuk\u00fcnftig einer weiteren Optimierung der Nutzung der vorhandenen Verkehrsinfrastruktur zu. Mit Hilfe moderner Steuerungsverfahren, die sich den erweiterten M\u00f6glichkeiten der \u00dcbergabe und Verarbeitung gro\u00dfer Datenmengen bedienen, k\u00f6nnen signifikante Verbesserungen f\u00fcr alle Verkehrsteilnehmergruppen erreicht werden.  F\u00fcr die Lichtsignalsteuerung in Darmstadt ist daher die Einrichtung einer adaptiven Netzsteuerung zu erw\u00e4gen, da diese eine flexible und vorausschauende Anpassung der Lichtsignalsteuerung an die Verkehrssituation erlaubt und dar\u00fcber hinaus bei der Ein-richtung und Nutzung geeigneter Schnittstellen verkehrsmittel\u00fcbergreifend Infor-mationen aus benachbarten Verkehrsmanagementsystemen wie dem Betriebsleit-system des \u00d6PNV nutzen k\u00f6nnte. Dadurch kann die \u00d6PNV-Beschleunigung mit dem prognostizierten Verkehrsgeschehen abgeglichen werden und an einem Gesamt-optimum orientiert werden. Vermieden werden kann hierdurch, dass sich die Optimierungsbem\u00fchungen f\u00fcr den MIV (Koordinierung) und den \u00d6PNV (Beschleunigung) gegenseitig in ihrer Wirkung beeintr\u00e4chtigen. Mit Unterst\u00fctzung von geeigneten Hilfsmitteln kann die Abstimmung der Lichtsignalsteuerungen durch eine Koordinierung im Netz oder Netzbereich weiter optimiert werden. Eine solche Netzkoordinierung w\u00fcrde dem Umstand Rechnung tragen, dass durch die eng gekn\u00fcpfte Netzstruktur, der erheblichen Funktion der Darmst\u00e4dter Innenstadt als Ziel und Quelle der Verkehrsstr\u00f6me sowie die Anforderungen des \u00d6PNV und des Fu\u00dfg\u00e4ngerverkehrs die Bedeutung und die Umsetzbarkeit einer klassischen Gr\u00fcnen Welle \u00fcber eine l\u00e4ngere Strecke hinweg nur sehr eingeschr\u00e4nkt gegeben bzw. nicht m\u00f6glich ist.   Bei der langfristigen Weiterentwicklung der Lichtsignalsteuerung in Darmstadt sollten M\u00f6glichkeiten einer flexibleren Gestaltung der Priorisierung gepr\u00fcft werden. Dabei k\u00f6nnte \u00fcber den Grad der Bevorrechtigung unter Abw\u00e4gung der Auswirkungen auf alle betroffenen Verkehrsteilnehmergruppen im Steuerungsablauf mit dem Ziel einer allge-meinen Optimierung des Verkehrsablaufs entschieden werden. Somit k\u00f6nnten z.B. sehr lange Wartezeiten f\u00fcr den Fu\u00dfg\u00e4ngerverkehr oder weitreichende St\u00f6rungen einer koordinierten F\u00fchrung des MIV vermieden werden, wenn der Eingriff im aktuellen Fall nur einen geringen Vorteil f\u00fcr den \u00d6PNV bedeuten w\u00fcrde. Es sollten Ma\u00dfnahmen zur Verbesserung der wegweisenden Beschilderung ergriffen werden, da gerade in einem eng verkn\u00fcpften innerst\u00e4dtischen Stra\u00dfennetz der weg-weisenden Beschilderung eine wichtige Funktion f\u00fcr die Orientierung der Verkehrs-teilnehmer zukommt. Leitlinie sollte eine einheitliche, stetige, verst\u00e4ndliche und begreifbare Wegweisung sein, die dazu beitr\u00e4gt, unn\u00f6tige Verz\u00f6gerungen oder pl\u00f6tzliche Spurwechsel zu vermeiden. Daf\u00fcr wird vorgeschlagen, ein Kataster der wegweisenden Beschilderung - vorzugs-weise auf GIS-Basis - aufzubauen, in dem Standort, Art und Inhalt der Beschilderung erfasst sind.  Unter Anwendung der Grunds\u00e4tze der Richtlinien f\u00fcr die wegweisende Beschilderung au\u00dferhalb von Autobahnen (RWB [FGSV, 2000]) ist auf dieser Grundlage eine Planung f\u00fcr die Beschilderung in Abstimmung mit den \u00fcber\u00f6rtlichen Belangen zu erstellen. Es ist zu erwarten, dass sich daraus Sofortma\u00dfnahmen ergeben, die eine zeitnahe Qualit\u00e4tssteigerung erlauben. Vor allem aber in langfristiger Hinsicht sind Vorteile zu erwarten, da bei turnusm\u00e4\u00dfigem Ersatz der Beschilderung eine Entscheidungshilfe f\u00fcr die Gestaltung vorliegt und sich nach einiger Zeit die Stetigkeit der Beschilderung verbessert. Vor dem Hintergrund vielf\u00e4ltiger bestehender Ans\u00e4tze der Qualit\u00e4tssicherung mit verschiedenen beteiligten Akteuren kommt einem zentralen Informationsmanagement eine hohe Bedeutung zu. Hierzu ist eine Vereinbarung des Datenflusses zwischen den beteiligten Fach\u00e4mtern (Stadtplanungsamt, Stra\u00dfenverkehrsamt, Ordnungsamt) und \u00fcbergreifend mit der Polizei und den Verkehrsbetrieben erforderlich, die im Optimalfall zum Aufbau einer integrierten Knotenpunktkartei f\u00fchrt. Unter der Nutzung der M\u00f6glichkeiten der elektronischen Datenverarbeitung k\u00f6nnte so ein z\u00fcgiger Zugriff auf alle knoten-punktrelevanten Informationen erfolgen, was den Aufwand der Datenbeschaffung deutlich vermindert und die Vollst\u00e4ndigkeit der Informationen personenunabh\u00e4ngig sichert. Empfehlungen zum weiteren Vorgehen in der Qualit\u00e4tssicherung Die Anwendung an den zehn ausgew\u00e4hlten Knotenpunkten hat trotz einer allgemein guten Qualit\u00e4t der Lichtsignalsteuerung zu einer gro\u00dfen Bandbreite von Handlungsempfehlungen gef\u00fchrt, mit denen die Qualit\u00e4t des Verkehrsablaufs weiter gesteigert werden kann. Es erweist sich somit als sinnvoll, qualit\u00e4tssichernde Ma\u00dfnahmen regelm\u00e4\u00dfig durchzuf\u00fchren.  In der Anwendung der entwickelten Vorgehensweise an den zehn ausgew\u00e4hlten Knotenpunkten hat sich gezeigt, dass die Beobachtungsprotokolle und Formulare zur Datenerhebung einfach und effektiv eingesetzt werden k\u00f6nnen. Die Hilfsmittel haben den Vorteil, dass es dem Anwender m\u00f6glich ist, mit einem klar abzusch\u00e4tzenden Zeitaufwand eine vollst\u00e4ndige Informationsgrundlage f\u00fcr die Qualit\u00e4tsbewertung und Auswahl von Ma\u00dfnahmen zu erhalten. Er kann so davon ausgehen, dass er keine Informationen vergessen hat und dass zeitaufw\u00e4ndige Nacherhebungen vermieden werden. Durch die Anwendung der Methode wird jeweils f\u00fcr alle Knotenpunkte ein breites Spektrum grunds\u00e4tzlich geeigneter Ma\u00dfnahmen identifiziert. Dadurch wird dem Bearbeiter die Zusammenstellung von Handlungsvorschl\u00e4gen dahingehend erleichtert, dass er eine Vielzahl von Vorschl\u00e4gen aus unterschiedlichen Handlungsfeldern aufgezeigt bekommt, die er unter Umst\u00e4nden nicht in Betracht gezogen h\u00e4tte, diese durch die erkennbaren M\u00e4ngel - Ma\u00dfnahme - Verkn\u00fcpfung hinsichtlich ihrer Wirkungen auf einzelne oder mehrere M\u00e4ngel untermauert werden k\u00f6nnen. Die Wissensbasis kann mit jeder weiteren Anwendung weiterentwickelt werden, da bei jeder Beobachtung neue Aspekte hinzukommen. Dies entspricht ihrer grunds\u00e4tzlichen Funktionsweise und dient dazu, die Ergebnisse immer weiter zu verbessern und auch zuk\u00fcnftig an ge\u00e4nderte Anforderungen und neue Erkenntnisse der Wissenschaft anpassen zu k\u00f6nnen.  Um auch f\u00fcr die verbleibenden 105 Knotenpunkte ein hohes Ma\u00df an Qualit\u00e4t sicher-zustellen, ist es dringend erforderlich, die entwickelte Vorgehensweise weiter umzu-setzen. Da es sich hier jedoch um eine sehr zeitaufwendige Untersuchung handelt, soll das Zentrum f\u00fcr integrierte Verkehrssysteme (ZIV) mit der Weiterf\u00fchrung der Unter-suchung beauftragt werden. Ein entsprechendes Angebot in H\u00f6he von 110.000,-- Euro liegt vor. Es wird vorgeschlagen, umgehend dem ZIV einen Auftrag in H\u00f6he von 110.000,-- Euro zu erteilen und mit der Bestandsaufnahme zur Qualit\u00e4tssicherung an den Lichtsignal-anlagen zu beginnen. Die Mehrausgabe wird durch Einsparungen bei der Haushaltsstelle 02.6600 001 960 043 B 42 - Nordumgehung gedeckt.  Darmstadt, den 10.03.2006 VI-66/3.L/S3.3-ha, (13-29 60  Der Dezernent II     Der Dezernent III           Der Dezernent VI   Wolfgang Glenz          Klaus Feuchtinger          Dipl.-Ing. Dieter Wenzel B\u00fcrgermeister             Stadtrat                     Stadtrat [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-11%7C21003100203%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-11%7C21003100203%7C1"}}],"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Mag-10","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Meeting","name":"9. Sitzung des Magistrats der Wissenschaftsstadt Darmstadt","more-it-solutions:public_status_id":"4","meetingState":"durchgef\u00fchrt","cancelled":false,"start":"2006-03-22T15:10:00+01:00","end":"2006-03-22T16:00:00+01:00","location":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Mag-10/location","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Location","description":"Magistratssaal \"Graz\", Luisenplatz 5 a, 64283 Darmstadt","geojson":{"type":"Feature","geometry":{"type":"Point","coordinates":[]}},"streetAddress":"Luisenplatz 5 a","room":"Magistratssaal \"Graz\"","postalCode":"64283","subLocality":"Darmstadt","locality":"Darmstadt","web":"https://darmstadt.gremien.info","created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false,"meetings":[]},"organization":["https://darmstadt.gremien.info/oparl/organization/Mag"],"organization_active_1":"1","participant":[],"agendaItem":[{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Mag-10%7C22302100167%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Mag-10","number":"176","name":"\u00dcber/au\u00dferplanm\u00e4\u00dfige Ausgaben gem. \u00a7 100 HGO in Verbindung mit Ziffer 3.4.7 DAH in H\u00f6he von 6.032,00 Euro bei der Haushaltsstelle 02.1300001.935000 f\u00fcr das Haushaltsjahr 2006","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/200","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Mag-10%7C22302100167%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 176","fileName":"be_22302100167_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":12589,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 16.03.2006 Dezernat an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: Amt f\u00fcr Brand- und Katastrophenschutz    Vorlage-Nr. 2006/0166 Magistratsbeschluss-Nr. 176 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss Dezernat II Dezernat VI  OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: II VI 37 66 20 Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: \u00dcber/au\u00dferplanm\u00e4\u00dfige Ausgaben gem. \u00a7 100 HGO in Verbindung mit Ziffer 3.4.7 DAH in H\u00f6he von 6.032,00 Euro bei der Haushaltsstelle 02.1300001.935000 f\u00fcr das Haushaltsjahr 2006 Vorlage vom: 06.03.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: Bei der Haushaltsstelle 02.1300001.935000 (Erwerb von beweglichen Sachen des Anlageverm\u00f6gens) werden \u00fcberplanm\u00e4\u00dfige Mittel in H\u00f6he von 6.032,00 Euro erforderlich. Der Magistrat genehmigt diese \u00fcberplanm\u00e4\u00dfige Ausgabe, f\u00fcr die ein unabweisbares Bed\u00fcrfnis besteht und die unvorhergesehen ist, gem. \u00a7 100 HGO. Die Mehrausgaben werden durch Einsparungen bei der Haushaltsstelle 02.7000001.960035 (Sanierung von Kanaleinbr\u00fcchen bei Grundwassergef\u00e4hrdung) gedeckt. Anlagen:[MdSD3]  Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]22.03.2006 Der Vorlage wird zugestimmt.   Begr\u00fcndung zur Magistratsvorlage vom 06.03.2006: Bei den Freiwilligen Feuerwehren der Wissenschaftsstadt Darmstadt sind 12 Funkger\u00e4te (2m-Band) total \u00fcberaltert (teilweise mehr als 30 Jahre alt) und m\u00fcssen ausgetauscht werden. Ersatzteile f\u00fcr Reparaturen stehen teilweise nicht mehr zur Verf\u00fcgung. Die Kosten f\u00fcr ein Ersatzger\u00e4t (Motorola GP 360) betragen mit Handmikrofon und Ladeerhaltung 754,00 Euro (inkl. MwSt.).  F\u00fcr 2 Ger\u00e4te k\u00f6nnen Mittel aus dem laufenden Verm\u00f6genshaushalt des Amtes zur Verf\u00fcgung gestellt werden (1.508,00 Euro bei der Haushaltsstelle 02.1300001.935000). F\u00fcr 2 Ger\u00e4te werden Deckungsmittel aus der Haushaltsstelle 02.1600001.935000 (Erwerb von beweglichen Sachen des Anlageverm\u00f6gens - Rettungsdienst) angeboten. F\u00fcr die ben\u00f6tigten \u00fcberplanm\u00e4\u00dfigen Mittel in H\u00f6he von 6.032,00 Euro zum Kauf der restlichen 8 Funkger\u00e4te stehen Deckungsmittel in genannter H\u00f6he aus Einsparungen bei der Haushaltsstelle 02.7000.001960035 zur Verf\u00fcgung.  Darmstadt, den 06.03.2006   Der Dezernent II Der Dezernent VI   Wolfgang Glenz Dipl. Ing. Dieter Wenzel B\u00fcrgermeister       Stadtrat [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. 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Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: III 561 67 20 Stvv. Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Darmst\u00e4dter Heizspiegel offeriert 38 Millonen Euro Umsatzvolumen f\u00fcr \u00f6rtliche Wirtschaft Vorlage vom: 08.03.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: Der Bericht \u00fcber das Ergebnis der Heizspiegel-Aktion Darmstadt wird zur Kenntnis genommen!  Anlagen:[MdSD3]   Heizspiegel-Flyer Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]22.03.2006 Der Magistrat nimmt von der Vorlage Kenntnis.   Das Projekt Darmst\u00e4dter Heizspiegel offeriert ein potenzielles Umsatzvolumen f\u00fcr die Regionale Bauwirtschaft von ann\u00e4hernd 38 Millionen Euro. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat auf Initiative des Agenda-B\u00fcros im September 2004 erste Kontakte zur CO2-Online gGmbH/ Berlin gekn\u00fcpft, um an einer bundesweiten Heizspiegelaktion teilzunehmen. Kommunale Heizspiegel sind Instrumente der Impulsberatung vor allem im Altbaubestand. Sie sind statistische Auswertungen von \u00f6rtlichen Heizdaten und werden als Faltbl\u00e4tter oder online ver\u00f6ffentlicht (www.agenda21.darmstadt.de) Tabellen f\u00fcr die Wissenschaftsstadt Darmstadt zeigen, welcher Heizenergieverbrauch und vor allem welche Heizkosten angemessen sind. Der Darmst\u00e4dter Heizspiegel erm\u00f6glicht eine Grobeinsch\u00e4tzung von Geb\u00e4uden oder Wohnungen.  Mit Hilfe der Heizkostenabrechnung konnten interessierte B\u00fcrger und B\u00fcrgerinnen einfach und schnell feststellen, ob das eigene Haus/die Wohnung ein Energieverschwender ist oder nicht. Heizspiegel werden seit 1995 in der Bundesrepublik erstellt. Im Projektzeitraum 2004 bis 02/2006 (Tr\u00e4ger ist die Bundesrepublik Deutschland in Kooperation mit CO2-Online gGmbH) wurden insgesamt bundesweit 36 kommunale Heizspiegel generiert. Bundesweit haben an der Heizspiegelaktion 235 Kommunen (36 mit eigenem, kleinere Kommunen mit Bundes-Heizspiegel) und Organisationen teilgenommen. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt ist dem Projekt im September 2005 (Bekanntgabe in der \u00d6ffentlichkeit am 03.11.2005) beigetreten, und hat \u00fcber die Installation von sechs Online-Ratgebern und der zielorientierten Verteilung entsprechender Darmst\u00e4dter Heizspiegel-Flyer bemerkenswerte Ergebnisse erzielt. Bundesweit sind \u00fcber das Heizspiegelprojekt 9.370 Heizgutachten erstellt worden. Dabei standen jeder teilnehmenden Kommune ein Kontingent von 100 kostenfreien Heizgutachten f\u00fcr die Bev\u00f6lkerung zur Verf\u00fcgung. Darmstadt hat im bundesweiten Vergleich mit 36 Kommunen bei einer zeitlich verk\u00fcrzten Projektteilnahme von 3 - 4 Monaten (Projektdauer insgesamt 24 Monate) \u00fcber 94 schriftliche Heizgutachten f\u00fcr die Bev\u00f6lkerung mit dem Platz 6 ein Spitzenergebnis erzielt. Die Ergebnisse im Darmst\u00e4dter Raum sind bereits von CO2-Online gGmbh teilweise evaluiert und bewertet worden mit folgenden Ergebnissen: * Die Energiekennwerte der 94 Darmst\u00e4dter Gutachten mit einem mittleren Energieverbrauch von 156 kWh/m\u00b2 und Jahr belegen, dass bei einem Zielwert von 70 kWh/m\u00b2 und Jahr 93% der bewerteten Geb\u00e4ude ein Einsparpotenzial aufweisen * Heizgutachten wurden angefordert von 48% Geb\u00e4udeeigent\u00fcmer, 10% Wohnungseigent\u00fcmer, 43% Mieter * Aus den erstellten 94 Heizgutachten l\u00e4sst sich bei 93% der bewertenden Geb\u00e4ude ein Einsparpotenzial von 5.700 MWh pro Jahr ermitteln, 1.300 Tonnen CO2 und 283.000,- Euro Heizkosten * Die Darmst\u00e4dter haben weiterhin innerhalb von 3-4 Monaten 1.187 Onlineberatungen \u00fcber das Ratgeber-Tool des Agenda-B\u00fcros in Anspruch genommen Das Res\u00fcmee der CO2-Online gGmbH im Rahmen der Evaluation des Heizspiegels in Darmstadt f\u00fchrte zu folgenden Ergebnissen: 1. Energetisch bewertet wurden 437 m\u00b2 Grundfl\u00e4che, mithin also 8% der statistischen Wohnfl\u00e4chen 2. Die bewerteten Wohnfl\u00e4chen wiesen einen Heizenergieverbrauch von 66.000 MWh mit 15.000 Tonnen CO2 pro Jahr auf 3. Das Einsparpotenzial liegt bei 35.000 MWh und 8.000 Tonnen CO2 j\u00e4hrlich 4. Finanziell an Heizenergiekosten k\u00f6nnen 4,80 \u20ac/m\u00b2 und Jahr eingespart werden. Bei einer Wohnung von 70 m\u00b2 betr\u00e4gt dies ca. 330 Euro Kosten Heizenergieeinsparung 5. Das potenzielle Umsatzvolumen bei Realisierung von Sanierungsma\u00dfnahmen f\u00fcr die Regionale Bauwirtschaft betr\u00e4gt 38 Millionen Euro. Damit hat der Darmst\u00e4dter Heizspiegel einen wesentlichen Beitrag zur F\u00f6rderung der regionalen Wirtschaft beigetragen, bedenkt man, dass nach Erfahrungen der CO2-Online gGmbH binnen 1-2 Jahren nach Erstellung entsprechender Heizgutachten mindestens 35% der betroffenen Eigent\u00fcmer energetische Sanierungen vornehmen. Die Kooperationspartner Bauverein AG, Verbraucherzentrale Darmstadt, Handwerkskammer Rhein-Main, Kreishandwerkerschaft Darmstadt, T\u00dcV Industrieservice GmbH, Mieterverein Darmstadt und Umgebung e.V., Sparkasse Darmstadt sowie NaturPur   Energie AG/Entega AG haben durchweg eine positive Bilanz gezogen. Beim Bundesministerium f\u00fcr Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit in Berlin wurde die weitere Finanzierung des bundesweiten Projektes angeregt, um den Heizspiegel als festes Beratungsinstrument in der B\u00fcrgerberatung nachhaltig zu etablieren. Zur Realisierung des Darmst\u00e4dter Heizspiegels sind der Wissenschaftsstadt Darmstadt bis dato keinerlei Kosten entstanden. Das Projekt wurde mit 25.000,- Euro pro Kommune seitens des Bundesumweltministeriums gef\u00f6rdert. Darmstadt, den 08.03.2006 III - 561 - Heizspiegel Der Dezernent III   Klaus Feuchtinger Stadtrat Anlage: Heizspiegel-Flyer [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-10%7C20803100195%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-10%7C20803100195%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Mag-10%7C22202100160%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Mag-10","number":"179","name":"Jahresrechnung 2004","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/189","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Mag-10%7C22202100160%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 179","fileName":"be_22202100160_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":12872,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 28.02.2006 Dezernat II an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: K\u00e4mmerei    Vorlage-Nr. 2006/0159 Magistratsbeschluss-Nr. 179 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss   OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: II 14 20 Stvv. Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Jahresrechnung 2004 der Stadt Darmstadt hier: Vorlage des Schlussberichts des Revisionsamtes \u00fcber die Pr\u00fcfung der Jahresrechnung 2004 und Entlastung des Magistrats  Vorlage vom: 22.02.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: 1. Der Schlussbericht des Revisionsamtes vom 08. Februar 2006 \u00fcber die Pr\u00fcfung der Jahresrechnung 2004 wird gem\u00e4\u00df \u00a7 113 HGO der Stadtverordnetenversammlung zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. 2. Die im Schlussbericht unter Rdn. 96 erw\u00e4hnte nicht genehmigte Mehrausgabe von 8,52 Euro wird vom Magistrat nachtr\u00e4glich genehmigt. 3. Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, dem Magistrat gem\u00e4\u00df \u00a7 114 Abs. 1 HGO Entlastung zu erteilen.  Anlagen:[MdSD3] Schlussbericht des Revisionsamtes Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]22.03.2006 Der Vorlage wird nach eingehender Beratung zugestimmt.   Begr\u00fcndungsseite zur Magistratsvorlage vom 22.02.2006  Begr\u00fcndung: Die vom Magistrat mit Beschluss vom 18. Januar 2006 festgestellte Jahresrechnung 2004 schlie\u00dft im Verwaltungshaushalt wie folgt ab: Einnahmen 364.349.783,89 EUR Ausgaben 408.421.802,47 EUR Fehlbetrag 44.072.018,58 EUR Der Verm\u00f6genshaushalt schlie\u00dft in Einnahmen und Ausgaben mit 81.798.083,08 EUR ausgeglichen ab. Das Revisionsamt hat die Jahresrechnung 2004 gepr\u00fcft und \u00fcber das Ergebnis der Pr\u00fcfung gem\u00e4\u00df \u00a7 128 Abs. 2 HGO den beiliegenden Schlussbericht vom 08. Februar 2006 erstellt. Die nicht genehmigten Mehrausgaben von 8,52 EUR im UA 3191 (Rdn. 96) werden nachtr\u00e4glich genehmigt. Da diese Mehrausgaben nicht durch entsprechende Mehreinnahmen gedeckt sind, sind sie in dem ausgewiesenen Fehlbetrag von 44.072.018,58 EUR enthalten. In der Pr\u00fcfungsbest\u00e4tigung wird abschlie\u00dfend festgestellt, dass die Pr\u00fcfung der Jahresrechnung keine Tatsachen ergeben hat, die der Entlastung des Magistrats f\u00fcr das Jahr 2004 durch die Stadtverordnetenversammlung gem\u00e4\u00df \u00a7 114 HGO entgegenstehen. Der Dezernent II   Wolfgang Glenz B\u00fcrgermeister Anlage: Schlussbericht des Revisionsamtes (auch als pdf-Datei) [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. 2\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-10%7C22202100160%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-10%7C22202100160%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Mag-10%7C20702100133%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Mag-10","number":"180","name":"Erhaltung von Ingenieurbauwerken, Sachstandbericht zu den Bauwerkspr\u00fcfungen nach DIN 1076","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/199","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Mag-10%7C20702100133%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 180","fileName":"be_20702100133_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":17942,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 16.03.2006 Dezernat VI an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: Stra\u00dfenverkehrsamt    Vorlage-Nr. 2006/0133 Magistratsbeschluss-Nr. 180 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss Dezernat II Dezernat VI  OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: II VI 66 20 Stvv. Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Erhaltung von Ingenieurbauwerken, Sachstandbericht zu den Bauwerkspr\u00fcfungen nach DIN 1076 Vorlage vom: 07.03.06 Beschlussvorschlag[MdSD2]:  Der Bericht des Stra\u00dfenverkehrsamtes wird zur Kenntnis genommen und die dort beschriebene Vorgehensweise gebilligt.  Anlagen:[MdSD3]  Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]22.03.2006 Der Magistrat nimmt von dem Bericht Kenntnis und stimmt im \u00fcbrigen der Vorlage zu.     Begr\u00fcndung vom: 07.03.2006 1. Rechtliche Grundlagen Im Verkehrsbereich der Wissenschaftsstadt Darmstadt befinden sich rd. 120 Ingenieur- bauwerke (u. a. Br\u00fccken, Tunnel, St\u00fctzw\u00e4nde, L\u00e4rmschutzw\u00e4nde) in eigener Baulast. Insbesondere zahlreiche Br\u00fccken haben schon einen so wesentlichen Teil ihrer theo-retischen Lebensdauer erreicht, dass Sanierungsma\u00dfnahmen unterschiedlichster Art zur Wiederherstellung/Erhaltung der Verkehrssicherheit zu erwarten sind.  Die gesetzliche Grundlage zur Pr\u00fcfung und Sanierung der stadteigenen Bauwerke basiert auf der Verkehrssicherungspflicht (s. Hessischen Stra\u00dfengesetz HStrG, \u00a7 9). Die Stra\u00dfen- baulast umfasst alle mit dem Bau und Unterhaltung der Stra\u00dfen zusammenh\u00e4ngenden Aufgaben. Die Tr\u00e4ger der Stra\u00dfenbaulast haben nach ihrer Leistungsf\u00e4higkeit die Stra\u00dfen in einem dem regelm\u00e4\u00dfigen Verkehrsbed\u00fcrfnis entsprechenden Zustand zu bauen, aus- zubauen und zu unterhalten . Des Weiteren fordert \u00a7 47 HStrG die \u00f6ffentlichen Stra\u00dfen, zu denen auch die Ingenieur- bauwerke des Verkehrsbereichs geh\u00f6ren, so herzustellen und zu unterhalten, dass sie den Erfordernissen der \u00f6ffentlichen Sicherheit, Ordnung, den allgemeinen Regeln der Baukunst und der Technik gen\u00fcgen. Die Nichtbeachtung dieser Verpflichtung kann strafrechtliche Folgen haben (\u00a7 230 StGB). Diese allgemeinen Rechtsgrundlagen werden durch die Vorschriften der DIN 1076 in die Praxis umgesetzt. Danach sind regelm\u00e4\u00dfige und fachkundige Bauwerkspr\u00fcfungen durch-zuf\u00fchren und erkennbare M\u00e4ngel zu beseitigen. Hierbei wird nach Hauptpr\u00fcfung, einfacher Pr\u00fcfung, Pr\u00fcfung aus besonderem Anlass, Besichtigung und laufender Beobachtung unter-schieden. Von besonders hoher Bedeutung f\u00fcr die \u00dcberpr\u00fcfung der Verkehrssicherheit sind vor allem die regelm\u00e4\u00dfigen Hauptpr\u00fcfungen, denen die Bauwerke sp\u00e4testens alle sechs Jahre zu unterziehen sind. Drei Jahre nach einer Hauptpr\u00fcfung ist eine einfache Pr\u00fcfung durchzu- f\u00fchren. Dar\u00fcber hinaus sind Ingenieurbauwerke regelm\u00e4\u00dfig einmal j\u00e4hrlich zu besichtigen sowie im Rahmen der allgemeinen \u00dcberwachung der Verkehrswege in Bezug auf deren Verkehrssicherheit kontinuierlich im Rahmen der Streckenkontrolle zu beobachten. Die letztgenannte Kontrolle wird durch die Stra\u00dfenkontrolleure des EAD durchgef\u00fchrt. Die j\u00e4hrlich erforderlichen Besichtigungen sowie die einfachen Pr\u00fcfungen werden aufgrund der langj\u00e4hrig personellen Unterbesetzung im Sachgebiet Ingenieurbauwerke nur zu einem geringen Teil selbst durchgef\u00fchrt. Es ist notwendig, diese Arbeiten zuk\u00fcnftig vermehrt extern zu vergeben. Hauptpr\u00fcfungen m\u00fcssen aufgrund der erforderlichen besonderen Fachkennt- nisse und Ausstattung ausschlie\u00dflich an entsprechende Ingenieurb\u00fcros vergeben werden. Aufgrund fehlender Finanzmittel in den zur\u00fcckliegenden Jahren ist nun bei 70 Bauwerken im Stadtgebiet eine Hauptpr\u00fcfung f\u00e4llig. Diese Untersuchungen m\u00fcssen umgehend durchge- f\u00fchrt werden. Anschlie\u00dfend sind die daraus resultierenden Erhaltungs-/Sanierungsma\u00dfnah- men umzusetzen.            2. Kosten + Finanzierung  Die Pr\u00fcfungskosten der aktuell notwendigen Hauptuntersuchungen werden mit 100.000 Euro abgesch\u00e4tzt. Hinzu kommen Kosten der Bahn AG f\u00fcr Zugumleitungen und Siche- rungsarbeiten in H\u00f6he von ca. 50.000 Euro, so dass mit Gesamtpr\u00fcfungskosten in H\u00f6he von rd. 150.000 Euro zu rechnen ist.  Es sollen nun die ersten Pr\u00fcfungsarbeiten ab Februar 2006 an verschiedene Ingenieurb\u00fc- ros beauftragt werden. Bis Sommer 2007 sollen dem Stra\u00dfenverkehrsamt s\u00e4mtliche Be-richte vorliegen. Erste bauliche Erhaltungsma\u00dfnahmen k\u00f6nnten im Jahre 2007 beginnen, bei gravierenden M\u00e4ngeln ggf. auch sofort nach Feststellung. Da die Bauwerkspr\u00fcfungen keine HOAI-Leistungen darstellen, wird das Stra\u00dfenverkehrs- amt mehrere Ingenieurb\u00fcros zu einer entsprechenden Angebotsabgabe auffordern und die Arbeiten an verschiedene Bieter vergeben. Da Ausgabereste von Bauma\u00dfnahmen aus dem VMH f\u00fcr Bauwerkspr\u00fcfungen, aus kame- ralistischen Gr\u00fcnden, nicht verwendet werden k\u00f6nnen, muss die Finanzierung aus dem VWH erfolgen. Die zus\u00e4tzlich notwendigen Finanzmittel f\u00fcr die Br\u00fcckenpr\u00fcfungen der HHSt 01.6300.510100 \u00dcberwachen und Pr\u00fcfen von Ingenieurbauwerken , sind daher aus dem Deckungsring 43227 (HHSt. 01.6300.510000, 01.6500.510000 und 01.6600.510000 Unterhaltung der Stra\u00dfen, Wege und Br\u00fccken ) zu erbringen. Darmstadt, den 07.03.2006 VI-66/3-av   Der Dezernent II    Der Dezernent VI   Wolfgang Glenz           Dipl.-Ing. Dieter Wenzel B\u00fcrgermeister            Stadtrat   [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-10%7C20702100133%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-10%7C20702100133%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Mag-10%7C20903100197%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Mag-10","number":"181","name":"Ausweitung flexibler Betreuungszeitangebote\r\nhier: Folgevorlage zu dem Magistratsbeschluss Nr. 0386  vom 29.06.2005","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/183","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Mag-10%7C20903100197%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 181","fileName":"be_20903100197_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":19720,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 16.03.2006 Dezernat V an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: Schulamt    Vorlage-Nr. 2006/0196 Magistratsbeschluss-Nr. 181 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss Dezernat I Dezernat II Dezernat V Hauptamt K\u00e4mmerei  OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: I 20 II 40 V 401 110 101 Stvv. JHA Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Ausweitung flexibler Betreuungszeitangebote hier: Folgevorlage zu dem Magistratsbeschluss Nr. 0386 vom 29.06.2005  Vorlage vom: 09.03.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: 1. Der in dem Magistratsbeschluss Nr. 0386 aus 2005 f\u00fcr dieses Jahr angek\u00fcndigten Ausweitung der flexiblen Betreuungszeitangebote auf nunmehr alle st\u00e4dtischen Kindertagesst\u00e4tten (Kindergarten- und Krippebereich) ab dem Kindergartenjahr 2006/2007 (01.08.2006) wird auf Basis der in dem genannten Beschluss   enthaltenen Modalit\u00e4ten, mit Ausnahme des nachfolgenden Beschlusspunktes 2, zugestimmt.  2. Im Krippebereich (Betreuung von unter 3 j\u00e4hrigen) wird die Kernbetreuungszeit abweichend vom Kindergarten auf 6 Stunden in der Zeit von 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr festgelegt. Der Grundbeitrag wird f\u00fcr diese Kinder, im Hinblick auf das angestrebte Ziel einer Beitragsentlastung der Eltern, in H\u00f6he des bisherigen Sockelbetrages von 103 \u20ac monatlich beibehalten. 3. Um die flexible Betreuung zu gew\u00e4hrleisten werden 8 p\u00e4dagogische Teilzeitstellen (s. Aufstellung im Begr\u00fcndungsteil) in einem umgerechneten Volumen von 5,25 Vollzeitstellen eingerichtet. 4. Im Reinigungs- und Hauswirtschaftsbereich ist der Personalbedarf gem. den Vorgaben des Magistrats (Beschluss Nr. 674/00 vom 18.10.2000) zu ermitteln und bereit zu stellen.  5. Zur Anschaffung der notwendigen Sachausstattung werden auf Haushaltsstelle 01.4640 521.000 im Nachtrag 2006 14.000 \u20ac bereitgestellt. 6. Die Vorlage wird dem Jugendhilfeausschuss zur Kenntnis gegeben.  Anlagen:[MdSD3]  Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]22.03.2006 Der Vorlage wird zugestimmt.   Begr\u00fcndungsseite   I. St\u00e4dtische Einrichtungen Das Angebot flexibler Betreuungszeiten in den bereits damit ausgestatteten Kindertagesst\u00e4tten wird von der Bev\u00f6lkerung hervorragend angenommen und wird von fast allen Eltern rege genutzt. Es ist eine enorme Erleichterung bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Das Angebot bietet dar\u00fcber hinaus den Kindern die M\u00f6glichkeit der eigenen Entscheidung \u00fcber die Teilnahme an den unterschiedlichen p\u00e4dagogischen Angeboten, die au\u00dferhalb der Kernzeit liegen.  Das von der Wissenschaftsstadt Darmstadt vorgehaltene Angebot hat auch bundesweit gro\u00dfes Interesse geweckt und wird st\u00e4ndig von anderen gro\u00dfen Kommunen aus unterschiedlichsten Bundesl\u00e4ndern angefragt. Mit relativ geringem Aufwand kann mit dem st\u00e4dtischen Modell den Bed\u00fcrfnissen der Bev\u00f6lkerung Rechnung getragen werden. Es ist daher angezeigt, das Angebot auf alle Einrichtungen unter Tr\u00e4gerschaft der Stadt Darmstadt auszuweiten. In nachstehender Aufstellung, die eine Bedarfsberechnung f\u00fcr zus\u00e4tzliches p\u00e4dagogisches Personal enth\u00e4lt, sind die verbliebenen Einrichtungen genannt, auf die das flexible Betreuungszeitangebot nunmehr noch auszuweiten ist. Die Berechnung basiert auf Grundlage des Berechnungsschl\u00fcssels, wie er in der Beschlussfassung Nr. 0386 aus 2005 angewandt wurde.   Einrichtung Kindergarten- gruppen Gesamtbe- darf in vb Stellen zus\u00e4tzl.Personal (0,25 pro Gruppe) Mei\u00dfnerweg 6 1,5 2 tb Am See 5 1,25 2 tb Kinderinsel 3 0,75 1 tb Messeler Stra\u00dfe 2 0,5 1 tb KinderVilla 2 0,5 1 tb Max-Ratschow-Weg 1 0,25 0 tb Kurt-Schumacher-Stra\u00dfe 2 0,5 1 tb Gesamt 21 5,25 8 tb  Neben dem zus\u00e4tzlichen Personalbedarf ist auch eine Erweiterung der Sachausstattung erforderlich. Z.B. wird durch die l\u00e4ngere Betreuungszeit die Anschaffung von zus\u00e4tzlichem Geschirr, Betten, Bettw\u00e4sche usw. erforderlich. Hierzu wurde je neuer an der Flexibilisierung teilnehmender Einrichtung ein Betrag von 2.000 \u20ac veranschlagt.        II. Flexible Betreuungszeiten f\u00fcr unter 3 j\u00e4hrige Seit August 2005 wird in den Einrichtungen der Stadt Darmstadt auch f\u00fcr unter 3 j\u00e4hrige flexible Betreuungszeit angeboten. Die gemachten Erfahrungen zeigen, dass in diesem Altersbereich eine Betreuung unter 6 Stunden so gut wie gar nicht nachgefragt wird. Auch ist es vom Tagesablauf dieser kleinen Kinder her aus p\u00e4dagogischen Gr\u00fcnden (Ruhezeiten, hygienischer Pflegeaufwand, gemeinsames Essen etc.) sinnvoll, die Kinder etwas l\u00e4nger in der gemeinsamen Betreuung zu belassen. In \u00c4nderung der bisherigen Beschlusslage, soll daher die Kernbetreuungszeit zuk\u00fcnftig auf 6 Stunden pro Tag ausgeweitet werden, was im Interesse aller, insbesondere der Kinder und deren Eltern liegt.   Darmstadt, 9. M\u00e4rz 2006  Dezernat I  Dezernat II  Dezernat V  Walter Hoffmann  Wolfgang Glenz  Daniela Wagner Oberb\u00fcrgermeister  B\u00fcrgermeister  Stadtr\u00e4tin [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-10%7C20903100197%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-10%7C20903100197%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Mag-10%7C21503100212%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Mag-10","number":"182","name":"Rahmenkonzeption f\u00fcr die st\u00e4dtischen Kindertagesst\u00e4tten","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/198","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Mag-10%7C21503100212%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 182","fileName":"be_21503100212_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":16176,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 16.03.2006 Dezernat V an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: Schulamt    Vorlage-Nr. 2006/0211 Magistratsbeschluss-Nr. 182 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss Dezernat V  OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: V 40 401 20 Stvv. Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Rahmenkonzeption f\u00fcr die st\u00e4dtischen Kindertagesst\u00e4tten Vorlage vom: 15.03.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: 1. Der Magistrat nimmt Kenntnis von der vorgelegten Rahmenkonzeption sowie dem Hortprofil mit dem Leistungsprofil und Bildungsauftrag der st\u00e4dtischen Kindertagesst\u00e4tten und stimmt diesen zu.  Anlagen:[MdSD3] Die st\u00e4dtischen Kindertagesst\u00e4tten als Ausbildungsst\u00e4tten Rahmenkonzept Leistungsprofil und Bildungsauftrag der st\u00e4dt. Kinderhorte Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]22.03.2006 Der Magistrat nimmt von der Rahmenkonzeption Kenntnis und stimmt der Vorlage zu.   Begr\u00fcndung:  Die Wissenschaftsstadt Darmstadt ist Tr\u00e4ger von derzeit 26 Kindertageseinrichtungen und nimmt damit einen wichtigen gesellschaftlichen Bildungsauftrag wahr, wie er auch in \u00a7 22 Absatz 1 - 3 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes formuliert ist. Seit rund 5 Jahren wird die Bildungsfunktion von Kindertagesst\u00e4tten verst\u00e4rkt thematisiert. Durch neuere wissenschaftliche Untersuchungen (z. B. Pisa oder OECD Studie) ist eine Diskussion um den Erziehungs- und Bildungsauftrag der Kindertagesst\u00e4tten in Gang gekommen, die der p\u00e4dagogischen Diskussion auch in den st\u00e4dtischen Kindertagesst\u00e4tten neue Impulse gegeben hat. In den obengenannten Studien wird den deutschen Kindertageseinrichtungen der Vorwurf gemacht, Kinder zu sehr in Abgrenzung zu schulischen Lernprozessen in einem p\u00e4dagogischen Schutzraum bewahrt zu haben. Es wird die Frage diskutiert, ob Kinder in den Kindertageseinrichtungen nicht umfassender und leistungs- orientierter in ihren sozialen, kognitiven und emotionalen F\u00e4higkeiten gef\u00f6rdert werden k\u00f6nnen, um in ihrem sp\u00e4teren Leben den Anforderungen in Beruf und Gesellschaft gerecht zu werden. In Hessen wurde ausgel\u00f6st durch die Diskussion im Fr\u00fchjahr 2005 der Entwurf eines Bildungsplanes f\u00fcr Kinder von 0 - 10 Jahren vorgelegt. Der Plan befindet sich zur Zeit in der Erprobungsphase. Dieser Diskussion mit ihren Voraussetzungen und Konsequenzen hat sich im Zuge der Qualit\u00e4tssicherung f\u00fcr Kindertagesst\u00e4tten, Krippen und Horte eine Projektgruppe der Abt. Kindertagesst\u00e4tten des Schulamtes, bestehend aus der Abteilungsleitung, der Fachberaterin und Leiterinnen und Leitern von Einrichtungen, gestellt und die vorgelegte Rahmenkonzeption in einem mehrj\u00e4hrigem intensiven Arbeits- und Diskussionsprozess entwickelt. Anschlie\u00dfend daran wurde in einem weiteren Entwicklungsprozess als Erg\u00e4nzung zur Rahmenkonzeption das Hortprofil und der Bildungsauftrag der Kinderhorte formuliert. Das Rahmenkonzept und das Hortprofil begr\u00fcnden Ziele, Arbeitsformen und Perspektiven der p\u00e4dagogischen Arbeit in den Kindertagesst\u00e4tten der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Sie schreiben Qualit\u00e4tsstandards unter Ber\u00fccksichtigung der gegebenen Rahmenbedingungen fest, die in einigen Kindertagesst\u00e4tten und Horten bereits umgesetzt sind oder noch entwickelt werden m\u00fcssen. Sie sollen als eine verbindliche Grundlage der Arbeit f\u00fcr die Mitarbeiterinnen und Mit- arbeiter in den Kindertagesst\u00e4tten und die Abt. Kindertagesst\u00e4tten des Schulamtes dienen. Dabei sind sie ein Rahmen, der den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Raum f\u00fcr die Gestaltung bzw. Fortschreibung der Konzeption jeder einzelnen Einrichtung mit ihren Besonderheiten und Schwerpunkten erm\u00f6glicht. Sie sind eine Orientierungshilfe f\u00fcr Erzieher, Eltern und \u00d6ffentlichkeit und schaffen damit Transparenz, Klarheit, Struktur und Verbindlichkeit. Mit der Rahmenkonzeption und dem vorgelegten Hortprofil wird der derzeitige Stand der Konzeptionsentwicklung f\u00fcr die Kindertagesst\u00e4tten der Wissenschaftsstadt Darmstadt dokumentiert.       Gesellschaftliche und bildungspolitische Entwicklungen werden die Standards der Rahmenkonzeption und des Hortprofils immer wieder auf den Pr\u00fcfstand stellen. Die Aktualisierung ist eine verbleibende Aufgabe f\u00fcr die Stadt und ihre p\u00e4dagogischen Fachkr\u00e4fte.  Darmstadt, den 15.03.2006  Dezernat V   Daniela Wagner Stadtr\u00e4tin  Anlage Rahmenkonzeption und Hortprofil der st\u00e4dtischen Kindertageseinrichtungen [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-10%7C21503100212%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-10%7C21503100212%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Mag-10%7C21603100214%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Mag-10","number":"183","name":"Stra\u00dfenbahnausbau in Arheilgen","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/205","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Mag-10%7C21603100214%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 183","fileName":"be_21603100214_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":17991,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 20.03.2006 Dezernat VI an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: Dezernat VI    Vorlage-Nr. 2006/0213 Magistratsbeschluss-Nr. 183 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss   OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: VI 61 66 20 Stvv. Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Stra\u00dfenbahnausbau in Arheilgen Vorlage vom: 16.03.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: Der Magistrat nimmt den Bericht zum geplanten Stra\u00dfenbahnausbau in Arheilgen zur Kenntnis.  Anlagen:[MdSD3]  Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]22.03.2006 Der nimmt von dem Bericht Kenntnis.   Begr\u00fcndung: Mit Schreiben vom 03.03.2006 wurde die Stadt Darmstadt durch das Amt f\u00fcr Stra\u00dfen- und Verkehrswesen Darmstadt (ASV) dar\u00fcber informiert, dass das zur F\u00f6rderung angemeldete Projekt Stra\u00dfenbahnausbau Arheilgen bedauerlicherweise nicht zur F\u00f6rderung im Jahr 2006 vorgesehen werden k\u00f6nne. Dar\u00fcber hinaus k\u00f6nne derzeit aus haushaltstechnischen Gr\u00fcnden auch kein vorl\u00e4ufiger Bewilligungsbescheid ausgestellt werden. Bis zu diesem Zeitpunkt waren alle Planungsbeteiligten davon ausgegangen, dass unmittelbar nach der Baurechtschaffung (Planfeststellungsbeschluss) ein Bewilligungsbescheid des Landes ausgestellt werden wird. Durch die neue Situation wird nun eine L\u00fccke in der Gesamtabwicklung des Projektes Ausbau der Stra\u00dfenbahn in Arheilgen entstehen. Mit einem Planfeststellungsbeschluss wird nach wie vor gerechnet. Die Unterlagen f\u00fcr einen solchen Beschluss des Landes liegen dem Land vollst\u00e4ndig vor. Die Anh\u00f6rung des Regierungspr\u00e4sidiums (RP) im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens hat im Juni 2005 planm\u00e4\u00dfig stattgefunden. Die an diesem Termin wiederholt bzw. neu vorgetragenen Argumente wurden vom RP gepr\u00fcft und bewertet. R\u00fcckfragen und Erl\u00e4uterungen wurden zwischen den Verwaltungen auf kurzem Wege gekl\u00e4rt. Als formale Korrektur war auf Grund von Einwendungen aus dem Bereich der Landwirtschaft der landschaftspflegerische Begleitplan f\u00fcr den Bereich nord\u00f6stlich der Ortsbebauung anzupassen. Da hierbei ein Privatgrundst\u00fcck neu betroffen wurde, musste eine begrenzte formelle Anh\u00f6rung stattfinden, an der neben den Fachbeh\u00f6rden und Verb\u00e4nden auch die betroffene Eigent\u00fcmerin angeh\u00f6rt werden musste. Diese Anh\u00f6rung erfolgte im November und konnte ohne weitere Anregungen und Bedenken abgeschlossen werden. Seit Anfang Dezember liegen dem RP alle notwendigen Planungen und Erl\u00e4uterungen in der Fassung vor, die planfestgestellt werden sollen. Auf Wunsch des RP wurden diesem im Januar nochmals inhaltlich unver\u00e4nderte Planausz\u00fcge an die Hand gegeben, um die betroffen Einwender im Rahmen des Beschlusses gezielt zu informieren. Ein Planfeststellungsbeschluss ist noch f\u00fcr M\u00e4rz in Aussicht gestellt. Aus formalrechtlichen Gr\u00fcnden kann erst nach Vorliegen des Planfeststellungsbeschlusses ein Antrag auf GVFG/FAG beim Land Hessen vollst\u00e4ndig werden, weil g\u00fcltiges Baurecht die Grundlage f\u00fcr einen Finanzierungsbescheid ist und den Antragsunterlagen beizuf\u00fcgen ist.  Um die Verfahrenswege und Bearbeitungszeiten zu verk\u00fcrzen ist es jedoch \u00fcblich und sinnvoll, beide Verfahren parallel zu betreiben. Die Abstimmung des Stra\u00dfenverkehrsamtes der Stadt mit dem Amt f\u00fcr Stra\u00dfen- und Verkehrswesen des Landes erm\u00f6glichte es, dass die Unterlagen beim Land bereits soweit bearbeitet sind, dass die wesentlichen inhaltliche Punkte f\u00fcr den Zuwendungsbescheid gekl\u00e4rt sind. Die Planpr\u00fcfung zum Finanzierungsantrag und zum Planfeststellungsantrag erfolgten zeitgleich. Durch den zeitlich parallelen Pr\u00fcfungsverlauf des Antrages auf Baurecht und des Antrages auf Finanzierung blieb es nicht aus, dass auf Grund von Anregungen einzelne Planungsbereiche jeweils im parallelen Verfahren mit ge\u00e4ndert bzw. angepasst werden mussten.  Zudem hat sich gezeigt, dass die hessische Stra\u00dfenbauverwaltung - auf Grund der knappen Geldmittel - zwischenzeitlich noch strengere Ma\u00dfst\u00e4be an die Antragsunterlagen anlegt, als dies in der Vergangenheit geschah. Daher mussten von st\u00e4dtischer Seite detaillierte Planunterlagen nachgereicht werden, wie sie in fr\u00fcheren Antragsverfahren erst in der Ausf\u00fchrungsplanung erstellt wurden. Abschlie\u00dfend ist also festzuhalten, dass dem Land alle erforderlichen planerischen Informationen rechtzeitig schriftlich vorlagen. Der F\u00f6rderungsantrag zur Finanzierung ist jedoch formal unvollst\u00e4ndig, bis das Land Hessen einen Planfeststellungsbeschluss ausgefertigt hat. Um einen z\u00fcgigen Baubeginn zu erm\u00f6glichen wurde bereits am 26.07.2005 ein Antrag auf vorzeitigen Baubeginn beim Land gestellt. Dies geschah f\u00fcr den ersten Teilbauabschnitt Virchowstra\u00dfe, f\u00fcr den eigentlich kein Planfeststellungsbeschluss erforderlich ist. Dieser Antrag wurde wegen der offensichtlich nicht gesicherten Finanzierung ebenso wie der Wiederholungsantrag vom 09.11.2005 abgelehnt. Von Seiten der st\u00e4dtischen Verwaltung wurden soweit alle Ma\u00dfnahmen ergriffen, um nach Vorlage der erforderlichen Bescheide z\u00fcgig mit dem Bau zu beginnen. Die Ausf\u00fchrungsplanung f\u00fcr den gesamten ersten Bauabschnitt und das Leistungsverzeichnis f\u00fcr die europaweite Ausschreibung sind vorbereitet, dass nach vorliegen aller Genehmigungen z\u00fcgig in die Realisierungsphase gegangen werden k\u00f6nnte. Wie vor Ort vom aufmerksamen Beobachter zu sehen ist, wurden zwischenzeitlich zur Fixierung der Versorgungsleitungen unter Beachtung der naturschutzrechtlichen Randbedingungen kleinere Arbeiten (Schlitzgr\u00e4ben, Baumf\u00e4llungen) durchgef\u00fchrt, die unsch\u00e4dlich f\u00fcr eine finanzielle F\u00f6rderung sind. Darmstadt, 16.03.2006 VI-ah  DER DEZERNENT VI   Dipl.-Ing. Dieter Wenzel Stadtrat [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-10%7C21603100214%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-10%7C21603100214%7C1"}}],"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Mag-9","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Meeting","name":"8. 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Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Antrag aus der Stadtverordnetenversammlung vom 18.12.2001 betr. Begleitgr\u00fcn an den Stra\u00dfenbahntrassen Vorlage vom: 22.02.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.  Anlagen:[MdSD3]  Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]15.03.2006 Der Magistrat nimmt Kenntnis und leitet die Vorlage an die Stadtverordnetenversammlung weiter.   Begr\u00fcndungsseite zur Magistratsvorlage vom 22. Februar 2006  Begr\u00fcndung: Der Antrag der Stadtverordnetenversammlung vom 18.12.2001 lautet: Der Magistrat wird beauftragt, mit der HEAG dahingehend zu verhandeln, dass * Haltestellen, insbesondere stadtbildpr\u00e4gende Stationen mit Begleitgr\u00fcn, in einen ansehnlichen Zustand versetzt werden. * Begleitgr\u00fcn entlang der Gleisk\u00f6rper insbesondere im geschlossenen Ortskern regelm\u00e4\u00dfig gepflegt und in einem ansehnlichen Zustand gehalten wird. * Die Gleisk\u00f6rper innerhalb der Bebauung bevorzugt als Rasengleise gestaltet werden. Die HEAG mobilo-GmbH nimmt dazu wie folgt Stellung: Die vorgeschlagenen \u00c4nderungen, z.B. die Ausstattung der Haltestellen mit Begleitgr\u00fcn, das Eins\u00e4en von Begleitgr\u00fcn entlang des Gleisk\u00f6rpers und die bevorzugte Herstellung von Rasengleisen innerhalb der Bebauung wird aus Kostengr\u00fcnden abgelehnt. Begleitgr\u00fcn bedarf eines hohen Pflegeaufwandes, wenn es in einem ansehnlichen Zustand erhalten werden soll. Die Realisierung von Rasengleisen ist ebenfalls sehr kostenaufw\u00e4ndig und gegebenenfalls nur dann m\u00f6glich, wenn Gleiserneuerungen erforderlich werden. Zum gro\u00dfen Teil ist innerorts ein Rasengleis nicht realisierbar, weil die Bahntrasse von Bussen und Rettungsfahrzeugen mitbenutzt wird.   Der Dezernent VI:   Dipl.-Ing. Dieter Wenzel Stadtrat  Darmstadt, den 22. Februar 2006 VI-66/4 st-br Nst. 2833 [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. 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Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: VI 32 10 Stvv. Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Ladenschlussgesetz, Erlass einer Rechtsverordnung hier: Ostermarkt in der Innenstadt Vorlage vom: 27.02.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: a) Der Magistrat nimmt den Bericht des Ordnungsamtes vom 27.02.2006 zur Kenntnis. b) Der Magistrat beschlie\u00dft die Rechtsverordnung vom 27.02.2006 zur \u00c4nderung der Verkaufszeiten anl\u00e4sslich des Ostermarktes in der Innenstadt.  Anlagen:[MdSD3] Bericht zur Magistratsvorlage von 27.02.2006 Rechtsverordnung zur \u00c4nderung der Verkaufszeiten - Ostermarkt Innenstadt Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]15.03.2006 Der Magistrat nimmt den Bericht zur Kenntnis und stimmt im \u00fcbrigen der Vorlage zu.   [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. 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Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: I 52 100 Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Verleihung der Bronzenen Verdienstplakette an Herrn Alexander Pfeiffer, geb. am 27.09.1947, Messeler Str. 41, 64291 Darmstadt Vorlage vom: 01.03.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: Herrn Alexander Pfeiffer wird in Anerkennung seiner langj\u00e4hrigen Verdienste auf sportlichem Gebiet die Bronzene Verdienstplakette der Stadt Darmstadt verliehen.   Anlagen:[MdSD3]  Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]15.03.2006 Der Vorlage wird zugestimmt.   Begr\u00fcndungsseite zur Magistratsvorlage vom 01.03.2006: Alexander Pfeiffer, am 27.09.1947 in Darmstadt geboren, ist seit \u00fcber 30 Jahren ehrenamtlich t\u00e4tig. Im Jahr 1975 wurde er bei der Sportgemeinschaft Arheilgen e. V., die zu diesem Zeitpunkt ca. 1250 Mitglieder z\u00e4hlte, zum Gesamtjugendleiter gew\u00e4hlt. Es folgte im Jahr 1976 die Wahl zum stellvertretenden Vorsitzenden und 1977 zum Vorsitzenden der SGA. Dieses Amt hatte er bis 2004 ununterbrochen inne; seither ist er Ehren-vorsitzender des Vereins. Unter seinem Vorsitz entwickelte sich die SGA zum gr\u00f6\u00dften Sportverein Darmstadts mit heute fast 4000 Mitgliedern, was auch auf die Einstellung eines hauptamtlichen Gesch\u00e4ftsf\u00fchrers (1975), den Bau des Sportzentrums (1976-1979) sowie dessen Erweiterung (u. a. durch ein Fitness-Studio im Jahr 1989) zur\u00fcckzuf\u00fchren ist.  Einfluss auf diese positive Vereinsentwicklung hatte auch das Engagement Alexander Pfeiffers im Freiburger Kreis , einem freiwilligen Zusammenschluss gro\u00dfer deutscher Sportvereine. Als 1. Vorsitzender des Freiburger Kreises von 1987 - 1997 war er ma\u00dfgeblich am Erfahrungsaustausch der Vereine untereinander sowie an der Einf\u00fchrung und Organisation der Aktion Stadtforum Sport , die 1994 erstmals bundesweit an 20 Orten von 40 Vereinen durchgef\u00fchrt wurde, beteiligt. Auch in den Zeiten der Wiedervereinigung stand Alexander Pfeiffer den Vereinen in den neuen Bundesl\u00e4ndern mit Rat und Tat zur Seite, indem er u. a. Vereinspatenschaften organisierte. Weiterhin war und ist Alexander Pfeiffer auf sportlichem Gebiet in den folgenden Gremien ehrenamtlich t\u00e4tig: Von 1995 - 2002 als Vorsitzender des Beirates der Darmst\u00e4dter Sportstiftung, seit 2000 als 1. Vorsitzender des Sportkreises 33 Darmstadt im Landessportbund Hessen sowie als Mitglied im vertretungsberechtigten Vorstand im Bildungswerk des LSB Hessen e.V.. Auch ist er an der neu gegr\u00fcndeten Magistratskommission Sport mit Vorschl\u00e4gen und Ideen beteiligt gewesen; seit der Konstituierung in diesem Jahr ist er Mitglied der Kommission. Dar\u00fcber hinaus nimmt Alexander Pfeiffer regelm\u00e4\u00dfig Lehrauftr\u00e4ge zum Sportrecht an der TU Darmstadt wahr, ist als Referent an der F\u00fchrungsakademie des Deutschen Sportbundes gefragt und hat Kontakte zum Arbeitskreis der evangelischen Kirche Kirche und Sport in Hessen . F\u00fcr seine Verdienste im sportlichen Bereich erhielt Alexander Pfeiffer im Jahr 2004 die st\u00e4dtische Sportplakette und 2005 die Ehrenurkunde f\u00fcr verdiente B\u00fcrger der Stadt Darmstadt. Auf politischer Ebene war Alexander Pfeiffer von Oktober 1972 bis August 1987 sowie von April 1997 bis M\u00e4rz 2001 Mitglied der SPD-Stadtverordnetenfraktion. Das jahrzehntelange, ehrenamtliche Engagement Alexander Pfeiffers um das Gemeinwohl und auf sportlichem Gebiet rechtfertigt eine Auszeichnung mit der Bronzenen Verdienstplakette der Stadt Darmstadt. Darmstadt, 01.03.2006 100 g\u00f6  Walter Hoffmann Oberb\u00fcrgermeister [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-9%7C20103100182%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-9%7C20103100182%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Mag-9%7C20603100191%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Mag-9","number":"165","name":"Umfrage des Deutschen St\u00e4dtetages zum Krankenstand -Ergebnis 2004-","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/179","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Mag-9%7C20603100191%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 165","fileName":"be_20603100191_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":12061,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 09.03.2006 Dezernat II an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: Hauptamt-Personalabteilung    Vorlage-Nr. 2006/0190 Magistratsbeschluss-Nr. 165 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss   OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: II 110 PR Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Umfrage des Deutschen St\u00e4dtetages zum Krankenstand -Ergebnis 2004-  Vorlage vom: 06.03.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: 1. Der Magistrat nimmt Kenntnis vom Umfrageergebnis des Deutschen St\u00e4dtetages zum Krankenstand in den Mitgliedst\u00e4dten. 2. Die Umfrage ist der Personalvertretung zur Kenntnisnahme weiterzuleiten.  Anlagen:[MdSD3] Anschreiben des DST Umfrageergebnis 2004 DST Ergebnistabelle -Gegen\u00fcberstellung der Daten- Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]15.03.2006 Der Magistrat nimmt Kenntnis und leitet die Umfrage an die Personalvertretung weiter.    Der Deutsche St\u00e4dtetag hat im letzten Jahr zum zweiten Mal in den Mitgliedst\u00e4dten eine Umfrage \u00fcber den Krankenstand des abgelaufenen Jahres (2004) erhoben. Das Ergebnis dieser Umfrage liegt nun vor und ist differenziert der beiliegenden Anlage 2 zu entnehmen.  Zum besseren \u00dcberblick wurden die Einzelwerte der Stadt Darmstadt und die vom Deutschen St\u00e4dtetag erhobenen Durchschnittswerte 2004 und 2003 in der beiliegenden Tabelle (Anlage 3) dargestellt. Die Gegen\u00fcberstellung zeigt, dass die Beamtinnen und Beamten in der Kategorie 2 um 0,47 % \u00fcber dem Durchschnitt liegen und in der Kategorie 3 der Durchschnittswert der Angestellten um 2,79 % erh\u00f6ht ist. Die Arbeiterinnen und Arbeiter liegen in allen 3 Kategorien \u00fcber dem Durchschnitt, jedoch in allen F\u00e4llen weniger als 8 %.  Diesem Ergebnis ist der Vergleich der Besch\u00e4ftigtenzahlen gegen\u00fcberzustellen, der ergibt, dass die Stadt Darmstadt 4 % mehr Arbeiterinnen und Arbeiter und entsprechend weniger Beamtinnen, Beamte und Angestellte besch\u00e4ftigt. Insofern relativieren sich die Durchschnittswerte in allen Besch\u00e4ftigtengruppen. Auch die separat erhobenen Krankheitszeiten der Auszubildenden liegen in den Kategorien 1 und 2 unter dem Durchschnitt, in der Kategorie 3 leicht (unter 1 %) dar\u00fcber. Ein Vergleich mit den Vorjahresdaten ist im Ausbildungsbereich nicht m\u00f6glich, da der Deutsche St\u00e4dtetag f\u00fcr das Jahr 2004 \u00fcberwiegend unvollst\u00e4ndige Daten der Auszubildenden erhielt und die Zahlen daher nicht erfasst wurden. Beim Vergleich der Krankenquote insgesamt ist festzustellen, dass die Quote der St\u00e4dte insgesamt leicht angestiegen ist, wogegen die Quote bei der Stadt Darmstadt von 5,69 auf 5,25 gesunken ist Das Umfrageergebnis ist der Personalvertretung zur Kenntnisnahme weiterzuleiten. Darmstadt, den 6. M\u00e4rz 2006 II/110-4   Wolfgang Glenz B\u00fcrgermeister [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. 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Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: III 561 VI 65 61 67 70 32 Stvv. 20 Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Bericht zur Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes Darmstadt (KSK) Vorlage vom: 10.02.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: Der Bericht des Agenda-B\u00fcros zur Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes Darmstadt wird zur Kenntnis genommen!  Anlagen:[MdSD3]  Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]15.03.2006 Der Magistrat nimmt die Vorlage zur Kenntnis und leitet sie an die Stadtverordnetenversammlung weiter.    Begr\u00fcndungsseite zur Magistratsvorlage Bericht zum Klimaschutzkonzept vom 10.02.2006 Die Ausgangslage Die Stadt Darmstadt verursachte im Jahr 2000 rund 1,54 Millionen Tonnen (Mio. t) an Treibhausgasen, davon allein 1,46 Mio. t an CO2. Dies entspricht einem Wert von 11,4 t CO2-\u00c4quivalente pro Kopf der Bev\u00f6lkerung, im Vergleich zu 11,8 t/Kopf bundesweit bzw. 0,2% der bundesdeutschen Gesamtemission an Treibhausgasen. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt ist Mitglied im KLIMA-B\u00dcNDNIS europ\u00e4ischer St\u00e4dte. Hieraus ergibt sich die Verpflichtung, die Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Das Klimab\u00fcndnis legt hierzu fest (\u00a7 2 der Klimab\u00fcndnis-Satzung): - Reduzierung der CO2-Emissionen um 50 % bis 2010 gegen\u00fcber 1990 sowie - weitgehende Reduzierung aller treibhausrelevanten Gase im kommunalen Bereich.  Da die Pro-Kopf-Emissionen in Darmstadt leicht unter dem Niveau der Bundesrepublik liegen, ist das Ziel des Klimab\u00fcndnisses f\u00fcr Darmstadt recht ehrgeizig - f\u00fcr die BRD besteht eine Reduktionsverpflichtung um 25% bis 2005 bzw. 21% im Zeitraum 2008-2012 (EU-Umsetzung des Kyoto-Protokolls).  Das Klimaschutzkonzept (KSK) 2002 Vor diesem Hintergrund und der Erkenntnis eigener Verantwortung erstellte die Wissenschaftsstadt Darmstadt 2002 ein eigenes Klimaschutzkonzept (KSK). Das vorliegende Klimaschutzkonzept f\u00fcr die Wissenschaftsstadt Darmstadt ist als orientierendes Grobkonzept zu verstehen, das Handlungsspielr\u00e4ume aufzeigt und Umsetzungsoptionen identifiziert.  Aufgrund der Zeit- und Mittelbeschr\u00e4nkungen bei der Erstellung konnten keine Detailanalysen und keine Pr\u00fcfungen einzelner Umsetzungsm\u00f6glichkeiten erfolgen - die Fragestellung war vielmehr, einen Rahmenplan f\u00fcr die aktive Gestaltung einer lokalen Klimaschutzpolitik insbesondere im Bereich Energie vorzulegen. Der Bereich Verkehr wurde aufgrund seiner Emissionsrelevanz zur Orientierung mit aufgenommen, jedoch aufgrund der Zeit- und Mittelrestriktionen nur kursorisch hinsichtlich Umsetzungsoptionen behandelt. Das Grobkonzept fokussiert die wirtschaftlich sinnvollen lokalen Handlungsm\u00f6glichkeiten zum Klimaschutz - dabei werden \u00dcberlegungen zur volkswirtschaftlichen Effizienz der vorgeschlagenen Ma\u00dfnahmen zwar ber\u00fccksichtigt, nicht jedoch gegen potenzielle Ma\u00dfnahmen an anderer Stelle abgewogen Das Klimaschutzkonzept beginnt mit der Analyse der heutigen Emissionssituation: die Klimabilanz in Kapitel 2 zeigt f\u00fcr das Jahr 2000 auf, f\u00fcr wie viel Treibhausgase die Darmst\u00e4dter verantwortlich sind und wo deren Freisetzung herr\u00fchrt. Erg\u00e4nzend wird im Kapitel 6 auch ein Ausblick auf die k\u00fcnftigen Emissionen von Treibhausgasen im Jahr 2010 gegeben und die durch lokales Handeln m\u00f6glichen Einsparungen dargestellt. Der Schwerpunkt des Klimaschutzkonzepts liegt bei der Untersuchung und Darstellung der Minderungsoptionen f\u00fcr Treibhausgase in allen Verbrauchsbereichen (Kapitel 3). Haushalte, Gewerbe und \u00f6ffentliche Hand, Industrie und Verkehr sowie die Ver- und Entsorgung werden einzeln diskutiert und jeweils die m\u00f6glichen Einsparungspotenziale identifiziert. Schwerpunkte dabei sind Energieeinsparung und die Nutzung erneuerbarer Energien. Aufgrund der gro\u00dfen Bedeutung der Raumw\u00e4rmebereitstellung f\u00fcr den Klimaschutz widmet sich das Kapitel 4 exklusiv dem Geb\u00e4udebereich in Darmstadt. Hier werden die M\u00f6glichkeiten zur Treibhausgasreduktion im Bestand und bei Neubauten detailliert dargestellt. W\u00e4hrend sich die Kapitel 3 und 4 mit den Potenzialen zum Klimaschutz in Darmstadt befassen, beleuchtet Kapitel 5 die lokalen M\u00f6glichkeiten zu ihrer Umsetzung - es werden f\u00fcr jeden Verbrauchsbereich Ma\u00dfnahmenpakete entwickelt, die unter Ber\u00fccksichtigung der Wirtschaftlichkeit in den n\u00e4chsten Jahren aktiv realisiert werden m\u00fcssen, um das Klimaschutzziel zu erreichen. Abschlie\u00dfend werden diese Ma\u00dfnahmen im Klimafahrplan f\u00fcr Darmstadt (Kapitel 6) in ihrer zeitlichen Abfolge dargestellt - damit wird f\u00fcr B\u00fcrgerInnen, Wirtschaft und Politik aufgezeigt, wer wann welche Aktivit\u00e4ten zur Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes einleiten muss. Im Anhang werden verschiedene Details zum Klimaschutzkonzept zusammengestellt - von den Datenhintergr\u00fcnden der Klimabilanz bis zum Gr\u00fcnen Strom . Das komplette KSK kann im Internet eingesehen werden unter www.agenda21.darmstadt.de Der Berichtsauftrag Die Stadtverordnetenversammlung hat in der Sitzung am 21.09.2004 beschlossen ... die Initiativen zur Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes (KSK) zum Ablauf 2005 zusammenfassend darzustellen. ...  Bemerkungen Im KSK 2002 wurden in einem Klimafahrplan, einem Ausblick f\u00fcr Darmstadt 2010, - 6 Ma\u00dfnahmen in der unmittelbaren Kompetenz der Stadt Darmstadt - 6 Ma\u00dfnahmen in Kooperation mit kommunalen Akteuren und - 4 weitere Ma\u00dfnahmen in Kooperation mit dem Klimab\u00fcndnis Region Starkenburg , mithin also 16 Ma\u00dfnahmen definiert. (Quelle: http://www.agenda21.darmstadt.de/) Bei genauer Betrachtung des KSK und seiner vielf\u00e4ltigen Module und Ideen sind es jedoch 48 Module/Ma\u00dfnahmen, welche das KSK, erg\u00e4nzt um Ideen aus dem Agenda21-Prozess, als Ziel f\u00fchrend f\u00fcr Darmstadt definiert hat. Der Berichtsauftrag wurde daher ausgedehnt auf ann\u00e4hernd alle 48 Module/Ideen des KSK, soweit mit der Realisierung bereits begonnen worden ist. Diese in der Sache begr\u00fcndete Ausweitung des Berichtsauftrages bewirkte eine zeitliche Verz\u00f6gerung der Berichterstattung, allerdings liegt nunmehr mit dem vorliegenden Bericht ein Papier vor, welches umfassend alle Klimaschutz-Aktivit\u00e4ten in Darmstadt listet, erl\u00e4utert, bewerten und weiteren Handlungsbedarf ableiten l\u00e4sst.  \u00dcber den Agenda21-Etat k\u00f6nnen kleinere Einzelma\u00dfnahmen des KSK subsidi\u00e4r finanziert werden; Gl\u00fccksf\u00e4lle wie die externe Finanzierung des Darmst\u00e4dter Heizspiegels 2005 (Wert der Gegenleistung ca. 25.000,- \u20ac) sind eher selten!  Die Module im Einzelnen: Aufbau eines kommunalen Energiemanagements Ans\u00e4tze zu einem kommunalen Energiemanagements sind die Verbraucherkontrolle, regelm\u00e4\u00dfige Betriebs\u00fcberwachung, Schulungen und die Optimierung der Investitionsplanung f\u00fcr Energiesparma\u00dfnahmen. In Planung befindet sich zurzeit als neue Organisationsform ein Eigenbetrieb - Kommunales Energiemanagement f\u00fcr Liegenschaften der Stadt Wesentliche Aspekte hirbei sind die Energieverbrauchs- und Energiekostenerfassung, das Controlling und die Optimierung der Betriebsf\u00fchrung. Die Weiterentwicklung des kommunalen    Energiemanagements erfolgt im Rahmen der Einf\u00fchrung des Immobilienmanagements IDA schrittweise ab 2008 mit  * Energiecontrolling f\u00fcr \u00f6ffentliche Liegenschaften * Verbrauchserfassung - Gas, Strom, Fernw\u00e4rme, Wasser * Kostenerfassung - Gas, Strom, Fernw\u00e4rme, Wasser * dem Controlling - Bilden und Vergleich von Kennwerten * Versorgung - Vertragswesen - Optimierung der Energielieferungsvertr\u00e4ge * Dokumentation - Berichtswesen * Optimierung der Betriebsf\u00fchrung * Organisatorische Ma\u00dfnahmen * Schulung von Bedienungspersonal, Beratung * Durchf\u00fchrene Energie sparender Ma\u00dfnahmen * Beratung der Nutzer  Darmst\u00e4dter Klimaforum  Angedacht ist ein zentraler und vernetzender Erfahrungsaustausch zur Projektentwicklung, Projektdarstellung und Koordination entsprechender Themenfelder zur Motivation der Beteiligten bei der Umsetzung von Klimaschutzma\u00dfnahmen im Rahmen eines sozialen Marketings.  Ein Teilaspekt wird teilweise durch den Externen Energiebeauftragten des Agenda-B\u00fcros (im Folgenden genannt: Ext.EB - 561-) in Kooperation mit den Energieexperten der Verbraucherzentrale (VZ) abgedeckt (Motivation). Das Energieberatungsangebot des Ext.EB - 561/ der VZ erfolgt neutral und professionell. In Verbindung mit dem Multiplikator  Verbraucherzentrale Darmstadt wird zusammen mit den unterschiedlichen Beratungsangeboten eine hohe Breitenwirkung erreicht (Beratungsklientel). Beispiele, die unter anderem vom Ext.EB - 561 / in der VZ mit behandelt werden und Klimarelevanz haben sind: Regionale Produkte, fairer Handel, nachwachsende Rohstoffe / D\u00e4mmstoffe / Brennstoffe ... insbesondere Label- Produkte , Stiftung Warentest: Tests effizienter Verbrennungstechnik (f\u00fcr fossile und nachwachsende Brennstoffe).  Als weitere Vorstufe des Klimaforums ist beim Dez. III ein Energietisch eingerichtet, dem Energieexperten, die VZ, Vertreter aus Politik, Verwaltung, Energieversorger, FHD, IWU regelm\u00e4\u00dfig beiwohnen.  Die Auslotung neuer Kooperationsformen und Effizienzsteigerungen zw. Energietisch, der AG Klima der Region Starkenburg und der Themengruppe Energie der lokalen Agenda ist Anfang 2006 erfolgt. Erfahrungsaustausch der Umweltbeauftragten regionaler Unternehmen zum Thema Energieeffizienzma\u00dfnahmen  Angestrebt wird ein Erfahrungsaustausch zwischen den Umwelt- und Energiebeauftragten der gro\u00dfen ortsans\u00e4ssigen Unternehmen. Ziel ist es, sich \u00fcber die verschiedenen bereits durchgef\u00fchrten oder in Planung befindlichen Energieeffizienzma\u00dfnahmen auszutauschen, Hinweise zu geben auf erfolgreiche Planungs- und Controllinginstrumente oder im Bereich der Umsetzung besonders gut qualifizierte Gewerke zu empfehlen.  Langfristig k\u00f6nnte auch die gemeinsame Nutzung eines Informations- und Instrumentenpools angestrebt werden. Ein spezifisches Angebot stellt in diesem Zusammenhang der Vorschlag eines \u00d6ko-Profit-Modells dar, dessen Einf\u00fchrung \u00fcber den Gespr\u00e4chskreis vorbereitet werden k\u00f6nnte. \u00d6koprofit wird zurzeit haupts\u00e4chlich von Firmen der Region Starkenburg praktiziert / umgesetzt.  Ein im Oktober 2005 gestarteter Versuch, auch verst\u00e4rkt Darmst\u00e4dter Firmen (82 angeschriebene Firmen und Organisationen) am \u00d6ko-Profit-Modell partizipieren zu lassen, verlief mangels Interesse und Zuspruch vieler Darmst\u00e4dter Firmen eher ern\u00fcchternd! Umsetzung der KWK (Kraft-W\u00e4rme-Kopplung)-Potentiale im GHD-Sektor (Stadt Darmstadt), Kauf von gr\u00fcnem Strom Ziel 1: Senkung der Darmst\u00e4dter Treibhausgasemissionen Schwerpunkt Strom Viele kleinere Unternehmen und Gewerbebetriebe k\u00f6nnen selbst Strom und W\u00e4rme bzw. K\u00e4lte gemeinsam erzeugen (sog. Kraft-W\u00e4rme- bzw. Kraft-K\u00e4lte-Kopplung = KWK bzw. KKK) und damit gegen\u00fcber dem Strombezug vom EVU und der eigenen W\u00e4rme- bzw. K\u00e4lteerzeugung erhebliche Einsparungen an Treibhausgasemissionen erzielen. Aus der Klimabilanz (Kapitel 2) kann abgesch\u00e4tzt werden, dass ein potenzieller Markt in Darmstadt f\u00fcr KWK und KKK im GHD-Sektor bei knapp 30% des Endenergieverbrauchs liegt, womit sich \u00fcber 50% des Strombedarfs im GHD-Sektor klimaeffizient decken lie\u00dfen - also ein sehr beachtliches Potenzial. Neue Technologien wie Mikroturbinen, Stirlingmotoren und die in Entwicklung befindlichen Brennstoffzellen sind hierzu ma\u00dfgeschneidert - aber auch die schon l\u00e4nger verf\u00fcgbaren Gas- und Dieselmotoren, kleinere Gas- und Dampfturbinen sowie Dampfmotoren sind wichtige Bausteine f\u00fcr solche Kraftpakete . In Darmstadt sind die lokalen Energieunternehmen ebenfalls potenzielle Partner bei der Realisierung von KWK-Systemen - aber nat\u00fcrlich auch andere gewerbliche Kontraktoren sollten gefragt werden. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt ist mit ihren Liegenschaften (\u00c4mter und Verwaltungsgeb\u00e4ude, Schulen, Kinderg\u00e4rten usw.) ein Teil des GHD-Sektors - und schon sehr aktiv bei der Umsetzung der KWK-Potenziale durch Contracting. 19 Klein-BHKW in Liegenschaften der Stadt, ca. 32 % der st\u00e4dtischen Liegenschaften werden mit \u00d6kostrom (NATURpur) versorgt und sparen j\u00e4hrlich rund 2.600 Tonnen CO2 ein. Ausf\u00fchrliche Beratung hierzu bieten der Ext.EB - 561 und die VZ im Beratungszentrum Darmstadt an. Ziel 2: Senkung der Darmst\u00e4dter Treibhausgasemissionen Schwerpunkt Raumw\u00e4rmebedarf der Haushalte (\u00d6l, Gas) In Darmst\u00e4dter Haushalten werden ca. 74 % des Geb\u00e4ude-Gesamtenergiebedarfs f\u00fcr Warmwasser und Heizen ben\u00f6tigt. Das Klimaschutzkonzept zeigt auf, dass bei Ber\u00fccksichtigung von vier Standardma\u00dfnahmen, 1. D\u00e4mmung der oberen Geschossdecke 20 cm, 2. Au\u00dfenwandd\u00e4mmung 12 cm, 3. Kellerdeckend\u00e4mmung 6 cm und 4. Erneuerung der Fenster U-Wert 1,5 W/(m\u00b2\u00b0K),  insgesamt eine Reduktion bis zu 80 % des Heizw\u00e4rmebedarfs erreichbar ist. Um diesen markanten Bereich Haushalte ansprechen zu k\u00f6nnen, wurde in Kooperation mit der Verbraucherzentrale Hessen und der HSE, im Beratungszentrum Darmstadt, die Energieberatung eingerichtet.  Hier erfolgt eine allgemeine und spezielle Energieberatung durch den Ext.EB - 561 und die VZ. Zur nachhaltigen Sicherung der Umsetzung dieses Modules w\u00e4re eine St\u00e4rkung der Energieberatung im Beratungszentrum Darmstadt notwendig durch Erh\u00f6hung der Zusch\u00fcsse, Bereitstellung finanzieller Mittel f\u00fcr Ausstellungen u. Veranstaltungen inklusiv \u00d6ffentlichkeitsarbeiten, Lokale Aktionen, Demo-Anlagen (Solarthermie, PV-Anlagen, u. andere) zur Vorf\u00fchrung. Ziel 3: Senkung der Darmst\u00e4dter Treibhausgasemissionen Schwerpunkt Individualverkehr (Benzin, Diesel)  Ans\u00e4tze sind die Absch\u00e4tzung der Verkehrsstr\u00f6me in Zukunft, Reduzierung des Individualverkehrs, Nutzungsattraktivit\u00e4t \u00f6ffentlicher Verkehrsmittel steigern und die Nutzung alternativer Antriebsstoffe (Brennstoffe aus Pflanzen\u00f6le) Der Verkehrsentwicklungsplan ist abgeschlossen und dem Gesch\u00e4ftslauf \u00fcbergeben worden. In regelm\u00e4\u00dfigen Verkehrs-Foren erfolgt ein reger Ergebnis orientierter Gedankenaustausch mit Fachgremien und interessierter B\u00fcrgerschaft! Hinsichtlich des st\u00e4dtischen Fahrzeugbestandes sind bereits 23 Gro\u00dffahrzeuge (= 24 % des EAD, 19 % aller st\u00e4dtischen Gro\u00dffahrzeuge) umgestellt auf Bio-Dieselverbrauch Die aktuellen Verbrauchszahlen f\u00fcr das Jahr 2005 nach Mitteilung des EAD:  Kraftstoffverbrauch:                    Gesamt       EAD      Stadt Superbenzin          49.394 l    Normalbenzin         72.287 l Diesel              751.548 l Bio-Diesel            74.867 l    73.791 l    1.076 l biogener Kraftstoff      23.641 l    22.981 l     660 l Der leichte R\u00fcckgang im Verbrauch Bio-Diesel/Biogener Kraftstoff ist dadurch bedingt, dass einige Fahrzeuge wegen verschlechterter Leistung teilweise Diesel zutanken m\u00fcssen.  Insgesamt fuhren im Jahr 2005  53 Fahrzeuge des st\u00e4dtischen Fuhrparks alternativen Kraftstoff. (Aufteilung 40 Fahrzeuge EAD, 13 Fahrzeuge Stadt.) Zur Umsetzung des Zieles sollten m\u00f6gliche Umstellungen vorhandener Fahrzeuge weiter gepr\u00fcft werden. Bei Neuerwerb von Fahrzeugen sollte zur Steigerung des Zielerreichungsgrades bei der Ausschreibung zur Anschaffung eine Mitnutzung und / oder eine Vollnutzung von Pflanzen\u00f6len (Bio-\u00d6le) als Erwerbskriterium vorgesehen werden. Unabh\u00e4ngige Bau- und Energieberatung, F\u00f6rderprogramm Energieberatung vor Ort  Eine unabh\u00e4ngige Bau- und Energieberatung als Dienstleistung der Stadt Darmstadt kann einen starken lokalen Bezug entwickeln und b\u00fcrgernah gestaltet werden. Der Aufwand und damit die Hemmschwelle, sich mit der Thematik der Qualit\u00e4tssicherung am Bau und der Energieeinsparung zu befassen, kann durch dieses kommunale Angebot deutlich verringert werden.  In Kooperation mit der Verbraucherzentrale Darmstadt und der HEAG wurde in der Verbraucherzentrale (VZ) Darmstadt, Luisenplatz 6, ein Energieberatungszentrum eingerichtet. Es erfolgt eine produktneutrale Energieberatung. Beratungsbereiche sind: Effiziente Energieerzeugung und Energieverwendung f\u00fcr den allgemeinen und den baulichen Bereich (Alt- und Neubauten), regenerative Energien, Energiepass, Heizkostenabrechnung und KWK unter Ber\u00fccksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen.  BeraterInnen: Frau Dipl.- Arch. Inge Kanka (Honorarberaterin nach BMWI) Frau Dipl.- Arch. Karin Gerhardt (Honorarberaterin der VZ) Herr Dipl.-Ing. Joachim Horn (Verbraucherzentrale 2/3 Stelle Dipl. Energiewirt) Herr Dipl.-Ing. Franz Schimek (Externer Energiebeauftragter Agenda-B\u00fcro, beratend t\u00e4tig mit 30 % seiner Wochenarbeitszeit)   Klimafond zur finanziellen Unterst\u00fctzung --> Contracting  In Zeiten knapper Kassen und wirtschaftlicher Unsicherheit ist es besonders wichtig, am Klimaschutz interessierte B\u00fcrgerInnen, Unternehmen und Einrichtungen beim Zugang zumKapital zu unterst\u00fctzen. Es gibt schon eine ganze Reihe von F\u00f6rderm\u00f6glichkeiten des Bundes und des Landes Hessen, die allerdings recht kompliziert sind - eine fundierte, unabh\u00e4ngige Beratung ist daher ein erster Schritt. Eine weitere und zunehmend genutzte M\u00f6glichkeit ist es, Investitionen in Klimaschutzprojekte durch Dritte zu finanzieren, die am Einsparerfolg wirtschaftlich beteiligt sind. (Contracting) Dessen ungeachtet ist es f\u00fcr viele Klima sch\u00fctzende Ma\u00dfnahmen n\u00f6tig, Anreize und Hilfen f\u00fcr die Investition zu geben. Ein Klimafond im engeren Sinne besteht mangels finanzieller Ausstattung in Darmstadt nicht. Eine finanzielle Unterst\u00fctzung interessierter B\u00fcrgerschaft parallel zu F\u00f6rderprogrammen des Landes oder des Bundes ist zurzeit ausgeschlossen. Allerdings erfolgt im Rahmen der fundierten und unabh\u00e4ngigen Energieberatung durch den Ext.EB - 561 und die VZ im Beratungszentrum eine mittelbare F\u00f6rderung durch kostenlose Beratung!  Zum Contracting: StatusQuo 2005 Umsetzung von 19 Klein-BHKW- Anlagen in Liegenschaften der Stadt (Contractpartner: HSE und Firma Nohl) und Contract zur W\u00e4rmelieferung aus einer Holzhackschnitzelanlage im Schwimmbad von Lindenfels f\u00fcr das Albert-Schweitzer-Haus, Lindenfels (Contractpartner: Entega)  Aktion SparWatt  Der \u00d6kostrombezug der Haushalte sollte auf der Basis einer \u00e4lteren BUND-Aktion SparWatt erh\u00f6ht und Sparpotentiale ermittelt werden, um mit demselben Kostenansatz \u00d6kostrom beziehen zu k\u00f6nnen. Diesbez\u00fcgliche Aktionen Dritter sind nicht bekannt geworden.   Als Folgemodell erfolgt eine ausf\u00fchrliche Beratung im Beratungszentrum Darmstadt der Verbraucherzentrale / des Externen Energiebeauftragten des Agenda-B\u00fcros mit individueller Beratung. Einsparpotenziale k\u00f6nnen auch auf den Websites der Energieversorgungsunternehmen abgerufen und ein Vergleich zum \u00d6kostrom-Bezug vollzogen werden. Anl\u00e4sslich des anstehenden Relaunch der Agenda21-Website (www.agenda21.darmstadt.de) wird eine Klimaschutz-Seite aufgebaut, welche auch diesem Anliegen entgegenkommt. Ein m\u00f6gliches Aktionsangebot ist im Rahmen einer Motivationskampagne f\u00fcr energiebewusstes Verhalten denkbar, sofern finanzielle Grundlagen geschaffen werden! Leitfaden zum Einsparen von Strom  Ziel ist die Selbstkontrolle des Gesamtstrombezugs der Haushalte und die Strombezugsreduzierung ohne Komfortverlust unter Einbezug der Haushaltsger\u00e4te und ge\u00e4ndertem Nutzerverhalten Verschiedene Brosch\u00fcren u.a. mit Informationen zu Stromsparen ohne Komfortverlust , oder auch zur Anleitung von Wirtschaftlichkeits\u00fcberpr\u00fcfungen von Energiespar-Investitionen k\u00f6nnen unter www.verbraucherfenster.de oder www.hessen.de herunter geladen oder im Beratungszentrum der VZ bezogen werden. Eine ausf\u00fchrliche Beratung im Beratungszentrum Darmstadt der Verbraucherzentrale Darmstadt wird angeboten. Zus\u00e4tzlich k\u00f6nnen Strommessger\u00e4te zur Selbstermittlung von Stromverbrauchswerten von Haushalts-Ger\u00e4ten geliehen werden. Die ermittelten Stromverbrauchswerte und das Nutzerverhalten werden im Beratungsgespr\u00e4ch gewertet / er\u00f6rtert. Das Entega-Energiesparprogramm zeigt Kunden, wie Sie als Hauseigent\u00fcmer oder Mieter ihren Energieverbrauch sp\u00fcrbar reduzieren und damit verbunden Kosten deutlich senken. An Beispielen wird aufgezeigt, dass sich der Stromverbrauch um bis zu 25 % reduzieren l\u00e4sst. Die Entega ber\u00e4t zum Thema Nutzerverhalten, zeigt Einsparm\u00f6glichkeiten auf und gibt Ger\u00e4teempfehlungen. Der Aufbau eines Internet basierten Leitfadens wird beim Relaunch der Agenda21-Website (www.agenda21.darmstadt.de) ber\u00fccksichtigt. Seminar Haushalt und Umwelt  Nach Auskunft des Hausfrauenbundes Darmstadt wird das Seminar Haushalt und Umwelt (mit Kinderbetreuung) weiterhin angeboten. Weiterhin wird \u00fcber ein Umwelttelefon eine haushaltswirtschaftliche Umweltberatung (Tel.: 2796429, Di 10.00 - 12.00 Uhr) angeboten  \u00d6ko-Check  Ziele sind die effiziente Ressourceneinsparung im Sportverein und die Minimierung von Umweltbelastungen. Regelm\u00e4\u00dfig erfolgt eine unabh\u00e4ngige Beratung der Sportst\u00e4ttenbetreiber durch den Landessportbund (LSB) auf den Gebieten: * Wasser(verbrauch) * Energie(verbrauch) * Abfall(trennung und -vermeidung) * Verkehrsanbindung * Pflege von Freizeitanlagen * L\u00e4rm * Betrieb und Organisation im Verein Genutzt werden bestehende Vernetzungen und Kooperationen, wie z.B. zwischen der Stadt, der NATURPur und dem Landessportbund Hessen, zur Unterst\u00fctzung des \u00d6kochecks.  NATURpur bietet z.B. ein Angebot zur umweltfreundlichen Stromversorgung sowie den Bau von Photovoltaik-Anlagen auf Dachfl\u00e4chen von Sportst\u00e4tten an. Sportvereine, die einen ersten \u00d6ko-Check durchf\u00fchrten, f\u00fchren bereits Folge-\u00d6ko-Checks durch. Weitere Anst\u00f6\u00dfe und Koordinationen erfolgen durch das Sportamt Darmstadt. Erg\u00e4nzende Energieberatung hierzu erfolgt im Energieberatungszentrum Darmstadt Umweltsprechstunden - Thema: Energiesparen im Haushalt  Nach Auskunft des Hausfrauenbundes Darmstadt werden die Umweltsprechstunden - Thema: Energiesparen im Haushalt - weiterhin angeboten.  Fifty-fifty-Projekt  Zur Schaffung von Anreizen und zur \u00c4nderung des Nutzerverhaltens der Sch\u00fclerInnen an Schulen f\u00fchren Sch\u00fclerInnen einen Energiecheck in ihrer Schule durch und ergreifen nichtinvestive (zum Teil investive) Ma\u00dfnahmen zur Energieeinsparung (Ressourcenschonung). Die eine H\u00e4lfte der gesparten Kosten (Energie: Strom + Heizw\u00e4rme, Wasser) verbleibt beim Schultr\u00e4ger, \u00fcber die andere kann die Schule selbst verf\u00fcgen. Ein zust\u00e4ndiger/ zust\u00e4ndige MitarbeiterIn der Stadt h\u00e4lt einf\u00fchrende Vortr\u00e4ge, betreut in Energie- beziehungsweise energietechnischen Fragen und f\u00fchrt Energierundg\u00e4nge durch. Schulen erhalten Energiekoffer mit Messger\u00e4ten sowie p\u00e4dagogisches Basismaterial f\u00fcr Unterrichtseinheiten und Projektwochen. An dem Projekt nehmen in Darmstadt 17 Schulen teil. Die Berechnungen der fifty-fifty -Pr\u00e4mienanteile der Schulen wurde f\u00fcr die Heizperioden 2002/03, 2003/04, 2004/05 durch den Ext.EB - 561 abgeschlossen. Die Gesamtsumme, welche den fifty-fifty - Schulen zugute kommt, betr\u00e4gt demnach 20.801,94 \u20ac. Die Gesamt-Emissionsminderung durch Minderverbrauch bei Strom und W\u00e4rme betr\u00e4gt f\u00fcr den Abrechnungszeitraum 106.211 Kg CO2.  Erdgas-Infomobil und Erdgasfahrzeuge Im Infomobil (Bus) f\u00fchrt Entega die Heizungssystheme der Zukunft vor. Von der modernen Brennwerttechnik bis zur W\u00e4rmepumpe erfahren Bauherren und Hausbesitzer alles, was zum Thema Heizung wichtig ist. Auf Wunsch erfolgt eine Energiesparberatung Brosch\u00fcren zum Themenbereich Haushalt, Gesundheit, Umwelt  Nach Auskunft des Hausfrauenbundes Darmstadt werden die Brosch\u00fcren Haushalt und Energie - mit Energie haushalten und weiterhin angeboten Energieberatung  Wunsch ist ein Beitrag der Energieversorgungsunternehmen zu Agenda21-Projekten. Umgesetzt ist die Beratung im Entega-Point und dem Entega-Center, dort unter anderem zu * Ger\u00e4teberatung * Verbrauchsdiagnose * Messger\u00e4teverleih (eine Woche mit anschlie\u00dfender pers\u00f6nlicher Beratung) m\u00f6glich; Ausf\u00fchrliche Beratung hierzu erfolgt auch durch den Ext.EB -561 und die VZ im Beratungszentrum Darmstadt  Anl\u00e4sslich des anstehenden Relaunch der Agenda21-Website (www.agenda21.darmstadt.de) wird eine Klimaschutz-Seite aufgebaut, welche auch diesem Anliegen verst\u00e4rkt entgegenkommt. Online-Berechnung des privaten Stand-By-Stromverbrauchs NutzerInnnen sollen angeben k\u00f6nnen, welche Ger\u00e4te in welcher Anzahl im Haushalt eingesetzt werden. M\u00f6gliche Berechnung von * gesparten kWh * gespartem Geld * gesparten kg CO2, f\u00fcr den Fall, dass die aufgez\u00e4hlten Ger\u00e4te bei Nichtgebrauch ganz ausgeschaltet werden. Die Umsetzung erfolgt im Rahmen der Energieberatung durch den Ext.EB -561 und die VZ im pers\u00f6nlichen Gespr\u00e4ch (noch nicht online). Anl\u00e4sslich des anstehenden Relaunch der Agenda21-Website (www.agenda21.darmstadt.de) wird eine Klimaschutz-Seite aufgebaut, welche auch diesem Anliegen verst\u00e4rkt entgegenkommt. Energie-Tipps im Internet Tipps f\u00fcr energiebewusstes, nichtinvestives Verhalten im Haushalt sollen im Internet abrufbar sein. Tipps zum rationellen Umgang mit Energie k\u00f6nnen per Link auf der Internetseite der Entega oder der NATURpur erreicht werden. (www.naturpur-energie.ag) Anl\u00e4sslich des anstehenden Relaunches der Agenda21-Website (www.agenda21.darmstadt.de) wird eine Klimaschutz-Seite aufgebaut, welche auch diesem Anliegen verst\u00e4rkt entgegenkommt. Die Umsetzung erfolgt bislang auch im Rahmen der Energieberatung durch den Ext.EB -561 und die VZ im pers\u00f6nlichen Gespr\u00e4ch. Mobi Tick  MobiTick ist ein Jahresticket f\u00fcr \u00d6PNV auf allen RMV-Linien in Stadt Darmstadt und Landkreis Darmstadt-Dieburg. MobiTick ist ein durch die DADINA und den RMV eingef\u00fchrtes Tarifangebot f\u00fcr Sch\u00fcler und Auszubildende in der Stadt Darmstadt und dem Landkreis Darmstadt-Dieburg.  Die HEAG mobilo ist als kompetenter Dienstleister mit dem zentralen Vertrieb des Tickets beauftragt worden.  Das MobiTick wurde zun\u00e4chst als Pilotprojekt angesehen, ist aber mittlerweile ein nicht mehr wegzudenkendes Produkt in der Stadt Darmstadt und dem Landkreis Darmstadt-Dieburg. J\u00e4hrlich werden ca. 25.000 MobiTicks ausgegeben. Hiervon werden rund 10.000 durch die Schul\u00e4mter bestellt, ca.15.000 werden von Kunden direkt gekauft.  Durch die g\u00fcnstige Preisgestaltung ist das MobiTick sehr erfolgreich, rund 40 % des berechtigten Personenkreises nutzen mittlerweile das Produkt. Schulungskonzept zur \u00d6PNV-Nutzung, Schulmedien zum Thema Mobilit\u00e4t/ \u00d6PNV-Nutzung  Angedacht war ein Schulungskonzept f\u00fcr interessierte Lehrkr\u00e4ften oder Agenda 21-Gruppen. Es sollten Grundlagen f\u00fcr Unterrichtseinheiten oder -projekte zum Thema abgegeben werden. Dieses urspgl. in der Verantwortung der HEAG verortete Projekt wird seitens der HEAG mobilo nicht forciert.  Stattdessen wurde ein Schulungskonzept f\u00fcr Grundschulen entwickelt, das unter anderem das richtige Verhalten an Haltestellen und in Fahrzeugen vermittelt.  Dieses Programm findet bei den Darmst\u00e4dter Grundschulen eine sehr positive Resonanz. Es finden jeweils 6 Schulungstermine im Fr\u00fchjahr und Herbst eines Kalenderjahres statt. Gegenw\u00e4rtig wird eine Kooperation Werkhof - Weltladen - Stadt/Agenda-B\u00fcro - Staatliches Schulamt gepr\u00fcft, um verst\u00e4rkt mit Fortbildungspunkten versehene Fortbildungsangebote f\u00fcr LehrerInnen anbieten zu k\u00f6nnen. Ansto\u00df hierf\u00fcr gab das k\u00fcrzlich eingef\u00fchrte Kommunikationsspiel Waimiri . Das Ergebnis der Vorpr\u00fcfungen auch zur Themensetzung (auch \u00d6PNV m\u00f6glich) bleibt abzuwarten.  Radiosendung Radar Angedacht waren zum Beispiel: 1. Interviews mit Akteuren, Kampagne-MitarbeiterInnen, prominenten Energiebewussten 2. Meinungsbilder Bev\u00f6lkerung 3. Berichte \u00fcber, Ank\u00fcndigung von Aktionen und Projekten 4. Quizfragen, Preisausschreiben stellen beziehungsweise einl\u00e4uten; L\u00f6sungen bekannt geben Die Umsetzung erfolgt seitens der Bedarfsanmeldung durch die Stadt Darmstadt bislang nur sporadisch! M\u00f6gliches Aktionsangebot im Rahmen einer Motivationskampagne f\u00fcr energiebewusstes Verhalten ist k\u00fcnftig denkbar! Vortr\u00e4ge im Themenbereich Haushalt, Gesundheit, Umwelt   Vortr\u00e4ge, die m\u00f6glicherweise nur zum Teil Klimaschutzaspekte ber\u00fccksichtigen k\u00f6nnen durch kleine inhaltliche Erg\u00e4nzungen diesen Bezug herstellen. Nach Auskunft des Hausfrauenbundes Darmstadt erfolgt dies in den weiterhin angebotenen Vortr\u00e4gen:  Richtig l\u00fcften  D\u00e4mmstoffe - warmes Haus, gesunde Wohnung, geschonte Umwelt  Apropos Haushalt Gruppen k\u00f6nnen Vortrag bestellen  Einf\u00fchrung eines einheitlichen Energiepasses im Geb\u00e4udebestand Ansatz ist die verbindliche Energieeinsparung im Wohngeb\u00e4udebereich. Es sollen M\u00f6glichkeiten der energetischen Geb\u00e4udeerneuerung aufgezeigt werden. Der Energiepass wird ab 2006 f\u00fcr alle Geb\u00e4ude Pflicht. Informationen zu Inhalten, Notwendigkeiten und Kosten gibt es im Rahmen der Energieberatung durch den Ext.EB -561 und die VZ im pers\u00f6nlichen Gespr\u00e4ch. Parallel hierzu wurde 2005 auf Initiative des Agenda-B\u00fcros gemeinsam mit der CO2online gGmbh ein Kommunaler Heizspiegel f\u00fcr Darmstadt erstellt und der Darmst\u00e4dter Bev\u00f6lkerung mit sehr guter Resonanz zur Verf\u00fcgung gestellt. (Weitergehende Erl\u00e4uterung siehe: Zusatzaktionen 2005) - siehe auch www.agenda21.darmstadt.de Impulsprogramm Hessen Energiediskussion mobil  Es geht hierbei um die Vermittlung von theoretisch fundierten und praktisch realisierbaren Methoden zur Energieeinsparung. Das Impulsprogramm Hessen entwickelt zielgruppenspezifische Methoden zur Darstellung und L\u00f6sung baupraxisorientierter Probleme im Bereich Neubau und Bestandssanierung  Das Impulsprogramm Hessen verfolgt einen wirtschaftspolitischen Ansatz und leistet durch sein Qualifikationsangebot einen Beitrag zur Mittelstandsf\u00f6rderung. Es bietet eine Plattform des fachlichen Austausches , die den Stellenwert der Energieeinsparung erh\u00f6ht, Probleml\u00f6sungen schneller und differenzierter austauscht und inhaltlich belastbare Informationen \u00fcber Energiesparkonzepte und -techniken liefert. Ziel ist die Vermittlung von theoretisch fundierten und praktisch realisierbaren Methoden zur Energieeinsparung. Zielgruppen sind in erster Linie interessierte Architekten, Handwerker und Ingenieure in Hessen.  Das Projekt der Hessenenergie ist stetig einer Erneuerung unterworfen. Zurzeit wird eine bundesweite Kampagne zur Energieeffizienz begleitet. Das Agenda-B\u00fcro pr\u00fcft zurzeit bei ungesicherter Finanzierungsbasis die Rahmenbedingungen zum Aufbau einer Darmst\u00e4dter Klimazeitung. Als begleitende Ma\u00dfnahme wird f\u00fcr 2006 eine Passivhaus-Ausstellung in Darmstadt vorbereitet. Mobile Energieberatung wird im Kleinen von dem Ext.EB - 561 und der VZ im Rahmen der Energieberatung im pers\u00f6nlichen Gespr\u00e4ch vollzogen. 100 Passivh\u00e4user in Darmstadt Angestrebt wird die konsequente Weiterentwicklung des Niedrigenergiehauskonzeptes und der Bau von H\u00e4usern mit Energiebedarf weniger als 15 kWh/(m2a) (= 1,5 Liter Heiz\u00f6l\u00e4quivalent je Quadratmeter beheizte Wohnfl\u00e4che) Zum kommunalen Einflussbereich geh\u00f6ren \u00f6ffentliche Wohnungsunternehmen, bei denen in begrenztem Ma\u00df M\u00f6glichkeiten bestehen, sie zum Anschluss an Fernw\u00e4rme, zu energetischen Sanierungen oder bei Neubauten zum Niedrigenergiehaus- oder Passivhausstandard und zu Strom sparenden Installationen zu bewegen.  Vorbildliche energetischen Sanierungen sowie die Substitution von Strom durch Erdgas, Fernw\u00e4rme oder regenerative Energietr\u00e4ger k\u00f6nnen neben der Vorbildfunktion einen Anschub zum Klimaschutz leisten. F\u00fcr die Vermarktung stadteigener Grundst\u00fccke hat der Magistrats bereits Ende 2004 beschlossen, bei der Vergabe die Einhaltung von Energie- und \u00f6kologischen Standarts (KfW 60) besonders zu w\u00fcrdigen und Bauherrschaften, die dies realisieren, bevorzugt zu ber\u00fccksichtigen. Der Bauverein AG saniert Mehrfamilienh\u00e4user unter den Vorgaben nach EnEV 2004. Als Pilotprojekt f\u00fchrt die Bauverein AG mit Begleitung durch das Institut Wohnen und Umwelt im Bereich des B\u00fcrgerparkviertels Sanierungen auf Niedrigenergiehausniveau durch Gr\u00fcnzellenkur aus. Es besteht eine Kooperation mit dem Energieberatungszentrum der VZ Darmstadt. F\u00fcr Erwerber von Wohngeb\u00e4uden in st\u00e4dtebaulichen Sanierungsgebieten wird im Bedarfsfall eine Energieberatung durchgef\u00fchrt.  W\u00e4rmetechnische Beschaffenheit als Merkmal im Mietspiegel (\u00f6kologischer Mietspiegel) Mietspiegel sind \u00dcbersichten \u00fcber die \u00fcblichen Entgelte f\u00fcr Wohnraum in einer Gemeinde. Der besondere Vorteil von Mietspiegeln liegt darin, dass sie nicht nur Informationen \u00fcber gezahlte Entgelte f\u00fcr einzelne Wohnungen liefern, sondern auch das \u00f6rtliche Mietniveau auf einer breiten Informationsbasis abbilden und damit die einfache Ermittlung der orts\u00fcblichen Vergleichsmiete erm\u00f6glichen. Sie erh\u00f6hen die Markttransparenz und leisten einen wichtigen Beitrag zur Vermeidung von Konflikten. Die Stadt Darmstadt hat 2003/2005 erstmals einen sog. \u00f6kologischen Mietspiegel in Auftrag und herausgegeben. (Pr\u00fcfung eines signifikanten Zusammenhanges zwischen der orts\u00fcblichen Vergleichsmiete in Darmstadt und der w\u00e4rmetechnischen Beschaffenheit) .  Das Institut Wohnen und Umwelt zeigte im Rahmen der Mietspiegelerstellung in Darmstadt erstmals in Deutschland, dass f\u00fcr Wohnungen in Geb\u00e4uden mit guter W\u00e4rmed\u00e4mmung und moderner Heizungsanlage statistisch signifikant eine h\u00f6here Miete gezahlt wird.  Ein entsprechender Zuschlag von 0,37 \u20ac/m\u00b2 pro Monat f\u00fcr eine gute w\u00e4rmetechnische Beschaffenheit wurde in den Darmst\u00e4dter Mietspiegel 2003 aufgenommen. Ein derart erweiterter Mietspiegel wird als \u00f6kologischer Mietspiegel bezeichnet. Mieter profitieren von dem neuen Zuschlagsmerkmal durch eine erh\u00f6hte Mietpreisgerechtigkeit. Vermieter k\u00f6nnen den Zuschlag zur Refinanzierung von W\u00e4rmed\u00e4mmma\u00dfnahmen und Heizungsmodernisierungen einsetzen und so die Wirtschaftlichkeit verbessern.  Damit werden sozial ausgewogene und zugleich marktwirtschaftliche Anreize zur Umsetzung von Energiesparma\u00dfnahmen geschaffen und ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet.  Aktuell werden vom IWU M\u00f6glichkeiten untersucht, die Ermittlung der w\u00e4rmetechnischen Beschaffenheit - d.h. des Prim\u00e4renergiekennwertes - zu vereinfachen. Der Anwendungstest eines neuen Kurzverfahrens deutet auf eine m\u00f6gliche Reduktion des Zeitaufwandes etwa um den Faktor f\u00fcnf hin. Der Anwendungstest wird mit Schwerpunkt Martinsviertel durchgef\u00fchrt. Finanziell unterst\u00fctzt werden die Untersuchungen von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt und der Stadt Darmstadt. Informationen hierzu gibt es auch im Rahmen der Energieberatung durch den Ext.EB -561 und die VZ oder unter www.iwu.de/aktuell/mietspiegel-darmstadt.htm F\u00f6rderprogramm Energetische Modernisierung im Bestand  Aufbau eines Darmst\u00e4dter F\u00f6rderprogramms Energetische Modernisierung im Bestand zur Finanzierung zukunftsweisender Modernisierungen, indem 100 vorbildhafte und innovative Altbausanierungen in Darmstadt bis 2005 realisiert werden.  Das kommunale F\u00f6rderprogramm sollte aus Kostengr\u00fcnden nicht als Breitenf\u00f6rderprogramm angelegt sein. Die F\u00f6rderung sollte sich auf Geb\u00e4ude beschr\u00e4nken, die im Rahmen einer umfassenden baulichen und anlagentechnischen Instandsetzung auch energetisch vorbildhaft und qualitativ hochwertig modernisiert werden. Das F\u00f6rderprogramm in Darmstadt sollte sich auf etwa vorbildhafte und umfassende energetische Modernisierung beschr\u00e4nken. Mangels finanzieller Ausstattung erfolgt lediglich eine Kostenlose ausf\u00fchrliche Beratung durch den Externen Energiebeauftragten des Agenda-B\u00fcros / die Verbraucherzentrale Darmstadt. Dies entspricht einer mittelbaren individuellen F\u00f6rderung, die Umsetzung eines F\u00f6rderprogrammes im investiven Sinne erfolgte mangels Finanzierbarkeit bislang nicht.  100 Klein-BHKW , Mindestziel: 25 Klein-BHKW und 5 mittlere Anlagen  Die Themengruppe Energie der Lokalen Agenda 21 hat mit dem Projekt 100 Klein-BHKW ein wichtiges Teilziel benannt. Als Mindestziel sollte angesichts der m\u00f6glichen F\u00f6rderung von KWK-Anlagen durch das bundesweite KWK-Gesetz anf\u00e4nglich ein Ausbau um mindestens 25 Klein-BHKW mit je 50 kWel (zusammen 1,25 MWel) und mindestens 5 mittlere Anlagen mit je 1 MWel (zusammen 5 MWel) in Darmstadt erfolgen. Installiert sind 19 Klein-BHKW Anlagen mit 5,5 KWel. / 12,5 KWth in Liegenschaften der Stadt (15 x Schulen, 1 x Stadthaus I, 2 x KiGa, 1 x Jugendheim) Bekannt sind weitere ca. private 150 Klein-BHKW-Anlagen eines Anbieters in Darmstadt.  Das Ergebnis einer auch in Kooperation mit der Entega noch laufenden Bestandsaufnahme zum Einsatz regenerativer Energien in Darmstadt wird zu einem Internet basierten Stadtplan Regenerative Energien f\u00fchren. Bereits eingestellt im Stadtplan Darmstadt (Internet) sind die PV-Anlagen der NaturPur Energie AG. Ausf\u00fchrliche Informationen und Beratungen erfolgen durch den Ext.EB - 561 und der VZ im Rahmen der Energieberatung. Kranichstein S\u00fcd-West Niedrigenergieh\u00e4user, Anschluss an Fernw\u00e4rmenetz, Passivh\u00e4user Projekt Wohnsinn  In Kranichstein ist ein neues Wohnquartier entstanden. Entsprechend den in der Agenda 21 formulierten Zielen einer nachhaltigen Entwicklung sollte ein Stadtquartier mit hoher Wohn- und Gestaltungsqualit\u00e4t und vielf\u00e4ltigen Nutzungsm\u00f6glichkeiten und Funktionsmischungen entstehen. Soziale, \u00f6kologische und \u00f6konomische Belange sollten gleicherma\u00dfen ber\u00fccksichtigt werden. Im Rahmen privatwirtschaftlicher Vertr\u00e4ge zwischen der Stadt als Eigent\u00fcmerin der Grundst\u00fccke und den Bauleuten wird der energietechnische Standard des Niedrigenergiehauses vorgeschrieben. F\u00fcr diese Geb\u00e4ude wird zudem der Anschluss an das bestehende Fernw\u00e4rmenetz vertraglich vereinbart.  Alle Geb\u00e4udearten sind Fernw\u00e4rme anschlusspflichtig. Thermische Solarenergie zur Brauchwarmwassererzeugung kann genutzt werden. Grenzwerte des Heizw\u00e4rmebedarfs nach LEG-Vorgaben:  - Reihen-Endh\u00e4user <= 65 kWh/m\u00b2a. - Reihen-Mittelh\u00e4user, Geschosswohnungsbau, Verwaltung, B\u00fcronutzung etc. <= 55 kWh/m\u00b2a. Vor Erwerb des Baugrunds besteht die Verpflichtung, den W\u00e4rmebedarf nach LEG pr\u00fcfen zu lassen. Der Kaufvertrag kann nur geschlossen werden, wenn der Pr\u00fcfer die Grenzwerteinhaltung best\u00e4tigt. Die Pr\u00fcfung wird durch den Externen Energiebeauftragten des Agenda-B\u00fcros vorgenommen. Passivbauweise im Kongress- und Wissenschaftszentrum Darmstadt  In der Publikation zum Realisierungswettbewerb Kongress- und Wissenschaftszentrum Darmstadt hei\u00dft es:  Das Selbstverst\u00e4ndnis der Wissenschaftsstadt Darmstadt soll in einem neuen Kongress- und Wissenschaftszentrum seinen konkret erfahrbaren baulichen Ausdruck finden. Durch die unmittelbare N\u00e4he, die inhaltliche und funktionelle Verkn\u00fcpfung von Universit\u00e4t und Kongresszentrum soll ein zentraler Ort der wissenschaftlichen Arbeit, der Kommunikation und Repr\u00e4sentation entstehen. (...) Es soll der Region als Kongress- und Tagungsst\u00e4tte dienen. Ebenso wird es Ort f\u00fcr politische und kulturelle Veranstaltungen im Herzen der Stadt. Weitere wissenschaftliche Einrichtungen sollen in unmittelbarer Nachbarschaft des Kongress- und Wissenschaftszentrums angesiedelt werden. (...) Durch seine Architektur soll das Kongress- und Wissenschaftszentrum Signalwirkung haben; eine architektonisch einpr\u00e4gsame und technisch innovative Gesamtl\u00f6sung wird angestrebt. Allgemein zug\u00e4ngliche und attraktive Bereiche wie L\u00e4den, Ausstellungen und Cafe sollen sich dementsprechend zur \u00d6ffentlichkeit orientieren. F\u00fcr ein repr\u00e4sentatives Geb\u00e4ude, das in der Wissenschaftsstadt Darmstadt mit dieser Zielsetzung errichtet werden sollte, war seinerzeit der Passivhausstandard angedacht worden.  Die sich aus der Nutzung des Geb\u00e4udes ergebenden Notwendigkeiten, insbesondere die erforderliche K\u00fchlung von Seminarr\u00e4umen bei entsprechnder Auslastung, bewirkten nach Pr\u00fcfung einer wirtschaftlichen Gesamtl\u00f6sung (W\u00e4rmebedarf vs. K\u00fchlungsbedarf) eine Abkehr vom Passivhausstandart. Im Kongresszentrum kommen stattdessen Erdw\u00e4rmenutzung, eine Holzhackschnitzelanlage, eine Abwasser reduzierendee Toilettenanlage und eine Regenwasser nutzende K\u00fchlungs-/Klimaanlage zum Einsatz. Modernisierung Akazienweg  Bei der Sanierung im sozialen Brennpunkt Akazienweg sind in den letzten Jahren im Kesselhaus Akazienweg und den Anwesen Akazienweg 1-3, 4, 15, 17, 9, 21-23, 25, 33a vorhandene Kesssel ausgetauscht worden (F\u00fchrungskessel Brennwert, nachgeschalteter Kessel Niedrigtemperatur) bzw. H\u00e4user an die Fernw\u00e4rme angeschlossen worden (Niedrigenergiestandard) Energie bedingte Mehrkosten lassen sich nicht beziffern, Heizkosteneinsparungen lassen sich Nutzer bedingt nicht feststellen. Ernst-Ludwig-Kaserne Als Ziele der Planung und Projektentwicklung wurden unter anderem vorgegeben: * die Ernst-Ludwig-Kaserne soll eine neue, zivile Identit\u00e4t erhalten. * Gewerbe und Wohnen sollen miteinander verkn\u00fcpft werden. * es soll die erste Passivhaussiedlung Darmstadts als \u00f6kologisch orientierter Wohnungsbau errichtet werden. * angestrebt wird kosteng\u00fcnstiger innovativer Wohnungsbau * angestrebt wird die Revitalisierung vorhandener Verkehrsnetze und minimierter Stra\u00dfenneubau. * es soll gepr\u00fcft werden, unter welchen Voraussetzungen das Konzept einer abwasserfreien Siedlung zu tragbaren Kosten realisiert werden kann Nicht erreicht bei der Umsetzung wurden: * Verkn\u00fcpfung von Gewerbe und Wohnen * Passivhaussiedlung * Revitalisierung vorhandener Verkehrsnetze * abwasserfreie Siedlung Modellprojekt Hessisches Ried  Besonderes Kennzeichen der Region Starkenburg ist ihre Lage zwischen der Agglomeration Rhein-Main und dem Verdichtungsraum Rhein-Neckar mit einer besonderen Entwicklungsdynamik. Als s\u00fcdlicher Teil des Regierungsbezirks Darmstadt umfasst sie die f\u00fcnf Gebietsk\u00f6rperschaften Bergstra\u00dfe, Darmstadt-Dieburg, Gro\u00df-Gerau, Odenwaldkreis und Darmstadt und hat eine Fl\u00e4che von etwa 2577 m\u00b2km. mit ca. 1 Millionen Einwohnern.  Die Region Starkenburg ist historisch gewachsen und hat eine eigene landwirtschaftliche und kulturelle Identit\u00e4t. In allen Gebietsk\u00f6rperschaften der Region Starkenburg sind insbesondere im Bereich des Klimaschutzes bereits weitreichende Aktivit\u00e4ten ergriffen worden. Exemplarisch daf\u00fcr wurde obiges Projekt benannt Zur Umsetzung dieser Projektidee ist nichts bekannt. Anstehende Neustrukturierungen der Region Starkenburg zur Technologieregion Darmstadt Rhein-Main-Neckar lassen eine Umsetzung diese Projektes in der nahen Zukunft momentan ungewiss erscheinen. Die Auslotung neuer Kooperationsformen mit der AG Klimaschutz (der Region Starkenburg / der Technologieregion) und Effizienzsteigerungen auch zur Umsetzung von Projekten ist Anfang 2006 erfolgt.   Modell \u00d6ko-Profit , Auszeichnung eines Betriebs mit Siegel  Das Modell \u00d6ko-Profit hat sich als Instrument zur Ansprache und Know-how-Vermittlung im Bereich Umwelt- und Klimaschutz zwischen Unternehmen, Wissenschaft und Verwaltung in verschiedenen Kommunen bereits erfolgreich bew\u00e4hrt. Kernbestandteile des 1991 in Graz entwickelten Kooperations- und Qualifizierungsmodells sind: * Durchf\u00fchrung von Workshops mit Selbsthilfeangeboten und individueller Beratung f\u00fcr die beteiligten Betriebe * Betriebsbegehungen mit Beratung durch externe Umwelt-/Energieberater * Bereitstellung von Materialien Eine erfolgreiche Teilnahme an den angebotenen Workshops sichert dann eine Auszeichnung als \u00d6ko-Profit-Betrieb. Mit der Auszeichnung durch ein entsprechendes Siegel darf der Betrieb \u00f6ffentlichkeitswirksam werben.  NATURpur und Entega haben im Rahmen des \u00d6ko-Profits f\u00fcr Unternehmen der Region Starkenburg Fachvortr\u00e4ge zu Themen wie regenerative und umweltfreundliche Stromversorgung, Photovoltaikanlagenbau und Lastgangmanagement gehalten. Der Externe Energiebeauftragte des Agenda-B\u00fcros wirkt als Kommissionsmitglied bei der Bewertung mit. \u00d6koprofit wird zurzeit von haupts\u00e4chlich Firmen der Region Starkenburg praktiziert / umgesetzt. Ein im Oktober 2005 gestarteter Versuch, auch verst\u00e4rkt Darmst\u00e4dter Firmen (82 angeschriebene Firmen und Organisationen) am \u00d6ko-Profit-Modell partizipieren zu lassen verlief mangels Interesse und Zuspruch vieler Darmst\u00e4dter Firmen eher ern\u00fcchternd! Ausf\u00fchrliche Informationen und Beratungen erfolgen durch den Ext.EB - 561 und die VZ im Beratungszentrum. \u00d6PNV ausbauen ( & Umweltverbund im Verkehr) Ansatz zum Verkehr waren der Einsatz effizienter Fahrzeuge und der \u00d6PNV- Ausbau, die F\u00f6rderung des Fahrradverkehrs und die Steigerung des Wegeanteils des Fahrradverkehrs um etwa 25 %-Punkte. Ziel: Verst\u00e4rkte Einf\u00fchrung von Erdgas-Pkw bzw. Erdgas-Bussen in Darmstadt Neben g\u00fcnstigen Tarifen f\u00fcr private Fahrgas -Kunden und Umstellungs- bzw. Anschaffungshilfen f\u00fcr Fahrzeuge ist eine konzertierte Aktion in Richtung Taxi-Unternehmen und Bussen sinnvoll - dies muss mit den Verkehrsanbietern abgestimmt werden. Ziel sollte es sein, bis 2010 mindestens 5% der privaten Pkw und 50% der Taxis sowie 25% der Busse in Darmstadt auf Erdgas umgestellt zu haben und 10% des dort genutzten Erdgases durch Gas aus Biomasse (Kl\u00e4r- und Biogas) zu ersetzen. Eine Verdichtung des Netzes, die Anbindung weiterer Stadtteile (\u00fcber die Linie nach Kranichstein hinaus) und das vermehrte Angebot von Stra\u00dfenbahn-Schnelllinien mit \u00d6PNV-Vorrangschaltung (wie die bestehende Linie 6) und Busspuren sind zusammen mit preiswerten Angeboten f\u00fcr Pendler (Job-Ticket) und Sondertarifen zu den Wochenenden gute M\u00f6glichkeiten, die in Darmstadt auch zum Klimaschutz genutzt werden sollten. Ziel: Verbesserung des Fahrradverkehrs. Es k\u00f6nnten allein mit der Erh\u00f6hung des Fahrrad-Wegeanteils gr\u00f6\u00dfenordnungsm\u00e4\u00dfig 150 kg CO2-\u00c4quivalenten pro Kopf und Jahr eingespart werden - dies sind, bezogen auf alle Darmst\u00e4dterInnen, jedes Jahr immerhin 20.000 t CO2-\u00c4quivalente, also rund 6% der gesamten Verkehrsemissionen.  Umsetzung Abgeleitet von einem Projekt des KLIMAB\u00dcNDNISSES europ\u00e4ischer St\u00e4dte wurde Mitte 2005 im Dez. III / Agenda-B\u00fcro eine fach\u00fcbergreifende ARGE Clever mobil eingerichtet. Der ARGE geh\u00f6ren das Agenda-B\u00fcro, die \u00d6PNV-Koordinatorin, der BUND, die DADINA, der VCD, der ADFC und die IVDa und weitere Experten und Mitstreiter bei Bedarf an (Fahrradwegenetz, Planung, T-Com, etc). Die ARGE besch\u00e4ftigt sich mit der Implementierung von (zum KFZ) alternativen Fortbewegungsmitteln und -formen (\u00d6PNV, Rade, zu Fu\u00df etc.) und bereitet verschiedene Aktionen vor. Der Verkehrsentwicklungsplan Darmstadt, der fortgeschriebene Nahverkehrsplan 2004 -2009 der Stadt Darmstadt und des Landkreis Darmstadt-Dieburg, das Integrierte Verkehrsmanagement der Region Frankfurt RheinMain (ivm GmbH) ber\u00fccksichtigen diesen Aspekt geb\u00fchrend. Diese Planungsinstrumente werden als work in process regelm\u00e4\u00dfig mit Akteuren der Region Starkenburg /Technologieregion Darmstadt Rhein-MainNeckar und mit interessierter Fachwelt und B\u00fcrgerschaft in j\u00e4hrlichen Verkehrsforen und auf Fachebene konkretisiert, modifiziert und praktisch realisiert. Im Zuge der kommenden Ausschreibungen (DADINA) f\u00fcr Busleistungen in den folgenden Jahren wird bei den Umweltkriterien gepr\u00fcft, ob \u00fcber die gesetzlichen Vorschriften der Abgasnormen hinaus Qualit\u00e4tsstandards gefordert werden k\u00f6nnen, wie z.B. die Einhalten der Euro 5-Norm, und welche technische und finanziellen Konsequenzen dies h\u00e4tte. Erdgas-Busse sind in den Ausschreibungsunterlagen derzeit nicht explizit vorgesehen. F\u00f6rderprogramm f\u00fcr Erdgas-Pkw durch die S\u00fcdhessische Gas und Wasser AG  In Darmstadt sollte ein besonderes F\u00f6rderprogramm f\u00fcr Erdgas-Pkw angeboten werden.  Die Entega f\u00f6rdert wahlweise die Neuanschaffung eines Fahrzeuges mit Erdgasantrieb oder die Umr\u00fcstung eines Gebrauchtwagens mit 800 kg Erdgas. Dies entspricht einer Leistung von bis zu 15.000 km und ca. 1.200 L Normalbenzin. 2003: 21 F\u00f6rderungen 2004: 37 F\u00f6rderungen 2005 (bis 18.11): 44 F\u00f6rderungen Regenerative Energien bisher ungenutzt: Biogaserzeugung aus Bioabf\u00e4llen (ca. 2GWh) Nutzung des Restholzes aus dem Darmst\u00e4dter Kommunalforst  Im Bereich Entsorgung gibt es noch eine ganze Reihe von Optionen, Klimaschutz zu betreiben - neben der aktiven M\u00fcllvermeidung durch z.B. Beratung, Angeboten f\u00fcr Reparaturdienste, F\u00f6rderung abfallarmer Verfahren usw. kann auch die Wiederverwertung intensiviert werden: second-hand-Initiativen, verst\u00e4rktes Marketing f\u00fcr Recycling-Produkte, die Herausgabe eines entsprechenden Marktf\u00fchrers u.\u00e4.  Auch Energierecycling ist m\u00f6glich und spart Treibgausgase. Derzeit wird in Darmstadt der Biom\u00fcll aus der getrennten Sammlung in einer Kompostanlage behandelt - aus Biom\u00fcll kann aber vorher auch noch Energie gewonnen werden durch Umsetzung des Biom\u00fclles vor der Kompostierung in einer Biogasanlage zu Biogas. Ans\u00e4tze zur M\u00fcllvermeidung/ Recycling sind: - M\u00fcllvermeidung (Beratung, ...) - F\u00f6rderung abfallarmer Verfahren - Wiederverwertung (secondhand) - Biom\u00fcll vor Kompostierung in Biogasanlagen (Bsp. Heppenheim) Im Bereich der M\u00fcllvermeidung erfolgt die Umsetzung dieses KSK-Modules kontinuierlich und umfassend \u00fcber die \u00d6ffentlichkeitsarbeit des EAD in Form des EAD-Kundenservice-Centers, dem Darmst\u00e4dter Abfallkalender und weiterer Faltbl\u00e4tter des EAD, Brosch\u00fcren, Plakate etc., der EAD-Internetseite (www.ead.darmstadt.de) ,dem EAD-Infomail-Service, dem Umwelt und Familientag sowie weitere \u00f6ffentliche Informations-Veranstaltungen, Pressemitteilungen, Anzeigenschaltungen, Plakataktionen (z.Bsp. Sauberes Darmstadt , Mitwirkung am Darmst\u00e4dter Umweltdiplom, Mitwirkung an der Aktion Sauberhaftes Hessen , zielgruppengerechte Beratung in Schulen,Kinderg\u00e4rten, KITAs Zur F\u00f6rderung abfallarmer Verfahren eingef\u00fchrt ist der Eigenkompostiererbonus gem. der Darmst\u00e4dter Abfallsatzung. Der Eigenkompostiererbonus entspricht einem Nachlass auf Abfallgeb\u00fchren f\u00fcr Eigenkompostierer seit Januar 1999 Zur Umsetzung des Ansatzes Wiederverwertung (secondhand) wurde 2002 der Reparaturf\u00fchrer f\u00fcr die Region Starkenburg aufgelegt! Weitere Bausteine sind die Altkleidersammlung des EAD, die Boden- und Bauschuttb\u00f6rse Alois und das Second-Hand-Kaufhaus secondo sowie Horizont-Verein Der Reparaturf\u00fchrer f\u00fcr die Region Starkenburg ist seit 2002 als Brosch\u00fcre und im Internet (www.ead.darmstadt.de) verf\u00fcgbar Die Altkleidersammlung verwertet hinreichend gute Altkleider nach Sortierung im Textilwerk. Die Boden- und Bauschuttb\u00f6rse Alois ist im Internet verf\u00fcgbar unter www.ead.darmstadt.de oder www.alois-info.de F\u00fcr secondo und den Horizont-Verein vermittelt der EAD B\u00fcrger, welche brauchbare M\u00f6bel etc. an Bed\u00fcrftige verschenken m\u00f6chte Im Bereich Biom\u00fcll vor Kompostierung in Biogasanlagen ist 2006 der Betrieb einer Nassverg\u00e4rungsanlage geplant. Geplant ist ferner die Beteiligung des EAD an der geplanten Organik Energie GmbH (ORE GmbH) zwecks Verg\u00e4rung geeigneter organischer Abf\u00e4lle und Energiegewinnung Ausf\u00fchrliche Informationen und Beratungen erfolgen erg\u00e4nzend durch den Ext.EB - 561 und die VZ im Beratungszentrum. Erstellung eines regionalen Verkehrskonzeptes  Die Erstellung eines Regionalen Verkehrskonzeptes ist ein wesentlicher Aspekt des Verkehrsentwicklungsplanes Darmstadt, des fortgeschriebenen Nahverkehrsplanes 2004 -2009 der Stadt Darmstadt und des Landkreis Darmstadt-Dieburg, des Integrierten Verkehrsmanagements der Region Frankfurt RheinMain (ivm GmbH), in Teilen umgesetzt \u00fcber den Aktionsplan des Landes Hessen f\u00fcr Darmstadt (Feinstaub) und wird als work in process regelm\u00e4\u00dfig mit Akteuren der Region Starkenburg /Technologieregion Darmstadt Rhein-Main-Neckar und mit interessierter Fachwelt und B\u00fcrgerschaft in j\u00e4hrlichen Verkehrsforen und auf Fachebene konkretisiert, modifiziert und praktisch realisiert. F\u00f6rderung der regenerativen Energien (Internet) Ausf\u00fchrliche Beratung hierzu gibt es im Beratungszentrum Darmstadt der Verbraucherzentrale, gemeinsam mit dem Externen Energiebeauftragten des Agenda-B\u00fcros. Eine indirekte F\u00f6rderung durch die Stadt Darmstadt ist mit der kostenlosen und unabh\u00e4ngigen Energieberatung gegeben.  Internetplattformen stehen unter www.verbraucherzentrale.de, www.energieverbraucher.de und (im Aufbau) unter www.agenda21.darmstadt.de zur Verf\u00fcgung. Ebenfalls im Aufbau ist der Internet basierte Stadtplan Regenerative Energien , in den momentan s\u00e4mtliche PV-Anlagen der NATURpur eingestellt sind; eine Bestandsaufnahme privater PV- und solarthermischer Anlagen in Kooperation mit der HSE l\u00e4uft! Radverkehrsanlagennetz (Internet) Ein Internet basierter Radwegeplan ist in Kooperation zwischen Stra\u00dfenverkehrsamt und Vermessungsamt im amtlichen Stadtplan Darmstadt (Anfang 2006) realisiert worden.  Nachtfahrverbot LKW- Durchgangsverkehr auf dem City-Ring  Hinter der Projekt\u00fcberschrift verbirgt sich ein Durchfahrtsverbot f\u00fcr LKW ab 3,5 to, ausgenommen zur Be- und Entladung f\u00fcr den Bereich der Stadt Darmstadt und des Landkreis Darmstadt-Dieburg und die Einrichtung einer Nachtfahrverbotszone. Durch die 2005 zunehmende PM10- und NO2-Diskussion und die europ\u00e4ischen Vorgaben zur Reduktion von PM10, NO2, L\u00e4rm und weiteren Schadstoffen erfolgte eine z\u00fcgige Umsetzung. Der Aktionsplan f\u00fcr Darmstadt liegt vor. Das Umweltministerium hat im November den Aktionsplan Darmstadt 2005 vorgestellt. Der Aktionsplan enth\u00e4lt kurzfristig wirkende Ma\u00dfnahmen zur Verminderung der PM10-Feinstaub und Stickoxidbelastung in Darmstadt. Die Aufstellung des Aktionsplanes war notwendig, da der zul\u00e4ssige PM10-Grenzwert in diesem Jahr bereits mehr als 35 Mal \u00fcberschritten wurde. (der zul\u00e4ssige PM10-Tagesmittelwertes liegt bei 50 \u00b5g/m\u00b3) Der Aktionsplan wurde gemeinsam zwischen dem Hessischen Ministerium f\u00fcr Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung und der Stadt Darmstadt erstellt. Im Rahmen der Offenlegung des Planentwurfs hatte auch die \u00d6ffentlichkeit ausreichend Gelegenheit, \u00c4nderungen oder Erg\u00e4nzungen vorzubringen. Um eine Verlagerung der Belastung auf das Umland zu vermeiden, wurden bei der Festlegung der Minderungsma\u00dfnahmen auch die Nachbarkommunen und der Landkreis beteiligt. Der Aktionsplan sieht einen mehrstufigen Ma\u00dfnahmenkatalog vor, der insbesondere verkehrslenkende und verkehrsmindernde Ma\u00dfnahmen enth\u00e4lt: * Durchfahrtsverbot f\u00fcr Lkw ab 3,5 t in West-Ost- und Ost- West-Richtung (Be- und Entladung in der Stadt Darmstadt und im Landkreis Darmstadt- Dieburg 06:00 bis 20:00 Uhr frei) * Nachtfahrverbot f\u00fcr Lkw \u00fcber 3,5 t innerhalb eines genau gekennzeichneten Bereichs in der Zeit zwischen 20:00 und 06:00 Uhr * Zufahrtsdosierung (Pf\u00f6rtnerampeln) im Kreuzungsbereich B 26 / Hanauer Stra\u00dfe / Heinrichstra\u00dfe. * Einsatz abgasarmer Busse im innerst\u00e4dtischen Bereich. * Ausbau der Stra\u00dfenbahn in die Nordstadtbezirke * Bau einer No r d -Os t - Umgehungsstra\u00dfe. * Ausweisung einer Umweltzone im Stadtgebiet ab 2008.  W\u00e4rmepumpen (Internet) Ausf\u00fchrliche Beratung hierzu gibt es im Beratungszentrum Darmstadt der Verbraucherzentrale, gemeinsam mit dem Externen Energiebeauftragten des Agenda-B\u00fcros. Anl\u00e4sslich des anstehenden Relaunch der Agenda21-Website (www.agenda21.darmstadt.de) wird eine Klimaschutz-Seite aufgebaut, welche auch diesem Anliegen entgegenkommt. Im Rahmen des 2005 auf Initiative des Agenda-B\u00fcros gemeinsam mit der CO2online gGmbh entwickelten Kommunalen Heizspiegels f\u00fcr Darmstadt stellt eine Online-Beratung mit Online-Ratgebern weitere interessante Features zur Verf\u00fcgung.(www.agenda21.darmstadt.de)  Intelligente Rad-Mobilit\u00e4t (Internet) Die Umsetzung und Pr\u00e4sentation eines Internet basierten Routenplaners f\u00fcr Radfahrer wird zurzeit zwischen Stra\u00dfenverkehrsamt und Vermessungsamt bei fehlender finanzieller Basis gepr\u00fcft. Car-Sharing  In Darmstadt gibt es Kooperationsvereinbarungen zw. HEAGmobilo und book`n`drive. Jahreskarteninhaber bekommen hier Sonderkonditionen. Eine Beratung bzgl. Car-Sharing wird zurzeit im HEAG Kundenzentrum angeboten.  Mit Er\u00f6ffnung der Mobilit\u00e4tszentrale am Hauptbahnhof (Betreiber: HEAG mobilo und DADINA) ab 14. Januar 2006 wird diese Beratungsm\u00f6glichkeit ausgedehnt. Ausf\u00fchrliche Informationen und Beratungen erfolgen erg\u00e4nzend durch den Ext.EB - 561 und die VZ im Beratungszentrum Abgeleitet von einem Projekt des KLIMAB\u00dcNDNISSES europ\u00e4ischer St\u00e4dte wurde Mitte 2005 im Dez. III / Agenda-B\u00fcro eine fach\u00fcbergreifende ARGE Clever mobil eingerichtet. Der ARGE geh\u00f6ren das Agenda-B\u00fcro, die \u00d6PNV-Koordinatorin, der BUND, die DADINA, der VCD, der ADFC und die IVDa und weitere Experten und Mitstreiter bei Bedarf an (Fahrradwegenetz, Planung, T-Com, etc). Die ARGE besch\u00e4ftigt sich mit der Implementierung von (zum KFZ) alternativen Fortbewegungsmitteln und -formen (\u00d6PNV, Rade, zu Fu\u00df etc.) und bereitet verschiedene Aktionen vor und wird sich auch des Themas Car-Sharing annehmen. Informationskampagne Klimaschutz (Internet) In sehr eingeschr\u00e4nktem Ma\u00dfe erfolgt eine Informationskampagne zum Klimaschutz bereits jetzt auf www.agenda21.darmstadt.de Anl\u00e4sslich des anstehenden Relaunch der Agenda21-Website (www.agenda21.darmstadt.de) wird eine Klimaschutz-Seite aufgebaut, welche auch diesem Anliegen verst\u00e4rkt entgegenkommt. Hinzuweisen ist auf eine aktuelle Poster-Ausstellung zum Klimaschutz, bestehend aus 18 DIN A1 Postern, geeignet f\u00fcr den schulischen Einsatz, zur Ausleihe erh\u00e4ltlich beim Agenda-B\u00fcro  Im 2005 aufgelegten neuen Agenda21-Newsletter (elektronisches Medium/Internet) wird auch regelm\u00e4\u00dfig \u00fcber Klimaschutzthemen berichtet. Mit der vom Agenda-B\u00fcro 2005 aufgelegten Brosch\u00fcre Klima-Check k\u00f6nnen Interessierte einen ganz pers\u00f6nlichen Klima-Check durchf\u00fchren und das eigene Nutzerverhalten auf dessen Klimavertr\u00e4glichkeit hin \u00fcberpr\u00fcfen. Auf Initiative des Agenda-B\u00fcros wurde gemeinsam mit der CO2online gGmbh ein Kommunaler Heizspiegel f\u00fcr Darmstadt erstellt und der Darmst\u00e4dter Bev\u00f6lkerung mit sehr guter Resonanz zur Verf\u00fcgung gestellt. (Weitergehende Erl\u00e4uterung siehe: Zusatzaktionen 2005) Informationen, Brosch\u00fcren und Online-Ratgeber stehen unter www.agenda21.darmstadt.de zur Verf\u00fcgung. Weitere Informationen und Beratungen erfolgen erg\u00e4nzend durch den Ext.EB - 561 und die VZ im Beratungszentrum.  Runder Tisch - Energie erleben  Angedacht war eine entsprechende Energieberatung seitens der Stadt, Werkhof, Region Starkenburg, Natur- und Abenteuerschule Odenwald usw. Seit Jahren wendet sich das Agenda 21-B\u00fcro mit Aktionen zu verschiedenen Themen insbesondere an Kinder und Jugendliche; dies auch mit energetischen Themen mit sehr gro\u00dfem Erfolg insbesondere 2004 und 2005  Beim letztj\u00e4hrigen Projekt 2005 Regenerative Energien nutzen und Ressourcen sparen war eine Au\u00dfenwirkung weit \u00fcber die Grenzen Darmstadts hinaus zu verzeichnen. Mit spannenden Spielen, einer Solarbootregatta, Vorf\u00fchrungen, Anschauungsobjekten und vielen Informationen rund um die Nutzung regenerativer Energien wurde gezeigt, wie umweltschonend Energie erzeugt wird. Mittels eines umgebauten Fahrrads konnte eigener Strom produziert werden. Brennstoffzellen- und Photovoltaiktechnik wurden anschaulich demonstriert. Experten informierten \u00fcber den Einsatz von regenerativen Energien und Energiesparen.  Der beim Dez. III eingerichtete Energietisch, dem Energieexperten, die VZ, Vertreter aus Politik, Verwaltung, Energieversorger, FHD, IWU regelm\u00e4\u00dfig beiwohnen, besch\u00e4ftigt sich ebenfalls mit dieser Fragestellung.  Umwelt-Abo  Mit Gr\u00fcndung des RMV`s hat die HEAG ihre Tarifautonomie aufgegeben. Produktgestaltungen liegen im Verantwortungsbereich des RMV, neue Produkte k\u00f6nnen aber beispielsweise durch die DADINA oder die Stadt angeregt werden. Die Einf\u00fchrung eines Umwelt-Abo\u00b4s ist zurzeit beim RMV kein Thema. Weitere Verg\u00fcnstigungen f\u00fcr alle Kunden sind beim RMV nicht absehbar.  Verst\u00e4rkt werden soll die Einf\u00fchrung eines elektronischen Tickets mit Verkauf \u00fcber Internet und Handy. Weitere Anmerkungen, Projekte, Aktionen und Erg\u00e4nzungen f\u00fcr 2005 Darmst\u00e4dter Heizspiegel 2005 Kommunale Heizspiegel sind Instrumente der Impulsberatung im Altbaubestand. Sie sind statistische Auswertungen von \u00f6rtlichen Heizdaten und werden als Faltbl\u00e4tter oder online ver\u00f6ffentlicht. Tabellen f\u00fcr die Wissenschaftsstadt Darmstadt zeigen, welcher Heizenergieverbrauch und vor allem, welche Heizkosten angemessen sind. Der Darmst\u00e4dter Heizspiegel erm\u00f6glicht eine Grobeinsch\u00e4tzung des Geb\u00e4udes oder der Wohnung. Mit Hilfe der Heizkostenabrechnung kann jeder einfach und schnell feststellen, ob das eigene Haus/die Wohnung ein Energieverschwender ist. Der Darmst\u00e4dter Heizspiegel ist damit ein erster Schritt - neben dem 2006 verbindlich eingef\u00fchrten Energiepass -, mehr Transparenz beim Heizenergieverbrauch und bei den Heizkosten zu schaffen. Der Heizspiegel ist interessant in all den F\u00e4llen, in denen mangels Wegzug der Mieter oder mangels Verkauf eines Geb\u00e4udes KEIN Energiepass erstellt werden muss. Mit einer (gegenw\u00e4rtig nur noch) als PDF-Datei verf\u00fcgbaren Brosch\u00fcre  Darmst\u00e4dter Heizspiegel wird eine solche Information neben verschiedenen online-Ratgebern (www.agenda21.darmstadt.de) f\u00fcr Darmst\u00e4dter B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger bereitgestellt. Die Brosch\u00fcre ist ein Instrument, das es Mietern/Mieterinnen und Vermietern/ Vermieterinnen erm\u00f6glicht, die Heizkosten und den Heizenergieverbrauch ihrer Geb\u00e4ude auf der Grundlage ihrer pers\u00f6nlichen Heizkostenabrechnungen zu bewerten. Das Angebot wurde kurz nach seiner Einf\u00fchrung 2005 extrem gut angenommen. Brosch\u00fcre Klima-Check Mit der vom Agenda-B\u00fcro 2005 aufgelegten Brosch\u00fcre Klima-Check k\u00f6nnen Interessierte einen ganz pers\u00f6nlichen Klima-Check durchf\u00fchren und das eigene Nutzerverhalten auf dessen Klimavertr\u00e4glichkeit hin \u00fcberpr\u00fcfen. 100. Photovoltaikanlage der NaturPur Energie AG in Darmstadt errichtet Auf dem Dach der Fahrzeughalle der Berufsfeuerwehr hat NaturPur rund 130.000 Euro in 136 Solarmodule investiert, die auf einer Fl\u00e4che von circa 177 Quadratmetern etwa 19.000 Kilowattstunden Strom im Jahr erzeugen wird. Dadurch k\u00f6nnen fast 10 Tonnen des Treibhausgases Kohlendioxid (CO2) vermieden werden. Die Jubil\u00e4umsanlage auf dem Dach der Feuerwehr ist das 24. Solarkraftwerk, das der \u00d6kostromversorger bis Ende 2005 in Darmstadt errichtet hat. Solargew\u00e4chshaus in der Orangerie / Stadt f\u00f6rdert innovatives Pilotprojekt mit Solartechnik Die Wissenschaftsstadt Darmstadt f\u00f6rdert das innovative Projekt eines - bundesweit einmaligen- Solar-Gew\u00e4chshauses in der Orangerie. Gemeinsam mit NaturPur Energie AG pr\u00e4sentiert sich in den Gew\u00e4chsh\u00e4usern der Stadtg\u00e4rtnerei im Orangeriegarten in Darmstadt ein neu installiertes Sunflower-Modul, das der W\u00e4rmeerzeugung dient Neuer kostenloser Pendlerservice eingerichtet! Die ideale L\u00f6sung zur Entlastung von Portemonnaie und Nerven, Verkehr und Umwelt bietet das Pendlernetz RheinMain - ein kostenloser Mobilit\u00e4tsservice, um online Mitfahrgelegenheiten anzubieten oder in Anspruch nehmen zu k\u00f6nnen. Erarbeitet wurde dieses Angebot in Zusammenarbeit mit der Stadt Darmstadt im Rahmen des Projektes Integriertes Verkehrsmanagement Frankfurt Rhein Main (www.rheinmain.pendlernetz.de)  1. \u00d6kostrom-Stra\u00dfenbahn Deutschlands f\u00e4hrt in Darmstadt Die erste \u00d6kostrom-Stra\u00dfenbahn Deutschlands, die NATURpur-Bahn f\u00e4hrt seit 9. August 2005 auf dem Schienennetz in der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Den Strombedarf der Bahn von rund 420.000 Kilowattstunden (kWh) speist die NaturPur Energie AG zu hundert Prozent aus zertifizierten, umweltfreundlichen Quellen ins Stromnetz ein. Dadurch werden die von der Stra\u00dfenbahn verursachten Schadstoffemissionen vollst\u00e4ndig neutralisiert, die Bahn f\u00e4hrt also klimaneutral. W\u00e4hrend der Laufzeit von einem Jahr, also bis 31. Juli 2006, werden rund 257 Tonnen des Treibhausgases CO2 vermieden Stadtplan Erneuerbare Energien in Darmstadt Auf der Internetseite der Stadt Darmstadt, www.darmstadt.de, gibt es unter dem Men\u00fcpunkt Stadtplan zahlreiche Stichworte, zu denen sich die Nutzer einen \u00dcberblick verschaffen k\u00f6nnen. Neben einem Stra\u00dfenverzeichnis, Bushaltestellen und Museen sollen dort k\u00fcnftig auch umweltfreundliche Energieanlagen dargestellt werden. Ziel ist eine umfassende Bestandsaufnahme aller Betreiber und Standorte regenerativer Energien in Darmstadt. Der Stadtplan soll einerseits einen visualisierten \u00dcberblick \u00fcber alle privaten, gewerblichen und kommunalen Aktivit\u00e4ten in diesem Bereich geben und andererseits allen an regenerativen Energien Interessierten die M\u00f6glichkeit der Information und des Erfahrungsaustausches einr\u00e4umen. Aktuell sind unter dem Stichwort Photovoltaikanlagen beispielhaft alle Solarstromanlagen des \u00d6kostromanbieters NaturPur Energie AG dargestellt. \u00dcber einen Link gelangen Interessierte an Zusatzinformationen wie Leistung, Jahresenergieertrag und CO2-Einsparung zu den einzelnen Anlagen. Diese Informationsplattform soll nach und nach um alle Formen der Regenerativen Energien erg\u00e4nzt und st\u00e4ndig aktualisiert werden Energetisches Sanierungskonzept Bessunger Stra\u00dfe 125 Basis f\u00fcr die Idee zur Erstellung eines Energetischen Sanierungskonzeptes Bessunger Str. 125 war der zunehmende Kooperationswunsch zwischen der TUD / ZIT und der Wissenschaftsstadt Darmstadt / Agenda-B\u00fcro, im Sinne des Nachhaltigkeitsgedankens der Lokalen Agenda21 Gemeinsamkeiten zu finden und in Form von Projekten zu realisieren. Nach Auslotung der M\u00f6glichkeiten eines  Konzeptstudienobjektes f\u00fcr TUD-Studenten, die in den Fachbereichen Bauwirtschaft, Wirtschaftsingenierwesen, Stadtplanung und in andere Disziplinen studieren, erfolgte die Focussierung auf das Anwesen Bessunger Str. 125 in Darmstadt. Am 20.01.2006 stellten die Studenten der TUD ihre Ergebnisse Ihre Ideen zu einer innovativen Energieversorgung f\u00fcr das Areal Technisches Rathaus Bessunger Str. 125 vor. (Gutachten zum Thema Energetische Sanierung und Nutzung von Sonnenenergie ) Bau-und Umweltmesse 2005 Die Umwelt2005 ist eine Energie- und Baumesse, welche 2005 erstmals in Darmstadt stattfand. Es handelt sich dabei um eine themenbezogene, kundennahen Verbrauchermesse. Der Ext.EB - 561 war mit einem Infostand (der VZ) zur Gew\u00e4hrleistung einer unabh\u00e4ngigen Energieberatung vertreten.  Darmstadt, den 21.02.2006 III / 561-KSK Der Dezernent III   Der Dezernent VI      Klaus Feuchtinger   Dieter Wenzel Stadtrat    Stadtrat [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, we","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-9%7C21002100141%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-9%7C21002100141%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Mag-9%7C22702100174%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Mag-9","number":"167","name":"Au\u00dferplanm\u00e4\u00dfige Ausgaben gem. \u00a7 100 HGO in Verbindung mit Ziffer 3.4.7 DAH in H\u00f6he von 120.000 Euro bei der Haushaltsstelle 02.6300001.960111 'Sanierung von Br\u00fccken \u00fcber Bahnanlagen - Sofortma\u00dfnahme' f\u00fcr das Haushaltsjahr 2006","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/186","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Mag-9%7C22702100174%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 167","fileName":"be_22702100174_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":19418,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 09.03.2006 Dezernat VI an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: Stra\u00dfenverkehrsamt    Vorlage-Nr. 2006/0173 Magistratsbeschluss-Nr. 167 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss Dezernat II Dezernat VI  OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: II 20 VI 66 Stvv. Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Au\u00dferplanm\u00e4\u00dfige Ausgaben gem. \u00a7 100 HGO in Verbindung mit Ziffer 3.4.7 DAH in H\u00f6he von 120.000 Euro bei der Haushaltsstelle 02.6300001.960111 Sanierung von Br\u00fccken \u00fcber Bahnanlagen - Sofortma\u00dfnahme f\u00fcr das Haushaltsjahr 2006 Vorlage vom: 27.02.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: Der Magistrat genehmigt diese au\u00dferplanm\u00e4\u00dfige Ausgabe, f\u00fcr die ein unabweisbares Bed\u00fcrfnis besteht und die unvorgesehen ist gem\u00e4\u00df \u00a7 HGO 100. Den Bauma\u00dfnahmen an den Stra\u00dfen\u00fcberf\u00fchrungen (S\u00dc) \u00fcber die Bahnanlagen 1. S\u00dc Eschollbr\u00fccker Stra\u00dfe 2. S\u00dc Hilpertstra\u00dfe 3. S\u00dc Stirnweg (Am Kavalleriesand/Haardtring) gem\u00e4\u00df der beiliegenden Kostensch\u00e4tzung mit einem Kostenaufwand in H\u00f6he von 120.000 Euro wird zugestimmt. Zur Deckung dieses Betrages werden freie Mittel der Haushaltsstelle 02.6500001.960616 Instandsetzung der Unterf\u00fchrung Hindemithstra\u00dfe in H\u00f6he von 120.000 Euro herangezogen und auf die Haushaltsstelle 02.6300001.960111 Sanierung von Br\u00fccken \u00fcber Bahnanlagen - Sofortma\u00dfnahme umgesetzt. Die Mittel stehen im Haushaltsjahr 2006 zur Verf\u00fcgung.  Anlagen:[MdSD3]  Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]15.03.2006 Der Vorlage wird zugestimmt.   Begr\u00fcndungsseite zur Magistratsvorlage vom 27.02.2006   Begr\u00fcndung:  Aufgrund der nach DIN 1076 vorgeschriebenen \u00dcberwachung und Pr\u00fcfung von Inge- nieur Bauwerken im Zuge von Stra\u00dfen und Wegen hat das Stra\u00dfenverkehrsamt im Jahr 2005 ein Ingenieurb\u00fcro mit der Hauptpr\u00fcfung an folgenden Br\u00fcckenbauwerke beauftragt: 1. Stra\u00dfen\u00fcberf\u00fchrung Eschollbr\u00fccker Stra\u00dfe 2. Stra\u00dfen\u00fcberf\u00fchrung Hilpertstra\u00dfe 3. Stra\u00dfen\u00fcberf\u00fchrung Stirnweg (Am Kavalleriesand/Haardtring) Die Ergebnisse der Bauwerkspr\u00fcfungen zeigen, dass alle o. g. Br\u00fccken saniert werden m\u00fcssen. Die Dauerhaftigkeit der Bauwerke ist nicht mehr gegeben. Die Betriebssicher- heit der Bahn ist durch lose, herabfallende Betonteile im Bereich der Br\u00fcckenbauwerken gef\u00e4hrdet. Ein Zeitraum f\u00fcr sinnhafte, grundhafte Erneuerungen ist derzeit im Hinblick auf die notwendige Ver\u00e4nderung der Br\u00fcckengeometrie bzw. das Bauen von neuen Br\u00fccken im Zusammenhang mit den Trassen der ICE-Neubaustrecke nicht prognostizierbar. Diese ungewisse planerische Situation, kombiniert mit dem Schadensbild und der notwendigen Betriebssicherheit der untenliegenden Bahnstrecke, fordert baldige bau- liche Ma\u00dfnahmen. An der Unterseite der \u00dcberbauten h\u00e4ngen lose Betonteile. Diese m\u00fcssen entfernt werden, um einen gefahrlosen Zugverkehr zu gew\u00e4hrleisten. Diese Arbeiten k\u00f6nnen nur unter Vollsperrung des Zugverkehrs durchgef\u00fchrt werden. Eine Vollsperrung erfordert u. a. die Umleitung aller Z\u00fcge \u00fcber die Riedbahn. Damit verbunden w\u00e4ren erhebliche Kosten, die momentan von der Deutschen Bahn nicht beziffert werden k\u00f6nnen; die Deutsche Bahn sch\u00e4tzt eine finanzielle Aufwendung mit 250.000 \u20ac bis 500.000 \u20ac ab. Auch diese Kosten m\u00fcssten in vollem Umfang von der Stadt Darmstadt getragen werden. Im Zusammenhang mit Instandsetzungsma\u00dfnahmen an einem Br\u00fcckenbauwerk der Autobahn \u00fcber die Bahnstrecke Darmstadt-Heidelberg durch das Amt f\u00fcr Stra\u00dfen- und Verkehrswesen (ASV-Darmstadt) wird im Herbst 2006 diese Bahnstrecke f\u00fcr 3 Tage gesperrt. Die notwendigen Bauma\u00dfnahmen an den o. g. st\u00e4dtischen Br\u00fccken sollen aus Kosten- gr\u00fcnden innerhalb dieses Zeitfensters ausgef\u00fchrt werden. Der daf\u00fcr notwendige 24 h - Baubetrieb sowie die daraus zu erwartenden h\u00f6heren Kosten werden hingenommen.        Zur Deckung dieser au\u00dferplanm\u00e4\u00dfigen Ausgaben in H\u00f6he von 120.000 Euro sollen nach \u00a7 100 HGO aus der Haushaltsstelle 02.6500001.960616 Instandsetzung der Unterf\u00fchrung Hindemithstra\u00dfe freie Mittel in H\u00f6he von 120.000 Euro herangezogen und in die Haushaltstelle 02.6300001.960111 Sanierung von Br\u00fccken \u00fcber Bahn- anlagen - Sofortma\u00dfnahme \u00fcbertragen werden.  Darmstadt, 27.02.2006 VI-66/3-av Nst. 27 04  Der Dezernent II Der Dezernent VI   Wolfgang Glenz Dipl.-Ing. Dieter Wenzel B\u00fcrgermeister Stadtrat                         Kostensch\u00e4tzung    Bauliche Sofortma\u00dfnahmen: 1. S\u00dc Eschollbr\u00fccker Stra\u00dfe                      28.000 Euro          2. S\u00dc Hilpertstra\u00dfe        24.000 Euro 3. S\u00dc Stirnweg        28.000 Euro Baukosten          80.000 Euro Ingenieurhonorar        15.000 Euro Kosten f\u00fcr Sicherheitsvorkehrungen im Zuge des Bahnverkehrs (Betra)         ca. 25.000 Euro Gesamtsumme         ca. 120.000 Euro      [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-9%7C22702100174%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-9%7C22702100174%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Mag-9%7C22802100177%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Mag-9","number":"168","name":"Personalkostenentwicklung;\r\nVierteljahresbericht an das Regierungspr\u00e4sidium Darmstadt","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/167","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Mag-9%7C22802100177%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 168","fileName":"be_22802100177_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":12647,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 07.03.2006 Dezernat II an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: Hauptamt-Personalabteilung    Vorlage-Nr. 2006/0176 Magistratsbeschluss-Nr. 168 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss Dezernat I Dezernat II  OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: I 110 II 101 Stvv. 20 Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Personalkostenentwicklung; Vierteljahresbericht an das Regierungspr\u00e4sidium Darmstadt Vorlage vom: 28.02.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: 1. Der Magistrat nimmt Kenntnis vom Bericht des Personaldezernenten an das Regierungspr\u00e4sidium Darmstadt zur Personalkostenentwicklung (IV. Quartal 2005). 2. Die Vorlage ist der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis zuzuleiten.  Anlagen:[MdSD3] 3 Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]15.03.2006 Der Magistrat nimmt die Vorlage zur Kenntnis und leitet sie an die Stadtverordnetenversammlung weiter.   Begr\u00fcndungsseite zur Magistratsvorlage vom 28. Februar 2006  Mit Verf\u00fcgung vom 28. April 2005 hat das Regierungspr\u00e4sidium Darmstadt die Genehmigung der genehmigungspflichtigen Teile der Haushaltssatzung zun\u00e4chst nur f\u00fcr das Jahr 2005 erteilt. Die Genehmigung wurde im Hinblick auf die defizit\u00e4re Situation u.a. mit der Auflage verbunden, in den kommenden Jahren eine weitere deutliche Senkung der Personalkosten zu erreichen. Die im Konsolidierungskonzept angesprochene \u00dcberpr\u00fcfung der Verwaltungsstruktur ist wesentlich zielstrebiger als bisher durchzuf\u00fchren. Mit Verf\u00fcgung vom 15. August 2005 wurde die Genehmigung f\u00fcr die 1. Nachtragssatzung erteilt. Aufgrund der prek\u00e4ren Haushaltslage h\u00e4lt die Aufsichtsbeh\u00f6rde eine intensive Auf- und Ausgabenkritik mit dem Ziel von Kostensenkungen f\u00fcr unabdingbar. Der Personalkostenbereich sollte einer besonderen \u00dcberpr\u00fcfung unterzogen werden. Die Stellenbesetzungssperre von 12 Monaten wird begr\u00fc\u00dft und muss augrund der Haushaltssituation daher unver\u00e4nderte beibehalten bleiben. Bez\u00fcglich der Auswirkungen der Sperre und der damit verbundenen Einsparpotentiale soll das Hauptamt-Personalabteilung weiterhin viertelj\u00e4hrlich berichten. Dieser Bericht ist dem Regierungspr\u00e4sidium zur Kenntnisnahme vorzulegen  Darmstadt, 28. Februar 2006 I / II 110     Walter Hoffmann    Wolfgang Glenz Oberb\u00fcrgermeister    B\u00fcrgermeister Anlagen [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-9%7C22802100177%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-9%7C22802100177%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Mag-9%7C20203100183%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Mag-9","number":"169","name":"Vergabe der Tr\u00e4gerschaft der neuen Kindertagesst\u00e4tte im Baugebiet O.17 am Judenteich (Ostbahnhof)","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/173","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Mag-9%7C20203100183%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 169","fileName":"be_20203100183_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":14979,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 09.03.2006 Dezernat V an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: Schulamt    Vorlage-Nr. 2006/0182 Magistratsbeschluss-Nr. 169 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss Dezernat V Dezernat II  OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: II 40 V JHA Stvv. 20 Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Vergabe der Tr\u00e4gerschaft der neuen Kindertagesst\u00e4tte im Baugebiet O.17 am Judenteich (Ostbahnhof) Vorlage vom: 02.03.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: 1. Der Magistrat nimmt die Bewerbungen um die Tr\u00e4gerschaft der Kindertagesst\u00e4tte im Baugebiet O.17 am Judenteich und die Empfehlung des Jugendhilfeausschusses vom 02.02.2006 zur Kenntnis. 2. Der Magistrat stimmt der Vergabe der Kindertagesst\u00e4tte an die Ev. Stiftskirchen-gemeinde Darmstadt zu. 3. Der Beschluss wird dem Jugendhilfeausschuss zur Kenntnis gegeben.  Anlagen:[MdSD3] Synopse Baugebiet O.17 Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]15.03.2006 Der Vorlage wird zugestimmt.   Begr\u00fcndung: Bei der neuerrichteten Kindertagesst\u00e4tte im Baugebiet O.17 am Judenteich (Ostbahn-hof) handelt es sich um eine 5-gruppige Einrichtung die gem. der Ausschreibung vom 27.09.2005 f\u00fcr eine alters\u00fcbergreifende Kindergruppe f\u00fcr Kinder im Alter von 2 bis 6 Jahren sowie vier Kindergartengruppen konzepiert ist. Unter Ber\u00fccksichtigung des Subsidiarit\u00e4tsprinzips ist die Wissenschaftsstadt Darmstadt gehalten f\u00fcr die Betriebsf\u00fchrung der neuen Kindertagesst\u00e4tte einen freien Tr\u00e4ger der Jugendhilfe zu gewinnen. Beworben haben sich in diesem Zusammenhang: * die Gesellschaft zur F\u00f6rderung von Kinderbetreuung e. V., * die ev. Stiftskirchengemeinde, * die Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Darmstadt-Stadt e. V. und * der Arbeiter-Samariter-Bund Landesverband Hessen e. V., Ortsverband Darmstadt-Starkenburg Die Ausschreibungsfrist endete am 01.11.2005. Auf Grundlage der einzelnen Bewerbungen wurde die beigef\u00fcgte Synopse erstellt (s. Anlage). Der Fachausschuss Kinderbetreuung hatte bereits in seiner Sitzung am 12.01.2006 festgestellt, dass bei keinem der 4 Bewerber Ausschlusskriterien zur \u00dcbernahme der Tr\u00e4gerschaft vorliegen. Demnach sind grunds\u00e4tzlich alle 4 Bewerber geeignet, die Tr\u00e4gerschaft \u00fcber die neue Kindertagesst\u00e4tte im Baugebiet O.17 am Judenteich (Ostbahnhof) zu \u00fcbernehmen. In seiner Sitzung am 02.02.2006 hat der Jugendhilfeausschuss der Wissenschafts-stadt Darmstadt auf Grundlage des Beschlusses des Fachausschusses Kinderbetreuung in seiner Sitzung vom 12.01.2006 die Empfehlung ausgesprochen, die Tr\u00e4gerschaft der neuen Kindertagesst\u00e4tte Baugebiet O.17 am Judenteich (Ostbahnhof) auf die ev. Stiftskirchengemeinde zu \u00fcbertragen. Darmstadt, den 22.02.2006  Dezernat II   Dezernat V   Wolfgang Glenz   Daniela Wagner B\u00fcrgermeister   Stadtr\u00e4tin Anlage [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-9%7C20203100183%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-9%7C20203100183%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2006-Mag-9%7C20603100190%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2006-Mag-9","number":"170","name":"Bund-L\u00e4nder-Programm 'Soziale Stadt Eberstadt S\u00fcd'\r\nEntwicklung des Areals Grenzallee 4- 6 zur Jugendwerkstatt mit gemeinbedarfsorientierten Einrichtungen\r\nhier: Vorgezogene Aufstellung des Zeltes des Cirkus Waldoni","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/178","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2006-Mag-9%7C20603100190%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 170","fileName":"be_20603100190_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":12772,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 09.03.2006 Dezernat VI an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: Dezernat VI    Vorlage-Nr. 2006/0188 Magistratsbeschluss-Nr. 170 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss Dezernat II  OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: II 61 VI 50 65 67 106 Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Bund-L\u00e4nder-Programm Soziale Stadt Eberstadt S\u00fcd Entwicklung des Areals Grenzallee 4- 6 zur Jugendwerkstatt mit gemeinbedarfsorientierten Einrichtungen hier: Vorgezogene Aufstellung des Zeltes des Cirkus Waldoni  Vorlage vom: 06.03.06 Beschlussvorschlag[MdSD2]: 1. Der Magistrat stimmt der Aufstellung des Zirkuszeltes an dem vorgesehenen Standort und der damit verbundenen notwendigen F\u00e4llung der dort stehenden Buche zu, verbunden mit der Ma\u00dfgabe eine entsprechende Ersatzpflanzung im Rahmen der Realisierung der Gesamtma\u00dfnahme vorzunehmen. 2. Die Fachverwaltung wird beauftragt die erforderlichen vertraglichen Vereinbarungen zeitnah zu treffen, sodass nach Herrichten des Standortes im Juni 2006 das Zelt ab Juli 2006 aufgestellt werden kann.  Anlagen:[MdSD3] Lageplan Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]15.03.2006 Der Vorlage wird zugestimmt.    Begr\u00fcndungsseite zur Magistratsvorlage vom 06.03.2006  Der Magistrat hat am 21.06.2005, Nr. 0385 den Bericht des Stadtplanungsamtes und der Sozialverwaltung zur Kenntnis genommen und dem darin beschriebenen Verfahren zugestimmt. Des Weiteren hat der Magistrat am 22.02.2006, Nr. 123 dem Raumprogramm zugestimmt und das Hochbau- und Maschinenamt beauftragt eine Planung mit Kostenberechnung zu veranlassen. Wie das Cirkus Projekt Waldoni e.V. mitteilt, liegt dem Verein eine Baugenehmigung vom 24.05.2005 zur Errichtung des Zeltes vor. Da auf dem Gesamtareal lediglich ein Standort f\u00fcr das Zelt m\u00f6glich ist, muss eine dort befindliche Buche gef\u00e4llt werden. Dieser Baum sowie weitere dort befindliche Geh\u00f6lze sollten bis zum 15.03.2006 entfernt werden. Ein Unternehmen wird dem Verein im Juni 2006 die Herstellung des Zeltplatzes als Spende zukommen lassen, sodass dann das Aufstellen des Zeltes ab Juli 2006 m\u00f6glich ist. Damit die Herrichtung des Platzes und die Errichtung des Zeltes m\u00f6glich wird, ist es erforderlich, dass die Fachverwaltung zeitnah entsprechende vertragliche Vereinbarungen vornimmt. Anlage Lageplan Darmstadt, 06.03.2006 65-ka/kn  Nst.: 26 45  Der Dezernent II                      Der Dezernent VI  Wolfgang Glenz                       Dipl.-Ing. Dieter Wenzel B\u00fcrgermeister                        Stadtrat     [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-9%7C20603100190%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2006-Mag-9%7C20603100190%7C1"}}],"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2005-Mag-7","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Meeting","name":"7. Sitzung des Magistrats der Wissenschaftsstadt Darmstadt","more-it-solutions:public_status_id":"4","meetingState":"durchgef\u00fchrt","cancelled":false,"start":"2006-03-08T15:00:00+01:00","end":"2006-03-08T16:30:00+01:00","location":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2005-Mag-7/location","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Location","description":"Magistratssaal \"Graz\", Luisenplatz 5 a, 64283 Darmstadt","geojson":{"type":"Feature","geometry":{"type":"Point","coordinates":[]}},"streetAddress":"Luisenplatz 5 a","room":"Magistratssaal \"Graz\"","postalCode":"64283","subLocality":"Darmstadt","locality":"Darmstadt","web":"https://darmstadt.gremien.info","created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false,"meetings":[]},"organization":["https://darmstadt.gremien.info/oparl/organization/Mag"],"organization_active_1":"1","participant":[],"agendaItem":[{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2005-Mag-7%7C20501100035%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2005-Mag-7","number":"129","name":"Einrichtung einer Stra\u00dfendatenbank","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/113","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2005-Mag-7%7C20501100035%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 129","fileName":"be_20501100035_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":12667,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 21.02.2006 Dezernat VI   an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: Stra\u00dfenverkehrsamt    Vorlage-Nr. 2006/0037 Magistratsbeschluss-Nr. 129 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss Dezernat II  OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: II            VI 66           20 Stvv Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Einrichtung einer Stra\u00dfendatenbank Vorlage vom: 31.01.06 Beschlussvorschlag[MdSD2]: 1. Bei den Beratungen zum Nachtragshaushalt 2006 sind bei der neu einzurichtenden Haushaltsstelle Einrichtung einer Stra\u00dfendatenbank  im Einzelplan 6, Abschnitt 63, Unterabschnitt 6300 - Stra\u00dfen, Wege, Pl\u00e4tze und Br\u00fccken - Mittel in H\u00f6he von 35.000,-- Euro zu etatisieren. 2. Deckung wird erzielt durch Abplanung in gleicher H\u00f6he bei der Haushaltsstelle 01.6700000.621100 - Stra\u00dfenbeleuchtung - Kapitaldienst. 3. Auf die Mittel kann im Vorgriff auf die Nachtragsberatungen 2006 nach Magistratsbeschluss zugegriffen werden. 4. Die neu einzurichtende Haushaltsstelle ist in den Deckungsring 43227 aufzunehmen. 5. Zur koordinierenden Begleitung der Stra\u00dfendatenbank wird unter Federf\u00fchrung des Stra\u00dfenverkehrsamtes eine Arbeitsgruppe eingerichtet.   Anlagen:[MdSD3]  Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]08.03.2006 Der Vorlage wird zugestimmt.   Begr\u00fcndungsseite zur Magistratsvorlage vom 31.01.2006  Begr\u00fcndung: Bei dem Aufbau der Stra\u00dfendatenbank im Rahmen der Doppik hat sich gezeigt, dass ein weiteres Modul zur Erfassung der beitragsrelevanten Daten (Erschlie\u00dfungsbeitr\u00e4ge, Stra\u00dfenbeitr\u00e4ge) notwendig wird. Zur Erstellung dieses Moduls soll ein Ingenieurb\u00fcro beauftragt werden. Die Kosten der Beauftragung belaufen sich auf 35.000,-- Euro und sind einmalig. Die Erstellung des Datenbankmoduls steht in Zusammenhang mit der Doppik und soll schnellstm\u00f6glich in die Wege geleitet werden. Notwendig ist daher eine Beauftragung nach Magistratsbeschluss. Die \u00c4mter \u00fcbergreifende Koordinierung der relevanten Vorg\u00e4nge zur Einrichtung der Stra\u00dfendatenbank macht die Einrichtung einer Arbeitsgruppe notwendig, die federf\u00fchrend vom Stra\u00dfenverkehrsamt geleitet werden soll.  Darmstadt, 31.01.2006 VI-662STb1015-Kis-Wg Nst. 2700  Der Dezernent  Der Dezernent  Wolfgang Glenz  Dipl.-Ing. Dieter Wenzel B\u00fcrgermeister  Stadtrat [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2005-Mag-7%7C20501100035%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2005-Mag-7%7C20501100035%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2005-Mag-7%7C21601100081%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2005-Mag-7","number":"130","name":"Haushaltsvorlage (\u00dcberplanm\u00e4\u00dfige Ausgaben)","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/70","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2005-Mag-7%7C21601100081%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 130","fileName":"be_21601100081_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":11656,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 24.02.2006 Dezernat II an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: Sozialverwaltung    Vorlage-Nr. 2006/0083  Magistratsbeschluss-Nr. 130 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss   OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: II           50 20 Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: \u00dcberplanm\u00e4\u00dfige Ausgaben gem. \u00a7 100 HGO in Verbindung mit Ziff. 3.4.7 DAH in H\u00f6he von 25.515,72 Euro beim Deckungskreis 43466 (Haus Waldeck) f\u00fcr das Haushaltsjahr 2005 Vorlage vom: 25.01.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel f\u00fcr das Haushaltsjahr 2005 im Deckungskreis 43466 (UA 4660, Haus Waldeck) sowie der HH-Stelle 01.4660.652600 in H\u00f6he von 25.542,64 Euro wird zugestimmt, da f\u00fcr die Ausgaben ein unabweisbares Bed\u00fcrfnis bestand. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt aus dem Deckungskreis 43463 (Wenigerausgaben)  Anlagen:[MdSD3]  Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]08.03.2006 Der Vorlage wird zugestimmt.        Begr\u00fcndungsseite zur Magistratsvorlage vom 25.01.06: Trotz Schlie\u00dfung des Hauses Waldeck Ende 2004 waren f\u00fcr 2005 die vertraglich vereinbarten Abschl\u00e4ge f\u00fcr die Energiekosten (Strom, Wasser und Heizung) zu zahlen. Diese orientierten sich an den Verbrauchskosten 2004.  Die bereits im Bereich der Heinzkosten vorliegende Jahresrechnung 2005 schlie\u00dft mit einem entsprechenden Guthaben f\u00fcr das Haus Waldeck. Gleiches ist im Bereich der \u00fcbrigen Verbrauchskosten zu erwarten. Weiterhin sind bis zur Vertragsaufl\u00f6sung bei Mobil- und Faxger\u00e4ten Kosten angefallen, die nicht veranschlagt waren. Die Mehrausgaben werden durch Einsparungen im Deckungskreis 43463 (Albert-Schweitzer-Haus) in voller H\u00f6he gedeckt. Darmstadt, 25.01.06 4002 52, Nst. 2510    Wolfgang Glenz B\u00fcrgermeister    [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. 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Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: VI           66 20          32 Stvv. Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: \u00d6ffnung von Einbahnstra\u00dfen f\u00fcr Radfahrer entgegen die Fahrtrichtung Vorlage vom: 09.02.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.   Anlagen:[MdSD3]  Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]08.03.2006 Der Magistrat nimmt den Bericht zur Kenntnis.    Begr\u00fcndungsseite zur Magistratsvorlage vom 09. Februar 2006  Begr\u00fcndung: Die Vorlage Nr. 574 (\u00dcberpr\u00fcfung der Einbahnstra\u00dfen hinsichtlich der Freigabe des Radverkehrs entgegen die Fahrtrichtung) wurde vom Magistrat am 29. September 1999 beschlossen. Es wurden 57 Einbahnstra\u00dfen in Tempo 30 Zonen \u00fcberpr\u00fcft und davon 18 freigegeben bzw. f\u00fcr eine Freigabe vorgesehen. \u00dcber eine zweite \u00dcberpr\u00fcfung wurde in der Vorlage Nr. 0156 vom 24. Januar 2001 berichtet. Es wurden von den mittlerweile 61 \u00fcberpr\u00fcften echten und unechten Einbahnstra\u00dfen 25 entgegen die Fahrtrichtung f\u00fcr die Radfahrer freigegeben. \u00dcber die dritte \u00dcberpr\u00fcfung wurde in der Vorlage Nr. 0155 vom 07. Februar 2003 - beschlossen vom Magistrat am 12. M\u00e4rz 2003 - berichtet. Die Zahl der \u00fcberpr\u00fcften echten und unechten Einbahnstra\u00dfen hat sich von 61 auf 64 und die Zahl der freigegebenen Stra\u00dfen von 25 auf 27 erh\u00f6ht. \u00dcber die vierte \u00dcberpr\u00fcfung wurde in der Vorlage Nr. 0600 vom 13. August 2004 - beschlossen vom Magistrat am 01.09.2004 - berichtet.  Bei der f\u00fcnften \u00dcberpr\u00fcfung 2005 durch die Arbeitsgruppe Verkehrssicherheit sind die nachfolgend aufgef\u00fchrten - bis dahin nicht freigegebenen - Einbahnstra\u00dfen mit folgendem Ergebnis \u00fcberpr\u00fcft worden:  1. Heidelberger Stra\u00dfe, Anliegerstra\u00dfe zwischen Landskronstra\u00dfe und Moosbergstra\u00dfe: Die Anliegerstra\u00dfe ist \u00fcbersichtlich, die freie Fahrbahnbreite ist 4,0 m. Somit sind die Bedingungen f\u00fcr die Freigabe des Radverkehrs bis zur Einm\u00fcndung Landskronstra\u00dfe entgegen der Fahrtrichtung erf\u00fcllt. Eine Querungsm\u00f6glichkeit der Landskronstra\u00dfe nach S\u00fcden ohne abzusteigen ist weiterhin nicht m\u00f6glich. Gleichzeitig wird in die Signalanlagen f\u00fcr Fu\u00dfg\u00e4nger \u00fcber die Heidelberger Stra\u00dfe, n\u00f6rdlich Landskronstra\u00dfe, Richtung Westen, eine Mischscheibe - Fu\u00dfg\u00e4nger und Radfahrer - eingebaut.  2. Georgenstra\u00dfe, zwischen Heidelberger Landstra\u00dfe und Schafnussbaumweg: Die Stra\u00dfe ist \u00fcbersichtlich, die freie Fahrbahnbreite ist ca. 4,0 m. Somit sind die Bedingungen f\u00fcr die Freigabe des Radverkehrs entgegen der Fahrtrichtung erf\u00fcllt. Im Einm\u00fcndungsbereich der Heidelberger Stra\u00dfe wird ein ca. 1,0 m breiter und ca. 5,0 m langer roter Streifen zur Sicherheit f\u00fcr die Radfahrer abmarkiert und das Verkehrszeichen 205 (Vorfahrt gew\u00e4hren, kleine Ausf\u00fchrung) aufgestellt.  3. Waldstra\u00dfe, zwischen Pfungst\u00e4dter Stra\u00dfe und Schwanenstra\u00dfe: Die Fahrbahnbreite betr\u00e4gt 4,25 m, wird einseitig geparkt, verbleibende freie Fahrbahnbreite ist ca. 2,0 m, auf der langen Strecke gibt es keine Ausweichm\u00f6glichkeiten. Somit sind die Bedingungen f\u00fcr die Freigabe des Radverkehrs entgegen der Fahrtrichtung nicht erf\u00fcllt.  4. Liebigstra\u00dfe, zwischen Kasinostra\u00dfe und Emilstra\u00dfe: Die Fahrbahnbreite betr\u00e4gt 6,0 m, wird beidseitig - teils auf dem Gehweg - geparkt, verbleibende freie Fahrbahnbreite ca. 3,0 m. Da der Einbahnstra\u00dfenabschnitt \u00fcbersichtlich und kurz ist und es im Bereich der Einfahrten Ausweichm\u00f6glichkeiten gibt wird die Stra\u00dfe f\u00fcr die Radfahrer entgegen der Fahrtrichtung freigegeben. Um eine Gef\u00e4hrdung der Radfahrer beim Einfahren aus der Kasinostra\u00dfe zu verhindern, soll im Nord-West-Bereich der Liebigstra\u00dfe auf ca. 10 m L\u00e4nge eine Grenzmarkierung hergestellt werden. Au\u00dferdem, um die Sichtverh\u00e4ltnisse in diesem Bereich zu verbessern, ist auf dem Gehweg (Nord-West-Ecke), um das unberechtigte Parken zu verhindern, der Einbau von 2 Pollern vorgesehen. Da die Liebigstra\u00dfe als Verbindungsweg zwischen Johannesviertel und des auf der Nordseite der Kasinostra\u00dfe befindlichen Einkaufszentrums dient, ist die Schaffung einer legalen Verbindung zwischen den zwei Zielen erforderlich.  Es ist vorgesehen, den getrennten Fu\u00df- und Radweg zwischen Liebigstra\u00dfe und der davon westlich befindlichen Fu\u00dfg\u00e4ngerschutzanlage in einen gemeinsamen Fu\u00df- und Radweg in beide Richtungen umzuwandeln. Um die Weiterfahrt der Radfahrer zu verhindern wird westlich der Fu\u00dfg\u00e4ngerschutzanlage das Zeichen Verbot f\u00fcr Radfahrer (VZ 254) angebracht. Die Radwegeverbindungen in Darmstadt werden durch diese \u00d6ffnungen ma\u00dfgeblich verbessert.  Die Realisierung der Freigabe der f\u00fcnf o. g. Stra\u00dfen ist f\u00fcr 2006 vorgesehen. Die Kosten der Ma\u00dfnahme (Heidelberger Stra\u00dfe, Georgenstra\u00dfe und Liebigstra\u00dfe) mit Mehrwertsteuer belaufen sich auf 4.000,00 Euro.  5. Petersenstra\u00dfe: Die freie Fahrbahnbreite betr\u00e4gt 5,50 m, die Stra\u00dfe ist \u00fcbersichtlich und wird f\u00fcr die Radfahrer entgegen die Fahrtrichtung freigegeben. Ausgenommen von der Freigabe ist der Abschnitt im Bereich der Bushaltestelle vor dem Geb\u00e4ude Mensa (Endhaltestelle, bei wartendem Bus ist die freibleibende Fahrbahnbreite zu gering). 6. El-Lissitzky-Stra\u00dfe Die freie Fahrbahnbreite betr\u00e4gt 6,0 - 8,0 m, die Stra\u00dfe ist - bis auf zwei Kurvenbereiche - \u00fcbersichtlich. In den Kurvenbereichen wird ein roter Radstreifen, B = 1,5 m, abmarkiert und f\u00fcr die Radfahrer entgegen die Fahrtrichtung freigegeben. Die Freigabe erfolgt versuchsweise auf ein Jahr. Die Kosten f\u00fcr die Freigabe der Petersenstra\u00dfe und El-Lissitzky-Stra\u00dfe \u00fcbernimmt die TU Darmstadt. Im Weiteren ist noch anzumerken, dass entgegen der Aussage in der Vorlage Nr. 0600 vom 13.08.2004 die Trinkbornstra\u00dfe aus Sicherheitsgr\u00fcnden nicht freigegeben wird. Die erforderlichen Mittel stehen unter der Haushaltsstelle 02.6300001.960091 - Ausbau von Radwegen, Baurate 2004 - zur Verf\u00fcgung. Die Ma\u00dfnahme unterliegt nicht der Beitragspflicht. Von den 68 \u00fcberpr\u00fcften Einbahnstra\u00dfen bzw. unechten Einbahnstra\u00dfen sind die folgenden 37 entgegen die Fahrtrichtung f\u00fcr die Radfahrer freigegeben: 1.  Alter Griesheimer Weg 2.  Alicenstra\u00dfen 3.  Bornstra\u00dfe 4.  El-Lissitzky-Stra\u00dfe 5.  Erbacher Stra\u00dfe 6.  Eugen-Bracht-Weg 7.  Georgenstra\u00dfe 8.  G\u00f6thsbachstra\u00dfe 9.  Heidelberger Stra\u00dfe, Anliegerstra\u00dfe zw. Moosbergstra\u00dfe und Landskronstra\u00dfe 10. Heidelberger Landstra\u00dfe zwischen Seeheimer Stra\u00dfe und Ringstra\u00dfe 11. Helfmannstra\u00dfe 12. Hohler Weg 13. Holzhofallee 14. Im Ehrlich 15. Katharinenstra\u00dfe 16. Lauteschl\u00e4gerstra\u00dfe 17. Liebigstra\u00dfe 18. Lucasweg 19. M\u00fchlstra\u00dfe zwischen Woogsplatz und Nieder-Ramst\u00e4dter Stra\u00dfe 20. Niederstra\u00dfe 21. Nikolaiweg 22. Olbrichweg zwischen Lucasweg und Fiedlerweg 23. Petersenstra\u00dfe 24. Rabenaustra\u00dfe (versuchsweise auf ein Jahr) 25. Robert-Schneider-Stra\u00dfe 26. Saalbaustra\u00dfe 27. Schulstra\u00dfe 28. Schlossgartenstra\u00dfe 29. Seitersweg 30. Seekatzstra\u00dfe 31. Steubenplatz - Ostseite 32. Stiftstra\u00dfe 33. Traubenweg 34. Ulvenbergstra\u00dfe 35. Weinbergstra\u00dfe 36. Wildstra\u00dfe 37. Wolfskehlstra\u00dfe Nachfolgend die Liste der 28 echten bzw. unechten Einbahnstra\u00dfen, die f\u00fcr die Radfahrer entgegen die Fahrtrichtung nicht freigegeben wurden: 1.  Alexandraweg 2.  Amselweg 3.  Drosselweg 4.  Edisonstra\u00dfe 5.  Falltorstra\u00dfe 6.  Forstmeisterstra\u00dfe 7.  Frankensteiner Stra\u00dfe 8.  Goethestra\u00dfe (Verbindungsst\u00fcck zw. Karlstra\u00dfe und Klappacher Stra\u00dfe) 9.  Gutenbergstra\u00dfe 10. Gute-Garten-Stra\u00dfe 11. Herdweg 12. Kr\u00f6hweg 13. L\u00f6ffelstra\u00dfe 14. Ludwigsh\u00f6hstra\u00dfe 15. Mettegangweg 16. Morsestra\u00dfe 17. Riedeselstra\u00dfe 18. Ro\u00dfd\u00f6rfer Stra\u00dfe 19. R\u00fcthleinweg 20. Sandbergstra\u00dfe 21. Schleiermacherstra\u00dfe 22. Schlossstra\u00dfe 23. Steinackerstra\u00dfe 24. Trinkbornstra\u00dfe 25. Waldstra\u00dfe 26. Weyprechtstra\u00dfe 27. Wittmannstra\u00dfe 28. Zimmerstra\u00dfe   Folgende 3 Einbahnstra\u00dfen sind bisher nicht f\u00fcr die Radfahrer entgegen der Fahrtrichtung freigegeben, werden aber nach der Umgestaltung Willy-Brandt-Platz erneut \u00fcberpr\u00fcft: 1. Bismarckstra\u00dfe zwischen Schleiermacherstra\u00dfe und Willy-Brandt-Platz 2. Gustav-Lorenz-Stra\u00dfe 3. Mathildenplatz - Osteite  Darmstadt, 09.02.2006 VI-662STb1016-Fr-Wg Nst. 2836  Der Dezernent VI  Dipl.-Ing. Dieter Wenzel Stadtrat         [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2005-Mag-7%7C22301100099%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2005-Mag-7%7C22301100099%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2005-Mag-7%7C20602100129%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2005-Mag-7","number":"132","name":"Vorfahrtsregelung im Bereich Pupinweg/Ecke Ida-Rhodes-Stra\u00dfe","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/117","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2005-Mag-7%7C20602100129%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 132","fileName":"be_20602100129_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":14194,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 20.02.2006 Dezernat VI an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: Stra\u00dfenverkehrsamt    Vorlage-Nr. 2006/0128 Magistratsbeschluss-Nr. 132 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss   OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: VI            66 32            Stvv Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Vorfahrtsregelung im Bereich Pupinweg/Ecke Ida-Rhodes-Stra\u00dfe Vorlage vom: 06.02.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: 1. Der Magistrat nimmt vom nachstehenden Bericht Kenntnis. 2. Der Bericht ist der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis zu geben.  Anlagen:[MdSD3]  Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]08.03.2006 Der Magistrat nimmt den Bericht zur Kenntnis.          Begr\u00fcndungsseite zur Magistratsvorlage vom 06.02.2006 Begr\u00fcndung: Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 28.04.2005 wurde dem Antrag zugestimmt, den Pupinweg an der Ecke Ida-Rhodes-Stra\u00dfe (fr\u00fchere Ausfahrt des Telekom-Gel\u00e4ndes) zur einbiegenden (abknickenden) Vorfahrt zu erkl\u00e4ren und die entsprechenden Verkehrszeichen aufzustellen. Hierzu wird wie folgt berichtet: Zun\u00e4chst ist einmal darauf hinzuweisen, dass f\u00fcr verkehrsrechtliche Belange keine Zust\u00e4ndigkeit der Stadtverordnetenversammlung vorliegt; dies ist Aufgabe des Oberb\u00fcrgermeisters der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Nachdem Herr Oberb\u00fcrgermeister a. D. Peter Benz die Stra\u00dfenverkehrsbeh\u00f6rde in die Zust\u00e4ndigkeit des Dezernates VI delegiert hat und Herr Oberb\u00fcrgermeister Walter Hoffmann dies beibehalten hat, vertritt Herr Stadtrat Dieter Wenzel die Aufgabenstellung der allgemeinen Ordnungsbeh\u00f6rde, hier der Stra\u00dfenverkehrsbeh\u00f6rde der Stadt Darmstadt. Zum o. g. Antrag wird weiter ausgef\u00fchrt: - Die Arbeitsgruppe Verkehrssicherheit, die sich aus Vertretern st\u00e4dtischer \u00c4mter, dem Ombudsmann f\u00fcr Kinderverkehrssicherheit sowie der Verkehrspolizei zusammensetzt, hat einvernehmlich festgelegt, dass keine \u00c4nderung der Vorfahrtsregelung im Bereich Pupinweg/Ida-Rhodes-Stra\u00dfe vorgenommen wird. - Entsprechend den Vorschriften der Stra\u00dfenverkehrsordnung (StVO) gilt innerhalb von Tempo-30-Zonen grunds\u00e4tzlich die Vorfahrtsregel rechts-vor-links . - Der hiesigen Stra\u00dfenverkehrsbeh\u00f6rde liegen keine Informationen \u00fcber sich ereignete Verkehrsunf\u00e4lle im Bereich Pupinweg/Ida-Rhodes-Stra\u00dfe vor. Ein Unfallschwerpunkt ist dort nicht vorhanden. - Nach Beendigung der derzeit in der Ida-Rhodes-Stra\u00dfe durchgef\u00fchrten Kanalbau-arbeiten ist vorgesehen, zus\u00e4tzlich zum vorhandenen Verkehrszeichen 274.1-50 StVO (Beginn der Zone mit zul\u00e4ssiger H\u00f6chstgeschwindigkeit 30 km/h) die Aufbringung einer entsprechenden Bodenmarkierung ( 30 ) im Zufahrtsbereich zum TZ-Rhein-Main-Gel\u00e4nde vorzunehmen. - Beschwerden seitens der HEAG-mobilo GmbH hinsichtlich der Verkehrssituation im Einm\u00fcndungsbereich Pupinweg/Ida-Rhodes-Stra\u00dfe sind den st\u00e4dtischen \u00c4mtern nicht bekannt. Die Buslinie W wurde im \u00dcbrigen beim letzten Fahrplanwechsel (11.12.2005) eingestellt. Es ist beabsichtigt, diese Buslinie zuk\u00fcnftig durch die Buslinie K zu ersetzen, deren Fahrtstrecke dann u. a. \u00fcber die Stra\u00dfe Am Kavalleriesand - Mina-Rees-Stra\u00dfe - Deutsche-Telekom-Allee - T-Online-Allee - Hilpertstra\u00dfe - Kleyerstra\u00dfe gef\u00fchrt werden kann. Darmstadt, 06.02.2006 VI-66/3V-23.21 Rg/Bu Der Dezernent VI  Dipl.-Ing. Dieter Wenzel Stadtrat [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2005-Mag-7%7C20602100129%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2005-Mag-7%7C20602100129%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2005-Mag-7%7C21302100142%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2005-Mag-7","number":"133","name":"Tauschvertrag Firma Merck / Wissenschaftsstadt Darmstadt","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/130","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2005-Mag-7%7C21302100142%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 133","fileName":"be_21302100142_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":16098,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: Dezernat VI an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: Liegenschaftsamt    Vorlage-Nr. 2006/0141 Magistratsbeschluss-Nr. 133 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss   OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: VI            23 Stvv Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Tauschvertrag Firma Merck / Wissenschaftsstadt Darmstadt Vorlage vom: 17.02.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: Das Liegenschaftsamt wird zur Durchf\u00fchrung des folgenden Grundst\u00fcckstausches erm\u00e4chtigt: Es geben im Tausch: a) Die Firma Merck an die Wissenschaftsstadt Darmstadt eine Teilfl\u00e4che von ca. 30 m\u00b2  aus dem Grundst\u00fcck Gemarkung Arheilgen Flur 17 Nr. 768/4 Hof- und Geb\u00e4udefl\u00e4che, Frankfurter Landstra\u00dfe 18 mit insgesamt 1.124 m\u00b2 zum Kaufpreis von  ca. 5.700,00 Euro, das sind 190,00 Euro/m\u00b2.  Sollten sich durch die Vermessung Mehr- oder Minderfl\u00e4chen ergeben, so sind diese entsprechend dem m\u00b2-Preis auszugleichen. b) Die Wissenschaftsstadt Darmstadt an die Firma Merck das Grundst\u00fcck Gemarkung  Darmstadt Flur 31 Nr. 144/2 Ackerland, Auf der Haardt mit 1.119 m\u00b2 zum Kaufpreis  von 55.950,00 Euro, das sind 50,00 Euro/m\u00b2. Der Herauszahlungsbetrag in H\u00f6he von ca. 50.250,00 Euro ist zu Gunsten der HHSt. 02.8800001.340000 zu vereinnahmen. Besonderheiten: F\u00fcr den Fall, dass die Parzelle Nr. 144/2 ganz oder teilweise als Stellplatz genutzt werden kann, wird die Firma Merck einen Betrag von 50,00 Euro/m\u00b2 an die Wissenschaftsstadt Darmstadt nachzahlen. Sollte die Parzelle Nr. 144/2 ganz oder teilweise einer baulichen Nutzung zugef\u00fchrt werden k\u00f6nnen, ist eine Nachzahlung in H\u00f6he von 100,00 Euro/m\u00b2 zu leisten. Die Nachzahlungspflicht wird auf 15 Jahre nach Abschluss des Tauschvertrages befristet. F\u00fcr die Entscheidung \u00fcber diese Vorlage ist gem\u00e4\u00df der DAH der Ausschuss f\u00fcr Liegenschaften und Wirtschaftsf\u00f6rderung abschlie\u00dfend zust\u00e4ndig.  Anlagen:[MdSD3] Lageplan Gem. Arh. Fl. 17 Nr. 768/4 Lageplan Gem. DA Fl. 31 Nr. 144/2 Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]08.03.2006 Der Vorlage wird zugestimmt.  Begr\u00fcndungsseite zur Magistratsvorlage vom 17.02.2006 Begr\u00fcndung:  Das Grundst\u00fcck Gemarkung Arheilgen Flur 17 Nr. 768/4 liegt westlich der Frankfurter Landstra\u00dfe im S\u00fcden von Arheilgen. Die Planfeststellungsunterlagen zur Neugestaltung der Frankfurter Landstra\u00dfe und zu dem zweigleisigen Ausbau der Stra\u00dfenbahn sehen eine Teilfl\u00e4che von ca. 30 m\u00b2 aus der Parzelle Nr. 768/4 als Verkehrsfl\u00e4che vor. Dieser Grundst\u00fccksteil wird f\u00fcr die Neugestaltung der Frankfurter Landstra\u00dfe ben\u00f6tigt. Das Grundst\u00fcck Gemarkung Darmstadt Flur 31 Nr. 144/2 befindet sich \u00f6stlich der Frankfurter Stra\u00dfe s\u00fcdlich des Parkplatzes der Firma Merck im Norden von Darmstadt. F\u00fcr diesen Bereich gilt der rechtskr\u00e4ftige Bebauungsplan A 17 - Ostseite Frankfurter Stra\u00dfe / Maulbeerallee -, der dort die Nutzung als Verkehrsfl\u00e4che vorsieht. Die Firma Merck ist bereit, den Grundst\u00fccksteil von ca. 30 m\u00b2 aus ihrer Parzelle Nr. 768/4 abzugeben, wenn die Stadt ihr im Gegenzug die Parzelle Nr. 144/2 \u00fcbertr\u00e4gt. Die Firma Merck m\u00f6chte die Parzelle als Gr\u00fcnfl\u00e4che anlegen. Diese Gr\u00fcnfl\u00e4che wird als Ausgleichsfl\u00e4che f\u00fcr die Parkplatzerweiterung der Firma Merck dienen. Der Wert von 50,00 Euro/m\u00b2 f\u00fcr die Parzelle Nr. 144/2 ist aufgrund der N\u00e4he zur Bebauung und der N\u00e4he zum Parkplatz der Firma Merck unter Ber\u00fccksichtigung der Verwendung als Gr\u00fcnfl\u00e4che angemessen. Sollte die Fl\u00e4che innerhalb von 15 Jahren nach Abschluss des Tauschvertrages als Parkplatz genutzt oder einer baulichen Nutzung zugef\u00fchrt werden k\u00f6nnen, wird die Firma Merck bei der Verwendbarkeit als Parkplatz 50,00 Euro/m\u00b2 und bei einer m\u00f6glichen baulichen Nutzung 100,00 Euro/m\u00b2 nachzahlen. Die Bewertung von 190,00 Euro/m\u00b2 (das entspricht dem halben Richtwert) f\u00fcr die Parzelle Nr. 768/4 basiert auf einem Bewertungsvorschlag des Vermessungsamtes und ist ebenfalls angemessen. Darmstadt, 17.02.2006 23-II/3 Da. u. 31/144/2-B4-sty-schu Der Dezernent VI  Dipl.-Ing. Dieter Wenzel Stadtrat [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. ?? ?? ?? ?? 2\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2005-Mag-7%7C21302100142%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2005-Mag-7%7C21302100142%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2005-Mag-7%7C21402100143%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2005-Mag-7","number":"134","name":"Ladenschlussgesetz, Erlass einer Rechtsverordnung\r\nhier: Arheilger Ostermarkt","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/131","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2005-Mag-7%7C21402100143%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 134","fileName":"be_21402100143_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":9648,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 22.0o2.2006 Dezernat VI an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: Ordnungsamt    Vorlage-Nr. 2006/0142 Magistratsbeschluss-Nr. 134 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss   OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: VI              32 BA             30 Stvv. Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Ladenschlussgesetz, Erlass einer Rechtsverordnung hier: Arheilger Ostermarkt  Vorlage vom: 14.02.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: a) Der Magistrat nimmt den Bericht des Ordnungsamtes vom 14.02.2006 zur Kenntnis. b) Der Magistrat beschlie\u00dft die Rechtsverordnung vom 14.02.2006 zur \u00c4nderung der   Verkaufszeiten in Arheilgen anl\u00e4sslich des Arheilger Ostermarktes   Anlagen:[MdSD3] Bericht des Ordnungsamtes vom 14.02.2006 Rechtsverordnung zur \u00c4nderung der Verkaufszeiten in Arheilgen - Arheilger Ostermarkt Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]08.03.2006 Der Magistrat nimmt Kenntnis und stimmt der Vorlage zu.  [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2005-Mag-7%7C21402100143%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2005-Mag-7%7C21402100143%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2005-Mag-7%7C21402100144%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2005-Mag-7","number":"135","name":"Preis f\u00fcr Zivilcourage 2006 der Wissenschaftsstadt Darmstadt","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/132","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2005-Mag-7%7C21402100144%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 135","fileName":"be_21402100144_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":13264,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 21.02.2006 Dezernat V an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: Interkulturelles B\u00fcro    Vorlage-Nr. 2006/0143 Magistratsbeschluss-Nr. 135 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss Dezernat I Dezernat V  OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: I            V 41           531 Stvv Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Preis f\u00fcr Zivilcourage 2006 der Wissenschaftsstadt Darmstadt Vorlage vom: 14.02.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: Der Verleihung des Preises f\u00fcr Zivilcourage 2006  mit 2.000,00 ? an Frau Jutta Gropper und Herrn Christian Gropper, wird zugestimmt.  Anlagen:[MdSD3]  Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]08.03.2006 Der Vorlage wird zugestimmt.         Begr\u00fcndungsseite zur Magistratsvorlage vom 14.02.2006 Nach der Satzung \u00fcber den Preis f\u00fcr Zivilcourage der Wissenschaftsstadt Darmstadt vom 15.10.2003 wird der Preis an Personen und Gruppen, die ein besonderes Engagement im Bereich Zivilcourage gegen Rassismus, Diskriminierung, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus, oder Antiziganismus gezeigt haben, verliehen. \u00dcber die Verleihung des Preises entscheidet der Magistrat auf Vorschlag einer Jury. Nach der Satzung geh\u00f6ren der Jury an: Der/die Oberb\u00fcrgermeister/in der Wissenschaftsstadt Darmstadt als Vorsitzende/r Der/die f\u00fcr interkulturelle Fragen zust\u00e4ndige Dezernent/in Der/die Vorsitzende des Ausschusses f\u00fcr Gleichstellung und interkulturelle Fragen Der/die Vorsitzende des Interkulturellen B\u00fcros F\u00fcnf weitere Vertreter/innen der Arbeitsgruppe Gesicht zeigen! Weltoffenes Darmstadt . Neun Vorschl\u00e4ge sind fristgem\u00e4\u00df eingegangen. Die Jury hat am 13.02.2006 getagt und die Darmst\u00e4dter Filmemacher Jutta und Christian Gropper einstimmig zur Pr\u00e4miierung ausgew\u00e4hlt.  Die Dokumentarfilme wie Brandmale , Verzeiht und gibt die Hand , Beutekameraden greifen unbequeme Themen auf . \u00dcber pers\u00f6nliche Geschichten der Zeitzeugen und einpr\u00e4gsame Bilder werden ohne lange Kommentare behutsame Zug\u00e4nge zur deutschen Geschichte geschaffen. Betroffenen von damals wird ein filmisches Forum verliehen; Zuschauende von heute bekommen die M\u00f6glichkeit, zu eigenen Einsch\u00e4tzungen zu kommen. Neue Perspektiven der Wahrnehmung erm\u00f6glichen eine genauere Auseinandersetzung mit der Vergangenheit. Die Jury will durch die Pr\u00e4miierung nicht nur ihre Anerkennung f\u00fcr die hohe k\u00fcnstlerische Qualit\u00e4t der Arbeit der Dokumentaristen zum Ausdruck bringen. Die Filmemacher haben sich auch in vielen Veranstaltungen insbesondere Jugendlichen zur Verf\u00fcgung gestellt, um Fragen zu beantworten und \u00fcber ihre Filme zu diskutieren. Sie haben im Projekt 8ung! Gesicht zeigen im Laufe von mehreren Monaten Jugendlichen geholfen, die Mitteln des Films kennen zu lernen und sie im Rahmen der Projektarbeit einzusetzen. Durch die Verleihung des Preises w\u00fcrdigt die Jury deshalb auch die Aktivierung von Jugendlichen und ihre Einbeziehung in die Filmarbeit. Die Jury stellt gleichzeitig fest, dass sie das gro\u00dfartige b\u00fcrgerschaftliche Engagement, das in allen eingegangenen Vorschl\u00e4gen zum Ausdruck kommt, hoch anerkennt und w\u00fcrdigt. Darmstadt, 14.02.06 531 ot  Der Dezernent I   Die Dezernentin V  Walter Hoffmann   Daniela Wagner Oberb\u00fcrgermeister   Stadtr\u00e4tin [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2005-Mag-7%7C21402100144%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2005-Mag-7%7C21402100144%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2005-Mag-7%7C21402100145%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2005-Mag-7","number":"136","name":"Baumf\u00e4llung im Park Rosenh\u00f6he","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/133","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2005-Mag-7%7C21402100145%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 136","fileName":"be_21402100145_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":13290,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 01.03.2006 Dezernat III an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: Gr\u00fcnfl\u00e4chen- und Umweltamt    Vorlage-Nr. 2006/0144 Magistratsbeschluss-Nr. 136 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss   OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: III           VI 67          65 Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Dienstanweisung f\u00fcr die \u00dcberwachung, Behandlung und Schutz des st\u00e4dtischen Baumbestandes hier: F\u00e4llung einer Eiche im Park Rosenh\u00f6he auf der Mauer entlang der Erbacher Stra\u00dfe Vorlage vom: 15.02.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: Der Magistrat stimmt der F\u00e4llung der Eiche im Park Rosenh\u00f6he zu.   Anlagen:[MdSD3] Lageplan Eiche auf der Rosenh\u00f6he Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]08.03.2006 Der Vorlage wird zugestimmt.         Begr\u00fcndungsseite zur Magistratsvorlage vom 15.02.2006  Begr\u00fcndung:  Im Park Rosenh\u00f6he steht entlang der Erbacher Stra\u00dfe in H\u00f6he von Haus Nr. 105 eine gro\u00dfe Stieleiche. Der Baum steht in einer alleeartigen Pflanzung am Rande bzw. direkt auf einer Mauer, die den Park Rosenh\u00f6he zu der ca. 2,0 m tiefer liegenden Erbacher Stra\u00dfe abgrenzt. Die Stieleiche hat einen Durchmesser von 1,24 m und eine H\u00f6he von ca. 24 m. Der Stamm steht schr\u00e4g in Richtung Stra\u00dfe und der Schwerpunkt der Krone befindet sich direkt \u00fcber der Erbacher Stra\u00dfe.  Im Rahmen einer routinem\u00e4\u00dfigen Baumkontrolle des Gr\u00fcnfl\u00e4chen- und Umweltamtes wurde dieser Baum \u00fcberpr\u00fcft und dabei festgestellt, dass die Mauer, auf der sich die Eiche mit ihren Wurzeln abst\u00fctzt, Sch\u00e4den ausweist. Die Steine der Sandsteinmauer fehlen bereits teilweise, sodass sich die Frage nach der Stand- und somit nach der Verkehrssicherheit dieses Baumes stellte. Daraufhin erfolgte ein gemeinsamer Ortstermin mit dem Hochbau- und Maschinenamt zwecks Begutachtung der Statik der Mauer. Dabei wurde festgestellt, dass die Mauer in diesem Bereich unbedingt saniert werden sollte, was allerdings nicht ohne die F\u00e4llung des Baumes m\u00f6glich ist.  Das Gr\u00fcnfl\u00e4chen- und Umweltamt empfiehlt deshalb aus Gr\u00fcnden der Verkehrssicherheit auf der Erbacher Stra\u00dfe die F\u00e4llung des Baumes und die anschlie\u00dfende Sanierung der Mauer durch das Hochbau- und Maschinenamt.  Aufgestellt:    Anlage Darmstadt, 15.02.2006   1 Lageplan 67-60 Gr/la ( 2923   Dezernat III                                 Dezernat VI   Klaus Feuchtinger                            Dieter Wenzel Stadtrat                                    Stadtrat [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2005-Mag-7%7C21402100145%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2005-Mag-7%7C21402100145%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2005-Mag-7%7C21502100148%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2005-Mag-7","number":"137","name":"Ladenschlu\u00dfgesetz, Erla\u00df einer Rechtsverordnung\r\nhier: Ostereiermarkt Eberstadt","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/135","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2005-Mag-7%7C21502100148%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 137","fileName":"be_21502100148_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":9619,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 22.02.2006 Dezernat VI an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: Ordnungsamt    Vorlage-Nr. 2006/0145 Magistratsbeschluss-Nr. 137 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss   OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: VI            32 30           Stvv BE Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Ladenschlu\u00dfgesetz, Erla\u00df einer Rechtsverordnung hier: Ostereiermarkt Eberstadt  Vorlage vom: 15.02.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: a) Der Magistrat nimmt den Bericht des Ordnungsamtes vom 15.02.2006 zur Kenntnis. b) Der Magistrat beschlie\u00dft die Rechtsverordnung vom 15.02.2006 zur \u00c4nderung der Verkaufszeiten in Eberstadt anl\u00e4sslich des Eberst\u00e4dter Ostereiermarktes.   Anlagen:[MdSD3] Bericht des Ordnungsamtes vom 15.02.2006 Rechtsverordnung zur \u00c4nderung der Verkaufszeiten in Eberstadt - Eberst\u00e4dter Ostereiermarkt Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]08.03.2006 Der Magistrat nimmt Kenntnis und stimmt der Vorlage zu.  [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. 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Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: II          III 20         67 70 Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: \u00dcberplanm\u00e4\u00dfige Ausgaben gem. \u00a7 100 HGO in Verbindung mit Ziffer 3.4.7 DAH in H\u00f6he von 45.000,00 Euro bei der Haushaltsstelle 02.8550001.935900 f\u00fcr das Haushaltsjahr 2006 hier: Ersatzbeschaffung eines Forstschleppers f\u00fcr das Revier Bessunger Forst  Vorlage vom: 16.02.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: Bei der Haushaltsstelle 02.8550001.935900 Erwerb von Fahrzeugen werden \u00fcberplanm\u00e4\u00dfige Mittel in H\u00f6he von 45.000,00 Euro erforderlich. Der Magistrat genehmigt diese \u00fcberplanm\u00e4\u00dfige Ausgabe, f\u00fcr die ein unabweisbares Bed\u00fcrfnis besteht und die unvorhergesehen ist, gem. \u00a7 100 HGO. Die Mehrausgabe wird durch Einsparungen bei der Haushaltsstelle 02.5800001.940181 Gr\u00fcnzug entlang Erbacher Stra\u00dfe gedeckt.   Anlagen:[MdSD3]  Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]08.03.2006 Der Vorlage wird zugestimmt.       Begr\u00fcndungsseite zur Magistratsvorlage vom 16.02.2006  Begr\u00fcndung:  Am 19.12.2005 verungl\u00fcckte der Forstschlepper des Reviers Bessunger Forst auf dem Stellweg, als er diesen in \u00f6stlicher Richtung bei geschlossener Schneedecke befuhr und auf einer Gef\u00e4llstrecke ins Rutschen kam. Durch den Aufprall gegen einen Baum wurde der Deutz-Schlepper mit dem amtlichen Kennzeichen DA-2072, Baujahr 1981, derart besch\u00e4digt, dass eine Instandsetzung bei grob gesch\u00e4tzten Instandsetzungskosten von mindestens 7.000,00 Euro wirtschaftlich nicht mehr vertretbar ist.  F\u00fcr die st\u00e4dtischen Forstwirte im Revier Bessunger Forst ist ein eigener Forstschlepper f\u00fcr die t\u00e4gliche Arbeit aus folgenden Gr\u00fcnden unabdingbar.  1. Der Schlepper ist f\u00fcr Holzerntearbeiten unentbehrlich, da so genannte H\u00e4nger , d. h. B\u00e4ume, die beim F\u00e4llen nicht vollst\u00e4ndig zu Boden gekommen sind und noch in Nachbarb\u00e4umen h\u00e4ngen, aus Gr\u00fcnden der Unfallverh\u00fctung im Stadtwald m\u00f6glichst schnell mit einer am Schlepper montierten Seilwinde zu Fall gebracht werden m\u00fcssen.  2. Bei den zahlreichen Sicherheitsf\u00e4llungen entlang von Stra\u00dfen, Waldparkpl\u00e4tzen, ausgezeichneten Wanderwegen sowie an Waldr\u00e4ndern im besiedelten Bereich ist ein Schlepper mit Winde ebenfalls unverzichtbar.  3. Des Weiteren werden mit dem Frontlader bzw. mit dem Heckschild und der Seilwinde Baumkronen, die bei der Holzernte auf den Wegen zu Fall kommen, beiseite geschoben, um die Wege wieder schnell f\u00fcr Erholungssuchende passierbar zu machen.  4. Die Bankette der stark frequentierten Waldwege im Ostwald werden mit einem an dem Forstschlepper montierten Mulchger\u00e4t im Sommerhalbjahr von Brombeerranken, Gr\u00e4sern sowie holzartigen Gew\u00e4chsen freigehalten. Dar\u00fcber hinaus wird der Schlepper auch revier\u00fcbergreifend im gesamten Stadtwald f\u00fcr Mulch- arbeiten eingesetzt.  5. Bei der Waldverj\u00fcngung wird mit einem angebauten Grubber der Mineralboden freigelegt, um das Keimen der Buchennaturverj\u00fcngung zu f\u00f6rdern.  6. Mit dem Forstschlepper werden die Schutzh\u00fctten der Waldarbeiter an die wechselnden Einsatzorte transportiert. Des Weiteren wird der Schlepper f\u00fcr vielf\u00e4ltigste Transportarbeiten im Wald (Pfosten, Wildschutzz\u00e4une, B\u00e4nke, Tische f\u00fcr Erholungssuchende etc.) eingesetzt.  7. Ein wichtiger Grund f\u00fcr einen eigenen st\u00e4dtischen Schlepper ist auch, dass dieser jederzeit kurzfristig zur Verf\u00fcgung steht, um Gefahrensituationen durch h\u00e4ngende B\u00e4ume unverz\u00fcglich beseitigen zu k\u00f6nnen. Gewerbliche Unternehmer stehen in der Regel nicht auf Abruf zur Verf\u00fcgung, weshalb ein eigener Schlepper ein hohes Ma\u00df an Unabh\u00e4ngigkeit und Sicherheit garantiert. Nach R\u00fccksprache mit dem f\u00fcr die Beschaffung von Fahrzeugen zust\u00e4ndigen EAD sowie dem Revierleiter sollte ein gut erhaltener gebrauchter Forstschlepper als Ersatz angeschafft werden. Ein solcher Schlepper ist auf dem Gebrauchtmaschinenmarkt mit den notwendigen Zusatzausstattungen wie Allradantrieb, Dreibundhydraulik und Frontlader sowie einem Schutzgitter an der Kabine sowie den diversen notwendigen weiteren forstlichen Zusatzausstattungen f\u00fcr ca. 45.000,00 Euro erh\u00e4ltlich.  Das Gr\u00fcnfl\u00e4chen- und Umweltamt schl\u00e4gt die unverz\u00fcgliche Ersatzbeschaffung dieses im Revier Bessunger Forst dringend ben\u00f6tigten Arbeitsger\u00e4tes vor. Daf\u00fcr werden bei der Haushaltsstelle 02.8550001.935900 Erwerb von Fahrzeugen \u00fcberplanm\u00e4\u00dfige Mittel in H\u00f6he von 45.000,00 Euro erforderlich. Die Mehrausgabe wird durch Einsparungen bei der Haushaltsstelle 02.5800001.940181 Gr\u00fcnzug entlang Erbacher Stra\u00dfe gedeckt.  Aufgestellt: Darmstadt, 16.02.2006 67-60 Gr/la ( 2923  Dezernat II   Dezernat III   Wolfgang Glenz   Klaus Feuchtinger B\u00fcrgermeister   Stadtrat  [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2005-Mag-7%7C21602100149%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2005-Mag-7%7C21602100149%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2005-Mag-7%7C20902100136%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2005-Mag-7","number":"139","name":"Kanalsanierung Luisenstra\u00dfe;\r\nhier: Verbindungsbauwerk Zeughausstra\u00dfe\r\nKosten: 190.000,-- Euro","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/124","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2005-Mag-7%7C20902100136%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 139","fileName":"be_20902100136_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":15550,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 02.03.2006 Dezernat VI an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: Stra\u00dfenverkehrsamt    Vorlage-Nr. 2006/0149  Magistratsbeschluss-Nr. 139 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss Dezernat II  OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: II           VI 66          20 Stvv Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Kanalsanierung Luisenstra\u00dfe; hier: Verbindungsbauwerk Zeughausstra\u00dfe Kosten: 190.000,-- Euro Vorlage vom: 20.02.06 Beschlussvorschlag[MdSD2]: 1. Der Magistrat stimmt dem Bau des Verbindungsbauwerkes Zeughausstra\u00dfe nach Pl\u00e4nen des Stra\u00dfenverkehrsamtes zu. 2. Zur Finanzierung der Ma\u00dfnahme sind etatisierte Mittel in H\u00f6he von 190.000,-- Euro von der Haushaltsstelle 02.7000001.960035 - Sanierung von Kan\u00e4len - zu verwenden. 3. Nach Magistratsbeschluss kann der Auftrag erteilt werden.  Anlagen:[MdSD3] Ausf\u00fchrungsplan Kanalsanierung Luisenstra\u00dfe Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]08.03.2006 Der Vorlage wird zugestimmt.  Begr\u00fcndungsseite zur Magistratsvorlage vom 20.02.2006  Begr\u00fcndung:  Der Mischwassserkanal in der Luisenstra\u00dfe ist zwischen dem unter dem Carree verlaufenden D\u00fcker und der Zeughausstra\u00dfe nicht ausreichend leistungsf\u00e4hig. Bei st\u00e4rkeren Regenereignissen kommt es immer wieder zu \u00dcberstauungen, die auch das Luisencenter tangieren. Zur Beseitigung des Engpasses muss ein zus\u00e4tzlicher Kanal parallel zum vorhandenen Kanal hergestellt werden. Zur Verbindung des neuen Kanals mit dem vorhandenen Verteilerbauwerk in der Einm\u00fcndung Zeughausstra\u00dfe ist der Bau eines neuen Verbindungsbauwerks am n\u00f6rdlichen Ende der Luisenstra\u00dfe in offener Baugrube erforderlich. W\u00e4hrend die Kanal-Vortriebsarbeiten erst zu einem sp\u00e4teren Zeitpunkt vorgesehen sind, soll das Verbindungsbauwerk in der Luisenstra\u00dfe, unmittelbar vor Einm\u00fcndung in die Zeughausstra\u00dfe, bereits im Zuge der geplanten Erneuerung der Stra\u00dfenbahn-Gleisanlagen durch die HEAG-Mobilo-GmbH in der Luisenstra\u00dfe im Sommer dieses Jahres hergestellt werden. Nach entsprechenden Absprachen mit der HEAG-Mobilo-GmbH k\u00f6nnen die Lieferungen und Bauleistungen f\u00fcr das Bauwerk gemeinsam mit dem Umbau der Gleisanlagen ausgeschrieben werden. Das vom Stra\u00dfenverkehrsamt aufzustellende Leistungsverzeichnis wird den Ausschreibungsunterlagen f\u00fcr die Gleisanlagen nebst Stra\u00dfenwiederherstellung beigef\u00fcgt. Die Arbeiten f\u00fcr die Herstellung des Bauwerks, die Gleisanlagen und den Stra\u00dfenbau werden dann an ein Fachunternehmen vergeben, wodurch Koordinations- und Gew\u00e4hrleistungsprobleme weitgehend vermieden werden k\u00f6nnen. Mit der HEAG-Mobilo-GmbH ist f\u00fcr die Herstellung des Bauwerks bereits ein verf\u00fcgbares Zeitfenster von 6 Wochen in den Sommerferien eindeutig definiert worden: Baubeginn:  03.07.2006 Fertigstellung: 11.08.2006.  Bevor mit dem Bau des Verbindungswerks begonnen wird, m\u00fcssen aus dem Baufeld Versorgungsleitungen herausgelegt werden.   Gem\u00e4\u00df Kostenberechnung ergeben sich die voraussichtlichen Kosten wie folgt: Herstellungskosten des Bauwerks:  99.000,00 Euro Kosten f\u00fcr Leistungsumlegung (nur st\u00e4dt. Anteil gem\u00e4\u00df Konzessionsvertr\u00e4ge)  20.000,00 Euro Baunebenkosten (Planung, Bauleitung, Statik, Bodengutachten, Beweissicherung)  32.000,00 Euro Baukosten (netto)       151.000,00 Euro + 16 % MwSt.        24.160,00 Euro Unvorhergesehenes                          14.840,00 Euro Gesamtkosten       190.000,00 Euro        ============  Darmstadt, 20.02.2006 VI-662K21/5920-Bu-m\u00f6 Nst. 2834   Der Dezernent II   Der Dezernent VI   Wolfgang Glenz   Dipl.-Ing. Dieter Wenzel B\u00fcrgermeister   Stadtrat  [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2005-Mag-7%7C20902100136%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2005-Mag-7%7C20902100136%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2005-Mag-7%7C22002100151%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2005-Mag-7","number":"140","name":"Dienstanweisung f\u00fcr die \u00dcberwachung, Behandlung und Schutz des st\u00e4dtischen Baumbestandes \r\nhier: F\u00e4llung einer Robinie auf dem Parkplatz in der Zeughausstra\u00dfe ('Pali-Parkplatz')","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/143","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2005-Mag-7%7C22002100151%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 140","fileName":"be_22002100151_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":12591,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 23.02.2006 Dezernat III an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: Gr\u00fcnfl\u00e4chen- und Umweltamt    Vorlage-Nr. 2006/0150 Magistratsbeschluss-Nr. 140 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss   OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: III           67 Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Dienstanweisung f\u00fcr die \u00dcberwachung, Behandlung und Schutz des st\u00e4dtischen Baumbestandes hier: F\u00e4llung einer Robinie auf dem Parkplatz in der Zeughausstra\u00dfe ( Pali-Parkplatz )  Vorlage vom: 20.02.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: Der Magistrat stimmt der F\u00e4llung der Robinie (Baum Nr. 2) auf dem Parkplatz in der Zeughausstra\u00dfe zu.   Anlagen:[MdSD3] LageplanPaliFriedensplatz Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]08.03.2006 Der Vorlage wird zugestimmt.  Begr\u00fcndungsseite zur Magistratsvorlage vom 20.02.2006  Begr\u00fcndung:  Die Bauherrengemeinschaft Friedensplatz hat f\u00fcr das Grundst\u00fcck Friedensplatz 8 und 12 einen Bauantrag gestellt. Gem\u00e4\u00df Bebauungsplan ist die Zufahrt zur geplanten Tiefgarage \u00fcber den so genannten Pali-Parkplatz vorgesehen. Direkt im Zufahrtsbereich der k\u00fcnftigen Tiefgarage steht auf dem o.g. \u00f6ffentlichen Parkplatz eine Robinie mit einem Stammdurchmesser von 45 cm, einer H\u00f6he von 14 m und einem Kronendurchmesser von ca. 11 m. Seitens der Bauherrengemeinschaft Friedensplatz wurde nun beim Gr\u00fcnfl\u00e4chen- und Umweltamt die F\u00e4llung dieses Baumes beantragt, um die Zufahrt zur k\u00fcnftigen Tiefgarage zu erm\u00f6glichen.  Das Gr\u00fcnfl\u00e4chen- und Umweltamt empfiehlt deshalb die F\u00e4llung dieses Baumes nach vorheriger Zahlung einer Entsch\u00e4digung an das Gr\u00fcnfl\u00e4chen- und Umweltamt durch den Bauherrn. Eine Ersatzpflanzung im Bereich des Pali-Parkplatzes ist aus Platzgr\u00fcnden nicht m\u00f6glich.  Aufgestellt: Darmstadt, 20.02.2006   Anlage 67-60 Gr/la ( 2923    1 Lageplan  Dezernat III   Klaus Feuchtinger Stadtrat  [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2005-Mag-7%7C22002100151%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2005-Mag-7%7C22002100151%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2005-Mag-7%7C22102100156%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2005-Mag-7","number":"141","name":"Antrag der Stadtverordnetenversammlung vom 07. 06. 2004 betr. 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Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: VI            66 Stvv Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Antrag der Stadtverordnetenversammlung vom 07. 06. 2004 betr. Kreisverkehr  Vorlage vom: 21.02.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.  Anlagen:[MdSD3]  Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]08.03.2006 Der Magistrat nimmt Kenntnis.         Begr\u00fcndungsseite zur Magistratsvorlage vom 21. Februar 2006  Begr\u00fcndung: Gem\u00e4\u00df des Antrags aus der Stadtverordnetenversammlung vom 16.12.2004 sollte gepr\u00fcft werden, welche Kreuzungen f\u00fcr eine Umwandlung in einen Verkehrskreisel geeignet sind und bei welchen geeigneten Kreiseln dies zudem vorrangig sinnvoll w\u00e4re. Hierzu wird berichtet: Bei Neuplanung/Austauschma\u00dfnahmen von Lichtsignalanlagen an Knotenpunkten wird grunds\u00e4tzlich gepr\u00fcft, ob die Signalanlagen durch einen Kreisel ersetzt werden k\u00f6nnen. Im Stadtkern und den zuf\u00fchrenden Hauptverkehrsstra\u00dfen sind Kreisel auf Grund der hohen Verkehrsbelastung nicht realisierbar. Eine Pr\u00fcfung von allen Knotenpunkten im st\u00e4dtischen Bereich auf diese Fragestellung hin ist sehr aufwendig und kann nur sukzessive erfolgen. Die Realisierbarkeit von unsignalisierten Kreiseln h\u00e4ngt im Wesentlichen von folgenden Parametern ab: - Verkehrsbelastung - Raumbedarf - Fahrgeometrie - Funktionalit\u00e4t f\u00fcr alle Verkehrsteilnehmergruppen - Kosten Die Machbarkeit von Kreiseln wurde in der Vergangenheit mehrfach untersucht: - Virchowstr./Frankfurter Landstr. (Gutachten / Ergebnis negativ) - Rheinstra\u00dfe / Am Kavalleriesand (Gutachten / Ergebnis negativ) - Berliner Allee / Rheinstra\u00dfe (Diplomarbeit / Ergebnis negativ) - Tacke Knoten, selbst signalisiert nicht realisierbar - Reuterallee / Heidelberger Landstra\u00dfe (Gutachten / Ergebnis machbar) (Ein Ast muss signalisiert werden ( Katharinenstra\u00dfe, \u00d6PNV, Fu\u00dfg\u00e4nger) - Mainzer Stra\u00dfe / Pallaswiesenstra\u00dfe ( (Ergebnis negativ) - Vor\u00fcberlegungen f\u00fcr einen bisher unsignalisierten Knotenpunkt Am Kavalleriesand / Stirnwegbr\u00fccke ( Gutachten, Ergebnis negativ) - Vor\u00fcberlegungen Berliner Allee / Haardtring ( wahrscheinlich machbar - Minikreisel (Kreisanlage ist \u00fcberfahrbar) f\u00fcr Jahnstra\u00dfe / Klappacherstra\u00dfe ( Ergebnis positiv Realisiert wurden bisher vier Kreisel: - Virchowstra\u00dfe / Bl\u00fctenallee - Hindemithstra\u00dfe / Sch\u00f6nbergstra\u00dfe - Mollerstra\u00dfe / Liebfrauenstra\u00dfe / Robert-Schneider-Stra\u00dfe / Emilstra\u00dfe - Arheilger Stra\u00dfe / Alsfelder Stra\u00dfe (Besonderheit B\u00dc-Sicherung f\u00fcr Strab)  Darmstadt, den 21. Februar 2006 VI-66/4 st-br Nst. 2833 Dezernat VI:  Dipl.-Ing. Dieter Wenzel Stadtrat [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2005-Mag-7%7C22102100156%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2005-Mag-7%7C22102100156%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2005-Mag-7%7C22202100159%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2005-Mag-7","number":"142","name":"Haushaltsvorlage","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/162","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2005-Mag-7%7C22202100159%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 142","fileName":"be_22202100159_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":9988,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 28.02.2006 Dezernat II an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: K\u00e4mmerei    Vorlage-Nr. 2006/0158 Magistratsbeschluss-Nr. 142 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss   OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: II           20 Stvv Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: \u00dcber- und au\u00dferplanm\u00e4\u00dfige Ausgaben gem\u00e4\u00df \u00a7 100 HGO in Verbindung mit Ziffer 3.4.7 DAH f\u00fcr das HHJahr 2006 (II. Aufstellung), das HHJahr 2005 (V. Aufstellung) und das HHJahr 2004 (IX. Aufstellung)  Vorlage vom: 23.02.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: Von der beiliegenden Nachweisung der erfassten \u00fcber- und au\u00dferplanm\u00e4\u00dfigen Ausgaben gem\u00e4\u00df \u00a7 100 HGO, f\u00fcr deren Genehmigung der Magistrat oder der B\u00fcrgermeister gem\u00e4\u00df Ziffer 3.4.7 Abs. 10 Nr. 1 und 2 DAH abschlie\u00dfend zust\u00e4ndig waren (HHJahr 2006, II. Auf- Stellung, HHJahr 2005, V. Aufstellung und HHJahr 2004, IX. Aufstellung) wird Kenntnis genommen.     Anlagen:[MdSD3] Deckblatt VMH 2006 Deckblatt VWH 2004 Deckbl\u00e4tter VWH und VMH 2005 Tabellen f\u00fcr das Hj. 2006, 2005 und 2004 - \u00a7 100 HGO Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]08.03.2006 Der Magistrat nimmt Kenntnis.  [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2005-Mag-7%7C22202100159%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2005-Mag-7%7C22202100159%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2005-Mag-7%7C22202100161%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2005-Mag-7","number":"143","name":"Verleihung der Silbernen Verdienstplakette an das Schuhhaus Jean Lotz","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/163","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2005-Mag-7%7C22202100161%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 143","fileName":"be_22202100161_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":12127,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 28.02.2006 Dezernat I an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: Hauptamt / 100    Vorlage-Nr. 2006/0160 Magistratsbeschluss-Nr. 143 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss   OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: I            100 Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Verleihung der Silbernen Verdienstplakette an das Schuhhaus Jean Lotz Vorlage vom: 22.02.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: Dem Schuhhaus Jean Lotz wird zum \u00fcber hundertj\u00e4hrigen Bestehen die Silberne Verdienstplakette der Stadt Darmstadt verliehen.   Anlagen:[MdSD3]  Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]08.03.2006 Der Vorlage wird zugestimmt.           Begr\u00fcndungsseite zur Magistratsvorlage vom 22.02.06: Das Kosmetik-Schuhgesch\u00e4ft Lotz wurde am 1. April 1900 in Darmstadt von dem Schuhmachermeister Jean Lotz gegr\u00fcndet. Schon damals bewies Herr Lotz gro\u00dfen unternehmerischen Mut, da es in Darmstadt zu dieser Zeit bereits 302 Schuhmacherbetriebe gab. Das Lotzsche Schuh-Massgesch\u00e4ft lag damals am Schillerplatz (den es heute nicht mehr gibt), gegen\u00fcber vom Residenzschloss.  Im Jahr 1907 zog das Gesch\u00e4ft in die Saalbaustra\u00dfe um, wo es bis zur Brandnacht 1944 angesiedelt war. Danach befand sich das Gesch\u00e4ft kurz in der Sandbergstra\u00dfe (1944) sowie in der Ludwigh\u00f6hstra\u00dfe (1944-1945). Von 1955 bis 2005 war das mittlerweile von Sohn Hermann Lotz sen. bzw. Enkel Hermann Lotz jun. betriebene Schuhgesch\u00e4ft in der Karlstra\u00dfe, seit 2005 ist es in der Ludwigstra\u00dfe zu finden.  Das Schuhhaus Jean Lotz, das in erster Linie bequeme und robuste (aber keineswegs unmodische) Markenschuhe anbietet, ist - auch nach Zeiten des Wandels und des Umbruchs - nicht mehr aus dem Gesch\u00e4ftsleben unserer Stadt wegzudenken. Im Hinblick auf das \u00fcber hundertj\u00e4hrige Bestehen sowie den 20. Todestag von Hermann Lotz sen. (9. April 2006), der sich auch als Stadtverordneter und Stadtrat lange Jahre politisch in unserer Stadt bet\u00e4tigte, wird dem Schuhgesch\u00e4ft die Silberne Verdienstplakette der Stadt Darmstadt verliehen.  Darmstadt, 22.02.2006 100 g\u00f6  Walter Hoffmann Oberb\u00fcrgermeister [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2005-Mag-7%7C22202100161%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2005-Mag-7%7C22202100161%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2005-Mag-7%7C22302100168%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2005-Mag-7","number":"144","name":"Eigenbetriebe der Wissenschaftsstadt Darmstadt\r\nhier: Beauftragung Jahresabschlusspr\u00fcfung 2005","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/156","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2005-Mag-7%7C22302100168%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 144","fileName":"be_22302100168_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":13112,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 28.02.2006 Dezernat II an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: K\u00e4mmerei    Vorlage-Nr. 2006/0167 Magistratsbeschluss-Nr. 144 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss Dezernat II  OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: II             20 Stvv Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Eigenbetriebe der Wissenschaftsstadt Darmstadt hier: Beauftragung Jahresabschlusspr\u00fcfung 2005  Vorlage vom: 23.02.06 Beschlussvorschlag[MdSD2]: Mit der Pr\u00fcfung der Jahresabschl\u00fcsse 2005 der Eigenbetriebe - Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt - B\u00e4der der Wissenschaftsstadt Darmstadt - B\u00fcrger- und Kongressh\u00e4user der Wissenschaftsstadt Darmstadt - Abfallwirtschaft und Stadtreinigung der Wissenschaftsstadt Darmstadt (EAD) - Darmst\u00e4dter Werkst\u00e4tten und Wohneinrichtungen wird die Firma WITAG-Revision AG - Wirtschaftspr\u00fcfungsgesellschaft - Schellingstra\u00dfe 27 97074 W\u00fcrzburg beauftragt.  Anlagen:[MdSD3]  Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]08.03.2006 Der Vorlage wird zugestimmt.  Begr\u00fcndungsseite zur Magistratsvorlage vom 23. Februar 2006: Gem\u00e4\u00df \u00a7 27 Abs. 2 EigBGes sind die Jahresabschl\u00fcsse der Eigenbetriebe der Wissenschaftsstadt Darmstadt von einem durch die Stadtverordnetenversammlung zu bestimmenden Abschlusspr\u00fcfer nach den f\u00fcr gro\u00dfe Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches zu pr\u00fcfen. Unter Bezugnahme auf \u00a7 7 Abs. 2 der jeweiligen Betriebssatzung wird vorgeschlagen, als Abschlusspr\u00fcfer die Firma   WITAG-Revision AG   - Wirtschaftspr\u00fcfungsgesellschaft -   Schellingstra\u00dfe 27   97074 W\u00fcrzburg mit der Pr\u00fcfung der Jahresabschl\u00fcsse 2005 der Eigenbetriebe der Wissenschaftsstadt Darmstadt zu beauftragen. Die Betriebskommissionen der Eigenbetriebe haben in ihren Sitzungen eine entsprechende Beauftragung dieser Gesellschaft vorgeschlagen und beschlossen. Die Firma WITAG-Revision AG - Wirtschaftspr\u00fcfungsgesellschaft - wurde erstmalig mit der Jahresabschlusspr\u00fcfung 2001 beauftragt. Seither wurden ebenfalls die Abschl\u00fcsse 2002 und 2003 von der WITAG-Revision AG gepr\u00fcft. Die Pr\u00fcfung f\u00fcr das Jahr 2004 steht kurz vor dem Abschluss. Hierbei kann das Unternehmen auf die Erkenntnisse der vorangegangenen Pr\u00fcfungen zur\u00fcckgreifen.  Ein Wechsel der Wirtschaftspr\u00fcfungsgesellschaft ist fr\u00fchestens nach 5 Jahren geplant. Dabei ist sichergestellt, dass innerhalb dieses 5-Jahreszeitraumes ein Wechsel bei den eingesetzten Pr\u00fcfern stattfindet. Darmstadt, 23. Februar 2006 20 gk           Nst. 33 61 Der Dezernent II   Wolfgang Glenz B\u00fcrgermeister   [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. ?? ?? ?? ?? 2\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2005-Mag-7%7C22302100168%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2005-Mag-7%7C22302100168%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2005-Mag-7%7C22802100176%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2005-Mag-7","number":"146","name":"Benchmarking 'Hilfen zur Erziehung'\r\nhier: Bericht 2004","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/165","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2005-Mag-7%7C22802100176%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 146","fileName":"be_22802100176_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":16960,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 02.03.2006 Dezernat II an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: Sozialverwaltung    Vorlage-Nr. 2006/0175 Magistratsbeschluss-Nr. 146 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss   OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: II             50 JHA           51 Stvv. Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Benchmarking Hilfen zur Erziehung hier: Bericht 2004  Vorlage vom: 28.02.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: 1. Der Magistrat nimmt den Bericht zur Kenntnis. 2. Der Bericht ist der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis zu geben. 3. Der Bericht ist dem Jugendhilfeausschuss zur Kenntnis zu geben. Anlagen:[MdSD3] Bundesweites Benchmarking der Hilfen zur Erziehung 2004 Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]08.03.2006 Der Magistrat nimmt den Bericht zur Kenntnis.   Berichtsseite zur Magistratsvorlage vom 28.02.2006:  Bericht: Der Magistrat hat mit Beschluss 0053 vom 02.02.2005 entschieden, dass sich die Wissenschaftsstadt Darmstadt dem 2005 gegr\u00fcndeten bundesweiten Benchmarkingkreis Hilfen zur Erziehung+ mit dem Ziel anschlie\u00dft, sich mit anderen St\u00e4dten zu vergleichen, nach dem Best-Practice-Prinzip voneinander zu lernen und Hilfen zur Erziehung wirksamer und effizienter zu steuern. Ein Jahr nach Aufnahme der Arbeit kann der erste Bericht (f\u00fcr das Jahr 2004) vorgelegt werden. Das Hinterfragen der Gew\u00e4hrung sozialstaatlicher Dienstleistungen in Beziehung zu st\u00e4dterelevanten Kontextindikatoren und die Analyse der damit verbundenen Fallzahlen- und Kostenentwicklung ist der eine Teil des Berichtes, der andere dient dem Ausloten von Steuerungsm\u00f6glichkeiten im Bereich der Hilfen zur Erziehung und der Evaluation ihrer Wirksamkeit. F\u00fcr die Wissenschaftsstadt Darmstadt war bei diesem Vergleich insbesondere die geographische N\u00e4he zu Mannheim und Karlsruhe interessant, was einen bilateralen Austausch vereinfacht, und der Vergleich mit Potsdam, das in seiner Bev\u00f6lkerungszahl und den strukturellen Rahmenbedingungen (N\u00e4he zu einer Metropolregion) Darmstadt \u00e4hnelt. Zudem konnten durch Potsdam und Rostock auch typische Strukturmerkmale der neuen Bundesl\u00e4nder (hoher Versorgungsgrad an Kinderbetreuung aller Bev\u00f6lkerungsgruppen) betrachtet werden. Die wichtigsten Erkenntnisse bzw. Handlungsempfehlungen aus dem ersten Benchmarkingbericht:  Ergebnisse: 1. Der Anteil der ambulanten Hilfe an allen Hilfen zur Erziehung ist in Darmstadt mit Abstand der h\u00f6chste. Dies zeigt, dass der politische Auftrag ambulant vor station\u00e4r konsequent umgesetzt wird. 2. Die Netto-Ausgaben pro Fall sind in Darmstadt die zweitniedrigsten, das zeigt, dass gute P\u00e4dagogik und Wirtschaftlichkeit sich nicht ausschlie\u00dfen. 3. Die Anzahl der Mitarbeiter pro 100 F\u00e4lle sind sowohl im St\u00e4dtischen Sozialdienst im operativen Bereich als auch in der Wirtschaftlichen Jugendhilfe am niedrigsten. Das hei\u00dft, dass es keine Spielr\u00e4ume \u00fcber eventuelle Einsparungen beim Personal gibt. 4. In Darmstadt nehmen vergleichsweise viele Familien Hilfen zur Erziehung in Anspruch, was auf die pr\u00e4ventive und fr\u00fchzeitige Ausrichtung der ambulanten Hilfen hinweist und teure, weil sp\u00e4t installierte Ma\u00dfnahmen verringert (niedrigster Anteil an station\u00e4ren Hilfen).     Handlungsempfehlungen: 1. Die Datenlage muss verbessert werden. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt konnte keine Daten zu den Schulabg\u00e4ngern ohne Abschluss liefern, da das Staatliche Schulamt (Land Hessen) diese Zahlen nicht generieren konnte. 2. Im Bereich der prozentual niedrigsten station\u00e4ren Hilfen gibt es anscheinend ein Entwicklungspotenzial zu einem erh\u00f6hten Einsatz von Pflegefamilien. Daher wird zur Steigerung des Anteils von Pflegeeltern ein Konzept erstellt und Ma\u00dfnahmen zur internen Personalerhebung ergriffen. 3. Durch eine noch bessere Qualifizierung der sozialp\u00e4dagogischen Fachkr\u00e4fte im St\u00e4dtischen Sozialdienst k\u00f6nnten sich Hilfen noch passgenauer und damit effektiver gestalten. Die bisherigen Ma\u00dfnahmen wie \u00dcberpr\u00fcfung aller Akten im Bereich der Hilfen zur Erziehung und das Projekt Qualit\u00e4t erzieherischer Hilfen sind die richtigen Ans\u00e4tze zu wirkungsvolleren Hilfen. Entwicklungsm\u00f6glichkeiten gibt es bei der Ablaufstruktur der Fallbearbeitung und der diagnostischen Kompetenz. Beide Bereiche werden bereits analysiert und verbessert. Erste Ergebnisse sollen noch im ersten Quartal 2006 umgesetzt werden.   Darmstadt, 28.02.2006 Mo/ge  Dezernat II    Wolfgang Glenz B\u00fcrgermeister Anlage [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2005-Mag-7%7C22802100176%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2005-Mag-7%7C22802100176%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2005-Mag-7%7C22002100152%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2005-Mag-7","number":"147","name":"F\u00e4llung von 19 B\u00e4umen im Bereich der Erich-Ollenhauer-Promenade zwischen der P\u00fctzerstra\u00dfe und der Stiftstra\u00dfe","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/144","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2005-Mag-7%7C22002100152%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 147","fileName":"be_22002100152_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":13739,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 02.03.2006 Dezernat VI an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Dezernat III Amt: Liegenschaftsamt    Vorlage-Nr. 2006/0151 Magistratsbeschluss-Nr. 147 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss   OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: III               VI 23              67 Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: F\u00e4llung von 19 B\u00e4umen im Bereich der Erich-Ollenhauer-Promenade zwischen der P\u00fctzerstra\u00dfe und der Stiftstra\u00dfe Vorlage vom: 21.02.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: Im Nachgang zur Vorlagennummer 132/2005 (Verkauf an die Eheleute N\u00f6renberg) und Nr. 0673/2005 (Verkauf an die Bauverein AG), ist die F\u00e4llung von 19 B\u00e4umen auf den zum Verkauf anstehenden Fl\u00e4chen aus dem st\u00e4dtischen Grundst\u00fcck Gemarkung Darmstadt Flur 2 Nr. 207/5 Erich-Ollenhauer-Promenade erforderlich. Der Magistrat stimmt der F\u00e4llung zu. Die Kosten der F\u00e4llungen gehen zu Lasten der K\u00e4ufer.  Anlagen:[MdSD3] Baumplan Erich-Ollenhauer-Promenade I Baumplan Erich-Ollenhauer-Promenade II Erich-Ollenhauer-Promenade III Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]08.03.2006 Der Vorlage wird zugestimmt.  Begr\u00fcndungsseite zur Magistratsvorlage vom 21.02.2006  Begr\u00fcndung: Zwischen P\u00fctzerstra\u00dfe und Stiftstra\u00dfe sind zwei Bauvorhaben geplant, welche die st\u00e4dtebaulich unvollst\u00e4ndige Situation in diesem Bereich der Erich-Ollenhauer-Promenade baulich neu fassen soll. An der westlichen Ecke zur P\u00fctzerstra\u00dfe wird die Bauverein AG ein Wohn- und Gesch\u00e4ftshaus mit 9 Wohneinheiten errichten. Im \u00f6stlichen Bereich wird etwas zur\u00fcck gesetzt an der Stiftstra\u00dfe ein privates Bauvorhaben mit 7 Wohneinheiten und einer Tiefgarage entstehen. F\u00fcr die beiden Neubau-Vorhaben m\u00fcssen im Bereich der Baugruben die dort zurzeit stehenden B\u00e4ume gef\u00e4llt werden. Dies sind die in den Anlagepl\u00e4nen dargestellten B\u00e4ume Nr. 29 bis 35 f\u00fcr das private Bauvorhaben und die B\u00e4ume Nr. 36 bis 38 und 44 bis 50 f\u00fcr das Geb\u00e4ude des Bauvereins. Es werden nur diejenigen B\u00e4ume gef\u00e4llt, die entweder im Bereich des sp\u00e4teren Geb\u00e4udes stehen oder so knapp daneben stehen, dass ein Erhalt aus fachlicher Sicht nicht m\u00f6glich erscheint. Im dem anliegenden Vorentwurf zur Neugestaltung der Erich-Ollenhauer-Promenade in diesem Abschnitt ist dargestellt, wie durch eine Baumpflanzung ein gro\u00dfer Teil der entfallenden B\u00e4ume ersetzt werden soll. Es ist Ziel der Planung, dass die Erich-Ollenhauer-Promenade auch nach dem Umbau durch intensive Begr\u00fcnung und hochwertige Gestaltung den Rang der Mathildenh\u00f6he und der daraus erwachsenden Funktion in der Stadt gerecht wird. Die anliegende Vorentwurfsplanung befindet sich derzeit noch in Bearbeitung und soll in dieser oder \u00e4hnlicher Weise noch in diesem Jahr in die Beschlussfassung der st\u00e4dtischen Gremien gehen. Die Ma\u00dfnahmen sind mit dem Gr\u00fcnfl\u00e4chen- und Umweltamt sowie dem Stadtplanungsamt abgestimmt. Darmstadt, 21.02.2006 23-II/4/3-160-B3-ti-ba Der Dezernent III   Der Dezernent VI  Klaus Feuchtinger  Dipl.-Ing. Dieter Wenzel Stadtrat   Stadtrat [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2005-Mag-7%7C22002100152%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2005-Mag-7%7C22002100152%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2005-Mag-7%7C22301100100%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2005-Mag-7","number":"149","name":"Private Verkehrs\u00fcberwacher","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/90","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2005-Mag-7%7C22301100100%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 149","fileName":"be_22301100100_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":13582,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 28.02.2006 Dezernat VI an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: Ordnungsamt    Vorlage-Nr. 2006/0100 Magistratsbeschluss-Nr. 149 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss Dezernat I Dezernat II Dezernat VI  OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: I            II VI           32 20           110 Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: \u00dcberwachung des ruhenden Verkehrs durch Private Vorlage vom: 23.01.06 Beschlussvorschlag[MdSD2]: Der Magistrat nimmt von anliegendem Bericht des Ordnungsamtes Kenntnis und stimmt einer Verl\u00e4ngerung der \u00dcberwachung des ruhenden Verkehrs in der Wissenschaftsstadt Darmstadt durch vier Leiharbeitskr\u00e4fte der Firma Securitas um ein weiteres Jahr zu. Zur Finanzierung der Ma\u00dfnahme werden weiterhin Personalausgaben des Ordnungs- und Vollzugsdienstes herangezogen und vier freie vb. Stellen (StNr. 386, 585, 2395 und 2403) f\u00fcr die Dauer der Ma\u00dfnahme nicht besetzt. Die \u00fcber diese Einsparungen hinaus gehenden Kosten in H\u00f6he von 89.000,00 Euro sind durch zus\u00e4tzliche Einnahmen bei der Haushaltsstelle 01.1100.260000 (Verwarnungsgelder nach StVG) gedeckt. Anlagen:[MdSD3] Sachstandsbericht - \u00dcberwachung ruhender Verkehr Sachstandsbericht - Parkbetreuer Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]08.03.2006 Der Magistrat nimmt Kenntnis und stimmt der weiteren Vorgehensweise zu.    Begr\u00fcndung: Durch Beschluss vom 2.6.2004 hat der Magistrat beschlossen, f\u00fcr die \u00dcberwachung des ruhenden Verkehrs in der Wissenschaftsstadt Darmstadt ein privates Sicherheitsunternehmen im Umfang von vier Vollzeitpersonen zu beauftragen. Erfolg und Verlauf der Ma\u00dfnahme sollten fortlaufend kontrolliert werden und durch das Ordnungsamt sollte neun Monate nach Beginn der \u00dcberwachung des ruhenden Verkehrs durch private Ordnungskr\u00e4fte ein Sachstandsbericht vorgelegt werden, der auch Aussagen zum Einsatz der Parkbetreuer im Herrngarten bzw. in der Orangerie und dem Prinz-Emil-Garten enth\u00e4lt. Der Sachstandsbericht zur \u00dcberwachung des ruhenden Verkehrs durch private Ordnungskr\u00e4fte ist anliegend beigef\u00fcgt. Danach hat sich die Ma\u00dfnahme bew\u00e4hrt und sollte daher f\u00fcr ein weiteres Jahr fortgef\u00fchrt werden. Danach wird das Ordnungsamt dem Magistrat erneut berichten.  F\u00fcr den einj\u00e4hrigen Verl\u00e4ngerungszeitraum m\u00fcssen an die Firma Securitas ca. 220.000,00 Euro gezahlt werden. Durch die nicht besetzten Stellen ergeben sich Einsparungen bei den Personalaufwendungen in H\u00f6he von 131.400,00 Euro, die bei der Haushaltsstelle 1100.631000 bereits f\u00fcr diesen Zweck etatisiert sind. Die Mehrkosten werden durch Mehreinnahmen bei den Verwarnungsgeldern mehr als kompensiert. \u00dcber den bisherigen Einsatz zweier Parkbetreuer im Herrngarten bzw. in der Orangerie und im Prinz-Emil-Garten wurde ein separater Erfahrungsbericht erstellt, der dieser Vorlage ebenfalls beigef\u00fcgt ist.  Darmstadt, den 25. Januar 2006 Der Dezernent I  Der Dezernent II  Der Dezernent VI  Walter Hoffmann  Wolfgang Glenz  Dieter Wenzel Oberb\u00fcrgermeister  B\u00fcrgermeister  Stadtrat  [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2005-Mag-7%7C22301100100%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2005-Mag-7%7C22301100100%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2005-Mag-7%7C21602100150%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2005-Mag-7","number":"151","name":"Schulbausanierungsprogramm\r\nHhst. 02.2400002 950014\r\nBerufsschulzentrum, Brandschutz 2. Priorit\u00e4t\r\nSanierung Klima Behaim-Schule, restliche Fu\u00dfb\u00f6den\r\nhier: Friedrich-List-Schule, Aufr\u00fcstung Klima und Elektroversorgung sowie\r\n        Austausch von Fu\u00dfb\u00f6den in PC-R\u00e4umen","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/142","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2005-Mag-7%7C21602100150%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 151","fileName":"be_21602100150_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":21620,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 02.03.2006 Dezernat VI an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: Hochbau- und Maschinenamt    Vorlage-Nr. 2006/0148 Magistratsbeschluss-Nr. 151 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss Dezernat II Dezernat V  OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: II            V VI            20 40           65 Stvv Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Schulbausanierungsprogramm Hhst. 02.2400002 950014 Berufsschulzentrum, Brandschutz 2. Priorit\u00e4t Sanierung Klima Behaim-Schule, restliche Fu\u00dfb\u00f6den hier: Friedrich-List-Schule, Aufr\u00fcstung Klima und Elektroversorgung sowie     Austausch von Fu\u00dfb\u00f6den in PC-R\u00e4umen  Vorlage vom: 16.02.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: 1. Der Aufr\u00fcstung der Klima- und Elektroversorgung sowie dem Fu\u00dfbodenaustausch f\u00fcr einen ersten Teilabschnitt in PC-R\u00e4umen mit Kosten in H\u00f6he von                   rd. 355.000,00 Euro wird zugestimmt. 2. Die Finanzierung erfolgt im Rahmen der gegenseitigen Deckungsf\u00e4higkeit aus dem Gesamt-Haushaltsansatz im Schulbausanierungsprogramm im VMH 2006 unter der Hhst. 02.2400002 950014  Anlagen:[MdSD3]  Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]08.03.2006 Der Vorlage wird zugestimmt.    Begr\u00fcndungsseite zur Magistratsvorlage vom 16.02.2006  Der Magistrat hat am 15.06.2005, Nr. 0338 beschlossen im Rahmen einer Vorplanung eine Kostensch\u00e4tzung zu erstellen. F\u00fcr die Ermittlung der Kosten bei 9 R\u00e4umen wurden Planungsmittel bereitgestellt. Zwischenzeitlich wurden in den Ebenen 1, 2 und 4 von der Schule insgesamt 15 PC-R\u00e4ume durch Zukauf von 25 neuen PCs pro Raum eingerichtet. Durch die neu zugekauften PCs ist die thermische Belastung der R\u00e4ume so hoch, dass Raumtemperaturen von 30\u00b0 C und mehr erreicht werden, wodurch die Konzentrationsf\u00e4higkeit der Auszubildenden rasch abnimmt und damit die Qualit\u00e4t des Unterrichts nicht mehr erreicht wird. Zur Gew\u00e4hrleistung angemessener Raumtemperaturen sind die Aufr\u00fcstung der Raumk\u00fchlung erforderlich.  Des Weiteren ist durch den Zukauf neuer PCs durch die Schule die elektrotechnische Ausstattung der einzelnen R\u00e4ume nicht mehr ausreichend. Es l\u00f6sen immer wieder Sicherungen aus. Hierdurch ist teilweise ein durchg\u00e4ngiges Arbeiten im Unterricht nicht m\u00f6glich. Au\u00dferdem sind jeweils in den einzelnen R\u00e4umen mehrere Ger\u00e4te \u00fcber Steckdosenleisten miteinander verkettet, was eine erhebliche Unfallgefahr und zus\u00e4tzliche Brandlast in den EDV-R\u00e4umen darstellt. Die Aufr\u00fcstung der elektrischen Versorgung ist erforderlich. Die neu zugekauften PCs k\u00f6nnen au\u00dferdem mit den alten klasseninternen Datennetzen nicht mehr betrieben werden, da diese von den neuen PCs nicht unterst\u00fctzt werden. Daher ist auch f\u00fcr einzelne Klassenr\u00e4ume eine Anpassung der Datennetzstruktur erforderlich. In Abstimmung mit der Schule werden zun\u00e4chst die R\u00e4ume der Ebene 4 (R\u00e4ume 410, 412, 416, 421) aufger\u00fcstet. Die zentrale K\u00e4lteanlage im Technikraum wird so aufger\u00fcstet, dass der sp\u00e4tere Anschluss der PC-R\u00e4ume in den Ebenen 1 und 2 m\u00f6glich ist. In einem Raum muss der Teppichboden gegen einen Kautschukboden ausgetauscht werden.         Sie gliedern sich wie folgt:  Die Finanzierung erfolgt im Rahmen der gegenseitigen Deckungsf\u00e4higkeit aus dem Gesamt-Haushaltsansatz im Schulbausanierungsprogramm im VMH 2006 unter der Hhst. 02.2400002 950014. Die Ma\u00dfnahme wird in Abstimmung mit der Schule vorrangig in den Sommerferien weitestgehend abgewickelt. Darmstadt, 16.02.2006 65-ka/kn   Nst.: 26 45 Der Dezernent II        Die Dezernentin V         Der Dezernent VI  Wolfgang Glenz         Daniela Wagner           Dipl.-Ing. Dieter Wenzel B\u00fcrgermeister          Stadtr\u00e4tin               Stadtrat [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2005-Mag-7%7C21602100150%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2005-Mag-7%7C21602100150%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2005-Mag-7%7C22102100154%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2005-Mag-7","number":"152","name":"Haushaltsvorlage","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/161","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2005-Mag-7%7C22102100154%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 152","fileName":"be_22102100154_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":17895,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 28.02.2006 Dezernat II an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: K\u00e4mmerei    Vorlage-Nr. 2006/0156  Magistratsbeschluss-Nr. 152 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss   OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: II             20 Stvv Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Haushaltssatzung und Haushaltsplan f\u00fcr den Doppelhaushalt 2005/2006 hier: Genehmigung der Aufsichtsbeh\u00f6rde zum Teilhaushalt 2006 Vorlage vom: 22.02.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: 1. Von der beiliegenden Verf\u00fcgung des Regierungspr\u00e4sidiums Darmstadt vom       15. Februar 2006 zur Haushaltssatzung und zum Haushaltsplan f\u00fcr den Doppelhaushalt 2005/2006, hier zum Teilhaushalt 2006, der Wissenschaftsstadt Darmstadt wird Kenntnis genommen. 2. Die Auflagen des Regierungspr\u00e4sidiums in der Begleitverf\u00fcgung werden, wie in der Begr\u00fcndung dargestellt, umgesetzt. Die \u00c4mter und Verwaltungsstellen werden mit einer Rundverf\u00fcgung von den Vorgaben f\u00fcr die Ausf\u00fchrung des Haushaltsplanes 2006 unterrichtet. 3. Diese Vorlage wird der Stadtverordnetenversammlung zusammen mit der Verf\u00fcgung des Regierungspr\u00e4sidiums Darmstadt vom 15. Februar 2006 gem\u00e4\u00df \u00a7 50 Abs. 3 HGO zur Kenntnisnahme vorgelegt.  Anlagen:[MdSD3]  Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]08.03.2006 Der Magistrat nimmt von der Vorlage Kenntnis.   Begr\u00fcndung zur Magistratsvorlage vom 22. Februar 2006 Der Doppelhaushalt 2005/2006 wurde am 16.12.2004 durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Mit Datum vom 28.04.2005 hat das Regierungspr\u00e4sidium Darmstadt zun\u00e4chst die Genehmigung f\u00fcr das Haushaltsjahr 2005 erteilt. Die Genehmigung f\u00fcr das Haushaltsjahr 2006 wurde zur\u00fcckgestellt und von der weiteren wirtschaftlichen Entwicklung sowie der Umsetzung der aufsichtsbeh\u00f6rdlichen Vorgaben bzw. Auflagen abh\u00e4ngig gemacht. Mit Datum vom 15. Februar 2006 liegt nunmehr die Genehmigung der Aufsichtsbeh\u00f6rde f\u00fcr das Haushaltsjahr 2006 vor. In der Begleitverf\u00fcgung zur Genehmigung stellt das Regierungspr\u00e4sidium Darmstadt fest, dass trotz der deutlichen Reduzierung des jahresbezogenen Defizits 2005 von urspr\u00fcnglich 41,6 Mio. Euro auf 7,3 Mio. Euro im 2. Nachtragshaushalt 2005 noch nicht von einer nachhaltigen Verbesserung bzw. Stabilisierung der Haushaltslage ausgegangen werden kann. Hintergrund sind die aufgelaufenen Defizite aus Vorjahren und die Belastungsschwerpunkte im Bereich der Personalkosten sowie der Sozial- und Jugendhilfeausgaben. F\u00fcr die k\u00fcnftige finanzielle Leistungsf\u00e4higkeit sei ausschlaggebend, wie die Entwicklung der Gewerbesteuer verl\u00e4uft und in welchem Umfang und mit welcher Konsequenz die beschlossenen Konsolidierungsma\u00dfnahmen, v.a. im Personalkostenbereich, umgesetzt werden. Es wird von der Aufsichtsbeh\u00f6rde bem\u00e4ngelt, dass gerade die im Personalbereich vorgesehenen Einsparziele bisher nicht eingehalten wurden. Da f\u00fcr die Kreditaufnahmen und Verpflichtungserm\u00e4chtigungen die dauernde finanzielle Leistungsf\u00e4higkeit ma\u00dfgeblich ist und diese aus Sicht der Aufsichtsbeh\u00f6rde nicht gegeben ist (siehe oben), wird die Genehmigung der Kredite nur unter dem Vorbehalt der Einzelgenehmigung nach \u00a7 103 Abs. 4 Ziff. 2 HGO erteilt. Auch die Verpflichtungserm\u00e4chtigungen werden zun\u00e4chst nur eingeschr\u00e4nkt freigegeben. Weitere Auflagen des Regierungspr\u00e4sidiums sind: 1. Die in der Vorlage zur Stellenbewirtschaftung beschlossenen Einsparziele (Reduzierung des Stellenplanes um j\u00e4hrlich 2 % der vorhandenen Stellen) sowie die einzelnen Ma\u00dfnahmen und Projekte des Haushaltskonsolidierungskonzeptes m\u00fcssen z\u00fcgig abgearbeitet werden. 2. Im Vollzug des Haushaltes 2006 ist durch geeignete Ma\u00dfnahmen das jahresbezogene Defizit von bisher 39,3 Mio. Euro deutlich zu reduzieren. Einen jahresbezogenen Haushaltsausgleich h\u00e4lt die Aufsichtsbeh\u00f6rde bei konsequenter Umsetzung der Ma\u00dfnahmen des Haushaltskonsolidierungsprogramms f\u00fcr m\u00f6glich. 3. Die Aktualisierung der Finanzplanung ist im Zuge der Aufstellung des 1. Nachtrages 2006 vorzunehmen. K\u00fcnftige Genehmigungen werden sich ma\u00dfgeblich an den eingehaltenen Auflagen orientieren. Zum Ende des Haushaltsjahres 2006 ist ein entsprechender Bericht vorzulegen. Bereits zum 30.06.2006 ist die Entwicklung der Personalkosten darzustellen. Darmstadt, 22. Februar 2006 Der Dezernent II  Wolfgang Glenz B\u00fcrgermeister Anlagen: * Begleitverf\u00fcgung des Regierungspr\u00e4sidiums zur Haushaltssatzung 2006 * Genehmigungsverf\u00fcgung f\u00fcr den st\u00e4dtischen Haushalt 2006 [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2005-Mag-7%7C22102100154%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2005-Mag-7%7C22102100154%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2005-Mag-7%7C22102100158%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2005-Mag-7","number":"153","name":"Brandschutzkonzept","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/148","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2005-Mag-7%7C22102100158%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 153","fileName":"be_22102100158_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":20467,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 02.03.2006 Dezernat IV an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: Eigenbetrieb B\u00fcrger- und Kongressh\u00e4user    Vorlage-Nr. 2006/0157  Magistratsbeschluss-Nr. 153 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss Dezernat I Dezernat II Dezernat IV Dezernat VI K\u00e4mmerei  OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: I             II IV           VI 20           37 BW          63 419          OBW Stvv. Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Brandschutzkonzept f\u00fcr das B\u00fcrgermeister-Pohl-Haus Wixhausen hier: Beauftragung der Ablaufplanung Vorlage vom: 28.02.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: F\u00fcr die Beauftragung der Ablaufplanung der Brandschutzma\u00dfnahmen f\u00fcr das B\u00fcrgermeister-Pohl-Haus Wixhausen durch ein Architekturb\u00fcro wurden Kosten von 60.000 \u20ac ermittelt. Diese Mittel werden au\u00dferplanm\u00e4\u00dfig auf der HhSt. 32.7615.950009 zur Verf\u00fcgung gestellt. Mittel zur Deckung stehen in der Investitionsr\u00fccklage zur Verf\u00fcgung.  Wegen der Eilbed\u00fcrftigkeit wird die Ma\u00dfnahme nachrangig der Betriebskommission des Eigenbetriebes B\u00fcrgerh\u00e4user und M\u00e4rkte in der Sitzung am 14.03.2006 zur Beschlussfassung vorgelegt.  Anlagen:[MdSD3]  Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]08.03.2006 Der Vorlage wird zugestimmt.   Begr\u00fcndungsseite zur Magistratsvorlage vom 28. Februar 2006  Begr\u00fcndung: Bei einer wiederkehrenden Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung des B\u00fcrgermeister-Pohl-Hauses in Wixhausen durch das Bauaufsichtsamt und das Amt f\u00fcr Brand- und Katastrophenschutz wurden erhebliche Brandschutzm\u00e4ngel festgestellt. Das Architekturb\u00fcro P\u00e4tzold Projektplanung, Darmstadt, hatte nach vorhergehendem Magistratsbeschluss ein Brandschutzkonzept erstellt. Hierf\u00fcr wurden au\u00dferplanm\u00e4\u00dfige Mittel von 18.000 \u20ac bereit gestellt. Nach Einsch\u00e4tzung des Nachweisberechtigten f\u00fcr Brandschutz, Herrn P\u00e4tzold, ist auf Grund der im Rahmen der Erstellung des Brandschutzkonzeptes vor Ort festgestellten M\u00e4ngel der sichere Betrieb des B\u00fcrgermeister-Pohl-Hauses nicht gew\u00e4hrleistet. Das Amt f\u00fcr Brand- und Katastrophenschutz und das Bauaufsichtsamt teilen diese Auffassung. Die im Brandschutzkonzept durch das Architekturb\u00fcro P\u00e4tzold ermittelten Gesamtkosten f\u00fcr die Umsetzung dieses Konzeptes bzw. Ausf\u00fchrung der vom Architekturb\u00fcro als notwendig erachteten Ma\u00dfnahmen belaufen sich auf 1.970.000 \u20ac einschlie\u00dflich Baunebenkosten. Die voraussichtlichen Gesamtkosten Dachsanierung B\u00fcrgermeister-Pohl-Haus Wixhausen belaufen sich auf zus\u00e4tzlich  490.000 \u20ac einschlie\u00dflich Baunebenkosten. Als n\u00e4chster Schritt zur konkreten Ablaufplanung zwingend notwendig ist die Auftragserteilung an ein Architekturb\u00fcro zur Festlegung der Priorit\u00e4ten und der einzelnen Bauabschnitte f\u00fcr eine konkrete Bauplanung und Bauausf\u00fchrung einschlie\u00dflich der Antragstellung des Bauantrages. Die Gesamtkosten hierf\u00fcr belaufen sich auf 60.000 \u20ac. Um die Absage bereits vertraglich zugesicherten Veranstaltungen im B\u00fcrgermeister-Pohl-Haus mit mehr als 200 Personen (als Versammlungsst\u00e4tte) zu vermeiden, werden k\u00fcnftig solche Veranstaltungen nach Abstimmung mit dem Amt f\u00fcr Brand- und Katastrophenschutz und dem Bauaufsichtsamt unter Erf\u00fcllung folgender Voraussetzungen durchgef\u00fchrt: 1. Beseitigung der M\u00e4ngel aus dem T\u00dcV-Abnahmebericht f\u00fcr die elektrischen Anlagen vom 11. August 2005, einschlie\u00dflich Nachpr\u00fcfung durch den Sachverst\u00e4ndigen; 2. Umfassende Erg\u00e4nzung der vorhandenen Fluchtwegkennzeichnung durch fluoreszierende Boden-, Gel\u00e4nder-, T\u00fcraufkleber; 3. Sicherstellung der Fluchtwegsbreiten nach Anzahl der Besucher; 4. Gestellung einer Brandsicherheitswache (3 Mann/1 L\u00f6schfahrzeug) ab einer Besucherzahl von 200 Personen durch den jeweiligen Veranstalter. Diese Forderungen wurden vom Eigenbetrieb B\u00fcrgerh\u00e4user und M\u00e4rkte in Kooperation mit der Bezirksverwaltung Wixhausen erf\u00fcllt. Die Erg\u00e4nzung der Fluchtwegkennzeichnung war mit Kosten von 7.050 \u20ac verbunden. F\u00fcr den dauerhaft sicheren Betrieb des B\u00fcrgermeister-Pohl-Hauses ist allerdings die vollst\u00e4ndige Beseitigung der Brandschutzm\u00e4ngel erforderlich. Der Eigenbetrieb hat mit dem Amt f\u00fcr Brand- und Katastrophenschutz und dem Bauaufsichtsamt einvernehmlich abgestimmt, dass die oben beschriebene Interimsma\u00dfnahmen bis zur Kl\u00e4rung der weiteren Vorgehensweise, l\u00e4ngstens jedoch bis zum 1. Juli 2006 aufrecht erhalten werden k\u00f6nnen. Von einer Verl\u00e4ngerung dieser Frist kann nicht ausgegangen werden. Nachdem mit der Novelle der HBO im Oktober 2002 die Verantwortung der \u00f6ffentlichen Bauherrschaft f\u00fcr seine Geb\u00e4ude um die Zustandsverantwortung erweitert wurde, liegt nach Ausf\u00fchrung des Bauaufsichtsamtes s\u00e4mtliche Verantwortung f\u00fcr den sicheren Betrieb beim Betreiber, der Betriebsleitung des Eigenbetriebes, insbesondere in haftungs- und strafrechtlicher Hinsicht. Die Ma\u00dfnahme ist zwingend auch im Hinblick auf die bereits erfolgten Buchungen und Vertragsabschl\u00fcsse von Veranstaltungen, insbesondere durch Wixh\u00e4user Vereine nach dem 1. Juli 2006. Darmstadt, 28. Februar 2006 80 30 00 19 br-dr Dezernat I Dezernat II  Walter Hoffmann Wolfgang Glenz Oberb\u00fcrgermeister B\u00fcrgermeister  Dezernat IV Dezernat VI  Cornelia Diekmann Dipl.-Ing. Dieter Wenzel Stadtr\u00e4tin Stadtrat [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2005-Mag-7%7C22102100158%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2005-Mag-7%7C22102100158%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2005-Mag-7%7C22202100163%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2005-Mag-7","number":"155","name":"Ehrenurkunde f\u00fcr verdiente B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/151","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2005-Mag-7%7C22202100163%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 155","fileName":"be_22202100163_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":20017,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 28.02.2006 Dezernat I an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: Hauptamt    Vorlage-Nr. 2006/0162 Magistratsbeschluss-Nr. 155 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss   OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: I 100 Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Ehrenurkunde f\u00fcr verdiente B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger Vorlage vom: 23.02.2006  Gem\u00e4\u00df \u00a7 9 der Ehrungsordnung der Wissenschaftsstadt Darmstadt werden am Freitag, 28. April 2006, die unter Punkt A genannten Damen und Herren mit der Ehrenurkunde f\u00fcr verdiente B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger ausgezeichnet. Name: vorgeschlagen von:  A. Langj\u00e4hrige ehrenamtliche T\u00e4tigkeiten A.1. F\u00fcr Verdienste in der sozialen Arbeit  1. Rosalinde Aldenhoff Stadtv. Hildegard Strube, Verein Sag ja zum Kind  2. Renate G\u00fcde Stadtv. Hildegard Strube, Verein Sag ja zum Kind  3. Rosemarie D\u00f6ring, Stadtv. Hildegard Strube, Verein Sag ja zum Kind  4. Margarete Jain Stadtv. Hildegard Strube, Verein Sag ja zum Kind  5. Heidi Lemke Stadtv. Hildegard Strube, Verein Sag ja zum Kind  6. Irma Lichtenth\u00e4ler Stadtv. Hildegard Strube, Verein Sag ja zum Kind  7. Heidi Lindner Stadtv. Hildegard Strube, Verein Sag ja zum Kind  8. Heidi Schuster Stadtv. Hildegard Strube, Verein Sag ja zum Kind  9. Christa Stein Stadtv. Hildegard Strube, Verein Sag ja zum Kind 10. Johanna Schuchmann Rosemarie Glowinka 11. Erika K\u00f6tting Karl-Heinz Ohl 12. Ute von Stetten Dst. Pflege- und Sozialdienst, Wolfgang Franz 13. Ilse Stein Dst. Pflege- und Sozialdienst, Wolfgang Franz 14. Anni Gnewuch Dst. Pflege- und Sozialdienst, Wolfgang Franz 15. Katharina Freidel Dst. Pflege- und Sozialdienst, Wolfgang Franz 16. Adriane Mechthold Dst. Pflege- und Sozialdienst, Wolfgang franz 17. Sibylle Jeschke Dst. Pflege- und Sozialdienst, Wolfgang Franz 18. Eva G\u00f6tz Dst. Pflege- und Sozialdienst, Wolfgang Franz 19. Karin Bahr Dst. Pflege- und Sozialdienst, Wolfgang Franz 20. Lilo Werner Prof. Horst Blechschmidt 21. Hubert Birner Stadtr. Irmgard Klaff-Isselmann, Seniorenrat Dst. 22. Birgit Asbrand Werner Wittersheim 23. Irmgard Kunze-Weckerle Deutsches Sozialwerk (DSW), Gisela Oldendorf 24. Eva Burckschat DSW, Helmut Bubenzer 25. Anneliese Wittersheim DSW, Helmut Bubenzer 26. Marie-Charlotte Rudert DSW, Helmut Bubenzer 27. Ursula B\u00fcrger DSW, Helmut Bubenzer 28. Ursula May DSW, Helmut Bubenzer 29. Edith Z\u00fchlke DSW, Helmut Bubenzer 30. Gisela Dieter DSW, Helmut Bubenzer 31. Gerda Schneider DSW, Helmut Bubenzer 32. Horst Weidermann Stadtv. Horst Janda 33. Renate Stobenau Horst Stobenau 34. Erna Pfaff, Hess. Amt f. Versorgung u. Soziales, Maria Schmelter 35. Christa Sertefidis Rosemarie Glowinka 36. Irmgard Sch\u00e4fer Rosemarie Glowinka 37. Hilde Wiegand Stadtr. Monika Lehr 38. Bernd Bellgardt Jugendrotkreuz Darmstadt 39. Bernd Engraf Jugendrotkreuz Darmstadt  A.2.F\u00fcr Verdienste in Kirchengemeinden 40. Elisabeth Schaffer Stadtv. Walburga Jung 41. Renate Krall Ev. Paulusgemeinde, Pfr. Wolfram J\u00e4ger 42. Susanne Andrae Ev. Paulusgemeinde, Pfr. Wolfram J\u00e4ger 43. Marlies Lode Ev. Paulusgemeinde, Pfr. Wolfram J\u00e4ger 44. Elisabeth Daub Ev. Paulusgemeinde, Pfr. Wolfram J\u00e4ger 45. Helene Vogt Ev. Paulusgemeinde, Pfr. Wolfram J\u00e4ger 46. Ute Bernet Ev. Paulusgemeinde, Pfr. Wolfram J\u00e4ger 47. Marie Kleinkurt Ev. Paulusgemeinde, Pfr. Wolfram J\u00e4ger 48. Dorothea Meidinger Ev. Paulusgemeinde, Pfr. Wolfram J\u00e4ger 49. Ute Rudow Ev. Philippus-Kirchengemeinde 50. Erika Wendt Ev. Philippus-Kirchengemeinde 51. Prof. Gottfried Buttler Ev. Dekanat Dst.-S\u00fcd, Ernst Wiederhold 52. Georg Zissel Ev. Stadtmission, Dr. Torsten Rossmann 53. Hans Jakob Ev. Stadtmission, Dr. Torsten Rossmann 54. Karl Meyer Ev. Stadtmission, Dr. Torsten Rossmann 55. Ursula Vollberg-Bernbeck CDU Eberstadt, Wolfgang Franz 56. Michael Bergmann CDU Eberstadt, Wolfgang Franz 57. Dr. Hildegard Dziuk Kath. Pfarramt Liebfrauen  A.3. F\u00fcr Verdienste in der Sport- und Jugendarbeit 58. Gisela Kettler Helene Pelizaeus 59. Kurt Kern Richard Smith 60. Dieter Balzer Gudrun Schr\u00f6der 61. Wolfgang Zissel Rosemarie Glowinka 62. Heide Zissel Rosemarie Glowinka 63. B\u00e4rbel Bangert Rosemarie Glowinka 64. Paula G\u00fcnther Rosemarie Glowinka 65. Horst G\u00fcnther Rosemarie Glowinka 66. Heinz Nagel Stadtr. Monika Lehr 67. Hans Welker SGA, Thomas Arnold 68. Kai Burkhardt SGA, Thomas Arnold 69. Hans Friedrich Gei\u00df SGA, Thomas Arnold 70. Jens Wannemacher SGA, Thomas Arnold  A.4. F\u00fcr Arbeiten im gesellschaftlichen und kulturellen Bereich 71. Werner Gue Stadtr. Gerhard Busch 72. Else Fischer Stadtr. Gerhard Busch 73. Alfred Bartsch Robert Kaiser 74. Dr. Yorck Haase Roland Dotzert 75. Ursula Polack Johannes Ferdinand Glenz 76. Johannes Geisenhof Peter C. Bernet 77. Louis Bernhardt Horst Frie\u00df 78. Ruth Prager Otto Schumann 79. Paul Prager Otto Schumann 80. Alexandra Bessler Dieter-Bessler-Spielmannszug 81. Petra Neusius Dieter-Bessler-Spielmannszug 82. Ilse Nungesser Dieter-Bessler-Spielmannszug 83. Wolfgang Nungesser Dieter-Bessler-Spielmannszug 84. Gertrud Hassenzahl Stadtr. Gerhard Busch 85. R\u00fcdiger Gieselmann B\u00fcndnis 90/Die Gr\u00fcnen 86. Horst Alting CDU Eberstadt, Wolfgang Franz 87. Peter Goo\u00df B\u00fcndnis 90/ Die Gr\u00fcnen 88. Hans-Walter Rietsch Reinhard Sander 89. Hugo Schnur Birgitt Kretzschmar  A.5. F\u00fcr Arbeit im Rettungs- und Brandschutzwesen 90. Jens Rose Horst Rotter 91. Heinz A\u00dfmann Horst Rotter 92. Peter Engel Dr. Michael Horn 93. Dr. Michael Horn Thomas Schreiner 94. Oliver Buchholzer Thomas Schreiner 95. J\u00f6rg Frey Thomas Schreiner 96. Hartwig Jourdan Thomas Schreiner 97. Oliver Koch Thomas Schreiner 98. Gerd Werkmann Thomas Schreiner 99. Rainer Wesp Thomas Schreiner 100. Norbert Daum Freiwillige Feuerwehr Eberstadt 101. Harald Hintermeyer Freiwillige Feuerwehr Eberstadt  Anlagen:[MdSD2] Begr\u00fcndung Beschluss des Magistrats vom [MdSD3]08.03.2006 Der Vorlage wird zugestimmt. Seite: 1 [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. Seite: 1 [MdSD2]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. Seite: 1 [MdSD3]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2005-Mag-7%7C22202100163%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2005-Mag-7%7C22202100163%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2005-Mag-7%7C20203100186%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2005-Mag-7","number":"157","name":"Stadtteilschule Arheilgen, Ausbau,/Abriss Pavillons, Erweiterungsbau\r\nhier: Erweiterungsbau\r\n- F\u00e4llung von B\u00e4umen -","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/174","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2005-Mag-7%7C20203100186%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 157","fileName":"be_20203100186_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":12406,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 03.03.2006 Dezernat VI an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: Hochbau- und Maschinenamt    Vorlage-Nr. 2006/0184 Magistratsbeschluss-Nr. 157 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss Dezernat III Dezernat VI Gr\u00fcnfl\u00e4chen- und Umweltamt  OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: III          VI 40         65 67         BA Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Stadtteilschule Arheilgen, Ausbau,/Abriss Pavillons, Erweiterungsbau hier: Erweiterungsbau - F\u00e4llung von B\u00e4umen -  Vorlage vom: 02.03.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]:    Der Magistrat stimmt der F\u00e4llung von 13 nach der Baumschutzsatzung gesch\u00fctzter B\u00e4ume zu.     Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens wird eine entsprechende Ausgleichsplanung f\u00fcr das abg\u00e4ngige Gr\u00fcn vorgelegt.  Anlagen:[MdSD3] \u00dcbersicht Rodung Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]08.03.2006 Der Vorlage wird zugestimmt.   Begr\u00fcndungsseite zur Magistratsvorlage vom 02.03.2006  Der Magistrat hat am 23.03.2005 der Vorlage Nr. 0164 und damit der \u00c4nderung des Raumprogrammes der bereits am 10.03.2004, Nr. 0175/5 beschlossenen Vorplanung zugestimmt, mit der Ma\u00dfgabe das Ergebnis der Umplanung dem Magistrat nach Fertigstellung zur Kenntnis zugeben. Die diesbez\u00fcgliche Vorlage wird dem Magistrat in K\u00fcrze zum Beschluss vorgelegt. Im Bereich des neu zu errichtenden Geb\u00e4udes ist es erforderlich 13 nach der Baumschutzsatzung gesch\u00fctzter B\u00e4ume zu f\u00e4llen. Entsprechend der Dienstanweisung f\u00fcr die \u00dcberwachung, Behandlung und Schutz des st\u00e4dtischen Baumbestandes vom 01.01.1984 ist hier der Beschluss des Magistrats erforderlich. Damit der nach dem eingangs erw\u00e4hnten noch erforderlichen Magistratsbeschlusses umgehend vorgesehene Baubeginn nicht behindert wird, ist es erforderlich wegen des Vogelschutzes die B\u00e4ume bis zum 15.03.2006 zu f\u00e4llen sowie Hecken und Str\u00e4ucher im Baustellenbereich zu entfernen. Die Finanzierung erfolgt aus der Bauma\u00dfnahme. Die F\u00e4llung ist zwischen den Architekten und dem Gr\u00fcnfl\u00e4chen- und Umweltamt abgestimmt. Darmstadt, 02.03.2006 65-ka/kn  Nst.: 26 45  Der Dezernent III                      Der Dezernent VI  Klaus Feuchtinger                     Dipl.-Ing. Dieter Wenzel Stadtrat                             Stadtrat [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2005-Mag-7%7C20203100186%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2005-Mag-7%7C20203100186%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2005-Mag-7%7C22112100000%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2005-Mag-7","number":"158","name":"Ersatzbeschaffung von B\u00fcrom\u00f6beln","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/1","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2005-Mag-7%7C22112100000%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 158","fileName":"be_22112100000_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":11385,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 28.02.2006 Dezernat I an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: Hauptamt Abt. IuK    Vorlage-Nr. 2006/0001 Magistratsbeschluss-Nr. 158 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss Dezernat I Dezernat II  OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: I           II 108         20 Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Ersatzbeschaffung von B\u00fcrom\u00f6beln Vorlage vom: 23.02.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: Bei der Haushaltsstelle 02.0600001.935000 (Erwerb von beweglichen Sachen des Anlage- Verm\u00f6gens HH-Jahr 2006) werden au\u00dferplanm\u00e4\u00dfige Mittel in H\u00f6he von 4.600,00 Euro er- forderlich. Der Magistrat genehmigt diese au\u00dferplanm\u00e4\u00dfige Ausgabe, f\u00fcr die ein unab- weisbares Bed\u00fcrfnis besteht und die unvorhergesehen ist, gem\u00e4\u00df \u00a7100 HGO. Deckungsmittel stehen bei der HHSt. 02.0600001.935004 zur Verf\u00fcgung.  Anlagen:[MdSD3]  Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]08.03.2006 Der Vorlage wird zugestimmt.         Begr\u00fcndung zur Magistratsvorlage vom 23.02.2006 Beim Hauptamt Abt. IuK ist die Anschaffung von B\u00fcrom\u00f6beln erforderlich. Ausgetauscht werden sollen \u00fcber 30 Jahre alte Schreibtische, die den aktuellen ergonomischen Anforderungen ( z. B. die H\u00f6he bei einem inzwischen schwerbehinderten Mitarbeiter und die Arbeitsfl\u00e4che bei Technikarbeitspl\u00e4tzen) nicht entsprechen und zwischenzeitlich auch defekt sind.  Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltes 2005/2006 waren die Anforderungen in diesem Umfang nicht absehbar und damit planbar.  Darmstadt, den 23.02.2006 108 gr-ben        Walter Hoffmann  Wolfgang Glenz Oberb\u00fcrgermeister  B\u00fcrgermeister [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2005-Mag-7%7C22112100000%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2005-Mag-7%7C22112100000%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2005-Mag-7%7C22802100175%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2005-Mag-7","number":"160","name":"Zweckverband Jugend-, Drogenberatung und Drogenhilfe","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/164","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2005-Mag-7%7C22802100175%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 160","fileName":"be_22802100175_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":25171,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 02.03.2006 Dezernat II an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: Sozialverwaltung    Vorlage-Nr. 2006/0174 Magistratsbeschluss-Nr. 160 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss Dezernat I Hauptamt K\u00e4mmerei Rechtsamt Frauenb\u00fcro  OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: I              II 20             50 110           101 Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Aufl\u00f6sung des Zweckverbandes Jugend-, Drogenberatung und Drogenhilfe f\u00fcr die Stadt Darmstadt und den Landkreis Darmstadt-Dieburg und Neuordnung der Drogenhilfe Bezug: Beschl\u00fcsse der Stadtverordnetenversammlung vom 24.06.2004 und vom 28.04.2005 zur Aufl\u00f6sung des Zweckverbandes und Neukonzeption der Drogenhilfe Vorlage vom: 28.02.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: 1. Der Magistrat nimmt das Gutachten der Heubeck AG (Anlage 1), beauftragt durch die Zusatzversorgungskasse Darmstadt (ZVK) der Gemeinden und Gemeindeverb\u00e4nde in Darmstadt, vom 10.01.06 sowie das Schreiben der ZVK (Anlage 2) vom 17.02.2006 zur Kenntnis. 2. Der Magistrat beschlie\u00dft vorbehaltlich der Zustimmung des Personalrats und der Frauenbeauftragten, dass die derzeitigen Besch\u00e4ftigten des Zweckverbandes (12 hauptamtlich und 38 geringf\u00fcgig Besch\u00e4ftigte - Stand Februar 2006 -) wegen der Aufl\u00f6sung des Verbandes Anstellungsvertr\u00e4ge bei der Stadt unter Wahrung ihres Besitzstandes (\u00a7 613 a BGB) erhalten. Die Besch\u00e4ftigten sollen im Rahmen einer Personalgestellung nach \u00a7 4 Abs. 3 TV\u00f6D ihre Arbeitsleistung bei dem freien Tr\u00e4ger erbringen, der die Aufgaben des Verbandes \u00fcbernimmt.  3. Zur Umsetzung sind im Nachtragshaushalt 2006, sp\u00e4testens im Haushalt 2007, die in der Anlage 3 aufgef\u00fchrten Planstellen im UA 4650 zu schaffen und mit kw-Vermerken zu versehen. Die 12 Stellen werden nicht auf die Einsparvorgabe gem. Magistratsbeschluss vom 20.07.05 angerechnet. F\u00fcr die \u00dcbernahme der geringf\u00fcgig Besch\u00e4ftigten sind im SN1, UA 4650, Besch\u00e4ftigungsentgelte einzustellen.     Der seither unter der Haushaltsstelle 01.4650.700200 etatisierte Zuschuss an den     Zweckverband ist in H\u00f6he der Personalkosten (Planstellen 470.000 Euro + geringf\u00fcgig    Besch\u00e4ftigte 225.000 Euro) anteilig zu k\u00fcrzen und der SN1 gleichzeitig um diesen    Betrag zu erh\u00f6hen. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Ma\u00dfnahmen zur Umsetzung der zu Ziffer 2 und 3 gefassten Beschl\u00fcsse zu ergreifen, insbesondere die vertraglichen Regelungen mit einem freien Tr\u00e4ger und mit den Besch\u00e4ftigten auszuhandeln. Ferner ist die gebotene Beteiligung des Personalrats und der Frauenbeauftragten vorzunehmen. Sodann ist mit einer erneuten Vorlage die Zustimmung von Magistrat und Stadtverordnetenversammlung \u00fcber die erzielten Verhandlungsergebnisse unter Beif\u00fcgung der entsprechenden Vertragsentw\u00fcrfe herbeizuf\u00fchren.  Anlagen:[MdSD3] Anlage 3 Stellenplan Zweckverband 2006 Anlage 2 Schreiben ZVK Anlage 1 Seite 1 Gutachten Fa. Heubeck Anlage 1 Seite 2 Gutachten Fa. Heubeck Anlage 1 Seite 3 Gutachten Fa. Heubeck Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]08.03.2006 Der Vorlage wird zugestimmt.   Begr\u00fcndungsseite zur Magistratsvorlage vom 28.02.06 Begr\u00fcndung: 1. Sachstand Beschl\u00fcsse 1.1 Die st\u00e4dt. Gremien haben zur Vorlage 0235 vom 17.03.2004 das fachpolitische      Konzept zur Sucht- und Drogenhilfe in Darmstadt beschlossen. Danach ist unter     anderem vorgesehen, dass der Zweckverband die Aufgaben des SCENTRAL     einem freien Tr\u00e4ger \u00fcbertragen soll.   1.2 Der Vorstand und die Verbandsversammlung des Zweckverbandes haben darauf-    hin in ihrer Sitzung am 28. April 2004 einen Absichtsbeschluss zur Aufl\u00f6sung des    Zweckverbandes im Anschluss an die Aufgaben\u00fcbertragung an freie Tr\u00e4ger    gefasst. 1.3 Aus den darauf folgenden Verhandlungen des Zweckverbandes mit den potentiell-    en k\u00fcnftigen Tr\u00e4gern ging ein Gesamtkonzept hervor, das vom Verbandsvorstand    sowie der Verbandsversammlung am 10.3. 2005 beschlossen wurde.  1.4 Auch dieses Gesamtkonzept wurde am 23.3.2005 vom Magistrat sowie am     28.4.2005 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen und sah vor, dass    die Drogenberatung des Landkreises k\u00fcnftig durch den Landkreis selber in Die-     burg betrieben wird und die Drogenberatung f\u00fcr die Darmst\u00e4dter Bev\u00f6lkerung    vom Caritasverband e.V. im Rahmen eines Suchthilfezentrums zu erbringen ist. 1.5 Die Dienste des SCENTRAL (einschlie\u00dflich Notschlafpl\u00e4tze und Streetwork)    sollten dem Landeswohlfahrtsverband (Zentrum f\u00fcr Soziale Psychiatrie in Heppen-    heim -ZSP-, das bereits Tr\u00e4ger der Substitutionsambulanz ist) \u00fcbertragen    werden.  2. Umsetzung der Beschl\u00fcsse Folgende Ma\u00dfnahmen sind zwischenzeitlich zur Umsetzung der Beschl\u00fcsse vollzogen worden: 2.1 Drogenberatung f\u00fcr Darmstadt-Dieburg Seit Januar 2005 wurde die Drogenberatung f\u00fcr den Landkreis Darmstadt Dieburg aus dem Zweckverband herausgel\u00f6st und zum Landkreis Darmstadt-Dieburg \u00fcberf\u00fchrt. Der Kreis hat daf\u00fcr vier Besch\u00e4ftigte des Zweckverbandes \u00fcbernommen. 2.2 Drogenberatung f\u00fcr Darmstadt Im Juli 2005 wurde die Drogenberatung dem Caritasverband e.V. \u00fcbertragen. Zur Einrichtung des Suchthilfezentrums, in dem jetzt die Beratung f\u00fcr legale und illegale Drogen zusammengef\u00fchrt ist, waren neue R\u00e4ume erforderlich. Seit Januar 2006 besteht das Suchthilfezentrum der Caritas in der N\u00e4he des Hauptbahnhofs. 2.3 Substitutionsambulanz Die Aufgaben der Substitutionsambulanz werden weiterhin vom ZSP wahrgenommen. Inhaltliche Vorgaben (Anzahl der Pl\u00e4tze, Standort und Finanzen, Fragen der Kooperation) sollen in einer Vereinbarung festgelegt werden, zu der die entsprechenden Verhandlungen bereits begonnen haben. Es ist vorgesehen, den Landkreis Darmstadt-Dieburg an den Kosten zu beteiligen. 2.4 Niederschwelliges Angebot des Scentral Nicht umgesetzt werden konnte die \u00dcbertragung der Aufgaben des SCENTRAL auf das ZSP. Zwar hat dessen Gesch\u00e4ftsf\u00fchrerin \u00fcber Monate wiederholt bekundet, es k\u00f6nne von der Aufgaben- und Personal\u00fcbernahme ausgegangen werden. Aber nach einem negativen Votum des Hessischen Sozialministeriums, das auf eine unzul\u00e4ssige Aufgabenausweitung des Landeswohlfahrtsverbandes erkannte, hat die Verbandsversammlung des Landeswohlfahrtsverbandes am 1.12.2005 die \u00dcbernahme der neuen Aufgabe abgelehnt. Von dem urspr\u00fcnglich vorgesehenen zusammengefassten Aufgaben- und Personal\u00fcbergang an einen freien Tr\u00e4ger muss nunmehr abgewichen werden. Die beiden einzigen Tr\u00e4ger, die jetzt noch f\u00fcr die Aufgaben\u00fcbernahme zur Verf\u00fcgung stehen (Caritas e.V. und Diakonisches Werk), geh\u00f6ren nicht der ZVK an. Dies h\u00e4tte zur Folge, dass bei Aufl\u00f6sung des Zweckverbandes und \u00dcbernahme der Besch\u00e4ftigten durch den Tr\u00e4ger ein Ausgleichsbetrag, um eine Besch\u00e4ftigte bereinigt, von 665.000 Euro an die ZVK zu leisten w\u00e4re. Dies ergibt sich aus dem als Anlage 1 beigef\u00fcgten Gutachten der ZVK vom 10.01.06. Diese Belastung muss in Anbetracht der angespannten Haushaltslage von Stadt und Landkreis abgewendet werden.  3. Weiteres Vorgehen Als L\u00f6sungsm\u00f6glichkeit bietet sich an, von dem im neuen TV\u00f6D geschaffenen Instrument der Personalgestellung (\u00a7 4 Abs. 3) Gebrauch zu machen. Dies ist die auf Dauer angelegte Besch\u00e4ftigung bei einem Dritten. Die Modalit\u00e4ten der Personalgestellung sind zwischen dem (\u00f6ffentlichen) Arbeitgeber und dem Dritten vertraglich zu regeln (Protokollerkl\u00e4rung zu \u00a7 4 Abs. 3 TV\u00f6D). Werden die Besch\u00e4ftigten des Zweckverbandes von der Stadt Darmstadt \u00fcbernommen, die Mitglied der ZVK ist, f\u00e4llt die Ausgleichsabgabe auch dann nicht an, wenn die Besch\u00e4ftigten dauerhaft Aufgaben bei der Caritas oder dem Diakonischen Werk wahrnehmen. Dies hat die ZVK mit anliegendem Schreiben vom 17.02.06 versichert (Anlage 2). Die Personal\u00fcberleitungen des Stammpersonals des Zweckverbandes in die Dienste der Stadt Darmstadt sind gegen\u00fcber der nicht mehr zu realisierenden L\u00f6sung mit dem ZSP kostenneutral. Bei k\u00fcnftigen personellen Abg\u00e4ngen erfolgt keine Nachbesetzung durch die Stadt. Der freie Tr\u00e4ger akquiriert auf eigene Kosten dann ggf. zus\u00e4tzliches Personal und erh\u00e4lt hierf\u00fcr eine Personalkostenerstattung im Rahmen eines Zuschusses der Stadt. Insgesamt werden die nunmehr bereitzustellenden Stellen bei der Stadt sukzessive wieder abgebaut. Die einzelnen Ma\u00dfnahmen unterliegen der jeweiligen Mitbestimmung des Personalrats und der Frauenbeauftragten. Darmstadt, 28.02.2006 Dezernat I   Dezernat II   Walter Hoffmann  Wolfgang Glenz Oberb\u00fcrgermeister  B\u00fcrgermeister Seite: 1 [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. Seite: 1 [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. Seite: 1 [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. Seite: 1 [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2005-Mag-7%7C22802100175%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2005-Mag-7%7C22802100175%7C1"}}],"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2005-Mag-6","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Meeting","name":"6. 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Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: II           III 20          67 Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Au\u00dferplanm\u00e4\u00dfige Ausgaben gem\u00e4\u00df \u00a7 100 HGO in Verbindung mit Ziffer 3.4.7 DAH in H\u00f6he von 15.000,00 Euro bei der Haushaltsstelle 02.8550001.988000 Investitionszuschuss f\u00fcr Holzverladerampe am Bahnhof Kranichstein f\u00fcr das Haushaltsjahr 2006 Vorlage vom: 26.01.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: Bei der Haushaltsstelle 02.8550001.988000 Investitionszuschuss f\u00fcr Holzverladerampe am Bahnhof Kranichstein werden au\u00dferplanm\u00e4\u00dfige Mittel in H\u00f6he von 15.000,00 Euro erforderlich. Der Magistrat genehmigt diese au\u00dferplanm\u00e4\u00dfige Ausgabe, f\u00fcr die ein unabweisbares Bed\u00fcrfnis besteht und die unvorhergesehen ist, gem\u00e4\u00df \u00a7 100 HGO. Die Mehrausgabe wird durch Einsparungen bei der Haushaltsstelle 01.1200.717000 - Zusch\u00fcsse zur Unterst\u00fctzung von Entsiegelungsma\u00dfnahmen bei kleinen und mittleren Unternehmen - gedeckt.   Anlagen:[MdSD3]  Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]22.02.2006 Der Vorlage wird zugestimmt.       Begr\u00fcndungsseite zur Magistratsvorlage vom 26.1.2006  Begr\u00fcndung: Der Holzeinschlag in den W\u00e4ldern wird derzeit noch \u00fcberwiegend per LKW zu den Holzabnehmern transportiert. Dabei erfolgen die Holztransporte zu 50% in Ost-West-Richtung quer durch Darmstadt, was insbesondere den Bereich der Landgraf-Georg-Stra\u00dfe und Heinrichstra\u00dfe stark belastet. Vor dem Hintergrund der Diskussion um die Feinstaubproblematik ist eine Verlagerung des LKW-Verkehrs auf die Schiene auch in Darmstadt w\u00fcnschenswert. Im Rangierbahnhof Kranichstein besteht die M\u00f6glichkeit, die Holzverladung von LKW auf Schieneng\u00fcterverkehr umzustellen und so dem Umweltschutz im weitesten Sinne Rechnung zu tragen. Im Rangierbahnhof Kranichstein besteht bereits ein Schienenanschluss f\u00fcr die Holzverladung. Die DME (Deutsche Museums Eisenbahn in Darmstadt) hat von DB Netz eine nicht mehr genutzte Holzverladerampe und Gleise zum Anschluss an das \u00f6ffentliche Bahn-Netz gepachtet. Sie wird in Kooperation mit anderen Eisenbahnverkehrsunternehmen, die den Rangierbahnhof Kranichstein bereits nutzen, auch die Bahntransporte durchf\u00fchren. Die an der Rampe zu beladenden Waggons sollen von der DME in DA-Kranichstein rangiert und an von dort verkehrende Z\u00fcge von Privatbahnen angeh\u00e4ngt werden. Ziele der Holztransporte sind vor allem Italien, D\u00e4nemark, Schweden aber auch das Inland (Mecklenburg-Vorpommern). Die Inbetriebnahme ist f\u00fcr Anfang 2006 geplant. Nach Sch\u00e4tzung des Forstamtes Darmstadt k\u00f6nnten nach Inbetriebnahme der sanierten Verladerampe beim Forstamt Darmstadt j\u00e4hrlich bis zu 1.000 LKW-Fahrten auf die Bahn verlagert und damit 18.000 LKW-km vermieden werden. Zus\u00e4tzliche Verlagerungen sind wahrscheinlich, weil auch Holztransporte anderer Holzverlader ab DA-Kranichstein zu erwarten sind.  Um diese positiven Effekte erzielen zu k\u00f6nnen, muss die vorhandene Laderampe zun\u00e4chst einmal saniert werden. Derzeit kann an der Verladerampe nur 1 Waggon verladen werden. Nach Sanierung w\u00e4re die Rampe gleichzeitig f\u00fcr 4 Waggons nutzbar. Dar\u00fcber hinaus sind die dazugeh\u00f6rigen Gleisanlagen instand zu setzen. Die Investitionskosten betragen insgesamt ca. 87.000 Euro zur Herstellung eines funktionsf\u00e4higen und wirtschaftlich nutzbaren Anschlusses.  Das Land Hessen unterst\u00fctzt die Verlagerung der Holztransporte auf die Schiene mit einer Zuwendung in H\u00f6he von 64.150 Euro. Der F\u00f6rderbescheid liegt der DME bereits vor. Das Forstamt Darmstadt hat nunmehr bei der Stadt Darmstadt einen Zuschuss zu diesem Projekt in H\u00f6he von 15.000 Euro beantragt, um die Ma\u00dfnahme gemeinsam mit der DME realisieren zu k\u00f6nnen.  Die Kostensch\u00e4tzung stellt sich wie folgt dar: Gesamtkosten f\u00fcr die Verladestation: 87.000 Euro davon Weichensanierung, Schienenreparatur: 33.000 Euro Erneuerung der Verladerampe incl. Holzplatz: 53.000 Euro Baustelleneinrichtung:   1.000 Euro    87.000 Euro   Die Finanzierung ist wie folgt geplant: Zuwendung Wirtschaftsministerium:  64.150 Euro Zuwendung Stadt Darmstadt  15.000 Euro Eigenmittel, Eigenleistung    7.850 Euro     87.000 Euro  Das Projekt weist Modellcharakter auf und kann damit auch f\u00fcr andere Einsatzgebiete richtungsweisend sein, weil das Holz bereits mit ab Kranichstein verkehrenden Z\u00fcgen transportiert wird und diese dadurch besser ausgelastet werden und eine B\u00fcndelung der Transporte mehrerer Holzverlader (Landes-, Kommunal-, Privatwald) m\u00f6glich ist. Da die erforderlichen Mittel in H\u00f6he von 15.000 Euro im Forsthaushalt des Gr\u00fcnfl\u00e4chen- und Umweltamtes nicht zur Verf\u00fcgung stehen, ist die Deckung aus der Haushaltsstelle 01.1200.717000 Zusch\u00fcsse zur Unterst\u00fctzung von Entsiegelungsma\u00dfnahmen bei kleinen und mittleren Unternehmen - erforderlich.  Aufgestellt: Darmstadt, 26.1.2006 67-0 F      ( 2900  Dezernat II Dezernat III  Wolfgang Glenz Klaus Feuchtinger B\u00fcrgermeister Stadtrat  [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2005-Mag-6%7C22601100108%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2005-Mag-6%7C22601100108%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2005-Mag-6%7C20401100031%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2005-Mag-6","number":"121","name":"Schulbausanierungsprogramm, Neubau der Heinrich-Heine-Schule","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/24","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2005-Mag-6%7C20401100031%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 121","fileName":"be_20401100031_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":29432,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 16.02.2006 Dezernat VI an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: Hochbau- und Maschinenamt    Vorlage-Nr. 2006/0033 Magistratsbeschluss-Nr. 121 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss Dezernat II Dezernat V Dezernat III  OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: II            III V            VI 20           40 67           65 Stvv Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Schulbausanierungsprogramm, Neubau der Heinrich-Heine-Schule  Vorlage vom: 09.01.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: 1. Der Entwurfsplanung f\u00fcr den Neubau der Heinrich-Heine-Schule des Architekturb\u00fcros AG 5 mit der Kostensch\u00e4tzung vom Oktober 2005, abschlie\u00dfend mit Gesamtkosten in H\u00f6he von 4.069.000,00 Euro wird zugestimmt. 2. Die Finanzierung erfolgt unter der Haushaltsstelle 02.2110 002.950 031 Heinrich-Heine-Schule. 3. Das Hochbau- und Maschinenamt wird im Hinblick auf einen Baubeginn Anfang 2006 erm\u00e4chtigt, sofort nach Magistratsbeschluss weitere Planungsschritte in Auftrag zu geben. 4. Der erforderlichen F\u00e4llung von 5 B\u00e4umen wird zugestimmt.  Anlagen:[MdSD3] Vorentwurf Heinrich-Heine-Schule 1 HHS-Lageplan 2 HHS-UG 3 HHS-EG 4 HHS-OG 5 HHS-Dachaufsicht 6 HHS-Schnitte 7 HHS-Ansichten 8 HHS-EG Freifl\u00e4chenplan 9 HHS-Abbruch-B\u00e4ume Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]22.02.2006 Der Vorlage wird zugestimmt.    Dienstliche Veranlassung und Baubed\u00fcrfnis Der Magistrat hat am 10.11.2004, Beschluss-Nr. 0767 den Abbruch der Heinrich-Heine-Schule mit anschlie\u00dfendem Neubau sowie das Raumprogramm beschlossen, da eine wirtschaftliche Sanierung des vorhandenen Geb\u00e4udes nicht darstellbar war. Die planerische Umsetzung des Raumprogramms sollte in Form eines Realisierungswettbewerbs untersucht und vergeben werden. Weiterhin wurde der Erstellung einer Interimsunterkunft auf dem Gel\u00e4nde der ehemaligen Kfz-Zulassungsstelle zugestimmt.  Erl\u00e4uterungsbericht Neubau: Die vorgelegte Planung basiert auf dem mit dem 1. Preis ausgezeichneten Wettbewerbsentwurf vom April 2005. Dieser wurde im Hinblick auf baurechtliche Genehmigungsf\u00e4higkeit sowie den Anforderungen von Nutzerseite sowie in technischer Hinsicht abgestimmt.  St\u00e4dtebau Aus Gr\u00fcnden der Raumbildung und entsprechend des Grundst\u00fccksquerschnitts sind die geplanten Baumassen in einer hofartigen Anlage angeordnet, deren Bauk\u00f6rper parallel zu den umgebenden Wegen liegen. Durch diese Anordnung sollen dar\u00fcber hinaus aufgrund der \u00fcberwiegend abgeschirmten Hoffl\u00e4chen L\u00e4rmimmissionen gemindert werden.  Bauliches Konzept und Raumorganisation Die Gesamtanlage setzt sich aus den seitlichen Fl\u00fcgeln (West- bzw. Ostfl\u00fcgel) mit dazwischenliegender Eingangs- und Pausenhalle sowie der im S\u00fcden separat angeordneten Turnhalle zusammen. Die Pausenhalle dient einerseits als Aufenthaltsfl\u00e4che, andererseits als zentraler Verteiler zu den sich anschlie\u00dfenden Fluren. Sie \u00f6ffnet sich zum innenliegenden Schulhof. Innerhalb der hofartigen Anlage verteilen sich die Fl\u00e4chen auf zwei Geschossen wie folgt: - Im Erdgeschoss des Westfl\u00fcgels befinden sich Mehrzweckraum und Betreuungsraum einschlie\u00dflich Essensausgabe mit Hausmeister- und Nebenr\u00e4ume, im Ostfl\u00fcgel Verwaltungsbereich mit Lehrerzimmer und Werkraum sowie Computerraum mit Nebenraum. - Im Obergeschoss sind in beiden Fl\u00fcgeln alle 8 Klassenr\u00e4ume mit jeweils dazwischenliegenden Gruppenr\u00e4umen angeordnet. - Notwendige WC-Anlagen, Putz- und Technikr\u00e4ume sind anforderungsgem\u00e4\u00df und funktionsbezogen auf beide Geschosse verteilt. - Der Schulbereich ist nicht unterkellert - Innerhalb der Turnhalle befinden sich im EG neben dem Spielfeld (15m x 27 m, Einfeldhalle), die Ger\u00e4ter\u00e4ume und im Eingangsbereich Behinderten WC, Sch\u00fcler WC sowie ein Sanit\u00e4tsraum.   - Im Oberschoss der Turnhalle befinden sich \u00fcber eine Empore erschlossen die Umkleiden mit Duschen/WC f\u00fcr Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler und f\u00fcr Lehrer sowie ein Putzraum. Von der Empore aus ergibt sich durch eine zweite Treppe ein direkter Turnschuhzugang zur Halle sowie ein Au\u00dfenzugang. - Im UG der Turnhalle befinden sich alle R\u00e4ume der Haustechnik mit Hausanschluss sowie Lagerr\u00e4ume und die Hausmeisterwerkstatt.  Konstruktion und Gestaltung F\u00fcr die Gesamtbauma\u00dfnahme ist eine Mischkonstruktion vorgesehen. Der Schulbereich wird als Mauerwerks- bzw. Stahlbeton-Mischkonstruktion in Schottenbauweise bzw. mit Stahlbetonst\u00fctzen ausgef\u00fchrt. Die au\u00dfenliegenden Fluchtbalkone sind als Fertigteile mit Konsolauflager und au\u00dfenliegenden Stahlst\u00fctzen vorgesehen. Fassaden sind i.d.R. geschosshohe Pfosten-Riegelkonstruktionen (Holz) mit \u00fcberwiegend geschlossenen, farbig gestalteten Br\u00fcstungen (Paneele). Einzelne Lochfenster und Fensterb\u00e4nder sind ebenfalls in Holz vorgesehen. Au\u00dfenwandfl\u00e4chen erhalten eine W\u00e4rmed\u00e4mmverbundsystem-Putzoberfl\u00e4che. Notwendige Treppen sind Fertigteiltreppen (fertige Oberfl\u00e4chen), die \u00fcbrigen Treppen Stahlkonstruktionen. Die Flachd\u00e4cher erhalten optional bereichsweise extensive Begr\u00fcnung. Der au\u00dfenliegende Sonnenschutz erfolgt \u00fcber Raffstores/Jalousien, im Schulhofbereich und an der Turnhalle \u00fcber senkrechte bzw. horizontale starre Holzlamellenelemente. L\u00e4rmschutz Die hofartige Anordnung der Bauk\u00f6rper mit quer gestellter Turnhalle soll zur Begrenzung der L\u00e4rmimmissionen in die Umgebung und zur Wohnbebauung hin beitragen. Im Bereich der im S\u00fcdwesten teilweise baulich offnen Grundst\u00fccksbegrenzungen erfolgt dies durch entsprechende Ausstattung und Gel\u00e4ndegestaltung (L\u00e4rmschutzmauer). Die geschlossenen Turnhallenau\u00dfenw\u00e4nde k\u00f6nnen durch bereichsweise L\u00e4rmschutz-Bekleidungen eine weitere Reduzierung des L\u00e4rmpegels bewirken. Innerhalb der Schule werden einerseits durch die Anordnung der Klassen nach au\u00dfen St\u00f6rungen reduziert, andererseits durch bereichsweise abgeh\u00e4ngte Akustikdecken den Anforderungen an Schulraumakustik Rechnung getragen. Kosten\u00fcbersicht: Kosten f\u00fcr vorbereitende, bis auf den Abbruch abgewickelte, Arbeiten: Wettbewerb    100.000,00 Euro Abbruch inkl. Baumf\u00e4llung   200.000,00 Euro Interimsunterkunft    750.000,00 Euro Summe vorbereitende Arbeiten      1.050.000,00 Euro     Kosten f\u00fcr den Neubau nach DIN 276, April 1981 Die Kosten gliedern sich wie folgt: KGr 1 Kosten des Baugrundst\u00fccks        0,00 Euro 2 Kosten der Erschlie\u00dfung        0,00 Euro 3 Kosten des Bauwerkes 3.1 Baukonstruktion  2.423.000,00 Euro 3.2 Installation + zentr. Betriebstechn.  785.000,00 Euro 3.3 Betriebliche Einbauten    70.000,00 Euro 4 Kosten des Ger\u00e4tes*    10.000,00 Euro 5 Kostend der Au\u00dfenanlagen   351.000,00 Euro 6 Kosten f\u00fcr zus\u00e4tzliche Ma\u00dfnahmen   0,00 Euro 7 Baunebenkosten    430.000,00 Euro  Summe   4.069.000,00 Euro  * ohne Kosten f\u00fcr 4.2 M\u00f6bel und ohne Kosten Beleuchtung.  Die Kosten f\u00fcr Beleuchtung ist in 3.2 eingerechnet.  Finanzierung Im Rahmen der Bewertungsmatrix, Schulbausanierungsprogramm, Ermittlung des Sanierungsbedarfs an Schulen, Mag.-Beschluss Nr. 778 vom 26.11.2003 wurde, aufgrund des baulichen Zustands, der Neubau der Schule mit grob \u00fcberschlagenen Gesamtkosten i.H. von ca. 3.554.000,00 Euro beschlossen. Hierbei war noch nicht die Durchf\u00fchrung des geplanten Neubaus gekl\u00e4rt, d.h. ob der geplante Neubau auf einem anderen Grundst\u00fcck oder auf dem bestehenden Grundst\u00fcck realisiert wird und ob bzw. in welcher Form Interimsl\u00f6sungen erforderlich werden. Auch lag noch kein Raumprogramm vor. Es wurde davon ausgegangen, dass das Raumprogramm der bestehenden Schule ggf. mit geringf\u00fcgigen Abweichungen bei dem Neubau realisiert wird.  Im Rahmen des Magistratsbeschlusses Nr. 767 vom 19.10.2004 wurde die Erstellung des Neubaus auf dem bestehenden Grundst\u00fcck der Schule in Verbindung mit der Durchf\u00fchrung eines Realisierungswettbewerbes auf der Grundlage des ebenfalls beschlossenen Raumprogramms sowie die Erstellung einer Interimsunterkunft auf dem Gel\u00e4nde der ehemaligen KFZ Zulassungsstelle beschlossen.  Gem\u00e4\u00df der vorliegenden Kostensch\u00e4tzung des mit dem 1. Preis ausgezeichneten Wettbewerbsentwurfs des Architekturb\u00fcros AG 5 belaufen sich die Kosten f\u00fcr den Neubau auf insgesamt ca. 4.069.000,00 Euro. Die h\u00f6heren Baukosten lassen sich auf das beschlossene Raumprogramm zur\u00fcckf\u00fchren. Gegen\u00fcber dem Bestandgeb\u00e4ude wird zus\u00e4tzlich ein Betreuungsbereich und Fachr\u00e4ume sowie eine Einfeldhalle anstelle der kleinen Gymnastikhalle eingerichtet. Die Kosten f\u00fcr die Interimsunterkunft belaufen sich auf 750.000,00 Euro, f\u00fcr den Abriss auf insgesamt 200.000,00 Euro, die Durchf\u00fchrung des Wettbewerbes auf insgesamt 100.000,00 Euro.  Die Kosten f\u00fcr den Bau des Betreuungsbereiches i.H. von 360.000,00 Euro werden gem\u00e4\u00df einer separaten Magistratsvorlage vom Schulamt aus dem R\u00fccklauf umgesetzter Ma\u00dfnahmen zur Einrichtung der Ganztagsbetreuung finanziert. Es handelt sich hierbei um von der Stadt bereits finanzierte Haushaltsmittel f\u00fcr die Einrichtung von Ganztagsbetreuungsangeboten an Darmst\u00e4dter Schulen. Da diese Ma\u00dfnahmen jedoch nun durch das IZBB-Programm gef\u00f6rdert werden, flie\u00dft der f\u00f6rderf\u00e4hige Anteil zur\u00fcck an die Stadt und soll f\u00fcr nicht gef\u00f6rderte Ganztagsein-richtungen an Schulen verwendet werden. Gem\u00e4\u00df dem vorliegenden Zwischenbericht zum SSP k\u00f6nnen die \u00fcbrigen Mehrkosten f\u00fcr die Gesamtma\u00dfnahme im Rahmen der gegenseitigen Deckungsf\u00e4higkeit des SSP finanziert werden. Bauzeit: Die Neubauma\u00dfnahme soll 2006 und 2007 abgewickelt und 2007 fertiggestellt werden. Planung und Bauleitung: Die Planung und Bauleitung f\u00fcr den Neubau der Heinrich-Heine-Schule liegt in den H\u00e4nden des Architekturb\u00fcros AG 5, Darmstadt. Projektsteuerung Die Projektsteuerung erfolgt durch das Hochbau- und Maschinenamt. Baumf\u00e4llung    Im Rahmen der Neubauma\u00dfnahme ist es unumg\u00e4nglich 5 B\u00e4ume durch F\u00e4llung zu beseitigen.  Die geplante Beseitigung der B\u00e4ume ist mit dem Gr\u00fcnfl\u00e4chen- und Umweltamt abgestimmt. Die Kosten f\u00fcr die Baumf\u00e4llarbeiten sind in den Kosten der Abrissarbeiten enthalten. Darmstadt,   09.01.2006 65-2-02 he/kn Nst.: 26 66  Der Dezernent II  Der Dezernent III Die Dezernentin V   Der Dezernent VI                                i. V.  Wolfgang Glenz   Klaus Feuchtinger Klaus Feuchtinger    Dipl.-Ing. Dieter Wenzel B\u00fcrgermeister    Stadtrat          Stadtrat            Stadtrat Anlagen - 13 Ausfertigungen Vorentwurf (davon 1 Ausfertigung f\u00fcr Magistrat zur Weiterleitung an das B\u00fcro des Stadtverordnetenvorstehers f\u00fcr die Berichterstattung sowie Ausfertigungen an die Fraktionsvorsitzenden) - Lageplan Baumf\u00e4llung [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2005-Mag-6%7C20401100031%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2005-Mag-6%7C20401100031%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2005-Mag-6%7C22501100106%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2005-Mag-6","number":"123","name":"Bund-L\u00e4nder-Programm 'Soziale StadtEberstadt S\u00fcd' Grenzallee 4-6\r\nhier: Raumprogramm f\u00fcr eine Jugendwerkstatt mit gemeinbedarfsorientierten Einrichtungen","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/94","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2005-Mag-6%7C22501100106%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 123","fileName":"be_22501100106_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":27510,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 16.02.2006 Dezernat VI an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: Stadtplanungsamt    Vorlage-Nr. 2006/0106 Magistratsbeschluss-Nr. 123 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss Dezernat II  OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: II           VI 20          61 51          BE Stvv Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Bund-L\u00e4nder-Programm Soziale Stadt Eberstadt S\u00fcd Grenzallee 4-6 hier: Raumprogramm f\u00fcr eine Jugendwerkstatt mit gemeinbedarfsorientierten Einrichtungen Vorlage vom: 25.01.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: 1. Dem vorliegenden Raumprogramm wird zugestimmt. 2. Das Hochbau- und Maschinenamt wird beauftragt, eine Planung mit Kostenberechnung inkl. der Einholung einer Baugenehmigung auf Grundlage des genehmigten Raumprogramms zu veranlassen. Wobei zun\u00e4chst im Rahmen einer Vorplanung zu kl\u00e4ren ist, ob die Programmw\u00fcnsche des Zirkus Waldoni, die eine bauliche Erweiterung erfordern, planungsrechtlich m\u00f6glich sind und welche Kosten sie verursachen. 3. Die erforderlichen Planungsmittel in H\u00f6he von Euro 150.000,00 sind der HHst. 02.6156 001 9500 11 - Einrichtung einer Jugendwerkstatt - zu entnehmen. Deckungsmittel in gleicher H\u00f6he stehen im Deckungsring Soziale Stadt Eberstadt S\u00fcd  Nr. 43 688 unter der HHst. 02.6156 001 9500 10 Ma\u00dfnahmen zur F\u00f6rderung der Sozialen Stadt zur Verf\u00fcgung.  Anlagen:[MdSD3]  Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]22.02.2006 Der Vorlage wird zugestimmt.  Begr\u00fcndungsseite zur Magistratsvorlage vom 25.01.2006: Der Magistrat hat am 29.06.2005 Nr. 0385 der Vorlage des Stadtplanungsamtes vom 10.06.2005 (Bund-L\u00e4nderprogramm Soziale Stadt Eberstadt S\u00fcd Entwicklung des Areals Grenzallee 4-6 zur Jugendwerkstatt mit gemeinbedarfsorientierten Einrichtungen) zugestimmt. Zur Weiterf\u00fchrung der Ma\u00dfnahme ist es nun erforderlich, Planungsauftr\u00e4ge zu erteilen, eine Baugenehmigung einzuholen und Kosten zu ermitteln. Als Grundlage hierzu dient das im folgenden aufgef\u00fchrte Raumprogramm. RAUMPROGRAMM GRENZALLEE Stand: 16.01.2006 Zusammenfassung der Vorstellungen der Tr\u00e4ger  Das Raumprogramm sollte weitestgehend in der vorhandenen Bausubstanz realisiert werden.   Geb\u00e4ude  Nutzung Nutzfl\u00e4che [m\u00b2] Nutzfl\u00e4che / Geschoss [m\u00b2]     Geb\u00e4ude Nord EG Bewegungs- und Kleinkunsthalle  368  Halle mit beweglicher Trib\u00fcne 216  Ger\u00e4teraum ( ebener Zugang zur Halle) 54  Umkleideraum M\u00e4dchen 15  Umkleideraum Jungen 15  Duschen M\u00e4dchen 10  Duschen Jungen 10  Besucher-WC 8  Vorraum mit Garderobe 20  Toiletten f\u00fcr max. 150 Besucher 20  OG Technik  80  Beleuchtung, Technik, Ton 40  Kleinger\u00e4te , Fundus 40  Gesamt Geb\u00e4ude Nord  448 Geb\u00e4ude Ost EG Ambulante Erziehungshilfe und Erziehungsberatung  219  Eingang 6  Essen 20  K\u00fcche 8  B\u00fcro 8  WC-Dusche 18  Aufenthalt 14  Flur 15  Beratung 16  Hausaufgaben 22  Spielen 41  Beratung 1 16  Beratung 2 22  K\u00fcche 13  OG Wohnung  52  Flur 6  K\u00fcche 5  Bad 5  Wohnzimmer 24  Schlafzimmer 12  Gesamt Geb\u00e4ude Ost  271 Geb\u00e4ude S\u00fcd EG Jugendwerkstatt  574  Werkstatt 1 80  Werkstatt 2 50  N\u00e4hwerkstatt 50  EDV-Schulung 50  Schulungsraum 1 50  Schulungsraum 2 40  Aufenthaltsraum 25  Teek\u00fcche 20  B\u00fcro 22  B\u00fcro 22  Beratungsraum 1 20  Beratungsraum 2 20  Materiallager 20  Besprechungsraum 25  Sanit\u00e4rr\u00e4umlichkeiten 30  Eingangsbereich / Foyer 30  Offener Infobereich 20  Gesamt Geb\u00e4ude S\u00fcd  574 Geb\u00e4ude West EG Kunstp\u00e4dagogik / Cafeteria  131  Aufenthaltsraum 50   K\u00fcche 15   Lager 6   Toiletten 20   Kunstwerkstatt 1 20   Kunstwerkstatt 2 20  OG B\u00fcronutzung  113  R\u00e4ume (4 B\u00fcros) 84   Raum 1 (Archiv) 9   Raum 2 (Kopierraum) 8   Toilette 2   Flur 10  Gesamt Geb\u00e4ude West  244   Gesamt    1537   R\u00e4ume f\u00fcr Haustechnik sind konzeptabh\u00e4ngig zentral / dezentral anzuordnen.  Dar\u00fcber hinaus ist die Stellung und der Betrieb eines Circuszeltes im Au\u00dfenareal vorzusehen.   Nach groben Kosten\u00fcberschl\u00e4gen ist nach DIN 276 \u00fcber alle Kostengruppen inkl. Mwst. von folgenden zu erwartenden Investitionskosten auszugehen, wobei konkrete Kostenaussagen erst nach Vorliegen einer Planung gemacht werden k\u00f6nnen: Geb\u00e4ude Nord   482.000 EUR Geb\u00e4ude Ost   583.000 EUR Geb\u00e4ude S\u00fcd   572.000 EUR Geb\u00e4ude West   408.000 EUR Summe 2.045.000 EUR. Die Baukosten sowie die Baunebenkosten in H\u00f6he von \u00fcberschl\u00e4gig angenommen insgesamt 2.045.000,00 EUR werden \u00fcber das Bund-L\u00e4nder-Programm Soziale Stadt in H\u00f6he von 972.000,00 EUR sowie \u00fcber Eigenmittel der Tr\u00e4ger der Grenzallee gem. AG (in Gr\u00fcndung) in H\u00f6he von 1.073.000,00 EUR finanziert.   Das Raumprogramm des Geb\u00e4udes Nord erfordert einen Ger\u00e4teraum entlang der L\u00e4ngswand der Halle. Da diese Fl\u00e4che in der vorhandenen Halle nicht unterzubringen ist, muss das Geb\u00e4ude baulich erweitert werden. Im Rahmen der groben Kosten\u00fcberschl\u00e4ge, die lediglich Bauma\u00dfnahmen im Rahmen der vorhandenen Geb\u00e4ude beinhalten, ist diese Erweiterung nicht enthalten. Waldoni wird versuchen auch diese Erweiterung zu finanzieren. Zun\u00e4chst muss jedoch planungsrechtlich gekl\u00e4rt werden, ob die Erweiterung - es handelt sich um ein Gebiet das nach \u00a7 34 Bau GB (kein Bebauungsplan vorhanden) zu beurteilen ist - grunds\u00e4tzlich m\u00f6glich ist und welche Kosten zu erwarten sind. Dies sollte im Rahmen einer Vorplanung gekl\u00e4rt werden. Um Auftr\u00e4ge, bis hin zur Erlangung einer Baugenehmigung, an Architekten, Fachingenieure und Tragwerksplaner erteilen zu k\u00f6nnen, sind ca. Euro 150.000,00 erforderlich.  Die erforderlichen Planungsmittel sind der HHSt. 02. 6156 001 9500 11 - Einrichtung einer Jugendwerkstatt - zu entnehmen. Deckungsmittel in gleicher H\u00f6he sind der HHSt. 02.6156 001 9500 10 Ma\u00dfnahmen zur F\u00f6rderung der Sozialen Stadt - in Form von kassenwirksamen Mitteln und Ausgaberesten im VMH 2006 zu entnehmen.  Der Dezernent II  Der Dezernent VI   Wolfgang Glenz  Dipl.-Ing. Dieter Wenzel B\u00fcrgermeister  Stadtrat  Darmstadt, den 25.01.2006 VI/61.4 ks-zim   Nst. 2605 [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2005-Mag-6%7C22501100106%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2005-Mag-6%7C22501100106%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2005-Mag-6%7C20602100130%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2005-Mag-6","number":"124","name":"Bebauungsplan N 62- Martinsviertel Block 23.18","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/119","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2005-Mag-6%7C20602100130%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 124","fileName":"be_20602100130_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":13574,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 14.02.2006 Dezernat VI an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: Stadtplanungsamt    Vorlage-Nr. 2006/0129 Magistratsbeschluss-Nr. 124 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss   OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: VI             61 Stvv Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Bebauungsplan N 62- Martinsviertel Block 23.18 Vorlage vom: 06.02.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: 1.Das anliegende Faltblatt Information zur Sanierung Martinsviertel - Planungsziele f\u00fcr den Block 23.18 wird zur Kenntnis genommen. Es ist der fr\u00fchzeitigen Er\u00f6rterung der Sanierung gem. \u00a7 137 Baugesetzbuch(BauGB) bzw. der \u00f6ffentlichen Unterrichtung der B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger \u00fcber die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zugrunde-zulegen. 2.Die \u00f6ffentliche Unterrichtung der B\u00fcrger gem. \u00a7 3(1) BauGB erfolgt bei der Stadtbauverwaltung- Stadtplanungsamt- auf die Dauer eines Monats durch Aushang des Faltblattes mit gleichzeitiger Gelegenheit zur \u00c4u\u00dferung und Er\u00f6rterung. Diese Art und Weise der \u00f6ffentlichen Unterrichtung ist orts\u00fcblich bekanntzumachen.   Anlagen:[MdSD3] FaltblattBlock2318altblattBlock2318.pdf Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]22.02.2006 Der Vorlage wird zugestimmt.  Begr\u00fcndung zur Magistratsvorlage Dez. VI vom 06.02.2006 Nachdem die Stadtverordnetenversammlung der Aufstellung eines Bebauungsplans f\u00fcr den Block 23.18 am 27.10.2003 (Beschluss-Nr. 0687) zugestimmt hat, soll nun die im Baugesetzbuch(BauGB) nach \u00a7 137 vorgeschriebene fr\u00fchzeitige Er\u00f6rterung der Sanierungsziele durchgef\u00fchrt werden. Mit der Verteilung des beigef\u00fcgten Faltblattes an alle Eigent\u00fcmerinnen und Eigent\u00fcmer sowie an die Haushalte in diesem Block wird das Verfahren eingeleitet. Da im Planungsbereich keine Neuordnungsma\u00dfnahmen zu erwarten sind, wurde das Faltblatt so ausgearbeitet, dass auf die bisher im Sanierungsgebiet durchgef\u00fchrten Er\u00f6rterungsschritte- Ausarbeitung einer Neuordnungsbrosch\u00fcre und Er\u00f6rterung in einer Veranstaltung- verzichtet werden kann. Die im Block vorgesehenen Neubaum\u00f6glichkeiten wurden mit den jeweiligen Eigent\u00fcmern abgestimmt.  Die Eigent\u00fcmerinnen und Eigent\u00fcmer sowie die Bewohnerschaft werden im Faltblatt auf Informations- und Er\u00f6rterungsm\u00f6glichkeiten im Stadtplanungsamt hingewiesen. Das BauGB schreibt au\u00dferdem in \u00a7 3(1) zur fr\u00fchzeitigen Beteiligung der \u00d6ffentlichkeit vor, die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung \u00f6ffentlich darzulegen und allgemein Gelegenheit zur \u00c4u\u00dferung und zur Er\u00f6rterung zu geben. Dazu erfolgt ein einmonatiger \u00f6ffentlicher Aushang des Faltblattes in der Stadtbauverwaltung, mit dem zugleich den B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrgern die M\u00f6glichkeit gegeben wird, ihre W\u00fcnsche und Einw\u00e4nde im Stadtplanungsamt vorzubringen und zu er\u00f6rtern. Dies wird orts\u00fcblich bekannt gemacht.  Dezernat VI   Dipl.-Ing. Dieter Wenzel Stadtrat  Darmstadt, 06.02.2006 61.1 ei-sm  Tel.: 36 45  Anlage Faltblatt Information zur Sanierung Martinsviertel [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2005-Mag-6%7C20602100130%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2005-Mag-6%7C20602100130%7C1"}}],"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2005-Mag-5","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Meeting","name":"5. 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Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: II             VI 50            51 20            BE Stvv           61 Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: F\u00f6rderprogramm Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - die Soziale Stadt , Eberstadt S\u00fcd, Bericht 2003 / 2004 Vorlage vom: 17.01.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: Der Magistrat nimmt den Bericht 2003 / 2004 der Sozialen Stadt Eberstadt S\u00fcd zur Kenntnis.  Anlagen:[MdSD3]  Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]15.02.2006 Der Magistrat nimmt von dem Bericht Kenntnis.   Begr\u00fcndungsseite zur Magistratsvorlage VI vom 17.01.2006: Im Herbst 1999 wurde Darmstadt Eberstadt S\u00fcd nach einj\u00e4hriger F\u00f6rderung durch das F\u00f6rderprogramm Einfache Stadterneuerung , in das Bund-L\u00e4nder-Programm Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - Die Soziale Stadt aufgenommen. Hiermit wird der dritte Bericht des Stadtplanungsamtes, der Sozialverwaltung, des Caritasverbandes und des Diakonischen Werks als Tr\u00e4ger der Stadtteilwerkstatt sowie des Stadtteilmanagements Freischlad + Holz f\u00fcr Eberstadt S\u00fcd vorgelegt, der nach Schilderung der F\u00f6rderungsgeschichte und der Darstellung der Organisation die wichtigsten Projekte und Ma\u00dfnahmen sowie weitere mit dem F\u00f6rderprogramm Soziale Stadt vernetzte F\u00f6rderprojekte im Zeitraum 2003 bis 2004 beschreibt. Der Bericht wird in angemessenen Abst\u00e4nden fortgeschrieben. Darmstadt, den 17.01.06 VI/61.3 ks  Der Dezernent II:  Der Dezernent VI:   Wolfgang Glenz  Dieter Wenzel B\u00fcrgermeister  Stadtrat  Anlage: Bericht 2003 / 2004 - Soziale Stadt Eberstadt S\u00fcd * jeweils eine Ausfertigung der Anlage f\u00fcr die Mitglieder des Magistrats * den Stadtverordnetenfraktionen werden insgesamt 23 Exemplare (5 x SPD, 5 x B\u00fcndnis90 / Die Gr\u00fcnen, 5 x CDU, 2 x FDP, alle weiteren Fraktionen je 1 x, 1 x B\u00fcro des Stadtverordnetenvorstehers) sowie 1 CD-Rom zur Verf\u00fcgung gestellt. [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. 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Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: II             VI 50            20 61            Stvv B\u00fcrgerb\u00fcro Kranichstein Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: F\u00f6rderprogramm Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - die Soziale Stadt , Kranichstein Bericht 2003 / 2004 Vorlage vom: 18.01.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: Der Magistrat nimmt den Bericht 2003 / 2004 der \u201aSozialen Stadt Kranichstein zur Kenntnis.  Anlagen:[MdSD3]  Beschluss des Magistrats vom 15.02.2006[MdSD4]    Der Magistrat nimmt von dem Bericht Kenntnis.   Begr\u00fcndungsseite zur Magistratsvorlage VI vom 18.01.2006: Im Jahr 2000 wurde der Stadtteil Darmstadt Kranichstein mit einem festgelegten F\u00f6rdergebiet in das Bund-L\u00e4nder-Programm Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - Die Soziale Stadt aufgenommen. Hiermit wird der zweite Bericht des Stadtplanungsamtes, der Sozialverwaltung, des Caritasverbandes und des Diakonischen Werks als Tr\u00e4ger der Stadtteilwerkstatt sowie des Stadtteilmanagements Freischlad + Holz f\u00fcr Kranichstein vorgelegt. In Erg\u00e4nzung des Berichtes 2001 / 2002 werden die wichtigsten Projekte und Ma\u00dfnahmen sowie weitere mit dem F\u00f6rderprogramm Soziale Stadt vernetzte Ma\u00dfnahmen zusammenfassend dargestellt. Der Bericht wird in angemessenen Abst\u00e4nden fortgeschrieben.  Darmstadt, den 07.11.13 VI/61.1 sa    Nst.: 3641  Der Dezernent II:  Der Dezernent VI:   Wolfgang Glenz  Dipl.-Ing. Dieter Wenzel B\u00fcrgermeister   Stadtrat  Anlage: Bericht 2003 / 2004 - Soziale Stadt Darmstadt Kranichstein * jeweils eine Ausfertigung der Anlage f\u00fcr die Mitglieder des Magistrats * den Stadtverordnetenfraktionen werden insgesamt 23 Exemplare (5 x SPD, 5 x B\u00fcndnis90 / Die Gr\u00fcnen, 5 x CDU, 2 x FDP, alle weiteren Fraktionen je 1 x, 1 x B\u00fcro des Stadtverordnetenvorstehers) sowie 1 CD-Rom zur Verf\u00fcgung gestellt. [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2005-Mag-5%7C21701100087%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2005-Mag-5%7C21701100087%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2005-Mag-5%7C22212100001%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2005-Mag-5","number":"105","name":"F\u00f6rderung des Neubauprojektes Fritz-D\u00e4chert-Weg 61 -71\r\nhier: Darlehen im Rahmen der sozialen Wohnraumf\u00f6rderung","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/97","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2005-Mag-5%7C22212100001%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 105","fileName":"be_22212100001_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":15874,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 06.02.2006 Dezernat V an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: Amt f\u00fcr Wohnungswesen    Vorlage-Nr. 2006/0002 Magistratsbeschluss-Nr. 105 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss Dezernat V Dezernat II  OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: II            20 V            64 BE           Stvv Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: F\u00f6rderung des Neubauprojektes Fritz-D\u00e4chert-Weg 61 -71 hier: Darlehen im Rahmen der sozialen Wohnraumf\u00f6rderung Vorlage vom: 22.12.2005 Beschlussvorschlag[MdSD2]: 1. Die Stadt Darmstadt f\u00f6rdert im Rahmen der sozialen Wohnraumf\u00f6rderung das im Mietwohnungsbau von der Bauverein AG geplante Bauvorhaben im Fritz-D\u00e4chert-Weg 61 - 71, Darmstadt-Eberstadt mit 42 Wohnungen durch die Bereitstellung eines st\u00e4dtischen Darlehens in H\u00f6he von 1.449 000,-- EUR. 2. Im Zuge der Finanzierungsbeteiligung erh\u00e4lt die Stadt Darmstadt das Belegungsrecht an den neuerrichteten Wohnungen f\u00fcr die Dauer der Mietpreis- und Belegungsbindung von 20 Jahren 3. Das Darlehen wird f\u00fcr die Dauer des Belegungsrechtes zinslos bei 100 %iger Auszahlung und mit einer j\u00e4hrlichen Tilgung von 1 % gew\u00e4hrt. Daneben wird ein j\u00e4hrlicher Verwaltungskostenbeitrag von 0,3 % der Darlehenssumme erhoben. Danach gelten die Darlehensbedingungen des Landesdarlehens auch als Grundlage f\u00fcr das st\u00e4dtische Darlehen. 4. Die erforderlichen Mittel stehen unter der HHSt. 2.6200.927001.1 in der MIP f\u00fcr 2007 und 2008 zur Verf\u00fcgung. 5. Diese Magistratsvorlage bedarf der Beschlussfassung durch die Stadtverordneten-versammlung.  Anlagen:[MdSD3] F\u00f6rderantrag der Bauverein AG   Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]15.02.2006 Der Vorlage wird zugestimmt.                          Begr\u00fcndungsseite zur Magistratsvorlage vom 22.12.2005 Begr\u00fcndung:  Das Land Hessen hat mit Erlass vom 29. Juni 2005, im Rahmen der sozialen Wohnraumf\u00f6rderung f\u00fcr das Programmjahr 2005, Mittel zur F\u00f6rderung des von der Bauverein AG geplanten Bauvorhabens in Darmstadt-Eberstadt, Fritz-D\u00e4chert-Weg 61 - 71 , f\u00fcr 42 WE in H\u00f6he von 2.585.000,-EUR bereitgestellt. Geplant ist dort die Errichtung von 42 Mietwohnungen.  Bedingung des Landes Hessen f\u00fcr die Bereitstellung des zinsg\u00fcnstigen Baudarlehens ist, dass sich die Gemeinde angemessen an der Finanzierung beteiligt, mindestens mit 10.000,-- Euro je Wohneinheit, und zwar zu Konditionen die gegen\u00fcber den Landesmitteln nicht ung\u00fcnstiger sind.  Nach den F\u00f6rderrichtlinien des Landes unterliegen die neuerrichteten Wohnungen einer Mietpreisbindung. Die h\u00f6chstzul\u00e4ssige Miete darf die orts\u00fcbliche Miete, abz\u00fcglich 15% nicht \u00fcberschreiten. Diese liegt bei dem geplanten Bauvorhaben bei durchschnittlich 6,14 Euro/qm Wohnfl\u00e4che . Durch die st\u00e4dtische Finanzierungsbeteiligung wird diese Miete auf 5,47 Euro/qm ohne Kosten f\u00fcr Sch\u00f6nheitsreparaturen gesenkt.  Daneben unterliegen die Wohnungen einer Belegungsbindung. Durch ihre Beteiligung sichert sich die Stadt Darmstadt auf die Dauer von 20 Jahren ab Bezugsfertigkeit ein Belegungsrecht f\u00fcr Wohnungssuchende, die die Einkommensgrenze nach dem Wohnraumf\u00f6rderungsgesetz nicht \u00fcberschreiten.  Von den 42 Wohnungen sind 12 WE barrierefrei nach DIN 18025 Teil 2 und 30 WE f\u00fcr verschiedene Zielgruppen vorgesehen. Die Darlehensbedingungen des Landes sehen nach Ablauf der Bindungen eine kapitalmarkt\u00fcbliche Verzinsung, mindestens jedoch 2,5% p.a. vor. Diese Konditionen sollten auch dem st\u00e4dt. Darlehen zugrundegelegt werden. Sofern die wohnungswirtschaftlichen Verh\u00e4ltnisse es erfordern, kann zum gegebenen Zeitpunkt auch \u00fcber eine Verl\u00e4ngerung der Laufzeit der Bindungen und die Verzinsung des st\u00e4dtischen Darlehens verhandelt werden. Darmstadt, 22. Dezember 2005 64 bo  Dezernat II  Dezernat V   Wolfgang Glenz  Daniela Wagner B\u00fcrgermeister  Stadtr\u00e4tin  [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2005-Mag-5%7C22212100001%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2005-Mag-5%7C22212100001%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2005-Mag-5%7C22212100002%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2005-Mag-5","number":"106","name":"F\u00f6rderung des Neubauprojektes Elisabeth-Selbert-Stra\u00dfe, Darmstadt-Kranichstein\r\nhier: Darlehen im Rahmen der sozialen Wohnraumf\u00f6rderung","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/98","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2005-Mag-5%7C22212100002%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 106","fileName":"be_22212100002_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":16843,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 06.02.2006 Dezernat V an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: Amt f\u00fcr Wohungswesen    Vorlage-Nr. 2006/0003  Magistratsbeschluss-Nr. 106 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss Dezernat II Dezernat V  OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: II            V 20           64 Stvv.         103 Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: F\u00f6rderung des Neubauprojektes Elisabeth-Selbert-Stra\u00dfe, Darmstadt-Kranichstein hier: Darlehen im Rahmen der sozialen Wohnraumf\u00f6rderung   Vorlage vom: 22.12.2005 Beschlussvorschlag[MdSD2]: 1. Die Stadt Darmstadt f\u00f6rdert im Rahmen der sozialen Wohnraumf\u00f6rderung das im Mietwohnungsbau von der Bauverein AG geplante Bauvorhaben in der Elisabeth-Selbert-Stra\u00dfe, Darmstadt-Kranichstein mit 46 Wohnungen durch die Bereitstellung eines st\u00e4dtischen Darlehens in H\u00f6he von 1.440 000,-- EUR. 2. Im Zuge der Finanzierungsbeteiligung erh\u00e4lt die Stadt Darmstadt das Belegungsrecht an den neuerrichteten Wohnungen f\u00fcr die Dauer der Mietpreis- und Belegungsbindung von 20 Jahren 3. Das Darlehen wird f\u00fcr die Dauer des Belegungsrechtes zinslos bei 100 %iger Auszahlung und mit einer j\u00e4hrlichen Tilgung von 1 % gew\u00e4hrt. Daneben wird ein j\u00e4hrlicher Verwaltungskostenbeitrag von 0,3 % der Darlehenssumme erhoben. Danach gelten die Darlehensbedingungen des Landesdarlehens auch als Grundlage f\u00fcr das st\u00e4dtische Darlehen. 4. Die erforderlichen Darlehensmittel stehen im Haushalt 2006 unter der HHSt. 2.6200.927001.1 in H\u00f6he von ca. 680.000,-- EUR und in der MIP f\u00fcr 2007 zur Verf\u00fcgung. 5. Diese Magistratsvorlage bedarf der Beschlussfassung durch die Stadtverordneten-versammlung.  Anlagen:[MdSD3] F\u00f6rderantrag der Bauverein AG Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]15.02.2006 Der Vorlage wird zugestimmt.                         Begr\u00fcndungsseite zur Magistratsvorlage vom 22.12.2005 Begr\u00fcndung: Das Land Hessen hat mit Zuteilungserlass vom 12. Juli 2004, im Rahmen der sozialen Wohnraumf\u00f6rderung f\u00fcr das Programmjahr 2004, u.a. Mittel zur F\u00f6rderung des von der Bauverein AG geplanten Bauvorhabens in Darmstadt-Kranichstein, Elisabeth-Selbert-Stra\u00dfe , in H\u00f6he von 3.078.000,-EUR bereitgestellt. Geplant ist dort die Errichtung von 46 Mietwohnungen, 2 Gemeinschaftsr\u00e4umen und B\u00fcror\u00e4umen f\u00fcr die Neue Wohnraumhilfe gGmbH. F\u00fcr dieses Bauvorhaben fungiert die Nassauische Heimst\u00e4tte Wohnungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH in Frankfurt als Betreuungsunternehmen. Bedingung des Landes Hessen f\u00fcr die Bereitstellung des zinsg\u00fcnstigen Baudarlehens ist, dass sich die Gemeinde angemessen an der Finanzierung beteiligt, mindestens mit 10.000,-- Euro je Wohneinheit, und zwar zu Konditionen die gegen\u00fcber den Landesmitteln nicht ung\u00fcnstiger sind.  Nach den F\u00f6rderrichtlinien des Landes unterliegen die neuerrichteten Wohnungen einer Mietbindung. Die h\u00f6chstzul\u00e4ssige Miete darf die orts\u00fcbliche Miete, abz\u00fcglich 15% nicht \u00fcberschreiten. Diese liegt bei dem geplanten Bauvorhaben bei durchschnittlich 6,55 Euro/qm Wohnfl\u00e4che ohne Kosten f\u00fcr Sch\u00f6nheitsreparaturen. Durch die st\u00e4dt. Finanzierungsbeteiligung wird diese Miete auf 6,14 Euro/qm inklusiv der Kosten f\u00fcr Sch\u00f6nheitsreparaturen gesenkt.  Daneben unterliegen die Wohnungen einer Belegungsbindung. Durch ihre Beteiligung sichert sich die Stadt Darmstadt auf die Dauer von 20 Jahren ab Bezugsfertigkeit ein Belegungsrecht, f\u00fcr Wohnungssuchende die die Einkommensgrenze nach dem Wohnraumf\u00f6rderungsgesetz nicht \u00fcberschreiten.  Es ist vorgesehen, dieses Belegungsrecht an den neuerrichteten Wohnungen in Verbindung mit der Neuen Wohnraumhilfe gGmbH Darmstadt, die als Generalmieter auftreten wird, wahrzunehmen.  Von den 46 Wohnungen sind 27 WE barrierefrei nach DIN 18025 Teil 2 und 19 WE f\u00fcr verschiedene Zielgruppen vorgesehen. Die Darlehensbedingungen des Landes sehen nach Ablauf der Bindungen eine kapitalmarkt\u00fcbliche Verzinsung, mindestens jedoch 2,5% p.a. vor. Diese Konditionen sollten auch dem st\u00e4dt. Darlehen zugrundegelegt werden. Sofern die wohnungswirtschaftlichen Verh\u00e4ltnisse es erfordern, kann zum gegebenen Zeitpunkt auch \u00fcber eine Verl\u00e4ngerung der Laufzeit der Bindungen und die Verzinsung des st\u00e4dt. Darlehens verhandelt werden.  Darmstadt, 22. Dezember 2005 64 bo Dezernat II  Dezernat V   Wolfgang Glenz  Daniela Wagner B\u00fcrgermeister   Stadtr\u00e4tin [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2005-Mag-5%7C22212100002%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2005-Mag-5%7C22212100002%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2005-Mag-5%7C21901100091%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2005-Mag-5","number":"108","name":"\u00dcbergabe der Verwaltung der Kleing\u00e4rtnervereine an den Kreisverband Starkenburg der Kleing\u00e4rtner e. 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Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: VI            23 Stvv Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: \u00dcbergabe der Verwaltung der Kleing\u00e4rtnervereine an den Kreisverband Starkenburg der Kleing\u00e4rtner e. V. Vorlage vom: 24.01.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: Das Liegenschaftsamt wird erm\u00e4chtigt, mit dem Kreisverband Darmstadt der Kleing\u00e4rtner e. V. einen Pachtvertrag \u00fcber alle Grundst\u00fccksfl\u00e4chen, die als Dauerkleingartenanlagen in Bebauungspl\u00e4nen festgesetzt sind oder als solche genutzt werden, abzuschlie\u00dfen. F\u00fcr den Pachtvertrag gelten folgende Bedingungen: 1. Der Pachtvertrag beginnt zum 01.01.2006 und l\u00e4uft auf unbestimmte Zeit. 2. Der P\u00e4chter verpflichtet sich, in alle zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt und   den Zwischenp\u00e4chtern (Kleing\u00e4rtnervereine) bereits ausgehandelten Bedingungen voll   inhaltlich einzutreten und alle sich hieraus ergebenden Rechte und Pflichten zu   \u00fcbernehmen. 3. Der Pachtzins betr\u00e4gt - wie seither - \u20ac 0,15/m\u00b2/Jahr, bezogen auf die reine   kleing\u00e4rtnerische Nutzfl\u00e4che. Eine Pachtzinserh\u00f6hung kann fr\u00fchestens nach Ablauf  von f\u00fcnf Jahren, ab dem 01.01.2006 gerechnet und danach fr\u00fchestens wieder jeweils   nach Ablauf von drei Jahren nach der letzten \u00c4nderung, erfolgen. Die   Erh\u00f6hungsm\u00f6glichkeiten sind an den Verbraucherindex gekoppelt, d. h. steigt der Index,  so steigt im gleichen Verh\u00e4ltnis der Pachtzins, maximal jedoch nur bis zur m\u00f6glichen   H\u00f6chstgrenze gem\u00e4\u00df dem Bundeskleingartengesetz. 4. Der P\u00e4chter hat das Recht der Weiterverpachtung an die Kleing\u00e4rtnervereine, die   Mitglied im Kreisverband Starkenburg der Kleing\u00e4rtner e. V. sind.  5. Der P\u00e4chter hat das Recht, von seinen P\u00e4chtern (Kleing\u00e4rtnervereinen) einen   Pachtzins in H\u00f6he von \u20ac 0,20/m\u00b2 j\u00e4hrlich zu erheben. Von der Gesamtpachteinnahme   kann der P\u00e4chter maximal 3 % als seinen Verwaltungskostenanteil einbehalten. Die   sich ergebende Differenz aus der Gesamtpachteinnahme (\u20ac 0,20/m\u00b2), abz\u00fcglich   Verwaltungskostenanteil und Pachtzinszahlung an die Stadt, ist den Vereinen in Form   von Zusch\u00fcssen f\u00fcr Instandhaltungs- und Investitionsma\u00dfnahmen wieder zur Verf\u00fcgung   zu stellen. Ein entsprechender Verteilungsschl\u00fcssel ist zwischen dem   Kreisverband und den Kleingartenvereinen gemeinsam festzulegen. Der derzeit im dreij\u00e4hrigen Rhythmus stattfindende st\u00e4dtische Kleingartenanlagen- wettbewerb entf\u00e4llt zuk\u00fcnftig.     Anlagen:[MdSD3]  Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]15.02.2006 Der Vorlage wird zugestimmt.   Begr\u00fcndungsseite zur Magistratsvorlage vom 24.01.2006 Begr\u00fcndung: Innerhalb unserer Stadtgrenze gibt es 13 Kleing\u00e4rtnervereine (mit 30 Anlagen), die st\u00e4dtische Grundst\u00fccke gepachtet haben. Die Pachtvertr\u00e4ge laufen auf unbestimmte Zeit und unterliegen den Vorgaben des Bundeskleingartengesetzes. Die Verwaltung der Vereine erfordert (z. B. nur beim Liegenschaftsamt) einen enormen Arbeitsaufwand in Form von Verhandlungen, vielf\u00e4ltigen Gespr\u00e4chen, umfangreichem Schriftverkehr, zeitaufwendigen Zuschussbearbeitungen etc.. Zur Vereinfachung bietet sich die Abgabe der Verwaltung an den Kreisverband an. St\u00e4dte wie Mainz, Wiesbaden und Kassel praktizieren dies bereits seit l\u00e4ngerem erfolgreich. Das Liegenschaftsamt hat deshalb bereits vor Monaten mit dem Vorstand des Kreisverbandes in dieser Richtung verhandelt und Einigung erzielt unter der Voraussetzung, dass die betroffenen Kleing\u00e4rtnervereine mit dieser Vorgehensweise einverstanden sind. In einem Anschreiben an die Vereine wurde schon vor Monaten das Konzept vorgestellt. Im Rahmen interner Versammlungen zwischen dem Kreisverband und den Kleing\u00e4rtnervereinen fanden entsprechende Diskussionen statt. F\u00fcr den 05.12.2005 wurden die Vorst\u00e4nde der Vereine zur nochmaligen Vorstellung des Konzeptes in ein Kleing\u00e4rtnervereinsheim eingeladen. Nach eingehender Diskussion und Vorstellung der Bedingungen (siehe Beschlussseite zur Magistrats-- vorlage) erkl\u00e4rten die gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vereinsvorst\u00e4nde durch ihre Unterschrift ihr Einverst\u00e4ndnis zur \u00dcbergabe der Verwaltung und dem erforderlichen Abschluss eines Pachtvertrages mit dem Kreisverband Starkenburg der Kleing\u00e4rtner e. V. Zusammengefasst ergeben sich durch die Abgabe folgende Vorteile: - Kosteneinsparungen und Arbeitsvereinfachung beim Liegenschaftsamt, da nur  noch ein Partner und nicht mehr 13 Partner vorhanden sind. - Die zeitaufwendige Zuschussbearbeitung entf\u00e4llt beim Liegenschaftsamt wie auch die  erforderlichen Nachpr\u00fcfungen beim Revisionsamt. - Die k\u00fcnftige Etatisierung von Haushaltsmitteln f\u00fcr Zusch\u00fcsse (z. Zt. insgesamt  \u20ac 9.000,00) entf\u00e4llt. Die Bereitstellung von Haushaltsmitteln (\u20ac 2.500,00) f\u00fcr den  st\u00e4dtischen Kleingartenanlagenwettbewerb entf\u00e4llt. - Die notwendigen \u00dcberwachungen vor Ort wegen Verst\u00f6\u00dfen gegen das   Bundeskleingartengesetz werden alleine dem Kreisverband obliegen. - Im Kassen- und Steueramt verringert sich der Arbeitsaufwand f\u00fcr die Verbuchungen  der Pachtzinsen jedes Vereines (verbunden mit einem evtl. Mahnverfahren), da nur  noch eine Verbuchung erforderlich ist.     - Die finanziellen M\u00f6glichkeiten der Kleing\u00e4rtnervereine verbessern sich enorm durch  die Bildung des Fonds f\u00fcr notwendige Unterhaltungs- und Investitionsma\u00dfnahmen.  Dadurch verbessert sich das Gesamterscheinungsbild der Vereinsanlagen nachhaltig,  was auch der Stadt zu Gute kommt.  Darmstadt, 24.01.2006  23-III/1-1247-\u00dc-19   Der Dezernent VI      Dipl.-Ing. Dieter Wenzel  Stadtrat [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. ?? ?? ?? ?? 2\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2005-Mag-5%7C21901100091%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2005-Mag-5%7C21901100091%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2005-Mag-5%7C22401100103%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2005-Mag-5","number":"109","name":"Waldwirtschaftsplan f\u00fcr das Wirtschaftsjahr 2006","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/92","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2005-Mag-5%7C22401100103%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 109","fileName":"be_22401100103_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":21394,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 06.02.2006 Dezernat III an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: Gr\u00fcnfl\u00e4chen- und Umweltamt    Vorlage-Nr. 2006/0103 Magistratsbeschluss-Nr. 109 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss Dezernat II  OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: II            III 20           67 Stvv Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Waldwirtschaftsplan f\u00fcr das Wirtschaftsjahr 2006, Unterabschnitt 8550  Vorlage vom: 25.01.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: Dem Waldwirtschaftsplan 2006 nach dem Hessischen Forstgesetz f\u00fcr die Bef\u00f6rsterung des Stadtwaldes Darmstadt wird zugestimmt.   Anlagen:[MdSD3]  Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]15.02.2006 Dem Waldwirtschaftsplan wird zugestimmt. Stadtr\u00e4tin Klaff-Isselmann schl\u00e4gt vor, bei den n\u00e4chsten HHBeratungen Mittel f\u00fcr die Aufforstung des Waldes und die Sanierung der Waldwege vorzusehen.          Begr\u00fcndungsseite zur Magistratsvorlage vom 25.01.2006 Begr\u00fcndung: Der Stadtwald Darmstadt umfasst 1.871ha Waldfl\u00e4che. Er ist als Erholungswald gem\u00e4\u00df \u00a7 23 des Hessischen Forstgesetzes ausgewiesen und steht zu 100 % unter Landschaftsschutz, wodurch die freie ertragsorientierte Bewirtschaftbarkeit deutlich eingeschr\u00e4nkt ist. Erhebliche Betriebskosten werden deshalb f\u00fcr die Bewirtschaftung des Erholungswaldes wegen des vom Waldbesitzer und den B\u00fcrgern gewollten Nutzungsverzichtes sowie f\u00fcr die Verkehrssicherung an Stra\u00dfen und Waldwegen und den Naturschutz beansprucht.  Diese Zielsetzungen der Wissenschaftsstadt Darmstadt als Waldbesitzerin werden dem Hessischen Forstamt Darmstadt in der mittelfristigen Finanzplanung bei der Bewirtschaftung des Stadtwaldes vorgegeben. Im Zuge der j\u00e4hrlichen Wirtschafts-planung des Forstamtes wird dieser Rahmen durch konkrete Einzelma\u00dfnahmen ausgef\u00fcllt, welche die mittelfristige forstliche Betriebsplanung, die sogenannte Forsteinrichtung festgesetzt hat.  Das gegen Entgelt mit der Bef\u00f6rsterung des Stadtwaldes Darmstadt beauftragte Hessische Forstamt Darmstadt legt hiermit entsprechend dem Hessischen Forstgesetz den mit der Stadtverwaltung Darmstadt, Gr\u00fcnfl\u00e4chen- und Umweltamt, abgestimmten Waldwirtschaftsplan f\u00fcr das Jahr 2006 auf Grundlage des vom Magistrat beschlossenen Haushaltes 2006 zur Beschlussfassung vor.  Der Waldwirtschaftsplan 2006 schlie\u00dft im Verwaltungshaushalt  in den Einnahmen mit  281.700,00 Euro in den Ausgaben mit  722.990,00 Euro sowie im Verm\u00f6genshaushalt        in den Einnahmen mit        0,00 Euro in den Ausgaben mit  112.786,00 Euro ab. Hessen Forst - Hessisches Forstamt Darmstadt - als Vertragspartner f\u00fcr die Waldbewirtschaftung des Stadtwaldes Darmstadt ist im Betriebsvollzug bem\u00fcht, die erforderlichen Ma\u00dfnahmen effektiv, wirtschaftlich und sparsam durchzuf\u00fchren. Dazu wird in der Regel auf die bei der Wissenschaftsstadt Darmstadt angestellten Forstwirte zur\u00fcckgegriffen. Nur im Ausnahmefall werden Unternehmer oder staatliche Waldarbeiter im Stadtwald Darmstadt eingesetzt. Falls st\u00e4dtische Forstwirte oder Maschinen au\u00dferhalb des Stadtwaldes Darmstadt eingesetzt werden, sind diese Kosten der Stadt Darmstadt durch die jeweiligen Waldbesitzer zu erstatten.  F\u00fcr das Haushaltsjahr 2006 werden bei den Einnahmen im Verwaltungshaushalt 2006 insgesamt 281.700,00 Euro vorgesehen, wobei die Einnahmen aus Holzverkauf mit 200.000,00 Euro und die Erstattung von Maschinen- und Lohnkosten durch andere Waldbesitzer mit 60.00,00 Euro die wichtigsten Einzelposten darstellen. Die Einnahmen aus dem Holzverkauf f\u00fcr das abgelaufene Haushaltsjahr 2005 waren mit 200.000,00 Euro kalkuliert und wurden mit tats\u00e4chlichen Einnahmen von 203.677,00 Euro auch erreicht.  Wichtigste Ausgabeposten im Verwaltungshaushalt 2006 sind die Personalkosten f\u00fcr die st\u00e4dtischen Forstwirte, Verbrauchsmittel sowie der Einsatz von Forstunternehmern mit zusammen 569.420,00 Euro. Nach Kostenstellen aufgegliedert, betr\u00e4gt der Anteil der Holzerntekosten 19,4 %. Die Kosten f\u00fcr die Erf\u00fcllung der Waldfunktionen machen 30,4 % des Verwaltungshaushaltes aus und sind in dem hohen Anteil der sehr kostenintensiven Verkehrssicherungsma\u00dfnahmen entlang von \u00f6ffentlichen Stra\u00dfen, Waldwegen und Waldparkpl\u00e4tzen begr\u00fcndet. Auf Grund der nach wie vor hohen Maik\u00e4fer-/Engerlingspopulation und dem damit verbundenen Wurzelfra\u00df, verbieten sich in gro\u00dfen Teilen des Westwaldes Saat- und Pflanzma\u00dfnahmen, sodass der Kostenanteil f\u00fcr Forstkulturen am Verwaltungshaushalt nur 11,1% betr\u00e4gt. Die sonstigen Ausgaben des Verwaltungshaushaltes verteilen sich auf Waldschutz, insbesondere Zaunkontrolle und Zaunabbau, Wegebau, Waldpflege, sowie verschiedene sonstige Betriebsarbeiten. Die Kosten f\u00fcr die Unterhaltung des Erholungswaldes belaufen sich auf 26.000,00 Euro, die Mitgliedschaft der Stadt Darmstadt im Naturpark Bergstra\u00dfe-Odenwald auf 10.230,00 Euro und die Kostenerstattung an den EAD f\u00fcr die Leerung von Papierk\u00f6rben im Wald auf 7.800,00 Euro. F\u00fcr die Bef\u00f6rsterung des Stadtwaldes Darmstadt, d.h. f\u00fcr die forsttechnische Betriebsleitung durch Hessen-Forst - Hessisches Forstamt Darmstadt - erh\u00e4lt das Land Hessen 65.000,00 Euro.  Bei den Ausgaben im Verm\u00f6genshaushalt 2006 bildet die Ersatzbeschaffung eines Doppelkabiners f\u00fcr das Revier Griesheim mit 40.000,00 Euro einen Schwerpunkt. F\u00fcr die Wiederherstellung von Waldwegen sind 10.000,00 Euro vorgesehen. Die Mittel sollen in erster Linie der Wiederherstellung von Waldwegen dienen, die stark durch Wanderer und Radfahrer frequentiert werden. Schwerpunkt bei der Wiederherstellung von Waldwegen sind im Ostwald (Revier Bessunger Forst) die Oppermannswiesenschneise, die H\u00f6llschneise/Zaunweg (zwischen Brunnersweg und Speierh\u00fcgelschneise) sowie im Westwald (Revier Griesheim) die Blattschneise, Brunnenschneise und J\u00e4gerschneise.  Weitere Ausgabeschwerpunkte im Verm\u00f6genshaushalt bilden die vom Gr\u00fcnfl\u00e4chen- und Umweltamt ausgef\u00fchrten Ersatzaufforstungen f\u00fcr Dritte mit einem 2. Bauabschnitt am Gehaborner Hof f\u00fcr 46.286,00 Euro. Bei den Ersatzaufforstungen der Stadt Darmstadt stehen 10.000,00 Euro zur Verf\u00fcgung. Diese Mittel stehen in 2006 f\u00fcr die notwendigen Kulturpflegearbeiten auf bereits vorhandenen Ersatzaufforstungen zur Verf\u00fcgung. Die Mittel f\u00fcr Waldspielpl\u00e4tze in H\u00f6he von 5.000,00 Euro sollen dieses Jahr schwerpunktm\u00e4\u00dfig im Revier Griesheim (Westwald) eingesetzt werden.  Aufgestellt: Anlagen Darmstadt, 25. Jan. 2006 1 Zusammenstellung 67-60 Gr/la    ( 2923 Waldwirtschaftsplan 2006  (wird zur Sitzung ausgelegt)  Dezernat II Dezernat III  Wolfgang Glenz Klaus Feuchtinger B\u00fcrgermeister Stadtrat [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2005-Mag-5%7C22401100103%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2005-Mag-5%7C22401100103%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2005-Mag-5%7C22701100109%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2005-Mag-5","number":"110","name":"Bedarfs- und Entwicklungsplan der Feuerwehr Darmstadt","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/123","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2005-Mag-5%7C22701100109%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 110","fileName":"be_22701100109_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":12484,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 06.02.2006 Dezernat VI an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: Amt f\u00fcr Brand- und Katastrophenschutz    Vorlage-Nr. 2006/0110 Magistratsbeschluss-Nr. 110 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss   OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: VI             37 20             II Stvv. Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Bedarfs- und Entwicklungsplan der Feuerwehr Darmstadt Vorlage vom: 27.01.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: Der Magistrat beschlie\u00dft den Bedarfs- und Entwicklungsplan der Feuerwehr Darmstadt unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit.. Anlagen:[MdSD3] Bedarfs- und Entwicklungsplan der Feuerwehr Darmstadt Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]15.02.2006 Der Vorlage wird zugestimmt.           Begr\u00fcndung zur Magistratsvorlage Bedarfs- und Entwicklungsplan der Feuerwehr Darmstadt vom 27.01.2006: Der Bedarfs- und Entwicklungsplan beschreibt die Vorkehrungen der Stadt Darmstadt f\u00fcr den Brandschutz und die Allgemeine Hilfe nach dem Hessischen Gesetz \u00fcber den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz vom 17. Dezember 1998 (HBKG). Nach \u00a7 3 HBKG haben die Gemeinden  ... eine Bedarfs- und Entwicklungsplanung zu erarbeiten, fortzuschreiben und daran orientiert eine den \u00f6rtlichen Verh\u00e4ltnissen entsprechende leistungsf\u00e4hige Feuerwehr aufzustellen, diese mit den notwendigen baulichen Anlagen und Einrichtungen sowie technischer Ausstattung auszustatten und zu unterhalten ... . Der Bedarfs- und Entwicklungsplan beschreibt damit auch im Wesentlichen den Zuschnitt des Amtes, in dessen Zust\u00e4ndigkeit die Bereiche Brandschutz, Allgemeine Hilfe, Zivil- und Katastrophenschutz sowie der Rettungsdienst fallen.  Zu Beginn ist das Gefahrenpotenzial als Basis f\u00fcr die Bemessung der Feuerwehr dargestellt. Daraus werden die Produkte abgeleitet, die dem B\u00fcrger durch die Feuerwehr bereitgestellt werden. Die Organisationsstruktur wird ebenso beschrieben wie die Personal- und Sachausstattung der Berufs- und der Freiwilligen Feuerwehr.  Anschlie\u00dfend werden die Grundlagen f\u00fcr die Aufstellung der Feuerwehr erl\u00e4utert und Aussagen zur weiteren Entwicklung der Personal- und Sachausstattung sowie der Randbedingungen dargestellt.  Darmstadt, 27.01.2006   Der Dezernent VI   Dipl.- Ing. Dieter Wenzel Stadtrat   [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. 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Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: VI         61 Stvv Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Umgestaltung der Ruthsstra\u00dfe zwischen Pankratiusstrasse und Schlossgartenstrasse Neugestaltung der Fu\u00df- und Radwegeverbindung zwischen Ruthsstrasse und Prankratiusstrasse  Vorlage vom: 30.01.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: Das anliegende Faltblatt Information zur Sanierung Martinsviertel - Umgestaltung der Ruthsstra\u00dfe und Neugestaltung einer Fu\u00df- und Radwegverbindung zwischen der Ruthsstra\u00dfe und Pankratiusstra\u00dfe wird zur Kenntnis genommen. Es ist der fr\u00fchzeitigen Er\u00f6rterung bzw. der \u00f6ffentlichen Unterrichtung der B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger zugrundezulegen.  Anlagen:[MdSD3] Flyer-Ruthsstra\u00dfe-28-1-06 Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]15.02.2006 Der Vorlage wird zugestimmt.   Begr\u00fcndung zur Magistratsvorlage Dez. VI vom 30.01.2006 Allgemeines Voraussetzung f\u00fcr die Planung der folgenden Projekte war der Erwerb einer Grundst\u00fccksfl\u00e4che zwischen der Ruthsstra\u00dfe und der Pankratiusstra\u00dfe von der Technischen Universit\u00e4t Darmstadt. Der Magistrat hat diesem Erwerb durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt mit der Magistratsvorlage Nr. 07 33 Erwerb einer Teilfl\u00e4che von ca. 1230 qm aus dem Landesgrundst\u00fcck Gemarkung Darmstadt Flur 2 Nr. 1411/5  am 27.10.2004 zugestimmt. Der Ausschuss f\u00fcr Liegenschaften und Wirtschaftsf\u00f6rderung genehmigte den vorgesehenen Kauf in seiner Sitzung am 3.11.2004. Die Ruthsstra\u00dfe ist im st\u00e4dtischen Eigentum. Der Erwerb der Fl\u00e4che f\u00fcr die geplante Fu\u00df- und Radwegverbindung steht kurz vor dem Abschluss. Beide Fl\u00e4chen geh\u00f6ren zum Sanierungsgebiet Martinsviertel. Wesentliches Ziel dieser Sanierung ist u. a. die Aufwertung der \u00f6ffentlichen Stra\u00dfenr\u00e4ume sowie eine Verbesserung der Freiraumqualit\u00e4t und -versorgung. Die Ruthsstra\u00dfe ist eine in Ost- West- Richtung verlaufende Wohnstra\u00dfe. Sie dient \u00fcberwiegend der Erschlie\u00dfung der angrenzenden Wohngeb\u00e4ude. Fu\u00dfg\u00e4nger und Radfahrer nutzen die Stra\u00dfe als Verbindung zwischen Riegerplatz und Technischer Universit\u00e4t(TU)/ Herrngarten bzw. Innenstadt. Zwischen der L\u00f6ffelstra\u00dfe und der Arheilger Stra\u00dfe \u00fcberqueren viele Radfahrer und Fu\u00dfg\u00e4nger die Ruthsstra\u00dfe, um \u00fcber den Weg durch das Universit\u00e4tsgel\u00e4nde zum Kantplatz und weiter zur Innenstadt zu kommen. Zwischen Ruthsstra\u00dfe und Pankratiusstra\u00dfe soll eine Fu\u00df- und Radwegverbindung entstehen. Dieser Weg soll Fu\u00dfg\u00e4ngern und Radfahrern eine Abk\u00fcrzung sowie eine attraktive Alternative zu den stra\u00dfenbegleitenden Gehwegen erm\u00f6glichen. Insbesondere die Erreichbarkeit der Kindertagesst\u00e4tte in der Pankratiusstra\u00dfe und der Schillerschule wird dadurch wesentlich sicherer und besser. Das hier vorliegende Planungskonzept soll zur Er\u00f6rterung und Information an die \u00d6ffentlichkeit verteilt werden und in einer Versammlung erl\u00e4utert und diskutiert werden.  Anlass des Ausbaus Der Zustand der Ruthsstra\u00dfe ist in gestalterischer und funktionaler Hinsicht unbefriedigend. Zwischen der neu gestalteten Kreuzung Pankratiusstra\u00dfe/Ruthsstra\u00dfe sowie der Kreuzung Schlossgartenstra\u00dfe/Ruthsstra\u00dfe ist daher eine Umgestaltung erforderlich. Zwischen den TU- Geb\u00e4uden und der Bebauung an der Ruthsstra\u00dfe ist heute schon ein Trampelpfad vorhanden. In Zusammenhang mit der Neugestaltung der Freifl\u00e4chen soll hier eine z\u00fcgige und attraktive Verbindung zur Pankratiusstra\u00dfe und zur Kindertagesst\u00e4tte Hedwig- Dohm- Haus sowie zur Schillerschule entstehen.   Parkplatzbilanz Eine Teilfl\u00e4che der zuk\u00fcnftigen Rad- und Fu\u00dfwegverbindung an der Pankratiusstra\u00dfe wird derzeit als privater Parkplatz der TUD genutzt. Diese Stellpl\u00e4tze entfallen zuk\u00fcnftig. Der Stellplatzbedarf der TUD kann und soll im angrenzenden Parkhaus der TUD abgedeckt werden. Im Stra\u00dfenraum Ruthsstra\u00dfe sind derzeit 16 Parkpl\u00e4tze vorhanden. Die Planung sieht zuk\u00fcnftig ca. 14 Parkpl\u00e4tze vor. Bei Bedarf k\u00f6nnen an geeigneter Stelle einige Motorradstellpl\u00e4tze vorgesehen werden.   Finanzierung Die Neugestaltung soll aus Sanierungsmitteln finanziert werden.  Beteiligung der \u00d6ffentlichkeit Das vorliegende Faltblatt dient der Information und Abstimmung der Interessen der von der Planung Betroffenen. Es soll an die Eigent\u00fcmerinnen und Eigent\u00fcmer der Grundst\u00fccke in der Ruthsstra\u00dfe und Pankratiusstra\u00dfe sowie an die Anwohnerinnen und Anwohner und Nutzer der \u00f6ffentlichen Einrichtungen in diesem Bereich verteilt werden. Auch die Bewohnerinnen und Bewohner der angrenzenden Stra\u00dfen sollen \u00fcber die Umbauabsichten informiert werden. Der Planungsvorschlag soll in einer Veranstaltung erl\u00e4utert und diskutiert werden. Die Diskussionsergebnisse werden, soweit m\u00f6glich, in die weitere Planung einflie\u00dfen. Im Anschluss wird das endg\u00fcltige Planungskonzept ausgearbeitet.  Dezernat VI   Dipl.- Ing. Dieter Wenzel Stadtrat  Anlage: - Faltblatt Information zur Sanierung Martinsviertel - Ausbau der Ruthsstra\u00dfe und  Neugestaltung einer Fu\u00df- und Radwegverbindung zwischen der Ruthsstra\u00dfe und  Pankratiusstra\u00dfe. [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. 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Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: VI             66 Stvv       Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Gutachten Wegenetz f\u00fcr den Fu\u00dfverkehr in Darmstadt Antrag der StaVO vom 10.03.2003 betr.: Verbesserung der Qualit\u00e4t der Fu\u00dfwegeverbindungen im Martinsviertel Vorlage vom: 18.01.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.   Anlagen:[MdSD3]  Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]01.02.2006 Der Magistrat nimmt den Bericht zur Kenntnis.  Begr\u00fcndungsseite VI zur Magistratsvorlage vom 18.01.2006  Begr\u00fcndung: Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 25.04.2005 betr. Verbesserung der Qualit\u00e4t der Fu\u00dfwegeverbindungen im Martinsviertel war Anlass, ein Verkehrsgutachten Wegenetz f\u00fcr den Fu\u00dfverkehr (in der Anlage auf CD-Rom) in Auftrag zu geben, mit folgenden Zielen: * Entwicklung eines Fu\u00dfwegekonzeptes f\u00fcr das Martinsviertel (Beurteilung des Status Quo, M\u00e4ngel, Handlungsbedarf), \u00dcbertragbarkeit der Untersuchungsmethodik auf weitere Stadtteile * Entwicklung eines Fu\u00dfwegekonzeptes f\u00fcr die City (engerer Kernstadtbereich) im Rahmen der Erarbeitung des Handlungsfeldes Fu\u00dfverkehr im Verkehrsentwicklungsplan. Mit der Bearbeitung dieses Gutachtens wurden das B\u00fcro Stete Planung (f\u00fcr den Teil Fu\u00dfwegenetz Kernstadt und das B\u00fcro ASAD (f\u00fcr den Teil Fu\u00dfwegenetz Martinsviertel) beauftragt. Die im Handlungsbedarf f\u00fcr das Martinsviertel dargestellten Ma\u00dfnahmen werden bei der Umgestaltung von \u00f6ffentlichen Verkehrsfl\u00e4chen im Rahmen der Sanierung ber\u00fccksichtigt. Die Ergebnisse beider Gutachten sind in der Beschreibung des Handlungsfeldes Fu\u00dfverkehr im Verkehrsentwicklungsplan eingearbeitet worden.  Darmstadt, den 18. Januar 2006 VI-66/4 st-br        Nst. 2833  Anlagen CD-Rom Gutachten  Dezernat VI   Dipl.-Ing. Dieter Wenzel Stadtrat  [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2005-Mag-3%7C21801100088%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2005-Mag-3%7C21801100088%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2005-Mag-3%7C21901100092%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2005-Mag-3","number":"78","name":"Pr\u00fcfung der abgerechneten Entgelte f\u00fcr Abwasserreinigung","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/81","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2005-Mag-3%7C21901100092%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 78","fileName":"be_21901100092_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":14386,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 23.01.2006 Dezernat    an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: K\u00e4mmerei    Vorlage-Nr. 2006/0093 Magistratsbeschluss-Nr. 78 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss   OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: II          20 21         Stvv Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Pr\u00fcfung der abgerechneten Entgelte f\u00fcr Abwasserreinigung f\u00fcr das Jahr 2004 Vorlage vom: 19.01.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: Der Bericht der Wirtschaftspr\u00fcfungsgesellschaft Wirtschaftstreuhand GmbH \u00fcber die Pr\u00fcfung der abgerechneten Entgelte f\u00fcr Abwasserreinigung f\u00fcr das Jahr 2004 wird zur Kenntnis genommen.  Anlagen:[MdSD3] Pr\u00fcfungsbericht der Wirtschaftstreuhand GmbH vom 12. August 2005 Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]01.02.2006 Der Magistrat nimmt den Bericht zur Kenntnis.          Begr\u00fcndung zur Magistratsvorlage vom 19. Januar 2006:  Mit Schreiben vom 17. Januar 2005 wurde der Wirtschaftstreuhand GmbH der Auftrag erteilt, auch die j\u00e4hrliche Pr\u00fcfung der von der HEAG S\u00fcdhessische Energie AG (HSE) an die Stadt Darmstadt abgerechneten Entgelte f\u00fcr Abwasserreinigung f\u00fcr das Jahr 2004 zu \u00fcbernehmen. Der mit Datum vom 10. Januar 2006 vorgelegte Bericht kommt zu folgendem abschlie\u00dfendem Pr\u00fcfungsergebnis:  Entsprechend dem uns erteilten Auftrag haben wir die f\u00fcr die Abwasserreinigung der Stadt Darmstadt in Rechnung gestellten Entgelte der HEAG S\u00fcdhessische Energie Aktiengesellschaft, Darmstadt (Rechtsnachfolgerin der S\u00fcdhessische Gas und Wasser Aktiengesellschaft, Darmstadt) auf \u00dcbereinstimmung mit den Vereinbarungen der Stadt Darmstadt mit der S\u00fcdhessische Gas und Wasser Aktiengesellschaft vom 22. / 24. 12.1988 und 19.1. / 26.2.1996 sowie der Nachtr\u00e4ge vom 27.10.2004 und 17.12.2004 \u00fcberpr\u00fcft. Dabei haben wir festgestellt, dass die Abrechnung des Jahresentgelts 2004 f\u00fcr die Kl\u00e4rwerke Darmstadt vertragsgerecht vorgenommen wurde. Au\u00dferdem konnten wir feststellen, dass die abgerechneten Kosten in \u00dcbereinstimmung mit \u00a7 10 Abs. 2 Satz 2 des Hessischen Gesetzes \u00fcber kommunale Abgaben (KAG) sowie den Ausf\u00fchrungsbestimmungen zu \u00a7 10 KAG (vom 28.10.1970, zuletzt ge\u00e4ndert am 22.12.1976) ermittelt wurden und den darin genannten betriebswirtschaftlichen Grunds\u00e4tzen entsprechen. Insoweit best\u00e4tigen wir hiermit die vertragsgem\u00e4\u00dfe Abrechnung des Jahresentgelts 2004 f\u00fcr die Kl\u00e4rwerke Darmstadt, sowie die Abrechnung in \u00dcbereinstimmung mit \u00a7 10 Abs. 2 Satz 2 des Hessischen Gesetzes \u00fcber kommunale Abgaben (KAG) sowie den Ausf\u00fchrungsbestimmungen zu \u00a7 10 KAG Hessen. Stuttgart, den 12. August 2005  Wirtschaftstreuhand GmbH Wirtschaftspr\u00fcfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft  Dr. Kleinle Rapp Wirtschaftspr\u00fcfer Wirtschaftspr\u00fcfer    Beanstandungen der Abrechnung gegen\u00fcber den bestehenden Vertr\u00e4gen haben sich nicht ergeben. Der vollst\u00e4ndige Pr\u00fcfungsbericht der Wirtschaftstreuhand GmbH vom 12. August 2005 ist in der Anlage beigef\u00fcgt. Er enth\u00e4lt unternehmensbezogene Daten und ist daher in der Stadtverordnetenversammlung in nicht\u00f6ffentlicher Sitzung zu behandeln. Darmstadt, den 19. Januar 2006 Der Dezernent II   Wolfgang Glenz B\u00fcrgermeister   Anlage [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2005-Mag-3%7C21901100092%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2005-Mag-3%7C21901100092%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2005-Mag-3%7C21901100094%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2005-Mag-3","number":"79","name":"Beilage der Financial Times Deutschland vom 19.01.2006 'Darmstadt - Wirtschaftsregion im Profil'","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/85","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2005-Mag-3%7C21901100094%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 79","fileName":"be_21901100094_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":11659,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 19.01.2006 Dezernat I an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: Amt f\u00fcr Wirtschaft und Stadtentwicklung    Vorlage-Nr. 2006/0095 Magistratsbeschluss-Nr. 79 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss   OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: I             15 Stvv Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Beilage der Financial Times Deutschland vom 19.01.2006 Darmstadt - Wirtschaftsregion im Profil  Vorlage vom: 19.01.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: Der Magistrat nimmt die vorliegende Sonderbeilage der Financial Times Deutschland zur Kenntnis.    Anlagen:[MdSD3]  Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]01.02.2006 Der Magistrat nimmt von der Sonderbeilage Kenntnis.   Begr\u00fcndung zur Magistratsvorlage vom 19.01.2006: In ihrer Ausgabe vom 19.01.2006 hat die wirtschaftsorientierte Tageszeitung Financial Times Deutschland eine Sonderbeilage unter dem Titel Darmstadt - Wirtschaftsregion im Profil ver\u00f6ffentlicht. Dabei handelt es sich um ein im Standortmarketing hervorragend wirksames Medium mit hohem Renomm\u00e9e. Dazu tr\u00e4gt auch der journalistische und damit nach Au\u00dfen objektive Charakter der Ver\u00f6ffentlichung bei. Das Amt f\u00fcr Wirtschaft und Stadtentwicklung hat die Ver\u00f6ffentlichung lanciert und redaktionell-inhaltlich intensiv unterst\u00fctzt. F\u00fcr den st\u00e4dtischen Haushalt bleibt die Publikation hingegen kostenneutral. Das Amt f\u00fcr Wirtschaft und Stadtentwicklung hat die Sonderbeilage bereits f\u00fcr ein Mailing des Oberb\u00fcrgermeisters an Entscheidungstr\u00e4ger der deutschen Immobilienwirtschaft verwandt. Die Publikation wird auch weiterhin vielf\u00e4ltige Verwendung im Standortmarketing finden. Darmstadt, den 19.01.2006 15 kol Dezernat I   Walter Hoffmann Oberb\u00fcrgermeister        [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. 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Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: III          67 Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Standards f\u00fcr Baumpflanzungen in Darmstadt  Vorlage vom: 20.01.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: 1. Der Magistrat nimmt die Standards f\u00fcr Baumpflanzungen in Darmstadt zur Kenntnis und stimmt der Einf\u00fchrung der Standards f\u00fcr Baumpflanzungen in Darmstadt zu.   Anlagen:[MdSD3] Standards f\u00fcr Baumpflanzungen in Darmstadt Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]01.02.2006 Der Magistrat nimmt Kenntnis und stimmt der weiteren Vorgehensweise zu.         Begr\u00fcndungsseite zur Magistratsvorlage vom 20.01.2006  Begr\u00fcndung:  Durch das Gr\u00fcnfl\u00e4chen- und Umweltamt werden j\u00e4hrlich rund 250 Ersatz- und Neupflanzungen von B\u00e4umen durchgef\u00fchrt. In den letzten Jahren kommen vermehrt neue Baumpflanzungen durch private Investoren hinzu. Um nicht bei jeder Einzelbauma\u00dfnahme die grunds\u00e4tzlichen Anforderungen an eine Baumpflanzung neu definieren zu m\u00fcssen, wurden vom Gr\u00fcnfl\u00e4chen- und Umweltamt Ausbaustandards f\u00fcr die Pflanzung von B\u00e4umen im \u00f6ffentlichen Bereich aufgestellt, um eine Richtlinie f\u00fcr die einheitliche Durchf\u00fchrung von Baumpflanzungen in Darmstadt zu haben. Die Vorgaben sollen dazu beitragen, dass alle Baumpflanzungen im \u00f6ffentlichen Bereich in Zukunft einen vergleichbaren Ausbaustandard aufweisen. Sie sollen sowohl den mit Baumpflanzungen befassten st\u00e4dtischen \u00c4mtern als auch den privaten Investoren als verbindliche Planungshilfe an die Hand gegeben werden, um im \u00f6ffentlichen Bereich k\u00fcnftig einen vergleichbaren Ausbaustandard bei Baumpflanzungen zu gew\u00e4hrleisten. Die Standards f\u00fcr Baumpflanzungen in Darmstadt sind das Ergebnis der neuesten Erkenntnisse aus dem Bereich Baumpflege und Baumpflanzungen sowie der Erfahrungen des Gr\u00fcnfl\u00e4chen- und Umweltamtes mit Baumpflanzungen in den letzten 10 bis 15 Jahren. Den neuen Stadtb\u00e4umen sollen durch die Einhaltung dieser Standards am Extremstandort Stadt m\u00f6glichst optimale Startbedingungen verschafft werden, was auf lange Sicht zu einer Reduzierung sowohl im Pflegeaufwand an den B\u00e4umen als auch der Sch\u00e4den durch Baumwurzeln an den umgebenden Stra\u00dfen- und Gehwegfl\u00e4chen f\u00fchren wird.  Das Gr\u00fcnfl\u00e4chen- und Umweltamt empfiehlt deshalb die verbindliche Einf\u00fchrung der in der Anlage beigef\u00fcgten Standards f\u00fcr Baumpflanzungen in Darmstadt f\u00fcr alle k\u00fcnftigen Baumpflanzungen im \u00f6ffentlichen Bereich.   Aufgestellt:    Anlage Darmstadt, 20.01.2006   Standards f\u00fcr Baumpflanzungen 67-60 Gr/la ( 2923   in Darmstadt   Dezernat III   Klaus Feuchtinger Stadtrat  [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2005-Mag-3%7C21901100095%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2005-Mag-3%7C21901100095%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2005-Mag-3%7C21001100058%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2005-Mag-3","number":"84","name":"Beschilderung \u00fcberregionaler Radwegerouten im Stadtgebiet Darmstadt\r\n- Mehrkostenaufwand f\u00fcr die Fertigstellung der Ma\u00dfnahme -","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/103","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2005-Mag-3%7C21001100058%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 84","fileName":"be_21001100058_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":16605,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 26.01.2006 Dezernat VI an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: Stra\u00dfenverkehrsamt    Vorlage-Nr. 2006/0060 Magistratsbeschluss-Nr. 84 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss Dezernat II  OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: II            VI 20           66 Stvv Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Beschilderung \u00fcberregionaler Radwegerouten im Stadtgebiet Darmstadt - Mehrkostenaufwand f\u00fcr die Fertigstellung der Ma\u00dfnahme - Vorlage vom: 10.01.06 Beschlussvorschlag[MdSD2]: 1. Der Fertigstellung der wegweisenden Beschilderung \u00fcberregionaler Hauptradwegerouten mit einem Mehrkostenaufwand von 30.000,-- Euro wird zugestimmt. 2. Die Finanzierung wird aus dem Deckungsring 43690 sichergestellt.  Anlagen:[MdSD3]  Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]01.02.2006 Der Vorlage wird zugestimmt.   Begr\u00fcndungsseite zur Magistratsvorlage vom 10.01.2006  Begr\u00fcndung: Aufgrund der wachsenden Zahl der Radfahrer im Nahverkehrsbereich und den durch das steigende Umweltbewusstsein und alternativen Freizeitgestaltung ebenfalls wachsenden Fernradverkehr ist es erforderlich, die \u00fcberregionalen Hauptradwegerouten wegweisend zur beschildern. Damit ist eine wichtige Aufwertung und F\u00f6rderung des Radverkehrs verbunden. Um eine l\u00fcckenlose (und damit funktionierende) Ausweisung von Radverkehrshauptrouten zur erreichen, ist es erforderlich, im Stadtgebiet Darmstadt eine entsprechende Beschilderung (mit Anschluss an die \u00fcberregionalen Hauptradwegerouten des Landkreises Darmstadt-Dieburg) aufzustellen. Die \u00fcberregionalen Hauptradwegerouten im Landkreis Darmstadt-Dieburg sind bereits festgelegt und mit allen St\u00e4dten und Gemeinden im Landkreis abgestimmt. Der Landkreis Darmstadt-Dieburg hat die Radverkehrshauptrouten, mit Einbeziehung der vorhandenen Fernradwege (FRW) Nr. 4 und 8 sowie der Radwanderwege des Odenwaldklubs, wegweisend beschildert. Da die umliegenden Gemeinden einige Routen nachtr\u00e4glich beschildert haben, war es erforderlich, dass die Stadt die Fortf\u00fchrung dieser Routen im Stadtgebiet auch beschildert. Ebenso wurden die Hessischen Fernradwege und die nachtr\u00e4glich fertiggestellten Radwege im Stadtgebiet mit in die Routenbeschilderung einbezogen. F\u00fcr diese Erg\u00e4nzung der wegweisenden Beschilderung sind zus\u00e4tzliche Kosten in H\u00f6he von 20.000,-- Euro angefallen, die aus den verf\u00fcgbaren Mittel der Haushaltsstelle Wegweisende Beschilderung \u00fcberregionaler Radwegerouten gedeckt werden. Bei der Durchf\u00fchrung der Arbeiten hat sich herausgestellt, dass bei der Montage der Hinweisschilder bei allen Radwegerouten zus\u00e4tzliche, unvorhersehbare Arbeiten auftreten, die Mehrkosten in H\u00f6he von insgesamt 30.000,-- Euro verursachen.  Die zus\u00e4tzlichen, unvorhersehbaren Arbeiten sind: - Lieferung und Einbau von zus\u00e4tzlichen Rohrpfosten an Standorten (vorhandene Rohrpfosten, Beleuchtungsmasten) die bereits mit vorhandenen Verkehrszeichen statisch ausgelastet waren. - Lieferung und Einbau von zus\u00e4tzlichen Rohrpfosten an Standorten wo die vorgesehenen Standorte wegen Sichtbehinderung der Signalanlagen oder vorhandenen Verkehrszeichen aus Sicherheitsgr\u00fcnden nicht annehmbar waren. - \u00c4nderung des geplanten Routenverlaufs aufgrund von geplanten aber noch nicht realisierten Verkehrsf\u00fchrung im Bereich Willy-Brandt-Platz und Mathildenplatz (Route 4).      Eine Finanzierung aus der seither verwendeten Haushaltsstelle 02.6300001.960072 - Beschilderung \u00fcberregionaler Routen- ist mit den verf\u00fcgbaren Mittel nur teilweise m\u00f6glich. Die Restfinanzierung wird \u00fcber den Deckungsring 43690 sichergestellt (Haushaltsstelle 02.6300001.960 055 - Behebung der von Baumwurzeln verursachten Stra\u00dfen-                   und Gehwegsch\u00e4den 02.6300001.960090  - Aufstellung von Fahrradst\u00e4ndern im Stadtgebiet 02.6300001.960091  - Ausbau von Radwegen).  Die Ma\u00dfnahme erf\u00fcllt die Voraussetzungen f\u00fcr eine F\u00f6rderung nach FAG (ca. 60 % der f\u00f6rderf\u00e4higen Kosten von 30.000,-- Euro). Nach Beschluss des Magistrats ist der Zuschussgeber \u00fcber die Mehrkosten zu informieren, um den Zuwendungsteil f\u00fcr die Mehrkosten zu sichern. Die Ma\u00dfnahme unterliegt keiner Beitragspflicht. Darmstadt, 10.01.2006 VI-662STb906-Fr-Wg Nst. 2836   Der Dezernent II Der Dezernent VI  Wolfgang Glenz Dipl.-Ing. Dieter Wenzel B\u00fcrgermeister Stadtrat  [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2005-Mag-3%7C21001100058%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2005-Mag-3%7C21001100058%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2005-Mag-3%7C21101100063%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2005-Mag-3","number":"88","name":"Staatsdom\u00e4ne Hofmeierei , Oberfeld","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/86","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2005-Mag-3%7C21101100063%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 88","fileName":"be_21101100063_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":13966,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 20.01.2006 Dezernat III an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: Agenda-B\u00fcro    Vorlage-Nr. 2006/0065 Magistratsbeschluss-Nr. 88 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss Dezernat III Dezernat VI  OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: III            VI 23            67 Stvv Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Entwicklung der Staatsdom\u00e4ne Hofmeierei und Oberfeld  Bezug: Beschluss der StaVo vom 09.03.2004 Vorlage vom: 11.01.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: Der Bericht \u00fcber die bisherige Umsetzung des StaVo-Beschlusses vom 09.03.2004 wird zur Kenntnis genommen!  Anlagen:[MdSD3]  Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]01.02.2006 Der Magistrat nimmt von der Vorlage Kenntnis.         Bericht zur Magistratsvorlage vom 11.01.2006 Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 09.03.2004 beschlossen, der Magistrat m\u00f6ge mit dem Land Hessen dahingehend verhandeln, dass die Staatsdom\u00e4ne Hofmeierei und das Oberfeld als landwirtschaftlicher Betrieb mit Vorzeigecharakter wieder hergestellt und erhalten wird. Zur Unterst\u00fctzung dieses Anliegens ist die Wissenschaftsstadt Darmstadt Mitglied im Verein Initiative Dom\u00e4ne Oberfeld e.V. (IDO) geworden. Damit wurde gleichzeitig die Verbundenheit der Stadt mit den Zielsetzungen der Initiative Oberfeld dokumentiert (Magistratsbeschluss vom 13.10.2004). Die Verhandlungen mit dem Land Hessen, vertreten durch die Hessische Landgesellschaft (HLG) und/oder Herrn Staatssekret\u00e4r Seif vom Hess. Ministerium f\u00fcr Umwelt, l\u00e4ndlicher Raum und Verbraucherschutz (HMULV) haben nach einer ersten Kontaktaufnahme durch Stadtrat Feuchtinger unter Bezugnahme auf den verabschiedeten Fl\u00e4chennutzungsplan 2003 und den sich daraus ergebenden Konsequenzen f\u00fcr die Hofmeierei folgenden weiteren Verlauf genommen. Am 30.04.2004 erfolgte zur Sondierung eine erste gemeinsame Besprechung zwischen StR Feuchtinger mit HMULV, IDO, HLG, CDU-Fraktion, P\u00e4chter, Software AG Stiftung und Hessenwasser. Die sich daraus abzeichnenden Problemfelder erforderten die Gr\u00fcndung einer verwaltungsinternen Task-Force (TF) Oberfeld , bestehend aus H. Jens Bolze / Dez. III und H. Robert Ahrnt / Dez. VI, zur Koordinierung des Projektes Oberfeld innerhalb der Verwaltung (nach Bedarf - Belange der Planung, Wertermittlung, Fl\u00e4chennutzung, Naturschutz u.a.) und Kontaktpflege zur IDO. Diese TF hat sich im weiteren Verlauf regelm\u00e4\u00dfig mit der IDO zum Informationsaustausch, gegenseitiger Abstimmung und Vorbereitung anstehender Gespr\u00e4che mit HLG und/oder HMULV getroffen. Es erfolgte st\u00e4ndig eine fachliche Begleitung der parallel zw. IDO und HLG/HMULV laufenden Gespr\u00e4che und Verhandlungen! Am 15.09.2004 erfolgte auf der Basis des bisherigen Kenntnis- und Bearbeitungsstandes eine Kontaktaufnahme zum HMULV zwecks Unterst\u00fctzung anstehender Verhandlungen zwischen der IDO und der HLG mit erneut deutlicher Positionierung der Stadt im Sinne des StaVo-Beschlusses vom 09.03.04 In Folge wurden die ab 14.10.04 laufenden Gespr\u00e4chsrunden zw. HLG und IDO zur Wiederaufnahme bis dato eingefrorener Diskussionen begleitet und gef\u00f6rdert. Am 15.04.2005 schlie\u00dflich fand beim Forstamt Darmstadt ein Sondierungsgespr\u00e4ch zwischen IDO, HLG, Staatssekret\u00e4r Seif, StR Feuchtinger, StR Wenzel und der TF Oberfeld statt, in dem der gemeinsame Wille, dass die Staatsdom\u00e4ne Oberfeld von der IDO \u00fcbernommen werden sollte, formuliert wurde. Damit war eine gemeinsame kooperative Basis hergestellt f\u00fcr weitergehende Verhandlungen zwischen der IDO und der HLG. Gegenw\u00e4rtig scheinen die Verhandlungen zwischen den Vertragspartnern HLG und IDO soweit vorangeschritten, dass ein einvernehmliches Ergebnis erwartet werden kann. Die IDO hat den Gutachterausschuss f\u00fcr Grundst\u00fcckswerte und sonstige Wertermittlungen f\u00fcr den Bereich der Wissenschaftsstadt Darmstadt mit der Erstellung eines Bodenwertgutachtens f\u00fcr die Hofmeierei beauftragt. Dieses Gutachten soll als Grundlage f\u00fcr weitere Verhandlungen zwischen der HLG und der IDO dienen. Darmstadt, den 11.01.2006 AZ: III-561-LA21-Oberfeld NbSt: 3757 Der Dezernent III   Der Dezernent VI   Klaus Feuchtinger   Dieter Wenzel Stadtrat    Stadtrat [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2005-Mag-3%7C21101100063%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2005-Mag-3%7C21101100063%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2005-Mag-3%7C21601100080%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2005-Mag-3","number":"89","name":"Zustandserfassung der Stra\u00dfen f\u00fcr Doppik-Er\u00f6ffnungsbilanz","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/99","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2005-Mag-3%7C21601100080%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 89","fileName":"be_21601100080_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":15056,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 25.01.2006 Dezernat VI an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: Stra\u00dfenverkehrsamt    Vorlage-Nr. 2006/0081 Magistratsbeschluss-Nr. 89 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss Dezernat II Dezernat VI K\u00e4mmerei  OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: II             VI 20            66 Stvv Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Zustandserfassung der Stra\u00dfen f\u00fcr Doppik-Er\u00f6ffnungsbilanz Vorlage vom: 16.01.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: 1. Der Bericht des Stra\u00dfenverkehrsamtes wird zur Kenntnis genommen. 2. Im 1. Nachtragshaushalt 2006 wird eine neue Haushaltsstelle 01.6300 655100 - Bewertung und Zustandserfassung von Stra\u00dfen - mit einem Ansatz von 150.000,-- Euro eingerichtet. 3. Im Vorgriff auf den 1. Nachtragshaushalt d\u00fcrfen nach Magistratsbeschluss Auftr\u00e4ge vergeben werden, um die fristgerechte Bereitstellung der Daten f\u00fcr die Umstellung auf die Doppik sicherzustellen.   Anlagen:[MdSD3]  Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]01.02.2006 Der Vorlage wird zugestimmt.   Begr\u00fcndungsseite zur Magistratsvorlage vom 16.01.2006: Im Jahre 2001 wurde durch das beauftragte Ingenieurb\u00fcro Durth Roos Consulting GmbH die messtechnische Ersterfassung der Stra\u00dfenzust\u00e4nde f\u00fcr die Darmst\u00e4dter Hauptverkehrsstra\u00dfen durchgef\u00fchrt. Weiterhin wurde deren Zustand bewertet, die Ergebnisse visualisiert und in einer Priorit\u00e4tenliste dargestellt und der Erhaltungsbedarf abgesch\u00e4tzt (siehe Magistratsvorlage vom 22.05.2001 / Nr. 0424). Zustandsbewertungen der Nebenstra\u00dfen sowie der Nebenfl\u00e4chen (Geh- und Radwege, Fu\u00dfg\u00e4ngerzonen) wurden nicht beauftragt. Auf Grundlage der Zustandsbewertung der Hauptverkehrsstra\u00dfen wurde in den letzten Jahren mit der systematischen Stra\u00dfenerhaltung (Pavement-Management) nach Ma\u00dfgabe der zur Verf\u00fcgung stehenden Finanzmittel begonnen (siehe Magistratsvorlage vom 08.07.2002). Zur Einf\u00fchrung der DOPPIK im Januar 2008 wird es nun erforderlich, s\u00e4mtliche Stra\u00dfen zu inventarisieren und die entsprechenden Verm\u00f6genswerte darzustellen (Erstbewertung im Rahmen der Er\u00f6ffnungsbilanz, Anlageverm\u00f6gen). Dazu ist die Notwendigkeit einer aktuellen Zustandserfassung der Stra\u00dfen und Bewertung s\u00e4mtlicher Verkehrsfl\u00e4chen bis sp\u00e4testens Oktober 2006 als Grundlage f\u00fcr die weiteren Bearbeitungsschritte f\u00fcr die Er\u00f6ffnungsbilanz 01.01.2008 unumg\u00e4nglich. Dar\u00fcber hinaus ist die Aktualisierung der im Jahr 2001 erstmals erhobenen Zustandsdaten Auch stra\u00dfenverkehrstechnisch sinnvoll, um u. a. die Entwicklung des Stra\u00dfenzustandes \u00fcber die Zeit prognostizieren und daf\u00fcr notwendige Aufwendungen nennen bzw. vorhandene Finanzmittel zielgerichtet einsetzen zu k\u00f6nnen.  Vorgehensweise: * Messtechnische Aktualisierung der Zustandsdaten aus dem Jahre 2001 (ca. 235 Messkilometer Fahrbahnen von Hauptverkehrsstra\u00dfen).  * Messtechnische Ersterfassung des nachgeordneten Stra\u00dfennetzes (ca. 350 Messkilometer) * Bilddokumentation, Erhaltungsplanung und Erstbewertung Die o.g. Ausgaben (max. 150.000 Euro) m\u00fcssen im 1. Nachtragshaushalt 2006 kassenwirksam bereitgestellt werden. Eine fristgerechte Auftragsabwicklung (bis Herbst 2006) setzt eine Auftragsvergabe nach Magistratsbeschluss voraus (Aufgabenabwicklung: rd. 7 Monate).  Darmstadt, den 16. Januar 2006 VI-66/3.L-ha Der Dezernent II   Der Dezernent VI   Wolfgang Glenz           Dipl.-Ing. Dieter Wenzel B\u00fcrgermeister             Stadtrat [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet.   Seite 2 3 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2005-Mag-3%7C21601100080%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2005-Mag-3%7C21601100080%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2005-Mag-3%7C22701100112%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2005-Mag-3","number":"91","name":"Jagdzeughaus","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/105","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2005-Mag-3%7C22701100112%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 91","fileName":"be_22701100112_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":16282,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 30.01.2006 Dezernat I an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: Eigenbetrieb Kulturinstitute    Vorlage-Nr. 2006/0113 Magistratsbeschluss-Nr. 91 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss   OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: I             II   41            20 Stvv           23 Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Jagdzeughaus Vorlage vom: 27.01.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: Der gemeinn\u00fctzigen Stiftung Hessischer Jagdhof wird von Seiten des Eigenbetriebs Kulturinstitute ein Investitionskostenzuschuss in H\u00f6he von bis zu 400.000 Euro zur Einrichtung eines  Museums der Artenvielfalt  und einer jagdwissenschaftlichen Bibliothek im ehemaligen Jagdzeughaus und der Ausf\u00fchrung des Parkpflegewerks bewilligt. Die Finanzierung der Ma\u00dfnahme erfolgt \u00fcber die R\u00fccklagen des Eigenbetriebs Kulturinstitute.   Anlagen:[MdSD3]  Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]01.02.2006 Der Vorlage wird zugestimmt. In entsprechenden Verhandlungen soll versucht werden, dass Schulklassen das Museum kostenlos besuchen k\u00f6nnen.   Begr\u00fcndungsseite zur Magistratsvorlage vom 27.01.2006: F\u00fcr die Sanierung des Zeughauses des Jagdschlosses Kranichstein hat die Wissenschaftsstadt Darmstadt im Rahmen der Drittelfinanzierung zwischen Stiftung Hessischer J\u00e4gerhof, Land Hessen und Stadt 1.150.400 EURO bewilligt (vgl. Magistratsbeschluss vom 29.05.2002, in Durchschrift beigef\u00fcgt). Dieser Betrag ist in zwei Raten zu je 575.200 EURO im Haushalt 2003 und 2004 eingeplant worden und inzwischen abgerufen. Im Rahmen einer eingehenden Untersuchung der Bausubstanz des Zeughauses wurde durch ein Holzgutachten im Herbst 2003 festgestellt, dass die Dach- und Deckenkonstruktion weit maroder ist als bis dahin angenommen. Eine neue Kostensch\u00e4tzung auf der Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse hat einen zus\u00e4tzlichen Sanierungs- und Sicherungsbedarf von 1,2 Mio. EURO ergeben. Die Stiftung Hessischer J\u00e4gerhof hat darauf hin dass Hess. Ministerium f\u00fcr Wissenschaft und Kunst und die Stadt angeschrieben und um Pr\u00fcfung gebeten, ob die Finanzierung der Deckungsl\u00fccke durch eine Drittelung wie seither (1/3 Land Hessen, 1/3 Wissenschaftsstadt Darmstadt, 1/3 Stiftung Hessischer J\u00e4gerhof) sichergestellt werden k\u00f6nnte. Andernfalls seien die im Nutzungskonzept bereits genehmigten Teile der Sanierung - das geplante Museum der Artenvielfalt, die jagdwissenschaftliche Bibliothek sowie das Parkpflegewerk - nicht realisierbar.  Herr Staatsminister Corts hat bereits mit Schreiben vom 25. Januar 2005 der Stiftung Hess. J\u00e4gerhof weitere F\u00f6rdermittel aus dem Kulturinvestitionsprogramm des Landes Hessen in H\u00f6he von bis zu 310.057 EURO als investive Zusch\u00fcsse f\u00fcr die Haushaltsjahre 2005/2006 in Aussicht gestellt, unter der Ma\u00dfgabe, dass eine Drittelfinanzierung der anderen Zuwendungsgeber erfolgt. Eine Auszahlung erfolgt daher nicht, wenn die Gesamtfinanzierung durch die drei bisher Beteiligten nicht realisiert werden kann. Ein weiterer Betrag \u00fcber 88.576 EURO ist vom Hess. Ministerium f\u00fcr Umwelt, Landwirtschaft und Forsten ebenfalls in Aussicht gestellt worden. Damit w\u00e4ren die vom Land aufzubringenden Mittel finanziert.  Die Stiftung Hessischer J\u00e4gerhof hat bereits angek\u00fcndigt, dass sie das von ihr zu finanzierende Drittel der Mehrkosten auch aufbringen k\u00f6nnte.  Es wird daher vorgeschlagen, eine Kostenbeteiligung in H\u00f6he von bis zu 400.000 \u20ac \u00fcber die Investitionsr\u00fccklagen des Eigenbetriebs Kulturinstitute vorzunehmen. Entsprechende Haushaltsmittel stehen dort f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Investitionen zur Verf\u00fcgung. Die Betriebskommission hat in ihrer Sitzung am 26.01.2006 der Ma\u00dfnahme zugestimmt. Darmstadt, 27.01.2006   Walter Hoffmann  Wolfgang Glenz Oberb\u00fcrgermeister  B\u00fcrgermeister [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2005-Mag-3%7C22701100112%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2005-Mag-3%7C22701100112%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2005-Mag-3%7C22701100114%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2005-Mag-3","number":"92","name":"Hochzeitsturm Mathildenh\u00f6he","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/106","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2005-Mag-3%7C22701100114%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 92","fileName":"be_22701100114_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":13163,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 30.01.2006 Dezernat I an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: Eigenbetrieb Kulturinstitute    Vorlage-Nr. 2006/0115 Magistratsbeschluss-Nr. 92 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss   OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: I            II IV           VI 20           41 23           34 Stvv Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Hochzeitsturm Mathildenh\u00f6he Vorlage vom: 27.01.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: Das Anwesen  Hochzeitsturm  wird r\u00fcckwirkend zum 01.01.2006 in das Betriebsverm\u00f6gen des Eigenbetriebs Kulturinstitute \u00fcberf\u00fchrt.  Die Betriebsleitung des Eigenbetriebs Kulturinstitute hat auf der Grundlage der bisherigen Regelungen zur Nutzung der Liegenschaft die Vertragslage mit den weiteren Nutzern ( Standesamt, F\u00f6rderkreis Hochzeitsturm ) auszuarbeiten.  Anlagen:[MdSD3]  Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]01.02.2006 Der Vorlage wird zugestimmt.   Begr\u00fcndungsseite zur Magistratsvorlage vom 27.01.2006: Mit Vertrag vom 21.06.1993 (Magistratsbeschluss vom 21.07.1993, Beschluss Nr.: 0692) wurde zwischen der Stadt Darmstadt und dem Verein F\u00f6rderkreis Hochzeitsturm e.V. vereinbart, dass dem Verein R\u00e4umlichkeiten und Anlagen im Hochzeitsturm unentgeltlich zur Nutzung und Betrieb \u00fcberlassen werden.  Es handelt sich hierbei im Wesentlichen um: - den Personenaufzug - die Eingangshalle mit Technikraum - das Treppenhaus - Ebene 6 (Toilettenanlage und Putzraum) - Ebene 7 (Aussichtsplattform) - Ebene 8 (Aufzugsmaschinenraum) - das Hochzeitszimmer (wobei zum Zwecke der standesamtlichen Nutzung das Hochzeitszimmer an Trautagen dem Standesamt zur Verf\u00fcgung gestellt werden muss)  Der Hochzeitsturm ist gemeinsam mit dem Ausstellungsgeb\u00e4ude ein Bauwerk des zum Eigenbetrieb Kulturinstitut zugeh\u00f6rigen Grundst\u00fccks. W\u00e4hrend das Ausstellungsgeb\u00e4ude als Bestandteil des Betriebsverm\u00f6gens im Eigenbetrieb Kulturinstitute erfasst ist, ist der Hochzeitsturm davon ausgenommen. Betreiber und Hauptnutzer der gesamten Liegenschaft ist der Eigenbetrieb Kulturinstitute (Institut Mathildenh\u00f6he). Es wird daher vorgeschlagen, den Hochzeitsturm in das Betriebsverm\u00f6gen des Eigenbetriebs Kulturinstitute zu \u00fcberf\u00fchren. Ver\u00e4nderungen hinsichtlich der bisherigen Nutzung und \u00dcberlassung ergeben sich dadurch nicht. Die Betriebskommission hat in ihrer Sitzung am 26.01.2006 der Ma\u00dfnahme zugestimmt. Darmstadt, 27.01.2006   Walter Hoffmann  Wolfgang Glenz  Dieter Wenzel Oberb\u00fcrgermeister  B\u00fcrgermeister  Stadtrat [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2005-Mag-3%7C22701100114%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2005-Mag-3%7C22701100114%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2005-Mag-3%7C22701100115%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2005-Mag-3","number":"93","name":"Riedeselstra\u00dfe 15, 64283 Darmstadt","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/107","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2005-Mag-3%7C22701100115%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 93","fileName":"be_22701100115_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":20406,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 30.01.2006 Dezernat I an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: Eigenbetrieb Kulturinstitute    Vorlage-Nr. 2006/0116 Magistratsbeschluss-Nr. 93 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss Dezernat II Dezernat III  OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: I              II VI             41 20             40 65             Stvv 23 Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Riedeselstra\u00dfe 15, 64283 Darmstadt Vorlage vom: 27.01.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: Das Grundst\u00fcck und Geb\u00e4ude in der Riedeselstra\u00dfe 15, 64283 Darmstadt wird r\u00fcck-wirkend zum 01.01.2006 in das Betriebsverm\u00f6gen des Eigenbetriebs Kulturinstitute \u00fcberf\u00fchrt. Im Gegenzug hat der Eigenbetrieb Kulturinstitute durch Entnahme von bis zu 240.000 Euro aus der R\u00fccklage das Haus in einen bausicherheitstechnischen und nutzungsf\u00e4higen Zustand zu versetzen, der die Nutzung des Anwesens als Atelierhaus erm\u00f6glicht. Im An-schluss an die Bauma\u00dfnahme wird das Geb\u00e4ude als Atelierhaus bildenden K\u00fcnstlerinnen und K\u00fcnstler zur Verf\u00fcgung stehen. Der Eigenbetrieb Kulturinstitute hat nach erfolgtem Umbau ein Nutzungskonzept f\u00fcr das Anwesen auszuarbeiten und den st\u00e4dtischen Gremien zur Kenntnis zu geben.  Anlagen:[MdSD3]  Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]01.02.2006 Der Vorlage wird zugestimmt.  Begr\u00fcndungsseite zur Magistratsvorlage vom 27.01.2006: Gem\u00e4\u00df Beschluss des Magistrats vom 18.07.2001 (Beschluss Nr.: 0482) ist das genannte Geb\u00e4ude, nach Auszug der Alice-Eleonoren-Schule in die Zust\u00e4ndigkeit der Kulturverwaltung zu \u00fcberf\u00fchren, um dieses f\u00fcr kulturelle Zwecke zu verwenden. Der Auszug der Schule sollte dann erfolgen, wenn entsprechende Umbauarbeiten an der Kyritzschule so weit fortgeschritten sind, dass die betroffenen Schulklassen dort ihre neuen Unterrichtsr\u00e4ume beziehen k\u00f6nnen. Der Umbau an der Kyritzschule erfolgte u. a. zu diesem Zwecke. Mit Schreiben vom 01.07.2005 wurde dem Eigenbetrieb Kulturinstitute von seiten des Schulamtes mitgeteilt, dass das gesamte Geb\u00e4ude von der Alice-Eleonoren-Schule zum 01.09.2005 aufgegeben wird und einer Nutzung durch K\u00fcnstlerinnen und K\u00fcnstler zugef\u00fchrt werden kann. Es ist anzumerken, dass bereits ein kleiner Lagerraum im Erdgeschoss durch den K\u00fcnstlerrat der Kommunalen Galerie und ein Raum im Zwischengeschoss von den beiden Bundesverb\u00e4nden der bildenden K\u00fcnstlerinnen und K\u00fcnstler Hessen (Bernhard Meyer) und Darmstadt (Georg Schrabeck) als Gesch\u00e4ftsstelle gemeinsam genutzt werden. Im Obergeschoss wird derzeit auch ein seit l\u00e4ngerer Zeit freistehender Klassenraum von dem st\u00e4dtischen Mitarbeiter Christian H\u00e4ussler dazu genutzt, ein Architekturmodell (1:50) von der Liberalen Synagoge Darmstadt zu erstellen. Die anderen R\u00e4ume des Hauses stehen seit dem 01.09.2005 leer. Die Erwartungen der Darmst\u00e4dter K\u00fcnstlerinnen und K\u00fcnstler hinsichtlich der Nutzung des Geb\u00e4udes als Atelierhaus sind bekannterma\u00dfen sehr gro\u00df. Die Nachfrage nach Atelierr\u00e4umen \u00fcbersteigt die zur Verf\u00fcgung stehenden R\u00e4umlichkeiten. Ein Umstand, der durch den geplanten Abriss der K\u00fcnstlerpavillons an der Georg-B\u00fcchner-Schule weiter verst\u00e4rkt wird. Neben der Nachfrage f\u00fcr eine k\u00fcnftige Nutzung des Geb\u00e4udes als Atelierhaus ist mit entscheidend aber auch der Kostenfaktor, der aufzubringen ist, um das Haus wiederum in einen bausicherheitstechnischen und nutzungsf\u00e4higen Zustand zu versetzen. Im und am Geb\u00e4ude bestehen erhebliche Brandschutzm\u00e4ngel, die in Anbetracht der Tatsache, dass das Geb\u00e4ude nicht l\u00e4nger f\u00fcr Schulzwecke genutzt werden soll toleriert worden sind (Bestandsschutz). W\u00fcrde das Geb\u00e4ude zuk\u00fcnftig weiter als Schule genutzt werden, w\u00fcrden weitaus umfangreichere und aufw\u00e4ndigere Brandschutzma\u00dfnahmen erforderlich werden. Die Nutzung als Atelierhaus sind die die Brandschutzma\u00dfnahmen weniger umfangreich und aufw\u00e4ndig. Das Hochbau- und Maschinenamt hat f\u00fcr den Eigenbetrieb Kulturinstitute eine erste Kostensch\u00e4tzung vorgenommen. Diese betr\u00e4gt 120.000 EURO brutto zzgl. Baunebenkosten und beinhaltet: 1. Brandschutzma\u00dfnahmen - Herstellung einer Abtrennung zwischen dem Treppenhaus und den  Fluren im Erd-, Zwischen- und Obergeschoss mittels RS-T\u00fcren (rauchdicht, selbstschlie\u00dfend). Nachr\u00fcstung bzw. Ersetzen der sonstigen T\u00fcren zum Treppenhaus durch RS-T\u00fcren. - Abtrennung im Kellergeschoss zwischen Elektro- und Heizraum mittels T-30 T\u00fcr und F-90 Wand - Feuerbest\u00e4ndige Ausbildung der tragenden Eisentr\u00e4ger im Kellergeschoss  2. Sonstige baulichen Ma\u00dfnahmen - Einbau einer Teek\u00fcche in den bisherigen Abstellraum im Zwischengeschoss - Ersetzen der Elektroinstallationen im gesamten Geb\u00e4ude (die bestehenden 2-adrigen Elektroleitungen entsprechen nicht den VDE- Sicherheitsrichtlinien). - \u00dcberpr\u00fcfung und Wartung des Gas- befeuerten Heizungskessels (Baujahr ca. 1986) F\u00fcr Planungsleistungen durch einen Architekten sowie Fachingenieur Haustechnik sind zus\u00e4tzlich auf der Grundlage der o. g. Kostensch\u00e4tzung ca. 10.000 EURO zur Verf\u00fcgung zu stellen. Nicht in der Kostensch\u00e4tzung enthalten sind: - Sch\u00f6nheitsreparaturen insbesondere au\u00dfen am Geb\u00e4ude, wie Putzausbesserungen, Anstrich Fassade, Hofbefestigung etc. - Ersetzen der zur Nordseite teilweise noch vorhandenen alten Holzfenster. Auf der Stra\u00dfenseite wurden bereits vor einigen Jahren Kunststofffenster eingesetzt. - Bodenbelagsarbeiten, Ersetzen der Sanit\u00e4rinstallation - Ausbau der abgeh\u00e4ngten Decke \u00fcber dem Erdgeschoss zum Luftraum. M\u00f6glich w\u00e4ren hier Atelierr\u00e4ume mit einer lichten H\u00f6he von 5 m. Insbesondere die Fassadengestaltung (Putz und Anstrich) sowie das Ersetzen der alten Holzfenster sind auch im Hinblick auf die zentrale Lage des Hauses und die damit einhergehende Akzeptanz der B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger unabdingbar, so dass derzeit von Gesamtkosten von bis zu 240.000 EURO ausgegangen werden muss. Die Finanzierung der Ma\u00dfnahme erfolgt \u00fcber die Investitionsr\u00fccklage des Eigenbetriebs Kulturinstitute. Die Eingliederung des Geb\u00e4udes in das Betriebsverm\u00f6gen des Eigenbetriebs Kulturinstitute ist die Konsequenz. Die Verwaltung \u00fcber den Eigenbetrieb Kulturinstitute hat den positiven Nebeneffekt, dass, da auch das benachbarte Geb\u00e4ude Georg-Moller-Haus (Theater-Moller-Haus ) mit dem Betreiberverein Freie Szene Darmstadt e.V. zum Eigenbetrieb Kulturinstitute geh\u00f6rt, dadurch Synergieeffekte entstehen. U. a. in der Verwaltungsarbeit, Gr\u00fcnfl\u00e4chenpflege, Hausmeisterdienste und Regelung der bisherigen Parkplatzproblematik. Die Betriebskommission hat in ihrer Sitzung am 26.01.2006 der Ma\u00dfnahme zugestimmt. Darmstadt, 27.01.2006   Walter Hoffmann  Wolfgang Glenz  Dieter Wenzel Oberb\u00fcrgermeister  B\u00fcrgermeister  Stadtrat [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2005-Mag-3%7C22701100115%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2005-Mag-3%7C22701100115%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2005-Mag-3%7C22701100116%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2005-Mag-3","number":"94","name":"Literaturhaus","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/108","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2005-Mag-3%7C22701100116%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 94","fileName":"be_22701100116_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":12208,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 30.01.2006 Dezernat I an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: Eigenbetrieb Kulturinstitute    Vorlage-Nr. 2006/0117 Magistratsbeschluss-Nr. 94 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss   OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: I             II VI            20 41           23 Stvv Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Literaturhaus Vorlage vom: 27.01.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: Der Empfehlung der Betriebskommission zur \u00dcbernahme des Anwesens in das Betriebsverm\u00f6gen des Eigenbetriebs Kulturinstitute wird zugestimmt. Die Betriebsleitung des Eigenbetriebs Kulturinstitute wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den technischen \u00c4mtern die bestehenden baulichen M\u00e4ngel und den Renovierungsstau im und am Literaturhaus zu erfassen, sowie die Kosten f\u00fcr die Behebung zu ermitteln. F\u00fcr erforderliche Planungskosten werden bis zu 20.000 Euro aus den Investitionsr\u00fccklagen des Eigenbetriebs Kulturinstitute zur Verf\u00fcgung gestellt.  Ferner wird die Betriebsleitung beauftragt, f\u00fcr das Literaturhaus ein zukunftsorientiertes Nutzungskonzept in Kooperation mit den Nutzern auszuarbeiten und dies den st\u00e4dtischen Gremien darzulegen. Anlagen:[MdSD3]  Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]01.02.2006 Der Vorlage wird zugestimmt.   Begr\u00fcndungsseite zur Magistratsvorlage vom 27.01.2006: Das Literaturhaus ist ein Ort an dem ein Angebot f\u00fcr den Interessenten- und Leserkreis besteht, die Vielfalt der Literatur, Kunst und Kultur des In- und Auslandes, an einem gemeinsamen Ort wahrnehmen zu k\u00f6nnen. Gem\u00e4\u00df \u00a7 1 Abs. 1 der Betriebssatzung vom 19.12.1990 hat der Eigenbetrieb Kulturinstitute als Betriebszweck die F\u00f6rderung von Literatur, Theater und Musik. Eine m\u00f6gliche \u00dcberf\u00fchrung des Anwesens in das Betriebsverm\u00f6gen des Eigenbetriebs Kulturinstitute ist daher angebracht, um eine sachgerechte Zusammenfassung entsprechender kultureller Aktivit\u00e4ten vorzunehmen. Die Betriebskommission hat in ihrer Sitzung am 26.01.2006 der Ma\u00dfnahme zugestimmt und empfiehlt, das Anwesen in das Betriebsverm\u00f6gen des Eigenbetriebes Kulturinstitute zu \u00fcberf\u00fchren. Darmstadt, 27.01.2006   Walter Hoffmann  Wolfgang Glenz Dieter Wenzel Oberb\u00fcrgermeister  B\u00fcrgermeister Stadtrat [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2005-Mag-3%7C22701100116%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2005-Mag-3%7C22701100116%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2005-Mag-3%7C22501100107%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2005-Mag-3","number":"95","name":"Konzept B\u00fcrgerb\u00fcro West","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/96","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2005-Mag-3%7C22501100107%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 95","fileName":"be_22501100107_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":30789,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 25.01.2006 Dezernat    an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: Dezernat I    Vorlage-Nr. 2006/0108 Magistratsbeschluss-Nr. 95 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss Hauptamt  OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: I            II 110          101 Stvv Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Konzept B\u00fcrgerb\u00fcro West Bezug: Magistratsbeschluss vom 09.11.2005, lfd. Nr. 646 Vorlage vom: 25.01.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: Der Magistrat nimmt von dem Bericht Kenntnis.  Anlagen:[MdSD3]  Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]01.02.2006 Der Magistrat nimmt von dem Bericht Kenntnis.   Begr\u00fcndungsseite zur Magistratsvorlage vom 25.01.2006:  Konzept B\u00fcrgerb\u00fcro West Ausgangslage Darmstadt-West Kaum ein anderes Stadtgebiet ist einem so starken Wandel unterworfen, wie der Westen Darmstadts. Durch die Entwicklung des Bahnhofsviertels, die Sanierung des Postviertels und die bevorstehende Aufgabe der Kelley- Barracks, des Nathan-Hale-Depots und der Starkenburgkaserne durch die Streitkr\u00e4fte ergeben sich gro\u00dfe Gestaltungsm\u00f6glichkeiten, welche nicht zuletzt die Zusammensetzung der Bev\u00f6lkerung weiter ver\u00e4ndern werden. Der Westen Darmstadts zeichnet sich durch sehr unterschiedliche Strukturen aus. Gewachsene und homogene Wohngebiete wie Heimst\u00e4ttensiedlung, die Siedlung Tann und Waldkolonie werden durch neue Wohngebiete erg\u00e4nzt (Ernst-Ludwig-Park, Europaviertel). Dazwischen liegen gro\u00dfe Gewerbegebiete, die sich ebenfalls noch in der Entwicklung befinden, wie die Telekommcity, hochrangige Wissenschaftseinrichtungen, wie ESA-Esoc und Eumetsat sowie eine Vielzahl anderer gro\u00dfer Gewerbebetriebe.  Der Westen Darmstadts ist, wie auch in den statistischen Kurzberichten vom 3. Quartal 2005 festgestellt, der Stadtteil mit dem gr\u00f6\u00dften Einwohnerzuwachs. Hier leben zum Stichtag 30. 9. 2005 14.213 Einwohner Stadtteil  Einwohner Senioren Ausl\u00e4nder Soz. Hilfe Waldkolonie  4.095  17,2 % 15,8 % 7,1% Am S\u00fcdbahnhof 3.008  27,1 % 14,4 % 5,7 % Heimst\u00e4tte  6.312  20,4 % 6,8 % 1,2 % Am Kavalleriesand   728  18,8 % 23,3 % 6,0 % Stadt insgesamt    139.141  17,9 % 16,4 % 5,1 % Betrachtet man die Bev\u00f6lkerungsstruktur in den einzelnen statistischen Bezirken, f\u00e4llt auf, dass sie sich deutlich voneinander entscheidet.  W\u00e4hrend die Bewohner der Heimst\u00e4ttensiedlung \u00fcber Jahrzehnte gewachsene Strukturen entwickelt haben und dort ein hoher Anteil durch Eigentum an den Stadtteil gebunden ist, leben im Darmst\u00e4dter Westen auch weniger gefestigte und integrierte gesellschaftliche Gruppen. Die im Strukturatlas (Quelle 2005) enthaltene Kategorie der Wohnzufriedenheit ist ein Indikator f\u00fcr Problemzonen im Stadtteil. Dort ist erkennbar, dass die Zufriedenheit der Wohnbev\u00f6lkerung mit dem Umfeld in der Heimst\u00e4ttensiedlung am gr\u00f6\u00dften ist, da die Wohndauer \u00fcber 10 Jahre mit 48,7 % \u00fcberdurchschnittlich hoch ist (Stadt insgesamt 36,6 %). Die Ursache hierf\u00fcr ist sicherlich der hohe Anteil an Eigentum und die Entstehungsgeschichte der Siedlung, durch die eine gr\u00f6\u00dfere Identifikation vorhanden ist. Im Wohngebiet Am Kavalleriesand ist im Gegenteil dazu eine  \u00fcberdurchschnittlich hohe Wanderungsbewegung zu beobachten. Hier handelt es sich in der Hauptsache um ein Gewerbegebiet mit einem kleinen, gewachsenen Wohngebiet (Siedlung Tann). Der durchschnittliche Anteil an Senioren betr\u00e4gt in der Gesamtstadt 17,9 %. Im Einzugsgebiet des geplanten B\u00fcrgerb\u00fcros West leben \u00fcberdurchschnittlich viele Senioren, besonders Am S\u00fcdbahnhof mit 27,1 % und in der Heimst\u00e4ttensiedlung mit 20,4 %. Das ist sicherlich auch begr\u00fcndet durch die Altenheime in beiden Stadtteilen, da sich im \u00fcbrigen Stadtgebiet jedoch ebenfalls Alten- und Pflegeheime befinden, kann davon ausgegangen werden, dass der Anteil der \u00fcber 65-j\u00e4hrigen in den westlichen Stadtteilen dennoch \u00fcberdurchschnittlich hoch ist. Die demografische Zusammensetzung kann sich \u00e4ndern, wenn durch die Bebauung der Konversionsfl\u00e4chen weitere Wohnm\u00f6glichkeiten, besonders f\u00fcr junge Familien geschaffen werden k\u00f6nnen. Auch der Anteil an Sozialhilfeempf\u00e4ngern ist sehr unterschiedlich. In der Heimst\u00e4ttensiedlung ist der Anteil mit 1,2 % weit unter dem gesamtst\u00e4dtischen Durchschnitt (5,1 %) , In der Waldkolonie liegt er mit 7,1 % deutlich h\u00f6her, was durch den sozialen Brennpunkt Akazienweg erkl\u00e4rbar ist. Der Ausl\u00e4nderanteil liegt Am Kavalleriesand mit 23,8 % weit \u00fcber dem gesamtst\u00e4dtischen Durchschnitt (16,4 %), hier leben \u00fcberdurchschnittlich viele Rum\u00e4nen, was sicher auch Ursache f\u00fcr die hohe Sozialhilfedichte (6,0 %) ist.  Aus der Konzentration unterschiedlicher Bewohnerstrukturen und der zu erwartenden Bev\u00f6lkerungszunahme im Stadtteil l\u00e4sst sich zum einen der Bedarf an st\u00e4dtischen Dienstleistungen vor Ort ableiten, sowie die Notwendigkeit, die Entwicklung des Stadtteils und das Zusammenwachsen der Bewohnerschaften zu begleiten.  Abgrenzung Bezirksverwaltungen/Stadtteilb\u00fcros Bei den Bezirksverwaltungen handelt es sich um Organisationsstrukturen, die sich nach der Eingemeindung der Stadtteile Arheilgen und Eberstadt 1937 und Wixhausen 1976 mit dem Eingemeindungsvertrag ergeben haben. Die ehemalig selbst\u00e4ndigen B\u00fcrgermeistereien haben Kernaufgaben an die Stadtverwaltung Darmstadt abgegeben. Die Bezirksverwaltungen bieten B\u00fcrgermeisterei \u00e4hnliche Dienstleistungen vor Ort an. Die Stadtteilb\u00fcros Kranichstein (10.796 Einwohner) und Darmstadt-West (14.213 Einwohner) haben eine andere Funktion. Sie sollen zwar auch Dienstleistungsangebote im Stadtteil vorhalten, der Arbeitsbereich soll jedoch verst\u00e4rkt darin liegen, Frage- und Problemstellungen vor Ort rechtzeitig wahrzunehmen und sowohl in die zentrale Verwaltung als auch in die Politikfelder zu transportieren. So hat der Stadtteil Kranichstein sehr darunter gelitten, dass sich \u00fcber viele Jahre Strukturen entwickelt haben, die nur teilweise von der Verwaltung und der Politik in der umfassenden Dimension wahrgenommen wurden. Eine rechtzeitige Gegensteuerung h\u00e4tte die nun entstandenen Probleme minimieren k\u00f6nnen. Die Erfahrungen der Bezirksverwaltungen und des Stadtteilb\u00fcros Kranichstein zeigen, dass ortsnahe Angebote von der Bewohnerschaft intensiver genutzt werden als Angebote in Zentren.  Vergleich Stadtteilb\u00fcros/B\u00fcrgerb\u00fcros bundesweit Eine Internetrecherche zeigt, dass viele St\u00e4dte B\u00fcrgerb\u00fcros/Stadtteilb\u00fcros erfolgreich betreiben, die von der Bev\u00f6lkerung gut angenommen werden. Aufgrund unterschiedlicher Organisationsstrukturen ist ein direkter Vergleich kaum m\u00f6glich. Hinter dem Begriff Stadtteilb\u00fcro verbergen sich die unterschiedlichsten Konzepte. Darunter wird u. a. * Quartiersmanagement/Stadterneuerung * Soziale Stadt * Sozialberatung/allgemeiner sozialer Dienst * B\u00fcrgerservice * Tourismus * Zentrale Servicestelle im Rathaus etc. verstanden. Speyer mit ca. 50.000 Einwohnern hat 2 B\u00fcrgerb\u00fcros, die jedoch s\u00e4mtliche Angebote f\u00fcr die B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger bereithalten (33 Mitarbeiter). In den St\u00e4dten Stuttgart und Karlsruhe gibt es ebenfalls \u00e4hnliche B\u00fcrgerb\u00fcros.  B\u00fcrgerb\u00fcro West Bei der grunds\u00e4tzlichen \u00dcberlegung, kommunale Dienstleistungsangebote zu dezentralisieren, um der B\u00fcrgerschaft k\u00fcrzere Wege zu ihrer Verwaltung zu erm\u00f6glichen, ist das B\u00fcrgerb\u00fcro West ein wichtiger Schritt. Die Lage des B\u00fcrgerb\u00fcros am Straubplatz zwischen Einzelhandelsgesch\u00e4ften garantiert eine gute Erreichbarkeit und ist von den B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrgern sofort wahrnehmbar. Die ebenerdige Lage und Gr\u00f6\u00dfe ist f\u00fcr das B\u00fcrgerb\u00fcro ideal und erlaubt es, die Arbeitspl\u00e4tze multifunktional zu nutzen. Der Mietvertrag f\u00fcr dieses Objekt wird auf f\u00fcnf Jahre ausgelegt, in dieser Zeit sollen die Angebote des B\u00fcrgerb\u00fcros durch eine geregelte Erfassung der Bedarfe und T\u00e4tigkeiten auf den Stadtteil zugeschnitten werden.  Das B\u00fcrgerb\u00fcro soll serviceorientiert und b\u00fcrgernah st\u00e4dtische Dienstleistungen aus den Bereichen Meldewesen, Ordnungsamt und Versicherungsamt anbieten.  Neben dem B\u00fcrgerservice wird angestrebt, die Neub\u00fcrger m\u00f6glichst schnell mit den gegebenen Strukturen zu verkn\u00fcpfen und ein Netzwerk mit Einrichtungen vor Ort aufzubauen. Durch die Kontaktpflege mit der B\u00fcrgerschaft, der Wirtschaft, den Vereinen und sonstigen Einrichtungen wird sichergestellt, dass die Identifikation im Wohnumfeld gest\u00e4rkt wird und Fehlentwicklungen im Stadtteil aufgefangen werden. M\u00f6gliche Defizite k\u00f6nnen rechtzeitig in entsprechende Handlungsfelder der Verwaltung und Politik transportiert werden.     Raumbedarf 1 B\u00fcroraum f\u00fcr Leitung des Stadtteilzentrums 1 B\u00fcroraum f\u00fcr Einwohnermeldeamt/ev. Sozialverwaltung 1 B\u00fcroraum f\u00fcr Ordnungsamt/Versicherungsamt 1 B\u00fcroraum f\u00fcr Stadtteilpolizist 1 Besprechungszimmer 1 Wartezimmer Toiletten, Teek\u00fcche  Personalbedarf F\u00fcr den Aufbau des B\u00fcrgerb\u00fcros sind keine Stellenbesetzungen notwendig. Die Leitung des B\u00fcrgerb\u00fcros wird Frau Herbst \u00fcbernehmen. Die jeweiligen Fach\u00e4mter (Ordnungsamt, Einwohnermeldeamt, Versicherungsamt) entsenden Personal stundenweise aus dem Bestand, die Mitarbeiter m\u00fcssen hier nur entsprechende Arbeitsbereiche vorfinden, wo sie ihre jeweiligen Aufgaben erledigen k\u00f6nnen. Hinzu kommen Sprechstunden des Stadteilpolizisten (2 mal w\u00f6chentlich)  Aufgaben Leitung des B\u00fcrgerb\u00fcros * allgemeine B\u00fcrgerberatung * Informationen und Vermittlung \u00fcber und zu allen anderen \u00c4mtern der Stadtverwaltung, * Frage- und Problemstellungen vor Ort rechtzeitig wahrzunehmen, aufzunehmen und in die zentrale Verwaltung transportieren. * Zusammenarbeit mit den st\u00e4dtischen \u00c4mtern * Vorabinformation und Beratung der Dezernenten zu sich aufbauenden Konfliktpotentialen * Entgegennahme von Antr\u00e4gen und Schriftverkehr f\u00fcr andere \u00c4mter * Vermittlung bei Missverst\u00e4ndnissen und Konflikten. * Planung und Mitwirkung bei der Schaffung neuer bedarfsgerechter Stadtteilangebote und Dienstleistungen * Kooperation mit allen Einrichtungen und Institutionen, Wirtschaft, Vereinen, Kirchengemeinden etc. * Anlaufstelle f\u00fcr alle stadtteilans\u00e4ssigen Vereine und Organisationen * Mitwirkung bei der \u00d6ffentlichkeitsarbeit in den Stadtteilen * Mitwirkung bei der Durchf\u00fchrung von gesellschaftlichen und kulturellen Veranstaltungen verschiedenster Art     Ordnungs- und Vollzugsdienstes * Beratung durch Ordnungs- und Vollzugsdienst * \u00dcberwachung des ruhenden Verkehrs * Zusammenarbeit mit dem Stadtteilpolizisten * Allgemeine Sicherheits- und Ordnungsdienstliche Angelegenheiten  Amt f\u00fcr Einwohnerwesen (stundenweise) * Reisep\u00e4sse, Personalausweise, Kinderausweise * An- Um- und Abmeldungen * Ausk\u00fcnfte aus dem Melderegister * F\u00fchrungszeugnisse beantragen * Lohnsteuerkarten * \u00c4nderungen von Kfz-Scheinen * Beglaubigungen  Versicherungsamt (stundenweise) * Ausk\u00fcnfte in allen Fragen der Renten- und Sozialversicherung * Ausk\u00fcnfte \u00fcber das Altersteilzeitgesetz * Beglaubigungen f\u00fcr die Rentenversicherung * Ausstellung von Lebensbescheinigungen  \u00d6ffnungszeiten im B\u00fcrgerb\u00fcro Montag - Freitags   08.00 Uhr - 12.00 Uhr Montag und Mittwoch  13.30 Uhr - 16.00 Uhr Dienstag   13.30 Uhr - 18.00 Uhr  zus\u00e4tzlich soll flexibel auf Bed\u00fcrfnisse der B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger eingegangen werden.  Angebote und Sprechzeiten in weiteren Stadtteilen Zun\u00e4chst wird das B\u00fcrgerb\u00fcro Heimst\u00e4ttensiedlung aufgebaut. F\u00fcr die Zukunft ist geplant, Sprechzeiten in der Waldkolonie anzubieten. Details hierzu werden noch definiert und vorgetragen.  Zeitplan der Umsetzung  Einrichtung und Umbauma\u00dfnahmen des B\u00fcrgerb\u00fcros bis Ende M\u00e4rz 2006 Er\u00f6ffnung 1. 4. 2006.   Kosten Neben den einmaligen Umbau- und Einrichtungskosteskosten von 73.310 Euro fallen regelm\u00e4\u00dfig Mietkosten (incl. Nebenkosten)von monatlich 1.470 Euro sowie die Kosten des laufenden Betriebes an (j\u00e4hrlich 12.540 Euro). Die Personalkosten werden sich durch den Betrieb des Stadtteilb\u00fcros nicht erh\u00f6hen, da nicht an Einsatz weiteren Personals gedacht ist, f\u00fcr den entsprechend dem Stellenplan technische Voraussetzungen gekn\u00fcpft w\u00e4ren.  Evaluation  Es besteht die Absicht, \u00fcber ein regelm\u00e4\u00dfiges Berichtswesen an den Dezernenten die Bedarfsstruktur zu beobachten, um dieses Projekt zu best\u00e4tigen.  Standortalternativen Das st\u00e4dtische Haus Heimst\u00e4ttenweg 100 (Vereinsgemeinschaft) scheidet aufgrund seiner baulichen Voraussetzungen sowie auch der st\u00e4ndigen Nutzung der R\u00e4ume durch Vereine aus. Bei den Erst\u00fcberlegungen zur Einrichtung eines Stadtteilb\u00fcros f\u00fcr Darmstadt-West mit der ersten Priorit\u00e4t Heimst\u00e4ttensiedlung war selbstverst\u00e4ndlich das VGH-Heim, weil es sich um eine st\u00e4dtische Immobilie handelt, in die \u00dcberlegungen einbezogen. Die dort untergebrachten Vereine und Einrichtungen haben bei der Ortsbegehung eindrucksvoll dargelegt, dass das VGH-Heim eine derart hohe Nutzungsfrequenz hat, dass das zus\u00e4tzliche Unterbringen des B\u00fcrgerb\u00fcros nicht m\u00f6glich ist. Ein Tausch mit den Vereinen kommt nicht infrage, da die Erdgeschossr\u00e4ume von einer Gruppe behinderter Kinder genutzt wird und das B\u00fcro des Siedlerbundes in erster Linie alte Menschen aufsuchen, denen die Nutzung der steilen Treppe in den ersten Stock nicht zuzumuten ist.  Auch ein Raumangebot der Matth\u00e4usgemeinde ist gr\u00fcndlich gepr\u00fcft worden, musste jedoch leider abgelehnt werden, da der Raumzuschnitt nicht f\u00fcr die Einrichtung des B\u00fcrgerb\u00fcros geeignet war. Die Aufgabe eines Bekleidungsgesch\u00e4ftes mitten im Zentrum der Siedlung war von daher eine ideale Situation, die \u00dcberlegung der Einrichtung eines Stadtteilb\u00fcros umzusetzen.  Darmstadt, 25.01.2006    Walter Hoffmann Oberb\u00fcrgermeister [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2005-Mag-3%7C22501100107%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2005-Mag-3%7C22501100107%7C1"}}],"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2005-Mag-2","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Meeting","name":"3. 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Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: II            20 Stvv Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: 2. Nachtragssatzung 2005 und 2. Nachtragshaushaltsplan 2005 hier: Genehmigung der Aufsichtsbeh\u00f6rde Vorlage vom: 12.01.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: 1. Von der beiliegenden Verf\u00fcgung des Regierungspr\u00e4sidiums Darmstadt vom 10. Januar 2006 zur 2. Nachtragssatzung 2005 und zum 2. Nachtragshaushaltsplan 2005 der Wissenschaftsstadt Darmstadt wird Kenntnis genommen. 2. Diese Vorlage wird der Stadtverordnetenversammlung zusammen mit der Verf\u00fcgung des Regierungspr\u00e4sidiums vom 10. Januar 2006 gem\u00e4\u00df \u00a7 50 Abs. 3 HGO zur Kenntnisnahme vorgelegt.  Anlagen:[MdSD3]  Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]25.01.2006 Der Magistrat nimmt von der Verf\u00fcgung Kenntnis.  Begr\u00fcndungsseite zur Magistratsvorlage vom 12.01.2006 Mit Verf\u00fcgung vom 10. Januar 2006 hat das Regierungspr\u00e4sidium Darmstadt als Aufsichtsbeh\u00f6rde die 2. Nachtragssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt f\u00fcr das Haushaltsjahr 2005 ohne weitere, \u00fcber die Verf\u00fcgung vom 28.04.2005 hinaus-gehende, Auflagen genehmigt. Diese beh\u00e4lt sich das Regierungspr\u00e4sidium allerdings f\u00fcr das anstehende Genehmigungsverfahren f\u00fcr den 2. Teil des Doppelhaushaltes 2005/2006 ausdr\u00fccklich vor.  In der Anlage ist die Genehmigung sowie die Begleitverf\u00fcgung zur Genehmigung f\u00fcr die 2. Nachtragssatzung 2005 beigef\u00fcgt.  Trotz der Reduzierung des Fehlbetrages von 15,6 Mio. ??um 8,3 Mio. ??auf 7,3 Mio. ? weist das Regierungpr\u00e4sidium nochmals auf die weiterhin sehr prek\u00e4re Haushaltslage, insbesondere vor dem Hintergrund der aufgelaufenen Altdefizite und der in der Finanzplanung prognostizierten weiteren Unterdeckungen, hin. Eine intensive Ausgaben- und Aufgabenkritik mit dem Ziel von Kostensenkungen werden als weiterhin unabdingbar gesehen. Die beschlossenen Ma\u00dfnahmen zur Reduzierung der Personalkosten werden ausdr\u00fccklich begr\u00fc\u00dft.  Anlage: Genehmigung des Regierungspr\u00e4sidiums mit Begleitverf\u00fcgung Darmstadt, den 12. Januar 2006 Der Dezernent II   Wolfgang Glenz B\u00fcrgermeister [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2005-Mag-2%7C21101100066%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2005-Mag-2%7C21101100066%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2005-Mag-2%7C21601100082%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2005-Mag-2","number":"63","name":"\u00dcbertragung von Haushaltsmitteln aus der Haushaltsstelle 02.4605001.965400 'Verlegung des Bolzplatzes Ludwig-Quessel-Weg auf das Gel\u00e4nde der Ludwig-Schwamb-Schule' in das Haushaltsjahr 2006 und Umwidmung der Mittel als Investitionszuschuss zur 'Verbesserung des Schulhofs der Ludwig-Schwamb-Schule'","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/71","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2005-Mag-2%7C21601100082%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 63","fileName":"be_21601100082_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":15180,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 19.01.2006 Dezernat V an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: Schulamt    Vorlage-Nr. 2006/0082  Magistratsbeschluss-Nr. 63 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss Dezernat II Dezernat III Gr\u00fcnfl\u00e4chen- und Umweltamt K\u00e4mmerei  OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: II            III V            20 40           67 Stvv Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: \u00dcbertragung von Haushaltsmitteln aus der Haushaltsstelle 02.4605001.965400 Verlegung des Bolzplatzes Ludwig-Quessel-Weg auf das Gel\u00e4nde der Ludwig-Schwamb-Schule in das Haushaltsjahr 2006 und Umwidmung der Mittel als Investitionszuschuss zur Verbesserung des Schulhofs der Ludwig-Schwamb-Schule  Vorlage vom: 27.12.2005 Beschlussvorschlag[MdSD2]: 1. Der Magistrat nimmt den Bericht zur Kenntnis und stimmt der \u00dcbertragung der Restmittel aus der Haushaltsstelle 02.4604001.965400 Verlegung des Bolzplatzes Ludwig Quessel-Weg auf das Gel\u00e4nde der Ludwig-Schwamb-Schule in das Haushaltsjahr 2006 zu. 2. Die zu \u00fcbertragenden Mittel in H\u00f6he von 11.647,90 Euro werden umgewidmet und unter der Haushaltsstelle 02.2110001.988001 als zweckgebundener Investitionszuschuss zur Verbesserung des Schulhofs der Ludwig-Schwamb-Schule dem F\u00f6rderverein der Ludwig-Schwamb-Schule zur Verf\u00fcgung gestellt. Anlagen:[MdSD3]  Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]25.01.2006 Der Vorlage wird zugestimmt.     Begr\u00fcndungsseite zur Magistratsvorlage vom 27.12.05  Im Rahmen einer \u00c4nderung des Bebauungsplanes und damit verbundenen Umwidmung einer Bolzplatzfl\u00e4che im Ludwig-Quessel-Weg zur Wohnbaufl\u00e4che wurden Haushaltsmittel zur Umgestaltung einer Teilfl\u00e4che des Schulhofes = Sportgel\u00e4ndefl\u00e4che der M\u00fchltalschule und Ludwig-Schwamb-Schule als neuen Bolzplatz f\u00fcr den Stadtteil zur Verf\u00fcgung gestellt (MV 0440 vom 20.06.2001).  Nach Abschluss dieser Ma\u00dfnahme sind noch Restmittel in H\u00f6he von 11.647,90 Euro verblieben, die nun auf das Haushaltsjahr 2006 \u00fcbertragen und zweckgebunden f\u00fcr die weitere Ausgestaltung des Schulhofes der Ludwig-Schwamb-Schule Verwendung finden sollen. Bereits im Fr\u00fchjahr 2004 haben der F\u00f6rderverein, der Elternbeirat und die Schulleitung der Ludwig-Schwamb-Schule in eigener Regie und auf eigene Kosten mit der Umgestaltung des Schulhofes und der Wertverbesserung des verbleibenden Au\u00dfengel\u00e4ndes der Schule begonnen. Inhalt dieser Ma\u00dfnahmen waren insbesondere gro\u00dffl\u00e4chige Asphalt-Entsiegelung, Gel\u00e4ndemodulierung, Neubepflanzungen sowie die Errichtung einer Kletterlandschaft. Unterst\u00fctzt wurde diese Elterninitiative durch Sponsorengelder und Mittel des AGENDA-B\u00fcros-  Die geplante Gesamtgestaltung wurde aus finanziellen und organisatorischen Gr\u00fcnden in stufenweise Bauabschnitte unterteilt. Ein weiterer Bauabschnitt ist f\u00fcr das Fr\u00fchjahr 2006 geplant. Hierf\u00fcr wurden Baukosten in H\u00f6he von rd. 12.000,- Euro veranschlagt. Da die Schulgemeinden der M\u00fchltalschule und der Ludwig-Schwamb-Schule Teile ihres Schulgel\u00e4ndes f\u00fcr die Einrichtung des neuen Bolzplatzes f\u00fcr den Stadtteil zur Verf\u00fcgung gestellt haben, ist es naheliegend und in der Gesamtbetrachtung effektiv, dass die aus dieser Ma\u00dfnahme verbliebenen Haushaltsmittel inhaltlich zweckgebunden f\u00fcr die Gestaltung des restlichen Schulhofes Verwendung finden sollen. Es wird daher vorgeschlagen, die zu \u00fcbertragenden Restmittel in H\u00f6he von 11.647,90 Euro umzuwidmen und dem F\u00f6rderverein der Ludwig-Schwamb-Schule als zweckgebundenen Investitionskostenzuschuss auszuzahlen. Vor Umsetzung der geplanten Ma\u00dfnahmen ist eine erneute fachliche Beratung durch das st\u00e4dtische Gr\u00fcnfl\u00e4chenamt einzuholen. Die aus der Beratung resultierenden Empfehlungen sind seitens des F\u00f6rdervereines bei der Umsetzung einzuhalten. Darmstadt, 27. Dezember 2005 40 Plr. - La -   Dezernat II  Dezernat III  Dezernat V   Wolfgang Glenz  Klaus Feuchtinger  Daniela Wagner B\u00fcrgermeister  Stadtrat  Stadtr\u00e4tin [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2005-Mag-2%7C21601100082%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2005-Mag-2%7C21601100082%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2005-Mag-2%7C21101100061%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2005-Mag-2","number":"68","name":"\u00dcbernahme einer Ausfallb\u00fcrgschaft","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/43","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2005-Mag-2%7C21101100061%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 68","fileName":"be_21101100061_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":14593,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 16.01.2006 Dezernat II an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: K\u00e4mmerei    Vorlage-Nr. 2006/0063 Magistratsbeschluss-Nr. 68 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss   OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: II           20 Stvv Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: \u00dcbernahme einer Ausfallb\u00fcrgschaft zu Gunsten der Stadt- und Kreis-Sparkasse Darmstadt \u00fcber 64.150 Euro  Vorlage vom: 11.01.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: Die Wissenschaftsstadt Darmstadt \u00fcbernimmt die Ausfallb\u00fcrgschaft \u00fcber 64.150 Euro zur R\u00fcckversicherung der Stadt- und Kreis-Sparkasse Darmstadt zu Gunsten der Deutsche Museums-Eisenbahn GmbH.  Anlagen:[MdSD3]  Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]25.01.2006 Der Vorlage wird zugestimmt.  Begr\u00fcndungsseite zur Magistratsvorlage vom 11.01.2006  Begr\u00fcndung: Die Deutsche Museums-Eisenbahn GmbH hat zur Erhaltung der Infrastruktur des Bahnhofes Darmstadt-Kranichstein unbefristet Gleise von der DB Netz AG mit Infrastrukturanschlussvertrag vom 13. Juli 2004 angemietet. Da sich in Darmstadt-Kranichstein eine Laderampe befindet, hat sich der Landesbetrieb Hessen-Forst mit der Bitte um Pr\u00fcfung, ob Holzverladung und Versand m\u00f6glich seien, an die GmbH gewandt. Die Pr\u00fcfung ergab, dass die Nutzung zur Holzverladung nur m\u00f6glich ist, wenn das Gleis und die Rampe instand gesetzt werden. Die M\u00f6glichkeit, die Holztransporte direkt aus dem Wald auf die Schiene zu verfrachten, f\u00fchrt zu einer Stra\u00dfenentlastung von LKW-Fahrten zuz\u00fcglich Leerfahrten, da Fahrten \u00fcber \u00f6ffentliche Stra\u00dfen entfallen. Die Laderampe ist direkt \u00fcber Forststra\u00dfen erreichbar. Bisher fielen LKW-Fahrten aus den \u00f6stlich von Darmstadt gelegenen Waldgebieten an, in die westlich der Stadt Darmstadt im Hauptbahnhof gelegene Laderampe oder zum Rheinhafen Gernsheim. Der Wegfall der schweren Holz-LKW durch den sensiblen Innenstadtbereich ist eine erheblich nachhaltige Verbesserung der Verkehrssituation in Darmstadt (auch vor dem Hintergrund der aktuellen Feinstaub-Diskussion). Durch die Verk\u00fcrzung der Transporte werden in der Anfangsphase j\u00e4hrlich ca. 12.000 LKW-km erspart. Die Gesamtausgaben f\u00fcr die Instandsetzung belaufen sich auf 85.536 Euro. Von dem Hessischen Landesamt f\u00fcr Stra\u00dfen- und Verkehrswesen liegt mit Datum vom 09. November 2005 ein Zuwendungsbescheid \u00fcber 75 % (= 64.150 Euro) der Ausgaben vor. Die Zuwendung ist zweckgebunden und bestimmt f\u00fcr das Vorhaben Sanierung einer Holzverladerampe inkl. Gleisanlage im Rbf Darmstadt-Kranichstein . Das Land fordert zur Absicherung, dass die Ma\u00dfnahme durchgef\u00fchrt wird, eine B\u00fcrgschaft von der Stadt- und Kreis-Sparkasse Darmstadt, die mit Datum 19. Dezember 2005 ausgefertigt ist. Die B\u00fcrgschaft hat eine Laufzeit bis zum 29. Februar 2008. Die Stadt- und Kreis-Sparkasse Darmstadt wiederum w\u00fcnscht zur R\u00fcckversicherung eine B\u00fcrgschaft der Stadt Darmstadt. Der Restbetrag der Gesamtausgaben wird aus Eigenmitteln der Deutsche Museums-Eisenbahn GmbH finanziert. Nach Abschluss der Ma\u00dfnahme werden durch Mieteinnahmen Eink\u00fcnfte erzielt, die in Verbindung mit Rangierauftr\u00e4gen erwarten lassen, dass sich das Vorhaben nach ca. drei Jahren selbst tragen wird. Gleichzeitig erwartet die Deutsche Museums-Eisenbahn GmbH Steigerungen der Transportmengen und einen erh\u00f6hten Anfall von daraus resultierenden Rangierarbeiten, so dass au\u00dferdem die Aussicht besteht, zwei neue Arbeitspl\u00e4tze (Lokomotivf\u00fchrer und Rangierer) zu schaffen. Die Stadt Darmstadt unterst\u00fctzt mit der B\u00fcrgschaft das Vorhaben der Deutsche Museums-Eisenbahn GmbH. Der Dezernent II   Wolfgang Glenz B\u00fcrgermeister [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. 2\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2005-Mag-2%7C21101100061%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2005-Mag-2%7C21101100061%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2005-Mag-2%7C21701100083%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2005-Mag-2","number":"71","name":"Schulentwicklungsplan Darmstadt 05/06 - 09/10\r\nTeilplan: Sek. I - Schulen\r\nZusammenfassung","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/72","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2005-Mag-2%7C21701100083%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 71","fileName":"be_21701100083_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":20979,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 19.01.2006 Dezernat V an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: Schulamt    Vorlage-Nr. 2006/0091  Magistratsbeschluss-Nr. 71 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss Dezernat V  OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: V             40 Stvv Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Schulentwicklungsplan Darmstadt 05/06 - 09/10 Teilplan: Sek. I - Schulen Zusammenfassung  Vorlage vom: 17.01.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: 1. Nach Vorlage des Dezernentenentwurfes (Vorlagen-Nr. 573) zur Fortschreibung des Schulentwicklungsplans / Teilplan vom 21.09.2005 (B) wird nun eine Zusammenfassung zur Schulentwicklung der Sek. I-Schulen in Darmstadt zur Beschlussfassung vorgelegt (siehe Anlage). 2. Das Schreiben des Hess. Kultusministeriums vom 27.12.2005 bez\u00fcglich der Diesterwegschule - Realschule (keine neuzubildenden Klassen zum Schuljahr 2006/07) wird zur Kenntnis genommen (siehe Anlage). 3. Die Stadt Darmstadt will den Schulstandort Diesterwegschule nicht aufgeben. - Der Schulstandort Diesterwegschule soll als Realschule mit besonderen Bildungsangeboten zum Bestandteil des Bildungszentrums Schulinsel entwickelt werden. - Allerdings soll die Grundschule an der Diesterwegschule ab Schuljahr 2006/07 auslaufen. Neue Schulbezirke werden die Verteilung regeln. - Die auslaufenden Grundschul-, Hauptschul- und Realschulklassen verbleiben im Schulgeb\u00e4ude. - Schulraumkapazit\u00e4ten der Grundschule, die nicht mehr ben\u00f6tigt werden, sollen im Schulraumbedarf der beiden Gymnasien auf der Schulinsel aufgehen. Dies er\u00f6ffnet die M\u00f6glichkeit beide Gymnasien als ganzt\u00e4gig arbeitende Schulen einzurichten.  Die Aufnahmekapazit\u00e4t beider Gymnasien soll dadurch nicht erweitert werden. 4. Die Stadt Darmstadt stellt auf der Grundlage der Beschl\u00fcsse der Schulgemeinde und im Kontext mit dem Schulentwicklungsplan erneut den Antrag an das Kultusministerium zur Umwandlung der Stadtteilschule Arheilgen in eine Integrierte Gesamtschule.  Anlagen:[MdSD3] Schreiben KuMi 27.12.05 Diesterwegschule SEP 05-06 bis 09-10 Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]25.01.2006 Der Vorlage wird zugestimmt. ( Auf Seite 4 der Begr\u00fcndung, 3. Absatz hei\u00dft es anstatt Sonderschulen  F\u00f6rderschulen Seite 5 SEP 05/06-09/10; 4. Absatz: anstatt 143 Schulen - 143 Sch\u00fcler; Seite 6 1. Absatz:  Mit dem Schulangebot ....  Seite 9 Pkt. 3, 3. Absatz  in den 5. Klassen ....  Seite 9 Pkt 4., 1. Absatz:  erfasst  Seite-10 Pkt 6  .... sind Auswirkungen auf Sch\u00fclerjahrg\u00e4nge zu erwarten )...                           Begr\u00fcndungsseite zur Magistratsvorlage vom 19.01.2006  Mit Vorlage vom 21.09.2005 wurde dem Dezernentenentwurf zur Fortschreibung des Schulentwicklungsplans der Wissenschaftsstadt Darmstadt, allgemeinbildende Schulen (ohne Berufsschulen), Teilplan 1 und 2, Entwurfsstadium/Teilplan im Magistrat zugestimmt. Anlass war die Mitteilung des Ministeriums, dass an drei Schulen (Diesterwegschule, Gutenbergschule, Stadtteilschule Arheilgen) zeitweise die Klassenfrequenzen nicht mehr die Kriterien des Gesetzes zur Qualit\u00e4tssicherung in hessischen Schulen erf\u00fcllen und der Schultr\u00e4ger aufgefordert wurde einen Schulentwicklungsplan vorzulegen. Zur Fristenwahrung wurde die Entwurfsfassung direkt nach Beschlussfassung dem Hessischen Kultusministerium zur Kenntnis und Genehmigung weitergeleitet. Das st\u00e4dtische Schulamt wurde beauftragt, die unbeschriebenen Aspekte zu erg\u00e4nzen, zu planen und einzuarbeiten. Der Stadtverordnetenversammlung wurde der Dezernentenentwurf nicht vorgelegt. Ziel war, die abschlie\u00dfende Entwurfsfassung zur parlamentarischen Beschlussfassung zu bringen. Mit Schreiben vom 14.10.2005 teilte das Kultusministerium mit, dass ein Zustimmungsverfahren ... erst nach Vorliegen des von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Schulentwicklungsplans eingeleitet und ein Erlass erst nach Abschluss von Pr\u00fcfungs- und Beteiligungen auslaufen kann.  Wegen der Erkrankung der Planungsreferentin im Schulamt wurde nach monatelanger Intervention in Abstimmung mit dem Oberb\u00fcrgermeister am 10.11.2005 der Planungsreferent im Dez. I, Rolf Gerner, mit der Weiterbearbeitung des Schulentwicklungsplanes beauftragt. In k\u00fcrzester Zeit sollte eine beschlussf\u00e4hige Planungsvorlage erarbeitet werden, die genehmigungsf\u00e4hige Aussagen zu den Problembereichen in der Sekundarstufe I (Klasse 5 - 10) der Schullandschaft Darmstadt entwickeln sollte. Dazu wurden vom Hessischen Kultusministerium vor allem die Analyse der Anmeldezahlen auf weiterf\u00fchrende Schulen verlangt. Am 27. Dezember 2005 (Eingang Dezernat V 28.12.2005) teilte das Ministerium mit, dass lediglich die Klassenfrequenzen an der Diesterwegschule nicht mehr die Kriterien des Gesetzes zur Qualit\u00e4tssicherung in hessischen Schulen erf\u00fcllen. Erst nach aktualisierter Auswertung der Sch\u00fclerzahlen und Anmeldezahlen auch f\u00fcr das laufende Schuljahr 05/06 kann nun der wichtigste Teilplan des Schulentwicklungsplans vorgelegt werden. Er behandelt die von der Wissenschaftsstadt geplante Weiterentwicklung der Schulen im Sek. I - Bereich mit einer Aussage zur Grundschule der Diesterwegschule.    Hier werden die Schulen behandelt, f\u00fcr die Planungsaussagen f\u00fcr die kommenden Schuljahre und die Weiterentwicklung der Schullandschaft unbedingt erforderlich sind. Im Gesamtplanwerk zur Schulentwicklung 2005/06 - 2009/10 stellt er das   Kapitel A  Teilplan Sek. I - Schulen, Zusammenfassung dar. Als Kapitel B liegt der Dezernentenentwurf vom 21.09.2005 bereit, der im Magistrat bereits behandelt wurde. Er wird jeder Fraktion zur Verf\u00fcgung gestellt.  Er enth\u00e4lt weitere Ausf\u00fchrungen zu Grundschulen, Sonderschulen und der gymnasialen Oberstufe in Form einer Bestandsaufnahme, eines Gutachtens, einer Beschreibung und beinhaltet ebenso die umfangreichen Aussagen zum Schulbau und zum Ausbau der Familienfreundlichen Schule . Auftragsgem\u00e4\u00df wird dieser Teil im Anschluss einer weiteren Bearbeitung unterzogen. Kapitel C wird derzeit als Datenband zusammengestellt und das umfangreiche Zahlenwerk zu Sch\u00fclerzahlen, Anmeldezahlen, Prognosen beinhalten. Mit den vorliegenden Planungsaussagen will die Stadt Darmstadt nach umfassender Reflektion der Schule im Wandel bildungspolitisch dem Anspruch als Bildungs- und Schulstadt f\u00fcr Stadt- und Region Rechnung tragen. Darmstadt, den 19.01.2006 Dezernat V i. V.   Klaus Feuchtinger Stadtrat   Anlagen  [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2005-Mag-2%7C21701100083%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2005-Mag-2%7C21701100083%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2005-Mag-2%7C21901100093%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2005-Mag-2","number":"72","name":"Neustrukturierung des Stadtmarketings","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/84","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2005-Mag-2%7C21901100093%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 72","fileName":"be_21901100093_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":11220,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 19.01.2006 Dezernat I an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: Amt f\u00fcr Wirtschaft und Stadtentwicklung    Vorlage-Nr. 2006/0094 Magistratsbeschluss-Nr. 72 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss Hauptamt Rechtsamt  OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: I         15 Stvv Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Neustrukturierung des Stadtmarketings Vorlage vom: 19.01.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: Der Magistrat stimmt zu, die Neustrukturierung des Stadtmarketings auf Basis der in der Magistratssitzung vom 18.01.06. vorgestellten Rahmenbedingungen und Grundkonzepte weiterzuentwickeln.   Anlagen:[MdSD3]  Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]25.01.2006 Der Vorlage wird zugestimmt.   Begr\u00fcndung zur Magistratsvorlage vom 19.01.06: Das Rahmenkonzept zur Neustrukturierung des Stadtmarketings wurde in der Magistratssitzung vom 18.01.06 vorgestellt, erl\u00e4utert und ausf\u00fchrlich er\u00f6rtert. Der Magistrat hat zugestimmt, die Neustrukturierung weiter voranzutreiben. Der Unterzeichner hat daher am 18.01.06 auch den Gesamtvorstand von ProRegio von der beabsichtigten Vorgehensweise in Kenntnis gesetzt und in seine \u00dcberlegungen einbezogen. Der Gesamtvorstand hat gegen\u00fcber dem Verfahren keine Bedenken ge\u00e4u\u00dfert. Damit ist das Grundkonzept entscheidungsreif. Zu weiteren, sich daraus ergebenden Schritten werden dem Magistrat jeweils gesonderte Vorlagen zugehen.   Darmstadt, den 19.01.06 15 kol Dezernat I   Oberb\u00fcrgermeister Walter Hoffmann [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2005-Mag-2%7C21901100093%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2005-Mag-2%7C21901100093%7C1"}}],"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2005-Mag-1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Meeting","name":"2. 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Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: III             VI 23            67 Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: F\u00e4llung von B\u00e4umen auf dem Grundst\u00fcck Karlstra\u00dfe / Ecke Goethestra\u00dfe Vorlage vom: 10.01.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: Im Nachgang zur Vorlage Nr. 709/2005 des Stra\u00dfenverkehrsamtes und des Liegenschaftsamtes, der mit Beschluss des Magistrats vom 23. November 2005, des Ausschusses f\u00fcr Liegenschaften und Wirtschaftsf\u00f6rderung vom 8. Dezember 2005 und der Stadtverordnetenversammlung vom 8. Dezember 2005 zugestimmt wurde, ist f\u00fcr die Realisierung des Bauvorhabens der Schader-Stiftung die F\u00e4llung von 5 B\u00e4umen (Spitzahorn) auf der zum Verkauf anstehenden Fl\u00e4che von ca. 666 m\u00b2 aus den st\u00e4dtischen Grundst\u00fccken Gemarkung Darmstadt Flur 5 Nr. 392/2 und Nr. 1122/2 erforderlich. Der Magistrat stimmt der F\u00e4llung zu. Die Kosten der F\u00e4llung gehen zu Lasten der Schader-Stiftung.  Anlagen:[MdSD3] Lageplan Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]18.01.2006 Der Vorlage wird zugestimmt.   Begr\u00fcndungsseite zur Magistratsvorlage vom 10.01.2006 Begr\u00fcndung: F\u00fcr die Errichtung des B\u00fcro- und Verwaltungsgeb\u00e4udes der Schader-Stiftung auf dem im Beschlussteil n\u00e4her bezeichneten Gel\u00e4nde, ist die F\u00e4llung von 5 Spitzahornb\u00e4umen erforderlich. Als Ersatz f\u00fcr die zu f\u00e4llenden B\u00e4ume auf dem in Rede stehenden Gel\u00e4nde werden im Rahmen des Stra\u00dfenumbaus im Umfeld des Bauvorhabens entlang der Klappacher Stra\u00dfe 6 neue B\u00e4ume (Spitzahorn) gepflanzt. Die Ma\u00dfnahme ist mit dem Stra\u00dfenverkehrsamt und dem Gr\u00fcnfl\u00e4chen- und Umweltamt abgestimmt. Darmstadt, 10.01.2006 23-II/3-Da. u. 5/392/2-B2-db-schu Der Dezernent III   Der Dezernent VI Klaus Feuchtinger   Dipl.-Ing. Dieter Wenzel Stadtrat   Stadtrat [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2005-Mag-1%7C20501100033%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2005-Mag-1%7C20501100033%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2005-Mag-1%7C20901100050%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2005-Mag-1","number":"28","name":"Haushaltsvorlage - \u00dcberplanm\u00e4\u00dfige Ausgaben","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/33","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2005-Mag-1%7C20901100050%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 28","fileName":"be_20901100050_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":12085,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 10.01.2006 Dezernat II an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: K\u00e4mmerei    Vorlage-Nr. 2006/0052 Magistratsbeschluss-Nr. 28 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss Dezernat II  OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: II              20 Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: \u00dcberplanm\u00e4\u00dfige Ausgaben gem. \u00a7 100 HGO in Verbindung mit Ziffer 3.4.7 DAH in H\u00f6he von 25.417,34 Euro bei der Haushaltsstelle 01.0300.655000 f\u00fcr das Haushaltsjahr 2005 Vorlage vom: 09.01.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: Bei der Haushaltsstelle 01.0300.655000 Sachverst\u00e4ndigen- und Gerichtskosten werden \u00fcberplanm\u00e4\u00dfige Mittel in H\u00f6he von 25.417,34 Euro erforderlich. Der Magistrat genehmigt diese \u00fcberplanm\u00e4\u00dfige Ausgabe, f\u00fcr die ein unabweisbares Bed\u00fcrfnis besteht und die unvorhergesehen ist, gem\u00e4\u00df \u00a7 100 HGO. Die Mehrausgabe wird durch Mehreinnahmen bei der Haushaltstelle 01.9000.001000 Grundsteuer B gedeckt.  Anlagen:[MdSD3]  Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]18.01.2006 Der Vorlage wird zugestimmt.  Begr\u00fcndungsseite zur Magistratsvorlage vom 09.01.2006 Bei der Haushaltsstelle 01.0300.655000 waren im Haushaltsjahr 2005 Haushaltsmittel in H\u00f6he von 200 Euro eingestellt. Im Haushaltsjahr 2005 fielen zus\u00e4tzliche Notar- und Anwaltskosten f\u00fcr die Erarbeitung und Protokollierung des Tausch- und Abtretungsvertrages Wissenschaftsstadt Darmstadt/HEAG AG bez\u00fcglich von Anteilen an der HEAG Wohnbau GmbH bzw. Bauverein AG an, durch die der verf\u00fcgbare Haushaltsansatz um 25.417,34 Euro \u00fcberschritten wurde. Die Notarrechnung ging erst zum Jahresende bei der Stadt ein. Diese \u00dcberschreitung ist unvorhergesehen und unabweisbar. Zur Deckung der Mehrausgaben werden \u00fcberplanm\u00e4\u00dfige Mittel gem\u00e4\u00df \u00a7 100 HGO in Verbindung mit Ziffer 3.4.7 DAH in H\u00f6he des oben genannten Betrages erforderlich. Zur Deckung der Mehrausgabe k\u00f6nnen Mehreinnahmen bei der Haushaltstelle 01.9000.001000 Grundsteuer B herangezogen werden. Darmstadt, 09.01.2006 Der Dezernent II:   Wolfgang Glenz B\u00fcrgermeister [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2005-Mag-1%7C20901100050%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2005-Mag-1%7C20901100050%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2005-Mag-1%7C21101100062%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2005-Mag-1","number":"31","name":"Dienstanweisung f\u00fcr die \u00dcberwachung, Behandlung und Schutz des st\u00e4dtischen Baumbestandes\r\nhier: F\u00e4llung von 5 Pappeln auf dem Friedrich-Ebert-Platz","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/42","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2005-Mag-1%7C21101100062%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 31","fileName":"be_21101100062_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":13984,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 12.01.2006 Dezernat III an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: Gr\u00fcnfl\u00e4chen- und Umweltamt    Vorlage-Nr. 2006/0064 Magistratsbeschluss-Nr. 31 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss   OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: III             67 Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Dienstanweisung f\u00fcr die \u00dcberwachung, Behandlung und Schutz des st\u00e4dtischen Baumbestandes hier: F\u00e4llung von 5 Pappeln auf dem Friedrich-Ebert-Platz Vorlage vom: 11.01.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: Der Magistrat stimmt der F\u00e4llung der 5 Pappeln (Baum Nr. 65 bis 69) auf dem Friedrich-Ebert-Platz zu.   Anlagen:[MdSD3] Lageplan Friedrich-Ebert-Platz Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]18.01.2006 Der Vorlage wird zugestimmt.         Berichtseite zur Magistratsvorlage vom 11.01.2006 Bericht: Auf dem Friedrich-Ebert-Platz im Martinsviertel stehen insgesamt 5 gro\u00dfe Pappeln im Bereich des Spielplatzes. Die Pappeln haben H\u00f6hen von \u00fcber 25 m, Kronendurch-messer von 6 bis 14 m sowie Stammdurchmesser von 35 bis 84 cm. Im Sommer 2005 brach bei hochsommerlichen Temperaturen ein ca. 20 cm starker Starkast von 5-6 m L\u00e4nge aus der Krone einer dieser Pappeln ab. Gl\u00fccklicherweise befanden sich zu diesem Zeitpunkt gerade keine spielenden Kinder oder Fu\u00dfg\u00e4nger unter diesem Baum. Vom Gr\u00fcnfl\u00e4chen- und Umweltamt wurde darauf hin umgehend ein Baumschnitt aller Pappeln veranlasst, wobei die Stark\u00e4ste eingek\u00fcrzt wurden. Pappeln geh\u00f6ren zu den Problemb\u00e4umen im innerst\u00e4dtischen Bereich und gelten als besonders bruchgef\u00e4hrdet. Bei Pappeln k\u00f6nnen auch v\u00f6llig gesunde Stark\u00e4ste pl\u00f6tzlich abbrechen. Der sog. Sommerbruch gr\u00fcner d. h. belaubter \u00c4ste kommt zwar auch bei anderen Baumarten vor, ist aber bei Pappeln ein h\u00e4ufiger vorkommendes Ph\u00e4nomen, welches unvorhersehbar ist. Problematische \u00c4ste k\u00f6nnten auch bei einer sorgf\u00e4ltig durchgef\u00fchrten Baumkontrolle nicht erkannt werden. In der Regel handelt es sich hierbei um ein Nachlassen der Wasserspannung im Baum (sog. Turgordruck ) infolge von mangelnder Wasserversorgung bei hochsommerlichen Temperaturen. Bei Pappeln kommt noch hinzu, dass ein kurzer und starker Regen oder auch nur ein m\u00e4\u00dfiger Wind ausreicht, um derartige gr\u00fcne Astbr\u00fcche zu verursachen. Aufgrund der Unvorhersehbarkeit solcher gr\u00fcner Astbr\u00fcche und um Sch\u00e4den an Leib und Leben der spielenden Kinder und Fu\u00dfg\u00e4nger auf dem Friedrich-Ebert-Platz zu verhindern, empfiehlt das Gr\u00fcnfl\u00e4chen- und Umweltamt die baldige F\u00e4llung der 5 Pappeln (Baum-Nr. 65 bis 69). Die Pflanzung von 2-3 Ersatzb\u00e4umen in diesem Bereich ist beabsichtigt und wird zzt. \u00fcberpr\u00fcft. Aufgestellt: Darmstadt, 11.1.2006 67-60 Gr/Schm ( 2923  Anlage 1 Lageplan  Dezernat III  Klaus Feuchtinger Stadtrat   [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2005-Mag-1%7C21101100062%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2005-Mag-1%7C21101100062%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2005-Mag-1%7C21201100074%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2005-Mag-1","number":"32","name":"Klinikum Darmstadt, Quartalsbericht 2005, I. bis III. 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Quartal   Vorlage vom: 12.01.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: Von den Quartalsberichten des Klinikum Darmstadt f\u00fcr das I. bis III. Quartal wird Kenntnis genommen.  Anlagen:[MdSD3]  Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]18.01.2006 Der Magistrat nimmt von dem Bericht Kenntnis. ( Die TOPunkte 26 bis 32 stehen auf TO II der Tagesordnung \u00fcber die keine Aussprache stattfindet ).  Begr\u00fcndung  Auf den in der Anlage beigef\u00fcgten Zwischenbericht f\u00fcr das I. bis III. Quartal 2005 wird hingewiesen. Darmstadt, 12. Januar 2006 AZ: 25 11 3701  Dezernat II   Glenz B\u00fcrgermeister  [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2005-Mag-1%7C21201100074%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2005-Mag-1%7C21201100074%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2005-Mag-1%7C22312100013%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2005-Mag-1","number":"33","name":"Bebauungsplan Wx 12  - Erweiterung der GSI -  (Satzungsbeschluss) mit st\u00e4dtebaulichem Vertrag","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/55","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2005-Mag-1%7C22312100013%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 33","fileName":"be_22312100013_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":118632,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 04.01.2006 Dezernat VI an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: Stadtplanungsamt    Vorlage-Nr. 2006/0014 Magistratsbeschluss-Nr. 33 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss   OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: III             VI 61            67 OBW          BW Stvv Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Bebauungsplan Wx 12 - Erweiterung der GSI - (Satzungsbeschluss) mit st\u00e4dtebaulichem Vertrag Vorlage vom: 22.12.2005 Beschlussvorschlag[MdSD2]: 1. Die zum offengelegten Entwurf des Bebauungsplans Wx 12 vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen der/des 1.1. Regierungspr\u00e4sidiums Darmstadt, Dez. VIII 31.2, Wilhelminenstr. 1-3, 64283 Darmstadt vom 17.11.2005, 1.2. HSE Technik GmbH&Co.KG, Dornheimer Weg 24, 64293 Darmstadt vom 17.11.2005, 1.3. F\u00fcnf Naturschutzverb\u00e4nde, gemeinsam vertreten durch Herrn Konrad Lei\u00dfler, Wingertstr. 36, 64380 Ro\u00dfdorf vom 16.11.2005, 1.4. Hessen-Forst, Forstamt Darmstadt, Ohlystra\u00dfe 75, 64285 Darmstadt vom 02.11.2005, 1.5. Wehrbereichsverwaltung West, Au\u00dfenstelle Wiesbaden, Moltkering 9, 65189 Wiesbaden vom 09.11.2005, 1.6. Herrn Helmut Klett, Messeler Str. 9, 64291 Darmstadt vom 03.11.2005 werden im Sinne der jeweiligen Stellungnahme ber\u00fccksichtigt bzw. nicht ber\u00fccksichtigt. 2. Dem beigef\u00fcgten st\u00e4dtebaulichen Vertrag zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt und der GSI wird zugestimmt. 3. Der Bebauungsplan Wx 12 - Erweiterung der GSI - mit Satzung \u00fcber die Gestaltung baulicher Anlagen sowie die Gestaltung der Grundst\u00fccksfl\u00e4chen wird zur Satzung beschlossen. Die Begr\u00fcndung vom 31.05.2005 wurde aufgrund der Anregungen \u00fcberarbeitet (Stand vom 22.12.2005).  Anlagen:[MdSD3] Begr\u00fcndung zum Bebauungsplan Wx 12 St\u00e4dtebaulicher Vertrag Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]18.01.2006 Der Vorlage wird zugestimmt.  Begr\u00fcndungsseite zur Magistratsvorlage VI vom 22.12.2005: Die Stadtverordnetenversammlung hat in Ihrer Sitzung am 22.05.2003 beschlossen, f\u00fcr die Erweiterung der GSI im Wald bei Wixhausen einen Bebauungsplan i. S. des \u00a7 30 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen. Die fr\u00fchzeitige Beteiligung der \u00d6ffentlichkeit gem\u00e4\u00df \u00a7 3 (1) BauGB wurde nach Bekanntmachung im Darmst\u00e4dter Echo und der S\u00fcdhessenwoche am 16.12.2004 in der Zeit vom 16.12.2004 bis einschl. 31.01.2005 durchgef\u00fchrt. Die Beh\u00f6rden und sonstigen Tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher Belange wurden am 17.12.2004 gem\u00e4\u00df \u00a7 4 BauGB bei der Aufstellung des Bebauungsplans beteiligt. Am 06.10.2005 hat die Stadtverordnetenversammlung die Offenlage des Entwurfs zum Bebauungsplan und der dazugeh\u00f6rigen Begr\u00fcndung beschlossen. Die Offenlage erfolgte nach \u00f6ffentlicher Bekanntmachung im Darmst\u00e4dter Echo am 08.10.2005 in der Zeit vom 17.10.2005 bis 17.11.2005. Die Beh\u00f6rden und sonstigen Tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher Belange wurden am 18.10.2005 gem\u00e4\u00df \u00a7 3 (2) BauGB \u00fcber die Offenlage informiert.  Zu 1.: Im Rahmen der Offenlage und der Beteiligung der Beh\u00f6rden und sonstigen Tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher Belange wurden folgende Anregungen und Stellungnahmen vorgebracht:   1. Regierungspr\u00e4sidium Darmstadt, Dez. VIII 31.2, Wilhelminenstr. 1-3, 64283 Darmstadt Schreiben vom 17.11.2005  1. Mit Schreiben vom 12. Mai wurde die beantragte Abweichung vom Regionalplan f\u00fcr die geplante Erweiterung der GSI zugesandt, die die Regionalversammlung S\u00fcdhessen in ihrer Sitzung am 29. April beschlossen hatte. Sofern die in den dort enthaltenen Ma\u00dfgaben genannten Punkte erf\u00fcllt sind, wird im Sinne des \u00a7 1 Absatz 4 BauGB die Anpassung der Bauleitplanung an die Ziele der Raumordnung best\u00e4tigt. 1. Kenntnisnahme  2. Zum Bebauungsplan bestehen aus Sicht von Naturschutz und Landschaftspflege keine grunds\u00e4tzlichen Bedenken. 2. Kenntnisnahme  3. F\u00fcr die im S\u00fcdosten der Erweiterungsfl\u00e4che vorgesehenen baulichen Anlagen, die im Bebauungsplan als SO festgesetzt sind, kann die erforderliche Teill\u00f6schung des Landschaftsschutzes, vorbehaltlich des positiven Ausgangs des hierf\u00fcr notwendigen Verfahrens, in Aussicht gestellt werden. 3. Kenntnisnahme 4. Soweit die offene Bauweise f\u00fcr den Tunnel zur Realisierung kommt, ist f\u00fcr den Bau des Tunnels, als zeitlich begrenztem Eingriff, eine landschaftsschutzrechtliche Genehmigung erforderlich. Diese ist bei der zust\u00e4ndigen unteren Naturschutzbeh\u00f6rde zu beantragen. Gleiches gilt f\u00fcr das geplante Wartungsbauwerk/Notausstieg (SO 2.6) im Norden des Tunnels. F\u00fcr weitere naturschutzfachliche Belange, insbesondere die Anwendung der Eingriffsregelung, wird auf die Stellungnahme der unteren Naturschutzbeh\u00f6rde verwiesen. 4. Kenntnisnahme  Aus forstfachlicher Sicht nehme ich wie folgt Stellung 5. Durch das Vorhaben sollen 9,35 ha Wald i. S. d. \u00a7 12 Hess. Forstgesetz gerodet und dauerhaft in eine andere Nutzungsart umgewandelt werden. Rodungs- und Umwandlungsma\u00dfnahmen bedeuten stets nicht nur einen gravierenden Eingriff in das Wald\u00f6kosystem, sondern auch den qualitativen und quantitativen Verlust einer Vielzahl von Waldfunktionen. Jegliche Eingriffe sind daher auf das unbedingt erforderliche Ma\u00df zu beschr\u00e4nken. 5. Der Anregung wird zugestimmt. Sie ist bereits Planungsziel.  6. Einer aus technischen Gr\u00fcnden eventuell notwendigen offenen Bauweise des Beschleunigerringes wird zugestimmt, da die notwendigen Ma\u00dfnahmen zum Schutz der angrenzenden Waldbest\u00e4nde in der Planung schon vorgesehen sind. 6. Kenntnisnahme 7. Die nach \u00a7 12 Absatz 3 HFG erforderlichen fl\u00e4chengleichen Ersatzaufforstungen erfolgen im gleichen Naturraum, in dem der Eingriff erfolgt. Die Ersatzaufforstungsfl\u00e4chen auf Flur 24,23 und 7 mit einer Fl\u00e4che von 4 ha k\u00f6nnen daher forstrechtlich anerkannt werden. Die externen Ersatzaufforstungen auf der Gemarkung Arheilgen Flur 22, Flst. 136-138 mit einer Fl\u00e4che von 1,73 ha, und Flur 16, Flst. 22/3 mit einer Fl\u00e4che von 2,25 ha sowie auf der Gemarkung Erfelden, Flur 21, Flst. 159 mit einer Fl\u00e4che von 1,56 ha sind als Ersatzaufforstungsfl\u00e4chen ebenfalls geeignet und anerkennbar. Die forstrechtliche Bilanz ist damit ausgeglichen, da 9,35 ha dauerhafte Waldrodung 9,54 ha Ersatzaufforstungsfl\u00e4che gegen\u00fcberstehen. 7. Kenntnisnahme 8. Folgende Auflagen sind zu beachten: - Die Ersatzaufforstungen sind als Laubholzkulturen zeitnah, aber sp\u00e4testens 2 Jahre nach dem Baubeginn der GSI durchzuf\u00fchren. Bei allen Aufforstungsfl\u00e4chen ist entlang der zuk\u00fcnftigen Waldr\u00e4nder ein 20-30 m tiefer Waldrandaufbau herzustellen. - Alle Fl\u00e4chen, die nur w\u00e4hrend der Bauphase ben\u00f6tigt werden, sind umgehend mit Stieleiche wieder aufzuforsten. - K\u00fcnftige Waldr\u00e4nder sind wie in den Antragsunterlagen beschrieben vor den Rodungen mindestens auf einer Tiefe von 50 Metern zu unterbauen. - Bei allen Bauma\u00dfnahmen ist der Schutz der angrenzenden Waldbest\u00e4nde des Bauvorhabens nach der DIN 18920 Schutz von B\u00e4umen und Pflanzenbest\u00e4nden und Vegetationsfl\u00e4chen w\u00e4hrend der Bauma\u00dfnahmen zu gew\u00e4hrleisten.  8. Den Anregungen wird zugestimmt. Die Erf\u00fcllung der Auflagen ist durch die Festsetzungen im Bebauungsplan bereits gew\u00e4hrleistet.  9. Hinweis: Die Durchf\u00fchrung der Ma\u00dfnahmen ist mit der Unteren Forstbeh\u00f6rde abzustimmen. Der Oberen Forstbeh\u00f6rde ist auch anzuzeigen, wenn die Kulturen gesichert sind. Die Abnahme der gesicherten Kulturen erfolgt durch die Obere Forstbeh\u00f6rde. 9. Der Hinweis wird angenommen. Dies ist sichergestellt, da die Forstbeh\u00f6rde an allen Ma\u00dfnahmen federf\u00fchrend beteiligt ist. Aus Sicht der von mir zu wahrenden Belange Landwirtschaft/Feldflur bestehen keine Bedenken gegen das Vorhaben der Stadt Darmstadt. 10. Durch das Vorhaben ist der Belang Landwirtschaft/Feldflur sowohl durch direkte Fl\u00e4cheninanspruchnahme (einschlie\u00dflich Sonderkulturfl\u00e4chen) innerhalb der Baufenster als auch durch Ersatzaufforstungen ber\u00fchrt. Die Aufforstung soll im Verh\u00e4ltnis 1:1 erfolgen. Die Bem\u00fchungen, einen wesentlichen oder sogar den vollst\u00e4ndigen Kompensationsbedarf auf landes- bzw. stadteigenen Fl\u00e4chen umzusetzen, sind begr\u00fc\u00dfenswert.  10. Kenntnisnahme 11. Die Ersatzaufforstungen erfolgen auf einer landw. Ackerfl\u00e4che von 4 Hektar in direkter N\u00e4he zur GSI auf Flur Nr. 24, 23 und 7. Ferner sind externe Neuaufforstungen auf landwirtschaftlichen Fl\u00e4chen vorgesehen: - Gemarkung Arheilgen Flur 22, Flst. 136-138 mit 1,73 ha - Gemarkung Arheilgen Flur 16, Flst. 22/3 mit 2,25 ha - Gemarkung Riedstadt/Erfelden, Flur 21, Flst. 159 mit 1,56 ha  Bei allen Bauma\u00dfnahmen ist der Schutz der angrenzenden landwirtschaftlichen Fl\u00e4chen zu gew\u00e4hrleisten. 11. Kenntnisnahme     12. F\u00fcr den vorgelegten Bebauungsplanentwurf verweise ich aus Sicht meiner Abteilung Umwelt Darmstadt auf die Zulassung einer Abweichung vom Regionalplan S\u00fcdhessen 2000 f\u00fcr die geplante Erweiterung der GSI. 12. Kenntnisnahme  13. Erg\u00e4nzend ist festzustellen, dass f\u00fcr den Plangeltungsbereich des Bebauungsplanes Bemessungsgrundwasserst\u00e4nde ermittelt wurden. Diese sind im Rahmen der Planung zu ber\u00fccksichtigen, um Vern\u00e4ssungssch\u00e4den zu vermeiden. 13. Diese Sachlage wurde bereits durch den Hinweis Nr. 2 des Bebauungsplanes ber\u00fccksichtigt, der auf die Grundwassersituation bei den erforderlichen baulichen Ma\u00dfnahmen hinweist. 14. Hinsichtlich des Immissionsschutzes werden keine Einwendungen erhoben. Der vorgelegte Umweltbericht nach \u00a7 2 Abs. 4 BauGB ist aus Sicht des Immissionsschutzes ausreichend. Hinsichtlich Umfang und Detaillierungsgrad gen\u00fcgt die gew\u00e4hlte, angemessen allgemeine, zusammenfassende (qualitative) Form (Textform). Spezielle Untersuchungen (au\u00dfer dem schalltechnischen Gutachten) oder \u00c4hnliches sind zum derzeitigen Planungsstand nicht erforderlich. 14. Kenntnisnahme  15. Gegen den Bebauungsplan bestehen aus Sicht der Bergbeh\u00f6rde keine Bedenken. Hinweise, Empfehlungen und Anregungen werden nicht gegeben. 15. Kenntnisnahme  2. HSE Technik GmbH & Co. KG, Dornheimer Weg 24, 64293 Darmstadt Schreiben vom 17.11.2005  Auf Ihre Anfrage nehmen wir wie folgt Stellung: 1. In Wixhausen sind wir Netzbetreiber der Sparten Strom, Gas und Wasser. Wir verweisen auf unsere Stellungnahme vom 21.01.2005. Konkrete Aussagen k\u00f6nnen wir erst treffen, wenn uns der Leistungs- bzw. Mengenbedarf bekannt ist. Unterrichten Sie uns bitte auch \u00fcber den weiteren Verlauf der Planung.  1. Kenntnisnahme  3. F\u00fcnf Naturschutzverb\u00e4nde, gemeinsam vertreten durch Herrn Konrad Lei\u00dfler, Wingertstra\u00dfe 36, 64380 Ro\u00dfdorf Schreiben vom 16.11.2005  1. Im 3. Absatz ( In der Auflistung... ) Ihrer Erwiderung (Anmerkung: gemeint ist die Benachrichtigung \u00fcber die Ber\u00fccksichtigung/Nichtber\u00fccksichtigung der Anregungen zur Darlegung der Ziele und Zwecke der Planung) wird der bergm\u00e4nnischen Bauweise die gr\u00f6\u00dfere Rodungsfl\u00e4che und damit die Eigenschaft des schlimmsten Falles beigemessen. Dies widerspricht u.a. den Angaben auf S. 67 und 70 im Umweltbericht. Dem Gebot der Minimierung des hier nicht vermeidbaren Eingriffs kommt die bergm\u00e4nnische Bauweise nun einmal viel n\u00e4her als die andere.  1. Die Bedenken wurden bereits im Rahmen der Darlegung zur\u00fcckgewiesen und wie folgt behandelt: Die Betrachtung kann nicht wie vorgeschlagen allein auf die unterschiedliche Rodungsfl\u00e4che beschr\u00e4nkt werden. So wird dargelegt, dass bei der bergm\u00e4nnischen Bauweise 2 Geb\u00e4ude unweigerlich n\u00f6rdlich der Prinzenschneise errichtet werden m\u00fcssen und dass der erforderliche Notausstieg n\u00e4her am Hahnwiesenbach errichtet werden muss. Nach Auffassung des Regierungspr\u00e4sidiums (s. Nr. 1 der T\u00d6Bs) sollte aber gerade dies nach M\u00f6glichkeit vermieden werden. Wie in der Begr\u00fcndung dargelegt (S. 4, 71), wird der Bebauungsplan keine Bauweise vorschreiben. Er wird den baurechtlichen Rahmen f\u00fcr beide m\u00f6glichen Bauweisen schaffen. Aufgrund der gr\u00f6\u00dferen Rodungsfl\u00e4che bei der bergm\u00e4nnischen Bauweise wird aber diese Variante als worst case der Eingriffs-Ausgleichermittlung zu Grunde gelegt.  2. Wir halten es nach wie vor f\u00fcr besser, wenn das Umweltmonitoring von einem eigens hierf\u00fcr beauftragten B\u00fcro vorgenommen wird. Die Aufgabe, \u00f6kologische Sch\u00e4den festzustellen und zu dokumentieren, lie\u00dfe sich unabh\u00e4ngig von der komplexen T\u00e4tigkeit der Baukommission leichter erledigen. 2. Die Baukommission setzt sich aus Fachleuten der st\u00e4dtischen \u00c4mter und des Hessen-Forst sowie unabh\u00e4ngigen Fachgutachtern, die Sach- und Fachkenntnisse in Bezug auf das Vorhaben und die naturr\u00e4umlichen Belange haben, zusammen. Weitere Beauftragungen sind daher nicht notwendig. 3. Die Negativausstrahlungen des Baustellenverkehrs und Baustellenumgangs m\u00fcssen, wenn sie nicht Teil des Bauleitplanverfahrens werden k\u00f6nnen, in einem separaten Eingriffsgenehmigungsverfahren geregelt bzw. minimiert werden. Die negativen Auswirkungen beschr\u00e4nken sich ja nicht auf L\u00e4rm und unmittelbare Behinderungen durch Fahrzeuge und Maschinen. 3. Innerhalb des Geltungsbereichs wird der Baustellenverkehr auf den beschriebenen Eingriffsfl\u00e4chen abgewickelt, so dass durch den Baustellenverkehr kein zus\u00e4tzlicher Eingriffstatbestand entsteht. Au\u00dferhalb des Geltungsbereichs wird der Baustellenverkehr \u00fcber bestehende Verkehrswege abgewickelt und ist somit naturschutzrechtlich nicht relevant.   4. Hessen-Forst, Untere Forstbeh\u00f6rde, Forstamt Darmstadt, Ohlystr. 75, 64285 Darmstadt Schreiben vom 02.11.2005  1.  Im S\u00fcden des Geltungsbereichs sollte der Grenzverlauf das Grundst\u00fcck Gemarkung Arheilgen, Flur 7, Flurst\u00fccks-Nr. 92 ausnehmen. Dieses Grundst\u00fcck ist bereits mit B\u00e4umen bewachsen und steht nicht f\u00fcr eine Ersatzaufforstung zur Verf\u00fcgung. Es sollte daher nicht durch den Bebauungsplan Wx 12 \u00fcberplant werden.  1. Das Grundst\u00fcck ist als bestehende Waldfl\u00e4che im Bebauungsplan dargestellt. Ma\u00dfnahmen sind hier nicht vorgesehen. Der Geltungsbereich soll daher nicht ver\u00e4ndert werden. 5. Wehrbereichsverwaltung West, Au\u00dfenstelle Wiesbaden, Moltkering 9, 65189 Wiesbaden Schreiben vom 09.11.2005  1. Gegen den Bebauungsplan bestehen keine Bedenken 2. \u00d6stlich des Planungsbereiches zur Erweiterung der GSI verl\u00e4uft die NATO-Pipeline Pfungstadt-Rhein-Main. Die Pipeline k\u00f6nnte von dem Vorhaben betroffen sein. Zur genauen Abkl\u00e4rung m\u00f6glicher Konflikte bitte ich bei diesem Vorhaben die Fernleitungsgesellschaft mbH Betriebsverwaltung S\u00fcd Hohlstra\u00dfe 12 55743 Idar-Oberstein zu beteiligen. 1. Kenntnisnahme 2. Die Fernleitungs-Betriebsgesellschaft hat bereits im Rahmen der Darlegung den Hinweis auf die Pipeline ge\u00e4u\u00dfert. Der Belang wurde wie folgt ber\u00fccksichtigt: F\u00fcr den Geltungsbereich wird im S\u00fcdosten der Wildmeisterschneise ein Abstand von 5 m zur Katastergrenze vorgegeben. Dies entspricht einem Abstand von rund 9,50 m zur Leitung, so dass Konflikte mit der Leitung und ihrem Schutzstreifen ausgeschlossen sind.  Die Leitung ist entsprechend im Bebauungsplan au\u00dferhalb des Geltungsbereiches dargestellt.  6. Herr Helmut Klett, Messeler Stra\u00dfe 9, 64291 Darmstadt Schreiben vom 03.11.05,   1. Wie besprochen sende ich Ihnen einen Plan \u00fcber den ungef\u00e4hren Verlauf unserer Ausreitstrecke (Anmerkung: dargestellt ist der durch das Plangebiet f\u00fchrende Neuwiesenweg). Diese ist f\u00fcr uns/unsere Pferde sehr wichtig, vor allem die Erreichbarkeit der Hahnwiese mit der dort langen Galoppstrecke. Der vorhandene Reitweg f\u00fchrt durch das betroffene Gebiet. Eine Ersatzstrecke m\u00fcsste gefunden werden. 1. Im Bebauungsplan ist eine Wegef\u00fchrung als Ersatz f\u00fcr den entfallenden Weg allgemein als Forstweg (Planzeichen 9.1.2) dargestellt. Die Konkretisierung hinsichtlich einer geeigneten F\u00fchrung und Ausgestaltung als Ersatzweg insbesondere f\u00fcr Reiter ist im Bedarfsfall durch die zust\u00e4ndige Forstbeh\u00f6rde neu festzulegen. Die tats\u00e4chliche Lage des Ersatzweges ist daher nicht Gegenstand des Bauleitplanverfahrens.  2. Am 02.11.05 um 19.30 in der GSI - gro\u00dfer H\u00f6rsaal - war ich bei der Anh\u00f6rung der Bev\u00f6lkerung im Zuge des Bauleitplanverfahrens. Dort konnte man \u00f6ffentlich vom baulichen Projektleiter Prof. Katzenbach erfahren, dass ein unterirdischer Vortrieb des tunnelartigen Rings wegen der geforderten Radien technisch und finanziell nicht darstellbar ist.  Das hei\u00dft zur Realisierung des Ringes ist eine riesige offene Baugrube von oben bis in ca. 20 Meter Tiefe notwendig.  Im Internet sind andere Verfahren angesprochen. Durch die \u00f6ffentliche Anh\u00f6rung d\u00fcrfte jetzt klar sein, dass das offene Verfahren zur Anwendung kommt. Das bedeutet einen gewaltigen Eingriff in den dortigen Waldbestand mit gro\u00dffl\u00e4chiger Abholzung im LSG und im Naherholungsgebiet des Darmst\u00e4dter Nordens. Selbst bei Aufforstung d\u00fcrfte der jetzige Waldbestand erst wieder in ca. 20 Jahren hergestellt sein. M\u00f6glicherweise wurde im Bebauungsplanverfahren von einem unterirdischen Vortrieb ausgegangen. Auch der unproblematischere Landerwerb (Staatsforst) k\u00f6nnte eine Rolle gespielt haben. Beim jetzigen Wissensstand sollte aber ernsthaft nach umweltschonenderen Alternativen gesucht werden, bevor sich das Verfahren als unaufhaltsamer Selbstl\u00e4ufer entwickelt. Andererseits sehe ich die Notwendigkeit, eines solchen Vorhabens ein. Uneingeschr\u00e4nkt k\u00f6nnte es aber anders und wesentlich schonender realisiert werden. In der Anlage habe ich deshalb zwei Alternativvarianten als prinzipielle Anregungen beigelegt (Anmerkung: dargestellt sind zwei Alternativen, nach denen der Beschleunigerring nicht unterhalb des Waldes, sondern s\u00fcdlich der bestehenden Anlagen unterhalb der landwirtschaftlichen Fl\u00e4chen untergebracht werden sollten). Die baulichen und betrieblichen Voraussetzungen (Anschluss an den vorhandenen Beschleuniger) konnten von mir im Einzelnen nat\u00fcrlich nicht dargestellt werden.  Wenn von dem Ring keine gef\u00e4hrliche Strahlung zu erwarten ist, w\u00e4re ja nach Fertigstellung eine landwirtschaftliche Nutzung wie zuvor m\u00f6glich. Inwieweit allerdings die Seveso-Richtlinie, Gefahr von Terrorangriffen etc. eine Rolle spielen, kann ich nicht - w\u00fcrde es aber gerne - wissen... Vorteile der Alternative: * Waldschonend (Immerhin ist das LSG) * \u00dcberwachung auf freien Feld einfacher * Nach Bau wieder Landwirtschaft m\u00f6glich (falls Strahlung wirklich harmlos ist) * Der Bauablauf ist sehr viel einfacher - Andienung/Abfuhr * Keine St\u00f6rung \u00fcber 7 Jahre des Wald-Naherholungsgebietes * Keine teure Waldrodung und Aufforstung notwendig. Es werden zwei Alternativvorschl\u00e4ge vorgelegt, um somit Waldfl\u00e4chen im Falle einer offenen Bauweise zu sch\u00fctzen. 2. Die Lage des Beschleunigerringes ergibt sich aus speziellen betrieblichen Anforderungen. Im Vorfeld der Bauleitplanung wurden verschiedene Varianten entworfen und gepr\u00fcft, die jedoch aus technologischen Gr\u00fcnden wieder verworfen werden mussten. Die Gr\u00fcnde f\u00fcr die Lage der Anlage bzw. des Beschleunigerrings sind in der Begr\u00fcndung zum Bebauungsplan ausgef\u00fchrt. Der Eingriff in den Wald kann zudem, wie im Landschaftsplan dargelegt, durch ein abgestimmtes Ausgleichskonzept kompensiert werden. Dar\u00fcber hinaus ist zu beachten, dass die offenen Fl\u00e4chen im S\u00fcden bewirtschaftet werden und im Falle einer Unterbauung f\u00fcr den Landwirt \u00fcber lange Zeit aus der Nutzung fallen w\u00fcrden. Die wirtschaftliche Grundlage dieser Betriebe w\u00fcrde somit ausfallen.  Zu 2.: Der beigef\u00fcgte St\u00e4dtebauliche Vertrag \u00fcber die Durchf\u00fchrung und Finanzierung von Kompensationsma\u00dfnahmen f\u00fcr Eingriffe in die Natur und Landschaft, die Verlegung von Waldwegen und die Instandsetzung an \u00f6ffentlichen Infrastruktureinrichtungen im Falle von Sch\u00e4den durch das bauliche Vorhaben Erweiterung der GSI regelt diese Sachverhalte und wurde in einer Arbeitsgruppe aus st\u00e4dtischen \u00c4mtern und der Fa. UBS (Umweltplanung Bullermann und Schneble) entwickelt sowie beiderseits durch Juristen gepr\u00fcft. Er wurde einseitig von der GSI vor Satzungsbeschluss unterzeichnet, die Gegenzeichnung der Wissenschaftsstadt Darmstadt erfolgt nach dem Satzungsbeschluss. Der St\u00e4dtebauliche Vertrag ist erforderlich, da dessen Inhalte nicht im Rahmen des Bauleitplanverfahrens allein geregelt werden k\u00f6nnen, vor allem, da Teile der Ausgleichsfl\u00e4chen au\u00dferhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans liegen und teilweise sogar au\u00dferhalb des Stadtgebietes, wo die Wissenschaftsstadt Darmstadt keine Planungshoheit besitzt. Zu 3.: Der Bebauungsplan Wx 12 ist nach \u00a7 10 BauGB als Satzung zu beschlie\u00dfen; er wird danach dem Regierungspr\u00e4sidium zur Genehmigung vorgelegt. Hierzu ist anzumerken, dass die Darstellung der GSI-Erweiterung bereits in den am 08.12.2005 beschlossenen Fl\u00e4chennutzungsplan integriert ist. Da die Planung jedoch im Regionalplan S\u00fcdhessen 2000 noch nicht vorgesehen war, wurde ein Abweichungsverfahren gem\u00e4\u00df \u00a7 12 Hessisches Landesplanungsgesetz durchgef\u00fchrt, das nach einem Beschluss der Regionalversammlung vom 29.04.2005 am 12.05.2005 vom Regierungspr\u00e4sidium positiv beschieden wurde. Der Dezernent VI:  Der Dezernent III:   Dipl.-Ing. Dieter Wenzel  Klaus Feuchtinger Stadtrat  Stadtrat  Anlage: 1. St\u00e4dtebaulicher Vertrag \u00fcber die Durchf\u00fchrung und Finanzierung von Kompensationsma\u00dfnahmen f\u00fcr Eingriffe in die Natur und Landschaft, die Verlegung von Waldwegen und die Instandsetzung an \u00f6ffentlichen Infrastruktureinrichtungen im Falle von Sch\u00e4den durch das bauliche Vorhaben Erweiterung der GSI  2. Begr\u00fcndung zum Bebauungsplan Wx 12  Zu den Sitzungen werden ausgelegt bzw. aufgeh\u00e4ngt: 3. Bebauungsplan Wx 12 4. Akten (z. Hd. des Berichterstatters) 5. 10 Exemplare des Bebauungsplans Wx 12 f\u00fcr die Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung (CD-ROM) Darmstadt, den 22.12.2005 VI/61.4 zim     Nst. 2603 [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. 2  ... 22.12.2005 Anregungen im Rahmen der Offenlegung Seite 9 Wx 12 - Erweiterung der GSI - Nr. Anregungen der Beh\u00f6rden und sonstigen Tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher Belange sowie der B\u00fcrger Stellungnahme  22.12.2005 Anregungen im Rahmen der Offenlegung Seite 4 Wx 12 - Erweiterung der GSI - Nr. Anregungen der Beh\u00f6rden und sonstigen Tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher Belange sowie der B\u00fcrger Stellungnahme  10\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2005-Mag-1%7C22312100013%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2005-Mag-1%7C22312100013%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2005-Mag-1%7C22812100021%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2005-Mag-1","number":"34","name":"Bebauungsplan A 37  - Kleingartenanlage an der J\u00e4gertorstra\u00dfe -  (Offenlage)","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/16","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2005-Mag-1%7C22812100021%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 34","fileName":"be_22812100021_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":24210,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 12.01.2006 Dezernat VI an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: Stadtplanungsamt    Vorlage-Nr. 2006/0022 Magistratsbeschluss-Nr. 34 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss Dezernat III  OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: VI             61 III             67 Stvv            BA Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Bebauungsplan A 37 - Kleingartenanlage an der J\u00e4gertorstra\u00dfe - (Offenlage) Vorlage vom: 29.12.2005 Beschlussvorschlag[MdSD2]: 1. Die zur Darlegung der Ziele und Zwecke zum Bebauungsplan A 37 - Kleingartenanlage an der    J\u00e4gertorstra\u00dfe - vorgebrachten Einwendungen der/des:   1.1 Kreisverband Starkenburg der Kleing\u00e4rtner, An der Schleifm\u00fchle 16, 64289 Darmstadt, vom 13.07.2005, 1.2 Landesamt f\u00fcr Denkmalpflege Hessen, Schloss/Glockenbau, 64283 Darmstadt, vom 26.07.2005, 1.3 DB Services Immobilien GmbH, Niederlassung Frankfurt, Camberger Stra\u00dfe 10, 60327 Frankfurt,     vom 29.07.2005, 1.4 HSE, Postfach 10 01 40, 64201 Darmstadt, vom 08.08.2005, 1.5 Regierungspr\u00e4sidium Darmstadt, 64278 Darmstadt, vom 26.08.2005, werden im Sinne der jeweiligen Stellungnahme ber\u00fccksichtigt bzw. nicht ber\u00fccksichtigt. 2. Dem vorliegenden, entsprechend den Ergebnissen der \u00d6ffentlichkeitsbeteiligung (\u00a7 3 (1) BauGB) und  der Beteiligung der Beh\u00f6rden und sonstigen Tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher Belange (\u00a7 4 (1) BauGB) ausgearbeiteten Entwurf zum Bebauungsplan A 37 und der dazugeh\u00f6rigen Begr\u00fcndung wird zugestimmt. 3. Der Entwurf und die Begr\u00fcndung zum Bebauungsplan A 37 - Kleingartenanlage an der     J\u00e4gertorstra\u00dfe -sind gem\u00e4\u00df \u00a7 3 (2) BauGB \u00f6ffentlich auszulegen.  Anlagen:[MdSD3] Begr\u00fcndung zum Bebauungsplan A 37 Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]18.01.2006 Der Vorlage wird zugestimmt.     Begr\u00fcndungsseite zur Magistratsvorlage VI vom 29.12.2005: Magistrat und Stadtverordnetenversammlung haben beschlossen, f\u00fcr die Kleingartenanlage an der J\u00e4gertorstra\u00dfe in Kranichstein einen Bebauungsplan aufzustellen (vgl. Beschluss des Magistrates vom 19.08.1992 und der Stadtverordnetenversammlung vom 18.12.1992). Die fr\u00fchzeitige Beteiligung der B\u00fcrger gem\u00e4\u00df \u00a7 3 (1) BauGB wurde nach dem Beschluss des Magistrates vom 29.06.2005 im Darmst\u00e4dter Echo am 05.07.2005 bekanntgemacht und in der Zeit vom 05.07.bis einschl. 05.08.2005 durchgef\u00fchrt. Die Tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher Belange wurden am 18.07.2005 gem\u00e4\u00df \u00a7 4 BauGB bei der Aufstellung des Bebauungsplans beteiligt.  Zu 1.: Im Rahmen der Beteiligung der B\u00fcrger und der Tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher Belange wurden folgende Stellungnahmen abgegeben:           Anregungen:                              Stellungnahme: ______________________________________________________________________ 1.1 Kreisverband Starkenburg der Kleing\u00e4rtner, An der Schleifm\u00fchle 16, 64289 Darmstadt, (Schreiben vom 13.07.2005): Zu Punkt 2 des Abschnitt II wird beantragt, das Gew\u00e4chshaus aus der 24 m\u00b2 Grenze heraus zu nehmen und mit Kleingew\u00e4chs-h\u00e4usern bis 10 m\u00b2 Gr\u00f6\u00dfe zus\u00e4tzlich zur Gar-tenlaube zu gestatten, da dies in den meisten Kleingartenvereinen in Darmstadt schon ge-duldet w\u00fcrde. Sinnvoller w\u00e4re die Einbe-ziehung von Ger\u00e4teschuppen in die vorge-nannte Grenze, um den Bestimmungen des BKleingG gerecht zu werden. Auch sei die Traufh\u00f6he auf 2,25 m anzuheben, sowie eine Erweiterung der Firsth\u00f6he auf 3,5 m vorzunehmen, da diese Ma\u00dfe in den Allgemeinen Pachtbedingungen f\u00fcr Kleingartenanlagen der Wissenschafts-stadt Darmstadt verankert seien.    Die Anregungen werden sinngem\u00e4\u00df in den Bebauungsplan \u00fcbernommen und anstelle des Gew\u00e4chshauses der Ger\u00e4teschuppen in die begrenzt \u00fcberbaubaren Fl\u00e4chen pro Garten einbezogen. 1.2 Landesamt f\u00fcr Denkmalpflege Hessen, Schloss/Glockenbau, 64283 Darmstadt (Schreiben vom 26.07.2005): Zur Sicherung von Bodendenkmalen ist ein Hinweis auf \u00a7 20 HDSchG wie folgt auf-zunehmen:  Wenn bei Erdarbeiten Bodendenkm\u00e4ler bekannt werden, so ist dies dem Landesamt f\u00fcr Denkmalpflege (Arch\u00e4ologische Denk-malpflege) oder der Unteren Denkma-lschutzbeh\u00f6rde unverz\u00fcglich anzuzeigen.     Der Hinweis wird in den Bebauungsplan \u00fcbernommen.   1.3   DB Services Immobilien GmbH, Niederlassung Frankfurt, Camberger Stra\u00dfe 10, 60327 Frankfurt (Schreiben vom 29.07.2005): Durch den Eisenbahnbetrieb und die Erhaltung der Bahnanlagen entst\u00fcnden Im-missionen (Luft- und K\u00f6rperschall, Er-sch\u00fctterungen, Abgase, Funkenflug usw.). In unmittelbarer N\u00e4he der elektrifizierten Bahnstrecke sei mit der Beeinflussung von Monitoren, medizinischen Untersuchungs-ger\u00e4ten und anderen auf magnetische Felder empfindliche Ger\u00e4te zu rechnen.  Oberfl\u00e4chen- und sonstige Abw\u00e4sser d\u00fcrften dem Bahngel\u00e4nde nicht zugeleitet werden. Werden unumg\u00e4ngliche Erdarbeiten aus-gef\u00fchrt, m\u00fcsse vorab eine ausreichende An-zahl von Sch\u00fcrfungen, die Lage von DB-Kabeln und Leitungen festgestellt werden. Gegebenenfalls seien alle Erdarbeiten von Hand auszuf\u00fchren. Evt. vorhandene Kabel und Leitungen m\u00fcssten entweder umgelegt oder gesichert werden. Die anfallenden Kos-ten gingen zu Lasten des Bauherrn bzw. seiner Rechtsnachfolger. Bei der Planung von Lichtzeichen und Beleuchtungsarbeiten in der N\u00e4he der Bahn (z.B. Beleuchtung von Parkpl\u00e4tzen, Bau-stellenbeleuchtung, Leuchtwerbung, etc.) sei zu beachten, dass Blendungen der Trieb-fahrzeugf\u00fchrer ausgeschlossen seien und Verf\u00e4lschungen und Vort\u00e4uschungen von Signalbildern nicht vorkommen. Im Bereich des Bebauungsplans seien Betriebsnotwendige Grundst\u00fccke der DB AG mit einbezogen. Vor Rechtskraft des Bebau-ungsplans sei das gewidmete Bahngel\u00e4nde als Fl\u00e4che f\u00fcr Bahnanlagen nachrichtlich dar-zustellen. Bei der Bepflanzung des Grundst\u00fccks zur Bahnseite hin, d\u00fcrfen keine windbruch-gef\u00e4hrdeten H\u00f6lzer (z.B. Pappeln), sowie stark rankende und kriechende Gew\u00e4chse (z.B. Brombeeren) verwendet werden. Der Pflanzabstand zum Bahngel\u00e4nde sei ent-sprechend der Endwuchsh\u00f6he zu w\u00e4hlen.      Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und im Baugenehmigungsverfahrens ber\u00fcck-sichtigt. 1.4 HSE, Postfach 10 01 40, 64201 Darmstadt, (Schreiben vom 08.08.2005): Bei der weiteren Planung sei zu beachten, dass hinsichtlich der geplanten Anpflanz-ungsma\u00dfnahmen im Bereich der Leit-ungstrasse, tiefwurzelnde B\u00e4ume lt. DIN 18920 und den technischen Richtlinien GW 125 einen Mindestabstand von 2,5 m zu den Versorgungsleitungen aufweisen m\u00fcssen. Werde dieser Abstand unterschritten, seien die Leitungen gegen Wurzeleinwirkungen zu sichern oder die Standorte der B\u00e4ume dementsprechend zu verschieben. Pflanz-ma\u00dfnahmen im Nahbereich der HSE Be-triebsmittel seien vorher mit der HSE abzustimmen. Leitungs- und Baumschutz-ma\u00dfnahmen seien in die planungsrechtlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan aufzu-nehmen. Innerhalb des Geltungsbereiches bef\u00e4nden sich Betriebsmittel der HEAG S\u00fcdhessische Energie AG. Bei einer Entwidmung der Wegeparzellen seien die Betriebsmittel im Grundbuch dinglich zu sichern. Notwendige Umlegungen gingen zu Lasten des Ver-anlassers bzw. w\u00fcrden nach geltenden Ver-tr\u00e4gen geregelt und seien rechtzeitig mit der HSE abzusprechen.    Die Hinweise werden im Rahmen der Aus-bauplanung ber\u00fccksichtigt. 1.5 Regierungspr\u00e4sidium Darmstadt, 64278 Darmstadt (Schreiben vom 26.08.2005): Folgende Hinweise seien aufzunehmen: - Bei allen Ma\u00dfnahmen, die einen Eingriff in den Boden erfordern, ist auf sensorische Auff\u00e4lligkeiten zu achten. Werden solche Auff\u00e4lligkeiten des Untergrundes festgestellt, die auf das Vorhandensein von sch\u00e4dlichen Bodenver\u00e4nderungen hinweisen, ist umgehend das Regierungspr\u00e4sidium Darmstadt, Abteilung Umwelt Darmstadt, Dez. IV/Da 41.5 zu informieren. - Bei Baugenehmigungsverfahren, die Altfl\u00e4chen, sch\u00e4dliche Boden-ver\u00e4nderungen und/oder Grund-wassersch\u00e4den betreffen, ist das Regierungspr\u00e4sidium Darmstadt, Ab-teilung Umwelt Darmstadt, Dez. IV/Da 41.5 (zust\u00e4ndige Bodenschutzb-eh\u00f6rde ) zu beteiligen. Im Rahmen der Umweltpr\u00fcfung nach \u00a7 2 Abs. 4 BauGB seien Aussagen zu vorhandenen Altfl\u00e4chen (Altstandorte, Altablagerungen), Alt-lasten, sch\u00e4dliche Bodenver\u00e4nderungen und/oder Grundwassersch\u00e4den im Geltungs-bereich aufzunehmen. Folgende Punkte seien darzustellen: - Bewertung des Gef\u00e4hrdungs-potenzials f\u00fcr die vorgesehene bau-liche Nutzung bei Altfl\u00e4chen, - Erforderliche Untersuchungen vor der Bebauung der Grundst\u00fccke auf Grund der vorstehenden Bewertung, Aus- - wirkungen auf die vorgesehene bau-liche Nutzung bei bereits fest-gestellten sch\u00e4dlichen Bodenve-r\u00e4nderungen und/oder Grundwasser-verunreinigungen, - Auswirkungen der geplanten bau-lichen Nutzung aus Sanierungs-ma\u00dfnahmen der festgestellten sch\u00e4d-lichen Bodenver\u00e4nderungen und/oder Grundwasserverunreinigungen.    Die Hinweise sind in den Bebauungsplan auf-genommen.               Der Bebauungsplan wird noch nach altem Recht durchgef\u00fchrt; ein gesonderter Umwelt-bericht ist daher nicht erforderlich. Aussagen zu Altlasten wurden unter Punkt 7. der Begr\u00fcndung aufgenommen.  Zu 2. und 3.: Gem\u00e4\u00df \u00a7 3 (2) BauGB sind nun der Entwurf zum Bebauungsplan und die dazu geh\u00f6rende Begr\u00fcndung erstellt worden. Das weitere Bebauungsplanverfahren richtet sich nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB). Nach \u00a7 3 (1) BauGB schlie\u00dft sich an die fr\u00fchzeitige \u00d6ffentlichkeitsbeteiligung, auch wenn die Anh\u00f6rung zu einer \u00c4nderung der Planung gef\u00fchrt hat, das Verfahren nach Abs. 2 an (\u00f6ffentliche Auslegung des Entwurfs und der zugeh\u00f6rigen Begr\u00fcndung). Dies erfolgt nach vorheriger \u00f6ffentlicher Bekanntmachung.  Der Dezernent III:                             Der Dezernent VI:    Klaus Feuchtinger                                  Dipl.- Ing. Dieter Wenzel Stadtrat                                           Stadtrat Anlage: Begr\u00fcndung vom 29.12.2005 Zu den Sitzungen werden ausgelegt bzw. aufgeh\u00e4ngt: - Entwurf zum Bebauungsplan A 37 - Akten ( z.Hd. des Berichterstatters) - 10 Entw\u00fcrfe des Bebauungsplanes A 37 f\u00fcr die Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung  Darmstadt, den 29.12.2005 VI/61.4 re      Nst. 2809  [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2005-Mag-1%7C22812100021%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2005-Mag-1%7C22812100021%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2005-Mag-1%7C20301100029%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2005-Mag-1","number":"35","name":"Verkehrsentwicklungsplanung der Wissenschaftsstadt Darmstadt \r\n- Schlussbericht -","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/34","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2005-Mag-1%7C20301100029%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 35","fileName":"be_20301100029_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":341228,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 10.01.2006 Dezernat VI an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: Stra\u00dfenverkehrsamt    Vorlage-Nr. 2006/0031 Magistratsbeschluss-Nr. 35 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss Dezernat I Dezernat III Dezernat VI  OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: I            III VI           15 67           66 Stvv Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Verkehrsentwicklungsplanung der Wissenschaftsstadt Darmstadt - Schlussbericht - Vorlage vom: 16.12.2005 Beschlussvorschlag[MdSD2]: 1. Der Schlussbericht zur Verkehrsentwicklungsplanung der Wissenschaftsstadt Darmstadt wird zur Kenntnis genommen. 2. Der unter Punkt 7 dargestellten Empfehlungen zur Umsetzung des integrierten Handlungskonzeptes und Priorit\u00e4tenbildung wird zugestimmt.  Anlagen:[MdSD3] Schlussbericht VEP auf CD-Rom Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]18.01.2006 Der Vorlage wird zugestimmt.        Begr\u00fcndungsseite zur Magistratsvorlage vom 16.12.2005 1. EINF\u00dcHRUNG 1.1 Anlass und Aufgabenstellung In Darmstadt hat - wie in vielen St\u00e4dten - das Verkehrsaufkommen insbesondere im Kfz-Verkehr in den letzten Jahren kontinuierlich zugenommen. Ge\u00e4nderte Lebensweisen und Siedlungsstrukturen, neue Logistikstrukturen im G\u00fcterwirtschaftsverkehr sowie die \u00d6ffnung der Grenzen im vereinigten Europa haben zu einem Anwachsen des motorisierten Individualverkehrs (MIV) gef\u00fchrt. Dies hat auch in Darmstadt eine Vielzahl von Problemen zur Folge. * die Lebens- und Wohnqualit\u00e4t ist beeintr\u00e4chtigt, * die Chancengleichheit aller Verkehrsarten und die Sicherheit der Verkehrsteilnehmenden sind nur noch eingeschr\u00e4nkt gew\u00e4hrleistet, * die soziale Brauchbarkeit des Stra\u00dfenraums und das Stadtbild sind oft nachhaltig gest\u00f6rt, * die Funktionsf\u00e4higkeit des Kfz-Verkehrs ist gef\u00e4hrdet. Auch wenn das Kraftfahrzeug ein wesentlicher Tr\u00e4ger der st\u00e4dtischen Mobilit\u00e4t ist, m\u00fcssen seine nachteiligen Wirkungen begrenzt und die Abwicklung des Gesamtverkehrs unter Einbeziehung aller Verkehrstr\u00e4ger in ein integriertes Gesamtkonzept eingebettet werden. Die Stadt Darmstadt hat dies erkannt und die B\u00fcros StetePlanung, Darmstadt und Habermehl+Follmann, Rodgau, im Jahre 2001, mit der Erarbeitung eines Verkehrsentwicklungsplans beauftragt, mit dem die Weichen f\u00fcr einen zukunftsgerichteten Umgang mit dem Thema Verkehr gestellt werden sollen. Das erweiterte Verst\u00e4ndnis von st\u00e4dtischer Verkehrsplanung und die damit verbundenen Ziele k\u00f6nnen nur erreicht werden, wenn in mehrfacher Hinsicht eine Integrationsaufgabe gel\u00f6st wird: * Stadtentwicklung und Verkehrsentwicklung m\u00fcssen als zwei Seiten ein- und derselben Medaille begriffen werden, denn die Stadtentwicklung, die Ausweitung von Siedlungsgebieten, die Festlegung (oder Einschr\u00e4nkung) bestimmter Nutzungen etc. bestimmen ma\u00dfgeblich das Verkehrsgeschehen. Diesen Wechselwirkungen muss Rechnung getragen werden. * Umweltqualit\u00e4t und Verkehrsgeschehen stehen in einem engen Zusammenhang. Die diesbez\u00fcglichen Qualit\u00e4tsanforderungen (z.B. aus EU-Richtlinien) bedingen Konsequenzen im Umgang mit dem Verkehr und der Bew\u00e4ltigung der negativen Auswirkungen des Kfz-Verkehrs. * Innerhalb des Gesamtverkehrssystems ist das Zusammenspiel der verschiedenen Verkehrstr\u00e4ger von entscheidender Bedeutung. Die spezifischen St\u00e4rken der einzelnen Verkehrstr\u00e4ger m\u00fcssen zur Geltung gebracht, die Schnittstellen m\u00fcssen optimiert werden. Der nicht-motorisierte Verkehr muss - gerade in einer kompakten Stadt wie Darmstadt - in seiner Bedeutung gew\u00fcrdigt werden. * Die konstruktive Auseinandersetzung mit dem Thema Verkehrsentwicklung in einer Stadtgesellschaft erfordert die Initiierung eines diskursiven Prozesses, in den alle wichtigen Akteure eingebunden sind. Der Verkehrsentwicklungsplan ist ein Rahmenplan, der Aussagen dar\u00fcber treffen soll, wie das Verkehrsgeschehen in Darmstadt in den n\u00e4chsten 10-15 Jahren gestaltet werden soll und wie die Handlungsspielr\u00e4ume hierzu aussehen. Er soll M\u00f6glichkeiten aufzeigen, wie die verkehrspolitischen Zielvorstellungen der Stadt Darmstadt umgesetzt werden k\u00f6nnen und soll Entscheidungsgrundlagen nachvollziehbar aufbereiten. Wesentlicher Inhalt des Verkehrsentwicklungsplans Darmstadt ist die Festlegung der grundlegenden Netze und Infrastruktureinrichtungen im Fu\u00df- und Radverkehr, im \u00f6ffentlichen Personennahverkehr und im motorisierten Individualverkehr (einschlie\u00dflich des Personen- und G\u00fcterwirtschaftsverkehrs) sowie von Angeboten im ruhenden motorisierten Individualverkehr. Die in den folgenden Abschnitten erl\u00e4uterten Arbeitsschritte und Ergebnisse werden in ausf\u00fchrlicher Form dargestellt. 1.2 Bearbeitungsweise und Ablauf Bei der Verkehrsentwicklungsplanung handelt es sich um eine prozesshafte Planung. Es wird kein abgeschlossenes Produkt vorgelegt, sondern die einzelnen Bearbeitungsschritte werden durch R\u00fcckkopplung mit den St\u00e4dtischen Gremien, den betroffenen Fachverwaltungen sowie relevanten Interessensgruppen weiterentwickelt. Die Bearbeitung des Verkehrsentwicklungsplans gliederte sich in 4 Stufen In der Zustandsanalyse wurden die Netze der einzelnen Verkehrssysteme (Fu\u00df- und Radverkehr, \u00d6ffentlicher Personennahverkehr und motorisierter Individualverkehr) begutachtet sowie die verkehrsmittelspezifische Infrastruktur, die Nutzung der Verkehrsmittel, die Verteilung der relativen Verkehrsarten (Ziel-, Quell-, Binnen- und Durchgangsverkehr) auf den Gesamtverkehr und sonstige Rahmenbedingungen erhoben und bewertet. Im Rahmen der Diskussion, wie der Verkehr in Darmstadt zuk\u00fcnftig gestaltet sein soll, wurden Entwicklungsziele formuliert, die Ma\u00dfstab f\u00fcr die Bewertung der vorgeschlagenen Ma\u00dfnahmen sind. Die Zieldiskussion hat den Bearbeitungsprozess kontinuierlich begleitet. Zur Verdeutlichung der Auswirkungen von unterschiedlichen Wichtungen der Ziele wurden Szenarien entwickelt und einer Wirkungsanalyse unterzogen. Hier wurden einerseits konkrete Ma\u00dfnahmen zur Steuerung des Verkehrs benannt, andererseits wurden die Ver\u00e4nderungspotentiale beispielsweise durch Stra\u00dfennetzerg\u00e4nzungen oder Ver\u00e4nderungen in der Verkehrsmittelwahl abgesch\u00e4tzt. Auf Grundlage der Ergebnisse der Wirkungsanalyse wurden Schl\u00fcsselprojekte identifiziert und deren Ausrichtung bestimmt. Schlie\u00dflich wurden Handlungskonzepte f\u00fcr die einzelnen Verkehrssysteme entwickelt. Diese Teilkonzepte wurden aufeinander abgestimmt und in einem integrierten Gesamtkonzept zusammengef\u00fcgt. F\u00fcr das Integrierte Handlungskonzept wurden Kosten abgesch\u00e4tzt und Empfehlungen zur Umsetzung formuliert. Bei der Bearbeitung des Verkehrsentwicklungsplans konnte auf verschiedene Gutachten zur\u00fcckgegriffen werden, die zum einem im Vorfeld erarbeitet worden waren, zum anderen parallel zu Einzelfragen erstellt wurden. Hierdurch kam es teilweise zu gr\u00f6\u00dferen zeitlichen L\u00fccken im Bearbeitungsprozess. Dar\u00fcber hinaus verf\u00fcgte die Stadt Darmstadt \u00fcber ein Verkehrsmodell, das weiterentwickelt und verfeinert wurde, um die verkehrlichen Wirkungen von Planungsma\u00dfnahmen sowohl bei den Szenarien als auch f\u00fcr das Integrierte Handlungskonzept aufzuzeigen. Begleitet wurde die Bearbeitung des Verkehrsentwicklungsplans auf 4 Ebenen: * Durch eine projektbegleitende Arbeitsgruppe mit Vertreterinnen und Vertretern der beteiligten Fach\u00e4mter der Stadt Darmstadt als kleiner, intensiver Arbeitskreis, der in regelm\u00e4\u00dfigen Abst\u00e4nden die laufenden Arbeitsschritte und deren Ergebnisse er\u00f6rtert hat und Entscheidungen \u00fcber Einzelaspekte der Bearbeitung getroffen hat. * Durch das FORUM Verkehrsentwicklung mit Vertreterinnen und Vertretern verschiedener Interessensgruppen (ausf\u00fchrliches hierzu siehe Punkt I.3), als externer Arbeitskreis, der immer zusammentrat, wenn wesentliche Ergebnisse erarbeitet waren, die mit den beteiligten Akteuren zu diskutieren und wenn Entscheidungen im Rahmen von einzelnen Arbeitsschritten zu treffen waren. * Durch \u00f6ffentliche Abendveranstaltungen, auf denen der interessierten B\u00fcrgerschaft die Ergebnisse der Zustandsanalyse sowie das Integrierte Handlungskonzept vorgestellt wurden, sowie durch weitere Veranstaltungen, an denen am Beispiel der Partnerstadt Alkmaar und der Stadt Saarbr\u00fccken \u00fcber Verkehrsprobleme und deren L\u00f6sung informiert wurde. * Durch Informationsbrosch\u00fcren, die in allen Bussen und Stra\u00dfenbahnen sowie an sonstigen publikumsintensiven \u00f6ffentlichen Einrichtungen in der Stadt ausgelegt wurden.  Abbildung 1 : Bearbeitungsablauf Verkehrsentwicklungsplan Darmstadt 1.3 Das FORUM Verkehrsentwicklungsplanung In einem Politikfeld mit vielf\u00e4ltigen und unterschiedlichen Interessenslagen, wie es die Verkehrsentwicklungsplanung darstellt, ist der Prozess der Konzepterarbeitung entscheidend f\u00fcr die Qualit\u00e4t und Akzeptanz der Ergebnisse. Erfahrungsgem\u00e4\u00df kann Konsens \u00fcber notwendige Ver\u00e4nderungen in der Verkehrsinfrastruktur und beim Verkehrsverhalten nicht vorausgesetzt werden, sondern er muss hergestellt bzw. verst\u00e4rkt werden. Information, Aufkl\u00e4rung und die gemeinsame Diskussion sind dabei wichtige und letztendlich unverzichtbare Bestandteile des Bearbeitungsprozesses. In Darmstadt wurde mit der Bildung des FORUMS Verkehrsentwicklung mit Vertreterinnen und Vertretern aus B\u00fcrgerschaft, Verb\u00e4nden, Verkehrsdienstleistern, Politik, Wissenschaft, Wirtschaft, und Verwaltung ein Gremium geschaffen, das die Erarbeitung des Verkehrsentwicklungsplans intensiv begleitet und wesentliche Akzente gesetzt hat. Die Mitarbeit im Forum sollte freiwillig, aber verbindlich f\u00fcr alle Beteiligten sein. Damit sollte einerseits eine vertrauensvolle Zusammenarbeit erm\u00f6glicht werden und andererseits ein Signal von allen Beteiligten f\u00fcr die Ernsthaftigkeit der Arbeit gegeben werden. Die pers\u00f6nliche Berufung der Forumsmitglieder erfolgte durch den Oberb\u00fcrgermeister. Die Zusammensetzung des Forums ist Abbildung I-3 (CD- Schlussbericht) dargestellt. Ziel der Arbeit war es, sich \u00fcber die unterschiedlichen Interessenlagen und \u00fcber die Anschauung von Problemsituationen und die Dringlichkeit ihrer L\u00f6sung auszutauschen, Verst\u00e4ndnis f\u00fcr andere Positionen zu gewinnen und gemeinsam getragene Leitlinien zur zuk\u00fcnftigen Gestaltung des Verkehrssystems zu entwickeln, die in einem abgestimmten Handlungskonzept konkretisiert werden sollten. Auf Anregung des Forums wurde ein Lenkungsausschuss einberufen, um die Arbeit des Forums zu strukturieren und die Sitzungen mit vorzubereiten. Im Lenkungsausschuss - vom zust\u00e4ndigen Dezernenten geleitet - waren die einzelnen B\u00e4nke mit je einem/einer Vertreter/Vertreterin vertreten. In insgesamt 9 Sitzungen des Forums Verkehrsentwicklung - von Dr. Hartmut Arras als externem, in der Kommunikation von Planungsprozessen erfahrenen Moderator geleitet - wurde intensiv diskutiert, gestritten, L\u00f6sungsentw\u00fcrfe entwickelt und teilweise wieder verworfen, bevor das Integrierte Handlungskonzept als gemeinsame Empfehlung verabschiedet werden konnte. Weitere Informationen \u00fcber die Inhalte der Sitzungen sind dem Anhang I des Schlussberichtes zu entnehmen. 2. ZIELE DER VERKEHRSENTWICKLUNGSPLANUNG Damit Darmstadt auch in Zukunft attraktiv ist f\u00fcr B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger, f\u00fcr Pendler und Besucher, muss es Ziel sein, eine hohe Wohn- und Aufenthaltsqualit\u00e4t zu schaffen, die nat\u00fcrlichen Lebensgrundlagen zu sch\u00fctzen bzw. verkehrsbedingte Emissionen zu verringern, aber die Wirtschaft im Wettbewerb mit der Region zu st\u00e4rken. Beides sind Oberziele der Stadtentwicklung Darmstadts. Schon 1990 hatte die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Darmstadt Ziele und Leitlinien zur Verkehrsentwicklung politisch beschlossen. Hier hei\u00dft es u.a.:  Bei allen Planungen ist anzustreben, dass sich nur soviel Verkehr in der Stadt bewegt, wie dies stadtvertr\u00e4glich ist, d.h. wie viel die Verkehrswege aufnehmen k\u00f6nnen und wie viel der Bev\u00f6lkerung zumutbar ist. Die Ziele von 1990 wurden im Rahmen der Bearbeitung des Verkehrsentwicklungsplans auf den Pr\u00fcfstand gestellt und unter Einbeziehung des Forums diskutiert und weiter entwickelt. Dabei bestand Konsens dar\u00fcber, dass mit der derzeit vorhandenen Infrastruktur zus\u00e4tzlicher Kfz-Verkehr im Stadtgebiet von Darmstadt weder von der Funktionsf\u00e4higkeit des notwendigen Kfz-Verkehrs, des Wirtschaftens (Liefern und Laden), der Funktionsf\u00e4higkeit der \u00fcbrigen Verkehrsarten (\u00d6PNV, Fu\u00df- und Radverkehr) noch von den Umweltbelastungen her vertretbar ist. Gleichzeitig bestand Konsens dar\u00fcber, dass Mobilit\u00e4t, d.h. die M\u00f6glichkeit, alle Ziele in der Stadt zu erreichen, erhalten werden muss. Die Zielrichtung der Verkehrsentwicklungsplanung im Sinne einer nachhaltigen Gesamtentwicklung setzt damit auf Soziale Ausgewogenheit, \u00d6konomische Vernunft, \u00d6kologische Vertr\u00e4glichkeit. Das bedeutet: * Die Mobilit\u00e4t der Menschen in der Stadt und ihre Teilnahme am sozialen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben soll gew\u00e4hrleistet werden. * Motorisierter Individualverkehr soll so weit m\u00f6glich bzw. vertretbar vermieden oder verlagert werden. * Der verbleibende notwendige Verkehr soll so umwelt-, sozial- und stadtvertr\u00e4glich wie m\u00f6glich abgewickelt werden. In der Diskussion mit dem Forum wurden insgesamt 7 Hauptziele formuliert: Hauptziele 1. St\u00e4rkung von Darmstadt als Oberzentrum in der Region, Verbesserung der Verkn\u00fcpfung mit dem Umland 2. Verbesserung der Erreichbarkeit der Stadtquartiere untereinander und der wichtigen Ziele in der Stadt 3. Sicherung und Verbesserung des Personenwirtschafts- und G\u00fcterwirtschaftsverkehrs 4. Sicherung gleicher Mobilit\u00e4tschancen f\u00fcr alle Bev\u00f6lkerungsgruppen unter Beachtung der unterschiedlichen Mobilit\u00e4tsbed\u00fcrfnisse und Lebenssituationen 5. Erh\u00f6hung der Stadtvertr\u00e4glichkeit des Verkehrs 6. Erh\u00f6hung der Verkehrssicherheit 7. Reduzierung des verkehrsbedingten Verbrauchs von nat\u00fcrlichen Ressourcen sowie der verkehrsbedingten Emissionen Ziele der Verkehrsentwicklungsplanung Darmstadt Diese Hauptziele werden durch Handlungsziele konkretisiert (siehe hierzu Anhang II des Schlussberichtes), aus denen konkrete Qualit\u00e4tsstandards f\u00fcr die Ma\u00dfnahmen des Integrierten Handlungskonzepts abgeleitet wurden. 3. Bestandsanalyse / Verkehrssituation in Darmstadt F\u00fcr die Analyse der Verkehrssituation in Darmstadt konnte auf verschiedene Untersuchungen und Einzelgutachten zur\u00fcckgegriffen werden. Diese wurden entweder gezielt im Vorfeld der Erarbeitung des Verkehrsentwicklungsplans vergeben oder zu einzelnen Fragestellungen bzw. bezogen auf einzelne Verkehrstr\u00e4ger bis 2001 erstellt: * Verkehrsmodell zur Abbildung der Verkehrsbelastungen im Motorisierten Individualverkehr im Darmst\u00e4dter (Grund-) Stra\u00dfennetz; Stadt Darmstadt / Hessische Zentrale f\u00fcr Datenverarbeitung, 1999 * Nahverkehrsplan Stadt Darmstadt / Landkreis Darmstadt-Dieburg, Planungsb\u00fcro von M\u00f6rner + J\u00fcnger / Wibera AG, 1998 * Vertr\u00e4glichkeit des Kfz-Verkehrs im Hauptverkehrs- und Hauptsammelstra\u00dfennetz der Stadt Darmstadt, FRANK und STETE, 1999 * Parkraumuntersuchung Darmstadt zum ruhenden Verkehr im \u00f6ffentlichen Stra\u00dfenraum, Habermehl+Follmann, 1993 und 1997 * Untersuchung zur Auslastung der Parkgaragen in der Darmst\u00e4dter Innenstadt, Retzko+Topp, 1998 * Hauptverbindungen des Radverkehrs in Darmstadt, FRANK und STETE / Plan & Rat, 1994 Geschwindigkeitsniveau im Hauptverkehrs- und Hauptsammelstra\u00dfennetz der Stadt Darmstadt, FRANK und STETE, 1999 Die Aktualit\u00e4t dieser Gutachten wurde gepr\u00fcft und die Aussagen ggf. modifiziert und erg\u00e4nzt. F\u00fcr den Radverkehr musste der Bestand erneut aufgenommen und bewertet werden, weil sich durch die \u00c4nderung der StVO die Randbedingungen und die Bewertungskriterien ge\u00e4ndert haben. Die Stadtvertr\u00e4glichkeitsuntersuchung von 1999 musste ebenfalls modifiziert werden, weil die Weiterentwicklung des Verkehrsmodells der Stadt Darmstadt zur Modifizierung wichtiger Kennwerte der Stadtvertr\u00e4glichkeit gef\u00fchrt hat. Dar\u00fcber hinaus wurden - begleitend zum Verkehrsentwicklungsplan und unabh\u00e4ngig davon - weitere Gutachten erstellt, deren Ergebnisse und VEP-relevante Aussagen in die Bestandsanalyse integriert wurden: * Wegenetz f\u00fcr den Fu\u00dfverkehr in Darmstadt, StetePlanung, 2004 * Strategien im Wirtschaftsverkehr, ZIV, 2004 * Kraftfahrzeugverkehr in Deutschland, WVI, 2003 * Verkehrsuntersuchung zur Sanierungsrahmenplanung Mollerstadt, StetePlanung, 2004 * Lokale L\u00f6sungsans\u00e4tze im regionalen Kontext zur Beseitigung/ Milderung von Leistungsf\u00e4higkeitsdefiziten im strategischen Stra\u00dfennetz des Rhein-Main-Gebiets, HLSV/ Habermehl+Follmann, 2005 Zur Eichung des im Jahr 2002 \u00fcberarbeiteten Verkehrsmodells wurden an insgesamt 37 verkehrsbedeutenden Knotenpunkten der Kernstadt die Verkehrsmengen f\u00fcr Morgenspitze, Abendspitze und im Tagesverkehr (24-Werte) erhoben bzw. hochgerechnet. Hierzu wurden an 28 lichtsignalgeregelten Knotenpunkten \u00fcber eine Auswertung von Detektordaten und an weiteren 9 Knotenpunkten \u00fcber eine manuelle Z\u00e4hlung w\u00e4hrend der Hauptverkehrszeiten die fahrstrombezogenen Verkehrsbelastungen ermittelt. Die Ergebnisse der Bestandsanalyse des vorliegenden Verkehrsentwicklungsplans beziehen sich auf die Situation im Jahr 2000 / 2001. Der Bewertung der Verkehrssituation liegen die einschl\u00e4gigen Richtlinien der Forschungsgesellschaft f\u00fcr Stra\u00dfen- und Verkehrswesen (FGSV) sowie die Stra\u00dfenverkehrsordnung in der Fassung von 2000 zugrunde. Detailinformationen zu Fu\u00df-, Radverkehr, \u00f6ffentlicher Personennahverkehr, flie\u00dfender und ruhender motorisierter Individualverkehr und Wirtschaftsverkehr sind dem Schlussbericht zu entnehmen. 4. SZENARIEN 4.1 Einf\u00fchrung / methodisches Vorgehen Die Ergebnisse der Zustandsanalyse haben gezeigt, dass innerhalb der gebauten Stadt nicht alle Anforderungen von allen Verkehrsarten zu erf\u00fcllen sind. In der Regel sind die Fl\u00e4chen in den Stra\u00dfenr\u00e4umen nicht beliebig erweiterbar, um Fu\u00df- und Radverkehr, Busse und Bahnen sowie den flie\u00dfenden und ruhenden motorisierten Individualverkehr optimal zu bedienen. Es m\u00fcssen Priorit\u00e4ten gesetzt werden, wobei die beiden Oberziele der Stadtentwicklung St\u00e4rkung der Wirtschaftskraft sowie Erh\u00f6hung der Attraktivit\u00e4t als Wohnstandort f\u00fcr die Verkehrsentwicklungsplanung gleicherma\u00dfen gelten. Aber schon hier kann es zu Konflikten kommen, wenn beispielsweise die St\u00e4rkung der Wirtschaftskraft mit einer Erh\u00f6hung des Kfz-Verkehrs verbunden sein sollte, was wiederum zu Unvertr\u00e4glichkeiten mit der Wohnnutzung f\u00fchren kann. Auch bei den verkehrlichen Entwicklungszielen ergaben sich Zielkonflikte, die - je nach Gewichtung der Ziele - unterschiedliche Auswirkungen auf die Stadtentwicklung und die Verkehrssituation haben. Dar\u00fcber hinaus bestimmt eine Vielzahl weiterer Komponenten die Entwicklung des st\u00e4dtischen Verkehrs, die sich zum Teil erg\u00e4nzen, zum Teil kontraproduktiv sein k\u00f6nnen. Dies f\u00fchrt zu unterschiedlichen Ergebnissen bei der Entscheidung f\u00fcr Ma\u00dfnahmen. Um diese Unterschiede aufzuzeigen, werden Szenarien entwickelt. Szenarien sind vielschichtig angelegte Zukunftsbilder, die Ma\u00dfnahmen beschreiben, die geeignet sind, den Stadtverkehr in eine bestimmte (vorzugebende) Richtung zu lenken. Hier werden die st\u00e4dtebaulich-stadtstrukturellen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in einer Stadt ebenso in die Betrachtung einbezogen wie das Verkehrsverhalten der Bev\u00f6lkerung. Szenarien geben Auskunft dar\u00fcber, welche Wirkungen sich mit bestimmten Ma\u00dfnahmenb\u00fcndeln - unter Einbeziehung aller Verkehrstr\u00e4ger - erzielen lassen bzw. ob und in welchem Umfang die formulierten Ziele erreicht werden k\u00f6nnen. Die Wirkungsanalyse der Szenarien erfolgt f\u00fcr den motorisierten Verkehr mit Hilfe von Verkehrsmodellrechnungen. Sie gelten als fachlich abgesichertes und verfahrenstechnisch anerkanntes Instrument zur Erstellung von Verkehrsprognosen und zur Bewertung der verkehrlichen Wirkung von Strukturentwicklungen bzw. baulichen/ betrieblichen Ma\u00dfnahmen im Netz.  Die Modellfortschreibung auf den Prognosehorizont 2015 ber\u00fccksichtigt f\u00fcr beide Szenarien:  Abbildung 4.2-1: Vorgehensweise Szenarienuntersuchung  4.2 Entwicklung der Szenarien Grundlage der Szenarienentwicklung war die Diskussion im FORUM Verkehrsentwicklung zu den Perspektiven f\u00fcr die zuk\u00fcnftige Verkehrsentwicklung. Hier wurde deutlich, dass von einem sogenannten Trendszenario, das weder gezielte Ma\u00dfnahmen zur Reduzierung des Kfz-Verkehrs noch zur F\u00f6rderung des Umweltverbundes beinhaltet, kein Beitrag zur L\u00f6sung der Verkehrsprobleme erwartet wurde. Die Ma\u00dfnahmen/ Ma\u00dfnahmenb\u00fcndel f\u00fcr die Szenarien wurden von den Mitgliedern des FORUMS benannt und durch die Gutachterb\u00fcros den Szenarien zugeordnet. So wurde sichergestellt, dass ein breites Spektrum an denkbaren Ma\u00dfnahmen erfasst und die Intentionen der einzelnen im Forum vertretenen Gruppierung ber\u00fccksichtigt wurden. In beiden f\u00fcr Darmstadt betrachteten Szenarien finden sich Ma\u00dfnahmen \u00e4hnlichen Inhalts, aber unterschiedlicher Auspr\u00e4gung. Bei der Zuordnung der benannten Ma\u00dfnahmen musste ber\u00fccksichtigt werden, dass f\u00fcr einzelne Projekte bereits politische Beschl\u00fcsse vorliegen bzw. sich Projekte bereits in der Umsetzung befanden: * Verl\u00e4ngerung der B3 bis zur Mainzer Stra\u00dfe * Durchstich Carl-Schenk-Ring mit Umbau Tacke-Knoten und Verl\u00e4ngerung Pfnorstra\u00dfe * Umgestaltung OD Arheilgen * Neubau der Nordost-Umgehung (2-streifig) mit 4-streifigem Ausbau der Anschlussstrecken Hanauer Stra\u00dfe (B26) und Martin-Luther-King-Ring * Verkehrsdrehscheibe Hauptbahnhof mit einem ICE-Haltepunkt Darmstadt HBF, * Stra\u00dfenbahn nach Kranichstein, * Verl\u00e4ngerung der Stra\u00dfenbahn in Arheilgen bis zum Glockengartenweg und in Alsbach bis zur Melibokusschule, * Einrichtung eines Bahn-Haltepunktes TU-Lichtwiese, Regional bedeutsame Projekte sind die Reaktivierung des Schienenanschlusses von/ nach Pfungstadt, die Modernisierung der Odenwaldbahn und die Umgehungen von Pfungstadt und Nieder-Ramstadt. Diese Projekte/ Ma\u00dfnahmen wurden in Absprache mit allen Beteiligten beiden Szenarien zugrunde gelegt (Gesetzte Ma\u00dfnahmen). Szenario 1: MODERAT VORAN F\u00dcR ALLE Das Szenario: Moderat voran f\u00fcr alle geht davon aus, dass der bisherige verkehrspolitische Kurs der Stadt Darmstadt und die damit verbundenen verkehrsplanerischen und -technischen Aktivit\u00e4ten mit gleichbleibendem Engagement und \u00e4hnlichen Schwerpunkten weitergef\u00fchrt werden. Deutliche Ver\u00e4nderungen im Verkehrsverhalten der Bev\u00f6lkerung sind nicht zu erkennen, f\u00fcr Pilotprojekte werden Kooperationen mit weiteren Akteuren ins Leben gerufen. Szenario 2: VORRANG F\u00dcR DEN UMWELTVERBUND Das Szenario Vorrang f\u00fcr den Umweltverbund beschreibt eine Verst\u00e4rkung der verkehrspolitischen Anstrengungen im Hinblick auf eine massive F\u00f6rderung der Verkehrsmittel \u00d6PNV und Fu\u00df- und Radverkehr. Die Entwicklung ist gekennzeichnet durch einen deutlichen Qualit\u00e4tssprung insbesondere bei den Angeboten von Stra\u00dfenbahnen und Bussen sowie durch die konsequente F\u00f6rderung des Fu\u00df- und Radverkehrs. Die Bereitschaft der Bev\u00f6lkerung, die neuen Angebote zu nutzen und Umzusteigen nimmt deutlich zu. Unter dem Motto Alle ziehen an einem Strang , haben sich vielf\u00e4ltige Partnerschaften von Akteuren aus Wirtschaft, Wissenschaft, Verb\u00fcnde und Verb\u00e4nden gebildet. 4.3 Wirkungsanalyse der Szenarien Zur Einsch\u00e4tzung der Wirkungen der beiden Szenarien mit ihren spezifischen Ma\u00dfnahmen/ Ma\u00dfnahmenb\u00fcndeln wurden zun\u00e4chst die zu erwartenden Ver\u00e4nderungen im Verkehrsverhalten der Bev\u00f6lkerung und die daraus resultierenden Ver\u00e4nderungen beim Verkehrsaufkommen quantifiziert.  Mit der vom Amt f\u00fcr Statistik der Stadt Darmstadt prognostiziertem Bev\u00f6lkerungsentwicklung und einer als konstant angenommenen Mobilit\u00e4tsrate (3,12 Wege/ Person und Tag) erh\u00f6ht sich die Summe der Ortsver\u00e4nderungen der Darmst\u00e4dter Bev\u00f6lkerung (mit Haupt- und Nebenwohnsitz) von ca. 447.000 Wegen/ Tag im Jahr 2001 auf 460.000 Wege/ Tag bis 2015 in beiden Szenarien. Infolge der unterschiedlichen Verkehrsangebote kommt es aber in beiden Szenarien zu unterschiedlich ausgepr\u00e4gten Ver\u00e4nderungen der Verkehrsmittelwahl der Darmst\u00e4dter Bev\u00f6lkerung gegen\u00fcber dem Ist-Zustand : * Im Szenario 1 ( Moderat voran f\u00fcr alle ) wird infolge des moderat erweiterten Angebots im Radverkehr und im \u00d6PNV von einem leichten Anstieg dieser beiden Anteile um jeweils 1 Prozentpunkt und von einem entsprechenden R\u00fcckgang im flie\u00dfenden MIV von 2 Prozentpunkten an der Gesamtzahl aller zur\u00fcckgelegten Wege ausgegangen. * Im Szenario 2 ( Vorrang f\u00fcr den Umweltverbund ) wird infolge des massiv verbesserten Angebots im Radverkehr und im \u00d6PNV von einem deutlichen Anstieg dieser beiden Anteile um 4 bzw. 4,5 Prozentpunkte und von einem entsprechenden R\u00fcckgang im flie\u00dfenden MIV von 8 Prozentpunkten an der Gesamtzahl aller zur\u00fcckgelegten Wege ausgegangen. * Der Wegeanteil im Fu\u00dfverkehr wird in beiden Szenarien als weitgehend unver\u00e4ndert angenommen. 4.4 Ableitung und Ausrichtung von Schl\u00fcsselprojekten Die Ergebnisse der Wirkungsanalyse der Szenarien hat gezeigt, dass bestimmten Projekten eine Schl\u00fcsselfunktion zukommt, d.h. ihnen kann eine besondere Wirksamkeit hinsichtlich der angestrebten Effekte unterstellt werden. Sie k\u00f6nnen sich sowohl auf einzelne Stra\u00dfenr\u00e4ume oder Achsen als auch auf einzelnen Verkehrsmittel beziehen, sie entfalten ihre Wirkung sowohl bei den unterschiedlichen Formen, sich in Darmstadt fortzubewegen als auch im Umgang mit Nutzungskonkurrenzen. Sie sind - in unterschiedlichen Auspr\u00e4gungen - Bestandteil beider Szenarien. Diese Schl\u00fcsselprojekte wurden im Forum vorgestellt und diskutiert. Von den Mitgliedern bzw. den B\u00e4nken wurde ein Votum dahingehend erwirkt, * ob die Einsch\u00e4tzung geteilt wird, dass es sich bei den Projekten um ein Schl\u00fcsselprojekt handelt, * in welcher Auspr\u00e4gung (entsprechend Szenario 1 oder 2) diese Projekte realisiert werden sollen. Das insgesamt gleichm\u00e4\u00dfige verteilte Votum bez\u00fcglich der Auspr\u00e4gung \u00fcber alle Schl\u00fcsselprojekte sowohl in Richtung Szenario 1 als auch Szenario 2 zeigt, dass keine eindeutige Tendenz in Richtung eines der beiden Szenarien gew\u00fcnscht wird. Das Votum des Forums gab allerdings wichtige Anhaltspunkte bez\u00fcglich der Ma\u00dfnahmenschwerpunkte bei der Entwicklung von Ma\u00dfnahmen f\u00fcr die einzelnen Verkehrsarten und des integrierten Handlungskonzepts. Es gilt, im Rahmen der Handlungsempfehlungen f\u00fcr die Schl\u00fcsselprojekte einen Mittelweg zwischen den beiden Szenarios in der Weise zu finden, dass je nach Verkehrsart und Verkehrsraum die vom Forum mehrheitlich bevorzugte Auspr\u00e4gung ber\u00fccksichtigt wird. Schl\u00fcsselprojekt Auspr\u00e4gung des Ma\u00dfnahmenschwerpunkts in Richtung Szenario 1: Parken in Darmstadt Einrichtung eines Parkleitsystems (statisch/dynamisch) mit Erweiterung von Anwohnerparken in den an die City angrenzenden Stadtquartieren. \u00d6PNV in Darmstadt Ausbau des Stra\u00dfenbahn- und Busnetzes unter Beibehaltung der Angebotsdichte (15-Takt,...) auf den Strecken mit hohem Fahrgastpotential. Optimierung der \u00dcberg\u00e4nge zwischen den Verkehrstr\u00e4gern (Bike&Ride, Park&Ride) an zentralen Verkn\u00fcpfungspunkten. Verl\u00e4ngerung B 3 nach S\u00fcden Verl\u00e4ngerung der Trasse mindestens bis zur Rheinstra\u00dfe. Darmstadt zu Fu\u00df Entwicklung eines Hauptfu\u00dfwegenetz f\u00fcr die Kernstadt mit Verdichtung auf Quartiersebene. Sicherung einer Gehwegbreite von mind. 1,50 m (alte Richtlinie EAE), ggf. Unterbindung des Gehwegparken. Optimierung des Verkehrsablaufs im Hauptverkehrsstra\u00dfennetz Fl\u00e4chendeckende Umsetzung verkehrsabh\u00e4ngiger Lichtsignaltechnik. Optimierung der koordinierten Netzsteuerung. Fl\u00e4chenhafte Umsetzung der \u00d6V-Bevorrechtigung an Lichtsignalanlagen unter Aufrechterhaltung der Leistungsf\u00e4higkeit f\u00fcr den flie\u00dfenden Kfz-Verkehr. Auspr\u00e4gung des Ma\u00dfnahmenschwerpunkts in Richtung Szenario 2 Ortsdurchfahrt Arheilgen Geschwindigkeitsreduzierung f\u00fcr den Kfz-Verkehr mit entsprechender Anpassung und Neuordnung der Fahrbahnbreiten mit Priorit\u00e4t auf den Fu\u00df- und Radverkehr. Attraktivierung des Nahversorgungszentrums (Verkehrsberuhigung und Ladezonen f\u00fcr Wirtschaftsverkehr). Wirtschaftsverkehr in Darmstadt Verbesserung der Liefer- und Wirtschaftsverkehrsabwicklung durch Ausweitung der Ladezonen in der City und in den Nahversorgungszentren. Leitsystem f\u00fcr G\u00fcterverkehr mit Durchfahrverboten durch Wohngebiete und Streckenverboten f\u00fcr Gefahrenguttransporte. G\u00fcterverteilteilzentrum und Kommissionslager zur Reduzierung des Anlieferverkehrs, gemeinsamer Lieferservice der Gesch\u00e4fte in der City, Abwicklung des G\u00fcterverkehrs auch auf der Schiene (in Kooperation mit DB AG und anderen Verkehrsgesellschaften, z.B. HEAG). Landgraf-Georg-Stra\u00dfe Durchgehende Neuaufteilung des Stra\u00dfenquerschnitts mit dem Ziel einer weiteren Reduzierung der Kfz-Belastungen und F\u00fchrung einer Stra\u00dfenbahn zwischen Schloss und Ostbahnhof. \u00d6PNV im Bereich Luisenplatz - Hauptbahnhof Neukonzeption des \u00d6PNV als Baustein des Umweltverbundes ggf. auch unter Inanspruchnahme von MIV-Fl\u00e4chen. Rheinstra\u00dfe Aufwertung als st\u00e4dtebaulich bedeutsame Achse mit durchg\u00e4ngiger Baumbegr\u00fcnung. Neuordnung des Stra\u00dfenquerschnitts mit Priorit\u00e4t f\u00fcr den Fu\u00df- und Radverkehr. Darmstadt auf dem Rad Schlie\u00dfen von L\u00fccken im Radverkehrsnetz als Direktverbindungen auch zu Lasten von MIV-Fl\u00e4chen und unter Beachtung der erforderlichen Mindestbreiten. Konsequente Trennung des Fu\u00df- und Radverkehrs im Zuge der Hauptrouten. Generelle \u00d6ffnung von Einbahnstra\u00dfen f\u00fcr den Radverkehr. Gleichgewichtetes Votum f\u00fcr die Ausrichtung der Ma\u00dfnahmenschwerpunkte Cityring Ma\u00dfnahmenschwerpunkt entsprechend Szenario 1 : R\u00fcckbau nur in wenigen, stadtr\u00e4umlich sensiblen, Abschnitten. Aufgabe der Fu\u00df- und Radverkehrs-Unterf\u00fchrungen, stattdessen ebenerdige Querungen. Ma\u00dfnahmenschwerpunkt entsprechend Szenario 2 : Durchg\u00e4ngiger R\u00fcckbau zur Reduzierung des Kfz-Verkehrs zugunsten erh\u00f6hter Aufenthaltsqualit\u00e4ten f\u00fcr die angrenzenden Nutzungen und Fl\u00e4chen f\u00fcr den Fu\u00df- und Radverkehr. Tabelle 4-1: Auspr\u00e4gung der Schl\u00fcsselprojekte  5. HANDUNGSKONZEPT UND MA\u00dfNAHMEN 5.1 Methodisches Vorgehen Das Handlungskonzept ist zentraler Bestandteil des Verkehrsentwicklungsplans. Die Anforderungen bzw. Aufgaben lassen sich wie folgt beschreiben: * Rahmen setzen f\u00fcr die kommunale Verkehrspolitik der n\u00e4chsten 10 Jahre, * Grundlage bieten f\u00fcr kurz- bis mittelfristige Ma\u00dfnahmenentscheidungen, * Weichen stellen f\u00fcr r\u00e4umliche und sektorale Teilplanungen, * Argumente liefern f\u00fcr Verhandlungen mit Dritten, * Gewissheit bieten f\u00fcr B\u00fcrgerschaft, Wirtschaft, Investoren \u00fcber die Absichten der Gemeinde zur zuk\u00fcnftigen Verkehrsentwicklung. Entsprechend seiner Aufgabe, einen Rahmen f\u00fcr die Verkehrsentwicklung des n\u00e4chsten Jahrzehnts zu setzen, trifft das Handlungskonzept Aussagen zu den grundlegenden Netzen und Infrastruktureinrichtungen f\u00fcr alle Verkehrsarten sowie zur Abwicklung und Steuerung des Verkehrsablaufs. Wichtig hierbei ist die ganzheitliche Betrachtung des Verkehrssystems mit seinen verschiedenen Verkehrstr\u00e4gern Fu\u00df- und Radverkehr, \u00f6ffentlicher Personennahverkehr und motorisierter Individualverkehr (Integriertes Handlungskonzept). Im FORUM bestand Konsens dar\u00fcber, dass zus\u00e4tzlicher Kfz-Verkehr im derzeitigen Stra\u00dfennetz der Stadt Darmstadt weder von der Funktionsf\u00e4higkeit des notwendigen Kfz-Verkehrs, des Lieferns und Ladens, noch von der Vertr\u00e4glichkeit mit den Anspr\u00fcchen des Fu\u00df-, Rad- und \u00f6ffentlichen Verkehrs her vertretbar ist, und dass zudem die verkehrsbedingten Umweltbelastungen und Beeintr\u00e4chtigungen reduziert werden m\u00fcssen. Gleichzeitig bestand Konsens \u00fcber die Notwendigkeit, Mobilit\u00e4t zu erhalten und ggf. mit anderen Verkehrsmitteln als dem Pkw zu sichern. Das Handlungskonzept soll daher verkehrsmittel\u00fcbergreifend Ma\u00dfnahmen aufzeigen, die * das Kfz-Verkehrswachstum im derzeitigen Netz begrenzen und wo immer m\u00f6glich verringern und ggf. Alternativen anbieten, * bestehende Verlagerungspotenziale aussch\u00f6pfen und alternative Angebote zum motorisierten Individualverkehr zur Sicherung der Mobilit\u00e4t schaffen, * den verbleibenden, notwendigen Kfz-Verkehr (Personen- und Wirtschaftsverkehr) m\u00f6glichst st\u00f6rungsfrei abwickeln. Das Handlungskonzept kann und soll dabei keine fertige Gesamtl\u00f6sung liefern, sondern soll Handlungsspielr\u00e4ume belassen, die in einem Entwicklungs- und Diskussionsprozess \u00fcber die n\u00e4chsten 10 Jahre ausgef\u00fcllt werden. Das Handlungskonzept enth\u00e4lt dabei im wesentlichen Ma\u00dfnahmen, die in der Entscheidungskompetenz der Stadt Darmstadt liegen, wobei im Einzelfall auch Ma\u00dfnahmen einbezogen sind, die nur in Abstimmung bzw. in der Verantwortung von sonstigen Stellen (z.B. Bundesverkehrsministerium, DB AG ) umzusetzen sind und \u00fcber die bereits konkrete Verhandlungen gef\u00fchrt werden. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Bestandsanalyse (Handlungsbedarfe) und der Szenarien- und Schl\u00fcsselprojekt-Diskussion im FORUM wurden zun\u00e4chst Zielvorgaben und Qualit\u00e4tsstandards definiert, die eingehalten bzw. erreicht werden sollen. F\u00fcr die verschiedenen Verkehrstr\u00e4ger wurden im weiteren Einzelkonzepte entwickelt und mit Ma\u00dfnahmen belegt. Diese Einzelkonzepte wurden \u00fcberlagert und abgeglichen, d.h. es wurde gepr\u00fcft, ob die aus den Einzelkonzepten resultierenden Anforderungen und Platzbedarfe erf\u00fcllt werden bzw. welche Ma\u00dfnahmen geeignet sind, den Anspr\u00fcchen aller betroffenen Verkehrsteilnehmergruppen gerecht zu werden. Dies war in vielen F\u00e4llen nur eingeschr\u00e4nkt m\u00f6glich. Insbesondere in der gebauten Stadt, wo die Fl\u00e4chen in den Stra\u00dfenr\u00e4umen nicht beliebig erweiterbar sind, um Fu\u00df- und Radverkehr, \u00d6PNV sowie den flie\u00dfenden und ruhenden motorisierten Individualverkehr optimal zu bedienen, mussten Priorit\u00e4ten gesetzt und Alternativen gesucht werden. Das im VEP-Bericht vorgelegte Integrierte Handlungskonzept ist daher das Ergebnis eines iterativen Prozesses mit mehreren R\u00fcckkopplungen.  Abbildung 5-2: Entwicklung Integriertes Handlungskonzept 5.2 Handlungsfeld Fu\u00dfverkehr F\u00fcr eine gezielte F\u00f6rderung des Fu\u00dfverkehrs ist eine eigenst\u00e4ndige Planung des Fu\u00dfverkehrs auf Gesamtstadtebene wie auch auf Stadtteil- und Quartiersebene wichtig. Das Hauptfu\u00dfwegenetz f\u00fcr die Kernstadt verbindet alle wichtigen Quellen und Ziele des Fu\u00dfverkehrs in einem fl\u00e4chendeckeneden Netz von Radial- und Tangentialverbindungen: * Radialwege verbinden die einzelnen Quartiere mit der City / Fu\u00dfg\u00e4ngerzone, * Tangentialwege verbinden die Quartiere untereinander. Die Radialverbindungen f\u00fchren \u00fcber die Grenzen der Kernstadt und binden die umliegenden Freizeit- und Alltagszielen an das Wegenetz an. Die Verbindungen bestehen im wesentlichen aus stra\u00dfenbegleitenden Wegen, erg\u00e4nzt um selbstst\u00e4ndig gef\u00fchrte Gehwege und Fu\u00dfg\u00e4ngerbereiche. Zielvorgaben Fu\u00dfverkehr * Schaffung eines zusammenh\u00e4ngenden Hauptfu\u00dfwegenetzes * Verdichtung des Wegenetzes auf Quartier/Stadtteilebene * Sicherstellung der fu\u00dfl\u00e4ufigen Erschlie\u00dfung und Erreichbarkeit der Versorgungsschwerpunkte * Schaffung von fehlenden Querungsm\u00f6glichkeiten an Hauptverkehrsstra\u00dfen * Qualit\u00e4tssicherung hinsichtlich Platzbedarf * Barrierefreie Gestaltung der Wege Handlungsbedarf besteht vor allem im Bereich des Cityrings im Zuge bestehender Querungsm\u00f6glichkeiten, die in ihrer heutigen Ausformung nicht barrierefrei sind. Hier sind vorzugsweise ebenerdige Querungsm\u00f6glichkeiten zu schaffen. gesicherte Querungsm\u00f6glichkeiten sind an folgenden Stellen neu zu schaffen: * Heidelbergerstra\u00dfe - Ahastra\u00dfe/Prinz-Emils-Garten * Gro\u00df-Gerauer Weg - Kattreinstra\u00dfe * Eschollbr\u00fccker Stra\u00dfe - Kattreinstra\u00dfe * Rheinstra\u00dfe - Feldbergstra\u00dfe/Albert-Schweitzer-Anlage * Frankfurter Stra\u00dfe - Kahlertstra\u00dfe/Schlossgartenstrasse * Otto-R\u00f6hm-Stra\u00dfe - W\u00f6hlerweg * Karlstra\u00dfe - Kiesstra\u00dfe * Nieder-Ramst\u00e4dter Stra\u00dfe - Kiesstra\u00dfe * Teichhausstra\u00dfe - Lindenhofstra\u00dfe * Landgraf-Georg-Stra\u00dfe - Merckstra\u00dfe/Zentralbad ebenerdigen Querungsm\u00f6glichkeiten sind an folgenden Stellen neu zu schaffen: : * Kirchstra\u00dfe - Schulstra\u00dfe * Holzstra\u00dfe - Klein-Schmittsteg/Stadtbibliothek * H\u00fcgelstra\u00dfe - Sch\u00fctzenstra\u00dfe Ma\u00dfnahmen auf Stadtteil- und Quartiersebene im Bereich der Nahversorgungsschwerpunkte sind vorrangig zu ergreifen: Gervinusviertel: Fl\u00e4chenaufteilung / Umgestaltung \u00f6stlich Ro\u00dfd\u00f6rfer Stra\u00dfe, Unterbindung Gehwegparken * Bessungen: Fl\u00e4chenaufteilung / Umgestaltung Heidelberger Stra\u00dfe, Beseitigung von Engstellen in der Bessunger Stra\u00dfe * Verlegerviertel: R\u00fcckbau Eschollbr\u00fccker Stra\u00dfe, Schaffung von Aufenthaltsfl\u00e4chen, Anlage von Querungsm\u00f6glichkeiten 5.3 Handlungsfeld Radverkehr Das Fahrrad ist in einem Entfernungsbereich von 4 km bei ebener Topographie das ideale innerst\u00e4dtische Verkehrsmittel. Das Fahrrad ist jederzeit und individuell verf\u00fcgbar, g\u00fcnstig in der Unterhaltung, umweltfreundlich und flexibel. Es ist ein Verkehrmittel auf das alle Bev\u00f6lkerungsgruppen Zugriff haben und es erm\u00f6glicht gleicherma\u00dfen eine sozialvertr\u00e4gliche und ausgewogene Teilhabe am Verkehr. Innerhalb der Stadt eignet sich das Fahrrad f\u00fcr alle Wegezwecke gleicherma\u00dfen - Alltagsverkehr und Freizeitverkehr. Zielvorgaben Radverkehr * Ausbau des stadtweiten Radverkehrsnetzes zu einem fl\u00e4chendeckenden Netz * Durchg\u00e4ngige hohe Qualit\u00e4t auch an Knotenpunkten * Verbesserung der Fahrradinfrastruktur * Qualit\u00e4tssicherung hinsichtlich Platzbedarf und Befahrbarkeit Ma\u00dfnahmen im Streckenverlauf des Radverkehrsnetz Radwege als separate gef\u00fchrte Radwege oder Radfahrstreifen: * Pallaswiesenstra\u00dfe zwischen Kasinostra\u00dfe und Michaelisstra\u00dfe * Mainzer Stra\u00dfe * Kirschenallee * R\u00f6\u00dflerstra\u00dfe zwischen Landwehrstra\u00dfe und Pallaswiesenstra\u00dfe * Landwehrstra\u00dfe zwischen Kasinostra\u00dfe und Kirschenallee * Dieburger Stra\u00dfe zwischen Spessartring/Rh\u00f6nring und Fasaneriemauer * Landgraf-Georg-Stra\u00dfe zwischen Beckstra\u00dfe und Ostbahnhof * Holzhofallee * Petersenstra\u00dfe * Klappacher Stra\u00dfe zwischen Landskronstra\u00dfe und B\u00f6llenfalltor * Kranichsteiner Stra\u00dfe zwischen Martin-Luther-King-Ring und Jagdschloss Kranichstein * M\u00fchltalstra\u00dfe ab M\u00fchltalbad stadtausw\u00e4rts * Ausbau des Feldweges vom Auwiesenweg in Richtung S\u00fcden bis zur Unterf\u00fchrung Langener Stra\u00dfe Netzerg\u00e4nzungen im Zuge von Stra\u00dfenneubau: * im gesamten Verlauf der Netzerg\u00e4nzung B3-Verl\u00e4ngerung * im Verlauf der Verl\u00e4ngerung Carl-Schenck-Ring * im Zuge der Neuplanung Telekom-Quartier zwischen Robert-Bosch-Stra\u00dfe und Hilpertstra\u00dfe Angebotsstreifen in folgenden Stra\u00dfenabschnitten: * Kranichsteiner Stra\u00dfe zwischen Spessartring/Rh\u00f6nring und Kastanienallee * Im Tiefen See * Erbacher Stra\u00dfe ab Ostbahnhof stadtausw\u00e4rts R\u00fcckbau von HVS und HSS mit Anlage separater Radverkehrsanlage * M\u00fchltalstra\u00dfe * Dieburger Stra\u00dfe zwischen Spessartring und Fasaneriemauer Die F\u00fchrung des Radverkehrs ist bei Tempo 30 km/h im Mischverkehr mit dem Kfz-Verkehr vertr\u00e4glich m\u00f6glich. In diesem Fall sind keine separaten Radverkehrsanlagen erforderlich. In Stra\u00dfenabschnitten mit Tempo 50 km/h, die Bestandteil des Radverkehrsnetzes sind, wo aber keine Fl\u00e4chen f\u00fcr separate Radverkehrsanlagen vorhanden sind, wurde die Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/h gepr\u00fcft. Zus\u00e4tzlich wurde in diesen F\u00e4llen gepr\u00fcft ob der Stra\u00dfenraum neu aufgeteilt werden kann um die Einhaltung des Tempolimits zu unterst\u00fctzen. * Aufgrund der untergeordneten Netzbedeutung f\u00fcr den flie\u00dfenden motorisierten Verkehr kann in folgenden Stra\u00dfen Tempo 30 km/h mit Einzelbeschilderung angeordnet werden: Dolivostra\u00dfe, Karlstra\u00dfe, Klappacher Stra\u00dfe (im Bereich Karlstra\u00dfe bis zum Orangerie Garten) und Messeler Stra\u00dfe. * Aufgrund von Netzerg\u00e4nzungen f\u00fcr den Kfz-Verkehr (Nord-Ost-Umgehung und B3-Verl\u00e4ngerung) ergeben sich Entlastungen f\u00fcr Abschnitte des st\u00e4dtischen Stra\u00dfennetz, die auch Bestandteile des Hauptradwegenetzes sind: Rh\u00f6nring - Spessartring - Fiedlerweg, Heidelberger Stra\u00dfe im Bereich von Bessungen, Frankfurter Stra\u00dfe im Bereich Herrngarten. Auch in diesen Stra\u00dfen kann zuk\u00fcnftig Tempo 30 km/h mit Einzelbeschilderung angeordnet werden. In der Heidelberger Stra\u00dfe und der Frankfurter Stra\u00dfe sind die Fl\u00e4chen im Stra\u00dfenraum neu zu ordnen. * Die Entlastung des Cityrings insbesondere im Bereich Holzstra\u00dfe erm\u00f6glicht eine Geschwindigkeits- und Fahrstreifenreduzierung und eine vertr\u00e4gliche F\u00fchrung von motorisiertem Verkehr und Radverkehr. Hier soll ein baulich getrennter Radweg f\u00fcr den Radverkehr in Gegenrichtung angelegt werden. * Die Pfungst\u00e4dter Stra\u00dfe, Oberstra\u00dfe und M\u00fchltalstra\u00dfe haben im Bereich der Ortsdurchfahrt Eberstadt eine hohe Bedeutung f\u00fcr Wohnen und Einzelhandel bei abschnittsweise stark beengtem Stra\u00dfenraum. Zur Erh\u00f6hung der Aufenthaltsqualit\u00e4t, Umfeldvertr\u00e4glichkeit und Sicherheit ist es in dieser West-Ost-Achse sinnvoll, die Geschwindigkeit durchg\u00e4ngig auf 30 km/h zu begrenzen. Dadurch profitiert infolge auch der Radverkehr. * Die Dieburger Stra\u00dfe im Bereich zwischen Heinheimer Stra\u00dfe und Spessartring hat eine hohe Bedeutung f\u00fcr den Rad- und ebenso f\u00fcr den Fu\u00dfverkehr. Hier befinden sich ein Nahversorgungsschwerpunkt innerhalb des Martinsviertels sowie das Alice-Hospital und die Prinzessin-Margaret-Kinderklinik. Zur Steigerung der Vertr\u00e4glichkeit des Verkehrs in diesem Streckenabschnitt kann die Geschwindigkeit auf 30 km/h reduziert werden. Pr\u00fcfung von Ma\u00dfnahmen zur Radverkehrsf\u00fchrung in folgenden Streckenabschnitten: * Hindenburgstra\u00dfe zwischen Rheinstra\u00dfe und Eschollbr\u00fccker Stra\u00dfe (westliche Stra\u00dfenseite) * Kasinostra\u00dfe zwischen Rheinstra\u00dfe und Bismarckstra\u00dfe * Heidelberger Stra\u00dfe zwischen Hermannstra\u00dfe und Landskronstra\u00dfe * Nieder-Ramst\u00e4dter-Stra\u00dfe zwischen Teichhausstra\u00dfe und Herdweg * Gr\u00e4fenh\u00e4user Stra\u00dfe zwischen Carl-Schenck-Ring/Otto-R\u00f6hm-Stra\u00dfe und Langener Stra\u00dfe * Am Kavalleriesand zwischen Rheinstra\u00dfe und Haardtring * Kirschenallee zwischen Bismarckstra\u00dfe und Landwehrstra\u00dfe In diesen Streckenabschnitten, die f\u00fcr den motorisierten Verkehr und den Radverkehr gleicherma\u00dfen eine hohe Bedeutung aufweisen, m\u00fcssen L\u00f6sungen gefunden werden um eine Verbesserung f\u00fcr den Radverkehr zu erreichen. Hier sind detailliertere Untersuchungen erforderlich. F\u00fchrung des Radverkehrs in und durch die Fu\u00dfg\u00e4ngerzone Im direkten Bereich der Darmst\u00e4dter City ergeben sich eine Reihe von Wechselwirkungen zwischen der F\u00fchrung des Radverkehrs, dem motorisierten Verkehr und dem Fu\u00dfverkehr. Das vorgeschlagene Radverkehrsnetz ber\u00fccksichtigt, dass alle wichtigen Ziele im Bereich der City mit dem Fahrrad auf kurzem Weg und m\u00f6glichst direkt erreicht werden k\u00f6nnen. Zudem wird eine gute Durchfahrungsm\u00f6glichkeit sowohl in S\u00fcd-Nord- wie auch in West-Ost-Richtung gew\u00e4hrleistet. Schon 1994 wurde f\u00fcr die F\u00fchrung des Radverkehrs im Bereich der City/Fu\u00dfg\u00e4ngerzone ein Tangentensystem vorgeschlagen, das Durchgangs-Radverkehr durch die Fu\u00dfg\u00e4ngerzone und \u00fcber den Luisenplatz vermeidet und nur noch den Ziel- und Quellverkehr dort bel\u00e4sst. Die \u00dcberlegungen zur Umgestaltung / R\u00fcckbau des Cityrings, insbesondere im Bereich Holzstra\u00dfe, die geplanten Radverkehrsanlagen im Schlossgraben im Zusammenhang mit dem Neubau des Wissenschafts- und Kongresszentrums und bieten hier gute Ans\u00e4tze zur Realisierung des Tangentensystems. Dies bedeutet jedoch nicht eine Sperrung der Fu\u00dfg\u00e4ngerzone f\u00fcr den Radverkehr. Der Bereich der Fu\u00dfg\u00e4ngerzone muss weiterhin f\u00fcr den Radverkehr ganzt\u00e4gig freigegeben sein. Aufgrund der Problematik zwischen hohem Fu\u00dfverkehrsaufkommen und dem Wunsch des Radverkehrs nach z\u00fcgigem Vorankommen ist hierbei mittels gezielter \u00d6ffentlichkeitsarbeit auf ein vertr\u00e4gliches Miteinander zwischen Rad- und Fu\u00dfverkehr hinzuarbeiten. Das Konzept eines Tangentensystems sollte ungeachtet dessen weiter verfolgt werden. Ma\u00dfnahmen an Knotenpunkten im Zuge des Radverkehrsnetz Die Bestandsanalyse des Radverkehrsnetzes hat sich gezeigt, dass an sehr vielen Knotenpunkten entlang von Hauptverkehrsstra\u00dfen das Problem der sicheren Radverkehrsf\u00fchrung nicht gel\u00f6st ist. Im Rahmen des Verkehrsentwicklungsplans ist es nicht m\u00f6glich, f\u00fcr jeden dieser Knotenpunkte einen L\u00f6sungsvorschlag zu erarbeiten. Hier ist es erforderlich, in R\u00fcckkoppelung mit der Be standsaufnahme, sukzessive die betreffenden Knotenpunkte hinsichtlich einer Verbesserung der F\u00fchrungsm\u00f6glichkeiten zu untersuchen. F\u00fcr besonders auff\u00e4llige Knoten wurde gepr\u00fcft, ob eine Umgestaltung zur Verbesserung der Radverkehrssituation m\u00f6glich ist. Dies ist in vielen F\u00e4llen gegeben, kann aber erst nach Detailuntersuchungen zur Leistungsf\u00e4higkeit des Kfz-Verkehrs unter den k\u00fcnftigen Verkehrsbelastungen konkretisiert werden. Pr\u00fcfung von Ma\u00dfnahmen zur sicheren Radverkehrsf\u00fchrung an Knotenpunkten: * Frankfurter Stra\u00dfe / Kasinostra\u00dfe / Rh\u00f6nring * Bereich Willy-Brandt-Platz * Rheinstra\u00dfe / Kasinostra\u00dfe / Neckarstra\u00dfe Im Weiteren sind \u00fcberall dort, wo Radwegeachsen Hauptverkehrsstra\u00dfen kreuzen, Querungshilfen anzulegen um dem Radverkehr eine sichere und komfortable Querungsm\u00f6glichkeit zu bieten. Handlungsbedarf hinsichtlich Querungsanlagen besteht vor allem: Schaffen von neuen Querungsm\u00f6glichkeiten \u00fcber HVS im Zuge von Radwegeachsen * Klappacher Stra\u00dfe im Bereich Paul-Wagner-Stra\u00dfe / Lossenweg * Eschollbr\u00fccker Stra\u00dfe in Verl\u00e4ngerung der Radverkehrsf\u00fchrung Albert-Schweitzer-Anlage - Kattreinstra\u00dfe. * Nieder-Ramst\u00e4dter Stra\u00dfe im Zuge der Kiesstra\u00dfe Ma\u00dfnahmen zur Verbesserung der Infrastruktureinrichtungen Im Bereich von wichtigen Zielen wie z.B. \u00d6ffentliche Einrichtungen, Bildungseinrichtungen, Einkaufs- und Nahversorgungsschwerpunkten, Freizeiteinrichtungen, wichtigen Haltestellen des \u00d6PNV, sind am Bedarf orientierte und \u00fcberdachte Fahrradabstellm\u00f6glichkeiten vorzuhalten. In der City sowie am TU-Standort Lichtwiese sollten zus\u00e4tzlich Fahrradservicestationen eingerichtet werden. 5.4 Handlungsfeld \u00d6PNV Seit der Zustandsanalyse 2001 f\u00fcr das \u00d6PNV-Netz wurden verschiedene Ma\u00dfnahmen im \u00d6PNV durchgef\u00fchrt bzw. befinden sich in fortgeschrittenen Planungs- und Realisierungsphasen. Als wichtigste Ma\u00dfnahmen sind hierbei zu nennen: * Bau der Stra\u00dfenbahn nach Kranichstein mit Einrichtung der Stra\u00dfenbahnlinie 4 (Griesheim - Luisenplatz - Kranichstein) sowie Stra\u00dfenbahnlinie 5 (Hauptbahnhof - Luisenplatz - Kranichstein) mit der Anpassung einiger Buslinien (Entfall der Linie D, ver\u00e4nderte Linienf\u00fchrung Buslinie L, K). * Einrichtung der Stra\u00dfenbahnlinie 2 Hauptbahnhof - Rhein-/Neckarstra\u00dfe - Luisenplatz - Schloss - B\u00f6llenfalltor. * Umbau des Hauptbahnhof-Vorplatzes als \u00d6PNV-Verkn\u00fcpfungspunkt, Abschluss Fr\u00fchjahr 2006. * Neubau des Bahnhaltepunkte TU-Lichtwiese (voraussichtlicher Plangenehmigungsbeschluss Januar 2006, Baubeginn Juni 2006, Inbetriebnahme Dezember 2006). * Planfeststellungsverfahren zum zweigleisigen Ausbau der Stra\u00dfenbahnstrecke nach Arheilgen und Verl\u00e4ngerung bis Arheilgen Ortsende (voraussichtlich Planfeststellungsbeschluss bis Ende 2005, Baubeginn Anfang 2006, Inbetriebnahme 1. Bauabschnitt Anfang 2007, 2. Bauabschnitt ab Ende 2007 - Mitte 2008). * \u00dcberarbeitung der Nutzen-Kosten-Untersuchung zur Reaktivierung der Pfungstadtbahn, geplanter Baubeginn Ende 2006, Inbetriebnahme Dezember 2007. * Nutzen-Kosten-Untersuchung zur Stra\u00dfenbahn Weiterstadt bis Ende 2005, voraussichtlich Fr\u00fchjahr 2006 Beratung in den Gremien und ggf. Beschluss. Zielvorgaben \u00d6PNV * Fl\u00e4chendeckende Erschlie\u00dfung aller Siedlungsbereiche * Ausbau des SPNV- und Stra\u00dfenbahnnetzes als Hauptger\u00fcst der \u00d6PNV-Erschlie\u00dfung * Ausbau und Optimierung des Busnetzes * Barrierefreie Gestaltung des gesamten \u00d6PNV-Systems * Optimierung der Haltestellen und Verkn\u00fcpfungspunkte * Optimierung des Betriebsablaufs Im Folgenden werden die Einzelma\u00dfnahmen kurz vorgestellt. * Der Ausbau des Darmst\u00e4dter Hauptbahnhofs als wichtigste \u00d6PNV-Drehscheibe soll vorangetrieben werden, da der Hauptbahnhof das wichtigste Tor nach Darmstadt im \u00d6PNV-Netz darstellt und die City auf kurzem Wege erreichbar ist. Auch wenn der Schienenfernverkehr nicht in der Zust\u00e4ndigkeit der Stadt Darmstadt liegt, wird empfohlen, dass sich die Stadt Darmstadt weiterhin f\u00fcr einen ICE-Halt am Darmst\u00e4dter Hauptbahnhof auf Bundesebene einsetzt. * Die Modernisierung der Odenwaldbahn zwischen Darmstadt und Wiebelsbach-Heubach (R 65) stellt eine deutliche Verbesserung der Erreichbarkeit durch die Ausweitung des Bedienungsangebotes und der Einrichtung von Direktverbindungen aus dem Odenwald in Richtung Frankfurt \u00fcber Darmstadt-Nordbahnhof dar und wurde teilweise bereits umgesetzt. Durch einen neuen SPNV-Haltepunkt an der TU-Lichtwiese wird die Technische Universit\u00e4t an der Lichtwiese direkt an den Eisenbahnverkehr angeschlossen. Im Zuge der Durchbindung der Z\u00fcge aus dem Odenwald in Richtung Frankfurt kommt dem Darmst\u00e4dter Ostbahnhof zuk\u00fcnftig eine h\u00f6here Bedeutung als Verkn\u00fcpfungspunkt zu. Um diese Funktionen ausf\u00fcllen zu k\u00f6nnen, ist der Darmst\u00e4dter Ostbahnhof als Verkn\u00fcpfungspunkt auszubauen. * Durch die Reaktivierung der Pfungstadtbahn auf der Strecke zwischen Pfungstadt-Bahnhof - Darmstadt-Eberstadt - Darmstadt-Hauptbahnhof wird ein schnelles und attraktives \u00d6V-Angebot geschaffen, das die Erreichbarkeit der Darmst\u00e4dter Kernstadt von Pfungstadt aus deutlich verbessert und den starken Verflechtungen zwischen den beiden benachbarten St\u00e4dten Rechnung tr\u00e4gt. Die Buslinie P soll direkte als Verbindung zwischen Pfungstadt und Darmstadt-Eberstadt bestehen bleiben und die feinmaschige Erschlie\u00dfung sicher stellen. * Die Stra\u00dfenbahn Weiterstadt (Braunshardt - Weiterstadt - Gewerbegebiet Nordwest - Waldkolonie - Darmstadt-Hauptbahnhof, ggf. mit Durchbindung bis zum Luisenplatz) soll die Gewerbegebiete im Nordwesten der Kernstadt erschlie\u00dfen und stellt eine attraktive, schnelle \u00d6PNV-Verbindung f\u00fcr die Relation Darmstadt - Weiterstadt dar. Eine Anpassung des Busnetzes (Linien F, 5506, 5513, 5515) ist erforderlich. Bei der Entscheidungsfindung sind die besonderen Bed\u00fcrfnisse der betroffenen Stadtteile zu ber\u00fccksichtigen. * Mit der (Wieder-) Einrichtung einer Stra\u00dfenbahn zum Ostbahnhof (Hauptbahnhof -Luisenplatz - Ostbahnhof) wird in West-Ost-Richtung eine L\u00fccke im innerst\u00e4dtischen \u00d6PNV-Hauptger\u00fcst geschlossen. Auf dieser stark nachgefragten Relation kann durch den Einsatz von Stra\u00dfenbahnen die Bef\u00f6rderungskapazit\u00e4t deutlich erh\u00f6ht werden. Zudem bietet der Einsatz von Stra\u00dfenbahnen die M\u00f6glichkeit, die Achse Hauptbahnhof - Luisenplatz zu entlasten, indem die Regionalbuslinien aus dem Odenwald am Ostbahnhof auf die Stra\u00dfenbahn gebrochen werden. Dies unterstreicht die Bedeutung des Ostbahnhofs als Verkn\u00fcpfungspunkt. * Zur Verbesserung der Anbindung des Stadtteils Wixhausen soll die Stra\u00dfenbahn 7/8 von Arheilgen Glockengartenweg nach Wixhausen verl\u00e4ngert werden. Bei der Nutzen-Kosten-Untersuchung sind insbesondere die Entwicklungen durch die Erweiterung der Gesellschaft f\u00fcr Schwerionenforschung (GSI) im Osten von Wixhausen zu beachten. Trassenf\u00fchrungsvarianten in Wixhausen sowie deren Machbarkeit sind zu pr\u00fcfen. * Das Busangebot in der Kernstadt wird durch die Einrichtung einer Tangentiallinie Ost zwischen Hauptbahnhof und B\u00f6llenfalltor \u00fcber Bismarckstra\u00dfe, Martinsviertel, Ostbahnhof, Edelsteinviertel, TU-Lichtwiese erweitert, die feinmaschige Erschlie\u00dfung verbessert und Erschlie\u00dfungsm\u00e4ngel im Edelsteinviertel beseitigt. * F\u00fcr die s\u00fcd\u00f6stliche Kernstadt wird eine weitere Tangentiallinie empfohlen (Bessungen - Verlegerviertel (Berliner Allee) - Hauptbahnhof - ggf. Weststadt). gepr\u00fcft werden. Hierdurch werden im Bereich der Schwambstra\u00dfe und Paulusviertel die Erschlie\u00dfungsl\u00fccken geschlossen. Im Bereich der Weststadt kann die heutige Linie W entfallen. Hier sind im Detail die Befahrbarkeit im Bereich Paulusviertel und die Nachfrage zu pr\u00fcfen. * Neben der Einrichtung von neuen Linien ergeben sich \u00c4nderungen der Linienf\u00fchrung verschiedener Buslinien. - Buslinie H: In der Heimst\u00e4ttensiedlung soll durch eine ver\u00e4nderte Linienf\u00fchrung das st\u00e4dtebauliche Entwicklungsgebiet Ernst-Ludwig-Kaserne durch das \u00d6PNV-Netz erschlossen werden. Auch am anderen Linienende sollen abwechselnd die Siemensstra\u00dfe in Kranichstein bzw. das Gebiet Schwarzer Weg angedient werden. Am Schwarzen Weg k\u00f6nnen M\u00e4ngel in der \u00d6PNV-Erschlie\u00dfung behoben werden. - Buslinie K: Im Bereich Kavalleriesand soll die Linienf\u00fchrung im Telekomareal mit der \u00c4nderung der Linienf\u00fchrung durch den Kernbereich des Telekomareals optimiert werden. Hierdurch kann die \u00d6PNV-Erreichbarkeit der Arbeitspl\u00e4tze der Telekom verbessert und die Buslinie W aufgel\u00f6st werden. Durch eine Angebotsverdichtung auf einen 7,5-Minutentakt zwischen Hauptbahnhof und TU-Lichtwiese in der morgendlichen Hauptverkehrzeit k\u00f6nnen Kapazit\u00e4tsengp\u00e4sse behoben und die TU-Lichtwiese als wichtiges Ziel im Ausbildungsverkehr besser angebunden werden. - Buslinie R: Die Buslinie R soll zuk\u00fcnftig \u00fcber Haardtring - Berliner-Allee - Hauptbahnhof gef\u00fchrt werden, wodurch h\u00e4ufige Versp\u00e4tungen verringert werden k\u00f6nnen. Ab dem Nordbahnhof soll bis Arheilgen S-Bahnhof Westseite \u00fcber Merck-Nordtor verl\u00e4ngert werden. Hierdurch wird die Erreichbarkeit des Arbeitsplatzstandortes Merck verbessert. Im Bereich Haardtring ist die Einrichtung einer in zwei Richtungen befahrbaren separaten Busspur zu pr\u00fcfen, um die Beeintr\u00e4chtigungen im Betriebsablauf zu beheben. - Buslinie AH: Die Verl\u00e4ngerung der Buslinie AH zum S-Bahn-Halt Arheilgen West wird empfohlen. Hierdurch entsteht f\u00fcr die Arheilger B\u00fcrger ein Zubringer zur S-Bahn, die Verkn\u00fcpfung zur S-Bahn wird sichergestellt und die \u00d6PNV-Erschlie\u00dfung des Wohngebietes A24 verbessert. - Buslinie WX: Durch eine Verl\u00e4ngerung der Linie WX zur GSI wird dieser wichtige Arbeitsplatzstandort an das \u00d6PNV-Netz angebunden und ein wichtiger Erschlie\u00dfungsmangel beseitigt. - Buslinie EB: F\u00fcr die Linie EB wird eine Erweiterung um einen zweiten Ring n\u00f6rdlich und westlich des heutigen Bedienungsbereichs empfohlen. Hierdurch soll die Andersenschule, die Sportanlagen im Westen, die Frankensteinschule sowie die Wohngebiete im Bereich Eberstadt West und Carl-Ullrich-Stra\u00dfe besser mit dem \u00d6PNV erschlossen werden. * Zur Behebung von Kapazit\u00e4tsengp\u00e4ssen im Korridor Hauptbahnhof - Luisenplatz sollen die M\u00f6glichkeiten f\u00fcr eine Neustrukturierung des st\u00e4dtischen und regionalen Liniennetzes untersucht werden. Ziele sind hierbei - eine gleichm\u00e4\u00dfigere Verteilung der Fahrten auf die beiden Achsen Hauptbahnhof - Bismarckstra\u00dfe - (Willy-Brandt-Platz) - Luisenplatz sowie Hauptbahnhof - Rheinstra\u00dfe - Luisenplatz, - die Neuordnung der Haltestellenbelegung am Luisenplatz - die Sicherstellung der Verkn\u00fcpfung zwischen den st\u00e4dtischen Linien untereinander - die Verbesserung der Verkn\u00fcpfung zum Regionalbusverkehr und zum schienengebundenen Personennahverkehr (SPNV), - an den Knotenpunkten im Bereich der Rheinstra\u00dfe bzw. Bismarkstra\u00dfe bestehen dar\u00fcber hinaus Engp\u00e4sse zwischen \u00d6PNV und Kfz-Verkehr, so dass bei der Neustrukturierung des Liniennetzes auch die MIV-Leistungsf\u00e4higkeit der Knotenpunkte an den Achsen Rheinstra\u00dfe und Bismarkstra\u00dfe ber\u00fccksichtigt werden muss. 5.5 Handlungsfeld MIV flie\u00dfend Die leistungsf\u00e4hige Abwicklung des flie\u00dfenden Kfz-Verkehrs ist f\u00fcr die Funktionsf\u00e4higkeit eines innerst\u00e4dtischen Stra\u00dfennetzes ein entscheidendes Qualit\u00e4tskriterium: Die Mobilit\u00e4t des notwendigen Kfz-Verkehrs im Binnen-, Quell- und Zielverkehr soll auf ausreichendem Qualit\u00e4tsniveau gew\u00e4hrleistet werden und auch eine gute Erreichbarkeit wichtiger Ziele f\u00fcr den Berufs- und Ausbildungsverkehr sowie den Wirtschafts-, Einkaufs- und Freizeitverkehr ist f\u00fcr das Oberzentrum Darmstadt unverzichtbar. Gleichzeitig ist gerade in einer Gro\u00dfstadt wie Darmstadt die Begrenzung der negativen Folgewirkungen des Kfz-Verkehrs von gro\u00dfer Bedeutung f\u00fcr die Lebensqualit\u00e4t: Die Vertr\u00e4glichkeit des Kfz-Verkehrs mit Fu\u00df- und Radverkehr sowie \u00d6PNV als den Verkehrsmitteln des Umweltverbunds ebenso wie die Minimierung der Umfeldbeeintr\u00e4chtigungen durch L\u00e4rm und Schadstoffe sind wichtige Zielvorgaben f\u00fcr die Behandlung des Kfz-Verkehrs im Rahmen des integrierten Handlungskonzepts. Zielvorgaben flie\u00dfender Kfz-Verkehr * Leistungsf\u00e4hige Verkehrsabwicklung im Hauptverkehrsstra\u00dfennetz * Gute Erreichbarkeit wichtiger Ziele im Stadtgebiet (Gewerbe-, Ausbildungs- und Wohnstandorte) * Stadtvertr\u00e4gliche Abwicklung des flie\u00dfenden Kfz-Verkehrs, insbesondere in Netzabschnitten mit sensiblen Randnutzungen * Verringerung des innerst\u00e4dtischen Durchgangsverkehrs, insbesondere des Schwerverkehrsanteils * Verringerung der L\u00e4rm- und Schadstoffemissionen  Bauliche Ma\u00dfnahmen - Ausbau und Netzerg\u00e4nzungen Aus den Zielvorgaben der Leistungsf\u00e4higkeit, der Erreichbarkeit und der Stadtvertr\u00e4glichkeit des Verkehrs ergibt sich die Notwendigkeit folgender Erg\u00e4nzungen im Stra\u00dfennetz der Stadt Darmstadt: * Nordostumgehung (2-streifig) in Tunnellage zwischen Ostbahnhof und Martin-Luther-King-Ring * Durchstich Carl-Schenk-Ring (2-streifig) s\u00fcdlich der Otto-R\u00f6hm-Stra\u00dfe * B3-Verl\u00e4ngerung (2-streifig) von der Gr\u00e4fenh\u00e4user Stra\u00dfe (B42) bis zur Eschollbr\u00fccker Stra\u00dfe Um die Funktion der vorgesehenen Netzerg\u00e4nzungen zu gew\u00e4hrleisten, sind begleitende Ausbauma\u00dfnahmen im Bereich der zuf\u00fchrenden Strecken erforderlich: * 4-streifiger Ausbau Martin-Luther-King-Ring und bestehender Abschnitt Carl-Schenk-Ring zwischen Nordost-Umgehung und Otto-R\u00f6hm-Stra\u00dfe * 4-streifiger Ausbau Hanauer Stra\u00dfe zwischen Heinrichstra\u00dfe und Ostbahnhof * Ausbau der Gr\u00e4fenh\u00e4user Stra\u00dfe zwischen Carl-Schenk-Ring und B3 Neben der Erstellung der Anschlussknotenpunkte im Zuge der genannten Netzerg\u00e4nzungen sind auch im Bereich der Ausbaustrecken die Knotenpunktsbereiche der ge\u00e4nderten Netzbedeutung entsprechend anzupassen bzw. umzubauen. Die betrifft u.a. die Knotenpunkte: * Hanauer Stra\u00dfe (B26)/ Heinrichstra\u00dfe * Frankfurter Stra\u00dfe/ Martin-Luther-King-Ring/ Carl-Schenk-Ring * Gr\u00e4fenh\u00e4user Stra\u00dfe (B42)/ Otto-R\u00f6hm-Stra\u00dfe/ Carl-Schenk-Ring ( Tacke-Knoten ) Die aufgef\u00fchrten Netzerg\u00e4nzungen und Ausbauma\u00dfnahmen f\u00fchren zu einer deutlichen Entlastung des innerst\u00e4dtischen Stra\u00dfennetzes und er\u00f6ffnen M\u00f6glichkeiten, zum einen die Qualit\u00e4t des Verkehrsablaufs im Hauptverkehrsstra\u00dfennetz entscheidend zu verbessern und zum anderen das Entlastungspotenzial in Netzbereichen mit sensiblem Stra\u00dfenumfeld f\u00fcr Umgestaltungsma\u00dfnahmen zu nutzen. Zudem er\u00f6ffnet die Nordost-Umgehung angesichts der zu erwartenden \u00fcberproportionalen Zunahme des Schwerverkehrs die M\u00f6glichkeit, die beabsichtigte Verlagerung des Schwerverkehrs aus der Innenstadt durch entsprechende verkehrslenkende Ma\u00dfnahmen zu unterst\u00fctzen. Bauliche Ma\u00dfnahmen - Umgestaltungen Die Umgestaltungsma\u00dfnahmen im Stra\u00dfennetz stehen zum Teil in engem Kontext mit den obengenannten Neu- und Ausbaubauma\u00dfnahmen und den hieraus resultierenden Entlastungspotenzialen. In manchen Netzabschnitten besteht aber auch Handlungsbedarf zur Umgestaltung unabh\u00e4ngig von der verkehrlichen Wirkung von Netzerg\u00e4nzungen. Es kann zwischen drei verschiedenen Randbedingungen differenziert werden, die als Anlass f\u00fcr eine Umgestaltung in Frage kommen: * Es entsteht ein Entlastungspotenzial infolge von Netzerg\u00e4nzungen * Es besteht Entlastungsbedarf unabh\u00e4ngig von der Realisierung einer Netzerg\u00e4nzung * Es besteht Umgestaltungsbedarf unabh\u00e4ngig von einer \u00c4nderung der Verkehrsbelastung Die im integrierten Handlungskonzept enthaltenen Umgestaltungsma\u00dfnahmen im Stra\u00dfennetz sind daher vorwiegend unter dem Aspekt der Begrenzung der negativen Folgewirkungen des Kfz-Verkehrs zu verstehen und sind somit auch ein Resultat des Abstimmungsprozesses mit den Handlungsfeldern Fu\u00dfverkehr, Radverkehr und der Stadtvertr\u00e4glichkeit: Die Umgestaltung ist grunds\u00e4tzlich im Sinne einer umfeldvertr\u00e4glicheren Stra\u00dfenraumgestaltung und einer stadtvertr\u00e4glicheren Abwicklung des flie\u00dfenden Kfz-Verkehrs zu verstehen und beinhaltet in vielen F\u00e4llen eine Umverteilung von Verkehrsfl\u00e4chen zugunsten des Fu\u00df- und Radverkehrs. Umgestaltungsma\u00dfnahmen sind im Wesentlichen f\u00fcr folgende Netzabschnitte vorzusehen: * Streckenzug Rh\u00f6nring - Spessartring -Fiedlerweg * Landgraf-Georg-Stra\u00dfe * Frankfurter Stra\u00dfe s\u00fcdlich Kasinostra\u00dfe bis Willy-Brandt-Platz * Dieburger Stra\u00dfe zwischen Fasanerie und Spessartring * Abschnitte des Cityrings (H\u00fcgelstra\u00dfe - Kirchstra\u00dfe - Holzstra\u00dfe - Schlossgraben - Zeughausstra\u00dfe - Bleichstra\u00dfe) * Obere Rheinstra\u00dfe im Bereich Mollerstadt * Streckenzug Klappacher Stra\u00dfe - Karlstra\u00dfe zwischen Jahnstra\u00dfe und Cityring * Heidelberger Stra\u00dfe zwischen Heinrichstra\u00dfe und Landskronstra\u00dfe Des weiteren besteht im Bereich der parallelen Hauptachsen Neckarstra\u00dfe - Heidelberger Stra\u00dfe und Hindenburgring - Donnersbergring Handlungsbedarf f\u00fcr eine Neubestimmung der Netzbedeutung, aus der als Folge entsprechende Umgestaltungsma\u00dfnahmen resultieren werden. Die Machbarkeit entsprechender Konzepte und ihrer Auspr\u00e4gungen ist aber noch im Rahmen von Gestaltungsstudien und verkehrstechnischer Untersuchungen zu kl\u00e4ren. Betriebliche Ma\u00dfnahmen Unter betrieblichen Ma\u00dfnahmen sind allgemein Ma\u00dfnahmen der Verkehrssteuerung und der Verkehrslenkung zu verstehen. Dies umfasst nicht nur das klassische Instrumentarium der Lichtsignalsteuerung, der Beschilderung und Markierung, sondern muss weiter gefasst werden: Der Anspruch eines Oberzentrums Darmstadt, die Komplexit\u00e4t verkehrlicher Abl\u00e4ufe und die Abh\u00e4ngigkeiten der verschiedenen Verkehrssysteme machen angesichts der verf\u00fcgbaren technischen M\u00f6glichkeiten k\u00fcnftig den Einsatz eines integrierten Verkehrssystemmanagements unabdingbar. Wesentliche Bausteine des betrieblichen Handlungskonzepts sind: * Fl\u00e4chendeckende Optimierung der Verkehrssteuerung im innerst\u00e4dtischen Stra\u00dfennetz * Zuflussoptimierung an den Haupteinfallstra\u00dfen * Neuordnung der koordinierten Lichtsignalsteuerung im Hauptverkehrsstra\u00dfennetz * Stadtvertr\u00e4gliche Verkehrssteuerung in sensiblen Netzabschnitten * Einrichtung eines Verkehrssystemmanagements zur Steuerung und Koordinierung betrieblicher Abl\u00e4ufe im Netz Wirkungen des integrierten Handlungskonzepts auf die Verkehrsbelastungen im Netz Mit Hilfe von Verkehrsmodellrechnungen wurden die Wirkungen des Handlungskonzepts f\u00fcr den flie\u00dfenden Kfz-Verkehr auf die Verkehrsverteilung im Stra\u00dfennetz abgesch\u00e4tzt, indem der Planfall eines vollst\u00e4ndig umgesetzten Ma\u00dfnahmenkonzepts mit Netzerg\u00e4nzungen und Umgestaltungen einem sogenannten Nullfall gegen\u00fcbergestellt wird, bei dem das Netz gegen\u00fcber dem Ist-Zustand unver\u00e4ndert bleibt. Die Ergebnisse dieser Betrachtung k\u00f6nnen hier nur qualitativ beschrieben werden, da zum einen der Vergleichsfall (Prognose-Nullfall) aufgrund der bereits politisch beschlossenen Ma\u00dfnahmen ein unrealistisches Szenario darstellt und da zum anderen die Auspr\u00e4gung der Umgestaltungsma\u00dfnahmen im Netz eine gewisse Bandbreite m\u00f6glicher Restriktionen zul\u00e4sst, die jetzt noch nicht im Detail festgelegt werden k\u00f6nnen. Die wesentlichen Wirkungen des Handlungskonzepts auf die Verkehrsverteilung im Netz lassen wie folgt zusammenfassen: * Die Netzerg\u00e4nzungen Nordost-Umgehung, Durchstich Carl-Schenk-Ring und B3-Verl\u00e4ngerung f\u00fchren zu einer starken B\u00fcndelung von Verkehrsstr\u00f6men auf den neuen Hauptachsen und ihren zuf\u00fchrenden Strecken. * Die Erweiterung des Darmst\u00e4dter Stra\u00dfennetzes um einen \u00e4u\u00dferen Ring im westlichen, n\u00f6rdlichen und \u00f6stlichen Sektor f\u00fchrt insgesamt zu einer deutlichen Entlastung des innerst\u00e4dtischen Stra\u00dfennetzes. Sie leistet somit einen wesentlichen Beitrag zur Gew\u00e4hrleistung der Leistungsf\u00e4higkeit im st\u00e4dtischen Hauptverkehrsstra\u00dfennetz und zur Umsetzbarkeit von Umgestaltungsma\u00dfnahmen in sensiblen Netzabschnitten. * Die B3-Verl\u00e4ngerung bis zur Eschollbr\u00fccker Stra\u00dfe entsch\u00e4rft die Engpasssituation im westlichen Ortseingangsbereich mit den kritischen Netzabschnitten Rheinstra\u00dfe, Kavalleriesand, Haardtring und verbessert die Erreichbarkeit der Entwicklungsfl\u00e4chen in der Weststadt. * Die Nordost-Umgehung entsch\u00e4rft die Engpasssituation im \u00f6stlichen Ortseingangsbereich mit den kritischen Netzabschnitten der Landgraf-Georg-Stra\u00dfe und des Cityrings und f\u00fchrt durch wirksame Entlastung insbesondere im Bereich Spessartring/ Rh\u00f6nring zu einer Erh\u00f6hung der Stadtvertr\u00e4glichkeit des Verkehrs in den n\u00f6rdlich und \u00f6stlich der City gelegenen Wohnquartieren. Die Ergebnisse der qualitativen Wirkungsanalyse zeigen, dass die wesentlichen vorab genannten Zielsetzungen (Verbesserung der Qualit\u00e4t des Verkehrsablaufs, Entlastung sensibler Netzabschnitte, Verringerung des Durchgangsverkehrs, Erh\u00f6hung der Stadtvertr\u00e4glichkeit) mit den im Handlungskonzept f\u00fcr den flie\u00dfenden Kfz-Verkehr behandelten Ma\u00dfnahmen erreichbar sind. Hierzu ist jedoch ein abgestimmtes Zusammenwirken der einzelnen Bausteine auf baulicher und betrieblicher Ebene erforderlich: * Erzielbare Entlastungspotenziale durch Ausbauma\u00dfnahmen m\u00fcssen von entsprechenden Umgestaltungsma\u00dfnehmen in den zu entlastenden Netzabschnitten begleitet und so in real erfahrbare Verbesserungen der Umfeldqualit\u00e4t und Stadtvertr\u00e4glichkeit \u00fcberf\u00fchrt werden. * Das betriebliche Ma\u00dfnahmenkonzept unterst\u00fctzt die auf der baulichen Handlungsebene vorgezeichneten B\u00fcndelungs- und Entlastungseffekte und gew\u00e4hrleistet so die Aufrechterhaltung von Verkehrsablauf und Stadtvertr\u00e4glichkeit in der beabsichtigten Qualit\u00e4t.  5.6 Handlungsfeld MIV ruhend Das Handlungskonzept zur Entwicklung von Stellplatzstrategien baut auf der Ber\u00fccksichtung der potentiellen Nutzer auf in folgender Reihenfolge: Bewohner, Wirtschaftsverkehr, Kunden und Besucher und Besch\u00e4ftigte. Dar\u00fcber hinaus muss auch notwendiger Lieferverkehr und gewerblicher Verkehr (z.B. Handwerker) m\u00f6glich sein. Wichtig ist deshalb die Festlegung welcher Nutzergruppe die jeweils lageg\u00fcnstigsten Stellpl\u00e4tze zugeordnet werden sollen w\u00e4hrend gleichzeitig die Aufnahmef\u00e4higkeit des Stra\u00dfenraums unter Ber\u00fccksichtigung des Fl\u00e4chenbedarfs f\u00fcr den Aufenthalt, Fu\u00dfverkehr, Radverkehr, Stra\u00dfenraumbegr\u00fcnung sowie der Verkehrssicherheit zu definieren ist. Untersuchungen haben gezeigt, dass vor allem die Bereiche rund um die City von Darmstadt stark mit parkenden Fahrzeugen belastet sind. Mit einem angepassten Parkraumkonzept soll das Parken in den jeweiligen Bereichen f\u00fcr die wichtigen Nutzergruppen verbessert und gleichzeitig stadtvertr\u00e4glicher gestaltet werden. Zielvorgaben Parken * Ausweitung Parkraumbewirtschaftung im citynahen Umfeld * Bewohnerparken in Bereichen mit Nutzungskonkurrenzen * Aufbau eines Parkleitsystems * Geb\u00fchrenstaffelung f\u00fcr die Benutzung der Parkh\u00e4user * Unterbinden/Abbau von Parken auf Gehwegen Aufbauend auf die Ergebnisse der Bestandsanalys","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2005-Mag-1%7C20301100029%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2005-Mag-1%7C20301100029%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2005-Mag-1%7C20501100037%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2005-Mag-1","number":"37","name":"Bebauungsplan E 22.2.1  - Heidelberger Landstra\u00dfe 18-20 -  (Offenlage und Aufstellungsbeschluss)","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/27","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2005-Mag-1%7C20501100037%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 37","fileName":"be_20501100037_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":296510,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: Dezernat VI an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: Stadtplanungsamt    Vorlage-Nr. 2006/0039 Magistratsbeschluss-Nr. 37 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss   OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: VI  61 BE  Stvv Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Bebauungsplan E 22.2.1 - Heidelberger Landstra\u00dfe 18-20 - (Offenlage und Aufstellungsbeschluss) Vorlage vom: 05.01.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: 1.  Die zur Darlegung der Ziele und Zwecke zum Bebauungsplan E 22.2.1 - Heidelberger Land-   stra\u00dfe 18-20- vorgebrachten Einwendungen der/des: 1.1 Privatperson 1, 1.2 Privatperson 2, 1.3 Privatperson 3, 1.4 Privatperson 4, 1.5 Privatperson 5, 1.6 Privatperson 6, 1.7 Privatperson 7, 1.8 Privatperson 8, 1.9 Privatperson 9, 1.10 Privatperson 10, 1.11 Privatperson 11, 1.12 Privatperson 12, 1.13 Privatperson 13, 1.14 Privatperson 14, 1.15 Privatperson 15, 1.16 Privatperson 16, 1.17 Privatperson 17; 1.18 Privatperson 18, 1.19 Privatperson 19, 1.20 Privatperson 20, 1.21 Privatperson 21, 1.22 Privatperson 22, 1.23 Privatperson 23, 1.24 Privatperson 24, 1.25 Privatperson 25, 1.26 Privatperson 26, 1.27 Privatperson27, 1.28 HEAG mobilo GmbH, HT ST, Klappacher Stra\u00dfe 172, 64285 Darmstadt, vom 12.10.2005, 1.29 Regierungspr\u00e4sidium Darmstadt, Luisenplatz 2, 64283 Darmstadt, vom 08.11.2005, 1.30 Landesamt f\u00fcr Denkmalpflege / Arch\u00e4ologie, Schloss/Glockenbau, 64283 Darmstadt,      vom 17.10.2005, 1.31 Handwerkskammer Rhein-Main, Hindenburgstra\u00dfe 1, 64295 Darmstadt, vom 25.10.2005, werden im Sinne der jeweiligen Stellungnahme ber\u00fccksichtigt bzw. nicht ber\u00fccksichtigt. 2. Dem vorliegenden, entsprechend den Ergebnissen der \u00d6ffentlichkeitsbeteiligung (\u00a7 3 (1) BauGB) und     der Beteiligung der Beh\u00f6rden und sonstigen Tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher Belange (\u00a7 4 (1) BauGB) ausge-     arbeiteten Entwurf zum Bebauungsplan E 22.2.1 und der dazugeh\u00f6rigen Begr\u00fcndung wird zuge      stimmt. 3. Der Entwurf und die Begr\u00fcndung zum Bebauungsplan E 22.2.1 - Heidelberger Land-    stra\u00dfe 18-20- sind gem\u00e4\u00df \u00a7 3 (2) BauGB \u00f6ffentlich auszulegen. 4. F\u00fcr den Bereich der Grundst\u00fccke Heidelberger Landstra\u00dfe 18-20 ist ein Bebauungsplan im     Sinne des \u00a7 30 BauGB aufzustellen.   Anlagen:[MdSD3] Begr\u00fcndung zum Bebauungsplan E 22.2.1 Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]18.01.2006 Der Vorlage wird zugestimmt.               Begr\u00fcndungsseite zur Magistratsvorlage VI vom 05.01.2006: Auf den beiden Grundst\u00fccken Heidelberger Landstra\u00dfe 18 und 20 befindet sich in zwei Villen eine Fachklinik f\u00fcr \u00e4sthetisch-operative Dermatologie und Plastische Chirurgie (Rosenpark-Klinik). Die Geb\u00e4ude liegen im Geltungsbereich des rechtswirksamen Bebauungsplanes E 22.2 Villenkolonie Eberstadt , in welchem als Art der Nutzung ein Reines Wohngebiet (WR) gem\u00e4\u00df \u00a7 3 BauNVO festgesetzt ist. Die Fachklinik ist in dieser Form in einem Reinen Wohngebiet nicht zul\u00e4ssig. Mit dem Bebauungsplan E 22.2.1 Heidelberger Landstra\u00dfe 18-20 soll der Bebauungsplan E 22.2 Villenkolonie Eberstadt dahingehend ge\u00e4ndert werden, den Bereich der beiden Geb\u00e4ude als Sonstiges Sondergebiet Fachklinik gem\u00e4\u00df \u00a7 11 BauNVO festzusetzen, um so die Nutzung als Fachklinik rechtlich zu sichern. Die im Sondergebiet Fachklinik zul\u00e4ssige Nutzung soll auf die jetzt ausge\u00fcbte Nutzung beschr\u00e4nkt werden, sodass eine anderweitige Kliniknutzung hier ausgeschlossen ist. Die fr\u00fchzeitige Beteiligung der B\u00fcrger gem\u00e4\u00df \u00a7 3 (1) BauGB wurde nach dem Beschluss des Magistrates vom 17.08.2005 im Darmst\u00e4dter Echo am 07.09.2005 bekannt gemacht und in der Zeit vom 07.09. bis einschl. 07.10.2005 durchgef\u00fchrt. Die Tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher Belange wurden am 27.09.2005 gem\u00e4\u00df \u00a7 4 BauGB bei der Aufstellung des Bebauungsplans beteiligt.  Zu 1.: Im Rahmen der Beteiligung der B\u00fcrger und der Tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher Belange wurden folgende Anregungen abgegeben:           Anregungen:                              Stellungnahme: ______________________________________________________________________ 1.1 1.2 Privatperson1 (Schreiben vom 01.10.2005): Privatperson (Schreiben vom 02.10.2005): Entschiedener Protest gegen ein nun beabsichtigtes planerisches Sonderrecht f\u00fcr die Rosenparkklinik:  a Bedenken gegen Ausweisung als Sondergebiet Trotz der Gebiets-Festsetzung als Reines Wohngebietes auch entlang der Heidelberger Landstra\u00dfe soll der rechtswidrige Zustand der Rosenparkklinik mit dem Trick eines Sonderbebauungsplanes hierf\u00fcr legalisiert werden. Es bestehen Bedenken gegen die nun gew\u00e4hlten Rechtsform zum Zwecke der offen-sichtlichen Umgehung des f\u00fcr alle Eigent\u00fcmer geltenden aktuellen Bebauungsplanes. Es wird gefordert, diese unvern\u00fcnftige Planung zu unterlassen und statt dessen seitens der Bauaufsicht die Rosenparkklinik in ihre durch den jetzt g\u00fcltigen Bebauungsplan gesteckten Grenzen zu weisen (maximal 50 % Gewerbeanteil pro Geb\u00e4ude) Zur Ausweisung des Sondergebietes als legaler Weg nach BauGB Die Bedenken gegen die Festsetzung eines Sondergebietes Fachklinik werden nicht ber\u00fcck-sichtigt. Die Fachklinik in dieser Form ist zwar im Zul\u00e4ssigkeitskatalog eines Reinen Wohngebietes (\u00a7 3 der Baunutzungsverordnung) nicht aufgef\u00fchrt. Jedoch ist die Fachklinik nach st\u00e4dtebaulichen Kriterien mit der Gebietscharakteristik eines Reinen Wohngebietes vertr\u00e4glich und vereinbar: Zum einen gehen von der Klinik keine St\u00f6rwirkungen durch Emissionen aus, die gebietsuntypische Beein-tr\u00e4chtigungen der Wohnruhe bewirken. Hierbei ist zu ber\u00fccksichtigen, dass von dem Verkehrsaufkommen auf der Heidelberger Landstra\u00dfe eine erhebliche L\u00e4rmbelastung ausgeht und somit nicht unbetr\u00e4chtliche St\u00f6rungen der Wohnruhe zum besonderen Gebietscharakter der Wohnbereiche entlang der Heidelberger Landstra\u00dfe geh\u00f6ren. Zum andern stellt das \u00e4u\u00dfere Erscheinungsbild der Klinik keinen sichtbaren Fremdk\u00f6rper im st\u00e4dtebaulichen Gef\u00fcge dar. Nutzungen, die wohngebietsvertr\u00e4glich sind, aber nicht im Katalog des \u00a7 3 BauNVO aufgef\u00fchrt sind, k\u00f6nnen durch die Ausweisung eines Sondergebietes planungsrechtlich erm\u00f6glicht werden. Dieser Verfah-rensweg ist im Baugesetzbuch als legaler Weg vorgesehen. Insofern wird der Vorwurf des Tricks zur\u00fcckgewiesen. Mit der Festsetzung als Sondergebiet Fachklinik wird die Art der Nutzung derart festgesetzt, dass zum einen die Kliniknutzung erm\u00f6glicht, zum andern die Wohngebietsvertr\u00e4glichkeit gesichert wird. Diese mit der Bebauungsplan-\u00c4nderung angestrebten st\u00e4dte-baulichen Ziele liegen im planerischen Ermessen der Stadt im Rahmen der Aus\u00fcbung ihrer Planungshoheit. b Bedenken wegen Gebietsunvertr\u00e4glichkeit Dieser Betrieb ist mit (zur Zeit bereits) 45 (!) Mitarbeitern f\u00fcr dieses Wohngebiet absolut \u00fcberdimensioniert. Ein solches Unternehmen passt nicht zum Charakter dieser Wohnanlage. Zur Vertr\u00e4glichkeit der Fachklinik mit dem Reinen Wohngebiet Die Bedenken werden nicht ber\u00fccksichtigt. Bei der Beurteilung, inwieweit die vorhandene Klinik mit dem Charakter der Eberst\u00e4dter Villenkolonie vertr\u00e4glich ist, sind ausschlie\u00dflich rechtliche Kriterien heranzuziehen. Ma\u00dfgebend bei der Beurteilung ist unter anderem, ob sich der Betrieb nach Erscheinungsform, Betriebsform sowie unter Ber\u00fccksichtigung der Zahl der Besucher unauff\u00e4llig in das Gebiet einf\u00fcgt. Da sich die Kliniknutzung innerhalb zweier bestehender Villen befindet, ist allein schon durch die Erscheinungsform gew\u00e4hrleistet, dass sich die Klinik unauff\u00e4llig in das umgebende Gebiet einf\u00fcgt. F\u00fcr einen nicht informierten Au\u00dfenstehenden ist die Kliniknutzung nicht erkennbar, da das \u00e4u\u00dfere Erscheinungsbild der Klinik keinen sichtbaren Fremdk\u00f6rper im st\u00e4dtebaulichen Gef\u00fcge darstellt. Auch die Zahl der in den beiden Geb\u00e4uden Anwesenden unterscheidet sich nicht erheblich von der Bewohnerzahl vergleichbarer Geb\u00e4ude im Gebiet: Da der Klinikbetrieb in zwei Schichten organisiert ist, befinden sich einschlie\u00dflich der Patienten durchschnittlich ca. 12 bis 15 Personen in jedem der Geb\u00e4ude. Diese Nutzungsintensit\u00e4t ist durchaus vergleichbar mit der Nutzungsintensit\u00e4t der Wohn-geb\u00e4ude im Plangebiet, in welchem pro Geb\u00e4ude drei bis vier Wohnungen zul\u00e4ssig sind. Zwar wohnen in vielen H\u00e4usern weit weniger Bewohner, ma\u00dfgeblich bei dieser Betrachtung sind jedoch die Zul\u00e4ssigkeitsregeln des Bebauungsplanes. Die Besucherfrequenz durch Patienten ist ferner mit der einer durchschnittlichen Arztpraxis vergleichbar, die in einem Reinen Wohngebiet zul\u00e4ssig ist. Als Fazit kann daher festgestellt werden, dass der hier befindliche Klinikbetrieb mit dem f\u00fcr ein Reines Wohngebiet vorauszusetzenden Grad der St\u00f6rungs-freiheit vertr\u00e4glich ist. c Bedenken wegen Parksituation im Umfeld Es hat bereits in der Vergangenheit zu erheblichen St\u00f6rungen durch den massiven Parkverkehr der Angestellten und Patienten der Klinik gef\u00fchrt. Wir wohnen direkt gegen\u00fcber der Rosenparkklinik auf der anderen Seite der Heidelberger Landstra\u00dfe und hatten \u00fcber Jahre hinweg damit zu k\u00e4mpfen, dass die an- und abreisenden Autos in doppelter Reihe geparkt - uns und unseren G\u00e4sten jegliche Park-m\u00f6glichkeit vor unserem Haus genommen hatten. Zur Zeit hat sich die Lage vor meinem Haus etwas entspannt, aber ich f\u00fcrchte, dass sich der alte belastende Zustand wieder einschleicht, sobald der Sonderstatus der Klinik legalisiert ist. Zum Parken an der Heidelberger Stra\u00dfe Zu der hier angesprochenen Problematik, dass entlang der Heidelberger Landstra\u00dfe Autos geparkt werden - vermutlich auch von Besuchern der Rosen-park-Klinik - sei festgestellt, dass hierbei \u00f6ffentlicher Stra\u00dfenraum als Parkfl\u00e4che in Anspruch genommen wird. Daher stehen diese Parkierungsm\u00f6glichkeiten jedem Verkehrsteilnehmer offen, solange nicht durch entsprechende stra\u00dfenverkehrsrechtliche Regelung-en Einwohnerparken vorgesehen ist. Auch besteht kein Rechtsanspruch der Anlieger auf ein Freihalten des vorgelagerten Stra\u00dfenraums f\u00fcr den eigenen Stellplatzbedarf. Unabh\u00e4ngig von dieser Rechtslage hat sich u.W. der Klinikeigner daf\u00fcr eingesetzt, dass die Mitarbeiter diesen Bereich meiden. Dies wird ja auch durch die Stellungnahme des Einwenders best\u00e4tigt. d Bedenken wegen geplantem G\u00e4stehaus Eine eventuelle Erweiterung der Klinik um ein G\u00e4stehaus ist nach dem jetzigen Bebauungsplan nicht zu vertreten. Wir Nachbarn empfinden das als nicht zumutbaren Eingriff in die Ausweisung als reines Wohngebiet. Au\u00dferdem halte ich es f\u00fcr gef\u00e4hr-lich, hier eine Sondergenehmigung zu erteilen. Zum geplanten G\u00e4stehaus Heidelberger Stra\u00dfe 14 Zun\u00e4chst sei darauf hingewiesen, dass innerhalb des geplanten Sondergebietes im Geltungsbereich der Bebauungsplan\u00e4nderung E 22.2.1 die Errichtung eines G\u00e4stehauses nicht zul\u00e4ssig ist. Das hier angesprochene Bauvorhaben Heidelberger Landstra\u00dfe 14 befindet sich au\u00dferhalb des Geltungsbereiches des hier in Aufstellung befind-lichen Bebauungsplanes E 22.2.1 und ist daher nicht Gegenstand dieses Verfahrens. Trotzdem soll hier auf das dort geplante Vorhaben eingegangen werden: Im gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes E 22.2 f\u00fcr die Villenkolonie Eberstadt sind kleine Betriebe des Beherbergungsgewerbes als Ausnahme nach \u00a7 3 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO zul\u00e4ssig. Das hier geplante Hotel ist daher ohne \u00c4nderung des Bebauungsplanes E.22.2 m\u00f6glich.  e Bedenken wegen Pr\u00e4zedenzfall-Wirkung Es soll hier zwar kein Pr\u00e4zedenzfall geschaffen werden. Ich f\u00fcrchte aber, dass von potentiellen Bauinteressenten doch als solcher gewertet wird, und wie dann in wenigen Jahren in einem Klagefall gerichtlich entschieden wird, scheint mir heute sehr unsicher. Es hat sich ja gezeigt, dass der Status reines Wohngebiet bereits in der Vergangenheit wiederholt nicht beachtet worden ist und die Stadt dagegen offensichtlich keinen Einwand geltend machte (Heidelberger Landstra\u00dfe 5 und 31).  Zum bef\u00fcrchteten Pr\u00e4zedenzfall Die Bef\u00fcrchtung, dass durch das Sondergebiet Fachklinik ein Pr\u00e4zedenzfall geschaffen wird und weitere gebietsfremde Nutzungen und Plan\u00e4nderungen folgen werden, ist nicht berechtigt. Zun\u00e4chst sei festgestellt, dass f\u00fcr das Gesamtgebiet der Eberst\u00e4dter Villenkolonie die Festsetzung als Reines Wohngebiet unver\u00e4ndert bleibt. In einem Reinen Wohngebiet sind neben der Wohnnutzung auf Grundlage von \u00a7 3 BauNVO auch andere Nutzungen zul\u00e4ssig. Nach allgemeiner Rechtsauffassung sind solche in \u00a7 3 BauNVO aufgef\u00fchrten zulassungs-f\u00e4higen Nutzungen wohngebietsvertr\u00e4glich, damit nicht gebietsfremd und entsprechen der Zweckbestimmung des Gebietes. Im Allgemeinen besteht ein Rechtsanspruch auf die Zulassung solcher in \u00a7 3 BauNVO aufgef\u00fchrter Nutzungen. Darunter z\u00e4hlt z.B. ein kleines Hotel, nicht jedoch die hier vorhandene Privatklinik. Nutzungen, die wohngebietsvertr\u00e4glich sind, aber nicht im Katalog des \u00a7 3 BauNVO aufgef\u00fchrt sind, k\u00f6nnen durch die Ausweisung eines Sondergebietes planungsrechtlich erm\u00f6glicht werden. Die Fes--tsetzung eines Sondergebietes erfolgt ausschlie\u00dflich durch die Aufstellung bzw. \u00c4nderung eines Bebauungsplanes. Dieser Weg ist im Baugesetzbuch vorgesehen und steht der Stadt im Rahmen ihrer Planungshoheit prinzipiell offen. Nach allgemeiner Rechtsauffassung stellt eine kleine Klinik eine wohngebietsvertr\u00e4gliche Nutzung dar. Auf die Aufstellung oder \u00c4nderung eines Bebauungsplanes besteht jedoch kein Rechtsanspruch. Daraus folgt, dass keine Klage-m\u00f6glichkeiten bestehen, unter Verweis auf das Sondergebiet Fachklinik eine Plan\u00e4nderung zugunsten einer anderen Sondernutzung durch-zusetzen, auch wenn diese als wohnge-bietsvertr\u00e4glich eingestuft wird. Somit ist die Gefahr der Schaffung eines Pr\u00e4zedenzfalles nicht gegeben. f Bedenken wegen Verfahrensfehler Im Hinblick auf die bis zum 07.10.2005 laufende Einwendungsfrist habe ich mittlerweile Zweifel an deren rechtlicher Wirksamkeit: Im Darmst\u00e4dter Echo vom 30.09.2005 habe ich zu meiner gro\u00dfen Verwunderung gelesen: Sonderstatus Rosenparkklinik Villenkolonie - Bauausschuss erlaubt gewerbliche Nutzung im Wohngebiet . Die Existenz der Rosenparkklinik in der Heidelberger. Landstra\u00dfe ist nicht mehr gef\u00e4hrdet. ......(weitere Zitate aus DE) Es handelt sich hier um einen groben lnformationsfehler, der auch durch die kurze Berichtigung im Echo am 1.10.2005 nicht so einfach aus der Welt geschafft werden kann. Viele Leser werden nun f\u00e4lschlicherweise denken, dass es keinen Sinn mehr macht, Einwendungen gegen diesen neuen Bebauungsplan bei der Stadt vorzubringen, obwohl sie das normalerweise getan h\u00e4tten. Aus diesem Grund muss diese gesamte Auslegung samt Einwendungsfrist wiederholt werden. Zum Bericht im Darmst\u00e4dter Echo Die Bedenken wegen angeblicher Verfahrensfehler werden zur\u00fcckgewiesen. Die Stadt Darmstadt hat keinerlei Einfluss auf die Berichterstattung der \u00f6rtlichen Presse, in welcher offensichtlich der Verfahrensstand nicht korrekt wiedergegeben wurde. Tats\u00e4chlich wurde mit dem Beschluss des Bauausschusses auf Grundlage der Magistratsvorlage lediglich die fr\u00fchzeitige Beteiligung nach \u00a7 3 Abs. 1 BauGB sowie nach \u00a7 4 Abs. 1 BauGB f\u00fcr die Bebauungsplan\u00e4nderung eingeleitet. Ausschlaggebend f\u00fcr die Rechtssicherheit des Aufstellungsverfahren sind die \u00f6ffentlichen Bekanntmachungen der Stadt Darmstadt, in welcher der Sachverhalt korrekt wiedergegeben wurde. Es besteht daher kein Erfordernis, die fr\u00fchzeitige Beteiligung zu wiederholen. Au\u00dferdem sei darauf hingewiesen, dass im Rahmen der \u00f6ffentlichen Auslegung nach \u00a7 3 Abs. 2 BauGB die erneute M\u00f6glichkeit besteht, Anregungen zum Bebauungsplan vorzubringen. 1.3 Privatperson 3 (Schreiben vom 06.10.2005): Forderung, den Bebauungsplan E 22.2 nicht zu \u00e4ndern. a Bedenken wegen Sanktionierung der Klinik Es ist keinesfalls in Ordnung, dass das Betreiben der Rosenparkklinik im Nachhinein sanktioniert wird. Die andere Nutzung der Geb\u00e4ude und Grundst\u00fccke der Rosenparkklinik macht sich sehr wohl negativ bemerkbar. .... Ein Wohngebiet wie die Eberst\u00e4dter Villenkolonie stellt f\u00fcr die Stadt ein erhebliches Kapital dar, das gesch\u00fctzt werden muss (siehe Negativ-Beispiel Am Elfengrund 53).  Zur Ausweisung des Sondergebietes als legaler Weg nach BauGB Die Bedenken gegen die Festsetzung eines Sondergebietes Fachklinik werden nicht ber\u00fcck-sichtigt. Die Fachklinik in dieser Form ist zwar im Zul\u00e4ssigkeitskatalog eines Reinen Wohngebietes (\u00a7 3 der Baunutzungsverordnung) nicht aufgef\u00fchrt. Jedoch ist die Fachklinik nach st\u00e4dtebaulichen Kriterien mit der Gebietscharakteristik eines Reinen Wohngebietes vertr\u00e4glich und vereinbar: Zum einen gehen von der Klinik keine St\u00f6rwirkungen durch Emissionen aus, die gebietsuntypische Beeintr\u00e4chtigungen der Wohnruhe bewirken. Hierbei ist zu ber\u00fccksichtigen, dass von dem Verkehrsaufkommen auf der Heidelberger Landstra\u00dfe eine erhebliche L\u00e4rmbelastung ausgeht und somit nicht unbetr\u00e4chtliche St\u00f6rungen der Wohnruhe zum besonderen Gebietscharakter der Wohnbereiche entlang der Heidelberger Landstra\u00dfe geh\u00f6ren. Zum andern stellt das \u00e4u\u00dfere Erscheinungsbild der Klinik keinen sichtbaren Fremdk\u00f6rper im st\u00e4dtebaulichen Gef\u00fcge dar. Nutzungen, die wohngebietsvertr\u00e4glich sind, aber nicht im Katalog des \u00a7 3 BauNVO aufgef\u00fchrt sind, k\u00f6nnen durch die Ausweisung eines Sondergebietes planungsrechtlich erm\u00f6glicht werden. Dieser Verfahrensweg ist im Baugesetzbuch als legaler Weg vorgesehen. Mit der Festsetzung als Sondergebiet Fachklinik wird die Art der Nutzung derart festgesetzt, dass zum einen die Kliniknutzung erm\u00f6glicht, zum andern die Wohngebietsvertr\u00e4glichkeit gesichert wird. Diese mit der Bebauungsplan-\u00c4nderung angestrebten st\u00e4dtebaulichen Ziele liegen im planerischen Ermessen der Stadt im Rahmen der Aus\u00fcbung ihrer Planungshoheit. Beide Zielsetzungen k\u00f6nnen legitimerweise mit einer Bauleitplanung verfolgt werden. Gem\u00e4\u00df \u00a7 1 Abs. 6 BauGB geh\u00f6ren auch die Belange der Wirtschaft einschlie\u00dflich der Erhaltung, Sicherung und Schaffung von Arbeitspl\u00e4tzen zu den Belangen, die bei der Bauleitplanung zu ber\u00fccksichtigen sind. Dies l\u00e4sst es zu, dass die Gemeinde im Rahmen ihrer planerischen Gestaltungsfreiheit bereits vorhandene, auch ohne hinreichende Legalisierung entstandene Nutzungen planerisch absichert und hinsichtlich der k\u00fcnftigen Weiterentwicklung steuert. Mit der vorlieg-enden Planung wird daher angestrebt, die bereits vorhandene Fachklinik in st\u00e4dtebaulich vertr\u00e4glicher Weise in die Umgebung einzubinden und ein st\u00e4dtebaulich vertr\u00e4gliches Nebeneinander zu sichern.  b Bedenken wegen fehlender Stellpl\u00e4tze Das Problem der parkenden Autos ist mitnichten entsch\u00e4rft. Zur Stellplatzversorgung der Klinik Die Bedenken wegen der Zahl der Stellpl\u00e4tze werden nicht geteilt. Ma\u00dfgeblich f\u00fcr die Zahl der erforderlichen Stellpl\u00e4tze ist die st\u00e4dtische Stellplatzsatzung. Auf Grundlage der Praxisfl\u00e4chen und der Klinikbetten ergibt sich f\u00fcr die Klinik ein Bedarf von 16 Stellpl\u00e4tzen. Auf dem Grundst\u00fcck sind 19 Stellpl\u00e4tze errichtet, sodass auf Grundlage der Stellplatzsatzung Stellpl\u00e4tze in ausreichender Zahl vorhanden sind. c Bedenken wegen geplantem G\u00e4stehaus Zudem steht bereits ihre Erweiterung auf dem Grundst\u00fcck Heidelberger Landstra\u00dfe 14 an. Zum geplanten G\u00e4stehaus Heidelberger Stra\u00dfe 14 Das hier angesprochene Bauvorhaben Heidelberger Landstra\u00dfe 14 befindet sich au\u00dferhalb des Geltungsbereiches des hier in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes E 22.2.1 und ist daher nicht Gegenstand dieses Verfahrens. Trotzdem soll hier auf das dort geplante Vorhaben eingegangen werden: Im gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes E 22.2 f\u00fcr die Villenkolonie Eberstadt sind kleine Betriebe des Beherberg-ungsgewerbes als Ausnahme nach \u00a7 3 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO zul\u00e4ssig. Das hier geplante Hotel ist daher ohne \u00c4nderung des Bebauungsplanes E.22.2 m\u00f6glich.  1.4 Privatperson 4 (Schreiben vom 05.10.2005):  a Bedenken wegen Sanktionierung der Klinik Aufforderung, die \u00c4nderung des Bebauungsplanes zu \u00fcberdenken, deren Festschreibung als Reines Wohngebiet uneingeschr\u00e4nkt aufrecht zu erhalten und k\u00fcnftigen Versuchen, Sonderregeln zu erwirken, entschieden entgegenzutreten. Der Bebauungsplan E 22.2 Villenkolonie Eberstadt ist j\u00fcngeren Datums und bedeutet - zum Erhalt des au\u00dfergew\u00f6hnlichen st\u00e4dtebaulichen Charakter des Villenviertels deren Festschreibung zum Reinen Wohngebiet . ... In diesem Sinne sollte der bisher g\u00fcltige Bebauungsplan E 22.2 die Ansiedlung von Gewerbebetrieben und Dienstleistern, die sich einen Standortvorteil auf Grund der guten Adresse erhoffen, gerade unterbinden. Diese Entscheidung lag auf der Linie, die von Gro\u00dfst\u00e4dten wie Frankfurt in der j\u00fcngsten Zeit beschritten wird, um ihre besonderen Wohnquartiere gegen die missbr\u00e4uchliche Nutz-ung zu sch\u00fctzen und ihre gef\u00e4hrdete st\u00e4dte-bauliche Qualit\u00e4t trotz der Gesetze der Mark-tes zu bewahren.  Insofern kommt die erste \u00c4nderung des gerade rechtskr\u00e4ftigen Bebauungsplans \u00fcberraschend. Der rechtlich nicht zul\u00e4ssige Betrieb einer Klinik mitten in einem reinen Wohngebiet bestand bereits zum Zeitpunkt der Verabschiedung des g\u00fcltigen Bebauungsplanes und war der Stadt bekannt, was eigentlich ein unmittelbares Einschreiten der Stadt h\u00e4tte nach sich ziehen m\u00fcssen. Zur Ausweisung des Sondergebietes als legaler Weg nach BauGB Die Bedenken gegen die Festsetzung eines Sondergebietes Fachklinik werden nicht ber\u00fcck-sichtigt. Die Fachklinik in dieser Form ist zwar im Zul\u00e4ssigkeitskatalog eines Reinen Wohngebietes (\u00a7 3 der Baunutzungsverordnung) nicht aufgef\u00fchrt. Jedoch ist die Fachklinik nach st\u00e4dtebaulichen Kriterien mit der Gebietscharakteristik eines Reinen Wohngebietes vertr\u00e4glich und vereinbar. Nutzungen, die wohn-gebietsvertr\u00e4glich sind, aber nicht im Katalog des \u00a7 3 BauNVO aufgef\u00fchrt sind, k\u00f6nnen durch die Ausweisung eines Sondergebietes planungsrechtlich erm\u00f6glicht werden. Dieser Verfahrensweg ist im Baugesetzbuch als legaler Weg vorgesehen und wird hier angewandt. Mit der Festsetzung als Sondergebiet Fachklinik wird die Art der Nutzung derart festgesetzt, dass zum einen die Kliniknutzung erm\u00f6glicht, zum andern die Wohngebietsvertr\u00e4glichkeit gesichert wird. Diese mit der Bebauungsplan-\u00c4nderung angestrebten st\u00e4dte-baulichen Ziele liegen im planerischen Ermessen der Stadt im Rahmen der Aus\u00fcbung ihrer Planungshoheit. Beide Zielsetzungen k\u00f6nnen legitimerweise mit einer Bauleitplanung verfolgt werden. Gem\u00e4\u00df \u00a7 1 Abs. 6 BauGB geh\u00f6ren auch die Belange der Wirtschaft einschlie\u00dflich der Erhaltung, Sicherung und Schaffung von Arbeitspl\u00e4tzen zu den Belangen, die bei der Bauleitplanung zu ber\u00fccksichtigen sind. Dies l\u00e4sst es zu, dass die Gemeinde im Rahmen ihrer planerischen Gestaltungsfreiheit bereits vorhandene, auch ohne hinreichende Legalisierung entstandene Nutzungen planerisch absichert und hinsichtlich der k\u00fcnftigen Weiterentwicklung steuert. Mit der vorlie-genden Planung wird daher angestrebt, die bereits vorhandene Fachklinik in st\u00e4dtebaulich vertr\u00e4glicher Weise in die Umgebung einzubinden und ein st\u00e4dtebaulich vertr\u00e4gliches Nebeneinander zu sichern. Absicht des Bebauungsplanes ist es also, diesen Bereich sinnvoll st\u00e4dtebaulich zu ordnen.  b Bedenken wegen Pr\u00e4zedenzfall-Wirkung Der nun vorbereitete Sonderbebauungsplan soll zun\u00e4chst allein f\u00fcr zwei Geb\u00e4ude (?) gelten und somit dem Privatwohl des Eigent\u00fcmers dienen, dessen Klinikbetrieb nachtr\u00e4glich legalisiert werden soll. Dieser Schritt kann zur Pr\u00e4zedenz f\u00fcr weitere Vorhaben im Villenviertel werden. Die Berufung auf den Pr\u00e4zedenzfall ist somit unmittelbar vorbereitet und wird von den m\u00f6glichen Nutznie\u00dfern der bevorstehenden Entscheidung in Anspruch genommen werden. Dar\u00fcber hinaus stellt sich die Frage, mit welcher Begr\u00fcndung die Stadt weiteren Gewerbe-treibenden, die sich k\u00fcnftig in der Eberst\u00e4dter Villenkolonie ansiedeln m\u00f6chten, entge-gentreten will ? Zum bef\u00fcrchteten Pr\u00e4zedenzfall Die Bef\u00fcrchtung, dass durch das Sondergebiet Fachklinik ein Pr\u00e4zedenzfall geschaffen wird und weitere gebietsfremde Nutzungen und Plan-\u00e4nderungen folgen werden, ist nicht berechtigt. Nutzungen, die wohngebietsvertr\u00e4glich sind, aber nicht im Katalog des \u00a7 3 BauNVO aufgef\u00fchrt sind, k\u00f6nnen durch die Ausweisung eines Sondergebietes planungsrechtlich erm\u00f6glicht werden. Die Festsetzung eines Sondergebietes erfolgt ausschlie\u00dflich durch die Aufstellung bzw. \u00c4nderung eines Bebauungsplanes. Dieser Weg ist im Baugesetzbuch vorgesehen und steht der Stadt im Rahmen ihrer Planungshoheit prinzipiell offen. Nach allgemeiner Rechtsauffassung stellt eine kleine Klinik eine wohngebietsvertr\u00e4gliche Nutzung dar. Auf die Aufstellung oder \u00c4nderung eines Bebauungsplanes besteht jedoch kein Rechts-anspruch. Daraus folgt, dass keine Klagem\u00f6glichkeiten bestehen, unter Verweis auf das Sondergebiet Fachklinik eine Plan\u00e4nderung zugunsten einer anderen Sondernutzung durch-zusetzen, auch wenn diese als wohn-gebietsvertr\u00e4glich eingestuft wird. Somit ist die Gefahr der Schaffung eines Pr\u00e4zedenzfalles nicht gegeben. c Bedenken wegen fehlender Stellpl\u00e4tze Obwohl auf einem der Grundst\u00fccke ausgedehnte (untypische) Parkfl\u00e4chen einge-richtet sind, reicht der dortige Parkraum - f\u00fcr jeden allt\u00e4glich ersichtlich - nicht aus.  Zur Stellplatzsituationen der Klinik Die Bedenken wegen der Zahl der Stellpl\u00e4tze werden nicht geteilt. Ma\u00dfgeblich f\u00fcr die Zahl der erforderlichen Stellpl\u00e4tze ist die st\u00e4dtische Stellplatzsatzung. Auf Grundlage der Praxisfl\u00e4chen und der Klinikbetten ergibt sich f\u00fcr die Klinik ein Bedarf von 16 Stellpl\u00e4tzen. Auf dem Grundst\u00fcck sind 19 Stellpl\u00e4tze errichtet, sodass auf Grundlage der Stellplatzsatzung Stellpl\u00e4tze in ausreichender Zahl vorhanden sind. d Bedenken wegen Parksituation im Umfeld Zahlreiche Fahrzeuge von Mitarbeitern der Klinik und ggf. von Patienten werden auf der gegen\u00fcber liegenden Stra\u00dfenseite auf dem unbefestigten Gehweg abgestellt. Dabei ist es mehrfach vorgekommen, dass der Gehweg insbesondere f\u00fcr Eltern mit Kinderwagen praktisch unpassierbar war, weil das Parken v\u00f6llig ungeordnet geschah. Bei den genannten Problemzonen handelt es sich auch um den Schulweg von Kindern. Sie m\u00fcssen immer wieder mit ihren Kinderr\u00e4dern und -rollern auf die Stra\u00dfe ausweichen, was eine erhebliche Gefahr gerade f\u00fcr Grundschulkinder in sich birgt. Nach einem Unfall zwischen einer Fahrradfahrerin und einem zu eng parkenden Auto erkl\u00e4rte ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes, dass er sich aufgrund der ungekl\u00e4rten Rechtslage au\u00dferstande s\u00e4he, regelnd einzugreifen. Inzwischen haben die Klinikbetreiber ihre Mitarbeiter aufgefordert, ihre Autos nicht in unmittelbarer Klinikn\u00e4he zu parken; das hat das Problem bestenfalls f\u00fcr den Moment gelindert, eher verschoben als gel\u00f6st. Zum Parken an der Heidelberger Stra\u00dfe Zu der hier angesprochenen Problematik, dass entlang der Heidelberger Landstra\u00dfe Autos geparkt werden - vermutlich auch von Besuchern der Rosenpark-Klinik - sei festgestellt, dass hierbei \u00f6ffentlicher Stra\u00dfenraum als Parkfl\u00e4che in Anspruch genommen wird. Daher stehen diese Parkierungsm\u00f6glichkeiten jedem Verkehrsteilnehmer offen, solange nicht durch entsprechende stra\u00dfenverkehrsrechtliche Regelungen Einwohner-parken vorgesehen ist. Die hier angesprochenen Probleme mit Fu\u00dfg\u00e4ngern und Radfahrern sind im Rahmen von stra\u00dfenverkehrsrechtlichen Regelungen zu regeln. Unabh\u00e4ngig von dieser Rechtslage hat sich u.W. der Klinikeigner daf\u00fcr eingesetzt, dass die Mitarbeiter diesen Bereich meiden. Dies wird ja auch durch die Stellungnahme des Einwenders best\u00e4tigt. e Bedenken wegen Gebietsunvertr\u00e4glichkeit Die Praxis der Klinik steht in keinem unmittelbaren Zusammenhag zum sie umschlie\u00dfenden Wohnquartier, nur im Ausnahmefall kommen die Patienten aus der n\u00e4heren Umgebung, insofern ist der Vergleich zu einer herk\u00f6mmlichen Arztpraxis unsinnig. In der Regel m\u00fcssen die Patienten der Rosenparkklinik anreisen, meist nutzen sie das Auto. Die Aktivit\u00e4ten des Klinikbetreibers sind \u00fcberregional orientiert und insofern nicht standortgebunden. Die Klinik w\u00e4re also auch in Darmstadts Innenstadt denkbar, wo sich wegen des oft beklagten Leerstands geeignete g\u00fcnstige Immobilien finden lie\u00dfen. Zweifellos ist das hier ins Auge gefasste Segment der medizinischen Versorgung \u00fcberwiegend privatwirtschaftlich gepr\u00e4gt und hei\u00df umk\u00e4mpft; dass die Klinikbetreiber das Umfeld der bisherigen Klinik als Standortvorteil betrachten, sollte f\u00fcr die Stadt kein sch\u00fctzenswertes Gut gegen\u00fcber den Anliegen der Anwohner und gegen\u00fcber ihrem daraus resultierenden Planungsauftrag sein. Zur Vertr\u00e4glichkeit der Fachklinik mit dem Reinen Wohngebiet Nach allgemeiner Rechtsauffassung ist eine Klinik eine wohngebietsvertr\u00e4gliche Nutzung. Dies ergibt sich schon daraus, dass eine Klinik innerhalb eines Reinen Wohngebietes zul\u00e4ssig w\u00e4re, wenn sie als Gemeinbedarfseinrichtung gef\u00fchrt werden w\u00fcrde, da Anlagen f\u00fcr gesundheitliche Zwecke hier als Ausnahmen zul\u00e4ssig sind. Derart zulassungsf\u00e4hige Anlagen entsprechen der Zweckbestimmung des Gebietstypus Reines Wohngebiet . Dabei ist es unerheblich, ob die Patienten aus dem Wohnbereich selbst kommen. Die Wohngebietsvertr\u00e4glichkeit begr\u00fcndet sich auch durch einen Vergleich mit einer Arztpraxis, die hier zul\u00e4ssig w\u00e4re. Die Besucherfrequenz durch Patienten der hier befindlichen Klinik ist mit der einer durchschnittlichen Arztpraxis vergleichbar.  f Bedenken wegen bef\u00fcrchteter Expansion der Klinik Das den Antrag begr\u00fcndende Gutachten beruht offenbar allein auf den Angaben der Klinikbetreiber und zielt auf die gegenw\u00e4rtige Praxis, nicht auf eine absehbare Entwicklung. Nach Ausk\u00fcnften der unmittelbaren Nachbarn der Klinik sind die Angaben zu den ankommenden und abfahrenden Fahrzeugen bereits jetzt entschieden zu niedrig angegeben, neben den Mitarbeitern und Patienten ist auch der Lieferverkehr im Falle einer Klinik zu ber\u00fccksichtigen, sie muss gereinigt und gewartet werden, was auch au\u00dferhalb der eigentlichen Gesch\u00e4ftszeiten passiert. An Wochenenden wurden die Geb\u00e4ude bereits im Rahmen von Fachtagungen genutzt. Betrachtet man die Entwicklung der Klinik in den letzten Jahren, so ist sie offenbar auf Wachstum ausgelegt. Diesen Umstand ignoriert das Gutachten bisher v\u00f6llig und auch der Bebauungsplan ber\u00fccksichtigt ihn nicht, obwohl sich daraus unmittelbar eine Planungs- und Entscheidungsnotwendigkeit ergibt.  Zu Begrenzung der Nutzungsm\u00f6glichkeiten Die Bedenken wegen einer absehbaren Expansion der Klinik sind nicht begr\u00fcndet. Ziel des Bebauungsplanes ist unter anderem, die in diesem Sondergebiet zuk\u00fcnftig zul\u00e4ssigen Nutzungen so einzugrenzen, dass sie mit dem umliegenden Wohngebiet vertr\u00e4glich bleiben. Mit der Festsetzung zur Art der Nutzung wird zun\u00e4chst festgelegt, dass hier nur Anlagen einer Fachklinik f\u00fcr \u00e4sthetisch-operative Dermatologie und plastische Chirurgie im gegenw\u00e4rtig praktizierten Umfang zul\u00e4ssig sind. Weitergehende Formen eines Klinikbetriebes sind durch diese Festsetzungen ausgeschlossen. Ferner werden aufgrund der Anregungen der \u00d6ffentlichkeit im Bebauungsplan-Entwurf f\u00fcr das Sondergebiet L\u00e4rmgrenzwerte (fl\u00e4chenbezogener Schall-leistungspegel) festgesetzt, die mit den L\u00e4rm-grenzwerten eines Reinen Wohngebietes identisch sind. Au\u00dferdem werden aufgrund von Anregungen Festsetzungen zu den Betriebszeiten und Nutzungszeiten der Klinik getroffen. Beide Geb\u00e4ude k\u00f6nnen auch nicht nennenswert erweitert werden, da s\u00e4mtliche Festsetzungen des rechtswirksamen Bebauungsplanes E 22.2 Villenkolonie Eberstadt zum Ma\u00df der Nutzung im Geltungsbereich des Bebauungsplanes E 22.2.1 Heidelberger Landstra\u00dfe 18-20 weitergelten. Beide H\u00e4user haben den baulichen Umfang, der durch den Bebauungsplan E 22.2 durch die festgesetzten Baugrenzen, die Abstandsregeln und die Zahl der Vollgeschosse bzw. Geb\u00e4udeh\u00f6hen definiert wird, weitgehend erreicht.  g Bedenken wegen geplantem G\u00e4stehaus Nun sind die Expansionsw\u00fcnsche inzwischen manifest, weil die Klinikbetreiber die Baugenehmigung f\u00fcr einen Beherberg-ungsbetrieb auf dem Grundst\u00fcck Heidelberger Landstr. 14 (vormals Teil des Grundst\u00fccks der Villa Alice) beantragt haben. Wieder fehlt es an ausreichenden Parkpl\u00e4tzen, erneut wird eine Sondergenehmigung f\u00e4llig, die einen Gewerbebetrieb zur Erweiterung der Klinik nicht am Rande eines Reinen Wohngebietes (wie beim im Gutachten erw\u00e4hnten Urteil), sondern in dessen Mitte erm\u00f6glichen soll. Zum geplanten G\u00e4stehaus Heidelberger Stra\u00dfe 14 Das hier angesprochene Bauvorhaben Heidelberger Landstra\u00dfe 14 befindet sich au\u00dferhalb des Geltungsbereiches des hier in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes E 22.2.1 und ist daher nicht Gegenstand dieses Verfahrens. Trotzdem soll hier auf das dort geplante Vorhaben eingegangen werden: Im gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes E 22.2 f\u00fcr die Villenkolonie Eberstadt sind kleine Betriebe des Beher-bergungsgewerbes als Ausnahme nach \u00a7 3 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO zul\u00e4ssig. Das hier geplante Hotel ist daher ohne Plan\u00e4nderung m\u00f6glich. Stellpl\u00e4tze sind hierbei nach Stellplatzsatzung nachzuweisen. 1.5 Privatperson 5 (Schreiben vom 27.09.2005): Bedenken und Anregungen gegen die \u00c4nderung des Bebauungsplans E 22.2 als Eigent\u00fcmer eines Grundst\u00fcckes im Plangebiet a Bedenken wegen Sanktionierung der Klinik Die bisherige Nutzung auf den von der \u00c4nderung des Bebauungsplans erfassten Grundst\u00fccken ist baurechtlich illegal. Es ist Aufgabe der Aufsichts- und Planungsbeh\u00f6rden, derartige Verst\u00f6\u00dfe zu unterbinden, nicht aber sie nachtr\u00e4glich durch Ab\u00e4nderung des bestehenden Bebauungsplans noch zu sanktionieren. In diesem Zusammenhang kann auch die Frage des Arbeitsplatzerhalts keine Rolle spielen, denn dem Klinikbetreiber steht es frei, seine Klinik zu verlegen. Die Erhaltung von Arbeitspl\u00e4tzen kann nicht illegales Verhalten rechtfertigen. Es ist meines Erachtens rechtlich nicht zul\u00e4ssig, mitten in einem reinen Wohngebiet ein Sondergebiet Fachklinik auszuweisen. Zur Ausweisung des Sondergebietes als legaler Weg nach BauGB Die Bedenken gegen die Festsetzung eines Sondergebietes Fachklinik werden nicht ber\u00fcck-sichtigt. Die Fachklinik in dieser Form ist zwar im Zul\u00e4ssigkeitskatalog eines Reinen Wohngebietes (\u00a7 3 der Baunutzungsverordnung) nicht aufgef\u00fchrt. Jedoch ist die Fachklinik nach st\u00e4dtebaulichen Kriterien mit der Gebietscharakteristik eines Reinen Wohngebietes vertr\u00e4glich und vereinbar. Nutzungen, die wohngebietsvertr\u00e4glich sind, aber nicht im Katalog des \u00a7 3 BauNVO aufgef\u00fchrt sind, k\u00f6nnen durch die Ausweisung eines Sondergebietes planungsrechtlich erm\u00f6glicht werden. Dieser Verfahrensweg ist im Baugesetzbuch als legaler Weg vorgesehen und wird hier angewandt. Mit der Festsetzung als Sondergebiet Fachklinik wird die Art der Nutzung derart festgesetzt, dass zum einen die Kliniknutzung erm\u00f6glicht, zum andern die Wohngebietsvertr\u00e4glichkeit gesichert wird. Diese mit der Bebauungsplan-\u00c4nderung angestrebten st\u00e4dtebaulichen Ziele liegen im planerischen Ermessen der Stadt im Rahmen der Aus\u00fcbung ihrer Planungshoheit. Beide Zielsetzungen k\u00f6nnen legitimerweise mit einer Bauleitplanung verfolgt werden. Gem\u00e4\u00df \u00a7 1 Abs. 6 BauGB geh\u00f6ren auch die Belange der Wirtschaft einschlie\u00dflich der Erhaltung, Sicherung und Schaffung von Arbeitspl\u00e4tzen zu den Belangen, die bei der Bauleitplanung zu ber\u00fccksichtigen sind. Dies l\u00e4sst es zu, dass die Gemeinde im Rahmen ihrer planerischen Gestaltungsfreiheit bereits vorhandene, auch ohne hinreichende Legalisierung entstandene Nutzungen planerisch absichert und hinsichtlich der k\u00fcnftigen Weiterentwicklung steuert. Mit der vorliegenden Planung wird daher angestrebt, die bereits vorhandene Fachklinik in st\u00e4dtebaulich vertr\u00e4glicher Weise in die Umgebung einzubinden und ein st\u00e4dtebaulich vertr\u00e4gliches Nebeneinander zu sichern.  b Bedenken wegen Pr\u00e4zedenzfall-Wirkung Der Bebauungsplan E 22.2 setzt ein reines Wohngebiet fest. Hieran ist festzuhalten. Durch die geplante \u00c4nderung wird diese Festsetzung aufgeweicht und ad absurdum gef\u00fchrt. Es ist zu bef\u00fcrchten, dass weitere \u00c4nderungen folgen, die sich an diesem Pr\u00e4zedenzfall orientieren und so eine schleichende Umwandlung des Gebietes erfolgt. Dies zeigt sich bereits jetzt daran, dass auf dem Grundst\u00fcck Heidelberger Landstra\u00dfe 14 vom Betreiber der Klinik der Bau eines Hotels beantragt wurde, um dort Patienten unterzubringen. Auch diesbez\u00fcglich ist absehbar, dass eine Genehmigung hierf\u00fcr nur erteilt werden kann, wenn eine weitere Plan\u00e4nderung vorgenommen worden ist. Dar\u00fcber hinaus wird die nach Au\u00dfen hin sichtbare wohngebietsunvertr\u00e4gliche Nutzung dazu f\u00fchren, dass andere Gewerbetreibende auch ohne vorangehende \u00c4nderung der Planungsgrundlagen sich hieran ein (negatives) Beispiel nehmen und ebenfalls wohnge-bietsunvertr\u00e4gliche Nutzungen aufnehmen. Es wird die T\u00fcr aufgesto\u00dfen zu einer schleichenden Umwandlung des Gebiets hin zu mehr gewerblicher Nutzung. Zum bef\u00fcrchteten Pr\u00e4zedenzfall Die Bef\u00fcrchtung, dass durch das Sondergebiet Fachklinik ein Pr\u00e4zedenzfall geschaffen wird und weitere gebietsfremde Nutzungen und Plan\u00e4nderungen folgen werden, ist nicht berechtigt. Zun\u00e4chst sei festgestellt, dass f\u00fcr das Gesamtgebiet der Eberst\u00e4dter Villenkolonie die Festsetzung als Reines Wohngebiet unver\u00e4ndert bleibt. In einem Reinen Wohngebiet sind neben der Wohnnutzung auf Grundlage von \u00a7 3 BauNVO auch andere Nutzungen zul\u00e4ssig. Nach allgemeiner Rechtsauffassung sind solche in \u00a7 3 BauNVO aufgef\u00fchrten zulassungsf\u00e4higen Nutzungen wohngebiets-vertr\u00e4glich, damit nicht gebietsfremd und entsprechen der Zweckbestimmung des Gebietes. Im Allgemeinen besteht ein Rechtsanspruch auf die Zulassung solcher in \u00a7 3 BauNVO aufgef\u00fchrter Nutzungen. Darunter z\u00e4hlt z.B. ein kleines Hotel, nicht jedoch die hier vorhandene Privatklinik. Nutzungen, die wohngebietsvertr\u00e4glich sind, aber nicht im Katalog des \u00a7 3 BauNVO aufgef\u00fchrt sind, k\u00f6nnen durch die Ausweisung eines Sondergebietes planungsrechtlich erm\u00f6glicht werden. Die Festsetzung eines Sondergebietes erfolgt ausschlie\u00dflich durch die Aufstellung bzw. \u00c4nderung eines Bebauungsplanes. Dieser Weg ist im Baugesetzbuch vorgesehen und steht der Stadt im Rahmen ihrer Planungshoheit prinzipiell offen. Nach allgemeiner Rechtsauffassung stellt eine kleine Klinik eine wohngebietsvertr\u00e4gliche Nutzung dar. Auf die Aufstellung oder \u00c4nderung eines Bebauungsplanes besteht jedoch kein Rechts-anspruch. Daraus folgt, dass keine Klagem\u00f6glichkeiten bestehen, unter Verweis auf das Son-dergebiet Fachklinik eine Plan\u00e4nderung zugunsten einer anderen Sondernutzung durch-zusetzen, auch wenn diese als wohnge-bietsvertr\u00e4glich eingestuft wird. Somit ist die Gefahr der Schaffung eines Pr\u00e4zedenzfalles nicht gegeben. c Bef\u00fcrchtung sinkender Immobilienwerte Diese sich bereits jetzt abzeichnenden Folgen der beabsichtigten Umplanung werden sich auch negativ auf den Wert der Grundst\u00fccke im Plangebiet auswirken, was nicht hingenommen werden kann. Zu der Annahme sinkender Immobilienwerte Die Bedenken werden nicht geteilt. Es gibt keinerlei Erkenntnisse, dass der Wert der Grundst\u00fccke auf Grund der Sondergebiets-ausweisung negativ beeinflusst wird. d Bedenken wegen Gebietsunvertr\u00e4glichkeit Ferner stellen die beiden Grundst\u00fccke und die dort befindliche Nutzung baurechtlich einen Fremdk\u00f6rper dar, der sich in die Umgebungsnutzung nicht einf\u00fcgt und die vorhandene Nutzung erheblich st\u00f6rt. Diese Planung ist nicht vergleichbar damit, dass angrenzend an ein Wohngebiet eine andere Nutzung festgesetzt wird, denn hier handelt es sich um einen Fall, in dem die andersartige Nutzung von einer reinen Wohnnutzung komplett umgeben ist. Es kann auch keine Rede davon sein, dass sich der Betrieb unauff\u00e4llig in das Gebiet einordnet , wie in der Begr\u00fcndung zum Bebauungsplan behauptet wird. Das Gegenteil ist der Fall, und zwar schon wegen des gro\u00dfen Parkplatzes vor der Klinik, der in der Umgebung ohne Beispiel ist. Die Behauptung, die Zahl der sich tags\u00fcber in den beiden Geb\u00e4uden aufhaltenden Personen sei mit der Nutzung benachbarter Geb\u00e4ude vereinbar, ist falsch und durch Fakten nicht belegbar. Tats\u00e4chlich handelt es sich um eine weit \u00fcber das in der Umgebung hinausgehende Ma\u00df an Nutzungsintensit\u00e4t, was zu einem Versto\u00df gegen das R\u00fccksichtnahmegebot f\u00fchrt. Die geplante \u00c4nderung des Bebauungsplanes f\u00fchrt zu bodenrechtlichen Spannungen, das R\u00fccksichtsnahmegebot wird in vielf\u00e4ltiger Weise verletzt und sie ist im \u00dcbrigen auch insgesamt baurechtlich gar nicht zul\u00e4ssig. Die Belange der Anwohner werden nicht ausreichend beachtet und es wird die T\u00fcr aufgesto\u00dfen zu einer schleichenden Um-wandlung des Gebiets hin zu mehr gewerblicher Nutzung.  Zur Vertr\u00e4glichkeit der Fachklinik mit dem Reinen Wohngebiet Die Bedenken werden nicht geteilt. Bei der Beurteilung, inwieweit die vorhandene Klinik mit dem Charakter der Eberst\u00e4dter Villenkolonie vertr\u00e4glich ist, sind ausschlie\u00dflich rechtliche Kriterien heranzuziehen. Ausschlaggebend ist hierbei zum einen, ob durch die Kliniknutzung die Anspr\u00fcche des umgebenden Reinen Wohngebietes an die Wohnruhe und die St\u00f6rungsfreiheit gew\u00e4hrleistet werden, zum andern, ob sich die Klinik in das charakteristische \u00e4u\u00dfere Erscheinungsbild des Umfeldes einf\u00fcgt. Von der Klinik gehen keine St\u00f6rwirkungen durch Emissionen aus, die gebietsuntypische Beein-tr\u00e4chtigungen der Wohnruhe im umgebenden Wohngebiet bewirken. Hierbei ist die konkrete Situation zu ber\u00fccksichtigen, dass von dem Verkehrsaufkommen auf der Heidelberger Landstra\u00dfe eine erhebliche L\u00e4rmbelastung ausgeht und somit nicht unbetr\u00e4chtliche St\u00f6rungen der Wohnruhe zum besonderen Gebietscharakter der Wohnbereiche entlang der Heidelberger Landstra\u00dfe geh\u00f6ren. Ma\u00dfgebend bei der Beurteilung ist auch, ob sich der Betrieb nach Erscheinungsform, Betriebsform sowie unter Ber\u00fccksichtigung der Zahl der Besucher unauff\u00e4llig in die Struktur des Gebietes einf\u00fcgt. Da sich die Kliniknutzung innerhalb zweier bestehender Villen befindet, ist allein schon durch die \u00e4u\u00dfere Erscheinungsform gew\u00e4hrleistet, dass sich die Klinik unauff\u00e4llig in das umgebende Gebiet einf\u00fcgt. F\u00fcr einen nicht informierten Au\u00dfenstehenden ist die Kliniknutzung nicht erkennbar, da das \u00e4u\u00dfere Erscheinungsbild der Klinik keinen sichtbaren Fremdk\u00f6rper im st\u00e4dtebaulichen Gef\u00fcge darstellt. Auch die Zahl der in den beiden Geb\u00e4uden Anwesenden unterscheidet sich nicht erheblich von der Bewohnerzahl vergleichbarer Geb\u00e4ude im Gebiet: Da der Klinikbetrieb in zwei Schichten organisiert ist, befinden sich einschlie\u00dflich der Patienten durchschnittlich ca. 12 bis 15 Personen in jedem der Geb\u00e4ude. Diese Nutzungsintensit\u00e4t ist durchaus vergleichbar mit der Nutzungsintensit\u00e4t der Wohngeb\u00e4ude im Plangebiet, in welchem pro Geb\u00e4ude drei bis vier Wohnungen zul\u00e4ssig sind. Zwar wohnen in vielen H\u00e4usern weit weniger Bewohner, ma\u00dfgeblich bei dieser Betrachtung sind jedoch die o.g. Zul\u00e4ssigkeitsregeln des Bebauungsplanes. Die Besucherfrequenz der Klinik durch Patienten ist ferner mit der einer durchschnittlichen Arztpraxis vergleichbar, die in einem Reinen Wohngebiet zul\u00e4ssig ist. Als Fazit kann daher festgestellt werden, dass der hier befindliche Klinikbetrieb mit dem f\u00fcr ein Reines Wohngebiet vorauszusetzenden Grad der St\u00f6rungs-freiheit vertr\u00e4glich ist. Dem R\u00fccksichtsnahmegebot wird dadurch entsprochen, dass die im Sondergebiet zuk\u00fcnftig zul\u00e4ssigen Nutzungen so eingegrenzt werden, dass sie mit dem umliegenden Reinen Wohngebiet vertr\u00e4glich bleiben. e Bedenken wegen mangelnder Erforderlichkeit der Bebauungsplan-\u00c4nderung Es ist auch nicht zul\u00e4ssig, zu Gunsten eines Einzelnen einzelne Grundst\u00fccke mit dem Ziel zu \u00fcberplanen, dort illegal betriebene Nutzungen zu legalisieren, insbesondere nicht im Rahmen eines sog. vorhabenbezogenen Bebauungs-planes, um den es sich hier wohl handeln d\u00fcrfte. Es fehlt ferner an einem Bed\u00fcrfnis bzw. \u00f6ffentlichen Zweck f\u00fcr die Planung, da sie allein privaten Zwecken dient. Zur Erforderlichkeit der Bebauungsplan-\u00c4nderung Die Bedenken gegen die Erforderlichkeit der Bebauungsplan-\u00c4nderung werden nicht geteilt. Bebauungspl\u00e4ne sind nach \u00a7 1 Abs. 3 BauGB aufzustellen, sobald und soweit es f\u00fcr die st\u00e4dtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Die Absch\u00e4tzung der Erforderlichkeit liegt bei der Stadt als Tr\u00e4ger der Bauleitplanung. F\u00fcr diesen begrenzten Teilbereich der Heidelberger Landstra\u00dfe wird die Erstellung eines Bebauungsplanes zur Sicherung der st\u00e4dtebaulichen Entwicklung und Ordnung f\u00fcr erforderlich gehalten, da einerseits die Kliniknutzung rechtlich nicht abgesichert ist, andererseits zum Schutz der Wohnruhe des umgebenden Wohngebietes Nutzungsregelungen f\u00fcr die Kliniknutzung erforderlich sind. Es besteht ein \u00f6ffentliches Interesse, durch das \u00f6ffentlich-rechtliche Aufstellungsverfahren der Bebauungsplan-\u00c4nderung einen Interessensausgleich herzustellen. Dabei ist es nach herrschender Auffassung unstrittig, dass das Planungserfordernis sich auf ein Grundst\u00fcck beschr\u00e4nken kann. Die mit der Bebauungsplan-\u00c4nderung angestrebten st\u00e4dtebaulichen Ziele liegen im planerischen Ermessen der Stadt im Rahmen der Aus\u00fcbung ihrer Planungshoheit. Die planerische Entscheidung zur Sondergebietsausweisung erfolgt dabei aus mehreren st\u00e4dtebaulichen Motiven. Zum einen soll die Nutzung der Fachklinik erm\u00f6glicht und rechtlich gesichert werden. Zum andern soll diese Nutzung auf die jetzt ausge\u00fcbte Nutzung beschr\u00e4nkt und derart gestaltet werden, dass sie mit dem umliegenden reinen Wohngebiet vertr\u00e4glich ist. Mit der vorliegenden Planung wird daher angestrebt, die bereits vorhandene Fachklinik in st\u00e4dtebaulich vertr\u00e4glicher Weise in die Umgebung einzubinden und ein st\u00e4dtebaulich vertr\u00e4gliches Nebeneinander zu sichern.  f Bedenken wegen Verkehrsaufkommen Die derzeitige und geplante Nutzung zieht au\u00dferdem erheblichen zus\u00e4tzlichen Verkehr an, der f\u00fcr das umgebende reine Wohngebiet zu starken Belastungen f\u00fchrt, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der L\u00e4rmbelastung. Die Grundst\u00fccke werden durch das Personal und die Patienten der Klinik angefahren. Daraus resultiert weit mehr Verkehr, als in einem reinen Wohngebiet \u00fcblich und zul\u00e4ssig ist. Dies ver-sch\u00e4rft auch die bereits kritische Park-platzsituation. Zum klinikbedingten Verkehrsaufkommen Die Bef\u00fcrchtungen wegen des durch die Klinik erzeugten Verkehrsaufkommens werden nicht geteilt. Das Verkehrsaufkommen der Klinik liegt durchaus im Rahmen des in einem Reinen Wohngebiet Zul\u00e4ssigen. Auf die entsprechenden Nachweise in der Begr\u00fcndung wird verwiesen. Auch kann bei der Bewertung des Verkehrsaufkommens die Vorbe-lastung durch die Heidelberger Landstra\u00dfe nicht au\u00dfer Acht bleiben. In Anbetracht einer t\u00e4glichen Verkehrsmenge von 17.000 Kfz/24h tr\u00e4gt das zu-s\u00e4tzliche Verkehrsaufkommen der Klinik von ca. 20-40 Pkw/h nicht wesentlich zur Gesamtbelastung bei. g Bedenken wegen fehlender Stellpl\u00e4tze Die auf den Grundst\u00fccken selbst zur Verf\u00fcgung gestellten Stellpl\u00e4tze sind bei weitem nicht ausreichend, um den Park-Verkehr der Klinik aufzunehmen. Zur Stellplatzversorgung der Klinik Die Bedenken wegen der Zahl der Stellpl\u00e4tze werden nicht geteilt. Ma\u00dfgeblich f\u00fcr die Zahl der erforderlichen Stellpl\u00e4tze ist die st\u00e4dtische Stellplatzsatzung. Auf Grundlage der vorhandenen Praxisfl\u00e4chen und der Klinikbetten ergibt sich f\u00fcr die Klinik ein Bedarf von 16 Stellpl\u00e4tzen. Auf dem Grundst\u00fcck sind 19 Stellpl\u00e4tze errichtet, sodass Stellpl\u00e4tze nach der Stellplatzsatzung in ausreich-ender Zahl vorhanden sind. h Bedenken wegen Parkpl\u00e4tze im Vorgarten Es kann auch keine Rede davon sein, dass sich der Betrieb unauff\u00e4llig in das Gebiet einordnet , wie in der Begr\u00fcndung zum Bebauungsplan behauptet wird. Das Gegenteil ist der Fall, und zwar schon wegen des gro\u00dfen Parkplatzes vor der Klinik, der in der Umgebung ohne Beispiel ist. Zu den Parkplatzfl\u00e4chen im Vorgarten Die Bedenken gegen die Parkplatzfl\u00e4chen auf den Grundst\u00fccken Heidelberger Landstra\u00dfe 18 und 20 sind nicht gerechtfertigt. Nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes d\u00fcrfen h\u00f6chstens 25% der Vorgartenzone zwischen stra\u00dfenseitiger Baugrenze und stra\u00dfenseitiger Grundst\u00fccksfl\u00e4che durch Stellpl\u00e4tze und Zufahrten belegt werden. Da die beiden Anwesen Heidelberger Landstra\u00dfe 18 und 20 als Gesamtheit zu betrachten sind, ist diese Vorgabe in Anbetracht dessen, dass vor Haus 18 keine Stellpl\u00e4tze angeordnet sind, eingehalten. Die Bewertung als Gesamtheit ist gerechtfertigt, da die Vereinigung der vormals selbst\u00e4ndigen Flurst\u00fccke 74 bis 76 von dem Eigent\u00fcmer inzwischen in die Wege geleitet wurde. i Bedenken wegen Verletzung des Entwicklungsgebotes Das Sondergebiet ist weiterhin im Fl\u00e4chennutzungsplan nicht vorgesehen. Die Planung widerspricht damit dem derzeit g\u00fcltigen Fl\u00e4chennutzungsplan und ist auch deshalb unzul\u00e4ssig.  Zum Entwicklungsgebot aus dem Fl\u00e4chennutzungsplan Der Auffassung, dass das geplante Sondergebiet nicht aus dem Fl\u00e4chennutzungsplan entwickelt und damit das Entwicklungsgebot nach \u00a7 8 Abs. 2 BauGB verletzt ist, wird widersprochen. Zun\u00e4chst sei darauf verwiesen, dass f\u00fcr die Stadt Darmstadt noch kein rechtswirksamer Fl\u00e4chennutzungsplan vorliegt. Der Plan wurde zwar von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen, ist aber noch nicht genehmigt und bekannt gemacht. Mit der Rechtswirksamkeit des Fl\u00e4chen-nutzungsplanes ist ggf. vor dem Satzungsbeschluss f\u00fcr diesen Bebauungsplan zu rechnen. Die Aufstellung des Bebauungsplanes beruht daher auf \u00a7 8 Abs. 3 BauGB, wodurch die Aufstellung eines Bebauungsplanes im Parallelverfahren vor Abschluss der in Arbeit befindlichen Aufstellung eines neuen Fl\u00e4chennutzungsplanes erm\u00f6glicht wird. Nach dem Stand der Planungsarbeiten ist anzunehmen, dass der Bebauungsplan aus den k\u00fcnftigen Darstellungen des Fl\u00e4chennutzungsplanes entwickelt sein wird, da im vorliegenden Fl\u00e4chennutzungsplan der Stadt Darmstadt das Plangebiet als Wohnbaufl\u00e4che dargestellt ist. Damit wird dem o.g. Entwicklungsgebot entsprochen. Nach allgemeiner Rechtsauffassung wird im Fl\u00e4chennutzungsplan die Grundst\u00fccksnutzung nur in den Grundz\u00fcgen dargestellt. Die Fl\u00e4chen-darstellungen sind daher grobmaschig und nicht parzellenscharf. Im Fl\u00e4chennutzungsplan der Stadt Darmstadt werden daher generell Fl\u00e4chen unter 0,5 ha nicht gesondert dargestellt. Dar\u00fcber hinaus erlaubt die Bindungswirkung einer Fl\u00e4chennutzungsplan-Darstellung im Allgemeinen eine planerische Fortentwicklung der dargestellten Grundkonzeption, solange die Grundz\u00fcge des Fl\u00e4chennutzungsplanes gewahrt bleiben. Nach allgemeiner Rechtsauffassung ist eine Klinik in einer Wohnbaufl\u00e4che zul\u00e4ssig, damit mit den Grundz\u00fcgen vereinbar. Ma\u00dfgeblich ist hierbei auch die Gr\u00f6\u00dfe des Sondergebietes im Verh\u00e4ltnis zum gesamten Wohngebiet: Die Ausweisung von zwei Parzellen f\u00fcr ein Sondergebiet Fachklinik widerspricht somit nicht der Grundkonzeption einer Wohnbaufl\u00e4che. j Anregung zur Festsetzung von L\u00e4rmgrenzwerten Es fehlt dar\u00fcber hinaus an Ma\u00dfnahmen zur Gew\u00e4hrleistung der f\u00fcr reine Wohngebiete bestehenden L\u00e4rmgrenzwerte. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich die von den beiden Grundst\u00fccken ausgehenden L\u00e4rmemissionen zuk\u00fcnftig (stark) erh\u00f6hen, weil nunmehr eine Kliniknutzung zul\u00e4ssig sein soll. Dies gilt ferner insbesondere f\u00fcr den Verkehrsl\u00e4rm vom Grundst\u00fcck selbst, das \u00fcber einen vergleichsweise gro\u00dfen Parkplatz verf\u00fcgt, von dem dann L\u00e4rmemissionen (An- und Abfahrtsverkehr, Parkverkehr) ausgehen, die gerade nicht wohngebietstypisch sind (siehe oben). Zur Gew\u00e4hrleistung von L\u00e4rmgrenzwerten Der Anregung, f\u00fcr die Klinik Regelungen zur Emissionsbegrenzung zu treffen, wird durch die Aufnahme der folgenden Festsetzung entsprochen: Nutzungsbeschr\u00e4nkungen nach \u00a7 11 Abs. 2 Satz 1 BauNVO Innerhalb des Sonstigen Sondergebietes Fachklinik sind nur Anlagen und Betriebe zul\u00e4ssig, deren Ger\u00e4uschemissionen einen zul\u00e4ssigen immissionswirksamen fl\u00e4chenbezogenen Schallleistungspegel von tags 50 dB(A) und nachts 35 dB(A) je m\u00b2 Grundst\u00fccksfl\u00e4che nicht \u00fcberschreiten. Diese L\u00e4rmgrenzwerte sind mit den L\u00e4rmgrenzwerten eines Reinen Wohngebietes identisch.  k Bedenken wegen bef\u00fcrchteter Expansion der Klinik Es ist auch zu bem\u00e4ngeln, dass nicht sichergestellt ist, dass sich die Klinik baulich insbesondere von ihrer Ausdehnung her, nicht erweitern kann. Die denkmalschutzrechtlichen Vorgaben sind insoweit nicht ausreichend. Es ist planungsrechtlich sicher zu stellen, dass die dortigen Geb\u00e4ude in ihrer derzeitigen Gesta-ltung und Ausdehnung nicht ver\u00e4ndert werden d\u00fcrfen. Zur baulichen Ausdehnung der Klinik Mit Ausnahme der Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung sowie der zus\u00e4tzlich einschr\u00e4nkenden Festsetzungen zur Zul\u00e4ssigkeit von Stellpl\u00e4tzen und Garagen gelten s\u00e4mtliche Festsetzungen des rechtswirksamen Bebauungs-planes E 22.2 Villenkolonie Eberstadt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes E 22.2.1 Heidelberger Landstra\u00dfe 18-20 . Damit ist gew\u00e4hrleistet, dass die Struktur der umgebenden Villenkolonie, vor allem das Ma\u00df der baulichen Nutzung mit der baulichen Struktur und die Freifl\u00e4chenstruktur bei den beiden Grundst\u00fccken Heidelberger Landstra\u00dfe 18 und 20 beibehalten wird. Somit bestehen f\u00fcr die Geb\u00e4ude die gleichen Rechte und Pflichten, wie sie im \u00fcbrigen Wohngebiet gelten. Es besteht daher keine Notwendigkeit, f\u00fcr die beiden Grundst\u00fccke weitergehende Regelungen vorzusehen. Auch wird darauf hingewiesen, dass beide Geb\u00e4ude nicht nennenswert erweitert werden k\u00f6nnen. Beide H\u00e4user haben zum einen den baulichen Umfang, der durch den Bebauungsplan E 22.2 durch die festgesetzten Baugrenzen, die Abstandsregeln und die Zahl der Vollgeschosse bzw. Geb\u00e4udeh\u00f6hen definiert wird, weitgehend erreicht. Beide Geb\u00e4ude sind zum andern Teil einer Gesamtanlage nach Denkmalschutzgesetz, Haus 18 ist ein Einzeldenkmal. Bauliche Ver\u00e4nderungen w\u00e4ren daher nur in enger Abstimmung mit der Denkmalsbeh\u00f6rde zul\u00e4ssig. Der bauliche Zustand beider Geb\u00e4ude gibt aber nicht den geringsten Anlass, anzunehmen, dass von Seiten der Eigent\u00fcmer kein Interesse am denkmalsgerechten Erhalt der Geb\u00e4ude besteht. Beide Geb\u00e4ude werden durch die Kliniknutzung als Kulturdenkm\u00e4ler nicht beeintr\u00e4chtigt. Die Geb\u00e4ude befinden sich im Gegen-teil in einem hervorragend guten und denk-malsgerechten Zustand. l Bedenken gegen Ermittlung der L\u00e4rmvorbelastung Die Annahme einer Durchschnittsgeschwindigkeit des flie\u00dfenden Verkehrs von 50 km/h entbehrt jeder Grundlage. Dies ist die maximal zul\u00e4ssige H\u00f6chstgeschwindigkeit, die auf innerst\u00e4dtischen Stra\u00dfen erfahrungsgem\u00e4\u00df nicht erreicht wird. Bereits auf Grund dieser Fehlannahme sind die Ausf\u00fchrungen zur Vorbelastung des Wohngebietes falsch, diese sind geringer als angenommen. Zur L\u00e4rmvorbelastung durch die Heidelberger Landstra\u00dfe Die Bedenken gegen die ermittelten L\u00e4rmbelastungen werden zur\u00fcckgewiesen. Die Ermittlung der Belastungswerte wurden der Begr\u00fcndung zum Bebauungsplan E 22.2 Villenkolonie Eberstadt entnommen. Die Annahme, dass in der Heidelberger Landstra\u00dfe im Durchschnitt weniger als 50 km/h gefahren wird, ist nicht begr\u00fcndet und entspricht auch nicht der Wirklichkeit. Daher wird davon ausgegangen, dass die L\u00e4rmbelastungen sach-gerecht ermittelt sind. m Bedenken wegen \u00d6ffnungszeiten der Klinik Es fehlt schlie\u00dflich auch jede Beschr\u00e4nkung der \u00d6ffnungszeiten der Klinik, so dass f\u00fcr die Zukunft nicht ausgeschlossen ist, dass die Klinik ihren Betrieb \u00fcber die bisherigen \u00d6ffnungszeiten hinaus ausdehnt. Zu den \u00d6ffnungszeiten der Klinik Der Anregung wird entsprochen. Im Bebauungsplan werden folgende Festsetzungen zu den Betriebszeiten der Klinik getroffen: Die Behandlungst\u00e4tigkeiten (Operationen) sowie T\u00e4tigkeiten zur Klinik-Verwaltung und zur Aus- und Fortbildung sind begrenzt auf Werktage und auf die Zeit von 7.00 Uhr bis 22.00 Uhr. Hiervon ausgenommen ist die Notfallversorgung sowie die postoperative Nachversorgung. Servicet\u00e4tigkeiten f\u00fcr den Klinikbetrieb wie z.B. Reinigungst\u00e4tigkeiten sind begrenzt auf Werktage und auf die Zeit von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr. Zul\u00e4ssig sind pro Jahr zwei Fachkongresse von jeweils bis zu zwei Tagen zur \u00e4sthetisch-operativen Dermatologie und plastischen Chirurgie. Die Fachkongresse sind auch an Sonn- und Feiertagen zul\u00e4ssig. 1.6 Privatperson 6 (Schreiben vom 07.10.2005):  Einw\u00e4nde gegen die geplante \u00c4nderung des Bebauungsplanes E 22.2 Villenkolonie f\u00fcr die Grundst\u00fccke Heidelberger Landstr. 18-20. Die Art der Nutzung wurde als Reines Wohngebiet beschossen und ist unseres Erachtens als solches zu erhalten, zu sch\u00fctzen und nicht durch Ausnahmeregelungen abzu-\u00e4ndern. Zur Ausweisung des Sondergebietes Die Bedenken gegen die Festsetzung eines Sondergebietes Fachklinik werden nicht ber\u00fcck-sichtigt. Zun\u00e4chst sei festgestellt, dass f\u00fcr das Gesamtgebiet der Eberst\u00e4dter Villenkolonie die Festsetzung als Reines Wohngebiet unver\u00e4ndert bleibt. Die Fachklinik in dieser Form ist zwar im Zul\u00e4ssigkeitskatalog eines Reines Wohngebietes (\u00a7 3 der Baunutzungsverordnung) nicht aufgef\u00fchrt, jedoch ist die Fachklinik nach st\u00e4dtebaulichen Kriterien mit der Gebietscharakteristik eines Reinen Wohngebietes vertr\u00e4glich und vereinbar. Nutzungen, die wohngebietsvertr\u00e4glich sind, aber nicht im Katalog des \u00a7 3 BauNVO aufgef\u00fchrt sind, k\u00f6nnen durch die Ausweisung eines Sondergebietes planungsrechtlich erm\u00f6glicht werden. Dieser Verfahrensweg ist im Baugesetzbuch als legaler Weg vorgesehen und wird hier angewandt. Mit der Festsetzung als Sondergebiet Fachklinik wird die Art der Nutzung derart festgesetzt, dass zum einen die Kliniknutzung erm\u00f6glicht, zum andern die Wohngebietsvertr\u00e4glichkeit gesichert wird. Diese mit der Bebauungsplan-\u00c4nderung angestrebten st\u00e4dte-baulichen Ziele liegen im planerischen Ermessen der Stadt im Rahmen der Aus\u00fcbung ihrer Planungshoheit. 1.7 Privatperson 7 (Schreiben vom 27.09.2005 und 06.10.2005): Strikte Ablehnung der Bebauungs-plan\u00e4nderung, da dieselbe gegen den gesetzlich anerkannten Willen hiesiger Bewohner gerichtet ist. a Bedenken wegen Sanktionierung der Klinik Das gesetzwidrige Verhalten des Klinikinhabers soll noch belohnt werden und das Versagen der Baubeh\u00f6rde bei der \u00dcberwachungsfunktion seiner Geb\u00e4ude kaschiert werden. In beiden Anwesen wird entgegen geltendem Recht eine Klinik betrieben Der Sonderstatus f\u00fcr die RosenparkkIinik ist eine massive Beg\u00fcnstigung Zur Ausweisung des Sondergebietes als legaler Weg nach BauGB Die Bedenken gegen die Festsetzung eines Sondergebietes Fachklinik werden nicht ber\u00fccksichtigt. Die Fachklinik in dieser Form ist zwar im Zul\u00e4ssigkeitskatalog eines Reinen Wohngebietes (\u00a7 3 der Baunutzungsverordnung) nicht aufgef\u00fchrt. Jedoch ist die Fachklinik nach st\u00e4dtebaulichen Kriterien mit der Gebietscharakteristik eines Reinen Wohngebietes vertr\u00e4glich und vereinbar. Nutzungen, die wohngebietsvertr\u00e4glich sind, aber nicht im Katalog des \u00a7 3 BauNVO aufgef\u00fchrt sind, k\u00f6nnen durch die Ausweisung eines Sondergebietes planungsrechtlich erm\u00f6glicht werden. Dieser Verfahrensweg ist im Baugesetzbuch als legaler Weg vorgesehen und wird hier angewandt. Mit der Festsetzung als Sondergebiet Fachklinik wird die Art der Nutzung derart festgesetzt, dass zum einen die Kliniknutzung erm\u00f6glicht, zum andern die Wohngebietsvertr\u00e4glichkeit gesichert wird. Diese mit der Bebauungsplan-\u00c4nderung angestrebten st\u00e4dte-baulichen Ziele liegen im planerischen Ermessen der Stadt im Rahmen der Aus\u00fcbung ihrer Planungs-hoheit. Beide Zielsetzungen k\u00f6nnen legitimerweise mit einer Bauleitplanung verfolgt werden. Gem\u00e4\u00df \u00a7 1 Abs. 6 BauGB geh\u00f6ren auch die Belange der Wirtschaft einschlie\u00dflich der Erhaltung, Sicherung und Schaffung von Arbeitspl\u00e4tzen zu den Belangen, die bei der Bauleitplanung zu ber\u00fccksichtigen sind. Dies l\u00e4sst es zu, dass die Gemeinde im Rahmen ihrer planerischen Gestaltungsfreiheit bereits vorhandene, auch ohne hinreichende Legalisierung entstandene Nutzungen planerisch absichert und hinsichtlich der k\u00fcnftigen Weiterentwicklung steuert. Mit der vorliegenden Planung wird daher angestrebt, die bereits vorhandene Fachklinik in st\u00e4dtebaulich vertr\u00e4glicher Weise in die Umgebung einzubinden und ein st\u00e4dtebaulich vertr\u00e4gliches Nebeneinander zu sichern.  b Bedenken wegen Pr\u00e4zedenzfall-Wirkung Die Aussage des Dezernenten, der Sonderstatus f\u00fcr die Rosenparkklinik sei kein Pr\u00e4zedenzfall, grenzt an Volksverdummung. Er m\u00fcsste wissen, dass lt. Grundgesetz jeder B\u00fcrger den gleichen Rechtsanspruch besitzt. Jeder kann zuk\u00fcnftig auf gleiche Behandlung bestehen. Zum bef\u00fcrchteten Pr\u00e4zedenzfall Die Bef\u00fcrchtung, dass durch das Sondergebiet Fachklinik ein Pr\u00e4zedenzfall geschaffen wird und weitere gebietsfremde Nutzungen und Plan\u00e4nderungen folgen werden, ist nicht berechtigt. Nutzungen, die wohngebietsvertr\u00e4glich sind, aber nicht im Katalog des \u00a7 3 BauNVO aufgef\u00fchrt sind, k\u00f6nnen durch die Ausweisung eines Sondergebietes planungsrechtlich erm\u00f6glicht werden. Die Fest-setzung eines Sondergebietes erfolgt ausschlie\u00dflich durch die Aufstellung bzw. \u00c4nderung eines Bebauungsplanes. Dieser Weg ist im Baugesetzbuch vorgesehen und steht der Stadt im Rahmen ihrer Planungshoheit prinzipiell offen. Nach allgemeiner Rechtsauffassung stellt eine kleine Klinik eine wohngebietsvertr\u00e4gliche Nutzung dar. Auf die Aufstellung oder \u00c4nderung eines Bebauungsplanes besteht jedoch kein Rechts-anspruch. Daraus folgt, dass keine Klagem\u00f6glichkeiten bestehen, unter Verweis auf das Sondergebiet Fachklinik eine Plan\u00e4nderung zuguns-ten einer anderen Sondernutzung durchzusetzen, auch wenn diese als wohngebietsvertr\u00e4glich eingestuft wird. Somit ist die Gefahr der Schaffung eines Pr\u00e4zedenzfalles nicht gegeben. c Bef\u00fcrchtung sinkender Immobilienwerte Durch den Klinikbetrieb wird der umliegende Immobilien- und Mietwert der Bewohner reduziert. Zu der Annahme sinkender Immobilienwerte Die Bedenken werden nicht geteilt. Es gibt keinerlei Erkenntnisse, dass der Wert der Grundst\u00fccke auf Grund der Sondergebietsausweisung negativ beeinflusst wird. d Bedenken wegen Minderung der Lebensqualit\u00e4t Durch den Klinikbetrieb wird die Lebensqualit\u00e4t der Bewohner reduziert. Zu bef\u00fcrchteten Minderung der Lebens- und Wohnqualit\u00e4t Die Bedenken werden nicht geteilt. Nach \u00a7 1 Abs. 7 sind die \u00f6ffentlichen und die privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuw\u00e4gen. Die hier vorgebrachten Bedenken wegen der bef\u00fcrchteten Nachteile sind daher mit den st\u00e4dtebaulichen Zielsetzungen der Planung abzuw\u00e4gen. Die Nutzung der Fachklinik ausschlie\u00dflich f\u00fcr den Bereich der beiden Geb\u00e4ude Heidelberger Landstra\u00dfe 18 und 20 wird in Anbetracht der Vorbelastung durch die Verkehrsl\u00e4rm-Emissionen der Heidelberger Landstra\u00dfe so bewertet, dass sie mit der konkreten, durch wohnungsfremde Einfl\u00fcsse vorbelasteten Gebietscharakteristik des Reinen Wohngebietes an der Heidelberger Landstra\u00dfe vertr\u00e4glich ist und der Nachbarschaft dadurch keine erkennbaren Nachteile entstehen. Auch belegt der au\u00dferordentlich gute und denkmalsgerechte Zustand beider Geb\u00e4ude, dass dem \u00e4u\u00dferen Erscheinungsbild der Villenkolonie Eberstadt durch diese Nutzung Vorteile entstehen, aber keine Nachteile.  e Bedenken wegen mangelnder Erforderlichkeit der Bebauungsplan-\u00c4nderung Diese Art der Sch\u00f6nheitschirurgie findet bei den Krankenkassen keine Unterst\u00fctzung sowie Ablehnung bei der Bev\u00f6lkerung. Ein \u00f6ffentliches Interesse ist also nicht gegeben. Zur Erforderlichkeit der Bebauungsplan-\u00c4nderung Die Bedenken gegen die Erforderlichkeit der Bebauungsplan-\u00c4nderung werden nicht geteilt. Bebauungspl\u00e4ne sind nach \u00a7 1 Abs. 3 BauGB aufzustellen, sobald und soweit es f\u00fcr die st\u00e4dtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Die Absch\u00e4tzung der Erforderlichkeit liegt bei der Stadt als Tr\u00e4ger der Bauleitplanung. F\u00fcr diesen begrenzten Teilbereich der Heidelberger Landstra\u00dfe wird die Erstellung eines Bebauungsplanes zur Sicherung der st\u00e4dtebaulichen Entwicklung und Ordnung f\u00fcr erforderlich gehalten, da einerseits die Kliniknutzung rechtlich nicht abgesichert ist, andererseits zum Schutz der Wohnruhe des umgebenden Wohngebietes Nutzungsregelungen f\u00fcr die Kliniknutzung erforderlich sind. Es besteht ein \u00f6ffentliches Interesse, durch das \u00f6ffentlich-rechtliche Aufstellungsverfahren der Bebauungsplan-\u00c4nderung einen Interessensausgleich herzustellen. Dabei ist es nach herrschender Auffassung unstrittig, dass das Planungserfordernis sich auf ein Grundst\u00fcck beschr\u00e4nken kann.  1.8 Privatperson 8 (Schreiben vom 22.09.2005): Einwendungen gegen Sonderbebauungsplan E 22.2.1 a Bedenken wegen fehlerhaftem Lageplan Der abgedruckte Lageplan ist falsch: auf den Grundst\u00fccken Heidelberger Landstra\u00dfe 18 und 20 fehlen Geb\u00e4ude. Zum Lageplan Der Anregung wird entsprochen, der Lageplan wird aktualisiert. Da mit dem vorliegenden Bebauungsplan nur die Art der Nutzung festgesetzt wird, sind evtl. Abweichungen im Lageplan jedoch unerheblich, da sie sich nicht auf die Planfestsetzungen auswirken. b Bedenken wegen Gebietsunvertr\u00e4glichkeit Das zitierte Gerichtsurteil zur Vertr\u00e4glichkeit einer an ein Reines Wohngebiet angrenzenden Orthop\u00e4disch-neurologischen Klinik kann nicht auf die vorherrschende Situation \u00fcbertragen werden, da sich die Rosenparkklinik inmitten eines solchen Plangebiets befindet. Zus\u00e4tzlich ist als sehr bedenklich einzustufen, dass zur juristischen Rechtfertigung des Sonderbebauungsplanes E 22.2.1 lediglich ein einziges Gerichtsurteil angef\u00fchrt wird. Im Absatz 6 findet sich wiederholt die These, dass die Anzahl der in beiden Geb\u00e4uden Anwesenden mit der Bewohnerzahl von Nachbargeb\u00e4uden vergleichbar sei (vgI. Abschnitt 5.3, Beschreibung der Personalbesetzung). 12 Personen in \u00e4hnlich dimensionierten Wohngeb\u00e4uden ist eine f\u00fcr die Eberst\u00e4dter Villenkolonie jedoch v\u00f6llig gebietsuntypische Anzahl regelm\u00e4\u00dfig anwesender Bewohner. Insbesondere in den direkt an die Klinikgeb\u00e4ude angrenzenden Wohnh\u00e4usern halten sich in der Regel maximal 2-6 Personen auf. Zur Vertr\u00e4glichkeit der Fachklinik mit dem Reinen Wohngebiet Bei der Beurteilung, inwieweit die vorhandene Klinik mit dem Charakter der Eberst\u00e4dter Villenkolonie vertr\u00e4glich ist, sind ausschlie\u00dflich rechtliche Kriterien heranzuziehen. Ausschlaggebend ist hierbei zum einen, ob durch die Kliniknutzung die Anspr\u00fcche des umgebenden Reinen Wohngebietes an die Wohnruhe und die St\u00f6rungsfreiheit gew\u00e4hrleistet werden, zum andern, ob sich die Klinik in das charakteristische \u00e4u\u00dfere Erscheinungsbild des Umfeldes einf\u00fcgt. Ma\u00dfgeblich bei der Beurteilung ist daher auch, ob sich der Betrieb nach Erscheinungsform, Betriebsform sowie unter Ber\u00fccksic","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2005-Mag-1%7C20501100037%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2005-Mag-1%7C20501100037%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2005-Mag-1%7C20501100041%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2005-Mag-1","number":"38","name":"Haushaltsvorlage","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/31","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2005-Mag-1%7C20501100041%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 38","fileName":"be_20501100041_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":12805,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 10.01.2006 Dezernat II an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: K\u00e4mmerei    Vorlage-Nr. 2006/0043 Magistratsbeschluss-Nr. 38 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss   OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: II             20 Stvv Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Feststellung der Jahresrechnung 2004 Vorlage vom: 05.01.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: 1. Die Jahresrechnung der Wissenschaftsstadt Darmstadt f\u00fcr das Haushaltsjahr 2004   wird wie folgt festgestellt: Verwaltungshaushalt: Einnahmen                         364.349.783,89 Euro Ausgaben                          408.421.802,47 Euro Verm\u00f6genshaushalt: Einnahmen                          81.798.083,08 Euro Ausgaben                           81.798.083,08 Euro  Damit schlie\u00dft die Haushaltsrechnung 2004 im Verwaltungshaushalt mit einem Fehlbetrag in H\u00f6he von 44.072.018,58 Euro und im Verm\u00f6genshaushalt ausgeglichen ab.  2. Die unter Punkt 2 der Begr\u00fcndung aufgef\u00fchrten und bisher noch nicht genehmigten Haushalts\u00fcberschreitungen des Verwaltungshaushaltes in H\u00f6he von 5.076,29 Euro, werden als \u00fcberplanm\u00e4\u00dfige Ausgaben genehmigt. Die Mehrausgaben sind durch Mehreinnahmen gedeckt.  Anlagen:[MdSD3]  Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]18.01.2006 Der Vorlage wird zugestimmt.  Begr\u00fcndung zur Magistratsvorlage vom 05. Januar 2006: zu 1.: Nach \u00a7 112 HGO hat der Magistrat die Jahresrechnung aufzustellen und diese gem\u00e4\u00df \u00a7 113 HGO nach Abschluss der Pr\u00fcfung mit dem Schlussbericht des Revisionsamtes der Stadtverordnetenversammlung zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. Die Jahresrechnung ist daher vom Magistrat festzustellen und mit den vorgeschriebenen Bestandteilen dem Revisionsamt zuzuleiten. Gleichzeitig ist zu bisher nicht genehmigten Haushalts\u00fcberschreitungen die Zustimmung des Magistrats erforderlich.  zu 2.: Ab dem Haushaltsjahr 2004 wurde die Verdingungsstelle f\u00fcr technische \u00c4mter mit der Beschaffungsstelle vom Unterabschnitt 6000 mit der Beschaffungsstelle im Unterabschnitt 0601 zur Vergabe- und Beschaffungsstelle zusammengef\u00fchrt. Dabei wurde es vers\u00e4umt den bisher g\u00fcltigen Vermerk nach \u00a7 17 Abs. 2 GemHVO mit aufzunehmen, wonach Mehreinnahmen bei der Haushaltsstelle 1.0601.130000 - Verkaufserl\u00f6se - f\u00fcr Mehrausgaben bei den Gesch\u00e4ftsbed\u00fcrfnissen verwendet werden k\u00f6nnen. Tats\u00e4chlich sind Mehreinnahmen von 18.262,17 Euro zu verzeichnen, so dass damit die Mehrausgaben bei der Haushaltsstelle 1.0601.650000 gedeckt sind.  Darmstadt, den 05. Januar 2006    Wolfgang Glenz B\u00fcrgermeister [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2005-Mag-1%7C20501100041%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2005-Mag-1%7C20501100041%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2005-Mag-1%7C20601100042%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2005-Mag-1","number":"39","name":"Heinerfest 2006","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/29","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2005-Mag-1%7C20601100042%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 39","fileName":"be_20601100042_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":12915,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 06.01.2006 Dezernat IV an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: B\u00fcrgerh\u00e4user und M\u00e4rkte    Vorlage-Nr. 2006/0044 Magistratsbeschluss-Nr. 39 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss   OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: IV          32 67          23 66          61 63          51 52          70 Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Heinerfest 2006 Magistratsbeschluss vom 30. November 2005, Nr. 712 Vorlage vom: 03.01.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: Der Bericht Heinerfest 2006 wird zur Kenntnis genommen und beschlossen.   Anlagen: [MdSD3] Schreiben Heimatverein Darmst\u00e4dter Heiner e. V. vom 25.10.2005 Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]18.01.2006 Der Magistrat nimmt Kenntnis und stimmt der weiteren Vorgehensweise zu. ( Das Tiefbauamt ist zu \u00e4ndern in: Stra\u00dfenverkehrsamt ).  Begr\u00fcndungsseite zur Magistratsvorlage vom 3. Januar 2006  Begr\u00fcndung: Die im anliegenden Schreiben genannten Stra\u00dfen und Pl\u00e4tze werden mit Ausnahme der n\u00f6rdlichen Seite der Lindenhofstra\u00dfe und des Hofbereichs Zentralbad dem Heimatverein Darmst\u00e4dter Heiner e. V. zur Durchf\u00fchrung des 56. Heinerfestes vom 29. Juni bis 3. Juli 2006 \u00fcberlassen. Nach den Ausf\u00fchrungen des Eigenbetriebes B\u00e4der wird gem\u00e4\u00df Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung und des Magistrats das seitherige Zentralbad umgebaut, saniert und zum Jugendstilbad neu gestaltet. Aus diesem Grund scheint eine Nutzung zum Abstellen von Wohn- und Parkwagen etc. auf der n\u00f6rdlichen Seite der Lindenhofstra\u00dfe und insbesondere die Unterbringung der zentralen DRK-Station im Zentralbad f\u00fcr die Dauer des Heinerfestes 2006 ausgeschlossen. Dieser Sachverhalt wurde uns erst nach dem Magistratsbeschluss vom 30. November 2005 bekannt.  Die Betriebsleitung des Eigenbetriebes B\u00e4der wird mit dem Darmst\u00e4dter Heimatverein gemeinsam mit der Bauleitung vor Ort zeitnah nochmals Abstimmungen treffen, kann jedoch auch wegen der enormen Kosten, welche f\u00fcr die Einrichtung der Baustelle etc. gegeben sind, aktuell keine anderen Verbindlichkeiten eingehen. Die Sondernutzungen der in dem Antrag des Heimatvereins vom 25. Oktober 2005 aufgef\u00fchrten Stra\u00dfen und Pl\u00e4tze werden f\u00fcr die Dauer des Heinerfestes ausgesetzt. Der Beschluss des Magistrats ist den beteiligten Dienststellen (Ordnungsamt, Gr\u00fcnfl\u00e4chenamt, Liegenschaftsamt, Tiefbau-, Planungs- und Bauaufsichtsamt, Jugendamt, Sportamt, EAD und dem Polizeipr\u00e4sidium Darmstadt) zuzustellen. Darmstadt, 3. Januar 2006   Cornelia Diekmann Stadtr\u00e4tin Anlage [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2005-Mag-1%7C20601100042%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2005-Mag-1%7C20601100042%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2005-Mag-1%7C21001100054%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2005-Mag-1","number":"41","name":"Bebauungsplan  O 21 -Am Oberfeld-Rosenh\u00f6hweg-  (Offenlage)","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/37","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2005-Mag-1%7C21001100054%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 41","fileName":"be_21001100054_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":35111,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: Dezernat VI an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: Stadtplanungsamt    Vorlage-Nr. 2006/0056 Magistratsbeschluss-Nr. 41 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss   OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: VI  61 Stvv Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Bebauungsplan O 21 -Am Oberfeld-Rosenh\u00f6hweg- (Offenlage) Vorlage vom: 10.01.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: 1. Die zur Darlegung der Ziele und Zwecke zum Bebauungsplan O 21 - Am Oberfeld-Rosenh\u00f6hweg-     vor gebrachten Einwendungen der/des: 1.1 Landesamt f\u00fcr Denkmalpflege Schloss/Glockenbau, 64287 Darmstadt, vom 17.10..2005, 1.2 Privatperson 1, 1.3 Privatperson 2, 1.4 Privatperson 3, 1.5 HSE Technik GmbH & Co. KG, Dornheimer Weg 24, 64293 Darmstadt, vom 26.10.2005, 1.6 Privatperson 4, 1.7 Regierungspr\u00e4sidium Darmstadt, 64278 Darmstadt, vom 08.11.2005, Interessengemeinschaft von Hausbesitzern und Anwohnern des Gebiets n\u00f6rdliche Rosenh\u00f6he , vom 30.09.2005, 1.8 Privatperson 5,    werden im Sinne der jeweiligen Stellungnahme ber\u00fccksichtigt bzw. nicht ber\u00fccksichtigt. 2. Dem vorliegenden, entsprechend den Ergebnissen der \u00d6ffentlichkeitsbeteiligung (\u00a7 3 (1) BauGB) und    der Beteiligung der Beh\u00f6rden und sonstigen Tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher Belange (\u00a7 4 (1) BauGB) ausge-    arbeiteten Entwurf zum Bebauungsplan O 21 und der dazugeh\u00f6rigen Begr\u00fcndung wird zuge-      stimmt. 3. Der Entwurf und die Begr\u00fcndung zum Bebauungsplan Bebauungsplan O 21 - Am Oberfeld-    Rosenh\u00f6hweg- sind gem\u00e4\u00df \u00a7 3 (2) BauGB \u00f6ffentlich auszulegen.  Anlagen:[MdSD3] Begr\u00fcndung zum Bebauungsplan O 21 Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]18.01.2006 Der Vorlage wird zugestimmt.    Begr\u00fcndungsseite zur Magistratsvorlage VI vom 10.01.2006: Bei dem Plangebiet Rosenh\u00f6hweg/ Seitersweg handelt es sich um einen fast vollst\u00e4ndig bebauten Bereich am \u00f6stlichen Stadtrand von Darmstadt. In Anbetracht der attraktiven Lage des Wohngebietes und dem knappen Bauland in der Stadt Darmstadt sowie bedingt durch den bevorstehenden Generationswechsel ist absehbar, dass vermehrt ein Nachver-dichtungsdruck auf das Plangebiet zukommen wird. Ziel des Bebauungsplans ist es, einer ungesteuerten Nachverdichtung entgegenzuwirken. Die besondere Qualit\u00e4t und der Charakter des Gebietes sollen erhalten bleiben. Der Bebauungsplan soll eine klare Rechts-grundlage f\u00fcr die st\u00e4dtebauliche und gestalterische Weiterentwicklung des Wohngebietes schaffen. Den Ver\u00e4nderungs- und Verdichtungstendenzen gibt der Bebauungsplan in vertretbarem Umfang Raum und bewahrt dabei weitestgehend den Gebietscharakter.  Die fr\u00fchzeitige Beteiligung der B\u00fcrger gem\u00e4\u00df \u00a7 3 (1) BauGB wurde nach dem Beschluss des Magistrates vom 24.08.2005 im Darmst\u00e4dter Echo am 07.09.2005 bekannt gemacht und in der Zeit vom 07.09. bis einschl. 07.10.2005 durchgef\u00fchrt. Die Tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher Belange wurden am 27.09.2005 gem\u00e4\u00df \u00a7 4 BauGB bei der Aufstellung des Bebauungsplans beteiligt. Zu 1.: Im Rahmen der Beteiligung der B\u00fcrger und der Tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher Belange wurden folgende Stellungnahmen abgegeben:           Anregungen:                              Stellungnahme: ______________________________________________________________________ 1.1 Landesamt f\u00fcr Denkmalpflege Schloss/Glockenbau, 64287 Darmstadt, (Schreiben vom 17.10..2005): Zur Sicherung von Bodendenkm\u00e4lern ist ein Hinweis auf \u00a7 20 HDSchG wir folgt aufzunehmen: Wenn bei Erdarbeiten Bodendenkm\u00e4ler bekannt werden, so ist dies dem Landesamt f\u00fcr Denkmalpflege (Arch\u00e4ologische Denkmalpflege) oder der Unteren Denkmalschutzbeh\u00f6rde unverz\u00fcglich anzuzeigen.    Die Anregung wurde ber\u00fccksichtigt. 1.2 Privatperson 1 (Schreiben vom 03.09.2005): Stimmt dem Bebauungsplanentwurf auch hinsichtlich des Absatzes 8.4.2 \u00dcberschreitung der Baugrenzen zu. Dies stehe im Gegensatz zum Votum der Interessengemeinschaft. Es sei nicht erkennbar, wie der r\u00fcckw\u00e4rtige Anbau von Loggien bzw. Winterg\u00e4rten das Erscheinungsbild der H\u00e4user und das Stra\u00dfenbild negativ beeintr\u00e4chtigen w\u00fcrde. Auch der Grenzabstand sei ausreichend geregelt.   Die Anregung wurde ber\u00fccksichtigt. 1.3 Privatperson 2 (Schreiben vom 28.09.2005): Die r\u00fcckw\u00e4rtige Baulinie durchschneide das Haus am L\u00f6wentor 12 in der Mitte. Bei allen anderen H\u00e4usern, welche auch im r\u00fcckw\u00e4rtigen Bereich der Grundst\u00fccke bebaut wurden, seien die Baulinien dieser Bestandsbebauung ange-passt. Hier sei der Bestand zwar gesch\u00fctzt, aber das Haus k\u00f6nne praktisch nicht mehr ver\u00e4ndert wer-den. Zwar seien im Moment keine Ver\u00e4nderungen geplant, jedoch w\u00fcrde darum gebeten, bei der Endfassung des Bebauungsplans daf\u00fcr zu sorgen, dass das Haus Am L\u00f6wentor 12 von keiner derart ungerechten Ver\u00e4nderungssperre betroffen werde.    Der Anregung wird nicht gefolgt. Mit dem Bebauungsplan soll das st\u00e4dtebauliche Ziel der freien durchgehenden Gartenzone durchgesetzt werden. Die ausgewiesenen Baufenster bieten ausreichend Spielraum f\u00fcr Erweiterungsw\u00fcnsche. Bei den bestehenden Geb\u00e4uden k\u00f6nnen im Rahmen des Bestandsschutzes unterhaltende Ma\u00df-nahmen durchgef\u00fchrt werden. 1.4 Privatperson 3 (Schreiben vom 29.09.2005): Die vorgeschlagene Baulinie durchschneide das im r\u00fcckw\u00e4rtigen Bereich des Grundst\u00fccks gebau-te Haus um ein Drittel. Durch diese Baufenster-Festlegung sei man so benachteiligt, dass das Haus praktisch nicht mehr ver\u00e4ndert werden k\u00f6nne. Man bitte darum, dass das Haus Am Oberfeld 8 von keiner ungerechten Ver\u00e4nderungssperre be-troffen werde.   Der Anregung wird nicht gefolgt. Mit dem Bebauungsplan soll das st\u00e4dtebauliche Ziel der freien durchgehenden Gartenzone durchgesetzt werden. Die ausgewiesenen Baufenster bieten ausreichend Spielraum f\u00fcr Erweiterungsw\u00fcnsche. Bei den besteh-enden Geb\u00e4uden k\u00f6nnen im Rahmen des Bestandsschutzes unterhaltende Ma\u00dfnah-men durchgef\u00fchrt werden. 1.5 HSE Technik GmbH & Co. KG, Dornheimer Weg 24, 64293 Darmstadt (Schreiben vom 26.10.2005): Die im Bebauungsplan geforderte L\u00f6sch-wassermenge von 1600 l/min k\u00f6nne in der Stra\u00dfe Am Oberfeld nicht bereitgestellt werden. Messungen h\u00e4tten ergeben, dass bei dem derzeitigern Leitungsdurchmesser nur 900 l/min bereitgestellt werden k\u00f6nnten.    Das Amt f\u00fcr Brand- und Katastrophenschutz setzt sich mit der HSE in Verbindung, um eine L\u00f6sung f\u00fcr dieses Problem zu finden. 1.6 Privatperson 4 (Schreiben vom 01.10.2005): 1. Durch die geplante Nachverdichtung, die eine Vergr\u00f6\u00dferung der \u00dcberbauung um mehr als 100% beinhalte, wird eine weitgehende Zerst\u00f6rung des bisherigen Gebietscharakters bef\u00fcrchtet. Unter anderem falle der alte Baumbestand fast vollst\u00e4ndig der Nachverdichtung zum Opfer, was den Gebietscharakter schon stark ver\u00e4ndern w\u00fcrde. Man schlage vor, die Grundfl\u00e4che GR auf 150 m\u00b2 statt 200 m\u00b2 und die Geschossfl\u00e4che GF bei zwei Vollgeschossen auf 200 m\u00b2 zu beschr\u00e4nken. Diese Begrenzung der Verdichtung sei auch durch die geringe Abwasserkapazit\u00e4t im Planungsgebiet geboten.     2. Eine Ver\u00e4nderung des vorgesehen Bau- fensters w\u00fcrde von einigen Hausbesitzern angestrebt. Diesen W\u00fcnschen solle nicht nachgegeben werden, da sie praktisch ohne Ausnahme zu Lasten der unmittelbaren Nachbarn ginge. Die Vorschl\u00e4ge gingen da-hin, das Baufenster auf den Einschluss r\u00fcck-w\u00e4rtiger Geb\u00e4udeteile zu erweitern. Ein krasses Beispiel hierf\u00fcr sei das Haus Am L\u00f6wentor 12 , dass so nie h\u00e4tte realisiert werden d\u00fcrfen. Es besitze eine durchgehende Bebauung von der Stra\u00dfenseite bis nahe der r\u00fcckw\u00e4rtigen Grenze. Eine Erwei-terung des Baufensters im r\u00fcckw\u00e4rtigen Teil erm\u00f6gliche eine Aufstockung auf zwei und legalisiere somit die bisherige Baus\u00fcnde mit 5 Wohnungen auf das Ausma\u00df des gegen\u00fcberliegenden Monsterhauses Am L\u00f6-wentor 9. 2. Man vermisse ein wirksame Regelung, wie mittel- und langfristig (z.B. bei Neubau nach Abriss) der Rahmen des Bebauungsplans ausnahmslos durchgesetzt werden k\u00f6nne. Dies d\u00fcrfe nicht Gegenstand der Verhandlungen sein.    Der Anregung, die GR auf 150 qm zu redu-zieren, wird nicht gefolgt. Dem Wunsch nach baulicher Erweiterung soll in Anbetracht der gro\u00dfen Grundst\u00fccke ma\u00dfvoll Raum gegeben werden. Das Prinzip der Festsetzungen zur GR und GF sieht vor, dass bei zwei gleichgeschnittenen Vollgeschossen nur eine Grundfl\u00e4che von 300 qm : 2 = 150 qm realisiert werden kann. 200 qm sind nur bei eingeschossigen Geb\u00e4uden bzw. Geb\u00e4udeteilen m\u00f6glich. Der Gebietscharakter wird durch eine GR von 200 qm kaum ver\u00e4ndert, da bei den meisten Grundst\u00fccken aufgrund der festgesetzten Baugrenzen und erforderlichen seitlichen Abstandsfl\u00e4chen Geb\u00e4udeerweiterungen nur an der r\u00fcckw\u00e4rtigen Baugrenze zum Garten hin erfolgen k\u00f6nnen, das Stra\u00dfenbild also nicht ge\u00e4ndert wird.  Eine \u00c4nderung der festgesetzten Baugrenzen ist nicht beabsichtigt.         Bei Rechtskraft sind die Festsetzungen eines Bebauungsplanes verbindliches Recht und entsprechend einzuhalten. 1.7 Regierungspr\u00e4sidium Darmstadt, 64278 Darmstadt, (Schreiben vom 08.11.2005): Abteilung Umwelt: Die Wasserversorgung und Abwasser-beseitigung k\u00f6nne durch Anschluss an die vorhandenen \u00f6ffentlichen Ver- und Entsorgungsanlagen sichergestellt werden. Hinsichtlich der Abflussregelung und des Hochwasserschutzes k\u00f6nne noch keine abschlie\u00dfende Stellungnahme abgegeben werden. Es sei noch eine Aussage dahingehend zu machen, ob das Gew\u00e4ssergrundst\u00fcck 133/1 bzw. 133/2 beim Grundst\u00fcck 79/2 ende oder durch dieses weiter verlaufe (evtl. Verrohrung). Im Rahmen der Umweltpr\u00fcfung nach \u00a7 2 Abs. 4 BauGB seien Aussagen zu vorhandenen Altfl\u00e4chen (Altstandorte, Altablagerungen), Altlasten, sch\u00e4dliche Bodenver\u00e4nderungen und/oder Grundwassersch\u00e4den im Plan-geltungsbereich aufzunehmen. Auch wenn - wie in diesem Fall - keine Informationen vorl\u00e4gen, sei eine entsprechende Aussage in die Begr\u00fcndung aufzunehmen. Gem\u00e4\u00df der Altfl\u00e4chendatei ALTIS seien folgende Altfl\u00e4chen, sch\u00e4dliche Bodenver\u00e4nderungen und/oder Grundwassersch\u00e4den im Plan-geltungsbereich vorhanden: 411.000.030.001.203 Seitersweg 16 Firma Soler & Palau GmbH Handel mit elektronischen Ger\u00e4ten aller Art Elekrotechnische Erzeugnisse, Gro\u00dfhandel An-/Abmeldung: 03.1990 / 02.1993 411.000.030.001.014 Dieburger Stra\u00dfe 113 Firma Carvalho Leal Teppichreinigung An-/Abmeldung: 04.1990 / 06.1991 Als Nebenbestimmungen seien folgende Hinweise in die Begr\u00fcndung zum Bebauungsplan aufzunehmen: - Bei allen Ma\u00dfnahmen, die einen Eingriff in den Boden erfordern, ist auf sensorische Auff\u00e4lligkeiten zu achten. Werden solche Auff\u00e4lligkeiten des Untergrundes festgestellt, die auf das Vorhandensein von sch\u00e4dlichen Bodenver\u00e4nderungen hinweisen, ist umgehend das Regierungspr\u00e4sidium Darmstadt, Abteilung Umwelt Darmstadt, Dez. IV/Da 41.5 zu informieren. - Bei Baugenehmigungsverfahren, die Altfl\u00e4chen, sch\u00e4dliche Bodenver\u00e4nderungen und/oder Grundwassersch\u00e4den betreffen, ist das Regierungspr\u00e4sidium Darmstadt, Abteilung Umwelt Darmstadt, Dez. IV/Da 41.5 (zust\u00e4ndige Bodenschutzbeh\u00f6rde ) zu beteiligen. Im Rahmen der Umweltpr\u00fcfung nach \u00a7 2 Abs. 4 BauGB seien Aussagen zu vorhandenen Altfl\u00e4chen (Altstandorte, Altablagerungen), Altlasten, sch\u00e4dliche Bodenver\u00e4nderungen und/oder Grundwassersch\u00e4den im Geltungsbereich aufzunehmen. Folgende Punkte seien darzustellen: - Bewertung des Gef\u00e4hrdungspotenzials f\u00fcr die vorgesehene bauliche Nutzung bei Altfl\u00e4chen, - Erforderliche Untersuchungen vor der Bebauung der Grundst\u00fccke auf Grund der vorstehenden Bewertung, - Auswirkungen auf die vorgesehene bauliche Nutzung bei bereits festgestellten sch\u00e4dlichen Bodenver\u00e4nderungen und/oder Grundwasserverunreinigungen, - Auswirkungen der geplanten baulichen Nutzung aus Sanierungsma\u00dfnahmen der festgestellten sch\u00e4dlichen Bodenver\u00e4nderungen und/oder Grundwasserverunreinigungen. Hinsichtlich des Immissionsschutzes seien keine grunds\u00e4tzlichen Einwendungen zu erheben, es werde auf folgendes hingewiesen: Unter Punkt 5 sei die hohe Verkehrsbelastung durch die Dieburger Stra\u00dfe (ca. 11.000 Kfz/24h mit ihren L\u00e4rm- und Schadstoffemissionen erl\u00e4utert. Eine \u00fcberschl\u00e4gige Berechnung der zu erwartenden Schallpegel ergebe eine \u00dcberschreitung der Orientierungswerte DIN 18005 von 16dB(A). Dies stelle eine erhebliche \u00dcberschreitung dar. Um dem Anspruch an gesunde Wohnverh\u00e4ltnisse gerecht zu werden, werde auf das allgemein g\u00fcltige Regelwerk der DIN 4109 verwiesen.   Der Molkenbach verl\u00e4uft verrohrt durch die Parzelle 79/2, den Rosenh\u00f6hweg und weiter in der Dieburger Stra\u00dfe. Der Verlauf wird in der Planzeichnung nachrichtlich dargestellt, die Begr\u00fcndung entsprechend erg\u00e4nzt.    Die Anregung wird ber\u00fccksichtigt.         Die Anregung wird ber\u00fccksichtigt.        Der Aufstellungsbeschluss des Bebauungs-planes wurde im Jahr 2003 gefasst. Da das Bebauungsplanverfahren auf der Grundlage des BauGB 1998 zu Ende gef\u00fchrt wird, ist eine Umweltpr\u00fcfung gem\u00e4\u00df \u00a7 2 (4) BauGB 2004 nicht erforderlich.           Der Sachverhalt ist in der Begr\u00fcndung zum Bebauungsplanentwurf ausf\u00fchrlich darge-stellt. 1.8                       1.9      Interessengemeinschaft von Hausbesitzern und Anwohnern des Gebiets n\u00f6rdliche Rosenh\u00f6he , (Schreiben vom 30.09.2005): Es sei zu bedenken, dass die Abwasserkan\u00e4le im Plangebiet offensichtlich f\u00fcr eine weit geringere \u00dcberbauung dimensioniert seien und das Wasser sich bereits jetzt, trotz moderner Stauklappen, oftmals in die Kellerr\u00e4ume zur\u00fcck staue. Zum Bebauungsplanentwurf werden folgende \u00c4nderungsw\u00fcnsche vorgebracht: 1. Die Regelung Absatz 8.4.2 \u00dcberschreitung der Baugrenzen solle komplett gestrichen wer-den, da hierdurch die M\u00f6glichkeit gegeben w\u00fcr-de, z.B. durch den Anbau gro\u00dfer Loggien das Er-scheinungsbild der H\u00e4user wesentlich zu ver-gr\u00f6\u00dfern. Auch w\u00fcrden die Nachbarg\u00e4rten zu-s\u00e4tzlich verschattet und in ihrer Privatsph\u00e4re be-eintr\u00e4chtigt. Es werde die Meinung vertreten, dass die dargestellten Baulinien gen\u00fcgend Raum f\u00fcr An- und Vorbauten lie\u00dfe.    2.  Der Sprung des geforderten seitlichen Grenz- abstands von 3 m auf 5 m ab 22m Stra\u00dfenfront solle durch eine Staffelung der Abstandsvor-schriften ausgeglichen werden. Z.B. 3 m bei 18 m Front und weniger - 3,5 m bei 19 m - 4 m bei 20 m - 4,5 m bei 21 m und 5 m ab 22 m. (Dies bei Sicherung der Grenzabst\u00e4nde von bestehenden Geb\u00e4uden.)    Privatperson 5 (Schreiben vom 03.06.2005) Die bei der B\u00fcrgerversammlung zum Ausdruck gebrachte Absicht, die wesentlich geringeren Geb\u00e4udeabst\u00e4nde der kleineren Nachkriegs-bebauung nun auch f\u00fcr gro\u00dfe H\u00e4user fest-zuschreiben, w\u00fcrde zur Zerst\u00f6rung des Gebiets-charakters f\u00fchren.     Durch die Festsetzungen des Bebauungs-planes werden keine \u00fcber das bestehende Baurecht hinausgehenden Bauvorhaben er-m\u00f6glicht. Das Abwasserproblem ist unab-h\u00e4ngig vom Bebauungsplanverfahren zu l\u00f6-sen.  Den Anregungen wird nicht gefolgt. Zu 1.: Die M\u00f6glichkeit zur \u00dcberschreitung der Bau-grenzen f\u00fcr Winterg\u00e4rten und Terrassen soll beibehalten werden. Da festgelegt ist, dass die Grenzabst\u00e4nde von 3 m bzw. die erweiterten seitlichen Grenzabst\u00e4nde von 5 m sowie die Abst\u00e4nde von 5 m im Vorgar-tenbereich auch von Winterg\u00e4rten u.\u00e4. ein-gehalten werden m\u00fcssen, kann in den meisten F\u00e4llen nur auf der r\u00fcckw\u00e4rtigen Ge-b\u00e4udeseite zum Garten hin z.B. ein Winter-garten jenseits der Baugrenzen errichtet werden. Die Verschattungsproblematik tritt daher nicht auf; auch wird die Privatsph\u00e4re der Nachbarn ausreichend bewahrt. Zu 2.: Eine so weitgehende Differenzierung ist st\u00e4dtebaulich nicht zu rechtfertigen. Mit der Abstufung des seitlichen Grenzabstandes von 3 m bzw. 5 m bei mehr als 22 m breiten Grundst\u00fccken wird eine praktikable Regel-ung verfolgt.     Der Anregung wurde gefolgt. Dem Wunsch, gr\u00f6\u00dfere Abstandsfl\u00e4chen vor-zusehen, wurde schon in der Vorentwurfs-fassung des Bebauungsplanes entsprochen.     Zu 2. und 3.: Gem\u00e4\u00df \u00a7 3 (2) BauGB sind nun der Entwurf zum Bebauungsplan und die dazu geh\u00f6rende Begr\u00fcndung erstellt worden. Das weitere Bebauungsplanverfahren richtet sich nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB). Nach \u00a7 3 (1) BauGB schlie\u00dft sich an die fr\u00fchzeitige \u00d6ffentlichkeitsbeteiligung, auch wenn die Anh\u00f6rung zu einer \u00c4nderung der Planung gef\u00fchrt hat, das Verfahren nach Abs. 2 an (\u00f6ffentliche Auslegung des Entwurfs und der zugeh\u00f6rigen Begr\u00fcndung). Dies erfolgt nach vorheriger \u00f6ffentlicher Bekanntmachung.   Der Dezernent VI:   Dipl.-Ing. Dieter Wenzel Stadtrat  Anlagen: 1. Begr\u00fcndung zum Entwurf des Bebauungsplanes O 21  Zu den Sitzungen werden ausgelegt bzw. aufgeh\u00e4ngt: 2. Entwurf zum Bebauungsplan O 21 3. 10 Exemplare des Entwurfs zum Bebauungsplans O 21 f\u00fcr die Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung Darmstadt, den 10.01.2006 61.4 re         Nst. 2809 [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2005-Mag-1%7C21001100054%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2005-Mag-1%7C21001100054%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2005-Mag-1%7C21001100056%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2005-Mag-1","number":"42","name":"Bebauungsplan N 59  - Nordostumgehung -  (Offenlage)","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/38","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2005-Mag-1%7C21001100056%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 42","fileName":"be_21001100056_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":20546,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 12.01.2006 Dezernat VI an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: Stadtplanungsamt    Vorlage-Nr. 2006/0058 Magistratsbeschluss-Nr. 42 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss   OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: VI             61 Stvv Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Bebauungsplan N 59 - Nordostumgehung - (Offenlage) Vorlage vom: 10.01.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: 1. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans N 59 - Nordostumgehung - wird an drei Stellen durch Anpassung an \u00f6rtliche Gegebenheiten gegen\u00fcber dem Aufstellungsbeschluss geringf\u00fcgig erweitert (s. Anlage). 2. Die zur Darlegung der Ziele und Zwecke zum Bebauungsplan N 59 - Nordostumgehung - abgegebenen Anregungen von 20 Beh\u00f6rden und Tr\u00e4gern \u00f6ffentlicher Belange, der Stadt Weiterstadt sowie von 165 B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrgern werden im Sinne der jeweiligen Stellungnahme ber\u00fccksichtigt bzw. nicht ber\u00fccksichtigt. 3. Dem vorliegenden, entsprechend den Ergebnissen der \u00d6ffentlichkeitsbeteiligung (\u00a7 3 (1) BauGB) und der Beteiligung der Beh\u00f6rden und sonstigen Tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher Belange (\u00a7 4 (1) BauGB) ausgearbeiteten Entwurf zum Bebauungsplan N 59 mit Land-schaftsplan und der dazugeh\u00f6rigen Begr\u00fcndung wird zugestimmt. 4. Der Entwurf und die Begr\u00fcndung zum Bebauungsplan N 59 - Nordostumgehung - f\u00fcr das Gebiet zwischen Sportanlagen TSG und Bahnanlagen Ostbahnhof, zwischen Wolfskehlstra\u00dfe sowie Bebauung August-Buxbaum-Anlage und Schwarzwaldring sowie Spessartring, zwischen Alfred-Messel-Weg und Vogelsbergstra\u00dfe, zwischen Bebauung Studentenwerk Karlshof und Oetinger Villa, zwischen Bebauung Albinm\u00fcllerweg und Kranichsteiner Stra\u00dfe, f\u00fcr die Freifl\u00e4chen des B\u00fcrgerparks Nord Fohlenhof, Spielfeld Jedermannsport, Werferfeld und Liegewiese Nordbad sowie f\u00fcr das Gebiet zwischen Eissporthalle, Aussichtsberg, Martin-Luther-King-Ring, Marburger Stra\u00dfe und Arheilger Stra\u00dfe sind gem\u00e4\u00df \u00a7 3 (2) BauGB \u00f6ffentlich auszulegen.  Anlagen:[MdSD3] \u00c4nderung Geltungsbereich Anregungen Beh\u00f6rden und sonstige Tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher Belange Anregungen B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger Ordnungsnummern\u00fcbersicht B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]18.01.2006 Der Vorlage wird zugestimmt.   Begr\u00fcndungsseite zur Magistratsvorlage VI vom 10.01.2006: Die Stadtverordnetenversammlung hat am 26.09.2002 einen Aufstellungsbeschluss f\u00fcr den Bebauungsplan N 59 - Nordostumgehung - gefasst.  Zielsetzung dieses Bebauungsplans ist die optimale st\u00e4dtebauliche Einbindung der Trasse der Nordostumgehung unter Beteiligung der \u00d6ffentlichkeit. Aus diesem Grund wurde anstelle eines Planfeststellungsverfahrens das Bebauungsplanverfahren gew\u00e4hlt. Der Magistrat hat am 29.06.2005 dem Vorentwurf und der Darlegung der Ziele und Zwecke zugestimmt und beschlossen, die Planungsunterlagen zur allgemeinen Einsicht auszulegen. Die fr\u00fchzeitige Beteiligung der \u00d6ffentlichkeit gem\u00e4\u00df \u00a7 3 (1) BauGB wurde nach Bekanntmachung im Darmst\u00e4dter Echo am 05.07.2005 in der Zeit vom 05.07.2005 bis einschl. 05.08.2005 durchgef\u00fchrt. Die Beh\u00f6rden und sonstigen Tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher Belange wurden am 18.07.2005 gem\u00e4\u00df \u00a7 4 (1) BauGB bei der Aufstellung des Bebauungsplans beteiligt.  Zu 1.: Bei der Fortentwicklung des Bebauungsplanvorentwurfs zum Entwurf ergaben sich aufgrund eingegangener Stellungnahmen, aufgrund der Fachgutachten und aufgrund \u00f6rtlicher sowie technischer Gegebenheiten drei kleinere Erweiterungen des Plangebietes. Diese sind in der beigef\u00fcgten Anlage dargestellt.  Zu 2.: Zur Darlegung der Ziele und Zwecke wurden die in der Anlage dargestellten Anregungen vorgebracht.  Zu 3. und 4.: Unter Ber\u00fccksichtigung der eingegangenen relevanten Anregungen der \u00d6ffentlichkeit und der Beh\u00f6rden und sonstigen Tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher Belange und nach intensiver Arbeit einer Projektgruppe mit den beauftragten Planungsb\u00fcros Regioplan Ingenieure und Obermayer Planen und Beraten sowie allen beteiligten st\u00e4dtischen \u00c4mtern und dem Amt f\u00fcr Stra\u00dfen- und Verkehrswesen wurden nun gem\u00e4\u00df \u00a7 3 (2) BauGB der Entwurf zum Bebauungsplan in 2 Planteilen sowie eine Begr\u00fcndung mit Erl\u00e4uterungs- und Umweltbericht und der dazu geh\u00f6rende Landschaftsplan erstellt.  F\u00fcr den in der \u00d6ffentlichkeit stark diskutierten Streckenabschnitt entlang der Wolfskehlstra\u00dfe zwischen dem Seitersweg und der Dieburger Stra\u00dfe wurde nur die Variante B (Stra\u00dfe im Tunnel, Bahn offen) weiter verfolgt.  Das weitere Bebauungsplanverfahren richtet sich nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB). Nach \u00a7 3 (1) BauGB schlie\u00dft sich an die fr\u00fchzeitige \u00d6ffentlichkeitsbeteiligung, auch wenn die Anh\u00f6rung zu einer \u00c4nderung der Planung gef\u00fchrt hat, das Verfahren nach Abs. 2 an (\u00f6ffentliche Auslegung des Entwurfs und der zugeh\u00f6rigen Begr\u00fcndung). Dies erfolgt nach vorheriger \u00f6ffentlicher Bekanntmachung.  Der Dezernent VI:   Dipl.-Ing. Dieter Wenzel Stadtrat  Anlagen: 1. \u00dcbersichtsplan \u00fcber den erweiterten Geltungsbereich 2. Begr\u00fcndung zum Bebauungsplanentwurf N 59 - Nordostumgehung - vom 22.12.2005 Aus reproduktionstechnischen Gr\u00fcnden ist dieser Vorlage nur die Begr\u00fcndung (Teil A Erl\u00e4uterungsbericht, Teil B: Umweltbericht) beigef\u00fcgt. Der Landschaftsplan ist im Bebauungsplanentwurf inhaltlich integriert. Der gesamte Ordner mit den einzelnen farbigen Teilen des Landschaftsplanes wird jedoch zu allen Sitzungen ausgelegt und zus\u00e4tzlich den Fraktionen als CD-ROM zur Verf\u00fcgung gestellt.  Zu den Sitzungen werden ausgelegt bzw. aufgeh\u00e4ngt: 3. Der zeichnerische Teil des Bebauungsplanentwurfs N 59 - Nordostumgehung - (2 Planteile) 4. Ordner Entwurf des Bebauungsplanes N 59 (Nordostumgehung) mit Erl\u00e4uterungsbericht, Umweltbericht und Landschaftsplan. Vorab werden \u00fcbersandt 10 Exemplare des Bebauungsplanentwurfs N 59 - Nordostumgehung - und 10 CD-ROMs Entwurf des Bebauungsplans N 59 - Nordostumgehung - mit Erl\u00e4uterungsbericht, Umweltbericht, Landschaftsplan und s\u00e4mtlichen Fachgutachten f\u00fcr die Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung Darmstadt, den 10.01.2006 VI/61.4 zim Nst. 2603 [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2005-Mag-1%7C21001100056%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2005-Mag-1%7C21001100056%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2005-Mag-1%7C21001100057%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2005-Mag-1","number":"43","name":"Neubau einer Kindertagesst\u00e4tte im Baugebiet O 17 Am Judenteich","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/49","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2005-Mag-1%7C21001100057%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 43","fileName":"be_21001100057_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":15844,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 12.01.2006 Dezernat V Dezernat VI an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: Liegenschaftsamt Schulamt    Vorlage-Nr. 2006/0059 Magistratsbeschluss-Nr. 43 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss Dezernat V Schulamt Dezernat II  OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: II            V VI            20 23           401 Stvv Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Neubau einer Kindertagesst\u00e4tte im Baugebiet O 17 Am Judenteich Vorlage vom: 11.01.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: 1. Das anliegende Angebot der Bauverein AG zur Erstellung der Kindertagesst\u00e4tte inklusive Au\u00dfenbereich im Baugebiet O 17 wird angenommen. Die Einrichtung wird zu den angegebenen Mietkonditionen durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt von der Bauverein AG gemietet. 2. Die erforderlichen HH-Mittel werden in den Verwaltungshaushalt eingestellt. 3. Das Liegenschaftsamt wird erm\u00e4chtigt, die Grundst\u00fccke Gemarkung Darmstadt Flur 9 Nr. 315/2, 315/3, 315/4, 315/5 und 315/6 mit einer Gesamtfl\u00e4che von 2.752 m\u00b2 zur Erstellung einer Kindertagesst\u00e4tte im Erbbaurecht an die Bauverein AG zu vergeben. Der Bestellung des Erbbaurechtes werden folgende Bedingungen zugrunde gelegt:  Der Erbbauvertrag wird auf die Dauer von 25 Jahren geschlossen.  Der Erbbauberechtigte verpflichtet sich, auf dem Grundst\u00fcck eine  Kindertagesst\u00e4tte zu errichten und betreiben zu lassen.  Der einzutragende Erbbauzins betr\u00e4gt 2 % aus einem Bodenwert von  200,00 Euro/m\u00b2. Grundst\u00fcckseigent\u00fcmer und Erbbauberechtigte vereinbaren schuldrechtlich, dass der Grundst\u00fcckseigent\u00fcmer gegen\u00fcber dem Erbbauberechtigten auf  Zahlung der Erbbauzinsen verzichtet, solange der Mietvertrag zur Anmietung  der Kindertagesst\u00e4tte zwischen dem Grundst\u00fcckseigent\u00fcmer und dem  Erbbauberechtigten l\u00e4uft. Anlagen:[MdSD3] Lageplan Schreiben an Bauverein AG Seite 1 Schreiben an Bauverein AG Seite 2 Tabelle Kindertagesst\u00e4tte O17 Mag. Vorlage Kindertagesst\u00e4tte O17 v. 31.07.02 Seite 1 Mag. Vorlage Kindertagesst\u00e4tte O17 v. 31.07.02 Seite 2 Mag. Vorlage Kindertagesst\u00e4tte O17 v. 31.07.02 Seite 3 Mag. Vorlage Kindertagesst\u00e4tte O17 v. 31.07.02 Seite 4 Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]18.01.2006 Der Vorlage wird zugestimmt.   Begr\u00fcndungsseite zur Magistratsvorlage vom: 11.01.2006 Begr\u00fcndung: Die Grundst\u00fccke befinden sich im neuen Baugebiet O 17. Der Bedarf an zus\u00e4tzlichen Betreuungspl\u00e4tzen im Planungsraum Darmstadt-Ost, unter Ber\u00fccksichtigung des Neubaugebiets O 17 (am Ostbahnhof), ist vom Magistrat bereits 2002 (Beschlussnummer 626/14 vom 03.09.2002) festgestellt worden. Die Notwendigkeit zus\u00e4tzliche, insbesondere Kindergartenpl\u00e4tze zu schaffen, ergibt sich zum einen aus dem sich in der Entstehung befindlichen Neubaugebiet und der erwarteten Kinderzahl, aber auch durch bereits vorhandene Platzdefizite in dem Planungsbezirk Ost. Die Versorgungsquote in diesem Planungsbezirk belief sich im Jahre 2005 auf lediglich 86,4 % im Bestand, mit weiter sinkender Tendenz, was der Magistrat mit Beschluss vom 27.04.2005, Nr. 215, zur Bedarfsanalyse so zur Kenntnis erhalten hat. Auf dieser Grundlage soll von der Bauverein AG eine neue Kindertagesst\u00e4tte mit Au\u00dfengel\u00e4nde f\u00fcr eine altersstufen\u00fcbergreifende Gruppe (Krippe/Kindergarten) und vier Kindergartengruppen errichtet werden. Die Laufzeit von 25 Jahren ist angemessen, da es sich um einen Zweckbau mit einer kurzen Nutzungsdauer handelt. Im Hinblick darauf, dass die Stadt Darmstadt die Kindertagesst\u00e4tte nach Fertigstellung im Rahmen eines Mietvertrages \u00fcbernimmt, wird auf die Zahlung von Erbbauzinsen verzichtet, solange der Mietvertrag l\u00e4uft. Die Zahlung einer Entsch\u00e4digung wird im Rahmen eines Mietvertrages geregelt. Bei Beendigung des Erbbaurechts durch Zeitablauf, Heimfall oder einvernehmlich vorzeitige R\u00fcckgabe oder aus anderen Gr\u00fcnden ist keine Entsch\u00e4digung zu zahlen. Darmstadt, 11.01.2006 23-40-III/2-A2-schr-schu Dezernat II  Dezernat V  Dezernat VI  Wolfgang Glenz  Klaus Feuchtinger  Dipl.-Ing. Dieter Wenzel B\u00fcrgermeister  Stadtrat  Stadtrat [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. 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Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: II             III VI            20 66            67 Stvv           BA Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Neugestaltung der Frankfurter Landstra\u00dfe sowie zweigleisiger Ausbau der Stra\u00dfenbahn in Darmstadt-Arheilgen -Rahmenvertrag zwischen HEAG mobilo GmbH und der Wissenschaftsstadt Darmstadt- Vorlage vom: 07.12.2005 Beschlussvorschlag[MdSD2]: Dem Abschluss eines Rahmenvertrages \u00fcber den Ausbau einer zweigleisigen Stra\u00dfenbahnf\u00fchrung nach Darmstadt-Arheilgen durch die Stadt mit Kostenbeteiligung der HEAG mobilo GmbH wird zugestimmt.   Anlagen:[MdSD3] Rahmenvertrag mit HEAG mobilo GmbH Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]18.01.2006 Der Vorlage wird zugestimmt.   Begr\u00fcndungsseite zur Magistratsvorlage vom 07.12.2005  Begr\u00fcndung: Die Stadt plant und baut die Erweiterung der bestehenden eingleisigen Stra\u00dfenbahntrasse auf zwei Gleise (1. Bauabschnitt) und eine zweigleisige Verl\u00e4ngerung bis an das n\u00f6rdliche Ortsende Arheilgen (2. Bauabschnitt). \u00dcber den Bau der Stra\u00dfenbahnbetriebsanlagen durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt, die \u00dcbernahme der Stra\u00dfenbahnbetriebsanlagen durch die HEAG mobilo GmbH und die Kostenbeteiligung der HEAG mobilo GmbH soll ein Rahmenvertrag geschlossen werden, der auch Bestandteil des bereits gestellten Zuwendungsvertrages wird (Forderung des Zuschussgebers). Mit einem Planfeststellungsbeschluss f\u00fcr die Gesamtma\u00dfnahme wird noch in 2005 gerechnet. Der \u00fcberwiegende Teil der Baukosten f\u00fcr den Stra\u00dfenbahnverkehr (max. 85 %) wird durch Landeszuwendungen (nach GVFG und FAG) finanziert. Ein entsprechender Zuwendungsantrag wird zurzeit durch das Amt f\u00fcr Stra\u00dfen- und Verkehrswesen (ASV) gepr\u00fcft. Die Baukosten f\u00fcr die Neugestaltung der Frankfurter Landstra\u00dfe und der Bau der Stra\u00dfenbahn, welche nicht durch Landeszuwendungen gedeckt sind, werden finanziert durch: a) Eigenmittel der Wissenschaftsstadt Darmstadt b) Beitr\u00e4ge der Anlieger c) Kostenbeteiligung der HEAG mobilo GmbH Die Kosten, welche ausschlie\u00dflich f\u00fcr den Bau der Stra\u00dfenbahn oder die dadurch verursachten Bauarbeiten anfallen, werden nicht auf die Anlieger umgelegt. Die HEAG mobilo GmbH beteiligt sich an den nicht durch F\u00f6rdermittel gedeckten Kosten f\u00fcr den Bau der Stra\u00dfenbahn durch Zahlung eines Betrages in H\u00f6he von 1.980.000,- Euro, der von der HEAG mobilo GmbH nach dem Sachstand der Planung zur Instandsetzung der bei Vertragsschluss vorhandenen Stra\u00dfenbahnbetriebsanlagen des 1. Bauabschnitts aufzuwenden w\u00e4re. Den Betrag wird die HEAG mobilo GmbH in acht gleichen Raten an die Wissenschaftsstadt Darmstadt zahlen. Die erste Rate ist f\u00e4llig innerhalb von zwei Wochen nach Eingang einer schriftlichen Mitteilung der Stadt \u00fcber den Baubeginn auf dem 1. Bauabschnitt. Die weiteren Raten sind im Abstand von je drei Monaten zur vorhergehenden Raten zur Zahlung f\u00e4llig. Eine weitere Beteiligung der HEAG mobilo GmbH an den Kosten der Gesamtma\u00dfnahme Ausbau der Stra\u00dfenbahn nach Arheilgen , insbesondere f\u00fcr den 2. Bauabschnitt, erfolgt nicht. Mit dem Zuwendungsgeber (ASV) ist abgestimmt, dass sich die Kostenbeteiligung der HEAG mobilo GmbH nicht f\u00f6rdersch\u00e4dlich auswirkt (die Kostenbeteiligung wird nicht als Beitrag Dritter bei den f\u00f6rderf\u00e4higen Kosten zum Abzug gebracht).  Nach Fertigstellung der Stra\u00dfenbahnbetriebsanlagen durch die Stadt werden diese der HEAG mobilo GmbH f\u00fcr einen Kaufpreis von 1,- Euro \u00fcbereignet. Die Ausgestaltung der \u00dcbereignung bleibt einer separaten vertraglichen Regelung vorbehalten. Eine \u00dcbereignung von Grundst\u00fccken an die HEAG mobilo GmbH ist nicht beabsichtigt. Mit der \u00dcbergabe der Stra\u00dfenbahnbetriebsanlagen \u00fcbernimmt die HEAG mobilo GmbH den Stra\u00dfenbahnbetrieb und die Instandsetzung der Stra\u00dfenbahnbetriebsanlagen. Die Stadt wird die HEAG mobilo GmbH mit der Durchf\u00fchrung des Stra\u00dfenbahnverkehrs auf der gesamten ausgebauten Strecke f\u00fcr die Dauer der entsprechenden Konzessionen betrauen und die nicht durch Fahrgeldeinnahmen und gesetzlichen Erstattungsleistungen gedeckten zus\u00e4tzlichen Betriebskosten der HEAG \u00fcbernehmen, vorbehaltlich einer erg\u00e4nzenden bzw. anderweitigen Regelung, gem. Ziffer 2 des Verlustbegrenzungsvertrages zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt, dem Landkreis Darmstadt-Dieburg und der Hessischen Elektrizit\u00e4ts-AG vom 30. November 1995. Die HEAG mobilo GmbH kann sich nach dem abzuschlie\u00dfenden Rahmenvertrag Dritter zur Durchf\u00fchrung des Stra\u00dfenbahnbetriebes bedienen. Mit der \u00dcbergabe geht auch die Verkehrssicherungspflicht auf die HEAG \u00fcber. Der Entwurf des Rahmenvertrages ist der Vorlage beigef\u00fcgt. Eine gesonderte Bauvorlage wird in K\u00fcrze vorgelegt.  Darmstadt, den 07.12.2005 VI-662STb1014-Brei-Wg Nst. 2814  Anlage  Der Dezernent II Der Dezernent III Der Dezernent VI   Wolfgang Glenz Klaus Feuchtinger Dipl.-Ing. Dieter Wenzel B\u00fcrgermeister Stadtrat  Stadtrat [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2005-Mag-1%7C21001100059%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2005-Mag-1%7C21001100059%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2005-Mag-1%7C21001100060%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2005-Mag-1","number":"45","name":"Bebauungsplan A 36 -Speckg\u00e4rten Arheilgen- (Offenlage)","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/40","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2005-Mag-1%7C21001100060%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 45","fileName":"be_21001100060_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":18663,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 12.01.2006 Dezernat VI an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: Stadtplanungsamt    Vorlage-Nr. 2006/0062 Magistratsbeschluss-Nr. 45 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss   OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: VI             61 Stvv           BA Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Bebauungsplan A 36 -Speckg\u00e4rten Arheilgen- (Offenlage) Vorlage vom: 10.01.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: 1. Die zur Darlegung der Ziele und Zwecke zum Bebauungsplan A 36 - Speckg\u00e4rten Arheilgen - vorgebrachten Einwendungen des  1.1 Regierungspr\u00e4sidium Darmstadt, 64278 Darmstadt, vom 20.12.2005, 1.2 Landesamt f\u00fcr Denkmalpflege Hessen, Schloss/Glockenbau, 64283 Darmstadt,    vom 25.11.2005,    werden ber\u00fccksichtigt. 2. Dem vorliegenden, entsprechend den Ergebnissen der \u00d6ffentlichkeitsbeteiligung (\u00a7 3 (1) BauGB) und der Beteiligung der Beh\u00f6rden und sonstigen Tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher Belange (\u00a7 4 (1) BauGB) ausgearbeiteten Entwurf zum Bebauungsplan A 36 und der dazugeh\u00f6rigen Begr\u00fcndung wird zugestimmt. 3. Der Entwurf und die Begr\u00fcndung zum Bebauungsplan A 36 - Speckg\u00e4rten Arheilgen- sind      gem\u00e4\u00df \u00a7 3 (2) BauGB \u00f6ffentlich auszulegen.  Anlagen:[MdSD3] Begr\u00fcndung zum Bebauungsplan A 36 Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]18.01.2006 Der Vorlage wird zugestimmt.     Begr\u00fcndungsseite zur Magistratsvorlage VI vom 10.01.2006 Magistrat und Stadtverordnetenversammlung haben beschlossen, f\u00fcr die Kleingartenanlage Speckg\u00e4rten in Darmstadt-Arheilgen (und weitere acht Gebiete) einen Bebauungsplan aufzu-stellen (vergl. Magistratsbeschluss vom 19.08.1992). Anlass f\u00fcr diese Auf-stellungsbeschl\u00fcsse war das Gesetz zur \u00c4nderung des Hessischen Naturschutzgesetzes (HeNatG) vom 4. April 1990. Durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes sollte der gesetzliche Vollzug von Ma\u00dfnahmen gegen bislang ungenehmigte bauliche Anlagen und G\u00e4rten im Au\u00dfenbereich abgewendet und die Grundlage f\u00fcr eine Legalisierung geschaffen werden. Nach Ablauf der im Gesetz genannten Frist gilt seit Januar 1997, falls kein Bebauungsplan vorliegt, wieder die Pflicht zum Handeln. Gem\u00e4\u00df dem Magistratsbeschluss vom 25.10.1995 wurde die Planung f\u00fcr die Kleingartenanlage Speckg\u00e4rten zur\u00fcckgestellt, da man den Ergebnissen laufender aktueller Planungen (geplantes Wohngebiet in Arheilgen-Nordost) nicht vorgreifen wollte. Inzwischen wurde diese Planung aufgegeben (vergl. Fl\u00e4chennutzungsplan Entwurf 2005), so dass der Bebauungsplan nun erstellt werden kann. Der Bebauungsplan dient im Wesentlichen der Bestandssicherung des Gartengebietes Speckg\u00e4rten. Durch die Aufstellung des Bebauungsplans A 36 soll ein Teil der ohne Genehmigung errichteten Anlagen planungsrechtlich abgesichert und das Planungsgebiet als Freifl\u00e4che mit g\u00e4rtnerischen und landwirtschaftlichen Nutzungen auf Dauer erhalten werden. Einzelheiten sind der anliegenden Begr\u00fcndung zu entnehmen. Die fr\u00fchzeitige Beteiligung der B\u00fcrger gem\u00e4\u00df \u00a7 3 (1) BauGB wurde nach dem Beschluss des Magistrates vom 02.11.2005 im Darmst\u00e4dter Echo am 11.11.2005 bekanntgemacht und in der Zeit vom 11.11.bis einschl. 12.12.2005 durchgef\u00fchrt. Die Tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher Belange wurden am 17.11.2005 gem\u00e4\u00df \u00a7 4 BauGB bei der Aufstellung des Bebauungsplans beteiligt.    Zu 1.: 1.1: Das Regierungspr\u00e4sidium Darmstadt, 64278 Darmstadt (Schreiben vom 26.08.2005) bittet darum, folgenden Hinweis in die Begr\u00fcndung des Bebauungsplanes aufzunehmen: Bei allen Ma\u00dfnahmen, die einen Eingriff in den Boden erfordern, ist auf sensorische Auff\u00e4lligkeiten zu achten. Werden solche Auff\u00e4lligkeiten des Untergrundes festgestellt, die auf das Vorhandensein von sch\u00e4dlichen Bodenver\u00e4nderungen hinweisen, ist umgehend das Regierungspr\u00e4sidium Darmstadt, Abteilung Umwelt Darmstadt, Dez. IV/Da 41.5 zu informieren. Stellungnahme dazu: Der geforderte Hinweis wurde in die Begr\u00fcndung zum Bebauungsplan aufgenommen. 1.2: Das Landesamt f\u00fcr Denkmalpflege Hessen, Schloss/Glockenbau, 64283 Darmstadt (Schreiben vom 25.11.2005), bittet darum, folgenden Hinweis in den Bebauungsplan aufzunehmen: Wenn bei Erdarbeiten Bodendenkm\u00e4ler bekannt werden, so ist dies dem Landesamt f\u00fcr Denkmalpflege (Arch\u00e4ologische Denkmalpflege) oder der Unteren Denkmalschutzbeh\u00f6rde unverz\u00fcglich anzuzeigen. Stellungnahme dazu: Der geforderte Hinweis wurde in den Bebauungsplan aufgenommen.     Zu 2. und 3.: Gem\u00e4\u00df \u00a7 3 (2) BauGB sind nun der Entwurf zum Bebauungsplan und die dazu geh\u00f6rende Begr\u00fcndung erstellt worden. Das weitere Bebauungsplanverfahren richtet sich nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB). Nach \u00a7 3 (1) BauGB schlie\u00dft sich an die fr\u00fchzeitige \u00d6ffentlichkeitsbeteiligung, auch wenn die Anh\u00f6rung zu einer \u00c4nderung der Planung gef\u00fchrt hat, das Verfahren nach Abs. 2 an (\u00f6ffentliche Auslegung des Entwurfs und der zugeh\u00f6rigen Begr\u00fcndung). Dies erfolgt nach vorheriger \u00f6ffentlicher Bekanntmachung.  Der Dezernent VI:   Dipl.- Ing. Dieter Wenzel Stadtrat  Anlage: Begr\u00fcndung vom 10.01.2006 Zu den Sitzungen werden ausgelegt bzw. aufgeh\u00e4ngt: - Entwurf zum Bebauungsplan A 36 - Akten ( z.Hd. des Berichterstatters) - 10 Entw\u00fcrfe des Bebauungsplanes A 36 f\u00fcr die Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung  Darmstadt, den 10.01.2006 VI/61.4 re       Nst. 2809 [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. 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Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: I          15 Stvv Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Neustrukturierung des Stadtmarketings Vorlage vom: 12.01.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]: 1. Der Magistrat nimmt vom Bericht des Oberb\u00fcrgermeisters zum Stand der Neustrukturierung des Stadtmarketings Kenntnis.  2. Der Magistrat stimmt zu, die Neustrukturierung des Stadtmarketings voranzutreiben.   Anlagen:[MdSD3]  Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]18.01.2006 Der Magistrat nimmt Kenntnis und stimmt der weiteren Vorgehensweise zu.   Begr\u00fcndung zur Magistratsvorlage vom 12.01.06: Bereits in der Antrittsrede des Oberb\u00fcrgermeisters vor der Stadtverordnetenversammlung am 23. Juni 2005 war ProRegio und damit das Stadtmarketing insgesamt als Themenfeld benannt worden, dessen weiterer Entwicklung besonderes Augenmerk zu widmen sei. Der Wille, im Stadtmarketing eine Neuorientierung zur Steigerung der Effizienz der bestehenden Einheit und zur Ausrichtung auf neue Herausforderungen (hier z.B. in Bezug auf die Vermarktung des Wissenschafts- und Kongresszentrums abgestimmt auf das Tourismusmarketing) durchzuf\u00fchren, wurde in der Folge mehrfach bekundet. Entsprechend wurden im Dezernat I Informationsgespr\u00e4che mit relevanten Akteuren des Stadtmarketings allgemein und des Darmst\u00e4dter Citymarketings im speziellen sowie Vor\u00fcberlegungen und Vorpr\u00fcfungen als Grundlage einer Diskussion und anschlie\u00dfenden Entscheidungsfindung des Magistrats durchgef\u00fchrt. Dies m\u00fcndete in der Magistratsvorlage 2006/0047 vom 10.01.2006 sowie in der vorsorglichen K\u00fcndigung des Kooperationsvertrags mit ProRegio vom 30.05.2000 zum Jahresende 2006. Entsprechend des Magistratsbeschlusses vom 11.01., dem Magistrat sei unverz\u00fcglich eine Neukonzeption des Stadtmarketings vorzulegen, wird Oberb\u00fcrgermeister Walter Hoffmann dem Magistrat den weiterentwickelten Stand eines Vorschlags zur Neukonzeption m\u00fcndlich pr\u00e4sentieren. Die entsprechende Folienpr\u00e4sentation wird als Tischvorlage bereitgestellt. Weitere Verfahrensschritte werden dem Magistrat zu gegebener Zeit zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Darmstadt, den 12.06.2006 15 kol Dezernat I   Walter Hoffmann Oberb\u00fcrgermeister         [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. 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Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: II            III V            110 101          70 530 Stvv Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Zweiter Bericht zum Frauenf\u00f6rderplan des EAD Vorlage vom: 09.12.2005 Beschlussvorschlag[MdSD2]: Der Magistrat nimmt Kenntnis.  Anlagen:[MdSD3] Ist-Analyse 2005 bericht Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]11.01.2006 Der Magistrat nimmt Kenntnis. Es wird empfohlen, die Stelle der Leitung des EAD im Bericht abzubilden.   Bericht zur Magistratsvorlage vom 09.12.2005 Nach \u00a7 6 Abs. 6 des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes hat die Dienststelle alle zwei Jahre der zust\u00e4ndigen Stelle (dies ist bei der Stadt Darmstadt die Stadtverordnetenversammlung) \u00fcber die Personalentwicklung und die durchgef\u00fchrten Ma\u00dfnahmen im Rahmen des bestehenden Frauenf\u00f6rderplanes zu berichten. Da f\u00fcr den Eigenbetrieb Abfallwirtschaft und Stadtreinigung der Stadt Darmstadt (EAD) ein eigener Frauenf\u00f6rderplan besteht, legt der EAD hiermit den Bericht vor.  Darmstadt, 09.12.2005  Der Dezernent II:  Der Dezernent III:  Die Dezernentin V:   Wolfgang Glenz  Klaus Feuchtinger  Daniela Wagner B\u00fcrgermeister  Stadtrat  Stadtr\u00e4tin Anlagen [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. 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Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: II             III 20            67 Stvv           BW BA Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Errichtung und Ausbau von Kinderspielpl\u00e4tzen, Haushaltsstelle 02.4604001.965000 hier: Geplante Ma\u00dfnahmen im Haushaltsjahr 2006 Vorlage vom: 12.12.2005 Beschlussvorschlag[MdSD2]: 1. Der Magistrat nimmt den Bericht des Gr\u00fcnfl\u00e4chen- und Umweltamtes und des Jugendamtes zur Kenntnis und stimmt den vorgesehenen Sanierungsma\u00dfnahmen auf Spielpl\u00e4tzen zu. 2. Die Ma\u00dfnahmen sind nach Freigabe der Haushaltsmittel in Angriff zu nehmen. 3. Die Vorlage ist der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnisnahme zu geben.   Anlagen:[MdSD3]  Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]11.01.2006 Der Vorlage wird zugestimmt.        Berichtsseite zur Magistratsvorlage vom 12.12.2005 Bericht: Im Haushalt 2006 stehen unter der Haushaltsstelle 02.4604001.965000 kassenwirksam 40.000,00 Euro zur Verf\u00fcgung. In Abstimmung mit dem Jugendamt wurden f\u00fcr 2006 folgende Spielpl\u00e4tze zur Sanierung vorgesehen: 1. Spielplatz B\u00f6cklerstr. (Arheilgen)    27.000,00 EUR   -Bauwerksger\u00fcst  -Reifenpendelschaukel  -Wasserspielbereich umgestalten  -Sitzgruppen ausbauen  -Drehwidder 2. Spielplatz In den Wingerten (Wixhausen)   10.000,00 EUR   -Sandwerk  -Drehwidder 3. Spielplatz Prinz-Emil-Garten, Restarbeiten    2.000,00 EUR  4. Kosten f\u00fcr die Durchf\u00fchrung der     1.000,00 EUR   erforderlichen Beteiligungsverfahren  ( Sanierung 2007 )  Aufgestellt: Darmstadt, 12.12.2005 67-24 HL/la  2911  Dezernat II    Dezernat III    Wolfgang Glenz   Klaus Feuchtinger B\u00fcrgermeister   Stadtrat  [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2005-Mag-0%7C22212100004%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2005-Mag-0%7C22212100004%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2005-Mag-0%7C22212100007%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2005-Mag-0","number":"8","name":"Bebauungsplan K 14  - Waldbucht Kranichstein -  (Satzungsbeschluss)","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/2","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2005-Mag-0%7C22212100007%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 8","fileName":"be_22212100007_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":29285,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 20.12.2005 Dezernat VI an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: Stadtplanungsamt    Vorlage-Nr. 2006/0008  Magistratsbeschluss-Nr. 008 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss   OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: VI             61 Stvv Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Bebauungsplan K 14 - Waldbucht Kranichstein - (Satzungsbeschluss) Vorlage vom: 15.12.2005 Beschlussvorschlag[MdSD2]: 1. Die zum offengelegten Entwurf des Bebauungsplans K 14 vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen der/des 1.1. Landesamt f\u00fcr Denkmalpflege, Schloss /Glockenbau, 64283 Darmstadt vom 03.01.2005, 1.2. Hessen-Forst, Ohlystra\u00dfe 75, 64285 Darmstadt vom 11.01.2005, 1.3. Privatperson 1.4. DADINA, Klappacher Stra\u00dfe 172, 64285 Darmstadt vom 04.05.2005, 1.5. Sechs Naturschutzverb\u00e4nde, gemeinsam vertreten von Herrn Gerhard Sch\u00e4fer, Fuchsstra\u00dfe 6, 64291 Darmstadt (Schreiben zum Vorentwurf) vom 19.08.2003 werden im Sinne der jeweiligen Stellungnahme ber\u00fccksichtigt bzw. nicht ber\u00fccksichtigt. 2. Die Gestaltungssatzung Kranichstein S\u00fcd vom 11.02.1997 wird aufgehoben. 3. Der Bebauungsplan K 14 - Waldbucht Kranichstein - mit Satzung \u00fcber besondere Anforderungen an bauliche Anlagen und deren Gestaltung wird zur Satzung beschlossen. Die Begr\u00fcndung vom 09.11.2004, erg\u00e4nzt am 15.12.2005, bleibt bestehen.  Anlagen:[MdSD3] Bebauungsplan K 14 Waldbucht Kranichstein Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]11.01.2006 Der Vorlage wird zugestimmt.   Begr\u00fcndungsseite zur Magistratsvorlage VI vom 15.12.2005:  Die Stadtverordnetenversammlung hat in Ihrer Sitzung am 25.04.2002 beschlossen, f\u00fcr das Gebiet zwischen der Kranichsteiner Stra\u00dfe, dem Ruthsenbach, der Fasanerie, dem Pfannm\u00fcllerweg und der Wegeparzelle Gemarkung Darmstadt, Flur 98, Flurst\u00fcck 201/1 einen Bebauungsplan i. S. des \u00a7 30 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen. Die fr\u00fchzeitige Beteiligung der \u00d6ffentlichkeit gem\u00e4\u00df \u00a7 3 (1) BauGB wurde nach Bekanntmachung im Darmst\u00e4dter Echo und der S\u00fcdhessenwoche am 05.06.2003 in der Zeit vom 05.06.2003 bis einschl. 07.07.2003 durchgef\u00fchrt. Die Beh\u00f6rden und sonstigen Tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher Belange wurden am 10.07.2003 gem\u00e4\u00df \u00a7 4 BauGB bei der Aufstellung des Bebauungsplans beteiligt. Am 16.12.2004 hat die Stadtverordnetenversammlung die Offenlage des Entwurfs zum Bebauungsplan und der dazugeh\u00f6rigen Begr\u00fcndung beschlossen. Die Offenlage erfolgte nach \u00f6ffentlicher Bekanntmachung im Darmst\u00e4dter Echo und der S\u00fcdhessenwoche am 23.12.2004 in der Zeit vom 03.01.2005 bis 03.02.2005. Die Beh\u00f6rden und sonstigen Tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher Belange wurden am 23.12.2004 gem\u00e4\u00df \u00a7 3 (2) BauGB \u00fcber die Offenlage informiert.  Zu 1.: Im Rahmen der Offenlage und der Beteiligung der Beh\u00f6rden und sonstigen Tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher Belange wurden folgende Anregungen und Stellungnahmen vorgebracht:  Anregungen und Stellungnahmen:  Abw\u00e4gung: 1.1 Landesamt f\u00fcr Denkmalpflege, Schloss /Glockenbau, 64283 Darmstadt (Schreiben vom 03.01.2005): Zur Sicherung von Bodendenkmalen ist ein Hinweis auf \u00a7 20 HDSchG wie folgt aufzunehmen:  Wenn bei Erdarbeiten Bodendenkm\u00e4ler bekannt werden, so ist dies dem Landesamt f\u00fcr Denkmalpflege (Arch\u00e4ologische Denkmalpflege) oder der Unteren Denkmalschutzbeh\u00f6rde unverz\u00fcglich anzuzeigen.    Der bereits enthaltene Hinweis wurde entsprechend der vorgeschlagenen Formulierung ge\u00e4ndert. 1.2 Hessen-Forst, Ohlystra\u00dfe 75, 64285 Darmstadt (Schreiben vom 11.01.2005): Grunds\u00e4tzlich bestehen gegen den Plan aus forstrechtlicher Sicht keine Bedenken.  Es wird vorgeschlagen, den Bebauungsplan K 14 nach Westen zu erweitern und die Frage der Zufahrt zum Wohngebiet solle gekl\u00e4rt werden, denn es mache Sinn die westliche durch den Wald f\u00fchrende Zufahrt zu verlegen. K\u00f6nnte eine Zufahrt von der Kranichsteiner Stra\u00dfe her geschaffen werden, k\u00f6nne man auf die Zufahrt durch den Wald verzichten, wodurch eine Verbesserung der Stabilit\u00e4t des Waldes und der Bestandsstruktur erreicht w\u00fcrden. Bei dem im S\u00fcden direkt and den Staatswald grenzenden Wohngebiet sind die entsprechenden Abst\u00e4nde zur Vermeidung einer Gef\u00e4hrdung der angrenzenden baulichen Anlagen nicht gegeben. Auch wenn der Waldbestand als standfest anzusehen sei und kein akutes Gef\u00e4hrdungspotential aufweise, bef\u00e4nden sich die Bauten am Waldrand teilweise im Fallbereich der bis zu 30 m hohen B\u00e4ume und Sch\u00e4den durch umst\u00fcrzende B\u00e4ume seien nicht auszuschlie\u00dfen.   Es wird zur Kenntnis genommen, dass gegen den Plan grunds\u00e4tzlich keine Bedenken bestehen. Der Anregung, den Geltungsbereich des Bebauungsplans auszuweiten, kann insbesondere in dieser Verfahrensstufe nicht gefolgt werden, zumal der Vorschlag einer neuen Zufahrt an dieser Stelle mit massiven Eingriffen in bestehende Grundst\u00fccke verbunden w\u00e4re. Die weiteren Anregungen gehen \u00fcber den Geltungsbereich des Bebauungsplans hinaus und k\u00f6nnen daher hier nicht behandelt werden.  Neben den Ausf\u00fchrungen in der Begr\u00fcndung ist ein Hinweis auf die Problematik im Bebauungsplan enthalten. 1.3 Privatperson (Schreiben vom 03.02.2005): 1. An der Kranichsteiner Stra\u00dfe sei ein aktiver L\u00e4rmschutz vorzusehen. In der Begr\u00fcndung zum Bebauungsplan sei von einer erheblichen Zunahme der Verkehrsbelastung und damit auch L\u00e4rmbelastung die Rede, es sei aber nicht zwischen einem aktiven und passiven L\u00e4rmschutz abgewogen worden. 2. Auf den Rad- und Fu\u00dfwegen sei die Anlieferung von schweren G\u00fctern wie z.B. bei Umz\u00fcgen und dergleichen zuzulassen. 3. Aufgrund des Gleichheitsgrundsatzes sei die Bestimmung der Pl\u00e4tze f\u00fcr M\u00fcll-/Abfallbeh\u00e4lter auch auf \u00f6ffentliche Grundst\u00fccke auszudehnen. 4. Die Spielpl\u00e4tze zwischen Mittermayerweg und Ruthsenbach seien nur f\u00fcr Kinder bis 14 Jahre zuzulassen. Damit solle L\u00e4rmbel\u00e4stigung und die Vertreibung der j\u00fcngeren von den \u00e4lteren Kindern verhindert. werden.  5. Die Kreuzung Kranichsteiner Stra\u00dfe / Kesselhutweg sei als Kreisel zu gestalten, was zu einer Reduzierung der Geschwindigkeit und somit einer Reduzierung der L\u00e4rmbel\u00e4stigung und einem besseren Verkehrsfluss f\u00fcr den Nahverkehr f\u00fchre. Auf die Ampel k\u00f6nne verzichtet werden, denn diese w\u00fcrde von den Fu\u00dfg\u00e4ngern nur unzureichend genutzt. Der Kreisel w\u00fcrde die Verkehrssicherheit erh\u00f6hen. 6. Es wird vorgeschlagen, die Regelung aus dem Bebauungsplan N 12.4 bez\u00fcglich des Abstandes von 0,3 m der Einfriedung zum \u00f6ffentlichen Raum zu \u00fcbernehmen. Diese Ausf\u00fchrung w\u00e4re optisch vorteilhafter.    In der Begr\u00fcndung wird dargelegt, dass ein Anspruch auf aktiven L\u00e4rmschutz nicht besteht. Eine Abw\u00e4gung hat stattgefunden.    Dies ist nicht Gegenstand der Bauleitplanung. Im \u00fcbrigen muss eine Erschlie\u00dfung auch f\u00fcr den Fall eines Umzuges gesichert sein. Einen solchen Gleichheitsgrundsatz gibt es in der Bauleitplanung nicht.  Dies ist nicht Gegenstand der Bauleitplanung. Zudem ist der Kinderspielplatz mit einem Hinweisschild versehen, das die Nutzung auf bestimmte Zeiten und das Alter von 6 - 14 Jahren begrenzt.  Der Umbau der Kreuzung ist aus dem vorliegenden Verfahren nicht begr\u00fcndbar. Der Bebauungsplan setzt auch keinen konkreten Ausbau der \u00f6ffentlichen Verkehrsfl\u00e4chen, sondern lediglich die \u00f6ffentlichen Verkehrsfl\u00e4chen als solche fest. Innerhalb der Fl\u00e4chen ist der Bestand dargestellt. Insoweit ist die Frage auch nicht Gegenstand der Bauleitplanung.  Unter Ziffer II.4.2 ist festgesetzt, dass Sichtschutzmauern als Einfriedungen nur zul\u00e4ssig sind, wenn zwischen der Einfriedung und der \u00f6ffentlichen Fl\u00e4che ein durchg\u00e4ngig bepflanzter Gr\u00fcnstreifen angelegt wird. Diese Festsetzung sichert ein optisch ansprechendes Erscheinungsbild. 1.4 DADINA, Klappacher Stra\u00dfe 172, 64285 Darmstadt (Schreiben vom 04.05.2005): Die Stra\u00dfen Kesselhutweg und Pfannm\u00fcllerweg seien so zu dimensionieren, dass diese von Gelenkbussen befahren werden k\u00f6nnen.  Weiterhin erscheine es sinnvoll, an der Kreuzung Pfannm\u00fcllerweg/Kesselhutweg eine Bushaltestelle vorzusehen.   Eine \u00c4nderung der Dimensionen der bestehenden \u00f6ffentlichen Stra\u00dfenverkehrsfl\u00e4chen kommt schon deshalb nicht in Betracht, weil sie nur \u00fcber massive Eingriffe in private Grundst\u00fccke zu realisieren w\u00e4re.  Die Einrichtung einer Bushaltestelle ist nicht Gegenstand der Bauleitplanung. 1.5 Sechs Naturschutzverb\u00e4nde, gemeinsam vertreten von Herrn Gerhard Sch\u00e4fer, Fuchsstra\u00dfe 6, 64291 Darmstadt (Schreiben zum Vorentwurf vom 19.08.2003): Es wir angeregt, bei einem Umbau der Geb\u00e4ude eine zumindest 50-prozentige Dachbegr\u00fcnung festzuschreiben.     Die Pflanzliste sollte nur einheimische Laubgeh\u00f6lze enthalten.    Auf die Festsetzung der Dachbegr\u00fcnung wurde aus zwei Gr\u00fcnden verzichtet. \u2013 Eine zwingen festgesetzte Dachbegr\u00fcnung kann beim Umbau im Bestand zu hohen Baukosten f\u00fchren. \u2013 Der Bebauungsplan schreibt im Wesentlichen den Bestand fest. Die Auswirkungen einer Dachbegr\u00fcnung f\u00fcr das Kleinklima w\u00e4ren daher nur sehr gering.  Der Bebauungsplan enth\u00e4lt keine Pflanzliste.  Zu 2.: Die Gestaltungssatzung Kranichstein S\u00fcd vom 11.02.1997 gilt f\u00fcr das von dem vorliegenden Bebauungsplan K 14 abgedeckte Gebiet. Die inhaltlichen Regelungen wurden in diesen Bebauungsplan \u00fcbernommen. Die Gestaltungssatzung Kranichstein S\u00fcd vom 11.02.1997 ist somit entbehrlich und kann aufgehoben werden.  Zu 3.: Der Bebauungsplan K 14 ist nach \u00a7 10 BauGB als Satzung zu beschlie\u00dfen; er wird danach dem Regierungspr\u00e4sidium zur Genehmigung vorgelegt.  Der Dezernent VI:   Dipl.-Ing. Dieter Wenzel Stadtrat  Anlage: 1. Aufzuhebende Gestaltungssatzung Kranichstein S\u00fcd vom 11.02.1997 2. Begr\u00fcndung zum Bebauungsplan K 14  Zu den Sitzungen werden ausgelegt bzw. aufgeh\u00e4ngt: 1. Bebauungsplan K 14 2. Akten (z. Hd. des Berichterstatters) 3. 10 Exemplare des Bebauungsplans K 14 f\u00fcr die Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung  Darmstadt, den 15.12.2005 VI/61.4 zim     Nst. 2603 [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2005-Mag-0%7C22212100007%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2005-Mag-0%7C22212100007%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2005-Mag-0%7C22312100008%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2005-Mag-0","number":"9","name":"Bebauungsplan K 12  - An der Waldbucht -  (Satzungsbeschluss)","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/4","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2005-Mag-0%7C22312100008%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 9","fileName":"be_22312100008_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":36424,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- Gesch\u00e4ftsstelle 16.12.2005[MdSD1]: Dezernat VI an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: Stadtplanungsamt    Vorlage-Nr. 2006/0009 Magistratsbeschluss-Nr. 009 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss   OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: VI             61 Stvv Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Bebauungsplan K 12 - An der Waldbucht - (Satzungsbeschluss) Vorlage vom: 12.12.2005 Beschlussvorschlag[MdSD2]: 1. Die zum offengelegten Entwurf des Bebauungsplans K 12 vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen der/des 1.1. Landesamt f\u00fcr Denkmalpflege Hessen, Schloss/Glockenbau, 64283 Darmstadt vom 21.10.2005, 1.2. Forstamt Darmstadt, Ohlystra\u00dfe 75, 64285 Darmstadt vom 01.11.2005, 1.3. Gr\u00fcnfl\u00e4chen- und Umweltamt - Untere Naturschutzbeh\u00f6rde - Bessunger Str. 125, 64295 Darmstadt vom 03.11.2005, 1.4. Sechs Naturschutzverb\u00e4nde, gemeinsam vertreten durch Herrn Dr. Helmut Wolf, Pommernstra\u00dfe 13, 64297 Darmstadt vom 14.11.2005, 1.5. Regierungspr\u00e4sidium Darmstadt, Dez. III 31.2, Wilhelminenstr. 1-3, 64283 Darmstadt Schreiben vom 17.11.2005, 1.6. HSE Technik GmbH & Co. KG, Dornheimer Weg 24, 64293 Darmstadt vom 18.11.2005 werden im Sinne der jeweiligen Stellungnahme ber\u00fccksichtigt bzw. nicht ber\u00fccksichtigt. 2. Der Bebauungsplan K 12 - An der Waldbucht - mit Landschaftsplan, Satzung \u00fcber die Gestaltung baulicher Anlagen und Satzung zur Schaffung von Anlagen zum Sammeln oder Verwenden von Niederschlagswasser wird zur Satzung beschlossen. Die Begr\u00fcndung vom 11.07.2005 (redaktionell erg\u00e4nzt am 09.12.2005) bleibt bestehen.  Anlagen:[MdSD3] Begr\u00fcndung zum Bebauungsplan K 12 Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]11.01.2006 Der Vorlage wird zugestimmt.   Begr\u00fcndungsseite zur Magistratsvorlage VI vom 12.12.2005: Die Stadtverordnetenversammlung hat am 22.08.1996 die Aufstellung des Bebauungsplans K 12 beschlossen. Die fr\u00fchzeitige Beteiligung der \u00d6ffentlichkeit wurde nach Bekanntmachung im Darmst\u00e4dter Echo am 09.09.1996 in der Zeit vom 09.09.1996 bis einschlie\u00dflich 09.10.1996 durchgef\u00fchrt. Die Tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher Belange wurden am 26.09.1996 gem. \u00a7 4 BauGB bei der Aufstellung des Bebauungsplans beteiligt. Die Stadtverordnetenversammlung hat am 06.10.2005 dem Entwurf zum Bebauungsplan und der darin aufgenommenen Satzung \u00fcber die Gestaltung baulicher Anlagen sowie der Begr\u00fcndung zum Bebauungsplan K 12 zugestimmt und deren \u00f6ffentliche Auslegung gem. \u00a7 3 (2) BauGB beschlossen. Die Offenlegung fand nach Bekanntmachung im Darmst\u00e4dter Echo am 08.10.2005 in der Zeit vom 17.10.2005 bis einschlie\u00dflich 17.11.2005 statt. Die Tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher Belange wurden am 18.10.2005 gem. \u00a7 3 (2) BauGB \u00fcber dessen \u00f6ffentliche Auslegung benachrichtigt.  Zu 1.: Im Rahmen der Offenlage und der Beteiligung der Beh\u00f6rden und sonstigen Tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher Belange wurden folgende Anregungen und Stellungnahmen vorgebracht:  Anregungen und Stellungnahmen: Abw\u00e4gung: 1.1 Landesamt f\u00fcr Denkmalpflege Hessen, Schloss/Glockenbau, 64283 Darmstadt (Schreiben vom 21.10.2005): Zur Sicherung von Bodendenkm\u00e4lern sei folgender Hinweis auf \u00a7 20 HDSchG aufzunehmen:  Wenn bei Erdarbeiten Bodendenkm\u00e4ler bekannt werden, so ist dies dem Landesamt f\u00fcr Denkmalpflege, Arch\u00e4ologische Denkmalpflege, oder der Unteren Denkmalschutzbeh\u00f6rde unverz\u00fcglich anzuzeigen.    Ein entsprechender Hinweis war bereits im Entwurf des Bebauungsplans enthalten und bleibt bestehen. 1.2 Forstamt Darmstadt, Ohlystra\u00dfe 75, 64285 Darmstadt (Schreiben vom 01.11.2005): Bei Einzelplanungen im Waldrandbereich sei darauf zu achten, dass durch die vorhandenen B\u00e4ume keine Gef\u00e4hrdung f\u00fcr gegebenenfalls geplante Vorhaben in dem Gebiet des Bebauungsplans ausgehe. Besonders m\u00fcsse eine Gef\u00e4hrdung von Menschen ausgeschlossen werden. Das Forstamt k\u00f6nne in diesen F\u00e4llen, in denen ein erforderlicher Mindestabstand unterschritten w\u00fcrde, keinerlei Haftung f\u00fcr etwaige Sch\u00e4den \u00fcbernehmen.   In Waldrandbereichen sind im vorliegenden Bebauungsplan lediglich landwirtschaftliche Fl\u00e4chen festgesetzt. Die Kleingartenfl\u00e4che im Waldrandbereich ist bereits auf Grundlage des Planfeststellungsbescheids zur Stra\u00dfenbahn nach Kranichstein realisiert. 1.3 Gr\u00fcnfl\u00e4chen- und Umweltamt - Untere Naturschutzbeh\u00f6rde - (Schreiben vom 03.11.2005): Die geplanten Stellpl\u00e4tze sollten mit einem versickerungsf\u00e4higen Belag (z.B. Rasengittersteine) hergerichtet werden. Dies sei entsprechend festzusetzen.    Unter II.2.2 ist bereits im Entwurf festgesetzt, dass Stellpl\u00e4tze mit wasserdurchl\u00e4ssigen Bel\u00e4gen anzulegen sind. 1.4 Sechs Naturschutzverb\u00e4nde, gemeinsam vertreten durch Herrn Dr. Helmut Wolf, Pommernstra\u00dfe 13, 64297 Darmstadt (Schreiben vom 14.11.2005): In der Begr\u00fcndung w\u00fcrde  Bedarf an Einzelfl\u00e4chen etwa f\u00fcr Betriebe genannt. Es fehle die Klarstellung, ob hiermit Lager- und Abstellfl\u00e4chen gemeint seien, oder die Errichtung von Geb\u00e4uden f\u00fcr diese Betriebe. Sollte das letztere gemeint sein, st\u00fcnde es im Widerspruch zu den auf Seite 3 der Begr\u00fcndung aufgef\u00fchrten \u00fcbergeordneten Planungen. In diesem Falle m\u00fcsste sogar an ein Abweichungsverfahren gedacht werden. Au\u00dferdem w\u00fcrde es der Aussage auf Seite 8 der Begr\u00fcndung widersprechen, wonach zus\u00e4tzliche Baum\u00f6glichkeiten im Plangebiet nicht geschaffen werden sollen . Der Begr\u00fcndung fehle es an Aussagen \u00fcber die Tierwelt. Auch wenn keine besonderen Ergebnisse zu erwarten seien, erfordere die Sorgfalt bei der Planung auch die Ber\u00fccksichtigung dieses Aspekts. Die vorgesehene Freihaltung von drei Meter breiten Streifen f\u00fcr die Ansaat von Wildkr\u00e4utern und die Anpflanzung einzelner gro\u00dfer B\u00e4ume wie Weiden wird als zu schmal angesehen. Dies gelte vor allem f\u00fcr B\u00e4ume, die im vorger\u00fcckten Wachstumsstadium weit in die \u00c4cker hineinragen und damit ein Hindernis f\u00fcr die Landwirte bilden w\u00fcrden und eines Tages wieder beseitigt werden m\u00fcssten. Es sei zu erm\u00f6glichen, den genannten Flurgraben dauerhaft mit Wasser zu bespannen, etwa durch Aufstau. Damit w\u00fcrde, vor allem auch in Verbindung mit breiteren Randstreifen, der \u00f6kologische Wert bedeutend erh\u00f6ht.     Gem\u00e4\u00df Festsetzung Ziff. I.2.1 sind Betriebsgeb\u00e4ude sowie bauliche Anlagen zur Unterbringung zu lagernder Stoffe auf den Lagerfl\u00e4chen nicht zul\u00e4ssig. Die Festsetzungen sind ausreichend klar. Ein erg\u00e4nzender Hinweis wurde in die Begr\u00fcndung aufgenommen.     Aus der Landschaftsplanung liegen keine besonderen Erkenntnisse zur Tierwelt vor. Auf weitere Erhebungen wird daher verzichtet.  Der Bebauungsplan enth\u00e4lt keine entsprechenden Festsetzungen. Die Begr\u00fcndung wurde in diesem Punkt \u00fcberarbeitet.    Dies ist nicht Gegenstand der Bauleitplanung. 1.5 Regierungspr\u00e4sidium Darmstadt, Dez. III 31.2, Wilhelminenstra\u00dfe 1-3, 64283 Darmstadt (Schreiben vom 17.11.2005): Das Plangebiet liege im Einflussbereich des Grundwasserbewirtschaftungsplanes Hessisches Ried. Es k\u00f6nnten gro\u00dffl\u00e4chige Grundwasseraufspiegelung auftreten, die bei einer k\u00fcnftigen Bebauung zu ber\u00fccksichtigen seien. Im Einzelnen seien die Vorgaben des Grundwasserbewirtschaftungsplanes Hessisches Ried mit Datum vom 09.04.1999 gem\u00e4\u00df \u00a7\u00a7 118 und 119 HWG festgestellt und ver\u00f6ffentlicht im Staatsanzeiger f\u00fcr das Land Hessen 21/1999 S. 1659 , zu beachten. F\u00fcr den Planungsbereich seien Bemessungsgrundwasserst\u00e4nde ermittelt worden, die in die Planung einflie\u00dfen sollten, um Vern\u00e4ssungssch\u00e4den zu vermeiden. Die Abwasserbeseitigung m\u00fcsse zum jetzigen Zeitpunkt als nicht gesichert angesehen werden. In der Begr\u00fcndung seien keinerlei Aussagen \u00fcber die Entsorgung und den Verbleib der anfallenden Abw\u00e4sser gemacht worden.      Hinsichtlich der Abflussregelung und des Hochwasserschutzes wird festgestellt, dass sich im Geltungsbereich mehrere Flurgr\u00e4ben befinden. Da es sich bei dem Bebauungsplan um ein Gebiet au\u00dferhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile handele, w\u00fcrden hier die Verbote des \u00a7 14 HWG greifen. Auf \u00a7 12 HWG wird ebenfalls hingewiesen.          Als Nebenbestimmungen seien in die Begr\u00fcndung zum Bebauungsplan aufzunehmen: - Bei allen Ma\u00dfnahmen, die einen Eingriff in den Boden erfordern, ist auf sensorische Auff\u00e4lligkeiten zu achten. Werden solche Auff\u00e4lligkeiten des Untergrundes festgestellt, die auf das Vorhandensein von sch\u00e4dlichen Bodenver\u00e4nderungen hinweisen, ist umgehend das Regierungspr\u00e4sidium Darmstadt, Abteilung Umwelt Darmstadt, Dez. IV/Da 41.5, zu informieren. - Eingriffe in den Bereich der Altablagerung Biokompostierungsanlage sind nur in Abstimmung mit dem Regierungspr\u00e4sidium Darmstadt, Abteilung Umwelt Darmstadt, Dezernat IV/Da 41.5, m\u00f6glich. - Bei Baugenehmigungsverfahren, die Altfl\u00e4chen, sch\u00e4dliche Bodenver\u00e4nderungen und/oder Grundwassersch\u00e4den betreffen, ist das Regierungspr\u00e4sidium Darmstadt, Abteilung Umwelt Darmstadt, Dez. IV/Da 41.5 (zust\u00e4ndige Bodenschutzbeh\u00f6rde), zu beteiligen. Im Rahmen der Umweltpr\u00fcfung nach \u00a7 2 Abs. 4 BauGB seien Aussagen zu vorhandenen Altfl\u00e4chen (Altstandorte, Altablagerungen), Altlasten, sch\u00e4dliche Bodenver\u00e4nderungen und/oder Grundwassersch\u00e4den im Plangeltungsbereich aufzunehmen. Folgende Punkte seien darzustellen: - Bewertung des Gef\u00e4hrdungspotenzials f\u00fcr die vorgesehene bauliche Nutzung bei Altfl\u00e4chen, - erforderliche Untersuchungen vor der Bebauung der Grundst\u00fccke aufgrund der vorstehenden Bewertung, - Auswirkungen auf die vorgesehene bauliche Nutzung bei bereits festgestellten sch\u00e4dlichen Bodenver\u00e4nderungen und/oder Grundwasserverunreinigungen, - Auswirkungen der geplanten baulichen Nutzung auf Sanierungsma\u00dfnahmen der festgestellten Bodenver\u00e4nderungen und/oder Grundwasserverunreinigungen.    Ein Hinweis auf die Beachtung der Vorgabe des Grundwasserbewirtschaftungsplanes Hessisches Ried ist bereits im Bebauungsplan enthalten.      Ausf\u00fchrungen zu den Grundwasserst\u00e4nden enth\u00e4lt die Begr\u00fcndung. Im \u00fcbrigen ist dies Gegenstand der konkreten Planung einzelner Vorhaben. Die entw\u00e4sserungstechnische Erschlie\u00dfung ist gesichert. Grunds\u00e4tzlich gilt hier eine vollst\u00e4ndige R\u00fcckhaltung/ Nutzung / Versickerung des Niederschlagswassers vor Ort bzw. Ableitung \u00fcber das vorhandene Grabensystem mit Vorflut in den Ruthsenbach. Das Abwasser (h\u00e4usliches Schmutzwasser) der bestehenden Kompostierungsanlage, der vorhandenen Wohnbebauung und des Tierfriedhofs kann \u00fcber den vorhandenen Schmutzwasserkanal in der Eckhardwiesenstra\u00dfe entsorgt werden. Eine weitergehende Bebauung der Fl\u00e4che ist nicht vorgesehen. Es k\u00f6nnte das Verbot zum Anlegen von Baum- und Strauchpflanzungen gem\u00e4\u00df \u00a7 14 HWG Abs.2 Satz 1 Ziff.4 betroffen sein, da auf der S\u00fcdseite der festgesetzten Lagerfl\u00e4chen ein 10 bis 20 m breiter Geh\u00f6lzstreifen festgesetzt ist, der unmittelbar an eine Grabenparzelle grenzt. Wir gehen davon aus dass auch im Aussenbereich von dem Verbot f\u00fcr die festgesetzte Anpflanzung gem\u00e4\u00df \u00a7 15 HWG befreit werden m\u00fcsste, da die Vorrausetzungen gem\u00e4\u00df \u00a7 15 (1) 1 vorliegen. Es besteht ein \u00fcberwiegendes \u00f6ffentliches Interesse an der Anpflanzung des festgesetzten Geh\u00f6lzstreifens um eine landschaftsvertr\u00e4gliche Eingr\u00fcnung der geplanten Lagerfl\u00e4chen sicherzustellen. Von daher kann das Verbot des \u00a7 14 HWG nicht die Unzul\u00e4ssigkeit einer Bauleitplanung begr\u00fcnden. Ersatzweise wird die Befreiung gem\u00e4\u00df \u00a7 15 HWG beantragt. Im \u00dcbrigen wird die Auffassung vertreten, dass Be- und Entw\u00e4sserungsgr\u00e4ben gem\u00e4\u00df \u00a7 2 (2) 2 HWG von den Bestimmungen ausgenommen sind. Entsprechende Hinweise wurden in den Bebauungsplan aufgenommen.              Altlastenverdachtsfl\u00e4chen existieren nach den uns mit dem vorliegenden Schreiben \u00fcbermittelten Unterlagen lediglich im Bereich der Biokompostierungsanlage. F\u00fcr diese Fl\u00e4che trifft der Bebauungsplan keine Festsetzungen, da die dort m\u00f6glichen Nutzungen aufgrund eines Planfeststellungsbeschlusses geregelt sind. Die Fl\u00e4che ist daher lediglich als nachrichtliche \u00dcbernahme anderer gesetzlicher Vorschriften im Bebauungsplan festgesetzt. 1.6 HSE Technik GmbH & Co. KG, Dornheimer Weg 24, 64293 Darmstadt (Schreiben vom 18.11.2005): Bei Anpflanzungsma\u00dfnahmen sei zu den Versorgungsleitungen ein Mindestabstand von 2,5 m einzuhalten. Werde dieser unterschritten, seien die Kabel gegen Wurzeleinwirkung zu sichern oder die Standorte der B\u00e4ume dementsprechend zu verschieben. Es wird beantragt, Leitungs- bzw. Baumschutzma\u00dfnahmen in den planungsrechtlichen Festsetzungen aufzunehmen. Sparte Strom: Bei einer Entwidmung der Wegeparzellen seien die Betriebsmittel der HEAG im Grundbuch dinglich zu sichern.   Dies ist nicht Gegenstand der Bauleitplanung sondern ist im Rahmen ggf. erforderlicher Ausbauplanungen zu regeln. Zu 2.: Der Bebauungsplan K 12 ist nach \u00a7 10 BauGB als Satzung zu beschlie\u00dfen; er wird danach dem Regierungspr\u00e4sidium zur Genehmigung vorgelegt. Der Dezernent VI:  Dipl.-Ing. Dieter Wenzel Stadtrat Anlage: Begr\u00fcndung zum Bebauungsplan K 12 Zu den Sitzungen werden ausgelegt bzw. aufgeh\u00e4ngt: 1. Bebauungsplan K 12 2. Akten (z. Hd. des Berichterstatters) 3. 10 Exemplare des Bebauungsplans K 12 f\u00fcr die Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung Darmstadt, den 12.12.2005 VI/61.4 zim     Nst. 2603 [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2005-Mag-0%7C22312100008%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2005-Mag-0%7C22312100008%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2005-Mag-0%7C22312100009%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2005-Mag-0","number":"10","name":"Bebauungsplan W 33  - Hundezuchtanlagen am Alten Griesheimer Weg -  (Satzungsbeschluss)","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/8","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2005-Mag-0%7C22312100009%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 10","fileName":"be_22312100009_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":19564,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 23.12.2005 Dezernat VI an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: Stadtplanungsamt    Vorlage-Nr. 2006/0010 Magistratsbeschluss-Nr. 010 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss Gr\u00fcnfl\u00e4chen- und Umweltamt Dezernat III  OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: VI             61 Stvv Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Bebauungsplan W 33 - Hundezuchtanlagen am Alten Griesheimer Weg - (Satzungsbeschluss) Vorlage vom: 16.12.2005 Beschlussvorschlag[MdSD2]: 1. Die zum offengelegten Entwurf des Bebauungsplans W 33 vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen der/des 1.1. Regierungspr\u00e4sidium Darmstadt, Dez. VIII 31.2, Wilhelminenstr. 1-3, 64283 Darmstadt vom 04.02.1999, 1.2. Hess. Forstamt Darmstadt, Ohlystra\u00dfe 75, 64285 Darmstadt vom 30.10.1998, werden im Sinne der jeweiligen Stellungnahme ber\u00fccksichtigt bzw. nicht ber\u00fccksichtigt. 2. Der Bebauungsplan W 33 - Hundezuchtanlagen am Alten Griesheimer Weg - mit integriertem Landschaftsplan wird zur Satzung beschlossen. Die Begr\u00fcndung vom 18.08.1998, redaktionell \u00fcberarbeitet am 16.12.2005, bleibt bestehen.  Anlagen:[MdSD3] Begr\u00fcndung zum Bebauungsplan W 33 Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]11.01.2006 Der Vorlage wird zugestimmt.   Begr\u00fcndungsseite zur Magistratsvorlage VI vom 16.12.2005: Die Stadtverordnetenversammlung hat in Ihrer Sitzung am 18.12.1992 beschlossen, f\u00fcr das Gebiet von drei Kleintierzuchtvereinen \u00f6stlich der Siedlung Tann einen Bebauungsplan i. S. des \u00a7 30 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen. Das Gebiet wird wie folgt im Bebauungsplan exakter abgegrenzt: Bebauungsplan W 33 - Hundezuchtanlagen am Alten Griesheimer Weg - f\u00fcr das Gebiet zwischen dem Zubringer zu den Bundesautobahnen A 5 und A 67, der Stra\u00dfenbahnlinie Darmstadt - Griesheim, dem Noetherweg und der Nordostgrenze des Stadtwaldes Abteilung 324 A  Der Beschluss wurde zugleich f\u00fcr mehrere andere Gebiete gefasst, um entsprechend den Regelungen des Hess. Naturschutzgesetzes in diesen Gebieten bestimmte Vorhaben wie G\u00e4rten, H\u00fctten und Einfriedungen im Au\u00dfenbereich planungsrechtlich abzusichern und damit entsprechenden Nutzungsuntersagungen (vor allem Abriss von Gartenh\u00e4usern) zuvorzukommen. Die fr\u00fchzeitige Beteiligung der \u00d6ffentlichkeit gem\u00e4\u00df \u00a7 3 (1) BauGB wurde nach Bekanntmachung im Darmst\u00e4dter Echo am 24.03.1997 in der Zeit vom 24.03.1997 bis einschl. 24.04.1997 durchgef\u00fchrt. Die Beh\u00f6rden und sonstigen Tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher Belange wurden am 17.06.1997 gem\u00e4\u00df \u00a7 4 BauGB bei der Aufstellung des Bebauungsplans beteiligt. Am 29.09.1998 hat die Stadtverordnetenversammlung die Offenlage des Entwurfs zum Bebauungsplan und der dazugeh\u00f6rigen Begr\u00fcndung beschlossen. Die Offenlage erfolgte nach \u00f6ffentlicher Bekanntmachung im Darmst\u00e4dter Echo am 19.10.1998 in der Zeit vom 27.10.1998 bis 27.11.1998. Die Beh\u00f6rden und sonstigen Tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher Belange wurden am 03.12.1998 gem\u00e4\u00df \u00a7 3 (2) BauGB \u00fcber die Offenlage informiert und um Stellungnahme gebeten.  Zu 1.: Im Rahmen der Offenlage und der Beteiligung der Beh\u00f6rden und sonstigen Tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher Belange wurden folgende Anregungen und Stellungnahmen vorgebracht:  Anregungen und Stellungnahmen:  Abw\u00e4gung: 1.1 Regierungspr\u00e4sidium Darmstadt, Dez, VIII 31.2 (jetzt II 31.2), Wilhelminenstr. 1-3, 64283 Darmstadt (Schreiben vom 04.02.1999): in der Begr\u00fcndung sollte unter Ziffer 4.2, 2. Spiegelstrich darauf hingewiesen werden, dass die Sicherung des Baumbestandes nur in dem Umfang m\u00f6glich ist, dass f\u00fcr Geb\u00e4ude die dem Aufenthalt von Menschen dienen, auf Dauer keine Gef\u00e4hrdung durch Baumfall besteht. Nicht gel\u00f6st sei zudem die Waldabstandsproblematik in Bezug auf das Geb\u00e4ude unmittelbar s\u00fcd\u00f6stlich des Kreuzungsbereichs von Noetherweg / Alter Griesheimer Weg. Den Festsetzungen zur Legalisierung dieses Geb\u00e4udes k\u00f6nne nur zugestimmt werden, wenn vom Forstamt Darmstadt best\u00e4tigt werde, dass eine Gefahrensituation aus der N\u00e4he zur Waldabteilung 324 A dauerhaft auszuschlie\u00dfen sei.    Die Begr\u00fcndung wurde entsprechend ge\u00e4ndert.    Die Abstandsregelung zwischen baulichen Anlagen und Wald ist in der zurzeit rechtskr\u00e4ftigen Hessischen Bauordnung nicht mehr enthalten. Das Forstamt weist nur noch darauf hin, dass im Schadensfall keine Haftung \u00fcbernommen wird. 1.2 Hessisches Forstamt Darmstadt, Ohlystra\u00dfe 75, 64285 Darmstadt (Schreiben vom 30.10.1998): Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass f\u00fcr die beantragte Waldumwandlung vom Regierungspr\u00e4sidium noch keine Entscheidung gefallen sei. Demzufolge k\u00f6nne der Bebauungsplan W 33 so keine Rechtskraft erlangen, da die Fl\u00e4chen dort als private Gr\u00fcnfl\u00e4chen ausgewiesen seien.    F\u00fcr die am 04.05.1998 beantragte Waldumwandlung hat das Regierungspr\u00e4sidium am 27.07.1999 einen Genehmigungsbescheid erteilt (Az. VI 54-F-11-Darmstadt)  Zu 2.: Der Bebauungsplan W 33 ist nach \u00a7 10 BauGB als Satzung zu beschlie\u00dfen; er wird danach dem Regierungspr\u00e4sidium zur Genehmigung vorgelegt.  Der Dezernent VI: Der Dezernent III:   Dipl.-Ing. Dieter Wenzel Klaus Feuchtinger Stadtrat Stadtrat  Anlage: Begr\u00fcndung zum Bebauungsplan W 33  Zu den Sitzungen werden ausgelegt bzw. aufgeh\u00e4ngt: 1. Bebauungsplan W 33 2. Akten (z. Hd. des Berichterstatters) 3. 10 Exemplare des Bebauungsplans W 33 f\u00fcr die Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung  Darmstadt, den 16.12.2005 VI/61.4 zim     Nst. 2603 [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. 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Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: VI            61 Stvv Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Bebauungsplan W 31 - Am Waldfriedhof - (Satzungsbeschluss) Vorlage vom: 20.12.2005 Beschlussvorschlag[MdSD2]: 1. Die zum offengelegten Entwurf des Bebauungsplans W 31 vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen der/des 1.1. Regierungspr\u00e4sidium Darmstadt, Dez. VIII 31.2, Wilhelminenstr. 1-3, 64283 Darmstadt vom 17.11.2005, 1.2. Hessen- Forst, Forstamt Darmstadt, Ohlystra\u00dfe 75, 64285 Darmstadt vom 01.11.2005, 1.3. HSE Technik GmbH & Co. KG, Dornheimer Weg 24, 64293 Darmstadt vom 18.11.2005 werden im Sinne der jeweiligen Stellungnahme ber\u00fccksichtigt bzw. nicht ber\u00fccksichtigt. 2. Der Bebauungsplan W 31 - Am Waldfriedhof - mit Satzung \u00fcber die Gestaltung baulicher Anlagen und Satzung zur Schaffung von Anlagen zum Sammeln oder Verwenden von Niederschlagswasser wird zur Satzung beschlossen. Die Begr\u00fcndung vom 02.09.2005 bleibt bestehen.  Anlagen:[MdSD3] Begr\u00fcndung zum Bebauungsplan W 33 Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]11.01.2006 Der Vorlage wird zugestimmt.   Begr\u00fcndungsseite zur Magistratsvorlage VI vom 20.12.2005:  Die Stadtverordnetenversammlung hat am 18.05.1995 beschlossen, f\u00fcr das Gebiet zwischen Eifelring, Rheinstra\u00dfe, Bundesautobahn A 672 und einer ca. 69 m n\u00f6rdlich der Stra\u00dfe Am Waldfriedhof parallel zu dieser verlaufenden Linie einen Bebauungsplan i.S. des \u00a7 30 BauGB aufzustellen (V-Nr. 250/95). Sie hat gleichzeitig dem Entwurf zum Bebauungsplan zugestimmt und deren \u00f6ffentliche Auslegung gem. \u00a7 3 (2) BauGB beschlossen. Die Offenlegung fand nach Bekanntmachung im Darmst\u00e4dter Echo am 19.06.1995 in der Zeit vom 27.06.1995 bis einschlie\u00dflich 27.07.1995 im Technischen Rathaus, Bessunger Stra\u00dfe 125, Block D, statt. Die Tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher Belange wurden am 28.07.1995 gem. \u00a7 4 BauGB bei der Aufstellung des Bebauungsplans beteiligt und gem. \u00a7 3 (2) \u00fcber dessen \u00f6ffentliche Auslegung benachrichtigt. Auf Betreiben des Forstes wurde die im offengelegten Entwurf geplante Verkehrsf\u00fchrung ge\u00e4ndert. Die Erschlie\u00dfung des neu anzulegenden Parkplatzes wurde in dem ge\u00e4nderten Entwurf \u00fcber eine diagonal von Nord-Ost nach S\u00fcd-West verlaufende Schneise geplant, die die Stra\u00dfe Am Waldfriedhof und den Alten Griesheimer Weg miteinander verbindet. Die am 19.06.2001 daraufhin beschlossene erneute Offenlage fand nach Bekanntmachung im Darmst\u00e4dter Echo am 09.07.2001 in der Zeit vom 17.07.2001 bis einschlie\u00dflich 17.08.2001 im Technischen Rathaus, Bessunger Stra\u00dfe 125, Block D, statt. Die Tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher Belange wurden am 18.07.2001 gem. \u00a7 4 BauGB bei der Aufstellung des Bebauungsplans beteiligt und gem. \u00a7 3 (2) \u00fcber dessen \u00f6ffentliche Auslegung benachrichtigt. Bei der Ausarbeitung des offengelegten zweiten Entwurfs ist durch einen zeichnerischen \u00dcbertragungsfehler ungewollt eine gegen\u00fcber dem ersten Entwurf vergr\u00f6\u00dferte Fl\u00e4che F - Friedhofsbedarfseinrichtungen - festgesetzt worden. In der jetzt vorliegenden Bebauungsplanfassung ist die Fl\u00e4che auf ihre urspr\u00fcngliche Gr\u00f6\u00dfe reduziert. Gem\u00e4\u00df \u00a7 3 (3) BauGB alter Fassung, nach welchem der Bebauungsplan zu Ende gef\u00fchrt werden soll, (jetzt \u00a7 4a (3) BauGB i.d.F. vom 23.09.2004) ist ein Bebauungsplanentwurf, der nach der Auslegung ge\u00e4ndert wurde, erneut \u00f6ffentlich auszulegen. Die alternative M\u00f6glichkeit, nur den von den \u00c4nderungen Betroffenen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, konnte in diesem Fall nicht genutzt werden, da sich der Kreis der m\u00f6glicherweise Betroffenen nicht eindeutig bestimmen l\u00e4sst. Daher fand eine 3. Offenlage statt, die am 06.10.2005 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen wurde und nach Bekanntmachung im Darmst\u00e4dter Echo am 08.10.2005 in der Zeit vom 17.10.2005 bis einschlie\u00dflich 17.11.2005 durchgef\u00fchrt wurde. Die Tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher Belange wurden am 18.10.2005 gem. \u00a7 4 BauGB erneut bei der Aufstellung des Bebauungsplans beteiligt und gem. \u00a7 3 (2) \u00fcber dessen \u00f6ffentliche Auslegung benachrichtigt.  Zu 1.: Im Rahmen der 3. Offenlage und der Beteiligung der Beh\u00f6rden und sonstigen Tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher Belange wurden folgende Anregungen und Stellungnahmen vorgebracht:  Anregungen und Stellungnahmen:  Abw\u00e4gung: 1.1 Regierungspr\u00e4sidium Darmstadt, Dez. VIII 31.2, Wilhelminenstr. 1-3, 64283 Darmstadt (Schreiben vom 17.11.2005): Der nachfolgende Hinweis sei zu beachten: Im Planbereich sei folgende Messstelle des Landesgrundwassermessdienstes vorhanden: Grundwassermessstelle Darmstadt, Nr. 527 213 (Rechts: 34 72 52 - Hoch: 55 56 07). Die Messstelle sei zu erhalten und m\u00fcsse jederzeit zug\u00e4nglich sein. In die Begr\u00fcndung zum Bebauungsplan sei folgender Hinweis aufzunehmen: Bei allen Ma\u00dfnahmen, die einen Eingriff in den Boden erfordern, ist auf sensorische Auff\u00e4lligkeiten zu achten. Werden solche Auff\u00e4lligkeiten des Untergrundes festgestellt, die auf das Vorhandensein von sch\u00e4dlichen Bodenver\u00e4nderungen hinweisen, ist umgehend das Regierungspr\u00e4sidium Darmstadt, Abteilung Umwelt Darmstadt, Dez. IV/Da 41.5 zu informieren.  Im Rahmen der Umweltpr\u00fcfung nach \u00a7 2 Abs. 4 BauGB seien Aussagen zu vorhandenen Altfl\u00e4chen (Altstandorte, Altablagerungen), Altlasten, sch\u00e4dliche Bodenver\u00e4nderungen und / oder Grundwassersch\u00e4den im Planungsbereich (auch Ausgleichsfl\u00e4chen) aufzunehmen. Auch wenn keine Informationen vorliegen, sei eine entsprechende Aussage in die Begr\u00fcndung aufzunehmen.     Die Anregung wird ber\u00fccksichtigt, ein entsprechender Hinweis wird unter Punkt V.2.2 der Festsetzungen aufgenommen.   Die Anregung wird ber\u00fccksichtigt, ein entsprechender Hinweis wird unter Punkt V.3.1 der Festsetzungen aufgenommen.      Die Aufstellung des Bebauungsplanes wurde am 18.05.1995 beschlossen. Das Verfahren wird nach altem Baugesetzbuch zu Ende gef\u00fchrt. Daher ist eine Umweltpr\u00fcfung nach \u00a7 2 Abs. 4 Bau GB entbehrlich. 1.2 Hessen- Forst, Forstamt Darmstadt, Ohlystra\u00dfe 75, 64285 Darmstadt (Schreiben vom 01.11.2005): Der nachfolgende Hinweis sei zu beachten: Es best\u00fcnde seitens der Stadt Darmstadt - Gr\u00fcnfl\u00e4chen- und Umweltamt - die Absicht, den Waldg\u00fcrtel westlich von Darmstadt als Bannwald ausweisen zu lassen. Es wird empfohlen, die entsprechenden Fl\u00e4chen, z.B. die Parkplatzfl\u00e4che Flur 45 Nr. 1/7 sowie die privaten Fl\u00e4chen der G\u00e4rtnereien aus der Ausweisung als Bannwald herauszunehmen.    Die Anregung wird ber\u00fccksichtigt, das Schreiben des Forstamtes Darmstadt wurde an das Gr\u00fcnfl\u00e4chen- und Umweltamt weitergeleitet mit der Bitte um Beachtung. 1.3 HSE Technik GmbH & Co. KG, Dornheimer Weg 24, 64293 Darmstadt (Schreiben vom 18.11.2005): Bei Anpflanzungsma\u00dfnahmen sei zu den Versorgungsleitungen ein Mindestabstand von 2,5 m einzuhalten. Werde dieser unterschritten, seien die Kabel gegen Wurzeleinwirkung zu sichern oder die Standorte der B\u00e4ume dementsprechend zu verschieben. Leitungs- bzw. Baumschutzma\u00dfnahmen seien in den planungsrechtlichen Festsetzungen aufzunehmen.    Die Sicherung der Versorgungsleitungen wird im Rahmen der Ausbauplanung ber\u00fccksichtigt.  Zu 2.: Der Bebauungsplan W 31 ist nach \u00a7 10 BauGB als Satzung zu beschlie\u00dfen; er wird danach dem Regierungspr\u00e4sidium zur Genehmigung vorgelegt.  Der Dezernent VI:   Dipl.-Ing. Dieter Wenzel Stadtrat  Anlage: Begr\u00fcndung zum Bebauungsplan W 31  Zu den Sitzungen werden ausgelegt bzw. aufgeh\u00e4ngt: 1. Bebauungsplan W 31 2. Akten (z. Hd. des Berichterstatters) 3. 10 Exemplare des Bebauungsplans W 31 f\u00fcr die Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung  Darmstadt, den 20.12.2005 VI/61.4 zim     Nst. 2603 [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2005-Mag-0%7C22312100010%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2005-Mag-0%7C22312100010%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2005-Mag-0%7C22312100011%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2005-Mag-0","number":"12","name":"Bebauungsplan W 43  - Birkenweg -  (Satzungsbeschluss)","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/7","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2005-Mag-0%7C22312100011%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 12","fileName":"be_22312100011_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":18202,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 23.12.2005 Dezernat VI an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: Stadtplanungsamt    Vorlage-Nr. 2006/0012 Magistratsbeschluss-Nr. 012 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss   OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: VI            61 Stvv Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Bebauungsplan W 43 - Birkenweg - (Satzungsbeschluss) Vorlage vom: 19.12.2005 Beschlussvorschlag[MdSD2]: 1. Die zum offengelegten Entwurf des Bebauungsplans W 43 vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen der/des 1.1. Regierungspr\u00e4sidium Darmstadt, Dez. VIII 31.2, Wilhelminenstr. 1-3, 64283 Darmstadt vom 17.11.2005, werden im Sinne der jeweiligen Stellungnahme ber\u00fccksichtigt bzw. nicht ber\u00fccksichtigt. 2. Der Bebauungsplan W 43 - Birkenweg - mit Satzung \u00fcber die Gestaltung baulicher Anlagen und Satzung zur Schaffung von Anlagen zum Sammeln oder Verwenden von Niederschlagswasser wird zur Satzung beschlossen. Die Begr\u00fcndung vom 25.08.2005, redaktionell erg\u00e4nzt am 19.12.2005, bleibt bestehen.  Anlagen:[MdSD3] Begr\u00fcndung zum Bebauungsplan W 43 Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]11.01.2006 Der Vorlage wird zugestimmt.  Begr\u00fcndungsseite zur Magistratsvorlage VI vom 19.12.2005: Die Stadtverordnetenversammlung hat in Ihrer Sitzung am 17.12.2002 beschlossen, f\u00fcr den vorliegenden Bereich einen Bebauungsplan im Sinne des \u00a7 30 BauGB aufzustellen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 10.01.2003 bzw. 16.01.2003 im Darmst\u00e4dter Echo und in der S\u00fcdhessen-Woche bekannt gemacht. Gleichzeitig wurde eine Ver\u00e4nderungssperre f\u00fcr dieses Gebiet erlassen. Der Magistrat hat am 02.03.2005 dem Vorentwurf zum Bebauungsplan W 43 -- Birkenweg - und der Darlegung der Ziele und Zwecke der Planung zugestimmt. Die fr\u00fchzeitige Beteiligung der \u00d6ffentlichkeit gem\u00e4\u00df \u00a7 3 (1) BauGB wurde nach Bekanntmachung im Darmst\u00e4dter Echo am 07.03.2005 in der Zeit vom 07.03.2005 bis einschl. 07.04.2005 durchgef\u00fchrt. Die Beh\u00f6rden und sonstigen Tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher Belange wurden am 23.03.2005 gem\u00e4\u00df \u00a7 4 BauGB bei der Aufstellung des Bebauungsplans beteiligt. Am 06.10.2005 hat die Stadtverordnetenversammlung die Offenlage des Entwurfs zum Bebauungsplan und der dazugeh\u00f6rigen Begr\u00fcndung beschlossen. Die Offenlage erfolgte nach \u00f6ffentlicher Bekanntmachung im Darmst\u00e4dter Echo am 08.10.2005 in der Zeit vom 17.10.2005 bis 17.11.2005. Die Beh\u00f6rden und sonstigen Tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher Belange wurden am 18.10.2005 gem\u00e4\u00df \u00a7 3 (2) BauGB \u00fcber die Offenlage informiert und um Stellungnahme gebeten.  Zu 1.: Im Rahmen der Offenlage und der Beteiligung der Beh\u00f6rden und sonstigen Tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher Belange wurden folgende Anregungen und Stellungnahmen vorgebracht:  Anregungen und Stellungnahmen:  Abw\u00e4gung: 1.1 Regierungspr\u00e4sidium Darmstadt, Dez. VIII 31.2, Wilhelminenstr. 1-3, 64283 Darmstadt (Schreiben vom 17.11.2005): In die Begr\u00fcndung zum Bebauungsplan seien folgende Hinweise aufzunehmen: 1. Bei allen Ma\u00dfnahmen, die einen Eingriff in den Boden erfordern, ist auf sensorische Auff\u00e4lligkeiten zu achten. Werden solche Auff\u00e4lligkeiten des Untergrundes festgestellt, die auf das Vorhandensein von sch\u00e4dlichen Bodenver\u00e4nderungen hinweisen, ist umgehend das Regierungspr\u00e4sidium Darmstadt, Abteilung Umwelt Darmstadt, Dez. IV/Da 41.5 zu informieren. 2. Bei Baugenehmigungsverfahren, die Altfl\u00e4chen, sch\u00e4dliche Bodenver\u00e4nderungen und / oder Grundwassersch\u00e4den betreffen, ist das Regierungspr\u00e4sidium Darmstadt, Abteilung Umwelt Darmstadt, Dez. IV/Da 41.5 zu beteiligen. Im Rahmen der Umweltpr\u00fcfung nach \u00a7 2 Abs. 4 BauGB seien Aussagen zu vorhandenen Altfl\u00e4chen (Altstandorte, Altablagerungen), Altlasten, sch\u00e4dliche Bodenver\u00e4nderungen und / oder Grundwassersch\u00e4den im Planungsbereich (auch Ausgleichsfl\u00e4chen) aufzunehmen.    Die Anregung wird ber\u00fccksichtigt, die entsprechenden Hinweise werden in die Begr\u00fcndung und unter Punkt IV.3 und 4 der Festsetzungen aufgenommen.          Die Aufstellung des Bebauungsplanes W 43 wurde am 17.12.2002 beschlossen. Das Verfahren wird nach altem Baugesetzbuch zu Ende gef\u00fchrt (\u00dcberleitungsvorschrift \u00a7 244 BauGB Juli 2004). Daher ist eine Umweltpr\u00fcfung nach \u00a7 2 Abs. 4 Bau GB entbehrlich.  Zu 2.: Der Bebauungsplan W 43 ist nach \u00a7 10 BauGB als Satzung zu beschlie\u00dfen; er wird danach dem Regierungspr\u00e4sidium zur Genehmigung vorgelegt.  Der Dezernent VI:   Dipl.-Ing. Dieter Wenzel Stadtrat  Anlage: Begr\u00fcndung zum Bebauungsplan W 43  Zu den Sitzungen werden ausgelegt bzw. aufgeh\u00e4ngt: 1. Bebauungsplan W 43 2. Akten (z. Hd. des Berichterstatters) 3. 10 Exemplare des Bebauungsplans W 43 f\u00fcr die Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung  Darmstadt, den 19.12.2005 VI/61.4 zim     Nst. 2603 [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2005-Mag-0%7C22312100011%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2005-Mag-0%7C22312100011%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2005-Mag-0%7C22312100012%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2005-Mag-0","number":"13","name":"Bebauungsplan O 20  - Dieburger Stra\u00dfe/Mozartweg -  (Satzungsbeschluss)","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/5","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2005-Mag-0%7C22312100012%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 13","fileName":"be_22312100012_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":32265,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 01.01.2006 Dezernat VI an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: Stadtplanungsamt    Vorlage-Nr. 2006/0013 Magistratsbeschluss-Nr. 013 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss   OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: VI            61 Stvv Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Bebauungsplan O 20 - Dieburger Stra\u00dfe/Mozartweg - (Satzungsbeschluss) Vorlage vom: 21.12.2005 Beschlussvorschlag[MdSD2]: 1. Die zum offengelegten Entwurf des Bebauungsplans O 20 vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen der/des 1.1. Handwerkskammer Rhein-Main, Hindenburgstra\u00dfe 1, 64295 Darmstadt vom 20.07.2005, 1.2. Privatperson 1, 1.3. Privatperson 2, 1.4. Privatperson 3 und Privatperson 4 werden im Sinne der jeweiligen Stellungnahme ber\u00fccksichtigt bzw. nicht ber\u00fccksichtigt. 2. Der Bebauungsplan O 20 - Dieburger Stra\u00dfe/Mozartweg - mit Satzung \u00fcber die Gestaltung baulicher Anlagen und Satzung zur Schaffung von Anlagen zum Sammeln oder Verwenden von Niederschlagswasser wird zur Satzung beschlossen. Die Begr\u00fcndung vom 25.04.2005, redaktionell erg\u00e4nzt am 21.12.2005, bleibt bestehen.  Anlagen:[MdSD3] Begr\u00fcndung zum Bebauungsplan O 20 Anlage 1 zur Begr\u00fcndung O 20 Anlage 2 zur Begr\u00fcndung O 20 Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]11.01.2006 Der Vorlage wird zugestimmt.   Begr\u00fcndungsseite zur Magistratsvorlage VI vom 21.12.2005:  Die Stadtverordnetenversammlung hat in Ihrer Sitzung am 27.08.2002 beschlossen, f\u00fcr das Gebiet zwischen der Dieburger Stra\u00dfe, der Flotowstra\u00dfe, dem Mozartweg und der Stra\u00dfe An der Fasaneriemauer einen Bebauungsplan i. S. des \u00a7 30 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen. Der Magistrat hat am 21.04.2004 dem Vorentwurf und der Darlegung der Ziele und Zwecke zugestimmt und beschlossen die Planungsunterlagen zur allgemeinen Einsicht auszulegen. Die fr\u00fchzeitige Beteiligung der \u00d6ffentlichkeit gem\u00e4\u00df \u00a7 3 (1) BauGB wurde nach Bekanntmachung im Darmst\u00e4dter Echo und der S\u00fcdhessenwoche am 22.04.2004 in der Zeit vom 22.04.2004 bis einschl. 24.05.2004 durchgef\u00fchrt. Die Beh\u00f6rden und sonstigen Tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher Belange wurden am 07.05.2004 gem\u00e4\u00df \u00a7 4 (1) BauGB bei der Aufstellung des Bebauungsplans beteiligt. Am 31.05.2005 hat die Stadtverordnetenversammlung die Offenlage des Entwurfs zum Bebauungsplan und der dazugeh\u00f6rigen Begr\u00fcndung beschlossen. Die Offenlage erfolgte nach \u00f6ffentlicher Bekanntmachung im Darmst\u00e4dter Echo am 11.06.2005 in der Zeit vom 20.06.2005 bis 20.07.2005. Die Beh\u00f6rden und sonstigen Tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher Belange wurden am 01.07.2005 gem\u00e4\u00df \u00a7 3 (2) BauGB \u00fcber die Offenlage informiert.  Zu 1.: Im Rahmen der Offenlage und der Beteiligung der Beh\u00f6rden und sonstigen Tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher Belange wurden folgende Anregungen und Stellungnahmen vorgebracht:  Anregungen und Stellungnahmen:  Abw\u00e4gung: 1.1 Handwerkskammer Rhein-Main, Hindenburgstra\u00dfe 1, 64295 Darmstadt (Schreiben vom 20.07.2005): Im betroffenen Stra\u00dfengebiet des Bebauungsplans l\u00e4ge der nicht st\u00f6rende Handwerksbetrieb der Kosmetikfirma Winkels-Herding. Um den Standort zu sichern, m\u00fcsse Bestandsschutz gew\u00e4hrt werden. Auch w\u00e4re zu begr\u00fc\u00dfen, wenn im Rahmen verkehrstechnischer Planungen die Zugangs- und Parkbelange der Firma ber\u00fccksichtigt w\u00fcrden.    Bestandsschutz ist im Rahmen der gesetzlichen Regelungen gegeben.  Verkehrstechnische Planungen sind nicht Gegenstand der vorliegenden Bauleitplanung. 1.2 Privatperson 1 (Schreiben vom 21.07.2005): Der Bebauungsplan s\u00e4he eine Festlegung von Baugrenzen vor, die die im Mangoldweg vorhandene gegenw\u00e4rtige Bebauung exakt festschriebe. Dies stelle einen R\u00fcckschritt gegen\u00fcber dem fr\u00fcheren Bebauungsplan dar, der zwar nicht rechtskr\u00e4ftig war, von der Bauverwaltung jedoch angewandt wurde. Dieser Bebauungsplan sah vor, dass die vorhandenen Baugrenzen in westlicher Richtung um ca. 3 Meter weiter im Westen lagen. Eine solche Erweiterungsm\u00f6glichkeit sei nach wie vor sinnvoll, da die Grundst\u00fccke in diesem Abschnitt des Komponistenviertels noch relativ gro\u00df seien und weitere Bebauungsm\u00f6glichkeiten beinhalteten. Durch den neuen Bebauungsplan w\u00fcrden die Erweiterungsm\u00f6glichkeiten des eigenen Grundst\u00fccks, wie sie seit der Planung des Hauses Mangoldweg 29 vorgesehen waren, abgeschnitten. Nach dem neuen Bebauungsplan w\u00e4re nur ein Glasanbau m\u00f6glich, was jedoch die Nutzungsm\u00f6glichkeiten erheblich einschr\u00e4nke. Das nur jeweils zwei Wohneinheiten in den H\u00e4usern zugelassen w\u00fcrden, erscheine als sehr problematisch. Da es sich teilweise um gr\u00f6\u00dfere H\u00e4user handele, sei besonders in Bezug auf die Altersentwicklung damit zu rechnen, dass die eine oder andere Alters-WG ein solches Haus nutzen w\u00fcrde. Dies sei z.B. hinsichtlich der Planungen f\u00fcr das eigene Haus so vorgesehen, was bedeute, dass m\u00f6glicherweise mehr als zwei abgeschlossene Wohneinheiten vorhanden w\u00e4ren. Im Hinblick auf eine sinnvolle Nutzung der H\u00e4user im Alter w\u00e4re dies in jedem Fall w\u00fcnschenswert. Eine Beschr\u00e4nkung auf zwei Wohneinheiten sei hier eine nicht sinnvolle Einengung. Eine \u00d6ffnung f\u00fcr mehr Wohneinheiten w\u00fcrde unter keinen Umst\u00e4nden bedeuten, dass hier Mehrfamilienh\u00e4user entstehen k\u00f6nnten, da dies in Anbetracht des Gesamtvolumens der jeweiligen H\u00e4user, im Regelfall Einfamilienh\u00e4user mit Einliegerwohnung, nicht zu bef\u00fcrchten sei.    Die westliche Baugrenze wird auf dem Grundst\u00fcck um 3 m nach Westen verschoben. Auch auf dem n\u00f6rdlich angrenzenden Nachbargrundst\u00fcck wird eine \u00fcber das bisherige Ma\u00df hinausgehende Erweiterungsm\u00f6glichkeit nach Westen geschaffen. Beides erscheint hier st\u00e4dtebaulich vertretbar, weil die Grundst\u00fccke deutlich gr\u00f6\u00dfer sind als die weiter n\u00f6rdlich gelegenen Grundst\u00fccke.         An den Festsetzungen zur Zahl der Wohneinheiten wird festgehalten. Es ist gerade Ziel der Planung, die Zahl der Wohneinheiten auf ein st\u00e4dtebaulich vertretbares, das hei\u00dft der Struktur des Gebietes angemessenes Ma\u00df zu begrenzen. Verwiesen sei hier nur auf den problematischen Stellplatznachweis bei einer h\u00f6heren Zahl von Wohneinheiten. 1.3 Privatperson 2 (Schreiben vom 29.07.2005): Es wird gebeten, bei der Verabschiedung des neuen Bebauungsplans zu ber\u00fccksichtigen, dass eine Grenzbebauung f\u00fcr das Anwesen Schumannstr. 13 erlaubt w\u00fcrde, da die Nachbargrundst\u00fccke (Schumannstra\u00dfe 11 und 15) jeweils Grenzbebauung zum Grundst\u00fcck Schumannstra\u00dfe 13 h\u00e4tten.    Die Grundst\u00fccke Schumannstra\u00dfe 15 und 13 sind im Bebauungsplan gleichbehandelt. F\u00fcr beide ist die offene Bauweise festgesetzt, so dass die entsprechenden Grenzabst\u00e4nde einzuhalten sind. Soweit eine Grenzbebauung vorhanden ist, gilt Bestandsschutz. Gleiches gilt f\u00fcr das Grundst\u00fcck Schumannstra\u00dfe 11. Die vorhandene Grenzbebauung genie\u00dft Bestandsschutz. Auch hier gilt die offene Bauweise mit den entsprechenden Grenzabst\u00e4nden. Zudem halten die Baugrenzen zum Grundst\u00fcck Nr. 13 einen Abstand von 3,0 m ein. Eine \u00c4nderung der Festsetzungen kommt nicht in Betracht, da in diesem Bereich st\u00e4dtebaulich das Bild der Einzelhausbebauung gesichert werden soll. 1.4 Privatperson 3 (Schreiben vom 26.07.2005): Das Grundst\u00fcck Schumannstra\u00dfe 32, grenze s\u00fcdlich an die Dieburger Stra\u00dfe 238 und 240 und \u00f6stlich an den Mangoldweg 31. 1974 sei die Baugenehmigung f\u00fcr das freistehende Einfamilienhaus mit Satteldach unter Anlehnung an die umliegende Bebauung erteilt worden. Der Bebauungsplan O 12.2 sah f\u00fcr die Bebauung der Grundst\u00fccke Dieburger Stra\u00dfe 238 und 240 Wohngeb\u00e4ude mit nicht mehr als zwei Wohnungen vor. Trotzdem wurden hier zwei 2-geschossige Wohnblocks mit einer Traufh\u00f6he von 7,5 m plus Satteldach mit Zwerchgiebeln gebaut und das im Abstand von nur 5 m zum eigenen Grundst\u00fcck. Durch die Ausarbeitung des neuen Bebauungsplans O 20 erg\u00e4be sich die Chance, die Bebauung in Anlehnung an den urspr\u00fcnglichen Gebietscharakter festzulegen und keine Blockbebauung mehr zuzulassen. An der Bebauungsgrenze Dieburger Stra\u00dfe 244 und der Fasaneriemauer st\u00fcnden 2-geschossige Einzel- und Doppelh\u00e4user. Hier biete sich an zwischen Nr. 238 und diesen Grundst\u00fccken eine st\u00e4dtebaulich harmonische Verbindung zu planen.  Die jetzige Planung lie\u00dfe an der Dieburger Stra\u00dfe eine 2-geschossige Blockbebauung bis zu 33,0 m L\u00e4nge, eine Traufh\u00f6he von 7,0 m plus Dachaufbau mit Zwerchgiebeln von 5,0 m zu. Hier m\u00fcsste das Gel\u00e4ndegef\u00e4lle von 2 m ber\u00fccksichtigt werden. Die Traufh\u00f6he f\u00fcr Nr. 240 sollte von 7,0 m auf 6,0 m reduziert werden, auch bei der Einzel- und Doppelhausbebauung.  Die Wohnqualit\u00e4t h\u00e4tte sich mit der Blockbebauung Dieburger Stra\u00dfe 238 schon verschlechtert und w\u00fcrde sich durch eine gleiche oder noch h\u00f6here Bebauung in der Dieburger Stra\u00dfe 240 noch weiter verschlechtern. Auch zur planerischen Zielsetzung der Erhaltung der hohen Wohnqualit\u00e4t im Komponistenviertel trage diese Bebauung nicht bei. Die Traufh\u00f6hen auf dem eigenen Grundst\u00fcck solle auf 7,0 m heraufgesetzt werden. Die Traufh\u00f6he auf dem Grundst\u00fcck Dieburger Stra\u00dfe 240 solle wegen topographischer Differenzen auf 6,0 m herabgesetzt werden.    Auf dem Grundst\u00fcck Nr. 240 sollten nur zweigeschossige Einzel- oder Doppelh\u00e4user in offener Bauweise zugelassen werden. Privatperson 4 schlie\u00dft sich diesem Schreiben an und beantragt ebenfalls eine Erh\u00f6hung der Traufh\u00f6he auf 7,0 m auf ihrem Grundst\u00fcck.    Auf den genannten Grundst\u00fccken an der Dieburger Stra\u00dfe ist aus st\u00e4dtebaulicher Sicht eine andere Bauform als im \u00fcbrigen Gebiet vertretbar. Zweigeschossige Geb\u00e4ude mit Satteldach als Mehrfamilienh\u00e4user sind hier auch deshalb zugelassen, weil die verkehrliche Erschlie\u00dfung das eigentliche Wohngebiet nicht belastet.  Der Bebauungsplan schr\u00e4nkt, um st\u00e4dtebauliche Probleme zu vermeiden, durch mehrere Festsetzungen die Bebaubarkeit deutlich ein. So ist im Unterschied zum Bebauungsplan O 12.2 eine Mindestgrundst\u00fccksgr\u00f6\u00dfe festgelegt, die Dachneigung wurde gegen\u00fcber dem Bebauungsplan O 12.2 reduziert, Traufh\u00f6hen waren im Bebauungsplan O 12.2 ebenso wenig festgesetzt wie Firsth\u00f6hen oder Gaubenl\u00e4ngen. \u00dcbrigens lie\u00df der Bebauungsplan O 12.2 im Rahmen der offenen Bauweise (d.h. bis zu 50 m L\u00e4nge) durchaus mehrere Wohngeb\u00e4ude mit je zwei Wohnungen auf einem Grundst\u00fcck zu.          Der planerischen Zielsetzung der Erhaltung der hohen Wohnqualit\u00e4t im Komponistenviertel widersprechen die getroffenen Festsetzungen nicht.    Die Traufh\u00f6he wird an dieser Stelle auf 6,5 m heraufgesetzt.  Eine \u00c4nderung der Festsetzungen zur Traufh\u00f6he auf den Grundst\u00fccken an der Dieburger Stra\u00dfe erscheint nach nochmaliger Pr\u00fcfung der Situation vor Ort nicht angemessen.  Die Abst\u00e4nde zur Nordgrenze des Grundst\u00fccks Haus Nr. 240 wurden geringf\u00fcgig korrigiert. Die Festsetzungen werden aus den o.g. Gr\u00fcnden nicht ge\u00e4ndert.  Auf die Ausf\u00fchrungen zu 1.4 wird verwiesen.   Zu 2.: Der Bebauungsplan O 20 ist nach \u00a7 10 BauGB als Satzung zu beschlie\u00dfen; er wird danach dem Regierungspr\u00e4sidium zur Genehmigung vorgelegt.  Der Dezernent VI:   Dipl.-Ing. Dieter Wenzel Stadtrat  Anlage: Begr\u00fcndung zum Bebauungsplan O 20  Zu den Sitzungen werden ausgelegt bzw. aufgeh\u00e4ngt: 1. Bebauungsplan O 20 2. Akten (z. Hd. des Berichterstatters) 3. 10 Exemplare des Bebauungsplans O 20 f\u00fcr die Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung  Darmstadt, den 21.12.2005 VI/61.4 zim     Nst. 2603 [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2005-Mag-0%7C22312100012%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2005-Mag-0%7C22312100012%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2005-Mag-0%7C22712100014%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2005-Mag-0","number":"15","name":"Entwurf zum Bebauungsplan A 7.3 - Um das Wieschen - (Satzung)","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/12","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2005-Mag-0%7C22712100014%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 15","fileName":"be_22712100014_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":28304,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 30.12.2005 Dezernat VI an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: Stadtplanungsamt    Vorlage-Nr. 2006/0015 Magistratsbeschluss-Nr. 015 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss   OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: VI            61 Stvv           BA Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Entwurf zum Bebauungsplan A 7.3 - Um das Wieschen - (Satzung) Vorlage vom: 27.12.2005 Beschlussvorschlag[MdSD2]: 1. Die bei der zweiten Offenlage zum Entwurf des Bebauungsplans A 7.3 - Um das Wieschen - vorgebrachten Anregungen des/der 1.1 Landesamt f\u00fcr Denkmalpflege, Schloss/Glockenbau, 64283 Darmstadt, vom 21.10.2005, 1.2 Handwerkskammer Rhein-Main, Postfach 10 07 41, 64207 Darmstadt, vom 18.10.2005, 1.3 IHK Darmstadt, Rheinstra\u00dfe 89, 64295 Darmstadt, vom 17.11.2005 1.4 HSE, Postfach 10 01 40, 64201 Darmstadt, vom 18.11.2005 werden im Sinne der jeweiligen Stellungnahme ber\u00fccksichtigt bzw. nicht ber\u00fccksichtigt. 2. Der Bebauungsplan A 7.3 -Um das Wieschen - mit Satzungen \u00fcber die Gestaltung baulicher Anlagen, \u00fcber die Erhaltung baulicher Anlagen sowie zur Schaffung von Anlagen zum Sammeln oder Verwenden von Niederschlagswasser wird zur Satzung beschlossen. Die Begr\u00fcndung vom 27.07.2005 bleibt bestehen.  Anlagen:[MdSD3] Begr\u00fcndung zum Bebauungsplan A 7.3 vom 27.07.2005 Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]11.01.2006 Der Vorlage wird zugestimmt.     Begr\u00fcndungsseite zur Magistratsvorlage VI vom 27.12.2005: Die Stadtverordnetenversammlung hatte am 19.12.1991 beschlossen, f\u00fcr den vorliegenden Bereich einen Bebauungsplan im Sinne des \u00a7 30 BauGB aufzustellen. Zur fr\u00fchzeitigen Beteiligung der B\u00fcrger an der Bauleitplanung gem\u00e4\u00df \u00a7 3 (1) BauGB wurde die \u00f6ffentliche Darlegung der Ziele und Zwecke der Planung gem\u00e4\u00df Magistratsbeschluss vom 23.10.1991 durch einmonatigen Aushang der Planungsunterlagen bei der Stadtbau-verwaltung durchgef\u00fchrt. Der Aushang fand nach Bekanntmachung im Darmst\u00e4dter Echo am 22.11.1991 in der Zeit vom 22.11. bis einschl. 23.12.1991 statt. Die Tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher Belange wurden am 25.11.1991 gem\u00e4\u00df \u00a7 4 (1) BauGB bei der Aufstellung des Bebauungs-plans beteiligt. Die Stadtverordnetenversammlung hat am 27.06.1995 dem Entwurf zum Bebauungsplan A 7.3 mit Landschaftsplan und der Begr\u00fcndung zum Bebauungsplan zugestimmt und deren \u00f6ffentliche Auslegung gem. \u00a7 3 (2) BauGB beschlossen. Die Offenlegung fand nach Bekanntmachung im Darmst\u00e4dter Echo am 21.08.1995 in der Zeit vom 29.08. bis einschl. 29.09.1995 statt. Die Tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher Belange wurden am 16.01.1996 gem. \u00a7 3 (2) BauGB \u00fcber dessen \u00f6ffentliche Auslegung benachrichtigt. Am 06.10.2005 hat die Stadtverordnetenversammlung dem \u00fcberarbeiteten Entwurf zum Bebauungsplan A 7.3 zugestimmt und beschlossen, diesen erneut offenzulegen. Die zweite Offenlegung fand nach Bekanntmachung im Darmst\u00e4dter Echo am 08.10.2005 in der Zeit vom 17.10. bis einschl. 17.11.2005 statt. Die Tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher Belange wurden am 18.10.2005 gem. \u00a7 3 (2) BauGB \u00fcber dessen \u00f6ffentliche Auslegung benachrichtigt.  Zu 1.: Zum erneut offengelegten Entwurf des Bebauungsplans A 7.3 wurden folgende Anregungen vorgebracht:      Anregungen:                         Stellungnahme: ______________________________________________________________________ 1.1 Landesamt f\u00fcr Denkmalpflege, Schloss/Glockenbau, 64283 Darmstadt, (Schreiben vom 21.10.2005): Zur Sicherung von Bodendenkmalen sei ein Hinweis auf \u00a7 20 HDSchG wie folgt aufzunehmen:  Wenn bei Erdarbeiten Bodendenkm\u00e4ler bekannt werden, so ist dies dem Landesamt f\u00fcr Denkmalpflege (Arch\u00e4-ologische Denkmalpflege) oder der Unteren Denkmalschutzbeh\u00f6rde unver-z\u00fcglich anzuzeigen.    Der Hinweis der Anzeigepflicht von Bodendenkm\u00e4lern wird in den Be-bauungsplan \u00fcbernommen. 1.2 Handwerkskammer Rhein-Main, Postfach 10 07 41, 64207 Darmstadt, (Schreiben vom 18.10.2005): Hier solle im Rahmen der Sanierung ein Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen werden. F\u00fcr ans\u00e4ssige und direkt benachbarte Betriebe stelle dies eine enorme Einschr\u00e4nkung ihrer betrieb-lichen Bet\u00e4tigung besonders durch L\u00e4rmemissions- und Immissionswerte dar und fordere so direkt eine Auslagerung der Schreinerei Luther an der Messeler Stra\u00dfe. Die Auffassung, Gewerbebetriebe k\u00f6nnen umgesiedelt werden, k\u00f6nne so nicht akzeptiert werden. Standortverlagerung seien mit hohen Kosten und im weiteren Verlauf zahlreichen nachteilen verbunden, bzw. dem Verlust von Kunden, die teils nicht finanziell ausgeglichen werden k\u00f6nnen. Gespr\u00e4che mit den Handwerksbetrieben h\u00e4tten bereits im Vorfeld der Planung gesucht werden m\u00fcssen. Die Bebauungsplan\u00e4nderungen k\u00f6nnten so nicht akzeptiert werden und auf diese Art unternehmens- und insbesondere mittelstandsfeindliche Pr\u00e4zedenzf\u00e4lle zu schaffen, k\u00f6nne nicht zugelassen wer-den.. Dem vorliegenden Bebauungsplan k\u00f6nne nur unter Vorbehalt einer weiteren Pr\u00fcfung und unter der Vorraussetzung zugestimmt werden, dass im Gespr\u00e4ch mit der Schreinerei Luther nach Alternativen gesucht werden. Grunds\u00e4tzlich m\u00fcsse allen betroffenen Betrieben expliziter Bestandsschutz gew\u00e4hrt werden.    Der Bestandsschutz der Schreinerei Luther wird durch die Festsetzungen des Bebauungsplans nicht in Frage gestellt. Die \u00dcberplanung geht langfristig von einer freiwilligen Auslagerung des Betriebes aus und setzt die k\u00fcnftige \u00dcberbauung mit Wohnh\u00e4usern fest, wie dies der Zielsetzung der Sanierungs-planung mit der Aufwertung des Wohn-ens im Ortskern entspricht. Mit der Firma Luther wurde mehrfach \u00fcber eine Auslagerung verhandelt, ohne dass eine Entscheidung in dieser Richt-ung zum Tragen kam. Solange die Sanierung des Ortskerns Arheilgen andauert, gibt es M\u00f6glichkeiten, mit Sanierungsmitteln die Auslagerung eines Betriebes zu unterst\u00fctzen. Dieser Wunsch muss allerdings vom Unter-nehmen vorgetragen werden.  1.3  IHK Darmstadt, Rheinstra\u00dfe 89, 64295 Darmstadt (Schreiben vom 17.11.2005): Der Geltungsbereich solle als Allgemeines Wohngebiet  festgesetzt werden. Innerhalb der alten Hofreiten h\u00e4tten sich in deren Scheunen und Nebengeb\u00e4uden z.T. gewerbliche Nutzungen etabliert. Hier solle auf deren Bestandsschutz hingewiesen werden. Die \u00c4u\u00dferungen auf Seite 4 der Be-gr\u00fcndung gingen zu weit. Dort hie\u00dfe es, dass es sich bei dem dort ans\u00e4ssigen Unternehmen und der DRK-Sozia-lstation um st\u00f6rende Elemente han-dele, die verlagert werden sollen. Das Gebiet solle als Allgemeines und nicht als Reines Wohngebiet ausgewiesen werden. Nicht st\u00f6rende Handwerks-betriebe seien dort gem\u00e4\u00df \u00a7 4 BauNVO ausdr\u00fccklich zul\u00e4ssig. Da dass be-troffene Unternehmen an diesem Stand-ort bereits seit Jahrzehnten ans\u00e4ssig sei, werde davon ausgegangen, dass es in diese Kategorie passe und deshalb auch Bestandsschutz genie\u00dfen solle. Daher solle dieser Passus in der Be-gr\u00fcndung entsprechend ge\u00e4ndert wer-den.    Der Bestandsschutz der Betriebe und genehmigten Nutzungen wird durch die Festsetzungen des Bebauungsplans nicht in Frage gestellt. Trotzdem begr\u00fcnden das Gef\u00e4hrdungs-potential von Betrieben und die Ret-tungseins\u00e4tze des DRK die Notwendigkeit der Auslagerung aus dem Sanier-ungsgebiet wie dies in den Vorbe-reitenden Untersuchungen zum Ortskern Arheilgen dargestellt wurde, ohne da\u00df dadurch der Bestandsschutz in Frage gestellt wird. Solange die Sanierung des Ortskerns Arheilgen andauert, gibt es M\u00f6glichkeiten, mit Sanierungsmitteln die Auslagerung von Betrieben und des DRK zu unterst\u00fctzen. Dieser Wunsch mu\u00df allerdings vom Betrieb vorgetragen werden. F\u00fcr das DRK steht ein Ersatzstandort bereit. 1.4 HSE, Postfach 10 01 40, 64201 Darmstadt, (Schreiben vom 18.11.2005): Bei Anpflanzungsma\u00dfnahmen sei zu den Versorgungsleitungen ein Mindest-abstand von 2,5 m einzuhalten. Werde dieser unterschritten, seien die Kabel gegen Wurzeleinwirkung zu sichern oder die Standorte der B\u00e4ume dement-sprechend zu verschieben. Leitungs- bzw. Baumschutzma\u00dfnahmen seien in den planungsrechtlichen Fest-setzungen aufzunehmen. Sparte Strom Es sei zu beachten, dass sich innerhalb des Geltungsbereiches Betriebsanlagen der HSE bef\u00e4nden. Bei einer Entwidmung der Wegeparzellen seien die Betriebsmittel im Grundbuch dinglich zu sichern. Notwendige Umlegungen gingen zu Lasten des Veranlassers bzw. w\u00fcrden nach geltenden Vertr\u00e4gen geregelt und seien rechtzeitig mit der HSE abzusprechen. Die Stromversorgung sei durch Erg\u00e4nzung und Erweiterung des Versorgungsnetzes im Zuge der Erschlie\u00dfungsma\u00dfnahmen geplant. Sparten Gas und Wasser Die Gasversorgung sei durch vorhan-dene Gasstra\u00dfenleitungen gesichert. Die Trinkwasserversorgung sei durch die vorhandene Wasserversorgungs-leitung gesichert. Die L\u00f6schwasserversorgung sei ab-h\u00e4ngig von der zuk\u00fcnftigen Nutzung nach den Vorgaben der \u00f6rtlichen Feuerwehr    Die Anregungen sind nicht Gegenstand des Bauleitplanverfahrens werden jedoch bei der Ausbauplanung ber\u00fccksichtigt..     Zu 2.: Der Bebauungsplan A 7.3 ist nach \u00a7 10 BauGB als Satzung zu beschlie\u00dfen; er wird danach dem Regierungspr\u00e4sidium zur Genehmigung vorgelegt. .  Der Dezernent VI:   Dipl.-Ing. Dieter Wenzel Stadtrat   Anlagen: werden zu den Sitzungen ausgelegt bzw. aufgeh\u00e4ngt: * Begr\u00fcndung zum Bebauungsplanentwurf A 7.3 vom 27.07.2005 * Bebauungsplan A 7.3 * Akten ( z.Hd. des Berichterstatters) * 10 Entw\u00fcrfe des Bebauungsplanes A 7.3 f\u00fcr die Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung Darmstadt, den 27.12.2005  61.4 re Nst. 2809 [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2005-Mag-0%7C22712100014%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2005-Mag-0%7C22712100014%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2005-Mag-0%7C22712100016%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2005-Mag-0","number":"16","name":"Entwurf zum Bebauungsplan A 7.2 - Um die kleine Br\u00fcckenstra\u00dfe - mit Satzungen \u00fcber die Gestaltung baulicher Anlagen, \u00fcber die Erhaltung baulicher Anlagen, zur Schaffung von Anlagen zum Sammeln oder Verwenden von Niederschlagswasser sowie \u00fcber die Genehmigungspflicht von Grundst\u00fccksteilungen (Satzung)","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/13","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2005-Mag-0%7C22712100016%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 16","fileName":"be_22712100016_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":23590,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 30.12.2005 Dezernat VI an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: Stadtplanungsamt    Vorlage-Nr. 2006/0017 Magistratsbeschluss-Nr. 016 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss   OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: VI             61 Stvv           BA Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Entwurf zum Bebauungsplan A 7.2 - Um die kleine Br\u00fcckenstra\u00dfe - mit Satzungen \u00fcber die Gestaltung baulicher Anlagen, \u00fcber die Erhaltung baulicher Anlagen, zur Schaffung von Anlagen zum Sammeln oder Verwenden von Niederschlagswasser sowie \u00fcber die Genehmigungspflicht von Grundst\u00fccksteilungen (Satzung) Vorlage vom: 27.12.2005 Beschlussvorschlag[MdSD2]: 1. Die bei der zweiten Offenlage zum Entwurf des Bebauungsplans A 7.2 - Um die kleine Br\u00fcckenstra\u00dfe - vorgebrachten Anregungen des/der 1.1 Regierungspr\u00e4sidium Darmstadt, Dez. III 31.2, Wilhelminenstra\u00dfe 1-3, 64283 Darmstadt,     vom 25.03.2002, 1.2 Umweltamt - Untere Naturschutzbeh\u00f6rde -, vom 28.03.2002 werden im Sinne der jeweiligen Stellungnahme ber\u00fccksichtigt bzw. nicht ber\u00fccksichtigt. 2. Der Bebauungsplan A 7.2 - Um die kleine Br\u00fcckenstra\u00dfe -mit Satzungen \u00fcber die Gestaltung baulicher Anlagen, \u00fcber die Erhaltung baulicher Anlagen sowie zur Schaffung von Anlagen zum Sammeln oder Verwenden von Niederschlagswasser wird zur Satzung beschlossen. Die Begr\u00fcndung vom 26.10.2001 bleibt bestehen.  Anlagen:[MdSD3]  Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]11.01.2006 Der Vorlage wird zugestimmt.    Begr\u00fcndungsseite zur Magistratsvorlage VI vom 27.12.2005: Die Stadtverordnetenversammlung hatte am 19.12.1991 beschlossen, f\u00fcr den vorliegenden Bereich einen Bebauungsplan im Sinne des \u00a7 30 BauGB aufzustellen. Zur fr\u00fchzeitigen Beteiligung der B\u00fcrger an der Bauleitplanung gem\u00e4\u00df \u00a7 3 (1) BauGB wurde die \u00f6ffentliche Darlegung der Ziele und Zwecke der Planung gem\u00e4\u00df Magistratsbeschluss vom 23.10.1991 durch einmonatigen Aushang der Planungsunterlagen bei der Stadtbau-verwaltung durchgef\u00fchrt. Der Aushang fand nach Bekanntmachung im Darmst\u00e4dter Echo am 22.11.1991 in der Zeit vom 22.11. bis einschl. 23.12.1991 statt. Die Tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher Belange wurden am 25.11.1991 gem\u00e4\u00df \u00a7 4 (1) BauGB bei der Aufstellung des Bebauungs-plans beteiligt. Die Stadtverordnetenversammlung hat am 15.12.1994 dem Entwurf zum Bebauungsplan A 7.2 mit Landschaftsplan und der Begr\u00fcndung zum Bebauungsplan zugestimmt und deren \u00f6ffentliche Auslegung gem. \u00a7 3 (2) BauGB beschlossen. Die Offenlegung fand nach Bekanntmachung im Darmst\u00e4dter Echo am 23.01.1995 in der Zeit vom 31.01. bis einschl. 28.02.1995 statt. Die Tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher Belange wurden am 10.02.1995 gem. \u00a7 3 (2) BauGB \u00fcber dessen \u00f6ffentliche Auslegung benachrichtigt. Am 18.12.2001 hat die Stadtverordnetenversammlung dem \u00fcberarbeiteten Entwurf zum Bebauungsplan A 7.2 zugestimmt und beschlossen, diesen erneut offenzulegen. Die zweite Offenlegung fand nach Bekanntmachung im Darmst\u00e4dter Echo am 21.01.2002 in der Zeit vom 28.01. bis einschl. 28.02.2002 statt. Die Tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher Belange wurden am 22.02.2002 gem. \u00a7 3 (2) BauGB \u00fcber dessen \u00f6ffentliche Auslegung benachrichtigt.  Zu 1.: Zum erneut offengelegten Entwurf des Bebauungsplans A 7.2 wurden folgende Anregungen vorgebracht:      Anregungen:                         Stellungnahme: _____________________________________________________________________ 1.1 RP Darmstadt, Dez. III 31.2, Wilhelminenstra\u00dfe 1-3, 64283 Darmstadt (Schreiben vom 25.03.2002): Das Plangebiet liege im Einflussbereich des Grundwasserbewirtschaftungs-planes Hessisches Ried. Es k\u00f6nnten gro\u00dffl\u00e4chige Grundwasseraufspiegelung auftreten, die bei einer k\u00fcnftigen Bebauung zu ber\u00fccksichtigen seien. Im Einzelnen seien die Vorgaben des Grundwasserbewirtschaftungsplanes Hessisches Ried mit Datum vom 09.04.1999 gem\u00e4\u00df \u00a7\u00a7 118 und 119 HWG festgestellt und ver\u00f6ffentlicht im Staatsanzeiger f\u00fcr das Land Hessen 21/1999 S. 1659 , zu beachten. Au\u00dferdem sei eine Grundwasserauf-spiegelung infolge der F\u00f6rder-reduzierung der Firma Merck zu beachten. Im gesamten Planungsgebiet sei mit sehr hohen Grundwasserst\u00e4nden zu rechnen. Auf Grund der Vern\u00e4ss-ungsgefahr in Nassperioden und der Gefahr von Setzrisssch\u00e4den in Trockenperioden wird eine kleinr\u00e4umige detaillierte Untersuchung der gegen-w\u00e4rtigen und der zu erwartenden Grund-wassersituation im geplanten Baugebiet in Form eines hydrogeologischen Gut-achtens f\u00fcr unerl\u00e4sslich gehalten. Im Geltungsbereich liegen folgende Al-tlastenstandorte: Bachstra\u00dfe 4: Holz- und Bauschutz Bachstra\u00dfe 2: G\u00fcternahverkehr Darmst\u00e4dter Stra\u00dfe 4: Holzeinzelhandel Darmst\u00e4dter Stra\u00dfe 14: Vollautom. Chem. Reinigung, Schlosserei Messeler Stra\u00dfe 11: Mineral\u00f6lhandel Messeler Stra\u00dfe 18: Plattenhandel Untere M\u00fchlstra\u00dfe 6: F\u00e4rberei u. Chem. Reinigung Untere M\u00fchlstra\u00dfe 16: D\u00fcngemittel, Handel mit Samen Nach dem Wieschen 14: LKW-Vermietung    Der Hinweis auf die Vern\u00e4ssungsgefahr und die hohen Grundwasserst\u00e4nde wird in die Textfestsetzungen \u00fcbernommen. Da der Geltungsbereich des Bebauungs-plans \u00fcberwiegend Altbaubestand um-fa\u00dft, wird ein gesondertes hydrogeo-logisches Gutachten nicht als erforderlich angesehen.           Die Altlastenstandorte werden als Hinweis in den Bebauungsplan \u00fcbernommen.   1.2 Umweltamt - Untere Naturschutz-beh\u00f6rde - (Schreiben vom 28.03.2002): Es wird gebeten, unter dem Punkt Festsetzungen den Passus zu Flede-rmausschutz u.\u00e4. wie folgt zu \u00fcbe-rnehmen: Gem\u00e4\u00df Bundesnaturschutzgesetz und Hessischem Naturschutzgesetz sind an Bauten mit Schwalben-, Mauersegler- und Fledermausbestand Bauma\u00dfnah-men, die das Brutgesch\u00e4ft st\u00f6ren, nur au\u00dferhalb der Brut- und Setzzeit zul\u00e4ssig. Zur Sicherung des Fledermaus-bestandes im Plangebiet d\u00fcrfen bei Bauma\u00dfnahmen keine sch\u00e4digenden Baumaterialien, wie z.B. Holzschutz-mittel, in den relevanten Geb\u00e4udeteilen verwendet werden. Empfohlen wird u.a. der Einbau von speziellen Dachziegeln f\u00fcr Flederm\u00e4use und Einflug\u00f6ffnungen f\u00fcr Mauersegler unterhalb des Dach\u00fcberstandes. F\u00fcr die Informationen und Beratung des Bauherren vor Beginn der Bauma\u00dfnah-me steht eine Brosch\u00fcre des NABU (erh\u00e4ltlich beim Umweltamt und beim Bauaufsichtsamt) bzw. das Umweltamt zur Verf\u00fcgung  Es sei zu \u00fcberpr\u00fcfen, ob die For-mulierung L\u00e4rmschutz wird empfohlen ausreiche, um den Anforderungen gerecht zu werden. Das Planungsgebiet liege in der Flugl\u00e4rmschutzzone des Frankfurter Flughafens. Zumindest bei Um- und Neubauten so-wie Sanierungen erscheine dem Natur-schutzbeirat die Formulierung zu un-verbindlich.    Der Hinweis zum Fledermausschutz wird in die Text festsetzungen \u00fcbernommen.              Der Hinweis auf den L\u00e4rmschutz ist ausreichend. Zu 2.: Der Bebauungsplan A 7.2 ist nach \u00a7 10 BauGB als Satzung zu beschlie\u00dfen; er wird danach dem Regierungspr\u00e4sidium zur Genehmigung vorgelegt. . Der Dezernent VI:   Dipl.-Ing. Dieter Wenzel Stadtrat  Anlagen: werden zu den Sitzungen ausgelegt bzw. aufgeh\u00e4ngt: * Begr\u00fcndung zum Bebauungsplanentwurf A 7.2 vom 26.10.2001 * Bebauungsplan A 7.2 * Akten ( z.Hd. des Berichterstatters) * 10 Entw\u00fcrfe des Bebauungsplanes A 7.2 f\u00fcr die Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung Darmstadt, 27.12.2005 61.4 re Nst. 2809 [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2005-Mag-0%7C22712100016%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2005-Mag-0%7C22712100016%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2005-Mag-0%7C22712100017%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2005-Mag-0","number":"17","name":"Bebauungsplan O 15.1  - G\u00e4rtnerei am Alten Friedhof - (Offenlage)","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/15","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2005-Mag-0%7C22712100017%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 17","fileName":"be_22712100017_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":34346,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 01.01.2006 Dezernat VI an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: Stadtplanungsamt    Vorlage-Nr. 2006/0018 Magistratsbeschluss-Nr. 017 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss   OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: VI             61 Stvv Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Bebauungsplan O 15.1 - G\u00e4rtnerei am Alten Friedhof - (Offenlage) Vorlage vom: 28.12.2005 Beschlussvorschlag[MdSD2]: 1. Die zur Darlegung der Ziele und Zwecke zum Bebauungsplan O 15.1 - G\u00e4rtnerei am Alten Friedhof -     vorgebrachten Anregungen der/des:  1.1  Privatperson 1,   1.2 Privatperson 2,   1.3 Privatperson 3,   1.4 HEAG S\u00fcdhessische Energie AG, Postfach 10 01 40, 64201 Darmstadt vom 11.04.2005, 1.5  Regierungspr\u00e4sidium Darmstadt, Abteilung Umwelt Darmstadt vom 19.04.2005, 1.6  Industrie- und Handelskammer Darmstadt vom 21.04.2005, 1.7  Landesamt f\u00fcr Denkmalpflege Hessen vom 26.04.2005,       werden im Sinne der jeweiligen Stellungnahme ber\u00fccksichtigt bzw. nicht ber\u00fccksichtigt.  2.  Dem vorliegenden, entsprechend den Ergebnissen der Beteiligung der \u00d6ffentlichkeit     (\u00a7 3 (1) BauGB) und der Tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher Belange (\u00a7 4 (1) BauGB) ausgearbeiteten     Entwurf zum Bebauungsplan O 15.1 und der zugeh\u00f6rigen Begr\u00fcndung sowie der in den      Bebauungsplanentwurf aufgenommenen Satzungen \u00fcber die Gestaltung baulicher     Anlagen und \u00fcber das Sammeln oder Verwenden von Niederschlagswasser wird zugestimmt. 3. Der Entwurf und die Begr\u00fcndung zum Bebauungsplan O 15.1 - G\u00e4rtnerei am Alten Friedhof - f\u00fcr     das Gebiet Diltheyweg, Herdweg, Am Alten Friedhof und den s\u00fcdlichen Grenzen der Grundst\u00fccke     Heinrichstra\u00dfe 139 bis 145 A     sind gem\u00e4\u00df \u00a7 3 (2) BauGB \u00f6ffentlich auszulegen.  Anlagen:[MdSD3] Begr\u00fcndung zum Bebauungsplan O 15.1 Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]11.01.2006 Der Vorlage wird zugestimmt.  Begr\u00fcndungsseite zur Magistratsvorlage VI vom 28.12.2005:  Die Stadtverordnetenversammlung hat am 16.12.2004 einen Aufstellungsbeschluss f\u00fcr den Bebauungsplan O 15.1 - G\u00e4rtnerei Am Alten Friedhof - gefasst. Zielsetzung dieses Bebauungsplans ist die planungsrechtliche Absicherung der geplanten Wohnbebauung in seinem Geltungsbereich. Die Planung sieht vier Baufelder im Blockinnenbereich mit zweigeschossigen Wohngeb\u00e4uden vor, die \u00fcberwiegend als Reihen- und Doppelh\u00e4user gestaltet werden sollen. Die Erschlie\u00dfung der geplanten Bebauung erfolgt \u00fcber die Stra\u00dfe Am Alten Friedhof , \u00fcber den Diltheyweg und \u00fcber den Parkplatz am Herdweg. Der Magistrat hat am 23.02.2005 dem Vorentwurf und der Darlegung der Ziele und Zwecke zugestimmt und beschlossen die Planungsunterlagen zur fr\u00fchzeitigen Unterrichtung der \u00d6ffentlichkeit auszulegen. Die fr\u00fchzeitige Beteiligung der \u00d6ffentlichkeit gem\u00e4\u00df \u00a7 3 (1) BauGB wurde nach Bekanntmachung im Darmst\u00e4dter Echo am 28.02.2005 in der Zeit vom 28.02. bis einschl. 29.03.2005 durchgef\u00fchrt. Die Beh\u00f6rden und sonstigen Tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher Belange wurden am 23.03.2005 gem\u00e4\u00df \u00a7 4 (1) BauGB bei der Aufstellung des Bebauungsplans beteiligt.  Zu 1.: Zur Darlegung der Ziele und Zwecke wurden folgende Anregungen vorgebracht:          Anregungen      Stellungnahme: _____________________________________________________________________ 1.1  Privatperson 1 (Schreiben vom 01.03.2005) Herr Buhrmeseter w\u00fcnscht alle die Plan-ung betreffenden Unterlagen und Doku-mente einzusehen. Er f\u00fchle sich in seiner wirtschaftlichen Existenz bedroht, und m\u00fcsse, auch im Interesse aller betroffenen Mitarbeiter/-innen reagieren.    Der Einwender wurde in pers\u00f6nlichen Gespr\u00e4chen mit dem Stadtplanungsamt \u00fcber die vorgesehene Bauleitplanung unterrichtet. F\u00fcr das Bauleitplanverfahren ma\u00dfgeb-liche Unterlagen werden im weiteren Verfahren gem\u00e4\u00df \u00a7 3 (2) BauGB offen-gelegt. Seitens der Eigent\u00fcmer der angepachteten Fl\u00e4chen auf dem Flurst\u00fcck 20/11 liegt eine schriftliche Best\u00e4tigung zur Erf\u00fcllung des Pachtvertrages (bis 31.12.2008) vor. Dar\u00fcber hinaus sind bei der vorge-sehenen \u00c4nderung der Art der baulichen Nutzung von WB in WA weiterhin G\u00e4rt-nereien und deren Lagerfl\u00e4chen zul\u00e4ssig. 1.2 Privatperson 2 (Schreiben vom 26.03.2005) Nach Einsichtnahme in o. a. Bebauungs-plan-Entwurf lege er hiermit fristgerecht Widerspruch ein. Wegen der dichten Bebauung gem. der beiden Bebauungsvorschl\u00e4ge A + B ist mein Grundst\u00fcck - Am Alten Friedhof 4 - insbesondere wegen des vorh. Fensters/Nordseite sowie der Terrassensituation stark beeintr\u00e4chtigt.     Nach \u00dcberpr\u00fcfung der zul\u00e4ssigen Ab-standsfl\u00e4chen zwischen dargestellter Baugrenze und vorhandener Bebauung ist festzustellen, das die zul\u00e4ssigen Abstandsfl\u00e4chen nicht ausreichend sind. Die Baugrenze wurde in der Planzeichnung im entsprechenden Bereich zur\u00fcckgenommen.  1.3 Privatperson 3 (Schreiben vom 28.03.2005) Nach Einsichtnahme in o. a. Bebau-ungsplan-Entwurf legten sie hiermit frist-gerecht Widerspruch ein. Wegen der dichten Bebauung gem. der beiden Bebauungsvorschl\u00e4ge A + B ist unser Grundst\u00fcck sehr beeintr\u00e4chtigt.   Die Baugrenzen des Bebauungsplanes ber\u00fccksichtigen die einschl\u00e4gigen Rege-lungen bzgl. den einzuhaltenden Ab-standsfl\u00e4chen, so dass sich die vor-gesehene Bebauung innerhalb einer zu vertretenden Gr\u00f6\u00dfenordnung bewegt. 1.4               1.5                                         1.6           1.7 HSE HEAG S\u00fcdhessische Energie AG vom 11.04.2005 Bei einer Entwidmung der Wegeparzellen sind die Betriebsmittel im Grundbuch dinglich zu sichern. Notwendige Kabelumlegungen gehen zu Lasten des Veranlassers bzw. werden nach geltenden Vertr\u00e4gen geregelt und sind rechtzeitig mit uns abzusprechen. Wir beantragen, Leitungs- bzw. Baumschutzma\u00dfnahmen in den plan-ungsrechtlichen Festsetzungen zum Be-bauungsplan aufzunehmen. Neue Versorgungskabel k\u00f6nnen erst dann gelegt werden, wenn die Bauarbeiten f\u00fcr Kanalisation und Wasserversorgung abgeschlossen, die Er-schlie\u00dfungsarbeiten lage- und h\u00f6hen-m\u00e4\u00dfig hergestellt und die Grenzen sichtbar vermarkt sind. Die HSE wird den Planungsbereich mit Erdgas und Trinkwasser versorgen.  Regierungspr\u00e4sidium Darmstadt, Abteilung Umwelt Darmstadt vom 19.04.2005 Grundwasserschutz, Wasserversorgung, Abwasser Gegen das beabsichtigte Vorhaben bestehen aus Sicht des Dezernates 41.1 Grundwasser keine grunds\u00e4tzlichen Bedenken, jedoch sollten zuk\u00fcnftig Aussagen zum Wasserbedarf, zur Versorgungssicherheit, zum Grundwasserschutz und zu Grundwasserflurabst\u00e4nden in den Antragsunterlagen gemacht werden. Bodenschutz Als Nebenbestimmung bitte ich in den Bebauungsplan aufzunehmen: Bei allen Bauma\u00dfnahmen, die einen Eingriff in den Boden erfordern, ist auf organoleptische Auff\u00e4lligkeiten zu achten. Werden diese festgestellt, ist umgehend das Regierungspr\u00e4sidium Darmstadt, Abt. Umwelt Darmstadt (Dezernat IV/Da 41.5), zu informieren .  Immissionsschutz Gegen das o. g. Vorhaben bestehen aus Sicht des Immissionsschutzes derzeit Bedenken. Unter Ziffer 6.1 (Immissionsschutz) der Begr\u00fcndung zum Plan wird erl\u00e4utert, dass im Westen und Norden zwei Stein-metzbetriebe an den Geltungsbereich des B-Planes grenzen. Die immissions-schutzrechtliche Situation zwischen diesen Grundst\u00fccken und der vorgesehenen Art der baulichen Nutzung sei im weiteren Verlauf des Verfahrens zu kl\u00e4ren. Weiter liegt eine schalltechnische Untersuchung des B\u00fcros Dr. Gruschka vom 27.08.2004 vor, die zur Einsch\u00e4tzung des Konfliktpotenzials dient und im Rahmen der bauleitplanerischen Abw\u00e4g-ung Ber\u00fccksichtigung finden wird . Dies dokumentiert, dass es hier offensichtlich einen in der Planung zu l\u00f6senden Konflikt gibt. Diese Untersuchung liegt mir allerdings nicht vor, sodass ich zu diesem Punkt keine Stellung beziehen kann. Ich bitte Sie daher, meinem Dezernat IV/Da 43.1 dieses Gutachten vorzulegen. Umweltpr\u00fcfung F\u00fcr die Umweltpr\u00fcfung nach \u00a7 2 Abs. 4 BauGB ist hinsichtlich des Immissionsschutzes zu beachten, dass Angaben zu machen sind, ob die Planung Auswirkungen auf gewerbliche Anlagen oder entsprechend genutzte bzw. geplante Fl\u00e4chen haben kann oder ob die Planung selbst Auswirkungen von gewerblichen Anlagen oder entsprechend genutzten bzw. geplanten Fl\u00e4chen ausgesetzt sein kann. Weiter sind Angaben zu Lufthygiene (Geruch, Staub), Ersch\u00fctterungen, Licht, Strahlung und Klima (entsprechend den Vorgaben des BauGB-Anhanges) zu machen. Hinsichtlich des Umfangs und Detaillierungsgrads der Umweltpr\u00fcfung gen\u00fcgt eine angemessen allgemeine, zusammenfassende (qualitative) Form (Textform). Weitere Untersuchungen, au\u00dfer dem schalltechnischen Gutachten, sind nicht erforderlich.  IHK Darmstadt vom 21.04.2005 Das Gel\u00e4nde im Geltungsbereich des Bebauungsplanes O 15.1 - G\u00e4rtnerei am alten Friedhof soll als Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen werden. Um m\u00f6gliche Nutzungskonflikte mit den benachbarten Steinmetzbetrieben in der Heinrichstra\u00dfe und der Stra\u00dfe Am Alten Friedhof zu vermeiden, regen wir an, den Geltungsbereich des Bebauungsplanes um die vorhandene G\u00e4rtnerei zu erg\u00e4nzen und insgesamt als Misch-gebiet auszuweisen.    Landesamt f\u00fcr Denkmalpflege Hessen vom 26.04.2005 Zur Sicherung von Bodendenkm\u00e4lern ist ein Hinweis auf \u00a7 20 HDSchG wie folgt aufzunehmen: Wenn bei Erdarbeiten Bodendenkm\u00e4ler bekannt werden, so ist dies dem Landes-amt f\u00fcr Denkmalpflege, Arch\u00e4ologische Denkmalpflege, oder der Unteren Denk-malschutzbeh\u00f6rde unverz\u00fcglich anzu-zeigen .     Die Hinweise wurden zur Kenntnis genommen.    Die Hinweise wurden zur Kenntnis genommen, sind jedoch nicht Gegenstand der Bauleitplanung, sondern des Baugenehmigungsverfahrens. Die Hinweise wurden zur Kenntnis genommen.    Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen.     Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. Die Gr\u00f6\u00dfe des Plangebietes rechtfertigt jedoch nicht den erforderlichen Aufwand diese Aussagen zu erheben, so dass im weiteren Verfahren diesbzgl. keine detaillierten Aussagen entsprechend der Anregung geleistet werden.  Der Anregung wurde gefolgt. Die textlichen Festsetzungen werden unter V. Hinweise um einen Punkt Nr. 3 Bodenschutz gem\u00e4\u00df dem Wortlaut der Anregung erg\u00e4nzt.    Der Anregung wurde gefolgt. Im Rahmen der Offenlage wird die vorliegende Schalltechnische Unter-suchung als Anlage zur Begr\u00fcndung vorgelegt. Dar\u00fcber hinaus liegt ein Schreiben des Steinmetzbetriebes G\u00f6tz vor, indem der Inhaber, Herr Thomas G\u00f6tz, zusichert, die f\u00fcr die ma\u00dfgebliche L\u00e4rmsituation verantwortliche Steinkreiss\u00e4ge nicht weiter an diesem Standort zu betreiben.          Die Hinweise wurden zur Kenntnis genommen.              Der Anregung wurde nicht gefolgt. Aus der Schalltechnischen Untersuch-ung , die im Rahmen der Offenlage als Anlage zur Begr\u00fcndung vorgelegt wird, ist ersichtlich, dass es durch dieses Bauleitplanverfahrens und der beab-sichtigten Art der baulichen Nutzung ( Allgemeines Wohngebiet ) zu keinen erheblichen Nutzungskonflikten kommt.  Dar\u00fcber hinaus liegt ein Schreiben des Steinmetzbetriebes G\u00f6tz vor, indem der Inhaber, Herr Thomas G\u00f6tz, zusichert, die f\u00fcr die ma\u00dfgebliche L\u00e4rmsituation verantwortliche Steinkreiss\u00e4ge nicht weiter an diesem Standort zu betreiben.    Der Hinweis ist schon Gegenstand des Bauleitplans (s. unter V. Hinweise Nr. 1 Nachrichtlicher Hinweis auf Boden-denkm\u00e4ler (\u00a7 20 HDSchG) ).   Zu 2. und 3.: Gem\u00e4\u00df \u00a7 3 (2) BauGB sind nun der Entwurf zum Bebauungsplan und die dazu geh\u00f6rende Begr\u00fcndung erstellt worden. Das weitere Bebauungsplanverfahren richtet sich nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB). Nach \u00a7 3 (1) BauGB schlie\u00dft sich an die fr\u00fchzeitige \u00d6ffentlichkeitsbeteiligung, auch wenn die Anh\u00f6rung zu einer \u00c4nderung der Planung gef\u00fchrt hat, das Verfahren nach Abs. 2 an (\u00f6ffentliche Auslegung des Entwurfs und der zugeh\u00f6rigen Begr\u00fcndung). Dies erfolgt nach vorheriger \u00f6ffentlicher Bekanntmachung.   Der Dezernent VI:   Dipl.- Ing. Dieter Wenzel Stadtrat   Anlage: * Begr\u00fcndung zum Bebauungsplanvorentwurf O 15.1  Zu den Sitzungen werden ausgelegt bzw. aufgeh\u00e4ngt: * Entwurf zum Bebauungsplan O 15.1 * Akten ( z.Hd. des Berichterstatters) * 10 Entw\u00fcrfe des Bebauungsplanes O 15.1 f\u00fcr die Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung Darmstadt,   28.12.2005 61.4 re Nst. 2809 [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. ?? ?? ?? ?? 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2005-Mag-0%7C22712100017%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2005-Mag-0%7C22712100017%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2005-Mag-0%7C22912100023%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2005-Mag-0","number":"18","name":"Bebauungsplan  O 7 -S\u00fcdostteil der Rosenh\u00f6he-  (Satzung)","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/17","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2005-Mag-0%7C22912100023%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 18","fileName":"be_22912100023_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":23760,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 04.01.2006 Dezernat VI an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: Stadtplanungsamt    Vorlage-Nr. 2006/0024 Magistratsbeschluss-Nr. 018 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss   OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: VI           61 Stvv Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Bebauungsplan O 7 -S\u00fcdostteil der Rosenh\u00f6he- (Satzung) Vorlage vom: 29.12.2005 Beschlussvorschlag[MdSD2]: 1. Die bei der Offenlage zum Entwurf des Bebauungsplans O 7 - S\u00fcdostteil der Rosenh\u00f6he -    vorgebrachten Anregungen des: 1.1 Regierungspr\u00e4sidium Darmstadt, 64278 Darmstadt, vom 08.11.2005, 1.2 Gr\u00fcnfl\u00e4chen- und Umweltamt, hier Untere Naturschutzbeh\u00f6rde vom 03.11.2005, werden im Sinne der jeweiligen Stellungnahme ber\u00fccksichtigt bzw. nicht ber\u00fccksichtigt. 2. Der Bebauungsplan O 7 - S\u00fcdostteil der Rosenh\u00f6he - mit Satzung \u00fcber die Gestaltung baulicher Anlagen wird zur Satzung beschlossen. Die Begr\u00fcndung vom 28.07.2005 (erg\u00e4nzt am 29.12.2005) bleibt bestehen.  Anlagen:[MdSD3]  Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]11-01-2006 Der Vorlage wird zugestimmt.      Begr\u00fcndungsseite zur Magistratsvorlage VI vom 29.12.2005: Die Stadtverordnetenversammlung hat in Ihrer Sitzung am 03.04.2003 beschlossen, f\u00fcr das Gebiet R\u00f6mheldweg, Zeyherweg, zwischen Park Rosenh\u00f6he , dem Oberfeld und der s\u00fcdlichen Grundst\u00fccksgrenze der Grundst\u00fccke R\u00f6mheldweg und Erbacher Stra\u00dfe 76 und 76A einen Bebauungsplan i. S. des \u00a7 30 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen, mit der Zielsetzung eine Nachverdichtung zu erm\u00f6glichen, die den Gebietscharakter bewahrt. Gleichzeitig wurde zur Sicherung der Planung eine Ver\u00e4nderungssperre f\u00fcr das o.g. Gebiet erlassen. Diese wurde zwischenzeitlich um ein Jahr verl\u00e4ngert. Die fr\u00fchzeitige Beteiligung der B\u00fcrger gem\u00e4\u00df \u00a7 3 (1) BauGB wurde nach Bekanntmachung im Darmst\u00e4dter Echo und der S\u00fcdhessenwoche am 19.08.2004 in der Zeit vom 19.08.2004 bis einschl. 20.09.2004 durchgef\u00fchrt. Die Tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher Belange wurden am 10.09.2004 gem\u00e4\u00df \u00a7 4 BauGB bei der Aufstellung des Bebauungsplans beteiligt. Die Stadtverordnetenversammlung hat am 06.10.2005 dem Entwurf zum Bebauungsplan O 7 und der Begr\u00fcndung zum Bebauungsplan zugestimmt und deren \u00f6ffentliche Auslegung gem. \u00a7 3 (2) BauGB beschlossen. Die Offenlegung fand nach Bekanntmachung im Darmst\u00e4dter Echo am 08.10.2005 in der Zeit vom 17.10. bis einschl. 17.11.2005 statt. Die Tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher Belange wurden am 18.10.2005 gem. \u00a7 3 (2) BauGB \u00fcber dessen \u00f6ffentliche Auslegung benachrichtigt. Zu 1.: Zum Entwurf des Bebauungsplans O 7 wurden folgende Anregungen vorgebracht:         Anregungen:                              Stellungnahme: _____________________________________________________________________ 1.1 Regierungspr\u00e4sidium Darmstadt, 64278 Darmstadt, (Schreiben vom 08.11.2005): Abteilung Umwelt: Die Wasserversorgung und Abwasser-beseitigung k\u00f6nne durch Anschluss an die vorhandenen \u00f6ffentlichen Ver- und Entsorgungsanlagen sichergestellt wer-den. Der Bebauungsplan tangiere keine Be-lange der Abflussregelung und des Hoch-wasserschutzes. Messstellen des Lan-desgrundwassermessdienstes seien nicht betroffen. Gem\u00e4\u00df der Altfl\u00e4chendatei ALTIS seien folgende Altfl\u00e4chen vom Plangelt-ungsbereich betroffen: Zeyherweg 10 Zeyherweg 6 R\u00f6mheldweg 6  Als Nebenbestimmungen seien folgende Hinweise in die Begr\u00fcndung zum Be-bauungsplan aufzunehmen: - Bei allen Ma\u00dfnahmen, die ein-en Eingriff in den Boden erfor-dern, ist auf sensorische Auf-f\u00e4lligkeiten zu achten. Werden solche Auff\u00e4lligkeiten des Untergrundes festgestellt, die auf das Vorhandensein von sch\u00e4dlichen Bodenver\u00e4nderungen hinwei-sen, ist umgehend das Regier-ungspr\u00e4sidium Darmstadt, Ab-teilung Umwelt Darmstadt, Dez. IV/Da 41.5 zu infor-mieren. - Bei Baugenehmigungsverfah-ren, die Altfl\u00e4chen, sch\u00e4dliche Bodenver\u00e4nderungen und/ oder Grundwassersch\u00e4den be-treffen, ist das Regierungs-pr\u00e4sidium Darmstadt, Abtei-lung Umwelt Darmstadt, Dez. IV/Da 41.5 (zust\u00e4ndige Bo-denschutzbeh\u00f6rde) zu betei-ligen. Im Rahmen der Umweltpr\u00fcfung nach \u00a7 2 Abs. 4 BauGB seien Aussagen zu vor-handenen Altfl\u00e4chen (Altstandorte, Alt-ablagerungen), Altlasten, sch\u00e4dliche Bo-denver\u00e4nderungen und/oder Grund-wassersch\u00e4den im Geltungsbereich auf-zunehmen. Folgende Punkte seien darzustellen: - Bewertung des Gef\u00e4hrdungs-potenzials f\u00fcr die vorgesehene bauliche Nutzung bei Alt-fl\u00e4chen, - Erforderliche Untersuchungen vor der Bebauung der Grund-st\u00fccke auf Grund der vo-rstehenden Bewertung, - Auswirkungen auf die vorge-sehene bauliche Nutzung bei bereits festgestellten sch\u00e4d-lichen Bodenver\u00e4nderungen und/oder Grundwasserverun-reinigungen, - Auswirkungen der geplanten baulichen Nutzung aus Sanierungsma\u00dfnahmen der festgestellten sch\u00e4dlichen Bodenver\u00e4nderungen und/ oder Grundwasserverunrei-nigungen. Aus Sicht des Immissionsschutzes und der Bergbeh\u00f6rde best\u00fcnden keine Beden-ken.          Die aufgef\u00fchrten Altstandorte sind unter dem Punkt Hinweise in den Bebauungsplan aufgenommen worden.      Der Anregung wird entsprochen.             Der Aufstellungsbeschluss des Be-bauungsplanes wurde im Jahr 2003 gefasst. Da das Bebauungsplanverfahren entsprechend den \u00dcberleitungsvor-schriften des \u00a7 244(1) BauGB (Juli 2004) auf der Grundlage des BauGB 1998 zu Ende gef\u00fchrt wird, ist eine Umweltpr\u00fcfung gem\u00e4\u00df \u00a7 2(4) BauGB (Juli 2004) nicht erforderlich.  1.2 Gr\u00fcnfl\u00e4chen- und Umweltamt, hier Untere Naturschutzbeh\u00f6rde (Schreiben vom 03.11.2005): Die Zielsetzung einer gem\u00e4\u00dfigten Verdichtung und den Charakter des Quartiers zu erhalten werde grunds\u00e4tzlich begr\u00fc\u00dft. Auch der Erhalt des Gro\u00df-baumbestandes werde ausdr\u00fccklich begr\u00fc\u00dft. Jedoch solle auch die Bestandsaufnahme der erhaltenswerten B\u00e4ume (Art, Gr\u00f6\u00dfe, Habitus) eingetragen werden, um die neuen Baugrenzen ausweisen zu k\u00f6nnen. S\u00fcdlich des Anwesens R\u00f6mheldweg 30 befinde sich die als Naturdenkmal ausgewiesene Libanonzeder . Obwohl diese au\u00dferhalb des Geltungsbereiches liege, solle ein Hinweis aufgenommen werden bzw. sie im Bebauungsplan zeichnerisch als Naturdenkmal (Art, Gr\u00f6\u00dfe, Habitus) ausgewiesen werden.   Der Anregung wird nicht gefolgt. Die Baumschutzsatzung regelt im We-sentlichen den Erhalt der B\u00e4ume. Gro\u00dfe Bereiche der Grundst\u00fccke sind als nicht \u00fcberbaubare Grundst\u00fccksfl\u00e4chen ausgewiesen; innerhalb der \u00fcberbau-baren Bereiche sollen bauliche Er-weiterungen zugelassen werden. Hier kann es zu einem Wegfall einzelner B\u00e4u-me kommen. Der Anregung wird nicht gefolgt, weil das Naturdenkmal au\u00dferhalb des Gel-tungsbereiches liegt.  Zu 2.: Der Bebauungsplan O 7 ist nach \u00a7 10 BauGB als Satzung zu beschlie\u00dfen; er wird danach dem Regierungspr\u00e4sidium zur Genehmigung vorgelegt.  .Der Dezernent VI:   Dipl.-Ing. Dieter Wenzel Stadtrat Anlagen: werden zu den Sitzungen ausgelegt bzw. aufgeh\u00e4ngt: * Begr\u00fcndung zum Bebauungsplanentwurf O 7 vom 28.07.2005 (erg\u00e4nzt am 29.12.2005) * Bebauungsplan O 7 * Akten ( z.Hd. des Berichterstatters) * 10 Entw\u00fcrfe des Bebauungsplanes O 7 f\u00fcr die Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung Darmstadt,  29.12.2005 61.4 re Nst. 2809 [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2005-Mag-0%7C22912100023%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2005-Mag-0%7C22912100023%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2005-Mag-0%7C20201100025%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2005-Mag-0","number":"19","name":"Bebauungsplan O 7 -Rosenh\u00f6he- Verl\u00e4ngerung der Ver\u00e4nderungssperre","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/20","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2005-Mag-0%7C20201100025%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 19","fileName":"be_20201100025_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":12058,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 04. 01.2006 Dezernat VI an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: Stadtplanungsamt    Vorlage-Nr. 2006/0026 Magistratsbeschluss-Nr. 19 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss Dezernat II  OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: II             VI 30            61 Stvv Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Bebauungsplan O 7 -Rosenh\u00f6he- Verl\u00e4ngerung der Ver\u00e4nderungssperre Vorlage vom: 02.01.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]:   Der anliegenden Satzung zur \u00c4nderung der Satzung \u00fcber die Ver\u00e4nderungssperre vom   23.04.2003 f\u00fcr das Gebiet am R\u00f6mheldweg wird zugestimmt. Die Verl\u00e4ngerung der  Ver\u00e4nderungssperre wird zur Satzung beschlossen.  Anlagen:[MdSD3] Entwurf einer Satzung zur Verl\u00e4ngerung der Ver\u00e4nderungssperre Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]11.01.2006 Der Vorlage wird zugestimmt.           Begr\u00fcndungsseite zur Magistratsvorlage VI vom 02.01.2006:  Am 23.04.2003 wurden von der Stadtverordnetenversammlung ein Aufstellungsbeschluss f\u00fcr den Bebauungsplan O 7 und eine Satzung \u00fcber eine Ver\u00e4nderungssperre f\u00fcr den Geltungsbereich des Bebauungsplans beschlossen. Die Satzung \u00fcber die Ver\u00e4nderungssperre trat am 03.05.2003 in Kraft und war g\u00fcltig bis zum 02.05.2005. Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 22.03.2005 wurde die Ver\u00e4nderungssperre um ein Jahr bis zum 02.05.2006 verl\u00e4ngert. F\u00fcr das Bebauungsplanverfahren O 7 wurde im August/September 2004 die Darlegung der Ziele und Zwecke der Planung durchgef\u00fchrt. Im Oktober/November 2005 wurde der Entwurf zum Bebauungsplan O 7 offengelegt. Der Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes wurde bereits eingeleitet. Da jedoch nicht sichergestellt ist, dass das In-Kraft-Treten des Bebauungsplanes vor Ablauf des Endes der Ver\u00e4nderungssperre erfolgen kann, soll die Ver\u00e4nderungssperre erneut um ein Jahr verl\u00e4ngert werden. Da die Frist der Satzung \u00fcber die Ver\u00e4nderungssperre am 02.05.2006 abl\u00e4uft, ist die Verl\u00e4ngerung um ein Jahr notwendig, um k\u00fcnftige Planungsziele nicht zu gef\u00e4hrden.  Der Dezernent II:                              Der Dezernent VI:   Wolfgang Glenz                                Dipl.-Ing. Dieter Wenzel B\u00fcrgermeister                                 Stadtrat  Anlage: Entwurf der Satzung zur Verl\u00e4ngerung der Ver\u00e4nderungssperre    Darmstadt, den 02.01.2006 61.4 re         Nst. 2809 [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. 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Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: II           VI 30          61 Stvv Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: Satzung \u00fcber die Ver\u00e4nderungssperre f\u00fcr das Gebiet n\u00f6rdlich der Rosenh\u00f6he (Verl\u00e4ngerung der Ver\u00e4nderungssperre) - Beb. 0 21  Vorlage vom: 02.01.2006 Beschlussvorschlag[MdSD2]:   Der anliegenden Satzung zur \u00c4nderung der Satzung \u00fcber die Ver\u00e4nderungssperre vom   26.05.2003 f\u00fcr das Gebiet n\u00f6rdlich der Rosenh\u00f6he wird zugestimmt. Die Verl\u00e4ngerung  der Ver\u00e4nderungssperre wird zur Satzung beschlossen.  Anlagen:[MdSD3] Entwurf einer Satzung \u00fcber die Verl\u00e4ngerung der Ver\u00e4nderungssperre Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]11.01.2006 Der Vorlage wird zugestimmt.          Begr\u00fcndungsseite zur Magistratsvorlage VI vom 02.01.2006:  Am 22.05.2003 wurden von der Stadtverordnetenversammlung ein Aufstellungsbeschluss f\u00fcr den Bebauungsplan O 21 und eine Satzung \u00fcber eine Ver\u00e4nderungssperre f\u00fcr den Geltungsbereich des Bebauungsplans beschlossen. Die Satzung \u00fcber die Ver\u00e4n-derungssperre trat am 31.05.2003 in Kraft und war g\u00fcltig bis zum 30.05.2005 . Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 28.04.2005 wurde die Ver\u00e4nderungssperre um ein Jahr bis zum 30.05.2006 verl\u00e4ngert. F\u00fcr das Plangebiet gibt es keinen g\u00fcltigen Bebauungsplan. F\u00fcr Baugenehmigungen bildet \u00a7 34 Baugesetzbuch die Entscheidungsgrundlage, die bauliche Gestaltung und der Charakter des Gebietes sind nicht hinreichend gesichert. Ziel des Bebauungsplans ist es, einer ungesteuerten Nachverdichtung entgegenzuwirken. Die besondere Qualit\u00e4t und der Charakter des Gebietes sollen erhalten bleiben. Der Bebauungsplan soll eine klare Rechts-grundlage f\u00fcr die st\u00e4dtebauliche und gestalterische Weiterentwicklung des Wohngebietes schaffen. Um zu verhindern, dass w\u00e4hrend der Planaufstellung Baugenehmigungen nach \u00a7 34 BauGB erteilt werden m\u00fcssen, die den Zielen der Bauleitplanung nicht entsprechen, ist eine Ver\u00e4nderungssperre gem\u00e4\u00df \u00a7 14 BauGB erlassen worden. F\u00fcr das Bebauungsplanverfahren O 21 waren umfangreiche Untersuchungen notwendig, deren Ergebnisse in Form der Darlegung der Ziele und Zwecke der Planung am 24.08.2005 vom Magistrat beschlossen wurden. Nach der Durchf\u00fchrung der Beteiligung der \u00d6ffentlichkeit erfolgt nun (Beschluss in Vorbereitung) die Offenlage des Entwurfs zum Bebauungsplan O 21 gem. \u00a7 3(2) BauGB. Der Abschluss des Bebauungsplanverfahrens ist jedoch bis zum Ablauf der Ver\u00e4nderungssperre am 30.05.2006 nicht durchf\u00fchrbar, so dass die Verl\u00e4ngerung der Frist um ein Jahr notwendig ist, um k\u00fcnftige Planungsziele nicht zu gef\u00e4hrden.  Der Dezernent II:                              Der Dezernent VI:   Wolfgang Glenz                                Dipl.-Ing. Dieter Wenzel B\u00fcrgermeister                                 Stadtrat  Anlage: Entwurf der Satzung zur Verl\u00e4ngerung der Ver\u00e4nderungssperre    Darmstadt, den 02.01.2006 61.4 re         Nst. 2809  [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2005-Mag-0%7C20201100026%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2005-Mag-0%7C20201100026%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2005-Mag-0%7C20301100028%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2005-Mag-0","number":"21","name":"5. Satzung zur \u00c4nderung der Satzung \u00fcber die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abf\u00e4llen in der Stadt Darmstadt (Abfallsatzung - AbfS) vom 12. 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Satzung zur \u00c4nderung der Satzung \u00fcber die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abf\u00e4llen in der Stadt Darmstadt (Abfallsatzung - AbfS) vom 12. Mai 2003 Vorlage vom: 08.12.20055  Beschlussvorschlag[MdSD2]: Der als Anlage 1 beiliegende Entwurf der 5. Satzung zur \u00c4nderung der Satzung \u00fcber die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abf\u00e4llen in der Stadt Darmstadt (Abfallsatzung - AbfS) vom 12. Mai 2003 wird beschlossen.  Anlagen:[MdSD3] Anlage 1 - Entwurf 5. Satzung zur \u00c4nderung der Satzung \u00fcber die Vermeidung, Verwertung ..... Anlage 2 - Bisherige Abfallsatzung i.d.F. der 4. \u00c4nderungssatzung vom 17. 12.2003 Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]11.01.2006 Der Vorlage wird zugestimmt.      Begr\u00fcndung zur Vorlage vom 08. Dezember 2005 Vorbemerkung: Dem vorliegenden Entwurf der 5. Satzung zur \u00c4nderung der Abfallsatzung (Anlage 1) stimmte die Betriebskommission des EAD in ihrer Sitzung am 01. Dezember 2005 zu. Sie empfiehlt dem Magistrat und der Stadtverordnetenversammlung, die 5. \u00c4nderungssatzung zur Abfallsatzung zu beschlie\u00dfen. Der vorliegende Entwurf wurde mit dem Rechtsamt und dem Revisionsamt abgestimmt. Am 23. M\u00e4rz 2005 ist das Gesetz \u00fcber das Inverkehrbringen, die R\u00fccknahme und die umweltvertr\u00e4gliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikger\u00e4ten (Elektro- und Elektronikger\u00e4tegesetz - ElektroG) im Bundesgesetzblatt ver\u00f6ffentlicht worden. Danach k\u00f6nnen die Verbraucher ab dem 24.03.2006 ihre Altger\u00e4te kostenlos bei den st\u00e4dtischen Sammelstellen abgeben. Die Stadt kann aber nach wie vor ihre Kosten in die (Rest-) Abfallgeb\u00fchren einbeziehen. Die bisherigen Kosten f\u00fcr die Entsorgung der Altger\u00e4te entfallen jedoch, da die Hersteller k\u00fcnftig verpflichtet sind, die bei der Stadt eingesammelten Ger\u00e4te abzuholen und nach dem Stand der Technik sicher zu entsorgen. Somit haben die Hersteller diese Kosten zu tragen. Durch die gesetzliche Neuregelung der Entsorgung von gebrauchten Elektro- und Elektronikger\u00e4ten wurden eine Reihe von Regeln und auch Zust\u00e4ndigkeiten neu gefasst bzw. ver\u00e4ndert. Die Umsetzung dieser \u00c4nderungen erfordert in einigen Punkten \u00c4nderungen in der Darmst\u00e4dter Abfallsatzung.  Zu Artikel I, Ziffer 1: Die Begriffe  Lampen und Heizstrahler in der beispielhaften Aufz\u00e4hlung zur Begriffsbestimmung des \u00a7 2 Abs. 5) der Abfallsatzung (AbfS) m\u00fcssen gestrichen werden, da ihr abfallbestimmendes Wesen nunmehr nicht mehr ihre Sperrigkeit sondern die Tatsache der Zugeh\u00f6rigkeit zu den Elektroaltger\u00e4ten ist. Die Streichung des Satzes  Das Gewicht eines Sperrm\u00fcllteils darf 100 kg nicht \u00fcberschreiten. erfolgt nur an dieser Stelle, um ein mehrfaches Auff\u00fchren dieser Regel zu vermeiden. Die Bestimmung wird an sp\u00e4terer Stelle (siehe Ziffer 4) wieder eingef\u00fcgt. Die \u00c4nderung in Satz 3 dient der Klarstellung.  Zu Artikel I, Ziffer 2:  Die Begriffsbestimmung zu dem neu einzuf\u00fcgenden Absatz 6) Elektro- und Elektronikger\u00e4te ergibt sich aus der Definition in \u00a7 3 Abs. 1 ElektroG.  Zu Artikel I, Ziffer 3: Der Gesetzgeber hat durch die Regelung in \u00a7 9 Abs. 1 ElektroG ( Besitzer von Altger\u00e4ten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuf\u00fchren. ) nunmehr die unkontrollierte Entsorgung \u00fcber die Restm\u00fclltonne verboten. Durch die gesetzlich formulierte R\u00fcckgabepflicht zu einer getrennten Erfassung ist es notwendig, die Elektro- und Elektronikger\u00e4ten in die Aufz\u00e4hlung der verbotenen Abf\u00e4lle f\u00fcr die Restm\u00fclltonne aufzunehmen. Die in diesem Punkt ebenfalls aufgef\u00fchrte Abfallart Bauschutt ist selbstverst\u00e4ndlich nicht im Zusammenhang mit dem ElektroG zu sehen. Die Aufnahme erfolgt aus der praktischen Notwendigkeit, das Einf\u00fcllen von Bauschutt im Restm\u00fcll zu verbieten, da die Pressvorrichtungen der Abfallsammelfahrzeuge durch Betonteile oder harte Steine besch\u00e4digt werden. Die Entsorgungsm\u00f6glichkeiten bestehen auch f\u00fcr Kleinmengen von Bauschutt bei den Recyclingstationen der Stadt (siehe \u00a7 5 Abs. 9 AbfS).  Zu Artikel I, Ziffer 4: Durch die Neuregelungen im ElektroG wird sich bei der Einsammlung von gro\u00dfen Elektroaltger\u00e4ten (K\u00fchlger\u00e4te, Haushaltsgro\u00dfger\u00e4te und Bildschirme) f\u00fcr die B\u00fcrgerschaft nichts \u00e4ndern. Die Einsammlung erfolgt nach den gleichen Regeln wie bei Sperrm\u00fcll (Anmeldung und Terminvereinbarung, getrennte Sammeltouren f\u00fcr unterschiedliche Abfallarten, Gewichtsbegrenzung). Die in \u00a7 2 Abs. 5 AbfS (siehe Ziffer 1) gestrichene Gewichtsbegrenzung wird deshalb an dieser Stelle mit Wirkung f\u00fcr alle genannten Abf\u00e4lle aufgenommen.  Zu Artikel I, Ziffer 5: Die Annahmem\u00f6glichkeiten f\u00fcr Elektroaltger\u00e4te bleiben wie bisher bestehen. Soweit die B\u00fcrgerschaft nicht die erg\u00e4nzend vom Handel angebotenen R\u00fcckgabem\u00f6glichkeiten oder bei Gro\u00dfger\u00e4ten die Abholung nach \u00a7 5 Abs. 5 AbfS nutzt, besteht die gesetzliche Verpflichtung, die Ger\u00e4te dem \u00f6ffentlich-rechtlichen Entsorgungstr\u00e4ger, d.h. der Stadt mit ihren Annahmestellen zu \u00fcberlassen. Neu ist die den Gesetzesvorgaben entnommene Regelung, dass unter bestimmten Umst\u00e4nden auch Abfallerzeuger aus sonstigen Herkunftsbereichen kostenlos Altger\u00e4te abgeben d\u00fcrfen. Durch die gesetzliche Neuregelung der gesamten Elektro- und Elektronikger\u00e4teentsorgung ist zuk\u00fcnftig verst\u00e4rkt damit zu rechnen, dass Ger\u00e4teh\u00e4ndler Ger\u00e4te, die von Privathaushalten zur\u00fcckgenommen worden, bei der Stadt bzw. den Annahmestellen anliefern. Um Probleme bei der Annahme einer gr\u00f6\u00dferen Anzahl von Ger\u00e4ten im Hinblick auf die notwendigen Containerkapazit\u00e4ten auf dem Zwischenlagerplatz zu vermeiden, ist eine Terminabsprache zwingend notwendig und nach \u00a7 9 Abs. 3 ElektroG gefordert.  Zu Artikel I, Ziffer 6: Die Erg\u00e4nzung regelt die Eigentumsverh\u00e4ltnisse an satzungsgem\u00e4\u00df bereitgestellten Elektro- und Elektronikaltger\u00e4ten und erm\u00f6glicht so der Stadt, die ungenehmigte Entnahme der teilweise Erl\u00f6se bringenden Ger\u00e4te zu unterbinden.  Zu Artikel II, Ziffer 7: In \u00a7 13 Abs. 3 der Abfallsatzung ist geregelt, dass unter bestimmten Umst\u00e4nden Eigent\u00fcmer benachbarter Grundst\u00fccke sich zu einer Abfallgemeinschaft zusammenschlie\u00dfen k\u00f6nnen. Dar\u00fcber hinaus k\u00f6nnen auch durch baurechtliche Festlegungen   Gemeinschaftsstandpl\u00e4tze festgesetzt werden, bei denen die angeschlossenen Grundst\u00fccke eine Abfallgemeinschaft bilden. Die Abrechnung der Abfallgeb\u00fchren erfolgt f\u00fcr die angeschlossenen Grundst\u00fccke durch eine Anteilsberechnung nach Personenzahlen. Um zu vermeiden, dass unter Umst\u00e4nden jeden Monat wegen einer personellen Ver\u00e4nderung (Geburt, Todesfall, Zuzug, Wegzug) in einem der angeschlossenen Grundst\u00fccke alle angeschlossenen Grundst\u00fccke neu berechnete Geb\u00fchrenbescheide erhalten m\u00fcssen, sollen solche \u00c4nderungen zuk\u00fcnftig nur noch maximal viermal pro Jahr m\u00f6glich sein. Aufgrund der Vorteile, die die angeschlossenen Grundst\u00fccke durch die personengenaue Abrechnung haben, wird es f\u00fcr zumutbar gehalten, die aufwendigen Anpassungsberechnungen nicht mehr monatlich vornehmen zu m\u00fcssen. Die h\u00f6chstens viertelj\u00e4hrliche \u00c4nderung der f\u00e4lligen Betr\u00e4ge erleichtert auch allen angeschlossenen Haushalten die \u00dcbersicht, welche Geb\u00fchren sie f\u00fcr das jeweilige Quartal zahlen m\u00fcssen. Zu Artikel III: Die \u00c4nderung zu Artikel II soll sofort in Kraft treten, um zus\u00e4tzliche Arbeiten und Verwaltungskosten zu vermeiden. Die \u00c4nderungen zu Artikel I m\u00fcssen aufgrund der Gesetzesvorgaben (\u00dcbergangsfristen) zum 24. M\u00e4rz 2006 in Kraft treten.  Der bisherige Satzungstext in der Fassung der 4. \u00c4nderungssatzung vom 17. Dezember 2003 liegt der Vorlage als Anlage 2 komplett bei.  Darmstadt, 08. Dezember 2005  Der Dezernent I    Der Dezernent II  Der Dezernent III   Walter Hoffmann      Wolfgang Glenz                Klaus Feuchtinger                         Oberb\u00fcrgermeister     B\u00fcrgermeister                Stadtrat       [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2005-Mag-0%7C20301100028%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2005-Mag-0%7C20301100028%7C1"}},{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2005-Mag-0%7C22212100006%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/meeting/ni_2005-Mag-0","number":"23","name":"\u00c4nderung der Gemeindegrenze zwischen der Stadt Darmstadt und der Stadt Griesheim","public":true,"consultation":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/consultation/39","resolutionFile":{"id":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2005-Mag-0%7C22212100006%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 23","fileName":"be_22212100006_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2013-05-28","size":47261,"text":"Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- gesch\u00e4ftsstelle[MdSD1]: 11. 01.2006 Dezernat III an den Magistrat Beteiligt vor  zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats-beschlussfassung: Amt: Vermessungsamt    Vorlage-Nr. 2006/0007 Magistratsbeschluss-Nr. 23 an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschlie\u00dfenden Beschluss- fassung Fachausschuss Dezernat I Dezernat II Dezernat VI Liegenschaftsamt  OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat     Verteiler: I            II III           VI 20           23 62           15 Stvv Internet ja nein   Tagesordnung I II   Betreff: \u00c4nderung der Gemeindegrenze zwischen der Stadt Darmstadt und der Stadt Griesheim Vorlage vom: 15.12.2005 Beschlussvorschlag[MdSD2]: 1.Die Gemeindegrenze zwischen der Stadt Darmstadt und der Stadt Griesheim wird  wie folgt ge\u00e4ndert: Die Flurst\u00fccke der Gemarkung Darmstadt Flur 114 Nr.: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, Flur 115 Nr.: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9/3, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17/1, 17/2, 18, 19, Flur 116 Nr.: 1/5, 10/9, 10/11, 12, 13/1, 35/1, 35/2, 35/3, Flur 117 Nr.: 1/1, 1/2, 1/4, 1/6, 4/3, 4/4, 4/5, 5/4, 8, 9/3, 9/4 werden aus dem Gemeindegebiet der Stadt Darmstadt ausgegliedert und in das Gemeindegebiet der Stadt Griesheim eingegliedert. Die Flurst\u00fccke der Gemarkung Griesheim Flur 14 Nr.: 44, 45/1, 46, 47, 48, 49, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 61, 62, 63, 64, 65, 66, 67, 68, 69, 70, 71, 72, 73, 74, 75, 76, 77, 78, 79, 80, 82, 83, 84, 85, 86/1, 87, 88, 90, 91, 93, 94, 95, 96, 97, 98, 99, 100, 101, 102, 103, 104, 105, 106, 107, 108, 109, 110, 111, 112, 113, 114, 115, 116, 117, 118, 119, 120 werden aus dem Gemeindegebiet der Stadt Griesheim ausgegliedert und in das Gemeindegebiet der Stadt Darmstadt eingegliedert.  2. Die Vorlage ist der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung   vorzulegen.    Anlagen:[MdSD3]  Beschluss des Magistrats vom [MdSD4]11.01.2006 Der Vorlage wird zugestimmt.  Begr\u00fcndungsseite zur Magistratsvorlage vom 15. Dezember 2005 Begr\u00fcndung: Ausgehend von der zwangsweisen Ausgemeindung von ca. einem Drittel der Griesheimer Gemarkung im Jahre 1937, entstand z. T. auch mit der sp\u00e4teren R\u00fcckgliederung der Siedlung St. Stephan im Jahre 1977 im s\u00fcd\u00f6stlichen Bereich von Griesheim ein Grenzverlauf zu Darmstadt, der in der Vergangenheit immer wieder zu Problemen und Kuriosit\u00e4ten gef\u00fchrt hat. In Kenntnis dieser Probleme fanden immer wieder Gespr\u00e4che zwischen den beteiligten St\u00e4dten statt, um diese Missst\u00e4nde f\u00fcr die Zukunft zu beheben. Beispielsweise ist die Situation der Anwohner und landwirtschaftlichen Aussiedler in diesem Bereich in vielerlei Hinsicht unbefriedigend, deren Leben selbstverst\u00e4ndlich nach Griesheim ausgerichtet ist, die allerdings f\u00fcr beh\u00f6rdliche Angelegenheiten (z. B. f\u00fcr die Ausstellung eines Reisepasses oder Personalausweises) nach Darmstadt gehen und auch ihr Wahlrecht in Darmstadt aus\u00fcben. Durch diese Konstellation ist es den Betroffenen auch kaum m\u00f6glich, ihr Kommunalwahlrecht sinnvoll auszu\u00fcben, da f\u00fcr sie speziell die Entwicklung in Griesheim von Interesse ist (Kinderg\u00e4rten, Schulen, Nahversorgung, kulturelles Leben, Infrastruktur, u. v. m.), was allerdings durch die Aus\u00fcbung ihres Wahlrechts in Darmstadt (B\u00fcrgermeisterdirektwahl, Kommunalwahl) nicht zu beeinflussen ist. Aber auch in Fragen der Erschlie\u00dfung und Versorgung der dortigen Grundst\u00fccke kam und kommt es immer wieder zu Problemen, sei es von baulicher Seite (die faktische Erschlie\u00dfung erfolgt \u00fcber Griesheim), sei es in damit verbundenen Fragen des Erschlie\u00dfungsbeitragsrechts, oder aber bei Fragen der Erhebung der Wasser- und Abwassergeb\u00fchren. Zudem kommt es in mehreren Stra\u00dfen Griesheims (S\u00fcdring, Flughafenstra\u00dfe, Lilienthalstra\u00dfe, Donaustra\u00dfe, Nehringstra\u00dfe) vor, dass man, ohne es selbst zu bemerken, die Gemarkung Griesheim verl\u00e4sst, um sie kurz darauf wieder zu betreten. Formal bedeutet dies auch den Wechsel der Tr\u00e4gerschaft der Stra\u00dfenbaulast zwischen Griesheim und Darmstadt und damit verbunden auch die \u00dcbernahme der Verkehrssicherungspflichten. In der Praxis hat seither stets die Stadt Griesheim daf\u00fcr gesorgt, dass diese Pflichten, auch auf dem der Stadt Darmstadt geh\u00f6renden Stra\u00dfenbereich, erf\u00fcllt werden. Zum Ausgleich verlorengehender Gemarkungsfl\u00e4che erh\u00e4lt die Stadt Darmstadt Fl\u00e4chen im Bereich der Griesheimer Flur 14. Es handelt sich hierbei um nahezu ausschlie\u00dflich landwirtschaftlich genutzte Fl\u00e4chen (Gem\u00fcseanbau, Spargel, Getreide, Himbeeren, etc.). Waldfl\u00e4chen sind nicht vorhanden, ebenso existiert keine Wohnbebauung. F\u00fcr die Eigent\u00fcmer der dortigen Fl\u00e4chen ergeben sich mit Ausnahme der zuk\u00fcnftigen Entrichtung der Grundsteuer an die Stadt Darmstadt keine praktischen Ver\u00e4nderungen. Mit dem vorgeschlagenen Vollzug der Grenzregulierung wird die Stadt Griesheim eine Fl\u00e4che von insgesamt 401.497 m\u00b2 erhalten und im Gegenzug eine Fl\u00e4che von 261.043 m\u00b2 an die Stadt Darmstadt abtreten. Nach Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung \u00fcber die Gemeindegrenz\u00e4nderung ist ein Beschluss des Kreistags des Landkreises Darmstadt-Dieburg zu beantragen, da es sich gleichzeitig um eine \u00c4nderung der Landkreisgrenze handelt. Anschlie\u00dfend ist der Vorgang dem Regierungspr\u00e4sidium Darmstadt vorzulegen, welches diesen an das Hessische Ministerium des Inneren und f\u00fcr Sport weiterleitet. Dieses setzt den Termin der Rechtskraft fest und f\u00fchrt diese durch Ver\u00f6ffentlichung im Staatsanzeiger f\u00fcr das Land Hessen herbei. Im Nachgang zur Grenzregulierung wird es erforderlich sein, dass die St\u00e4dte Darmstadt und Griesheim die betroffenen \u00f6ffentlichen Verkehrs- und Wegefl\u00e4chen im Eigentum tauschen. Zudem ist beabsichtigt zwischen den beiden St\u00e4dten dahingehend vertragliche Regelungen zu treffen, dass das Entstehen neuer vergleichbarer Situationen (z. B. neue Ansiedlungen auf Darmst\u00e4dter Gemarkung entlang der neuen Grenze) in der Zukunft verhindert wird. Der neue Grenzverlauf geht aus folgender Karte (Ma\u00dfstab ca. 1:17.500) hervor:  Mit Beschluss des Magistrats vom 22. Juni 05 wurde die Verwaltung gebeten, zu pr\u00fcfen, inwieweit die Stadt Griesheim bereit ist, Entsch\u00e4digungszahlungen f\u00fcr die durch die vorgesehene neue Grenzregelung entstehenden Weinigereinnahmen der Stadt Darmstadt zu leisten. Hierzu wird wie folgt berichtet:  1. Mit der \u00c4nderung der Gemeindegrenze wird die Stadt Darmstadt 53 Einwohner  verlieren. Die Einnahmeausf\u00e4lle betragen \u00fcberschl\u00e4gig kalkuliert      j\u00e4hrlich ca. 58.000 Euro. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus Mindereinnahmen bei  der Grundsteuer B von     8.000 Euro dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer von      20.000 Euro den Schl\u00fcsselzuweisungen von   30.000 Euro. 2. Verwaltungsintern wurde gepr\u00fcft, ob im Rahmen anderer Fl\u00e4chen f\u00fcr die Stadt Darmstadt ebenfalls Einwohner gewonnen werden k\u00f6nnen. In Betracht kommt hier nur das Gebiet n\u00f6rdlich der Autobahnmeisterei, eine kleine Wohnsiedlung mit nach grober Sch\u00e4tzung auch ca. 50 - 60 Bewohnern, die in mehreren Einfamilienh\u00e4usern wohnen. Das Gebiet liegt zwischen den Autobahnen n\u00f6rdlich der Autobahnmeisterei, umgeben von gro\u00dfen Waldfl\u00e4chen. Die Stra\u00dfenbezeichnung ist hier bereits Wilhelm-Leuschner-Stra\u00dfe. Das Gebiet ist durch eine Stichstra\u00dfe erschlossen. Die Kanalisation ist ebenfalls nach Griesheim ausgerichtet. Das Gebiet liegt unmittelbar zwischen der Siedlung Tann in Darmstadt und Griesheim, ist aber von der Siedlung Tann durch eine gro\u00dfe Waldfl\u00e4che getrennt. Es ist nicht sinnvoll, die Diskussion \u00fcber die Fl\u00e4chen, die in die Grenz\u00e4nderung eingebracht werden, v\u00f6llig neu zu verhandeln. Da auch diese Grundst\u00fccke nach Griesheim orientiert sind, w\u00fcrden Probleme nur verlagert, nicht gel\u00f6st. Den wichtigsten Ausgleich f\u00fcr die Einnahmeausf\u00e4lle bei der Stadt Darmstadt stellt der Wegfall von Verwaltungsaufwand dar. F\u00fcr den Besuch der Griesheimer Grundschule und des Kindergartens wird von Seiten der Stadt Darmstadt Gastschulbeitrag gezahlt. Dieser ist mit Sicherheit nicht kostendeckend, sodass in den vergangenen Jahren von der Stadt Griesheim hier Vorleistungen erbracht wurden.  Der Erschlie\u00dfungsvertrag der Stadt Darmstadt sieht vor, dass von Seiten der Stadt Darmstadt Abwasserbeitr\u00e4ge an die Stadt Griesheim gezahlt werden, die dann auf der Grundlage der Darmst\u00e4dter Abwassersatzung per Bescheid auch an die Darmst\u00e4dter B\u00fcrger im Bereich Griesheim weitergegeben werden. Ob diese Bescheide einem Widerspruch gerichtlich Stand halten w\u00fcrden, ist nicht sicher. Diese Rechtsunsicherheit k\u00f6nnte durch die vorgeschlagene Grenz\u00e4nderung aufgehoben werden. Die Verkehrssicherungspflicht f\u00fcr die Stra\u00dfen auf Darmst\u00e4dter Gemarkung liegt bei der Stadt Darmstadt. Zwar sind dort die Anlieger nach unseren Informationen zur Stra\u00dfenreinigung und zur Schneer\u00e4umung verpflichtet. Eine Kontrolle muss jedoch vom Verkehrssicherungspflichtigen wahrgenommen werden. Derzeit wird diese Kontrolle auf freiwilliger Basis von der Stadt Griesheim mit durchgef\u00fchrt. Bei einer Grenz\u00e4nderung w\u00fcrde die Verantwortung \u00fcber die Gemeindestra\u00dfen auf die Stadt Griesheim \u00fcbergehen.  Das Vermessungsamt hat in Zusammenarbeit mit dem Liegenschaftsamt die Vorlage zur Grenz\u00e4nderung vorbereitet. Die jeweils einzubringenden Fl\u00e4chen wurden auf Verwaltungsebene mit der Stadt Griesheim abgesprochen.  Unter Abw\u00e4gung der finanziellen Nachteile und der Vorteile durch die Beseitigung planerischer Unzul\u00e4nglichkeiten wird es von der Verwaltungsseite begr\u00fc\u00dft, wenn die Grenzregulierung zwischen den St\u00e4dten Griesheim und Darmstadt in der vorgeschlagenen Form durchgef\u00fchrt werden k\u00f6nnte. Die Frage eines finanziellen Ausgleichs k\u00f6nnte bei der Stadt Darmstadt dadurch herbeigef\u00fchrt werden, dass die Stadt Griesheim Grundst\u00fccke aus ihrem Eigentum in das Eigentum der Stadt Darmstadt \u00fcbertr\u00e4gt. In Betracht k\u00e4men hier Ackergrundst\u00fccke, die die Stadt Griesheim auf Darmst\u00e4dter Gemarkung besitzt.  Die M\u00f6glichkeit eines weiteren finanziellen Ausgleichs (beispielsweise durch \u00dcbertragung von Grundst\u00fccken aus dem Eigentum der Stadt Griesheim an die Stadt Darmstadt) wurde zwischen Oberb\u00fcrgermeister Walter Hoffmann und B\u00fcrgermeister Norbert Leber besprochen und unter Abw\u00e4gung der genannten Vor- und Nachteile verworfen.      Darmstadt, den 15. Dezember 2005 III/62 kb, Nst. 2627 Dezernat I Dezernat II Dezernat III Dezernat VI   Walter Hoffmann Wolfgang Glenz Klaus Feuchtinger Dipl.-Ing. Dieter Wenzel Oberb\u00fcrgermeister B\u00fcrgermeister Stadtrat Stadtrat     [MdSD1]Handschriftlicher Vermerk, wann die Vorlage bei der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle eingegangen ist. [MdSD2]Da oben bereits die Beratungsergebnisse vorgegeben sind, ist k\u00fcnftig wie folgt zu formulieren: a) Der Grundst\u00fccksverkauf ... wird beschlossen. b) Der Bereitstellung \u00fcberplanm\u00e4\u00dfiger Mittel ... wird zugestimmt. c) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. d) Der Bericht .... wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgehensweise nach Vorschlag 1 wird beschlossen. [MdSD3]Nach \u00a7 10 GemHVO sind bei Investitionsma\u00dfnahmen die Folgekosten darzustellen. Dies hat auch zu gelten, wenn die Wissenschaftsstadt Darmstadt dauernde Verpflichtungen eingeht. In diesen F\u00e4llen ist die ausgef\u00fcllte Anlage Folgekosten beizuf\u00fcgen. [MdSD4]Wird ausschlie\u00dflich von der Magistratsgesch\u00e4ftsstelle bearbeitet. 2 ...\n","accessUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2005-Mag-0%7C22212100006%7C1","downloadUrl":"https://darmstadt.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2005-Mag-0%7C22212100006%7C1"}}],"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false}],"pagination":{"totalElements":2764,"elementsPerPage":100,"currentPage":28,"totalPages":28},"links":{"first":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/body/WD/meeting/page/1","prev":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/body/WD/meeting/page/27","self":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/body/WD/meeting/page/28","last":"https://darmstadt.gremien.info/oparl/body/WD/meeting/page/28"}}